Die weltweit unsichere Datenlage hat zu kontroversen Standpunkten in den internationalen und nationalen Normungsgremien bezueglich der komplexen Beurteilung mehrdimensionaler Ganzkoerpervibration gefuehrt. Zur Klaerung der offenen Fragen sollen experimentelle Untersuchungen an einem ausreichend grossen, ausgewaehlten Versuchspersonenkollektiv durchgefuehrt werden. Die Versuchspersonen werden mit dem Hexadrive-Vibrationssimulator gegenueber Ganzkoerperschwingungen in Einzelrichtungen und komplex exponiert. Ein Vergleich zwischen diesen Schwingungscharakteristiken bei eindimensional oder mehrdimensional einwirkenden Schwingungen soll Aufschluesse darueber geben, ob die Bewertung in den nationalen und internationalen Normen dem neuen Erkenntnisstand entspricht. Die Datenanalyse wird Impulse geben fuer weiteren Forschungsbedarf, die kritische Sichtung vorhandener Normen zur Bewertung von Ganzkoerperschwingungen und gegebenenfalls deren Weiterentwicklung.
Im Falle von Pruefwertueberschreitungen nach BBodSchV sollen einzelfallbezogene weitergehende Sachverhaltsermittlungen ueber das Vorliegen einer schaedlichen Bodenveraenderung oder Altlast entscheiden. Hier spielt die schutzgutbezogene Exposition und Verfuegbarkeit der Schadstoffe eine entscheidende Rolle. Zwar ist das Handwerkszeug fuer die Einzelfallpruefung (insbesondere der Entwurf einer Vornorm zur Ermittlung der Resorptionsverfuegbarkeit) mittlerweile verfuegbar, doch koennen der zusaetzliche notwendige Untersuchungsaufwand und die Uebertragbarkeit stichprobenbasierter Ergebnisse derzeit nicht abgeschaetzt werden. Am Beispiel der grossflaechigen Altablagerung 'Wueste in Osnabrueck' sollen im Rahmen des Vorhabens - die Substanz-, Boden- und matrixabhaengigen Bandbreiten der Resorptionsverfuegbarkeit ermittelt sowie - der Stellenwerte der Verfuegbarkeitsquoten und die Moeglichkeiten und Grenzen der kostensparenden Uebertragbarkeit in der Einzelfallpruefung beurteilt werden.
Es soll einerseits juristisch, andererseits sozialwissenschaftlich untersucht werden, inwieweit das deutsche Recht auf die Direktinvestitionen in Niedrigstandardlaendern uebergreift, inwieweit sich die Unternehmen an selbstgesetzte Normen binden und diese auch in der Realitaet einhalten.
Die Bauprodukten-Richtlinie 89/106/EWG (Bpr) nennt in Anhang I als eine der wesentlichen Anforderungen, die Gebaeude und Bauwerke, mittelbar also auch Bauteile und Baustoffe, zu erfuellen haben, den Schallschutz. Sie ist, da frei von technischen Regelungsinhalten, durch harmonisierte europaeische Normen und technische Zulassungen zu ergaenzen. Bestandteil der Mandate, die die Kommission der Europaeischen Gemeinschaften dem Comite Europeen de Normalisation (CEN) in Vorbereitung der Normungsarbeit erteilt, sind Grundlagendokumente. Im Grundlagendokument Schallschutz sollen bereits sehr detailliert technische Vorgaben fuer den Regelungsinhalt der kuenftigen CEN-Norm festgelegt werden. Durch das Ressortforschungsvorhaben sollen deutsche Erfahrungen, Anforderungen und Stellungsnahme, wissenschaftlich abgesichert, bei den internationalen Verhandlungen durchgesetzt werden.
Am Institut fuer Nachrichtentechnik und Hochfrequenztechnik wurde im Rahmen der unter dem in diesem Vorhaben genannten Thema erwaehnten Studie der Abschnitt 2., 'Hochfrequenz- und Mikrowellenfelder im Frequenzbereich 10 kHz - 3000 Ghz', ausgearbeitet. Ausgehend von den physikalischen Grundlagen elektromagnetischer Wellen wird ihre Wechselwirkung mit biologischen Substanzen behandelt. Besonderes Gewicht wird auf thermische sowie auf Resonanzeffekte im menschlichen Koerper gelegt. Einen weiteren wesentlichen Abschnitt bildet die Beschreibung und Wertung der derzeit ueblichen Mess- und Pruefverfahren. Daran schliesst eine Bestandsaufnahme der in Oesterreich relevanten Quellen elektromagnetischer Strahlung und eine Abschaetzung der durch sie moeglichen Belastung von Bedienungspersonal und Allgemeinbevoelkerung. Eine Diskussion nationaler Normen und der ihnen zugrunde liegenden Ueberlegungen bildet den Ausgangspunkt fuer einen Vorschlag fuer die Festlegung oesterreichischer Grenzwerte.