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s/natuschutzgroßprojekt/Naturschutzgroßprojekt/gi

Naturschutzförderung Förderung mit Mitteln der EU Förderung mit Mitteln des Bundes Förderung mit Mitteln des Landes

Hinweis: Für die auslaufende EU-Förderperiode 2014 bis 2022 können keine Neuanträge gestellt werden. Die neue Förderrichtlinie sowie die neuen Antragsformulare für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027 werden derzeit erarbeitet und zu gegebener Zeit bereitgestellt . Investive Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden über das Förderprogramm 6301 - Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 gefördert. Die Mittel für dieses Förderprogramm kommen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und vom Land Sachsen-Anhalt. Grundlage für eine Projektförderung sind die "Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten ( Naturschutz-Richtlinien )". Zu den förderfähigen Projekten zählen neben Vorhaben zur Gebietsbetreuung auch solche für den Artenschutz und das Artenmanagement  sowie Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins. Antragsberechtigt sind u.a. Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere Vereine, Verbände und Stiftungen. Die Naturschutz-Richtlinien, die erforderlichen Antragsunterlagen sowie ein Merkblatt sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar (Stichwort: Investitionsförderung, Formulare/Informationen, Förderprogramm Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 - FP6301 ). Weiterführende Informationen und einen Überblick über ELER-Naturschutz-Projekte in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale) . Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten bietet mehrere land- und forstwirtschaftliche Förderprogramme mit naturschutzfachlichem Bezug an. Diese Programme finden Sie unter http://www.elaisa.sachsen-anhalt.de/ Eine weitere Möglichkeit der Projektförderung bietet sich über das EU-Förderinstrument LIFE . Das LIFE-Programm 2021 bis 2027 fördert Projekte des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes. Bei LIFE-Projekten handelt es sich um großvolumige Vorhaben mit Leuchtturmcharakter und Mehrwert für die EU. Die wesentlichen Grundlagen für eine Projektförderung sind die Verordnung (EU) Nr. 2021/783 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung  (EU) Nr. 1293/2013 sowie das jeweils aktuelle mehrjährige Arbeitsprogramm. In folgenden Teilprogrammen werden verschiedene Projektarten angeboten: Naturschutz und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung und Energiewende. Die Projektbeantragung erfolgt online direkt in Brüssel im Rahmen jährlicher LIFE-Ausschreibungen, wobei Zeitpunkt und Verfahren je nach Teilprogramm und Projektart unterschiedlich sein können. Für die meisten Projekte erfolgt die Ausschreibung im Frühjahr. Für das LIFE-Programm wurden Nationale Kontaktstellen (national contact point - NCP) eingerichtet. Die NCP leisten Unterstützung, beispielsweise um eine Kofinanzierung des Projektes mit Landesmitteln zu ermöglichen. Die NCP für Sachsen-Anhalt finden Sie hier: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) Referat 25 – Biodiversität, Großschutzgebiete, Naturschutzförderung Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Frau Diana Reinhardt Telefon: 0391-567 1684 E-Mail: Diana.Reinhardt(at)mwu.sachsen-anhalt.de Vertretung Frau Andrea Hiemann Telefon: 0391 567 1555 E-Mail: andrea.hiemann(at)mwu.sachsen-anhalt.de Weiterführende Informationen zu einzelnen Projekten in Sachsen-Anhalt können hier nachgelesen werden. Weitere Informationen zu LIFE erhalten Sie auf den Seiten der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft ZUG gGmbH: https://www.z-u-g.org/strategische-aufgaben/beratung-zum-eu-life-programm/life-programm-2021-2027/ In Deutschland ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) das wichtigste nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft sowie vitale ländliche Räume. Grundlage für eine naturschutzfachliche Projektförderung ist der Förderbereich 4, Maßnahmengruppe H "nicht-produktiver investiver Naturschutz" des GAK-Rahmenplans. Zu den förderfähigen Projekten gehört neben Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Biotopen, Gehölzpflanzungen sowie Halboffen- und Offenlandlebensräumen auch der Grunderwerb von Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung. Als Zuwendungsempfänger kommen Landbewirtschafter, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie gemeinnützige juristische Personen in