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Landschaftsschutzgebiete (LSG) Kreis Nordfriesland

Gebietsgrenzen der durch Verordnung festgesetzten Landschaftsschutzgebiete im Kreis Nordfriesland. Außerdem ist der Datensatz Bestandteil des INSPIRE-Anhang-I-Themas Schutzgebiete. Die Nutzung erfolgt ohne Gewähr durch den Ersteller. Maßgeblich sind die Verordnungen zur Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete, die mit den Flächen verknüpft sind bzw. die in der uNB des Kreises Nordfriesland eingesehen werden können.

Landschaftsschutzgebiete

Gebietsabgrenzungen der bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986) in Verbindung mit § 15 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301] (zuletzt geändert 13. Juli 2011 [GVOBl. Schl.-H. S. 225]). **Projektion:** ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32, mit führender 32 im Ostwert (EPSG-Code: 4647) transformiert aus: DHDN90, Bessel-Ellipsoid 1841, GK 3.Streifen (EPSG-Code: 31467) mit der Methode: DHDN90; GK 3.Streifen; Landesvermessung / Transformationsansatz nach Formfunktion (SH-Trans) **Erfassungsmaßstab:** 1:25.000 ### Attribute - Kategor = Schutzgebietskategorie LSG - Landschaftsschutzgebiet - Bestand = Stand der Ausweisung 1 = rechtsverbindlich festgesetztes LSG - Gebietsnr = Nummer des bestehenden Schutzgebietes (lfd. Nr. je Kreis) - Gebietsnam = Name des bestehenden Schutzgebietes - VO = Datum der Ausgangsverordnung - AEND_VO = Datum der letzten bearbeiteten Änderungs-VO (Änderung der Geometrien) - Jahr = Jahr, in dem das Schutzgebiet erstmalig in Kraft getreten ist. (Bei Erweiterung unterschiedliche Angaben möglich) - Kreis-Nr = Kreiskennziffer (1 = Stadt Flensburg, 2 = Stadt Kiel, 3 = Stadt Lübeck, 4 = Stadt Neumünster, 51 = Kreis Dithmarschen, 53 = Kreis Hzgt. Lauenburg, 54 = Kreis Nordfriesland, 55 = Kreis Ostholstein, 56 = Kreis Pinneberg, 57 = Kreis Plön, 58 = Kreis Rendsburg-Eckernförde, 59 = Kreis Schleswig-Flensburg, 60 = Kreis Segeberg, 61 = Kreis Steinburg, 62 = Kreis Stormarn) - Kreis = Kreiskürzel entsprechend KFZ-Zeichen (FL, KI, HL, NMS, HEI, RZ, NF, OH, PI, PLOE, RD, SL, SE, IZ, OD) - Erfmasstab = Maßstab der Kartengrundlage, auf der die Geometrien digitalisiert wurden. - Bemerkung = Hinweise zum Verständnis der Digitalisierung. - Info_Konta = Verknüpfung zu den Metadaten in Preludio - Rechtsgrun = Quelle der Rechtsverordnung im Internet - Area_ha = Gesamtgröße des Gebietes in ha (digital ermittelte Größe) ### Bemerkungen Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten liegt bei den Kreisen als Untere Naturschutzbehörden. Die Vollständigkeit der Daten kann insofern nicht garantiert werden (abhängig von Zulieferung durch die Kreise). Die digitalen Abgrenzungen sind durch Übertragung der analog vorliegenden Verordnungskarten der Kreise entstanden. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde) Die *Gebietsnr* (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen: 1. Reihenfolge ergibt sich aus dem Datum der Erstverordnung. 2. Werden in einer Verordnung mehrere räumlich oder durch eindeutige Bezeichnung getrennt liegende Landschaftsteile geschützt oder wird explizit deren eigenständige Führung in der amtlichen / offiziellen Liste des Kreises genannt, erhält jeder Landschaftsteil eine eigene lfd. Nummer (und Name). 3. Wird ein LSG aufgehoben, werden die entsprechenden Polygone und Datensätze gelöscht. Dadurch können Sprünge/Lücken in der durchgängigen Nummerierung entstehen. 4. Wird innerhalb eines bereits geschützten Bereichs ein Teilgebiet als LSG ausgewiesen, erhält dieses eine neue lfd. Nummer (und Name). Im Datensatz wird im Feld *Jahr* - als Hinweis auf den durchgängigen bzw. vorausgehenden Schutz - die Angabe des zeitlich vorhergehenden LSG nachrichtlich übernommen. Innerhalb des Landesamtes werden im GIS,im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für LSG lautet: 5322.1-, nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (vollzogen für OD, OH, PI - ansonsten bislang nur Übereinstimmumng von GIS und SGK) Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben.

