API src

Found 25 results.

Related terms

Bundesnetzagentur stellt Entwurf des Szenariorahmens zum Netzentwicklungsplan 2013 zur Konsultation

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs des Szenariorahmens zum Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2013 am 20. Juli 2012, startete der Prozess zur Feststellung des notwendigen Netzausbaus bis zum Jahr 2023 bzw. 2033. Der von den vier Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) erstellte Entwurf beschreibt die Bandbreite der wahrscheinlichen Entwicklung installierter Kapazitäten der erneuerbaren Energien und der konventionellen Kraftwerke sowie die Entwicklung des Stromverbrauchs in den Jahren 2023 bzw. 2033. Der Szenariorahmen zum NEP 2013 führt den Szenariorahmen zum NEP 2012 fort.

Entwurf des nationalen Netzentwicklungsplans vorgelegt

Am 29. Mai 2012 wurde der Entwurf des ersten nationalen Netzentwicklungsplans Strom von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) überreicht. Der Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom enthält alle Maßnahmen, die aus Sicht der ÜNB innerhalb der nächsten zehn Jahre für ein sicheres Übertragungsnetz erforderlich sind. Der Entwurf des Netzentwicklungsplans wurde auf Basis des von der Bundesnetzagentur Ende 2011 genehmigten sog. Szenariorahmens erstellt. Der Szenariorahmen prognostiziert die voraussichtliche Erzeugungs- und Verbrauchssituation in zehn Jahren.

Offshore-Netzentwicklungsplan 2025 bestätigt

Am 25. November 2016 bestätigte die Bundesnetzagentur den Offshore-Netz­entwicklungs­plan (O-NEP) für das Zieljahr 2025, der die Anbindungen von Winderzeugung auf der Nord- und Ostsee an das deutsche Übertragungsnetz regelt. Der O-NEP 2025 umfasst vier Netzanbindungen für Offshore-Winderzeugung in der Nordsee und drei Netzanbindungen in der Ostsee. Er gibt die Reihenfolge der einzelnen Anbindungen sowie den Zeitpunkt ihrer Beauftragung und der geplanten Fertigstellung vor. Der Plan setzt auch die Vorgaben des sogenannten Windenergie-auf-See-Gesetzes zum Ausbaukorridor für Offshore-Windenergie in den Jahren 2021 bis 2025 um und sieht Anbindungen für bestehende Windparkprojekte vor, die an den Ausschreibungen für die Jahre 2021 bis 2025 teilnehmen.

Analyse der kurz- und mittelfristigen Verfügbarkeit von Flächen für die Windenergienutzung an Land

Seit 2017 wird die finanzielle Förderung von Windenergieanlagen an Land durch Ausschreibungen ermittelt. Den weiteren Zubau der Windenergie steuert der Gesetzgeber, indem er jährliche Ausschreibungsvolumen vorgibt. Flächenausweisungen für die Windenergie an Land können zum einen auf Ebene der Regionalplanung und zum anderen auf Ebene der Bauleitplanung erfolgen. Es stellt sich die Frage, ob die Flächenkulisse, die zur Nutzung für die Windenergie an Land kurz- und mittelfristig zur Verfügung steht, ausreicht, um ein ausreichendes Wettbewerbsniveau in den Ausschreibungen zu gewährleisten und das von der Bundesregierung gesetzte Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 65 % zu steigern, zu erreichen. Im Rahmen der Studie wurde die aktuelle Flächenkulisse ermittelt und für drei Zeitpunkte untersucht, welcher Teil der Flächenkulisse, unter Berücksichtigung der Bestandsanlagen, frei ist. Die Untersuchung zeigt, dass das ermittelte Leistungspotenzial der aktuellen Flächenkulisse rechnerisch die Ausschreibungsvolumina nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bis 2025 und 2030 übersteigt, jedoch erheblichen Unsicherheiten unterliegt. Während das ermittelte Leistungspotenzial die Ausschreibungsvolumina bis 2025 noch übersteigt, gibt es bis 2030 nur einen geringen Überhang, der aufgrund der ermittelten Unsicherheiten deutlich die Gefahr eines zu geringen Wettbewerbsniveaus birgt. Des Weiteren bestehen erhebliche Unsicherheiten, ob die Zielwerte des Netzentwicklungsplans für Windenergie an Land bis 2030 zur Erreichung des 65-%-Ziels mit der aktuellen Flächenkulisse erreicht werden können. Zur Erhöhung der Flächenkulisse ließen sich im Rahmen der Studie Handlungsempfehlungen ableiten, die auf eine Ausweitung der Flächenkulisse, den Verzicht auf pauschale Siedlungsabstände, die Erhöhung der Rechtssicherheit der Pläne, die Verbesserung der Nutzbarkeit ausgewiesener Flächen, eine bessere Datenverfügbarkeit und den Umgang mit Bestandsanlagen abzielen. Quelle: Forschungsbericht

