Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar, wenn Konzepte zur Entwicklung der Stadt im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips mit dem Schutz von Natur und Landschaft verbunden werden sollen. In diesem Sinne ist das Wissen über die Ausstattung und räumliche Verteilung der naturnahen und kulturbestimmten Biotope Berlins eine essenzielle Grundlage für die Stadt- und Regionalplanung, die Landschaftsplanung und für die naturverträgliche Entwicklung von Flächennutzungen wie der Forstwirtschaft. Die Biotopkartierung ist eine wichtige Grundlage u.a. zur Aktualisierung des Landschaftsprogramms, zur Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft, zur Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen, für das Monitoring naturschutzfachlich wertvoller Flächen, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen im Rahmen von Natura 2000 und zur Bereitstellung von Datengrundlagen für Vorhabenträger. Ziel der Biotopkartierung ist es, die Ausstattung der Landschaft an Hand von abgrenzbaren Biotoptypen zu beschreiben. Die dabei angewandten Methoden lassen sich drei Kategorien zuordnen (SUKOPP & WITTIG 1993, S. 361). Die selektive Kartierung erfasst nur geschützte oder schutzwürdige Biotope. Sie erfordert einen Bewertungsrahmen, der bereits während der Kartierung angewandt wird. Bei der repräsentativen Kartierung werden exemplarisch Flächen von allen flächenrelevanten Biotoptypen bzw. Biotoptypkomplexen untersucht und anschließend die Ergebnisse auf alle Flächen gleicher Biotopstruktur übertragen. Die flächenhafte Kartierung erfasst alle Biotoptypen eines Untersuchungsgebietes und grenzt sie flächenscharf ab. Die Idee der Stadtbiotopkartierung entstand bereits in den 70er Jahren. Berlin, München und Augsburg gehörten zu den ersten Städten, die sich mit stadtökologischen Untersuchungen befassten. In Berlin wurden Biotoptypenkomplexe auf der Grundlage umfangreicher ökologischer Untersuchungen für das Stadtgebiet Westberlins beschrieben. Diese repräsentative Kartierung war die Grundlage des Landschafts- und Artenschutzprogramms Berlin 1984, des ersten Planungsinstruments dieser Art für ein Stadtgebiet in der Bundesrepublik. zum Landschafts- und Artenschutzprogramm Eine erste flächendeckende Kartierung der Biotope wurde zwischen 2003 und 2013 erstellt. Im Jahr 2024 erfolgte eine flächendeckende Aktualisierung der Biotoptypenkarte auf Grundlage von Luftbildern aus dem Jahr 2023 und terrestrischen Kartierungen zwischen 2015 und 2022 (siehe Abschnitt Biotoptypenkarte ). Grundlagen Biotoptypenliste Berlins Biotoptypenkarte Kartierbeispiel Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege haben die Grundlagen zur Biotopkartierung mit einer Gruppe von Fachexpertinnen und Fachexperten erarbeitet und veröffentlicht. Hiermit wurden einheitliche Standards zur Kartierung und Bewertung der Biotope in Berlin zur Verfügung gestellt. Zu diesen Grundlagen gehören die Liste der Berliner Biotoptypen, die Beschreibung der Biotoptypen, eine Kartieranleitung, ein Geländekartierungsbogen, das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen und die Beschreibung der in Berlin gesetzlich geschützten Biotope. Mit der Biotoptypenliste und der Kartieranleitung wird ein fachlich verbindlicher Standard für das häufig angewandte Instrument der Biotopkartierung formuliert. Die weiterführenden Informationen bieten zugleich einen fachlich gesicherten Zugang zum Erkennen und Bewerten der Biotope. Ergänzend werden Informationen zur Gefährdung sowie zum Schutz und zur Pflege der verschiedenen Biotope vermittelt. Die Biotoptypenliste gibt die Gliederung für im Gelände direkt erkennbare Einheiten vor, enthält aber keinen Bewertungsrahmen. Die Bewertungen von Kartierungen können später entsprechend der jeweiligen Aufgabe (Bewertungsziel) durchgeführt werden. Die Arbeiten „Beschreibung der Biotoptypen Berlins“ und „Gesetzlich geschützte Biotope im Land Berlin“ erleichtern die Zuordnung und Abgrenzung der in Berlin vorkommenden Biotoptypen. Die entsprechende Karte stellt deren Verbreitung in Berlin dar. Zur Bewertung kann das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen herangezogen werden. Die Berliner Biotoptypenliste basiert auf der Brandenburger Liste und wurde an die besondere