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Jahresbericht 2024

des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] JAHRESBERICHT 2024 des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Impressum: Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 7 • 55116 Mainz Telefon: 06131 6033-0 www.lfu.rlp.de Redaktion und Layout: Stabsstelle Planung und Information Titelfoto: Kartenausshnitt aus der LfU-Cold- und Hotspotkarte Abbildungsnachweis: S. 11: marwin55 – stock.adobe.com; S. 18 unten; Heinz Waldukat – stock.adobe.com; S. 41: Павел Чигирь – stock.adobe.com; S. 48 oben: nd700 – stock.adobe.com alle weiteren Abbildungen, falls nicht anders angegeben: LfU Druck: LM DRUCK + MEDIEN GmbH, Obere Hommeswiese 16, D-57258 Freudenberg © Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Mai 2025 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. INHALT VORWORT5 ÜBER DAS LANDESAMT6 Hier Messen, Beraten und Bewerten wir6 Zahlen & Fakten8 LfU bietet vielfältige Jobs9 Arbeitskreis Fernerkundung10 KLIMA 12 Neue Karten des LfU zeigen Cold- und Hotspots in Rheinland-Pfalz13 Zukunftsplan Wasser – LfU als oberste Fachbehörde des Landes in zentraler Rolle eingebunden15 UMWELT 18 Sondermessprogramm zu organischen Spurenstoffen im Grundwasser19 Auswirkungen von Mikroplastik auf Mensch und Umwelt – Fachtagung im Rahmen der 3. Mainzer Umwelttage23 Luftschadstoffe: Positiver Trend gebremst25 Messtechnisches Kolloquium in Mainz26 Leitfäden, Handbücher, Arbeitshilfen im Bereich des Bodenschutzes – Einblick in die Arbeitsgruppenarbeit28 Informationsveranstaltung „Gewässerentwicklung aktuell“ 202431 NATUR 34 Start des Monitorings der EU-Vogelschutzgebiete in Rheinland-Pfalz35 Lebensraum-Extremist: die „Sandtaucher“-Steinfliege in den Pfälzerwald-Bächen38 Erster Handlungsleitfaden Saatkrähe veröffentlicht40 Burgunderblutalgen in rheinland-pfälzischen Seen43 Bachpatentage 202546 BEVÖLKERUNG 48 Pfingsthochwasser im südwestlichen Rheinland-Pfalz49 Erster landesweiter Lärmaktionsplan für Rheinland-Pfalz52 Gefährdung von Industriebetrieben durch Starkregen55 Jordanische Fachleute zu Besuch in der Hochwasservorhersagezentrale58 Webseite badeseen.rlp.de in neuem Gewand60 3 4 Rheinallee 97-101, 55118 MainzWallstraße 1, 55122 MainzRheingütestation Worms, Am Rhein 1, 67547 Worms (RA)(WA)(RGS) ohne Zusatz: Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 Mainz Standorte: Telefonnummer 06131 6033-Durchwahl Dieter Welzel Jens Grünberg Referat 27 DV-Fachanwendungen Gewerbeaufsicht 1213 Janina Sehr 1407 1436 1406 1420 1401 (WA) Wallstraße 1, 55122 Mainz Datenschutzbeauftragter 1211 Martin Franz (RGS) Rheingütestation Worms, Am Rhein 1, 67547 Worms ohne Zusatz: Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 1511 Mainz Gleichstellungsbeauftragte Eva Finsterbusch (RA) Rheinallee 97-101, 55118 Mainz 1207 Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung Standorte: Diana Faller Dr. Dirk Paustian Referat 55 Abwasser N. N. Referat 54 (RGS) Rhein N.N. Referat 53 Gewässerchemie Fulgor Westermann Referat 52 Gewässerökologie, Fischerei Christoph Linnenweber Referat 51 Flussgebietsentwicklung Dr. Jochen Fischer 1526 1580 1516 1513 1517 1501 1619 1601 1606 1637 N.N. Referat 67 (WA) 1681 Radioaktivitätsbestimmungen und radiologische Gewässerbeurteilung Petra Enoch Referat 66 (WA) 1683 Organische Spurenanalytik Wasser Dr. Stefan Ullrich Referat 65 (WA) Allg. Wasseranalytik, Anorganische Spurenanalytik, Badegewässerüberwachung Dr. Michael Weißenmayer Referat 62 (RA) Immissionen und Emissionen Luft Dr. Matthias Zimmer Referat 61 (RA) 1644 Klimawandel, Umweltmeteorologie Markus Willeke Abteilung 6 (RA) Umweltlabor Dr. Heinrich Lauterwald Stabsstelle (RA) Allgemeine Qualitätssicherung Abteilung 5 Gewässerschutz 1203 Thomas Isselbächer Referat 45 1414 Kompetenzzentrum für Staatlichen Vogelschutz und Artenvielfalt in der Energiewende (KSVAE) Steffen Gorell Referat 44 Daten zur Natur, DV-Fachanwendungen Naturschutz Kathrin Linnemann (Vertretung) Referat 43 Mensch und Natur Dr. Marlene Röllig Referat 42 Biologische Vielfalt und Artenschutz Ulrich Jäger Referat 41 Biotopsysteme und Großschutzprojekte Dr. Jana Riemann Abteilung 4 Naturschutz 1102 Vorsitzender des Personalrats Hans AppelReferat 35 1304 DV-Fachanwendungen Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz Markus Schmitt N. N. 1271 1307 1308 1332 1317 1301 Referat 26 Lärm, Erschütterungen und nichtionisierende Strahlung Referat 34 Deponietechnik, emissionsbezogener Grundwasserschutz N. N. Referat 33 Bodenschutz Julia Borrmann (Vertretung) Referat 32 Betriebliches Stoffstrommanagement, Sonderabfallwirtschaft Eva Bertsch Referat 31 Kommunales Stoffstrommanagement, Siedlungsabfallwirtschaft Tel. 1902 Allgemeine Vertretung des Präsidenten Paul Burkhard Schneider Eva Bertsch (Vertretung) Abteilung 3 Kreislaufwirtschaft 1917 Martin FranzReferat 25 1211 Sozialer und technischer Arbeits- schutz, Koordinierungsaufgaben Gewerbeaufsicht 1140 Referat 14 Informations- und Kommunikationstechnik 1214 Dr. Jens Schadebrodt Referat 24 Strahlenschutz Marc Deißroth Referat 13 Haushalt, Vergabe 1135 Referat 23 1203 Chemikaliensicherheit, Gefahrgut- transport, Biotechnik, Geräte- u. Produktsicherheit, Geräte- untersuchung N. N. Jennifer Klein (ab 01.06.2025) N. N.Referat 12 Organisation, Innerer Dienst und Fahrdienst 1140 N.N.Referat 21 1244 Emissionshandel, Luftreinhaltung, Anlagensicherheit 1110 1201 Referat 11 Personal, Recht, Aus- und Fortbildung Abteilung 2 Gewerbeaufsicht Dr. Frank Wissmann (komm.) 1102 Milan Sell Stabsstelle Planung und Information Paul Burkhard Schneider Abteilung 1 Zentrale Dienste Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz+ Zentrale: 06131 6033-0 Mail: poststelle@lfu.rlp.de Internet: www.lfu.rlp.de Präsident PD Dr. Frank Wissmann 1712 1712 1710 1717 1701 Stand: 15.05.2025 Salvador Gámez-Ergueta Referat 75 1713 DV-Fachanwendungen Wasser Dr. Stephan Sauer (Vertretung) Referat 74 Grundwasserbewirtschaftung Dr. Stephan Sauer Referat 73 Hydrologischer Dienst des Grundwassers, Grundwasserbeschaffenheit Norbert Demuth Referat 72 Hydrometeorologie, Hochwassermeldedienst Yvonne Henrichs (komm.) Referat 71 Hydrologischer Dienst der oberirdischen Gewässer, Hochwasserschutz Dr. Thomas Bettmann Abteilung 7 Hydrologie VORWORT Liebe Leserinnen und Leser, mit unserem Jahresbericht 2024 möchten wir Ih- nen einen Einblick in unsere besonderen Projekte und umfangreichen Umweltdaten des vergange- nen Jahres bieten. Die Beiträge, gegliedert in un- sere vier Themenfelder „Klima“, „Umwelt“, „Na- tur“ und „Bevölkerung“, nehmen Sie mit auf einen Streifzug durch unsere Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz.Besonders freut es mich, dass wir für diese wich- tigen Tätigkeiten in den letzten Jahren zahlreiche neue engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter gewinnen konnten. Fast ein Drittel unserer Be- schäftigen kam in den letzten Jahren neu zu uns, während langjährige Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter sich in den verdienten Ruhestand verab- schiedet haben – ein echter Generationenwechsel. Als Umweltfachbehörde des Landes messen und erheben wir nicht nur zahlreiche Daten, wie zum Beispiel aus Fließ- und Stehgewässern, Grund- wasservorkommen sowie aus Luft und Böden.Aber nicht nur die Zusammensetzung der Be- schäftigten hat sich geändert, auch bei der Tech- nik und der Datenerhebung ist viel in Bewegung. Mit einem Special zum Thema „Fernerkundung“ in diesem Jahresbericht zeigen wir auf, welche Möglichkeiten Satelliten aus dem All bei der Um- weltbeobachtung bieten. Auch im Bereich der Künstlichen Intelligenz sind vielversprechende Ansätze für unsere Arbeit erkennbar – so betei- ligen wir uns seit diesem Jahr im Rahmen eines Forschungsprojekts mit dem Einsatz von KI in der Hochwasservorhersage. Wir helfen daneben auch beim Schutz der Bevöl- kerung, indem wir unter anderem die Hochwas- servorhersagezentrale des Landes Rheinland-Pfalz betreiben, Radioaktivität in der Umwelt messen oder die Gewerbeaufsicht mit unserem Know- how untersützen. Unsere gut 280 Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter des LfU ordnen und analysieren diese erhobe- nen Daten und stellen sie Behörden, Kommunen sowie der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Damit lassen sich der Zustand unserer Umwelt in Rheinland-Pfalz bewerten und zielgerichtete Maßnahmen für Verbesserungen ergreifen. Die meisten dieser Daten sind darüber hinaus über unser Online-Angebot abrufbar. Durch unseren Austausch mit den Umweltämtern der Länder und des Bundes vernetzen wir uns und bleiben hier immer am Ball. Ich wünsche Ihnen einen spannende Lektüre. Ihr Dr. Frank Wissmann Präsident des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz 5

