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WISE WFD Reference Spatial Datasets reported under Water Framework Directive 2016 - PUBLIC VERSION - version 1.9, Sep. 2025

The dataset contains information on the European river basin districts, the river basin district sub-units, the surface water bodies and the groundwater bodies delineated for the 2nd River Basin Management Plans (RBMP) under the Water Framework Directive (WFD) as well as the European monitoring sites used for the assessment of the status of the above mentioned surface water bodies and groundwater bodies. The information was reported to the European Commission under the Water Framework Directive (WFD) reporting obligations. The dataset compiles the available spatial data related to the 2nd RBMPs due in 2016 (hereafter WFD2016). See http://rod.eionet.europa.eu/obligations/715 for further information on the WFD2016 reporting. See also https://rod.eionet.europa.eu/obligations/766 for information on the Environmental Quality Standards Directive - Preliminary programmes of measures and supplementary monitoring. Where available, spatial data related to the 3rd RBMPs due in 2022 (hereafter WFD2022) was used to update the WFD2016 data. See https://rod.eionet.europa.eu/obligations/780 for further information on the WFD2022 reporting. Note: * This dataset has been reported by the member states. The subsequent QC revealed some problems caused by self-intersections elements. Data in GPKG-format should be processed using QGIS.

WISE WFD Reference Spatial Datasets reported under Water Framework Directive 2016

The dataset contains information on the European river basin districts, the river basin district sub-units, the surface water bodies and the groundwater bodies delineated for the 2nd River Basin Management Plans (RBMP) under the Water Framework Directive (WFD) as well as the European monitoring sites used for the assessment of the status of the above mentioned surface water bodies and groundwater bodies. The dataset compiles the available spatial data related to the 2nd RBMPs due in 2016 (hereafter WFD2016). See http://rod.eionet.europa.eu/obligations/715 for further information on the WFD2016 reporting.

Änderungen geomorphodynamischer Prozesse in der Arktis (West-Spitzbergen): Indikatoren globalen Klimawandels?

Das Forschungsprojekt verfolgt das Ziel, beobachtbare Änderungen in der Geomorphodynamik und im Landschaftshaushalt nordpolarer Räume systematisch zu erfassen und deren Verursachung zu ergründen. Als Arbeitshypothese dient die Diskussion und Szenarienentwicklung des globalen Klimawandels ('Global Warming'), wobei von einer natürlichen Erwärmung seit der Mitte des 19. Jahrhunderts und einer potentiellen, progressiven und anthropogenen Klimabeeinflussung ('Treibhauseffekt') der letzten 60 Jahre ausgegangen wird. Als Modellregion wurde dafür das Adventtal und Umgebung in West-Spitzbergen ausgewählt. Kriterien waren dabei ein weit ausgedehntes, facettenreiches Periglazialrelief, gute Erreichbarkeit und Zugänglichkeit, die Verfügbarkeit von Karten- und Luftbildmaterial sowie die Zugriffsmöglichkeiten auf meteorologische Daten. Mit Hilfe einer detaillierten Kartierung und Dokumentation sollen subrezente, rezente und aktuell sich verändernde geomorphodynamische Prozesse als Indikatoren für Klimaänderungen (insbesondere Erwärmung) systematisch getestet, klassifiziert und bewertet werden. Weiterhin wird versucht, mögliche Auswirkungen einer Klimaveränderung im Landschaftshaushalt polarer Regionen als Szenario zu ermitteln.

GTS Bulletin: SPNO98 ENAL - Surface data (details are described in the abstract)

The SPNO98 TTAAii Data Designators decode as: T1 (S): Surface data T1T2 (SP): Special aviation weather reports A1A2 (NO): Norway (Remarks from Volume-C: NilReason)

Model Output Statistics for MAKKAUR LH (01092)

DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]

Model Output Statistics for VENABU (01380)

DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]

WISE WFD Reference Spatial Datasets reported under Water Framework Directive 2022 - INTERNAL VERSION - version 1.9, Sep. 2025

