Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. FFH-Richtlinie bzw. § 34 BNatSchG für die ASP-Zäune im Nationalpark Unteres Odertal als Bestandteil des Natura 2000-Programms. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Die Verwaltung des Nationalparks Unteres Odertal plant zur Förderung und zum Erhalt des FFH Lebenraumtyps 3150 (natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitons), die Herstellung einer Anbindung des Altgewässers „Langer Trog/Kolk“ an die Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße (Ho-Frie-Wa). Mit der Altarmanbindung soll bereits bei Niedrigwasserständen der Ho-Frie-Wa eine ökologische Durchgängigkeit zum „Langen Trog/Kolk“ erreicht werden. Die Wiederherstellung der Anbindung erfolgt über ein trapezförmiges Grabenprofil mit abgerundeten Böschungsunterkanten. Durch die Abrundung der Böschungskanten wird die Grabensohle von 1 m auf 2 m verbreitert. Um einer Verlandung im Altarm entgegen zu wirken, ist die Ausbautiefe auf 0,5 m unter Niedrigwasser festgelegt. Die Grabentiefe variiert zwischen 1,2 m bis ca. 1,7 m. Die Böschungsneigung soll 1:2 betragen. Um das seitliche Einwachsen des Röhrichts im Mündungsbereich zur HOFRIWA zu verzögern, wird eine Aufweitung der Sohlbreite auf min. 3-5 m vorgesehen. Die Böschungsoberkanten werden mit Wasserbausteinen befestigt.
Für den Nationalpark Unteres Odertal wurde gemäß § 7 Absatz 2 des Gesetzes über den Nationalpark Unteres Odertal vom 09. November 2006 bis zum 31. Dezember 2011 ein Nationalparkplan aufgestellt. Entsprechend dem "Leitfaden zur Erarbeitung von Nationalparkplänen" von EUROPARC Deutschland (2000) besteht ein Nationalparkplan aus den Teilen "Leitbild und Ziele", "Bestandsanalyse und Entwicklungstendenzen" und "Projektübersicht". Folgende Schwerpunkte des Nationalparkplanes wurden unter Berücksichtigung der bereits festgelegten Eckpunkte zum Nationalparkplan und der vorliegenden Behandlungsrichtlinien "Wegenetz", "Auwaldinitialisierung", "Behandlung der Wälder" und "Behandlung der Trockenrasen" in enger Zusammenarbeit mit der Nationalparkverwaltung durchgeführt. Der Nationalparkplan entspricht in vollem Umfang der den Ansprüchen eines FFH-Managementplanes und eines SPA-Managementplanes. Der zu untersuchende Nationalpark Unteres Odertal hat eine Fläche von 10.354 ha, davon ca. 2.450 ha Trockenpolder, ca. 4.720 ha Flutungspolder, ca. 215 ha Trockenrasen und ca. 1.950 ha Wald. Die verbleibenden Restflächen sind Bundeswasserstraßen, Bundesstraßen und sonstige Flächen wie z. B. Deiche und Gräben usw. Der Nationalpark Unteres Odertal ist in weiten Teilen deckungsgleich mit dem FFH-Gebiet "Unteres Odertal" (DE 2950-302) und befindet sich weitestgehend im SPA-Gebiet "Unteres Odertal" (DE 2951- 401).
Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) ist mit der Bildung der Brandenburgischen Landesregierung am 11. Dezember 2024 aus der Wahl zur 8. Legislaturperiode hervorgegangen. Seit dem 13. Dezember 2024 ist Hanka Mittelstädt (SPD) Ministerin für das Ressort. Staatssekretär im Ressort ist Dr. Stephan Nickisch . Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, Internationale Kooperation ist Dr. Jens-Uwe Schade. Pressesprecher ist Matthias Bruck. Das Ministerium ist auf zwei Standorte in Potsdam verteilt. Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) ist mit der Bildung der Brandenburgischen Landesregierung am 11. Dezember 2024 aus der Wahl zur 8. Legislaturperiode hervorgegangen. Seit dem 13. Dezember 2024 ist Hanka Mittelstädt (SPD) Ministerin für das Ressort. Staatssekretär im Ressort ist Dr. Stephan Nickisch . Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, Internationale Kooperation ist Dr. Jens-Uwe Schade. Pressesprecher ist Matthias Bruck. Das Ministerium ist auf zwei Standorte in Potsdam verteilt. Das Ministerium ist oberste Landesbehörde und gliedert sich auf der Abteilungsebene in folgende Aufgabenbereiche: Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) sowie der Nationalpark Unteres Odertal. Das Ministerium ist oberste Landesbehörde und gliedert sich auf der Abteilungsebene in folgende Aufgabenbereiche: Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) sowie der Nationalpark Unteres Odertal. Die Organisation der Verwaltung des Landes Brandenburg ist im Landesorganisationsgesetz festgelegt. Die Landesbehörden sind in oberste Landesbehörden, Landesoberbehörden und untere Landesbehörden gegliedert. Oberste Landesbehörden sind die Landesministerien. Landesoberbehörden unterstehen einer obersten Landesbehörde unmittelbar und sind für das ganze Land zuständig. Untere Landesbehörden unterstehen einer obersten Landesbehörde und sind für Teile des Landes zuständig. Einrichtungen des Landes sind rechtlich unselbstständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung. Ihre Tätigkeit ist vorrangig auf die Unterstützung der Behörden im Land ausgerichtet. Landesbetriebe sind rechtlich unselbstständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung, die überwiegend öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten erfüllen. Für die Fachthemen ist/sind: Den Landkreisen und kreisfreien Städten sind unter der Sonderaufsicht des Ministeriums verschiedene Zuständigkeiten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden (Funktionalreform). Die Organisation der Verwaltung des Landes Brandenburg ist im Landesorganisationsgesetz festgelegt. Die Landesbehörden sind in oberste Landesbehörden, Landesoberbehörden und untere Landesbehörden gegliedert. Oberste Landesbehörden sind die Landesministerien. Landesoberbehörden unterstehen einer obersten Landesbehörde unmittelbar und sind für das ganze Land zuständig. Untere Landesbehörden unterstehen einer obersten Landesbehörde und sind für Teile des Landes zuständig. Einrichtungen des Landes sind rechtlich unselbstständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung. Ihre Tätigkeit ist vorrangig auf die Unterstützung der Behörden im Land ausgerichtet. Landesbetriebe sind rechtlich unselbstständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung, die überwiegend öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten erfüllen. Für die Fachthemen ist/sind: Den Landkreisen und kreisfreien Städten sind unter der Sonderaufsicht des Ministeriums verschiedene Zuständigkeiten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden (Funktionalreform).
Im Rahmen der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten hat sich Deutschland 2003 zur Umsetzung eines Aktionsplans zum Schutz des Seggenrohrsänger verpflichtet. In diesem Zusammenhang wurde 2009 ein vom Bundesamt für Naturschutz gefördertes Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Nationalpark Unteres Odertal initiiert.
Ziel der Wissenschaftlichen Begleitung ist die fachliche Unterstützung und der Nachweis der Wirksamkeit der im Hauptvorhaben 'Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen des global bedrohten Seggenrohrsängers durch neue Wege im Management von Feuchtgrünland am Beispiel des Nationalparks Unteres Odertal' entwickelten und erprobten Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von Wiesenvögeln und ihren Habitaten im Nationalpark Unteres Odertal. Außerdem werden die Ergebnisse und ihre Übertragbarkeit wissenschaftlich dokumentiert. Das Hauptvorhaben (2011-2014) verfolgt drei Ziele: (1) Entwicklung von mindestens 200 ha Lebensraum des Seggenrohrsängers (2) Erhaltung und Förderung des auentypischen Mosaiks aus Lebensraum für Wiesenvögel (Seggenrohrsänger, Wachtelkönig, Rotschenkel) und Brenndolden-Auenwiesen und (3) Kostenbilanzierung und Entwicklung von Finanzierungsmodellen für die angepasste Grünlandnutzung. Projektgebiet ist der Nationalpark 'Unteres Odertal'. Das Gebiet hat eine bundesweit einzigartige Bedeutung als Lebensraum für Seggenrohrsänger und Wachtelkönig und weist große Bestände von Brenndoldenwiesen mit typischen Stromtalpflanzen auf. Finanziert wird die Wissenschaftliche Begleitung durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Der Seggenrohrsänger (Acrocephalus paludicola) zählt zu den am meisten gefährdeten Vogelarten in Deutschland. Sein letztes bekanntes Brutgebiet in Deutschland liegt im Nationalpark Unteres Odertal. Im Rahmen der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten hat sich Deutschland 2003 zur Umsetzung eines Aktionsplans zum Schutz dieser Art verpflichtet. In diesem Zusammenhang wurde 2009 ein vom Bundesamt für Naturschutz gefördertes Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Nationalpark Unteres Odertal initiiert. Ein wichtiges Ziel des Vorhabens, das 2011 in seine Umsetzungsphase ging, war die modellhafte Wiederherstellung von Bruthabitaten für den Seggenrohrsänger. Der Seggenrohrsänger fungiert dabei zusammen mit dem Wachtelkönig (Crex crex), dessen Schutz ebenfalls Gegenstand des Vorhabens war, als Leitart für die Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen auch anderer bedrohter Arten, aber auch des FFH-Lebensraumtyps "Brenndolden-Auenwiesen". Die Ergebnisse dieses Vorhabens werden in diesem Band vorgestellt.
