Urbane Gärten sind beliebt - von Selbsternteprojekten bis zu Gemeinschaftsgärten verschiedener Ausprägung. Die vielen Gartenprojekte zeigen, dass die Menschen das Gärtnern in der Stadt neu entdecken. Dabei wird vor allem das gemeinschaftliche Anlegen und Bewirtschaften von Gärten geschätzt. Welchen Beitrag Gemeinschaftsgärten zur Stadtentwicklung leisten können und welche Unterstützung diese Projekte vor allem in benachteiligten Quartieren benötigen, wird in diesem Projekt genauer untersucht. Anlass und Ausgangslage: Gärtnerische Aktivitäten in Städten sorgen derzeit für viel Aufmerksamkeit. In Metropolen wie New York City, London oder Paris, in München, Berlin oder den Städten des Ruhrgebiets entstehen Gemeinschaftsgärten, interkulturelle Gärten, Frauengärten, zu mietende Acker- oder Gartenparzellen. Engagierte Bürger bringen auf ungewöhnliche Art und an ungewöhnlichen Orten Grün in die Städte. Schon die unterschiedlichen Bezeichnungen der Gärten zeigen ihre vielen Facetten und Formen. Die gärtnerischen Aktivitäten basieren auf dem Interesse an gesunden Nahrungsmitteln, auf dem Wunsch einen städtischen Freiraum selber zu gestalten und zu bewirtschaften oder auch auf dem Interesse, nachbarschaftliche und interkulturelle Begegnungen zu ermöglichen. Die aktuellen Gartenaktivitäten werden aus vielerlei Perspektive diskutiert. Ihnen werden soziale, integrative, kommunikative, gesundheitliche, psychologische, ökologische und klimatische Wirkungen attestiert. Ohne Zweifel stellen die derzeitigen Aktivitäten ernstzunehmende Beiträge zur Entwicklung unserer Städte und Quartiere dar. Und sie haben viele Vorbilder. Denn urbanes Gärtnern, insbesondere in den klassischen Kleingartenanlagen, hat in Deutschland eine lange Tradition. Welche Rolle urbane Gärten für die Planung von und die Versorgung mit Grünräumen langfristig spielen werden, wird bisher allerdings wenig thematisiert. Ziel des Projekts: Ziel des Forschungsprojekts ist es, die Rolle und Bedeutung von Gemeinschaftsgärten für die Stadtentwicklung zu erörtern und dabei zu untersuchen, welchen Beitrag sie insbesondere in benachteiligten Quartieren leisten können. Hier stellt sich die Frage, wie die kommunale Planung die Verstetigung aktueller Gartenprojekte und Entwicklung neuer Initiativen sowie die Kommunikation wertvoller Erfahrungen befördern kann. Als Grundlage für das Projekt sind zunächst folgende Schritte erforderlich: - eine Recherche von Ausgangssituationen für die Entwicklung der Gärten, der beteiligten Akteure, der Rahmenbedingungen und der gemeinschaftsbildenden Aktivitäten, - eine Analyse der Ursachen und Wirkungen zwischen Gartenprojekten und Quartiersentwicklung und - schließlich die Ableitung von Konsequenzen für Planung und Steuerung sowie Entwicklung von Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Kommunen.
Die Bedeutung chemischer Standortfaktoren für die kleinräumige Verbreitung epiphytischer Flechten soll untersucht werden. Der Grund hierfür ist, dass bei der Untersuchung der Standortfaktoren innerhalb eines gegebenen Waldökosystems mit räumlich konstanter Immissionsbelastung chemische Faktoren bisher häufig vernachlässigt wurden, im Rahmen der bisherigen Arbeiten des Antragstellers in einem ausgewählten Ökosystem (nämlich in montanen Fichtenwäldern des Harzes) aber ein ganz entscheidender Einfluss eben der chemischen Standortfaktoren nachgewiesen werden konnte. Die Untersuchungen sollen in ausgewählten Laub- und Nadelwaldökosystemen der US-Bundesstaaten New York und Pennsylvania durchgeführt werden und knüpfen an dort bereits 1999 vom Antragsteller initiierte Studien an. Die Standortchemie soll vor allem durch Niederschlags- und Borkenanalysen charakterisiert werden. Neben den chemischen Faktoren sollen auch Messungen zum Mikroklima durchgeführt werden, um die Bedeutung dieser beiden Faktorenkomplexe für die kleinräumige Epiphytenverbreitung quantitativ bewerten zu können. Dies ist nicht zuletzt deshalb sinnvoll, weil das Mikroklima bisher von vielen Autoren als ausschlaggebend für die kleinräumige Verbreitung von epiphytischen Flechten in Wäldern angesehen wurde.