Raumordnungsverfahren für die Errichtung der 380 kV-Leitung Dollern - Alfstedt - Hagen im Bremischen / Schwanewede - Elsfleth West (Elbe-Weser-Leitung) und für den Neubau eines Umspannwerkes im Bereich der Gemeinden Hagen im Bremischen / Schwanewede

Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH plant den Ersatz der bestehenden 380-kV-Wechselstrom-Leitung vom Umspannwerk (UW) Dollern (LK Stade) über das UW Alfstedt (LK Rotenburg (Wümme) und das UW Farge (Land Bremen) zur Schaltanlage Elsfleth West (LK Wesermarsch) durch eine leistungsstärkere 380-kV-Wechselstrom-Leitung. Hierfür muss die Leitung mit zwei Stromkreisen mit einer Stromtragfähigkeit von je 4.000 Ampere neu errichtet werden. Die Bestandleitung hat eine Länge von ca. 100 km und durchquert von Nordost nach Südwest die niedersächsischen Landkreise Stade, Rotenburg (Wümme), Cuxhaven, Osterholz und Wesermarsch. Zusätzlich verläuft die Bestandsleitung auch durch das Land Bremen. Als Projekt P23 wurde die Elbe-Weser-Leitung (EWL) erstmals im Netzentwicklungsplan 2013 für das Zieljahr 2023 beantragt und von der Bundesnetzagentur bestätigt. Diese Drehstromleitung ist als Vorhaben Nr. 38 seit 2015 im Bundesbedarfsplan enthalten. Die Gesamtinbetriebnahme der EWL ist für das Jahr 2031 vorgesehen. Die TenneT TSO GmbH hat mit Schreiben vom 22.02.2023 die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) beantragt. Gegenstand des ROV ist neben der EWL auch die Standortsuche für das ein neues UW nördlich von Bremen im Bereich der Gemeinden Hagen im Bremischen / Schwanewede. Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg führt als obere Landesplanungsbehörde das ROV für die 380 kV-Leitung einschließlich des neuen UW durch.

Gastransportleitung Heiden - Dorsten "HeiDo" (Leitungsnummer 102) GDRM Anlage Heiden-Borken Stationen Marbeck und Dorsten

Die Open Grid Europe GmbH (OGE), Essen plant, ihr überregionales Erdgastransportsystem durch eine neue Anbindung mit der Erdgastransportleitung von Heiden im Kreis Borken nach Dorsten im Kreis Recklinghausen zu erweitern. Startpunkt ist die „Station Marbeck“ der Erdgasfernleitung „ZEELINK“ bei Heiden und Endpunkt ist der OGE L-Gas Knotenpunkt bei Dorsten. Die Leitung wird eine Länge von ca. 18,5 km aufweisen. Des Weiteren ist der Neubau einer GDRMAnlage Heiden - Borken Teil des Vorhabens. Beides basiert auf den Ergebnissen der Netzausbauberechnung des Konsultationsdokumentes zum Netzentwicklungsplan Gas (NEP) 2018 - 2028 vom 12.02.2018. Dabei trägt die geplante Leitung die Identifikationsnummer ID-Nr. 436-02 und die geplante GDRM-Anlage Heiden - Borken die Identifikationsnummer ID-Nr. 437-01. Der im NEP beschriebene Ausbau dient vorrangig zur Umsetzung der L-H-Gas Umstellung im Raum Dorsten, sowie der Versorgung verschiedener Ausbauvorhaben nach §38/39 Gasnetzzugangsverordnung im Raum Dorsten / Marl / Gelsenkirchen (Stadtteil Scholven) / Gladbeck. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Borken, Gemarkung Marbeck, der Stadt Datteln, Gemarkung Datteln, der Stadt Dorsten, Gemarkungen Dorsten, Lembeck, Rhade und Wulfen, der Stadt Sendenhorst, Gemarkung Sendenhorst und in der Gemeinde Heiden im Kreis Borken, Gemarkung Heiden beansprucht.