Frage. Die Richtlinie und die erforderlichen Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar. Weiterführende Informationen und einen Überblick über GAK-Naturschutz-Projekte in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale). Nähere Informationen zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie den dazugehörigen Rahmenplan zum Download erhält man auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft . Mit dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt fördert das Bundesumweltministerium Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen. An den Projekten muss ein besonderes Bundesinteresse bestehen. Das heißt, die Vorhaben sind für Deutschland besonders repräsentativ und setzen Ziele der Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise um. Projekte werden auf Grundlage der "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt" in fünf Förderschwerpunkten gefördert: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland, Sichern von Ökosystemleistungen, Stadtnatur und weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) prüft die Vorhaben in einem zweistufigen Verfahren: Antragsteller reichen zunächst beim Programmbüro des BfN eine Projektskizze ein. Wird diese positiv bewertet, müssen Sie einen detaillierten Projektantrag vorlegen. Das BfN hat die fachliche und administrative Bearbeitung des Bundesprogramms Biologische Vielfalt an das Programmbüro im Projektträger des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) übergeben. Die Förderdauer beträgt in der Regel 6 Jahre. Weitere Informationen zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt findet man auf der Seite des BfN . Über das Bundesprogramm "chance.natur" werden im Land Sachsen-Anhalt sogenannte Naturschutzgroßprojekte realisiert. Mit diesem Förderprogramm sollen schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung errichtet und geschützt werden. Es werden nur bedeutsame großflächige Gebiete gefördert, denen eine außerordentliche Bedeutung für den Naturschutz aus nationaler Sicht zukommt. Grundlage für eine Projektförderung sind die "Richtlinien zur Förderung der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (Förderrichtlinien Naturschutzgroßprojekte)". Gefördert werden Projekte zur Errichtung sowie Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur- und Kulturlandschaften von besonderen Wert sowie von Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten, die in Deutschland ihren Verbreitungsschwerpunkt haben und für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt. Dies beinhaltet auch die Förderung von mit dem Projekt in Verbindung stehenden Ausgaben, beispielsweise für Projektplanung/-management, Grunderwerb oder Öffentlichkeitsarbeit. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen wie kommunale Gebietskörperschaften, Naturschutzorganisationen/-einrichtungen, Stiftungen und Zweckverbände. Projektskizzen können fortlaufend über das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) eingereicht werden. Bei positiver Beurteilung der Projektskizze durch das BfN kann ein Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vorgelegt werden. Weitere Informationen zur Bundesförderung chance.natur sind abrufbar auf den Seiten von BMU und BfN . Weiterführende Informationen zu einzelnen Naturschutzgroßprojekten in Sachsen-Anhalt können hier nachgelesen werden. Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Koordinierungsstellen der nach Naturschutzgesetz anerkannten, landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen sowie die Trägervereine der Naturparke Sachsen-Anhalts. Die Projektförderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Trägervereine der Naturparke Sachsen-Anhalts und von Naturschutzvereinigungen Sachsen-Anhalts (Richtlinie Verbandsförderung)“ zur Unterstützung der Koordinierung der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit und zur Umsetzung der Ziele der Naturparke. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt/Referat 407 in Halle (Saale). Die bisherige Artensofortförderung des Umweltministeriums wurde weiterentwickelt und seit 2024 an als Sofortförderprogramm NaturWasserMensch fortgeführt. Gefördert werden wirksame sowie zeitlich und finanziell überschaubare Maßnahmen im öffentlichen Interesse in den Bereichen Natur- oder Gewässerschutz, mit Bezug zu Bürgerinnen und Bürgern im jeweiligen Wohnumfeld. Durch das neue Sofortförderprogramm sollen insbesondere jene Projekte unterstützt werden, die nicht aus anderen Programmen förderfähig sind.

