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ARL-Bausteine für einen raumverträglichen Netzausbau

Das Projekt "ARL-Bausteine für einen raumverträglichen Netzausbau" wird/wurde ausgeführt durch: Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL).Im Sommer 2011 wurde ein umfangreiches Gesetzespaket zur Umsetzung der Energiewende beschlossen. Ein Kernelement ist der beschleunigte Ausbau des Stromnetzes durch ein koordiniertes Vorgehen in der gesamten Prozesskette von der Bedarfsfeststellung bis zur abschließenden Inbetriebnahme. Die ersten Schritte zur Bedarfsfeststellung sind getan (Szenarien, gemeinsamer Netzentwicklungsplan der vier Übertragungsnetzbetreiber). Den Entwurf für den vom Bundesgesetzgeber zu beschließenden verbindlichen Bedarfsplan will die Bundesnetzagentur noch in diesem Jahr der Bundesregierung vorlegen. Der Bedarfsplan wird die erforderlichen Ausbaumaßnahmen für das Übertragungsnetz mit den jeweiligen Anfangs- und Endpunkten festlegen, aber noch nicht die für die Neubaumaßnahmen zu ermittelnden Trassenkorridore. Dies ist gemäß § 4 NABEG Aufgabe der Bundesfachplanung, einer Raumverträglichkeitsprüfung, die dem Raumordnungsverfahren nach § 15 ROG nachgebildet ist, aber (anders als ein Raumordnungsverfahren) mit verbindlichen Vorgaben für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren endet. Ziele und Adressaten der Bausteine: Die Akademie will praxisorientierte Hilfestellungen für eine raumverträgliche Planung der Ausbaumaßnahmen für das Übertragungsnetz geben. Das Augenmerk liegt dabei auf der Bundesfachplanung nach dem NABEG. Die zu gewinnenden Erkenntnisse werden in Teilen aber auch für das Verteilernetz anwendbar sein. Mit den Bausteinen wird folgendes Ziel verfolgt: - Erarbeitung von konkreten, praxisorientierten Empfehlungen zu einer allseitigen Akzeptanzverbesserung bei gleichzeitiger Straffung des Planungsprozesses auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen bei der Planung für trassengebundene Vorhaben. Die Bausteine richten sich hauptsächlich an die verfahrensleitende Behörde (BNetzA), sollen aber auch die Perspektive der Antragsteller (etwa im Hinblick auf Abschnittsbildung und Ausgestaltung der Antragsunterlagen) einbeziehen. Vorgehensweise zur Erstellung der Bausteine: Praxisorientierte Empfehlungen können am ehesten anschauliche Hilfestellungen liefern, wenn aus einem Bestand von auszuwertenden Best-Practise-Beispielen geschöpft oder aus früheren Fehlern gelernt wird. Auf die Ableitung theoriebasierten Wissens wird hier verzichtet. Die Erarbeitung der Bausteine basiert auf drei Leistungssäulen: - Auswertung der positiven sowie auch negativen Erfahrungen der zuständigen verfahrensleitenden Behörden mit raumbedeutsamen Trassenplanungen für Infrastrukturgroßprojekte (z.B. Fernstraßen, Hochspannungsfreileitungen). - Der Bearbeiter wird eigene Erfahrungen aus dem Themenbereich und solche von Vorhabenträgern mit einbringen. - Auswertung relevanter Literatur. Die Bausteine werden durch die Fichtner-Gruppe erarbeitet. Dem Bearbeitungsteam steht eine Lenkungsgruppe der Akademie zur Seite, die den Arbeitsprozess in enger Abstimmung begleitet, an dem Entwurf der Bausteine mitwirkt und die inhaltliche Letztverantwortung trägt. (Text gekürzt)

Regionale Planung der Energiewende - Partizipation und Gerechtigkeit vor Ort und das große ganze im Blick, Subproject: Power - big pictures and participation

