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Naturschutzgroßprojekt 'Vogelsberg' - Projekt II - Projektteil ab 01.01.2025

Das Naturschutzgroßprojekt Baar – eine Zwischenbilanz nach fünf Jahren Umsetzung

Die Fördergebietskulisse des Naturschutzgroßprojekts Baar befindet sich im Südwesten Baden-Württembergs. Das Projekt wird durch das Programm „chance.natur − Bundesförderung Naturschutz“ gefördert. Zu den wesentlichen Teilzielen des Projekts zählen die Sicherung und Aufwertung der Biotope für den Artenschutz, die Verbesserung des naturbasierten Klimaschutzes und die Förderung des Biotopverbunds. Zu den prioritär umzusetzenden Maßnahmen zählen daher die Wiederherstellung von Niedermooren und Magerrasen in Kerngebieten. Weiterhin müssen vorhandene Refugialräume für den Biotopverbund gesichert sowie vertikale und horizontale Wanderbewegungen für Arten ermöglicht werden. Dem Naturraum Baar kommt durch seine Lage innerhalb der europäischen Großlandschaften eine Schlüsselbedeutung im Biotopverbund zu. Nach fünf Jahren Projektumsetzung erfolgte eine erste vorläufige Evaluation. Dabei wurde der bisherige Zielerreichungsgrad u. a. anhand der Umsetzung der Biotoppflegemaßnahmen überprüft. Wenngleich eine Aussage nach fünf Jahren nur bedingt möglich ist, lässt sich erkennen, dass einige Maßnahmen – wie die Pflege extensiven Grünlands, die Schaffung von Waldrefugien und eine Verbesserung des Biotopverbunds durch die Gestaltung der Waldränder – erfolgversprechend umgesetzt wurden. In den Waldbereichen wurde eine Zunahme einiger Lichtwaldarten unter den Gefäßpflanzen und Tagfaltern verzeichnet. Andere Maßnahmen, die längere Abstimmungsprozesse benötigen, wie die hydrologische Stabilisation von Moorflächen, bedürfen noch der Nachbesserung und der Lösung von Zielkonflikten, wenn bspw. dynamische Anstauprozesse, die durch den Biber angestoßen werden, sensible Zielarten lokal verdrängen.

Bodenschutz - Auf- und Einbringen von Material (Gebiete des Naturschutzes)

Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 7, Abs. 6). Diese werden ausgelöst, wenn in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Biosphärenreservaten, Naturdenkmälern, geschützten Landschaftsbestandteilen, Natura 2000-Gebieten und gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie für die Böden der Kernzonen von Naturschutzgroßprojekten des Bundes von gesamtstaatlicher Bedeutung Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden lila dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort. Durch Anklicken erhält man Informationen zur Art des Naturschutzgutes.

Entwicklung der Naturschutzgroßprojekte im Rahmen der Aktion Grün

Fortschritte bei der Umsetzung der Naturschutzgroßprojekte; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten

Wer hat von wem profitiert – die Allgemeinheit, die von der Anpassung an den Klimawandel profitieren soll, oder ein kleiner Kreis von Personen, die über die Förderlogik mehrfach begünstigt wurden?

