Protisten (eukaryotische Mikroorganismen) erfüllen wichtige ökologische Funktionen, sie sind die dominierenden Primärproduzenten in Gewässern und die wichtigsten Konsumenten von Bakterien und damit von zentraler Bedeutung für aquatische Nahrungsnetze. Die Diversität von Protisten ist enorm, ihre Verteilungsmuster sind dagegen nicht gut verstanden. Während einige Taxa offensichtlich global verteilt sind, sind einige andere Taxa endemisch. Es ist aber höchst umstritten, inwieweit die für höhere Organismen beobachteten Verbreitungsmuster auf Protisten übertragbar sind. Die nacheiszeitliche Biogeographie Europas ist ideal für die Prüfung der Verallgemeinerbarkeit solcher biogeographischer Muster. Hochdurchsatzsequenzierung erlaubt jetzt die Analyse großräumiger Diversitätsmuster. In diesem Projekt werden wir die Verteilung von Protisten in europäischen Binnengewässern im Hinblick auf die postglazialen Verteilungsmuster von Makroorganismen untersuchen. Wir werden die Variation der Protistendiversität in aquatischen Ökosystemen auf der Basis von Planktonproben von 250 europäischen Seen einschließlich Seen aus Spanien, Frankreich, Italien, Schweiz, Österreich, Rumänien, Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Polen, Schweden, Norwegen, Griechenland, Kroatien und Bulgarien untersuchen. Wir werden die räumliche Analyse durch saisonale Analyse ausgewählter Seen innerhalb eines zentraleuropäischen Gradienten ergänzen, um räumliche von zeitlichen Mustern zu trennen. Das Projekt wird die Biogeographie, die Phylogeographie und die Diversität der Protisten in europäischen Süßwasserseen auf der Gemeinschaftsebene analysieren basierend auf Hochdurchsatzsequenzierung der molekularen Diversität. Insgesamt wird das Projekt die Gültigkeit allgemeiner biologischer Theorien für mikrobielle Eukaryoten testen.
Die Hintergrundmesstelle Illmitz dient zur Erfassung der Hintergrundbelastung im Osten Oesterreichs bezueglich Schwefelverbindungen. Die Messungen erfolgen im Rahmen des europaweiten EMEP-Messprogrammes der ECE. Die Daten dienen als Grundlage zur Erstellung und Verifizierung von Ausbreitungsmodellen fuer den Schadstofftransport. Darueber hinaus dienen sie zur Kontrolle der Erfuellung der internationalen Vereinbarung zur Reduktion der SO2- und NOx-Emissionen. Eine Erweiterung des Programmes auf Stickstoffverbindungen ist in Ausarbeitung. An Messtellen in St. Koloman (Salzburg) und Achenkirch (Tirol) erfolgen Analysen des Niederschlages auf die sauren Bestandteile. Auch diese Daten werden der internationalen Zentrale des Programmes, die sich in Norwegen befindet, uebermittelt.
DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
<p>Das Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehres „HBEFA“ wurde bezüglich der Emissionsfaktoren und der modellierten Schadstoffe auf den neuesten wissenschaftlichen Stand gebracht. Mit HBEFA 5.1 wurde auch die Datenbank selbst modernisiert und von Microsoft Access auf die Programmiersprache Python umgestellt. Dabei erhält auch die Abfragemaske ein neues Design mit zusätzlichen Features.</p><p>Das Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA) enthält als Datenbank spezifische Emissionswerte für die gängigsten Fahrzeugtypen wie Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge, Linien- und Reisebusse sowie Motorräder. HBEFA liefert dabei Emissionsdaten für alle regulierten sowie eine Reihe von nicht-regulierten Luftschadstoffen und Klimagasen sowie für den Kraftstoffverbrauch. Neben Emissionsfaktoren für den betriebswarmen Motor enthält das Handbuch auch Emissionsfaktoren für Kaltstart- und Verdampfungsemissionen.</p><p>Das HBEFA wurde erstmals im Jahr 1995 in Kooperation der Umweltbehörden der Länder Schweiz, Österreich und Deutschland veröffentlicht, um eine einheitliche Datengrundlage für die Berichterstattung schädlicher Emissionen auf EU-Ebene zu schaffen. An der Weiterentwicklung beteiligen sich mittlerweile Verkehrs- und Umweltbehörden aus sechs europäischen Ländern (Deutschland, Frankreich, Norwegen, Österreich, Schweden und Schweiz). Für Deutschland ist dies das Umweltbundesamt. Das HBEFA wird von Bundesbehörden zur Berichterstattung und von den Landesbehörden zur Erstellung von Szenarien und Prognosen im Rahmen von Luftreinhalteplänen verwendet. Mit Hilfe der modellierten Emissionsentwicklung dient das HBEFA zur Darstellung der Auswirkungen von emissionsmindernden Maßnahmen des Verkehrs auf die Luftqualität.</p><p>Die jetzt veröffentlichte Version HBEFA 5.1 basiert auf den neusten Messdaten zum Emissionsverhalten auf dem Rollenprüfstand und unter realen Bedingungen, ermittelt durch portable Messungen (PEMS), Remote Sensing und Plume Chasing. Aktuelle Statistiken fließen ebenfalls in HBEFA ein.</p><p>Die neue Version enthält neben einer generellen Aktualisierung der bestehenden Inhalte aber auch einige Neuerungen. So werden zum Beispiel die Abrieb- und Aufwirbelungsemissionsfaktoren differenziert nach detaillierten Fahrzeugtypen und Prozessen ausgegeben, es sind nun auch für schwere Nutzfahrzeuge und batterie-elektrische Fahrzeuge Kaltstart-Emissionsfaktoren verfügbar sowie neue und detailliertere Fahrzeugtypen (L-Kategorie, Lastwagen-Größenklassen) aufgenommen worden. Ebenso sind Euro 7-Emissionsfaktoren für Pkw und Nutzfahrzeuge verfügbar, die auf Basis der gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte erarbeitet worden sind. Neue Erkenntnisse und Messmethoden führten außerdem zur Aufnahme von vier weiteren nicht-regulierten Schadstoffen: Formaldehyd, Acetaldehyd, Isocyansäure und Salpetersäure. Erkenntnisse aus europäischen Studien, die zeigen, dass eine relevante Anzahl von Manipulationen an Abgasnachbehandlungsanlagen von schweren Nutzfahrzeugen zu erheblichen Mehremissionen bei Stickstoffdioxid führen, wurden ebenfalls in den NOx-Emissionen der Fahrzeugflotten berücksichtigt.</p><p>Über die Jahre wuchs die Datenmenge stetig an, sodass sie von Microsoft Access nicht mehr bewältigt werden konnte. Mit HBEFA 5.1 entstand nun eine auf der Programmiersprache Python basierte Server-Client-Lösung, deren grafische Benutzeroberfläche auch ein neues, benutzerfreundliches Aussehen bekommen hat.</p><p>Alle Aktualisierungen und ausgewählte Ergebnisse sind in Dokumenten des Updates auf der <a href="https://www.hbefa.net/de/news">HBEFA-Webseite</a> zu finden.</p><p>Die Datenbank inklusive Support über den externen Auftragnehmer INFRAS ist für Interessierte gegen Zahlung einer Lizenzgebühr nutzbar.</p>
