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Plastik und andere persistente "neue" Stoffe im Boden

Mit dem Eintritt ins Anthropozän werden den Böden zahlreiche neue Stoffe zugeführt, die allesamt die natürlichen Eigenschaften von Böden beeinflussen können und das fast immer negativ. Sie reichern sich in Böden kontinuierlich an, weil sie biologisch oder chemisch nicht abbaubar, das heißt persistent sind. Aktuelle Beispiele sind die beiden Stoffgruppen menschengemachte Kohlenstoff-Polymere (das heißt Plastik) und per- und polyfluorierter Verbindungen (sogenannte PFAS). Die KBU zeigt für diese nicht nur die möglichen Eintragspfade in die Umwelt und die Konsequenzen für den Boden auf. Darüber hinaus leitet sie darauf aufbauend 5 konkrete Handlungsempfehlungen zur Minderung und Begrenzung der Einträge ab. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Biozide in der Umwelt

Biozide in der Umwelt Biozidprodukte bekämpfen tierische Schädlinge und Lästlinge, aber auch Algen, Pilze oder Bakterien. Sie werden in vielen Bereichen eingesetzt, etwa als Desinfektionsmittel und Holzschutzmittel bis hin zum Mückenspray und Ameisengift. Biozidwirkstoffe können auch potenziell gefährlich für die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier sein. Was sind Biozide? Biozidprodukte sind gemäß europäischer Biozidverordnung (EU 528/2012) dafür bestimmt, Schadorganismen „zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen“. Sie wirken sich jedoch häufig auch auf andere, sogenannte Nicht-Zielorganismen aus, und können deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ungewollte Wirkungen in der Umwelt entfalten. Die Anwendungsbereiche für Biozidprodukte sind zahlreich. Die Palette der Anwendungen reicht von Desinfektions- und Materialschutzmitteln über Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren und Insekten bis hin zu Schiffsanstrichen gegen Bewuchs. Insgesamt werden 22 Produktarten (PT) unterschieden. Zahl der Wirkstoffe für Biozidprodukte Die Europäische Union (EU) hat 150 Wirkstoffe für die Verwendung in Biozidprodukten genehmigt (Stand 12/2023). Es gibt zahlreiche weitere Wirkstoffe, die als ⁠ Altstoffe ⁠ noch auf dem Markt sind und zurzeit überprüft werden. ⁠ Neustoffe ⁠ befinden sich ebenfalls im Prüfverfahren. Meldepflicht von Biozidprodukten Für Herstellende oder Einführende gab es bisher keine Mitteilungspflicht über die Menge der jeweiligen Biozidprodukte, die sie in Deutschland verkaufen oder ins Ausland ausführen. Daher war nicht bekannt, welche Mengen an Bioziden in Deutschland hergestellt oder verbraucht werden. Mit der 2021 in Kraft getretenen Biozidrechts-Durchführungsverordnung wird sich dies in den kommenden Jahren ändern. Bis zum 31.03.2022 mussten diese Daten erstmalig an die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) gemeldet werden. In Zukunft erfolgt eine jährliche Meldung bis Ende März des Folgejahres. Derzeit liegen allerdings noch keine ausgewerteten Ergebnisse der ersten Meldungen vor. Bis diese Daten vorliegen, liefert die Anzahl der auf dem deutschen Markt erhältlichen Biozidprodukte einen Anhaltspunkt. Neben den bereits zugelassenen Biozidprodukten gibt es Biozidprodukte, die Altwirkstoffe enthalten und deren Überprüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Diese müssen der Bundesstelle für Chemikalien gemeldet werden, um sie in Deutschland verkaufen zu können. Die Bundesstelle gibt jährlich bekannt, welche Biozidprodukte aus welcher der 22 Produktarten auf dem deutschen Markt erhältlich sein dürfen. So waren im März 2024 ca. 33.000 Biozidprodukte auf dem deutschen Markt verkehrsfähig (ca. 31.250 Biozidprodukte gemeldet und ca. 1.650 Biozidprodukte zugelassen) (siehe Abb. „Verkehrsfähige Biozidprodukte“). Auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) kann jeder die abgestimmten Bewertungsberichte für biozide Wirkstoffe einsehen, welche in