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Berliner Waldbaurichtlinie

Die Berliner Erholungswälder werden seit langem naturnah gepflegt und bewirtschaftet. 1991 wurden die Prinzipien dieser Waldpflege erstmals umfassend zu Papier gebracht und als Waldbaurichtlinie verabschiedet. Nach einer Bilanzierung und Abstimmung mit den Naturschutzverbänden und den unabhängigen Zertifizierern wurde 2005 die Waldbaurichtlinie für die Berliner Forsten aktualisiert und verabschiedet. Mit dieser Waldbaurichtlinie werden die Ansprüche der Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der Erholungsnutzung, der Landschaftsästhetik und des Klimaschutzes zu einem einheitlichen Handlungskonzept zusammengefasst, das für die Berliner Wälder in der Stadt und im Umland gleichermaßen gilt. In einer Zeit weltweit steigender Umweltbelastungen und einem nach wie vor ungebremsten Raubbau an den Wäldern dieser Erde, sowohl in den Tropen als auch in den nördlichen Klimazonen, ist der Erhalt und die Pflege unserer einheimischen Wälder, die Sicherung ihrer ökologischen Leistungsfähigkeit und damit der Nachhaltigkeit ihrer vielfältigen Funktionen eine unbedingte Voraussetzung für die Bewahrung einer lebenswerten und gesunden Umwelt. Es gilt, den Wald auch für unsere Nachkommen als unverzichtbare Lebensgrundlage zu erhalten. Das erfordert die konsequente Beachtung ökologischer Grundsätze bei seiner Bewirtschaftung. Diesen Grundsätzen hat sich Berlin durch Unterzeichnung des Kyotoprotokolls verpflichtet und will dies im eigenen Wald in vorbildlicher Weise umsetzen. Das Ökosystem Wald in seinen naturraumtypischen Ausprägungen und seinen Wirkungsbeziehungen wird nachhaltig gefördert, auf Dauer stabilisiert und erleidet durch die Bewirtschaftung keine Schäden. Das naturraum- und standorttypische Wald- und Landschaftsbild wird erhalten und entwickelt, um auch die Schönheit der vielfältigen Waldlandschaft hervorzuheben. Die stille Erholung und das Naturerleben sowie die Umweltbildung im Wald werden für die Menschen der Großstadt gefördert. Die Steigerung der waldtypischen Erlebnisqualität steht dabei im Mittelpunkt. So bleibt der Wald als “Gegenwelt” zum hektischen Getriebe der Großstadt erhalten. Das im Berliner Landschafts- und Artenschutzprogramm geforderte Prinzip des Natur- und Artenschutzes auf der ganzen Fläche wird im Wald im Sinne eines umfassenden Waldnaturschutzes praktiziert. Berliner Landschafts- und Artenschutzprogramm Es sollen strukturreiche Mischwälder entstehen. Die Erneuerung der Wälder erfolgt dabei grundsätzlich durch natürliche Aussamung der Waldbäume. Es sollen sich Wälder aus standortgerechten, naturraumtypischen, heimischen Baum- und Straucharten entwickeln. Das sind die Arten, die sich seit der letzten Eiszeit natürlich angesiedelt haben. Der Anbau von nichtstandortgerechten und nichtheimischen Baumarten verursacht ökologische Probleme und ist häufig von negativen waldbaulichen Erfahrungen begleitet. Deshalb werden diese Baumarten nicht mehr angebaut und gefördert. Die Waldpflege dient der Erhaltung und Förderung der Vitalität und Qualität der Bäume. Die im Rahmen der Bestandespflege durchgeführten Maßnahmen (z.B. Durchforstungen) sollen helfen, gesunde und stabile Bestände entstehen zu lassen und nach Möglichkeit Strukturreichtum und Mischbaumarten zu fördern. Zur nachhaltigen Nutzung des Rohstoffes Holz werden Waldbestände mit hohen Vorräten an starkem und wertvollem Holz entwickelt. Die Bodenfruchtbarkeit soll erhalten und gefördert werden. Die Entwicklung einer gesunden Humusschicht und geschlossene Nährstoffkreisläufe werden angestrebt. Pflanzenschutzmittel werden grundsätzlich nicht eingesetzt. Die Erschließung der Wälder mit Wegen entspricht den Erfordernissen des Schutz- und Erholungswaldes. Fahrwege und Fahrzeugverkehr werden auf ein Minimum beschränkt, die Erschließung für forstliche Pflegemaßnahmen erfolgt behutsam und attraktive Erholungsangebote werden entwickelt und erhalten. Gesunde alte und absterbende Bäume sowie liegendes und stehendes Totholz sind als sogenanntes Biotopholz ein wichtiger Beitrag zur Förderung und Sicherung von Vorkommen gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. 5 bis 10 vitale Altbäume pro Hektar bleiben deshalb der natürlichen Entwicklung überlassen und bilden die Grundlage für ein flächen- und dauerhaftes Alt- und Biotopholzprogramm in den Berliner Wäldern. Um den Anteil an Totholz für die darauf angewiesenen Arten zu erhöhen, verbleibt liegendes und stehendes Totholz sowie Windbruch jeden Alters im Wald. Ausnahmen bilden Maßnahmen zur Entfernung von Gefahrenstellen an Wegen, Park- und Spielplätzen, Siedlungsrändern usw… Bei den Pflegemaßnahmen wird auf die Brut- und Aufzuchtzeiten der störungsempfindlichen Tierarten Rücksicht genommen. Durch die Anwendung dieser Waldbaurichtlinie wird neben der Sicherung eines vielseitigen und leistungsfähigen Waldes für kommende Generationen auch den Anforderungen der anspruchsvollen Zertifikate des Forest Stewardship Council (FSC) und des Naturlandverbandes für eine ökologische Waldbewirtschaftung Rechnung getragen.