Situation der Großstadt angepasst. Sie wurde von einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe weiterentwickelt und unter Berücksichtigung der Ansprüche der Berliner Landschaftsplanung und des Naturschutzes um urbane Biotoptypen erweitert. Die Berliner Biotoptypenliste (Köstler et al. 2003, aktualisiert Köstler 2023) umfasst rund 7.480 Biotoptypen und wird hier zum Download angeboten. Sie ist hierarchisch gegliedert in Biotoptypklasse, Biotoptypengruppe, Biotoptyp und ggf. Untertypen. Die nachfolgende Tabelle bietet als Kurzversion eine Übersicht der 12 Biotoptypenklassen und der wichtigsten Biotoptypengruppen. Um eine aktuelle und flächendeckende Datenbasis im Land Berlin für Naturschutz, Stadt- und Landschaftsplanung sowie für Fachplanungen zu schaffen, wurde zwischen 2003 und 2013 eine erste Karte der Biotope erstellt. Im Jahr 2024 erfolgte eine flächendeckende Aktualisierung der Biotoptypenkarte auf Grundlage von Luftbildern aus dem Jahr 2023 und terrestrischen Kartierungen zwischen 2015 und 2022. Die Besonderheit der vorliegenden Biotoptypenkarte besteht darin, dass zur Erfassung der Biotoptypen unterschiedliche Methoden zur Anwendung kamen. Das Ergebnis der Kartierung unterscheidet sich damit hinsichtlich der Genauigkeit und Differenzierung der Auskartierung auf den verschiedenen Flächenkulissen. Die folgenden drei Methoden der Datenerhebung kamen zum Einsatz: Terrestrische Kartierung – Terrestrische Kartierungen aus den Jahren 2015-2022 sind hinreichend aktuell und wurden abgesehen von geringfügigen Anpassungen z.B. bei grundlegenden Nutzungsänderungen unverändert in die Biotoptypenkarte übernommen. Die aktuellen terrestrischen Kartierungen umfassen 9.620 ha. Übernahme Primärdaten der Biotoptypenkarte 2013 – Primärdaten der Biotoptypenkarte 2013 wurden im Sinne einer Änderungsanalyse überprüft und ggfls. aktualisiert. Sofern keine grundlegende Änderung des Biotops und der Landnutzung im Luftbild erkennbar war, wurden die Objekte mit der ursprünglichen Geometrie und den Sachdaten übernommen. Biotope, die ursprünglich für die Biotoptypenkarte 2013 terrestrisch erhoben wurden, konnten nicht immer durch Luftbildinterpretation hinsichtlich aller Merkmale überprüft werden. Bei Unsicherheiten wurde der ursprüngliche Biotoptyp dennoch beibehalten, sofern er plausibel erschien und das entsprechende Objekt mit einem Bedarf zur terrestrischen Kontrolle markiert. Bei anteiliger oder vollständiger Änderung des Biotops erfolgte eine Anpassung der Biotopabgrenzung oder eine Neuerfassung des Biotops im Sinne der nachfolgend beschriebenen Neukartierung. Im Ergebnis wurden 28.207 ha mit dieser Methodik kartiert. Luftbildkartierung – Auf allen nicht durch 1. oder 2. abgedeckten Gebieten wurde eine Neuerfassung der Biotope durch monoskopische Luftbildinterpretation durchgeführt. Für die Erkennung der Biotoptypen im Luftbild wurde die klassische Beschreibung nach Farbmerkmalen (Grundfarbe, Helligkeit, Farbverteilung) und Strukturmerkmalen (Struktur, Textur, Höhe) in Ansatz gebracht. Die grundlegende Geometrie dafür bildeten die Block- und Teilblockflächen der ISU5. Dabei wurde jedem Block / Teilblock ein Biotoptyp zugeordnet. Eine weitere Unterteilung der Geometrie des Teilblocks erfolgte nur, wenn naturschutzfachlich wertvolle und naturnahe Biotoptypen (z.B. Kleingewässer, Röhrichte, Trocken- und Magerrasen, Staudenfluren, natürliche Gehölzbestände sowie großflächige, prägende Grünflächen und Gehölzgruppen) im Teilblock vorhanden waren. Diese wurden dann als exakte Geometrie separat abgegrenzt. Die neuerfassten Biotope der Luftbildkartierung umfassen 41.990 ha Biotope und 9.429 ha Straßenland. Die Karte Biotoptypen 2024 steht zur Nutzung als Entscheidungshilfe für Fachleute und Verwaltungen zur Verfügung. Aus dem Gesamtdatenbestand wurden thematische Karten zu FFH-Lebensraumtypen und gesetzlich geschützten Biotopen abgeleitet. Eine weitere Karte zeigt die verwendete Kartiermethode . Die Biotoptypenkarte ist im Geoportal Berlin veröffentlicht. Karte Biotoptypen 2024 Karte Gesetzlich geschützte Biotope 2024 Karte Lebensraumtypen (FFH-Richtlinie) 2024 Karte Kartiermethode 2024 Weitere Informationen zur Kartierung, zur Methodik, den Datengrundlagen sowie den Karten im Geoportal finden Sie im