Strahlenschutz bei der Elektromobilität

Strahlenschutz bei der Elektromobilität Beim Betrieb von konventionellen Verbrennerfahrzeugen, Plug-in-Hybriden und Elektroautos entstehen Magnetfelder im Nieder- und Zwischenfrequenzbereich. Sie treten auch beim Laden von E-Autos auf. Wie stark Insass*innen diesen Feldern ausgesetzt sind, hängt von der eingesetzten Technologie, der Position von Bauteilen, aber auch der persönlichen Fahrweise ab. Die zum Schutz der Gesundheit empfohlenen Höchstwerte werden in allen untersuchten Szenarien unterschritten. Daher sind nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand keine gesundheitsrelevanten Wirkungen zu erwarten. In Elektroautos sind Menschen nicht prinzipiell stärkeren Magnetfeldern ausgesetzt als in Fahrzeugen mit konventionellem oder Hybridantrieb. Wie überall, wo elektrische Ströme fließen, treten auch bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen Magnetfelder auf. Wie stark Insass*innen den Magnetfeldern im Auto ausgesetzt sind, kann sich von Fall zu Fall unterscheiden. Dies hängt von der eingesetzten Technologie, der Position von Bauteilen relativ zum Körper, aber auch der persönlichen Fahrweise ab. Bei Elektrofahrzeugen entstehen magnetische Felder vor allem im Betrieb und beim Laden der Fahrzeuge. In bisherigen Untersuchungen wurden die stärksten Felder vorwiegend im Fußraum vor den Vordersitzen festgestellt. Beim Einschalten mancher Fahrzeuge entstehen ebenfalls kurzfristig starke Felder. In Verbrennerfahrzeugen können Menschen Magnetfeldern ähnlich stark ausgesetzt sein wie in Hybrid- oder Elektrofahrzeugen. Quelle: vladim_ka/Stock.adobe.com Welche Felder kommen in Fahrzeugen vor? Bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen entstehen statische, niederfrequente und zwischenfrequente elektrische und magnetische Felder. Die Frequenzen dieser Felder liegen zwischen null Hertz (Hz/statische Felder) und bis zu mehreren zehn oder hundert Kilohertz (kHz/niederfrequente Felder und Felder im sogenannten Zwischenfrequenzbereich). Unter Gesichtspunkten des Strahlenschutzes sind bei E-Autos vor allem die Magnetfelder relevant, die unter anderem von folgenden Quellen ausgehen: elektrischer Antriebsstrang, Leitungen und dazugehörige Elektronik, Fahrzeugbatterie, Ladeeinrichtung und Ladekabel. Unabhängig vom Antriebssystem gibt es in modernen Fahrzeugen weitere Quellen magnetischer Felder. Daher können Insass*innen auch in einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor Magnetfeldern ausgesetzt sein. Relevante Quellen magnetischer Felder sind hier beispielsweise: Klimaanlagen, Lüfter, Sitzheizungen, Fensterheber sowie Fahrzeugeinschaltung bzw. Anlasser. Darüber hinaus gibt es Quellen wie Assistenz-, Komfort- und Unterhaltungssysteme, die hochfrequente elektromagnetische Felder für die Erkennung von Objekten ( Radar ) oder die drahtlose Informationsübertragung per Funk nutzen. Weitere Informationen zu hochfrequenten elektromagnetischen Feldern finden Sie in unserem Übersichtsartikel " Was sind hochfrequente elektromagnetische Felder? ". Wissenschaftlich gesicherte Wirkungen von Magnetfeldern Niederfrequente und zwischenfrequente Magnetfelder dringen nahezu ungehindert in den Körper ein und können dort elektrische Felder und Ströme hervorrufen. Diese können wiederum zu Reiz- und Stimulationswirkungen in Nerven- und Muskelgewebe führen. Damit diese wissenschaftlich gesicherten Wirkungen nicht auftreten, wurden von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ( ICNIRP ) Richtlinien entwickelt. Diese Richtlinien beschreiben, wie stark Menschen den Feldern höchstens ausgesetzt sein sollten. Dabei wird neben der Stärke und Verteilung der Magnetfelder auch das Ausmaß der im Körperinnern entstehenden elektrischen Felder berücksichtigt. Wenn die durch die Magnetfelder hervorgerufenen körperinneren Felder die von der ICNIRP vorgeschlagenen Höchstwerte nicht übersteigen, sind keine gesundheitsrelevanten Wirkungen zu erwarten. Ob neben den wissenschaftlich gesicherten Wirkungen von Magnetfeldern auch andere, bisher unentdeckte Wirkungen auftreten können, ist Gegenstand weiterer Forschung. Auftreten von Magnetfeldern bei der Elektromobilität Eine neue Studie des BfS von 2025 gibt Aufschluss zu der Frage, in welchem Maße Fahrzeuginsass*innen den Magnetfeldern von Elektroautos ausgesetzt sind. Es ist nach Einschätzung des BfS die bislang detaillierteste Untersuchung zu diesem Thema. In dieser Studie wurden gemessen an den Zulassungszahlen besonders beliebte E-Auto-Modelle und zusätzlich auch leistungsstarke E-Auto-Modelle verschiedener Automobilhersteller untersucht. Dazu wurden Magnetfeldmessungen an unterschiedlichen Stellen im Inneren der Fahrzeuge durchgeführt. Dies geschah unter realen Bedingungen, aber auch auf Teststrecken und Prüfständen. Auf den Teststrecken und Prüfständen befanden sich die Fahrzeuge beim Beschleunigen, Bremsen oder Fahren mit gleichbleibender Geschwindigkeit in festgelegten Betriebszuständen. Beim Aufladen der E-Autos wurde an Positionen innerhalb und außerhalb der Fahrzeuge gemessen sowie Normal- und Schnellladepunkte berücksichtigt. Fahrzeughersteller waren nicht an der Untersuchung beteiligt. Zum Auftreten von Magnetfeldern in Elektroautos gibt es vier hauptsächliche Erkenntnisse: Die Magnetfelder in E-Autos treten räumlich sehr ungleichmäßig auf. Hohe Werte wurden vor allem im Bereich der Beine festgestellt. Kopf und Oberkörper der Menschen im Fahrzeug sind