<p>Mit Wechsel des Verbraucherschutzes ins Bundesumweltministerium 2021 wurde die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im Umweltbundesamt angesiedelt. Sie setzt keine individuellen Verbraucheransprüche durch, sondern wird bei innereuropäisch grenzüberschreitenden Sachverhalten aktiv, wenn die Rechte vieler Verbraucher*innen durch ein Unternehmen verletzt oder gefährdet sind.</p><p><p><strong>Genereller Hinweis: </strong></p><p>Die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im Umweltbundesamt ist <strong>kein direkter Ansprechpartner für Verbraucher*innen</strong>. Unten finden Sie Hinweise, an wen Sie sich wenden können.</p><p><strong>Aktueller Hinweis:</strong></p><p>Aufgrund des erfolgten Wechsels der Zuständigkeit für den Verbraucherschutz und die Verbraucherrechtsdurchsetzung vom Bundesumweltministerium zurück ins Bundesjustizministerium <strong>wird auch die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im Umweltbundesamt zum 01.01.2026 ins Bundesamt für Justiz wechseln</strong>, wie sich aus dem Batterie-EU-Anpassungsgesetz (<a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/233/VO.html">Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 - Bundesgesetzblatt</a>) ergibt.</p></p><p><strong>Genereller Hinweis: </strong></p><p>Die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im Umweltbundesamt ist <strong>kein direkter Ansprechpartner für Verbraucher*innen</strong>. Unten finden Sie Hinweise, an wen Sie sich wenden können.</p><p><strong>Aktueller Hinweis:</strong></p><p>Aufgrund des erfolgten Wechsels der Zuständigkeit für den Verbraucherschutz und die Verbraucherrechtsdurchsetzung vom Bundesumweltministerium zurück ins Bundesjustizministerium <strong>wird auch die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im Umweltbundesamt zum 01.01.2026 ins Bundesamt für Justiz wechseln</strong>, wie sich aus dem Batterie-EU-Anpassungsgesetz (<a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/233/VO.html">Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 - Bundesgesetzblatt</a>) ergibt.</p><p>Zuständigkeiten von „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im UBA und Rechtsgrundlagen</p><p>In Deutschland erfolgt die Rechtsdurchsetzung wirtschaftlichen Verbraucherschutzrechts regelmäßig nicht auf behördlichem, sondern auf zivilrechtlichem Wege. Verbraucher*innen setzen ihre Rechte entweder selbst durch und/oder Verbraucherschutzverbände oder Konkurrenten gehen gegen die „schwarzen Schafe“ mit Abmahnungen und Unterlassungsklagen vor.</p><p>Darüber hinaus setzt das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> im Rahmen des europäischen Behördennetzwerks „Consumer Protection Cooperation“ (kurz: „CPC“) grenzüberschreitend die <strong>kollektiven</strong> wirtschaftlichen Interessen von Verbraucher*innen durch.</p><p>Grundlage der Zusammenarbeit ist die <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2017/2394/oj">Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017</a> über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004, die sogenannte CPC-Verordnung. Durch diese wurden Strukturen der Zusammenarbeit geschaffen, die in den Mitgliedstaaten die Benennung zuständiger Behörden sowie einer zentralen Verbindungsstelle vorsehen.</p><p>Zentrale Verbindungsstelle ist in Deutschland das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a>). Als eine von mehreren zuständigen Behörden wurde das Umweltbundesamt (UBA) benannt, mit der Folge, dass hier die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ eingerichtet wurde.</p><p>Die CPC-Verordnung zielt auf eine effektive Zusammenarbeit der Verbraucherschutzbehörden in den EU-Mitgliedstaaten sowie den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen ab. Bei Verstößen gegen „Unionsrecht zum Schutz der Verbraucherinteressen“ (= alle im Anhang der CPC-Verordnung aufgeführten Verordnungen und Richtlinien) ergreift die zuständige Behörde alle erforderlichen und verhältnismäßigen Ermittlungs- und Durchsetzungsmaßnahmen. Für die überwiegende Zahl der aufgeführten Verordnungen und Richtlinien ist das UBA zuständig.</p><p>Neben dem UBA sind im CPC-Netzwerk folgende weitere deutsche Behörden im Rahmen ihrer Aufgabengebiete tätig: das Luftfahrt-Bundesamt, die Bundesnetzagentur, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, das Eisenbahn-Bundesamt sowie die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Die jeweiligen Zuständigkeiten ergeben sich aus dem <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vschdg">Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates</a> über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (EU-VSchDG).</p><p>Wie setzt die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ die Verbraucherrechte europäischer Bürger*innen durch?