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Revitalisierung Havelaue Bölkershof - OWB/011/22/PG

Der Naturschutzbund Deutschland e.V., NABU-Projektbüro „Untere Havelniederung“, Ferdinand-Lassalle-Straße 10, 14712 Rathenow, hat die wasserrechtliche Plangenehmigung für das Vorhaben „Revitalisierung der Havelaue bei Bölkershof“ nach Paragraf 68 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz beantragt. Das Vorhaben liegt im Landkreis Havelland auf dem Gebiet der Stadt Rathenow in der Altaue zwischen Stromkilometer 99,2 und Kilometer 101,0 linksseitig der Unteren Havelwasserstraße. Das Projekt ist in eine größere Kulisse von Renaturierungsmaßnahmen eingebettet, dem Naturschutzgroßprojekt, ehemals Gewässerrandstreifenprojekt „Untere Havelniederung zwischen Pritzerbe und Gnevsdorf.“ Das Großprojekt zielt darauf ab, einen weitgehend naturnahen Wasserhaushalt im Deichvorland der unteren Havel und den daran angebundenen Lebensräumen wiederherzustellen. Dazu ist die bauliche Umsetzung von verschiedenen Einzelmaßnahmen, die in 15 Maßnahmenkomplexen zusammengefasst worden sind, vorgesehen. Gegenstand des hier beschriebenen Vorhabens ist die Havelaue bei Bölkershof, die die 15 Maßnahmenkomplexe ergänzt. Das Planungsgebiet hat eine flächige Ausdehnung von rund 87 Hektar und liegt innerhalb der Stauhaltung Rathenow. Vorgesehen ist, den Deichkörper punktuell an vier Stellen zu schlitzen und auf das umliegende Geländeniveau abzusenken. Dabei werden vorhandene Gräben wieder an die Stromhavel angeschlossen, um eine Annäherung der Wasserstandsdynamik in der Aue an naturnahe Verhältnisse zu begünstigen. Zudem werden Gräben in der Aue abschnittsweise verfüllt, ein außer Betrieb stehendes Schöpfwerk abgerissen und zwei Durchlässe zur Querung der Gräben errichtet.

Bodenschutz - Auf- und Einbringen von Material (Gebiete des Naturschutzes)

Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 12, Abs. 8). Diese werden ausgelöst, wenn in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Biosphärenreservaten, Naturdenkmälern, geschützten Landschaftsbestandteilen, Natura 2000-Gebieten und gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie für die Böden der Kernzonen von Naturschutzgroßprojekten des Bundes von gesamtstaatlicher Bedeutung Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden lila dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort. Durch Anklicken erhält man Informationen zur Art des Naturschutzgutes.

Naturschutzgroßprojekt 'chance.natur - Lebensraum Mittelfränkisches Altmühltal', Projekt II

Naturschutzgroßprojekt 'Trockenhänge an Saale und Unstrut' - Projekt I

Auenrenaturierung an der Mittleren Elbe

Mit dem Projekt „Auenrenaturierung an der Mittleren Elbe“ soll ein Referenzgebiet für naturnahe Auenlandschaften an Bundeswasserstraßen entwickelt und langfristig erhalten werden. Im vorangegangenen Naturschutzgroßprojekt "Mittlere Elbe" wurden bereits zahlreiche positive Entwicklungen angestoßen, jedoch ist die Trockenheit der letzten Jahre eine weitere Herausforderung für Auenlandschaften. Innerhalb der nächsten 10 Jahre plant der WWF u.a., Kleingewässer, offene Feuchtlebensräume und Auenwälder zu entwickeln, Altgewässer zu renaturieren und zwei Flutrinnen mit Verbindung zur Elbe herzustellen. Diese Maßnahmen werden in enger Kooperation mit der Verwaltung des Biosphärenreservats Mittelelbe, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie den vor Ort aktiven Landnutzer*innen umgesetzt.