Magnetfeldern hingegen weniger stark ausgesetzt. Die Stärke der Magnetfelder verändert sich abhängig von der Fahrweise. Beim Beschleunigen und Bremsen entstehen höhere Werte als beim Fahren mit gleichmäßiger Geschwindigkeit. Die maximale Motorleistung der Elektroautos ist nicht alleine ausschlaggebend dafür, wie stark Menschen den Magnetfeldern im Fahrzeug ausgesetzt sind. Sowohl während der Fahrt als auch bei Fahrzeugstillstand können Insass*innen Magnetfeldern ausgesetzt sein, die nicht unmittelbar vom Antriebsstrang, sondern von anderen Quellen oder Funktionen stammen. Wie stark Menschen Magnetfeldern in elektrisch betriebenen Fahrzeugen ausgesetzt sind, hängt somit weniger von der elektrischen Leistung der Elektromotoren ab. Wichtiger ist der Betriebszustand, das technische Design der Fahrzeuge (Position von Batterie, Kabeln, Leistungselektronik etc. ) und die individuelle Fahrweise. Dummy mit Messsonden im Fond eines Elektroautos Höchstwerte schützen die Gesundheit Neben der Frage, wo und in welchen Situationen Magnetfelder in Elektroautos auftreten, stellt sich aus Sicht des Strahlenschutzes eine entscheidende Frage: Sind Insass*innen den Magnetfeldern in elektrisch betriebenen Fahrzeugen so stark ausgesetzt, dass unerwünschte oder gesundheitsrelevante Wirkungen im Menschen hervorgerufen werden können? Die BfS -Studie von 2025 liefert für die untersuchten Fahrzeuge klare Antworten: Zunächst wurden die in den Fahrzeugen gemessenen Magnetfeldstärken mit Referenzwerten verglichen, die in einer EU -Empfehlung von 1999 (Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz – 300 Gigahertz )) aufgeführt sind. Hierbei zeigten sich in einigen Fällen Überschreitungen dieser Referenzwerte. Eine Überschreitung der Referenzwerte führt allerdings insbesondere bei räumlich sehr begrenzten Magnetfeld -Verteilungen nicht notwendigerweise zu bedenklich starken elektrischen Feldern oder Strömen im Körper. In detaillierten Computersimulationen wurden daher für die Fälle, die aus Strahlenschutzsicht besonders relevant waren, die durch die Magnetfelder hervorgerufenen elektrischen Ströme oder Felder in Körpernachbildungen bestimmt. Unabhängig von der Antriebsart unterschritten alle untersuchten Fahrzeuge die zum Schutz der Gesundheit empfohlenen Höchstwerte. Diese Höchstwerte begrenzen die elektrischen Ströme und Felder, die von Magnetfeldern im menschlichen Körper verursacht werden können, auf ein unschädliches Maß. Für die Untersuchung wurden die Magnetfelder an den Sitzplätzen von vierzehn verschiedenen Pkw-Modellen der Baujahre 2019 bis 2021 in unterschiedlichen Betriebszuständen gemessen und bewertet. Im Detail zeigen die Ergebnisse der BfS -Studie von 2025: Alle untersuchten Elektroautos haben die Empfehlungen zum Schutz vor gesundheitlichen Auswirkungen von Magnetfeldern eingehalten. In reinen Elektroautos ist man nicht prinzipiell stärkeren Magnetfeldern ausgesetzt als in Fahrzeugen mit konventionellem oder hybridem Antrieb. Bei einer moderaten Fahrweise werden die Referenzwerte meist im niedrigen zweistelligen Prozentbereich ausgeschöpft. Eine sportliche Fahrweise führte in mehreren Elektrofahrzeugen sowie in einem zu Vergleichszwecken untersuchten Fahrzeug mit Verbrennungsmotor zu Überschreitungen der von der EU empfohlenen Referenzwerte. Trotz der kurzfristigen Überschreitungen der Referenzwerte wurden keine Überschreitungen der empfohlenen Höchstwerte für im Körper hervorgerufene elektrische Felder festgestellt. Mit einer Ausnahme wurden die Referenzwerte in allen Fahrzeugen im Moment des Einschaltens jeweils kurzfristig überschritten – auch in dem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Quelle: Pichsakul/Stock.adobe.com Empfehlungen des BfS In den kommenden Jahren ist mit einer weiter steigenden Anzahl von Elektrofahrzeugen zu rechnen. Daher sind auch bei der Elektromobilität Strahlenschutzaspekte angemessen zu berücksichtigen. Aus grundsätzlichen Strahlenschutzerwägungen sollten Verbraucher*innen den Feldern von Produkten, zu denen auch Fahrzeuge gehören, möglichst gering ausgesetzt sein. Auch wenn in der Untersuchung des BfS von 2025 keine Überschreitungen der zum Schutz der Gesundheit empfohlenen Höchstwerte festgestellt worden sind, so zeigte sich zwischen den untersuchten Fahrzeugen eine erhebliche Spannbreite. Mit einem intelligenten Fahrzeugdesign haben es die Hersteller in der Hand, lokale Spitzenwerte zu senken und Durchschnittswerte niedrig zu halten, damit auch eine kombinierte Einwirkung aus mehreren Quellen nicht zu einer Überschreitung empfohlener Höchstwerte führt. Hierfür sollte schon bei der Konzeption die Position der relevanten Bauteile elektrisch betriebener Fahrzeuge mitgedacht werden. Das Forschungsvorhaben des BfS "Bestimmung von Expositionen gegenüber elektromagnetischen Feldern der Elektromobilität" zeigt, dass dies bei Kraftfahrzeugen technisch möglich ist. Es zeigen sich erhebliche Unterschiede allein aufgrund der Positionierung relevanter Bauteile. Darüber hinaus sieht das BfS Bedarf, die Normen und Regulierungen weiterzuentwickeln. Aktuelle Bewertungsverfahren decken nicht alle relevanten oder ungünstigen Fälle ab. Personen mit aktiven Körperhilfsmitteln (Herzschrittmacher, Neurostimulatoren etc. ) sollten zudem ihren behandelnden Arzt oder ihre behandelnde Ärztin fragen, ob die Funktion des bei ihnen verwendeten Medizinprodukts durch Magnetfelder beeinflusst werden kann. Forschung des BfS zur Elektromobilität Stand: 08.04.2025

