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Urbane Gärten sind beliebt - von Selbsternteprojekten bis zu Gemeinschaftsgärten verschiedener Ausprägung. Die vielen Gartenprojekte zeigen, dass die Menschen das Gärtnern in der Stadt neu entdecken. Dabei wird vor allem das gemeinschaftliche Anlegen und Bewirtschaften von Gärten geschätzt. Welchen Beitrag Gemeinschaftsgärten zur Stadtentwicklung leisten können und welche Unterstützung diese Projekte vor allem in benachteiligten Quartieren benötigen, wird in diesem Projekt genauer untersucht. Anlass und Ausgangslage: Gärtnerische Aktivitäten in Städten sorgen derzeit für viel Aufmerksamkeit. In Metropolen wie New York City, London oder Paris, in München, Berlin oder den Städten des Ruhrgebiets entstehen Gemeinschaftsgärten, interkulturelle Gärten, Frauengärten, zu mietende Acker- oder Gartenparzellen. Engagierte Bürger bringen auf ungewöhnliche Art und an ungewöhnlichen Orten Grün in die Städte. Schon die unterschiedlichen Bezeichnungen der Gärten zeigen ihre vielen Facetten und Formen. Die gärtnerischen Aktivitäten basieren auf dem Interesse an gesunden Nahrungsmitteln, auf dem Wunsch einen städtischen Freiraum selber zu gestalten und zu bewirtschaften oder auch auf dem Interesse, nachbarschaftliche und interkulturelle Begegnungen zu ermöglichen. Die aktuellen Gartenaktivitäten werden aus vielerlei Perspektive diskutiert. Ihnen werden soziale, integrative, kommunikative, gesundheitliche, psychologische, ökologische und klimatische Wirkungen attestiert. Ohne Zweifel stellen die derzeitigen Aktivitäten ernstzunehmende Beiträge zur Entwicklung unserer Städte und Quartiere dar. Und sie haben viele Vorbilder. Denn urbanes Gärtnern, insbesondere in den klassischen Kleingartenanlagen, hat in Deutschland eine lange Tradition. Welche Rolle urbane Gärten für die Planung von und die Versorgung mit Grünräumen langfristig spielen werden, wird bisher allerdings wenig thematisiert. Ziel des Projekts: Ziel des Forschungsprojekts ist es, die Rolle und Bedeutung von Gemeinschaftsgärten für die Stadtentwicklung zu erörtern und dabei zu untersuchen, welchen Beitrag sie insbesondere in benachteiligten Quartieren leisten können. Hier stellt sich die Frage, wie die kommunale Planung die Verstetigung aktueller Gartenprojekte und Entwicklung neuer Initiativen sowie die Kommunikation wertvoller Erfahrungen befördern kann. Als Grundlage für das Projekt sind zunächst folgende Schritte erforderlich: - eine Recherche von Ausgangssituationen für die Entwicklung der Gärten, der beteiligten Akteure, der Rahmenbedingungen und der gemeinschaftsbildenden Aktivitäten, - eine Analyse der Ursachen und Wirkungen zwischen Gartenprojekten und Quartiersentwicklung und - schließlich die Ableitung von Konsequenzen für Planung und Steuerung sowie Entwicklung von Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Kommunen.
