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Kreiseigene Naturschutzflächen März 2024 Landkreis Diepholz

Naturschutzflächen im Eigentum des Landkreis Diepholz; graphische Darstellung des Flächenexports aus der Datenbank Grunderwerb FD 67 Kreisentwicklung; Aktualitätsstand: März 2024

Kreis Gütersloh: verpachtete, öffentliche Flächen

mit Naturschutzauflagen verpachtete landwirtschaftliche Nutzflächen im öffentlichen Eigentum in Naturschutzgebieten. Es wurden bisher vor allem Daten in folgenden Naturschutzgebieten erfasst: Rietberger Emsniederung, Grasmeerwiesen, Große Wiese, Feuchtwiesen Hörste, Feuchtwiesen Vennheide, In den Wösten, Versmolder Bruch. In Einzelfällen wurden auch Flächen im öffentlichen Eigentum erfasst, die nicht verpachtet sind (z.B. gehölzbestandene Flächen), um einen Gesamtüberblick zu erhalten.

Umweltindikatoren NRW

Die Umweltindikatoren des LANUV sind Mess- und Kennzahlen, mit denen sowohl die aktuelle Umweltsituation als auch Entwicklungstrends übersichtlich dargestellt und bewertet werden können. Durch Umweltindikatoren werden komplexe Aspekte, wie z. B. die Luftqualität, die Gewässergüte , der Energie- und Rohstoffverbrauch oder die Inanspruchnahme von Freiflächen messbar. Eine Beschreibung des Umweltzustandes durch Umweltindikatoren erhebt nicht den Anspruch, ein vollständiges Bild zu zeichnen. Vielmehr sollen relevante Teilaspekte hervorgehoben werden, deren Zustand und Entwicklung von besonderem Interesse ist. Entsprechend dem Erhebungsturnus wird auf Basis der jeweils verfügbaren Daten der Indikatorensatz im Internet einmal im Jahr aktualisiert. Im Datensatz sind Zeitreihendaten zu den folgenden NRWUmweltindikatoren enthalten: -Treibhausgasemissionen -Erneuerbare Energien bei Primärenergie- und Bruttostromverbrauch -Kraft-Wärme-Kopplung bei Nettostromerzeugung -Primär- und Endenergieverbrauch -Energieproduktivität -Rohstoffverbrauch und Rohstoffproduktivität -Stickstoffoxidemissionen -Stickstoffdioxidkonzentration im städtischen Hintergrund -Ozonkonzentration im städtischen Hintergrund -Feinstaubkonzentration im städtischen Hintergrund -Lärmbelastung -Haushaltsabfälle und Verwertung -Flächenverbrauch -Schwermetalleintrag an ländlichen Stationen -Ökologischer Zustand der oberirdischen Fließgewässer -Nitratkonzentration im Grundwasser -Gefährdete Arten -Naturschutzflächen -Laub-/Nadelbaumanteil -Waldzustand -Stickstoff- und Säureeintrag -Ökologische Landwirtschaft -Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert -Stickstoff-Flächenbilanz (Stickstoff-Überschuss der landwirtschaftlich genutzten Fläche)

Verbrennung von Heu zur Wärmeerzeugung in kleinen Anlagen

Das Projekt "Verbrennung von Heu zur Wärmeerzeugung in kleinen Anlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Landesanstalt für Agrartechnik und Bioenergie (740) durchgeführt. Die Verwertung des Aufwuchses von Naturschutzflächen wird zunehmend schwieriger. Aufgrund des späten Schnittzeitpunktes wird überwiegend Heu gewonnen, das wegen seiner Qualität für Fütterungszwecke kaum gefragt ist. Im Rahmen des vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württembergs geförderten Vorhaben wird an einem landwirtschaftlichen Betrieb eine Verbrennungsanlage mit 30 kW installiert, die für den Brennstoff Heu geeignet ist und mit dem niedrigen Ascheschmelzpunkt zurechtkommt. Die Anlage wird im Betrieb auf ihre Leistung untersucht und es werden verfahrenstechnische Daten aufgenommen. Wichtig ist dabei besonders die Beurteilung der Verbrennungsqualität und der bei der Verbrennung entstehenden Abgasemissionen. Diese sollen, falls erforderlich durch zusätzliche Reinigungsverfahren auf die zulässigen Grenzwerte nach 1. BImSchV gesenkt werden.