</p><p>In die Zuständigkeit des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> fallen beispielsweise Verstöße gegen Rechtsakte, die Unternehmen unlautere Geschäftspraktiken – wie irreführende Nachhaltigkeitsaussagen – verbieten. Bei einem Verstoß oder einem dahingehenden Verdacht werden Auskunfts- oder Durchsetzungsersuchen mithilfe einer EU-Datenbank, dem Binnenmarkt-Informationssystem „IMI“ (kurz für Internal Market Information System), in beide Richtungen gestellt: Das UBA wird auf Ersuchen seiner ausländischen Partnerbehörden tätig oder ersucht umgekehrt diese Behörden darum, die Rechte deutscher Verbraucher*innen zu schützen.</p><p>Abhängig vom konkreten Sachverhalt kann das UBA die Bereitstellung aller relevanten Informationen, Daten oder Dokumente verlangen und ggf. auch Durchsuchungen vornehmen sowie die Einstellung von Verstößen durch die*den Unternehmer*in schriftlich anordnen und ggf. Geldbußen oder Zwangsgelder verhängen. Es ist aber grundsätzlich auch befugt, die Kooperation mit betroffenen Unternehmen zu suchen und mit ihnen über Zusagen zu verhandeln, wie ein Verstoß gegen Verbraucherrechte behoben werden könnte. Schließlich kann das UBA, statt selbst vorzugehen, auch einen Dritten – Verbraucher- oder Unternehmerverband – damit beauftragen, zivilrechtlich auf das Abstellen der Verstöße hinzuwirken und dies ggf. im Wege einer Unterlassungsklage durchzusetzen.</p><p>Neben der Bearbeitung von Einzelfällen, die auch ein- und ausgehende Warnmeldungen umfassen, beteiligt sich das UBA auf der Grundlage der CPC-Verordnung außerdem an sogenannten „Sweeps“. Das sind stichprobenartige Marktüberprüfungen, ob Angebote, die Unternehmen ihren Kundinnen*Kunden machen, den gesetzlich vorgegebenen Kriterien genügen.</p><p><p><strong>Ein Fallbeispiel</strong></p><p>Sarah Vaasen aus Berlin sind nachhaltige Produkte wichtig. Daher bestellt sie eine Hose bei einem französischen Online-Händler, der auf seiner Internetseite – wie sich später herausstellen wird fälschlicherweise – mit dem Slogan „Europas umweltfreundlichste Modemarke“ wirbt. Ein Fernsehbeitrag zum Thema „Greenwashing“ macht sie jedoch stutzig. „Greenwashing“ sind PR-Methoden, die darauf zielen, einem Unternehmen ein umweltfreundliches Image zu verleihen, ohne dass es dafür eine hinreichende Grundlage gibt. Sie schaut sich daraufhin die Internetseite des Online-Händlers noch einmal genauer an, findet jedoch keine weiterführenden Informationen zu dessen Nachhaltigkeitsaussage. Verärgert wendet sich Sarah Vaasen an ihre örtliche Verbraucherzentrale. Dort stellt man fest, dass sie nicht die Einzige ist, die sich über den Online-Händler beschwert. Die daraufhin von der Verbraucherzentrale involvierte Organisationseinheit im UBA „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ setzt sich jetzt mit ihrer französischen Partnerbehörde in Verbindung, um die Rechte der Verbraucher*innen grenzüberschreitend durchzusetzen. Nachdem die französische Partnerbehörde dem Online- Händler Gelegenheit zur Schilderung seiner Sicht gegeben hat, erkennt dieser an, dass er unrechtmäßig gehandelt hat, und entfernt den Slogan von seiner Internetseite.</p></p><p><strong>Ein Fallbeispiel</strong></p><p>Sarah Vaasen aus Berlin sind nachhaltige Produkte wichtig. Daher bestellt sie eine Hose bei einem französischen Online-Händler, der auf seiner Internetseite – wie sich später herausstellen wird fälschlicherweise – mit dem Slogan „Europas umweltfreundlichste Modemarke“ wirbt. Ein Fernsehbeitrag zum Thema „Greenwashing“ macht sie jedoch stutzig. „Greenwashing“ sind PR-Methoden, die darauf zielen, einem Unternehmen ein umweltfreundliches Image zu verleihen, ohne dass es dafür eine hinreichende Grundlage gibt. Sie schaut sich daraufhin die Internetseite des Online-Händlers noch einmal genauer an, findet jedoch keine weiterführenden Informationen zu dessen Nachhaltigkeitsaussage. Verärgert wendet sich Sarah Vaasen an ihre örtliche Verbraucherzentrale. Dort stellt man fest, dass sie nicht die Einzige ist, die sich über den Online-Händler beschwert. Die daraufhin von der Verbraucherzentrale involvierte Organisationseinheit im UBA „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ setzt sich jetzt mit ihrer französischen Partnerbehörde in Verbindung, um die Rechte der Verbraucher*innen grenzüberschreitend durchzusetzen. Nachdem die französische Partnerbehörde dem Online- Händler Gelegenheit zur Schilderung seiner Sicht gegeben hat, erkennt dieser an, dass er unrechtmäßig gehandelt hat, und entfernt den Slogan von seiner Internetseite.