Der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. zeigt mit diesem Projekt, welche Möglichkeiten durch einen Naturschutzverband als Träger eines Kindergartens bestehen, auf Basis der Agenda 21 über die bisherigen Aufgaben eines Natur- und Umweltschutzverbandes hinaus eine neue Aufgabe in der Gesellschaft zu übernehmen. Durch dieses Modell wird gezeigt, welchen Einfluss ein ökologisch-orientierter, integrativer Ansatz auf die Organisationsstruktur, die pädagogische Arbeit und die Außenwirkung einer Einrichtung in Trägerschaft eines Naturschutzverbandes hat. In der Anfangsphase ging der LBV in Übereinstimmung mit vielen anderen Trägern, die integrative Einrichtungen führen, von der dreigruppigen Struktur seines Arche Noah Kindergartens aus. In einer integrativen und zwei 'normalen' Gruppen erlebten die Kinder ihre Einrichtung als einen Ort, in dem viel spieleri-sche Naturerfahrung, Entwicklung kindlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten am Lernort Natur und die Ausrichtung an dem Prinzip Maria Montessoris 'Hilf mir es selbst zu tun' Leitlinien der Kindergartenarbeit wa-ren. Schon früh wurde der Projektansatz als Methode fester Bestandteil des Arche Noah Kindergartens. Immer wurden die Kinder in die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Projekten mit einbezogen, und es wurden die Dimensionen angebahnt, die dem übergeordneten Ziel Gestaltungskompetenz (im Sinne von Prof. Dr. Gerd de Haan/FU Berlin) dienten. Intensive Schulung der Erzieherinnen durch das Umweltbildungsteam des LBV, gemeinsame Weiterentwicklung einer Pädagogik an der Schnittstelle zwi-schen Umweltbildung und Montessori-Pädagogik sowie starke Einbeziehung des Außengeländes bildeten die Grundlagen eines Prozesses, der hin zu einem offenen Haus mit vielfältigem Spiel- und Lernangebot führte. Intensive Elternarbeit, Kommunikation nach außen sowie in den Verband, intensive Beteiligung an der pädagogischen Diskussion auf allen Ebenen kennzeichneten den Fortgang des Projektes. Anpachtung eigener Flächen sowie intensive Nutzung der umgebenden Naturräume verstärkten das Leitbild des achtsamen Umgangs miteinander und wirkten sich positiv auf die pädagogische Arbeit im Arche Noah Kindergarten aus.
Dieser Datensatz enthält die vom Bund (Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium) anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen zum angegebenen Zeitpunkt. Erfasst werden Anerkennungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in den seit dem 15. Dezember 2006 geltenden Fassungen sowie dem Bundesnaturschutzgesetz in den bis zum 1. März 2010 geltenden Fassungen. Die Zuständigkeit zur Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen ist aufgeteilt: Das Umweltbundesamt (UBA) ist zuständig für die Anerkennung inländischer Vereinigungen, die über ein Bundesland hinaus tätig sind sowie für ausländische Vereinigungen. Die Landesbehörden sprechen die Anerkennung für inländische Vereinigungen aus, die nur in einem Bundesland tätig sind.