Wie grün sind bundesdeutsche Städte? - Fernerkundliche Erfassung und stadträumlich-funktionale Differenzierung der Grünausstattung von Städten in Deutschland (Erfassung der urbanen Grünausstattung)

Das Projekt "Wie grün sind bundesdeutsche Städte? - Fernerkundliche Erfassung und stadträumlich-funktionale Differenzierung der Grünausstattung von Städten in Deutschland (Erfassung der urbanen Grünausstattung)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. durchgeführt. Mit dem Weißbuch Stadtgrün 2017 hat sich der Bund den Arbeitsauftrag gegeben, urbanes Grün durch eine integrierte und nachhaltige Stadtentwicklungspolitik zu stärken. Valide, zeitreihenfähige und qualifizierte Informationen zur Grünausstattung und zum Grünvolumen fehlen aber bundesweit. Das Projekt zielt darauf ab, die Grünausstattung flächendeckend für alle deutschen Städte mittels Fernerkundung zu erfassen und ein Konzept für ein dauerhaftes Grünmonitoring zu definieren und umzusetzen. Ausgangslage: Zum urbanen Grün zählen grüne Freiräume innerhalb der Städte wie Parkanlagen, Friedhöfe, Kleingärten, Brachflächen, Spielbereiche und Spielplätze, Sportflächen, Straßenbegleitgrün und Straßenbäume. Hinzu kommen Grünflächen an öffentlichen Gebäuden, Naturschutzflächen, Wald und weitere Freiräume, die zur Gliederung und Gestaltung der Städte entwickelt, erhalten und gepflegt werden müssen. Auch private Gärten und landwirtschaftliche Nutzflächen sind ein wesentlicher Teil des städtischen Grünsystems. Bund, Länder und Kommunen benötigen fundierte Informationen, um sachlich-räumliche Defizite und kritische Entwicklungen beobachten und Handlungsbedarfe empirisch untermauern zu können. Grünflächen machen Städte für deren Bewohner attraktiv und steigern die allgemeine Umwelt- und Lebensqualität. Bei Fragen der sozialen Gerechtigkeit in der Stadt wird der Freiraumqualität im Wohnumfeld eine erhebliche Bedeutung beigemessen. Denn gerade Bewohnern sozial benachteiligter Quartiere stehen häufig weniger wohnungsnahe Grünflächen und damit weniger Erholungsmöglichkeiten im direkten Wohnumfeld zur Verfügung. Während einige Städte seit Jahren ein Monitoring ihres Stadtgrüns betreiben und wiederkehrende Erhebungen des städtischen Grünvolumens und Biotopkartierungen durchführen, fehlen auf der bundesweiten Ebene zuverlässige und flächendeckende Informationen zu diesem Thema. Mit diesem Projekt sollen grundlegende Fragen zur Ausstattung deutscher Städte mit urbanem Grün beantwortet werden. Bisher sind gesamtstaatliche Aussagen dazu nur auf der Grundlage von geotopographischen Daten zu treffen. Satellitendaten (Sentinel-2) aus dem europäischen Erdbeobachtungsprogramm Copernicus bieten sich hier als vielversprechende alternative Informationsquelle an. Neben bundesweiten Auswertungen auf Basis der Satellitenbilder wird in diesem Projekt untersucht, welche weiteren Datenquellen zur Informationsgewinnung zum urbanen Grün zur Verfügung stehen und wie stabile Zeitreihen (unterschiedliche Phänologie zum Aufnahmezeitpunkt usw.) aufgebaut werden können. Dazu werden Testgebiete in sieben Fallstudienstädten definiert. Die Betrachtung erfolgt dabei auf unterschiedlichen Maßstabsebenen (Städte, Stadtteile, Quartiere etc.).

