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Climate related hazards

This series refers to datasets related to the potential occurrence of a climate-induced physical event or trend that may cause loss of life, injury, or other health impacts, as well as damage and loss to property, infrastructure, livelihoods, service provision, ecosystems and environmental resources. It includes datasets on flooding, drought, urban heat island and heatwaves, extreme temperatures and precipitations, fire danger as well as climate suitability for vectors of infectious diseases. The datasets are part of the European Climate Adaptation Platform (Climate-ADAPT) accessible here: https://climate-adapt.eea.europa.eu/

Die Oder - vier Jahre nach der Umweltkatastrophe von August 2022

Im Sommer 2022 trat ein massives Sterben von Fischen, Muscheln und weiterer Wasserorganismen in der polnischen Oder auf, das sich flussabwärts bis nach Deutschland fortsetzte. Auslöser war die Massenvermehrung einer salzliebenden und giftbildenden Brackwasseralge (Prymnesium parvum). Das gesamte Ökosystem der Oder wurde durch diese Umweltkatastrophe stark geschädigt. Aufgrund der nationalen und länderübergreifenden Bedeutung sowie der Folgen für das Ökosystem und für die Fischerei an der Oder wurde das „Sonderuntersuchungsprogramm zur Umweltkatastrophe in der Oder“ initiiert, in dem die Ursachen der toxischen Algenmassenentwicklung, die ökologischen Folgen und der Verlauf der bisherigen Regeneration des Fluss-Aue-Ökosystems nach der Katastrophe erfasst wurden.

Sonderbefliegung Hochwasser Ahr 2021

Sonderbefliegung des Ahrtals im Zusammenhang mit dem Hochwasser (Befliegungsdatum 24., 28. und 29. Juli 2021). 40 cm Bodenauflösung.

Änderungsvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe 2021

Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 hat in mehreren rheinland-pfälzischen Landkreisen und der Stadt Trier Schäden ungeahnten Ausmaßes und außergewöhnliche Notsituationen verursacht. Die daraus folgende Naturkatastrophe hat zahlreiche Menschenleben gefordert und viele Bürgerinnen und Bürger ihre Existenz gekostet. Hinzu kommen die massiven Schäden an der öffentlichen Infrastruktur. Die Schäden und die Zahl der Betroffenen stellen die Betroffenen sowie staatliche Einrichtungen und kommunale Gebietskörperschaften vor noch nicht dagewesene Herausforderungen. Die Beseitigung der durch den Starkregen und das Hochwasser entstandenen Schäden und der infrastrukturelle Wiederaufbau in den betroffenen Regionen sind eine nationale Aufgabe von großer finanzieller Tragweite. Um ihre Bewältigung sicherzustellen, war eine gesamtstaatliche solidarische Verteilung der damit verbundenen finanziellen Lasten erforderlich. Auf der Grundlage des Aufbauhilfegesetzes 2021 wurde im Herbst 2021 der nationale Solidaritätsfond „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes errichtet und die Aufbauhilfeverordnung 2021 beschlossen. Die Aufbauhilfeverordnung 2021 regelt die Verteilung der Mittel des Fonds und legt einheitliche Fördergrundsätze fest. Sie wurde konkretisiert durch eine zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den durch Starkregen und Hochwasser betroffenen Ländern/Freistaaten Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen ebenfalls im Herbst 2021 abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe 2021. Bei der Abwicklung der Aufbauhilfe 2021 zeichnete sich ab, dass die bislang in der Verwaltungsvereinbarung vorgesehenen Fristen für die Antragstellung (30. Juni 2023) und die Bewilligung von Aufbauhilfen (31. Dezember 2023) zahlreiche Betroffene vor erhebliche Probleme stellt und davon ausgegangen werden musste, dass nicht alle Anträge innerhalb der Antragsfrist gestellt werden können. Konkret stellen aufwendige Schadensermittlungen sowie die Masse und Komplexität der Infrastrukturprojekte sowohl die Geschädigten der Katastrophe als auch die betroffenen Kommunalverwaltungen vor enorme Herausforderungen. Im Interesse der Betroffenen haben insbesondere Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen daher bei der Bundesregierung darauf hingewirkt, dass die Antrags- und Bewilligungsfristen verlängert werden. Nachdem der Bundesrat am 12. Mai 2023 der Änderung der Aufbauhilfeverordnung zugestimmt hat, soll mit der vorliegenden Änderungsvereinbarung nunmehr auch die Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe 2021 entsprechend angepasst werden. Die Antragsfrist soll um drei Jahre auf den 30. Juni 2026 sowie die Bewilligungsfrist um sieben Jahre auf den 31. Dezember 2030 verlängert werden.