die Unionsliste der genehmigten Wirkstoffe aufgenommen wurden. Zudem sind alle in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten bereits geprüften und zugelassenen Produkte auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) aufgeführt. Eintragspfade von Bioziden in die Umwelt Biozidwirkstoffe sind dazu bestimmt, sogenannte Schadorganismen zu töten oder zu vertreiben, wirken sich jedoch häufig auch auf andere, sogenannte Nicht-Zielorganismen aus, und können deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ungewollte Wirkungen in der Umwelt entfalten. Die Anwendungsbereiche für Biozidprodukte sind zahlreich. Die Palette der Anwendungen reicht von Desinfektions- und Materialschutzmitteln über Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren (Rodentizide) und Insekten (Insektizide) bis hin zu Schiffsanstrichen (Antifouling). Insgesamt werden 22 Produktarten (PT) unterschieden. Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungsbereiche kommt es zu vielfältigen Einträgen von Biozidwirkstoffen oder ihren Abbauprodukten in die Umwelt. Sowohl direkte als auch indirekte Einträge, wie zum Beispiel über Kläranlagen, sind möglich und können alle Umweltkompartimente wie Oberflächengewässer, Meeresgewässer, Grundwasser, Sedimente, Böden oder die ⁠ Atmosphäre ⁠ betreffen (siehe Abb. „Eintragspfade von Bioziden in die Umwelt“). Untersuchungen von Biozideinträgen in Gewässer Einträge in die Gewässer können auf direktem Weg erfolgen, beispielsweise durch Antifoulinganstriche an Sportbooten. So wurde beispielsweise die Konzentration des Antifouling-Wirkstoffes Cybutryn (Irgarol ® ) im Sommer 2013 in 50 deutschen Sportboothäfen untersucht . In 35 der 50 Sportboothäfen lagen die gemessenen Konzentrationen über der ⁠ Umweltqualitätsnorm ⁠ für Gewässer von 0,0025 Mikrogramm pro Liter (μg/L), welche die EU-Richtlinie 2013/39/EU vorschreibt. Dieser Wert darf als Jahresdurchschnittskonzentration nicht überschritten werden. An fünf Standorten übertrafen die Konzentrationen sogar die zulässige Höchstkonzentration von 0,016 μg/L (siehe Abb. „Cybutryn-Konzentrationen in Sportboothäfen“). Außerdem wurden in einem ⁠ Monitoring ⁠ in der Fließ- und Stillgewässersimulationsanlage des Umweltbundesamtes ökotoxikologische Wirkungen auf im Binnengewässer lebende Wasserpflanzen und Kleinstlebewesen nachgewiesen. Aufgrund dieser unannehmbaren Umweltrisiken ist Cybutryn als Antifouling-Wirkstoff seit dem 31. Januar 2017 nicht mehr in der EU verkehrsfähig, darf also nicht mehr gehandelt und verkauft werden. Untersuchungen von Schwebstoffproben der Umweltprobenbank an sieben Standorten von großen deutschen Flüssen zeigten eine Abnahme der Cybutryn-Konzentrationen über die Jahre 2011 bis 2020. Allerdings treten trotz des Verbots des Wirkstoffs noch immer ubiquitär geringe Gehalte in den Schwebstoffen auf ( UBA TEXTE 119/2022 ). Biozide werden auch in Baumaterialien eingesetzt, zum Beispiel in Fassadenfarben oder Außenputzen, um diese vor einem unerwünschten Algen- oder Pilzbewuchs zu schützen. Durch den Regen werden diese Substanzen von den Fassaden abgespült und gelangen entweder zusammen mit dem häuslichen Schmutzwasser in die Mischkanalisation und anschließend in die Kläranlage, oder sie erreichen Oberflächengewässer über den Regenkanal direkt und oft unbehandelt. Das Kompetenzzentrum Wasser Berlin ( KWB ) hat in Zusammenarbeit mit den Berliner Wasserbetrieben und der Ostschweizer Fachhochschule ( OST ) im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) in zwei Neubaugebieten in Berlin über zwei Jahre den Austrag von Bioziden und weiteren Stoffen aus Bauprodukten erforscht. Anhand von Felduntersuchungen, Produkttests und Modellierungen wurde untersucht, aus welchen Bauprodukten Biozide und andere Stoffe in das abfließende Regenwasser gelangen. Besonders die Biozidwirkstoffe Terbutryn und Diuron gelangten in Konzentrationen in den