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WISE WFD Reference Spatial Datasets reported under Water Framework Directive 2016 - PUBLIC VERSION - version 1.9, Sep. 2025

The dataset contains information on the European river basin districts, the river basin district sub-units, the surface water bodies and the groundwater bodies delineated for the 2nd River Basin Management Plans (RBMP) under the Water Framework Directive (WFD) as well as the European monitoring sites used for the assessment of the status of the above mentioned surface water bodies and groundwater bodies. The information was reported to the European Commission under the Water Framework Directive (WFD) reporting obligations. The dataset compiles the available spatial data related to the 2nd RBMPs due in 2016 (hereafter WFD2016). See http://rod.eionet.europa.eu/obligations/715 for further information on the WFD2016 reporting. See also https://rod.eionet.europa.eu/obligations/766 for information on the Environmental Quality Standards Directive - Preliminary programmes of measures and supplementary monitoring. Where available, spatial data related to the 3rd RBMPs due in 2022 (hereafter WFD2022) was used to update the WFD2016 data. See https://rod.eionet.europa.eu/obligations/780 for further information on the WFD2022 reporting. Note: * This dataset has been reported by the member states. The subsequent QC revealed some problems caused by self-intersections elements. Data in GPKG-format should be processed using QGIS.

EJP SOIL Call 2 : Verfeinerung des Bodenschutzes und regenerativer Praktiken zur Verbesserung der Kohlenstoffbindung und Reduzierung der Treibhausgasemissionen

Sonderforschungsbereich Transregio 172 (SFB TRR): Arktische Verstärkung: Klimarelevante Atmosphären- und Oberflächenprozesse und Rückkopplungsmechanismen (AC)3, Teilprojekt B03: Charakterisierung von arktischen Mischphasenwolken durch flugzeuggetragene in-situ Messungen und Fernerkundung

Dieses Teilprojekt schlägt neuartige Beobachtungsstrategien für arktische Wolken vor durch Kombination von flugzeuggetragenen Fernerkundungsmethoden mit in-situ mikrophysikalischen Messungen von Wolken- und Aerosoleigenschaften. Unter der Verwendung von zwei nebeneinanderfliegenden Flugzeugen (Polar 5 & 6) wird es möglich sein die mikrophysikalischen Partikeleigenschaften innerhalb von Wolken gleichzeitig durch in-situ Sensoren zu messen. Ebenfalls wird die vertikale Säule und deren Strahlungseinfluss mittels Fernerkundungsmessungen oberhalb von Wolken gemessen. Beide Kampagnen werden im Sommer 2017 (ACLOUD, Svalbard) und Frühling 2019 (AFLUX, Svalbard und Grönland) durchgeführt um typische arktische Grenzschichtwolken als Teil der hauptsächlichen experimentellen Aktivitäten innerhalb des TR 172 zu untersuchen.

Schwerpunktprogramm (SPP) 1006: Bereich Infrastruktur - Internationales Kontinentales Bohrprogramm, Teilprojekt: Die phanerozoische Sedimentabfolge auf dem Außenschelf Balticas unterhalb des kaledonischen Deckenstapels: erste Erkenntnisse von der COSC-2-Bohrung in Schweden