Katrin Eder: „16 Millionen Euro für Artenvielfalt und Artenschutz“

Bilanz: 140 Projekte zur Förderung der Biodiversität im Rahmen der Aktion Grün des Umweltministeriums abgeschlossen – 40 weitere in der Umsetzung „Die Biodiversitätskrise ist neben der Klimakrise eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Auch hier in Rheinland-Pfalz sind bedrohte Arten heimisch. Deshalb ist es besonders wichtig, dass wir uns für ihren Schutz einsetzen. Das tun wir mit der Aktion Grün. Den Kommunen kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Deshalb zeichnen wir Kommunen, die sich besonders für den Artenschutz einsetzen, als ‚Aktion Grün Kommune‘ aus. Zu den fünf bisherigen ‚Aktion Grün Kommunen‘ kam 2024 Wallmerod als sechste hinzu. Darüber hinaus erhielten Aktion Grün Projekte besondere Aufmerksamkeit. Ich bin stolz, dass das vom Umweltministerium geförderte Projekt ‚Blühendes Rheinhessen: Wein – Weizen – Wildbienen‘ 2019 als Vorbildprojekt im Rahmen der UN-Dekade Biologische Vielfalt ausgezeichnet wurde“, betonte Umweltministerin Katrin Eder die Bedeutung der Artenvielfalt. Die Aktion Grün dient als Aktionsprogramm, Förderprogramm und Aktionsbündnis zugleich. Gemeinsam mit Partnern aus Naturschutz und Landwirtschaft, Gesellschaft und Kommunen wurden und werden Projekte gefördert und umgesetzt. Neben landeseigenen Projekten sind häufige Fördermittelempfänger Kommunen und Verbände. Das Spektrum der Vielzahl an Projekten reicht vom Artenschutz, Naturschutz und Biotopvernetzung über Moorschutz, Grünlandschutz und Beweidungsprojekten bis hin zu Umweltbildungsmaßnahmen. Im Rahmen der Aktion Grün hat sich das Umweltministerium 2024 beispielsweise für den Vogel des Jahres, den Kiebitz, eingesetzt. Katrin Eder weihte im Mai eine Kiebitz-Aufzuchtstation im Zoo Landau ein. Bis dahin konnten schon 83 Eier, die in der Natur keine oder kaum eine Chance haben ausgebrütet zu werden, aufgenommen werden. Die Pullis, wie die flauschigen Küken in der Fachsprache heißen, werden dort bis zur Auswilderung aufgezogen. Das soll helfen, die Wildbestände der stark vom Aussterben bedrohten Art zu stützen. Die Aufzuchtstation ist Teil des landesweiten Kiebitz-Projektes, das jährlich seit 2019 mit Mitteln der Aktion Grün des Klimaschutzministeriums gefördert wird. Die Förderung der Jahre 2022 bis 2024 beträgt insgesamt 406.114 Euro. Ein Naturschutzgroßprojekt, das dieses Jahr begonnen wurde, schafft neue Hirtenwege im Pfälzer Wald. Ein zentraler Baustein ist die Förderung der Wanderschäferei. Die Kulturlandschaft für die Weidetiere ist Lebensraum für zahlreiche Arten. 90 Prozent aller Insekten sind auf Offenlandstandorte wie Weiden angewiesen. Katrin Eder überreichte im Juni eine Förderurkunde über 1,8 Millionen Euro im Rahmen der Aktion Grün. Das Bundesumweltministerium beteiligt sich ebenfalls an der Förderung des Projektes. 2024 hat das Umweltministerium zudem ein „Rettungspaket Feldhamster“ auf den Weg gebracht. Feldhamster sind wichtig für die Böden, da sie durch ihre Grabungen die Erde bis zu einer Tiefe von zwei Metern auflockern. Zum Schutz des Feldhamsters lassen Landwirte und Landwirtinnen beispielsweise höhere Getreidestoppeln stehen oder legen Blühstreifen an. Von solchen Maßnahmen profitieren auch andere Tierarten, wie der Feldhase, das Rebhuhn und viele Insekten. Das „Rettungspaket Feldhamster“ fördert das Umweltministerium über die Aktion Grün bis 2025 mit einer Million Euro. „Feldhamster und Kiebitze – auf den ersten Blick haben die knuffigen Nager und die eleganten Vögel nicht viel gemein, aber sie sind beide in ihrem Lebensraum bedroht und übernehmen beide wichtige Funktionen für das Ökosystem. Ich freue mich, dass wir sie und viele weitere Tier- und Pflanzenarten im Jahr 2024 mit der Aktion Grün schützen konnten. Deshalb haben wir seit 2017 rund 16 Millionen Euro für Aktion Grün Projekte ausgegeben. 2025 werden wir in unserem Einsatz für den Artenschutz nicht nachlassen. So tragen wir nicht zuletzt zur Sicherung unserer eigenen Lebensgrundlage bei“, fasste Eder die aktuellen Entwicklungen der Aktion Grün zusammen.

