Normung ist wichtig für den Umweltschutz. Viele nationale und europäische Rechtsregelungen verweisen auf Normen. Normung entlastet hier idealerweise die Umweltgesetzgebung. Normung ist wichtig für den Umweltschutz Die Festlegung von Normen hat sich deutlich auf die europäische Ebene verlagert und ersetzt die nationale Normung weitgehend. Das liegt an der europäischen Gesetzgebung, die ähnlich der deutschen Verfahrensweise zunehmend auf Normen des Europäischen Komitees für Normung (CEN) zurückgreift. Die Normen dienen als Instrument, um Rechtsvorschriften zu konkretisieren, wie beispielsweise beim Umweltrecht und bei Qualitätsanforderungen. Die CEN-Mitglieder müssen europäische Normen in ihre nationalen Regelwerke übernehmen und entgegenstehende Normen zurückziehen. Das UBA wirkt bei der europäischen Normung mit, um europaweit einen einheitlichen Vollzug der Rechtsvorschriften auf hohem Technikniveau zu erreichen. Ziel ist es auch, die Produktanforderungen so zu beeinflussen, dass Umwelt- und Gesundheitsaspekte berücksichtigt werden – beispielsweise bei den im Rahmen der Bauproduktenverordnung erarbeiteten Normen. Die enge Zusammenarbeit zwischen der europäischen Gesetzgebung und der Normung hat besonders bei den technischen produktbezogenen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz weitreichende Konsequenzen. Die Normen der Internationalen Organisation für Normung (ISO) müssen nicht in das nationale Regelwerk übernommen werden. Es besteht jedoch eine enge technische Zusammenarbeit zwischen CEN und ISO, geregelt in der Wiener Vereinbarung . So nimmt die Bedeutung der internationalen Normungsarbeit seit etlichen Jahren zu. DIN – Nationale Normung Die Basis für die Mitwirkung des UBA in nationalen, europäischen und internationalen Normungsgremien ist der Kooperationsvertrag (Normenvertrag) von 1975 zwischen dem DIN Deutsches Institut für Normung e.V. und der Bundesrepublik Deutschland. Zum 30-jährigen Bestehen des Bündnisses veranstaltete das DIN ein Kolloquium. Die Würdigung des Vertrages aus politischer Sicht, Hintergründe zu seinem Entstehen sowie Bewertungen aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzes können der Festschrift aus dem Jahr 2005 entnommen werden. Auch wenn die Normung sich in den letzten Jahren weiterentwickelt hat sind die Beiträge in ihren Kernaussagen noch aktuell. Kooperationsvertrag Der Normenvertrag schafft die Voraussetzungen dafür, dass das Umweltrecht auf die Normen als Instrument zurückgreifen kann. Auf Seiten der Wirtschaft bestanden zunächst starke Vorbehalte gegen eine vertragliche Bindung mit der Bundesregierung, weil der Verlust der Selbstverwaltung an der Normung interessierten Kreise befürchtet wurde. Um diese Befürchtungen auszuräumen und die Bedeutung der Normung als Aufgabe der Selbstverwaltung der der an der Normung interessierten Kreise und das partnerschaftliche Verhältnis von Staat und Normung deutlich zu machen, wurde die Form des Kooperationsvertrages gewählt. Der Kooperationsvertrag regelt im Bereich der Normung die Zuständigkeits- und Kompetenzverteilung zwischen der Legislative und Exekutive einerseits und dem DIN andererseits. Mit dem Normenvertrag erkennt die Bundesrepublik das DIN als alleinige nationale Normungsorganisation für das Bundesgebiet an. Weil allein die nationalen Normungsorganisationen Mitglieder des Europäischen Komitees für Normung (CEN) sowie der Internationalen Organisation für Normung (ISO) sind, erhält die Bundesregierung durch die Anerkennung des DIN Zugang zur nationalen, europäischen und internationalen Normung. Die wesentlichen Passagen des Normenvertrages auch aus der Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sind: Die Bundesregierung erkennt das DIN als zuständige nationale Normenorganisation sowie als die nationale Normenorganisation in nichtstaatlichen internationalen Normenorganisationen an. Das DIN verpflichtet sich bei seinen Normungsarbeiten das öffentliche Interesse zu berücksichtigen. Das DIN