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Altarmanbindung Langer Trog/Kolk“ im Landkreis Uckermark, Gemeinde Schöneberg OWB/008/20

Die Verwaltung des Nationalparks Unteres Odertal plant zur Förderung und zum Erhalt des FFH Lebenraumtyps 3150 (natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitons), die Herstellung einer Anbindung des Altgewässers „Langer Trog/Kolk“ an die Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße (Ho-Frie-Wa). Mit der Altarmanbindung soll bereits bei Niedrigwasserständen der Ho-Frie-Wa eine ökologische Durchgängigkeit zum „Langen Trog/Kolk“ erreicht werden. Die Wiederherstellung der Anbindung erfolgt über ein trapezförmiges Grabenprofil mit abgerundeten Böschungsunterkanten. Durch die Abrundung der Böschungskanten wird die Grabensohle von 1 m auf 2 m verbreitert. Um einer Verlandung im Altarm entgegen zu wirken, ist die Ausbautiefe auf 0,5 m unter Niedrigwasser festgelegt. Die Grabentiefe variiert zwischen 1,2 m bis ca. 1,7 m. Die Böschungsneigung soll 1:2 betragen. Um das seitliche Einwachsen des Röhrichts im Mündungsbereich zur HOFRIWA zu verzögern, wird eine Aufweitung der Sohlbreite auf min. 3-5 m vorgesehen. Die Böschungsoberkanten werden mit Wasserbausteinen befestigt.

Nationalparkplan Unteres Odertal des Landes Brandenburg

Für den Nationalpark Unteres Odertal wurde gemäß § 7 Absatz 2 des Gesetzes über den Nationalpark Unteres Odertal vom 09. November 2006 bis zum 31. Dezember 2011 ein Nationalparkplan aufgestellt. Entsprechend dem "Leitfaden zur Erarbeitung von Nationalparkplänen" von EUROPARC Deutschland (2000) besteht ein Nationalparkplan aus den Teilen "Leitbild und Ziele", "Bestandsanalyse und Entwicklungstendenzen" und "Projektübersicht". Folgende Schwerpunkte des Nationalparkplanes wurden unter Berücksichtigung der bereits festgelegten Eckpunkte zum Nationalparkplan und der vorliegenden Behandlungsrichtlinien "Wegenetz", "Auwaldinitialisierung", "Behandlung der Wälder" und "Behandlung der Trockenrasen" in enger Zusammenarbeit mit der Nationalparkverwaltung durchgeführt. Der Nationalparkplan entspricht in vollem Umfang der den Ansprüchen eines FFH-Managementplanes und eines SPA-Managementplanes. Der zu untersuchende Nationalpark Unteres Odertal hat eine Fläche von 10.354 ha, davon ca. 2.450 ha Trockenpolder, ca. 4.720 ha Flutungspolder, ca. 215 ha Trockenrasen und ca. 1.950 ha Wald. Die verbleibenden Restflächen sind Bundeswasserstraßen, Bundesstraßen und sonstige Flächen wie z. B. Deiche und Gräben usw. Der Nationalpark Unteres Odertal ist in weiten Teilen deckungsgleich mit dem FFH-Gebiet "Unteres Odertal" (DE 2950-302) und befindet sich weitestgehend im SPA-Gebiet "Unteres Odertal" (DE 2951- 401).

NaBiV Heft 161: Schutz von Seggenrohrsänger, Wachtelkönig und Brenndoldenwiesen am Beispiel des Unteren Odertals

Im Rahmen der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten hat sich Deutschland 2003 zur Umsetzung eines Aktionsplans zum Schutz des Seggenrohrsänger verpflichtet. In diesem Zusammenhang wurde 2009 ein vom Bundesamt für Naturschutz gefördertes Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Nationalpark Unteres Odertal initiiert.

Mahdgutübertragung E+E Odertal, Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen des global bedrohten Seggenrohrsängers durch neue Wege im Management von Feuchtgrünland am Beispiel des Nationalparks 'Unteres Odertal'; Wissenschaftliche Begleitung