Das COSC-Bohrprojekt ('Collisional Orogeny in the Scandinavian Caledonides') ist fester Bestandteil des 'International Scientific Drilling Program' (ICDP) und des 'Swedish Scientific Drilling Program' (SSDP). COSC untersucht die altpaläozoische Schließung des Iapetus-Ozeans und die Kontinent-Kontinent-Kollision zwischen Baltica and Laurentia, die im mittleren Silur zu einer Teilsubduktion des baltischen Kontinentalrandes unter Laurentia und der Bildung eines Orogens vom Himalaya-Typus führte. Während die Platznahme des hochgradig metamorphen Allochthons im Rahmen von COSC-1 im Åre-Gebiet studiert wurde (Durchteufung der subduktionsbezogenen, untere Seve-Decke und der niedrig-gradig metamorphen Särv-Decke in 2014), wird COSC-2 die mächtige paläozoische Sedimentabfolge des Unteren Allochthon und Autochthon, den kaledonischen Hauptabscherhorizont und das präkambrische Grundgebirge des Fennoscandischen Schildes am Liten-See südöstlich Järpen untersuchen. Das beantragte DFG-Projekt konzentriert sich auf die Sedimentabfolge des Kambriums bis Silur in den höheren größer als 1200 m der Bohrung, die in verschiedenen Faziesräumen auf dem Außenschelf und im Vorlandbecken ablagert wurden. Die Schließung des Iapetus-Ozeans, die Kollission zwischen Baltica und Laurentia, die Deckenstapelung entlang der norwegisch-swedischen Deformationsfront und die durch Auflast gesteuerte flexurhafte Deformation am Kontinentalrand veränderte die Konfiguration des baltoskandischen Beckens und formte unterschiedliche Ablagerungsräume in dem zum Orogen parallel verlaufenden Vorlandbecken vom Mittelordoviz bis Silur. Die Sedimentabfolge im Untersuchungsgebiet wird detailliert im Hinblick auf Fazieswechsel und Meeresspiegelschwankungen untersucht werden. Stratigraphische Lücken im Oberordoviz und mögliche Karstbildung in den Kalken des Llandovery könnten Vereisungen und extreme Klimaschankungen wiederspiegeln während der Eiszeit-Periode vom höheren Mittelordoviz bis in das Obersilur. Die Untersuchung von oberordovizischen Sedimenten, die in tieferem Wasser abgelagert wurden, schliesst die Suche nach Spuren des intensive Vulkanismus (K-Bentonite) in dem sich schliessenden Areal des Iapetus-Oceans ein und nach Relikten von nahen Meteoriteneinschlägen in der kaledonischen Vortiefe. Die enge Kooperation mit PIs anderer Disziplinen wie Geothermie und Geophysik stehen im Hauptfokus dieses Projekts. Detaillierte lithologische Studien sind die Basis einer Beprobungsstrategie für ein geothermisches Modell. Die Kalibriering geophysikalischer Bohrlochmessungen mit den Sedimentdaten erlaubt es die Interpretation früherer reflexions-seismischer Untersuchungen zu überprüfen und die darauf basiernden Modelle des geologischen Untergrunds. Die Sedimentabfolge in der COSC 2-Bohrung wird ein Schlüssel zum Verständnis der seismischen Daten im Untersuchungsgebiet sein.

GTS Bulletin: SPNO98 ENAL - Surface data (details are described in the abstract)

The SPNO98 TTAAii Data Designators decode as: T1 (S): Surface data T1T2 (SP): Special aviation weather reports A1A2 (NO): Norway (Remarks from Volume-C: NilReason)

WISE WFD Reference Spatial Datasets reported under Water Framework Directive 2016

The dataset contains information on the European river basin districts, the river basin district sub-units, the surface water bodies and the groundwater bodies delineated for the 2nd River Basin Management Plans (RBMP) under the Water Framework Directive (WFD) as well as the European monitoring sites used for the assessment of the status of the above mentioned surface water bodies and groundwater bodies. The dataset compiles the available spatial data related to the 2nd RBMPs due in 2016 (hereafter WFD2016). See http://rod.eionet.europa.eu/obligations/715 for further information on the WFD2016 reporting.

WISE WFD Reference Spatial Datasets reported under Water Framework Directive 2022 - INTERNAL VERSION - version 1.9, Sep. 2025

The dataset contains information on the European river basin districts, the river basin district sub-units, the surface water bodies and the groundwater bodies delineated for the 3rd River Basin Management Plans (RBMP) under the Water Framework Directive (WFD) as well as the European monitoring sites used for the assessment of the status of the above mentioned surface water bodies and groundwater bodies. This data set is available only for internal use of the European Commission and the European Environment Agency. Please enter the publicly available version to access data: https://sdi.eea.europa.eu/catalogue/srv/eng/catalog.search#/metadata/effd82dc-31cb-4bb6-8d8b-572322c124a2 The information was reported to the European Commission under the Water Framework Directive (WFD) reporting obligations. The dataset compiles the available spatial data related to the 3rd RBMPs due in 2022 (hereafter WFD2022). See http://rod.eionet.europa.eu/obligations/780 for further information on the WFD2022 spatial reporting. Note: * This dataset has been reported by the member states. The subsequent QC revealed some problems caused by self-intersections elements. Data in GPKG-format should be processed using QGIS.