Regenkanal, die über den Umweltqualitätsparametern für Gewässer liegen ( Wicke et al. 2022 ). Anhand von Frachtabschätzungen konnte zudem gezeigt werden, dass ein Großteil der Stoffmenge vor Ort verbleibt und zusammen mit dem Regenwasser versickert. Durch die Versickerung kann es jedoch zu einer Belastung des Bodens und Grundwassers kommen (siehe Abb. Spurenstoff-Konzentrationen im Gebietsabfluss (Regenkanal) eines Baugebiets). Anhand eines deutschlandweiten Kläranlagen-Monitoringprojektes konnte gezeigt werden, dass Biozide, die über die Kanalisation in die Kläranlage gelangen, nicht alle gleichermaßen eliminiert werden. Das Karlsruher Institut für Technologie ( KIT ) und das DVGW-Technologiezentrum Wasser ( TZW ) untersuchten im Auftrag des Umweltbundesamtes über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr (11/2017-04/2019) 29 kommunale Kläranlagenabflüsse auf 26 Biozidwirkstoffe und ⁠ Transformationsprodukte ⁠. Vor allem Substanzen aus dem Bereich der Materialschutzmittel und Insektizide wurden im Kläranlagenablauf wiedergefunden (siehe Abb. „Kläranlagenmonitoring“). Teilweise lagen die Konzentrationen hierbei über dem jeweiligen Umweltqualitätsparameter für die Gewässer. Aber auch Stoffe, die beispielsweise aufgrund ihrer hohen Adsorptionsneigung in der Regel sehr gut in Kläranlagen zurückgehalten werden (Anreicherung im Klärschlamm), können Gewässer belasten. Sie gelangen insbesondere bei starken Regenereignissen ins Gewässer, wenn unbehandeltes Mischwasser (häusliches Abwasser plus Regenwasser) kontrolliert aus der Kanalisation ins Gewässer eingeleitet wird, um ein Überlaufen der Kläranlage zu verhindern. Dieser relevante Eintragspfad konnte unter anderem für das Schädlingsbekämpfungsmittel Permethrin gezeigt werden, bei dem die Umweltqualitätsparameter in Mischwasserentlastungen deutlich überschritten wurden ( Nickel et al. 2021 ). Cybutryn-Konzentrationen in Sportboothäfen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Spurenstoff-Konzentrationen im Gebietsabfluss (Regenkanal) eines Baugebiets Quelle: Umweltbundesamt Prozentualer Anteil an Positivdetektionen (in %) der untersuchten Biozidwirkstoffe ... Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Funde von Bioziden in Schwebstoffen Gelangen stark adsorptive Stoffe ins Gewässer, so können diese sich in Schwebstoffen, im Sediment und folglich auch in Sedimentbewohnern anreichern und zu unterwünschten Effekten führen (Dierkes et al. in prep.). Biozide mit einem hohen Sorptionsverhalten wurden in einem von der Bundesanstalt für Gewässerkunde ( BfG ) durchgeführten Projekt in ausgewählten Schwebstoffproben der Umweltprobenbank der Jahre 2008-2021 chemisch analysiert, um die langfristige Entwicklung der Gewässerbelastung im urbanen Bereich zu untersuchen. Insgesamt 16 der 25 untersuchten Biozide wurden in Schwebstoffen nachgewiesen, wobei 10 Stoffe (vor allem Azolfungizide, Triazine und Quartäre Ammoniumverbindungen-QAV) in sämtlichen Proben gefunden wurden. Dies verdeutlicht die ubiquitäre Belastung von Schwebstoffen mit Bioziden. Das Pyrethroid Permethrin konnte nur in wenigen Schwebstoffproben oberhalb der ⁠ Bestimmungsgrenze ⁠ gefunden werden, dabei überschritten die Konzentrationen aber durchgehend die Predicted no effect concentration (⁠ PNEC ⁠) für das Kompartiment Sediment von 1,0 ng/g (ECHA, 2014). Dies zeigt die Relevanz dieser Substanz und vermutlich der gesamten Stoffklasse der Pyrethroide für das Schwebstoffmonitoring. Für die Materialschutzmittel Propiconazol und Tebuconazol, die QAV ADBAC C12-C14 und DDAC C8-C10 und für das Pyrethroid Permethrin sind in der folgenden Abbildung (siehe Abb. Biozid-Konzentrationen in Schwebstoffen) für alle Probenahmestandorte die gemessenen Konzentrationen in den Schwebstoffen bezogen auf das Trockengewicht (TG) für die Jahre 2013-2019 exemplarisch dargestellt. Belastung von Lebewesen mit Bioziden Sind