Das Projekt "Regionale Planung der Energiewende - Partizipation und Gerechtigkeit vor Ort und das große ganze im Blick, Subproject: Power - big pictures and participation" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..The overall EmPowerPlan project is about testing and adapting tools and collaborative processes to accelerate the expansion of energy infrastructure. For this purpose, it is necessary to support regional planning – as participatory as possible – so that areas are released for the expansion of renewable energies. This is made possible in particular by the use and social science embedding of the interactive 'StEmp tool' developed by the Reiner Lemoine Institute (RLI). The entire research process and especially the cooperation with the practice actors will be accompanied and evaluated. This monitoring will take place with the help of various – also empirical – social science methods. Hereby, the effect and thus the success of the cooperation can be evaluated and possible recommendations for improvement and transferability to other regions can be given. Regional expansion targets are often set top-down and adopted in energy market modeling. The latter are then the starting point for higher-level political decision-making processes: they are, for example, a key driver for future grid expansion, which is legally anchored by the grid development plan (NEP) process. Therefore, the goal is to bring the classical RE regionalizations for the region into the local discussion in order to measure the regional expansion targets against them. One goal of the subproject 'Power' is the development of regionalized electricity market scenarios for Germany taking into account economic efficiency, climate target achievement and equity (top-down scenarios) and their feedback with a scenario of an example region created in a participatory process (bottom-up scenario). Further objectives are the analysis of the societal requirements for the implementation as well as the participatory process of identification and determination of areas for renewable energy generation plants.

Raumordnungsverfahren für die Errichtung der 380 kV-Leitung Dollern - Alfstedt - Hagen im Bremischen / Schwanewede - Elsfleth West (Elbe-Weser-Leitung) und für den Neubau eines Umspannwerkes im Bereich der Gemeinden Hagen im Bremischen / Schwanewede

Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH plant den Ersatz der bestehenden 380-kV-Wechselstrom-Leitung vom Umspannwerk (UW) Dollern (LK Stade) über das UW Alfstedt (LK Rotenburg (Wümme) und das UW Farge (Land Bremen) zur Schaltanlage Elsfleth West (LK Wesermarsch) durch eine leistungsstärkere 380-kV-Wechselstrom-Leitung. Hierfür muss die Leitung mit zwei Stromkreisen mit einer Stromtragfähigkeit von je 4.000 Ampere neu errichtet werden. Die Bestandleitung hat eine Länge von ca. 100 km und durchquert von Nordost nach Südwest die niedersächsischen Landkreise Stade, Rotenburg (Wümme), Cuxhaven, Osterholz und Wesermarsch. Zusätzlich verläuft die Bestandsleitung auch durch das Land Bremen. Als Projekt P23 wurde die Elbe-Weser-Leitung (EWL) erstmals im Netzentwicklungsplan 2013 für das Zieljahr 2023 beantragt und von der Bundesnetzagentur bestätigt. Diese Drehstromleitung ist als Vorhaben Nr. 38 seit 2015 im Bundesbedarfsplan enthalten. Die Gesamtinbetriebnahme der EWL ist für das Jahr 2031 vorgesehen. Die TenneT TSO GmbH hat mit Schreiben vom 22.02.2023 die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) beantragt. Gegenstand des ROV ist neben der EWL auch die Standortsuche für das ein neues UW nördlich von Bremen im Bereich der Gemeinden Hagen im Bremischen / Schwanewede. Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg führt als obere Landesplanungsbehörde das ROV für die 380 kV-Leitung einschließlich des neuen UW durch.

