Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 12, Abs. 8). Diese werden ausgelöst, wenn in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Biosphärenreservaten, Naturdenkmälern, geschützten Landschaftsbestandteilen, Natura 2000-Gebieten und gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie für die Böden der Kernzonen von Naturschutzgroßprojekten des Bundes von gesamtstaatlicher Bedeutung Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden lila dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort. Durch Anklicken erhält man Informationen zur Art des Naturschutzgutes.
Mit dem Projekt „Auenrenaturierung an der Mittleren Elbe“ soll ein Referenzgebiet für naturnahe Auenlandschaften an Bundeswasserstraßen entwickelt und langfristig erhalten werden. Im vorangegangenen Naturschutzgroßprojekt "Mittlere Elbe" wurden bereits zahlreiche positive Entwicklungen angestoßen, jedoch ist die Trockenheit der letzten Jahre eine weitere Herausforderung für Auenlandschaften. Innerhalb der nächsten 10 Jahre plant der WWF u.a., Kleingewässer, offene Feuchtlebensräume und Auenwälder zu entwickeln, Altgewässer zu renaturieren und zwei Flutrinnen mit Verbindung zur Elbe herzustellen. Diese Maßnahmen werden in enger Kooperation mit der Verwaltung des Biosphärenreservats Mittelelbe, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie den vor Ort aktiven Landnutzer*innen umgesetzt.
Das Umweltministerium will die Artenvielfalt an Saale und Unstrut stärken. Mit finanzieller Unterstützung von Bund und Land in Höhe von rund 1,38 Millionen Euro erstellt der Geo-Naturpark „Saale-Unstrut-Triasland“ e. V. bis 2027 zunächst einen Plan zur Pflege und Entwicklung einer etwa 4.000 Hektar großen Fläche im Naturpark – das entspricht gut 5.600 Fußballfeldern. Im zweiten Schritt sollen dann bis 2037 großflächige Naturschutzmaßnahmen umgesetzt werden; für diese zweite Projektphase werden derzeit rund 17 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln veranschlagt. Ziel des so genannten Naturschutzgroßprojektes im südwestlichen Sachsen-Anhalt sind Erhalt und Pflege gefährdeter Lebensräume wie Mager- und Trockenrasen entlang der Steilhänge von Saale und Unstrut sowie deren Nebentälern. Diese Lebensräume sind für zahlreiche seltene und gefährdete Arten wichtig, etwa für Orchideen wie Ragwurz oder Knabenkraut, das Apenninen-Sonnenröschen und Schmetterlinge wie den Thymian-Ameisenbläuling. Auch wärmeliebende Reptilien wie die ungiftige Schlingnatter und die Zauneidechse kommen im Projektgebiet vor. Aufgrund der aktuell fehlenden Nutzung durch intensivierte Landwirtschaft und Wegfall traditioneller Nutzungsformen wie der Schäferei verbrachen und verbuschen diese Flächen zunehmend, was wiederum die Lebensräume dort wildlebender Tier- und Pflanzenarten bedroht. Zur Stärkung einer nachhaltigen Regionalentwicklung setzt sich der Geo-Naturpark als Projektträger des Naturschutzgroßprojektes für eine Entbuschung und Beweidung der Flächen ein, um die dortigen Lebensräume zu erhalten. Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann betont: „Auf den auch aus bundesweiter Sicht bedeutsamen Projektflächen war in den vergangenen Jahren ein Verlust an Lebensräumen und damit ein deutlicher Rückgang der Biodiversität zu verzeichnen. Hier wollen wir gegensteuern, um die Standorte als Lebensraum für landes- und teilweise bundesweit seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu sichern und zu verbessern.“ Naturschutz dürfe dabei nicht nach Kassenlage erfolgen. „Auch in finanziell schwierigen Zeiten nehmen wir unsere Verantwortung für den Erhalt von Umwelt und Heimat ernst“, ergänzte der Minister. Für die Planungsphase des neuen Naturschutzgroßprojektes sind Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,51 Millionen Euro vorgesehen. Zu den rund 1,38 Millionen von Bund (Programm „chance.natur“) und Land kommen noch Eigenmittel des Geoparks in Höhe von rund 136.000 Euro aus Zuschüssen des Burgenlandkreises und des Saalekreises hinzu. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Hinweis: Für die auslaufende EU-Förderperiode 2014 bis 2022 können keine Neuanträge gestellt werden. Die neue Förderrichtlinie sowie die neuen Antragsformulare für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027 werden derzeit erarbeitet und zu gegebener Zeit bereitgestellt . Investive Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden über das Förderprogramm 6301 - Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 gefördert. Die Mittel für dieses Förderprogramm kommen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und vom Land Sachsen-Anhalt. Grundlage für eine Projektförderung sind die "Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten ( Naturschutz-Richtlinien )". Zu den förderfähigen Projekten zählen neben Vorhaben zur Gebietsbetreuung auch solche für den Artenschutz und das Artenmanagement sowie Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins. Antragsberechtigt sind u.a. Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere Vereine, Verbände und Stiftungen. Die Naturschutz-Richtlinien, die erforderlichen Antragsunterlagen sowie ein Merkblatt sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar (Stichwort: Investitionsförderung, Formulare/Informationen, Förderprogramm Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 - FP6301 ). Weiterführende Informationen und einen Überblick über ELER-Naturschutz-Projekte in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale) . Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten bietet mehrere land- und forstwirtschaftliche Förderprogramme mit naturschutzfachlichem Bezug an. Diese Programme finden Sie unter http://www.elaisa.sachsen-anhalt.de/ Eine weitere Möglichkeit der Projektförderung bietet sich über das EU-Förderinstrument LIFE . Das LIFE-Programm 2021 bis 2027 fördert Projekte des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes. Bei LIFE-Projekten handelt es sich um großvolumige Vorhaben mit Leuchtturmcharakter und Mehrwert für die EU. Die wesentlichen Grundlagen für eine Projektförderung sind die Verordnung (EU) Nr. 2021/783 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 sowie das jeweils aktuelle mehrjährige Arbeitsprogramm. In folgenden Teilprogrammen werden verschiedene Projektarten angeboten: Naturschutz und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung und Energiewende. Die Projektbeantragung erfolgt online direkt in Brüssel im Rahmen jährlicher LIFE-Ausschreibungen, wobei Zeitpunkt und Verfahren je nach Teilprogramm und Projektart unterschiedlich sein können. Für die meisten Projekte erfolgt die Ausschreibung im Frühjahr. Für das LIFE-Programm wurden Nationale Kontaktstellen (national contact point - NCP) eingerichtet. Die NCP leisten Unterstützung, beispielsweise um eine Kofinanzierung des Projektes mit Landesmitteln zu ermöglichen. Die NCP für Sachsen-Anhalt finden Sie hier: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) Referat 25 – Biodiversität, Großschutzgebiete, Naturschutzförderung Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Frau Diana Reinhardt Telefon: 0391-567 1684 E-Mail: Diana.Reinhardt(at)mwu.sachsen-anhalt.de Vertretung Frau Andrea Hiemann Telefon: 0391 567 1555 E-Mail: andrea.hiemann(at)mwu.sachsen-anhalt.de Weiterführende Informationen zu einzelnen Projekten in Sachsen-Anhalt können hier nachgelesen werden. Weitere Informationen zu LIFE erhalten Sie auf den Seiten der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft ZUG gGmbH: https://www.z-u-g.org/strategische-aufgaben/beratung-zum-eu-life-programm/life-programm-2021-2027/ In Deutschland ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) das wichtigste nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft sowie vitale ländliche Räume. Grundlage für eine naturschutzfachliche Projektförderung ist der Förderbereich 4, Maßnahmengruppe H "nicht-produktiver investiver Naturschutz" des GAK-Rahmenplans. Zu den förderfähigen Projekten gehört neben Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Biotopen, Gehölzpflanzungen sowie Halboffen- und Offenlandlebensräumen auch der Grunderwerb von Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung. Als Zuwendungsempfänger kommen Landbewirtschafter, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie gemeinnützige juristische Personen in Frage. Die Richtlinie und die erforderlichen Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar. Weiterführende Informationen und einen Überblick über GAK-Naturschutz-Projekte in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale). Nähere