The Urban Waste Water Treatment Directive concerns the collection, treatment and discharge of urban waste water and the treatment and discharge of waste water from certain industrial sectors. The objective of the Directive is to protect the environment from the adverse effects of the above mentioned waste water discharges. This series contains time series of spatial and tabular data covering Agglomerations, Discharge Points, and Treatment Plants.
<p>Mit Wechsel des Verbraucherschutzes ins Bundesumweltministerium 2021 war die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ bis 31.12.2025 im UBA angesiedelt. Sie setzt keine individuellen Verbraucheransprüche durch, sondern wird bei grenzüberschreitenden europäischen Sachverhalten aktiv, wenn die Rechte vieler Verbraucher*innen durch ein Unternehmen verletzt oder gefährdet sind.</p><p><p><strong>Genereller Hinweis: </strong></p><p>Die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ ist <strong>kein direkter Ansprechpartner für Verbraucher*innen</strong>. Unten finden Sie Hinweise, an wen Sie sich wenden können.</p><p><strong>Aktueller Hinweis:</strong></p><p>Aufgrund des 2025 erfolgten Wechsels der Zuständigkeit für den Verbraucherschutz und die Verbraucherrechtsdurchsetzung vom Bundesumweltministerium zurück ins Bundesjustizministerium <strong>ist auch die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im Umweltbundesamt zum 01.01.2026 ins Bundesamt für Justiz gewechselt. </strong>In Kürze werden wir auf den neuen Internetauftritt verlinken.</p></p><p><strong>Genereller Hinweis: </strong></p><p>Die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ ist <strong>kein direkter Ansprechpartner für Verbraucher*innen</strong>. Unten finden Sie Hinweise, an wen Sie sich wenden können.</p><p><strong>Aktueller Hinweis:</strong></p><p>Aufgrund des 2025 erfolgten Wechsels der Zuständigkeit für den Verbraucherschutz und die Verbraucherrechtsdurchsetzung vom Bundesumweltministerium zurück ins Bundesjustizministerium <strong>ist auch die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im Umweltbundesamt zum 01.01.2026 ins Bundesamt für Justiz gewechselt. </strong>In Kürze werden wir auf den neuen Internetauftritt verlinken.</p><p>Zuständigkeiten von „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im UBA und Rechtsgrundlagen</p><p>In Deutschland erfolgt die Rechtsdurchsetzung wirtschaftlichen Verbraucherschutzrechts regelmäßig nicht auf behördlichem, sondern auf zivilrechtlichem Wege. Verbraucher*innen setzen ihre Rechte entweder selbst durch und/oder Verbraucherschutzverbände oder Konkurrenten gehen gegen die „schwarzen Schafe“ mit Abmahnungen und Unterlassungsklagen vor.</p><p>Darüber hinaus setzt das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> im Rahmen des europäischen Behördennetzwerks „Consumer Protection Cooperation“ (kurz: „CPC“) grenzüberschreitend die <strong>kollektiven</strong> wirtschaftlichen Interessen von Verbraucher*innen durch.</p><p>Grundlage der Zusammenarbeit ist die <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2017/2394/oj">Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017</a> über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004, die sogenannte CPC-Verordnung. Durch diese wurden Strukturen der Zusammenarbeit geschaffen, die in den Mitgliedstaaten die Benennung zuständiger Behörden sowie einer zentralen Verbindungsstelle vorsehen.</p><p>Zentrale Verbindungsstelle ist in Deutschland das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a>). Als eine von mehreren zuständigen Behörden wurde das Umweltbundesamt (UBA) benannt, mit der Folge, dass hier die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ eingerichtet wurde.</p><p>Die CPC-Verordnung zielt auf eine effektive Zusammenarbeit der Verbraucherschutzbehörden in den EU-Mitgliedstaaten sowie den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen ab. Bei Verstößen gegen „Unionsrecht zum Schutz der Verbraucherinteressen“ (= alle im Anhang der CPC-Verordnung aufgeführten Verordnungen und Richtlinien) ergreift die zuständige Behörde alle erforderlichen und verhältnismäßigen Ermittlungs- und Durchsetzungsmaßnahmen. Für die überwiegende Zahl der aufgeführten Verordnungen und Richtlinien ist das UBA zuständig.