Strahlung ist eine Energieform, die sich als elektromagnetische Welle- oder als Teilchenstrom durch Raum und Materie ausbreitet. Die Strahlungsarten werden in 2 große Gruppen unterteilt, die sich durch ihre Energie unterscheiden. Strahlung, die bei der Durchdringung von Stoffen an Atomen und Molekülen Ionisationsvorgänge auslöst, wird als ionisierende Strahlung bezeichnet. Dazu gehören z.B. die Röntgen- und die Gammastrahlung. Als nichtionisierende Strahlung wird die Strahlung bezeichnet, bei der die Energie der Strahlung nicht ausreicht, Atome und Moleküle zu ionisieren. Dazu gehören z.B. Radio- und Mikrowellen, elektromagnetische Felder und das Licht. Ionisierende Strahlung ist sowohl Teil der Natur (Natürliche Radioaktivität) und somit Bestandteil der menschlichen Umwelt als auch das Resultat menschlicher Tätigkeit (Künstliche Radioaktivität).
Nachgewiesene Wirkungen statischer und niederfrequenter Felder In allen Lebewesen, also auch im Menschen, befinden sich elektrisch geladene Teilchen. Ihre Bewegung führt zu elektrischen Feldern und Strömen. Niederfrequente Felder erzeugen im menschlichen Körper zusätzliche elektrische Felder und Ströme. Die Grenzwerte, die in der 26. Bundesimmissions-Schutzverordnung (26. BImSchV ) festgelegt sind, schützen vor den nachgewiesenen gesundheitsrelevanten Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder. Im deutschen Stromnetz fließt Wechselstrom mit einer Frequenz von 50 Hertz ( Hz ). Dabei entstehen sogenannte niederfrequente elektrische und magnetische Felder, die ebenso wie der Wechselstrom in der Leitung 100 Mal pro Sekunde ihre Richtung ändern. Man spricht daher von niederfrequenten Wechselfeldern . Natürliche elektrische Felder im Körper In allen Lebewesen, also auch im Menschen, befinden sich viele elektrisch geladene Teilchen. Ihre Bewegung führt zu elektrischen Feldern und Strömen. Bei vielen Stoffwechselvorgängen werden elektrisch geladene Teilchen verschoben und Nerven leiten ihre Signale in Form von elektrischen Impulsen weiter. Auch das Herz ist elektrisch aktiv. Solche körpereigenen Vorgänge können Ärzte zum Beispiel im Elektrokardiogramm ( EKG ) oder im Elektroenzephalogramm ( EEG ) messen. Wirkung magnetischer Wechselfelder auf den Menschen Wirkungen niederfrequenter Felder Niederfrequente Felder erzeugen im menschlichen Körper zusätzliche elektrische Felder und Ströme. Als Folge davon können Nerven- und Muskelzellen gereizt werden. Damit dies geschieht, müssen jedoch bestimmte frequenzspezifische Wirkungsschwellen überschritten werden. Für die Reizung von Nervenfasern, die in der Haut oder in den Muskeln liegen, sind zum Beispiel elektrische Feldstärken von 4-6 Volt pro Meter ( V/m ) nötig. Die niedrigste nachgewiesene Wirkschwelle betrifft die Auslösung sogenannter "Phosphene". Das sind Lichtwahrnehmungen, die durch die Reizung empfindlicher Zellen in der Netzhaut des Auges entstehen. Phosphene haben zwar keine gesundheitlich nachteiligen Auswirkungen, sie werden jedoch als besonders sensitives Modell für eine Reizung elektrisch erregbarer Zellen gewertet. Je höher die im Körper auftretenden Feldstärken sind, umso gefährlicher kann es werden. Kommt die Nervenleitung im Körper durcheinander, drohen zum Beispiel Herzrhythmusstörungen. Schutz vor gesundheitlichen Gefahren Da man die Schwellen für die nachgewiesenen Wirkungen kennt, können auf dieser Basis Empfehlungen zur Begrenzung niederfrequenter Felder gegeben werden. Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ( ICNIRP ) empfiehlt für Frequenzen von 50 Hertz , dass die in Gehirn und Netzhaut erzeugten elektrischen Feldstärken unterhalb von 20 Millivolt pro Meter (0.02 V/m ) bleiben sollen. An dieser Empfehlung orientieren sich auch die in Deutschland in der 26. Bundesimmissions-Schutzverordnung (26. BImSchV ) festgelegten Grenzwerte für ortsfeste Anlagen (zum Beispiel Hochspannungsleitungen). Die Grenzwerte für die von außen auf den Körper einwirkenden Immissionen schützen vor den nachgewiesenen gesundheitsrelevanten Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder. Herzschrittmacher Statische elektrische und magnetische Felder Für von Gleichstromleitungen ausgehende statische elektrische Felder , wie sie in üblichen Expositionssituationen auftreten, sind keine gesundheitlichen Gefahren nachgewiesen. Auch die von Gleichstromleitungen ausgehenden statischen magnetischen Felder sind in üblichen Expositionssituationen unbedenklich. Mit der seit August 2013 geltenden novellierten 26. BImSchV werden in Deutschland erstmals Grenzwerte für Gleichstromanlagen gesetzlich festgelegt. Der Grenzwert von 500 Mikrotesla (0,5 Millitesla) ist so gewählt, dass Störbeeinflussungen von Herzschrittmachern durch statische Magnetfelder ausgeschlossen werden. Im medizinischen Bereich werden starke statische Magnetfelder von mehreren Tesla (das heißt mehreren tausend Millitesla) für bildgebende Verfahren eingesetzt. In diesem Bereich können für Patienten, aber auch für das medizinische Personal akute Wirkungen, wie zum Beispiel Schwindel oder Übelkeit, auftreten. Übrigens: Die Wirkungen von niederfrequenten Feldern unterscheiden sich ganz grundsätzlich von denen hochfrequenter Felder . Letztere kommen zum Beispiel beim Mobilfunk vor. Stand: 19.03.2026
Rechtliche Regelungen und Grenzwerte für den Bereich der niederfrequenten Felder im europäischen Vergleich Im Jahr 1999 hat der Rat der Europäischen Union ( EU ) eine Empfehlung zum Schutz der Bevölkerung bei Einwirken elektromagnetischer Felder (1999/519/EG) verabschiedet. Diese stützt sich auf die EMF -Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic and electromagnetic fields (up to 300 GHz ) der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection ( ICNIRP ) aus dem Jahr 1998. Die EU -Ratsempfehlung enthält unter anderem Empfehlungen bezüglich der einzuhaltenden Grenzwerte und daraus abgeleiteter Referenzwerte für die Stromversorgung. Als Referenzwerte für die Stromversorgung (50 Hertz ) sind festgelegt: für elektrische Felder : 5 Kilovolt pro Meter (5 kV/m) für Magnetfelder: 100 Mikrotesla (100 µT ) ICNIRP hat die Guidelines im Jahr 2010 geändert und empfiehlt für die Frequenz 50 Hz einen Referenzwert von 200 µT für Magnetfelder. Die EU -Ratsempfehlung wurde aber nicht geändert, es bleibt bei dem Referenzwert von 100 µT . Innerhalb der Europäischen Union ( EU ) und in angrenzenden Ländern gibt es einen uneinheitlichen Umgang mit den Ratsempfehlungen. In den nachfolgenden Tabellen sind die verschiedenen Herangehensweisen dargestellt. Gruppe 1 In Gruppe 1 wurden die Empfehlungen des Europäischen Rats in bindende nationale Regelungen umgesetzt. Es gelten die von der EU festgelegten Referenzwerte, wobei teilweise noch Zusatzregelungen angewandt werden. Gruppe 1 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Estland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Griechenland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Österreich 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung (umgesetzt in ÖNORM (Vornorm) S1119) Portugal 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Rumänien 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Slowakei 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Tschechien 