Die Berliner Erholungswälder werden seit langem naturnah gepflegt und bewirtschaftet. 1991 wurden die Prinzipien dieser Waldpflege erstmals umfassend zu Papier gebracht und als Waldbaurichtlinie verabschiedet. Nach einer Bilanzierung und Abstimmung mit den Naturschutzverbänden und den unabhängigen Zertifizierern wurde 2005 die Waldbaurichtlinie für die Berliner Forsten aktualisiert und verabschiedet. Mit dieser Waldbaurichtlinie werden die Ansprüche der Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der Erholungsnutzung, der Landschaftsästhetik und des Klimaschutzes zu einem einheitlichen Handlungskonzept zusammengefasst, das für die Berliner Wälder in der Stadt und im Umland gleichermaßen gilt. In einer Zeit weltweit steigender Umweltbelastungen und einem nach wie vor ungebremsten Raubbau an den Wäldern dieser Erde, sowohl in den Tropen als auch in den nördlichen Klimazonen, ist der Erhalt und die Pflege unserer einheimischen Wälder, die Sicherung ihrer ökologischen Leistungsfähigkeit und damit der Nachhaltigkeit ihrer vielfältigen Funktionen eine unbedingte Voraussetzung für die Bewahrung einer lebenswerten und gesunden Umwelt. Es gilt, den Wald auch für unsere Nachkommen als unverzichtbare Lebensgrundlage zu erhalten. Das erfordert die konsequente Beachtung ökologischer Grundsätze bei seiner Bewirtschaftung. Diesen Grundsätzen hat sich Berlin durch Unterzeichnung des Kyotoprotokolls verpflichtet und will dies im eigenen Wald in vorbildlicher Weise umsetzen. Das Ökosystem Wald in seinen naturraumtypischen Ausprägungen und seinen Wirkungsbeziehungen wird nachhaltig gefördert, auf Dauer stabilisiert und erleidet durch die Bewirtschaftung keine Schäden. Das naturraum- und standorttypische Wald- und Landschaftsbild wird erhalten und entwickelt, um auch die Schönheit der vielfältigen Waldlandschaft hervorzuheben. Die stille Erholung und das Naturerleben sowie die Umweltbildung im Wald werden für die Menschen der Großstadt gefördert. Die Steigerung der waldtypischen Erlebnisqualität steht dabei im Mittelpunkt. So bleibt der Wald als “Gegenwelt” zum hektischen Getriebe der Großstadt erhalten. Das im Berliner Landschafts- und Artenschutzprogramm geforderte Prinzip des Natur- und Artenschutzes auf der ganzen Fläche wird im Wald im Sinne eines umfassenden Waldnaturschutzes praktiziert. Berliner Landschafts- und Artenschutzprogramm Es sollen strukturreiche Mischwälder entstehen. Die Erneuerung der Wälder erfolgt dabei grundsätzlich durch natürliche Aussamung der Waldbäume. Es sollen sich Wälder aus standortgerechten, naturraumtypischen, heimischen Baum- und Straucharten entwickeln. Das sind die Arten, die sich seit der letzten Eiszeit natürlich angesiedelt haben. Der Anbau von nichtstandortgerechten und nichtheimischen Baumarten verursacht ökologische Probleme und ist häufig von negativen waldbaulichen Erfahrungen begleitet. Deshalb werden diese Baumarten nicht mehr angebaut und gefördert. Die Waldpflege dient der Erhaltung und Förderung der Vitalität und Qualität der Bäume. Die im Rahmen der Bestandespflege durchgeführten Maßnahmen (z.B. Durchforstungen) sollen helfen, gesunde und stabile Bestände entstehen zu lassen und nach Möglichkeit Strukturreichtum und Mischbaumarten zu fördern. Zur nachhaltigen Nutzung des Rohstoffes Holz werden Waldbestände mit hohen Vorräten an starkem und wertvollem Holz entwickelt. Die Bodenfruchtbarkeit soll erhalten und gefördert werden. Die Entwicklung einer gesunden Humusschicht und geschlossene Nährstoffkreisläufe werden angestrebt. Pflanzenschutzmittel werden grundsätzlich nicht eingesetzt. Die Erschließung der Wälder mit Wegen entspricht den Erfordernissen des Schutz- und Erholungswaldes. Fahrwege und Fahrzeugverkehr werden auf ein Minimum beschränkt, die Erschließung für forstliche Pflegemaßnahmen erfolgt behutsam und attraktive Erholungsangebote werden entwickelt und erhalten. Gesunde alte und absterbende Bäume sowie liegendes und stehendes Totholz sind als sogenanntes Biotopholz ein wichtiger Beitrag zur Förderung und Sicherung von Vorkommen gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. 5 bis 10 vitale Altbäume pro Hektar bleiben deshalb der natürlichen Entwicklung überlassen und bilden die Grundlage für ein flächen- und dauerhaftes Alt- und Biotopholzprogramm in den Berliner Wäldern. Um den Anteil an Totholz für die darauf angewiesenen Arten zu erhöhen, verbleibt liegendes und stehendes Totholz sowie Windbruch jeden Alters im Wald. Ausnahmen bilden Maßnahmen zur Entfernung von Gefahrenstellen an Wegen, Park- und Spielplätzen, Siedlungsrändern usw… Bei den Pflegemaßnahmen wird auf die Brut- und Aufzuchtzeiten der störungsempfindlichen Tierarten Rücksicht genommen. Durch die Anwendung dieser Waldbaurichtlinie wird neben der Sicherung eines vielseitigen und leistungsfähigen Waldes für kommende Generationen auch den Anforderungen der anspruchsvollen Zertifikate des Forest Stewardship Council (FSC) und des Naturlandverbandes für eine ökologische Waldbewirtschaftung Rechnung getragen.