Bereits in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts sichern reichlich vorhandene natürliche Ressourcen des nordamerikanischen Kontinents die Existenz der ersten deutschen Emigranten verschiedenster religiöser Minderheiten. Die Gründungen von deutschen Siedlungen in Pennsylvania und North Carolina zeigen schon frühe Maßnahmen des Waldschutzes und einer ersten nachhaltigen Holznutzung, die sowohl auf einer Inventarisierung des Ressourcenpotenzials als auch auf einer entsprechenden Nutzungskontrolle basieren. Im 18. und 19. Jahrhundert wird dagegen die deutsche Auswanderung nicht nur durch landwirtschaftliche Missstände, sondern auch durch eine regional aufkommende 'Holznot' verstärkt, die Bauern, Handwerker und Arbeiter gleichermaßen betrifft. Seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts werden erste Eisen- und Glashüttenstandorte in Pennsylvania, New York State und anderen Staaten an den großen Seen gegründet, die zunächst stark an die Ressource Holz und Steinkohle gebunden sind und entsprechend negative Auswirkungen auf Wald und Umwelt zeigen. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts sind aufgrund der großen Entwaldungen erste Anfänge einer nordamerikanischen Naturschutzbewegung zu erkennen. In der Folgezeit werden vermehrt Kahlflächen aufgeforstet und zu Ende des 19. Jahrhunderts erste forstliche Ausbildungsstätten von deutschen Forstwissenschaftlern gegründet. Ein intensiver deutsch-amerikanischer Fachaustausch findet bis Ende der 1930er Jahre statt. Erste Studien zeigen, dass eine retrospektive Forschung wertvolle Rückschlüsse auf die Entwicklung des deutsch-amerikanischen Wald- und Naturverständnisses ermöglicht eine in heutiger Zeit noch weitgehend unbeachtete, dafür aber umso wichtigere Komponente der Umweltwahrnehmung. Gleichzeitig ist die besondere Bedeutung eines nachhaltigen Ressourcenmanagement aufzuzeigen. Folgende wissenschaftliche Fragen lassen sich ableiten: - Sozial- und mentalitätsgeschichtlich: In welcher Form und in welchem Maße wirkten sich Erfahrungen erlebter Ressourcenknappheit der Auswanderer auf Reaktionen auf die sich im 19. Jahrhundert zunehmend verschlechternde Waldressourcenqualität in den USA aus ? - Umweltgeschichtlich: Ist bereits im 18. und 19. Jahrhundert eine dezidierte Umweltwahrnehmung im deutsch-amerikanischen Auswanderungsmilieu festzustellen ? - Forstgeschichtlich: Inwiefern trägt eine von außerhalb der Staatsgrenzen erfolgte kritische Betrachtung sowohl nordamerikanischer als auch deutscher Waldbewirtschaftung dazu bei, auf beiden Seiten forsthistorische Aussagen des 19. und 20. Jahrhunderts zu relativieren ? - Ressourcenpolitisch: Welche Ansatzpunkte liefert eine zeitnähere und räumlich verlagerte Untersuchung der Ressourcenproblematik in den USA, um die heutige Gesellschaft und Politik für einen nachhaltigen Umgang mit ihren Lebensressourcen zu sensibilisieren ?