Jahresbericht 2023

des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] JAHRESBERICHT 2023 des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Impressum: Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 7 • 55116 Mainz Telefon: 06131 6033-0 www.lfu.rlp.de Redaktion und Layout: Stabsstelle Planung und Information Titelfoto: Pflege der Daphnienzucht in der Rheingütestation Worms © LfU Abbildungsnachweis: S. 10 rechte Spalte Mitte: Staatskanzlei/Herbert Piel S. 14 unten und S. 20: MKUEM/Jana Kay, S. 24 oben: Ingeborg Keller, S. 24 unten: schreiberVIS – stock.adobe.com, S. 29: A. Schumacher, S. 32 unten: MKUEM, S. 40 unten: Aliaksandr Marko – stock.adobe.com, alle weiteren Abbildungen, falls nicht anders angegeben: LfU © Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz April 2024 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers INHALT VORWORT5 ÜBER DAS LANDESAMT6 Standorte – Hier arbeiten wir6 MS Burgund – Über 30 Jahre im Dienst der rheinland-pfälzischen Wasserwirtschaft7 LfU bietet vielfältige Jobs8 Rheinland-Pfalz-Tag in Bad Ems9 Bachpatentag in Gehlweiler11 Landesämter informierten am „Tag des Wassers“13 KLIMA 14 Beteiligungsprozess für Zukunftsplan Wasser gestartet15 Wetter sorgt für besonders gute Luft17 Klimaneutralität in Unternehmen – 9. PIUS-Länderkonferenz in Mainz19 Landesstrategie Bodenmanagement in Rheinland-Pfalz21 NATUR 24 Kennartenprogramm schützt artenreiches Grünland25 Fachbeitrag Artenschutz für die Planung von Windenergiegebieten26 Neue Rote Liste „Farn- und Blütenpflanzen“28 Grünlandkartierung in Rheinland-Pfalz30 BEVÖLKERUNG 32 Neuer Internetauftritt hochwasser.rlp.de33 Digitale 3-D-Hochwassersimulation mit VISDOM-RLP36 Historische Hochwassermarken verbessern Hochwasservorsorge38 UMWELT 40 Nitrat im Grundwasser – Karte zeigt belastete Gebiete41 Richtlinie zur Analyse von Restabfall in Rheinland-Pfalz44 Grenzüberschreitende Messfahrt auf Mosel und Saar47 Recycling an erster Stelle – Die neue Ersatzbaustoffverordnung tritt in Kraft49 3 4 1140 Rheinallee 97-101, 55118 MainzWallstraße 1, 55122 MainzRheingütestation Worms, Am Rhein 1, 67547 Worms (RA)(WA)(RGS) ohne Zusatz: Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 Mainz Standorte: Telefonnummer 06131 6033-Durchwahl Dieter Welzel Referat 14 Informations- und Kommunikationstechnik Marc Deißroth Jens Grünberg Referat 27 DV-Fachanwendungen Gewerbeaufsicht Markus Schmitt 1213 1271 N.N. Referat 36 Ressourceneffizienz EffNet/EffCheck 1407 1409 1406 1420 1401 (WA) Wallstraße 1, 55122 Mainz Datenschutzbeauftragter 1211 Martin Franz (RGS) Rheingütestation Worms, Am Rhein 1, 67547 Worms ohne Zusatz: Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 1310 Mainz Gleichstellungsbeauftragte Dr. Anja Grothusen (RA) Rheinallee 97-101, 55118 Mainz 1207 Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung Standorte: Diana Faller Dr. Kristin Schaefer Referat 55 Abwasser N.N. Referat 54 (RGS) Rhein N.N. Referat 53 Gewässerchemie Fulgor Westermann Referat 52 Gewässerökologie, Fischerei Christoph Linnenweber Referat 51 Flussgebietsentwicklung Dr. Jochen Fischer 1516 1580 1520 1513 1517 1501 1619 1601 1606 1634 1637 Dr. Jens Hartkopf Referat 67 (WA) 1681 Radioaktivitätsbestimmungen und radiologische Gewässerbeurteilung Petra Enoch Referat 66 (WA) 1683 Organische Spurenanalytik Wasser N.N. Referat 65 (WA) Allg. Wasseranalytik, Anorganische Spurenanalytik, Badegewässerüberwachung Referat 64 - unbesetzt - N.N. Referat 63 (RA) Chemische Stoffe in der Raumluft Dr. Michael Weißenmayer Referat 62 (RA) Immissionen und Emissionen Luft Dr. Matthias Zimmer Referat 61 (RA) 1644 Klimawandel, Umweltmeteorologie Markus Willeke Abteilung 6 (RA) Umweltlabor Dr. Heinrich Lauterwald Stabsstelle (RA) Allgemeine Qualitätssicherung Abteilung 5 Gewässerschutz 1160 Thomas Isselbächer Referat 45 1414 Kompetenzzentrum für Staatlichen Vogelschutz und Artenvielfalt in der Energiewende (KSVAE) Steffen Gorell Referat 44 Daten zur Natur, DV-Fachanwendungen Naturschutz N.N. Referat 43 Mensch und Natur Dr. Marlene Röllig Referat 42 Biologische Vielfalt und Artenschutz Ulrich Jäger Referat 41 Biotopsysteme und Großschutzprojekte Dr. Jana Riemann Abteilung 4 Naturschutz 1902 Vorsitzender des Personalrats Holger Dickob 1309 N.N. Martin Franz Referat 26 Lärm, Erschütterungen und nichtionisierende Strahlung Referat 35 1320 DV-Fachanwendungen Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz 1307 N.N. Referat 