Teilvorhaben 7 Ökonomische Analyse und Governance

Das Projekt "Teilvorhaben 7 Ökonomische Analyse und Governance" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Ländliche Strukturforschung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main durchgeführt. Im Rahmen des 'CoAct'-Projektes wird die Realisierung einer Anlage zur Umwandlung von Rest-Biomassen in Aktivkohle und Brennstoffe geprüft. Neben dem technischen Verfahren stehen die ökonomischen und ökologischen Wirkungen sowie Fragen der Koordination im Vordergrund des Projektes. Ziel des Projektes ist es, ein Realisierungskonzept mit den dazu benötigten Akteuren zu entwickeln. Das IfLS wird Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Bereitstellung der Biomasse von Naturschutzflächen oder sonstigen Landschaftspflegematerialien ('Rest-Biomassen') durchführen. Darüber hinaus wird es untersuchen, wie Wertschöpfungsketten im Bereich Aktivkohle und Energie im Bodenseekreis aufgebaut werden können. Im Rahmen einer Szenarienentwicklung wird geklärt, welche Akteure unter welchen Bedingungen sich am Aufbau und Betrieb einer 'CoAct'-Anlage beteiligen würden. Dazu wird das IfLS gemeinsam mit den Projektpartnern mit Akteuren aus der Landwirtschaft, dem Naturschutz sowie dem (kommunalen) Abfall-, Abwasser und Energiebereich zusammenarbeiten. Die Verbundpartner werden ein Konzept für die Anlage erarbeiten, die den Erfordernissen der verfügbaren Biomasse entspricht. Zusätzlich wird geprüft, welche Wasserqualitäten mit Hilfe der erzeugten Aktivkohle in Kläranlangen zu erreichen sind. Darüber hinaus wird eine ökologische Folgenabschätzung einer solchen Anlage unternommen. Durch das Verfahren muss die 'Rest-Biomasse' nicht kompostiert sondern kann weiter genutzt werden. Mit der gewonnenen Aktivkohle und Energie können Abwässer gereinigt bzw. das Klima geschützt werden. Zusätzlich profitiert die regionale Wirtschaft von der gesteigerten Wertschöpfung und den Arbeitsplätzen. So will das CoAct-Projekt die Möglichkeiten der nachhaltigen Entwicklung und der Zusammenarbeit von städtischen und ländlichen Räumen erproben und verbessern. Das Projekt hat eine Laufzeit von fünf Jahren (Juli 2018 - Juli 2023) und wird von der Universität Kassel koordiniert, die im Verbund mit den Fachgebieten Grünlandwissenschaft und Nachwachsende Rohstoffe und Öffentliches Recht, Umwelt- und Technikrecht sowie dem Kompetenzzentrum für Klimaschutz und Klimaanpassung - CliMA vertreten ist. Neben dem IfLS beteiligen sich darüber hinaus das ifeu - Institut für Energie und Umwelt (Heidelberg), das DVGW-Technologiezentrum Wasser (Karlsruhe), die Bodensee-Stiftung (Radolfzell), die Firmen Krieg und Fischer (Göttingen) und Pyreg (Dörth) sowie die Stadt Friedrichshafen und der Bodenseekreis am CoAct-Projekt. Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Fördermaßnahme 'Stadt-Land-Plus'. Ziel der BMBF Fördermaßnahme 'Stadt-Land-Plus' ist es, durch Stärkung der Stadt-Land-Beziehungen eine integrierte nachhaltige Entwicklung von Regionen zu erreichen.