Ziel der Wissenschaftlichen Begleitung ist die fachliche Unterstützung und der Nachweis der Wirksamkeit der im Hauptvorhaben 'Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen des global bedrohten Seggenrohrsängers durch neue Wege im Management von Feuchtgrünland am Beispiel des Nationalparks Unteres Odertal' entwickelten und erprobten Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von Wiesenvögeln und ihren Habitaten im Nationalpark Unteres Odertal. Außerdem werden die Ergebnisse und ihre Übertragbarkeit wissenschaftlich dokumentiert. Das Hauptvorhaben (2011-2014) verfolgt drei Ziele: (1) Entwicklung von mindestens 200 ha Lebensraum des Seggenrohrsängers (2) Erhaltung und Förderung des auentypischen Mosaiks aus Lebensraum für Wiesenvögel (Seggenrohrsänger, Wachtelkönig, Rotschenkel) und Brenndolden-Auenwiesen und (3) Kostenbilanzierung und Entwicklung von Finanzierungsmodellen für die angepasste Grünlandnutzung. Projektgebiet ist der Nationalpark 'Unteres Odertal'. Das Gebiet hat eine bundesweit einzigartige Bedeutung als Lebensraum für Seggenrohrsänger und Wachtelkönig und weist große Bestände von Brenndoldenwiesen mit typischen Stromtalpflanzen auf. Finanziert wird die Wissenschaftliche Begleitung durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Schutz von Seggenrohrsänger, Wachtelkönig und Brenndoldenwiesen am Beispiel des Unteren Odertals

Der Seggenrohrsänger (Acrocephalus paludicola) zählt zu den am meisten gefährdeten Vogelarten in Deutschland. Sein letztes bekanntes Brutgebiet in Deutschland liegt im Nationalpark Unteres Odertal. Im Rahmen der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten hat sich Deutschland 2003 zur Umsetzung eines Aktionsplans zum Schutz dieser Art verpflichtet. In diesem Zusammenhang wurde 2009 ein vom Bundesamt für Naturschutz gefördertes Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Nationalpark Unteres Odertal initiiert. Ein wichtiges Ziel des Vorhabens, das 2011 in seine Umsetzungsphase ging, war die modellhafte Wiederherstellung von Bruthabitaten für den Seggenrohrsänger. Der Seggenrohrsänger fungiert dabei zusammen mit dem Wachtelkönig (Crex crex), dessen Schutz ebenfalls Gegenstand des Vorhabens war, als Leitart für die Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen auch anderer bedrohter Arten, aber auch des FFH-Lebensraumtyps "Brenndolden-Auenwiesen". Die Ergebnisse dieses Vorhabens werden in diesem Band vorgestellt.

Tier- und pflanzenoekologische Untersuchungen im deutsch-polnischen Nationalpark 'Unteres Odertal' - Teilprojekt 3: Gewaesseroekologie, Tier- und Pflanzenoekologische Untersuchungen im deutsch-polnischen Nationalpark Unteres Odertal (Teilprojekt 1)

Ziel des Gesamtprojekts ist es, die Auswirkungen der regelmaessigen Ueberschwemmungen auf die Biozoenosen in den Flussauen des Unteren Odertales zu untersuchen. Das hier vorgelegte Teilprojekt (1) Pflanzenoekologie beschaeftigt sich mit der Populationsbiologie wichtiger Pflanzenarten in Abhaengigkeit von Wasser-Qualitaet und -Quantitaet.

Über uns

Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) ist mit der Bildung der Brandenburgischen Landesregierung am 11. Dezember 2024 aus der Wahl zur 8. Legislaturperiode hervorgegangen. Seit dem 13. Dezember 2024 ist Hanka Mittelstädt (SPD) Ministerin für das Ressort. Staatssekretär im Ressort ist Gregor Beyer . Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, Internationale Kooperation ist Dr. Jens-Uwe Schade. Pressesprecher ist Matthias Bruck. Das Ministerium ist auf zwei Standorte in Potsdam verteilt. Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) ist mit der Bildung der Brandenburgischen Landesregierung am 11. Dezember 2024 aus der Wahl zur 8. Legislaturperiode hervorgegangen. Seit dem 13. Dezember 2024 ist Hanka Mittelstädt (SPD) Ministerin für das Ressort. Staatssekretär im Ressort ist Gregor Beyer . Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, Internationale Kooperation ist Dr. Jens-Uwe Schade. Pressesprecher ist Matthias Bruck. Das Ministerium ist auf zwei Standorte in Potsdam verteilt. Das Ministerium ist oberste Landesbehörde und gliedert sich auf der Abteilungsebene in folgende Aufgabenbereiche: Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) sowie der Nationalpark Unteres Odertal. Das Ministerium ist oberste Landesbehörde und gliedert sich auf der Abteilungsebene in folgende Aufgabenbereiche: Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) sowie der Nationalpark Unteres Odertal. Die Organisation der Verwaltung des Landes Brandenburg ist im Landesorganisationsgesetz festgelegt. Die Landesbehörden sind in oberste Landesbehörden, Landesoberbehörden und untere Landesbehörden gegliedert. Oberste Landesbehörden sind die Landesministerien. Landesoberbehörden unterstehen einer obersten Landesbehörde unmittelbar und sind für das ganze Land zuständig. Untere Landesbehörden unterstehen einer obersten Landesbehörde und sind für Teile des Landes zuständig. Einrichtungen des Landes sind rechtlich unselbstständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung. Ihre Tätigkeit ist vorrangig auf die Unterstützung der Behörden im Land ausgerichtet. Landesbetriebe sind rechtlich unselbstständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung, die überwiegend öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten erfüllen. Für die Bereiche Ländliche Entwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten ist/sind: Den Landkreisen und kreisfreien Städten sind unter der Sonderaufsicht des Ministeriums verschiedene Zuständigkeiten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden (Funktionalreform). Die Organisation der Verwaltung des Landes Brandenburg ist im Landesorganisationsgesetz festgelegt. Die Landesbehörden sind in oberste Landesbehörden, Landesoberbehörden und untere Landesbehörden gegliedert. Oberste Landesbehörden sind die Landesministerien. Landesoberbehörden unterstehen einer obersten Landesbehörde unmittelbar und sind für das ganze Land zuständig. Untere Landesbehörden unterstehen einer obersten Landesbehörde und sind für Teile des Landes zuständig. Einrichtungen des Landes sind rechtlich unselbstständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung. Ihre Tätigkeit ist vorrangig auf die Unterstützung der Behörden im Land ausgerichtet. Landesbetriebe sind rechtlich unselbstständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung, die überwiegend öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten erfüllen. Für die Bereiche Ländliche Entwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten ist/sind: Den Landkreisen und kreisfreien Städten sind unter der Sonderaufsicht des Ministeriums verschiedene Zuständigkeiten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden (Funktionalreform).

Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen des global bedrohten Seggenrohrsängers durch neue Wege im Management von Feuchtgrünland am Beispiel des Nationalparks 'Unteres Odertal'

Ein Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie durch Mittel der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg und des Landesumweltamtes Brandenburg. Projektträger ist der NABU Landesverband Brandenburg. Der Seggenrohrsänger, noch Anfang des 20. Jahrhunderts ein häufiger Vogel der Niedermoore, ist heute in Deutschland akut vom Aussterben bedroht. Zugleich ist er eine Leitart für intakte Feuchtwiesen auf Niedermoor und in Flussauen, die viele weitere gefährdete Vogelarten und Pflanzengesellschaften beherbergen. Eine entscheidende Voraussetzung für ihren erfolgreichen Schutz ist ein besseres Zusammenspiel mit der Landwirtschaft. Um neuartige Schutzmaßnahmen für diese Lebensräume zu verwirklichen führt der NABU Brandenburg ein Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E) mit dem Titel 'Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen des global bedrohten Seggenrohrsängers durch neue Wege im Management von Feuchtgrünland am Beispiel des Nationalparks Unteres Odertal' durch.

Mahdgutübertragung E+E Odertal

Wissenschaftliche Studie zu den zentralen Fragen der im Projekt geplanten Mahdgutübertragung zur Etablierung von Brenndolden-Auenwiesen im Rahmen des vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) geförderten E+E-Vorhabens 'Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen des global bedrohten Seggenrohrsängers durch neue Wege im Management von Feuchtgründland am Beispiel des Nationalparks Unteres Odertal'

Kartierung der Brutvögel im Polder Friedrichsthal (Nationalpark Odertal)

Eine im Jahr 1995 durch das Nationalparkgesetz zum Totalreservat erklärte kleine Teilfläche von 281,5 ha liegt im Gebiet der Überflutungspolder im nördlichen Bereich des Nationalparks Unteres Odertal. Im Rahmen der Vorarbeiten für den Pflege- und Entwicklungsplan wurde auf diesen Flächen im Jahr 1994 eine detaillierte Brutvogelkartierung durchgeführt. Mehr als ein Jahrzehnt nach der völligen Aufgabe der Bewirtschaftung soll die Untersuchung die Entwicklung der Avifauna in diesem Gebiet dokumentieren. Nach der Revierkartierungsmethode wurde zwischen Mitte März und Mitte Juni 2008 das Gelände in 8 Perioden abgegangen und von zwei Beobachtern unabhängig erfasst, Die Ergebnisse werden für bedeutende Arten auch kartographisch dargestellt. Obwohl in Gesamtbesiedlung und Artenspektrum keine grundlegenden Änderungen festzustellen waren, hat sich die Siedlungsdichte einiger Arten und das zahlenmäßige Verhältnis der Arten zueinander verändert. Die Arbeit zeigt diese Veränderungen auf und diskutiert sowohl die angewandten Untersuchungsmethoden. als auch mögliche Zusammenhänge der Verschiebung des Brotvogelartenspektrums mit der Wildnisentwicklung in dem Gebiet, der in unterschiedlicher Deutlichkeit festgestellt wurde, Neben der Nutzungsaufgabe wird auch der Effekt einer stärkeren Vernässung von Flächen beleuchtet.

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