kommentarsammlung-fp-gesc2ae.pdf

Stand vom 15.02.2018 (Erstmals publiziert am 27.11.2017) Anonymisierte Auflistung der Beiträge zum Forschungsprogramm zum Stromnetzausbau Aufgelistet sind Originalkommentare, die im Rahmen der Onlinekonsultation zum Forschungsprogramm „Strahlenschutz beim Stromnetzausbau“ zwischen dem 17. Juli und dem 15. September 2017 eingegangen sind. Für den Inhalt ist das BfS nicht verantwortlich. Kommentare, die relevante Fragen enthielten, sind durch das BfS als Anfrage behandelt und beantwortet worden. Textpassagen, die zur Identifikation der beteiligten Privatpersonen führen können, wurden aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht (Gekennzeichnet durch …). Die Kommentare im Wortlaut: Aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit im Bereich der Erneuerbaren Energien ist mir der Ausbau des Stromnetzes sehr wichtig. Im Münsterland und besonders im Kreis Steinfurt ist dies ein Bürger Thema und als Mitarbeiter in einer Firma die sehr auf bürgerliches Engagement baut, ist jede Form der Bürgerbeteiligung interessant. Es ist wichtig, dass dieses Forschungsprogramm von zwei unabhängigen Gutachten vor Baubeginn des SuedLink und des SuedOstlink durchgeführt werden. Die Trassen werden gebaut und es wird geforscht. Herauskommen können zwei Ergebnisse, im besten Fall treten keine Gesundheitsbeeinträchtigungen auf. Aber was wenn doch? Werden die Trassen dann wieder abgerissen oder wird die Schädigung der Bevölkerung in Kauf genommen? Bleibt zu hoffen, dass die Forschung so transparent betrieben wird, dass für alle nachvollziehbar ist, wie die Resultate zustande gekommen sind. Ansonsten bleibt ein fader Beigeschmack ob man es sich leisten kann, ein negatives Forschungsergebnis zu überhaupt zu veröffentlichen. Es ist wichtig, dass keine Gefahr bzw. gesundheitlichen Beeinträchtigung durch Freileitung bzw. Erdverkabelung HGÜ ausgeht und Menschen geschützt werden. Es sollten mal die Grenzwerte überprüft werden, weil diese in der Schweiz wesentlich geringer sind als in Deutschland. Sind wir Deutsche resistenter? Oder geht der Profit über die Gesundheit hinaus. … Die Gesundheit ist unser höchstes Gut. Wir müssen dies nicht opfern für Geldgier. Die Schweiz hat wesentlich geringere Grenzwerte - sind wir Deutsche resistenter? Europäische einheitliche Grenzwerte oder sind die Deutschen strahlenresitenter ? "Die Schweizer Regierung schützt ihr Volk mehr durch geringere Grenzwerte. Es gibt schon Studien, die belegen das Strahlen Krebs erzeugen.z. B. erhöhter Krebsauftritt in 36391 Sinntal-Altengronau Am Ort fährt an beiden Seiten die Bahntrasse vorbei sowie die Hochgeschwindigkeitsbahn. Viele Grüße … 1 Stand vom 15.02.2018 (Erstmals publiziert am 27.11.2017) Finde ich gut, wenn die Forschung darüber weiter läuft, ob und welche Auswirkungen geringe Belastungen auf Dauer haben. Insbesondere dann, wenn bereits einzelne Studien auf mögliche Folgen hinweisen. Die Strahlungen im Alltag sind in den letzten Jahren sehr stark gestiegen. Ich gehe eher davon aus, dass es wirtschaftliche Interessen für die meisten Entscheidungen gab und weniger, ob und welche gesundheitlichen Schäden zu erwarten sind. Grenzwerte werden immer zugunsten der Wirtschaft und Politik so verschoben werden, dass diese handlungsfähig bleiben. Nichtsdestotrotz ist Forschung sowie Aufklärung darüber sinnvoll, auch wenn man an der bestehenden Lage nichts weiter ändern könnte. Ich begrüße es sehr, dass diese Studien von der BfS durchgeführt werden. Interessant ist natürlich auch, wer tatsächlich der ausführende der Studien sein wird. Z.Bsp. bei den Literaturstudien kann der Forscher zu jedem Ergebnis kommen, je nachdem welche Brille er auf hat. Gerade wir interessierten Bürger haben schon diverse Experten gehört / gelesen, die alle unterschiedliche Meinungen vertreten. Vielleicht können Sie also dazu auch noch etwas veröffentlichen, wer die Studien durchführt. Viele Grüße … Diese Themenfelder des anstehenden Programms sind