Im Vergleich zu anderen Metropolen ist Berlin eine grüne Stadt. Die Oberste Naturschutzbehörde bietet hier Informationen zu den Themen: NATURA 2000, Schutzgebiete, Artenschutz, Biotopschutz, Baumschutz und Naturschutzverbände. Die Arbeit des Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege und des Sachverständigenbeirats als beratendes Gremium aus Spezialisten verschiedener naturschutzrelevanter Fachgebiete wird vorgestellt. Bild: Florian Möllers NATURA 2000 Im Land Berlin sind derzeit mit 15 FFH- und fünf Vogelschutzgebieten ca. 6.300 Hektar als NATURA 2000-Gebiete gemeldet, das entspricht etwa 7 Prozent der Landesfläche. Sie gehören zu einem europaweiten zusammenhängenden Netz besonderer Schutzgebiete. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Schutzgebiete Die Unterschutzstellung ausgewählter Landschaftsbereiche ist das klassische Instrument zum Schutz von Natur und Landschaft. Um die Schutzgebiete in ihrer Qualität dauerhaft zu sichern, werden spezielle Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt. Weitere Informationen Bild: Dietmar Nill / linnea images Artenschutz Alle wild lebenden Tiere und wild wachsenden Pflanzen sind durch das Berliner Naturschutzgesetz geschützt. Für die besonders gefährdeten Arten gelten zusätzliche Zugriffs- und Störungsverbote, die den Schutz der Lebensstätten einschließen. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Biotopschutz In Berlin sind 18 besonders schutzwürdige Lebensräume – etwa Moore, Eichen-Buchenwälder und Feldhecken – unter gesetzlichen Schutz gestellt. Das Gesetz schützt diese Biotope unmittelbar. Für den Schutz der Uferröhrichte gibt es spezielle Regelungen. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Baumschutz Alle Laubbäume, die Waldkiefer sowie die Obstbäume Walnuss und Türkische Baumhasel stehen in Berlin unter dem besonderen Schutz der Baumschutzverordnung, sofern sie bestimmte Stammumfänge erreicht haben. Weitere Informationen Bild: Stefanie Schwetje Die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege Die Landesbeauftragte hat insbesondere die Aufgabe, die Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege fachlich und wissenschaftlich zu beraten. Es werden Daten über die Flora der Stadt gesammelt und für die Fortschreibung der Roten Liste genutzt. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Sachverständigenbeirat für Naturschutz und Landschaftspflege Das Gremium aus Spezialisten verschiedener Fachgebiete berät die Behörden in Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege, unterbreitet Vorschläge und Anregungen und fördert das Verständnis für Naturschutz und Landschaftspflege in der Öffentlichkeit. Weitere Informationen Bild: Jacob Schmidt Ausstellungen Auf einem Rundgang mit 42 Tafeln regt die Ausstellung “Bahnbrechende Natur” im Schöneberger Südgelände dazu an, die Stadtnatur zu entdecken. Die Ausstellung "natürlich BERLIN!" mit beeindruckenden Fotos von ausgezeichneten Naturfotografen bietet Blicke auf die vielen Naturschönheiten in Berlin. Weitere Informationen Bild: Bruno D'Amicis Vorkaufsrecht nach Naturschutzgesetz Dem Land Berlin steht nach § 53 Absatz 1 Berliner Naturschutzgesetz ein naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht an bestimmten Grundstücken zu. Sie können hier prüfen, ob für ein bestimmtes Grundstück das jeweilige Bezirksamt ein Vorkaufsrecht geltend machen könnte. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin Naturschutzverbände Naturinteressierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger finden vielfach ihr Betätigungsfeld in anerkannten Naturschutzvereinigungen. Weitere Informationen Naturschutz- und NATURA 2000-Gebiete , Faltplan und Flyer zu den Publikationen Karte im Geoportal Berlin Schutzgebiete und Schutzobjekte nach Naturschutzrecht (inkl. Natura 2000) Rechtsvorschriften im Bereich Naturschutz Umweltkalender Berlin der Stiftung Naturschutz Berlin. Vielfältiges Angebot zu Natur- und Umweltthemen.
Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist ein Freiwilligendienst für junge Menschen bis 27 Jahre, die sich für Umwelt-, Klima- und Naturschutz interessieren. Jugendliche, die etwas beitragen wollen zur Lösung der gravierenden Probleme unserer Zeit, finden hier konkrete Möglichkeiten nachhaltiges Handeln zu lernen und umzusetzen. Junge Erwachsene können – ob mit oder ohne Schulabschluss – mit dem FÖJ in Berlin und bundesweit die Zeit zwischen Schule und Berufsausbildung oder Studium für einen Freiwilligendienst nutzen, sich dabei engagieren und neue berufliche Perspektiven gewinnen. Eine Teilnahme am FÖJ kann durch die praktische Arbeit in den Einsatzstellen den Berufseinstieg bzw. die Berufsauswahl erleichtern. Eine vielfältige Auswahl an ökologischen Einsatzstellen in Vereinen, öffentlichen Einrichtungen, Naturschutzverbänden aber auch in kleinen und mittleren Unternehmen des technischen Umweltschutzes bieten interessante Tätigkeitfelder. Doch nicht nur das berufliche Weiterkommen wird durch das FÖJ gefördert. Die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit ist ein wichtiger Aspekt dieses Freiwilligenjahrs. In festen Seminargruppen wird mit pädagogischer Begleitung gemeinschaftlich gelernt, lösungsorientiert und respektvoll miteinander diskutiert und mit viel Spaß an wichtigen Umweltthemen gearbeitet. Der neue FÖJ-Jahrgang 2026/2027 startet mit einer feierlichen Auftaktveranstaltung Im September beginnen wieder 360 junge Menschen ihr Freiwilliges Ökologisches Jahr in Berlin. Damit auch der neue Jahrgang angemessen auf seinen zukünftigen Freiwilligendienst eingestimmt wird, findet am 02.09.2026 in der ufaFabrik die Auftaktveranstaltung mit einem festlichen Rahmenprogramm statt. Senatorin Ute Bonde wird die neuen Freiwilligen begrüßen und den im letzten Jahr als Landes- und Gruppensprechende besonders engagierten FÖJ-lerinnen und FÖJ-lern eine Urkunde überreichen. Darüber hinaus sind Mitglieder des Abgeordnetenhauses, ehemalige Freiwillige, Pädagoginnen und Pädagogen der Trägerorganisationen sowie dem FÖJ besonders verbundene Gäste geladen. Musik, Einblicke in das FÖJ und kreative Beiträge runden das Programm der Veranstaltung ab. Bild: Marc Vorwerk Was bietet das FÖJ? Überblick der Leistungen des FÖJs beispielsweise bezüglich monatlichem Taschengeld, Geldersatzleistung, Sozialversicherung u.v.m. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Wie ist das FÖJ organisiert? Das FÖJ wird von vielen Händen getragen: neben den drei Berliner Trägerorganisationen und den rund 250 Einsatzstellen ist hier mehr über die einzelnen Bestandteile zu finden. Weitere Informationen Bild: Marc Vorwerk Einsatzstellen und Tätigkeitsfelder Du kannst aus einer großen Vielfalt an Einsatzstellen – je nachdem, wofür du dich interessierst – auswählen. Schau hier für einen ersten Überblick. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Teilnahme und Bewerbung Die Teilnahme am FÖJ ist jungen Menschen bis 27 Jahren vorbehalten. Weitere Voraussetzungen für die Teilnahme und wie du dich bewirbst, findest du hier. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Veranstaltungen Im Rahmen des FÖJs finden regelmäßig Veranstaltungen wie der Auftakt und der Neujahrsempfang statt. Bilder und Berichte dazu sind hier zu finden. Weitere Informationen Bild: Marc Vorwerk Informationen für Organisationen Sie möchten ein FÖJ anbieten oder sind in der Jugendarbeit tätig? Zu möglichen Kooperationen bitte hier entlang. Weitere Informationen Das FÖJ in Berlin wird gefördert durch den Europäischen Sozialfonds, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Land Berlin. Weiterführende Informationen und Publikationen sowie einen Überblick über aktuelle gesetzliche Regelungen (z. B. Jugendfreiwilligendienstegesetz, Broschüre) erhalten Sie beim Bundesministerium für Bildung,Familie, Senioren, Frauen und Jugend . Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) finden Sie bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe . (PDF-Dateien nicht barrierefrei)