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Ungarn 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Zypern 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Zusätzliche Beschränkungen Deutschland 5 100 Es gilt die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( BImSchV ) novelliert im August 2013 (Grenzwerte wie EU -Ratsempfehlung) Für bestimmte Anlagen der Stromversorgung und der Bahn gilt: keine Überschreitung der Grenzwerte unter Höchstlast kurzfristige (5 % des Tages) und kleinräumige Überschreitungen um das Doppelte bleiben außer Betracht Vorsorge: Emissionen sind zu minimieren. Keinerlei Überschreitung der Grenzwerte in der Nähe von Wohnungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Kinderhorten, Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen Bei Neubau einer Höchstspannungstrasse (>220 kV , 50 Hz ): keine Überspannung von zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und Gebäudeteilen. Belgien (Brüssel) 5 100 kurzfristige Überschreitungen bis 1000 µT erlaubt, neue Transformatorstationen: Richtwert 0,4 µT Grenzwert für Wohnbereiche, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser: 10 µT Belgien - 10 Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Belgien (Wallonien) 5 7 10 - Wohngebiete Straßen sonstige Orte Belgien (Flandern) 0,2 - 10 Innenräume Finnland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung elektrische und magnetische Felder in der Nähe von Menschen möglichst gering halten kurzfristige Überschreitungen bis 15 kV/m und 500 µT erlaubt Frankreich 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung: gelten nur für neue beziehungsweise geänderte Anlagen Kroatien 5 2 100 40 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Luxemburg 5 - 100 1 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Abstandsregelung bei Neuanlagen: für 65-Kilovolt-Stromleitungen mindestens 20 Meter, für 100- beziehungsweise 220-Kilovolt-Stromleitungen mindestens 30 Meter San Marino 5 - 100 0,4 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung 24-Stunden-Vorsorgewert nach oben Gruppe 2 In der zweiten Gruppe ist die Empfehlung des Europäischen Rats nicht in rechtliche Regelungen umgesetzt. Es gelten höhere Referenzwerte im Vergleich zur EU -Ratsempfehlung, beziehungsweise lediglich Empfehlungen oder andere oder gar keine Regelungen. Gruppe 2 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Bulgarien - - Keine gesetzliche Regelung betriebsspannungsabhängige Abstandsregelung für Leitungen in Wohnbebauung Großbritannien - - Keine gesetzliche Regelung. National Radiological Protection Board (NRPB) empfahl 5 kV/m für das elektrische Feld und 100 µT für das Magnetfeld Schutz der Bevölkerung vor Mikroschocks durch Referenzwert von 5 kV/m Irland - - Keine gesetzliche Regelung Island - - Keine gesetzliche Regelung Lettland - - Keine gesetzliche Regelung Malta - - Keine gesetzliche Regelung Monaco - - Keine gesetzliche Regelung Norwegen 5 200 Gesetzliche Regelung beruht auf der aktuellen ICNIRP -Empfehlung zusätzlich gilt: Magnetfeld >0,4 µT --> ALARA Schweden 5 100 Keine gesetzliche Regelung Empfehlungen der schwedischen Strahlenschutzbehörde von 2009 entsprechen der EU -Ratsempfehlung Spanien - - Keine gesetzliche Regelung Errichtungsverbot für neue Hochspannungsleitungen in der Nähe von Wohnbebauungen, Schulen und öffentlichen Plätzen. nach oben Gruppe 3 Die dritte Gruppe hat strengere Grenzwerte und/oder Referenzwerte, die auf dem Vorsorgeprinzip beruhen oder aufgrund der Forderung der Bevölkerung nach niedrigeren Grenzwerten eingesetzt