sehr wichtig für die Bevölkerung. Gerade dem Zusammenhang zwischen Strahlung und Krankheiten sollte mehr Beachtung geschenkt werden. Auch die allgemeine Expositionsanalyse finde ich sehr wichtig, sowie die Kommunikation mit der Bevölkerung. Vielen Dank für diese Forschungsbereiche. Ich lebe und wohne in Bergrheinfeld dem Endpunkt von Südlink bzw. Netzverknüpfungspunkt Grafenrheinfeld. Es befinden sich bereits 150 Hochspannungsmasten auf Gemeindegrund, derzeit wird ein neues Umspannwerk gebaut, vermutlich das größte weit und breit. Wir sind konfrontiert mit besorgten Bürgern beim Ausbau neuer Techniken. Es ist wünschenswert, wenn bereits vor der flächenhaften Einführung neuer Technik weitreichende Kenntnisse zu deren Wirkung auf Gesundheit und Umwelt vorliegen, um dann ausreichend Vorkehrungen treffen zu können bzw. dies bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Dies gilt derzeit insbesonder für den Netzausbau. Kommentar: "...ist es notwendig, die bestehenden Stromnetze auszubauen..." Sehr geehrte Frau Dr. Paulini, wir haben uns bei der Auftaktveranstaltung am 11.07. in Berlin gesprochen. … Leider ist auch hier wieder in der Einleitung folgendes wiedergegeben: "...ist es notwendig, die bestehenden Stromnetze auszubauen..." Woher wissen Sie das? Weil es die Atom- und Kohlelobbyisten um Herrn Homann so fordern? Wir halten uns eher an den Netzentwicklungsplan und differenzierte Szenarien: 2 Stand vom 15.02.2018 (Erstmals publiziert am 27.11.2017) https://www.stromautobahn.de/daten-der-bundesnetzagentur-beweisen-dass-die-stromtrassen- unnoetig-sind/ Ich hatte Ihnen am 11.07. persönlich in Berlin gesagt, wenn Sie dieses Forschungsprojekt ernst meinen, dann gehen SIe ergebnisoffen an die Thematik ran. Wie können Sie die Studien begleitend zum Stromtrassenbau durchführen, welchen Zweck haben dann die Studien? Wir fordern deshalb ein Moratorium. Die Trassen sind erst zu bauen, wenn einwandfrei festgestellt wurde, dass keinerlei gesundheitliche Beeinträchtigung für Mensch und Tier zu erwarten sind. Das gilt sowohl in Freiluftbauweise, als auch in Erdverkabelung. Mit freundlichen Grüßen … Das Forschungsprojekt macht nur Sinn, wenn es ergebnisoffen ist. Deshalb ein Moratorium, d.h. Planungsstop und die Ergebnisse abwarten, bevor Milliarden versenkt werden. Strom ist schon teuer genug. Milliarden verbrennen ist nicht sinnvoll Viele Grüße an Frau Paulini, ich durfte sie am 11.07. in Berlin kennenlernen. Sie war leider etwas von Herrn Homann eingenommen. Hoffentlich lässt sie ihr BfS-Projekt nicht zur Lachnummer verkommen. Viele Grüße … Beruflicher Umgang mit medizinischer Forschung sowie medizinischer Strahlenwuellen,, Universitäts-Abschluss der Politikwissenschaften Die geplanten HGÜ-Leitungen quer durch Deutschland sind unnötig. Falls auf dem Meer kein Wind weht kann der EE-Strom nicht nach Süddeutschland transportiert werden. Benötigt wird der Ausbau der dezentralen Netze um den vor Ort erzeugten Strom zu verteilen und im Überschussfall zu speichern (power to ...). Wir wohnen in ummittelbarer Nähe einer Stromtrasse, die bereits seit den 60er Jahren besteht. (Hürth- Efferen/…). Dort sind Strommasten bis zu einer Höhe von 90 Metern geplant. Es sollen sogenannte Hybrid-Masten errichtet werden, die sowohl Gleich- als auch Wechselstrom transportieren sollen. Das Unternehmen AMPRION hat uns besorgte Bürger erst sehr spät (viel zu spät) darüber informiert, dass dieses Hybrid-Leitung gebaut werden soll. Es handele sich um ein "Pilotprojekt" oder "Feldversuch". Das bedeutet, dass wir Bürger als "Versuchskaninchen" mißbraucht werden sollen. Die Bezirksregierung Köln hat dieses "Projekt" bereits in einem Plangfeststellungsverfahren genehmigt....Und nun, nachdem dieses Projekt bereits quasi genehmigt ist, und AMPRION sicherlich schon mit den Hufen scharrt, planen Sie ein Forschungsprojekt, dass u.a. die gesundheitlichen Auswirkungen dieser Monstertrasse auf unsere Gesundheit untersuchen will. Da stellt sich mir die 3

Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die wesentliche Änderung einer bestehenden Erdgas-Verdichterstation

Die Firma MEGAL GmbH & Co. KG betreibt am Standort Rimpar, Alte Würzburger Straße, 97222 Rimpar eine Erdgas-Verdichterstation. Die Erdgas-Verdichterstation fällt unter Nrn. 1.4.1.1 und 8.1.3 im Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Gegenstand des aktuellen Antrags ist die Änderung der bestehenden Erdgas-Verdichterstation. Die Änderung der bestehenden Erdgas-Verdichterstation ist Teil eines Gesamtvorhabens am Standort Rimpar, welches von den deutschen Fernleitungsnetzbetreibern als bedarfsnotwendiger Ausbau des deutschen Erdgasnetzes identifiziert wurde (vgl. Netzentwicklungsplan 2018-2028). Eine weitere Maßnahme ist die Errichtung und der Betrieb einer Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM) III. Zudem soll ein Ersatzneubau eines Teils der Leitung Schlüchtern-Rimpar sowie der benachbarten vorhandenen Druckregelstrecke MCV 224 (Vorhabenträger hier jeweils: Open Grid Europe GmbH) erfolgen. Für die Fernleitungsanbindung wurde ein Anzeigeverfahren nach § 43 f Energiewirtschaftsgesetz an der Regierung von Unterfranken durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass hinsichtlich des Leitungsbaus keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Hinsichtlich der Maßnahmen zur GDRM III und der Druckregelstrecke MCV 224 werden bzw. wurden Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt des Landratsamtes Würzburg geführt. Diese Baumaßnahmen unterliegen für sich genommen nicht dem Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Zuge der Änderung der bestehenden Erdgas-Verdichterstation werden drei Verdichtereinheiten (Maschineneinheiten ME 4, 5 und 6) gebaut, die jeweils von einer erdgasbetriebenen Gasturbine mit einer Feuerungswärmeleistung von jeweils 34,5 MW (insgesamt 103,5 MW) angetrieben werden. Die Antriebseinheiten mit Verdichter sind jeweils in einer Maschinenhalle aufgestellt. Darüber hinaus wird die Anlage über weitere gastechnische Komponenten wie Erdgaskühler, Ausbläser, Fackelanlage, Stationspiping, Staub-/ Flüssigkeitsabscheider sowie einem Versorgungsgebäude und Nebengebäuden verfügen. Die neuen Anlagekomponenten sollen bis spätestens 01.01.2024 in Betrieb gehen, da die bestehende Anlage mit den Maschineneinheiten 1, 2 und 3 (insgesamt 78,9 MW) gemäß § 30 Abs. 4 der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) nur über eine befristete Betriebserlaubnis bis zum 31.12.2023 verfügt. Es wird daher kein Parallelbetrieb der drei neuen Maschineneinheiten 4, 5 und 6 mit den bereits bestehenden Maschineneinheiten 1, 2 und 3 stattfinden. Ausnahme stellt hier lediglich die Inbetriebnahmephase der Maschineneinheiten 4, 5 und 6 vor deren Anschluss an das Versorgungsnetz dar. Die Dauer dieser Testphase wurde von der Antragstellerin mit ca. 600 Stunden angegeben. Die wesentliche Änderung der Erdgas-Verdichterstation bedarf aufgrund § 16 i. V. m. § 10 BImSchG einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung; vor deren Erteilung ist ein förmliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. Der vorzeitige Beginn wurde beantragt. Mit Bescheiden vom 06.12.2019 und 09.04.2020 wurde für einzelne Maßnahmen der vorzeitige Beginn zugelassen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird durchgeführt, da die Vorprüfung ergab, dass erhebliche nachteilige Auswirkungen im Sinne des BImSchG nicht von vorneherein vollständig ausgeschlossen werden können. Ein UVP-Bericht liegt vor.