Umweltatlas Berlin sowie im Bericht zum Aktualisierungsprojekt der Biotoptypenkarte: Umweltatlas Berlin Hinweise zu den Karten „gesetzlich geschützte Biotope 2024“ und „Lebensraumtypen 2024“: Die Zuordnung des rechtlichen Schutzstatus gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 28 Berliner Naturschutzgesetz erfolgt bei den terrestrischen Kartierungen durch fachliche Einschätzung der kartierenden Person. Bei den durch Luftbildinterpretation erhobenen Daten ist meist der wahrscheinliche Schutzstatus angegeben (sofern keine terrestrische Überprüfung vorliegt). Die Entscheidung über die Anwendung der Regelung „Gesetzlich geschützte Biotope“ erfolgt im Einzelfall durch die zuständige untere Naturschutzbehörde der Bezirke. Die FFH-Lebensraumtypen der aktuellen Biotopkartierung sind nur bei den durch terrestrische Kartierung erfassten Flächen ermittelt. Alle anderen Flächen, insbesondere die aus Luftbildern kartierten Flächen sind hierauf ungeprüft. In den nächsten Jahren werden terrestrische Kartierungen in den gemeldeten Natura 2000-Gebieten und der bekannten Lebensraumtypen außerhalb der Natura 2000-Gebiete erfolgen. Für Verträglichkeitsprüfungen und Planungen ist der jeweils aktuelle Datenbestand der FFH-Lebensraumtypen bei der obersten Naturschutzbehörde (zuständigen Senatsverwaltung) zu erfragen. Die vorliegende Karte Biotoptypen 2024 wird durch terrestrische Kartierungsprojekte schrittweise aktualisiert. Diese Kartierungsprojekte betreffen v.a. die gemeldeten Natura 2000-Gebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Gebiete mit aktuellen Planungsvorhaben.
Die Wellenburg GmbH hat beim Landratsamt Augsburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß §§ 4, 6 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von zehn Windenergieanlagen (WEA) des Typs Enercon E-175 EP 5 E2 mit einer Nabenhöhe von 174,50 m auf den Flur-Nrn. 816, 820, 740, 737 und 736, der Gemarkung Reinhartshausen beantragt. Die Errichtung und der Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern mit 6 bis weniger als 20 Windkraftanlagen ist der Nr. 1.6.2 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen und dort in Spalte 2 mit "A" gekennzeichnet. Hiervon abweichend ist im vorliegenden Fall gem. § 6 Abs.1 Satz 1 WindBG eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen, da sich die antragsgegenständlichen Windenergieanlagen (WEA) in einem ausgewiesenen Windenergiegebiet nach § 2 Nr. 1 WindBG befinden und sich darüber hinaus auch nicht innerhalb eines Natura-2000-Gebietes, eines Naturschutzgebietes oder Nationalparks befinden. Für die Teile der Nebenanlagen sowie Kranstellflächen, Zuwegungen und Wegeverbreitungen, welche sich außerhalb der Konzentrationszone befinden, entfällt die Umweltverträglichkeitsvorprüfung jedoch nicht. Im Rahmen des antragsgegenständlichen Vorhabens müssen für einen Teil der Nebenanlagen sowie der Kranstellflächen, Zuwegungen und Wegverbreiterungen ca. 7,3 ha Wald außerhalb der Konzentrationszone gerodet werden. Die Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart mit 5 ha bis weniger als 10 ha Wald ist der Nr. 17.2.2 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen und in Spalte 2 mit „A“ gekennzeichnet. Im Zuge des gegenständlichen Windkraftvorhabens wird auch ein forstrechtlicher Ausgleich für die dauerhafte Rodung von 28.847 m² erforderlich. Der forstrechtliche Ausgleich ist auf der Fl.-Nr. 1158/4 (TF), Gemarkung Bergheim und den Fl.-Nrn. 1496/2 (TF) und 1496/3 (TF), Gemarkung Wehringen, im unmittelbaren Anschluss an bereits bestehenden Bannwald, vorgesehen. Gemäß Nr. 17.1.3 der Anlage 1 zum UVPG ist bei Erstaufforstungen ab einer Fläche von 2 ha eine Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Für die Rodung war deshalb im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens vom Landratsamt Augsburg eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht entsprechend § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung wurde als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt. Ferner war für die Ersatzaufforstung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens vom Landratsamt Augsburg eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht entsprechend § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen.