The dataset contains information on the European river basin districts, the river basin district sub-units, the surface water bodies and the groundwater bodies delineated for the 3rd River Basin Management Plans (RBMP) under the Water Framework Directive (WFD) as well as the European monitoring sites used for the assessment of the status of the above mentioned surface water bodies and groundwater bodies. This data set is available only for internal use of the European Commission and the European Environment Agency. Please enter the publicly available version to access data: https://sdi.eea.europa.eu/catalogue/srv/eng/catalog.search#/metadata/effd82dc-31cb-4bb6-8d8b-572322c124a2 The information was reported to the European Commission under the Water Framework Directive (WFD) reporting obligations. The dataset compiles the available spatial data related to the 3rd RBMPs due in 2022 (hereafter WFD2022). See http://rod.eionet.europa.eu/obligations/780 for further information on the WFD2022 spatial reporting. Note: * This dataset has been reported by the member states. The subsequent QC revealed some problems caused by self-intersections elements. Data in GPKG-format should be processed using QGIS.

HBEFA 5.1 – Emissionsdatenbank des Straßenverkehres aktualisiert

<p>Das Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehres „HBEFA“ wurde bezüglich der Emissionsfaktoren und der modellierten Schadstoffe auf den neuesten wissenschaftlichen Stand gebracht. Mit HBEFA 5.1 wurde auch die Datenbank selbst modernisiert und von Microsoft Access auf die Programmiersprache Python umgestellt. Dabei erhält auch die Abfragemaske ein neues Design mit zusätzlichen Features.</p><p>Das Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA) enthält als Datenbank spezifische Emissionswerte für die gängigsten Fahrzeugtypen wie Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge, Linien- und Reisebusse sowie Motorräder. HBEFA liefert dabei Emissionsdaten für alle regulierten sowie eine Reihe von nicht-regulierten Luftschadstoffen und Klimagasen sowie für den Kraftstoffverbrauch. Neben Emissionsfaktoren für den betriebswarmen Motor enthält das Handbuch auch Emissionsfaktoren für Kaltstart- und Verdampfungsemissionen.</p><p>Das HBEFA wurde erstmals im Jahr 1995 in Kooperation der Umweltbehörden der Länder Schweiz, Österreich und Deutschland veröffentlicht, um eine einheitliche Datengrundlage für die Berichterstattung schädlicher Emissionen auf EU-Ebene zu schaffen. An der Weiterentwicklung beteiligen sich mittlerweile Verkehrs- und Umweltbehörden aus sechs europäischen Ländern (Deutschland, Frankreich, Norwegen, Österreich, Schweden und Schweiz). Für Deutschland ist dies das Umweltbundesamt. Das HBEFA wird von Bundesbehörden zur Berichterstattung und von den Landesbehörden zur Erstellung von Szenarien und Prognosen im Rahmen von Luftreinhalteplänen verwendet. Mit Hilfe der modellierten Emissionsentwicklung dient das HBEFA zur Darstellung der Auswirkungen von emissionsmindernden Maßnahmen des Verkehrs auf die Luftqualität.</p><p>Die jetzt veröffentlichte Version HBEFA 5.1 basiert auf den neusten Messdaten zum Emissionsverhalten auf dem Rollenprüfstand und unter realen Bedingungen, ermittelt durch portable Messungen (PEMS), Remote Sensing und Plume Chasing. Aktuelle Statistiken fließen ebenfalls in HBEFA ein.</p><p>Die neue Version enthält neben einer generellen Aktualisierung der bestehenden Inhalte aber auch einige Neuerungen. So werden zum Beispiel die Abrieb- und Aufwirbelungsemissionsfaktoren differenziert nach detaillierten Fahrzeugtypen und Prozessen ausgegeben, es sind nun auch für schwere Nutzfahrzeuge und batterie-elektrische Fahrzeuge Kaltstart-Emissionsfaktoren verfügbar sowie neue und detailliertere Fahrzeugtypen (L-Kategorie, Lastwagen-Größenklassen) aufgenommen worden. Ebenso sind Euro 7-Emissionsfaktoren für Pkw und Nutzfahrzeuge verfügbar, die auf Basis der gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte erarbeitet worden sind. Neue Erkenntnisse und Messmethoden führten außerdem zur Aufnahme von vier weiteren nicht-regulierten Schadstoffen: Formaldehyd, Acetaldehyd, Isocyansäure und Salpetersäure. Erkenntnisse aus europäischen Studien, die zeigen, dass eine relevante Anzahl von Manipulationen an Abgasnachbehandlungsanlagen von schweren Nutzfahrzeugen zu erheblichen Mehremissionen bei Stickstoffdioxid führen, wurden ebenfalls in den NOx-Emissionen der Fahrzeugflotten berücksichtigt.</p><p>Über die Jahre wuchs die Datenmenge stetig an, sodass sie von Microsoft Access nicht mehr bewältigt werden konnte. Mit HBEFA 5.1 entstand nun eine auf der Programmiersprache Python basierte Server-Client-Lösung, deren grafische Benutzeroberfläche auch ein neues, benutzerfreundliches Aussehen bekommen hat.</p><p>Alle Aktualisierungen und ausgewählte Ergebnisse sind in Dokumenten des Updates auf der <a href="https://www.hbefa.net/de/news">HBEFA-Webseite</a> zu finden.</p><p>Die Datenbank inklusive Support über den externen Auftragnehmer INFRAS ist für Interessierte gegen Zahlung einer Lizenzgebühr nutzbar.</p>