34 Deponietechnik, emissionsbezogener Grundwasserschutz Referat 25 1211 Sozialer und technischer Arbeits- schutz, Koordinierungsaufgaben Gewerbeaufsicht 1214 1308 1314 1317 1301 Vorzimmer: Melek Altan Präsident PD Dr. Frank Wissmann Dr. Jens Schadebrodt Referat 24 Strahlenschutz N.N. Referat 33 Bodenschutz Referat 23 1210 Chemikaliensicherheit, Gefahrgut- transport, Biotechnik, Geräte- u. Produktsicherheit, Geräte- untersuchung N.N. N.N. 1135 Referat 32 Betriebliches Stoffstrommanagement, Sonderabfallwirtschaft Eva Bertsch Referat 13 Haushalt, Vergabe Referat 22 -unbesetzt- Referat 31 Kommunales Stoffstrommanagement, Siedlungsabfallwirtschaft Dr. Wilhelm Nonte Abteilung 3 Kreislaufwirtschaft 1917 Sven HuckRaimund ZemkeReferat 12 Organisation, Innerer Dienst und Fahrdienst 1127 Paul Burkhard SchneiderReferat 21 1244 Emissionshandel, Luftreinhaltung, Anlagensicherheit 1110 1201 Referat 11 Personal, Recht, Aus- und Fortbildung Abteilung 2 Gewerbeaufsicht Dr. Frank Wissmann (komm.) 1101 Milan Sell Stabsstelle Planung und Information Erhard Klein Abteilung 1 Zentrale Dienste Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Zentrale: 06131 6033-0 Mail: poststelle@lfu.rlp.de Internet: www.lfu.rlp.de 1719 1712 1710 1717 1701 Stand: 01.04.2024 Salvador Gámez-Ergueta Referat 75 1713 DV-Fachanwendungen Wasser N.N. Referat 74 Grundwasserbewirtschaftung Dr. Stephan Sauer Referat 73 Hydrologischer Dienst des Grundwassers, Grundwasserbeschaffenheit Norbert Demuth Referat 72 Hydrometeorologie, Hochwassermeldedienst Yvonne Henrichs (komm.) Referat 71 Hydrologischer Dienst der oberirdischen Gewässer, Hochwasserschutz Dr. Thomas Bettmann Abteilung 7 Hydrologie KONTAKTADRESSEN UND BILDUNGSANGEBOTE VORWORT In Zeiten weltweiter Krisen und kriegerischer Aus- einandersetzungen geraten Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes in der Öffentlichkeit häufig in den Hintergrund. Dies jedoch zu Unrecht – denn Themen des Umwelt- und Klimaschutzes werden nicht nur künftig die weltpolitische Bühne be- stimmen, vielmehr sind sie schon jetzt Ursache für manche Konflikte. Der Klimawandel verstärkt diese weiter: Dürre führt zu Hungerkrisen, der Kampf ums Wasser wird mit Waffengewalt ausge- tragen und Naturkatastrophen mit teils immen- sen Schäden treten häufiger auf. Umso wichtiger ist es, die Klimaveränderungen und ihre Auswirkungen auf Mensch und Natur ge- nau im Blick zu behalten. Wie bereits unser LfU- Leitspruch „Messen, Bewerten, Beraten“ zeigt, können wir Veränderungen der Umwelt nur er- kennen, wenn wir sie beobachten und analysieren. Als obere Landesbehörde für den Umwelt- und Arbeitsschutz erfüllen wir diese Aufgabe in Rhein- land-Pfalz verlässlich seit vielen Jahren. Unsere über 270 motivierten Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter erheben zentrale Daten und Fakten zur Umwelt, ordnen diese ein und beraten entspre- chend die verantworlichen Stellen. Dazu gehören beispielsweise die Überwachung unserer Fließ- und Stehgewässer oder unserer Schutzgebiete. Über unser Grundwassermessnetz haben wir die Menge und Qualität unseres kost- baren Guts ständig im Blick – immerhin stammt über 90 % unseres Trinkwassers aus dem Grund- wasser. Und wir beraten Kommunen in Sachen Kreislaufwirtschaft, auch um den Plastikmüll in der Umwelt zu reduzieren. Wir schützen aktiv die Menschen in unserem Bun- desland. Wenn Hochwasser droht, informiert un- sere Hochwasservorhersagezentrale früh­zeitig die Kommunen vor Ort, damit diese Schutzmaßnah- men ergreifen können. Die Luftqualität überwa- chen wir ebenfalls 24/7 mit einem breit gefächer- ten Messnetz. Nicht zuletzt ist der Strahlenschutz bei uns angegliedert. Mit unserer Landessammel- stelle für radioaktive Abfälle aus Forschung, Medi- zin und Industrie sorgen wir für Sicherheit. Angesichts unserer Aufgaben lässt sich die Arbeit des LfU in vier Kernbereiche gliedern. Neben dem Schutz der Umwelt und den natürlichen Lebens- räumen sind dies Themen rund um den Klima- wandel und der Schutz der Bevölkerung. Mit diesem Jahresbericht möchten wir Ihnen ei- nen Einblick in unsere besonderen Aufgaben und Highlights des Jahres 2023 bieten. So breit das Aufgabenspektrum des LfU ist, so breit ist auch die Themenvielfalt in diesem Bericht. Wenn Sie Fragen rund die Themen des LfU haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre. Ihr Dr. Frank Wissmann Präsident des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz 5

