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Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW (APUG NRW), Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) NRW

Das Thema 'Environmental health' erfordert die enge Zusammenarbeit zwischen Verantwortlichen des Gesundheits- und des Umweltsektors. Um diesen Querschnittsbereich auch mit begrenzten Ressourcen erfolgreich zu bearbeiten, besteht - wie inzwischen weithin anerkannt - ein hoher Bedarf an neuen Formen des Informationsaustausches, der Abstimmung und Kooperation. Die sich entwickelnden Strukturen und Abläufe müssen evaluiert und optimiert werden. Vor diesem Hintergrund entstand auf europäischer Ebene eine Serie ministerieller Konferenzen 'Umwelt und Gesundheit'. Zur zweiten Europäischen Ministerkonferenz in Helsinki (1994) legte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den europäischen Aktionsplan Umwelt und Gesundheit (EHAPE) vor. Auf der Konferenz verpflichteten sich die teilnehmenden Mitgliedsstaaten, bis 1997 sogenannte Nationale Aktionspläne Umwelt und Gesundheit (National Environmental Health Action Plans, NEHAPs) zu erarbeiten. Im Jahre 1999 waren 40 der 51 Staaten dieser Verpflichtung nachgekommen. Das deutsche Aktionsprogramm - zu dem auch eine umfangreiche Dokumentation gehört - wurde unmittelbar vor der dritten Europakonferenz in London (1999) vom Bundesministerium für Umwelt und vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht. Gemäß NRW-Koalitionsvereinbarung 'Eine Allianz für Nordrhein-Westfalen' (Abschnitt I.3.11) vom Sommer 2000 wird nunmehr auch für NRW ein Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit entwickelt. Zur Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung des Programms auf Landesebene fördert das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) des Landes Nordrhein-Westfalen seit dem 1.10.2000 das Kooperationsprojekt 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW', an dem die Universität Bielefeld und das Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst beteiligt sind. Projektaufgabe ist es, bei der Vorbereitung und Betreuung des Aktionsprogramms mitzuwirken und als wissenschaftliche Geschäftsstelle für das Aktionsprogramm zu fungieren. Das 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW' soll sich an den WHO-Vorgaben, an bereits vorliegenden NEHAPs und am bundesdeutschen Aktionsprogramm orientieren. In Anlehnung an Modalitäten der Gesundheitsberichterstattung ist geplant, Teilaufträge vergeben werden, die der Erstellung schriftlicher Beiträge für das Aktionsprogramm dienen oder auf andere Weise die Erarbeitung der Aktionsprogrammes unterstützen. Es ist vorgesehen, daß das 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW' in einem breit angelegten Informations- und Diskussionsprozeß - z.B. in einem zu schaffenden Forum - erarbeitet und unter den Beteiligten mit dem Ziel weitgehender Konsensbildung abgestimmt wird. Eine Evaluation des Vorhabens ist ebenfalls geplant.