Informationen zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie den dazugehörigen Rahmenplan zum Download erhält man auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft . Mit dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt fördert das Bundesumweltministerium Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen. An den Projekten muss ein besonderes Bundesinteresse bestehen. Das heißt, die Vorhaben sind für Deutschland besonders repräsentativ und setzen Ziele der Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise um. Projekte werden auf Grundlage der "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt" in fünf Förderschwerpunkten gefördert: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland, Sichern von Ökosystemleistungen, Stadtnatur und weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) prüft die Vorhaben in einem zweistufigen Verfahren: Antragsteller reichen zunächst beim Programmbüro des BfN eine Projektskizze ein. Wird diese positiv bewertet, müssen Sie einen detaillierten Projektantrag vorlegen. Das BfN hat die fachliche und administrative Bearbeitung des Bundesprogramms Biologische Vielfalt an das Programmbüro im Projektträger des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) übergeben. Die Förderdauer beträgt in der Regel 6 Jahre. Weitere Informationen zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt findet man auf der Seite des BfN . Über das Bundesprogramm "chance.natur" werden im Land Sachsen-Anhalt sogenannte Naturschutzgroßprojekte realisiert. Mit diesem Förderprogramm sollen schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung errichtet und geschützt werden. Es werden nur bedeutsame großflächige Gebiete gefördert, denen eine außerordentliche Bedeutung für den Naturschutz aus nationaler Sicht zukommt. Grundlage für eine Projektförderung sind die "Richtlinien zur Förderung der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (Förderrichtlinien Naturschutzgroßprojekte)". Gefördert werden Projekte zur Errichtung sowie Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur- und Kulturlandschaften von besonderen Wert sowie von Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten, die in Deutschland ihren Verbreitungsschwerpunkt haben und für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt. Dies beinhaltet auch die Förderung von mit dem Projekt in Verbindung stehenden Ausgaben, beispielsweise für Projektplanung/-management, Grunderwerb oder Öffentlichkeitsarbeit. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen wie kommunale Gebietskörperschaften, Naturschutzorganisationen/-einrichtungen, Stiftungen und Zweckverbände. Projektskizzen können fortlaufend über das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) eingereicht werden. Bei positiver Beurteilung der Projektskizze durch das BfN kann ein Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vorgelegt werden. Weitere Informationen zur Bundesförderung chance.natur sind abrufbar auf den Seiten von BMU und BfN . Weiterführende Informationen zu einzelnen Naturschutzgroßprojekten in Sachsen-Anhalt können hier nachgelesen werden. Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Koordinierungsstellen der nach Naturschutzgesetz anerkannten, landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen sowie die Trägervereine der Naturparke Sachsen-Anhalts. Die Projektförderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Trägervereine der Naturparke Sachsen-Anhalts und von Naturschutzvereinigungen Sachsen-Anhalts (Richtlinie Verbandsförderung)“ zur Unterstützung der Koordinierung der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit und zur Umsetzung der Ziele der Naturparke. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt/Referat 407 in Halle (Saale). Die bisherige Artensofortförderung des Umweltministeriums wurde weiterentwickelt und seit 2024 an als Sofortförderprogramm NaturWasserMensch fortgeführt. Gefördert werden wirksame sowie zeitlich und finanziell überschaubare Maßnahmen im öffentlichen Interesse in den Bereichen Natur- oder Gewässerschutz, mit Bezug zu Bürgerinnen und Bürgern im jeweiligen Wohnumfeld. Durch das neue Sofortförderprogramm sollen insbesondere jene Projekte unterstützt werden, die nicht aus anderen Programmen förderfähig sind.