Vortragsfolien Fragen & Antworten

1. Wo kann man die Annahmen zu den Szenarien finden? Sämtliche Annahmen finden Sie in BfN Schriften 614 - Konkretisierung von Ansatzpunkten einer naturverträglichen Ausgestaltung der Energiewende, mit Blick auf strategische Stellschrauben. "Naturverträgliche Ausgestaltung der Energiewende" (EE100-konkret) bzw. in dem Vorläuferprojekt BfN Schriften 501 - Naturverträgliche Energieversorgung aus 100 % erneuerbaren Energien 2050 . Es wurde bei den Szenarien beispielsweise umfänglich von einer sehr ambitionierten Energieeinsparung und höherer Effizienz ausgegangen sowie von einer großflächigen Ausnutzung des Dachflächenpotenzials. 2. Ist errechnet worden, wieviel CO 2 emittiert wird, um die notwendigen Anlagen für die 2030er, 2040er und 2050er Ziele zu errichten? Bei der Betonherstellung ist ja CO 2 nicht vermeidbar. Und was kostet die Aufrechterhaltung der Anlagen an Energie? In den Projekten wurde das nicht errechnet. Vielfach wird aber der Energiebedarf zur Herstellung von Anlagen überschätzt und der Energieertrag unterschätzt.  Laut UBA beträgt die Zeit, in der die Herstellungsenergie (die den CO 2 -Fußabdruck maßgeblich prägt) durch die Anlage selbst produziert wird zwischen 2,5 und 3,2 Monaten (Starkwind vs. Schwachwindstandort). Abschlussbericht Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen . An der Universität Hannover wurde eine Masterarbeit vergeben, die ungefähr zu dem gleichen Schluss kommt. 3. Warum zielt die Politik auf den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen, wenn so viel von den Dächern noch frei ist? Die Politik zielt auf beides. Einen Eindruck gibt beispielsweise der Entwurf des Szenariorahmens zum Netzentwicklungsplan Strom 2037 mit Ausblick 2045. Dort wird bis 2045 von einer Steigerung der Leistung auf den Dächern um 4,8 bis 6,1 GW (entspricht einer Vervier- bis Verfünffachung der Leistung) ausgegangen und von einer Steigerung in der freien Fläche um 11,4 bis 14 GW. Ein Gigawatt entspricht etwa einer Fläche von 10 km². Zum  Ausbau der Photovoltaik auf den Dächern:  Die Stadt Halle hat eine Bodenfläche von rund 135 km², der Ausbau auf Dächern in Sachsen-Anhalt entspricht also etwa 35 – 45 % der gesamten Bodenfläche der Stadt Halle, ist also extrem ambitioniert. Zu Berücksichtigen ist außerdem, dass die Implementierung auf Grund der Besitzverhältnisse , sehr diversen Präferenzen der Hausbesitzer sehr viel schwieriger und langwieriger zu implementieren ist als im Falle von PV freiflächenanlagen. Die Kosten für die erzeugte KWh ist außerdem auf Dächern fast doppelt so hoch. 4. Wie ist die Naturverträglichkeit von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen zu bewerten? Eine pauschale Bewertung ist nicht möglich, viel hängt insbesondere von der naturschutzfachlichen Wertigkeit der Fläche vor dem Eingriff ab, aber auch von der Ausgestaltung der Fläche. Viele der entscheidenden „Hebel“ zur Steuerung hat das Land hier aber selber in der Hand. So sind Grünlandflächen für die EEG-Förderung durch die neue Landesverordnung weiterhin ausgeschlossen. Auch im Landesentwicklungsplan und in möglichen Leitfäden kann das Land steuernd eingreifen, um die Entwicklung nur auf geringer-wertigen Flächen zu ermöglichen und diese im Zuge der Entwicklung für Flora und Fauna so positiv wie möglich zu beeinflussen. Naturschutz auf Freiflächen-Photovoltaik Wie Sie den Artenschutz in Solarparks optimieren

OVANET2.0 - Systemeffizienz und Systemsicherheit auf dem Weg zum vermaschten AC-DC-Übertragungsnetz, Teilvorhaben: Protection Zones und sicherer bi-/monopolarer Betrieb von HGÜ-Overlaynetzen

Das Projekt "OVANET2.0 - Systemeffizienz und Systemsicherheit auf dem Weg zum vermaschten AC-DC-Übertragungsnetz, Teilvorhaben: Protection Zones und sicherer bi-/monopolarer Betrieb von HGÜ-Overlaynetzen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Ilmenau, Institut für Elektrische Energie- und Steuerungstechnik, Fachgebiet Elektrische Energieversorgung.Mit einer erfolgreichen Energiewende sind wichtige Investitionen in das Übertragungsnetz verbunden. Der aktuelle Netzentwicklungsplan Strom 2030 enthält neben den AC-Übertragungsnetz-Zubauplänen auch signifikanten Bedarf an DC-Übertragungsnetzzubau. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Erforschung sowie Entwicklung von innovativen Funktionen der Systemeffizienz und Systemsicherheit für Planung und Betrieb eines integrierten vermaschten AC-DC-Übertragungsnetzes mit bipolarer Ausführung. Im Rahmen des Vorhabens werden unterschiedlichen Betriebszustände des vermaschten DC-Netzes 'N-1 sicherer Normalbetrieb', 'Temporärer N-0 sicherer Weiterbetrieb' und 'Transiente Phase' betrachtet. Deren Einfluss und Auswirkungen auf die Funktionen der Systemeffizienz und Systemsicherheit werden dabei erforscht und Lösungen in Abhängigkeit der DC-Netz-Topologien erarbeitet. Während in den Phasen 'N-1 sicherer Normalbetrieb' und 'Temporärer N-0 sicherer Weiterbetrieb' Systemeffizienz und -sicherheit gemeinsam betrachtet werden, steht in der 'Transienten Phase' eines Fehlers allein die Systemsicherheit im Mittelpunkt. Die zu entwickelnden Funktionen liefern innovative Methoden für die Sicherheitsanalyse, den sicheren Betrieb und die kritische transiente Phase im Fehlerfall und adressieren somit wichtige Forschungsfragen zum integrierten vermaschten AC-DC-Übertragungsnetz. Arbeitsplan: AP1.1: Topologien und Integration AP2.1: Multikriterielle Optimierung zur Leistungsflusssteuerung AP2.2: Präventiv-kurative Maßnahmen für temporären N-0 sicheren Betrieb AP3.1: AC-DC Sicherheitsanalyse und Rückführung zum N-1 sicheren Normalbetrieb AP3.2: Netzsicherheit über Protection Zones und Flexibilität bipol.-monopolarer Betrieb AP3.3: HGÜ-Strukturentwicklung als Funktion von Ausgleichsvorgängen im Fehlerfall AP3.4: Dynamische Spannungs- und Winkelstabilität im hybriden Übertragungsnetz.

Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die wesentliche Änderung einer bestehenden Erdgas-Verdichterstation

Die Firma MEGAL GmbH & Co. KG betreibt am Standort Rimpar, Alte Würzburger Straße, 97222 Rimpar eine Erdgas-Verdichterstation. Die Erdgas-Verdichterstation fällt unter Nrn. 1.4.1.1 und 8.1.3 im Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Gegenstand des aktuellen Antrags ist die Änderung der bestehenden Erdgas-Verdichterstation. Die Änderung der bestehenden Erdgas-Verdichterstation ist Teil eines Gesamtvorhabens am Standort Rimpar, welches von den deutschen Fernleitungsnetzbetreibern als bedarfsnotwendiger Ausbau des deutschen Erdgasnetzes identifiziert wurde (vgl. Netzentwicklungsplan 2018-2028). Eine weitere Maßnahme ist die Errichtung und der Betrieb einer Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM) III. Zudem soll ein Ersatzneubau eines Teils der Leitung Schlüchtern-Rimpar sowie der benachbarten vorhandenen Druckregelstrecke MCV 224 (Vorhabenträger hier jeweils: Open Grid Europe GmbH) erfolgen. Für die Fernleitungsanbindung wurde ein Anzeigeverfahren nach § 43 f Energiewirtschaftsgesetz an der Regierung von Unterfranken durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass hinsichtlich des Leitungsbaus keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Hinsichtlich der Maßnahmen zur GDRM III und der Druckregelstrecke MCV 224 werden bzw. wurden Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt des Landratsamtes Würzburg geführt. Diese Baumaßnahmen unterliegen für sich genommen nicht dem Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Zuge der Änderung der bestehenden Erdgas-Verdichterstation werden drei Verdichtereinheiten (Maschineneinheiten ME 4, 5 und 6) gebaut, die jeweils von einer erdgasbetriebenen Gasturbine mit einer Feuerungswärmeleistung von jeweils 34,5 MW (insgesamt 103,5 MW) angetrieben werden. Die Antriebseinheiten mit Verdichter sind jeweils in einer Maschinenhalle aufgestellt. Darüber hinaus wird die Anlage über weitere gastechnische Komponenten wie Erdgaskühler, Ausbläser, Fackelanlage, Stationspiping, Staub-/ Flüssigkeitsabscheider sowie einem Versorgungsgebäude und Nebengebäuden verfügen. Die neuen Anlagekomponenten sollen bis spätestens 01.01.2024 in Betrieb gehen, da die bestehende Anlage mit den Maschineneinheiten 1, 2 und 3 (insgesamt 78,9 MW) gemäß § 30 Abs. 4 der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) nur über eine befristete Betriebserlaubnis bis zum 31.12.2023 verfügt. Es wird daher kein Parallelbetrieb der drei neuen Maschineneinheiten 4, 5 und 6 mit den bereits bestehenden Maschineneinheiten 1, 2 und 3 stattfinden. Ausnahme stellt hier lediglich die Inbetriebnahmephase der Maschineneinheiten 4, 5 und 6 vor deren Anschluss an das Versorgungsnetz dar. Die Dauer dieser Testphase wurde von der Antragstellerin mit ca. 600 Stunden angegeben. Die wesentliche Änderung der Erdgas-Verdichterstation bedarf aufgrund § 16 i. V. m. § 10 BImSchG einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung; vor deren Erteilung ist ein förmliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. Der vorzeitige Beginn wurde beantragt. Mit Bescheiden vom 06.12.2019 und 09.04.2020 wurde für einzelne Maßnahmen der vorzeitige Beginn zugelassen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird durchgeführt, da die Vorprüfung ergab, dass erhebliche nachteilige Auswirkungen im Sinne des BImSchG nicht von vorneherein vollständig ausgeschlossen werden können. Ein UVP-Bericht liegt vor.