Änderung der Verwaltungsvorschrift „Gewährung staatlicher Finanzhilfen zur Beseitigung der Schäden aufgrund des Starkregens und des Hochwassers vom 14. und 15. Juli 2021

Die Verwaltungsvorschrift „Gewährung staatlicher Finanzhilfen zur Beseitigung der Schäden aufgrund des Starkregens und des Hochwassers am 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier (VV Wiederaufbau RLP 2021)“ vom 23. September 2021 (MinBl. S. 126), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 5. März 2024 (MinBl. S. 132), regelt das Förderverfahren zur Gewährung staatlicher Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Schäden aufgrund der Naturkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 für die Bereiche Unternehmen, Private, Wohnungswirtschaft, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und andere Einrichtungen sowie Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur. Die VV Wiederaufbau RLP 2021 soll an verschiedenen Stellen geändert und angepasst werden. Insbesondere ist eine Anpassung der Antragsfristen für Unternehmen sowie für die Land- und Forstwirtschaft erforderlich. Die Europäische Kommission hat im November 2024 eine Verlängerung der Bewilligungsfristen für den Bereich Unternehmen und eine Verlängerung der Auszahlungsfristen für den Bereich Land- und Fortwirtschaft bis jeweils zum 31. Dezember 2026 sowie eine Verlängerung der Antragsfristen für beide Bereiche bis jeweils zum 30. Juni 2026 genehmigt. Die VV Wiederaufbau RLP 2021 ist entsprechend an die verlängerten Fristen anzupassen. Da die Änderungen, die sich aufgrund der Genehmigung der Europäischen Kommission ergeben, bis zum vierten Jahrestag der Naturkatastrophe in der VV Wiederaufbau RLP 2021 umzusetzen sind, sollen diese Änderungen bereits durch eine Vorgriffsregelung zur Anwendung kommen. Darüber hinaus sollen einige Vorschriften redaktionell überarbeitet, zur Klarstellung ausführlicher gestaltet, ergänzt oder konkretisiert werden.

Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Gewährung staatlicher Finanzhilfen zur Beseitigung der Schäden aufgrund des Starkregens und des Hochwassers vom 14. und 15. Juli 2021

Die Naturkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 hat in mehreren rheinland-pfälzischen Landkreisen und der Stadt Trier Schäden ungeahnten Ausmaßes und außergewöhnliche Notsituationen verursacht. Dies stellt die Betroffenen sowie staatliche Einrichtungen und kommunale Gebietskörperschaften vor die Herausforderung, Maßnahmen von außergewöhnlichem Ausmaß in kurzer Zeit umzusetzen und förderrechtlich abzuwickeln. Die VV Wiederaufbau RLP 2021 vom 23. September 2021 trat nach Veröffentlichung im Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz (MinBl. 2021, S. 126 ff.) in Kraft. Dort wird das Förderverfahren zur Gewährung staatlicher Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Schäden aufgrund der Naturkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 für die Bereiche Unternehmen, Private, Wohnungswirtschaft, Vereine, Stiftungen, anerkannte Religionsgemeinschaften und anderen Einrichtungen sowie Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur geregelt. Mit dem Entwurf der Änderungsverwaltungsvorschrift werden verschiedene Änderungen und Anpassungen der VV Wiederaufbau RLP 2021 umgesetzt. Anlass sind insbesondere die bundesrechtliche Verlängerung der Antragsfrist sowie die durch Rundschreiben vom 16. Dezember 2022 und 18. Juli 2023 in Kraft getretenen Verfahrenserleichterungen (Vorgriffsregelungen), die nun in der VV Wiederaufbau RLP 2021 nachvollzogen werden. Daneben werden einige Vorschriften redaktionell überarbeitet, zur Klarstellung ausführlicher gestaltet, ergänzt oder konkretisiert.

