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Naturschutzgebiet (NSG) Nationalpark "Unteres Odertal"

Nationalparkgesetz "Unteres Odertal" - NatPUOG vom 27.06.1995, zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 6 des Gesetzes vom 25.01.2016

Naturschutzgebiet (NSG) Nationalpark "Unteres Odertal" – Schutzzone "Kleines Bruch"

Verordnung zur Festlegung der Schutzzone I "Kleines Bruch" des Nationalparks "Unteres Odertal"

Naturschutzgebiet (NSG) Nationalpark "Unteres Odertal" – Schutzzone "Gartzer Schrey"

Verordnung zur Festlegung der Schutzzone I "Gartzer Schrey" des Nationalparks "Unteres Odertal"

Naturschutzgebiet (NSG) Nationalpark "Unteres Odertal" – Schutzzone "Staffelde"

Verordnung zur Festlegung der Schutzzone I "Staffelde" des Nationalparks "Unteres Odertal"

Naturschutzgebiet (NSG) Nationalpark "Unteres Odertal" – Schutzzone "Nördliche Dammwiesen"

Verordnung zur Festlegung der Schutzzone I "Nördliche Dammwiesen" des Nationalparks "Unteres Odertal"

Julus terrestris Linnaeus, 1758 Hundertfüßer und Doppelfüßer Vom Aussterben bedroht

Historische Nachweise in anderen Teilen Deutschlands beruhen auf Verwechslungen bzw. darauf, dass seinerzeit J. terrestris und die nahe verwandte Art J. scanicus noch als eine Art angesehen wurden. Die Art J. terrestris kommt im äußersten Osten Deutschlands nur in den Weichholzauen des Nationalparks Unteres Odertal vor – also nur extrem kleinräumig und in einem gefährdeten Biotoptyp. Die Art scheint zwar an die häufig auftretenden mittleren Hochwasser gut angepasst zu sein, jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die durch den Klimawandel bedingten zunehmenden Extremhochwasser oder auch längere Dürreperioden die vorhandenen Habitatstrukturen nachhaltig zerstören und damit zum Zusammenbrechen der einzig bekannten Population in Deutschland führen könnten. Die Nachsuche in 2021 führte zum Nachweis nur weniger Exemplare von J. terrestris im Gegensatz zu den von Zerm (1997) vorgelegten Fangzahlen. Ein Monitoring des Bestandes der Art ist dringend notwendig. Die extrem kleinräumige Verbreitung in Deutschland und die Bindung an einen nach Finck et al. (2017) gefährdeten Biotoptyp führen zur Änderung der Rote-Liste-Kategorie von „Extrem selten“ auf „Vom Aussterben bedroht“.

FFH-Verträglichkeitsprüfung

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. FFH-Richtlinie bzw. § 34 BNatSchG für die ASP-Zäune im Nationalpark Unteres Odertal als Bestandteil des Natura 2000-Programms. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Altarmanbindung Langer Trog/Kolk“ im Landkreis Uckermark, Gemeinde Schöneberg OWB/008/20

Die Verwaltung des Nationalparks Unteres Odertal plant zur Förderung und zum Erhalt des FFH Lebenraumtyps 3150 (natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitons), die Herstellung einer Anbindung des Altgewässers „Langer Trog/Kolk“ an die Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße (Ho-Frie-Wa). Mit der Altarmanbindung soll bereits bei Niedrigwasserständen der Ho-Frie-Wa eine ökologische Durchgängigkeit zum „Langen Trog/Kolk“ erreicht werden. Die Wiederherstellung der Anbindung erfolgt über ein trapezförmiges Grabenprofil mit abgerundeten Böschungsunterkanten. Durch die Abrundung der Böschungskanten wird die Grabensohle von 1 m auf 2 m verbreitert. Um einer Verlandung im Altarm entgegen zu wirken, ist die Ausbautiefe auf 0,5 m unter Niedrigwasser festgelegt. Die Grabentiefe variiert zwischen 1,2 m bis ca. 1,7 m. Die Böschungsneigung soll 1:2 betragen. Um das seitliche Einwachsen des Röhrichts im Mündungsbereich zur HOFRIWA zu verzögern, wird eine Aufweitung der Sohlbreite auf min. 3-5 m vorgesehen. Die Böschungsoberkanten werden mit Wasserbausteinen befestigt.