Nächster Meilenstein im PFAS-Beschränkungsverfahren erreicht

<p>Die Überarbeitung des Hintergrunddokuments zur geplanten Beschränkung von PFAS ist abgeschlossen. Die einreichenden Behörden aus fünf europäischen Ländern haben über 5600 Kommentare ausgewertet und relevante Informationen integriert. Das Dokument wurde nun von der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht – ein wichtiger Meilenstein im europäischen PFAS-Beschränkungsverfahren.</p><p>Im Januar 2023 wurde von den für für die europäische Chemikalienverordnung ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>⁠ zuständigen nationalen Behörden Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens und Schwedens, im Folgenden als „Dossiereinreicher“ bezeichnet, ein umfassender Anhang-XV-Bericht zur Einleitung eines Beschränkungsverfahrens für Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PFAS#alphabar">PFAS</a>⁠) vorgelegt. Er betrifft mehr als 10.000 Stoffe, die in der Umwelt sehr persistent sind und andere bedenkliche inhärente Eigenschaften aufweisen. PFAS-haltige Produkte sind in der Gesellschaft weit verbreitet.</p><p>Seit dem Ende der sechsmonatigen Konsultation zum Anhang-XV-Bericht im September 2023 wurde dieser von den Dossiereinreicher schrittweise aktualisiert, um die <a href="https://echa.europa.eu/de/comments-submitted-to-date-on-restriction-report-on-pfas">Informationen aus der Konsultation zu berücksichtigen</a>. In dieser Phase des Verfahrens wird der Bericht als Hintergrunddokument bezeichnet.</p><p>Die Dossiereinreicher haben die endgültige Fassung des Hintergrunddokuments <a href="https://echa.europa.eu/de/-/echa-publishes-updated-pfas-restriction-proposal">am 24.&nbsp;Juni&nbsp;2025 an die ECHA übermittelt</a>. Damit ist die Arbeit der Dossiereinreicher in dieser Phase des Beschränkungsverfahrens abgeschlossen.</p><p>Die Dossiereinreicher haben alle der über 5600 Konsultationskommentare sorgfältig auf relevante Informationen geprüft, darunter zum Beispiel fundierte Nachweise zu Bedenken hinsichtlich der Gesundheit und der Umwelt, Verwendungen, Mengen, Emissionen, Alternativen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Zusammen mit verfügbaren wissenschaftlichen Publikationen und Fachveröffentlichungen ergänzen diese Informationen die Informationsbasis für eine Beschränkung der PFAS mit entweder befristeten oder unbefristeten verwendungsspezifischen Ausnahmeregelungen, sofern dies als angemessen bewertet wird. Unbefristete Ausnahmeregelungen werden dabei mit Risikominderungsmaßnahmen kombiniert, die eine vergleichbare Wirksamkeit im Hinblick auf die Emissionsminderung erreichen können.</p><p>Die Kommentare ermöglichten eine Verbesserung der Bewertung der ursprünglich betrachteten Verwendungsbereiche und eine Verfeinerung der Beschränkungsoptionen, aber auch eine Bewertung übergeordneter Themen. Dazu gehören Themen wie die Frage, ob Ausnahmeregelungen für den Gebrauchtmarkt, das Recycling oder Ersatzteile erforderlich sind.</p><p>Darüber hinaus wurden acht Sektoren in das Hintergrunddokument aufgenommen, die im ursprünglichen Anhang-XV-Bericht entweder nicht oder nur teilweise innerhalb anderer Sektoren adressiert wurden. Dabei handelt es sich um folgende Verwendungsbereiche/Sektoren: drucktechnische Anwendungen, Dichtungsanwendungen, Maschinenanwendungen, sonstige medizinische Anwendungen (außerhalb des Anwendungsbereichs von Arzneimittelwirkstoffen und Medizinprodukten), Sprengstoffe, militärische Anwendungen, technische Textilien und breitere industrielle Verwendungen (z. B. Lösungsmittel und Katalysatoren, die in industriellen Umgebungen verwendet werden).</p><p>Die neuen Informationen, die während der Konsultation eingegangen sind, haben zu einer erheblichen Erweiterung des Hintergrunddokuments geführt. Dies zeigt sich beispielsweise daran, dass der Hauptbericht mehr als 100 Seiten länger ist und Anhang E, der Informationen zu Alternativen, umweltbezogenen und wirtschaftlichen Auswirkungen enthält, mehr als 800 Seiten länger ist als der ursprüngliche Anhang-XV-Bericht von 2023. Dies spiegelt den enormen Wissenszuwachs über PFAS wider, der durch den Beschränkungsprozess ausgelöst wurde.</p><p>Die wissenschaftlichen Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA bereiten derzeit ihre Stellungnahmen auf der Grundlage des Hintergrunddokuments und der während der Konsultation eingegangenen Kommentare vor. Die ECHA wird der Europäischen Kommission die Stellungnahmen des RAC und des SEAC übermitteln, und diese wird nach Konsultation der EU-Mitgliedstaaten endgültig über die Beschränkung entscheiden. Weitere Informationen zum Zeitplan und zum Verfahren werden auf der Webseite der ECHA veröffentlicht.</p><p><a href="https://www.baua.de/DE/Services/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/pm30-25.html">Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum aktuellen Stand des europäischen PFAS-Beschränkungsverfahrens.</a></p>