Netzbetreiber stellen 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 vor Gleichstrompassage Süd-Ost soll in Wolmirstedt beginnen / Zieschang: Netzausbau bleibt wichtig / Auswirkungen auf Mensch und Umwelt minimieren

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben heute den aktualisierten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2014 zum Ausbaubedarf des deutschen Stromnetzes in den nächsten zehn Jahren veröffentlicht. Die Netzbetreiber gehen weiterhin von einem hohen Strom-Übertragungsbedarf zwischen Nord- und Süddeutschland aus, er soll hauptsächlich über vier Gleichstromtrassen, die so genannten HGÜ-Strecken, gedeckt werden. Dazu zählt auch die geplante Gleichstrompassage Süd-Ost von Sachsen-Anhalt über Thüringen nach Bayern. Sie soll nach den jetzt vorgelegten, aktualisierten Planungen in Wolmirstedt beginnen (bisher Bad Lauchstädt) und bis ins bayerische Grundremmingen (bisher Meitingen) führen.   Dazu erklärt Wirtschaftsstaatssekretärin Dr. Tamara Zieschang: ?Eine erfolgreiche Energiewende ist nur im Paket mit dem Netzausbau zu haben. In Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg wird schon heute zeitweise mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, als vor Ort verbraucht werden kann. Dieser Strom muss in die verbrauchsstarken Zentren in Süddeutschland transportiert werden, um die aufgrund der beschlossenen Abschaltung der dortigen Kernkraftwerke wachsende Stromnachfrage bedienen zu können. Daher hat die Landesregierung stets auf die Notwendigkeit einer Stromautobahn von Ost- nach Süddeutschland hingewiesen. Die Verlängerung dieser Trasse in Richtung Norden, wie sie jetzt von den Netzbetreibern angemeldet wurde, ist auch im neuen Energiekonzept des Landes genannt. Sachsen-Anhalt wird seinen Beitrag zum erforderlichen Netzausbau leisten. Dabei tritt die Landesregierung für eine möglichst effektive Trassenplanung ein, die den Aufwand für Trassenbau und Betrieb sowie die ökologischen Auswirkungen minimiert.?   In diesem Zusammenhang verwies die Staatssekretärin auch auf eine Vereinbarung zur Stärkung von Bürgerbeteiligung und Transparenz zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, die an diesem Donnerstag unterzeichnet werden soll.   Hintergrund: Die Bundesnetzagentur wird den 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 nun zur öffentlichen Konsultation stellen und die vorgeschlagenen Projekte anschließend auf ihre energiewirtschaftliche Notwendigkeit hin überprüfen.   Sachsen-Anhalt ist seit 2007 Stromexporteur. Die Nettostromerzeugung im Land lag 2013 bei 23,1 TWh und damit rund 45 Prozent über dem Stromverbrauch von 15,9 TWh. Die Differenz wird künftig noch zunehmen, da der Verbrauch stagniert, während die Stromproduktion weiter wächst. Link zum Energiekonzept des Landes: https://www.mw.sachsen-anhalt.de/energie-und-bergbau/energie. Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