</p><p>Die so genannten „Green Claims“ sind aber nur ein denkbares Handlungsfeld. Dark Patterns, Subscription Traps und unklare AGB sind ebenfalls zu nennen.</p><p>Wohin können sich Verbraucher*innen wenden?</p><p>Verbraucher*innen können sich bei Streitigkeiten mit Unternehmen mit Sitz in Deutschland bei einer <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/">Verbraucherzentrale</a> oder der <a href="https://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/">Wettbewerbszentrale</a> über den vermuteten Verstoß informieren oder dort eine Beschwerde einreichen.</p><p>Für individuelle Streitigkeiten mit Unternehmen aus dem EU-Ausland ist darüber hinaus das <a href="https://www.evz.de/fragen-beschwerden.html">Europäische Verbraucherzentrum Deutschland</a> mit Sitz in Kehl zuständig.</p><p>Außerdem können Verbraucher*innen sich an die rechtsberatenden Berufe oder <a href="https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Verbraucherstreitbeilegung/Verbraucherschlichtungsstellen/Uebersicht_node.html">Verbraucherschlichtungsstellen</a> wenden.</p><p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> und die Organisationseinheit „Verbraucherschutz und Durchsetzung“ sind keine Beschwerdestellen.</p><p>Wie erfährt das UBA von Rechtsverstößen?</p><p>In der Regel erhält das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland die Anregung, ein Verfahren einzuleiten, wenn dort eine Vielzahl von Beschwerden gegen ein Unternehmen vorliegen.</p><p>Weitere Ersuchen können sich aus den jährlich stattfindenden „Sweeps“ im CPC-Netzwerk (siehe oben) ergeben, bei denen zu einem bestimmten Thema Marktstichproben durch das UBA vorgenommen werden.</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/verbraucherschutz-umweltbundesamt-beteiligt-sich-an"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/verbraucherschutz-mehr-transparenz-in-den-agb-von"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/social-media-vier-von-fuenf-influencerinnen"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/verbraucherschutz-erfolg-gegen-greenwashing"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/verbraucherschutz-uba-geht-gegen-chinesischen"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/umweltaussagen-zu-fernbusreisen-bundesgerichtshof"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/greenwashing-erkennen-transparenz-schaffen"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/verbraucherschutz-second-hand-plattformen-auf-dem"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/umweltbundesamt-untersagt-irrefuehrende-online"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p>
The dataset contains information on the European river basin districts, the river basin district sub-units, the surface water bodies and the groundwater bodies delineated for the 2nd River Basin Management Plans (RBMP) under the Water Framework Directive (WFD) as well as the European monitoring sites used for the assessment of the status of the above mentioned surface water bodies and groundwater bodies. This data set is available only for internal use of the European Commission and the European Environment Agency. Please use the "PUBLIC VERSION": https://sdi.eea.europa.eu/catalogue/srv/eng/catalog.search#/metadata/6f122aa0-5677-47c3-a081-f6b14b87d81b for external use. The information was reported to the European Commission under the Water Framework Directive (WFD) reporting obligations. The dataset compiles the available spatial data related to the 2nd RBMPs due in 2016 (hereafter WFD2016). See http://rod.eionet.europa.eu/obligations/715 for further information on the WFD2016 reporting. See also https://rod.eionet.europa.eu/obligations/766 for information on the Environmental Quality Standards Directive - Preliminary programmes of measures and supplementary monitoring. Where available, spatial data related to the 3rd RBMPs due in 2022 (hereafter WFD2022) was used to update the WFD2016 data. See https://rod.eionet.europa.eu/obligations/780 for further information on the WFD2022 reporting. Note: * This dataset has been reported by the member states. The subsequent QC revealed some problems caused by self-intersections elements. Data in GPKG-format should be processed using QGIS.