Regelungen zur Anwendung von Pestiziden in Schutzgebieten

Das Projekt "Regelungen zur Anwendung von Pestiziden in Schutzgebieten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH durchgeführt. Die Studie untersucht, wie die Bundesländer Sachsen, Niedersachsen und Baden-Württemberg den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten in ihren Schutzgebieten regeln. Sie wertet rund 1.800 gültige Verordnungs- und Gesetzestexte über Schutzgebiete aus, davon knapp 700 in Sachsen und rund 1.000 in Niedersachsen. Für Baden-Württemberg wurde die neuere Landesgesetzgebung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten analysiert. Die Studie offenbart umfassende Regelungslücken und Defizite. Sachsen gestattet auf sämtlichen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb seiner Flächen-Schutzgebiete den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten nach Maßgabe des Bundesrechts bzw. teilweise unter weitergehenden Auflagen und Einschränkungen â€Ì mit Ausnahme von fünf Naturschutzgebieten und der Kernzone eines Biosphärenreservats. In Niedersachsen waren in 96 Prozent der untersuchten Schutzgebieten Pflanzenschutzmittel und Biozid-Produkte zugelassen, im Vergleich zu Sachsen aber mit deutlich mehr Auflagen und Einschränkungen. Während in Baden-Württemberg das Bemühen erkennbar ist, im Landesrecht den Biozid- und Pflanzenschutzmitteleinsatz zu beschränken, unterscheidet sich das Schutzniveau in Sachsen und mit Abstufung in Niedersachsen in Bezug auf den Pflanzenschutzmittel- und Biozideinsatz innerhalb der geschützten Flächen wenig von dem außerhalb liegender Flächen. Der rechtliche Schutz der wertvollen Naturflächen und ihres Arteninventars vor Beeinträchtigung durch Chemikalien ist unzureichend. Insbesondere fehlt es bei den meisten Natura 2000-Gebieten an Schutzgebietsvorschriften, welche das nach EU-Recht erforderliche Schutzniveau sicherstellen. Die Studie leitet daraus Empfehlungen bundesrechtlicher Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz ab: In Naturschutzgebieten sollte ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten grundsätzlich untersagt sein. In Nationalparks und Biosphärenreservaten sollten für die Kernzonen Komplettverbote normiert und die Pflegezonen wie Naturschutzgebiete gehandhabt werden. Bei Natura 2000-Gebieten ist ein Genehmigungsvorbehalt für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten vorzusehen.

Ökologisches Trassenmanagement (ÖTM) auf Offenland und Waldstandorten - Beispielhafte Entwicklung eines Gesamtkonzepts für Naturschutzflächen unter Stromleitungen im Eigentum von Naturschutzverbänden und Stiftungen