Umweltministerin verleiht Umweltpreis für Bachpatenschaften 2025 – Vier Preisträgerinnen und Preisträger in Mainz ausgezeichnet „Lange Zeit stand die Nutzung von Gewässern beispielsweise als Transportweg oder Energiequelle gegenüber naturnahen, lebendigen Flusslandschaften im Vordergrund. Insbesondere die Auswirkungen des Klimawandels wie zunehmende Dürreperioden und Hochwasserereignisse führen uns vor Augen, dass ein anderer Umgang mit unseren Gewässern nötig ist, damit wir Wasser als Lebensgrundlage erhalten und zugleich die Gefahren bei Hochwasserereignissen senken können“, sagte Umweltministerin Katrin Eder anlässlich der Verleihung des 31. Bachpatenpreises in Mainz. Naturnahe Flüsse leisten einen wichtigen Beitrag zur Klimawandelfolgenanpassung, zum Trinkwasserschutz sowie zum Erhalt der Biodiversität und sorgen für ansprechende Kulturlandschaften. Auch für den Hochwasserschutz sind natürliche Flusslandschaften wichtig, da sich das Flussbett im Falle eines Hochwassers besser in die Breite entfalten kann. Bereits seit 1994 fördert das Umweltministerium mit der Aktion Blau Plus Renaturierungsmaßnahmen an Flüssen mit bis zu 90 Prozent. „Und genau so lang verleiht mein Ministerium auch schon den Umweltpreis für Bachpatenschaften. Denn auch viele Ehrenamtliche unterstützen den Erhalt unserer Gewässer. Ich freue mich heute wieder vier herausragende Beiträge honorieren zu dürfen“, so Katrin Eder. In Rheinland-Pfalz wirken momentan etwa 720 Bachpatinnen und Bachpaten beim Schutz und bei der ökologischen Verbesserung der Gewässer im Land tatkräftig mit – 60 dieser Patenschaften bestehen schon seit der Gründung der Initiative. Die Bachpatenschaften werden fachlich durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz begleitet. Insgesamt werden derzeit rund 2.760 Kilometer Gewässer von den naturverbundenen Ehrenamtlichen betreut. Alle drei Jahre würdigt das Umweltministerium Rheinland-Pfalz dieses besondere Engagement mit dem Umweltpreis für Bachpatenschaften. Insgesamt drei Preisträgerinnen bzw. -träger werden für ihren herausragenden Einsatz geehrt – seit 2022 gibt es zusätzlich einen Sonderpreis für schulische Einrichtungen. Der Preis ist mit jeweils 1.000 Euro dotiert. Wolfgang Treis, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, nahm ebenfalls an der Veranstaltung teil und zeigte sich begeistert vom Engagement der Ehrenamtlichen: „Die Bachpatinnen und -paten sind für uns als Obere Wasserbehörde ‚das Auge vor Ort‘ und unverzichtbare Partnerinnen und -partner beim Gewässer- und Artenschutz. Die heutige Veranstaltung macht deutlich, mit wie viel Herzblut und Ausdauer die Ehrenamtlichen ihre Aufgabe wahrnehmen. Besonders wertvoll ist, dass viele Aktionen Kinder und Jugendliche einbeziehen – so lernen sie früh, wie wichtig der Schutz unserer Gewässer ist. Damit legen die Bachpatinnen und -paten den Grundstein für ein nachhaltiges Umdenken in der Gesellschaft und sichern langfristig die Artenvielfalt.“ Umweltministerin Katrin Eder ergänzte: „Die Bachpatenschaften sind ein unverzichtbarer Baustein unserer Aktion Blau Plus und für den nachhaltigen Schutz unserer Gewässer. Auf vorbildliche Weise unterstützen sie die Kommunen vor Ort mit viel Herzblut trotz zunehmender Herausforderungen. Dieses Engagement ist heute wichtiger denn je.“ Hintergrund zu den Preisträgerinnen und Preisträgern In diesem Jahr geht der Preis an folgende Preisträger: Die ARGE Saynbach kümmert sich seit den 1980er Jahren um die Pflege und den Schutz des gleichnamigen Flusses an großen Abschnitten von der Quelle im Westerwald bis zu seiner Mündung in den Rhein. Vielfältige Aufgaben wie die Gewässerpflege, Bachreinigung, Kontrolle der Gewässergüte sowie Beratung bei wasserrechtlichen und umweltpolitischen Maßnahmen werden durch die Ehrenamtlichen durchgeführt. Hierzu wird mit den Naturschutzverbänden und Behörden vor Ort zusammengearbeitet und es ist erstmals gelungen, alle Fischereipächterinnen und -pächter zu vereinen. Dadurch konnten Projekte wie die Wiedereinbürgerung des Lachses, Artenschutzmaßnahmen für die Westerwaldforelle und die Äsche, eine Beobachtung der Biber- und Fischotterpopulationen sowie das Zurückdrängen invasiver Arten umgesetzt werden. Die ARGE Saynbach bietet außerdem regelmäßig Bachführungen und Bildungsangebote an. Die Eheleute Gavin und Martina Grosvenor aus dem Kreis Mayen-Koblenz engagieren sich seit 2018 für den 3,7 Kilometer langen Pilliger Bach, den Wallerbach sowie das Sevenicher Feuchtgebiet. Sie setzen sich intensiv für den Schutz und die Renaturierung des Feuchtgebiets am Patenbach ein, mit Fokus auf fachlich fundierte Bestandsaufnahmen, Lebensraum-Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit zu Gewässer-, Arten- und Auenschutz sowie Wasserrückhalt. Ein weiterer Schwerpunkt ist ihr Einsatz gegen die Bebauung des Feuchtgebiets in der Aue beispielsweise durch eine Petition mit bislang über 7.000 Unterschriften. Seit 25 Jahren setzt sich Barbara Halfmann aus der Region Neustadt an der Weinstraße aktiv in der Landschaftspflege am Gewässer und in der Umweltbildung ein. Sie pflegt eigenhändig Gewässerrandstreifen und Regenrückhaltebecken unter anderem durch Beweidung mit ihren eigenen Schafen, wodurch artenreiche und naturschutzfachlich wertvolle Flächen entstehen. Hierbei arbeitet Frau Halfmann eng mit den Behörden zusammen, bringt eigenständig Verbesserungsvorschläge ein und hat auf diese Weise ein Pflegekonzept mitentwickelt. Herausragend ist auch ihre Kooperation mit der Kindertagesstätte Kugelstern: Gemeinsam mit den älteren Kindern führt sie jedes Jahr Gewässeruntersuchungstage durch, bei denen die Kinder den Wert des Wassers und