Regionales Krebsmortalitaetsregister und Krebsursachenforschung

In den Kreisen Dithmarschen und Nordfriesland (Schleswig-Holstein) wurden die Magen- und Kolonkrebsmortalitaetsdaten fuer den Zeitraum 1980-1991 anhand der Todesbescheinigungen auf Ebene der Aemter ausgewertet. Die Haeufigkeitsverteilung bei beiden Krebsarten zeigt, dass die Mortalitaetsraten auf Kreisebene nicht die Verteilung der Krebsmortalitaet innerhalb der Kreise darstellen. Die Mortalitaetsraten des Magenkrebses der Maenner sind in den Jahren 1980-1991 fuer beide Kreise im Vergleich zu den Angaben im Krebsatlas von 1984 gesunken, in einigen, meist laendlichen Gebieten jedoch weiterhin relativ hoch. Bei den Kolonkrebsmortalitaetsraten der Maenner zeigt sich eine Haeufung hoeherer Raten in den groesseren Orten beider Kreise, waehrend in den laendlichen Regionen die Kolonkrebsmortalitaetsraten relativ niedrig sind. Die regionale Darstellung der Mortalitaetsraten wird fuer die beiden Kreise fuer andere Krebsarten fortgefuehrt. Weiterhin wuerde eine Befragung von Magenkrebs- und Kolonkrebspatienten sowie einer Kontrollgruppe in dem Kreiskrankenhaus Heide durchgefuehrt. Der Schwerpunkt wurde dabei auf spezifische regionale Ernaehrungsgewohnheiten gelegt. Die Befragung ist abgeschlossen und wird ausgewertet. In Anlehnung an die vorgestellten Mortalitaetsstudien werden Mortalitaetsdaten fuer Brustkrebs in Schleswig-Holstein der vergangenen 10 Jahre ausgewertet, um regionale Unterschiede einerseits und zeitliche Trends andererseits darstellen zu koennen. Im Rahmen dieser Dissertation werden anschliessend die in der Literatur beschriebenen Ursachen fuer Brustkrebs gesichtet und in einem Fragebogen fuer eine geplante Inzidenzstudie in Schleswig-Holtein beruecksichtigt.

Praxisversuche zum Einsatz nichttoxischer Antifouling-Beschichtungen bei Faehren im nordfriesischen Wattenmeer

Wärmekataster Nordfriesland

Der Datensatz zum Wärmekataster Nordfriesland wurde von OCF Consulting im Auftrag des Kreis Nordfriesland erstellt und enthält zahlreiche Layer für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung.

Biotopentwicklung Geeste

Besiedlungsmechanismen und weitere Dynamik der Flora und Fauna auf sekundaeren Sand- und Kiesstandorten mit limnischen, semiaquatischen und terrestrischen Bereichen. Bewertung der sekundaeren Standorte im Untersuchungsraum (Emsland) aus geooekologischer und biozoenotischer Sicht. Erstellung von Managementrichtlinien aufgrund der erarbeiteten wissenschaftlichen Grundlagen zur Renaturierung von Sekundaerstandorten als Vorgabe fuer zukuenftige Renaturierungsmassnahmen im westlichen Niedersachsen. Das Projekt wurde mittlerweile ausgedehnt auf Spuelflaechen etc im Kuestenbereich (Leybucht, Weser) sowie auf den Vergleich mit natuerlichen Standorten (Baltrum, Ufer der Weser, Ems, Hunte).

Wesentliche Änderung einer Windkraftanlage in der Gemeinde 25845 Nordstrand (Kreis Nordfriesland) - Az. G40/2025/034

Die Firma Windpark Westersielzug GmbH & Co. KG in Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, plant die wesentliche Änderung einer Windkraftanlage in der Gemeinde 25845 Nordstrand, Gemarkung Nordstrand, Flur 1, Flurstück 83. Gegenstand des Genehmigungsantrages ist die Änderung der Fledermausabschaltung.

Hafen - German LNG-Terminal Brunsbüttel

Gegenstand des Vorhabens ist Errichtung der Hafeninfrastruktur für ein Terminal zum Umschlag, zur Lagerung und zur Regasifizierung von Flüssigerdgas (englisch liquefied natural gas, kurz: LNG) am Standort Brunsbüttel (LNG-Terminal). Hierfür hat die German LNG Terminal GmbH, vertreten durch die GOC Engineering GmbH, die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG SH) beantragt. Wesentliche Inhalte des Plans sind die Neuerrichtung der Hafenbetriebsflächen inklusive einem Landungssteg mit einer T-förmigen Anlegerbrücke mit zwei Anlegern und entsprechenden Schiffsliegeplätzen, der Überquerung des Landesschutzdeiches durch den Landungssteg und Anlage- und Festmachereinrichtungen für die Anleger sowie die schienen- und straßenseitige Einbindung in die vorhandene Verkehrsinfrastruktur. Die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wirken sich auf dem Gebiet der Stadt Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) sowie der Gemeinden Sankt Michaelisdonn (Kreis Dithmarschen), Wedel (Kreis Pinneberg), Wewelsfleth (Kreis Steinburg), Aventoft, Hattstedtermarsch, Uphusum und Westerhever (Kreis Nordfriesland) aus.

