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Einwirkung elektrischer und elektromagnetischer Felder auf Zellen und Organismen

Es handelt sich einmal um die Messung der passiven elektrischen Eigenschaften von Zellen und von Gewebe. Diese Daten werden benoetigt, um Aussagen ueber die Wechselwirkung elektromagnetischer Felder mit biologischen Zellen und Organismen zu machen. Bisher wurden Leitfaehigkeitsmessungen an Zellsuspensionen (Erythrocyten, Ascitestumorzellen) und an Zytoplasmafraktionen durchgefuehrt, sowie die elektrische Messungen mit Hilfe von intrazellulaeren Elektroden an Einzelzellen. Zum anderen werden biophysikalische Modellvorstellungen im Hinblick auf die biologischen Wirkungen nicht-ionisierender Strahlen auf den Menschen entwickelt. Insbesondere sind bisher Modellrechnungen ueber die feldbedingte Erzeugung von Aktionspotentialen an erregbaren Zellen, sowie ueber die Einwirkung elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf das Zentralnervensystem des Menschen durchgefuehrt worden.

Rechtswissenschaftliche Prüfungen im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Auslegung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Rechts der ionisierenden Strahlung, einschließlich Notfallschutzrecht, und der nichtionisierenden Strahlung

Strahlenschutz

Strahlung ist eine Energieform, die sich als elektromagnetische Welle- oder als Teilchenstrom durch Raum und Materie ausbreitet. Die Strahlungsarten werden in 2 große Gruppen unterteilt, die sich durch ihre Energie unterscheiden. Strahlung, die bei der Durchdringung von Stoffen an Atomen und Molekülen Ionisationsvorgänge auslöst, wird als ionisierende Strahlung bezeichnet. Dazu gehören z.B. die Röntgen- und die Gammastrahlung. Als nichtionisierende Strahlung wird die Strahlung bezeichnet, bei der die Energie der Strahlung nicht ausreicht, Atome und Moleküle zu ionisieren. Dazu gehören z.B. Radio- und Mikrowellen, elektromagnetische Felder und das Licht. Ionisierende Strahlung ist sowohl Teil der Natur (Natürliche Radioaktivität) und somit Bestandteil der menschlichen Umwelt als auch das Resultat menschlicher Tätigkeit (Künstliche Radioaktivität).

Messung von nichtionisierender Strahlung (RADHAZ = Radiation Hazards)

Erforschung und Entwicklung neuartiger Messmethoden (Sensoren) fuer elektromagnetische Felder (nichtionisierende Strahlung). In einem ersten Schritt wurde ein neuartiges Messgeraet entwickelt fuer die Frequenzen 75 kHz bis 30 MHz. In einem weiteren Schritt soll die 1. GHz-Grenze ueberschritten werden.