wurden. Gruppe 3 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Dänemark - - Keine gesetzliche Regelung Magnetfeldmessung durch Stromversorger bei Neuanlagen: Ziel, Jahresdurchschnitt soll 0,4 µT nicht überschreiten keine Kindergärten und Neubauten in der Nähe einer Hochspannungsleitung Italien 5 100 Dekret vom 8. Juli 2003 (elektrische und magnetische Felder von Stromleitungen): Eingreifwert/Schwellenwert 10 µT für bestehende Anlagen bei Kinderspielplätzen, Wohnungen, Schulen und Gebieten, in denen sich Menschen 4 Stunden und länger pro Tag aufhalten. Qualitätsziel = 3 µT für neue Leitungen und für Planungen. Strengere Richtlinien in drei Regionen: 0,2 µT Liechtenstein 5 100 Umweltschutzgesetz vom 29. Mai 2008 ( bzw. geänderte Version von 2010) Verordnung vom 9. Dezember 2008 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Es wird zwischen alten (vor 2010 errichtet) und neuen Anlagen unterschieden. Auch alte Anlagen müssen Grenzwerte einhalten oder binnen fünf Jahren saniert werden - 1 Anlagegrenzwert für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung maximale Überschreitung um das 1,5-fache an höchstens fünf Tagen im Jahr; systematische und periodische Überschreitungen nicht zulässig sensible Bereiche sind extra auszuweisen Litauen 0,5 20 Innerhalb von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden und Büros 1 40 Außerhalb darf die Feldstärke maximal um das Zweifache höher sein Niederlande 8 120 Empfehlung des Gezondheitsraads für Begrenzung der Exposition gegenüber niederfrequenten Feldern - 0,4 Empfehlung des Ministeriums für Bau, Raumplanung und Umwelt zu Hochspannungsfreileitungen von 2005, bekräftigt 2008: an Orten, an denen sich Kinder für lange Zeit aufhalten, sollen bei neu geplanten Leitungen 0,4 µT nicht überschritten werden. für bestehende Leitungen gilt diese Regelung nicht Polen 1 75 Referenzwerte unterscheiden sich von EU -Ratsempfehlung: Wohnbereiche 10 75 Allgemein zugängliche Bereiche Schweiz 5 100 Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV vom 1. Februar 2000) Immissionsgrenzwerte entsprechen der EU -Ratsempfehlung. Unterscheidung zwischen neuen und alten Anlagen. - 1 Vorsorgliche Grenzwerte für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung: nach dem 1. Februar 2000 installierte Anlagen werden als neu bezeichnet und haben vorsorgliche Emissionsbegrenzungen (Anlagegrenzwert). Serbien 2 40 Referenzwerte niedriger als EU -Ratsempfehlung Slowenien 0,5 10 für neue und modifizierte Anlagen in der Nähe von Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Sanatorien, Spielplätzen, Parks, Erholungszonen, öffentlichen Gebäuden und Ausflugzielen 10 100 Allgemein zugängliche Bereiche Stand: 19.03.2026
Es handelt sich einmal um die Messung der passiven elektrischen Eigenschaften von Zellen und von Gewebe. Diese Daten werden benoetigt, um Aussagen ueber die Wechselwirkung elektromagnetischer Felder mit biologischen Zellen und Organismen zu machen. Bisher wurden Leitfaehigkeitsmessungen an Zellsuspensionen (Erythrocyten, Ascitestumorzellen) und an Zytoplasmafraktionen durchgefuehrt, sowie die elektrische Messungen mit Hilfe von intrazellulaeren Elektroden an Einzelzellen. Zum anderen werden biophysikalische Modellvorstellungen im Hinblick auf die biologischen Wirkungen nicht-ionisierender Strahlen auf den Menschen entwickelt. Insbesondere sind bisher Modellrechnungen ueber die feldbedingte Erzeugung von Aktionspotentialen an erregbaren Zellen, sowie ueber die Einwirkung elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf das Zentralnervensystem des Menschen durchgefuehrt worden.
