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Ausgleichsflächen gemäß Bundesnaturschutzgesetz (Kompensationsverzeichnis) Hamburg

Das Kompensationsverzeichnis basiert auf der Rechtsgrundlage des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach § 17 Abs. 6 BNatSchG werden die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die dafür in Anspruch genommenen Flächen in diesem Verzeichnis erfasst. Darüber hinaus werden Angaben zum jeweiligen Eingriff gespeichert. In der Datenbank sind Eingriffsart, Eingriffsbeschreibung sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beschrieben. Diese Daten sind mit einem GIS-Programm verknüpft, in dem die entsprechenden Flächen kartografisch dargestellt sind. Diese Daten enthalten alle Ausgleichs- und Ersatzflächen aus Eingriffsvorhaben, aus der Bauleitleitplanung sowie Ökokontoflächen gemäß §16 BNatSchG in Verbindung mit der Hamburger Ökokontoverordnung. Zusätzlich werden Maßnahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (SPE-Flächen) gem. §9 (1) Nr. 20 BauGB dargestellt. Daten, die Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulassen würden, werden nicht dargestellt.

Naturräumliche Gliederung M-V: Landschaftszonen

• Die naturräumliche Gliederung besteht aus folgenden hierarchischen Ebenen: - Landschaftszonen - Großlandschaften - Landschaftseinheiten - Naturräume • Die der Digitalisierung zugrundeliegende Fassung der naturräumliche Gliederung für Mecklenburg-Vorpommern wurde für den terrestrischen und marinen Bereich getrennt erarbeitet (vgl. Quellen) und im Jahr 2001 im Auftrag des LUNG durch die Firma Umweltplan zusammengeführt und an die Landesgrenzen und Küstenlinien der ATKIS-Basis-DLM (1. Realisierungsstufe) angepasst. - Die terrestrisch Gebiete liegen in einem Maßstab von 1:50.000 vor, die marinen im Maßstab von 1:250.000, und alle anderen Gebiete im Maßstab von 1:10.000.

Meßtischblatt Schönberg (Blatt 2131)

Durch geologische Untersuchungen eines Geländesausschnittes, der durch die TK 25 vorgegeben ist, wird eine vollständige Sammlung aller im Gelände zu gewinnenden Informationen über Art und Aufbau der Gesteine und Schichten durchgeführt. Dazu gehören Aufnahme aller natürlichen und künstlichen Einschnitte, von Bohrsondierungen und Schürfen, Beurteilung des Reliefs. Die Informationen werden analog erfaßt und auf die topographische Karte übertragen (Feldblätter), nach Abschluß der Feldarbeiten werden die hergestellten Karten zur Vervielfältigung aufbereitet (z.B. Druck). Zusätzliche Informationen Datengewinnung: digital u. analog, liegt vor als: Karte, beziehbar: analog, digital Drucklegung in 1996

Vogelschutzgebiete (SPA) des Landes Brandenburg

Der Datenbestand umfasst die Vogelschutzgebiete des Landes Brandenburg gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie. Stand der Daten: 01.10.2014 Der Datenbestand umfasst die Vogelschutzgebiete des Landes Brandenburg gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie. Stand der Daten: 01.10.2014 Der Datenbestand umfasst die Vogelschutzgebiete des Landes Brandenburg gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie. Stand der Daten: 01.10.2014