Unterlagen zum Projekt Evaluierung Deutsche Nationalparke, im Detail - Gesamtfinanzierungsplan und Laufzeit des Projektes - Endberichte zu den Nationalparken Bayerischer Wald, Berchtesgaden, Schwarzwald, Harz - Zwischenberichte zum Evaluierungsprojekt (alle Nationalparke) - Auswertung der Evaluierungsbögen (qualitativ und quantitativ) jeweils getrennt für die einzelnen Nationalparke - Unterlagen, Protokolle, Handreichungen, die sich zum Umgang mit kritischen Fragen bzw. fehlenden Kriterien der Evaluierung auseinandersetzen (Nationale Naturlandschaften e.V. (2021): Qualitätskriterien und -standards für deutsche Nationalparke Evaluierungsverfahren zur Überprüfung der Managementeffektivität Version 2.0), insbesondere - Dokumente zum Umgang mit den Auswirkungen der Klimakrise in den Deutschen Nationalparken (Extremereignisse Dürre/Starkniederschläge, Waldbrand/Erosion, Bevölkerungsschutz), insbesondere Bewertungsrahmen - Unterlagen, Protokolle, Handlungsempfehlungen zur Bewertung die sich aus rechtlich bedeutsamen, kritischen Einzelentwicklungen in den Evaluierungsobjekten (einzelnen Nationalparken, insbesondere NP Sächsische Schweiz und NP Harz) ergeben, z.B. Klagen von Gemeinden, Naturschutzverbänden, anderen jur. Personen gegen Nationalparke, Bürgerinitiativen gegen NP, Anerkennung von Kulturtraditonen (z.B. Immaterielles Kulturerbe Bergsteigen in Sachsen) Vielen Dank!
Die Klimakrise setzt unsere Wälder zunehmend unter Druck und drängt zum Handeln. Die Berliner Forsten nehmen ihre Verantwortung für den Schutz und die Entwicklung der Berliner Wälder wahr und stellen sich den großen Herausforderungen. Deshalb entwickeln sie vorausschauend, entschlossen und zugleich behutsam klimastabile Wälder von morgen. Bis zum Jahr 2065 wollen sie den Wandel zu laubholzgeprägten, struktur- und artenreichen, resilienten Dauerwäldern erreichen. So bleibt Berlin auch für kommende Generationen eine lebenswerte Stadt mit vielfältigen und lebendigen Wäldern. Bild: Berliner Forsten (KI-generiert, Adobe Firefly) Waldvision 2065 Der Berliner Dauerwald ist ein Wald für alle. Als grünes Erbe hält er auch 2065 – zum 150. Jahrestag des Berliner Dauerwaldvertrages – sein Versprechen für kommende Generationen. Weitere Informationen Bild: Rainer Keuenhof Waldentwicklungsgrundsätze Vielfältig und naturnah ist der Berliner Dauerwald von morgen. Schutzraum für Tiere und Pflanzen sowie Erholungsort für Millionen Menschen. Um diese Vision zu verwirklichen, wurden sechs strategische Ziele formuliert. Weitere Informationen Berliner Waldbaurichtlinie Nach Bilanzierung und Abstimmung mit Naturschutzverbänden und unabhängigen Zertifizierern wurde im Sommer 2005 die aktualisierte Waldbaurichtlinie für die Berliner Forsten verabschiedet. Weitere Informationen Zertifizierung des Berliner Waldes Die Berliner Forsten leisten ihren Beitrag zum Erhalt der Wälder mit ihren vielfältigen Leistungen. Nur ein dichtes Netzwerk ökologisch wirtschaftender Forstbetriebe kann die globale Waldzerstörung verhindern. Weitere Informationen Mischwaldprogramm Die Entwicklung und Pflege eines naturnahen, stabilen Mischwaldes aus heimischen Laub- und Nadelbäumen ist ein wichtiges Ziel der Berliner Forsten. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Naturwaldentwicklungsflächen Diese Flächen wurden für den Natur- und Artenschutz ausgewählt. Das bedeutet, dass wir Menschen nicht in das Gebiet eingreifen und so der Natur und ihrer Entwicklung freien Lauf lassen. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Waldumwandlung In Berlin sind wie in anderen Ballungsräumen Wälder immer wieder auch Gegenstand planerischer Abwägungsprozesse und müssen im Zusammenhang mit baulichen oder infrastrukturellen Nutzungsinteressen berücksichtigt werden. Weitere Informationen Waldprodukte Berlins Wälder sind Erholungsgebiete. Sie sind aber auch Lebensraum für unzählige Tiere und Pflanzen, sichern das Berliner Trinkwasser und stabilisieren das städtische Klima. Bei der Pflege dieser multifunktionalen Wälder fallen hochwertige Produkte an, die die Berliner Forsten vermarkten. Weitere Informationen Karte Forstliche Standorteinheiten (Geoportal) Alters- und Bestandesstruktur der Wälder – Forstbetriebskarte (Geoportal/Umweltatlas) Umweltatlas Berlin: Alters- und Bestandesstruktur der Wälder
Im Rahmen des Leitprojekts Biotopverbund wurde eine Karte erstellt, die die bestehenden Biotopverbundplanungen in der gesamten Metropolregion Hamburg (MRH) soweit wie möglich zusammenführt und teilweise generalisiert abbildet. Ziel der Karte ist es, eine Gesamtübersicht über die Flächen zu geben, die in der Metropolregion Hamburg für den Biotopverbund entscheidend sind. Darüber hinaus ging es darum, den fachlichen Austausch zu fördern, um die unterschiedlichen Ansätze besser zu verstehen, Transparenz zu schaffen und voneinander zu lernen. Die Herausforderung bei der Erstellung der gemeinsamen Karte und auch bei der Weiterentwicklung des Biotopverbundes in der Metropolregion Hamburg war und ist die nur bedingte Vergleichbarkeit der Biotopverbundplanungen in den vier beteiligten Ländern. Unter gleichen Begriffen werden oft verschiedene Kategorien des Biotopverbundes beschrieben oder verschiedene Begrifflichkeiten für die gleichen Sachverhalte verwendet. Zusätzlich erschweren unterschiedliche Maßstäbe und Herangehensweisen von Ländern, Kreisen und Städten eine abgestimmte, grenzübergreifende Planung des Biotopverbundes. Die Ergebniskarte ist als Annäherung an eine gemeinsame Biotopverbundplanung zu verstehen, nicht als verbindliches Planwerk. Darüber hinaus dient sie als Rahmen und Grundlage für zukünftige metropolregionsweite Aktivitäten. Der bewusste Verzicht auf fachliche Tiefe und Genauigkeit ist das konsensuale Ergebnis eines intensiven Dialogprozesses mit den Planungsträgern der Biotopverbundplanungen, Vertreterinnen und Vertretern der vier Teilprojekte des Leitprojektes, Mitgliedern der MRH-Facharbeitsgruppe Naturhaushalt und Vertreterinnen und Vertretern von Naturschutzverbänden. Eine detailiertere Beschreibung zu dem Leitprojekt Biotopverbund finden Sie auf den Internetseiter der Metropolregion Hamburg: https://metropolregion.hamburg.de/biotopverbund/ Datenquellen, die als Grundlagen herangezogen wurden: * Hamburg: Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg (2019), Karte Arten- und Biotopschutz * Mecklenburg-Vorpommern: Gutachterlicher Landschaftsrahmenplan Westmecklenburg (2008), Karte II Biotopverbundplanung * Schleswig-Holstein: Landschaftsrahmenplanung Schleswig-Holstein (1998 - 2005) * Niedersachsen: Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP); Die Landkreise Harburg, Heidekreis, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade und Uelzen verfügen zudem über einen Landschaftsrahmenplan. Die Landkreise Cuxhaven und Lüchow-Dannenberg haben zum Zeitpunkt der Erstellung keinen Landschaftsrahmenplan aufgestellt (Stand: Juli 2019) - Landkreis Harburg: Landschaftsrahmenplanung Landkreis Harburg (2013), Karte Biotopverbund - Landkreis Heidekreis: Landschaftsrahmenplanung Landkreis Heidekreis (2013), Karte 5a: Zielkonzept / Verbundsystem - Landkreis Lüneburg: Landschaftsrahmenplanung Landkreis Lüneburg (2017), Zielkonzept Biotopverbund - Landkreis Rotenburg (Wümme): Landschaftsrahmenplanung Landkreis Rotenburg (Wümme) (2015), Textkarten Biotopverbund 4.3/1-5 - Landkreis Stade: Landschaftsrahmenplanung Landkreis Stade (2014), Karte 3 Biotopverbund - Landkreis Uelzen: Landschaftsrahmenplanung Landkreis Uelzen (2012), Textkarten 07 Biotopverbund
Gebiete, die zur Betreuung an Naturschutzverbände zugeordnet werden
Die ambitionierten Ausbauziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für die Freiflächenphotovoltaik führen zu hohen Flächenbedarfen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Auswirkungen Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Natur und Landschaft haben. Wie können mögliche Beeinträchtigungen gemindert und inwieweit Anlagen mit positiven Effekten auf die Biodiversität in die Kulturlandschaft integriert werden? Aktuelle Studien zeigen, dass sich besonnte Bereiche, zusätzliche Biotope und Begrünungsmaßnahmen positiv auf Vielfalt und Dichte zahlreicher Tier- und Pflanzenarten auswirken. Voraussetzung hierfür sind jedoch eine fachgerechte Planung, Errichtung und Bewirtschaftung der Anlagen. Dazu zählen insbesondere eine optimierte Anordnung der Modulreihen sowie eine extensive und standortangepasste Pflege des Grünlands. Angesichts zahlreicher Gesetzesänderungen und politischer Beschleunigungsinitiativen auf Bundes- und Länderebene besteht in der Praxis ein erheblicher Informationsbedarf zur naturverträglichen Ausgestaltung von Solarparks. Um diesen zu decken, wird vorgeschlagen, den Wissenstransfer zu verbessern. Es gilt, aktuelle Fachliteratur fortlaufend auszuwerten und für die Anwendung in der Planungs- und Genehmigungspraxis aufzubereiten. Zielgruppe müssen dabei die kommunalen Akteure sein, denen in der Regel die Planungshoheit obliegt. Auf Grund der häufig begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen müssen sie dabei unterstützt werden, bestehende Steuerungsinstrumente konsequent anzuwenden und die Flächen neben der Stromproduktion auch für die Förderung der Biodiversität zu nutzen. Online-Plattformen sind dabei besonders gut geeignet, aktuelle Informationen praxisnah bereitzustellen. Ergänzend haben sich Vor-Ort-Veranstaltungen in guten Beispielanlagen bewährt, bei denen Netzwerke geknüpft werden und persönlicher Erfahrungsaustausch zwischen Verwaltung, Projektierern und Naturschutzverbänden stattfinden kann.
Eilantrag von Naturschutzverbänden gegen die Tötung des Wolfs GW1896m sowie weiterer Tiere aus dem Leuscheider Rudel, aufschiebende Wirkung bis zur Gerichtsentscheidung; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 142 |
| Kommune | 4 |
| Land | 229 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 72 |
| Wissenschaft | 12 |
| Zivilgesellschaft | 30 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Ereignis | 10 |
| Förderprogramm | 98 |
| Text | 283 |
| Umweltprüfung | 11 |
| WRRL-Maßnahme | 1 |
| unbekannt | 29 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 310 |
| Offen | 119 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 432 |
| Englisch | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 8 |
| Bild | 78 |
| Datei | 14 |
| Dokument | 76 |
| Keine | 190 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 3 |
| Webseite | 168 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 223 |
| Lebewesen und Lebensräume | 420 |
| Luft | 112 |
| Mensch und Umwelt | 433 |
| Wasser | 208 |
| Weitere | 404 |