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FFH-Verträglichkeitsprüfung

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. FFH-Richtlinie bzw. § 34 BNatSchG für die ASP-Zäune im Nationalpark Unteres Odertal als Bestandteil des Natura 2000-Programms. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Altarmanbindung Langer Trog/Kolk“ im Landkreis Uckermark, Gemeinde Schöneberg OWB/008/20

Die Verwaltung des Nationalparks Unteres Odertal plant zur Förderung und zum Erhalt des FFH Lebenraumtyps 3150 (natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitons), die Herstellung einer Anbindung des Altgewässers „Langer Trog/Kolk“ an die Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße (Ho-Frie-Wa). Mit der Altarmanbindung soll bereits bei Niedrigwasserständen der Ho-Frie-Wa eine ökologische Durchgängigkeit zum „Langen Trog/Kolk“ erreicht werden. Die Wiederherstellung der Anbindung erfolgt über ein trapezförmiges Grabenprofil mit abgerundeten Böschungsunterkanten. Durch die Abrundung der Böschungskanten wird die Grabensohle von 1 m auf 2 m verbreitert. Um einer Verlandung im Altarm entgegen zu wirken, ist die Ausbautiefe auf 0,5 m unter Niedrigwasser festgelegt. Die Grabentiefe variiert zwischen 1,2 m bis ca. 1,7 m. Die Böschungsneigung soll 1:2 betragen. Um das seitliche Einwachsen des Röhrichts im Mündungsbereich zur HOFRIWA zu verzögern, wird eine Aufweitung der Sohlbreite auf min. 3-5 m vorgesehen. Die Böschungsoberkanten werden mit Wasserbausteinen befestigt.

NaBiV Heft 161: Schutz von Seggenrohrsänger, Wachtelkönig und Brenndoldenwiesen am Beispiel des Unteren Odertals

Im Rahmen der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten hat sich Deutschland 2003 zur Umsetzung eines Aktionsplans zum Schutz des Seggenrohrsänger verpflichtet. In diesem Zusammenhang wurde 2009 ein vom Bundesamt für Naturschutz gefördertes Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Nationalpark Unteres Odertal initiiert.

Nationalparkplan Unteres Odertal des Landes Brandenburg

Für den Nationalpark Unteres Odertal wurde gemäß § 7 Absatz 2 des Gesetzes über den Nationalpark Unteres Odertal vom 09. November 2006 bis zum 31. Dezember 2011 ein Nationalparkplan aufgestellt. Entsprechend dem "Leitfaden zur Erarbeitung von Nationalparkplänen" von EUROPARC Deutschland (2000) besteht ein Nationalparkplan aus den Teilen "Leitbild und Ziele", "Bestandsanalyse und Entwicklungstendenzen" und "Projektübersicht". Folgende Schwerpunkte des Nationalparkplanes wurden unter Berücksichtigung der bereits festgelegten Eckpunkte zum Nationalparkplan und der vorliegenden Behandlungsrichtlinien "Wegenetz", "Auwaldinitialisierung", "Behandlung der Wälder" und "Behandlung der Trockenrasen" in enger Zusammenarbeit mit der Nationalparkverwaltung durchgeführt. Der Nationalparkplan entspricht in vollem Umfang der den Ansprüchen eines FFH-Managementplanes und eines SPA-Managementplanes. Der zu untersuchende Nationalpark Unteres Odertal hat eine Fläche von 10.354 ha, davon ca. 2.450 ha Trockenpolder, ca. 4.720 ha Flutungspolder, ca. 215 ha Trockenrasen und ca. 1.950 ha Wald. Die verbleibenden Restflächen sind Bundeswasserstraßen, Bundesstraßen und sonstige Flächen wie z. B. Deiche und Gräben usw. Der Nationalpark Unteres Odertal ist in weiten Teilen deckungsgleich mit dem FFH-Gebiet "Unteres Odertal" (DE 2950-302) und befindet sich weitestgehend im SPA-Gebiet "Unteres Odertal" (DE 2951- 401).