Gewässerschutzes erlernen und die Tierwelt des Triefenbachs untersuchen. Ihr Preisgeld spendet Frau Halfmann an die Kita. Den Sonderpreis für schulische Einrichtungen erhält in diesem Jahr das Geschwister-Scholl-Gymnasium Daun . Das Gymnasium engagiert sich seit den 1990er Jahren mit Bachprojekten und hat 2007 offiziell eine Bachpatenschaft übernommen, die seitdem lebendig weitergeführt wird. In Zusammenarbeit mit NABU und Forstamt Daun werden in verschiedenen Klassenstufen praktische Projekte am Bach durchgeführt. Das Engagement umfasst jährliche Biotoppflege, bei der Schüler der 6. Klassen den Bach pflegen, ihn naturnah gestalten, Sträucher auslichten, Stillwassertümpel anlegen, Neophyten entfernen, Bachreinigungen durchführen und heimische Bäume pflanzen. Die Bachschutzprojekte sind fest im Schulcurriculum verankert, mit Exkursionen, Unterricht zu Fließgewässern und praktischen Untersuchungen. Zudem werden Nistkästen, Insektenhotels, Trockenmauern und Holzstapel gebaut, um Lebensräume zu erweitern. Die Ergebnisse werden regelmäßig beim Tag der offenen Tür präsentiert. Hintergrund zum Bachpatenpreis Der Umweltpreis für Bachpatenschaften wird seit 1994 durch das Umweltministerium im Turnus von drei Jahren verliehen. Seit 2022 wird zusätzlich ein Sonderpreis für schulische Einrichtungen vergeben. Der Preis würdigt das ehrenamtliche Engagement der Bachpatinnen und -paten und soll das Bewusstsein für den Schutz der Natur, insbesondere der Gewässer, in der Öffentlichkeit stärken. Der Preis ist mit 1.000 Euro dotiert. In diesem Jahr wurden alle Bachpatinnen und -paten mit einem Faltblatt durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) angeschrieben und aufgefordert, sich für die Auszeichnung zu bewerben. Die Kriterien zur Beurteilung sind unter anderem die Kontinuität der Bachpatenschaft sowie das Maß und besonders herausragende Aspekte des Engagements. Weitere Infos zu den Bachpatenschaften sind zu finden in einem Info-Beitrag des LfU unter https://www.youtube.com/watch?v=KNVIm_MMTC8
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung der Verordnung für das Naturschutzgebiet „Ohre-Drömling“, das Teil des UNESCO-Biosphärenreservats Drömling ist, läuft derzeit. Ziel der Änderung ist es, den Erlebnisweg I „Runde der Kernzone“ für Besucherinnen und Besucher zugänglich zu machen. Bisher war das Betreten der sogenannten Kernzone „Böckwitz-Jahrstedter Drömling“ (§ 4 Absatz 3 der geltenden Verordnung) untersagt. Mit der geplanten Änderung soll dieser Weg vom Betretungsverbot ausgenommen werden – ein Schritt, der den Naturtourismus und die Umweltbildung in der Region stärkt. Darüber hinaus soll in der Verordnung festgeschrieben werden, dass die Bildung und Umweltbildung gleichwertiger Bestandteil der Aufgaben und Ziele im Schutzgebiet sind. Auch die Zuständigkeiten werden aktualisiert: Neben der oberen Naturschutzbehörde werden künftig auch die Verwaltung des Biosphärenreservates Drömling, das Landesamt für Umweltschutz und die untere Naturschutzbehörde offiziell benannt, um die Zusammenarbeit zu verbessern. Die Auslegungsunterlagen können in den folgenden Kommunen eingesehen werden: sowie im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (obere Naturschutzbehörde), Dessauer Str. 70, 06110 Halle/S. Die Einsichtnahme ist während der jeweiligen Dienst- und Sprechzeiten möglich. Zusätzlich stehen die Unterlagen selbstverständlich auch online zur Verfügung unter: https://lsaurl.de/nsgverfahren Ihre Meinung zählt! Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Interessierte haben die Möglichkeit, bis zum 6. Oktober 2025 schriftlich Stellung zu den geplanten Änderungen zu nehmen und diese an das Landesverwaltungsamt zu senden. Hintergrund: Das Referat Naturschutz und Landschaftspflege ist als obere Naturschutzbehörde in Sachsen-Anhalt zuständig für die Ausweisung und Betreuung der Naturschutzgebiete. Naturschutzgebiete (NSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Der Schutzstatus eines Naturschutzgebietes bedeutet den höchsten Schutz nach bundesdeutschem Naturschutzrecht (streng geschützte Gebiete). Gründe zur Ausweisung von Gebieten als Naturschutzgebiet können sein: Mit der Ausweisung von Naturschutzgebieten sollen die in Sachsen-Anhalt vorkommenden naturräumlichen Landschaften und dort insbesondere die wertvollen und schutzbedürftigen Ökosysteme repräsentiert werden. Ausweisung von Naturschutzgebieten Teile von Natur und Landschaft in denen mindestens einer der oben genannten Gründe zutrifft, werden durch eine Verordnung des Landesverwaltungsamtes als NSG erklärt. Vor der Erklärung zum NSG werden in einem Ausweisungsverfahren Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte sowie Träger öffentlicher Belange, Landesbehörden, die anerkannten Naturschutzverbände, Berufsvertretungen und die betroffenen Gemeinden einbezogen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Viele ehrenamtliche Akteure engagieren sich bereits für unsere Gewässer – und nun ist ein weiterer hinzugekommen: Der Angel- und Naturschutzverein Bergen darf sich ab sofort Bachpate nennen und übernimmt damit Verantwortung für einen Abschnitt der Nahe. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat dem Verein kürzlich die entsprechende Urkunde überreicht. Auf die Freiwilligen kommen künftig wichtige Aufgaben zu. Den Zustand des Flusses dokumentieren, Unrat entfernen, Missstände melden und bei der Eindämmung der Herkulesstaude helfen: Die Aufgaben der mehr als 400 ehrenamtlichen Bachpatinnen und -paten, die sich im Bereich der SGD Nord engagieren, sind spannend und abwechslungsreich. Und sie sind elementar für die Zukunft unserer Gewässer, wie SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis betont: „In ihrer Funktion als Obere Wasser- und Fischereibehörde sorgt die SGD Nord dafür, dass die Flüsse und Bäche im nördlichen Rheinland-Pfalz geschützt und für künftige Generationen erhalten werden. Die Bachpatinnen und -paten sind das ‚Auge vor Ort‘, das uns über aktuelle Entwicklungen informiert und somit viele Maßnahmen überhaupt erst ermöglicht." Diese Rolle wird ab sofort auch der Angel- und Naturschutzverein Bergen einnehmen, der als neuestes Mitglied in die Bachpatenfamilie aufgenommen wurde. Der Abschnitt der Nahe, um den er sich kümmert, erstreckt sich von der Grenze zum Kreis Birkenfeld innerhalb der Gemarkung Bärenbach bis zur Gemarkungsgrenze von Kirnsulzbach in der Verbandsgemeinde Kirner Land. Für diesen werden die Freiwilligen gemeinsam mit der SGD Nord passende Schutz- und Pflegemaßnahmen erarbeiten und diese – sofern möglich – auch mit umsetzen. Als Bachpatinnen und -paten leisten sie außerdem einen wertvollen Beitrag zur Umweltbildung und sie sind wichtiger Partner der „Aktion Blau Plus“, die die Renaturierung rheinland-pfälzischer Gewässer zum Ziel hat. SGD Nord trägt Kosten Bei der Übergabe der Urkunde durch die SGD Nord wurde auch betont, dass mit einer Bachpatenschaft nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte einhergehen. Dazu gehört unter anderem, dass die SGD Nord die Kosten für Materialien übernimmt, die bei abgesprochenen Projekten eingesetzt werden. Darüber hinaus sind die Ehrenamtlichen während der Umsetzung der Maßnahmen unfallversichert. Weitere Informationen zu den Aufgaben der SGD Nord im Bereich der Wasserwirtschaft sind unter folgendem Link zu finden: www.sgdnord.rlp.de/themen/wasserwirtschaft
Klimaschutzministerin Katrin Eder übergibt Förderbescheid in Höhe von 900.000 Euro für die Kartierung der Brutvögel in Rheinland-Pfalz als Beitrag zum bundesweiten Brutvogelatlas und besichtigt Brutgebiet von Bienenfresser und Uferschwalbe in einem Sandwerk „Der Beitrag von ehrenamtlich Kartierenden für den Naturschutz ist von immens großem Wert. Nur durch ihr Wissen und ihr Engagement ist es möglich, auf umfangreiche Daten aus Beobachtungen zurückzugreifen, um so ableiten zu können, wie viele Vogelarten es in Rheinland-Pfalz gibt, wo sie brüten und ob ihr Lebensraum stärker geschützt werden muss. Damit leisten sie einen wertvollen Beitrag für den Artenschutz“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Montag in Eisenberg in der Pfalz. Dort überreichte sie in einer Sandgrube der Sandwerk Klausing GmbH einen Förderbescheid in Höhe von 900.000 Euro an die Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e.V. (GNOR). Diese koordiniert gemeinsam mit anderen Naturschutzverbänden, dem NABU Rheinland-Pfalz und der Pollichia, in den nächsten fünf Jahren die rheinland-pfälzischen Kartierungen für die Neuauflage des bundesweiten Atlas Deutscher Brutvogelarten, „ADEBAR 2“. Der Brutvogelatlas trägt Daten aus allen Bundesländern zusammen und wird vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) herausgegeben. Er stellt die Bestandssituation der knapp 300 in Deutschland brütenden Vogelarten detailliert dar und ist damit ein unverzichtbares Standardwerk im ehrenamtlichen und behördlichen Naturschutz sowie eine wichtige Grundlage in der Vogelforschung. Die Daten werden benötigt für die Erstellung von Roten Listen, von Artenschutzprogrammen, bei der Ausweisung von Natur- und Vogelschutzgebieten und um den Ausbau der erneuerbaren Energien naturschutzverträglich zu erreichen sowie die Artenvielfalt zu erhalten. „Damit stellt sich auch in Rheinland-Pfalz die Mammutaufgabe, die Vogel-Brutbestände in unserem Bundesland möglichst flächendeckend zu erfassen. Das ist zum einen nur möglich durch den Einsatz des bereits unter anderem durch das Vogelmonitoring seitens der GNOR etablierten Netzwerks von ehrenamtlich Kartierenden, das mehr als 300 Personen umfasst, zum anderen kann das nur mittels einer hauptamtlichen Koordinierungsstelle und mit finanzieller Unterstützung umgesetzt werden. Denn neben der Gesamtkoordination sind zusätzliche Kartiererinnen und Kartierer durch Werbung und Öffentlichkeitarbeit hinzuzugewinnen, die Mitarbeitenden sind fachlich und technisch zu unterstützen und zu schulen und die Zusammenstellung und Auswertung der Daten am Ende des Kartierungszeitraumes 2025-2029 sind zu bewältigen“, so Thomas Dolich, Vizepräsident der GNOR. Daten müssen nach 20 Jahren aktualisiert werden Aufgrund der erheblichen landnutzungs- und klimabedingten Änderungen bei Beständen und Verbreitung vieler Vogelarten bilden die Daten der vor 20 Jahren durchgeführten ersten ADEBAR-Kartierungen die aktuelle Situation der Vogelwelt nicht mehr realistisch ab. Daher ist ein neuer Atlas notwendig, ADEBAR 2. Fast hundert ehrenamtliche Kartierende unterstützen die Zählungen in Rheinland-Pfalz bereits. Sie haben in diesem Jahr ungefähr 60.000 ADEBAR-Beobachtungen zusammengetragen und dabei Brutnachweise von 84 Vogelarten erbracht. Bislang wurden so 30 Zählgebiete von insgesamt 622, die in Rheinland-Pfalz liegen, erfasst. Bienenfresser breitet sich weiter aus Ein Beispiel für eine Vogelart, deren Vorkommen sich in den letzten 20 Jahren verändert hat, ist der Bienenfresser. Der farbenprächtige Vogel mag es gerne warm und breitet sich nun bedingt durch klimatische Veränderungen immer weiter von Südeuropa Richtung Norden aus. In Rheinland-Pfalz hat er sein Schwerpunktvorkommen in der Pfalz, kommt aber auch bei Mainz sowie im Mittelrheinischen Becken vor. Er braucht offene und strukturreiche Landschaften sowie Steilwände, wie Abbruchkanten in Lössgebieten oder Steilufer an