Die relativ groß dimensionierte Verkehrsfläche im Süden des Planes war ursprünglich zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke und in Notfällen als Feuerwehrzufahrt für das nördlich gelegene Alten- und Pflegeheim geplant. Da der Brandschutz für das Alten- und Pflegeheim vollständig von Norden erfolgen kann, ist die zusätzliche Zufahrt entbehrlich. Mit Verringerung der Verkehrsfläche und gleichzeitiger Vergrößerung der Baufenster können die verbleibenden Baugrundstücke optimaler ausgenutzt werden. Mit den geänderten Festsetzungen soll eine angemessene Nachverdichtung ermöglicht werden. Hierfür wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 erforderlich.
Der Ministerrat nimmt die mündlichen Berichte der Ressorts zur Kenntnis.
Ausrufen der Alarmstufe des Notfallplans Gas, Wahrscheinlichkeit des Alarmstufenszenarios, Beurteilung potenzieller Preisanpassungen, Berücksichtigung sozialer Verhältnisse, Alternativmöglichkeiten, Gewährleistung der Versorgungssicherheit, alternative Lieferketten; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr
Auswirkungen des "Notfallplan Gas" bei gefährdeter oder gestörter Energieversorgung, Priorisierung der Gasversorgung, Beeinträchtigung von Produktionen, Preisanpassungen, Füllstand der Gasspeicher, Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung, Tempolimit, Fahrverbot; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität
Schwere Unfälle in Kernkraftwerken können zu einer großflächigen Kontamination der Umgebung mit radioaktiven Stoffen und dazu führen, dass große Mengen an kontaminierten landwirtschaftlichen Produkten für den Markt unbrauchbar werden. Es ist dann die Behandlung und Entsorgung großer Mengen kontaminierter landwirtschaftlicher Produkte erforderlich. Mögliche Entsorgungswege sind: - Verbrennung von pflanzlichen und tierischen Produkten, - Deponierung, - Ausbringung von kontaminierten organischen Materialien, - Beseitigung in Tierkörperbeseitigungsanstalten, - Verklappen von kontaminierten Flüssigkeiten, - Kompostierung, - Unterpflügen, - Vergraben von Tierkörpern und - Biologische Behandlung. Die technischen und rechtlichen Fragen für eine Beseitigung der möglichen Mengen bei Eintreten eines solchen Falles sind derzeit nicht vollständig geklärt. Im Rahmen des Vorhabens sollen technische Fragen geklärt und darauf aufbauend ein erster Entwurf für eine Notverordnung formuliert werden. Eine solche Notverordnung würde dann im Ereignisfall in Kraft gesetzt, um eine rechtliche Grundlage für die notwendigen Entsorgungsmaßnahmen zu haben. In die Bearbeitung ist vor allem der Bereich UR&G mit einbezogen, außerdem für Fragestellungen aus der Landwirtschaft die HGN Hydrogeologie GmbH als Unterauftragnehmer.
Das EUPHRESCO-Projekt PREPSYS soll die wissenschaftliche Basis für die Erstellung von Leitlinien und Notfallplänen für Agrilus planipennis (EAB) und Agrilus anxius (BBB) liefern, sowie Politik und Stakeholdern wichtige Informationen in passend aufbereiteter Form zur Verfügung stellen. Darauf aufbauend sollen sich die Pflanzenschutzdienste bestmöglich auf die Risiken und Auswirkungen im Falle einer Einschleppung der Schadorganismen vorbereiten können. Das hier beantragte Projekt stellt den Beitrag des BFW zum EUPHRESCO-Projekt dar. Die spezifischen Ziele sind: - Zusammenstellung der potentiellen Risiken und Auswirkungen einer Einschleppung von EAB oder BBB - Identifikation möglicher Einschleppungswege und Gegenmaßnahmen - Verbesserung der frühen Detektion entlang der Einschleppungswege und im Falle eines Auftretens im Freiland, Vorbereitung entsprechender Methoden - Voraussagen zur natürlichen sowie der durch Menschen unterstützen Ausbreitung der beiden Schadorganismen - Zusammenfassung des Wissensstandes und Darstellung effizienter Management- und Bekämpfungsansätze - Kommunikation mit Stakeholdern (Pflanzenschutzdienste, Waldbewirtschafter, Handel, Politik und Öffentlichkeit). Die internationale Zusammenarbeit mit Partnern aus Europa und den USA im Rahmen des EUPHRESCO-Projektes ermöglicht Zugang zu breit gestreuten Informationsquellen. Managementansätze in verschiedenen Ländern können analysiert und auf die Anwendbarkeit in Europa geprüft werden. So wird eine Zusammenstellung erfolgversprechender Ansätze für das Management der Einschleppungswege, für frühe Detektion und für Notfallmaßnahmen möglich. Dazu wird das EUPHRESCO-Gesamtprojekt in sechs Arbeitspakete aufgeteilt, zu denen jeweils alle Projektpartner Beiträge leisten.