Artendatenbank Flora in Mecklenburg-Vorpommern

Die "Datenbank Blütenpflanzen" dient der Erhebung und Zusammenführung von Daten über die Verbreitung und Bestandsentwicklung der Gefäßpflanzen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie basiert auf einer Fundortkartei des botanischen Instituts der Universität Greifswald, die hier seit den 50er Jahren geführt wird. Diese beinhaltet Literaturdaten, die zum Teil bis in das 17. Jh. zurück gehen, sowie im Laufe der letzten Jahrzehnte erhobene Geländedaten. Die "Datenbank Blütenpflanzen" wird mit dem Programm "Florein" (herausgegeben von der Zentralstelle für die floristische Kartierung Deutschlands) erfasst. Die "Datenbank Blütenpflanzen" beinhaltet überwiegend Rasterdaten (ca. 460.000 Datensätze), die während der Kartierung für den "Verbreitungsatlas der Farn- und Blütenpflanzen Ostdeutschlands" (Hrsg. Benkert, Fukarek, Korsch 1996) auf Messtischblattquadrantenebene (und z.T. tiefer bis zu 1/32 MTB untergliedert) erhoben wurden. Die auf diesem Datenbestand basierenden Raster-Verbreitungskarten können auf den Internetseiten des Botanischen Instituts der Universität Greifswald (http://asbot.botanik.uni-greifswald.de/sammlungen/flor-db, Username: florein, Passwort: karten) betrachtet werden. Die Rasterdatensätze stehen im LINFOS derzeit nicht zur Verfügung. Im Gegensatz dazu wurden die Punktdaten mit Hoch- und Rechtswert punktgenau aufgenommen. Die Punktdatenbank (ca. 33.000 Datensätze) besteht gegenwärtig zu etwa einem Drittel aus Angaben zu ausgestorbenen oder vom Aussterben bedrohten Pflanzenarten (RL-Status 0 und 1), für die eine Übersicht über die ehemaligen und aktuellen Fundorte in Mecklenburg-Vorpommern vorliegt. Zu jeweils einem weiteren Drittel enthält die Datenbank Angaben zu Arten mit RL-Status 2, 3 und 4 und zu ungefährdeten Arten. Einen Überblick über die Arten, die systematisch aufgearbeitet wurden, gibt die Tabelle 1 am Ende dieser Metadatendokumentation. Die Punktdaten der "Datenbank Blütenpflanzen" wurden im LUNG GIS-technisch für die Verwendung im Landschaftsinformationssystem "LINFOS" aufbereitet (Umrechnung der Hoch- und Rechtswerte auf 7 Stellen, Umrechnung der Hoch- und Rechtswerte für den Ostteil des Landes, Hinzufügung von Feldern zur Attributtabelle, z.B. deutscher Artname, Rote-Liste-Status).

Kompensationsflächen

Art und Lage von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation negativer Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Kompensationsmaßnahmen und -flächen werden in Mecklenburg-Vorpommern seit 1.3.2011 durch die Eingriff genehmigende Behörde im landesweiten Kompensationsverzeichnis erfasst.

MV Biotope WMS

Informationen der staatlichen Umweltverwaltung Mecklenburg-Vorpommern: Karten zu Biotopen, Nutzungstypen, Mooren und Heutiger potentieller natuerlicher Vegetation

Erhaltungszielverordnungen für FFH-Gebiete im Land Brandenburg

Das Thema Erhaltungszielverordnungen (EZV) enthält die Grenzen der Geltungsbereiche der Verordnungen zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Stand der Daten: 30.09.2025 Das Thema Erhaltungszielverordnungen (EZV) enthält die Grenzen der Geltungsbereiche der Verordnungen zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Stand der Daten: 30.09.2025 Das Thema Erhaltungszielverordnungen (EZV) enthält die Grenzen der Geltungsbereiche der Verordnungen zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Stand der Daten: 30.09.2025

Biotope, geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG) und FFH-Lebensraumtypen im Land Brandenburg