40 Jahre nach Tschornobyl: Selbst gesammelte Pilze unbedenklich Maßvoller Verzehr von Wildpilzen führt nur zu geringer Strahlendosis Ausgabejahr 2026 Datum 28.08.2026 Bodenkontamination mit Cäsium-137 im Jahr 1986. Die aktuellen Werte lassen sich durch Multiplikation der Zahlen mit 0,40 ermitteln. Im April 1986 ereignete sich das schwerste Nuklearunglück der Geschichte : der Reaktorunfall von Tschornobyl (russ. Tschernobyl) . Radioaktive Stoffe aus dem Kernkraftwerk in der heutigen Ukraine breiteten sich über Europa aus. Vor allem Wildpilze waren in den Folgejahren stark mit radioaktivem Cäsium belastet. Als weitere, ältere Quelle spielten die oberirdischen Atombombentests der 1950er und 1960er Jahre dabei nur eine geringe Rolle. 40 Jahre nach dem Unfall ist es in Deutschland inzwischen wieder unbedenklich, selbst gesammelte Pilze in üblichen Mengen zu essen. Insbesondere in einigen Regionen in Süddeutschland können Wildpilze aber nach wie vor auffällige Gehalte an Cäsium-137 aufweisen. Der aktuelle Pilzbericht des BfS schafft dazu Transparenz. Pilzbericht ermöglicht informierte Entscheidung BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Quelle: bundesfoto/Bernd Lammel "Aus Sicht des Strahlenschutzes spricht nichts dagegen, selbst gesammelte Pilze zu essen. Die Strahlendosis ist bei einem maßvollen Verzehr gering – auch wenn vereinzelt stärker mit radioaktivem Cäsium belastete Pilze dabei sein sollten" , sagt BfS -Präsidentin Inge Paulini. Ob man sich dieser geringen, aber vermeidbaren Strahlendosis aussetzen wolle, müsse jeder individuell entscheiden, betont die Behördenchefin: "Mit unserem Pilzbericht ermöglichen wir Pilzsammlerinnen und Pilzsammlern, selbst eine informierte Entscheidung zu treffen." Cäsium-137-Werte variieren deutlich Quelle: Markus Mainka/stock.adobe.com Für den Pilzbericht untersucht das BfS jährlich wild wachsende Speisepilze von ausgewählten Standorten in Bayern auf ihren Gehalt an Cäsium-137 . Abhängig von der Pilzart und der Cäsium- Kontamination des Bodens am Sammelstandort unterscheiden sich die Messergebnisse teilweise stark: Manche Pilzarten enthalten grundsätzlich wenig Cäsium-137 , andere nehmen besonders viel von dem radioaktiven Stoff auf, was bei stärker belasteten Böden zu hohen Messwerten führt. Der aktuelle Bericht enthält die Messwerte der Jahre 2023 bis 2025. Höchste Messwerte Die Liste mit den höchsten Cäsium-137 -Werten führen Semmelstoppelpilze und Rotbraune Semmelstoppelpilze an: In einigen Proben von einem stark belasteten Standort im Bayerischen Wald fanden die BfS -Fachleute über 2.000 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm Frischmasse. Werte über 1.000 Becquerel pro Kilogramm gab es außerdem bei Maronenröhrlingen, Trompetenpfifferlingen, Elfenbeinschnecklingen, Seidigen Ritterlingen, Dickblättrigen Schwärztäublingen und Blassblauen Rötelritterlingen. Niedrige Messwerte Bei diversen anderen Pilzarten blieben die Messwerte durchweg unter 5 Becquerel pro Kilogramm Frischmasse. Dazu gehörten unter anderem Braunschuppige Riesenchampignons, Dunkelfaserige Champignons, Hasenröhrlinge, Riesenporlinge und Sternschuppige Riesenschirmlinge. Alle Messwerte sind unter www.bfs.de/pilzbericht im Pilzbericht des BfS zu finden. Beispiel für die Strahlendosis Quelle: pikselstock/stock.adobe.com Um ein Gefühl dafür zu bekommen, welche Strahlendosis durch den Verzehr selbst gesammelter Pilze entstehen kann und wie sie einzuschätzen ist, lässt sich folgendes Beispiel nutzen: In einer Probe von Maronenröhrlingen wies das BfS rund 1.400 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm Frischmasse nach. Würde eine erwachsene Person jede Woche 200 Gramm dieser Pilze verzehren, läge die zusätzliche Strahlendosis bei 0,18 Millisievert pro Jahr. Das wäre etwas mehr als die Strahlendosis von drei Flügen von Frankfurt am Main nach New York. Neben der Strahlendosis