Pflege- und Entwicklungsplan Naturpark Uckermärkische Seen im Land Brandenburg

Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Uckermärkische Seen einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der Naturpark Uckermärkische Seen liegt inmitten der wasserreichen, sanft gewellten Uckermark und findet seine Fortsetzung in den unmittelbar angrenzenden Naturparks Stechlin-Ruppiner Land und Feldberger Seenlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern und dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Sein lebhaftes Relief entstand während der Weichseleiszeit vor über 15.000 Jahren. Typisch für diese Region sind die vielen Rinnenseen, die Sölle und Moore. Die Hälfte des Naturparks nehmen Wälder ein. Mit der im 12. Jahrhundert einsetzenden deutsch-pommerschen Besiedlung und der damit verbundenen Waldrodung entstand eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft mit Hecken, Wiesen, Äckern und Feldgehölzen. Das Wappentier ist der Fischadler, der mit über 30 Brutpaaren hier in ungewöhnlicher Dichte lebt. Der Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) Naturpark Uckermärkische Seen wurde nicht zu Ende geführt, weil ab Beginn des Naturschutzgroßprojektes (NGP) Uckermärkische Seen ein neuer Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) für die Kerngebiete des NGP in Auftrag gegeben wurde. Für den PEP im Naturpark liegt nur eine Biotoptypenkartierung vor.

Naturschutzgroßprojekte in Sachsen-Anhalt Naturschutzgroßprojekt „Trockenhänge an Saale und Unstrut“ Naturschutzgroßprojekt „Untere Havelniederung“ Naturschutzgroßprojekt „Mittelelbe-Schwarze Elster“