Das Gewässerrandstreifenprojekt „Untere Havelniederung zwischen Pritzerbe und Gnevsdorf“ (GRP) ist ein Naturschutzgroßprojekt, dessen Ziel es ist, einen möglichst naturnahen Wasserhaushalt im Deichvorland der Havel und die daran angebundenen Lebensräume wiederherzustellen. Dazu ist die bauliche Umsetzung von verschiedenen Einzelmaßnahmen, die in 15 Maßnahmenkomplexen zusammengefasst worden sind, vorgesehen. Aus dem Gesamtprojekt ist der Maßnahmenkomplex 10 (MK 10) Gegenstand des hier beschriebenen Vorhabens. Das Planungsgebiet hat eine flächige Ausdehnung von rund 263 Hektar und befindet sich zwischen der Stadt Rathenow im Norden und dem der Stadt Premnitz zugehörigen Ortsteil Mögelin im Süden. Die Einzelmaßnahmen des MK 10 sollen beidseits entlang der Unteren Havel-Wasserstraße (UHW), im Übergangsbereich der Stauhaltung Bahnitz in die Stauhaltung Rathenow, von UHW-km 98,40 bis UHW-km 104,94 realisiert werden
Das Gewässerrandstreifenprojekt „Untere Havelniederung zwischen Pritzerbe und Gnevsdorf“ (GRP) ist ein Naturschutzgroßprojekt, dessen Ziel es ist, einen möglichst naturnahen Wasserhaushalt im Deichvorland der Havel und den daran angebundenen Lebensräumen wiederherzustellen. Dazu ist die bauliche Umsetzung von verschiedenen Einzelmaßnahmen, die in 15 Maßnahmenkomplexen zusammengefasst worden sind, vorgesehen. Aus dem Gesamtprojekt ist der Maßnahmenkomplex 9 (MK 9) Gegenstand des hier beschriebenen Vorhabens. Das Planungsgebiet hat eine flächige Ausdehnung von rund 348 ha und befindet sich zwischen der Ortslage Milow im Süden und dem Ortsteil Mögelin der Stadt Premnitz im Nordosten. Die insgesamt 18 Einzelmaßnahmen des MK 9 sollen beidseits entlang der Unteren Havel-Wasserstraße (UHW) innerhalb der Stauhaltung Rathenow von UHW-km 92,20 bis UHW-km 98,40 realisiert werden.
In Sachsen-Anhalt befindet sich das einzige durchgehend besiedelte Vorkommen des Europäischen Bibers (Castor fiber) in Mitteleuropa. Nachdem das größte Nagetier Europas in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Mitteleuropa fast ausgerottet wurde, hat sich der Bestand mittlerweile deutlich erholt. „Der strenge Schutz des Bibers in den vergangenen Jahren hat sich ausgezahlt. In Sachsen-Anhalt ist vielerorts eine natürliche Wiederbesiedlung zu beobachten“, erklärte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann zum heutigen internationalen Tag des Bibers. „Damit der Biberbestand sich weiter stabilisiert, werden die Wiedervernetzung der Lebensräume sowie Verbesserung der Lebensbedingungen des Bibers in den Flussauen und an kleinen Fließgewässern eine zentrale Rolle spielen.“ In Sachsen-Anhalt ist der Elbebiber (Castor fiber albicus), eine Unterart des Europäischen Bibers, heimisch. Bei der ersten vollständigen Erfassung 1972 wurden 559 Biber in 165 Revieren gezählt. Nach der jüngsten Erhebung im Jahr 2018 leben inzwischen mehr als 3.500 Biber in ca. 1.080 Revieren entlang der Gewässer und Auen in Sachsen-Anhalt. Nach wie vor zählen die Nagetiere im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes zu den streng geschützten Arten, sie dürfen nicht bejagt, ihr Lebensraum nicht beschädigt oder zerstört werden. Durch das Fällen von Gehölzen und durch ihre baulichen Aktivitäten zur Wasserhaltung gestalten sie aktiv Lebensräume und fördern so die Artenvielfalt und den Wasserrückhalt in ihrer Umgebung. Das Umweltministerium Sachsen-Anhalt unterstützt über verschiedene Förderprogramme zahlreiche Naturschutz-Projekte, die auch dem Biber zugutekommen. Über das ELER-Förderprogramm „Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000“ werden in der laufenden EU-Förderperiode acht Projekte mit einem Gesamtvolumen von 4,8 Millionen Euro finanziert, über die Altarmanschlüsse wiederhergestellt und verbaute Uferbereiche revitalisiert werden. Damit wird auch der Lebensraum der Tiere aufgewertet. Zudem beteiligt sich das Land an den zwei Naturschutzgroßprojekten „Untere Havel“ und „Mittelelbe-Schwarze Elster“ im Rahmen des Bundesprogramms „chance.natur“. An der Havel geht es unter anderem um die naturnahe Entwicklung des Unterlaufs, den Aufbau von 89 Hektar Auen- und Uferwäldern sowie die Verbesserung des Wassermanagements. An der Gesamtfinanzierung von 66,5 Millionen Euro beteiligt sich Sachsen-Anhalt mit 4,7 Millionen Euro. Im Rahmen des Projekts Mittelelbe-Schwarze Elster geht es um die Revitalisierung und Entwicklung der Flussaue zwischen Pretzsch, Jessen und Gallin. Hier beteiligt sich das Land mit 5,4 Millionen Euro, die Gesamtkosten liegen bei 36 Millionen Euro. Weiterhin werden die Gewässerunterhaltungsverbände anteilig von biberbedingten Mehraufwendungen entlastet. Dabei werden neben dem wirtschaftlichen Aspekt auch ein biberfreundliches Management und eine artenschutzgerechte Unterhaltung unterstützt. Für Bibermanagement in Sachsen-Anhalt wurde zudem im Biosphärenreservat Mittelelbe seine Biberkompetenzstelle in der Kapenmühle eingerichtet. Weitere Expertise gibt es in den Biosphärenreservaten Drömling und Karstlandschaft Südharz sowie im Arbeitskreis Biberschutz im NABU Sachsen-Anhalt e.V. Die Experten sind auch Ansprechpartner für die unteren Naturschutzbehörden. Sie geben unter anderem fachliche Hinweise im Rahmen von Genehmigungsverfahren. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn und Twitter.