sorgt dafür, dass die Normen bei der Gesetzgebung als Umschreibungen technischer Anforderungen herangezogen werden können. Das DIN verpflichtet sich, Anträge der Bundesregierung auf Durchführung von Normungsarbeiten, für die von der Bundesregierung ein öffentliches Interesse geltend gemacht wird, bevorzugt zu bearbeiten. Das DIN verpflichtet sich, Normen, die einer Regelung der Bundesregierung widersprechen, anzupassen, zurückzuziehen oder nicht herauszugeben. Die Bundesregierung hat die Absicht, das Normenwesen auch künftig im Rahmen der verfügbaren Mittel des Bundeshaushaltes zu fördern. Zum 30-jährigen Bestehen des Normenvertrages veranstaltete das DIN im Jahr 2005 ein Kolloquium. Die Würdigung des Vertrages aus politischer Sicht, Hintergründe zu seinem Entstehen sowie Bewertungen aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzes können der Festschrift entnommen werden. CEN - Europäische Normung Die Normung verlagert sich seit Jahren immer mehr von der nationalen auf die europäische Ebene. Umweltpolitisches Ziel des UBA ist es, in den europäischen Richtlinien eine noch konkretere Festlegung umwelt- und gesundheitsrelevanter Vorgaben zu erreichen. Europaweit geltende Normen erstellen das Europäische Komitee für Normung ( CEN ) und Europäische Komitee für Elektrotechnische Normung (CENELEC). CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sowie Island, Norwegen, Mazedonien, Türkei und die Schweiz. Außerdem gibt es eine größere Anzahl von sogenannten affilierten Mitgliedern und Partner-Normungsorganisationen. Die CEN-Arbeitsverfahren sind unter CEN-BOSS zusammengefasst. Die Grundsätze ihrer Zusammenarbeit sind als Allgemeine Leitlinien veröffentlicht. Die Kommission Arbeitsschutz und Normung ( KAN ) hat vor einigen Jahren zwei Berichte (KAN-Berichte 34 und 35) mit anschaulichen deutschsprachigen Übersichten über die Verfahrensabläufe bei der ISO und beim CEN herausgebracht. Die Politik des Neuen Ansatzes ( New Approach ) zur technischen Harmonisierung und Normung wurde 1985 eingeführt mit dem Ziel, den europäischen Binnenmarkt zu vereinheitlichen und zu beleben. Richtlinien nach diesem Konzept legen nur die grundlegenden Schutzanforderungen fest, denen die betroffenen Produkte genügen müssen, damit sie in allen Mitgliedsstaaten gehandelt werden dürfen. Die öffentlichen Belange – wie Umwelt- und Gesundheitsschutz – und wie diese technisch zu realisieren sind, legt CEN im Auftrag der EU-Kommission in europäischen Normen fest. Vor allem bei den europäischen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz haben die darin festgelegten Anforderungen einen erheblichen Einfluss auf den inhaltlichen Spielraum der Normengestaltung. Umweltpolitisches Ziel des UBA ist es, in den europäischen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz und in den Mandaten an CEN eine noch konkretere Festlegung von Umwelt- und gesundheitsrelevanten Vorgaben zu erreichen. Das UBA wird deshalb auch zukünftig auf allen Gestaltungsebenen mitarbeiten, damit Umwelt- und Gesundheitsaspekte in Richtlinien, Normungsaufträge der EU-Kommission an das CEN und in die Normen einfließen. Die EU-Verordnung zur Normung setzt unter anderem auf eine stärkere Beteiligung schon bei der Mandatserstellung und auf beschleunigte Prozesse in der Normung. Auch wenn es grundsätzlich zu begrüßen ist, wenn Normen zügig erarbeitet werden, muss man das aus Sicht des Umweltschutzes auch kritisch betrachten. Wo es oftmals sowieso schon schwer ist, Umweltgesichtspunkte adäquat in Normen einzubringen, könnte eine Beschleunigung der Arbeit dieses noch erschweren. Die Rolle der Europäischen Kommission für die Normung wird in dem „ Vademecum on European Standardisation “ erläutert. ISO - Internationale Normung Internationale Normen (ISO) werden durch die zunehmende Globalisierung auch für das UBA wichtiger. Die weltweit geltenden Maßstäbe werden bei der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und der Internationalen elektrotechnischen Kommission (IEC) erarbeitet. Die Zahl der Mitglieder, Komitees und veröffentlichten Normen sowie die Finanzierung der ISO können für das jeweils aktuelle Berichtsjahr der Seite „ ISO in figures “ entnommen werden. Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) hat vor einigen Jahren zwei Berichte (KAN-Berichte 34 und 35) mit anschaulichen deutschsprachigen Übersichten über die Verfahrensabläufe bei der ISO und beim CEN herausgebracht. Neuer Ansatz - New Approach Die Politik des Neuen Ansatzes (New Approach) zur technischen Harmonisierung und Normung wurde 1985 in der EU mit dem Ziel eingeführt, den europäischen Binnenmarkt zu vereinheitlichen und zu beleben. Richtlinien nach diesem Konzept legen nur die grundlegenden Schutzanforderungen fest, denen die betroffenen Produkte genügen müssen, damit sie in allen Mitgliedsstaaten gehandelt werden dürfen. Die öffentlichen Belange – wie Umwelt- und Gesundheitsschutz – und wie diese technisch zu realisieren sind, legt CEN im Auftrag der EU-Kommission in europäischen Normen fest. Vor allem bei den europäischen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz haben die darin festgelegten Anforderungen einen erheblichen Einfluss auf den inhaltlichen Spielraum der Normengestaltung. Umweltpolitisches Ziel des UBA ist es, in den europäischen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz und in den Mandaten an CEN eine noch konkretere Festlegung umwelt- und gesundheitsrelevanter Vorgaben zu erreichen. Das UBA wird deshalb auch zukünftig auf allen Gestaltungsebenen mitarbeiten, damit Umwelt- und Gesundheitsaspekte in Richtlinien, Normungsaufträge der EU-Kommission an das CEN und in die Normen einfließen. Gemäß Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft übermitteln die Mitgliedsstaaten der Kommission jeden Entwurf einer technischen Vorschrift, sofern es sich nicht um eine vollständige Übertragung einer internationalen oder europäischen Norm handelt. In dem Fall reicht die Mitteilung aus, um welche Norm es sich handelt.
Das Projekt "Untersuchungen von russischen Aktivkohlen im Hinblick auf ihren Einsatz in der Wasseraufbereitung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V., Technologiezentrum Wasser Karlsruhe (TZW), Außenstelle Dresden.
Das Projekt "Biodynamische Charakteristika bei Einwirkung von Ganzkoerperschwingungen in drei Schwingungsrichtungen separat und simultan" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung/Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.Die weltweit unsichere Datenlage hat zu kontroversen Standpunkten in den internationalen und nationalen Normungsgremien bezueglich der komplexen Beurteilung mehrdimensionaler Ganzkoerpervibration gefuehrt. Zur Klaerung der offenen Fragen sollen experimentelle Untersuchungen an einem ausreichend grossen, ausgewaehlten Versuchspersonenkollektiv durchgefuehrt werden. Die Versuchspersonen werden mit dem Hexadrive-Vibrationssimulator gegenueber Ganzkoerperschwingungen in Einzelrichtungen und komplex exponiert. Ein Vergleich zwischen diesen Schwingungscharakteristiken bei eindimensional oder mehrdimensional einwirkenden Schwingungen soll Aufschluesse darueber geben, ob die Bewertung in den nationalen und internationalen Normen dem neuen Erkenntnisstand entspricht. Die Datenanalyse wird Impulse geben fuer weiteren Forschungsbedarf, die kritische Sichtung vorhandener Normen zur Bewertung von Ganzkoerperschwingungen und gegebenenfalls deren Weiterentwicklung.
Das Projekt "Umweltrecht bei Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in Niedrigstandardlaendern" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bremen, Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht.Es soll einerseits juristisch, andererseits sozialwissenschaftlich untersucht werden, inwieweit das deutsche Recht auf die Direktinvestitionen in Niedrigstandardlaendern uebergreift, inwieweit sich die Unternehmen an selbstgesetzte Normen binden und diese auch in der Realitaet einhalten.