Umweltministerium fördert Planungen für großes Naturschutzprojekt an Saale und Unstrut

Das Umweltministerium will die Artenvielfalt an Saale und Unstrut stärken. Mit finanzieller Unterstützung von Bund und Land in Höhe von rund 1,38 Millionen Euro erstellt der Geo-Naturpark „Saale-Unstrut-Triasland“ e. V. bis 2027 zunächst einen Plan zur Pflege und Entwicklung einer etwa 4.000 Hektar großen Fläche im Naturpark – das entspricht gut 5.600 Fußballfeldern. Im zweiten Schritt sollen dann bis 2037 großflächige Naturschutzmaßnahmen umgesetzt werden; für diese zweite Projektphase werden derzeit rund 17 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln veranschlagt. Ziel des so genannten Naturschutzgroßprojektes im südwestlichen Sachsen-Anhalt sind Erhalt und Pflege gefährdeter Lebensräume wie Mager- und Trockenrasen entlang der Steilhänge von Saale und Unstrut sowie deren Nebentälern. Diese Lebensräume sind für zahlreiche seltene und gefährdete Arten wichtig, etwa für Orchideen wie Ragwurz oder Knabenkraut, das Apenninen-Sonnenröschen und Schmetterlinge wie den Thymian-Ameisenbläuling. Auch wärmeliebende Reptilien wie die ungiftige Schlingnatter und die Zauneidechse kommen im Projektgebiet vor. Aufgrund der aktuell fehlenden Nutzung durch intensivierte Landwirtschaft und Wegfall traditioneller Nutzungsformen wie der Schäferei verbrachen und verbuschen diese Flächen zunehmend, was wiederum die Lebensräume dort wildlebender Tier- und Pflanzenarten bedroht. Zur Stärkung einer nachhaltigen Regionalentwicklung setzt sich der Geo-Naturpark als Projektträger des Naturschutzgroßprojektes für eine Entbuschung und Beweidung der Flächen ein, um die dortigen Lebensräume zu erhalten. Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann betont: „Auf den auch aus bundesweiter Sicht bedeutsamen Projektflächen war in den vergangenen Jahren ein Verlust an Lebensräumen und damit ein deutlicher Rückgang der Biodiversität zu verzeichnen. Hier wollen wir gegensteuern, um die Standorte als Lebensraum für landes- und teilweise bundesweit seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu sichern und zu verbessern.“ Naturschutz dürfe dabei nicht nach Kassenlage erfolgen. „Auch in finanziell schwierigen Zeiten nehmen wir unsere Verantwortung für den Erhalt von Umwelt und Heimat ernst“, ergänzte der Minister. Für die Planungsphase des neuen Naturschutzgroßprojektes sind Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,51 Millionen Euro vorgesehen. Zu den rund 1,38 Millionen von Bund (Programm „chance.natur“) und Land kommen noch Eigenmittel des Geoparks in Höhe von rund 136.000 Euro aus Zuschüssen des Burgenlandkreises und des Saalekreises hinzu. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

Bund und Land fördern Weidetierhaltung und Natur im Pfälzerwald mit insgesamt 11,5 Millionen Euro