Hintergrund: Die Gesundheit urbaner Bevölkerung ist von globalem Interesse, da schon jetzt die Mehrheit der Menschen in Städten wohnt. Große Gesundheits- und Umweltdisparitäten sind dabei in den Innenstädten anzutreffen. Jedoch gibt es nur wenige Studien, die die Gesundheit urbaner Bevölkerung mit jenen multidisziplinären und integrativen Ansätzen und Methoden untersuchen, die nötig wären, um die Komplexität von sozio-ökologischer Umwelt und deren Verteilung in der Stadt zu erfassen. Hinzu kommt, dass räumliche und raum-zeitliche Herangehensweisen zu gesundheitsbezogenen Fragestellungen im urbanen Kontext eher selten vorkommen. Daher sind wissenschaftliche Ansätze gefragt, welche die Ursachen vorhandener Gesundheits- und Umweltdisparitäten auf den verschiedenen geographischen Skalen untersuchen, um unter anderem die Gesundheitspolitik besser zu informieren. Forschungsziele: Mein übergreifendes Forschungsziel ist es, ein konzeptionelles Modell zu entwickeln, um die Erforschung komplexer Interaktionen zwischen städtischer Umwelt und Gesundheit voranzubringen. Um dies zu bewerkstelligen, werde ich die räumliche Verteilung von Unterschieden in der Gesundheit städtischer Bevölkerung (Gesundheitsdisparitäten) und der sozio-ökologischen Umwelt (Umweltdisparitäten) erfassen und quantifizieren. Ferner werde ich untersuchen, wie Umweltdisparitäten in der städtischen Nachbarschaft die Gesundheit der Bevölkerung beeinflussen. Methoden: Um gesundheitsrelevante Fragestellungen zu untersuchen, schlage ich einen integrativen und räumlich-expliziten Ansatz vor, welcher methodische Ansätze der Epidemiologie und der Geographie kombiniert. Dieser gesundheits-geographischen Ansatz konzentriert sich auf das komplexe Verhältnis von sozio-ökologischer Umwelt und urbaner Gesundheit auf verschiedenen geographischen Skalen. Der Ansatz beinhaltet Krankheitskartierung, Expositionskartierung und räumlich-epidemiologische Modellierung. Fünf Datensätze werden verwendet um urbane Nachbarschaftscharakteristiken und die damit assoziierte Gesundheit der Stadtbevölkerung zu untersuchen. Im Hinblick auf ein Stadt-Land Gefälle wird Über- und Untergewicht der Bevölkerung in afrikanischen Staaten südlich der Sahara untersucht. Im Hinblick auf die individuelle städtische Nachbarschaft werden mentale Gesundheit und Herzkreislauferkrankungen in New York Stadt und Framingham, MA untersucht. Die Ergebnisse werden anschließend in einem konzeptionellen Modell für Umwelt und Gesundheit synthetisiert. Relevanz des Projekts: Die angestrebten Studien werden geographische Ansätze für gesundheitsbezogene Fragestellungen konsolidieren. Die Ergebnisse werden ferner dazu beitragen, Strategien zu entwickeln, um innerstädtische Disparitäten zu reduzieren und die Gesundheitspolitik zu informieren. Aus dem Projekt werden mindestens sechs Publikationen in internationalen Fachzeitschriften und Buchkapiteln mit wissenschaftlicher Qualitätssicherung hervorgehen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Art 1 Dem in New York am 9. April 1992 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Abkommen vom 31. März 1992 zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Landesrecht Bundesrecht Europarecht Internationales Recht Berliner Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Berliner Bodenschutzgesetz – Bln BodSchG) Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bln BodSUV) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Auf europäischer Ebene gibt es einige nennenswerte Rechtsinstrumente, die den Boden indirekt schützen und auch im Land Berlin zur Rechtsanwendung kommen. EU-Verordnung 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur zielt in Bezug auf den Bodenschutz darauf ab, dass die EU-Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen haben, dass in sogenannten städtischen Ökosystemgebieten gem. Art. 6 Abs. 1 der EU-Verordnung bis Ende 2030 kein Nettoverlust an der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen gegenüber dem Referenzjahr 2021 zu verzeichnen ist. Ferner stellen die EU-Mitgliedstaaten gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 der EU-Verordnung sicher, dass die nationale Gesamtfläche städtischer Grünflächen in Städten sowie kleineren Städten und Vororten bis 2040 um mindestens 3 % und bis 2050 um mindestens 5 % gegenüber 2021 vergrößert wird. Bei der Vorschrift handelt sich damit um ein Instrument, dem Flächenverbrauch von unversiegelten Stadtböden entgegenzuwirken und Entsiegelungsmaßnahmen durchzuführen. EU-Verordnung 2023/839 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. April 2023 (LULUCF-Verordnung) Seit Mai 2023 ist die überarbeitete LULUCF-Verordnung in Kraft. Der Schutz und die Regeneration von Wäldern, Mooren sowie anderen natürlichen Ökosystemen sind unerlässlich auf dem Weg zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2050. Die Überarbeitung der EU-Verordnung für Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zielte darauf ab, bestimmte Landnutzungen als natürliche Kohlenstoffsenken in die EU-Klimaziele einzubeziehen. Der Entwurf einer Bodenschutzrahmenrichtlinie durch die EU-Kommission aus dem Jahr 2023 Die EU-Kommission hat im Juni 2023 einen Legislativvorschlag für ein sogenanntes Bodenüberwachungsgesetz veröffentlicht. Das EU-Parlament hat sich mit diesem Entwurf in 1. Lesung am 10. April 2024 mit Änderungen befasst. Der Rat der EU hat am 17. Juni 2024 in seiner Allgemeine Ausrichtung ebenfalls Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission beschlossen. Das sich anschließende Trilog-Verfahren zwischen dem EU-Parlament, dem Rat der EU und der EU-Kommission wurde am 10. April 2025 mit einer Presseerklärung erfolgreich abgeschlossen. Der Rat der EU und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Bodenüberwachung erzielt. Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt werden. Nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen wird sie dann von beiden EU-Organen förmlich angenommen. Am 04. Juni 2025 hat bereits der Umweltausschuss des EU-Parlamentes dem Ergebnis der Trilogverhandlungen zugestimmt. Der gesunde Zustand der weltweiten Böden ist ein entscheidender Faktor für die Klimaresilienz, Klimaneutralität und Biodiversität. Das Internationalen Recht weist bisher nur ein Abkommen auf, welches den Boden unmittelbar als Schutzgut zum Regelungsgegenstand hat: das im Jahr 1994 beschlossene und im Jahr 1996 in Kraft getretene Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Desertifikation. Auf der Vertragsstaatenkonferenz der UNCCD (COP15) im Mai 2022 in Abidjan (Côte d’Ivoire) haben die Vertragsstaaten bekräftigt, dass sie den Schutz und die Wiederherstellung von Böden bis zum Jahr 2030 weltweit verstärken wollen. Mit der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung , die im Jahr 2015 auf einem UN-Gipfel in New York zwischen den Staats- und Regierungschefs vereinbart wurde, ist der Bodenschutz als globale Herausforderung explizit in Erscheinung getreten. Das 15. Nachhaltigkeitsziel der Agenda 2030 beschreibt den Bodenschutz als globale Aufgabe (u. a. den Schutz und die Wiederherstellung der Landökosysteme, die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, die Beendigung der Bodendegradation sowie die Wahrung der biologischen Vielfalt). Die EU und ihre Mitgliedstaaten als Vertragsparteien des mit dem Beschluss 93/626/EWG des Rates geschlossenen Übereinkommens über die biologische Vielfalt von Rio de Janeiro aus dem Jahr 1992 haben auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2022 einer neuen globalen Vereinbarung zum Schutz der Natur zugestimmt: dem „ Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal“ . Darin sind einige globale Ziele für 2030 umfasst, die für die Bodengesundheit von Bedeutung sind. Beispielsweise sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent der weltweit geschädigten Ökosysteme an Land renaturiert werden. Dabei wurden gemeinsame Indikatoren entwickelt, sodass sich jeder Vertragsstaat dazu verpflichtet hat, in seiner nationalen Biodiversitätsstrategie darzustellen, wie er konkret zur Erreichung der festgelegten Ziele beiträgt.