Organisationsstruktur des BfS Im BfS wird die Aufbauorganisation in einem Organisationsplan ( Organigramm ) dargestellt. Die Struktur der vom BfS betriebenen Labore wird durch einen ergänzenden Organisationsplan ( Labore im Strahlenschutz ) abgebildet. Die Struktur der Schriftgutverwaltung im BfS ist im Aktenplan festgelegt. Organigramm des BfS Die Organisationsstruktur (Aufbau) des BfS ist in einem Organigramm grafisch dargestellt. Dem Organigramm lassen sich die organisatorischen Einheiten des BfS sowie deren Bezeichnungen entnehmen. Die Struktur der im BfS betriebenen Labore wird durch einen ergänzenden Organisationsplan (Labore im Strahlenschutz ) abgebildet. Verantwortung für Personal- und Organisationsänderungen Das BfS ist nach dem Gesetz zur Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz eine selbständige Bundesoberbehörde. Die zentralen Aufgaben des Amtes im Bereich des Schutzes von Mensch und Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung sind in diesem Gesetz, dem Strahlenschutzgesetz , und der Strahlenschutzverordnung festgelegt. Innerhalb des durch das Bundesumweltministerium gesetzten Rahmens kann das BfS eigenständig über personelle Maßnahmen entscheiden. Entscheidungen zur Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Besetzung von Leitungspositionen erfordern die Zustimmung des Bundesumweltministeriums. Aktenplan des BfS Aktenplan des BfS Das Verwaltungshandeln muss jederzeit nachprüfbar sein. Um dies zu gewährleisten, ist eine schriftliche Dokumentation , die den Stand und die Entwicklung eines Vorgangs jederzeit widergibt, unerlässlich. Für die geordnete Ablage der Dokumente und Unterlagen bildet der Aktenplan die Grundlage. Im Aktenplan sind alle Aktenplankennzeichen des BfS enthalten. Downloads Titel Kurztext Datum Organigramm des BfS (PDF, 180 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Informationen zum BfS 21.04.2026 Aktenplan des BfS (PDF, 536 KB, Datei ist nicht barrierefrei) Informationen zum BfS 30.10.2024 Labore und Leitstellen im Bundesamt für Strahlenschutz (PDF, 198 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Die Organisation der Labore und Leitstellen im Strahlenschutz dargestellt im Organigramm (Stand 04.12.2025). 04.12.2025 Stand: 02.04.2026
Luftverschmutzung, Geruchs- und Lärmbelästigungen, Fragen der ordnungsgemäßen Abfallverwertung und -beseitigung sowie die der Abfallvermeidung sind dringende Probleme der Gegenwart. Um Verbesserungen in der Umwelt herbeiführen zu können, muss der Ist-Zustand für ausgesuchte Indikatoren erfasst werden. Aus den daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen ergeben sich Vorschläge für Maßnahmen, die das Erreichen von weltweit geforderten Qualitätszielen ermöglichen. Daher beschäftigt sich die Abteilung Immissionsschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft sowohl mit dem Umweltmonitoring als auch mit den notwendigen Schritten für eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität. Im einzelnen werden folgende Schwerpunkte bearbeitet: - Fachliche Grundlagenarbeit und Stellungnahmen sowie Studien zu technologischen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten - Beratung von Behörden, Betrieben und Bürgern sowie Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben im Rahmen der Zuständigkeiten - Betrieb des Luftmessnetzes Mecklenburg-Vorpommern - Messung der Belastung durch Lärm, Erschütterungen, Licht und nichtionisierende Strahlung und Erstellung von Modellen für Schallimmissions- und Lärmminderungsplanungen - Führung des Emissionskatasters für Mecklenburg-Vorpommern - zentrale Stelle im Rahmen der Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben - Knotenstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die grenzüberschreitende Abfallverbringung und die Sonderabfallentsorgung - Auswertung und Veröffentlichung der ermittelten Daten zur Luftgüte, zur Lärmbelastung, zu Emissionen und zur Kreislauf- und Siedlungsabfallwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Fachinformationssystem ¿Immissionsschutz, Kreislaufwirtschaft und Abfall¿
Erforschung und Entwicklung neuartiger Messmethoden (Sensoren) fuer elektromagnetische Felder (nichtionisierende Strahlung). In einem ersten Schritt wurde ein neuartiges Messgeraet entwickelt fuer die Frequenzen 75 kHz bis 30 MHz. In einem weiteren Schritt soll die 1. GHz-Grenze ueberschritten werden.