Jahresbericht 2024

des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] JAHRESBERICHT 2024 des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Impressum: Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 7 • 55116 Mainz Telefon: 06131 6033-0 www.lfu.rlp.de Redaktion und Layout: Stabsstelle Planung und Information Titelfoto: Kartenausshnitt aus der LfU-Cold- und Hotspotkarte Abbildungsnachweis: S. 11: marwin55 – stock.adobe.com; S. 18 unten; Heinz Waldukat – stock.adobe.com; S. 41: Павел Чигирь – stock.adobe.com; S. 48 oben: nd700 – stock.adobe.com alle weiteren Abbildungen, falls nicht anders angegeben: LfU Druck: LM DRUCK + MEDIEN GmbH, Obere Hommeswiese 16, D-57258 Freudenberg © Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Mai 2025 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. INHALT VORWORT5 ÜBER DAS LANDESAMT6 Hier Messen, Beraten und Bewerten wir6 Zahlen & Fakten8 LfU bietet vielfältige Jobs9 Arbeitskreis Fernerkundung10 KLIMA 12 Neue Karten des LfU zeigen Cold- und Hotspots in Rheinland-Pfalz13 Zukunftsplan Wasser – LfU als oberste Fachbehörde des Landes in zentraler Rolle eingebunden15 UMWELT 18 Sondermessprogramm zu organischen Spurenstoffen im Grundwasser19 Auswirkungen von Mikroplastik auf Mensch und Umwelt – Fachtagung im Rahmen der 3. Mainzer Umwelttage23 Luftschadstoffe: Positiver Trend gebremst25 Messtechnisches Kolloquium in Mainz26 Leitfäden, Handbücher, Arbeitshilfen im Bereich des Bodenschutzes – Einblick in die Arbeitsgruppenarbeit28 Informationsveranstaltung „Gewässerentwicklung aktuell“ 202431 NATUR 34 Start des Monitorings der EU-Vogelschutzgebiete in Rheinland-Pfalz35 Lebensraum-Extremist: die „Sandtaucher“-Steinfliege in den Pfälzerwald-Bächen38 Erster Handlungsleitfaden Saatkrähe veröffentlicht40 Burgunderblutalgen in rheinland-pfälzischen Seen43 Bachpatentage 202546 BEVÖLKERUNG 48 Pfingsthochwasser im südwestlichen Rheinland-Pfalz49 Erster landesweiter Lärmaktionsplan für Rheinland-Pfalz52 Gefährdung von Industriebetrieben durch Starkregen55 Jordanische Fachleute zu Besuch in der Hochwasservorhersagezentrale58 Webseite badeseen.rlp.de in neuem Gewand60 3 4 Rheinallee 97-101, 55118 MainzWallstraße 1, 55122 MainzRheingütestation Worms, Am Rhein 1, 67547 Worms (RA)(WA)(RGS) ohne Zusatz: Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 Mainz Standorte: Telefonnummer 06131 6033-Durchwahl Dieter Welzel Jens Grünberg Referat 27 DV-Fachanwendungen Gewerbeaufsicht 1213 Janina Sehr 1407 1436 1406 1420 1401 (WA) Wallstraße 1, 55122 Mainz Datenschutzbeauftragter 1211 Martin Franz (RGS) Rheingütestation Worms, Am Rhein 1, 67547 Worms ohne Zusatz: Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 1511 Mainz Gleichstellungsbeauftragte Eva Finsterbusch (RA) Rheinallee 97-101, 55118 Mainz 1207 Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung Standorte: Diana Faller Dr. Dirk Paustian Referat 55 Abwasser N. N. Referat 54 (RGS) Rhein N.N. Referat 53 Gewässerchemie Fulgor Westermann Referat 52 Gewässerökologie, Fischerei Christoph Linnenweber Referat 51 Flussgebietsentwicklung Dr. Jochen Fischer 1526 1580 1516 1513 1517 1501 1619 1601 1606 1637 N.N. Referat 67 (WA) 1681 Radioaktivitätsbestimmungen und radiologische Gewässerbeurteilung Petra Enoch Referat 66 (WA) 1683 Organische Spurenanalytik Wasser Dr. Stefan Ullrich Referat 65 (WA) Allg. Wasseranalytik, Anorganische Spurenanalytik, Badegewässerüberwachung Dr. Michael Weißenmayer Referat 62 (RA) Immissionen und Emissionen Luft Dr. Matthias Zimmer Referat 61 (RA) 1644 Klimawandel, Umweltmeteorologie Markus Willeke Abteilung 6 (RA) Umweltlabor Dr. Heinrich Lauterwald Stabsstelle (RA) Allgemeine Qualitätssicherung Abteilung 5 Gewässerschutz 1203 Thomas Isselbächer Referat 45 1414 Kompetenzzentrum für Staatlichen Vogelschutz und Artenvielfalt in der Energiewende (KSVAE) Steffen Gorell Referat 44 Daten zur Natur, DV-Fachanwendungen Naturschutz Kathrin Linnemann (Vertretung) Referat 43 Mensch und Natur Dr. Marlene Röllig Referat 42 Biologische Vielfalt und Artenschutz Ulrich Jäger Referat 41 Biotopsysteme und Großschutzprojekte Dr. Jana Riemann Abteilung 4 Naturschutz 1102 Vorsitzender des Personalrats Hans AppelReferat 35 1304 DV-Fachanwendungen Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz Markus Schmitt N. N. 1271 1307 1308 1332 1317 1301 Referat 26 Lärm, Erschütterungen