Analyse der kurz- und mittelfristigen Verfügbarkeit von Flächen für die Windenergienutzung an Land

Seit 2017 wird die finanzielle Förderung von Windenergieanlagen an Land durch Ausschreibungen ermittelt. Den weiteren Zubau der Windenergie steuert der Gesetzgeber, indem er jährliche Ausschreibungsvolumen vorgibt. Flächenausweisungen für die Windenergie an Land können zum einen auf Ebene der Regionalplanung und zum anderen auf Ebene der Bauleitplanung erfolgen. Es stellt sich die Frage, ob die Flächenkulisse, die zur Nutzung für die Windenergie an Land kurz- und mittelfristig zur Verfügung steht, ausreicht, um ein ausreichendes Wettbewerbsniveau in den Ausschreibungen zu gewährleisten und das von der Bundesregierung gesetzte Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 65 % zu steigern, zu erreichen. Im Rahmen der Studie wurde die aktuelle Flächenkulisse ermittelt und für drei Zeitpunkte untersucht, welcher Teil der Flächenkulisse, unter Berücksichtigung der Bestandsanlagen, frei ist. Die Untersuchung zeigt, dass das ermittelte Leistungspotenzial der aktuellen Flächenkulisse rechnerisch die Ausschreibungsvolumina nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bis 2025 und 2030 übersteigt, jedoch erheblichen Unsicherheiten unterliegt. Während das ermittelte Leistungspotenzial die Ausschreibungsvolumina bis 2025 noch übersteigt, gibt es bis 2030 nur einen geringen Überhang, der aufgrund der ermittelten Unsicherheiten deutlich die Gefahr eines zu geringen Wettbewerbsniveaus birgt. Des Weiteren bestehen erhebliche Unsicherheiten, ob die Zielwerte des Netzentwicklungsplans für Windenergie an Land bis 2030 zur Erreichung des 65-%-Ziels mit der aktuellen Flächenkulisse erreicht werden können. Zur Erhöhung der Flächenkulisse ließen sich im Rahmen der Studie Handlungsempfehlungen ableiten, die auf eine Ausweitung der Flächenkulisse, den Verzicht auf pauschale Siedlungsabstände, die Erhöhung der Rechtssicherheit der Pläne, die Verbesserung der Nutzbarkeit ausgewiesener Flächen, eine bessere Datenverfügbarkeit und den Umgang mit Bestandsanlagen abzielen. Quelle: Forschungsbericht

OVANET2.0 - Systemeffizienz und Systemsicherheit auf dem Weg zum vermaschten AC-DC-Übertragungsnetz, Teilvorhaben: Optimale AC-DC Systemintegration und Sicherheitsanalytik

