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Biotopentwicklung Geeste

Besiedlungsmechanismen und weitere Dynamik der Flora und Fauna auf sekundaeren Sand- und Kiesstandorten mit limnischen, semiaquatischen und terrestrischen Bereichen. Bewertung der sekundaeren Standorte im Untersuchungsraum (Emsland) aus geooekologischer und biozoenotischer Sicht. Erstellung von Managementrichtlinien aufgrund der erarbeiteten wissenschaftlichen Grundlagen zur Renaturierung von Sekundaerstandorten als Vorgabe fuer zukuenftige Renaturierungsmassnahmen im westlichen Niedersachsen. Das Projekt wurde mittlerweile ausgedehnt auf Spuelflaechen etc im Kuestenbereich (Leybucht, Weser) sowie auf den Vergleich mit natuerlichen Standorten (Baltrum, Ufer der Weser, Ems, Hunte).

Einvernehmen zum Vorhaben „Geothermiebohrungen in Nordstrand, Gemarkung Nordstrand"

Aktenzeichen: BASE21102/15#0545 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Nordstrand, Gemarkung Nordstrand Der Kreis Nordfriesland hat mit Schreiben vom 06.05.2025 (Zeichen: 4.61.6.02-667-25d-8/507) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für zwei Geothermiebohrungen in Nordstrand, Gemarkung Nordstrand (Flur 8, Flurstück 771) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von jeweils 110 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst im Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (GD LfU) kommt in seiner dem Schreiben des Kreises Nordfriesland beigefügten Stellungnahme vom 05.05.2025 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß dieser Stellungnahme befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg. Weiterhin könne das Vorhaben zugelassen werden, da in der Nähe der geplanten Bohrlokation vergleichbare Geothermiebohrungen vorhanden seien, durch die ein ähnlich starker Eingriff in den Untergrund stattgefunden habe. Auf Grundlage der Ausführungen des GD LfU und des Kreises Nordfriesland sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 07.05.2025 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Landschaftsschutzgebiete

Gebietsabgrenzungen der bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986) in Verbindung mit § 15 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301] (zuletzt geändert 13. Juli 2011 [GVOBl. Schl.-H. S. 225]). **Projektion:** ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32, mit führender 32 im Ostwert (EPSG-Code: 4647) transformiert aus: DHDN90, Bessel-Ellipsoid 1841, GK 3.Streifen (EPSG-Code: 31467) mit der Methode: DHDN90; GK 3.Streifen; Landesvermessung / Transformationsansatz nach Formfunktion (SH-Trans) **Erfassungsmaßstab:** 1:25.000 ### Attribute - Kategor = Schutzgebietskategorie LSG - Landschaftsschutzgebiet - Bestand = Stand der Ausweisung 1 = rechtsverbindlich festgesetztes LSG - Gebietsnr = Nummer des bestehenden Schutzgebietes (lfd. Nr. je Kreis) - Gebietsnam = Name des bestehenden Schutzgebietes - VO = Datum der Ausgangsverordnung - AEND_VO = Datum der letzten bearbeiteten Änderungs-VO (Änderung der Geometrien) - Jahr = Jahr, in dem das Schutzgebiet erstmalig in Kraft getreten ist. (Bei Erweiterung unterschiedliche Angaben möglich) - Kreis-Nr = Kreiskennziffer (1 = Stadt Flensburg, 2 = Stadt Kiel, 3 = Stadt Lübeck, 4 = Stadt Neumünster, 51 = Kreis Dithmarschen, 53 = Kreis Hzgt. Lauenburg, 54 = Kreis Nordfriesland, 55 = Kreis Ostholstein, 56 = Kreis Pinneberg, 57 = Kreis Plön, 58 = Kreis Rendsburg-Eckernförde, 59 = Kreis Schleswig-Flensburg, 60 = Kreis Segeberg, 61 = Kreis Steinburg, 62 = Kreis Stormarn) - Kreis = Kreiskürzel entsprechend KFZ-Zeichen (FL, KI, HL, NMS, HEI, RZ, NF, OH, PI, PLOE, RD, SL, SE, IZ, OD) - Erfmasstab = Maßstab der Kartengrundlage, auf der die Geometrien digitalisiert wurden. - Bemerkung = Hinweise zum Verständnis der Digitalisierung. - Info_Konta = Verknüpfung zu den Metadaten in Preludio - Rechtsgrun = Quelle der Rechtsverordnung im Internet - Area_ha = Gesamtgröße des Gebietes in ha (digital ermittelte Größe) ### Bemerkungen Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten liegt bei den Kreisen als Untere Naturschutzbehörden. Die Vollständigkeit der Daten kann insofern nicht garantiert werden (abhängig von Zulieferung durch die Kreise). Die digitalen Abgrenzungen sind durch Übertragung der analog vorliegenden Verordnungskarten der Kreise entstanden. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde) Die *Gebietsnr* (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen: 1. Reihenfolge ergibt sich aus dem Datum der Erstverordnung. 2. Werden in einer Verordnung mehrere räumlich oder durch eindeutige Bezeichnung getrennt liegende Landschaftsteile geschützt oder wird explizit deren eigenständige Führung in der amtlichen / offiziellen Liste des Kreises genannt, erhält jeder Landschaftsteil eine eigene lfd. Nummer (und Name). 3. Wird ein LSG aufgehoben, werden die entsprechenden Polygone und Datensätze gelöscht. Dadurch können Sprünge/Lücken in der durchgängigen Nummerierung entstehen. 4. Wird innerhalb eines bereits geschützten Bereichs ein Teilgebiet als LSG ausgewiesen, erhält dieses eine neue lfd. Nummer (und Name). Im Datensatz wird im Feld *Jahr* - als Hinweis auf den durchgängigen bzw. vorausgehenden Schutz - die Angabe des zeitlich vorhergehenden LSG nachrichtlich übernommen. Innerhalb des Landesamtes werden im GIS,im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für LSG lautet: 5322.1-, nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (vollzogen für OD, OH, PI - ansonsten bislang nur Übereinstimmumng von GIS und SGK) Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben.