sollte man auch berücksichtigen, dass Wildpilze Schwermetalle wie Blei, Quecksilber und Cadmium anreichern können. Wer regelmäßig Wildpilze isst, sollte schon deshalb darauf achten, pro Woche nicht mehr als 200 bis 250 Gramm zu sich zu nehmen . Wildpilze im Handel und Zuchtpilze Wildpilze und andere Pilze im Handel dürfen nicht mehr als 600 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm enthalten. In Zuchtpilzen wie Champignons, Austernseitlingen und Shiitake findet sich generell nur wenig Cäsium-137 : Diese Pilze werden auf Substraten angebaut, die kaum radioaktives Cäsium aufweisen. Cäsium-137 – ein langlebiges Erbe Cäsium-137 ist ein radioaktives Isotop des Elements Cäsium, das nicht natürlich vorkommt. Es entsteht unter anderem bei der Kernspaltung in Kernkraftwerken. Seine Halbwertszeit beträgt etwa 30 Jahre. Das bedeutet, dass das Cäsium-137 , das sich 1986 in Deutschland am Boden ablagerte, inzwischen zu rund 60 Prozent zerfallen ist. Stand: 28.08.2026
Bereits in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts sichern reichlich vorhandene natürliche Ressourcen des nordamerikanischen Kontinents die Existenz der ersten deutschen Emigranten verschiedenster religiöser Minderheiten. Die Gründungen von deutschen Siedlungen in Pennsylvania und North Carolina zeigen schon frühe Maßnahmen des Waldschutzes und einer ersten nachhaltigen Holznutzung, die sowohl auf einer Inventarisierung des Ressourcenpotenzials als auch auf einer entsprechenden Nutzungskontrolle basieren. Im 18. und 19. Jahrhundert wird dagegen die deutsche Auswanderung nicht nur durch landwirtschaftliche Missstände, sondern auch durch eine regional aufkommende 'Holznot' verstärkt, die Bauern, Handwerker und Arbeiter gleichermaßen betrifft. Seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts werden erste Eisen- und Glashüttenstandorte in Pennsylvania, New York State und anderen Staaten an den großen Seen gegründet, die zunächst stark an die Ressource Holz und Steinkohle gebunden sind und entsprechend negative Auswirkungen auf Wald und Umwelt zeigen. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts sind aufgrund der großen Entwaldungen erste Anfänge einer nordamerikanischen Naturschutzbewegung zu erkennen. In der Folgezeit werden vermehrt Kahlflächen aufgeforstet und zu Ende des 19. Jahrhunderts erste forstliche Ausbildungsstätten von deutschen Forstwissenschaftlern gegründet. Ein intensiver deutsch-amerikanischer Fachaustausch findet bis Ende der 1930er Jahre statt. Erste Studien zeigen, dass eine retrospektive Forschung wertvolle Rückschlüsse auf die Entwicklung des deutsch-amerikanischen Wald- und Naturverständnisses ermöglicht eine in heutiger Zeit noch weitgehend unbeachtete, dafür aber umso wichtigere Komponente der Umweltwahrnehmung. Gleichzeitig ist die besondere Bedeutung eines nachhaltigen Ressourcenmanagement aufzuzeigen. Folgende wissenschaftliche Fragen lassen sich ableiten: - Sozial- und mentalitätsgeschichtlich: In welcher Form und in welchem Maße wirkten sich Erfahrungen erlebter Ressourcenknappheit der Auswanderer auf Reaktionen auf die sich im 19. Jahrhundert zunehmend verschlechternde Waldressourcenqualität in den USA aus ? - Umweltgeschichtlich: Ist bereits im 18. und 19. Jahrhundert eine dezidierte Umweltwahrnehmung im deutsch-amerikanischen Auswanderungsmilieu festzustellen ? - Forstgeschichtlich: Inwiefern trägt eine von außerhalb der Staatsgrenzen erfolgte kritische Betrachtung sowohl nordamerikanischer als auch deutscher Waldbewirtschaftung dazu bei, auf beiden Seiten forsthistorische Aussagen des 19. und 20. Jahrhunderts zu relativieren ? - Ressourcenpolitisch: Welche Ansatzpunkte liefert eine zeitnähere und räumlich verlagerte Untersuchung der Ressourcenproblematik in den USA, um die heutige Gesellschaft und Politik für einen nachhaltigen Umgang mit ihren Lebensressourcen zu sensibilisieren ?