Biozide einmal in die Umwelt gelangt, können diese auch zu einer Belastung von Lebewesen führen. Davon sind sowohl terrestrische als auch aquatische Lebensgemeinschaften betroffen. Beispielsweise werden die blutgerinnungshemmenden Wirkstoffe (Antikoagulanzien), die in giftigen Fraßködern zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen enthalten sind, häufig in der Umwelt, insbesondere in Wildtieren nachgewiesen. Dies ist vor allem auf die für die Umwelt sehr problematischen Eigenschaften dieser Wirkstoffe zurückzuführen. Die meisten dieser Substanzen sind sogenannte ⁠ PBT ⁠-Stoffe, das heißt, sie werden in der Umwelt nur schlecht abgebaut (P = persistent), besitzen ein hohes Potential zur Anreicherung in anderen Lebewesen (B = bioakkumulierend) und sind zudem giftig (T = toxisch) ( Umweltbundesamt, 2019 ). In einer vom Julius-Kühn-Institut im Auftrag des ⁠ UBA ⁠ durchgeführten Untersuchung wurden 2018 erstmalig in Deutschland systematisch Rückstände von Antikoagulanzien in wildlebenden Tieren untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl in verschiedenen Kleinsäugerarten (zum Beispiel Wald- und Spitzmäusen, die nicht Ziel der Bekämpfung und teilweise besonders geschützte Arten sind) als auch in Eulen und Greifvögeln (vor allem Mäusebussarden) Rückstände von Antikoagulanzien nachweisbar sind. Auch wurden in 61 % von insgesamt 265 untersuchten Leberproben von Füchsen Rückstände von Antikoagulanzien gefunden ( Geduhn et al. 2016 ). Auch aquatische Organismen sind mit Antikoagulanzien belastet. So wurden vor einigen Jahren Rückstände von Antikoagulantien in Deutschland erstmalig in Fischen nachgewiesen (Kotthoff et al. 2018 ). Im Rahmen einer vom UBA in Auftrag gegebenen Untersuchung durch das Fraunhofer Institut für Molekulare Biologie und Angewandte Ökologie wurden Leberproben von Brassen (Abramis brama) aus den größten Flüssen in Deutschland – darunter Donau, Elbe und Rhein – sowie aus zwei Seen untersucht. In allen Fischen der bundesweit 16 untersuchten Fließgewässer-Standorte im Jahr 2015 wurde mindestens ein Antikoagulans der 2. Generation nachgewiesen. Lediglich in Proben von Fischen aus den beiden Seen wurde keine Belastung mit Antikoagulanzien festgestellt. In fast 90 % der 18 untersuchten Fischleberproben wurde Brodifacoum mit einem Höchstgehalt von 12,5 μg/kg Nassgewicht nachgewiesen. Difenacoum und Bromadiolon kamen in 44 bzw. 17 % der Proben vor (siehe Abb. „Rodentizide in Fischen“). In einer späteren von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) durchgeführten Studie wurde gezeigt, dass Antikoagulanzien bei der konventionellen Abwasserbehandlung nicht vollständig eliminiert werden und sich in der Leber von Fischen anreichern. Insbesondere bei ⁠Starkregen⁠- und Rückstauereignissen führt die gängige Praxis der Ausbringung von Fraßködern am Draht in der Kanalisation zur Freisetzung antikoagulanter Wirkstoffe in die aquatische Umwelt ( Regnery et al. 2020 ). Datenportal „Biozide in der Umwelt – BiU“ Um nachvollziehen zu können, wie groß die Belastung der Umwelt mit Bioziden tatsächlich ist und ob Maßnahmen zur Reduktion des Eintrags von Bioziden in die Umwelt wirkungsvoll sind, wurde ein eigenständiges Modul in der Datenbank "Informationssystem Chemikalien" (ChemInfo) des Bundes und der Länder angelegt. Die neu entwickelte Datenbank „ Biozide in der Umwelt “ (BiU) stellt frei zugänglich und kostenlos Umweltmonitoringdaten zu Bioziden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zur Verfügung. Derzeit sind 91 biozide Wirkstoffe mit Datensätzen aus etwa 80.000 Wasser-/Abwasserproben, 380 Boden-/Klärschlammproben sowie 4.500 biotischen Proben recherchierbar. An einer Erweiterung des Datenumfangs wird aktuell gearbeitet. Neben den Monitoringdaten werden auch Informationen zur Zulassung der Wirkstoffe im Rahmen der Biozid-Verordnung sowie physikalisch-chemische Daten bereitgestellt.

