Gesamtdatensatz der linienförmig erfassten Biotope, mit Alleen, Knicks, Feldhecken, Baumreihen, Steinmauern und Steinriegel (Erfassung seit 2014) Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie), zu Nichtwertbiotopen (weder gesetzlich geschützt noch FFH-Lebensraumtyp) degradierte ehemalige Wertbiotope sowie innerhalb der Natura2000-Kulisse gelegene Nichtwertbiotope der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) und weiteren Kartierprojekten. Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden: BK – Datensatz stammt aus der BKSH – seit 2014, Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, SH2 - Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope. Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst. Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung, Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.) nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen. Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden. WGL14 – Datensatz stammt aus der BKSH – Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen, WGL-BK – Datensatz stammt ebenfalls aus der BKSH – Phase 1. Nachträglich wurde in diesem entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als „Wertgrünland (WGL)“ im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellten „arten- und strukturreichen Dauergrünlands“ wieder entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt als Grenzfall beurteilt wurde. WGL17 - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt der landesweiten Biotopkartierung integriert. Salzwiesen - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten „Salzwiesen- und Dünenkartierung“, die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde. LFK - Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks und Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor. FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar. Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu erfassten gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten. Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Geodatensatz "Maritim_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170" alle weiteren maritim-Daten in dem separaten Geodatensatz "Marine_Daten_gesamt"; aus Gründen des Datenschutzes im vorliegenden Datensatz nicht enthalten sind zudem Vertragsnaturschutzflächen.
Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN.SH), hat für das zuvor benannte Vorhaben bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN), die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die Planfeststellungsbehörde stellt den Plan fest (Planfeststellungsbeschluss). Die Durchführung des Verfahrens erfolgt gemäß § 68 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) in Verbindung mit § 63 Abs. 1 Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG) nach den verfahrensrechtlichen Vorgaben der §§ 139 ff. des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LVwG) und nach Maßgabe des LWG. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Vorhabenträger und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. Wesentlicher Inhalt des Plans ist die Verstärkung des Landesschutzdeiches an der Westküste der nordfriesischen Insel Föhr in den Abschnitten Dunsum und Utersum (Dkm 17+150 bis Dkm 22+003), damit die Schutzfunktion des Deiches dauerhaft sichergestellt werden kann.
Auf Blatt Flensburg ist der südliche Teil der Halbinsel Jütland abgebildet. Während im Westen die Nordsee mit dem Nordfriesischen Wattenmeer, den Halligen und den Nordseeinseln Amrun, Föhr, Sylt und Rømø erfasst ist, wird am Ostrand der Karte die Ostseeküste mit Eckernförder und Flensburger Bucht sowie der dänischen Insel Als dargestellt. Im Kartenblatt sind neben den Oberflächensedimenten des Festlandes auch die Ablagerungen des rezenten Meeresbodens, des Hallig- und Strandbereichs sowie der Watt- und Marschgebiete erfasst und detailliert untergliedert. Auf die marin-litoralen Faziesbereiche entfallen allein 51 der insgesamt 85 Holozän-Einheiten der Legende. Auf dem Festland treten die holozänen Ablagerungen hinter den pleistozänen Sedimenten der Weichsel- und Saale-Kaltzeit zurück. Sie finden sich nur vereinzelt in den Flussniederungen und Senken (hauptsächlich Moorbildungen). Zu den glazialen Sedimenten, die den Festlandsbereich dominieren, zählen: Geschiebelehm der Grundmoränen, glazifluviatile Sande und Schotter, glazilimnische Beckenschluffe und Flugsande. Dabei lassen sich von Ost nach West Unterschiede in der Sedimentverteilung feststellen. Während im östlichen Teil Jütlands Geschiebelehm der weichselkaltzeitlichen Grundmoräne dominiert, werden im zentralen Teil weite Flächen von weichselkaltzeitlichen Sandern eingenommen. Im Westen Jütlands sind dann vermehrt auch Saale-kaltzeitliche Ablagerungen zu finden. Aufgrund der Geschlossenheit der quartären Deckschicht treten ältere Schichten des präquartären Untergrundes kaum zu Tage. Pliozäner Sand und miozäner Ton sind in regional eng begrenzten Vorkommen nur auf Sylt anstehend. Neben der Legende, die über Alter, Petrographie und Genese der dargestellten Einheiten informiert, gewähren drei Profilschnitte zusätzliche Einblicke in den geologischen Bau des Untergrundes. Das längste Profil beginnt am Nordzipfel der Insel Sylt und kreuzt in südöstliche Richtung die Halbinsel Jütland. Die beiden kürzeren Profilschnitte queren den westlichen Teil Jütlands von Nord nach Süd bzw. von Nordwest nach Südost. In allen drei Profilen wird die Mobilität der Zechstein-Salze im Untergrund deutlich - angeschnitten sind die Salzstöcke von Sieverstedt, Süderbrarup, Waabs-Nord und Süderstapel.