Koordinierungstreffen 'Rolle der Landschaftspflegeverbaende in der Bundesrepublik Deutschland' (Vilm)

Das Projekt "Koordinierungstreffen 'Rolle der Landschaftspflegeverbaende in der Bundesrepublik Deutschland' (Vilm)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V..

Einrichtung eines modellhaften oekologischen Kindergartens in Hilpoltstein

Das Projekt "Einrichtung eines modellhaften oekologischen Kindergartens in Hilpoltstein" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V..Der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. zeigt mit diesem Projekt, welche Möglichkeiten durch einen Naturschutzverband als Träger eines Kindergartens bestehen, auf Basis der Agenda 21 über die bisherigen Aufgaben eines Natur- und Umweltschutzverbandes hinaus eine neue Aufgabe in der Gesellschaft zu übernehmen. Durch dieses Modell wird gezeigt, welchen Einfluss ein ökologisch-orientierter, integrativer Ansatz auf die Organisationsstruktur, die pädagogische Arbeit und die Außenwirkung einer Einrichtung in Trägerschaft eines Naturschutzverbandes hat. In der Anfangsphase ging der LBV in Übereinstimmung mit vielen anderen Trägern, die integrative Einrichtungen führen, von der dreigruppigen Struktur seines Arche Noah Kindergartens aus. In einer integrativen und zwei 'normalen' Gruppen erlebten die Kinder ihre Einrichtung als einen Ort, in dem viel spieleri-sche Naturerfahrung, Entwicklung kindlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten am Lernort Natur und die Ausrichtung an dem Prinzip Maria Montessoris 'Hilf mir es selbst zu tun' Leitlinien der Kindergartenarbeit wa-ren. Schon früh wurde der Projektansatz als Methode fester Bestandteil des Arche Noah Kindergartens. Immer wurden die Kinder in die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Projekten mit einbezogen, und es wurden die Dimensionen angebahnt, die dem übergeordneten Ziel Gestaltungskompetenz (im Sinne von Prof. Dr. Gerd de Haan/FU Berlin) dienten. Intensive Schulung der Erzieherinnen durch das Umweltbildungsteam des LBV, gemeinsame Weiterentwicklung einer Pädagogik an der Schnittstelle zwi-schen Umweltbildung und Montessori-Pädagogik sowie starke Einbeziehung des Außengeländes bildeten die Grundlagen eines Prozesses, der hin zu einem offenen Haus mit vielfältigem Spiel- und Lernangebot führte. Intensive Elternarbeit, Kommunikation nach außen sowie in den Verband, intensive Beteiligung an der pädagogischen Diskussion auf allen Ebenen kennzeichneten den Fortgang des Projektes. Anpachtung eigener Flächen sowie intensive Nutzung der umgebenden Naturräume verstärkten das Leitbild des achtsamen Umgangs miteinander und wirkten sich positiv auf die pädagogische Arbeit im Arche Noah Kindergarten aus.

Erfahrungsaustausch und Arbeitskoordinierung zum Thema Umwelt unter den Landschaftspflegeverbaenden

Das Projekt "Erfahrungsaustausch und Arbeitskoordinierung zum Thema Umwelt unter den Landschaftspflegeverbaenden" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V..