Nächster Meilenstein im PFAS-Beschränkungsverfahren erreicht

<p>Die Überarbeitung des Hintergrunddokuments zur geplanten Beschränkung von PFAS ist abgeschlossen. Die einreichenden Behörden aus fünf europäischen Ländern haben über 5600 Kommentare ausgewertet und relevante Informationen integriert. Das Dokument wurde nun von der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht – ein wichtiger Meilenstein im europäischen PFAS-Beschränkungsverfahren.</p><p>Im Januar 2023 wurde von den für für die europäische Chemikalienverordnung ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>⁠ zuständigen nationalen Behörden Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens und Schwedens, im Folgenden als „Dossiereinreicher“ bezeichnet, ein umfassender Anhang-XV-Bericht zur Einleitung eines Beschränkungsverfahrens für Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PFAS#alphabar">PFAS</a>⁠) vorgelegt. Er betrifft mehr als 10.000 Stoffe, die in der Umwelt sehr persistent sind und andere bedenkliche inhärente Eigenschaften aufweisen. PFAS-haltige Produkte sind in der Gesellschaft weit verbreitet.</p><p>Seit dem Ende der sechsmonatigen Konsultation zum Anhang-XV-Bericht im September 2023 wurde dieser von den Dossiereinreicher schrittweise aktualisiert, um die <a href="https://echa.europa.eu/de/comments-submitted-to-date-on-restriction-report-on-pfas">Informationen aus der Konsultation zu berücksichtigen</a>. In dieser Phase des Verfahrens wird der Bericht als Hintergrunddokument bezeichnet.</p><p>Die Dossiereinreicher haben die endgültige Fassung des Hintergrunddokuments <a href="https://echa.europa.eu/de/-/echa-publishes-updated-pfas-restriction-proposal">am 24.&nbsp;Juni&nbsp;2025 an die ECHA übermittelt</a>. Damit ist die Arbeit der Dossiereinreicher in dieser Phase des Beschränkungsverfahrens abgeschlossen.</p><p>Die Dossiereinreicher haben alle der über 5600 Konsultationskommentare sorgfältig auf relevante Informationen geprüft, darunter zum Beispiel fundierte Nachweise zu Bedenken hinsichtlich der Gesundheit und der Umwelt, Verwendungen, Mengen, Emissionen, Alternativen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Zusammen mit verfügbaren wissenschaftlichen Publikationen und Fachveröffentlichungen ergänzen diese Informationen die Informationsbasis für eine Beschränkung der PFAS mit entweder befristeten oder unbefristeten verwendungsspezifischen Ausnahmeregelungen, sofern dies als angemessen bewertet wird. Unbefristete Ausnahmeregelungen werden dabei mit Risikominderungsmaßnahmen kombiniert, die eine vergleichbare Wirksamkeit im Hinblick auf die Emissionsminderung erreichen können.</p><p>Die Kommentare ermöglichten eine Verbesserung der Bewertung der ursprünglich betrachteten Verwendungsbereiche und eine Verfeinerung der Beschränkungsoptionen, aber auch eine Bewertung übergeordneter Themen. Dazu gehören Themen wie die Frage, ob Ausnahmeregelungen für den Gebrauchtmarkt, das Recycling oder Ersatzteile erforderlich sind.</p><p>Darüber hinaus wurden acht Sektoren in das Hintergrunddokument aufgenommen, die im ursprünglichen Anhang-XV-Bericht entweder nicht oder nur teilweise innerhalb anderer Sektoren adressiert wurden. Dabei handelt es sich um folgende Verwendungsbereiche/Sektoren: drucktechnische Anwendungen, Dichtungsanwendungen, Maschinenanwendungen, sonstige medizinische Anwendungen (außerhalb des Anwendungsbereichs von Arzneimittelwirkstoffen und Medizinprodukten), Sprengstoffe, militärische Anwendungen, technische Textilien und breitere industrielle Verwendungen (z. B. Lösungsmittel und Katalysatoren, die in industriellen Umgebungen verwendet werden).</p><p>Die neuen Informationen, die während der Konsultation eingegangen sind, haben zu einer erheblichen Erweiterung des Hintergrunddokuments geführt. Dies zeigt sich beispielsweise daran, dass der Hauptbericht mehr als 100 Seiten länger ist und Anhang E, der Informationen zu Alternativen, umweltbezogenen und wirtschaftlichen Auswirkungen enthält, mehr als 800 Seiten länger ist als der ursprüngliche Anhang-XV-Bericht von 2023. Dies spiegelt den enormen Wissenszuwachs über PFAS wider, der durch den Beschränkungsprozess ausgelöst wurde.</p><p>Die wissenschaftlichen Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA bereiten derzeit ihre Stellungnahmen auf der Grundlage des Hintergrunddokuments und der während der Konsultation eingegangenen Kommentare vor. Die ECHA wird der Europäischen Kommission die Stellungnahmen des RAC und des SEAC übermitteln, und diese wird nach Konsultation der EU-Mitgliedstaaten endgültig über die Beschränkung entscheiden. Weitere Informationen zum Zeitplan und zum Verfahren werden auf der Webseite der ECHA veröffentlicht.</p><p><a href="https://www.baua.de/DE/Services/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/pm30-25.html">Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum aktuellen Stand des europäischen PFAS-Beschränkungsverfahrens.</a></p>