und nichtionisierende Strahlung Referat 34 Deponietechnik, emissionsbezogener Grundwasserschutz N. N. Referat 33 Bodenschutz Julia Borrmann (Vertretung) Referat 32 Betriebliches Stoffstrommanagement, Sonderabfallwirtschaft Eva Bertsch Referat 31 Kommunales Stoffstrommanagement, Siedlungsabfallwirtschaft Tel. 1902 Allgemeine Vertretung des Präsidenten Paul Burkhard Schneider Eva Bertsch (Vertretung) Abteilung 3 Kreislaufwirtschaft 1917 Martin FranzReferat 25 1211 Sozialer und technischer Arbeits- schutz, Koordinierungsaufgaben Gewerbeaufsicht 1140 Referat 14 Informations- und Kommunikationstechnik 1214 Dr. Jens Schadebrodt Referat 24 Strahlenschutz Marc Deißroth Referat 13 Haushalt, Vergabe 1135 Referat 23 1203 Chemikaliensicherheit, Gefahrgut- transport, Biotechnik, Geräte- u. Produktsicherheit, Geräte- untersuchung N. N. Jennifer Klein (ab 01.06.2025) N. N.Referat 12 Organisation, Innerer Dienst und Fahrdienst 1140 N.N.Referat 21 1244 Emissionshandel, Luftreinhaltung, Anlagensicherheit 1110 1201 Referat 11 Personal, Recht, Aus- und Fortbildung Abteilung 2 Gewerbeaufsicht Dr. Frank Wissmann (komm.) 1102 Milan Sell Stabsstelle Planung und Information Paul Burkhard Schneider Abteilung 1 Zentrale Dienste Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz+ Zentrale: 06131 6033-0 Mail: poststelle@lfu.rlp.de Internet: www.lfu.rlp.de Präsident PD Dr. Frank Wissmann 1712 1712 1710 1717 1701 Stand: 15.05.2025 Salvador Gámez-Ergueta Referat 75 1713 DV-Fachanwendungen Wasser Dr. Stephan Sauer (Vertretung) Referat 74 Grundwasserbewirtschaftung Dr. Stephan Sauer Referat 73 Hydrologischer Dienst des Grundwassers, Grundwasserbeschaffenheit Norbert Demuth Referat 72 Hydrometeorologie, Hochwassermeldedienst Yvonne Henrichs (komm.) Referat 71 Hydrologischer Dienst der oberirdischen Gewässer, Hochwasserschutz Dr. Thomas Bettmann Abteilung 7 Hydrologie VORWORT Liebe Leserinnen und Leser, mit unserem Jahresbericht 2024 möchten wir Ih- nen einen Einblick in unsere besonderen Projekte und umfangreichen Umweltdaten des vergange- nen Jahres bieten. Die Beiträge, gegliedert in un- sere vier Themenfelder „Klima“, „Umwelt“, „Na- tur“ und „Bevölkerung“, nehmen Sie mit auf einen Streifzug durch unsere Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz.Besonders freut es mich, dass wir für diese wich- tigen Tätigkeiten in den letzten Jahren zahlreiche neue engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter gewinnen konnten. Fast ein Drittel unserer Be- schäftigen kam in den letzten Jahren neu zu uns, während langjährige Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter sich in den verdienten Ruhestand verab- schiedet haben – ein echter Generationenwechsel. Als Umweltfachbehörde des Landes messen und erheben wir nicht nur zahlreiche Daten, wie zum Beispiel aus Fließ- und Stehgewässern, Grund- wasservorkommen sowie aus Luft und Böden.Aber nicht nur die Zusammensetzung der Be- schäftigten hat sich geändert, auch bei der Tech- nik und der Datenerhebung ist viel in Bewegung. Mit einem Special zum Thema „Fernerkundung“ in diesem Jahresbericht zeigen wir auf, welche Möglichkeiten Satelliten aus dem All bei der Um- weltbeobachtung bieten. Auch im Bereich der Künstlichen Intelligenz sind vielversprechende Ansätze für unsere Arbeit erkennbar – so betei- ligen wir uns seit diesem Jahr im Rahmen eines Forschungsprojekts mit dem Einsatz von KI in der Hochwasservorhersage. Wir helfen daneben auch beim Schutz der Bevöl- kerung, indem wir unter anderem die Hochwas- servorhersagezentrale des Landes Rheinland-Pfalz betreiben, Radioaktivität in der Umwelt messen oder die Gewerbeaufsicht mit unserem Know- how untersützen. Unsere gut 280 Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter des LfU ordnen und analysieren diese erhobe- nen Daten und stellen sie Behörden, Kommunen sowie der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Damit lassen sich der Zustand unserer Umwelt in Rheinland-Pfalz bewerten und zielgerichtete Maßnahmen für Verbesserungen ergreifen. Die meisten dieser Daten sind darüber hinaus über unser Online-Angebot abrufbar. Durch unseren Austausch mit den Umweltämtern der Länder und des Bundes vernetzen wir uns und bleiben hier immer am Ball. Ich wünsche Ihnen einen spannende Lektüre. Ihr Dr. Frank Wissmann Präsident des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz 5