Neue Loesungsansaetze zur Gestaltung und Nutzung von Freileitungstrassen nach oekologischen und oekonomischen Gesichtspunkten - Pilotversuch und Demonstration

Das Projekt "Neue Loesungsansaetze zur Gestaltung und Nutzung von Freileitungstrassen nach oekologischen und oekonomischen Gesichtspunkten - Pilotversuch und Demonstration" wird/wurde ausgeführt durch: Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbundgesellschaft).Ausgangssituation: Bedingt durch eine Veraenderung des gesellschaftspolitischen Umfeldes gewinnt die Instandhaltung von Freileitungstrassen nach oekologischen Kriterien zunehmend an Bedeutung. Loesung: Gemeinsam mit zwei Projektpartnern werden Strategien und Programme fuer ein oekologisch nachhaltiges Trassenmanagement entwickelt. Innovation: Basierend auf einer umfassenden Erhebung und Analyse des Ist-Zustandes werden auf repraesentativen Leitungsabschnitten alternative Verbesserungsmassnahmen erarbeitet. Nutzen: Neben einer Akzeptanzsteigerung bei den Behoerden, den Eigentuemern, der Bevoelkerung und verschiedenen Interessensgruppen (Naturschutzverbaende, Jagd-, Forstwirtschaft und Buergerinitiativen) sollen auch Kosteneinsparungspotentiale untersucht werden.

Die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege

Die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege (LB) hat insbesondere die Aufgabe, die Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege fachlich und wissenschaftlich zu beraten sowie beratend mitzuwirken an deren wesentlichen Entscheidungen. Sie ist unabhängig und nicht an politische Weisungen gebunden. Die Landesbeauftragte berät im Schwerpunkt die Oberste und unteren Naturschutzbehörden, aber auch Naturschutzverbände und Bürgerinnen und Bürger. Sie ist Vorsitzende des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege . Die Landesbeauftragte initiiert und erarbeitet fachliche und wissenschaftliche Grundlagen, wie sie in anderen Bundesländern von den Landesanstalten erstellt werden. Seit November 2023 ist Frau Prof. Dr. Aletta Bonn Landesbeauftragte. Fachliche Grundlagen Die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege koordiniert oder begleitet die Erarbeitung fachlicher Grundlagen des Naturschutzes und steht für fachliche Auskünfte zur Verfügung. Weitere Informationen Beratung und Service Fachlich wirkt die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege bei Gesetzgebungsverfahren, wie dem Naturschutzgesetz, bei der Erarbeitung von Verordnungen und bei Planungsverfahren mit. Weitere Informationen Aufgaben und Kooperationspartner Die Aufgaben und Kooperationspartner der Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege werden vorgestellt. Weitere Informationen Bild: Bernd Machatzi Publikationen, Ausstellungen und Historie Eine Auswahl der Veröffentlichungen im Auftrag des ehem. Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege bzw. mit seiner Beteiligung. Wanderausstellung "Die Beauftragten für Naturschutz in Berlin". Desweiteren Informationen zur Historie von Prof. Dr. Max Hilzheimer. Weitere Informationen

2884 - Flurbereinigung Frankenhardt-Markertshofen/Obersontheim, Änderung WuG Nr. 9

Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes ist eine einfache Änderung des Planes nach § 41 FlurbG erforderlich geworden. Die Änderung Nachtrag Nr.IX umfasst im Wesentlichen geringfügige Anpassungen hinsichtlich Ausbaustandard von Wegen sowie bodenverbessernde Maßnahmen. Die Gesamtkonzeption des Planes wird hierdurch nicht verändert. Die Feststellung der UVP-Pflicht (Vorprüfung) gemäß § 7 UVPG, die Artenschutz-Vorprüfung gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG sowie die Natura 2000-Vorprüfung lassen keine erheblichen Beeinträchtigungen erwarten. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und soweit erforderlich die betroffenen Träger öffentlicher Belange, betroffene Rechtsinhaber und anerkannte Naturschutzvereine haben der Änderung zugestimmt.

Regionales Raumordnungsprogramm 2016 mit 1. Änderung vollvektoriell PLU

Bei dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Hildesheim aus dem Jahr 2016 handelt es sich um eine Satzung. Das Regionale Raumordnungsprogramm enthält Grundsätze und Ziele zur angestrebten räumlichen und strukturellen Entwicklung des Landkreises Hildesheim. Diese Ziele wurden unter Beteiligung und in Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Naturschutzverbänden und weiteren fachlich berührten Stellen und Verbänden erarbeitet. Das RROP wurde am 16.03.2016 vom Kreistag des Landkreises Hildesheim beschlossen und mit Bescheid des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser vom 05.07.2016 unter Maßgaben genehmigt. Der Kreistag ist diesen Maßgaben in seiner Sitzung am 24.10.2016 beigetreten. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 02.11.2016. Zweck: Das Regionale Raumordnungsprogramm dient der Gestaltung und Entwicklung des Planungsraumes. Unterschiedliche Raumnutzungen werden untereinander abgestimmt.