Frühjahrstagung des Landesverbandes Erneuerbare Energien Zieschang: ?Zügiger und effizienter Netzausbau ist Schlüssel für bezahlbare Energiewende?

Sachsen-Anhalt wird sich weiterhin für den zügigen und effizienten Ausbau der Stromnetze einsetzen. Das bekräftigte Wirtschaftsstaatssekretärin Dr. Tamara Zieschang auf der heutigen Frühjahrstagung des Landesverbandes Erneuerbare Energien in Magdeburg. ?Der Netzausbau ist der Schlüssel für eine erfolgreiche und bezahlbare Energiewende in ganz Deutschland. Wer auf erneuerbare Energien setzt, der muss auch dafür sorgen, dass der grüne Strom beim Verbraucher ankommt. Wir brauchen Leitungen, die den Windstrom aus Ost- und Norddeutschland in die Verbrauchszentren im Westen und Süden transportieren, wo in den nächsten Jahren viele Kernkraftwerke vom Netz gehen werden. Natürlich kann man einzelne Leitungen hinterfragen. Eine generelle Blockadehaltung beim Netzausbau ist aber fehl am Platz und schadet vor allen den Verbrauchern und der Wirtschaft.?   Zieschang machte zudem deutlich, dass die Landesregierung beim Ausbau der Stromnetze auf Transparenz und Bürgerbeteiligung setzt. ?Wir müssen die Menschen beim Netzausbau frühzeitig mitnehmen, die Planung neuer Stromleitungen muss so transparent wie möglich sein. Dies schafft Akzeptanz in der Bevölkerung. Dazu gehört auch, dass sich neue Leitungen möglichst an bestehenden Freileitungen orientieren sollten oder diese ersetzen, um die Auswirkungen auf Anlieger, Umwelt und Landschaftsbild zu minimieren. Eine entsprechende Vereinbarung hat das Land im November 2014 mit dem Netzbetreiber 50Hertz geschlossen. Hier bleiben wir weiter am Ball.?   Hintergrund: Sachsen-Anhalt nimmt bei Ausbau und Nutzung erneuerbarer Energien eine Vorreiterrolle ein: Ihr Anteil an der Nettostromerzeugung lag 2013 bei 46,8 Prozent ? und damit in etwa so hoch wie der Anteil von Braunkohle (29,8%) und Erdgas (16,8%) zusammen sowie deutlich über dem Bundesschnitt (25%).     Die Branche der erneuerbaren Energien umfasste 2014 in Sachsen-Anhalt rund 900 Firmen ? mit einem Anteil von etwa 1,7 Prozent an allen Unternehmen liegt das Land leicht über dem Bundesschnitt (ca. 1,5 Prozent). 2013 waren in Sachsen-Anhalt rund 24.320 Menschen in der Erneuerbare-Energien-Branche beschäftigt, bundesweit waren es gut 370.000.   Die Bundesnetzagentur hat am Freitag die vorläufigen Ergebnisse zum Netzentwicklungsplan Strom 2024 vorgestellt. Diese bestätigen die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der geplanten Gleichstrompassage Süd-Ost von Wolmirstedt (Landkreis Börde) nach Gundremmingen (Bayern). Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

1 2 3