Eine KI-gestützte Recherche lieferte Hinweise auf Quellen und Dokumente, aus denen hervorgeht, dass mehrere Mandatsträger des Bundes- bzw. eines Kreistags aus Sachsen-Anhalt in einer Verwaltungsarchitektur mit fragmentierten Zuständigkeiten ihren „informationellen Heimvorteil” nutzen, um eine Häufung von Fördermitteln für den eigenen Betrieb zu bewirken. Die Personalunion von privaten Landwirten, einem wirtschaftlichen Verein, einer Abteilungsleitung im öffentlichen Dienst und einem politischen Mandat, die in den Quellen und Dokumenten der KI-Recherche erkennbar ist, sowie der damit verbundene klassische Interessenkonflikt werden anhand der folgenden Beispiele strukturell sichtbar: Beispiel 1: Titel: „Auswertung vorliegender Studien und Gutachten für ein sektorübergreifendes regionales Wassermanagement im Westfläming.“ Zeitraum: 2017 Aktenzeichen: TG 74 MULE - Festlegungen für WRRL-Projekte der LLG Auftraggeber: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt, Abteilung 2 Auftragnehmer: Dr. Michael Steininger Finanzierung: 100 % Land Sachsen-Anhalt Höhe öffentliche Mittel: 23.660,00 EUR netto Beispiel 2: Titel: Projekt "Wasser für den Westfläming ein Regionales Management zur Erhöhung des Wasserdargebots im Westfläming" mit Teilaufgabe „Sichtung, Auswertung und Aufbereitung von Altunterlagen“ Zeitraum: 01.01.2019 bis 31.12.2020 Aktenzeichen: 03DAS152C Antragsteller: Landwirtschaftsverein Westfläming e.V. Auftraggeber: Landwirtschaftsverein Westfläming e.V. Auftragnehmer: Mitteldeutsches Institut für angewandte Standortkunde und Bodenschutz (Inhaber: Dr. Michael Steininger) Finanzierung: 100 % Bund (Einzelplan 16, Kapitel 1602, Titel 68505) Höhe öffentlicher Mittel: 32.200 EUR (brutto) Das Beispiel-Projekt 2 war laut Auskunft des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt die Entscheidungsgrundlage für das Projekt „Wiedervernässung eines Niedermoors in der Nedlitzer Niederung“. In diesem Projekt sind seit dem 01.01.2026 Herr Dr. Michael Steininger als Projektmitarbeiter und ebenfalls der Landwirtschaftsverein Westfläming e. V. mit seinen Flächeneigentümern beteiligt (Beispiel 3). Beispiel 3: Titel: Projekt " Wiedervernässung eines Niedermoors in der Nedlitzer Niederung " Zeitraum: 01.01.2026 – 31.03.2029 Projekt-Mitarbeiter: u.a. Dr. Michael Steininger Partner: u.a. Landwirtschaftsverein Westfläming e.V. Finanzierung: EU-Mittel, kofinanziert mit Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt Höhe öffentlicher Mittel: 610.981,48 EUR Auf der Internetseite des Beispiels 3 wird das Projekt wie folgt begründet: „Kenntnisse zu den Auswirkungen von Wiedervernässungen landwirtschaftlich genutzter, meist entwässerter Moore unter den Standortbedingungen Sachsen-Anhalts liegen nicht vor.“ Dies steht jedoch im Widerspruch zu den bis heute nicht veröffentlichten Auswertungen der Altunterlagen durch die LLG bzw. durch den Landwirtschaftsverein Westfläming e. V. (Beispiele 1 und 2) sowie der anderslautenden Veröffentlichung des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt vom 20.04.2023 (Staatssekretär Dr. Steffen Eichner): „Die Renaturierung von Mooren ist in Sachsen-Anhalt aber kein Neuland: Seit 1992 wird sie im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes Drömling vorangetrieben.“ Vor diesem Hintergrund ist die Aufwendung von 610 981,48 Euro öffentlicher Mittel nicht nur formal, sondern auch inhaltlich zu hinterfragen. Auf der Internetseite des Beispiels 3 finden sich unter den Angaben zur Person des Projektmitarbeiters Dr. Michael Steininger keine Hinweise zu seinem Unternehmen, dem Mitteldeutschen Institut für angewandte Standortkunde und Bodenschutz, oder zu dessen vorangegangenen Projekten (vergleiche: https://geo.uni-halle.de/person/steininger-michael/). Die Mitwirkung des Landwirtschaftsvereins Westfläming e. V. als Partner des Projekts „Wiedervernässung eines Niedermoors in der Nedlitzer Niederung” eröffnet den Flächeneigentümern direkten Zugriff auf Entscheidungen innerhalb des Projekts. Dieser Einfluss der Flächeneigentümer wird über die Projektpartnerschaft mit dem Unterhaltungsverband Nuthe/Rossel verstärkt. Gemäß § 55 Abs. 2 WG LSA sind die Unterhaltungsverbände dazu verpflichtet, Eigentümer und Nutzer der zu ihrem Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke in die Verbandsversammlung oder den Verbandsausschuss zu berufen. Frage: Ich bitte um einen Hinweis auf die Fundstelle des Projektantrags zum Projekt „Wiedervernässung eines Niedermoors in der Nedlitzer Niederung” und der Entscheidungsgrundlage (Vermerk) zugunsten des Projektgebiets „Nedlitzer Niederung“ sowie des entsprechenden Bewilligungsbescheids.

Naturschutzgroßprojekt 'chance.natur - Lebensraum Mittelfränkisches Altmühltal', Projekt II

Naturschutzgroßprojekt 'Trockenhänge an Saale und Unstrut' - Projekt I

Naturschutzgroßprojekt 'Neue Hirtenwege im Pfälzerwald' - Projekt II - Projektteil ab 01.01.2025

Naturschutzgroßprojekt 'Baar' - Projekt II - Projektteil ab 01.01.2025

Naturschutzgroßprojekt 'Untere Havelniederung zwischen Pritzerbe und Gnevsdorf', Projekt II - Projektteil ab 01.01.2025 - (Kostenerstattung für Mitwirkungsleistungen)

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