Das Bundes-Amt für Strahlen-Schutz stellt sich vor

Das Bundes-Amt für Strahlen-Schutz stellt sich vor - Informationen in Leichter Sprache - Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich - A2: noch leichter verständlich - A1: am leichtesten verständlich Das BfS arbeitet für die Sicherheit und den Schutz vor verschiedenen Strahlungen. Strahlung ist eine Art von Energie. Sie breitet sich überall aus und man kann sie meistens nicht sehen. Bei der Sonnen-Strahlung kann man zum Beispiel nur das Licht sehen. Sie kann auch durch manche Dinge hindurch gehen. Zum Beispiel Röntgen-Strahlung. Röntgen-Strahlung geht durch die Haut und die Muskeln. Auf Bildern kann man dann die Knochen sehen. So kann ein Arzt oder eine Ärztin erkennen, ob jemand sich zum Beispiel einen Arm oder ein Bein gebrochen hat. Wenn Strahlung sehr hoch ist, kann das für die Gesundheit von allen Lebewesen gefährlich sein. Man kann zum Beispiel Krebs davon bekommen. Die Aufgabe vom BfS ist es die Menschen und die Umwelt vor Schäden zu schützen, die durch Strahlungen entstehen können. In Kern-Kraft-Werken wird Strom gemacht. In bestimmten Teilen von einem Kern-Kraft-Werk ist die Strahlung sehr hoch. Bei einem Unfall kann es passieren, dass Strahlung in die Umgebung kommt. Das BfS hat Pläne gemacht, was man bei so einem Unfall machen muss. Das BfS kümmert sich auch darum, dass Gefahren verhindert werden. Es gibt Geräte und Einrichtungen, die mit Strahlung arbeiten. Diese müssen sicher sein. Dabei hilft das BfS . Solche Geräte können zum Beispiel Röntgen-Geräte in der Medizin oder bei Gepäck-Kontrollen am Flughafen sein. Es ist dem BfS wichtig, dass die Bevölkerung vor Strahlen-Belastungen geschützt ist. Es sollen auch alle Personen sicher sein, die am Arbeitsplatz mit Strahlung zu tun haben. Das sind zum Beispiel die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Gepäck-Kontrolle, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kern-Kraft-Werken. Außerdem sollen alle Patientinnen und Patienten in der Medizin vor hohen Strahlen-Belastungen geschützt sein. Welche Strahlung gibt es? Es gibt 2 unterschiedliche Arten von Strahlung: Die ionisierende Strahlung und die nicht-ionisierende Strahlung . Wenn Menschen mit Strahlung zu tun haben, sollen sie sicher und geschützt sein. Das ist die Aufgabe vom BfS . Was ist ionisierende Strahlung? Ionisierende Strahlung kann in der Natur vorkommen. Zum Beispiel in großen Höhen. Dort kommt die ionisierende Strahlung aus dem Weltall. Ionisierende Strahlung kann auch von Menschen künstlich gemacht werden. Zum Beispiel: Wenn man einen Atom-Kern in mehrere Teile zerlegt. Dabei entsteht ionisierende Strahlung. Wo wird ionisierende Strahlung verwendet? In der Medizin. Zum Beispiel in Röntgen-Geräten. In der Forschung In der Technik Im Kern-Kraft-Werk. Ionisierende Strahlung kann durch Körper hindurch gehen. Dann gibt sie Energie ab. Wenn die Energie hoch