Bufo bufo (Linnaeus, 1758) Erdkröte Amphibien Ungefährdet

In allen Landschaften Deutschlands kommt die Erdkröte flächendeckend, wenn auch mit unterschiedlicher Häufigkeit, vor. Entsprechend der Vielfalt der von ihr bewohnten Großlandschaften sind auch die in den einzelnen Bundesländern bewohnten Lebensräume sehr unterschiedlich. In Deutschland kommt die Erdkröte von Meerespiegelhöhe bis auf 1.720 m ü. NHN vor. Sie ist neben dem Grasfrosch die häufigste Amphibienart Deutschlands (Kriterienklasse „sehr häufig“). Die TK25-Q Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) beträgt 72,15 %. Die scheinbare Abnahme der Anzahl besetzter Raster im Zeitraum 2000 bis 2018 ist ein typisches Phänomen bei der Erfassung sehr häufiger und weit verbreiteter Arten (vgl. Geiger et al. 2016). Von etlichen der unbesetzten Rasterfelder liegen Nachweise z. B. aus Protokollen von Amphibienschutz-Zaunanlagen vor. Teilweise befinden sich darunter auch große Populationen, diese Daten werden durch die Betreuer und Betreuerinnen der Amphibienschutzanlagen jedoch häufig nicht in den relevanten Datenbanken hinterlegt, sodass Meldedefizite entstehen. Die Bestandstrends sind nicht leicht abschätzbar. Sicher hat sich die Beseitigung vieler stehender Kleingewässer (vor ca. 1980) stark negativ ausgewirkt. Die dadurch verursachten Rückgänge wurden durch das Neuanlegen von Abgrabungen, Fischteichen, Gartenteichen sowie von Kleingewässern im Rahmen von Naturschutzprogrammen der Länder nur teilweise kompensiert. Der langfristige Trend wird deshalb als „mäßiger Rückgang“ eingeschätzt. Grundlage für die Beurteilung des kurzfristigen Bestandstrends bilden Zählungen an Amphibienschutzanlagen (insbesondere an stark befahrenen Straßen) und langjährige Beobachtungen von Experten und Expertinnen. Auch wenn lokal festgestellte zeitweilig starke Rückgänge als Ausdruck der arttypischen Fluktuationen interpretiert werden und unberücksichtigt bleiben, ist über die vergangenen 20 Jahre eine mäßige Abnahme erkennbar. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Ungefährdet“. Der kurzfristige Bestandstrend wurde von zuvor „stabil“ (ehemals als „gleich bleibend“ bezeichnet) in die Kriterienklasse „mäßige Abnahme“ hochgestuft. Die Rote-Liste-Kategorie „Ungefährdet“ ändert sich dadurch nicht. Die Erdkröte ist regional gefährdet durch: Verluste durch den Straßenverkehr, verstärkt durch Straßenausbau und zunehmenden Verkehr, auch auf Nebenstrecken. Dadurch wird zudem eine Trennung von Teillebensräumen bewirkt, die zur Fragmentierung und Isolation der Vorkommen beitragen; Beseitigung von Gewässern und Eintrag von Pestiziden und Düngemitteln in die Laichgewässer; Intensivierung der Nutzung und großflächige Monotonisierung der forst- und landwirtschaftlichen Flächen, beispielsweise durch Nadelwaldmonokulturen, vor allem in Mittelgebirgen bis hin zu Hoch- und Kammlagen, oder die Beseitigung von Hecken- und Saumstrukturen in den Ackerlandschaften. Notwendige Maßnahmen für den Schutz der Erdkröte sind: Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen und Maßnahmen gegen die Landschaftszerschneidung, die der Sicherung der saisonalen Erdkrötenwanderung und dem Erhalt der Jahreslebensräume dienen; bei fest verbauten Querungshilfen müssen die Unterhaltungspflichtigen neben den jährlichen Reinigungsarbeiten auch kontrollieren, ob die technischen Voraussetzungen für die ökologische Funktion (Reck et al. 2019) gegeben sind. Dazu gehören Zustand und Dichtigkeit der Leit- und Sperreinrichtungen, der Zustand des Bodensubstrates, das Beseitigen neu erkannter Barrieren, z. B. Ausspülungen, an Leit- und Sperreinrichtungen und im Umfeld der Schutzanlagen. Die Anforderungen und Aufgaben werden im „Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen“ detailliert beschrieben (FGSV 2008). Eine überarbeitete Fassung dieses Regelwerks, welche die Inhalte des „Merkblatts zum Amphibienschutz an Straßen“ (BMVBS 2000) integriert und aktualisiert, steht kurz vor der Veröffentlichung.