Regionales Krebsmortalitaetsregister und Krebsursachenforschung

In den Kreisen Dithmarschen und Nordfriesland (Schleswig-Holstein) wurden die Magen- und Kolonkrebsmortalitaetsdaten fuer den Zeitraum 1980-1991 anhand der Todesbescheinigungen auf Ebene der Aemter ausgewertet. Die Haeufigkeitsverteilung bei beiden Krebsarten zeigt, dass die Mortalitaetsraten auf Kreisebene nicht die Verteilung der Krebsmortalitaet innerhalb der Kreise darstellen. Die Mortalitaetsraten des Magenkrebses der Maenner sind in den Jahren 1980-1991 fuer beide Kreise im Vergleich zu den Angaben im Krebsatlas von 1984 gesunken, in einigen, meist laendlichen Gebieten jedoch weiterhin relativ hoch. Bei den Kolonkrebsmortalitaetsraten der Maenner zeigt sich eine Haeufung hoeherer Raten in den groesseren Orten beider Kreise, waehrend in den laendlichen Regionen die Kolonkrebsmortalitaetsraten relativ niedrig sind. Die regionale Darstellung der Mortalitaetsraten wird fuer die beiden Kreise fuer andere Krebsarten fortgefuehrt. Weiterhin wuerde eine Befragung von Magenkrebs- und Kolonkrebspatienten sowie einer Kontrollgruppe in dem Kreiskrankenhaus Heide durchgefuehrt. Der Schwerpunkt wurde dabei auf spezifische regionale Ernaehrungsgewohnheiten gelegt. Die Befragung ist abgeschlossen und wird ausgewertet. In Anlehnung an die vorgestellten Mortalitaetsstudien werden Mortalitaetsdaten fuer Brustkrebs in Schleswig-Holstein der vergangenen 10 Jahre ausgewertet, um regionale Unterschiede einerseits und zeitliche Trends andererseits darstellen zu koennen. Im Rahmen dieser Dissertation werden anschliessend die in der Literatur beschriebenen Ursachen fuer Brustkrebs gesichtet und in einem Fragebogen fuer eine geplante Inzidenzstudie in Schleswig-Holtein beruecksichtigt.

Errichtung und Betrieb von 6 WKA in Bargum (Kreis Nordfriesland) - G40/2025/026-031

Der Vorhabenträger plant die Errichtung von 6 Windkraftanlagen vom Typ Nordex mit einer Gesamthöhe von je 199,9 Metern und einer Nennleistung von je 5,7 Megawatt in der Gemeinde 25842 Bargum

Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen in der Gemeinde Galmsbüll (Kreis Nordfriesland) - Az.: G40/2025/064-065

Die Firma GP Joule Projekt GmbH & Co. KG Ceciliencoog 16 in 25821 Reußenköge hat mit Datum vom 17. März 2025, zuletzt ergänzt am 18. September 2025, beim Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU), Abteilung Immissionsschutz, Regionaldezernat Nord, eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind die Errichtung und der Betrieb von insgesamt zwei Windkraftanlagen (WKA) des Herstellers Vestas vom Typ V150-6.0MW mit jeweils 6 MW. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im September 2026 geplant.