Europäischer Emissionshandel in Sachsen-Anhalt Was ist der Europäische Emissionshandel? Wie ist die Situation in Sachsen-Anhalt? Welche Einsatzstoffe sind für Sachsen-Anhalt relevant? Wie funktionieren die Verteilung und der Handel mit Emissionsberechtigungen? Was bedeutet dies für das Land Sachsen-Anhalt?

Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS 1) ist ein marktwirtschaftlicher Ansatz zur Reduktion von Treibhausgasen in Europa und wird derzeit bei Energie- und Industrieanlagen sowie beim Luft- und Seeverkehr zur Anwendung gebracht. Innerhalb der Europäischen Union (inklusive Island, Liechtenstein und Norwegen, EU 30) gelten feste Höchstmengen an Gesamtemissionen, die von den betreffenden Anlagen innerhalb eines Jahres ausgestoßen werden dürfen. Mit jedem Jahr verringert sich diese Höchstmenge. Dadurch kommt es zu einer Einsparung von Emissionen. Die Unternehmen, die zum Emissionshandel verpflichtet sind, müssen dafür Berechtigungen erwerben und in entsprechender Menge abgeben. Angebot und Nachfrage im Hinblick auf die Emissionsberichtigungen regulieren deren Preis. Die am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen entscheiden dabei selbst, ob es für sie wirtschaftlicher ist, den Preis für die Emissionsberechtigungen zu zahlen oder in Emissionsminderungsmaßnahmen zu investieren. Somit können auf die für die Unternehmen wirtschaftlichste Art Treibhausgasemissionen eingespart werden. Sachsen-Anhalt ist ein Land, das durch große Braunkohlevorkommen im Süden bereits früh gute Bedingungen für energieintensive Unternehmen bot. Aus diesem Blickwinkel ist es nicht verwunderlich, dass für Sachsen-Anhalt sowohl der Energie- als auch der Industriesektor von großer Bedeutung sind – Sektoren, die großes Potential zur Senkung von Treibhausgasen besitzen, weshalb sie seit 2005 am Europäischen Emissionshandel teilnehmen. Aus diesem Grund werden der Emissionshandel und etwaige Klimaschutzmaßnahmen der Unternehmen im Land inhaltlich begleitet, um die Ergebnisse der Politik oder der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Das Landesamt für Umweltschutz bereitet die Informationen der Europäischen Union (Unionsregister) sowie der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) für Sachsen-Anhalt auf. Des Weiteren fließen die Daten in den Treibhausgasbericht für Sachsen-Anhalt ein. In Sachsen-Anhalt stammen aktuell rund 60 % der Treibhausgasemissionen aus Anlagen, die am EU-ETS 1 teilnehmen. Während zur Einführung des Europäischen Emissionshandels ca. zwei Drittel der sachsen-anhaltischen EU-ETS 1-Emissionen aus Energieerzeugungsanlagen stammten, verringerte sich dieser Wert über die Jahre auf ca. die Hälfte der EU-ETS 1-Emissionen (siehe Diagramm 1). Damit stellen sie 2024 ca. 8 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalent (CO 2 -Äq.). Ein CO 2 -Äquivalent beschreibt dabei die Klimawirkung verschiedener Treibhausgase in Relation zu Kohlenstoffdioxid (CO 2 ). So wird beispielsweise 1 Kilogramm Lachgas (N 2 O) in seiner Klimawirkung mit einem Äquivalent von 265 Kilogramm CO 2 berücksichtigt bzw. 265 Kilogramm CO 2 -Äquivalent (1 kg CO 2 = 1 kg CO 2 -Äq.). Neuere Erkenntnisse gehen davon