Gummiringe und Plastikmüll sorgen in Sachsen-Anhalt für mehr Todesfälle bei Störchen

Tödliche Falle für streng geschützte Tiere: In Sachsen-Anhalt werden vermehrt verendete Weißstörche gefunden, zuletzt insbesondere im Saalekreis. Hier wurden nach Angaben des Storchenhofs Loburg im vergangenen Jahr zwölf tote Störche gezählt, landesweit waren es 36. Die Todesfälle häufen sich den Angaben zufolge im Juli. Ursache gleich in mehreren Fällen waren Gummibänder bzw. -ringe, die beispielsweise beim Bündeln von Radieschen verwendet. Landen diese auf dem Acker oder in Kompostanlagen im Freien, sind sie für Störche kaum von Regenwürmern zu unterscheiden. Das Problem: Das Gummi besteht aus Elastomeren, die sich innerhalb des Magen-Darm-Traktes nicht zersetzen. Bildet sich daraus innerhalb kurzer Zeit ein festes Knäuel, verhungert der Storch bei vollem Magen. Besonders dramatisch ist dies bei Jungtieren, die ihren Mageninhalt noch nicht durch Gewöllebildung entleeren können. Zudem stören Gummiringe im Magen auch das Gleichgewicht, wodurch vor allem Jungvögel häufiger und teilweise schon beim ersten Ausflug aus dem Nest verunglücken. Auch mit Blick auf die in Sachsen-Anhalt derzeit rückläufige Reproduktionsrate, also die sinkende Zahl flügge gewordener Jungstörche pro Brutpaar, sollte dieser Risikofaktor unbedingt minimiert werden. Problematisch für die Störche ist neben Gummi- auch vermehrt Plastikmüll, der ebenfalls den Magen verstopfen sowie dort Verletzungen und Entzündungen auslösen kann. Hinzu kommt, dass sich damit gerade Jungstörche Gliedmaßen abschnüren oder sich sogar strangulieren können. Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann sieht die vermehrt auftretenden Todesfälle mit Sorge: „Wir werden die Entwicklung genau beobachten und wollen die Auswirkungen der Verschmutzung durch Abfall auch zum Thema bei der nächsten Umweltministerkonferenz Anfang Juni im rheinland-pfälzischen Bad Dürkheim machen. Plastik und Gummi gehören nicht auf die Felder.“ In Zusammenarbeit mit dem Storchenhof Loburg sowie Naturschutzverbänden wie dem NABU hat das Landesamt für Umweltschutz (LAU) mehrfach über negative Folgen der falschen Entsorgung von Gummi und Kunststoffen auf die Tierwelt informiert. Um die Bevölkerung und vor allem Entsorgungsunternehmen noch stärker sensibilisieren, plant das LAU u.a. ein Online-Kolloquium zum Thema Kunststoffe und Gummi in biogenen Abfällen wie Kompost, Gärresten oder Bioabfällen. Zudem wird die Bevölkerung gebeten, verendete Störche sowie größere Mengen von Gummiringen auf Acker- bzw. Kompostierungsflächen fotografisch festzuhalten und dem Storchenhof Loburg zu melden. Trotz der vermehrten Todesfälle gibt es aber auch eine positive Nachricht: So ist die Storchenpopulation in Sachsen-Anhalt nach Schätzungen des Storchenhofs in den vergangenen Jahren durch den hohen Grad an Zuwanderung weitgehend stabil geblieben. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter).

Regionales Raumordnungsprogramm 2016 mit 1. Änderung vollvektoriell

Bei dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Hildesheim aus dem Jahr 2016 handelt es sich um eine Satzung. Das Regionale Raumordnungsprogramm enthält Grundsätze und Ziele zur angestrebten räumlichen und strukturellen Entwicklung des Landkreises Hildesheim. Diese Ziele wurden unter Beteiligung und in Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Naturschutzverbänden und weiteren fachlich berührten Stellen und Verbänden erarbeitet. Das RROP wurde am 16.03.2016 vom Kreistag des Landkreises Hildesheim beschlossen und mit Bescheid des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser vom 05.07.2016 unter Maßgaben genehmigt. Der Kreistag ist diesen Maßgaben in seiner Sitzung am 24.10.2016 beigetreten. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 02.11.2016. Zweck: Das Regionale Raumordnungsprogramm dient der Gestaltung und Entwicklung des Planungsraumes. Unterschiedliche Raumnutzungen werden untereinander abgestimmt.

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