</p><p>Neben dem UBA sind im CPC-Netzwerk folgende weitere deutsche Behörden im Rahmen ihrer Aufgabengebiete tätig: das Luftfahrt-Bundesamt, die Bundesnetzagentur, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, das Eisenbahn-Bundesamt sowie die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Die jeweiligen Zuständigkeiten ergeben sich aus dem <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vschdg">Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates</a> über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (EU-VSchDG).</p><p>Wie setzt die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ die Verbraucherrechte europäischer Bürger*innen durch?</p><p>In die Zuständigkeit des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> fallen beispielsweise Verstöße gegen Rechtsakte, die Unternehmen unlautere Geschäftspraktiken – wie irreführende Nachhaltigkeitsaussagen – verbieten. Bei einem Verstoß oder einem dahingehenden Verdacht werden Auskunfts- oder Durchsetzungsersuchen mithilfe einer EU-Datenbank, dem Binnenmarkt-Informationssystem „IMI“ (kurz für Internal Market Information System), in beide Richtungen gestellt: Das UBA wird auf Ersuchen seiner ausländischen Partnerbehörden tätig oder ersucht umgekehrt diese Behörden darum, die Rechte deutscher Verbraucher*innen zu schützen.</p><p>Abhängig vom konkreten Sachverhalt kann das UBA die Bereitstellung aller relevanten Informationen, Daten oder Dokumente verlangen und ggf. auch Durchsuchungen vornehmen sowie die Einstellung von Verstößen durch die*den Unternehmer*in schriftlich anordnen und ggf. Geldbußen oder Zwangsgelder verhängen. Es ist aber grundsätzlich auch befugt, die Kooperation mit betroffenen Unternehmen zu suchen und mit ihnen über Zusagen zu verhandeln, wie ein Verstoß gegen Verbraucherrechte behoben werden könnte. Schließlich kann das UBA, statt selbst vorzugehen, auch einen Dritten – Verbraucher- oder Unternehmerverband – damit beauftragen, zivilrechtlich auf das Abstellen der Verstöße hinzuwirken und dies ggf. im Wege einer Unterlassungsklage durchzusetzen.</p><p>Neben der Bearbeitung von Einzelfällen, die auch ein- und ausgehende Warnmeldungen umfassen, beteiligt sich das UBA auf der Grundlage der CPC-Verordnung außerdem an sogenannten „Sweeps“. Das sind stichprobenartige Marktüberprüfungen, ob Angebote, die Unternehmen ihren Kundinnen*Kunden machen, den gesetzlich vorgegebenen Kriterien genügen.</p><p><p><strong>Ein Fallbeispiel</strong></p><p>Sarah Vaasen aus Berlin sind nachhaltige Produkte wichtig. Daher bestellt sie eine Hose bei einem französischen Online-Händler, der auf seiner Internetseite – wie sich später herausstellen wird fälschlicherweise – mit dem Slogan „Europas umweltfreundlichste Modemarke“ wirbt. Ein Fernsehbeitrag zum Thema „Greenwashing“ macht sie jedoch stutzig. „Greenwashing“ sind PR-Methoden, die darauf zielen, einem Unternehmen ein umweltfreundliches Image zu verleihen, ohne dass es dafür eine hinreichende Grundlage gibt. Sie schaut sich daraufhin die Internetseite des Online-Händlers noch einmal genauer an, findet jedoch keine weiterführenden Informationen zu dessen Nachhaltigkeitsaussage. Verärgert wendet sich Sarah Vaasen an ihre örtliche Verbraucherzentrale. Dort stellt man fest, dass sie nicht die Einzige ist, die sich über den Online-Händler beschwert. Die daraufhin von der Verbraucherzentrale involvierte Organisationseinheit im UBA „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ setzt sich jetzt mit ihrer französischen Partnerbehörde in Verbindung, um die Rechte der Verbraucher*innen grenzüberschreitend durchzusetzen. Nachdem die französische Partnerbehörde dem Online- Händler Gelegenheit zur Schilderung seiner Sicht gegeben hat, erkennt dieser an, dass er unrechtmäßig gehandelt hat, und entfernt den Slogan von seiner Internetseite.</p></p><p><strong>Ein Fallbeispiel</strong></p><p>Sarah Vaasen aus Berlin sind nachhaltige Produkte wichtig. Daher bestellt sie eine Hose bei einem französischen Online-Händler, der auf seiner Internetseite – wie sich später herausstellen wird fälschlicherweise – mit dem Slogan „Europas umweltfreundlichste Modemarke“ wirbt. Ein Fernsehbeitrag zum Thema „Greenwashing“ macht sie jedoch stutzig. „Greenwashing“ sind PR-Methoden, die darauf zielen, einem Unternehmen ein umweltfreundliches Image zu verleihen, ohne dass es dafür eine hinreichende Grundlage gibt. Sie schaut sich daraufhin die Internetseite des Online-Händlers noch einmal genauer an, findet jedoch keine weiterführenden Informationen zu dessen Nachhaltigkeitsaussage. Verärgert wendet sich Sarah Vaasen an ihre örtliche Verbraucherzentrale. Dort stellt man fest, dass sie nicht die Einzige ist, die sich über den Online-Händler beschwert. Die daraufhin von der Verbraucherzentrale involvierte Organisationseinheit im UBA „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ setzt sich jetzt mit ihrer französischen Partnerbehörde in Verbindung, um die Rechte der Verbraucher*innen grenzüberschreitend durchzusetzen. Nachdem die französische Partnerbehörde dem Online- Händler Gelegenheit zur Schilderung seiner Sicht gegeben hat, erkennt dieser an, dass er unrechtmäßig gehandelt hat, und entfernt den Slogan von seiner Internetseite.