Die "Negativkulisse" stellt die Flächen dar, für die das Vorkaufsrecht gem. § 50 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 LNatSchG und weitere durch die Allgemeinverfügung zum Vorkaufsrecht (bekannt gemacht im Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2016, Seite 839) benannte Flächen, nicht besteht.
Die Daten enthalten die Grenzen der Geltungsbereiche der Erlasse zur Bewirtschaftung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung auf der Grundlage des §32 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes. Stand der Daten: 31.12.2020 Die Daten enthalten die Grenzen der Geltungsbereiche der Erlasse zur Bewirtschaftung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung auf der Grundlage des §32 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes. Stand der Daten: 31.12.2020 Die Daten enthalten die Grenzen der Geltungsbereiche der Erlasse zur Bewirtschaftung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung auf der Grundlage des §32 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes. Stand der Daten: 31.12.2020
Forstlichen Umweltmonitoring / LEVEL-II-Programm Zur Waldzustandsüberwachung im Rahmen des Forstlichen Umweltmonitorings betreibt das Landesamt für Forsten und Großschutzgebiete im Rahmen des sog. "Level-II-Programms" der Europäischen Union zwei Dauerbeobachtungsflächen (EU-DBF). Ziel ist es, die Ursache-Wirkung-Beziehung von Umweltfaktoren in (europaweit) verbreiteten Waldökosystemen zu untersuchen, zu erkennen, zu dokumentieren und zu werten. Von den Umweltfaktoren wird der Einfluss von Luftverunreinigungen im Speziellen beobachtet. Die EU-DBF befinden sich in den Forstämtern Sandhof und Rothemühl (Flächenbezeichnung "Torgelow"). Das Untersuchungsprogramm der im Lande betriebenen EU-DBF umfasst im Einzelnen folgende Bereiche: - Periodische Erhebungen des Bodenzustandes (alle 10 Jahre), - Erhebung des Kronenzustandes (jährlich), - Blatt-/Nadelanalysen (alle 2 Jahre), - Depositionsmessungen (alle 2 Wochen; bei Stammabfluss permanent), - Zuwachsmessungen (alle 5 Jahre; Durchmesserzuwachs permanent), - Meteorologische Messungen incl. der Bodentemperatur und -feuchte sowie der Global- und UV-B-Strahlung (kontinuierlich), - Bodenvegetation (einmal jährlich), - Sickerwassermessung (alle 2 Wochen; permanent in Betrieb), - Streufallmessung (alle 4 Wochen). - Luftkonzentrationsmessungen (kontinuierlich) Erkenntnisse aus dem Level-II-Programm bilden eine Grundlage für heutige und weit in die Zukunft reichende Behandlungs- und Planungskonzepte für den Wald. Auch sollen sie für spezielle und tiefer greifende Fragestellungen der angewandten Forschung, aber auch der Grundlagenforschung, zur Verfügung stehen und möglichst umfassend genutzt werden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern leitet die erfassten Level-II-Daten jährlich an die EU weiter. Erste Ergebnisse für das Land sind in einem Zwischenbericht dargestellt, der beim Landesamt für Forsten und Großschutzgebiete eingesehen werden kann. Weiterhin ist ein Faltblatt zum Forstlichen Umweltmonitoring erhältlich.