Das Bundes-Amt für Strahlen-Schutz stellt sich vor - Informationen in Leichter Sprache - Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich - A2: noch leichter verständlich - A1: am leichtesten verständlich Das BfS arbeitet für die Sicherheit und den Schutz vor verschiedenen Strahlungen. Strahlung ist eine Art von Energie. Sie breitet sich überall aus und man kann sie meistens nicht sehen. Bei der Sonnen-Strahlung kann man zum Beispiel nur das Licht sehen. Sie kann auch durch manche Dinge hindurch gehen. Zum Beispiel Röntgen-Strahlung. Röntgen-Strahlung geht durch die Haut und die Muskeln. Auf Bildern kann man dann die Knochen sehen. So kann ein Arzt oder eine Ärztin erkennen, ob jemand sich zum Beispiel einen Arm oder ein Bein gebrochen hat. Wenn Strahlung sehr hoch ist, kann das für die Gesundheit von allen Lebewesen gefährlich sein. Man kann zum Beispiel Krebs davon bekommen. Die Aufgabe vom BfS ist es die Menschen und die Umwelt vor Schäden zu schützen, die durch Strahlungen entstehen können. In Kern-Kraft-Werken wird Strom gemacht. In bestimmten Teilen von einem Kern-Kraft-Werk ist die Strahlung sehr hoch. Bei einem Unfall kann es passieren, dass Strahlung in die Umgebung kommt. Das BfS hat Pläne gemacht, was man bei so einem Unfall machen muss. Das BfS kümmert sich auch darum, dass Gefahren verhindert werden. Es gibt Geräte und Einrichtungen, die mit Strahlung arbeiten. Diese müssen sicher sein. Dabei hilft das BfS . Solche Geräte können zum Beispiel Röntgen-Geräte in der Medizin oder bei Gepäck-Kontrollen am Flughafen sein. Es ist dem BfS wichtig, dass die Bevölkerung vor Strahlen-Belastungen geschützt ist. Es sollen auch alle Personen sicher sein, die am Arbeitsplatz mit Strahlung zu tun haben. Das sind zum Beispiel die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Gepäck-Kontrolle, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kern-Kraft-Werken. Außerdem sollen alle Patientinnen und Patienten in der Medizin vor hohen Strahlen-Belastungen geschützt sein. Welche Strahlung gibt es? Es gibt 2 unterschiedliche Arten von Strahlung: Die ionisierende Strahlung und die nicht-ionisierende Strahlung . Wenn Menschen mit Strahlung zu tun haben, sollen sie sicher und geschützt sein. Das ist die Aufgabe vom BfS . Was ist ionisierende Strahlung? Ionisierende Strahlung kann in der Natur vorkommen. Zum Beispiel in großen Höhen. Dort kommt die ionisierende Strahlung aus dem Weltall. Ionisierende Strahlung kann auch von Menschen künstlich gemacht werden. Zum Beispiel: Wenn man einen Atom-Kern in mehrere Teile zerlegt. Dabei entsteht ionisierende Strahlung. Wo wird ionisierende Strahlung verwendet? In der Medizin. Zum Beispiel in Röntgen-Geräten. In der Forschung In der Technik Im Kern-Kraft-Werk. Ionisierende Strahlung kann durch Körper hindurch gehen. Dann gibt sie Energie ab. Wenn die Energie hoch ist, kann sie Schäden im Körper verursachen. Das heißt, dass man davon krank werden kann. Ionisierende Strahlung ist zum Beispiel: Röntgen-Strahlung. Sie wird in der Medizin verwendet. Damit kann geschaut werden, wie die Knochen von Patienten aussehen. Natürliche Radioaktivität. Das ist Radioaktivität, die in der Natur vorkommt. Zum Beispiel durch Strahlung aus dem Weltall. Die Strahlung kann gefährlich sein. Deshalb müssen Menschen vor