</p><p>Die so genannten „Green Claims“ sind aber nur ein denkbares Handlungsfeld. Dark Patterns, Subscription Traps und unklare AGB sind ebenfalls zu nennen.</p><p>Wohin können sich Verbraucher*innen wenden?</p><p>Verbraucher*innen können sich bei Streitigkeiten mit Unternehmen mit Sitz in Deutschland bei einer <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/">Verbraucherzentrale</a> oder der <a href="https://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/">Wettbewerbszentrale</a> über den vermuteten Verstoß informieren oder dort eine Beschwerde einreichen.</p><p>Für individuelle Streitigkeiten mit Unternehmen aus dem EU-Ausland ist darüber hinaus das <a href="https://www.evz.de/fragen-beschwerden.html">Europäische Verbraucherzentrum Deutschland</a> mit Sitz in Kehl zuständig.</p><p>Außerdem können Verbraucher*innen sich an die rechtsberatenden Berufe oder <a href="https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Verbraucherstreitbeilegung/Verbraucherschlichtungsstellen/Uebersicht_node.html">Verbraucherschlichtungsstellen</a> wenden.</p><p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> und die Organisationseinheit „Verbraucherschutz und Durchsetzung“ sind keine Beschwerdestellen.</p><p>Wie erfährt das UBA von Rechtsverstößen?</p><p>In der Regel erhält das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland die Anregung, ein Verfahren einzuleiten, wenn dort eine Vielzahl von Beschwerden gegen ein Unternehmen vorliegen.</p><p>Weitere Ersuchen können sich aus den jährlich stattfindenden „Sweeps“ im CPC-Netzwerk (siehe oben) ergeben, bei denen zu einem bestimmten Thema Marktstichproben durch das UBA vorgenommen werden.</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/verbraucherschutz-umweltbundesamt-beteiligt-sich-an"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/verbraucherschutz-mehr-transparenz-in-den-agb-von"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/social-media-vier-von-fuenf-influencerinnen"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/verbraucherschutz-erfolg-gegen-greenwashing"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/verbraucherschutz-uba-geht-gegen-chinesischen"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/umweltaussagen-zu-fernbusreisen-bundesgerichtshof"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/greenwashing-erkennen-transparenz-schaffen"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/verbraucherschutz-second-hand-plattformen-auf-dem"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/umweltbundesamt-untersagt-irrefuehrende-online"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p>
Stratosphärisches Sulphataerosol ist von großer Bedeutung für das Klimasystem, weil es solare Strahlung streut und damit die planetare Albedo der Erde erhöht. Es ist außerdem wichtig für die Chemie der Stratosphäre, weil die Aerosolpartikel an der Chloraktivierung - sogar außerhalb der Polarwirbel - sowie bekanntermaßen an der Bildung polarer stratosphärischer Wolken beteiligt sind. Darüber hinaus ist stratosphärisches Aerosol laut dem 5. Sachstandsbericht des Intergovernmental Panel on Climate Change mitverantwortlich für die gegenwärtige Erwärmungspause. Boden-gestützte Lidar-Beobachtungen stellen eine der genauesten Methoden zur Fernerkundung stratosphärischer Aerosole dar. Im Rahmen des hier vorgeschlagenen Forschungsprojekts sollen Lidar-Messungen an 3 unterschiedlichen Orten - die bisher noch nicht zur Untersuchung stratosphärischer Aerosole verwendet wurden - genutzt werden. Die Lidar Systeme werden vom Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik (IAP) e.V. an der Universität Rostock in Kühlungsborn betrieben und befinden sich im ALOMAR Observatorium in Andenes (Norwegen), auf der Davis