Die Ausschlusskulisse wurde durch Auswertung von landesweiten Fachdaten erstellt. Die Flächen sind im Zuge der landesweiten Biotopkartierung nicht zu begutachten oder zu kartieren. Zugrundeliegende Fachdaten: 1 / Daten der Wertgrünlandkartierung aus Phase1 der Biotopkartierung aus dem Jahr 2014 (Shape1) Gesamtdatei (Shape1) Version 1_4 der Wertgrünlandkartierung 2014. 2 / Seen (soweit vom Seenmonitoring erfasst) => Shape wurde von der Abt. 4, Dez. 43 erstellt 74 Seen, die bis 2019 im Rahmen des Seenmonitorings durch Dez. 43 erfasst werden (74 von insgesamt 94 werden im Seenmonitoring erfasst). Für die Ausschlusskulisse benennt Dez. 43 die Seen (s. Protokoll 04.04.14). Die Abgrenzung der Kartierfläche erfolgt anhand der Außengrenzen der an das Gewässer gebundenen Biotoptypen (z. B. Röhricht, Bruchwald). Innerhalb dieser Grenzen kartiert das Dez. 43. Außerhalb schließt die landesweite Biotopkartierung direkt an diese Geometrien an. 3 / Nationalpark einschl. 160m-Streifen und Inseln und Halligen wurden vollständig ausgeschnitten. Zudem erfolgte Anpassung an die Küstenlinie an der Ostseeseite und die Elemenierung der Hafenanlagen. Gesamtgebiet des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer incl. eines zum Festlandsockel anschließenden deichseitigen 160m-Streifens (Streifen wurde durch ¿Pufferung¿ erzeugt). Vollständig ausgeschnitten wurden zusätzlich die gesamten Nordfriesischen Inseln und Halligen. In Teilen wurden von Hand noch die Grenzen an Deichlinien angepasst sowie Ostseeflächen und Hafenanlagenherausgenommen. Flächen der Schlei, Eidermündung, Dassower See, Travemündung und die Elbe ohne Elbinseln (alles aus dem Basis_dlm) sind hinzugefügt worden. Die Flächen an der Nordsee sind noch randlich angepassungen vorgenommen worden, damit bei der Verschneidung mit der Prüfkulisse keine kleinen Splitterflächen entstehen. Die Lücke im Wattenmeer vor Helgoland, wurde per Hand geschlossen. 4 / Sämtliche in Schleswig-Holstein gelegenen Militärischen Liegenschaften der Bundeswehr Sämtliche außerhalb und innerhalb der FFH-Gebietskulisse gelegenen Militärischen Liegenschaften. Gem. Einschätzung durch Herrn Kaiser (MELUR, 27.06.2014) wird die Betretung der Liegenschaften mit der Bundeswehr zeitnah nicht zu regeln sein. 5 / HNV-Kartierung - 120 Kacheln a` 1 Quadratkilometer (= 120 Quadratkilometer) Die HNV-Flächen wurden in der Vergangenheit und werden zukünftig in einem eigenständigen Projekt vollständig bearbeitet. 6 / Geometrien des Shape2 aus Phase1 der BK, ohne Hinweis auf Wertbiotope Sämtliche Flächen, welche von den Attributen ¿Biottyp¿, ¿gBT¿ und ¿gBT_Kuer¿, keinen Hinweis auf Wertbiotope geben. Datensatz wurde durch Prüfkulisse abgeschnitten, damit keine Überlagerungen enthalten sind.
Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie), zu Nichtwertbiotopen (weder gesetzlich geschützt noch FFH-Lebensraumtyp) degradierte ehemalige Wertbiotope sowie innerhalb der Natura2000-Kulisse gelegene Nichtwertbiotope der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) und weiteren Kartierprojekten. Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden: BK – Datensatz stammt aus der BKSH – seit 2014, Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, SH2 - Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope. Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst. Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung, Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.) nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen. Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden. WGL14 – Datensatz stammt aus der BKSH – Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen, WGL-BK – Datensatz stammt ebenfalls aus der BKSH – Phase 1. Nachträglich wurde in diesem entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als „Wertgrünland (WGL)“ im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellten „arten- und strukturreichen Dauergrünlands“ wieder entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt als Grenzfall beurteilt wurde. WGL17 - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt der landesweiten Biotopkartierung integriert. Salzwiesen - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten „Salzwiesen- und Dünenkartierung“, die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde. LFK - Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks und Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor. FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar. Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu hinzu gekommenen gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines LRT-Codes gem. Anh. I der FFH-Richtlinie der EU aufweisen. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten.