Dieser Datendownload enthält die aktuellen Ergebnisse der Biotop- und FFH-Lebensraumtypen (LRT)-Kartierung, in der Flächen-, Linien- und Punktbiotope von Biotopen, geschützten Biotopen (§30 BNatSchG und §18 BbgNatSchAG) und FFH-Lebensräumen im Land Brandenburg dargestellt werden. Identische Datensätze werden auch als Dienste (<a href="https://metaver.de/trefferanzeige?docuuid=A529CF8F-4A03-4D9D-A79B-D8EE35E0ED12">WMS-LFU-BBK</a> und <a href="https://metaver.de/trefferanzeige?docuuid=95DC1532-DEDA-4B8A-B1E8-B3DCB50EB4E7">WFS-LFU-BBK</a> ) bereitgestellt. Ein Biotop im Sinne dieser Biotopkartierung ist eine im Gelände klar abgrenzbare Fläche mit relativ einheitlicher Vegetations- und/oder Nutzungstruktur. Ein Gebiet oder auch ein Landschaftsbestandteil kann durch die Biotopkartierung in seiner Bedeutung für den Naturhaushalt bewertet werden. Wird ein komplettes ausgewähltes Gebiet erfasst, handelt es sich um eine flächendeckende Biotopkartierung (FFH-Gebiete, Großschutzgebiete). Bei der selektiven Biotopkartierung werden nur bestimmte, besonders naturschutzrelevante Landschaftsbestandteile aufgenommen (geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG). Ein definierter Biotoptypenkatalog ist Grundlage für die Zuordnung der einzelnen Biotoptypen. Weiterhin unterstützen Kartieranleitung und Biotoptpyenbeschreibungen die Kartierung (s. Landesumweltamt Brandenburg 2004 und 2007: Biotopkartierung Brandenburg- Band 1 und Band 2). Der vorliegende Datenbestand setzt sich wie folgt zusammen: - Biotop- und FFH-LRT-Kartierung in FFH-Gebieten (2001-2011); ggf. Aktualisierungen im Rahmen der FFH-Managementplanung (2001-2020) - zweiter Durchgang der selektiven Biotopkartierung außerhalb von Großschutzgebieten und FFH-Gebieten (geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG) - noch nicht für alle Landkreise vorliegend (ab 2007, Abschluss voraussichtlich 2016) - Biotopkartierung in Großschutzgebieten im Rahmen der Pflege- und Entwicklungsplanung (1993-laufend) Achtung! Dieser Datenbestand enthält Geodaten (Shape-Dateien) mit ausgewählten Sachdaten aus der Biotop- und FFH-LRT-Kartierung. Bei älteren Daten, die mit einer anderen Methode erfasst wurden, können einzelne Einträge von den aktuellen Referenzlisten abweichen. Daten der Biotop- und FFH-Lebensraumtypenkartierung werden im Regelfall nach der Brandenburgischen Biotopkartierungsmethode in der BBK-Datenbank (Access-Anwendung) erfasst, die insbesondere bei Anwendung der höchsten Kartierintensität C deutlich ausführlichere Informationen enthält. Verantwortlich für die Herausgabe von BBK-Daten zur weiteren Nutzung (vollständig im BBK-Programm erfasste Datenbank / Aufnahmebögen u.a. mit Vegetationslisten): Fr. Sommerhäuser (LfU, Referat N3) <b>!!! BITTE BEACHTEN !!! Gebiete des Brandenburger Biotopkatasters, die sich aktuell in der Bearbeitung befinden, werden nicht als Download angeboten und auch nicht in der Kartenanwendung und als Dienst bereitgestellt. Informationen zum Einarbeitungsstand entnehmen Sie bitte den Erläuterungen zum Zeitbezug oder dem Layer BBK-MP-Stand der WMS/WFS-Dienste.</b> Dieser Datendownload enthält die aktuellen Ergebnisse der Biotop- und FFH-Lebensraumtypen (LRT)-Kartierung, in der Flächen-, Linien- und Punktbiotope von Biotopen, geschützten Biotopen (§30 BNatSchG und §18 BbgNatSchAG) und FFH-Lebensräumen im Land Brandenburg dargestellt werden. Identische Datensätze werden auch als Dienste (<a href="https://metaver.de/trefferanzeige?docuuid=A529CF8F-4A03-4D9D-A79B-D8EE35E0ED12">WMS-LFU-BBK</a> und <a href="https://metaver.de/trefferanzeige?docuuid=95DC1532-DEDA-4B8A-B1E8-B3DCB50EB4E7">WFS-LFU-BBK</a> ) bereitgestellt. Ein Biotop im Sinne dieser Biotopkartierung ist eine im Gelände klar abgrenzbare Fläche mit relativ einheitlicher Vegetations- und/oder Nutzungstruktur. Ein Gebiet oder auch ein Landschaftsbestandteil kann durch die Biotopkartierung in seiner Bedeutung für den Naturhaushalt bewertet werden. Wird ein komplettes ausgewähltes Gebiet erfasst, handelt es sich um eine flächendeckende Biotopkartierung (FFH-Gebiete, Großschutzgebiete). Bei der selektiven Biotopkartierung werden nur bestimmte, besonders naturschutzrelevante Landschaftsbestandteile aufgenommen (geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG). Ein definierter Biotoptypenkatalog ist Grundlage für die Zuordnung der einzelnen Biotoptypen. Weiterhin unterstützen Kartieranleitung und Biotoptpyenbeschreibungen die Kartierung (s. Landesumweltamt Brandenburg 2004 und 2007: Biotopkartierung Brandenburg- Band 1 und Band 2). Der vorliegende Datenbestand setzt sich wie folgt zusammen: - Biotop- und FFH-LRT-Kartierung in