Naturnahe Moore erfüllen aufgrund ihrer speziellen hydrologischen Bedingungen eine große Anzahl von wichtigen ökologischen Funktionen und stellen somit bemerkenswerte Ökosystemleistungen zur Verfügung. Gerade im dicht besiedelten urbanen Raum stehen diese schützenswerten Böden im Spannungsfeld verschiedenster Nutzungsinteressen und sind vom Verlust ihrer Ökosystemleistungen bedroht. Im Zuge des Klimawandels wird sich diese Situation weiter verschärfen. Die naturnahen Berliner Moorböden nehmen zwar nur 1 % bis 2 % der Berliner Landesfläche ein, ihre Ökosystemleistungen sind im Vergleich zu den Mineralböden in der urbanen Stadtlandschaft jedoch beachtlich. Im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes erfüllen naturnahe Moorböden die natürlichen Bodenfunktionen in besonders nachhaltiger Weise. Dazu zählen insbesondere ihre Funktion als Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen sowie ihre Fähigkeit zur Aufnahme und Speicherung von Wasser und (Nähr-) Stoffen. Damit bilden die Berliner Moore Stoffsenken für Kohlenstoff, Phosphor und Stickstoff, puffern eingetragene Schadstoffe ab und schützen so gleichzeitig das Grundwasser. Dank ihrer Fähigkeit, Wasser zu speichern und zurückzuhalten, wirken Moore ausgleichend bei Hochwasser. Außerdem wirken sie durch ihre Verdunstungsleistung in sommerlichen Hitze- und Trockenperioden mikroklimatisch kühlend. Naturnahe, torfbildende Pflanzengesellschaften oder auch anthropogene Einflüsse bestimmen dabei neben dem Wasserstand die natürliche Regeneration der Moorböden. Moore sind einmalige Archive der Natur- und Kulturgeschichte, da sie Pollen, Pflanzen und Tiere sowie Siedlungsspuren und Kulturrelikte aus früherer Zeit dauerhaft konservieren. Die meisten der Berliner Moore wurden wegen ihrer Bedeutung als Biotop, als Lebensraum gefährdeter Arten und der Funktion für den Naturhaushalt sowie als Zeugnisse der Landschaftsgeschichte als Schutzgebiete (Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete) gesichert. Die Moore im Spandauer Forst, Grunewald und Köpenick sowie das Tegeler Fließ und die Berliner Müggelspree erfüllen die Kriterien der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie der EU und sind Teil des europäischen Schutzgebietssystems Natura2000 . Am 13. März 2012 hat der Senat von Berlin die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt beschlossen. Es geht sowohl um das Bewahren wertvoller Reste ursprünglicher und kulturlandschaftlicher Natur in Berlin als auch um größere, dynamische Spielräume für die Naturentwicklung innerhalb aller Flächennutzungen. Berliner Lebensräume bestehen aus Relikten der ursprünglichen Naturlandschaft wie Mooren und naturnahen Fließgewässerabschnitten und der historischen Kulturlandschaft wie Wiesen und Magerrasen. Die Vielfalt an Lebensräumen bedingt einen großen Reichtum an Pflanzen- und Tierarten, von denen jedoch viele gefährdet sind, da ihre Lebensräume oft in einem schlechten Zustand sind. Bemühungen um den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt sind daher unerlässlich. Berlin strebt an, insbesondere in Zeiten des Klimawandels wesentliche Bereiche seiner Moore als Feuchtgebiete und damit als Lebensraum moor- und feuchtgebietstypischer Arten zu erhalten. Moore stellen aufgrund ihres hohen Anteils an organischer Bodensubstanz bedeutende Kohlenstoffspeicher im globalen Kohlenstoffkreislauf dar. Daher spielen sie eine wichtige Rolle in der Diskussion im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Obwohl diese Ökosysteme weltweit nur drei Prozent der Landfläche bedecken (Parish et al. 2008), ist in ihren Böden etwa 1/3 des gesamten organischen Bodenkohlenstoffs (C) gespeichert (Post et al. 1982). Die weltweite C-Speichermenge aller Moore wird mit über 500 Milliarden Tonnen angegeben und entspricht mehr als der Hälfte der Menge an Kohlenstoff, welche sich derzeit in der Atmosphäre in Form von Kohlenstoffdioxid (CO 2 ) befindet (Houghton 2007, Limpens et al. 2008). Die Phase der Moorbildungen und damit der C-Speicherung begann in Berlin, wie im übrigen Mitteleuropa, hauptsächlich zum Ende der letzten Eiszeit (Succow & Joosten 2001). Durch ganzjährig hohe Wasserstände mit einhergehender Sauerstoffarmut ist die Tätigkeit der Bodenlebewesen in Mooren stark eingeschränkt, so dass abgestorbene Pflanzenteile nicht vollständig zersetzt werden und sich daher in teilweise mehrere Meter mächtigen Schichten – in Form von Torfen – ablagern (Koppisch 2001a). Diese Torfe beinhalten im Vergleich zu Mineralböden allgemein sehr hohe C-Speichermengen, die weit über 1.000 t je Hektar Moorfläche liegen können (Möller et al. 2014). Durch diese hohen gespeicherten und fixierten C-Mengen leisten Moorböden einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz, da