Startschuss für das Naturschutzgroßprojekt „Neue Hirtenwege im Pfälzerwald“, mit dem auch Weidetierhaltende und Wanderschäfer*innen unterstützt werden Bundesumweltministerin Steffi Lemke überreicht heute in Frankenstein zusammen mit der rheinlandpfälzischen Umweltministerin Katrin Eder die Förderurkunden für das Naturschutzgroßprojekt „Neue Hirtenwege im Pfälzerwald“. Mit einer großen Auftaktveranstaltung startet das Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen die Umsetzung des Projekts, mit dem die beweideten Flächen und die Weidetierhaltung gestärkt werden. Bundesumweltministerin Lemke besucht in diesem Rahmen auch einen Schäfer, der von seinem Alltag und den Herausforderungen der Schäferei erzählt.  Der Bund beteiligt sich an den Gesamtkosten des Naturschutzgroßprojekts mit mehr als acht Millionen Euro, beteiligt sind zudem das Land Rheinland-Pfalz und der Bezirksverband Pfalz. Steffi Lemke, Bundesumweltministerin: „Weidetiere schaffen quasi als Architekten der Natur, was kein Mähwerk schafft: ein Mosaik vielfältiger Lebensräume für viele Pflanzen und Tiere. Besonders die Schafe der Wanderschäfer*innen sorgen als „Samentaxis“ für eine gesunde Natur. Die so beweideten Wiesen und Flächen im Pfälzerwald sind als Biotope einzigartige Schätze unserer Kulturlandschaft. Es ist daher unsere Aufgabe, die Schäferei zu unterstützen und diese über Jahrhunderte von Weidetieren und ihren Hirten geprägten Flächen langfristig zu sichern. Das ist auch ein entscheidender Schlüssel dafür, dass wir unsere Biodiversitäts- und Klimaschutzziele erreichen können.“ Katrin Eder, Umweltministerin Rheinland-Pfalz: „Gehen Arten verloren, kann dies zum Zusammenbruch eines ganzen Ökosystems führen. Das Beispiel mit den Weidetieren macht dies deutlich – fehlen diese im Landschaftsbild, verschwindet auch die Kulturlandschaft und mit ihr der Lebensraum für zahlreiche Arten: Die Landschaft würde verbuschen. Allein etwa 90 Prozent aller Insektenarten sind auf Offenlandstandorte wie Weiden angewiesen. Gleichwohl stehen die Weidetierhaltenden auch in der Pfalz vor großen Herausforderungen, vielerorts wurde die traditionelle Beweidung eingestellt oder in eine intensivere Bewirtschaftung überführt. Mit dem Projekt Hirtenwege wollen wir dem entgegenwirken und unterstützen es mit 1,8 Mio. Euro.“ Sabine Riewenherm, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN): „Unsere Erfahrung aus dem Projekt Hirtenwege zeigt – Naturschutz braucht engagierte Verbündete und geht nur gemeinsam mit den Landbewirtschaftenden. Das erfolgreiche Projekt in Rheinland-Pfalz ist ein gutes Beispiel dafür, dass in den Naturschutzgroßprojekten des Bundes die enge Zusammenarbeit mit der ortsansässigen Landwirtschaft, dem Forst und weiteren regionalen Akteuren ganz besonders wichtig ist.“ Vorsitzender des Bezirkstags Pfalz Theo Wieder: „Das Projekt ‚Neue Hirtenwege im Pfälzerwald‘ ist hinsichtlich seiner Größe, der finanziellen Ausstattung und Wichtigkeit von außergewöhnlicher Bedeutung für den Pfälzerwald und das größte Projekt unseres Biosphärenreservats. Das Vorhaben gestaltet unsere Landschaft liebens- und lebenswerter und bietet gleichzeitig eine große Chance für die Landwirtschaft, für die Bewohner*innen sowie für die Kommunen in der Region. Die Weidetiere und ihre Hirten sind dabei unsere wichtigsten Verbündeten.“ Die wertvollen Offenlandbiotope sind jedoch auf eine regelmäßige extensive Nutzung angewiesen. Entfällt diese, so wird die typische Flora und Fauna unweigerlich von dichtem Buschwerk verdrängt. Das Naturschutzgroßprojekt „Neue Hirtenwege im Pfälzerwald“ will gemeinsam mit Weidetierhaltenden gegensteuern und viele alte Hirtenwege neu beschreiten. Das vom Bund, Land und Bezirksverband Pfalz mit rund 11,5 Mio. Euro (Gesamtvolumen) geförderte chance.natur Projekt soll dazu beitragen, den Erhalt und die Entwicklung der einmaligen Kulturlandschaft mit ihren herausragenden Lebensräumen und besonders zu schützenden Tier- und Pflanzenarten langfristig zu sichern. Weidetierhalter*innen und die Wanderschäferei sollen gestärkt, das Netz der alten Hirtenwege soll wieder gangbar gemacht werden. Bereits verbuschte Biotope sollen reaktiviert und aus ihrem Dornröschenschlaf geweckt, neue Flächen sollen erschlossen und aufgewertet werden. Dort, wo keine Wanderschäfer*innen aktiv sind, sollen auch Mischbeweidungen mit z.B. Rindern als Trittsteinlösungen zum Einsatz kommen. Vielfältige Maßnahmen werden auf den erschlossenen Flächen gemeinsam mit den Menschen der Region umgesetzt und eine an den Zielen des Naturschutzes orientierte Bewirtschaftung sichergestellt. In der ersten Projektphase (2017-2022) des Projektes „Neue Hirtenwege im Pfälzerwald“ wurde der Pflege- und Entwicklungsplan erarbeitet. Projektflächen wurden avisiert und umfangreiche faunistische und floristische Kartierungen als Grundlage für die Definition von Zielen und Maßnahmen auf den Projektflächen durchgeführt. Die nun gestartete Umsetzung (Projekt II) des Naturschutzgroßprojektes wird bis 2033 laufen. Im etwa 8300 Hektar großen Fördergebiet wird auf den Projektflächen in biotopersteinrichtende Maßnahmen wie etwa die erste Entbuschung von Flächen, die Streuobstpflege, den Trockenmauerbau sowie die Beweidungsinfrastruktur und vieles andere mehr investiert. Hintergrund Der Bund trägt mit seinem Förderprogramm „chance.natur“ zur Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen heimischer Arten in Deutschland bei. Die Bundesförderung besteht seit 1979. Seitdem wurden mehr als 550 Millionen Euro an Bundesmitteln für die Sicherung und Entwicklung bundesweit bedeutsamer Landschaftsausschnitte in 91 Projekten mit einer Gesamtfläche von über 4.300 Quadratkilometern bereitgestellt. Das Bundesförderprogramm „chance.natur“ hat sich zum Ziel gesetzt, die herausragenden repräsentativen Landschaften Deutschlands zu fördern und zu sichern, wenn akute Gefährdungen vorliegen und weitere zentrale Förderkriterien wie Großflächigkeit, Naturnähe, Repräsentanz und Beispielhaftigkeit erfüllt werden. Weiterführende Informationen Projekt-Steckbrief: https://www.bfn.de/projektsteckbriefe/neue-hirtenwege-im-pfaelzerwald Projekt-Internetpräsenz: https://www.hirtenwege-pfaelzerwald.de/