Agroforstsystem Stolzenhagen, Modellprojekt der Nationalparkstiftung Unteres Odertal

<p></p><p><p>Im Herbst 2020 wurde als Demonstrationsvorhaben durch die Nationalparkstiftung auf 6 ha Acker direkt angrenzend an den Nationalpark Unteres Odertal eine Agroforstpflanzung mit Werthölzern angelegt. Bewirtschafter ist ein konventioneller örtlicher Landwirtschaftsbetrieb. Nach Etablierung der Gehölze soll ganz normal Ackerbau auf der Fläche betrieben werden, die Abstände zwischen den Baumreihen sind an die Arbeitsbreiten der landwirtschaftlichen Geräte angepasst. Umsetzung: 4 Baumreihen mit insges. 900m Länge und 62 Bäumen Baumarten: klimastabile Werthölzer (Esskastanie 44, Baumhasel 7, Elsbeere 11) Baumreihenabstand: ca. 30 m (max. Arbeitsbreite für landw. Geräte) Pflanzabstand der Bäume: ca. 15 m Flächenbedarf durch Baumreihen bei 2 m Breite: ca. 1.800 m² Angebaute Fruchtart auf Ackerfläche für 5 Jahre: Luzerne, nach 5 Jahren erfolgt normale Bewirtschaftung des Ackers mit Feldfrüchten </p></p><p>Kategorie: Silvoarables System (Gehölze und Ackerkulturen)</p><p>Größe der agroforstlich genutzten Fläche(n) (in ha): 6</p><p>Flächenanteil der Agroforstgehölze (in %): 5</p><p>Beginn der Flächenanlage (Datum): 31.10.2020</p><p>Standörtliche Besonderheiten: <ul><li>Trockenheit / geringe Wasserhaltefähigkeit</li><li>Erosionsanfälligkeit</li></ul></p><p>Betriebszweige: <ul><li>Ackerbau</li></ul></p><p>Baumarten: <ul><li>Elsbeere (<i>Sorbus torminalis / Torminalis glaberrima</i>)</li><li>Esskastanie / Edel-Kastanie (<i>Castanea sativa</i>)</li><li>Gewöhnliche Baum-Hasel (<i>Corylus colurna</i>)</li></ul></p><p>(Angestrebte) Nutzung der Bäume: <ul><li>Stammholz</li></ul></p><p>Hauptfruchtarten im Agroforstsystem: <ul><li>Luzerne</li></ul></p><p>Motivation / Gründe für die Anlage des Agroforstsystems: <ul><li>ökologisches Gleichgewicht herstellen</li><li>Höhere Produktivität</li><li>Erosionsschutz</li><li>Stoffeintrag in Oberflächengewässer reduzieren</li><li>Beitrag zum Klimaschutz / Klimaresilienz</li><li>Landschaftsbild / Ästhetik</li></ul></p><p>Interesse an Produktabnahme / -vermarktung: Ja</p>

Nationalparkplan Unteres Odertal des Landes Brandenburg

Für den Nationalpark Unteres Odertal wurde gemäß § 7 Absatz 2 des Gesetzes über den Nationalpark Unteres Odertal vom 09. November 2006 bis zum 31. Dezember 2011 ein Nationalparkplan aufgestellt. Entsprechend dem "Leitfaden zur Erarbeitung von Nationalparkplänen" von EUROPARC Deutschland (2000) besteht ein Nationalparkplan aus den Teilen "Leitbild und Ziele", "Bestandsanalyse und Entwicklungstendenzen" und "Projektübersicht". Folgende Schwerpunkte des Nationalparkplanes wurden unter Berücksichtigung der bereits festgelegten Eckpunkte zum Nationalparkplan und der vorliegenden Behandlungsrichtlinien "Wegenetz", "Auwaldinitialisierung", "Behandlung der Wälder" und "Behandlung der Trockenrasen" in enger Zusammenarbeit mit der Nationalparkverwaltung durchgeführt. Der Nationalparkplan entspricht in vollem Umfang der den Ansprüchen eines FFH-Managementplanes und eines SPA-Managementplanes. Der zu untersuchende Nationalpark Unteres Odertal hat eine Fläche von 10.354 ha, davon ca. 2.450 ha Trockenpolder, ca. 4.720 ha Flutungspolder, ca. 215 ha Trockenrasen und ca. 1.950 ha Wald. Die verbleibenden Restflächen sind Bundeswasserstraßen, Bundesstraßen und sonstige Flächen wie z. B. Deiche und Gräben usw. Der Nationalpark Unteres Odertal ist in weiten Teilen deckungsgleich mit dem FFH-Gebiet "Unteres Odertal" (DE 2950-302) und befindet sich weitestgehend im SPA-Gebiet "Unteres Odertal" (DE 2951- 401).

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