sie wesentlich zur Kühlung des globalen Klimas beigetragen haben (Frolking et al. 2001, Akumu & McLaughlin 2013). Die ‚globale Kühlungsleistung‘ der Moore beträgt durch den Entzug und die Fixierung des in der Atmosphäre enthaltenen CO 2 -Kohlenstoffs innerhalb der letzten 10.000 Jahre etwa 1,5 bis 2 °C (Holden 2005). Wachsende Moore mit hohen Wasserständen fungieren auch heute noch als C-Senken. Durch Entwässerung und sinkende Moorwasserstände, etwa im Zuge von land- und forstwirtschaftlicher Nutzung, durch Grundwasserentnahme für die Trinkwasserversorgung oder durch klimatisch bedingte Niederschlagsrückgänge werden Moorböden verstärkt belüftet. Dies führt zu einer intensiveren Abbautätigkeit der Bodenlebewesen und damit zu einer Zersetzung und Mineralisation der Torfe. So verlieren Moore ihre Senkenfunktion und wandeln sich zu C-Quellen, indem z. B. verstärkt CO 2 freigesetzt wird (Koppisch 2001b). Drösler et al. (2013) beziffern beispielsweise die derzeitigen Treibhausgasemissionen aus entwässerten Moorböden nutzungsabhängig mit 0–34 t CO 2 -Äquivalente je Hektar und Jahr, was einem Anteil von bis zu 5 % an den nationalen Gesamtemissionen entspricht. Die Klimaschutzleistung der Berliner Moorböden wird u.a. durch die gesamte gespeicherte C-Menge (‚historische‘ Speicherleistung) erfasst. Zwischen einzelnen Moorflächen können extreme Unterschiede in der C-Speicherung bestehen. Bedingt durch die natürliche Standortvielfalt (Hydrologie, Geomorphologie, etc.) während der Moorbildung entstanden unterschiedlich mächtige Bodenhorizonte mit unterschiedlichen Anteilen an gespeichertem organischem Kohlenstoff. So lassen sich Moortypen nach ihren Bildungsbedingungen z. B. in Durchströmungsmoore einteilen, die bis zu zehnmal mehr Kohlenstoff als flachgründige Moore vom Typ ‚Versumpfungsmoor‘ enthalten können (Zauft et al. 2010). Neben den verschiedenen Moormächtigkeiten existieren große Unterschiede in den verschiedenen Torfqualitäten (torfbildende Pflanze, Zersetzungsgrad etc.). Diese spiegeln sich auch in den jeweiligen substrattypischen C-Gehalten und Trockenrohdichten einzelner Bodenhorizonte und damit ebenfalls in den gespeicherten C-Mengen wider (Rosskopf & Zeitz 2009). Im Rahmen des Projektes „Berliner Moorböden im Klimawandel“ (Umweltentlastungsprogramm II Berlin) der Humboldt-Universität zu Berlin, Fachgebiet Bodenkunde und Standortlehre (nachfolgend kurz Forschungsprojekt), wurden die Berliner Moore in den vergangenen Jahren erstmals flächendeckend nach einem einheitlichen Verfahren kartiert. Anschließend wurde ein Indikatoren- und Bewertungssystem für verschiedene Ökosystemleistungen von Moorböden für urbane Räume am Beispiel Berlins entwickelt. Die Besonderheit ist dabei die Anwendung von moorbodenkundlichen Daten, die eine Informationsquelle für Zustand, Funktionsfähigkeit und Biotopqualität sind und somit einen hohen Indikatorwert besitzen. Die bodenkundliche Moorkartierung bildet nunmehr die Grundlage einer systematischen Bewertung des ökologischen Zustandes der Berliner Moorböden und identifiziert ihre Umweltentlasungspotenziale und Entwicklungsziele, insbesondere im Hinblick auf ihre Klimaschutzleistungen.
Waldbewirtschaftung in Natura 2000-Gebieten, Beschluss des sächsischen Oberverwaltungsgerichts 2020 zur Notwendigkeit der Prüfung von Maßnahmen, Empfehlungen zu Konsequenzen aus Gerichtsurteil, Information per Rundschreiben, Erheblichkeitseinschätzung vor Verträglichkeitsprüfung, Checkliste zur Einzelfallprüfung; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität
Dieser Downloaddienst stellt Daten zum INSPIRE-Thema Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten in der Freien Hansestadt Bremen (FHB) bereit. Dieser Datensatz enthält alle im Kompensationsverzeichnis von Bremen erfassten Flächen. Die gesetzliche Pflicht zur Führung des Kompensationsverzeichnisses ergibt sich aus § 17 (6) Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 8 (4) Bremisches Naturschutzgesetz. Nach § 8 (4) BremNatG sind auch Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz im Sinne des § 18 Abs. 1 BNatschG (Ausgleich in der Bauleitplanung) zu erfassen. Die zuständige Behörde für die Führung des Kompensationsverzeichnisses ist in Bremen die oberste Naturschutzbehörde. In der Attributtabelle sind neben der Maßnahmenbezeichnung auch der Vorhabensträger und der Umsetzungsstatus dargestellt. Das Verzeichnis umfasst alle Maßnahmen aus Fachplänen/Genehmigungen, über die Kenntnisse vorliegen, sowie alle Maßnahmen aus Bebauungsplänen nach 01.05.1993. Es beinhaltet neben den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch Vermeidungsmaßnahmen, kohäherenzsichernde Maßnahmen für das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 und Artenschutzmaßnahmen (CEF).