FFH-Gebieten (2001-2011); ggf. Aktualisierungen im Rahmen der FFH-Managementplanung (2001-2020) - zweiter Durchgang der selektiven Biotopkartierung außerhalb von Großschutzgebieten und FFH-Gebieten (geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG) - noch nicht für alle Landkreise vorliegend (ab 2007, Abschluss voraussichtlich 2016) - Biotopkartierung in Großschutzgebieten im Rahmen der Pflege- und Entwicklungsplanung (1993-laufend) Achtung! Dieser Datenbestand enthält Geodaten (Shape-Dateien) mit ausgewählten Sachdaten aus der Biotop- und FFH-LRT-Kartierung. Bei älteren Daten, die mit einer anderen Methode erfasst wurden, können einzelne Einträge von den aktuellen Referenzlisten abweichen. Daten der Biotop- und FFH-Lebensraumtypenkartierung werden im Regelfall nach der Brandenburgischen Biotopkartierungsmethode in der BBK-Datenbank (Access-Anwendung) erfasst, die insbesondere bei Anwendung der höchsten Kartierintensität C deutlich ausführlichere Informationen enthält. Verantwortlich für die Herausgabe von BBK-Daten zur weiteren Nutzung (vollständig im BBK-Programm erfasste Datenbank / Aufnahmebögen u.a. mit Vegetationslisten): Fr. Sommerhäuser (LfU, Referat N3) <b>!!! BITTE BEACHTEN !!! Gebiete des Brandenburger Biotopkatasters, die sich aktuell in der Bearbeitung befinden, werden nicht als Download angeboten und auch nicht in der Kartenanwendung und als Dienst bereitgestellt. Informationen zum Einarbeitungsstand entnehmen Sie bitte den Erläuterungen zum Zeitbezug oder dem Layer BBK-MP-Stand der WMS/WFS-Dienste.</b> Dieser Datendownload enthält die aktuellen Ergebnisse der Biotop- und FFH-Lebensraumtypen (LRT)-Kartierung, in der Flächen-, Linien- und Punktbiotope von Biotopen, geschützten Biotopen (§30 BNatSchG und §18 BbgNatSchAG) und FFH-Lebensräumen im Land Brandenburg dargestellt werden. Identische Datensätze werden auch als Dienste (<a href="https://metaver.de/trefferanzeige?docuuid=A529CF8F-4A03-4D9D-A79B-D8EE35E0ED12">WMS-LFU-BBK</a> und <a href="https://metaver.de/trefferanzeige?docuuid=95DC1532-DEDA-4B8A-B1E8-B3DCB50EB4E7">WFS-LFU-BBK</a> ) bereitgestellt. Ein Biotop im Sinne dieser Biotopkartierung ist eine im Gelände klar abgrenzbare Fläche mit relativ einheitlicher Vegetations- und/oder Nutzungstruktur. Ein Gebiet oder auch ein Landschaftsbestandteil kann durch die Biotopkartierung in seiner Bedeutung für den Naturhaushalt bewertet werden. Wird ein komplettes ausgewähltes Gebiet erfasst, handelt es sich um eine flächendeckende Biotopkartierung (FFH-Gebiete, Großschutzgebiete). Bei der selektiven Biotopkartierung werden nur bestimmte, besonders naturschutzrelevante Landschaftsbestandteile aufgenommen (geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG). Ein definierter Biotoptypenkatalog ist Grundlage für die Zuordnung der einzelnen Biotoptypen. Weiterhin unterstützen Kartieranleitung und Biotoptpyenbeschreibungen die Kartierung (s. Landesumweltamt Brandenburg 2004 und 2007: Biotopkartierung Brandenburg- Band 1 und Band 2). Der vorliegende Datenbestand setzt sich wie folgt zusammen: - Biotop- und FFH-LRT-Kartierung in FFH-Gebieten (2001-2011); ggf. Aktualisierungen im Rahmen der FFH-Managementplanung (2001-2020) - zweiter Durchgang der selektiven Biotopkartierung außerhalb von Großschutzgebieten und FFH-Gebieten (geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG) - noch nicht für alle Landkreise vorliegend (ab 2007, Abschluss voraussichtlich 2016) - Biotopkartierung in Großschutzgebieten im Rahmen der Pflege- und Entwicklungsplanung (1993-laufend) Achtung! Dieser Datenbestand enthält Geodaten (Shape-Dateien) mit ausgewählten Sachdaten aus der Biotop- und FFH-LRT-Kartierung. Bei älteren Daten, die mit einer anderen Methode erfasst wurden, können einzelne Einträge von den aktuellen Referenzlisten abweichen. Daten der Biotop- und FFH-Lebensraumtypenkartierung werden im Regelfall nach der Brandenburgischen Biotopkartierungsmethode in der BBK-Datenbank (Access-Anwendung) erfasst, die insbesondere bei Anwendung der höchsten Kartierintensität C deutlich ausführlichere Informationen enthält. Verantwortlich für die Herausgabe von BBK-Daten zur weiteren Nutzung (vollständig im BBK-Programm erfasste Datenbank / Aufnahmebögen u.a. mit Vegetationslisten): Fr. Sommerhäuser (LfU, Referat N3) <b>!!! BITTE BEACHTEN !!! Gebiete des Brandenburger Biotopkatasters, die sich aktuell in der Bearbeitung befinden, werden nicht als Download angeboten und auch nicht in der Kartenanwendung und als Dienst bereitgestellt. Informationen zum Einarbeitungsstand entnehmen Sie bitte den Erläuterungen zum Zeitbezug oder dem Layer BBK-MP-Stand der WMS/WFS-Dienste.</b>