WD 8 - 070/18 Leistungen nach dem BAföG für EU-Ausländer

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Leistungen nach dem BAföG für EU-Ausländer Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt als staatliche Leistung seit 1971 Ju- gendliche und junge Erwachsene während ihrer Ausbildung an Schulen und Hochschulen ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Seit vielen Jahrzehnten ist das BAföG für Studierende so ausge- 1 staltet, dass die personenbezogene Fördersumme je zur Hälfte als staatlicher Zuschuss und als 2 zinsloses staatliches Darlehen gezahlt wird. Die Höhe des jeweiligen individuellen BAföG-An- spruches hängt dabei von der Ausbildung, den persönlichen Lebensumständen und der finanzi- ellen Situation der Antragstellenden und in der Regel dem Einkommen der Eltern ab. Die Darle- 3 henshälfte muss fünf Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer - regelmäßig mit Tilgungsra- ten von normalerweise 105 Euro monatlich - zurückgezahlt werden, maximal jedoch insgesamt bis zu einem Betrag von 10.000 Euro. Mit dem 25. BAföG-Änderungsgesetz hat der Bund zum Jahr 2015 die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG übernommen. 4 1 Das Schüler-BAföG wird im Gegensatz dazu als Vollzuschuss gewährt. 2 Seit dem 1.8.2016 beträgt der monatliche, individuell zu ermittelnde Höchstsatz für Studierende 735 Euro. 3 Geförderte können pro Monat maximal 450 Euro ohne Anrechnung auf ihre Förderung hinzuverdienen; ein Ver- mögen bis 7500 Euro wird nicht auf das BAföG angerechnet. 4 Vgl. BMBF (2018). Das BAföG. Kompaktinformationen zur Ausbildungsförderung. Kurz notiert. Stand Februar 2017 (unveränderter Nachdruck Februar 2018): https://www.bmbf.de/pub/Das_BAfoeG.pdf WD 8 - 3000 - 070/18 (16.07.2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Leistungen nach dem BAföG für EU-Ausländer Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung für Studierende sind 1. die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein in § 8 BAföG aufgeführter Aufenthaltstitel, 2. die all- gemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und 3. das Nichtüberschreiten der Altersgrenze . 5 6 7 Unionsbürger sowie Bürger gleichgestellter Staaten (Schweiz; Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums: Liechtenstein, Island und Norwegen) können bei folgenden Voraussetzungen nach dem BAföG gefördert werden (vgl. § 8 Abs. 1 Nr. 2-5 BAföG): • Bei Besitz einer Daueraufenthaltsbescheinigung nach § 5 Abs. 5 FreizügigG/EU; • Bei Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis-EG nach § 7a AufenthG/EWG (alt) o- der einer Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 FreizügigG/EU (alt) mit dem nachträglich ange- fügten Zusatz „i. V. m. § 4a FreizügigG/EU“; • Bei unionsrechtlicher Freizügigkeitsberechtigung auf der Grundlage von § 2 Abs. 2 des FreizügigG/EU als Arbeitnehmer oder Selbstständiger; • Als begleitender/nachziehender Ehegatte/eingetragener Lebenspartner oder als Kind eines Unionsbürgers, der nach § 2 Abs. 2 des FreizügigG/EU als Arbeitnehmer oder Selbststän- diger freizügigkeitsberechtigt ist (Ableitung der gemeinschaftlichen Freizügigkeitsberech- tigung unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 und 4 des Freizügigkeitsgesetzes/EU; Geltung auch für über 21-Jährige Kinder, sofern bis zu ihrem 21. Geburtstag ein abgeleite- tes Freizügigkeitsrecht bestand); • Bei einem Beschäftigungsverhältnis in Deutschland vor dem Beginn der Ausbildung und einer Tätigkeit, deren Gegenstand mit dem der Ausbildung in inhaltlichem Zusammen- hang steht. *** 5 Nach § 9 und § 48 BAföG sind dazu Leistungen erforderlich, die erwarten lassen, dass das angestrebte Ausbil- dungsziel auch tatsächlich erreicht wird. Dies wird in der Regel angenommen, solange die Auszubildenden die Ausbildungsstätte besuchen. Auszubildende an Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen müssen zudem zu Beginn des fünften Fachsemesters (oder ggf. nach der Studienordnung früher) entsprechende Leis- tungsnachweise (z.B. bestandene Zwischenprüfung) vorlegen. 6 S. zu den förderungsfähigen Ausbildungen Abschnitt 1 BAföG: https://www.xn--bafg-7qa.de/de/bundesausbil- dungs--foerderungsgesetz---bafoeg-204.php 7 Nach § 10 BAföG können Auszubildende grundsätzlich nur gefördert werden, wenn sie die Ausbildung, für die sie Förderung beantragen, vor Vollendung des 30. Lebensjahres - bzw. bei Masterstudiengängen vor Vollendung des 35. Lebensjahres - beginnen. In Ausnahmefällen kann Ausbildungsförderung auch bei Überschreiten der jeweiligen Altersgrenze geleistet werden, s. dazu: BMBF (o.J.). Altersgrenze: https://www.xn--bafg-7qa.de/de/al- tersgrenze-385.php Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

