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Wie grün sind bundesdeutsche Städte? - Fernerkundliche Erfassung und stadträumlich-funktionale Differenzierung der Grünausstattung von Städten in Deutschland (Erfassung der urbanen Grünausstattung)

Das Projekt "Wie grün sind bundesdeutsche Städte? - Fernerkundliche Erfassung und stadträumlich-funktionale Differenzierung der Grünausstattung von Städten in Deutschland (Erfassung der urbanen Grünausstattung)" wird/wurde gefördert durch: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V..Mit dem Weißbuch Stadtgrün 2017 hat sich der Bund den Arbeitsauftrag gegeben, urbanes Grün durch eine integrierte und nachhaltige Stadtentwicklungspolitik zu stärken. Valide, zeitreihenfähige und qualifizierte Informationen zur Grünausstattung und zum Grünvolumen fehlen aber bundesweit. Das Projekt zielt darauf ab, die Grünausstattung flächendeckend für alle deutschen Städte mittels Fernerkundung zu erfassen und ein Konzept für ein dauerhaftes Grünmonitoring zu definieren und umzusetzen. Ausgangslage: Zum urbanen Grün zählen grüne Freiräume innerhalb der Städte wie Parkanlagen, Friedhöfe, Kleingärten, Brachflächen, Spielbereiche und Spielplätze, Sportflächen, Straßenbegleitgrün und Straßenbäume. Hinzu kommen Grünflächen an öffentlichen Gebäuden, Naturschutzflächen, Wald und weitere Freiräume, die zur Gliederung und Gestaltung der Städte entwickelt, erhalten und gepflegt werden müssen. Auch private Gärten und landwirtschaftliche Nutzflächen sind ein wesentlicher Teil des städtischen Grünsystems. Bund, Länder und Kommunen benötigen fundierte Informationen, um sachlich-räumliche Defizite und kritische Entwicklungen beobachten und Handlungsbedarfe empirisch untermauern zu können. Grünflächen machen Städte für deren Bewohner attraktiv und steigern die allgemeine Umwelt- und Lebensqualität. Bei Fragen der sozialen Gerechtigkeit in der Stadt wird der Freiraumqualität im Wohnumfeld eine erhebliche Bedeutung beigemessen. Denn gerade Bewohnern sozial benachteiligter Quartiere stehen häufig weniger wohnungsnahe Grünflächen und damit weniger Erholungsmöglichkeiten im direkten Wohnumfeld zur Verfügung. Während einige Städte seit Jahren ein Monitoring ihres Stadtgrüns betreiben und wiederkehrende Erhebungen des städtischen Grünvolumens und Biotopkartierungen durchführen, fehlen auf der bundesweiten Ebene zuverlässige und flächendeckende Informationen zu diesem Thema. Mit diesem Projekt sollen grundlegende Fragen zur Ausstattung deutscher Städte mit urbanem Grün beantwortet werden. Bisher sind gesamtstaatliche Aussagen dazu nur auf der Grundlage von geotopographischen Daten zu treffen. Satellitendaten (Sentinel-2) aus dem europäischen Erdbeobachtungsprogramm Copernicus bieten sich hier als vielversprechende alternative Informationsquelle an. Neben bundesweiten Auswertungen auf Basis der Satellitenbilder wird in diesem Projekt untersucht, welche weiteren Datenquellen zur Informationsgewinnung zum urbanen Grün zur Verfügung stehen und wie stabile Zeitreihen (unterschiedliche Phänologie zum Aufnahmezeitpunkt usw.) aufgebaut werden können. Dazu werden Testgebiete in sieben Fallstudienstädten definiert. Die Betrachtung erfolgt dabei auf unterschiedlichen Maßstabsebenen (Städte, Stadtteile, Quartiere etc.).

Mob Grazing in Nordost-Deutschland - Evaluation eines neuen Beweidungsverfahrens

Das Projekt "Mob Grazing in Nordost-Deutschland - Evaluation eines neuen Beweidungsverfahrens" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde, Fachbereich II, Fachgebiet Nachhaltige Grünlandnutzungssysteme und Grünlandökologie.