ist, kann sie Schäden im Körper verursachen. Das heißt, dass man davon krank werden kann. Ionisierende Strahlung ist zum Beispiel: Röntgen-Strahlung. Sie wird in der Medizin verwendet. Damit kann geschaut werden, wie die Knochen von Patienten aussehen. Natürliche Radioaktivität. Das ist Radioaktivität, die in der Natur vorkommt. Zum Beispiel durch Strahlung aus dem Weltall. Die Strahlung kann gefährlich sein. Deshalb müssen Menschen vor zu hoher natürlicher Radioaktivität geschützt werden. Radioaktive Stoffe in Kern-Kraft-Werken Die Arbeiterinnen und Arbeiter in den Kern-Kraft-Werken müssen vor diesen Stoffen geschützt werden. Auch die Bevölkerung muss davor geschützt werden. Was ist Radioaktivität? Wenn Stoffe ionisierende Strahlung abgeben, sind sie radioaktiv. Radioaktivität ist die Eigenschaft eines Stoffes, ionisierende Strahlung abzugeben. Was ist nicht-ionisierende Strahlung? Bei der nicht-ionisierenden Strahlung entsteht keine Radioaktivität. Nicht-ionisierende Strahlung ist zum Beispiel: UV -Strahlung: Das ist die Abkürzung für ultra-violette Strahlung. UV -Strahlung ist ein Teil vom Licht. Man kann sie aber nicht sehen. Sie kommt bei Sonnenschein vor. UV -Strahlung kann für die Haut schädlich sein. Davon bekommt man Sonnenbrand. Man kann davon auch krank werden. Deshalb soll man bei starkem Sonnenschein zum Schutz einen Sonnen-Hut aufsetzen. Oder man soll in den Schatten gehen. Die Haut soll man mit einer Sonnen-Schutz-Creme eincremen. Mobil-Funk-Strahlung: Mobil-Funk-Strahlung braucht man, um mit dem Handy zu telefonieren. Was ist das BfS ? Das BfS ist eine Einrichtung, die zum Bundes-Ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gehört. Bei der nuklearen Sicherheit geht es zum Beispiel um die Sicherheit in Kern-Kraft-Werken. Das BfS ist 1989 gegründet worden. Es ist eine selbständige Behörde, die wissenschaftlich und technisch arbeitet. Eine Behörde ist eine Einrichtung vom Staat. Behörden sind dafür zuständig, dass bestimmte Aufgaben vom Staat für die Bürgerinnen und Bürger erledigt werden. Hier arbeiten Personen mit viel Fach-Wissen zusammen. Welche Aufgaben hat das BfS ? Das BfS ist zuständig für folgende Bereiche: Das BfS soll die Gesundheit von der Bevölkerung vor Schäden durch Strahlung schützen. Das BfS soll die Umwelt vor Schäden durch Strahlungen schützen. Das BfS soll für die Sicherheit von technischen Geräten sorgen. Wenn bei technischen Geräten mit Strahlung gearbeitet wird, müssen sie sicher sein. Bei Röntgen-Geräten in der Medizin oder bei der Gepäck-Kontrolle am Flughafen dürfen Menschen nicht gefährdet sein. Das BfS ist zuständig für den radiologischen Notfall-Schutz. Das ist der Schutz vor Strahlung, wenn ein Notfall passiert. Das heißt: wenn zum Beispiel in einem Kern-Kraft-Werk ein Unfall passiert, kann Strahlung in die Umwelt kommen. Das BfS hat Pläne gemacht, was man bei so einem Unfall machen muss. Stand: 30.06.2025