Einwirkung elektrischer und elektromagnetischer Felder auf Zellen und Organismen

Es handelt sich einmal um die Messung der passiven elektrischen Eigenschaften von Zellen und von Gewebe. Diese Daten werden benoetigt, um Aussagen ueber die Wechselwirkung elektromagnetischer Felder mit biologischen Zellen und Organismen zu machen. Bisher wurden Leitfaehigkeitsmessungen an Zellsuspensionen (Erythrocyten, Ascitestumorzellen) und an Zytoplasmafraktionen durchgefuehrt, sowie die elektrische Messungen mit Hilfe von intrazellulaeren Elektroden an Einzelzellen. Zum anderen werden biophysikalische Modellvorstellungen im Hinblick auf die biologischen Wirkungen nicht-ionisierender Strahlen auf den Menschen entwickelt. Insbesondere sind bisher Modellrechnungen ueber die feldbedingte Erzeugung von Aktionspotentialen an erregbaren Zellen, sowie ueber die Einwirkung elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf das Zentralnervensystem des Menschen durchgefuehrt worden.

Strahlenschutz

Strahlung ist eine Energieform, die sich als elektromagnetische Welle- oder als Teilchenstrom durch Raum und Materie ausbreitet. Die Strahlungsarten werden in 2 große Gruppen unterteilt, die sich durch ihre Energie unterscheiden. Strahlung, die bei der Durchdringung von Stoffen an Atomen und Molekülen Ionisationsvorgänge auslöst, wird als ionisierende Strahlung bezeichnet. Dazu gehören z.B. die Röntgen- und die Gammastrahlung. Als nichtionisierende Strahlung wird die Strahlung bezeichnet, bei der die Energie der Strahlung nicht ausreicht, Atome und Moleküle zu ionisieren. Dazu gehören z.B. Radio- und Mikrowellen, elektromagnetische Felder und das Licht. Ionisierende Strahlung ist sowohl Teil der Natur (Natürliche Radioaktivität) und somit Bestandteil der menschlichen Umwelt als auch das Resultat menschlicher Tätigkeit (Künstliche Radioaktivität).

Rechtswissenschaftliche Prüfungen im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Auslegung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Rechts der ionisierenden Strahlung, einschließlich Notfallschutzrecht, und der nichtionisierenden Strahlung

Messung von nichtionisierender Strahlung (RADHAZ = Radiation Hazards)

Erforschung und Entwicklung neuartiger Messmethoden (Sensoren) fuer elektromagnetische Felder (nichtionisierende Strahlung). In einem ersten Schritt wurde ein neuartiges Messgeraet entwickelt fuer die Frequenzen 75 kHz bis 30 MHz. In einem weiteren Schritt soll die 1. GHz-Grenze ueberschritten werden.