REACH

Mit dem Inkrafttreten der REACH -Verordnung am 1. Juni 2007 wurde das europäische Chemikalienrecht neu geregelt. REACH betrifft nicht nur Hersteller und Importeure von Chemikalien. Alle Akteure der Lieferkette, vom Hersteller, Weiterverarbeiter, Händler bis zum Verwender von Chemikalien, müssen sich mit der REACH-Verordnung auseinandersetzen, um Alt- und Neustoffe weiter auf dem Markt anbieten oder verwenden zu können. Ziel von REACH ist die Verbesserung des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beim Umgang mit Chemikalien. Insbesondere sollen Wissenslücken zu den schon vor 1981 vermarkteten Altstoffen geschlossen werden. Über sein Internetportal bietet das Netzwerk REACH@Baden-Württemberg umfangreiche Informationen zum Thema REACH:

Nachhaltige Nutzung Mariner Ressourcen (Submariner) - Interreg IVB BSR Project

Das Projekt "Nachhaltige Nutzung Mariner Ressourcen (Submariner) - Interreg IVB BSR Project" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Instytut Morski w Gdansku durchgeführt. The Baltic Sea Region (BSR) faces enormous challenges including growing transport, new installations, fishery declines, severe marine pollution with excessive nutrient input and the effects of climate change. But the future is not all bleak: novel technologies and growing knowledge provide opportunities for new uses of marine ecosystems, which may in the future not only have commercial appeal but also contribute to solve environmental problems. Algae and mussel cultivation reduce nutrient inflow while providing a source for bioenergy; offshore wind farms can smartly be combined with mariculture or wave energy installations; blue biotechnology utilises substances from marine organisms for development of new products that can improve overall BSR health. All these uses and technologies have, however, not been tested sufficiently within the fragile conditions of the Baltic Sea and their cumulative impacts on the environment, economic feasibility and regional applicability are not yet fully understood. It is thus currently difficult for decision-makers to judge which uses are most desirable and what actions are necessary to create a framework beneficial to their development while discouraging potentially damaging uses. SUBMARINER builds the road for furthering those environmentally friendly as well as economically appealing innovative uses within the BSR, thus contributing toward its aim to become a model region for sustainable sea management.

Bewertungen für die TA Luft Nr. 5.2.7.1.1 Krebserzeugende Stoffe

Das Projekt "Bewertungen für die TA Luft Nr. 5.2.7.1.1 Krebserzeugende Stoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG) durchgeführt. Für die Aktualisierung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft) vom 24. Juli 2002 wurde unter anderem geprüft, in wie weit hinsichtlich der krebserzeugenden Stoffe (Nr. 5.2.7.1.1, TA Luft) Anpassungen aufgrund der Europäischen Chemikaliengesetzgebung nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) erforderlich sind. Dafür wurde für 35 emmissionsrelevante Stoffe nach einer Standardmethode deren krebserzeugende Wirkstärke bei einer theoretischen Exposition gegenüber 1 ìg/m3 abgeleitet. 20 dieser Stoffe stammen aus in der TA Luft von 2002 bestehenden Klassierungen, vier Stoffe sind von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) bewertete Stoffe und 11 Stoffe oder Stoffgruppen wurden zusätzlich neu bewertet. Entsprechend den Ergebnissen wurden sie dann, bis auf Formaldehyd, einer von drei Wirkungsklassen (WK) mit maximal zulässigen Emissionenwerten zugeordnet.

Globalvorhaben SdT: Prüfung des Novellierungsbedarfs der 2. BImSchV und Entwicklung von Kriterien für die Aufnahme neuer Stoffe

