Dieser Datensatz enthält alle im Kompensationsverzeichnis von Bremen erfassten Flächen. Die gesetzliche Pflicht zur Führung des Kompensationsverzeichnisses ergibt sich aus § 17 (6) Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 8 (4) Bremisches Naturschutzgesetz. Nach § 8 (4) BremNatG sind auch Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz im Sinne des § 18 Abs. 1 BNatschG (Ausgleich in der Bauleitplanung) zu erfassen. Die zuständige Behörde für die Führung des Kompensationsverzeichnisses ist in Bremen die oberste Naturschutzbehörde. In der Attributtabelle sind neben der Maßnahmenbezeichnung auch der Vorhabensträger und der Umsetzungsstatus dargestellt. Das Verzeichnis umfasst alle Maßnahmen aus Fachplänen/Genehmigungen, über die Kenntnisse vorliegen, sowie alle Maßnahmen aus Bebauungsplänen nach 01.05.1993. Es beinhaltet neben den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch Vermeidungsmaßnahmen, kohäherenzsichernde Maßnahmen für das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 und Artenschutzmaßnahmen (CEF).
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte_Arten-Biotope und Lebensraumverbund:Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz (FBN) werden im Landschaftsprogramm dargestellt, wenn diesen aus überörtlicher Sicht auf Grund der Naturnähe, Vielfalt, Repräsentativität, Seltenheit oder Gefährdung ihres Artenbestandes zu mindestens eine mittlere Bedeutung für den Natur- und Landschaftsschutz zukommt und in denen Schutz und Pflege - abgesehen von lokal erforderlichen Sanierungsmaßnahmen - im Vordergrund stehen. Wesentliche Grundlagen zur Auswahl dieser Flächen sind die gemeldeten Natura 2000-Gebiete, die Flächenkontingente aus den Daten zum Arten- und Biotopschutz im Saarland (ABSP), die Gutachten zur Landschaftsrahmenplanung und Luftbildauswertungen. Die Darstellung erfolgt in 3 Stufen: mittlere Bedeutung, hohe Bedeutung bzw. sehr hohe Bedeutung. In diesem shapefile werden die Flächen mit mittlerer Bedeutung für den Naturschutz dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 6.5.2
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte_Arten-Biotope und Lebensraumverbund:Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz (FBN) werden im Landschaftsprogramm dargestellt, wenn diesen aus überörtlicher Sicht auf Grund der Naturnähe, Vielfalt, Repräsentativität, Seltenheit oder Gefährdung ihres Artenbestandes zu mindestens eine mittlere Bedeutung für den Natur- und Landschaftsschutz zukommt und in denen Schutz und Pflege - abgesehen von lokal erforderlichen Sanierungsmaßnahmen - im Vordergrund stehen. Wesentliche Grundlagen zur Auswahl dieser Flächen sind die gemeldeten Natura 2000-Gebiete, die Flächenkontingente aus den Daten zum Arten- und Biotopschutz im Saarland (ABSP), die Gutachten zur Landschaftsrahmenplanung und Luftbildauswertungen. Die Darstellung erfolgt in 3 Stufen: mittlere Bedeutung, hohe Bedeutung bzw. sehr hohe Bedeutung. In diesem shapefile werden die Flächen mit sehr hoher Bedeutung für den Naturschutz dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 6.5.2
Der Kartendienst stellt die für INSPIRE gemeldete Schutzgebietsdaten des Saarlandes dar.:Der Datenbestand zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der Vogelschutzgebiete des Saarlandes, gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG). Diese Vogelschutzgebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (EU), die zum Schutz von Vogelarten gemäß der Vogelschutz-Richtlinie für das Netz NATURA 2000 gemeldet wurden.
In der Förderkulisse "Natura 2000-Gebiete und wertvolle Grünlandbiotope" soll die Förderung einer extensiven und naturschutzfachlich angepassten Grünlandnutzung auf naturschutzfachlich wertvollen Grünlandstandorten erfolgen. Zu den Zielen der Maßnahme "Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung", mit der vor allem Düngungsbeschränkungen, die Einhaltung bestimmter Nutzungstermine oder spezielle Mahnverfahren gefördert werden, gehören insbesondere die Erhaltung und die Entwicklung bzw. Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, eine Förderung des Arten- und Biotopschutzes sowie der Schutz der natürlichen Ressourcen im Grünland.
Der Datenbestand zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der Vogelschutzgebiete des Saarlandes, gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG). Diese Vogelschutzgebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (EU), die zum Schutz von Vogelarten gemäß der Vogelschutz-Richtlinie für das Netz NATURA 2000 gemeldet wurden. Datengrundlage: Vogelschutzgebietsmeldung des Saarlandes aus 2000 bis 2006. Saarländisches Naturschutzgesetz. Sachdaten/Attributinformationen: Es sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden: HMIT: Grund der Schutzwürdigkeit; GBBEH: Behörde; GBAMBL : Amtsblatt; HISTELE : Kulturhistorische Bedeutung; INSDATE: Übernahmedatum ins GDZ; FLANZ : Anzahl der Flächen; GBBEM: Bemerkung; GBNR: Gebietsnummer; GBSZ: Schutzzone; NAME: Gebietsname; GBMTD: SL; ENTWZ: Entwicklungsziel; KENNUNG: Kennnummer; OBJART: Objektart; DMASSTB: Digitalisiermaßstab; EDAT: Einspeicherungsdatum in OSIRIS; OBJBEM: Objekt Bemerkung; GEOBES: Geowissenschaftliche Bedeutung; STADABO: Link zum Standarddatenbogen; ERHZIEL: Link zu den Erhaltungszielen ; INFO KONTAKT; ENTWZ:; OBJART; DMMASSTAB: Maßstab; WRRL:; Betrachtungsobjekt im GDZ; Export der MultiFeatureklasse (setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDz2010.A_ngvsch und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.ngvsch)) in die Filegeodatabase.
Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale in flächiger Ausprägung und als Objekte, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturpark Barnim (Berliner Teil), FFH - Gebiete und Vogelschutzgebiete (SPA - Flächen) des Netzes Natura 2000, einstweilig sichergestellte Flächen in einer aktuellen, grundstücksgenauen Karte im Maßstab 1:1.000). Die amtlichen Karten zur jeweiligen Schutzverordnung können bei der jeweils örtlich zuständigen unteren Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege im Bezirksamt oder bei der obersten Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und UmweltAbt. III) eingesehen werden. Nur diese amtlichen analogen Karten sind rechtsverbindlich, sofern die Karten nicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin mitveröffentlicht wurden.
Die Erneuerung von Windenergieanlagen (WEA), das sog. Repowering, kann in naher Zukunft wesentlich zur Erhöhung der in Deutschland installierten Leistung beitragen. Es bietet sich die Chance, aus Naturschutzsicht den Genehmigungsprozess von WEA so zu steuern, dass bestehende Konflikte gemindert werden und wegfallende Kapazitäten möglichst naturverträglich ersetzt bzw. neu gebaut werden. Im vorliegenden Beitrag werden hierfür insbesondere die rechtlichen Grundlagen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), die auch Regelungen zur artenschutzrechtlichen Prüfung enthalten, erläutert. Auf Grundlage von Ergebnissen eines Raumbewertungsmodells zur Einschätzung des Konfliktrisikos von Potenzialflächen für die Errichtung von WEA wird dargelegt, dass sich für insgesamt 72 % aller bestehenden WEA (20.181 von 27.959 WEA) ein geringes Potenzial für ein standorterhaltendes Repowering ergibt, da diese WEA innerhalb von Ausschluss flächen oder Flächenkategorien mit hohen Konfliktrisikowerten stehen. Ein standortverlagerndes Repowering in Bereichen mit einem geringeren Konfliktrisikopotenzial kann hingegen naturschutzfachliche Konflikte mindern. Um mögliche Vereinfachungen in den Genehmigungsverfahren zu identifizieren, wird die Konfliktintensität der Bestandssituation im Vergleich zur Konfliktintensität der Repowering-Situation bewertet. Mittels einer Entscheidungshilfe werden unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen für unterschiedliche Fallbeispiele mögliche Erleichterungen, insbesondere für das artenschutzrechtliche Verfahren, ermittelt und bewertet. Solche Erleichterungen betreffen v. a. ein standorterhaltendes Repowering außerhalb von Windenergiegebieten, wenn dort keine Natura-2000-Gebiete mit kollisionsgefährdeten Vogel- oder Fledermausarten betroffen sind.
Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 12, Abs. 8). Diese werden ausgelöst, wenn in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Biosphärenreservaten, Naturdenkmälern, geschützten Landschaftsbestandteilen, Natura 2000-Gebieten und gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie für die Böden der Kernzonen von Naturschutzgroßprojekten des Bundes von gesamtstaatlicher Bedeutung Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden lila dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort. Durch Anklicken erhält man Informationen zur Art des Naturschutzgutes.
Die "Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten" (EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG des Rates vom 30. November 2009), deren erste Fassung bereits 1979 erlassen wurde, ist das Instrument der Europäischen Gemeinschaft, um die Vogelarten Europas in ihrer Gesamtheit als Teil der europäischen Artenvielfalt zu schützen. Ziel dieser Richtlinie ist, sämtliche in der Gemeinschaft heimischen wild lebenden Vogelarten in ihren natürlichen Verbreitungsgebieten und Lebensräumen zu erhalten. Dazu werden nach Artikel 3 und 4 der EU-Vogelschutzrichtlinie EU-Vogelschutzgebiete eingerichtet. Gemeinsam mit den FFH-Gebieten bilden die EU-Vogelschutzgebiete das europaweite Schutzgebietsnetz Natura 2000. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung und Betreuung der Naturdenkmale zuständig. Bei dem Datensatz „Vogelschutzgebiete im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die Vogelschutzgebiete in Lage und Form als Polygone (Flächen) anzeigt. Die Daten sind im Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N (EPSG: 25832) beschrieben.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 237 |
| Europa | 15 |
| Kommune | 13 |
| Land | 791 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Wirtschaft | 4 |
| Wissenschaft | 3 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 4 |
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 22 |
| Förderprogramm | 74 |
| Gesetzestext | 4 |
| Taxon | 2 |
| Text | 303 |
| Umweltprüfung | 41 |
| WRRL-Maßnahme | 22 |
| unbekannt | 512 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 723 |
| offen | 228 |
| unbekannt | 34 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 961 |
| Englisch | 37 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 29 |
| Bild | 60 |
| Datei | 27 |
| Dokument | 545 |
| Keine | 195 |
| Unbekannt | 28 |
| Webdienst | 56 |
| Webseite | 309 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 497 |
| Lebewesen und Lebensräume | 985 |
| Luft | 257 |
| Mensch und Umwelt | 985 |
| Wasser | 502 |
| Weitere | 963 |