Organisationsstruktur des BfS

Organisationsstruktur des BfS Im BfS wird die Aufbauorganisation in einem Organisationsplan ( Organigramm ) dargestellt. Die Struktur der vom BfS betriebenen Labore wird durch einen ergänzenden Organisationsplan ( Labore im Strahlenschutz ) abgebildet. Die Struktur der Schriftgutverwaltung im BfS ist im Aktenplan festgelegt. Organigramm des BfS Die Organisationsstruktur (Aufbau) des BfS ist in einem Organigramm grafisch dargestellt. Dem Organigramm lassen sich die organisatorischen Einheiten des BfS sowie deren Bezeichnungen entnehmen. Die Struktur der im BfS betriebenen Labore wird durch einen ergänzenden Organisationsplan (Labore im Strahlenschutz ) abgebildet. Verantwortung für Personal- und Organisationsänderungen Das BfS ist nach dem Gesetz zur Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz eine selbständige Bundesoberbehörde. Die zentralen Aufgaben des Amtes im Bereich des Schutzes von Mensch und Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung sind in diesem Gesetz, dem Strahlenschutzgesetz , und der Strahlenschutzverordnung festgelegt. Innerhalb des durch das Bundesumweltministerium gesetzten Rahmens kann das BfS eigenständig über personelle Maßnahmen entscheiden. Entscheidungen zur Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Besetzung von Leitungspositionen erfordern die Zustimmung des Bundesumweltministeriums. Aktenplan des BfS Aktenplan des BfS Das Verwaltungshandeln muss jederzeit nachprüfbar sein. Um dies zu gewährleisten, ist eine schriftliche Dokumentation , die den Stand und die Entwicklung eines Vorgangs jederzeit widergibt, unerlässlich. Für die geordnete Ablage der Dokumente und Unterlagen bildet der Aktenplan die Grundlage. Im Aktenplan sind alle Aktenplankennzeichen des BfS enthalten. Downloads Titel Kurztext Datum Organigramm des BfS (PDF, 207 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Informationen zum BfS 01.08.2025 Aktenplan des BfS (PDF, 536 KB, Datei ist nicht barrierefrei) Informationen zum BfS 30.10.2024 Labore und Leitstellen im Bundesamt für Strahlenschutz (PDF, 263 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Die Organisation der Labore und Leitstellen im Strahlenschutz dargestellt im Organigramm (Stand 04.07.2025). 04.07.2025 Stand: 10.01.2025

Bundesamt für Strahlenschutz ist Kooperationszentrum der WHO für ionisierende und nicht-ionisierende Strahlung und Gesundheit

Bundesamt für Strahlenschutz ist Kooperationszentrum der WHO für ionisierende und nicht-ionisierende Strahlung und Gesundheit In seiner Eigenschaft als Kooperationszentrum ( Collaborating Centre ; CC) für ionisierende und nicht-ionisierende Strahlung und Gesundheit unterstützt das BfS aktiv die Arbeit der WHO in vier Aufgabenfeldern: Nicht-ionisierende Strahlung Radiologischer Notfallschutz Medizinische Strahlenanwendungen Bestehende Expositionssituationen Die Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) und das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) bauen ihre Zusammenarbeit zum Schutz vor ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung weiter aus. Im Jahr 2022 benannte die Weltgesundheitsorganisation das BfS erneut als anerkanntes internationales Kooperationszentrum (Collaborating Centre, CC) für ionisierende und nicht-ionisierende Strahlung und Gesundheit. In dieser Funktion unterstützt das BfS aktiv die Arbeit der WHO . Stand: 15.07.2025

Deutsches Mobilfunkforschungsprogramm ( DMF )