Höhenstrahlung beim Fliegen Das Ausmaß der zusätzlichen Strahlenexposition beim Fliegen hängt vor allem von der Flugdauer, der Flughöhe, der Flugroute und der Sonnenaktivität ab. Ein Flug von Frankfurt nach New York und zurück führt zu einer durchschnittlichen effektiven Dosis von ca. 100 Mikrosievert ( µSv ). Für Gelegenheitsflieger ist die zusätzliche Strahlenexposition durch das Fliegen sehr gering und gesundheitlich unbedenklich; das gilt auch für Schwangere und Kleinkinder. Viele Menschen reisen - privat oder geschäftlich - zu ihren entfernten Zielen mit dem Flugzeug. Diese fliegen oft in Höhen und geografischen Breiten, in denen deutlich mehr Strahlung auf den Menschen einwirkt als an der Erdoberfläche. Eine effektive Abschirmung dieser Höhenstrahlung ist kaum möglich, da sich das Gewicht des Flugzeugs durch das dafür notwendige Abschirmmaterial derart erhöhen würde, dass ein Abheben nicht mehr möglich wäre. Wie kommt es zur Strahlenexposition ? Die Erde ist ständig einem Strom von hochenergetischen atomaren Teilchen ausgesetzt, die aus den Tiefen des Kosmos stammen (kosmische Strahlung) und mit den Bestandteilen der Atmosphäre kollidieren, wobei sie neue atomare Teilchen mit hohen Energien erzeugen. Die Gesamtheit dieser Teilchen bildet die sogenannte Höhenstrahlung . Auf ihrem Weg zur Erdoberfläche wird die Höhenstrahlung mit zunehmender Dichte der Atmosphäre schwächer. Ein zusätzlicher Schutz vor der Höhenstrahlung kommt vom sogenannten "Sonnenwind", der einen Teil der kosmischen Strahlung von unserem Sonnensystem ablenkt. Diese Sonnenaktivität ändert sich nahezu regelmäßig in einem Zyklus von etwa elf Jahren. Je größer die Sonnenaktivität ist, desto geringer ist die Höhenstrahlung und umgekehrt. Auch das Magnetfeld der Erde lenkt einen Teil der kosmischen Strahlung von der Erdatmosphäre ab. Diese Abschirmung wirkt am stärksten am Äquator, in den nördlichen und südlichen Polregionen ist sie am schwächsten. Das Ausmaß der zusätzlichen Strahlenexposition beim Fliegen hängt somit vor allem von der Flugdauer, der Flughöhe, der Flugroute und der Sonnenaktivität ab. Vergleich mit der natürlichen Strahlenexposition Am Boden ist der Mensch neben dem verbleibenden Teil der Höhenstrahlung auch der Strahlung natürlicher radioaktiver Stoffe , hauptsächlich aus dem Bodengestein der Erdkruste, ausgesetzt. In Deutschland beträgt die gesamte effektive Dosis aus dieser natürlichen Strahlenexposition im Mittel etwa 2.100 Mikrosievert ( µSv ) pro Jahr. Je nach Aufenthaltsort schwankt der tatsächliche Wert zwischen etwa 1.000 und 10.000 Mikrosievert ( µSv ) pro Jahr. Ein Flug von Frankfurt nach New York und zurück führt zu einer durchschnittlichen effektiven Dosis von ca. 120 Mikrosievert ). Somit entspricht die zusätzliche Strahlenexposition durch eine solche Transatlantikreise in etwa fünf Prozent der mittleren Exposition durch natürliche Strahlenquellen in Deutschland. Strahlenexposition durch Höhenstrahlung im Flugzeug? Für Gelegenheitsflieger, wie es die meisten Urlaubsflieger sind, ist die zusätzliche Strahlendosis durch das Fliegen und das damit verbundene zusätzliche Gesundheitsrisiko durch Höhenstrahlung gering. Jede zusätzliche Strahlung birgt dennoch ein gewisses Risiko, insbesondere auch für Schwangere und Kleinkinder (siehe auch "Information für Schwangere"). Wer einen Flug plant, sollte somit die Notwendigkeit und Risiken der Flugreise für sich persönlich abwägen, insbesondere bei einer bestehenden Schwangerschaft, und ggf. alternative Verkehrsmittel in Betracht ziehen. Effektive Dosis durch Höhenstrahlung auf ausgewählten Flugrouten Route Dosisbereich* [ µSv ] Frankfurt - Las Palmas de Gran Canaria 10 - 18 Frankfurt - Johannesburg 18 - 30 Frankfurt - New York 32 - 75 Frankfurt - Rio de