Zerstörung und Verbuschung von (Dünen-)Heiden Die vormals von (Dünen-)Heiden der Nordfriesischen Inseln bekannte Küsten-Waldschabe wurde nach 1935 nur auf Sylt und Amrum nachgewiesen (Dierking-Westphal et al. 1982, Bohn 2003) Zwei ältere Angaben/Funde vor 1920 aus NI und MV bedürfen der Überprüfung
Die Art erreicht in Deutschland ihre südöstliche Arealgrenze. Der deutsche Anteil am Weltbestand ist sehr gering, so dass Deutschland nur eine allgemeine Verantwortlichkeit zukommt. Die Art besiedelt das Supralitoral sowie die Gezeitenzone und kommt dort im Geröll, unter losen Steinen, auf dem feuchten bis nassen, sandigen Untergrund vor. Im Gegensatz zum stark aggregierten, massenhaften Auftreten in anderen Ländern kam sie an den deutschen Fundplätzen nur in verhältnismäßig geringen Individuenzahlen vor. Einen solchen natürlichen bzw. naturnahen Lebensraum gibt es in Deutschland an der Nordseeküste kaum noch. Umfangreiche Uferbefestigungsanlagen bis hin zu völlig betonierten Ufern verhindern das Auftreten der Art, die zumindest einige wenige lose, dem Substrat aufliegende Steine benötigt. Daher wird der langfristige Bestandstrend als „stark rückgängig“ und der kurzfristige Bestandstrend als „mäßig abnehmend“ eingeschätzt. Es ist davon auszugehen, dass die massiven Verbauungen in den Uferbereichen verstärkt fortgesetzt werden und sich somit die Bestandsentwicklungen von S. maritima verschlechtern werden. S. maritima ist eine litorale Art, die entlang der Küsten von Nordspanien, über Frankreich, Belgien, die Niederlande, Großbritannien, Irland und Deutschland bis nach Skandinavien vorkommt und am Atlantik noch weitere Küstengebiete besiedelt (Andersson et al. 2013, Cabanillas 2020, Barber 2022). Sie tritt überall gehäuft, zumeist in großen Aggregationen auf. Erstaunlicherweise wurde sie für Deutschland Ende des 19./Anfang des 20. Jahrhundert ausschließlich von Helgoland gemeldet. Der letzte von dort publizierte Fund stammt von Rüppell (1967). Seitdem galt die Art als verschollen. Recherchen im Zuge der Erstellung der vorliegenden Roten Liste ergaben, dass die Art bis Anfang 2000 auf Helgoland zwar immer wieder beobachtet wurde, aber nur in sehr geringen Dichten auftrat. Später wurde sie trotz intensiver Nachsuche auf Helgoland nicht wiedergefunden. Erst im Jahr 2019 gelang ein neuer Nachweis, überraschenderweise von der Insel Sylt (Oeyen et al. 2021). Dieser Fundort konnte 2021 bestätigt werden. Im selben Jahr gelangen auch zwei weitere Nachweise, diesmal vom Festland (Dagebüll). Diese drei Nachweise blieben trotz intensiver Suche auf den nordfriesischen Inseln und Halbinseln (Sylt, Föhr, Amrum, Nordstrand und Pellworm) die einzigen.