Naturschutzförderung Förderung mit Mitteln der EU Förderung mit Mitteln des Bundes Förderung mit Mitteln des Landes

Hinweis: Für die auslaufende EU-Förderperiode 2014 bis 2022 können keine Neuanträge gestellt werden. Die neue Förderrichtlinie sowie die neuen Antragsformulare für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027 werden derzeit erarbeitet und zu gegebener Zeit bereitgestellt . Investive Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden über das Förderprogramm 6301 - Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 gefördert. Die Mittel für dieses Förderprogramm kommen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und vom Land Sachsen-Anhalt. Grundlage für eine Projektförderung sind die "Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten ( Naturschutz-Richtlinien )". Zu den förderfähigen Projekten zählen neben Vorhaben zur Gebietsbetreuung auch solche für den Artenschutz und das Artenmanagement  sowie Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins. Antragsberechtigt sind u.a. Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere Vereine, Verbände und Stiftungen. Die Naturschutz-Richtlinien, die erforderlichen Antragsunterlagen sowie ein Merkblatt sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar (Stichwort: Investitionsförderung, Formulare/Informationen, Förderprogramm Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 - FP6301 ). Weiterführende Informationen und einen Überblick über ELER-Naturschutz-Projekte in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale) . Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten bietet mehrere land- und forstwirtschaftliche Förderprogramme mit naturschutzfachlichem Bezug an. Diese Programme finden Sie unter http://www.elaisa.sachsen-anhalt.de/ Eine weitere Möglichkeit der Projektförderung bietet sich über das EU-Förderinstrument LIFE . Das LIFE-Programm 2021 bis 2027 fördert Projekte des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes. Bei LIFE-Projekten handelt es sich um großvolumige Vorhaben mit Leuchtturmcharakter und Mehrwert für die EU. Die wesentlichen Grundlagen für eine Projektförderung sind die Verordnung (EU) Nr. 2021/783 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung  (EU) Nr. 1293/2013 sowie das jeweils aktuelle mehrjährige Arbeitsprogramm. In folgenden Teilprogrammen werden verschiedene Projektarten angeboten: Naturschutz und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung und Energiewende. Die Projektbeantragung erfolgt online direkt in Brüssel im Rahmen jährlicher LIFE-Ausschreibungen, wobei Zeitpunkt und Verfahren je nach Teilprogramm und Projektart unterschiedlich sein können. Für die meisten Projekte erfolgt die Ausschreibung im Frühjahr. Für das LIFE-Programm wurden Nationale Kontaktstellen (national contact point - NCP) eingerichtet. Die NCP leisten Unterstützung, beispielsweise um eine Kofinanzierung des Projektes mit Landesmitteln zu ermöglichen. Die NCP für Sachsen-Anhalt finden Sie hier: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) Referat 25 – Biodiversität, Großschutzgebiete, Naturschutzförderung Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Frau Diana Reinhardt Telefon: 0391-567 1684 E-Mail: Diana.Reinhardt(at)mwu.sachsen-anhalt.de Vertretung Frau Andrea Hiemann Telefon: 0391 567 1555 E-Mail: andrea.hiemann(at)mwu.sachsen-anhalt.de Weiterführende Informationen zu einzelnen Projekten in Sachsen-Anhalt können hier nachgelesen werden. Weitere Informationen zu LIFE erhalten Sie auf den Seiten der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft ZUG gGmbH: https://www.z-u-g.org/strategische-aufgaben/beratung-zum-eu-life-programm/life-programm-2021-2027/ In Deutschland ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) das wichtigste nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft sowie vitale ländliche Räume. Grundlage für eine naturschutzfachliche Projektförderung ist der Förderbereich 4, Maßnahmengruppe H "nicht-produktiver investiver Naturschutz" des GAK-Rahmenplans. Zu den förderfähigen Projekten gehört neben Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Biotopen, Gehölzpflanzungen sowie Halboffen- und Offenlandlebensräumen auch der Grunderwerb von Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung. Als Zuwendungsempfänger kommen Landbewirtschafter, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie gemeinnützige juristische Personen in Frage. Die Richtlinie und die