Janeiro 17 - 28 Frankfurt - Rom 3 - 6 Frankfurt - San Francisco 45 - 110 Frankfurt - Santo Domingo (Dom. Rep.) 30 - 65 Frankfurt - Singapur 28 - 50 Frankfurt - Tokyo 45 - 110 * Die Schwankungsbreite geht hauptsächlich auf die Einflüsse von Sonnenzyklus und Flughöhe zurück. Fliegendes Personal oder berufliche "Vielfliegende" können, vor allem wenn sie häufig Langstrecken auf den nördlichen Polrouten fliegen, Strahlendosen erhalten, die durchaus vergleichbar sind mit Dosiswerten in Berufsgruppen, die ionisierende Strahlung einsetzen oder mit radioaktiven Quellen umgehen. Einige Studien deuten darauf hin, dass das fliegende Personal einem leicht erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sein könnte. Ein klarer wissenschaftlicher Zusammenhang zwischen Höhenstrahlung und einer erhöhten Krebsrate ist jedoch bisher nicht belegt. Das Strahlenschutzgesetz sieht deshalb für das fliegende Personal die gleiche rechtlich abgesicherte Strahlenschutzüberwachung vor, wie für alle anderen Personen, die beruflich einer Strahlenexposition ausgesetzt sind. Fliegendes Personal, welches jährlich eine höhere effektive Dosis als 1 Millisievert (mSv) durch Höhenstrahlung erhalten kann, muss überwacht werden. Für diese Überwachung wird die Strahlendosis des fliegenden Personals mit speziellen, vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen, Computerprogrammen berechnet. Die berechneten Dosiswerte werden dann für die personenbezogene berufliche Strahlenschutzüberwachung von den Fluggesellschaften über das Luftfahrt-Bundesamt an das Strahlenschutzregister im Bundesamt für Strahlenschutz gemeldet. Stand: 04.09.2026
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LAU/WZI – Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2024): Wolfsmonitoring Sachsen-Anhalt. Bericht zum Monitoringjahr 2023/2024. https://www.dbb-wolf.de/ https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/wolfsmanagement http://www.senckenberg.de/ http://www.izw-berlin.de/de/ https://www.hnee.de/de/Fachbereiche/Wald-und-Umwelt/Fachgebiete/Wildbiologie-Wildtiermanagement-Jagdbetriebskunde/Fachgebiet-fr-Wildbiologie-Wildtiermanagement-Jagdbetriebskunde-FWWJ-K5932.htm https://www.iucnredlist.org http://www.protectiondestroupeaux.ch/cdpnews/
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Art 1 Dem in New York am 9. April 1992 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Abkommen vom 31. März 1992 zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Die Bedeutung chemischer Standortfaktoren für die kleinräumige Verbreitung epiphytischer Flechten soll untersucht werden. Der Grund hierfür ist, dass bei der Untersuchung der Standortfaktoren innerhalb eines gegebenen Waldökosystems mit räumlich konstanter Immissionsbelastung chemische Faktoren bisher häufig vernachlässigt wurden, im Rahmen der bisherigen Arbeiten des Antragstellers in einem ausgewählten Ökosystem (nämlich in montanen Fichtenwäldern des Harzes) aber ein ganz entscheidender Einfluss eben der chemischen Standortfaktoren nachgewiesen werden konnte. Die Untersuchungen sollen in ausgewählten Laub- und Nadelwaldökosystemen der US-Bundesstaaten New York und Pennsylvania durchgeführt werden und knüpfen an dort bereits 1999 vom Antragsteller initiierte Studien an. Die Standortchemie soll vor allem durch Niederschlags- und Borkenanalysen charakterisiert werden. Neben den chemischen Faktoren sollen auch Messungen zum Mikroklima durchgeführt werden, um die Bedeutung dieser beiden Faktorenkomplexe für die kleinräumige Epiphytenverbreitung quantitativ bewerten zu können. Dies ist nicht zuletzt deshalb sinnvoll, weil das Mikroklima bisher von vielen Autoren als ausschlaggebend für die kleinräumige Verbreitung von epiphytischen Flechten in Wäldern angesehen wurde.