Mahdgutübertragung E+E Odertal, Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen des global bedrohten Seggenrohrsängers durch neue Wege im Management von Feuchtgrünland am Beispiel des Nationalparks 'Unteres Odertal'; Wissenschaftliche Begleitung

Ziel der Wissenschaftlichen Begleitung ist die fachliche Unterstützung und der Nachweis der Wirksamkeit der im Hauptvorhaben 'Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen des global bedrohten Seggenrohrsängers durch neue Wege im Management von Feuchtgrünland am Beispiel des Nationalparks Unteres Odertal' entwickelten und erprobten Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von Wiesenvögeln und ihren Habitaten im Nationalpark Unteres Odertal. Außerdem werden die Ergebnisse und ihre Übertragbarkeit wissenschaftlich dokumentiert. Das Hauptvorhaben (2011-2014) verfolgt drei Ziele: (1) Entwicklung von mindestens 200 ha Lebensraum des Seggenrohrsängers (2) Erhaltung und Förderung des auentypischen Mosaiks aus Lebensraum für Wiesenvögel (Seggenrohrsänger, Wachtelkönig, Rotschenkel) und Brenndolden-Auenwiesen und (3) Kostenbilanzierung und Entwicklung von Finanzierungsmodellen für die angepasste Grünlandnutzung. Projektgebiet ist der Nationalpark 'Unteres Odertal'. Das Gebiet hat eine bundesweit einzigartige Bedeutung als Lebensraum für Seggenrohrsänger und Wachtelkönig und weist große Bestände von Brenndoldenwiesen mit typischen Stromtalpflanzen auf. Finanziert wird die Wissenschaftliche Begleitung durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Schutz von Seggenrohrsänger, Wachtelkönig und Brenndoldenwiesen am Beispiel des Unteren Odertals

Der Seggenrohrsänger (Acrocephalus paludicola) zählt zu den am meisten gefährdeten Vogelarten in Deutschland. Sein letztes bekanntes Brutgebiet in Deutschland liegt im Nationalpark Unteres Odertal. Im Rahmen der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten hat sich Deutschland 2003 zur Umsetzung eines Aktionsplans zum Schutz dieser Art verpflichtet. In diesem Zusammenhang wurde 2009 ein vom Bundesamt für Naturschutz gefördertes Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Nationalpark Unteres Odertal initiiert. Ein wichtiges Ziel des Vorhabens, das 2011 in seine Umsetzungsphase ging, war die modellhafte Wiederherstellung von Bruthabitaten für den Seggenrohrsänger. Der Seggenrohrsänger fungiert dabei zusammen mit dem Wachtelkönig (Crex crex), dessen Schutz ebenfalls Gegenstand des Vorhabens war, als Leitart für die Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen auch anderer bedrohter Arten, aber auch des FFH-Lebensraumtyps "Brenndolden-Auenwiesen". Die Ergebnisse dieses Vorhabens werden in diesem Band vorgestellt.