erforderlichen Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar. Weiterführende Informationen und einen Überblick über GAK-Naturschutz-Projekte in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale). Nähere Informationen zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie den dazugehörigen Rahmenplan zum Download erhält man auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft . Mit dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt fördert das Bundesumweltministerium Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen. An den Projekten muss ein besonderes Bundesinteresse bestehen. Das heißt, die Vorhaben sind für Deutschland besonders repräsentativ und setzen Ziele der Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise um. Projekte werden auf Grundlage der "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt" in fünf Förderschwerpunkten gefördert: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland, Sichern von Ökosystemleistungen, Stadtnatur und weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) prüft die Vorhaben in einem zweistufigen Verfahren: Antragsteller reichen zunächst beim Programmbüro des BfN eine Projektskizze ein. Wird diese positiv bewertet, müssen Sie einen detaillierten Projektantrag vorlegen. Das BfN hat die fachliche und administrative Bearbeitung des Bundesprogramms Biologische Vielfalt an das Programmbüro im Projektträger des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) übergeben. Die Förderdauer beträgt in der Regel 6 Jahre. Weitere Informationen zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt findet man auf der Seite des BfN . Über das Bundesprogramm "chance.natur" werden im Land Sachsen-Anhalt sogenannte Naturschutzgroßprojekte realisiert. Mit diesem Förderprogramm sollen schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung errichtet und geschützt werden. Es werden nur bedeutsame großflächige Gebiete gefördert, denen eine außerordentliche Bedeutung für den Naturschutz aus nationaler Sicht zukommt. Grundlage für eine Projektförderung sind die "Richtlinien zur Förderung der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (Förderrichtlinien Naturschutzgroßprojekte)". Gefördert werden Projekte zur Errichtung sowie Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur- und Kulturlandschaften von besonderen Wert sowie von Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten, die in Deutschland ihren Verbreitungsschwerpunkt haben und für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt. Dies beinhaltet auch die Förderung von mit dem Projekt in Verbindung stehenden Ausgaben, beispielsweise für Projektplanung/-management, Grunderwerb oder Öffentlichkeitsarbeit. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen wie kommunale Gebietskörperschaften, Naturschutzorganisationen/-einrichtungen, Stiftungen und Zweckverbände. Projektskizzen können fortlaufend über das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) eingereicht werden. Bei positiver Beurteilung der Projektskizze durch das BfN kann ein Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vorgelegt werden. Weitere Informationen zur Bundesförderung chance.natur sind abrufbar auf den Seiten von BMU und BfN . Weiterführende Informationen zu einzelnen Naturschutzgroßprojekten in Sachsen-Anhalt können hier nachgelesen werden. Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Koordinierungsstellen der nach Naturschutzgesetz anerkannten, landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen sowie die Trägervereine der Naturparke Sachsen-Anhalts. Die Projektförderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Trägervereine der Naturparke Sachsen-Anhalts und von Naturschutzvereinigungen Sachsen-Anhalts (Richtlinie Verbandsförderung)“ zur Unterstützung der Koordinierung der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit und zur Umsetzung der Ziele der Naturparke. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt/Referat 407 in Halle (Saale). Die bisherige Artensofortförderung des Umweltministeriums wurde weiterentwickelt und seit 2024 an als Sofortförderprogramm NaturWasserMensch fortgeführt. Gefördert werden wirksame sowie zeitlich und finanziell überschaubare Maßnahmen im öffentlichen Interesse in den Bereichen Natur- oder Gewässerschutz, mit Bezug zu Bürgerinnen und Bürgern im jeweiligen Wohnumfeld. Durch das neue Sofortförderprogramm sollen insbesondere jene Projekte unterstützt werden, die nicht aus anderen Programmen förderfähig sind.