Errichtung und Betrieb von fünf Windkraftanlagen in den Gemeinden 25862 Goldelund und 25862 Goldebek (Kreis Nordfriesland) - Az. G40/2022/083-087

Die Firma Bürgerwindpark Veer Dörper GmbH & Co. KG, Achtem Knick 14, 25862 Joldelund hat mit Datum vom 15. Januar 2024, zuletzt geändert am 7. November 2024, beim Landesamt für Umwelt, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Nord Änderungsgenehmigungen nach § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225, Nr. 340), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sind die Errichtung und der Betrieb von insgesamt fünf Windkraftanlagen (WKA) des Typs Vestas im Austausch von insgesamt zehn Bestandsanlagen. Folgende Anlagentypen sollen auf nachstehenden Grundstücken der Gemeinden 25862 Goldelund und 25862 Goldebek realisiert werden: WKA 1 (G40/2022/083), Gemarkung Goldelund, Flur 2, Flurstück 33 Anlagentyp: Vestas V162 STE mit einer Nabenhöhe von 119 Metern, einem Rotordurchmesser von 162 Metern, einer Gesamthöhe von 200 Metern und einer Nennleistung von 7,2 Megawatt (MW) WKA 2 (G40/2022/084), Gemarkung Goldelund, Flur 2, Flurstück 44/2 Anlagentyp: Vestas V162 STE mit einer Nabenhöhe von 119 Metern, einem Rotordurchmesser von 162 Metern, einer Gesamthöhe von 200 Metern und einer Nennleistung von 7,2 Megawatt (MW) WKA 3 (G40/2022/085), Gemarkung Goldelund, Flur 2, Flurstück 48 Anlagentyp: Vestas V150 STE mit einer Nabenhöhe von 105 Metern, einem Rotordurchmesser von 150 Metern, einer Gesamthöhe von 180 Metern und einer Nennleistung von 6,0 Megawatt (MW) WKA 4 (G40/2022/086), Gemarkung Goldelund, Flur 2, Flurstücke 44/1 und 44/2 Anlagentyp Vestas V150 STE mit einer Nabenhöhe von 105 Metern, einem Rotordurchmesser von 150 Metern, einer Gesamthöhe von 180 Metern und einer Nennleistung von 6,0 Megawatt (MW) WKA 5 (G40/2022/087), Gemarkung Goldebek, Flur 6, Flurstück 58 Anlagentyp: Vestas V162 STE mit einer Nabenhöhe von 119 Metern, einem Rotordurchmesser von 162 Metern, einer Gesamthöhe von 200 Metern und einer Nennleistung von 7,2 Megawatt (MW) Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für das 4. Quartal 2025 geplant.

Repoweringvorhaben in der Gemeinde 25862 Goldebek (Kreis Nordfriesland) - Az.: G40/2022/089-091

Die Firma Bürgerwindpark Veer Dörper GmbH & Co. KG, Achtern Knick 14, 25862 Joldelund hat mit Datum vom 30. September 2023, zuletzt geändert am 23. Februar 2024, beim Landesamt für Umwelt, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Nord Änderungsgenehmigungen nach § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202), beantragt. Gegenstand des Repowering-Vorhabens sind die Errichtung und der Betrieb von insgesamt drei Windkraftanlagen (WKA) des Herstellers Vestas im Austausch gegen fünf Bestandsanlagen des Typs REpower MM82 mit einer Nabenhöhe von 59 Metern, einem Rotordurchmesser von 82 Metern, einer Gesamthöhe von 100 Metern und einer Nennleistung von 2,05 Megawatt (MW). Im Einzelnen sollen folgende Anlagentypen an den nachstehend aufgeführten Grundstücken der Gemeinde 25862 Goldebek realisiert werden: – WKA 1 (G40/2022/089) Anlagentyp: Vestas V136 STE mit einer Nabenhöhe von 82 Metern, einem Rotordurchmesser von 136 Metern, einer Gesamthöhe von 150 Metern und einer Nennleistung von 4,2 MW Standort: Gemarkung Goldebek (1519), Flur 3, Flurstück 4 – WKA 2 (G40/2022/090) Anlagentyp: Vestas V150 STE mit einer Nabenhöhe von 105 Metern, einem Rotordurchmesser von 150 Metern, einer Gesamthöhe von 180 Metern und einer Nennleistung von 6,0 MW Standort: Gemarkung Goldebek (1519), Flur 3, Flurstück 23 – WKA 3 (G40/2022/091) Anlagentyp: Vestas V162 STE mit einer Nabenhöhe von 119 Metern, einem Rotordurchmesser von 162 Metern, einer Gesamthöhe von 200 Metern und einer Nennleistung von 7,2 MW Standort: Gemarkung Goldebek (1519), Flur 3, Flurstück 30 Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für das 4. Quartal 2025 geplant.

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