Die winterlichen Ueberflutungen der Oder und die Bewirtschaftung der Wiesen und Weiden haben nachhaltigen Einfluss auf die vegetationsbewohnende Kleintierfauna. In Koordination mit den anderen beiden Teilprojekten (TP 3 Prof.Dr. W. Dohle, FUB, Institut fuer Zoologie, Limnologie, und TP1: Prof.Dr. R. Bornkamm, Technische Universitaet Berlin, Institut fuer Oekologie, Botanik) wurde eine Bestandsaufnahme und eine Wirkungsanalyse der Parameter auf die Bodenfauna durchgefuehrt. In dem insgesamt auf drei Jahre dauernden Projekt sollte die Bedeutung unterschiedlicher Managementmassnahmen des Naturschutzes und Modelle extensiver landwirtschaftlicher Nutzung wissenschaftlich begleitet werden.
Innerhalb des vorliegenden Projektes sollte abgeklaert werden, welchen Einfluss Umweltfaktoren einschliesslich von Xenobiotika auf die Makrophagenzentren von Knochenfischen ausueben, und inwiefern hervorgerufene Veraenderungen als Biomarker zur Beurteilung der Gewaesseroekosystemintegritaet herangezogen werden koennen. Innerhalb des Modellbiotopes 'Nationalpark Unteres Odertal' wurden dazu die einheimischen Fischarten Hecht (Esox lucius) und Blei (Abramis brama) ueber einen 46-monatigen Zeitraum beprobt. Ihre MZ lassen sich nach einer entsprechenden histologischen Gewebeaufarbeitung selektiv und sensitiv darstellen. Die MZ aus Leber, Milz und Niere beider Fischarten wurden morphometrisch erfasst und statistisch ausgewertet. Die Ergebnisse wurden in eine statistische Beziehung zu chemisch-physikalischen Wasserparametern und Xenobiotika gesetzt.
Ein Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie durch Mittel der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg und des Landesumweltamtes Brandenburg. Projektträger ist der NABU Landesverband Brandenburg. Der Seggenrohrsänger, noch Anfang des 20. Jahrhunderts ein häufiger Vogel der Niedermoore, ist heute in Deutschland akut vom Aussterben bedroht. Zugleich ist er eine Leitart für intakte Feuchtwiesen auf Niedermoor und in Flussauen, die viele weitere gefährdete Vogelarten und Pflanzengesellschaften beherbergen. Eine entscheidende Voraussetzung für ihren erfolgreichen Schutz ist ein besseres Zusammenspiel mit der Landwirtschaft. Um neuartige Schutzmaßnahmen für diese Lebensräume zu verwirklichen führt der NABU Brandenburg ein Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E) mit dem Titel 'Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen des global bedrohten Seggenrohrsängers durch neue Wege im Management von Feuchtgrünland am Beispiel des Nationalparks Unteres Odertal' durch.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 19 |
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| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 17 |
| Text | 13 |
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| Deutsch | 34 |
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| Topic | Count |
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| Boden | 17 |
| Lebewesen und Lebensräume | 34 |
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| Weitere | 34 |