Hochwasser - Blatteinteilung Karten

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Daten der Hochwassergefahrenkarte und der Hochwasserrisikokarte der saarländischen Gewässer dar.:Die Kartenblätter (Umringe) repräsentieren die Ausschnitte der Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten für HQ100 und HQExtrem Ereignisse innerhalb der Ortslagen im Maßstab 1:5000 im PDF-Format. Attribute:BLATT_NR: Nummer des Kartenblattes (Gewässer oder Ortslage beachten) ORTSLAGE: Bezeichnung der Ortslage(n) KARTEN: LINK zu den PDF-Karten GEWAESSER: Name des Gewässers.

Hochwasser - Betroffene Einwohner HQExtrem

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Daten der Hochwassergefahrenkarte und der Hochwasserrisikokarte der saarländischen Gewässer dar.:Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner im Überschwemmungsgebiet bei einem HQ100 und HQExtrem Ereignis. Attribute:POT_EXT: Potentiell Betroffene Personen bei HQExtrem KLASSEEXT: Betroffenheitsklasse bei HQExtrem ORTSNAME: Gemarkungsnamen GEWAESSER: Gewässername GEWKZ: Gewässerkennziffer nach LAWA; Maßstabsbeschränkung: Min 1:50.000, Max entfällt.

Hochwasser - HQ100-generalisiert

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Daten der Hochwassergefahrenkarte und der Hochwasserrisikokarte der saarländischen Gewässer dar.:Generalisierte Überflutungsflächen bei einem HQ100 Ereignis.

Modellierung und Analyse von Erdbebenschwärmen

Seismizität kann regional und zeitlich in stark unterschiedlicher, komplexer Weise auftreten. Die dafür verantwortlichen Mechanismen und strukturellen Bedingungen sind zum großen Teil noch unbekannt. Insbesondere gilt dies für Erdbebenschwärme, über die in diesem Projekt durch vergleichende Analysen realer und modellierter Seismizitätsdaten neue Erkenntnisse gewonnen werden sollen. Die Modellbildung soll dabei auf dem kürzlich entwickelten Model von Hainzl et al. (1999a) basieren, welches sich zur Beschreibung typischer tektonischer Seismizitätsmuster bewährt hat. Im Rahmen dieses Projektes sollen die Bedingungen für episodisch auftretende Erdbebenschwärme erforscht werden. Alternativ zu diesen selbstorganisiert kritischen Modellsystemen soll auch die Hypothese einer regionalen Porendruckerhöhung als Ursache von Erdbebenschwärmen anhand numerischer Experimente untersucht werden. Parallel dazu ist die Analyse realer Daten vorgesehen. Spezielles Interesse gilt dabei den Erdbebenschwärmen aus der Vogtland-Region, aber auch Schwärmen aus anderen Regionen und induzierter Seismizität. Mit Hilfe neuer Analysemethoden der nichtlinearen Dynamik sollen sowohl die verschiedenen Modellannahmen verifiziert bzw. falsifiziert werden, als auch allgemein gültige und regional spezifische Gesetzmäßigkeiten extrahiert werden. Letztere sollen mit Hilfe von weiterentwickelten, an regionale Bedingungen angepassten Modellsystemen verstanden werden.

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