Das Gewässerrandstreifenprojekt wird seit 2005 mit Mitteln des Bundes (75%), des Landes Brandenburg (11%), des Landes Sachsen-Anhalt (7%) sowie des NABU (7%) umgesetzt. Das Projektgebiet erstreckt sich auf einer Länge von 86 Kilometern am Havelunterlauf von Pritzerbe in Brandenburg bis unterhalb von Havelberg in Sachsen-Anhalt, wo die Havel in die Elbe mündet. Das Projekt ist auf die Renaturierung des Unterlaufs der Havel und die Wiederherstellung natürlicher Retentionspotentiale der Havelaue sowie angrenzender Gebiete in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt gerichtet. Die Projektphase 1 wurde im Juni 2009 mit der Erarbeitung eines zwischen dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) als Träger, den Ländern und dem Bund abgestimmten Pflege- und Entwicklungsplans abgeschlossen. Ende 2019 wurde mit der Umsetzungsphase (Projektphase 2) begonnen und ist bis 2033 geplant. Das Naturschutzgroßprojekt hat einen Gesamtumfang von ca. 66,5 Mio. Euro. Weitere detaillierte Informationen zum Naturschutzgroßprojekt Untere Havelniederung finden Sie auf der Internetseite des NABU . Im Bereich der Mittleren Elbe zwischen Pretzsch und Gallin sowie der Unteren Schwarzen Elster ab Jessen beteiligen sich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen des Bundesförderprogrammes „chance.natur“ an der Umsetzung des Naturschutzgroßprojektes Mittelelbe-Schwarze Elster. Die Heinz-Sielmann-Stiftung beabsichtigt unter der Mitwirkung regionaler Akteure, wie dem Biosphärenreservat Mittelelbe, verlorengegangene Bereiche der Auenlandschaft und deren natürliche Dynamik wieder herzustellen. Viele verschiedene Maßnahmen, wie das Wiederanschließen von Altwässern an die Elbe, Wiederherstellung einzelner Auwälder und partielle Extensivierungen von Grünland werden zur Verbesserung der ökologischen und wasserwirtschaftlichen Situation beitragen. Die durch den intensiven Stromausbau der Elbe über die letzten 150 Jahre erzeugten Probleme, wie starke Erosion der Flusssohle / Sohlvertiefung und sinkende Grundwasserstände in Flussnähe, sollen mit Hilfe der Umgestaltungen innerhalb dieses Projektes abgemildert werden. Das Projekt startete am 1. Juni 2020 mit der sogenannten Projektphase 1, welche die Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplans zum Ziel hat. In der Projektphase 1 werden die Projektmaßnahmen entwickelt und festgelegt, die schließlich in der Projektphase 2 ab dem Jahr 2023 umgesetzt werden. Insgesamt wurden für die Projektphase 1 ca. 2,7 Mio. Euro investiert. Der Bund beteiligt sich mit einem Anteil von 75 Prozent an der Gesamtfinanzierung. Das Land Sachsen-Anhalt, in Vertretung durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, beteiligt sich mit 15 Prozent an der Gesamtfinanzierung und hat für die Umsetzung der Projektphase 1 ca. 400.000 Euro bereitgestellt. Die Heinz-Sielmann-Stiftung steuert einen Eigenanteil von 10 Prozent zu der Gesamtfinanzierung der ersten Projektphase hinzu. Weitere detaillierte Informationen zum Naturschutzgroßprojekt Mittelelbe-Schwarze Elster finden Sie auf der Internetseite der Heinz Sielmann Stiftung .