Das Projekt "Globalvorhaben SdT: Prüfung des Novellierungsbedarfs der 2. BImSchV und Entwicklung von Kriterien für die Aufnahme neuer Stoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ramboll Deutschland GmbH durchgeführt. Die 2. BImSchV umfasst die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen zur Oberflächenbehandlung, zur Chemischen Reinigung und Textilausrüstung sowie von Extraktionsanlagen, in denen leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe oder andere leichtflüchtige halogenierte organische Verbindungen verwendet werden. Dabei dürfen gemäß § 2 (2) nur drei leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe in technisch reiner Form eingesetzt werden, die umwelt- und gesundheitsschädigend sind und deshalb nur in allseitig geschlossenen Anlagen eingesetzt werden dürfen. Von der Industrie werden zunehmend Halogenkohlenwasserstoffe entwickelt, die nach Aussage der Hersteller geringere Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben sollen. Um solche Stoffe gegebenenfalls im Anwendungsbereich der 2. BImSchV zukünftig verwenden zu können, ist es erforderlich, im Einzelfall Ausnahmen von den Beschränkungen gemäß §2 (2) zu formulieren oder eine sog. Positivliste für neu entwickelte leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe zu erstellen. Hierzu bedarf eines übergreifenden einheitlichen Prüfkonzepts für die Bewertung der Stoffe und der Prüfung der Anwendungsbedingungen. Das Projekt soll auf grundlegende Fragestellungen eine Antwort finden, wie z.B. der Notwendigkeit leichtflüchtiger halogenierter Kohlenwasserstoffe im Anwendungsbereich der 2. BImSchV und welche Daten in welcher Qualität über einen Stoff vorliegen müssen, um über die Aufnahme dieses neuen Stoffs in die 2. BImSchV entscheiden zu können. Die Ergebnisse des Projektes sind in einem das Projekt abschließenden Fachgespräch zu diskutieren.

Rechtsgutachten 'Vertraulichkeit und Nutzung von Stoffdaten aus Stoffdatenbanken des UBA'

Das Projekt "Rechtsgutachten 'Vertraulichkeit und Nutzung von Stoffdaten aus Stoffdatenbanken des UBA'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit, Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse sofia e.V. durchgeführt. 1997 wurde von Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Siederer im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) des Rechtsgutachten 'Vertraulichkeit und Nutzung von Stoffdaten aus Stoffdatenbanken des Umweltbundesamtes - Rechtsgutachten und praktischer Leitfaden' (UBA-Text 42/97) erstellt. Der UBA-Text 42/97 besteht aus zwei Teilen: einem rechtlichen Gutachten und einer hierauf aufbauenden Arbeitsanleitung für die praktische Arbeit der Mitarbeiter des Umweltbundesamtes. Inhalt des Rechtsgutachtens ist die Behandlung von vertraulichen Stoffdaten aus den Bereichen des Pflanzenschutzes, der Alt- und Neustoffe, der Entwesungs- und Entseuchungsmittel, der Holzschutzmittel, der Wasch- und Reinigungsmittel, der Farben und Lacke und der Textilhilfsmittel. Auch die Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wurden in diesem Zusammenhang berücksichtigt. Die Arbeitsanleitung trifft allgemeine Festlegungen über die Behandlung vertraulicher Stoffdaten in den jeweiligen Vollzügen. Es werden bei der Verarbeitung von Stoffdaten im Hinblick auf die Vertraulichkeit zwei Fragestellungen unterschieden. 1. Handelt es sich bei bestimmten Angaben um vertrauliche Informationen? Woraus ergibt sich die Vertraulichkeit? 2. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Einstufung als vertraulich für die weitere Behandlung der Informationen? Dürfen diese insbesondere an andere Behörden oder private Dritte übermittelt werden? Aufgrund neuer bzw. geänderter Gesetze ist eine Überarbeitung des Gutachtens notwendig. Es haben sich im Rahmen der praktischen Vollzugsarbeit viele Fragen ergeben, deren Beantwortung in die Erweiterung des Gutachtens einbezogen werden sollte. Insbesondere wird in dem Gutachten von 1997 die Frage der vollzugsübergreifenden Nutzung von Daten nicht abgedeckt. Folgende Gesetze wurden seit 1997 geändert oder neu erlassen und müssen bei der Überarbeitung des Gutachtens berücksichtigt werden: - Das Umweltinformationsgesetz (UIG) wurde durch Gesetz vom 22.12.2004 geändert. Außerdem sollten das Informationsfreiheitsgesetz (1 FG) und das Verbraucherinformationsgesetz eingearbeitet werden. - Die Biozide wurden durch Gesetz vom 20.06.2002 in das Chemikaliengesetz aufgenommen. - Das Bundesseuchengesetz wurde am 20.07.2000 durch das Infektionsschutzgesetz ersetzt. - Das Chemikalienrecht wurde durch die REACH-VO vom 18.12.2006 grundlegend geändert. - Das Arzneimittelrecht wurde im 1997er Gutachten nicht behandelt. Die Verwendung vertraulicher Daten im Arzneimittelbereich müsste daher neu aufgenommen werden. - Die Umsetzung der Regelungen aus der Europäischen Pflanzenschutzrichtlinie 91/414/EWG in das deutsche Pflanzenschutzgesetz erfordert eine Überarbeitung der Teile des Gutachtens, die sich hierauf beziehen. - Im Bereich der Wasch- und Reinigungsmittel ist durch die Europäische Detergenzverordnung 648/2004/EG Überarbeitungsbedarf entstanden. - Fragestellungen aus dem Bereich der wassergefährdeden Stoffe sind bisher nicht erfasst.