Landesweite Biotopkartierung SH inkl. Register der gesetzlich geschützten Biotope (SH4) - Gesamtdatensatz mit Drittkartierungen Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Datensatz [Maritime_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170](/dataset/maritime-daten-ostsee-lrt-1110-und-1170) - Projektion: ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32, mit führender 32 im Ostwert (EPSG-Code: 4647) - Stand: Oktober 2023 - Erfassungsmaßstab: 1:5.000 - Nutzungsbedingungen siehe [allgemeine_Nutzungsbedingungen_Naturschutzfachdaten.pdf](https://opendata.schleswig-holstein.de/data/llur51/allgemeine_Nutzungsbedingungen_Naturschutzfachdaten.pdf) - Attribute siehe [SH4_BKSH_Flaechen_Attribut-Struktur.pdf](https://opendata.schleswig-holstein.de/data/lfu51/SH4_BKSH_Attribut-Struktur.pdf) ## Bemerkungen Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie) und Nichtwertbiotope (weder gesetzlich geschüzt noch FFH-Lebensraumtyp) aus der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2020 (BK) und weiteren Kartierprojekten. Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden: `BK` - Datensatz stammt aus der BK Phase 2 (2015-2020), `Seen`- Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, `SH2` - Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope. Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst. Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung, Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.) nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen. Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden. `WGL14` - Datensatz stammt aus der BK Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen, `WGL-BK` - Datensatz stammt aus der BK - Phase 1. Nachträglich wurde in diesem entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als "Wertgrünland (WGL)" im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellten "arten- und strukturreichen Dauergrünlands" wieder entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt als Grenzfall beurteilt wurde. `WGL17` - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt der landesweiten Biotopkartierung integriert. `Salzwiesen` - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten "Salzwiesen- und Dünenkartierung", die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde. `LFK` - Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks- und Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor. ## Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop" Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/Geometrien, die in den Tabellenspalten `BTSCHUTZ_1` und/oder `BTSCHUTZ_2` der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotop-Verordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten `LRT_TYP_1` und/oder `LRT_TYP_2` einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen. Nachrichtlich weist das LLUR darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. Dies ist unbedingt hinsichtlich der Flächen im Bereich außerhalb der Prüfkulisse der BK Phase 2 zu beachten, die nicht im vorliegenden Geodatensatz enthalten und entsprechend attribuiert sind, insbesondere auch dann, wenn Flächen entsprechender Vegetationsausprägung außerhalb der vorgenannten Prüfkulisse liegen, aufgrund der Vegetation und des Charakters aber dennoch gesetzlich geschützt sind. Denn nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LLUR Rücksprache zu halten. ## Fachliche Zuständigkeit Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Abteilung 5, Naturschutz und Forst - Dezernat 51 Biodiversität Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek E-Mail: poststelle@llur.landsh.de-mail.de
Landesweite Biotopkartierung SH inkl. Register der gesetzlich geschützten Biotope (SH4) - Gesamtdatensatz mit Drittkartierungen Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Datensatz [Maritime_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170](/dataset/maritime-daten-ostsee-lrt-1110-und-1170) - Projektion: ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32, mit führender 32 im Ostwert (EPSG-Code: 4647) - Stand: Oktober 2023 - Erfassungsmaßstab: 1:5.000 - Nutzungsbedingungen siehe [allgemeine_Nutzungsbedingungen_Naturschutzfachdaten.pdf](https://opendata.schleswig-holstein.de/data/llur51/allgemeine_Nutzungsbedingungen_Naturschutzfachdaten.pdf) - Attribute siehe [SH4_BKSH_Flaechen_Attribut-Struktur.pdf](https://opendata.schleswig-holstein.de/data/lfu51/SH4_BKSH_Attribut-Struktur.pdf) ## Bemerkungen Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie) und Nichtwertbiotope (weder gesetzlich geschüzt noch FFH-Lebensraumtyp) aus der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2020 (BK) und weiteren Kartierprojekten. Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden: `BK` - Datensatz stammt aus der BK Phase 2 (2015-2020), `Seen`- Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, `SH2` - Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope. Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst. Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung, Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.) nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen. Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden. `WGL14` - Datensatz stammt aus der BK Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen, `WGL-BK` - Datensatz stammt aus der BK - Phase 1. Nachträglich wurde in diesem entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als "Wertgrünland (WGL)" im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellten "arten- und strukturreichen Dauergrünlands" wieder entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt als Grenzfall beurteilt wurde. `WGL17` - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt der landesweiten Biotopkartierung integriert. `Salzwiesen` - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten "Salzwiesen- und Dünenkartierung", die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde. `LFK` - Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks- und Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor. ## Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop" Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/Geometrien, die in den Tabellenspalten `BTSCHUTZ_1` und/oder `BTSCHUTZ_2` der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotop-Verordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten `LRT_TYP_1` und/oder `LRT_TYP_2` einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen. Nachrichtlich weist das LLUR darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. Dies ist unbedingt hinsichtlich der Flächen im Bereich außerhalb der Prüfkulisse der BK Phase 2 zu beachten, die nicht im vorliegenden Geodatensatz enthalten und entsprechend attribuiert sind, insbesondere auch dann, wenn Flächen entsprechender Vegetationsausprägung außerhalb der vorgenannten Prüfkulisse liegen, aufgrund der Vegetation und des Charakters aber dennoch gesetzlich geschützt sind. Denn nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LLUR Rücksprache zu halten. ## Fachliche Zuständigkeit Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Abteilung 5, Naturschutz und Forst - Dezernat 51 Biodiversität Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek E-Mail: poststelle@llur.landsh.de-mail.de
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 19 |
| Kommune | 1 |
| Land | 15 |
| Wissenschaft | 12 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 12 |
| Taxon | 3 |
| Text | 2 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 9 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 11 |
| Offen | 16 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 27 |
| Englisch | 3 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 5 |
| Keine | 13 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 7 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 25 |
| Lebewesen und Lebensräume | 27 |
| Luft | 15 |
| Mensch und Umwelt | 26 |
| Wasser | 27 |
| Weitere | 25 |