Organisationsstruktur des BfS

Organisationsstruktur des BfS Im BfS wird die Aufbauorganisation in einem Organisationsplan ( Organigramm ) dargestellt. Die Struktur der vom BfS betriebenen Labore wird durch einen ergänzenden Organisationsplan ( Labore im Strahlenschutz ) abgebildet. Die Struktur der Schriftgutverwaltung im BfS ist im Aktenplan festgelegt. Organigramm des BfS Die Organisationsstruktur (Aufbau) des BfS ist in einem Organigramm grafisch dargestellt. Dem Organigramm lassen sich die organisatorischen Einheiten des BfS sowie deren Bezeichnungen entnehmen. Die Struktur der im BfS betriebenen Labore wird durch einen ergänzenden Organisationsplan (Labore im Strahlenschutz ) abgebildet. Verantwortung für Personal- und Organisationsänderungen Das BfS ist nach dem Gesetz zur Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz eine selbständige Bundesoberbehörde. Die zentralen Aufgaben des Amtes im Bereich des Schutzes von Mensch und Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung sind in diesem Gesetz, dem Strahlenschutzgesetz , und der Strahlenschutzverordnung festgelegt. Innerhalb des durch das Bundesumweltministerium gesetzten Rahmens kann das BfS eigenständig über personelle Maßnahmen entscheiden. Entscheidungen zur Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Besetzung von Leitungspositionen erfordern die Zustimmung des Bundesumweltministeriums. Aktenplan des BfS Aktenplan des BfS Das Verwaltungshandeln muss jederzeit nachprüfbar sein. Um dies zu gewährleisten, ist eine schriftliche Dokumentation , die den Stand und die Entwicklung eines Vorgangs jederzeit widergibt, unerlässlich. Für die geordnete Ablage der Dokumente und Unterlagen bildet der Aktenplan die Grundlage. Im Aktenplan sind alle Aktenplankennzeichen des BfS enthalten. Downloads Titel Kurztext Datum Organigramm des BfS (PDF, 319 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Informationen zum BfS 06.05.2025 Aktenplan des BfS (PDF, 536 KB, Datei ist nicht barrierefrei) Informationen zum BfS 30.10.2024 Labore und Leitstellen im Bundesamt für Strahlenschutz (PDF, 494 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Die Organisation der Labore und Leitstellen im Strahlenschutz dargestellt im Organigramm (Stand 04.12.2023). 04.12.2023 Stand: 10.01.2025

Ressortforschung

Ressortforschung Zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben lässt das Bundesumweltministerium technisch-wissenschaftliche Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für den Schutz des Menschen vor den Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlung klären. Für die Erarbeitung der dazu erforderlichen wissenschaftlich-technischen und rechtlichen Grundlagen stehen dem Bundesumweltministerium einerseits Fachkapazitäten im BfS zur Verfügung und andererseits stellt das Bundesumweltministerium Haushaltsmittel für die Vergabe von Ressortforschungsvorhaben an externe Forschungseinrichtungen bereit. In der BfS -Schriftenreihe "Ressortforschungsberichte zur kerntechnischen Sicherheit und zum Strahlenschutz" sind Berichte von Forschungsprojekten veröffentlicht, die im Rahmen des Ressortforschungsplanes des Bundesumweltministeriums verfasst und vom BfS begleitet wurden. Um spezifische Fragestellungen im Strahlenschutz zu klären, konzipiert und initiiert das BfS im Auftrag des Bundesumweltministeriums Untersuchungen, Gutachten und Studien bei Universitäten, Forschungsinstituten, Sachverständigenorganisationen oder Firmen der freien Wirtschaft. Die Forschungsergebnisse werden vom BfS ausgewertet und liefern dem Bundesumweltministerium Entscheidungsgrundlagen und -hilfen, um rechtliche Regelungen vorzubereiten, umzusetzen und zu überprüfen beziehungsweise weiter zu entwickeln. Nur so kann das Bundesumweltministerium seine gesetzliche Verantwortung für den Strahlenschutz im Rahmen der Bundesaufsicht kompetent wahrnehmen. Unter Ressortforschung des Bundesumweltministeriums ist somit das Erarbeiten wissenschaftlicher Grundlagen für die Ressortaufgaben des Bundesumweltministeriums und die Beratung bei diesen Aufgaben zu verstehen. Das unterscheidet Ressortforschung von der allgemeinen Forschungsförderung, die generell in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ( BMBF ) fällt. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des BfS Eigene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben führt das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) durch in den Bereichen Biologische Strahlenwirkung, Medizinischer Strahlenschutz , Epidemiologie , Dosimetrie , Notfallschutz, Umweltradioaktivität und Risikokommunikation. Bei der Planung und Durchführung des Programms der Ressortforschung, deren Projekte an externe Forschungseinrichtungen zur Vergabe vorgesehen sind, unterstützt das BfS das Bundesumweltministerium fachlich und wissenschaftlich. Es ist insbesondere für die Planung, fachliche Vorbereitung, wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Untersuchungsvorhaben verantwortlich. Wie ist der Ablauf bei Projekten der Ressortforschung, mit denen externe Einrichtungen beauftragt werden? Planung der Forschung Die durchzuführenden Ressortforschungsvorhaben im Bereich des Strahlenschutzes werden jedes Jahr im Ressortforschungsplan des Bundesumweltministeriums festgelegt. Dabei geht der Anstoß für ein Ressortforschungsvorhaben in der Regel von den fachlichen Arbeitseinheiten des BfS oder denen des Bundesumweltministeriums aus, kann aber auch durch Dritte (zum Beispiel Universitätseinrichtungen) erfolgen. Der Ressortforschungsplan listet alle Neuvorhaben auf. Fachbegleitung von Vorhaben Die Vergabe von Forschungsvorhaben erfolgt in der Regel durch Ausschreibung. Die fachliche Vorbereitung der Vergabe und die wissenschaftliche Begleitung während der gesamten Laufzeit eines Vorhabens bis zu seinem erfolgreichen Abschluss ist eine wichtige Aufgabe der BfS -Fachbegleitung. Bewertung der Ergebnisse Damit die Ergebnisse der Ressortforschungsvorhaben zeitnah in die Facharbeit des Bundesumweltministeriums einfließen können, werden die wichtigsten Erkenntnisse von der Fachbegleitung des BfS zusammengefasst und im Hinblick auf Vorbereitung, Überprüfung, Weiterentwicklung oder Umsetzung von rechtlichen Regelungen bewertet. Dokumentation Die im Rahmen von Ressortforschungsvorhaben erarbeiteten Ergebnisse werden in elektronischer Form in der BfS-Schriftenreihe "Ressortforschungsberichte zur kerntechnischen Sicherheit und zum Strahlenschutz" oder in der BMUKN-Schriftenreihe "Reaktorsicherheit und Strahlenschutz" veröffentlicht. Ältere Veröffentlichungen der BMU-Schriftenreihe stehen als Druckfassungen zur Verfügung. Ergebnisse der Vorhaben zum Strahlenschutz sind zusätzlich im jährlich veröffentlichten Programmreport Strahlenschutzforschung zusammenfassend dargestellt. Stand: 23.06.2025