Teilprojekt 1: Toxikologische Bewertung von Essigsäure und C1-C9 Alkansäuren als Grundlage für die Ableitung von Innenraumluftrichtwerten

Das Projekt "Teilprojekt 1: Toxikologische Bewertung von Essigsäure und C1-C9 Alkansäuren als Grundlage für die Ableitung von Innenraumluftrichtwerten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. Jens-Uwe Voss Toxikologische Beratung durchgeführt. Der Mensch atmet pro Tag 10 bis 20 m3 Luft ein, was einer Masse von 12 bis 24 kg Luft pro Tag entspricht. Davon entfällt etwa 90 % auf die Innenraumluft. Damit kann kontaminierte Innenraumluft zu einer relevanten Aufnahme von Chemikalien führen. Es ist deswegen äußerst wichtig, die Vorkehrungen zu treffen, die eine gute Innenraumluftqualität sicherstellen. Für diesen Zweck setzt der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) bundeseinheitliche, gesundheitsbezogene Richtwerte für die Innenraumluft fest. Der AIR hat bereits eine Vielzahl der Stoffe in der Innenraumluft bewertet und Richtwerte abgeleitet, die als Maßstab für die Bewertung der Innenraumluftqualität öffentlicher und privater Gebäude in Deutschland angewandt werden. Wegen der Entwicklung der Bautechnik, kultureller Veränderungen und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse werden stets neue Stoffe für die Richtwerte benötigt werden, identifiziert. Gemäß der Angaben der Länder besteht derzeit ein akuter Bedarf nach Richtwerten für C1-C9 Alkansäuren. Ziel des Projekts ist die Bereitstellung eines geeigneten Stoffdossiers als Bewertungsgrundlage für Ableitung der Richtwerte durch den AIR.

Accelerating Basic Solid Adsorbent looping Technology

Das Projekt "Accelerating Basic Solid Adsorbent looping Technology" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von BASF SE durchgeführt. BASF wird in WP2 (2.1-2.3) und WP3 (3.1-3.4) die Aufgabe zuteil, alkoxylierte Polyethylenimine für die Testphasen bereitzustellen und zu entwickeln. Vom Labormaßstab wird über mehrere Pilotstufen Material bis in den großtechnischen Maßstab bereitgestellt. Final geht es um die Belieferung für den Praxistest einer Großanlage (Hadong, Korea). BASF stellt ein Team aus erfahrenen Experten auf dem Gebiet der Polymer-Entwicklung und Alkoxylierung, der Technologie und Produktion und den erforderlichen Regularien (Registrierung) bereit. Die identifizierten Neustoffe auf Basis alkoxylierter PEI's sind kommerziell nicht verfügbar. Anhand vorliegender Ergebnisse werden im Labor und Pilotmaßstab die Strukturen innerhalb des Optionsraums bestätigt und/oder optimiert, mit dem Ziel der Skalierbarkeit im Tonnenmaßstab. Die Alkoxylierung nach Art und Grad (AO/NH) sind Stellschrauben, um die Oxidationsstabilität des PEI zu erhöhen, während man gleichzeitig das Absorptionsvermögen möglichst unverändert belässt. Im Labormaßstab wird der Einfluss der div. C3, C4 (oder Anteile höherer Epoxide geprüft - stets mit dem Blick auf die Skalierbarkeit, was auch die Molmasse des PEI ins Spiel bringt. Die Molmasse des PEI beeinflusst u.a. den Masseverlust während der Desorptionszyklen bei ca. 80 Grad Celsius (Absp. niedermol. Fragmente)). BASF ist auch an WP3 beteiligt, was die Optimierung mittels Komplexbildner und alternative Antioxidantien beinhaltet. Vor der Übertragung in die verschiedenen Stufen des Pilotmaßstab erfolgt die Prüfung und Bestätigung der Realisierbarkeit in der Imprägnierung (Viskosität, Trocknung), sowie der Leistungsfähigkeit nach der Trägerung (Kapazität, Desorptionsenergie), sowie die Skalierbarkeit. Die Herausforderung besteht darin, das optimale Agens und das Verhältnis AO/NH zu ermitteln, um die PEI-Ersatzkosten über den reduzierten Gleichgewichtsverlust während des Betriebs zu reduzieren, sowie die Regenerationsenergie für die CO2-Desorption zu minimieren.