Entlang der Flüsse Saale und Unstrut gibt es auf den steilen Hängen und in den kleinen Seitentälern eine Vielzahl besonderer Trockenlebensräume: felsige Flächen, magere Wiesen, trockene Rasengebiete sowie arrondierte Streuobstwiesen, Acker- und Waldränder. Diese Gebiete sind die Heimat vieler seltener Tiere und Pflanzen. Doch sie sind bedroht, insbesondere wenn sie nicht gepflegt oder genutzt werden. Früher waren hier regelmäßig Hirten mit ihren Herden unterwegs. Diese Form der naturnahen Nutzung wird heute jedoch immer seltener. Ohne sie kommt es zu Verbuschungen und einer Degradierung der Biotope: Büsche und Sträucher wachsen unkontrolliert, wertvolle Lebensräume gehen verloren und mit ihnen viele seltene Offenlandarten. Deshalb hat der Geo-Naturpark Saale-Unstrut-Triasland das große Naturschutzprojekt „Trockenhänge an Saale und Unstrut“ initiiert: Ziel ist es, diese einzigartigen Landschaften zu erhalten und weiterzuentwickeln und dabei die Tier- und Pflanzenwelt mit angepasster Landnutzung zu verbinden. In der ersten Projektphase wird ein Pflege- und Entwicklungsplan für eine Fläche von knapp 4.000 Hektar erstellt. Diese Fläche verteilt sich auf insgesamt fünf Regionen im Naturpark. Mithilfe von Biotopkartierungen, floristischen und faunistischen Erfassungen sowie sozioökonomischen Studien werden umfassende Erhebungen durchgeführt. Welche Tier- und Pflanzenarten leben dort? Wie wird die Fläche heute genutzt? Welche Bedürfnisse haben Eigentümer:innen, Landwirt:innen und andere Beteiligte vor Ort? Aus all diesen Informationen entstehen bis zum Ende der ersten Projektphase (Dezember 2024 bis Februar 2028) konkrete Vorschläge, wie die Landschaft entwickelt, gepflegt und genutzt werden kann, beispielsweise durch Beweidung, das Entfernen von Verbuschungen oder eine schonendere Nutzung. In einer zweiten Projektphase sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden. Durch die Kombination von Artenschutz und extensiver Landnutzung, beispielsweise in Form von Weidetierhaltung, wird so die einzigartige Biodiversität in der Region gestärkt und der Erhalt der charakteristischen Kulturlandschaft an Saale und Unstrut gefördert. Das Projekt wird gefördert über das Förderprogramm „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ mit Mitteln des Bundesumweltministeriums (75 Prozent) und des Landes Sachsen-Anhalt (16 Prozent). Der Eigenanteil von 9 Prozent wird durch die Landkreise Burgenlandkreis und Saalekreis sowie den Geo-Naturpark selbst getragen. Das Fördervolumen für Projektphase I beträgt insgesamt 1,5 Mio. Euro. Detaillierte Informationen zum Projekt „Trockenhänge an Saale und Unstrut“ finden Sie auf der Website des Geo-Naturparks Saale-Unstrut-Triasland . Das Gewässerrandstreifenprojekt wird seit 2005 mit Mitteln des Bundes (75 Prozent), des Landes Brandenburg (11 Prozent), des Landes Sachsen-Anhalt (7 Prozent) sowie des NABU (7 Prozent) umgesetzt. Das Projektgebiet erstreckt sich auf einer Länge von 86 Kilometern am Havelunterlauf von Pritzerbe in Brandenburg bis unterhalb von Havelberg in Sachsen-Anhalt, wo die Havel in die Elbe mündet. Das Projekt ist auf die Renaturierung des Unterlaufs der Havel und die Wiederherstellung natürlicher Retentionspotentiale der Havelaue sowie angrenzender Gebiete in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt gerichtet. Die Projektphase 1 wurde im Juni 2009 mit der Erarbeitung eines zwischen dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) als Träger, den Ländern und dem Bund abgestimmten Pflege- und Entwicklungsplans abgeschlossen. Ende 2019 wurde mit der Umsetzungsphase (Projektphase 2) begonnen und ist bis 2033 geplant. Das Naturschutzgroßprojekt hat einen Gesamtumfang von ca. 66,5 Mio. Euro. Weitere detaillierte Informationen zum Naturschutzgroßprojekt Untere Havelniederung finden Sie auf der Internetseite des NABU . Im Bereich der Mittleren Elbe zwischen Pretzsch und Gallin sowie der Unteren Schwarzen Elster ab Jessen beteiligen sich das  Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen des Bundesförderprogrammes „chance.natur“ an der Umsetzung des Naturschutzgroßprojektes Mittelelbe-Schwarze Elster. Die Heinz-Sielmann-Stiftung beabsichtigt unter der Mitwirkung regionaler Akteure, wie dem Biosphärenreservat Mittelelbe, verlorengegangene Bereiche der Auenlandschaft und deren natürliche Dynamik wieder herzustellen. Viele verschiedene Maßnahmen, wie das Wiederanschließen von Altwässern an die Elbe, Wiederherstellung einzelner Auwälder und partielle Extensivierungen von Grünland werden zur Verbesserung der ökologischen und wasserwirtschaftlichen Situation beitragen. Die durch den intensiven Stromausbau der Elbe über die letzten 150 Jahre erzeugten Probleme, wie starke Erosion der Flusssohle/Sohlvertiefung und sinkende Grundwasserstände in Flussnähe, sollen mit Hilfe der Umgestaltungen innerhalb dieses Projektes abgemildert werden. Das Projekt startete am 1. Juni 2020 mit der sogenannten Projektphase 1, welche die Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplans zum Ziel hat. In der Projektphase 1 werden die Projektmaßnahmen entwickelt und festgelegt, die schließlich in der Projektphase 2 ab dem Jahr 2023 umgesetzt werden. Insgesamt wurden für die Projektphase 1 ca. 2,7 Mio. Euro investiert. Der Bund beteiligt sich mit einem Anteil von 75 Prozent an der Gesamtfinanzierung. Das Land Sachsen-Anhalt, in Vertretung durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, beteiligt sich mit 15 Prozent an der Gesamtfinanzierung und hat für die Umsetzung der Projektphase 1 ca. 400.000 Euro bereitgestellt. Die Heinz-Sielmann-Stiftung steuert einen Eigenanteil von 10 Prozent zu der Gesamtfinanzierung der ersten Projektphase hinzu. Weitere detaillierte Informationen zum Naturschutzgroßprojekt Mittelelbe-Schwarze Elster finden Sie auf der Internetseite der Heinz Sielmann Stiftung .