Gewässern. Zudem müssen genügend Sitz- und Ruhewarten sowie ein ausreichendes Nahrungsangebot an Insekten in unmittelbarer Umgebung vorhanden sein. Genau das findet er im Sandwerk Klausing. „Neben den haupt- und ehrenamtlichen Vogelschützerinnen und -schützer sind aber auch Kommunen, Bürgerinnen und Bürger sowie Firmen wichtige Partnerinnen und Partner für den Artenschutz. Die Firma Klausing zeigt beispielhaft, wie man Rohstoff-abbau mit Artenschutz in Einklang bringen kann. Die Sandgrube ist heute mit ihrem Habitatreichtum und ihrer Dynamik ein Hotspot der Artenvielfalt und ein Brutgebiet für den bunten Bienenfresser und die seltene Uferschwalbe. Auch die Wechselkröte, die Zauneidechse und die seltene Kreiselwespe leben hier“, so Katrin Eder. Projekt wird fast ausschließlich von Ehrenamtlichen umgesetzt Anders als beim landesweiten Vogelmonitoring in den Vogelschutzgebieten in Rheinland-Pfalz, das von der staatlichen Vogelschutzwarte des Landes koordiniert wird, sind bei ADEBAR vorrangig ehrenamtliche naturbegeisterte Fachleute tätig. Beim Monitoring der hauptamtlichen Vogelkundlerinnen und Vogelkundler geht es vorrangig darum, den Effekt von Schutzmaßnahmen abzuleiten und gegebenenfalls nachzusteuern, falls sich abzeichnet, dass eine Vogelart weniger häufig vorkommt. Beim ADEBAR-Projekt dagegen wird flächig kartiert, so dass man belastbare Informationen erhält, wie häufig einzelne Vogelarten in einem bestimmten Gebiet sind. Was aber immer wichtig ist, sind einheitliche Kriterien: Etwa, dass man in einem bestimmten Zeitraum kartiert – und nicht, wenn die Vögel gerade in ihrem Winterquartier außerhalb Deutschlands sind oder abends, wenn eine Vogelart gar nicht mehr rufen würde. Ehrenamtliche Kartiererinnen und Kartierer gesucht Wer Erfahrung in der Bestimmung von Vögeln hat und an den ADEBAR-Kartierungen teilnehmen möchte, kann sich bei der Mitmachbörse des DDA für ein bestimmtes Gebiet anmelden: https://adebar.dda-web.de/mitmachen/jetzt-mitmachen Für weitere Informationen, Fragen oder Anregungen steht die Koordinatorin für ADEBAR 2 in Rheinland-Pfalz, Ulrike Klöcker, gerne zur Verfügung ( Ulrike.Kloecker(at)gnor.de )
Landkreise Gifhorn und Helmstedt, Region Wolfsburg – Julian Martens arbeitet seit 2023 an der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsen im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für das EU-Projekt LIFE IP „GrassBirdHabitats“ als Gebietsbetreuer für die Region Wolfsburg. Die bedrohten Arten wie Uferschnepfe, Rotschenkel und Kiebitz , auf die sich das Projekt bezieht, l eben auch bei uns in der Region Wolfsburg und den Landkreisen Helmstedt und Gifhorn. Am 11. Mai ist Weltzugvogeltag, zu dem diese sogenannten „Langstreckenzieher“ passenderweise ihre Brutzeit bei uns im Norden verbringen. Erst im Spätsommer und Herbst geht es wieder in ihre Rast- und Überwinterungsgebiete entlang des Atlantiks von Portugal bis Guinea-Bissau. Gemeinsam mit knapp 50 Mitarbeitenden im Projekt werden verschiedene Schutzmaßnahmen umgesetzt, um für bedrohte Zugvogelarten ideale Brutbedingungen in ihrem nordischen Zuhause zu schaffen. Das internationale Projekt schützt Wiesenvögel sowohl in Niedersachsen und Friesland in den Niederlanden, als auch auch entlang ihrer gesamten Zugroute. Julian Martens zeigt einen Einblick in die Arbeit der Vogelschutzwarte des NLWKN und ein außergewöhnliches Arbeitsfeld. Julian Martens arbeitet seit 2023 an der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsen im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für das EU-Projekt LIFE IP „GrassBirdHabitats“ als Gebietsbetreuer für die Region Wolfsburg. Die bedrohten Arten wie Uferschnepfe, Rotschenkel und Kiebitz , auf die sich das Projekt bezieht, eben auch bei uns in der Region Wolfsburg und den Landkreisen Helmstedt und Gifhorn. Am 11. Mai ist Weltzugvogeltag, zu dem diese sogenannten „Langstreckenzieher“ passenderweise ihre Brutzeit bei uns im Norden verbringen. Erst im Spätsommer und Herbst geht es wieder in ihre Rast- und Überwinterungsgebiete entlang des Atlantiks von Portugal bis Guinea-Bissau. Gemeinsam mit knapp 50 Mitarbeitenden im Projekt werden verschiedene Schutzmaßnahmen umgesetzt, um für bedrohte Zugvogelarten ideale Brutbedingungen in ihrem nordischen Zuhause zu schaffen. Das internationale Projekt schützt Wiesenvögel sowohl in Niedersachsen und Friesland in den Niederlanden, als auch auch entlang ihrer gesamten Zugroute. Julian Martens zeigt einen Einblick in die Arbeit der Vogelschutzwarte des NLWKN und ein außergewöhnliches Arbeitsfeld. Welche Wiesenvogelarten gibt es bei Ihnen im Drömling – einem länderübergreifenden UNESCO-Biosphärenreservat in ihrem Betreuungsgebiet – und wie geht es ihnen während der aktuellen Brutsaison? Welche Wiesenvogelarten gibt es bei Ihnen im Drömling – einem länderübergreifenden UNESCO-Biosphärenreservat in ihrem Betreuungsgebiet – und wie geht es ihnen während der aktuellen Brutsaison? An Wiesenvögeln im Drömling sind auf jeden Fall der Kiebitz und die Bekassine zu nennen, aber auch die Feldlerche, der Wiesenpieper, die Wiesenschafstelze, die Wachtel, das Braunkehlchen und der Wachtelkönig sind hier vertreten. Insbesondere die Bekassine profitiert in diesem Frühjahr von den hohen Wasserständen im Gebiet. Sie bevorzugt feuchten bis nassen Untergrund zum Brüten und sucht feuchte Offenstellen zur Nahrungssuche auf, beispielsweise um Regenwürmer mit ihrem langen Schnabel aus dem Oberboden zu stochern. Welche Schutzmaßnahmen konnte das Projekt für die bedrohten Wiesenvögel hier vor Ort bereits umsetzen? Welche Schutzmaßnahmen konnte das Projekt für die bedrohten Wiesenvögel hier vor Ort bereits