Deutsches Mobilfunkforschungsprogramm ( DMF ) Das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm ( DMF ) war ein durch das Bundesumweltministerium ( BMU ) und das Bundesamt für Strahlenschutz initiiertes Forschungsprogramm, das in den Jahren 2002 bis 2008 durchgeführt wurde. Ziel war, die vorhandenen wissenschaftlichen Unsicherheiten zu reduzieren, drängende, in der Wissenschaft und in der Öffentlichkeit diskutierte Fragen zu klären und damit zur sachlichen Aufklärung der Bevölkerung beizutragen. Als Fazit des Abschlussberichts des DMF konnte festgehalten werden, dass die Ergebnisse der 54 Forschungsvorhaben insgesamt keinen Anlass geben, die Schutzwirkung der bestehenden Grenzwerte in Zweifel zu ziehen. Vom Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) wurde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums in den Jahren 2002 bis 2008 das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm ( DMF ) durchgeführt. Ausgangspunkt waren Hinweise auf biologische Effekte des Mobilfunks, die bei Feldstärken unterhalb der Grenzwerte beobachtet worden waren. Diese Hinweise gaben Anlass zur Frage, ob die existierenden Grenzwerte hinreichenden Schutz vor möglichen gesundheitlichen Risiken elektromagnetischer Felder ( EMF ) bieten. Als Fazit des Abschlussberichts des DMF konnte festgehalten werden, dass die Ergebnisse der 54 Forschungsvorhaben insgesamt keinen Anlass geben, die Schutzwirkung der bestehenden Grenzwerte in Zweifel zu ziehen. An dieser Einschätzung hat sich auch in weiterer intensiver Forschung bis heute nichts geändert. Wie sah die Finanzierung des DMF aus? Das DMF wurde zu gleichen Teilen vom Bundesumweltministerium und den Mobilfunkbetreibern mit insgesamt 17 Millionen Euro gefördert. Die Mobilfunkbetreiber hatten kein Mitspracherecht bei der Auswahl der Forschungsprojekte oder bei der Auswertung der Forschungsergebnisse. Im Vorfeld festgelegte Verfahrensabläufe stellten die unabhängige Durchführung des Programms durch das BfS sicher. Weder die Netzbetreiber noch sonstige Dritte hatten Einfluss auf die Auswahl der Forschungsnehmer oder auf die Durchführung und Bewertung des Programms. Bei der Aufstellung und Durchführung des Programms legten die Beteiligten großen Wert auf durchgängige Transparenz und öffentliche Konsultation. Die Auswahl der Forschungsschwerpunkte erfolgte unter Einbeziehung der Fachöffentlichkeit. Was war das Ziel des DMF ? Ziel war es, mögliche grundsätzliche biologische Wirkungen und Wirkmechanismen des Mobilfunks wissenschaftlich belastbar nachzuweisen und unter Einbeziehung internationaler Forschungsergebnisse deren gesundheitliche Relevanz abzuschätzen. Des Weiteren sollten mögliche Ursachen der sogenannten Elektrosensibilität aufgeklärt werden. Die Ergebnisse sollten Relevanz für den gesamten Bereich der Telekommunikation haben und möglichst auch Aussagen für zukünftige Entwicklungen zulassen. Die Ergebnisse wurden deshalb in Fachgesprächen mit anerkannten Wissenschaftler*innen und unter internationaler Beteiligung diskutiert und ausgewertet. Im Juni 2008 stellten das BfS und die Strahlenschutzkommission ( SSK ) die Ergebnisse des DMF und deren Bewertung der Öffentlichkeit vor. Welche Forschungsvorhaben und Schlussfolgerungen gab es im DMF ? Insgesamt wurden zum Thema Mobilfunk 54 Forschungsvorhaben aus den Bereichen Biologie, Dosimetrie , Epidemiologie und Risikokommunikation durchgeführt. Dabei wurde der untersuchte Frequenzbereich bewusst breit gefasst und ging zum Teil über den damals vor allem genutzten GSM - und UMTS -Frequenzbereich hinaus. Eine ausführliche Bewertung der einzelnen Themenbereiche findet sich im Abschlussbericht des DMF und eine detaillierte Übersicht aller Forschungsvorhaben findet sich unter folgendem Link (alle in diesem Dokument referenzierten Zwischen- und Abschlussberichte können separat beim BfS per Mail angefragt und übermittelt werden). Ein kurzes Fazit der einzelnen Themenfelder sowie die jeweils durchgeführten Forschungsvorhaben finden sich in den folgenden Abschnitten. Folgeprojekte Neben den Forschungsvorhaben im Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms ( DMF ) initiierte und koordinierte das BfS im Rahmen des Ressortforschungsplans des Bundesumweltministeriums fortlaufend Projekte zum Mobilfunk, wie zum Beispiel die Forschungsvorhaben " Systematische Erfassung aller Quellen nichtionisierender Strahlung " oder " Bestimmung der Exposition der allgemeinen Bevölkerung durch neue Mobilfunktechniken ". Auf der Themenseite des Kompetenzzentrums Elektromagnetische Felder findet sich darüber hinaus eine Übersicht mit aktuellen Forschungsvorhaben im Bereich Mobilfunk . Weiterhin finden Sie unter folgenden Links eine allgemeine Übersicht mit abgeschlossenen Forschungsvorhaben und fachlichen Stellungnahmen . Ebenso werden mit Spotlight on EMF Research fortlaufend einzelne aktuelle Artikel vorgestellt, vom BfS in den bestehenden Kenntnisstand eingeordnet und in ihrer Relevanz für den Strahlenschutz bewertet. Stand: 10.07.2025