Das Projekt "Ökologisches Trassenmanagement (ÖTM) auf Offenland und Waldstandorten - Beispielhafte Entwicklung eines Gesamtkonzepts für Naturschutzflächen unter Stromleitungen im Eigentum von Naturschutzverbänden und Stiftungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von NABU-Stiftung Nationales Naturerbe durchgeführt. Die technisch notwendige Freihaltung von Stromtrassen ist oftmals mit starken Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden. Unter dem Begriff 'Ökologisches Trassenmanagement' (ÖTM) werden im weitesten Sinne Maßnahmen verstanden, welche diese Pflegemaßnahmen naturschonender gestalten. Bei ökologisch ausgerichteter Pflege werden Beeinträchtigungen reduziert und wertvolle Strukturen möglichst erhalten oder sogar gezielt gefördert - z. B. durch Verzicht auf großflächiges Mulchen oder eine Gestaltung von Waldinnenrändern. Beim Neu- und Ausbau von Stromtrassen werden Elemente eines ÖTM heute bereits in der Planungsphase berücksichtigt. Bei bestehenden Trassen ist die klassische Pflege - einschließlich Kahlschlag und Mulchen im mehrjährigen Turnus - hingegen noch weit verbreitet. Zwar gab es auch für Bestandstrassen bereits eine Vielzahl an entsprechenden Projekten und Maßnahmenvorschlägen. Diese führten jedoch nicht zu einer breiten Einführung von ÖTM auch im Bestand. Als ein wesentlicher Hinderungsgrund für die Etablierung einer ökologischen Pflege wurden in den bisherigen Projekten oftmals 'die Eigentümer' identifiziert. Mit der NABU-Stiftung steht im Gegensatz dazu ein Eigentümer bereit, der von sich aus an der Umsetzung eines ÖTM interessiert ist und auf vielen Wald- und Offenlandflächen mit klassisch gepflegten Trassen entsprechendes Potenzial für die Einführung eines ÖTM aufweist. Ziel des Vorhabens ist, am Beispiel der stiftungseigenen Flächen mit bestehenden Stromtrassen ein Konzept zur Umsetzung eines ökologischen Trassenmanagements auf eben diesen Eigentumsflächen zu entwickeln. Aufbauend auf die bereits abgeschlossenen Projekte soll ein ökologisches Management hier also nicht 'von oben' durch interessierte Dritte oder Netzbetreiber, sondern im Wege eines Graswurzel-Ansatzes auf Initiative des betroffenen Eigentümers selbst implementiert werden. Das Stiftungseigentum unter den Trassen reicht von wenigen Metern bis hin zu mehreren hundert Metern. Dies macht eine andere Betrachtungsweise als bei Aus- und Neubauvorhaben und vielen bestehenden Konzepten erforderlich, bei denen meist größere Trassenabschnitte untersucht werden. Im Rahmen des Vorhabens werden zunächst bestehende ÖTM-Projekte hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf kleinräumige Eigentumsstrukturen analysiert. Außerdem wird ein Kriterienkatalog erarbeitet, der ermöglicht, die einzelnen Flächen in Bezug auf ihre Eignung für die Umsetzung eines ÖTM zu bewerten. Die praktische Anwendbarkeit des Konzeptes wird anschließend an zehn ausgewählten Flächen exemplarisch erprobt und entsprechend weiter entwickelt. Darüber hinaus werden verschiedene Ansätze überprüft, wie die Netzbetreiber das vorgesehene Management in ihre Praxis der Trassenpflege integrieren können. Die gewonnenen Erfahrungen werden in Form eines Leitfadens aufbereitet, der auch andere interessierte Flächeneigentümer bei der einfachen Umsetzung eines ÖTM unterstützt.

Entwicklung und Erprobung von eigentümerspezifischen Ansätzen zur Arrondierung und Vernetzung von Flächen des Nationalen Naturerbes und von Wildnisflächen unter Berücksichtigung verschiedener Finanzierungsansätze

Das Projekt "Entwicklung und Erprobung von eigentümerspezifischen Ansätzen zur Arrondierung und Vernetzung von Flächen des Nationalen Naturerbes und von Wildnisflächen unter Berücksichtigung verschiedener Finanzierungsansätze" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zoologische Gesellschaft von 1858 e.V. durchgeführt. Das Vorhaben ist ein Kooperationsprojekt der Naturstiftung David, der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe und der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt. Im Rahmen des Projektes soll für repräsentativ ausgewählte Modellregionen eine Potenzialanalyse zur naturschutzfachlich notwendigen Arrondierung und Vernetzung von Naturschutzflächen erfolgen, um insbesondere den Biotopverbund sowie die Erreichung des 2 %-Wildnisziels der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu unterstützen. Ausgehend von einer aus Naturschutzsicht wünschenswerten Arrondierung soll ein Abgleich mit den Eigentumsverhältnissen erfolgen. In den Modellregionen sollen zudem auf Basis der Grundlagenerhebungen gemeinsam mit den zuständigen Naturschutzbehörden und den Flächeneigentümern konkrete Umsetzungsszenarien entwickelt werden, die dann in der Umsetzungsphase des E+E-Vorhabens oder in einem gesonderten (Naturschutzgroß)Projekt realisiert werden. Mit relevanten Dritteigentümern (z. B. Kommunen, Kirchen) sollen Gespräche geführt werden, um die Bereitschaft zur Mitwirkung an Arrondierungs- und Vernetzungsprojekten unter Einbeziehung verschiedener Möglichkeiten der Flächensicherung (Erwerb, Nießbrauch, Ablauf des dauerhaften Nutzungsverzichts) zu eruieren und wenn möglich zu konkretisieren. Gegenstand des Projektes ist darüber hinaus die Entwicklung neuer Ansätze der Finanzierung von Flächensicherungen für den Naturschutz und deren Erprobung in den Modellregionen. Hierbei soll ein Schwerpunkt auf der Verknüpfung von privaten und staatlichen Mitteln gelegt werden. Als Modellregionen dienen: a) das Land Mecklenburg-Vorpommern, b) der Freistaat Thüringen (ergänzt durch Teile des Landes Sachsen-Anhalt) und c) der Wispertaunus in Hessen an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz.