umsetzen? Geplant sind noch in diesem Jahr eine Optimierung von zwei Stauanlagen im Naturschutzgebiet Politz und Hegholz, welches in den Landkreisen Gifhorn und Helmstedt liegt. Hier sollen zwei abgängige Stauanlagen saniert werden, um besonders in der Brutzeit im Frühjahr höhere Wasserstände in den Politzwiesen zu halten. Wie können wir uns einen Arbeitsalltag mit den gefiederten Schützlingen vorstellen? Wie können wir uns einen Arbeitsalltag mit den gefiederten Schützlingen vorstellen? Wichtig sind regelmäßige Gebietsbesuche, um Rahmenbedingungen und Besonderheiten der einzelnen Gebiete kennenzulernen und zu verstehen und natürlich, um sich mit den hier vorkommenden Vogelarten vertraut zu machen. Das ist die Grundlage für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Auch der Austausch mit ortskundigen Personen und Beteiligten vor Ort sind wichtiger Bestandteil der Arbeit. Von besonderer Bedeutung ist die Vernetzung mit den anderen Gebietsbetreuerinnen und -betreuern im Projekt, hier können Ideen und Erfahrungen ausgetauscht werden und auch landesweite Trends erkannt werden. Welche Herausforderungen und Ziele gibt es im Drömling zu bewältigen? Welche Herausforderungen und Ziele gibt es im Drömling zu bewältigen? Zunächst sollen natürlich erstmal die geplanten Maßnahmen in dieser Förderperiode umgesetzt werden. Wichtige Grundlagen für die nächsten Maßnahmen stellen flächendeckende Brutvogelerfassungen dar. Diese sollen auch in nächster Zeit im Drömling umgesetzt werden. Dies gibt Aufschluss über die Bestandssituation der ortsansässigen Vogelwelt, und außerdem lassen sich hierdurch Schwerpunktbereiche für die Wiesenvögel identifizieren. Das dient auch als Grundlage, beispielsweise für Verbesserungen der Wassersituation oder einem möglichen Prädationsmanagement. Priorität haben natürlich Maßnahmen für besonders im Bestand bedrohte Wiesenvogelarten. Insbesondere spät brütende Arten wie der Wachtelkönig oder das Braunkehlchen leiden besonders stark unter frühen Mahdterminen und zu intensiver Bewirtschaftung. So gehen Gelege oder Küken verloren, außerdem reduzieren herkömmliche Mahdtechniken den Insektenbestand stark und damit die verfügbare Nahrung für viele Wiesenvogelarten. Unser langfristiges Ziel ist es, bedrohten Arten in den Schutzgebieten optimale Bedingungen zu ermöglichen, sodass hier stabile und überlebensfähige Populationen entstehen. Was macht die Arbeit mit Zugvögeln so faszinierend? Was macht die Arbeit mit Zugvögeln so faszinierend? Besonders faszinierend finde ich an Zugvögeln die enorme Dynamik und artspezifischen Anpassungen über die verschiedenen Phasen des Jahres. Einige Arten kommen aus dem hohen Norden nach Niedersachsen als Wintergäste. Hier entkommen sie extrem kalten Temperaturen und unter Schneedecken unerreichbarer Nahrung. Sie nutzen die milderen Verhältnisse hierzulande aus, einige Arten legen auf ihrem Weg zischen den afrikanischen Winterquartieren und den Brutplätzen in der arktischen Tundra hier eine Rast ein, um ihre Kraftreserven wieder aufzufüllen. Wieder andere Arten haben hier im Frühjahr ihr Reiseziel bereits erreicht und kommen als Sommergäste und Brutvögel ins Gebiet, und ziehen mit ihrem Nachwuchs dann im Spätsommer und Herbst wieder bis südlich der Sahara ab. Diese Vielfalt und Anpassungsfähigkeit ist sehr beeindruckend und muss dringend geschützt werden! Gibt es einen idealen Zeitpunkt um Zugvögel bei uns in Niedersachsen zu beobachten? Gibt es einen idealen Zeitpunkt um Zugvögel bei uns in Niedersachsen zu beobachten? Eigentlich sind immer Zugvögel auf dem Weg in unserer Region unterwegs. Aber besonders zu den Hauptzugzeiten im Frühjahr und im Herbst (Stichwort: Zugvogeltage) lassen sich vielerorts in Niedersachsen Zugvögel beobachten. Insbesondere im Wattenmeer sind große Trupps von Watvögeln zu beobachten, mit Schwärmen aus mehreren Zehntausend Individuen. Aber auch bei uns im Binnenland finden sich beispielsweise an Gewässern mit Schlammflächen sehr interessante Beobachtungspunkte. Bei Beobachtungen ist immer auf ausreichend Abstand zu achten, um die Tiere bei der Nahrungssuche nicht zu stören. Im Frühjahr muss auf jeden Fall auch auf Brutvögel Rücksicht genommen werden, damit diese in Ruhe ihre abgelegten Eier schützen können. Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Der Schutz von Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel sowie deren Lebensräumen stehen im Fokus des von der Europäischen Union im Rahmen des LIFE-Programms geförderten Projekts. Ziel ist es, ein strategisches Schutzkonzept für Wiesenvogellebensräume in Westeuropa zu entwickeln, um Aktivitäten zu vernetzen und gezielte Schutzmaßnahmen abzustimmen. In Niedersachsen werden hierfür in 27 Projektgebieten wie beispielweise am Dümmer, der Unterelbe oder der Hunteniederung, wiesenvogelfreundliche Maßnahmen umgesetzt. Hier gilt es beispielsweise, die Flächennutzung zu extensivieren und die Wasserstände zu optimieren. Das Gesamtbudget des über zehn Jahre laufenden Projekts beträgt rund 27 Millionen Euro, darin zwölf Millionen Anteil des Landes Niedersachsen. Das Niedersächsische Umweltministerium als Projektträger hat die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Umsetzung des Projekts beauftragt . Partner in Niedersachsen sind die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und das Büro BioConsultOS. Projektpartner in den Niederlanden sind die Provinz Friesland, die Universität Groningen sowie die landwirtschaftliche Kooperative Collectief Súdwestkust (SWK) und der Naturschutzverband BondFrieseVogelWachten (BFVW). Im Rahmen des Projektes werden über 40 Arbeitsplätze der einzelnen Projektpartner finanziert.