Lebensräume, Pflanzen und Tiere verbreiten sich unabhängig von politischen Grenzen. Um der Gefährdung bestimmter Lebensraumtypen und Arten entgegen zu wirken, ist daher der gemeinsame Schutz von Natur und Umwelt auf internationaler Ebene notwendig. Die Staaten der Europäischen Union haben sich aus diesem Grund gemeinsam den Erhalt der Biologischen Vielfalt zum Ziel gesetzt. Mit NATURA 2000 wollen sie das Naturerbe für zukünftige Generationen bewahren. In der Bundesrepublik übernehmen die Bundesländer die Aufgabe, den günstigen Erhaltungszustand der einzelnen Lebensraumtypen und Arten zu bewahren, wieder herzustellen und zu entwickeln. Neben der Schutzgebietsausweisung (rechtlichen Sicherung) müssen auch Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung, Pflege und Überwachung (Monitoring) ergriffen werden.
Die Green Wind Energy GmbH, Wintersteinstraße 22, 10587 Berlin beantragte am 20.06.2025 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N163/6.X mit einer Nennleistung von je 7,0 MW in Freudenstadt-Igelsberg. Die WEA weisen jeweils eine Nabenhöhe von 164 m, einen Rotordurchmesser von 163 m und eine Gesamthöhe von 245,5 m auf. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für das zweite Quartal 2028 vorgesehen. Die zwei WEA sollen auf den Grundstücken in Freudenstadt, Gemarkung Igelsberg, Gewann „Hilpertsberg“, Flst. Nrn. 328/4 und 328/5 errichtet werden. Die Standorte der geplanten zwei WEA befinden sich unmittelbar angrenzend an die immissionsschutzrechtlich genehmigten Windparks „Seewald“ (bestehend aus acht WEA) und "Trischelwald" (bestehend aus vier WEA) und bilden mit diesen zusammen eine Windfarm mit insgesamt 14 WEA im Sinne von § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für die Errichtung und den Betrieb der WEA ist daher gem. § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 1, 2 und 3 und § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Ziffer 1.6.2 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Da es sich vorliegend um Waldstandorte handelt, ist zur Realisierung des Vorhabens die Rodung von Wald zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart erforderlich. Angesichts der Kumulation mit den angrenzenden Windparks „Seewald“ und „Trischelwald“ gem. § 10 Abs. 4 UVPG und der gemeinsamen Waldumwandlungsfläche von mehr als 10 ha ergibt sich eine UVP-Pflicht gem. § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1, 2 und 3 und § 6 UVPG i. V. m. Ziffer 17.2.1 der Anlage 1 zum UVPG. Die Standorte der geplanten zwei WEA befinden sich innerhalb eines „Vorranggebiets für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen“ (WF1) des Teilregionalplans Windenergie des Regionalverbands Nordschwarzwald. Der Teilregionalplan Windenergie des Regionalverbands Nordschwarzwald ist am 01.07.2026 in Kraft getreten. Bei dem vorgenannten „Vorranggebiet für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen“ handelt es sich um ein Windenergiegebiet i. S. v. § 2 Nr. 1 a) WindBG. Nachdem bei der Ausweisung des Windenergiegebiets eine Umweltprüfung nach § 8 ROG durchgeführt wurde, das Windenergiegebiet nicht in einem Natura-2000 Gebiet, einem Naturschutzgebiet oder einem Nationalpark liegt und die Antragstellung bereits am 20.06.2025 erfolgt ist, ist § 6 Abs. 1 WindBG anwendbar. Ferner wurde der Nachweis geführt, dass das Grundstück, auf dem die WEA errichtet werden sollen, für deren Errichtung und den Betrieb vertraglich gesichert ist. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist demnach, ebenso wie eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls, gemäß § 6 Abs. 1 WindBG nicht durchzuführen.