Errichtung und Betrieb mehrerer Module in einer Verbrennungsmotorenanlage in Mildstedt (Kreis Nordfriesland) AZ. G40/2025/116

Der Vorhabenträger plant die Errichtung und den Betrieb einer Satelliten-BHKW-Anlage mit drei Modulen, eines Wärmepufferspeichers und drei Trafostationen einschließlich Übergabestation

Praxisversuche zum Einsatz nichttoxischer Antifouling-Beschichtungen bei Faehren im nordfriesischen Wattenmeer

Errichtung und Betrieb von fünf Windkraftanlagen in den Gemeinden 25862 Goldelund und 25862 Goldebek (Kreis Nordfriesland) - Az. G40/2022/083-087

Die Firma Bürgerwindpark Veer Dörper GmbH & Co. KG, Achtem Knick 14, 25862 Joldelund hat mit Datum vom 15. Januar 2024, zuletzt geändert am 7. November 2024, beim Landesamt für Umwelt, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Nord Änderungsgenehmigungen nach § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225, Nr. 340), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sind die Errichtung und der Betrieb von insgesamt fünf Windkraftanlagen (WKA) des Typs Vestas im Austausch von insgesamt zehn Bestandsanlagen. Folgende Anlagentypen sollen auf nachstehenden Grundstücken der Gemeinden 25862 Goldelund und 25862 Goldebek realisiert werden: WKA 1 (G40/2022/083), Gemarkung Goldelund, Flur 2, Flurstück 33 Anlagentyp: Vestas V162 STE mit einer Nabenhöhe von 119 Metern, einem Rotordurchmesser von 162 Metern, einer Gesamthöhe von 200 Metern und einer Nennleistung von 7,2 Megawatt (MW) WKA 2 (G40/2022/084), Gemarkung Goldelund, Flur 2, Flurstück 44/2 Anlagentyp: Vestas V162 STE mit einer Nabenhöhe von 119 Metern, einem Rotordurchmesser von 162 Metern, einer Gesamthöhe von 200 Metern und einer Nennleistung von 7,2 Megawatt (MW) WKA 3 (G40/2022/085), Gemarkung Goldelund, Flur 2, Flurstück 48 Anlagentyp: Vestas V150 STE mit einer Nabenhöhe von 105 Metern, einem Rotordurchmesser von 150 Metern, einer Gesamthöhe von 180 Metern und einer Nennleistung von 6,0 Megawatt (MW) WKA 4 (G40/2022/086), Gemarkung Goldelund, Flur 2, Flurstücke 44/1 und 44/2 Anlagentyp Vestas V150 STE mit einer Nabenhöhe von 105 Metern, einem Rotordurchmesser von 150 Metern, einer Gesamthöhe von 180 Metern und einer Nennleistung von 6,0 Megawatt (MW) WKA 5 (G40/2022/087), Gemarkung Goldebek, Flur 6, Flurstück 58 Anlagentyp: Vestas V162 STE mit einer Nabenhöhe von 119 Metern, einem Rotordurchmesser von 162 Metern, einer Gesamthöhe von 200 Metern und einer Nennleistung von 7,2 Megawatt (MW) Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für das 4. Quartal 2025 geplant.

Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen in 25899 Galmsbüll (Kreis Nordfriesland) - Az. G40/2022/187-190

Die Firma Bürgerwindpark Galmsbüll GmbH & Co. KG, Osterhof, Gotteskoogdeich 32, 25899 Galmsbüll hat mit Datum vom 12. Dezember 2023, zuletzt geändert am 5. Juli 2024, beim Landesamt für Umwelt, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Nord Genehmigungen nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind die Errichtung und der Betrieb von vier Windkraftanlagen (WKA) des Typs Nordex N133/4800 mit einer Nabenhöhe von 110 Metern, einem Rotordurchmesser von 133,2 Metern, einer Gesamthöhe von 176,6 Metern und einer Nennleistung von 4,8 Megawatt (MW). Das Vorhaben soll auf folgenden Grundstücken der Gemeinde 25899 Galmsbüll realisiert werden: – WEA M6 (G40/2022/187): Gemarkung Galmsbüll, Flur 10, Flurstück 26 – WEA M7 (G40/2022/188): Gemarkung Galmsbüll, Flur 10, Flurstück 29/2 – WEA M8 (G40/2022/189): Gemarkung Galmsbüll, Flur 10, Flurstück 21 – WEA M9 (G40/2022/190): Gemarkung Galmsbüll, Flur 10, Flurstück 28 Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im 4. Quartal 2025 geplant.

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