Entwicklung und Erprobung der naturschutzfachlichen und konfliktminimierten Nutzung von frei lebenden Rothirschen als Teil der Wildnisentwicklung oder: Großräumige Wiedervernetzung der Lebensräume als Instrument bei der Entwicklung von Naturschutzflächen als Teil einer Wildnisstrategie; Voruntersuchung

Das Projekt "Entwicklung und Erprobung der naturschutzfachlichen und konfliktminimierten Nutzung von frei lebenden Rothirschen als Teil der Wildnisentwicklung oder: Großräumige Wiedervernetzung der Lebensräume als Instrument bei der Entwicklung von Naturschutzflächen als Teil einer Wildnisstrategie; Voruntersuchung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein durchgeführt. 'Mit dem Vorhaben soll in einer aus Schutzflächen bestehenden Flächenkulisse die Ökosystemfunktion wilder Großherbivoren wieder hergestellt und in den wichtigsten Vernetzungskorridor aus SH nach DK eingebunden werden. Erprobt werden soll die naturschutzfachliche Nutzung des Rothirschs, der als Vektor und Bioingenieur Naturschutzflächen gestalten und funktional miteinander vernetzen kann: 1. Das Rotwild ist ein neuer wesentlicher und bisher unberücksichtigter Faktor in der Projektregion. Insofern muss für Entwicklung und qualitative Aufwertung der für Wildnis vorgesehenen Naturschutzflächen ein Konzept entwickelt werden, das Rotwild berücksichtigt und seine Wirkungen optimal nutzt. Rotwild soll einen natürlichen und wirksamen, bisher unerprobten, Beitrag zur möglichst weitgehenden Selbstorganisation bei der Sicherung und Wiederentwicklung notwendiger Flächenqualitäten (Habitatvielfalt, Habitatqualitäten, Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse in den Sukzessions- und Moorflächen) leisten. Dieses ist insbesondere deshalb wichtig, weil Pflegemaßnahmen bei den entsprechenden Flächenumfängen auf Dauer zu teuer sein können, oft nicht mehr umsetzbar sind oder aufgrund der Wildnisverpflichtungen nicht zulässig sind. 2. Maßnahmen zur Aufwertung und funktionalen Einbindung der Flächen in den transnationalen Korridor sind erforderlich, weil nach bisherigen Erfahrungen die volle Funktionalität von Flächen für die Erhaltung der biologischen Vielfalt nur in einem größeren räumlichen Zusammenhang gelingt und dieses auch nur dann, wenn natürliche Besiedlungs- und Wiederbesiedlungsprozesse stattfinden können. Natürlich vorkommende Vektoren und Gestalter sollten dazu einen erheblichen Beitrag leisten können. 3. Für das Gelingen des Vorhabens ist die Einbindung der Landnutzer und der Bevölkerung vor Ort in das Gesamtkonzept erforderlich, damit die Maßnahmen dauerhaft wirksam umgesetzt werden und erhalten bleiben können.'

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