Erwin Manz: „Der NABU hat sich im Naturschutz verdient gemacht“

Der NABU in Rheinland-Pfalz wird 70 Jahre und der NABU Deutschland 125 Jahre alt – Bundesweit größter Umweltverband – Allein 70.000 Mitglieder in Rheinland-Pfalz „Zu den großen Herausforderungen unserer Zeit gehören die Klimakrise und die Artenkrise, beide sind existenziell und beide können nur gemeinsam gelöst werden. Große Umweltverbände wie der NABU sorgen mit ihrer nachhaltigen und kontinuierlichen Arbeit dafür, dass die Lebensräume von Pflanzen und Tieren erhalten bleiben. Dabei setzt der NABU auf eine gesunde Mischung von Konfrontation und Kooperation“, erklärte Umweltstaatssekretär Dr. Erwin Manz anlässlich des 70-jährigen Jubiläums des NABU Rheinland-Pfalz und des 125-jährigen Jubiläums des NABU Deutschland. Der NABU ist bundesweit der größte Umweltverband mit allein 70.000 Mitgliedern in Rheinland-Pfalz. „Es ist beeindruckend, wie viele Ehrenamtliche sich hier mit Herz und Leidenschaft engagieren“, so der Staatssekretär. Erwin Manz erklärte anlässlich der morgigen Festveranstaltung weiter: „Der NABU bringt sich mit hohem Expertenwissen auf allen Ebenen lösungsorientiert ein – in der Politik, der Verwaltung und der öffentlichen Debatte. Für uns als Landesregierung ist dieser Verband ein kritischer und konstruktiver Partner. Der NABU kauft, pachtet und pflegt Flächen, erhält wertvolle Biotope, betreut Naturschutzgebiete, führt Artenschutz durch und setzt Akzente in der Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Auch im Beirat für Naturschutz bringt er sein Fachwissen an vorderer Stelle ein.“ Aktuell übt die NABU-Landesvorsitzende Cosima Lindemann den Vorsitz im Beirat aus. Staatssekretär Manz würdigte NABU-Vorzeigeprojekte wie die Wiederansiedlung der Sumpfschildkröte oder naturnahe und ganzjährige Beweidungsprojekte zugunsten halboffener Weidelandschaften. NABU-Ehrenamtliche bewachen aber auch Uhu-Brutplätze, engagieren sich im Weißstorchschutz oder für das Mayener Grubenfeld, ein einzigartiges Projekt zum Schutz von Fledermäusen. „Fledermäuse sind inzwischen zum Markenzeichen des NABU geworden“, unterstrich Erwin Manz. Der Staatssekretär erinnerte zudem an das Großprojekt Westerwälder Seenplatte. Hier soll die Entwicklung für den Natur-, Arten und Gewässerschutz fortgeführt und die Region mit einem naturangepassten Tourismuskonzept gestärkt werden. Weiterhin engagiert sich der NABU für das Naturschutzgroßprojekt „Bänder des Lebens im Hunsrück“, aber auch bei den Naturwaldreservaten und Waldrefugien im Staatswald oder beim Projekt Kita-Botschafterinnen und Kita-Botschafter. „Der NABU hat sich zu einer unverzichtbaren Säule im Umwelt- und Naturschutz entwickelt. Wir danken all den vielen Engagierten – ob Haupt- oder Nebenamt – für ihren vorbildlichen Einsatz“, schloss Staatssekretär Dr. Manz.

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