Im Zuge des klimagerechten Haushaltens werden klimaschutzbezogene Daten zu ausgewählten öffentlichen Klimaschutzinvestitionen im Rahmen der Haushaltsaufstellung systematisch erfasst und ausgewertet. Dies soll es erleichtern, finanzpolitische Entscheidungen gezielter an den Berliner Klimaschutzzielen auszurichten. Ein erstes Pilotprojekt wurde im Rahmen des Doppelhaushalts 2024/2025 durchgeführt. Die gewonnenen Ansätze werden bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 weiterentwickelt und fortgeführt. Der Senat von Berlin hat sich zum Pariser Klimaschutzübereinkommen und zu den Zielen des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes bekannt. Das macht Investitionen in Klimaschutz und Klimaanpassung sowie eine entsprechende Schwerpunktsetzung in der Haushaltspolitik erforderlich. Das gilt unter anderem für Ausgaben in öffentliche Gebäude und Fahrzeugflotten, den Ausbau der Ladeinfrastruktur, den Solarausbau, dem Stadtgrün, der Begrünung von Dächern und Fassaden oder der Ausweisung von Fördermitteln. Die öffentlichen Mittel sollten aus Sicht des Klimaschutzes möglichst so eingesetzt werden, dass die Potenziale zur Einsparung von CO 2 -Emissionen im Einflussbereich des Landes ausgeschöpft werden können und dadurch eine Erreichung der Berliner Klimaschutzziele sichergestellt wird. Einen Beitrag dazu soll das klimagerechte Haushalten leisten. Es handelt sich dabei um einen innovativen Governance-Ansatz, mit dem der Anspruch, Klimaschutz als Querschnittsaufgabe zu verstehen, praktisch umgesetzt wird. Voraussetzung dafür ist, Klimaschutz stärker in bestehende Strukturen und Prozesse – wie hier in der Haushaltsaufstellung – zu integrieren. Beim klimagerechten Haushalten besteht eine Zusammenarbeit zwischen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie der Senatsverwaltung für Finanzen. Das klimagerechte Haushalten schafft in erster Linie Transparenz. Ein direkter Einfluss auf die Entscheidung über Haushaltsmittel ist nicht gegeben. Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 wurde eine Abfrage von klimabezogenen Daten zu einer Auswahl von klimaschutzrelevanten Ausgabenpositionen durchgeführt. Dazu gehörte auch die Benennung der jeweils mit den Investitionen zu erreichenden CO 2 -Einsparungen. Die entsprechende Aufforderung erfolgte mit dem Aufstellungsrundschreiben. Die Eingaben wurden ausgewertet und in zwei Berichten zum klimagerechten Haushalten, jeweils für die Haupt- und Bezirksverwaltungen, veröffentlicht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass in allen betrachteten Bereichen Mittel zur Finanzierung von Klimaschutz in Ansatz gebracht wurden. Das gilt für Investitionen in den Neubau energieeffizienter öffentlicher Gebäude ebenso wie für Investitionen in die eergetische Sanierung des öffentlichen Gebäudebestands, den Ausbau der Photovoltaik auf öffentlichen Dächern, die Umstellung öffentlicher Fahrzeugflotten auf CO 2 -freie Antriebe und den Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Zusätzlich sieht der Doppelhaushalt 2024/2025 erhebliche Mittel für die Förderung von Investitionen verschiedenster privater oder öffentlicher Akteure in wichtige Klimaschutzmaßnahmen vor. Zur Erreichung der Klimaschutzziele sind weitere, öffentliche Investitionen, aber auch solche aus der Wirtschaft und Privathaushalten erforderlich. Die Ergebnisse sind den Berichten zum klimagerechten Haushalten zu entnehmen. Der Senat hatte beschlossen, die entwickelten Ansätze entlang der Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 fortzusetzen. Dabei wurde erneut eine Abfrage von klimabezogenen Daten zu Haushaltsanmeldungen in ausgewählten Bereichen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung durchgeführt. Zu den technischen Fragen der Abfrage stehen weitere Informationen im Beschäftigtenportal zur Verfügung. Die sich daraus ergebenden Berichte zum klimagerechten Haushalten werden auf dieser Seite veröffentlicht. Viele andere Städte weltweit führen bereits Klimabudgets. Darunter