Im Land Berlin gibt es 15 Natura-2000-Gebiete. Es handelt sich um 15 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) und fünf Vogelschutzgebiete, die sich auf einer Gesamtfläche von ca. 6.300 Hektar – das entspricht etwa 7 Prozent der Landesfläche – zum großen Teil überlagern. Doch mit der Meldung als Natura 2000-Gebiet ist es nicht getan. Die Aufgabe für die Zukunft lautet, den günstigen Zustand der Lebensraumtypen bzw. den Artenbestand zu sichern oder den bestehenden Zustand in diese Richtung zu verbessern, spezielle Pflege- und Entwicklungskonzepte zu erarbeiten sowie Planungen, Vorhaben und Projekte, die ein Natura 2000-Gebiet berühren, auf ihre Verträglichkeit mit den jeweiligen Erhaltungszielen zu prüfen. Für die Natura 2000-Gebiete und die Vorkommen europaweit geschützter Arten besteht ein grundsätzliches Verschlechterungsverbot. Statistik der NATURA 2000-Gebiete Hinweis: Diese Karte dient der Übersicht und allgemeinen Information zur Lage der Schutzgebiete. Weitere Informationen können Sie aus der Karte für Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (inklusive Natura 2000) im Geoportal entnehmen. Den Text der Schutzgebietsverordnung finden Sie mit Klick in die jeweilige Schutzgebietsfläche. Benötigen Sie eine rechtsverbindliche Auskunft zum Verlauf einer Schutzgebietsgrenze, sehen Sie bitte die amtliche Karte im Landesarchiv oder dem zuständigen Bezirksamt ein. In Karte anzeigen Baumberge Baumberge Weitere Informationen In Karte anzeigen Falkenberger Rieselfelder Falkenberger Rieselfelder Weitere Informationen In Karte anzeigen Fließwiese Ruhleben Fließwiese Ruhleben Weitere Informationen In Karte anzeigen Fort Hahneberg Fort Hahneberg Weitere Informationen In Karte anzeigen Grunewald Grunewald Weitere Informationen In Karte anzeigen Müggelspree – Müggelsee Müggelspree – Müggelsee Weitere Informationen In Karte anzeigen Pfaueninsel Pfaueninsel Weitere Informationen In Karte anzeigen Schlosspark Buch und angrenzende Waldfläche Schlosspark Buch und angrenzende Waldfläche Weitere Informationen In Karte anzeigen Spandauer Forst Spandauer Forst Weitere Informationen In Karte anzeigen Tegeler Fließtal Tegeler Fließtal Weitere Informationen In Karte anzeigen Teufelsseemoor Köpenick Teufelsseemoor Köpenick Weitere Informationen In Karte anzeigen Wasserwerk Friedrichshagen Wasserwerk Friedrichshagen Weitere Informationen In Karte anzeigen Wasserwerk Tegel Wasserwerk Tegel Weitere Informationen In Karte anzeigen Westlicher Düppeler Forst Westlicher Düppeler Forst Weitere Informationen In Karte anzeigen Wilhelmshagen-Woltersdorfer Dünenzug Wilhelmshagen-Woltersdorfer Dünenzug Weitere Informationen In Karte anzeigen Zitadelle Spandau Zitadelle Spandau Weitere Informationen Die Bekanntmachung im Amtsblatt Berlin von 2005 führt die allgemeinen Erhaltungsziele für die gemeldeten Gebiete bezogen auf die Schutzgegenstände auf. Da im Rahmen der Aktualisierung der Standarddatenbögen (SDB) bei der EU Ergänzungen, Streichungen und Grenzkorrekturen möglich sind, ist jedoch in Vorbereitung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung der aktuelle Meldestand nach SDB abzufragen. Die Bestätigung der Meldung erfolgte nach einer umfangreichen Abstimmungsprozedur durch Veröffentlichung der Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung im Amtsblatt der EU von 2005 sowie, aktuell für Berlin relevant, einer ersten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region im Amtsblatt der EU von 2008 .
Bocks-Riemenzunge, Ohnhorn, Purpur-Knabenkraut: ungewöhnliche Namen, die Pflanzenexpertinnen und -experten ein Lächeln aufs Gesicht zaubern. Denn dahinter verbergen sich seltene Orchideen – und sie alle wachsen im Naturschutzgebiet Perfeist bei Wasserliesch, das nun bereits seit 40 Jahren besteht. Damit dieser Artenreichtum auch künftig erhalten bleibt, pflegt und schützt die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord das Gebiet im Kreis Trier-Saarburg gemeinsam mit ihren Partnern vor Ort. Kleine Fläche, große Vielfalt: Diese Kombination zeichnet das Naturschutzgebiet Perfeist bei Wasserliesch aus, das im Jahr 1986 ausgewiesen wurde und das sich südwestlich von Trier, am Südwesthang des Liescher Bergs befindet. Auf einem vergleichsweise kleinen Areal von rund 22 Hektar gedeihen hier mehr als 200 Pflanzenarten, darunter viele seltene und streng geschützte Gewächse. Das Geheimnis hinter der Vielfalt: Ein optimales Klima und ein Untergrund aus Mittlerem Muschelkalk haben einen Boden geschaffen, auf dem ein sogenannter Kalkmagerrasen gewachsen ist. Damit die Vielfalt erhalten bleibt, müssen die Flächen jedoch regelmäßig gepflegt werden. Die SGD Nord finanziert deshalb in ihrer Funktion als Obere Naturschutzbehörde diverse Maßnahmen, die von einem Naturschutzmanager vor Ort koordiniert und vorbereitet werden. Schafe und