Nr.: 19/2021 Halle (Saale), 23.12.2021 Die Präsidentin Silvesterfeuerwerk sieht schön aus und hat eine lange Tradition – aber auch weniger schöne Auswirkungen wie Luftbelastung, Lärm und zusätzlichen Abfall. Da wie im Vorjahr ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik besteht, ist erneut mit geringeren Umweltbelastungen zu rechnen als noch zum Jahreswechsel 2019/20. Luftqualität Damals registrierten die Messstationen in Halle, Wittenberg und Bernburg unmittelbar nach Mitternacht Feinstaubhöchstwerte über 1000 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Diese Belastungsspitzen führten vielfach zu Überschreitungen des EU-Tagesgrenzwertes für Feinstaub von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter. Pro Jahr sind 35 solcher Überschreitungen zulässig. An 12 von 24 Messorten in Sachsen-Anhalt wurde die erste Überschreitung dadurch bereits am Neujahrstag 2020 registriert. Zum letzten Jahreswechsel 2020/21 lagen die Werte an allen Messstationen in Sachsen-Anhalt deutlich niedriger, was vor allem auf die coronabedingt geringeren Feuerwerksaktivitäten zurückzuführen ist. Für einen schnelleren Rückgang der Schadstoffkonzentrationen sorgten zusätzlich noch günstige Wetterverhältnisse, denn ein kleines Tief brachte nasskaltes Wetter mit Schneeregen und Schnee in der Silvesternacht. Lärm Lärm von Silvesterböllern beunruhigt viele Tiere. Untersuchungen zeigen, dass vor allem Vogelarten besonders betroffen sind. So lenken Saatkrähen in Berlin durch die schon nachmittägliche Böllerei großräumig ihre Schlafplatzflüge um und übernachten nicht im Zentrum, sondern am Pressemitteilung Weniger Feuerwerk schont die Umwelt praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Stadtrand. Da die innerstädtischen Schlafplätze aus mikroklimatischen www.lau.sachsen-anhalt.de Gründen gewählt werden, hat der Schlafplatzwechsel negative 1/2 energetische Folgen: die Vögel verbrauchen mehr Reserven um sich zu wärmen. Andere Vogelarten werden von ihren Schlafplätzen aufgeschreckt und finden durch die flächige Knallerei oft nicht schnell genug einen alternativen Schlafplatz. Neben dem gravierenden Energieverlust führt panische Flucht zu vermehrten Anflügen an Bauwerke, Strommasten und andere Strukturen. Entsprechend berichten Naturschutzverbände von vermehrten Totfunden an den ersten Januartagen. Abfall Vor allem in den Städten nicht zu übersehen ist die große Menge an Abfall, die in der Silvesternacht produziert und liegen gelassen wird. In diesem Jahr ist erneut eine Erleichterung zu erwarten, denn einen Anteil daran haben Reste von Pyrotechnik und deren Verpackungen. Nach der Silvesternacht 2019/20 mussten in Halle ca. 18 bis 22 Tonnen zusätzlicher Abfall entsorgt werden. Zum letzten Jahreswechsel 2020/21 waren es rund 15 Tonnen. 2/2
Der ArtenFinder RLP verzeichnet am 9. Februar seine 1 Millionste Meldung. Ein Meilenstein, nachdem das Bürgerwissenschaftsportal vor 14 Jahren als Gemeinschaftsprojekt von Naturschutzverbänden in RLP an den Start ging. "Beim Meldeportal ArtenFinder RLP ging der millionste Eintrag ein: Es war ein Rotkehlchen, das in der Nähe von Frankenthal (Pfalz) beobachtet wurde. Diese Zahl markiert einen Meilenstein für den Naturschutz in Rheinland-Pfalz. Je besser wir einzelne Arten kennen und wissen, wie viel sich wo aufhalten, desto besser können wir sie schützen. Deshalb ist jeder Beitrag beim ArtenFinder wichtig", so Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Dienstag anlässlich der Millionsten Meldung auf dem Webportal . Denn der ArtenFinder bietet nicht nur eine Plattform für Naturbeobachtungen und zur Förderung der Artenkenntnis für jedermann. Die hier gemeldeten Sichtungen fließen in die Datenbank der rheinland-pfälzischen Naturschutzverwaltung ein. „ Diese Verzahnung von behördlichem Naturschutz und Bürgerwissenschaften ist eine Besonderheit des ArtenFinder“, erklärt Jochen Krebühl, Geschäftsführer der SNU . Alle Meldungen von Tieren, Pflanzen und Pilzen werden von ehrenamtlichen Expertinnen und Experten geprüft – eine Voraussetzung für die Übertragung an amtliche Stellen. Somit können Bürgerinnen und Bürger dazu beitragen, Vorkommen von seltenen wie auch häufigen Arten zu dokumentieren. Diese werden für den amtlichen Naturschutz genutzt und sind für alle Interessierten sichtbar. Leider gerät das Thema Artenkenntnis in eine sich zunehmend verschärfende Schieflage: Artenkennerinnen und Artenkenner werden landes- und bundesweit immer seltener. Eine solide Artenkenntnis ist aber der Schlüssel zu einer der wohl drängendsten Herausforderungen unserer Zeit: der Biodiversitätskrise. Denn nur wenn bekannt ist, welche Arten verschwinden, können die Auswirkungen auf die ökologischen Zusammenhänge bewertet werden. Der Fokus der universitären Ausbildung im Bereich Biologie lag lange Jahre auf der Molekularbiologie und Genetik. Mit dem Ergebnis, dass es heute bereits Artengruppen gibt, in denen sich – wenn überhaupt- nur noch eine Handvoll Menschen auskennen. Der ArtenFinder hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, Fauna und Flora zu dokumentieren, dem Schwund der Artenkenntnis entgegenwirken und ein Netzwerk aus Naturbegeisterten, Artenfachleuten und Institutionen aufbauen. Hierfür wurde von der SNU das Projekt „ ArtenWissen RLP “ aufgelegt, das eng mit dem ArtenFinder verzahnt ist und einen Überblick über Artenkenntniskurse in RLP gibt. Außerdem zertifiziert die SNU Artenkennerinnen und Artenkennen im Rahmen des „ Bundesweite Arbeitskreis der staatlich getragenen Bildungsstätten im Natur- und Umweltschutz “ (BANU). Der ArtenFinder wurde 2011 von den Naturschutzverbänden Pollicha e.V. , NABU Rheinland-Pfalz und BUND Landesverband Rheinland-Pfalz als Gesellschafter der KoNat (Koordinierungsstelle Naturschutz) verwaltet und ist seit 2020 in Trägerschaft der SNU. Den ArtenFinder gibt es neben RLP auch in Berlin . Dass der ArtenFinder nun diesen Erfolg feiern kann, ist eine Gemeinschaftsleistung! Die SNU dankt allen ArtenFinderinnen und ArtenFindern für tolle Jahre mit vielen spannenden und interessanten Meldungen und hofft, dass auch weiterhin viele treue Melderinnen und Melder mithelfen. Übrigens, Mitmachen ist ganz einfach: Sie melden sich mit Ihrer E-Mail beim ArtenFinder-Portal an, laden ein digitales Foto von einem Tier, einer Pflanze oder einem Pilz mit genauen Angaben zum Fundort und -datum hoch und wählen den Artnamen aus einer hinterlegten Liste aus – schon sind Sie ein Teil der ArtenFinder-Gemeinschaft. Die Meldung kann im pdf-Format hier heruntergeladen werden.