sind im Allgemeinen Verfahren zu verstehen, mit denen Erwägungen zum Klimaschutz in die Aufstellung öffentlicher Haushalte eingebracht werden. Die norwegische Hauptstadt Oslo nimmt hier eine Vorreiterrolle ein. Aber auch andere Städte wie London, New York City, Paris und Wien sind entsprechende Schritte gegangen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz steht mit diesen in einem fachlichen Austausch. Unter den Bundesländern nimmt Berlin bisher eine Vorreiterrolle ein. Pressemitteilung vom 10.10.2023: Senat legt Bericht zu Auswirkungen des Haushalts auf den Klimaschutz vor
Deutscher Wetterdienst (DWD) 2018: Datensätze auf Basis der RCP-Szenarien. Internet: https://www.dwd.de/DE/klimaumwelt/klimaforschung/klimaprojektionen/fuer_deutschland/fuer_dtld_rcp-datensatz_node.html (Zugriff am 26.11.2024) Deutscher Wetterdienst (DWD) 2024: Deutscher Klimaatlas. Internet: https://www.dwd.de/DE/klimaumwelt/klimaatlas/klimaatlas_node.html (Zugriff am 17.01.2025) Huebener, H., Hoffmann, P., Keuler, K., Pfeifer, S., Ramthun, H., Spekat, A., Steger, C., Warrach-Sagi, K. 2017: Deriving user-informed climate information from climate model ensemble results. Adv. Sci. Res. 14, 261–269. IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) 2013: Climate Change 2013: The Physical Science Basis. Contribution of Working Group I to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. Cambridge University Press, Cambridge United Kingdom and New York, NY, USA. https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2018/02/WG1AR5_all_final.pdf (Zugriff am 19.02.2025) IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) 2021: Climate Change 2021: The Physical Science Basis. Contribution of Working Group I to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. Cambridge University Press, Cambridge United Kingdom and New York, NY, USA. https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg1/downloads/report/IPCC_AR6_WGI_FullReport_small.pdf (Zugriff am 19.02.2025) IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) 2022: Climate Change 2022: Mitigation of Climate Change. Contribution of Working Group III to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. Cambridge University Press, Cambridge United Kingdom and New York, NY, USA. https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg3/downloads/report/IPCC_AR6_WGIII_FullReport.pdf (Zugriff am 19.02.2025) Jacob, D., Petersen, J., Eggert, B., Alias, A., Christensen, O.B., Bouwer, L.M., Braun, A., Colette, A., Déqué, M., Georgievski, G., Georgopoulou, E., Gobiet, A., Menut, L., Nikulin, G., Haensler, A., Hempelmann, N., Jones, C., Keuler, K., Kovats, S., Kröner, N., Kotlarski, S., Kriegsmann, A., Martin, E., Van Meijgaard, E., Moseley, C., Pfeifer, S., Preuschmann, S., Radermacher, C., Radtke, K., Rechid, D., Rounsevell, M., Samuelsson, P., Somot, S., Soussana, J.-F., Teichmann, C., Valentini, R., Vautard, R., Weber, B., Yiou, P. 2014: EURO-CORDEX: new high-resolution climate change projections for European impact research. Reg Environ Change 14, 563–578. Reusswig, F.; Becker, C.; Lass, W.; Haag, L.; Hirschfeld, J.; Knorr, A.; Lüdeke, M. K.B.; Neuhaus, A.; Pankoke, C.; Rupp, J., Walther, C.; Walz, S.; Weyer, G.; Wiesemann, E. 2016: Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Berlin (AFOK). Klimaschutz Teilkonzept. Hauptbericht. Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Sonderreferat Klimaschutz und Energie (SR KE). Potsdam, Berlin. Internet: https://www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/anpassung-an-den-klimawandel/programm-zur-anpassung-an-die-folgen-des-klimawandels/ (Zugriff am 05.12.2024) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2020: Umweltatlas Berlin, Karte 06.08 Stadtstruktur differenziert, Berlin. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/nutzung/stadtstruktur/2020/zusammenfassung/ (Zugriff am 06.01.2025) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2022a: Umweltatlas Berlin, Karte 04.10 Klimamodellierung Berlin – Analysekarten, Berlin. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/klima/klimaanalyse/2022/zusammenfassung/ (Zugriff am 06.01.2025) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2022b: Umweltatlas Berlin, Karte 04.11 Klimamodellierung Berlin – Planungshinweise Stadtklima, Berlin. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/klima/klimabewertung/2022/zusammenfassung/ (Zugriff am 06.01.2025)