Kreiseigene Naturschutzflächen März 2024 Landkreis Diepholz

Naturschutzflächen im Eigentum des Landkreis Diepholz; graphische Darstellung des Flächenexports aus der Datenbank Grunderwerb FD 67 Kreisentwicklung; Aktualitätsstand: März 2024

Entwicklung und Erprobung der naturschutzfachlichen und konfliktminimierten Nutzung von frei lebenden Rothirschen als Teil der Wildnisentwicklung oder: Großräumige Wiedervernetzung der Lebensräume als Instrument bei der Entwicklung von Naturschutzflächen als Teil einer Wildnisstrategie; Voruntersuchung

Das Projekt "Entwicklung und Erprobung der naturschutzfachlichen und konfliktminimierten Nutzung von frei lebenden Rothirschen als Teil der Wildnisentwicklung oder: Großräumige Wiedervernetzung der Lebensräume als Instrument bei der Entwicklung von Naturschutzflächen als Teil einer Wildnisstrategie; Voruntersuchung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein.

Einrichtung von Naturschutzhöfen zur Umsetzung von Biodiversitätszielen und Umweltdienstleistungen

Das Projekt "Einrichtung von Naturschutzhöfen zur Umsetzung von Biodiversitätszielen und Umweltdienstleistungen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Stadt-Land-Plus: Integriertes Stadt-Land-Konzept zur Erzeugung von Aktivkohle und Energieträgern aus Restbiomassen, Teilvorhaben 7 Ökonomische Analyse und Governance

Das Projekt "Stadt-Land-Plus: Integriertes Stadt-Land-Konzept zur Erzeugung von Aktivkohle und Energieträgern aus Restbiomassen, Teilvorhaben 7 Ökonomische Analyse und Governance" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Ländliche Strukturforschung e.V. an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.Im Rahmen des 'CoAct'-Projektes wird die Realisierung einer Anlage zur Umwandlung von Rest-Biomassen in Aktivkohle und Brennstoffe geprüft. Neben dem technischen Verfahren stehen die ökonomischen und ökologischen Wirkungen sowie Fragen der Koordination im Vordergrund des Projektes. Ziel des Projektes ist es, ein Realisierungskonzept mit den dazu benötigten Akteuren zu entwickeln. Das IfLS wird Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Bereitstellung der Biomasse von Naturschutzflächen oder sonstigen Landschaftspflegematerialien ('Rest-Biomassen') durchführen. Darüber hinaus wird es untersuchen, wie Wertschöpfungsketten im Bereich Aktivkohle und Energie im Bodenseekreis aufgebaut werden können. Im Rahmen einer Szenarienentwicklung wird geklärt, welche Akteure unter welchen Bedingungen sich am Aufbau und Betrieb einer 'CoAct'-Anlage beteiligen würden. Dazu wird das IfLS gemeinsam mit den Projektpartnern mit Akteuren aus der Landwirtschaft, dem Naturschutz sowie dem (kommunalen) Abfall-, Abwasser und Energiebereich zusammenarbeiten. Die Verbundpartner werden ein Konzept für die Anlage erarbeiten, die den Erfordernissen der verfügbaren Biomasse entspricht. Zusätzlich wird geprüft, welche Wasserqualitäten mit Hilfe der erzeugten Aktivkohle in Kläranlangen zu erreichen sind. Darüber hinaus wird eine ökologische Folgenabschätzung einer solchen Anlage unternommen. Durch das Verfahren muss die 'Rest-Biomasse' nicht kompostiert sondern kann weiter genutzt werden. Mit der gewonnenen Aktivkohle und Energie können Abwässer gereinigt bzw. das Klima geschützt werden. Zusätzlich profitiert die regionale Wirtschaft von der gesteigerten Wertschöpfung und den Arbeitsplätzen. So will das CoAct-Projekt die Möglichkeiten der nachhaltigen Entwicklung und der Zusammenarbeit von städtischen und ländlichen Räumen erproben und verbessern. Das Projekt hat eine Laufzeit von fünf Jahren (Juli 2018 - Juli 2023) und wird von der Universität Kassel koordiniert, die im Verbund mit den Fachgebieten Grünlandwissenschaft und Nachwachsende Rohstoffe und Öffentliches Recht, Umwelt- und Technikrecht sowie dem Kompetenzzentrum für Klimaschutz und Klimaanpassung - CliMA vertreten ist. Neben dem IfLS beteiligen sich darüber hinaus das ifeu - Institut für Energie und Umwelt (Heidelberg), das DVGW-Technologiezentrum Wasser (Karlsruhe), die Bodensee-Stiftung (Radolfzell), die Firmen Krieg und Fischer (Göttingen) und Pyreg (Dörth) sowie die Stadt Friedrichshafen und der Bodenseekreis am CoAct-Projekt. Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Fördermaßnahme 'Stadt-Land-Plus'. Ziel der BMBF Fördermaßnahme 'Stadt-Land-Plus' ist es, durch Stärkung der Stadt-Land-Beziehungen eine integrierte nachhaltige Entwicklung von Regionen zu erreichen.