Data compiled are annual national total and sectoral emissions of air pollutants and associated activity data reported by EEA member and cooperating countries. Data are available for download in the UNECE/EMEP Nomenclature for Reporting (NFR) format used by countries. A consolidated dataset for all countries and consistent with the European Union's air pollutant emission inventory submission to the LRTAP Convention is also provided.
The dataset contains information on the European river basin districts, the river basin district sub-units, the surface water bodies and the groundwater bodies delineated for the 1st River Basin Management Plans (RBMP) under the Water Framework Directive (WFD) as well as the European monitoring sites used for the assessment of the status of the abovementioned surface water bodies and groundwater bodies. The dataset compiles the available spatial data related to the 1st RBMPs which were due in 2010 (hereafter WFD2010). See http://rod.eionet.europa.eu/obligations/521 for further information on the WFD2010 reporting.
The dataset contains information on the European river basin districts, the river basin district sub-units, the surface water bodies and the groundwater bodies delineated for the 1st River Basin Management Plans (RBMP) under the Water Framework Directive (WFD) as well as the European monitoring sites used for the assessment of the status of the abovementioned surface water bodies and groundwater bodies. This data set is available only for internal use of the European Commission and the European Environment Agency. Please search for "PUBLIC VERSION" in the dataset title to access the publicly available version. The information was reported to the European Commission under the Water Framework Directive (WFD) reporting obligations. The dataset compiles the available spatial data related to the 1st RBMPs which were due in 2010 (hereafter WFD2010). See http://rod.eionet.europa.eu/obligations/521 for further information on the WFD2010 reporting. It was prepared to support the reporting of the 2nd RBMPs due in 2016 (hereafter WFD2016). See http://rod.eionet.europa.eu/obligations/715 for further information on the WFD2016 reporting. See also https://rod.eionet.europa.eu/obligations/766 for information on the Environmental Quality Standards Directive - Preliminary programmes of measures and supplementary monitoring. The data reported in WFD2010 were updated using data reported in WFD2016, whenever the spatial objects are identical in 2010 and 2016. For WFD2010 objects, some information may be missing, if the objects no longer exist in the 2nd River Basin Management Plans, and were not reported in WFD2016. Where available, spatial data related to the 3rd RBMPs due in 2022 (hereafter WFD2022) was used to update the WFD2016 data. See https://rod.eionet.europa.eu/obligations/780 for further information on the WFD2022 reporting.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 550 |
| Europa | 152 |
| Land | 76 |
| Wissenschaft | 12 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 4 |
| Ereignis | 41 |
| Förderprogramm | 268 |
| Taxon | 5 |
| Text | 188 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 213 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 107 |
| offen | 357 |
| unbekannt | 256 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 466 |
| Englisch | 335 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 119 |
| Bild | 12 |
| Datei | 178 |
| Dokument | 199 |
| Keine | 248 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 47 |
| Webseite | 325 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 419 |
| Lebewesen und Lebensräume | 453 |
| Luft | 385 |
| Mensch und Umwelt | 720 |
| Wasser | 439 |
| Weitere | 720 |