Ressortforschung

Ressortforschung Zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben lässt das Bundesumweltministerium technisch-wissenschaftliche Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für den Schutz des Menschen vor den Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlung klären. Für die Erarbeitung der dazu erforderlichen wissenschaftlich-technischen und rechtlichen Grundlagen stehen dem Bundesumweltministerium einerseits Fachkapazitäten im BfS zur Verfügung und andererseits stellt das Bundesumweltministerium Haushaltsmittel für die Vergabe von Ressortforschungsvorhaben an externe Forschungseinrichtungen bereit. In der BfS -Schriftenreihe "Ressortforschungsberichte zur kerntechnischen Sicherheit und zum Strahlenschutz" sind Berichte von Forschungsprojekten veröffentlicht, die im Rahmen des Ressortforschungsplanes des Bundesumweltministeriums verfasst und vom BfS begleitet wurden. Um spezifische Fragestellungen im Strahlenschutz zu klären, konzipiert und initiiert das BfS im Auftrag des Bundesumweltministeriums Untersuchungen, Gutachten und Studien bei Universitäten, Forschungsinstituten, Sachverständigenorganisationen oder Firmen der freien Wirtschaft. Die Forschungsergebnisse werden vom BfS ausgewertet und liefern dem Bundesumweltministerium Entscheidungsgrundlagen und -hilfen, um rechtliche Regelungen vorzubereiten, umzusetzen und zu überprüfen beziehungsweise weiter zu entwickeln. Nur so kann das Bundesumweltministerium seine gesetzliche Verantwortung für den Strahlenschutz im Rahmen der Bundesaufsicht kompetent wahrnehmen. Unter Ressortforschung des Bundesumweltministeriums ist somit das Erarbeiten wissenschaftlicher Grundlagen für die Ressortaufgaben des Bundesumweltministeriums und die Beratung bei diesen Aufgaben zu verstehen. Das unterscheidet Ressortforschung von der allgemeinen Forschungsförderung, die generell in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ( BMBF ) fällt. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des BfS Eigene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben führt das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) durch in den Bereichen Biologische Strahlenwirkung, Medizinischer Strahlenschutz , Epidemiologie , Dosimetrie , Notfallschutz, Umweltradioaktivität und Risikokommunikation. Bei der Planung und Durchführung des Programms der Ressortforschung, deren Projekte an externe Forschungseinrichtungen zur Vergabe vorgesehen sind, unterstützt das BfS das Bundesumweltministerium fachlich und wissenschaftlich. Es ist insbesondere für die Planung, fachliche Vorbereitung, wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Untersuchungsvorhaben verantwortlich. Wie ist der Ablauf bei Projekten der Ressortforschung, mit denen externe Einrichtungen beauftragt werden? Planung der Forschung Die durchzuführenden Ressortforschungsvorhaben im Bereich des Strahlenschutzes werden jedes Jahr im Ressortforschungsplan des Bundesumweltministeriums festgelegt. Dabei geht der Anstoß für ein Ressortforschungsvorhaben in der Regel von den fachlichen Arbeitseinheiten des BfS oder denen des Bundesumweltministeriums aus, kann aber auch durch Dritte (zum Beispiel Universitätseinrichtungen) erfolgen. Der Ressortforschungsplan listet alle Neuvorhaben auf. Fachbegleitung von Vorhaben Die Vergabe von Forschungsvorhaben erfolgt in der Regel durch Ausschreibung. Die fachliche Vorbereitung der Vergabe und die wissenschaftliche Begleitung während der gesamten Laufzeit eines Vorhabens bis zu seinem erfolgreichen Abschluss ist eine wichtige Aufgabe der BfS -Fachbegleitung. Bewertung der Ergebnisse Damit die Ergebnisse der Ressortforschungsvorhaben zeitnah in die Facharbeit des Bundesumweltministeriums einfließen können, werden die wichtigsten Erkenntnisse von der Fachbegleitung des BfS zusammengefasst und im Hinblick auf Vorbereitung, Überprüfung, Weiterentwicklung oder Umsetzung von rechtlichen Regelungen bewertet. Dokumentation Die im Rahmen von Ressortforschungsvorhaben erarbeiteten Ergebnisse werden in elektronischer Form in der BfS-Schriftenreihe "Ressortforschungsberichte zur kerntechnischen Sicherheit und zum Strahlenschutz" oder in der BMUKN-Schriftenreihe "Reaktorsicherheit und Strahlenschutz" veröffentlicht. Ältere Veröffentlichungen der BMU-Schriftenreihe stehen als Druckfassungen zur Verfügung. Ergebnisse der Vorhaben zum Strahlenschutz sind zusätzlich im jährlich veröffentlichten Programmreport Strahlenschutzforschung zusammenfassend dargestellt. Stand: 17.07.2025

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