Behördliche Kontrolle von Mobilfunksendeanlagen

Behördliche Kontrolle von Mobilfunksendeanlagen Mobilfunksendeanlagen bedürfen bei einer Strahlungsleistung von 10 Watt ( EIRP ) oder mehr einer Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur). Diese prüft im sog. Standortverfahren die Einhaltung der Grenzwerte. Ob Mobilfunksendeanlagen beim Betrieb die Grenzwerte einhalten, wird außer von der Bundesnetzagentur insbesondere von den zuständigen Immissionsschutzbehörden überwacht. Weitere Anforderungen an Mobilfunksendeanlagen ergeben sich aus dem Bauplanungs- und dem Bauordnungsrecht, gegebenenfalls auch aus dem Naturschutz- und dem Denkmalschutzrecht. Nach den landesrechtlichen Bestimmungen ist ab einer bestimmten Höhe der Mobilfunksendeanlage eine Baugenehmigung erforderlich. Bei baugenehmigungsfreien Mobilfunksendeanlagen (in der Regel bis zu einer Höhe (einschließlich Mast) von 10 m und zugehörigen Versorgungseinheiten mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 10 m 3 ) wird die Einhaltung des Baurechts von der Bauaufsicht kontrolliert. Standortverfahren bei der Bundesnetzagentur Im Jahr 2002 ist die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder ( BEMFV ) in Kraft getreten. Gemäß §§ 4 ff. BEMFV muss vor Inbetriebnahme einer ortsfesten Funkanlage mit einer Strahlungsleistung ( EIRP ) von 10 Watt oder mehr bei der Bundesnetzagentur eine Standortbescheinigung beantragt werden. Bei geringerer Strahlungsleistung bedarf es einer Standortbescheinigung, wenn an dem vorgesehenen Standort unter Berücksichtigung der Immissionen aller bereits vorhandenen ortsfesten Funkanlagen eine Gesamtstrahlungsleistung von 10 Watt oder mehr erreicht wird. In der Standortbescheinigung wird von der Bundesnetzagentur der zur Einhaltung der Grenzwerte erforderliche standortbezogene Sicherheitsabstand festgelegt. Dabei werden auch die bereits vorhandenen Funkanlagen berücksichtigt. Grundsätzlich muss der Sicherheitsabstand – bei reinen Mobilfunksendeanlagen üblicherweise nur wenige Meter in Abstrahlrichtung der Antenne – innerhalb des vom Betreiber kontrollierbaren Bereiches liegen. Außerhalb des kontrollierbaren Bereichs müssen die Grenzwerte eingehalten werden. Bezüglich der einzuhaltenden Grenzwerte verweist § 3 Satz 1 Nr. 1 BEMFV auf die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 26. BImSchV ). Die Bundesnetzagentur kann überprüfen, ob die Grenzwerte beim Betrieb eingehalten werden ( § 13 BEMFV ). Sie trifft die erforderlichen Anordnungen, um die Einhaltung der Vorschriften der BEMFV zu gewährleisten und kann gegebenenfalls den Betrieb einer Funkanlage beschränken oder untersagen ( § 14 BEMFV ). Der Betrieb einer ortsfesten Funkanlage ohne die erforderliche Standortbescheinigung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden ( § 15a BEMFV ). Weitere Informationen zum Standortverfahren sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur erhältlich oder können dort angefordert werden: Bundesnetzagentur Postfach 8001 55003 Mainz Aufsicht durch Immissionsschutzbehörden Bei nichtionisierender Strahlung, wie sie u.a. durch die hochfrequenten elektromagnetischen Felder von Mobilfunksendeanlagen entsteht, handelt es sich um Umwelteinwirkungen im Sinne des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG). Mobilfunksendeanlagen bedürfen keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Gemäß § 22 Abs. 1 BImSchG muss der Betreiber jedoch schädliche Umwelteinwirkungen vermeiden, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Maßstab sind die Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 26. BImSchV ). Die Einhaltung der Grenzwerte wird von der nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Immissionsschutzbehörde (Landkreis/kreisfreie Stadt, Regierungspräsidium, Landesumweltbehörde oder Gewerbeaufsichtsamt) überwacht. Sie kann die zur Einhaltung der Grenzwerte erforderlichen Anordnungen treffen und bis zu deren Erfüllung ganz oder teilweise den Betrieb untersagen ( §§ 24, 25 Abs. 1 BImSchG). Ein Verstoß gegen die Grenzwerte stellt eine Ordnungswidrigkeit dar ( § 9 der 26. BImSchV in Verbindung mit § 62 Abs. 1 Nr. 7 BImSchG). Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder veröffentlicht. Diese bezwecken einen einheitlichen Vollzug durch die Behörden. Sie können aber auch von Betreibern oder Betroffenen als Mindestanforderungen herangezogen werden. Beteiligung der Kommunen Nach § 7a der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 26. BImSchV ) muss der Betreiber der Mobilfunksendeanlage bei der Standortplanung die betroffene Kommune anhören, d.h. er muss ihr rechtzeitig die Möglichkeit zur Erörterung geben und ihre Stellungnahme berücksichtigen. Zudem können Kommunen im Rahmen ihrer Bauleitplanung Einfluss auf die Standortplanung für Mobilfunksendeanlagen nehmen. Nachbarklagen Klagen wegen Gesundheitsgefährdung bleiben regelmäßig erfolglos, wenn beim Betrieb der Mobilfunksendeanlage die Grenzwerte eingehalten werden. Dies gilt sowohl für verwaltungsrechtliche als auch für zivilrechtliche Nachbarklagen. Zweifel, ob die Grenzwerte der 26. BImSchV den Erfordernissen an staatliche Schutzpflichten entsprechen, die sich aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ( Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) ergeben, wurden von der obergerichtlichen Rechtsprechung einhellig zurückgewiesen. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einer Entscheidung vom 3. Juli 2007 bestätigt, dass gegen die Grenzwerte der 26. BImSchV keine Bedenken bestehen – solange es keine verlässlichen Beweise für schädliche Folgen gibt, wenn die gültigen Grenzwerte eingehalten werden. EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur Die von der Bundesnetzagentur im Internet zur Verfügung gestellte EMF -Datenbank enthält Informationen zu allen Funkanlagen, für die eine Standortbescheinigung vorliegt. Zudem werden in der Datenbank die Standorte von Messsystemen und Messergebnisse veröffentlicht. Kommunal- und Immissionsschutzbehörden haben die Möglichkeit, im internen Bereich der Datenbank detailliertere Informationen abzurufen. Stand: 11.06.2025

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