Im Themengebiet "Wald in Hamburg" werden flächenhafte Informationen über verschiedene Aspekte der Beschaffenheit der Wälder in Hamburg wiedergegeben. Dargestellt sind 1. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) der von den Revierförstereien betreuten Wälder in Hamburg gemäß der Forsteinrichtung 2008. In der Forsteinrichtung werden der Zustand der Waldbestände gutachterlich und systematisch erfasst und anhand fachlicher Vorgaben und Ziele die erforderlichen Maßnahmen (einschließlich des kurz-, mittel- und langfristigen Verzichts auf Pflegemaßnahmen) für die nächsten 10 Jahre festgelegt. Die Darstellung erfasst den Bestand und trifft keine planungsrechtlichen Aussagen oder Festlegungen. und 2. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) des übrigen Waldes in Hamburg, soweit diese mindestens einen Hektar (= 10.000 Quadratmeter) groß sind. Die Darstellung erfolgt unabhängig von Eigentumsgrenzen und umfasst alle Eigentumsarten. Sie erfasst den Bestand und trifft keine planungsrechtlichen Aussagen oder Festlegungen. Grundlage der Daten ist eine gutachterliche Datenerhebung mit Ergänzungen und Anpassungen Stand 2019. Wälder, die dauerhaft der natürlichen Entwicklung überlassen werden, werden in Hamburg als Bannwälder bezeichnet. Die rechtliche Bindung erfolgt durch Ausweisung der Waldflächen im Naturwaldstrukturprojekt, welches am 17. Dezember 2019 vom Senat beschlossen wurde. Die Flächen dieser Bannwälder werden ebenfalls als Daten allgemein zugänglich gemacht. Dargestellt werden 1. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) der von den Revierförstereien betreuten Bannwälder. Mit Ausnahme der Jagd und erforderlicher Verkehrssicherungsmaßnahmen finden auf diesen Flächen dauerhaft keine Pflegemaßnahmen mehr statt. und 2. die im Verwaltungsvermögen der Behörde für Umwelt und Energie befindlichen Flächen des Naturschutzgebietes Heuckenlock, auf denen eine von menschlichen Eingriffen unbeeinflusste Entwicklung der bewaldeten Vordeichsflächen in Form der natürlichen Sukzession möglich ist.
Durch geologische Untersuchungen eines Geländesausschnittes, der durch die TK 25 vorgegeben ist, wird eine vollständige Sammlung aller im Gelände zu gewinnenden Informationen über Art und Aufbau der Gesteine und Schichten durchgeführt. Dazu gehören Aufnahme aller natürlichen und künstlichen Einschnitte, von Bohrsondierungen und Schürfen, Beurteilung des Reliefs. Die Informationen werden analog erfaßt und auf die topographische Karte übertragen (Feldblätter), nach Abschluß der Feldarbeiten werden die hergestellten Karten zur Vervielfältigung aufbereitet (z.B. Druck). Zusätzliche Informationen Datengewinnung: analog, liegt vor als: Karte, beziehbar: analog, digital keine Drucklegung durch GD in M-V, Grenzblatt Drucklegung in Schleswig-Holstein
Ziel des Biotopverbundes Brandenburg - Teil Wildtierkorridore ist es, die wichtigsten großräumigen Vernetzungsachsen im Land zu identifizieren und aufzuzeigen, wie die Durchgängigkeit dieser Achsen langfristig gesichert werden kann. Zu diesem Zweck müssen die Kernlebensräume beschrieben und die wichtigsten Funktionsbeziehungen anhand von Lebensraumtypen und Zielarten herausgearbeitet werden. Es ist zu prüfen, welche Barrieren den Populationsaustausch zwischen den Zielarten der Lebensraumtypen beeinträchtigen und welche Maßnahmen erforderlich sind, um bereits gestörte Beziehungen wieder herzustellen. Ziel des Biotopverbundes Brandenburg - Teil Wildtierkorridore ist es, die wichtigsten großräumigen Vernetzungsachsen im Land zu identifizieren und aufzuzeigen, wie die Durchgängigkeit dieser Achsen langfristig gesichert werden kann. Zu diesem Zweck müssen die Kernlebensräume beschrieben und die wichtigsten Funktionsbeziehungen anhand von Lebensraumtypen und Zielarten herausgearbeitet werden. Es ist zu prüfen, welche Barrieren den Populationsaustausch zwischen den Zielarten der Lebensraumtypen beeinträchtigen und welche Maßnahmen erforderlich sind, um bereits gestörte Beziehungen wieder herzustellen.