Regelungen zur Anwendung von Pestiziden in Schutzgebieten

Das Projekt "Regelungen zur Anwendung von Pestiziden in Schutzgebieten" wird/wurde gefördert durch: Umweltbundesamt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH.Die Studie untersucht, wie die Bundesländer Sachsen, Niedersachsen und Baden-Württemberg den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten in ihren Schutzgebieten regeln. Sie wertet rund 1.800 gültige Verordnungs- und Gesetzestexte über Schutzgebiete aus, davon knapp 700 in Sachsen und rund 1.000 in Niedersachsen. Für Baden-Württemberg wurde die neuere Landesgesetzgebung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten analysiert. Die Studie offenbart umfassende Regelungslücken und Defizite. Sachsen gestattet auf sämtlichen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb seiner Flächen-Schutzgebiete den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten nach Maßgabe des Bundesrechts bzw. teilweise unter weitergehenden Auflagen und Einschränkungen â€Ì mit Ausnahme von fünf Naturschutzgebieten und der Kernzone eines Biosphärenreservats. In Niedersachsen waren in 96 Prozent der untersuchten Schutzgebieten Pflanzenschutzmittel und Biozid-Produkte zugelassen, im Vergleich zu Sachsen aber mit deutlich mehr Auflagen und Einschränkungen. Während in Baden-Württemberg das Bemühen erkennbar ist, im Landesrecht den Biozid- und Pflanzenschutzmitteleinsatz zu beschränken, unterscheidet sich das Schutzniveau in Sachsen und mit Abstufung in Niedersachsen in Bezug auf den Pflanzenschutzmittel- und Biozideinsatz innerhalb der geschützten Flächen wenig von dem außerhalb liegender Flächen. Der rechtliche Schutz der wertvollen Naturflächen und ihres Arteninventars vor Beeinträchtigung durch Chemikalien ist unzureichend. Insbesondere fehlt es bei den meisten Natura 2000-Gebieten an Schutzgebietsvorschriften, welche das nach EU-Recht erforderliche Schutzniveau sicherstellen. Die Studie leitet daraus Empfehlungen bundesrechtlicher Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz ab: In Naturschutzgebieten sollte ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten grundsätzlich untersagt sein. In Nationalparks und Biosphärenreservaten sollten für die Kernzonen Komplettverbote normiert und die Pflegezonen wie Naturschutzgebiete gehandhabt werden. Bei Natura 2000-Gebieten ist ein Genehmigungsvorbehalt für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten vorzusehen.

Kreis Gütersloh: verpachtete, öffentliche Flächen

mit Naturschutzauflagen verpachtete landwirtschaftliche Nutzflächen im öffentlichen Eigentum in Naturschutzgebieten. Es wurden bisher vor allem Daten in folgenden Naturschutzgebieten erfasst: Rietberger Emsniederung, Grasmeerwiesen, Große Wiese, Feuchtwiesen Hörste, Feuchtwiesen Vennheide, In den Wösten, Versmolder Bruch. In Einzelfällen wurden auch Flächen im öffentlichen Eigentum erfasst, die nicht verpachtet sind (z.B. gehölzbestandene Flächen), um einen Gesamtüberblick zu erhalten.

Entwicklung und Abundanz von biodiversitätsrelevanten Waldstrukturen in bewirtschafteten und unbewirtschafteten Bergwäldern