aus, dass man sogar für 1 Kilogramm N 2 O 273 ± 130 Kilogramm CO 2 -Äq. ansetzen sollte. Die andere Hälfte stammt aus den Industrieanlagen, deren Emissionsmenge 2013 auf ein den Energieanlagen vergleichbares Niveau gehoben wurde. Die Emissionen aus der Industrie waren lange Zeit konstant und begannen erst in den letzten Jahren etwas zu sinken. Ursachen für diese Entwicklungen liegen einerseits in der Reduktion der Emissionen aus Energieanlagen infolge des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, dem Kohleausstieg und der Preisentwicklung am Strommarkt und für Emissionsberechtigungen. Eine Rolle spielen außerdem die Witterung in den Wintermonaten sowie das Auftreten von Wind und Sonnenschein generell. Andererseits wird das Emissionshandelssystem im Bereich der Industrieanlagen weiterhin fortwährend überarbeitet. Weitere Tätigkeiten werden einbezogen, wodurch die Zahl der Anlagen bzw. der Emissionen aus diesen teilweise schlagartig steigt (siehe 2013). Die Emissionen der letzten Jahre stehen deutlich im Zeichen der Corona-Pandemie sowie des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und deren wirtschaftlichen Auswirkungen. Zuletzt entspannten sich die äußeren Umstände ein wenig. Damit verbundene Rebound-Effekte führten u. a. dazu, dass die Emissionen im Jahr 2024 in Sachsen-Anhalt nicht weiter sanken. Im Hinblick auf die verwendeten Einsatzstoffe in den emissionshandelspflichtigen Anlagen in Sachsen-Anhalt zeigt sich, dass drei Stoffe bzw. Stoffgruppen das Gros der sachsen-anhaltischen Emissionen verursachen: Braunkohle, Erdgas und sonstige Brennstoffe wie beispielsweise Rest- und Abfallstoffe der Wirtschaft (siehe Diagramm 2). Der zuletzt absteigende Trend der Emissionen aus diesen Einsatzstoffen liegt in den bereits oben genannten Aspekten begründet: die Stromerzeugung mit Braunkohle ist verglichen mit anderen Energieträgern kostenintensiv, nicht zuletzt durch die hohen spezifischen Emissionen je Kilowattstunde und entsprechend hohen Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten. Infolge des Ukrainekonfliktes stieg der Preis von Erdgas, was die Energieerzeugung aus diesem ebenso verteuerte. Der Einsatz sonstiger Brennstoffe, die oftmals Verwendung in Industrieprozessen finden, sank aufgrund der wirtschaftlichen Herausforderungen und, damit teilweise verbunden, sinkender Produktionsmengen der letzten Jahre ebenfalls. Berechtigungen (bzw. Zertifikate) zum Ausstoß von Treibhausgasen erhalten die zum Emissionshandel verpflichteten Unternehmen auf zwei Wegen: zum einen werden Berechtigungen unter bestimmten Bedingungen kostenlos verteilt, zum anderen können die Zertifikate an der EEX in Leipzig ersteigert werden. Zur Einführung des Emissionshandels waren die meisten Anlagen sehr gut mit kostenlosen Zertifikaten ausgestattet, bei den Industrieanlagen lag die Zahl kostenloser Zertifikate sogar über der Emissionsmenge (siehe Diagramm 3). Mit einer derartigen Konstellation zeigt ein Instrument wie der Emissionshandel wenig Wirkung. Die Preise für die Zertifikate waren sehr gering und es wurde wenig in den Klimaschutz investiert. Im Laufe der Zeit wurde der Mechanismus zur Vergabe kostenloser