Bodenschutz - Auf- und Einbringen von Material (Gebiete des Naturschutzes)

Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 7, Abs. 6). Diese werden ausgelöst, wenn in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Biosphärenreservaten, Naturdenkmälern, geschützten Landschaftsbestandteilen, Natura 2000-Gebieten und gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie für die Böden der Kernzonen von Naturschutzgroßprojekten des Bundes von gesamtstaatlicher Bedeutung Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden lila dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort. Durch Anklicken erhält man Informationen zur Art des Naturschutzgutes.

Das Naturschutzgroßprojekt Baar – eine Zwischenbilanz nach fünf Jahren Umsetzung

Die Fördergebietskulisse des Naturschutzgroßprojekts Baar befindet sich im Südwesten Baden-Württembergs. Das Projekt wird durch das Programm „chance.natur − Bundesförderung Naturschutz“ gefördert. Zu den wesentlichen Teilzielen des Projekts zählen die Sicherung und Aufwertung der Biotope für den Artenschutz, die Verbesserung des naturbasierten Klimaschutzes und die Förderung des Biotopverbunds. Zu den prioritär umzusetzenden Maßnahmen zählen daher die Wiederherstellung von Niedermooren und Magerrasen in Kerngebieten. Weiterhin müssen vorhandene Refugialräume für den Biotopverbund gesichert sowie vertikale und horizontale Wanderbewegungen für Arten ermöglicht werden. Dem Naturraum Baar kommt durch seine Lage innerhalb der europäischen Großlandschaften eine Schlüsselbedeutung im Biotopverbund zu. Nach fünf Jahren Projektumsetzung erfolgte eine erste vorläufige Evaluation. Dabei wurde der bisherige Zielerreichungsgrad u. a. anhand der Umsetzung der Biotoppflegemaßnahmen überprüft. Wenngleich eine Aussage nach fünf Jahren nur bedingt möglich ist, lässt sich erkennen, dass einige Maßnahmen – wie die Pflege extensiven Grünlands, die Schaffung von Waldrefugien und eine Verbesserung des Biotopverbunds durch die Gestaltung der Waldränder – erfolgversprechend umgesetzt wurden. In den Waldbereichen wurde eine Zunahme einiger Lichtwaldarten unter den Gefäßpflanzen und Tagfaltern verzeichnet. Andere Maßnahmen, die längere Abstimmungsprozesse benötigen, wie die hydrologische Stabilisation von Moorflächen, bedürfen noch der Nachbesserung und der Lösung von Zielkonflikten, wenn bspw. dynamische Anstauprozesse, die durch den Biber angestoßen werden, sensible Zielarten lokal verdrängen.

Entwicklung der Naturschutzgroßprojekte im Rahmen der Aktion Grün

Fortschritte bei der Umsetzung der Naturschutzgroßprojekte; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten

Naturschutzgroßprojekt 'Neue Hirtenwege im Pfälzerwald' - Projekt II - Projektteil ab 01.01.2025

Naturschutzgroßprojekt 'chance.natur - Lebensraum Mittelfränkisches Altmühltal', Projekt II

Naturschutzgroßprojekt 'Trockenhänge an Saale und Unstrut' - Projekt I

Naturschutzgroßprojekt 'Untere Havelniederung zwischen Pritzerbe und Gnevsdorf', Projekt II - Projektteil ab 01.01.2025 - (Kostenerstattung für Mitwirkungsleistungen)

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