Das Projekt "Entwicklung und Abundanz von biodiversitätsrelevanten Waldstrukturen in bewirtschafteten und unbewirtschafteten Bergwäldern" wird/wurde ausgeführt durch: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg.In bewirtschafteten Wäldern ist der natürliche Zyklus der Waldentwicklung verkürzt, insbesondere späte Sukzessionsstadien und Zerfallsphasen und die damit assoziierten Strukturelemente sind unterrepräsentiert. Die Ausweisung von Prozesschutzflächen ist daher ein zentrales Instrument der Biodiversitätsförderung im Wald. Neben kleineren Alt- und Totholzinseln wird verstärkt die Ausweisung von Großschutzgebieten gefordert. Diese ist jedoch nicht unumstritten, da - insbesondere in homogenen Ausgangsbeständen - zunächst eine 'Verdunklung' befürchtet wird, bevor natürliche Störungs- oder Zerfallsprozesse greifen. Diese könnte für lichtliebende Arten kurz- und mittelfristig negative Entwicklungen der Habitatqualität mit sich bringen, während für andere Arten, z.B. Totholzbewohner, eine kontinuierliche Habitatverbesserung erwartet wird. Diese Studie untersucht die kurz- und mittelfristige Entwicklung biodiversitätsrelevanter Strukturparameter in Bannwäldern der montanen bis subalpinen Zone seit Aufgabe der Bewirtschaftung (max. 100 Jahre) und bewertet diese für Indikatorarten mit unterschiedlichen, komplementären, waldstrukturellen Habitatansprüchen. Grundlage liefern terrestrische sowie LiDAR-basierte Strukturerhebungen in 42 unbewirtschafteten Flächen (22 Bannwälder in Baden-Württemberg, 20 Naturwaldreservate in der Schweiz) sowie in 300 (bereits beprobten) bewirtschafteten Vergleichsflächen, die über einen breiten waldstrukturellen und standörtlichen Gradienten verteilt sind. Unterschiede in Abundanz, Diversität und räumlicher Verteilung einzelner Strukturparameter (z.B. Totholz, Randlinien, Lücken, horizontale und vertikale Diversität) werden quantifiziert unter Berücksichtigung von Standortsbedingungen und Zeitraum seit Nutzungsaufgabe. Die Verknüpfung mit den Habitatansprüchen ausgewählter Indikatorarten erlaubt Aussagen darüber, welche funktionellen Artengruppen direkt oder erst langfristig von Prozessschutz profitieren und welche nur marginal oder sogar negativ beeinflusst werden. Dies liefert eine wichtige Grundlage für die künftige Schutzgebietsplanung und -management.

Entwicklung und Erprobung von eigentümerspezifischen Ansätzen zur Arrondierung und Vernetzung von Flächen des Nationalen Naturerbes und von Wildnisflächen unter Berücksichtigung verschiedener Finanzierungsansätze, Entwicklung und Erprobung von eigentümerspezifischen Ansätzen zur Arrondierung und Vernetzung von Flächen des Nationalen Naturerbes und von Wildnisflächen unter Berücksichtigung verschiedener Finanzierungsansätze

Das Projekt "Entwicklung und Erprobung von eigentümerspezifischen Ansätzen zur Arrondierung und Vernetzung von Flächen des Nationalen Naturerbes und von Wildnisflächen unter Berücksichtigung verschiedener Finanzierungsansätze, Entwicklung und Erprobung von eigentümerspezifischen Ansätzen zur Arrondierung und Vernetzung von Flächen des Nationalen Naturerbes und von Wildnisflächen unter Berücksichtigung verschiedener Finanzierungsansätze" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Naturstiftung David - Die Stiftung des BUND Thüringen.Das Vorhaben ist ein Kooperationsprojekt der Naturstiftung David, der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe und der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt. Im Rahmen des Projektes soll für repräsentativ ausgewählte Modellregionen eine Potenzialanalyse zur naturschutzfachlich notwendigen Arrondierung und Vernetzung von Naturschutzflächen erfolgen, um insbesondere den Biotopverbund sowie die Erreichung des 2 %-Wildnisziels der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu unterstützen. Ausgehend von einer aus Naturschutzsicht wünschenswerten Arrondierung soll ein Abgleich mit den Eigentumsverhältnissen erfolgen. In den Modellregionen sollen zudem auf Basis der Grundlagenerhebungen gemeinsam mit den zuständigen Naturschutzbehörden und den Flächeneigentümern konkrete Umsetzungsszenarien entwickelt werden, die dann in der Umsetzungsphase des E+E-Vorhabens oder in einem gesonderten (Naturschutzgroß)Projekt realisiert werden. Mit relevanten Dritteigentümern (z. B. Kommunen, Kirchen) sollen Gespräche geführt werden, um die Bereitschaft zur Mitwirkung an Arrondierungs- und Vernetzungsprojekten unter Einbeziehung verschiedener Möglichkeiten der Flächensicherung (Erwerb, Nießbrauch, Abkauf des dauerhaften Nutzungsverzichts) zu eruieren und wenn möglich zu konkretisieren. Gegenstand des Projektes ist darüber hinaus die Entwicklung neuer Ansätze der Finanzierung von Flächensicherungen für den Naturschutz und deren Erprobung in den Modellregionen. Hierbei soll ein Schwerpunkt auf der Verknüpfung von privaten und staatlichen Mitteln gelegt werden. Als Modellregionen dienen: a) das Land Mecklenburg-Vorpommern, b) der Freistaat Thüringen (ergänzt durch Teile des Landes Sachsen-Anhalt) und c) der Wispertaunus in Hessen an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz.

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