Mahd halten Flächen offen Hierzu zählen unter anderem die Beweidung mit Schafen, die Mahd sowie das Entfernen von Büschen. Umgesetzt werden die Maßnahmen – unterstützt von der Gemeinde Wasserliesch – von der Kreisgruppe Trier-Saarburg des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND) sowie von verschiedenen Unternehmen. Diese sorgsame Pflege und das Offenhalten der Flächen sind wichtig, denn nur so bleibt der Artenreichtum erhalten, der das Gebiet auch zu einem wertvollen Teil des Natura 2000-Gebiets „Obere Mosel bei Oberbillig“ macht. Pflanzenwelt auf Rundweg entdecken Zu der außergewöhnlichen Vielfalt zählen jedoch nicht nur Orchideen, wie die Hummel-Ragwurz, sondern auch viele weitere geschützte Arten, wie beispielsweise die Wiesenprimel, der Aufrechte Ziest, die Gewöhnliche Kuhschelle und der Gelbe Enzian. Diese Pflanzen wiederum bieten zahlreichen, oft ebenfalls seltenen und gefährdeten Tieren Nahrung und Lebensraum – vor allem Schmetterlinge fühlen sich hier heimisch. Wer die spannende Flora und Fauna entdecken möchte, dem steht der „Orchideenpfad“ offen: ein Rundweg, der sich durch die Wiesen schlängelt, und der Erholungssuchenden und Naturinteressierten einen Blick auf die Blütenpracht ermöglicht. Um die sensible Natur nicht zu beeinträchtigen, bittet die SGD Nord darum, sich ausschließlich auf diesem offiziellen Weg aufzuhalten. Denn auch achtsame Besucherinnen und Besucher tragen dazu bei, dieses besondere Stück Natur für künftige Generationen zu bewahren. Weitere Informationen zu den Aufgaben der SGD Nord im Bereich des Naturschutzes sind auf der Internetseite der SGD Nord zu finden, die sich über folgenden Link aufrufen lässt: www.sgdnord.rlp.de/themen/naturschutz .
- Die Gebiete nach Art. 4 der EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009; zuvor: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 2. April 1979) wurden durch die Beschlüsse des Kabinetts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vom 25.09.2007 und 29.01.2008 festgelegt und am 1. April 2008 der Europäischen Kommission gemeldet. - Sie werden als "Besondere Schutzgebiete" (BSG) oder "Special Protection Areas“ (SPA) bezeichnet. Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung erfolgte schrittweise (je nach Stand des Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG M-V auf der Basis der TK 10 AS, in Teilbereichen unter zusätzlicher Verwendung von Orthofotos aus den Jahren 2002 und 2003. Die Ergebnisse der Digitalisierung wurden der EU-Kommission digital und als Plots auf der Basis der TK 25 N übergeben. - Mit der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Vogelschutzgebietslandesverordnung – VSGLVO M-V) vom 12. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 462 ff.) wurden die der EU- Kommission gemeldeten Gebieten auch nach Landesrecht (§ 21 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Naturschutzausführungsgesetzes) zu Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG) erklärt. - Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Vogelschutzgebietslandes- verordnung vom 6. August 2015 (GVOBl. MV 2015, S. 230 ff.) wurde die VSGLVO M-V novelliert. - Die Angaben zu den VSG (Gebietsabgrenzungen und/oder Sachdaten der Standarddatenbögen, abgelegt in der Datenbank „NaturaD“) wurden nach der Erstmeldung durch folgende Korrekturmeldungen (über das LU und das BMU) an die Europäische Kommission aktualisiert: 31.3.2009, 31.5.2010, Juli 2011, 31.5.2012, 31.5.2013, 30.6.2014 und 31.05.2015. - Nach § 2 Abs. 3 VSGLVO sind alle Weißstorch- und Fischadlerhorste, die sich in einem Abstand von bis zu zwei Kilometern außerhalb der Grenzen des jeweiligen Gebietes befinden, Bestandteil des jeweiligen VSG. Die bekannten Horste, die diese Bedingungen erfüllen, sind im Shape „spamv15p.*“ abgelegt. - Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 119 |
| Europa | 15 |
| Kommune | 21 |
| Land | 727 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 240 |
| Wissenschaft | 20 |
| Zivilgesellschaft | 8 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 4 |
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 22 |
| Förderprogramm | 75 |
| Gesetzestext | 4 |
| Hochwertiger Datensatz | 17 |
| Taxon | 2 |
| Text | 560 |
| Umweltprüfung | 47 |
| WRRL-Maßnahme | 22 |
| unbekannt | 278 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 735 |
| Offen | 256 |
| Unbekannt | 41 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1006 |
| Englisch | 38 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 63 |
| Bild | 68 |
| Datei | 97 |
| Dokument | 565 |
| Keine | 207 |
| Unbekannt | 14 |
| Webdienst | 15 |
| Webseite | 338 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 511 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1032 |
| Luft | 266 |
| Mensch und Umwelt | 1032 |
| Wasser | 528 |
| Weitere | 953 |