Forschungsstation (Antarktis), sowie in Kühlungsborn. Zwei der Lidar-Messreihen decken gegenwärtig einen Zeitraum von 20 Jahren ab und die Lidar-Messungen in Alomar werden bei mehreren Wellenlängen durchgeführt, was die Ableitung von Teilchengrößen der stratosphärischen Aerosolpartikel erlaubt. Ein Alleinstellungsmerkmal der Lidar-systeme ist ihre Tageslichtfähigkeit, d.h., die Messungen können nicht nur nachts durchgeführt werden, was erstmals die Messung stratosphärischer Aerosole im polaren Sommer erlaubt. Die Lidar-Rohdaten werden in der ersten Phase des Projekts in vertikale Profile des Rückstreukoeffizienten und/oder der Aerosolextinktion konvertiert. Darüber hinaus werden aus den Mehrfarbenmessungen in ALOMAR Aerosolteilchengrößen bestimmt. In der zweiten Projektphase werden die abgeleiteten Aerosolzeitreihen verwendet, um deren zeitliche Variabilität sowie Langzeittrends über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren zu untersuchen und zu quantifizieren. Hierbei spielen saisonale Variationen, Einflüsse der QBO (Quasi-Biennial-Oscillation) und von Vulkanausbrüchen eine entscheidende Rolle. Die abgeleiteten Aerosolteilchengrößen liefern außerdem dringend benötigte Randbedingungen für die Ableitung der stratosphärischen Aerosolextinktion aus Satellitenmessungen des Horizont-gestreuten Sonnenlichts. Diese Messmethode wurde in der Vergangenheit zur Auswertung verschiedener Satellitendatensätze (z.B. OSIRIS/Odin, SCIAMACHY/Envisat, OMPS-LP/Suomi) verwendet und basiert auf a priori Wissen der Größenverteilung stratosphärischer Aerosole. Die zu erwartenden Ergebnisse liefern wichtige neue Kenntnisse über die Variabilität und Langzeittrends stratosphärischer Aerosolparameter (Extinktion, optische Dichte und Teilchengröße) sowie des Strahlungsantriebs des stratosphärischen Aerosols in mittleren und hohen nördlichen Breiten und über dekadische Zeitskalen.
In 15 Laendern (Australien, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Japan, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Oesterreich, Portugal, Schweden, Spanien, Tuerkei, Ungarn und USA) werden Untersuchungen zur Entwicklung von Antwortskalen durchgefuehrt. Es sollen gleichabstaendige Skalen konstruiert werden, die in persoenlichen und telefonischen Befragungen eingesetzt werden koennen. Zukuenftig soll von den beteiligten Forschern und Forscherinnen zumindest eine Frage zur allgemeinen Laermbelaestigung in jede Untersuchung aufgenommen und jeweils im selben Antwortformat beantwortet werden. So sollen Ergebnisse demnaechst auch international besser vergleichbar sein.
Protisten (eukaryotische Mikroorganismen) erfüllen wichtige ökologische Funktionen, sie sind die dominierenden Primärproduzenten in Gewässern und die wichtigsten Konsumenten von Bakterien und damit von zentraler Bedeutung für aquatische Nahrungsnetze. Die Diversität von Protisten ist enorm, ihre Verteilungsmuster sind dagegen nicht gut verstanden. Während einige Taxa offensichtlich global verteilt sind, sind einige andere Taxa endemisch. Es ist aber höchst umstritten, inwieweit die für höhere Organismen beobachteten Verbreitungsmuster auf Protisten übertragbar sind. Die nacheiszeitliche Biogeographie Europas ist ideal für die Prüfung der Verallgemeinerbarkeit solcher biogeographischer Muster. Hochdurchsatzsequenzierung erlaubt jetzt die Analyse großräumiger Diversitätsmuster. In diesem Projekt werden wir die Verteilung von Protisten in europäischen Binnengewässern im Hinblick auf die postglazialen Verteilungsmuster von Makroorganismen untersuchen. Wir werden die Variation der Protistendiversität in aquatischen Ökosystemen auf der Basis von Planktonproben von 250 europäischen Seen einschließlich Seen aus Spanien, Frankreich, Italien, Schweiz, Österreich, Rumänien, Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Polen, Schweden, Norwegen, Griechenland, Kroatien und Bulgarien untersuchen. Wir werden die räumliche Analyse durch saisonale Analyse ausgewählter Seen innerhalb eines zentraleuropäischen Gradienten ergänzen, um räumliche von zeitlichen Mustern zu trennen. Das Projekt wird die Biogeographie, die Phylogeographie und die Diversität der Protisten in europäischen Süßwasserseen auf der Gemeinschaftsebene analysieren basierend auf Hochdurchsatzsequenzierung der molekularen Diversität. Insgesamt wird das Projekt die Gültigkeit allgemeiner biologischer Theorien für mikrobielle Eukaryoten testen.