Der europäische Green Deal erfordert den Übergang von einer linearen “nehmen-machen-wegwerfen”-Wirtschaftsweise hin zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft: So sollen sich Produktions- und Verbrauchsmuster etablieren, bei denen die eingesetzten Produkte, Materialien und Rohstoffe so lange wie möglich benutzt, wiederverwendet und recycelt und werden, während zugleich Abfälle minimiert werden. Mit der Unterzeichnung der europäischen Circular Cities Declaration ( CC Declaration ) unterstreicht Berlin die Bedeutung einer zirkulären Wirtschaftsweise für das Land und bekennt sich zu folgenden Zielen: Die Entwicklung von Kreislaufwirtschaftszielen und -strategien als Grundstein für eine lokale Transformation in Richtung einer Kreislaufwirtschaft („Circular Economy“), eine Sensibilisierung der Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zum Thema Kreislaufwirtschaft, die Beteiligung von und Kooperation mit lokalen Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft bei der Entwicklung von Kreislaufwirtschaftsprojekten (z. B. Sharing und Reparier-Modelle), die Einbettung von Prinzipien der Kreislaufwirtschaft in die Stadtplanung, die Förderung einer umweltfreundlichen Beschaffung, eine ökonomische Anreizsetzung, um kreislaufwirtschaftskonformes Verhalten zu fördern, die Entwicklung eines regulatorischen Rahmenwerks, um die Nutzung von Sekundärrohstoffen, Wiederverwendung von Produkten und Materialien sowie Sharing-Modelle zu fördern, die Zusammenarbeit mit nationalen Regierungen und EU-Institutionen bei der Entwicklung förderlicher politischer und regulatorischer Rahmenbedingungen für den Übergang in Richtung einer Kreislaufwirtschaft, ein Monitoring zu Fortschritten und Auswirkungen der Aktivitäten sowie eine jährliche Berichterstattung. Das Land Berlin ist bereits in vielen dieser Handlungsfelder aktiv: Beispielsweise stärkt die Berliner Zero Waste Strategie ( Abfallwirtschaftskonzept für Siedlungs- und Bauabfälle sowie Klärschlämme für den Planungszeitraum 2020 bis 2030 ) die lokale Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung. Die Berliner Vorgaben zur umweltfreundlichen Beschaffung ( Nachhaltige Beschaffung ) sind vergleichsweise umfassend und gelten auch im Bereich öffentlicher Bauvorhaben. Die Re-Use Kampagne ( Re-Use Berlin ) sowie Schulprojekte der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ( Zero Waste an Schulen ) stärken das Bewusstsein der Verbraucher*innen für einen ressourcenschonenden Konsum. Zukünftig möchte das Land die Berliner Unternehmen verstärkt bei der Transformation in Richtung einer zirkulären Wirtschaftsweise unterstützen. ICLEI wurde als International Council for Local Environmental Initiatives im September 1990 bei den Vereinten Nationen in New York gegründet. 2003 beschloss die Mitgliederversammlung (Council) die Umbenennung in ICLEI – Local Governments for Sustainability. Inzwischen ist ICLEI mit 12 Büros an 10 Standorten auf allen Kontinenten vertreten (mit Weltsekretariat in Bonn und Europasekretariat in Freiburg). ICLEI hat zum Ziel, eine weltweite Bewegung von Kommunen aufzubauen und zu unterstützen, um durch die Gesamtheit lokaler Aktivitäten greifbare Verbesserungen der weltweiten Nachhaltigkeit – mit besonderem Blick auf die globalen Umweltbedingungen – zu erzielen. Die ICLEI-Strategie 2018-2024 adressiert hier vor allem die Handlungsfelder Niedrigemissionen, Kreislaufwirtschaft, Naturbasierte Lösungen, Resilienz und Inklusion/Ansätze, die die Menschen in den Städten in den Mittelpunkt stellen.