Emissionsberechtigungen immer weiter optimiert. Zum Beispiel erhalten Energieanlagen, die ausschließlich der Stromerzeugung dienen, seit 2013 keine kostenlosen Zertifikate mehr. Industrieanlagen werden hinsichtlich eines Benchmarks betrachtet, der die umweltschonendsten Produktionsmethoden als Standard für die Verteilung von kostenlosen Berechtigungen setzt. Seit 2013 dürfen außerdem keine Zertifikate aus Kyoto-Mechanismen in den Emissionshandel einfließen. Anhand dieser und anderer Aspekte verringerte sich die Ausstattung von Energieanlagen mit kostenlosen Zertifikaten deutlich. Sie müssen inzwischen den Großteil ihrer Zertifikate ersteigern, was wiederum Anreize für Investitionen in den Klimaschutz schafft. Industrieanlagen erhalten immer noch sehr viele Zertifikate kostenlos zugeteilt. Dies soll vor allem verhindern, dass Anlagenbetreiber ihre Produktion in Regionen auslagern, wo dem Klimaschutz eine geringere Bedeutung beigemessen wird als in der Europäischen Union (sog. Carbon Leakage). Doch auch hier wurden in den letzten Jahren Anpassungen vorgenommen. Mit dem Grenzausgleichsmechanismus CBAM werden nach und nach für Produkte, die in der Europäischen Union dem Emissionshandel unterliegen und eingeführt werden, ebenso Zertifikate fällig. Durch den zusätzlichen Kostenfaktor verlieren diese gegenüber emissionsärmer produzierten inländischen Produkten an Attraktivität. Je weiter CBAM voranschreitet, umso mehr werden die kostenlosen Berechtigungen für Industrieanlagen zurückgefahren. Es ist vorgesehen, dass im Jahr 2030 keinerlei Zertifikate mehr kostenlos zur Verfügung gestellt werden und alle Anlagenbetreiber ihren Bedarf durch Ersteigerung decken müssen. Dies gilt sowohl für Energie- als auch für Industrieanlagen. Sachsen-Anhalt hat aufgrund seiner (Industrie-)Geschichte verglichen mit anderen Bundesländern einen hohen CO 2 -Ausstoß. Viele Produkte, die in anderen Bundesländern verbraucht werden, werden in Sachsen-Anhalt hergestellt. Nichtsdestotrotz entsteht dadurch eine Verantwortung für das Land, seinen Treibhausgasausstoß zu verringern. Für die Braunkohlekraftwerke im Land, die für sehr hohe CO 2 -Emissionen verantwortlich sind, liegen teilweise bereits Pläne für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen vor, manche befinden sich auch schon in der Umsetzung. Sachsen-Anhalts größtes Braunkohlekraftwerk beispielsweise muss infolge des Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) spätestens Ende 2034 den Betrieb einstellen. Da der Standort jedoch für die Energieerzeugung erhalten bleiben soll, werden hier zukünftig klimaschonendere Wege beschritten. Aber auch Kraftwerke, die nicht vom KVBG betroffen sind, müssen ihren Treibhausgasausstoß weiter verringern, um zum Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 beizutragen. Auch die Industrieanlagen müssen ihre Emissionen deutlich reduzieren. Da bei den Industrieanlagen aktuell verringerte Emissionen noch vielfach auf verringerte Produktionen infolge der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen sind, sind hier noch die Herausforderungen noch größer. Letzte Aktualisierung: 20.10.2025

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