Das Projekt "Untersuchungen zur Resorptionsverfuegbarkeit von Schadstoffen in der Einzelfallpruefung zur Gefahrenbeurteilung - Praxistest zur Vollzugshilfe und Kostenreduzierung am Beispiel Osnabrueck" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stadt Osnabrück, Fachbereich Grün und Umwelt.Im Falle von Pruefwertueberschreitungen nach BBodSchV sollen einzelfallbezogene weitergehende Sachverhaltsermittlungen ueber das Vorliegen einer schaedlichen Bodenveraenderung oder Altlast entscheiden. Hier spielt die schutzgutbezogene Exposition und Verfuegbarkeit der Schadstoffe eine entscheidende Rolle. Zwar ist das Handwerkszeug fuer die Einzelfallpruefung (insbesondere der Entwurf einer Vornorm zur Ermittlung der Resorptionsverfuegbarkeit) mittlerweile verfuegbar, doch koennen der zusaetzliche notwendige Untersuchungsaufwand und die Uebertragbarkeit stichprobenbasierter Ergebnisse derzeit nicht abgeschaetzt werden. Am Beispiel der grossflaechigen Altablagerung 'Wueste in Osnabrueck' sollen im Rahmen des Vorhabens - die Substanz-, Boden- und matrixabhaengigen Bandbreiten der Resorptionsverfuegbarkeit ermittelt sowie - der Stellenwerte der Verfuegbarkeitsquoten und die Moeglichkeiten und Grenzen der kostensparenden Uebertragbarkeit in der Einzelfallpruefung beurteilt werden.
Das Projekt "Die Kontrolle allfaelliger Beeintraechtigungen der Gesundheit von Menschen durch nichtionisierende elektromagnetische Strahlungen bzw. Wechselfelder sowie durch statische oder aperiodisch-elektrische oder magnetische Felder" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz Österreich. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Wien, Institut für Nachrichtentechnik und Hochfrequenztechnik.Am Institut fuer Nachrichtentechnik und Hochfrequenztechnik wurde im Rahmen der unter dem in diesem Vorhaben genannten Thema erwaehnten Studie der Abschnitt 2., 'Hochfrequenz- und Mikrowellenfelder im Frequenzbereich 10 kHz - 3000 Ghz', ausgearbeitet. Ausgehend von den physikalischen Grundlagen elektromagnetischer Wellen wird ihre Wechselwirkung mit biologischen Substanzen behandelt. Besonderes Gewicht wird auf thermische sowie auf Resonanzeffekte im menschlichen Koerper gelegt. Einen weiteren wesentlichen Abschnitt bildet die Beschreibung und Wertung der derzeit ueblichen Mess- und Pruefverfahren. Daran schliesst eine Bestandsaufnahme der in Oesterreich relevanten Quellen elektromagnetischer Strahlung und eine Abschaetzung der durch sie moeglichen Belastung von Bedienungspersonal und Allgemeinbevoelkerung. Eine Diskussion nationaler Normen und der ihnen zugrunde liegenden Ueberlegungen bildet den Ausgangspunkt fuer einen Vorschlag fuer die Festlegung oesterreichischer Grenzwerte.
Das Projekt "Grundlagendokument Schallschutz: Harmonisierung europaeischer Baubestimmungen (Forschungsprojekt zu GEN/TC126 - Schallschutz in Gebaeuden), Harmonisierung europaeischer Baubestimmungen - Grundlagendokument Schallschutz" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Es wird/wurde ausgeführt durch: Physikalisch-Technische Bundesanstalt.Die Bauprodukten-Richtlinie 89/106/EWG (Bpr) nennt in Anhang I als eine der wesentlichen Anforderungen, die Gebaeude und Bauwerke, mittelbar also auch Bauteile und Baustoffe, zu erfuellen haben, den Schallschutz. Sie ist, da frei von technischen Regelungsinhalten, durch harmonisierte europaeische Normen und technische Zulassungen zu ergaenzen. Bestandteil der Mandate, die die Kommission der Europaeischen Gemeinschaften dem Comite Europeen de Normalisation (CEN) in Vorbereitung der Normungsarbeit erteilt, sind Grundlagendokumente. Im Grundlagendokument Schallschutz sollen bereits sehr detailliert technische Vorgaben fuer den Regelungsinhalt der kuenftigen CEN-Norm festgelegt werden. Durch das Ressortforschungsvorhaben sollen deutsche Erfahrungen, Anforderungen und Stellungsnahme, wissenschaftlich abgesichert, bei den internationalen Verhandlungen durchgesetzt werden.
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