The grid is based on the recommendation at the 1st European Workshop on Reference Grids in 2003 and later INSPIRE geographical grid systems. For each country three vector polygon grid shape files, 1, 10 and 100 km, are available. The grids cover at least country borders - plus 15km buffer - and, where applicable, marine Exclusive Economic Zones v7.0 - plus 15km buffer - (www.vliz.be/vmdcdata/marbound). Note that the extent of the grid into the marine area does not reflect the extent of the territorial waters.
Beach sand deposits are widespread in the area around Sandefjord, at the western coast of the Oslofjord, southern Norway. The age of the deposits continuously increases with elevation, as the area has been subject to steady glacio-isostatic uplift throughout the Holocene. Existing local sea level curves provide age control related to elevation. Thus, the area offers excellent conditions to test hypotheses on soil formation and OSL dating. A chronosequence covering the last 10 000 years will be established. A preliminary study showed that soil formation leads to Podzols within 4300 - 6600 years. Micromorphological analyses suggest that clay illuviation takes place before and below podzolisation. It is hypothesised that clay translocation goes on contemporarily with podzolisation, but at greater soil depth, where the chemical conditions are suitable. This hypothesis will be proved by more detailed micromorphological investigation and chemical analyses. The factors controlling soil forming processes and their rates, will be determined by analyzing elemental composition, primary minerals and clay mineralogy. Preliminary OSL dating tests suggest that the beach sand deposits are OSL dateable despite the high latitude. This hypothesis will be checked by comparing OSL datings to ages derived from the 14C-based sea level curves.
Das Forschungsprojekt verfolgt das Ziel, beobachtbare Änderungen in der Geomorphodynamik und im Landschaftshaushalt nordpolarer Räume systematisch zu erfassen und deren Verursachung zu ergründen. Als Arbeitshypothese dient die Diskussion und Szenarienentwicklung des globalen Klimawandels ('Global Warming'), wobei von einer natürlichen Erwärmung seit der Mitte des 19. Jahrhunderts und einer potentiellen, progressiven und anthropogenen Klimabeeinflussung ('Treibhauseffekt') der letzten 60 Jahre ausgegangen wird. Als Modellregion wurde dafür das Adventtal und Umgebung in West-Spitzbergen ausgewählt. Kriterien waren dabei ein weit ausgedehntes, facettenreiches Periglazialrelief, gute Erreichbarkeit und Zugänglichkeit, die Verfügbarkeit von Karten- und Luftbildmaterial sowie die Zugriffsmöglichkeiten auf meteorologische Daten. Mit Hilfe einer detaillierten Kartierung und Dokumentation sollen subrezente, rezente und aktuell sich verändernde geomorphodynamische Prozesse als Indikatoren für Klimaänderungen (insbesondere Erwärmung) systematisch getestet, klassifiziert und bewertet werden. Weiterhin wird versucht, mögliche Auswirkungen einer Klimaveränderung im Landschaftshaushalt polarer Regionen als Szenario zu ermitteln.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 542 |
| Europa | 140 |
| Land | 79 |
| Wissenschaft | 12 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 4 |
| Ereignis | 41 |
| Förderprogramm | 268 |
| Taxon | 5 |
| Text | 176 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 203 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 94 |
| offen | 356 |
| unbekannt | 248 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 453 |
| Englisch | 322 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 119 |
| Bild | 12 |
| Datei | 176 |
| Dokument | 192 |
| Keine | 244 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 41 |
| Webseite | 309 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 401 |
| Lebewesen und Lebensräume | 698 |
| Luft | 373 |
| Mensch und Umwelt | 698 |
| Wasser | 416 |
| Weitere | 607 |