Gebiete nach Art. 4 der Fauna-Flora-Habitat-RL in Mecklenburg-Vorpommern

• Die Gebietsvorschläge nach Art. 4 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL; Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) wurden durch die Beschlüsse des Kabinetts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vom 28.04.1998 (1. Tranche), 14.12.1999 (2. Tranche), 25.05.2004 (Gesamtmeldung terrestrische Gebiete und küstennahe Gewässer, inkl. Ergänzung durch die Tranchen 3 u. 3a) und 25.9.2007 (äußere Küstengewässer) festgelegt und der Europäischen Kommission gemeldet. • Gemäß dem in der FFH-RL vorgegebenen Meldeverfahren handelte es sich nach Art. 4 (1) der FFH-RL zunächst um die sog. „Nationale Gebietsliste“, in der die Mitgliedsstaaten der EU-Kommission Gebietsvorschläge unterbreiten (sog. Vorschlagsgebiete von gemein¬schaftlicher Bedeutung = vGGB = proposed Sites of Community Importance = pSCI). • Mit der Entscheidung 2004/798/EU vom 7.12.2004 (Amtsblatt der Europäischen Union L 382/1 vom 28.12.2004), der Entscheidung 2008/25/EG vom 13.11.2007 (Amtsblatt der Europäischen Union L 12/383 vom 15.1.2008) und dem Beschluss 2010/44/EU vom 22.12.2009 (Amtsblatt der Europäischen Union L30/120 vom 2.2.2010) hat die Europäische Kommission alle Gebietsvorschläge in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen. Es handelt sich nun also um Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (= GGB = Sites of Community Importance = SCI) nach Art. 4 (2) der FFH-RL. • Nach Art. 4 (4) der FFH-RL haben die Mitgliedsstaaten die Pflicht, die GGB möglichst schnell, spätestens aber binnen 6 Jahren nach Aufnahme in die Liste der GGB nach nationalem Recht als Besondere Schutzgebiete (= BSG = Special Areas of Conservation = SAC) festzulegen. Aus dem Attribut „URL_MV“ der Attributtabelle geht die Entscheidung/der Beschluss, mit dem das jeweilige Gebiet erstmals zum GGB erklärt wurde, hervor (= Beginn der 6-Jahres-Frist). • Die Digitalisierung zur 1. und 2. Tranche erfolgte schrittweise (je nach Stand der Abstimmungsverfahren) durch das LUNG und (im Auftrag des UM) durch das Institut für Geodatenverarbeitung, Hinrichshagen (IfGDV) auf der Grundlage der TK 25 AS. • Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung terrestrischer Gebiete und küstennaher Gewässer erfolgte schrittweise (je nach Stand des Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG auf der Basis der TK 25 N, in Teilbereichen unter zusätzlicher Verwendung der TK 10 AS. Dabei wurde nur ein Teil der Grenzen der 1. und 2. Tranche präzisiert und an die TK 25 N bzw. die TK 10 AS angepasst. • Für die Gebiete in den äußeren Küstengewässern erfolgt die Abgrenzung durch das Institut für Angewandte Ökologie GmbH Brodersdorf (IfAÖ) im Maßstab 1 : 500.000 auf Grundlage der Seekarte [Fachgutachten im Auftrag des LUNG]. • Die Angaben zu den GGB (Gebietsabgrenzungen und/oder Sachdaten der Standarddatenbögen, abgelegt in der Datenbank „NaturaD“) wurden nach der Erstmeldung durch folgende Korrekturmeldungen (über das LM und das BMU) an die Europäische Kommission aktualisiert: 13.3.2006, 31.3.2008, 31.3.2009, 31.5.2010, 31.5.2011, 31.5.2012, 