• Die naturräumliche Gliederung besteht aus folgenden hierarchischen Ebenen: - Landschaftszonen - Großlandschaften - Landschaftseinheiten - Naturräume • Die der Digitalisierung zugrundeliegende Fassung der naturräumliche Gliederung für Mecklenburg-Vorpommern wurde für den terrestrischen und marinen Bereich getrennt erarbeitet (vgl. Quellen) und im Jahr 2001 im Auftrag des LUNG durch die Firma Umweltplan zusammengeführt und an die Landesgrenzen und Küstenlinien der ATKIS-Basis-DLM (1. Realisierungsstufe) angepasst. - Die terrestrisch Gebiete liegen in einem Maßstab von 1:50.000 vor, die marinen im Maßstab von 1:250.000, und alle anderen Gebiete im Maßstab von 1:10.000.
Forstliche Standortkartierung
- Die Gebiete nach Art. 4 der EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009; zuvor: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 2. April 1979) wurden durch die Beschlüsse des Kabinetts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vom 25.09.2007 und 29.01.2008 festgelegt und am 1. April 2008 der Europäischen Kommission gemeldet. - Sie werden als "Besondere Schutzgebiete" (BSG) oder "Special Protection Areas“ (SPA) bezeichnet. Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung erfolgte schrittweise (je nach Stand des Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG M-V auf der Basis der TK 10 AS, in Teilbereichen unter zusätzlicher Verwendung von Orthofotos aus den Jahren 2002 und 2003. Die Ergebnisse der Digitalisierung wurden der EU-Kommission digital und als Plots auf der Basis der TK 25 N übergeben. - Mit der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Vogelschutzgebietslandesverordnung – VSGLVO M-V) vom 12. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 462 ff.) wurden die der EU- Kommission gemeldeten Gebieten auch nach Landesrecht (§ 21 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Naturschutzausführungsgesetzes) zu Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG) erklärt. - Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Vogelschutzgebietslandes- verordnung vom 6. August 2015 (GVOBl. MV 2015, S. 230 ff.) wurde die VSGLVO M-V novelliert. - Die Angaben zu den VSG (Gebietsabgrenzungen und/oder Sachdaten der Standarddatenbögen, abgelegt in der Datenbank „NaturaD“) wurden nach der Erstmeldung durch folgende Korrekturmeldungen (über das LU und das BMU) an die Europäische Kommission aktualisiert: 31.3.2009, 31.5.2010, Juli 2011, 31.5.2012, 31.5.2013, 30.6.2014 und 31.05.2015. - Nach § 2 Abs. 3 VSGLVO sind alle Weißstorch- und Fischadlerhorste, die sich in einem Abstand von bis zu zwei Kilometern außerhalb der Grenzen des jeweiligen Gebietes befinden, Bestandteil des jeweiligen VSG. Die bekannten Horste, die diese Bedingungen erfüllen, sind im Shape „spamv15p.*“ abgelegt. - Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
• Flächen der von der UNESCO anerkannten Biosphärenreservate im Land M-V • Digitalisierung durch das Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen und das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe • Die Digitalisierung erfolgte in den Maßstäben 1 : 10.000 bis 1 : 25.000. • Es handelt sich für die angegebenen Maßstäbe um Interpretationen, da die Anerkennung durch die UNESCO in kleineren Maßstäben erfolgt. • Zusammenführung der Einzeldigitalisierungen durch das LUNG M-V ACHTUNG! Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten. Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen. Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 50 |
| Kommune | 8 |
| Land | 87 |
| Wirtschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 2 |
| Hochwertiger Datensatz | 3 |
| unbekannt | 82 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 3 |
| Offen | 57 |
| Unbekannt | 27 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 87 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 10 |
| Dokument | 29 |
| Keine | 9 |
| Webdienst | 40 |
| Webseite | 55 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 28 |
| Lebewesen und Lebensräume | 83 |
| Luft | 10 |
| Mensch und Umwelt | 74 |
| Wasser | 22 |
| Weitere | 87 |