Hintergrund: Die Gesundheit urbaner Bevölkerung ist von globalem Interesse, da schon jetzt die Mehrheit der Menschen in Städten wohnt. Große Gesundheits- und Umweltdisparitäten sind dabei in den Innenstädten anzutreffen. Jedoch gibt es nur wenige Studien, die die Gesundheit urbaner Bevölkerung mit jenen multidisziplinären und integrativen Ansätzen und Methoden untersuchen, die nötig wären, um die Komplexität von sozio-ökologischer Umwelt und deren Verteilung in der Stadt zu erfassen. Hinzu kommt, dass räumliche und raum-zeitliche Herangehensweisen zu gesundheitsbezogenen Fragestellungen im urbanen Kontext eher selten vorkommen. Daher sind wissenschaftliche Ansätze gefragt, welche die Ursachen vorhandener Gesundheits- und Umweltdisparitäten auf den verschiedenen geographischen Skalen untersuchen, um unter anderem die Gesundheitspolitik besser zu informieren. Forschungsziele: Mein übergreifendes Forschungsziel ist es, ein konzeptionelles Modell zu entwickeln, um die Erforschung komplexer Interaktionen zwischen städtischer Umwelt und Gesundheit voranzubringen. Um dies zu bewerkstelligen, werde ich die räumliche Verteilung von Unterschieden in der Gesundheit städtischer Bevölkerung (Gesundheitsdisparitäten) und der sozio-ökologischen Umwelt (Umweltdisparitäten) erfassen und quantifizieren. Ferner werde ich untersuchen, wie Umweltdisparitäten in der städtischen Nachbarschaft die Gesundheit der Bevölkerung beeinflussen. Methoden: Um gesundheitsrelevante Fragestellungen zu untersuchen, schlage ich einen integrativen und räumlich-expliziten Ansatz vor, welcher methodische Ansätze der Epidemiologie und der Geographie kombiniert. Dieser gesundheits-geographischen Ansatz konzentriert sich auf das komplexe Verhältnis von sozio-ökologischer Umwelt und urbaner Gesundheit auf verschiedenen geographischen Skalen. Der Ansatz beinhaltet Krankheitskartierung, Expositionskartierung und räumlich-epidemiologische Modellierung. Fünf Datensätze werden verwendet um urbane Nachbarschaftscharakteristiken und die damit assoziierte Gesundheit der Stadtbevölkerung zu untersuchen. Im Hinblick auf ein Stadt-Land Gefälle wird Über- und Untergewicht der Bevölkerung in afrikanischen Staaten südlich der Sahara untersucht. Im Hinblick auf die individuelle städtische Nachbarschaft werden mentale Gesundheit und Herzkreislauferkrankungen in New York Stadt und Framingham, MA untersucht. Die Ergebnisse werden anschließend in einem konzeptionellen Modell für Umwelt und Gesundheit synthetisiert. Relevanz des Projekts: Die angestrebten Studien werden geographische Ansätze für gesundheitsbezogene Fragestellungen konsolidieren. Die Ergebnisse werden ferner dazu beitragen, Strategien zu entwickeln, um innerstädtische Disparitäten zu reduzieren und die Gesundheitspolitik zu informieren. Aus dem Projekt werden mindestens sechs Publikationen in internationalen Fachzeitschriften und Buchkapiteln mit wissenschaftlicher Qualitätssicherung hervorgehen.