31.5.2013, 30.06.2014, 31.5.2015, 31.5.2016, 31.05.2017, 31.05.2018, 31.07.2020. Mit den in der Regel jährlich vorgenommenen Korrekturmeldungen werden verschiedene technische und wissenschaftliche Korrekturen vorgenommen, wie z.B. die Ergänzung oder Streichung von Arten oder Lebensräumen, die irrtümlich gemeldet oder erst später im Gebiet gefunden wurden. Auch Grenzkorrekturen aufgrund von z. B. bei der Meldung der Gebiete an die Europäische Kommission nicht berücksichtigten, aber festgesetzten Bebauungsplänen, wurden nunmehr vorgenommen. Mit der Korrekturmeldung zum 31.5.2013 wurde zudem das Berichtsformular der Standardbögen verändert. Mit der Korrekturmeldung vom 31.07.2020 wurden landesweit die im Rahmen FFH-Managementplanung erhobenen Daten in den Standarddatenbögen berücksichtigt. • Für einen Teil der Gebiete (v.a. Fledermausquartiere) wurden zunächst nur Punkte angegeben und keine Flächen ausgegrenzt. Mit der Korrekturmeldung an die Europäische Kommission zum 31.5.2015 und der Unterschutzstellung nach nationalem Recht durch die Landesverordnung über die Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung – Natura 2000-LVO M-V) wurden auch diese Gebiete flächig ausgegrenzt. Die Abgrenzung erfolgte überwiegend auf Katasterkarten im Maßstab 1:1.000 bis zu 1:1.500. • Es gibt ab dem Jahr 2015 also nur noch flächig ausgewiesene GGB. Für die GGB mit einer Fläche bis zu 2 ha, die auf Übersichtskarten für das Land M-V (Maßstab 1:250.000) nicht mehr erkennbar sind, wird für kartografische Zwecke ein zusätzliches Punkt-Shapefile vorgehalten (Dateien: ffhmv_fp.*). • Mit der Erarbeitung der Karten für die Natura 2000-LVO M-V erfolgte für die marinen Gebiete im Jahr 2015 eine genauere Abgrenzung unter Verwendung von Seekarten. Dabei wurden mit Koordinaten versehene Grenzpunkte definiert. Diese sind in Seekarten der Maßstäbe 1:100.000 bzw. 1:150.000 eingetragen. Die Koordinatenpunkte werden in einem zusätzlichen Shapefile vorgehalten (Dateien: ffhmv_kp.*). • Für das GGB DE 1447-303 „Saßnitz, Eiskeller und Ruinen Dwasieden“, Teilgebiet „Ruinen Dwasieden“ wurden im April 2016 anstelle einer zusammenhängenden Fläche (Entwurf 11/2015) elf Teilflächen ausgegrenzt. Die Eckpunkte dieser viereckigen Teilflächen sind jeweils durch Koordinaten definiert. Die Koordinatenpunkte werden in einem zusätzlichen Shapefile vorgehalten (Dateien: ffhmv_kp.*). • Die Dritte Landesverordnung zur Änderung der Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung wurde am 05.03.2018 erlassen. Die Verordnung erweitert die Fläche des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1544-302 „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“. Die circa 40 Hektar große Erweiterungsfläche grenzt südlich an das bisherige Gebiet an und umfasst ausschließlich den LRT 1160. • Die Fledermausquartiere liegen in einem Maßstab von 1:500 - 1:1.000 digitalisiert vor, alle anderen Gebiete im Maßstab 1:25.000 ACHTUNG! Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten. Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen. Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.

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