Optimierter Einsatz von Pulveraktivkohle und Ultrafiltratiton als 4. Reinigungsstufe (UF/PAK 4.0)

Das Projekt "Optimierter Einsatz von Pulveraktivkohle und Ultrafiltratiton als 4. Reinigungsstufe (UF/PAK 4.0)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Duisburg-Essen, Abteilung Maschinenbau und Verfahrenstechnik, Lehrstuhl für Mechanische Verfahrenstechnik , Wassertechnik durchgeführt. Neuere Forschungsergebnisse bestätigen, dass kommunale Kläranlagen zwar viele Mikroschadstoffe aus dem Abwasser eliminieren können, die konventionellen Verfahren aber keine ausreichende Barriere für einige dieser Stoffe darstellen. Um den Rückhalt dieser Schadstoffe dennoch zu erreichen, ist eine Erweiterung der kommunalen Kläranlagen durch eine zusätzliche Eliminationsstufe erforderlich. Bisherige Untersuchungen haben gezeigt, dass hierzu insbesondere Ozonung und Aktivkohleadsorption geeignet sind. Die großtechnische Umsetzung dieser Technologien als sogenannte 4. Reinigungsstufe erfolgt derzeit an ausgesuchten Stellen mit finanzieller Förderung des Landes NRW. Hierbei zeigt sich, dass neben wichtigen ungelösten technischen Fragestellungen die Wirtschaftlichkeit der Umsetzung im Vordergrund steht und zunehmend diskutiert wird. Eine Kosten-Nutzen-Optimierung der Verfahrenstechnik und eine Verbesserung der Reinigungsleistung würde daher einen entscheidenden Beitrag für eine umfassendere Umsetzung der 4. Reinigungsstufe liefern. Genau dies ist das Ziel des Projekts Optimierter Einsatz von Pulveraktivkohle und Ultrafiltration als 4. Reinigungsstufe (UF/PAK 4.0) . Die Reinigungsleistung von Kläranlagen soll durch eine hybride Prozesskombination hinsichtlich Mikroverunreinigungen und weiterer relevanter Parameter optimiert werden. Es sollen Synergien bei der Zusammenschaltung von Prozessen ausgenutzt werden, die es erlauben, den Gesamtprozess bei mindestens gleicher Leistungsfähigkeit wirtschaftlich günstiger zu gestalten. Realisiert werden soll dies durch eine Pulveraktivkohle (PAK)-Adsorptionsstufe mit nachgeschalteter Ultrafiltrationsanlage zur Partikelseparation. Vorteil dieser Verfahrenskombination ist eine effizientere Mikroschadstoffelimination, gegeben durch die Möglichkeit, deutlich feiner vermahlene PAK verwenden zu können. Eine derartige PAK weist günstigere Eigenschaften in Bezug auf die Kinetik auf. Dadurch kann auf zusätzliche Behälter zur Erhöhung der Aufenthaltszeit der PAK verzichtet werden. Trotz ihrer Feinheit werden die Aktivkohlepartikel durch die folgende Membranfiltration vollständig entfernt und damit nicht der aquatischen Umwelt zugeführt. Beim Einsatz von Ultrafiltrationsmembranen kann zudem eine gleichzeitige Hygienisierung des gereinigten Abwassers in Bezug auf mikrobiologische Parameter und ggf. im Wasser befindlicher Mikroplastikpartikel erfolgen. Durch die Dosierung einer geringen Menge Flockungsmittel in den Zulauf der 4. Stufe kann zusätzlich die Phosphatelimination gezielt gesteigert werden. Im Projekt UF/PAK 4.0 wird mittels Laboruntersuchungen und einer halbtechnischen Pilotierung die technologische Machbarkeit dieser hybriden Verfahrenskombination untersucht. Die ermittelten Daten werden außerdem verwendet, die Wirtschaftlichkeit einer Großanlage darzustellen. (Text gekürzt)

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