Landesrecht Bundesrecht Europarecht Internationales Recht Berliner Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Berliner Bodenschutzgesetz – Bln BodSchG) Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bln BodSUV) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Auf europäischer Ebene gibt es einige nennenswerte Rechtsinstrumente, die den Boden indirekt schützen und auch im Land Berlin zur Rechtsanwendung kommen. EU-Verordnung 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur zielt in Bezug auf den Bodenschutz darauf ab, dass die EU-Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen haben, dass in sogenannten städtischen Ökosystemgebieten gem. Art. 6 Abs. 1 der EU-Verordnung bis Ende 2030 kein Nettoverlust an der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen gegenüber dem Referenzjahr 2021 zu verzeichnen ist. Ferner stellen die EU-Mitgliedstaaten gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 der EU-Verordnung sicher, dass die nationale Gesamtfläche städtischer Grünflächen in Städten sowie kleineren Städten und Vororten bis 2040 um mindestens 3 % und bis 2050 um mindestens 5 % gegenüber 2021 vergrößert wird. Bei der Vorschrift handelt sich damit um ein Instrument, dem Flächenverbrauch von unversiegelten Stadtböden entgegenzuwirken und Entsiegelungsmaßnahmen durchzuführen. EU-Verordnung 2023/839 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. April 2023 (LULUCF-Verordnung) Seit Mai 2023 ist die überarbeitete LULUCF-Verordnung in Kraft. Der Schutz und die Regeneration von Wäldern, Mooren sowie anderen natürlichen Ökosystemen sind unerlässlich auf dem Weg zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2050. Die Überarbeitung der EU-Verordnung für Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zielte darauf ab, bestimmte Landnutzungen als natürliche Kohlenstoffsenken in die EU-Klimaziele einzubeziehen. Der Entwurf einer Bodenschutzrahmenrichtlinie durch die EU-Kommission aus dem Jahr 2023 Die EU-Kommission hat im Juni 2023 einen Legislativvorschlag für ein sogenanntes Bodenüberwachungsgesetz veröffentlicht. Das EU-Parlament hat sich mit diesem Entwurf in 1. Lesung am 10. April 2024 mit Änderungen befasst. Der Rat der EU hat am 17. Juni 2024 in seiner Allgemeine Ausrichtung ebenfalls Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission beschlossen. Das sich anschließende Trilog-Verfahren zwischen dem EU-Parlament, dem Rat der EU und der EU-Kommission wurde am 10. April 2025 mit einer Presseerklärung erfolgreich abgeschlossen. Der Rat der EU und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Bodenüberwachung erzielt. Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt werden. Nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen wird sie dann von beiden EU-Organen förmlich angenommen. Am 04. Juni 2025 hat bereits der Umweltausschuss des EU-Parlamentes dem Ergebnis der Trilogverhandlungen zugestimmt. Der gesunde Zustand der weltweiten Böden ist ein entscheidender Faktor für die Klimaresilienz, Klimaneutralität und Biodiversität. Das Internationalen Recht weist bisher nur ein Abkommen auf, welches den Boden unmittelbar als Schutzgut zum Regelungsgegenstand hat: das im Jahr 1994 beschlossene und im Jahr 1996 in Kraft getretene Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Desertifikation. Auf der Vertragsstaatenkonferenz der UNCCD (COP15) im Mai 2022 in Abidjan (Côte d’Ivoire) haben die Vertragsstaaten bekräftigt, dass sie den Schutz und die Wiederherstellung von Böden bis zum Jahr 2030 weltweit verstärken wollen. Mit der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung , die im Jahr 2015 auf einem UN-Gipfel in New York zwischen den Staats- und Regierungschefs vereinbart wurde, ist der Bodenschutz als globale Herausforderung explizit in Erscheinung getreten. Das 15. Nachhaltigkeitsziel der Agenda 2030 beschreibt den Bodenschutz als globale Aufgabe (u. a. den Schutz und die Wiederherstellung der Landökosysteme, die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, die Beendigung der Bodendegradation sowie die Wahrung der biologischen Vielfalt). Die EU und ihre Mitgliedstaaten als Vertragsparteien des mit dem Beschluss 93/626/EWG des Rates geschlossenen Übereinkommens über die biologische Vielfalt von Rio de Janeiro aus dem Jahr 1992 haben auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2022 einer neuen globalen Vereinbarung zum Schutz der Natur zugestimmt: dem „ Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal“ . Darin sind einige globale Ziele für 2030 umfasst, die für die Bodengesundheit von Bedeutung sind. Beispielsweise sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent der weltweit geschädigten Ökosysteme an Land renaturiert werden. Dabei wurden gemeinsame Indikatoren entwickelt, sodass sich jeder Vertragsstaat dazu verpflichtet hat, in seiner nationalen Biodiversitätsstrategie darzustellen, wie er konkret zur Erreichung der festgelegten Ziele beiträgt.