Der Seggenrohrsänger

Knarren und pfeifen. Passt das zusammen? Man könnte fast glauben, der Seggenrohrsänger ( Acrocephalus paludicola) könne sich selbst nicht entscheiden, so schnell wechselt er zwischen kurzen Strophen auf „trrrrr“ und aneinandergereihten Pfeiftönen. Das gibt seinem Gesang etwas nahezu Spöttisches und Heiteres.  Doch leider ist er in Brandenburg nicht mehr zu hören: im Jahr 2014 gelang der letzte Nachweis eines singenden Männchens im Nationalpark Unteres Odertal. Damit gilt er in Brandenburg als vom Aussterben bedroht. Der Seggenrohrsänger lebt in großflächigen, nassen Seggenwiesen. Meist kommt er in lockeren Gruppen vor, die sich in Hörweite zu benachbarten Gruppen aufhalten. Der dramatische und scheinbar unaufhaltsame Bestandsrückgang des Seggenrohrsängers begann Anfang des 20. Jahrhunderts mit der großflächigen Entwässerung der brandenburgischen Luchlandschaften und dem Fehlen von langanhaltenden Überflutungen in den Flusstalmooren. Dabei galt der Seggenrohrsänger hier einst als häufige Brutvogelart. Gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Naturschutzverbänden unternimmt das Land Brandenburg große Anstrengungen, um das endgültige Aussterben abzuwenden: im Nationalpark Unteres Odertal, am Möllensee zwischen den Uckerseen bei Prenzlau, und in der Sernitzniederung bei Greiffenberg im Biosphärenreservat Schorfheide–Chorin. Knarren und pfeifen. Passt das zusammen? Man könnte fast glauben, der Seggenrohrsänger ( Acrocephalus paludicola) könne sich selbst nicht entscheiden, so schnell wechselt er zwischen kurzen Strophen auf „trrrrr“ und aneinandergereihten Pfeiftönen. Das gibt seinem Gesang etwas nahezu Spöttisches und Heiteres.  Doch leider ist er in Brandenburg nicht mehr zu hören: im Jahr 2014 gelang der letzte Nachweis eines singenden Männchens im Nationalpark Unteres Odertal. Damit gilt er in Brandenburg als vom Aussterben bedroht. Der Seggenrohrsänger lebt in großflächigen, nassen Seggenwiesen. Meist kommt er in lockeren Gruppen vor, die sich in Hörweite zu benachbarten Gruppen aufhalten. Der dramatische und scheinbar unaufhaltsame Bestandsrückgang des Seggenrohrsängers begann Anfang des 20. Jahrhunderts mit der großflächigen Entwässerung der brandenburgischen Luchlandschaften und dem Fehlen von langanhaltenden Überflutungen in den Flusstalmooren. Dabei galt der Seggenrohrsänger hier einst als häufige Brutvogelart. Gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Naturschutzverbänden unternimmt das Land Brandenburg große Anstrengungen, um das endgültige Aussterben abzuwenden: im Nationalpark Unteres Odertal, am Möllensee zwischen den Uckerseen bei Prenzlau, und in der Sernitzniederung bei Greiffenberg im Biosphärenreservat Schorfheide–Chorin. Galerie öffnen Galerie öffnen Galerie öffnen

Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen des global bedrohten Seggenrohrsängers durch neue Wege im Management von Feuchtgrünland am Beispiel des Nationalparks 'Unteres Odertal'

Ein Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie durch Mittel der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg und des Landesumweltamtes Brandenburg. Projektträger ist der NABU Landesverband Brandenburg. Der Seggenrohrsänger, noch Anfang des 20. Jahrhunderts ein häufiger Vogel der Niedermoore, ist heute in Deutschland akut vom Aussterben bedroht. Zugleich ist er eine Leitart für intakte Feuchtwiesen auf Niedermoor und in Flussauen, die viele weitere gefährdete Vogelarten und Pflanzengesellschaften beherbergen. Eine entscheidende Voraussetzung für ihren erfolgreichen Schutz ist ein besseres Zusammenspiel mit der Landwirtschaft. Um neuartige Schutzmaßnahmen für diese Lebensräume zu verwirklichen führt der NABU Brandenburg ein Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E) mit dem Titel 'Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen des global bedrohten Seggenrohrsängers durch neue Wege im Management von Feuchtgrünland am Beispiel des Nationalparks Unteres Odertal' durch.

Mahdgutübertragung E+E Odertal

Wissenschaftliche Studie zu den zentralen Fragen der im Projekt geplanten Mahdgutübertragung zur Etablierung von Brenndolden-Auenwiesen im Rahmen des vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) geförderten E+E-Vorhabens 'Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen des global bedrohten Seggenrohrsängers durch neue Wege im Management von Feuchtgründland am Beispiel des Nationalparks Unteres Odertal'

Naturschutzgebiet (NSG) Nationalpark "Unteres Odertal" – Schutzzone "Gartzer Schrey"

Verordnung zur Festlegung der Schutzzone I "Gartzer Schrey" des Nationalparks "Unteres Odertal"

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