zu hoher natürlicher Radioaktivität geschützt werden. Radioaktive Stoffe in Kern-Kraft-Werken Die Arbeiterinnen und Arbeiter in den Kern-Kraft-Werken müssen vor diesen Stoffen geschützt werden. Auch die Bevölkerung muss davor geschützt werden. Was ist Radioaktivität? Wenn Stoffe ionisierende Strahlung abgeben, sind sie radioaktiv. Radioaktivität ist die Eigenschaft eines Stoffes, ionisierende Strahlung abzugeben. Was ist nicht-ionisierende Strahlung? Bei der nicht-ionisierenden Strahlung entsteht keine Radioaktivität. Nicht-ionisierende Strahlung ist zum Beispiel: UV -Strahlung: Das ist die Abkürzung für ultra-violette Strahlung. UV -Strahlung ist ein Teil vom Licht. Man kann sie aber nicht sehen. Sie kommt bei Sonnenschein vor. UV -Strahlung kann für die Haut schädlich sein. Davon bekommt man Sonnenbrand. Man kann davon auch krank werden. Deshalb soll man bei starkem Sonnenschein zum Schutz einen Sonnen-Hut aufsetzen. Oder man soll in den Schatten gehen. Die Haut soll man mit einer Sonnen-Schutz-Creme eincremen. Mobil-Funk-Strahlung: Mobil-Funk-Strahlung braucht man, um mit dem Handy zu telefonieren. Was ist das BfS ? Das BfS ist eine Einrichtung, die zum Bundes-Ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gehört. Bei der nuklearen Sicherheit geht es zum Beispiel um die Sicherheit in Kern-Kraft-Werken. Das BfS ist 1989 gegründet worden. Es ist eine selbständige Behörde, die wissenschaftlich und technisch arbeitet. Eine Behörde ist eine Einrichtung vom Staat. Behörden sind dafür zuständig, dass bestimmte Aufgaben vom Staat für die Bürgerinnen und Bürger erledigt werden. Hier arbeiten Personen mit viel Fach-Wissen zusammen. Welche Aufgaben hat das BfS ? Das BfS ist zuständig für folgende Bereiche: Das BfS soll die Gesundheit von der Bevölkerung vor Schäden durch Strahlung schützen. Das BfS soll die Umwelt vor Schäden durch Strahlungen schützen. Das BfS soll für die Sicherheit von technischen Geräten sorgen. Wenn bei technischen Geräten mit Strahlung gearbeitet wird, müssen sie sicher sein. Bei Röntgen-Geräten in der Medizin oder bei der Gepäck-Kontrolle am Flughafen dürfen Menschen nicht gefährdet sein. Das BfS ist zuständig für den radiologischen Notfall-Schutz. Das ist der Schutz vor Strahlung, wenn ein Notfall passiert. Das heißt: wenn zum Beispiel in einem Kern-Kraft-Werk ein Unfall passiert, kann Strahlung in die Umwelt kommen. Das BfS hat Pläne gemacht, was man bei so einem Unfall machen muss. Stand: 30.06.2025
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 4450 |
| Europa | 1 |
| Land | 30 |
| Weitere | 40 |
| Wissenschaft | 7 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 4304 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 53 |
| Gesetzestext | 4 |
| Text | 111 |
| unbekannt | 45 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 4383 |
| Offen | 77 |
| Unbekannt | 59 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 4516 |
| Englisch | 4350 |
| Leichte Sprache | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 5 |
| Datei | 4306 |
| Dokument | 45 |
| Keine | 119 |
| Multimedia | 2 |
| Unbekannt | 4 |
| Webseite | 60 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 101 |
| Lebewesen und Lebensräume | 230 |
| Luft | 104 |
| Mensch und Umwelt | 4519 |
| Wasser | 104 |
| Weitere | 4511 |