Bundesweites Insektenmonitoring: Konzept und Stand der Umsetzung

Bislang fehlte ein Programm zur Erfassung der Insektenfauna in Deutschland, das bundesweit gültige Aussagen zur Langzeitentwicklung der Insektenbestände ermöglicht. Im Rahmen von zwei durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F + E-Vorhaben) wurde ein solches Programm entwickelt. Im vorliegenden Beitrag werden das grundlegende Konzept und die Erfassungsbausteine des modular aufgebauten bundesweiten Insektenmonitorings (IM) vorgestellt. Das Bausteinset besteht aus zwei Säulen: Monitoring häufiger Insekten (Säule 1) und Monitoring seltener Insekten (Säule 2). In Säule 1 des IM sind Erfassungen von Insektenzönosen in der Gesamtlandschaft vorgesehen. In Säule 2 stehen hingegen Erfassungen von Insektenzönosen seltener Lebensräume (Säule 2a) sowie gezielte Erfassungen ausgewählter und aus Naturschutzsicht wertvoller (z. B. bestandsgefährdeter) Arten (Säule 2b) im Fokus. Verschiedene der mit den Naturschutzfachbehörden der Bundesländer abgestimmten Bausteine werden bereits in unterschiedlichem Umfang von zahlreichen Bundesländern umgesetzt. Für die Weiterentwicklung des IM ist u. a. die Entwicklung eines digitalen Eingabetools und von Auswertungsstandards für verschiedene Bausteine und Fragestellungen geplant. Weiterhin sollen Methodenstandards für weitere Bausteine erarbeitet werden.

Das Naturschutzgroßprojekt Baar – eine Zwischenbilanz nach fünf Jahren Umsetzung

Die Fördergebietskulisse des Naturschutzgroßprojekts Baar befindet sich im Südwesten Baden-Württembergs. Das Projekt wird durch das Programm „chance.natur − Bundesförderung Naturschutz“ gefördert. Zu den wesentlichen Teilzielen des Projekts zählen die Sicherung und Aufwertung der Biotope für den Artenschutz, die Verbesserung des naturbasierten Klimaschutzes und die Förderung des Biotopverbunds. Zu den prioritär umzusetzenden Maßnahmen zählen daher die Wiederherstellung von Niedermooren und Magerrasen in Kerngebieten. Weiterhin müssen vorhandene Refugialräume für den Biotopverbund gesichert sowie vertikale und horizontale Wanderbewegungen für Arten ermöglicht werden. Dem Naturraum Baar kommt durch seine Lage innerhalb der europäischen Großlandschaften eine Schlüsselbedeutung im Biotopverbund zu. Nach fünf Jahren Projektumsetzung erfolgte eine erste vorläufige Evaluation. Dabei wurde der bisherige Zielerreichungsgrad u. a. anhand der Umsetzung der Biotoppflegemaßnahmen überprüft. Wenngleich eine Aussage nach fünf Jahren nur bedingt möglich ist, lässt sich erkennen, dass einige Maßnahmen – wie die Pflege extensiven Grünlands, die Schaffung von Waldrefugien und eine Verbesserung des Biotopverbunds durch die Gestaltung der Waldränder – erfolgversprechend umgesetzt wurden. In den Waldbereichen wurde eine Zunahme einiger Lichtwaldarten unter den Gefäßpflanzen und Tagfaltern verzeichnet. Andere Maßnahmen, die längere Abstimmungsprozesse benötigen, wie die hydrologische Stabilisation von Moorflächen, bedürfen noch der Nachbesserung und der Lösung von Zielkonflikten, wenn bspw. dynamische Anstauprozesse, die durch den Biber angestoßen werden, sensible Zielarten lokal verdrängen.

Wiederansiedlung von Ackerbegleitflora (Rote-Liste-Arten)

Ziel: Wiederansiedlung verschollener Ackerbegleitflora. Hypothese: Naehrstoffauslagerung und verringerte Saatdichte der Kulturpflanzen ist die Voraussetzung fuer die Existenz vieler Ackerbegleitkraeuter. Initialeinsaat vorher vermehrter Ackerbegleitflora soll sich unter oben angegebenen Voraussetzungen ueber Samenbildung erhalten. Arbeitshypothese nur teilweise bestaetigt, da zu viel Samen mit Maehdruschernte als Potential verloren gehen.