Menschliches Bioklima in der Arktis im Zeitalter des Klimawandels

Der Klimawandel hat in der Arktis weitreichende direkte und indirekte Auswirkungen auf die Gesundheit der indigene und nicht-indigene Bevölkerung. Die Klima- und Wetterbedingungen der nördlichen Breiten und die jüngsten dramatischen Klimaveränderungen führen zu Temperaturextremen, die sich auf die soziale und wirtschaftliche Struktur der städtischen und ländlichen Gebiete auswirken werden. Eine eingehende Analyse dieser Veränderungen sollte sich sowohl mit den spezifischen natürlichen und sozialen Merkmalen befassen als auch mit den Anliegen der indigenen Bevölkerung. Das menschliche Wohlbefinden im Kontext von Klima- und Wetterextremen lässt sich mit dem Universal Thermal Climate Index (UTCI) erfassen. Während die Lufttemperatur allein ein guter Indikator für die aktuellen und zukünftigen Wetter- und Klimabedingungen ist, kann das Wohlbefinden durch starke Winde und hohe Luftfeuchtigkeit beeinflusst werden. Gerade in Küstengebieten verschärfen sich die klimatischen Situationen im Winter durch das Zusammenspiel von Wind und Kälte. Das Projekt zielt darauf ab, die aktuellen bioklimatischen Bedingungen zu identifizieren und mittels dem UTCI zu bewerten. Der Schwerpunkt liegt auf der thermischen Belastung für den menschlichen Körper und der Bewertung der sozialen Anfälligkeit, die sich aus den rezenten extremen klimatischen Schwankungen in der Arktis ergeben. Es werden auch die positiven Folgen der globalen Klimaerwärmung und der gesellschaftliche Nutzen aus diesen Veränderungen der nördlichen Breitengrade diskutiert. Zur Bestimmung der sozialen Verwundbarkeit und der sozialen Sensibilität und Anpassungsfähigkeit in den nördlichen Breiten berechnen wir den Social Vulnerability Index (SVI). Die SVI konkretisiert die sozialen Probleme, die sich aus dem fortschreitenden Klimawandel ergeben und liefert Erkenntnisse für die Entwicklung von Anpassungsstrategien in dieser Region. Um sich in die regionalen Details des SVI zu vertiefen, wird das sozioökonomische Umfeld der Gemeinden im Norden Norwegens als Fallstudie betrachtet. Die Ergebnisse des Projekts können als nützliches Instrument zur Minimierung von Bevölkerungsverlusten und zur Gewährleistung der sozialen Sicherheit in der Arktis dienen und politischen Entscheidungsträgern eine solide wissenschaftliche Grundlage für die Prävention und Eindämmung von Klimakatastrophen bieten, was für die Menschen in den nördlichen Gebieten äußerst wichtig ist in Zeiten des Klimawandels.

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