Der Antrag betrifft das Naturschutzgroßprojekt „Chance7“ im Bereich Dachsberg / Bad Honnef sowie die Windenergiebereiche BHO_01_2 und BHO_02 einschließlich Zuwegungen, Kranstellflächen, Montageflächen, Kabeltrassen und sonstiger Nebenflächen.
Ich beantrage Zugang zu folgenden Informationen:
Wurde das BfN im Zusammenhang mit der Ausweisung der Windenergiebereiche BHO_01_2 und BHO_02 im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln beteiligt, informiert oder um Stellungnahme gebeten?
Wurde das BfN im Zusammenhang mit dem konkreten Windenergievorhaben Dachsberg / Bad Honnef beteiligt, informiert oder um Stellungnahme gebeten?
Liegen dem BfN Unterlagen dazu vor, ob die Windenergiebereiche BHO_01_2 und BHO_02 einschließlich Zuwegungen und Nebenflächen mit dem Pflege- und Entwicklungsplan, dem Förderzweck, den Biotopverbundzielen, Wildkatzenkorridoren, Stilllegungsvereinbarungen, Nutzungsverzichten, Duldungsverträgen oder sonstigen Flächensicherungen des Projekts Chance7 vereinbar sind?
Liegen dem BfN Unterlagen dazu vor, ob Flächen im Bereich Dachsberg / Bad Honnef aus einer Chance7-Maßnahmen-, Stilllegungs-, Nutzungsverzichts-, Duldungs- oder Sicherungskulisse herausgenommen, geändert, aufgehoben, umgewidmet oder ausgeklammert wurden?
Liegen dem BfN Unterlagen dazu vor, ob eine Herausnahme direkter WEA-Standorte oder sonstiger Vorhabenflächen mit dem BfN, dem Bund, dem Land NRW, der Bezirksregierung Köln, dem Rhein-Sieg-Kreis, der Stadt Bad Honnef oder sonstigen Förder- oder Projektstellen abgestimmt wurde?
Falls zu einzelnen Punkten Unterlagen vorhanden sind, bitte ich um elektronische Übersendung dieser Unterlagen.
Ergänzend umfasst der Antrag ausdrücklich auch die beim BfN vorhandenen oder für das BfN bereitgehaltenen Verträge, Vereinbarungen und Vertragsanlagen, soweit sie Flächen im Bereich Dachsberg / Bad Honnef, BHO_01_2, BHO_02 oder deren Zuwegungen und Nebenflächen betreffen. Gemeint sind insbesondere Stilllegungsvereinbarungen, Nutzungsverzichtsvereinbarungen, Duldungsverträge, Pachtverträge, Ankauf-/Tauschunterlagen, Ausgleichszahlungsvereinbarungen sowie Nachträge, Änderungsvereinbarungen, Aufhebungsvereinbarungen, Kartenanlagen, Flurstückslisten und Verzeichnisse, aus denen sich Flächenbindung, Förderzweck, Laufzeit, Herausnahme, Änderung oder sonstige Einschränkung der Chance7-Flächen ergibt. Soweit personenbezogene Daten oder nicht umweltbezogene Vertragsdetails betroffen sein sollten, bitte ich um Schwärzung dieser Bestandteile und Herausgabe der verbleibenden Umweltinformationen.
Falls zu einzelnen Punkten beim BfN keine Informationen vorliegen, bitte ich jeweils um ausdrückliche Negativauskunft.
Ich bitte um Eingangsbestätigung.
Im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes „Untere Havelniederung zwischen Pritzerbe und Gnevsdorf“ (NGP) plant der Naturschutzbund Deutschland e .V., Charitéstraße 3, 10117 Berlin, den Anschluss von zwei Altarmen an die Havel und die Einengung des Abflussquerschnitts der Havel, um den Anschluss der Altarme zu unterstützen.
Die Maßnahmen im Maßnahmenkomplex 9 liegen im Bereich der Unteren Havel-Wasserstraße linksseitig bei km 93,4 bis 94,3 und die Maßnahmen im Maßnahmenkomplex 12 befinden sich linksseitig bei km 88,80 bis 89,30.
Die Fördergebietskulisse des Naturschutzgroßprojekts Baar befindet sich im Südwesten Baden-Württembergs. Das Projekt wird durch das Programm „chance.natur − Bundesförderung Naturschutz“ gefördert. Zu den wesentlichen Teilzielen des Projekts zählen die Sicherung und Aufwertung der Biotope für den Artenschutz, die Verbesserung des naturbasierten Klimaschutzes und die Förderung des Biotopverbunds. Zu den prioritär umzusetzenden Maßnahmen zählen daher die Wiederherstellung von Niedermooren und Magerrasen in Kerngebieten. Weiterhin müssen vorhandene Refugialräume für den Biotopverbund gesichert sowie vertikale und horizontale Wanderbewegungen für Arten ermöglicht werden. Dem Naturraum Baar kommt durch seine Lage innerhalb der europäischen Großlandschaften eine Schlüsselbedeutung im Biotopverbund zu. Nach fünf Jahren Projektumsetzung erfolgte eine erste vorläufige Evaluation. Dabei wurde der bisherige Zielerreichungsgrad u. a. anhand
der Umsetzung der Biotoppflegemaßnahmen überprüft. Wenngleich eine Aussage nach fünf Jahren nur bedingt möglich ist, lässt sich erkennen, dass einige Maßnahmen – wie die Pflege extensiven Grünlands, die Schaffung von Waldrefugien und eine Verbesserung des Biotopverbunds durch die Gestaltung der Waldränder – erfolgversprechend umgesetzt wurden. In den Waldbereichen wurde eine Zunahme einiger Lichtwaldarten unter den Gefäßpflanzen und Tagfaltern verzeichnet. Andere Maßnahmen, die längere Abstimmungsprozesse benötigen, wie die hydrologische Stabilisation von Moorflächen, bedürfen noch der Nachbesserung und der Lösung von Zielkonflikten, wenn bspw. dynamische Anstauprozesse, die durch den Biber angestoßen werden, sensible Zielarten lokal verdrängen.
Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 7, Abs. 6). Diese werden ausgelöst, wenn in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Biosphärenreservaten, Naturdenkmälern, geschützten Landschaftsbestandteilen, Natura 2000-Gebieten und gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie für die Böden der Kernzonen von Naturschutzgroßprojekten des Bundes von gesamtstaatlicher Bedeutung Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden lila dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort. Durch Anklicken erhält man Informationen zur Art des Naturschutzgutes.