Oekologie und Schutz suedecuadorianischer Berg- und Trockenwaelder

Untersuchungen zur Oekologie der Berg- und Trockenwaelder von Suedecuador. - Erarbeitung von integrierten Schutz- und Nutzungskonzepten, - Umwelterziehungsmassnahmen.

Aufbau der Saechsischen Akademie fuer Natur und Umwelt

Bundesweite Fachtagung: Bewertung im Naturschutz

Tagung: Expertenworkshop zu Erheblichkeitsschwellen für Vorhaben in bzw. in der Umgebung von Natura 2000-Gebieten in der AWZ

NLWKN bildet erstmals Moorexpertinnen aus

Hannover. Verstärkung für den Moorschutz in Niedersachsen: Beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) haben zwei Mitarbeiterinnen ihre dreijährige Qualifizierung zu Moorspezialistinnen begonnen. Niedersachsen beteiligt sich damit als erstes weiteres Bundesland mit eigenen Qualifizierungsplätzen am Programm „Moorspezialist*innen“, das Mecklenburg-Vorpommern als Fachkräfte-Offensive für den bundesweiten Moorschutz aufgebaut hat. „Moorschutz ist Klimaschutz und Klimaanpassung zugleich. Intakte Moore halten Wasser in der Landschaft und werden angesichts des Klimawandels immer wichtiger. Dafür brauchen wir gut qualifizierte Fachkräfte, die Wiedervernässungsprojekte vor Ort planen und umsetzen“, erklärt Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer zum Start des Programms. Verstärkung für den Moorschutz in Niedersachsen: Beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) haben zwei Mitarbeiterinnen ihre dreijährige Qualifizierung zu Moorspezialistinnen begonnen. Niedersachsen beteiligt sich damit als erstes weiteres Bundesland mit eigenen Qualifizierungsplätzen am Programm „Moorspezialist*innen“, das Mecklenburg-Vorpommern als Fachkräfte-Offensive für den bundesweiten Moorschutz aufgebaut hat. „Moorschutz ist Klimaschutz und Klimaanpassung zugleich. Intakte Moore halten Wasser in der Landschaft und werden angesichts des Klimawandels immer wichtiger. Dafür brauchen wir gut qualifizierte Fachkräfte, die Wiedervernässungsprojekte vor Ort planen und umsetzen“, erklärt Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer zum Start des Programms. Zum Auftakt wurden die Teilnehmerinnen bei einer hybriden Veranstaltung von Vertretern des Niedersächsischen Umweltministeriums (MU), des Instituts zur Ausbildung von Moorspezialisten (IMS) am Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) und des NLWKN begrüßt . Im Anschluss ging es für die neuen Kolleginnen am ersten Tag direkt in die Praxis: Bei einer Exkursion in das Projektgebiet Hannoversche Moorgeest erhielten die angehenden Moorspezialistinnen Einblicke in aktuelle Baumaßnahmen zur Wiedervernässung und deren Umsetzung. . Im ersten Ausbildungsjahr werden die beiden in den NLWKN-Betriebsstellen Oldenburg und Lüneburg eingesetzt, die Regionen mit großen Moorflächen und zahlreichen Naturschutz- und Wiedervernässungsprojekten betreuen. Während der dreijährigen Qualifizierung wechseln sie jährlich ihre Ausbildungsstelle. So lernen sie unterschiedliche Moorregionen und Projekte in Niedersachsen von der Planung und Genehmigung bis zur praktischen Umsetzung kennen. Das IMS am LUNG koordiniert das Programm. Die Qualifizierung bringt die international anerkannte Moorforschung der Universität Greifswald mit der praktischen Arbeit in den beteiligten Ländern zusammen. So gelangen zusätzliches Fachwissen und qualifiziertes Personal auf die operative Ebene, um Moorprojekte in der Fläche umzusetzen. Das Modellvorhaben ist Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) fördert das Programm mit Mitteln des Bundesumweltministeriums zu 90 Prozent. Dafür stehen rund 34 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Die beteiligten Länder tragen die verbleibenden zehn Prozent.

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