Das Projekt "OVANET2.0 - Systemeffizienz und Systemsicherheit auf dem Weg zum vermaschten AC-DC-Übertragungsnetz, Teilvorhaben: Optimale AC-DC Systemintegration und Sicherheitsanalytik" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Berlin, Institut für Energie- und Automatisierungstechnik, Fachgebiet für Energieversorgungsnetze und Integration erneuerbarer Energie.Mit dem Ziel einer erfolgreichen und effizienten Umsetzung der Energiewende stehen mittel- bis langfristig enorme Anstrengungen und Investitionsentscheidungen bevor. Der aktuelle Netzentwicklungsplan Strom 2030 enthält neben den AC-Übertragungsnetz-Zubauplänen auch signifikanten Bedarf an DC-Übertragungsnetzzubau mit neuen Punkt-zu-Punkt Verbindungen. Im Mittelpunkt dieses Vorhabens steht ein vermaschtes DC-Netz, bei dem unterschiedliche Punkt-zu-Punkt Verbindungen zu Maschen verbunden sind. Ziel von Erforschung und Entwicklung dieses Projektes ist die Schaffung von innovativen Funktionen der Systemeffizienz und Systemsicherheit für Planung und Betrieb eines integrierten vermaschten AC-DC-Übertragungsnetzes. Der Einfluss und die Auswirkungen des vermaschten DC-Netzes auf diese Funktionen werden dabei erforscht und Lösungen in Abhängigkeit der DC-Netz-Topologie erarbeitet. Die zu entwickelnden Funktionen der Systemeffizienz und Systemsicherheit liefern innovative Methoden für die Sicherheitsanalyse, den sicheren Betrieb und die kritische transiente Phase im Fehlerfall. Somit werden wichtige Forschungsfragen zum integrierten vermaschten AC-DC-Übertragungsnetz beantwortet. Das geplante Vorhaben basiert auf den beiden Achsen Systemeffizienz und Systemsicherheit. Zunächst wird die zu untersuchende DC-Netz-Topologie festgelegt. Im Themengebiet Systemeffizienz wird eine multikriterielle optimale Leistungsflusssteuerung für den 'N-1 sicheren Normalbetrieb' erarbeitet. Im Bereich der Systemsicherheit liegt der Schwerpunkt auf einer AC-DC Sicherheitsanalyse für den 'Temporären N-0 sicheren Weiterbetrieb', mit der auch Rückführungsoptionen in den 'N-1 sicheren Normalbetrieb' ermittelt werden. Daneben ist die HGÜ-Strukturentwicklung als Funktion von Ausgleichsvorgängen im Fehlerfall ein wichtiger Teil der Betrachtungen zur Systemsicherheit. Die Arbeit beinhaltet die Modellbildung der Umrichterstationen inklusive ihrer Beschaltung.

Gastransportleitung Heiden - Dorsten "HeiDo" (Leitungsnummer 102) GDRM Anlage Heiden-Borken Stationen Marbeck und Dorsten

Die Open Grid Europe GmbH (OGE), Essen plant, ihr überregionales Erdgastransportsystem durch eine neue Anbindung mit der Erdgastransportleitung von Heiden im Kreis Borken nach Dorsten im Kreis Recklinghausen zu erweitern. Startpunkt ist die „Station Marbeck“ der Erdgasfernleitung „ZEELINK“ bei Heiden und Endpunkt ist der OGE L-Gas Knotenpunkt bei Dorsten. Die Leitung wird eine Länge von ca. 18,5 km aufweisen. Des Weiteren ist der Neubau einer GDRMAnlage Heiden - Borken Teil des Vorhabens. Beides basiert auf den Ergebnissen der Netzausbauberechnung des Konsultationsdokumentes zum Netzentwicklungsplan Gas (NEP) 2018 - 2028 vom 12.02.2018. Dabei trägt die geplante Leitung die Identifikationsnummer ID-Nr. 436-02 und die geplante GDRM-Anlage Heiden - Borken die Identifikationsnummer ID-Nr. 437-01. Der im NEP beschriebene Ausbau dient vorrangig zur Umsetzung der L-H-Gas Umstellung im Raum Dorsten, sowie der Versorgung verschiedener Ausbauvorhaben nach §38/39 Gasnetzzugangsverordnung im Raum Dorsten / Marl / Gelsenkirchen (Stadtteil Scholven) / Gladbeck. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Borken, Gemarkung Marbeck, der Stadt Datteln, Gemarkung Datteln, der Stadt Dorsten, Gemarkungen Dorsten, Lembeck, Rhade und Wulfen, der Stadt Sendenhorst, Gemarkung Sendenhorst und in der Gemeinde Heiden im Kreis Borken, Gemarkung Heiden beansprucht.

Offshore-Netzentwicklungsplan 2025 bestätigt

Am 25. November 2016 bestätigte die Bundesnetzagentur den Offshore-Netz­entwicklungs­plan (O-NEP) für das Zieljahr 2025, der die Anbindungen von Winderzeugung auf der Nord- und Ostsee an das deutsche Übertragungsnetz regelt. Der O-NEP 2025 umfasst vier Netzanbindungen für Offshore-Winderzeugung in der Nordsee und drei Netzanbindungen in der Ostsee. Er gibt die Reihenfolge der einzelnen Anbindungen sowie den Zeitpunkt ihrer Beauftragung und der geplanten Fertigstellung vor. Der Plan setzt auch die Vorgaben des sogenannten Windenergie-auf-See-Gesetzes zum Ausbaukorridor für Offshore-Windenergie in den Jahren 2021 bis 2025 um und sieht Anbindungen für bestehende Windparkprojekte vor, die an den Ausschreibungen für die Jahre 2021 bis 2025 teilnehmen.

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