Mit der Verabschiedung der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) 2015 beim UN-Gipfel in New York wurde klar: Die Umsetzung dieser Ziele ist nicht nur Sache der Regierungen – sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. In Deutschland wurden daraufhin die Regionalen Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien (RENN) eingerichtet, ein Netzwerk des Rates für Nachhaltige Entwicklung, das auf bereits bestehenden Agenda 21-Vereinen sowie Umwelt- und Naturschutzorganisationen aufbaut. Seit acht Jahren arbeiten die RENN gemeinsam mit Menschen aus Zivilgesellschaft, Kommunen, Wirtschaft, Politik und Verwaltung an einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland. Die bisherige Struktur der Zusammenarbeit – 16 Partnerorganisationen, vier RENN-Netzstellen und eine RENN- Leitstelle, gefördert durch das Bundeskanzleramt – hat erfolgreich Initiativen und Kompetenzen in den Ländern und Regionen vernetzt und Akteurinnen und Akteure gestärkt. Seit 2016 mit Start der bundesweiten RENN war RENN.süd an der LUBW angesiedelt und unterstützte Baden-Württemberg bei dem Vorantreiben einer nachhaltigen Entwicklung gemäß der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, der SDGs sowie der Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg. RENN.süd als Verbundprojekt der LUBW und des Landesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (LBE) Bayern e.V. mit Sitz in Nürnberg führte zu einem gewinnbringenden länderübergreifenden Erfahrungsaustausch, von dem eine Vielzahl von Akteurinnen und Akteure profitierten. Dabei ist nicht nur die regionale Vernetzung und Stärkung ein Erfolg, sondern auch der Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch innerhalb des bundesweiten RENN-Netzwerks. Durch die Entwicklung von Qualifizierungs- und Austauschformaten schaffte RENN.süd Räume für Impulse, Inspiration und Erfahrungsaustausch. RENN.süd etablierte sich als Kooperationspartner und zentrale Anlaufstelle für das Themenfeld einer nachhaltigen Entwicklung, u. a. in den Schwerpunkten Nachhaltiger Konsum und Ressourcenschonung, Kommune als Aktionsraum und Anders Wirtschaften. Die Struktur der letzten acht Jahre verändert sich ab 2025 – der RENN e.V. hat sich gegründet. Der RENN e.V. wird als bundesweites Netzwerk mit regionaler und länderspezifischer Expertise Aktivitäten zur Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, der Agenda 2030 und der Landesnachhaltigkeitsstrategien fortsetzen. Der Verein wird die bestehenden Netzwerke und Kooperationen pflegen, weiter ausbauen und durch das Aufspüren von Synergien Beiträge zur bundesweiten Transformation leisten. Mit seiner Schnittstellenfunktion wird der RENN e.V. auch weiterhin Initiativen für mehr Nachhaltigkeit stärken und mit Akteurinnen und Akteuren lokal, in den Ländern und in der jeweiligen RENN-Region zusammenarbeiten. Für die Region Baden-Württemberg konnte KATE Umwelt & Entwicklung e.V. als Mitglied für den Verein gewonnen werden und bietet damit neue Perspektiven aus Sicht der Umweltberatung. Die LUBW wird den RENN e.V. über das Nachhaltigkeitsbüro weiterhin ideell verbunden bleiben und führt vereinzelte RENN.süd Formate weiter. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) bleibt dem RENN e.V. trotz struktureller Veränderung weiterhin eng verbunden. Der RNE begrüßt und unterstützt die Arbeit des RENN e.V. für das gemeinsame Ziel, die Transformation im Sinne der Agenda 2030 und der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wirksam und dynamisch in den Regionen voranzutreiben. Die RENN.stellen danken allen Teammitgliedern, Kooperationspartnerinnen und -partnern sowie Unterstützerinnen und Unterstützern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Bis auf Weiteres finden Sie Neuigkeiten zum RENN e.V. und seinen Aktivitäten auf der Website .
Origin | Count |
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Bund | 131 |
Land | 36 |
Wissenschaft | 2 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 1 |
Ereignis | 49 |
Förderprogramm | 34 |
Gesetzestext | 3 |
Taxon | 2 |
Text | 59 |
Umweltprüfung | 6 |
unbekannt | 10 |
License | Count |
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geschlossen | 62 |
offen | 92 |
unbekannt | 10 |
Language | Count |
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Deutsch | 161 |
Englisch | 15 |
Resource type | Count |
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Archiv | 12 |
Datei | 59 |
Dokument | 55 |
Keine | 44 |
Webseite | 87 |
Topic | Count |
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Boden | 82 |
Lebewesen und Lebensräume | 119 |
Luft | 80 |
Mensch und Umwelt | 160 |
Wasser | 83 |
Weitere | 164 |