Die DGE Wind GmbH, Goethestr. 4, 79100 Freiburg, hat für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt. Die geplanten Standorte der Windenergielagen befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinde und Gemarkung Sulzburg und Müllheim und haben eine Gesamthöhe von 261 m, eine Nabenhöhe von 175 m und eine Rotorblattlänge von 172 m. Sie sind in der Lage, jeweils 7.200 Kilowatt zu erzeugen. Durch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wird die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt nach § 13 BImSchG andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Bewilligungen mit Ausnahme von Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne, behördlichen Entscheidungen auf Grund atomrechtlicher Vorschriften und wasserrechtlichen Erlaubnissen und Bewilligungen nach § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes. Unter anderem eine erforderliche Waldumwandlungsgenehmigung wird von der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG erfasst. Der Antrag und die Antragsunterlagen liegen von Mittwoch, 27.09.2023 bis einschließlich Freitag, 27.10.2023 während der Dienststunden beim Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald, Information, Stadtstr. 2, 79104 Freiburg i.Br., beim Bürgermeisteramt der Stadt Müllheim im Markgräflerland, Baudezernat, Zimmer 313, Bismarckstraße 3, 79379 Müllheim i.M. und im Rathaus der Stadt Sulzburg, Zimmer 14, Hauptstr. 60, 79295 SUlzburg für jedermann zur kostenlosen Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich Dienstag, 28.11.2023, schriftlich oder elektronisch bei beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Die nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Naturschutzvereine oder sonstige Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), werden hiermit entsprechend von der Auslegung des Antrags und der Unterlagen benachrichtigt. Gleichzeitig wird ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der oben genannten Einwendungsfrist gegeben. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Einwendung bzw. Stellungnahme beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald maßgeblich. Es wird darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der Einwen-dungsfrist Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen sind, die nicht auf be-sonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen. Dies gilt entsprechend auch für Stellungnahmen der Vereinigungen. Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die Schutzgüter nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beziehen, nur auf das bekanntgemachte Genehmigungsverfahren. Einwendungen müssen die konkrete Betroffenheit des geltend gemachten Belangs erkennen lassen. In Schriftform sind sie in einem mit handschriftlicher Unterschrift versehenen Schreiben zu er-heben. Für die Erhebung von Einwendungen durch Übersendung einer Email ist die Angabe des Namens und der vollständigen Adresse des Einwenders erforderlich. Auf Verlangen des Einwenders können dessen Name und Anschrift vor der Bekannt-gabe seiner Einwendungen an den Antragsteller und den beteiligenden Behörden unkenntlich ge-macht. Für Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt derje-nige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit Namen, Beruf und An-schrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Einwendungen, die vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen oder auf denen Unterzeichner ihren Name Nach § 10 Absatz 6 BImSchG wird die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Vereinigungen, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einer mündlichen Verhandlung erörtern (Erörte-rungstermin). Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Be-hörden, der Träger des Vorhabens, die Vereinigungen und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Es wird darauf hingewiesen, • dass die Benachrichtigung der Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder Vereini-gungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden können, wenn außer den Behörden und des Trägers des Vorhabens mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind, und • dass bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt wer-den kann. Der Genehmigungsbescheid wird öffentlich bekanntgemacht und dem Antragsteller und den Per-sonen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung in ent-sprechender öffentlich bekannt gemacht werden; eine Ausfertigung des gesamten Bescheides wird vom Tage nach der Bekanntmachung an zwei Wochen zur Einsicht auszulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen sowie über die Stellungnahmen der Vereinigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Für das Vorhaben wird gemäß § 7 Absatz 3 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) durchgeführt. Gemäß § 31 UVPG i.V.m. § 20 Umweltverfahrensgesetz (UVwG) ist das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung zuständig. Durch die Auslegung der Unterlagen ist die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswir-kungen des Vorhabens nach §§ 18 ff. UVPG mit umfasst. Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen des Vorhabens hat der Antragssteller u.a.: • Antrag mit Vorhabenbeschreibung und Unterlagen zum Vorhaben, • Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, • Grundwasseruntersuchungen, vorgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die durch Einsichtnahme in ausgelegten Unterlagen, die Erhebung von Einwendungen und ggf. durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, nicht erstattet werden. Freiburg im Breisgau, den 14.09.2023 Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Untere Immissionsschutzbehörde -
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 147 |
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| Topic | Count |
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