Deutscher Wetterdienst (DWD) 2018: Datensätze auf Basis der RCP-Szenarien. Internet: https://www.dwd.de/DE/klimaumwelt/klimaforschung/klimaprojektionen/fuer_deutschland/fuer_dtld_rcp-datensatz_node.html (Zugriff am 26.11.2024) Deutscher Wetterdienst (DWD) 2024: Deutscher Klimaatlas. Internet: https://www.dwd.de/DE/klimaumwelt/klimaatlas/klimaatlas_node.html (Zugriff am 17.01.2025) Huebener, H., Hoffmann, P., Keuler, K., Pfeifer, S., Ramthun, H., Spekat, A., Steger, C., Warrach-Sagi, K. 2017: Deriving user-informed climate information from climate model ensemble results. Adv. Sci. Res. 14, 261–269. IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) 2013: Climate Change 2013: The Physical Science Basis. Contribution of Working Group I to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. Cambridge University Press, Cambridge United Kingdom and New York, NY, USA. https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2018/02/WG1AR5_all_final.pdf (Zugriff am 19.02.2025) IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) 2021: Climate Change 2021: The Physical Science Basis. Contribution of Working Group I to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. Cambridge University Press, Cambridge United Kingdom and New York, NY, USA. https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg1/downloads/report/IPCC_AR6_WGI_FullReport_small.pdf (Zugriff am 19.02.2025) IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) 2022: Climate Change 2022: Mitigation of Climate Change. Contribution of Working Group III to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. Cambridge University Press, Cambridge United Kingdom and New York, NY, USA. https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg3/downloads/report/IPCC_AR6_WGIII_FullReport.pdf (Zugriff am 19.02.2025) Jacob, D., Petersen, J., Eggert, B., Alias, A., Christensen, O.B., Bouwer, L.M., Braun, A., Colette, A., Déqué, M., Georgievski, G., Georgopoulou, E., Gobiet, A., Menut, L., Nikulin, G., Haensler, A., Hempelmann, N., Jones, C., Keuler, K., Kovats, S., Kröner, N., Kotlarski, S., Kriegsmann, A., Martin, E., Van Meijgaard, E., Moseley, C., Pfeifer, S., Preuschmann, S., Radermacher, C., Radtke, K., Rechid, D., Rounsevell, M., Samuelsson, P., Somot, S., Soussana, J.-F., Teichmann, C., Valentini, R., Vautard, R., Weber, B., Yiou, P. 2014: EURO-CORDEX: new high-resolution climate change projections for European impact research. Reg Environ Change 14, 563–578. Reusswig, F.; Becker, C.; Lass, W.; Haag, L.; Hirschfeld, J.; Knorr, A.; Lüdeke, M. K.B.; Neuhaus, A.; Pankoke, C.; Rupp, J., Walther, C.; Walz, S.; Weyer, G.; Wiesemann, E. 2016: Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Berlin (AFOK). Klimaschutz Teilkonzept. Hauptbericht. Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Sonderreferat Klimaschutz und Energie (SR KE). Potsdam, Berlin. Internet: https://www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/anpassung-an-den-klimawandel/programm-zur-anpassung-an-die-folgen-des-klimawandels/ (Zugriff am 05.12.2024) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2020: Umweltatlas Berlin, Karte 06.08 Stadtstruktur differenziert, Berlin. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/nutzung/stadtstruktur/2020/zusammenfassung/ (Zugriff am 06.01.2025) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2022a: Umweltatlas Berlin, Karte 04.10 Klimamodellierung Berlin – Analysekarten, Berlin. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/klima/klimaanalyse/2022/zusammenfassung/ (Zugriff am 06.01.2025) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2022b: Umweltatlas Berlin, Karte 04.11 Klimamodellierung Berlin – Planungshinweise Stadtklima, Berlin. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/klima/klimabewertung/2022/zusammenfassung/ (Zugriff am 06.01.2025)
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 107 |
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| Weitere | 17 |
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|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
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