Die Kreisverwaltung Ahrweiler beabsichtigt im Zuge der Umsetzung des Naturschutzgroßprojektes "Obere Ahr-Hocheifel" innerhalb der bebauten Ortslage von Antweiler die Ahr zur naturnahen Entwicklung umzugestalten. Ziel der Maßnahme ist es, die Ahr naturnah zu entwickeln, die Uferbereiche zu erweitern und die dadurch geschaffenen Auen als natürlichen Retentionsraum zu aktivieren. Die geplante Maßnahme entspricht damit den Zielen des Wasserhaushaltsgesetzes
Wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Moorschutz in Sachsen-Anhalt: Umweltministerium und Landesamt für Umweltschutz (LAU) wollen beim heutigen „Fachtag Moore und Moorbodenschutz“ in Magdeburg die vorerst drei geplanten Pilotvorhaben zur Renaturierung von Moorflächen weiter voranbringen. Nach Vor-Ort-Besuchen Ende 2022 im Cheiner Torfmoor (Altmarkkreis Salzwedel), der Nedlitzer Niederung (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) und in Magdeburgerforth (Landkreis Jerichower Land) startet heute der intensive Dialog mit möglichen Projektträgern, Flächeneigentümern und -bewirtschaftern sowie weiteren Beteiligten. Ziel ist es, gemeinsam Strategien und konkrete Maßnahmen für die drei genannten Moorflächen zu entwickeln. Perspektivisch sind weitere Renaturierungsprojekte vorgesehen. Zur Eröffnung der Veranstaltung sagte Umweltstaatssekretär Dr. Steffen Eichner : „Klimaschutz braucht Akzeptanz. Das gilt gerade auch für die geplante Renaturierung von Moorflächen, die wir als natürliche Kohlenstoff-Speicher stärken wollen. Da die einstmals entwässerten Moore heute aber zu großen Teilen landwirtschaftlich genutzt werden, stellen sich vor allem Fragen zu Flächenbereitstellung oder Kompensation. Lösungen dazu kann es nur im engen Dialog mit allen Projektbetroffenen geben. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg ist der heutige Fachtag.“ Um den Moorbodenschutz in Sachsen-Anhalt voranzubringen, wurde vor gut zwei Jahren eine Arbeitsgruppe beim LAU ins Leben gerufen. Die Vertreterinnen und Vertreter mehrerer Ministerien und Fachbehörden haben zunächst eine Flächenkulisse „Moorböden“ erarbeitet: Danach nehmen organische Böden (Moorböden und moorähnliche Böden) mit insgesamt rund 91.000 Hektar knapp 4,5 Prozent der Landesfläche ein. Moore gibt es vor allem im Norden Sachsen-Anhalts – in der Altmark und im Drömling sowie im Westfläming und im Harz. Rund 600 Hektar der Moorflächen im Land sind gesetzlich geschützte Biotope nach Bundesnaturschutzgesetz. Hinsichtlich der Moorflächen liegt Sachsen-Anhalt im deutschlandweiten Vergleich im Mittelfeld der Bundesländer. Anteilig deutlich mehr Moorböden gibt es in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern. Die Renaturierung von Mooren ist in Sachsen-Anhalt aber kein Neuland: Seit 1992 wird sie im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes Drömling vorangetrieben. Relevant für den Klimaschutz ist vor allem der Abbau des im Torfkörper gebundenen Kohlenstoffs zu CO 2 . Nach Angaben des renommierten Thünen-Instituts werden von den entwässerten Moorflächen in Sachsen-Anhalt jährlich rund 2,3 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente ausgestoßen – das entspricht in etwa den Emissionen durch den gesamten Heizöl- und Erdgasverbrauch privater Haushalte im Bundesland. Die Wiedervernässung kann den CO 2 -Ausstoß deutlich reduzieren; deshalb macht sich Sachsen-Anhalt für den Moorbodenschutz stark. Ziel ist es, den weiteren Abbau organischer Substanz in Moorböden und moorähnlichen Böden zu verhindern und deren Zustand zu verbessern sowie noch intakte Moorböden zu schützen. Dies schließt eine landwirtschaftliche Nutzung von Moorböden nicht aus. Bereits jetzt werden moorschonende Bewirtschaftungsweisen in der landwirtschaftlichen Praxis eingesetzt und tragen damit zum Klimaschutz bei. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und Twitter .
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