Referenzszenarien Welche und wie viele radioaktive Stoffe in einem radiologischen Notfall freigesetzt werden können und welche Auswirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung in Deutschland zu erwarten sind, ist abhängig von der Art des Unfalls. Mithilfe unterschiedlicher Notfallszenarien kann der radiologische Notfallschutz gezielter geplant werden, indem bestimmte Notfallszenarien als Referenzszenarien für verschiedene mögliche Unfallarten dienen. Für diese werden dann Strategien zum Schutz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte entwickelt. Es gibt unterschiedliche Arten von Unfällen, bei denen radioaktives Material in die Umwelt gelangen kann, zum Beispiel ein Unfall in einem Kernkraftwerk , ein Unfall bei dem Transport radioaktiver Stoffe oder ein Absturz eines Satelliten mit radioaktiven Stoffen an Bord. Von der Art des Unfalls ist abhängig, welche und wie viele radioaktive Stoffe freigesetzt werden können und welche Auswirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung in Deutschland zu erwarten sind. Davon hängt das jeweilige Gefahrenpotential des Unfalls und die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bundesländern und Bund ab. Es ist daher sinnvoll, die verschiedenen Arten von Unfällen festzulegen und zu charakterisieren. Im Allgemeinen Notfallplan des Bundes (ANoPl) sind die Unfälle in sogenannten „Referenzszenarien“ (früher „Notfallszenarien“) beschrieben. Wozu braucht man Referenzszenarien? Um im Notfall schnell und überlegt handeln zu können, ist die Vorbereitung und Planung sehr wichtig. Mithilfe der unterschiedlichen Referenzszenarien kann der radiologische Notfallschutz gezielter geplant werden. Für jedes dieser Referenzszenarien sind Strategien zum Schutz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte entwickelt worden. Das wesentliche Ziel dieser Schutzstrategien ist es, die Strahlenexposition von Mensch und Umwelt bei einem Unfall zu reduzieren. Daher werden für jedes Szenario auch unterschiedliche Maßnahmen empfohlen, um die Bevölkerung bestmöglich zu schützen. Dabei können sowohl frühe Schutzmaßnahmen (wie z. B. Evakuierung, Aufenthalt von Menschen in Gebäuden oder die Einnahme von hochdosierten Jodtabletten) als auch Strahlenschutzvorsorge-Maßnahmen (wie z. B. Lebensmittelbeschränkungen) eine Rolle spielen. Wer hat die Referenzszenarien festgelegt? Die EU schreibt vor, dass die Notfallschutzplanung ereignis- und szenarienspezifisch sein soll ( Richtlinie 2013/59/EURATOM, Anhang XI ). In Deutschland sind die Referenzszenarien und die darauf abgestimmten Schutzstrategien im Allgemeinen Notfallplan des Bundes festgelegt. Die Referenzszenarien sind Ausgangspunkt, um die radiologischen Auswirkungen des jeweiligen Unfalls abzuschätzen und Schutzstrategien zu planen. In die Schutzstrategien fließen in der Vorbereitung auch nationale und internationale Empfehlungen und Konzepte ein. In einem Notfall dienen die Schutzstrategien dazu, schnelle und abgestimmte Entscheidungen zu treffen. Dabei wird im Rahmen der Notfallreaktion die tatsächliche radiologischen Lage und alle relevanten Umstände des Ereignisses fortlaufend überprüft und berücksichtigt. Die Referenzszenarien Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Strahlenschutz im Notfall Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft brauchen wir einen starken Notfallschutz. Wie das funktioniert, erklärt das BfS in der Mediathek. Stand: 04.05.2026
Aufgaben von Bund, Ländern und Betreibern im radiologischen Notfallschutz Kommt es in einem deutschen Kernkraftwerk zu einem radiologischen Notfall, muss dessen Betreiber sofort die zuständigen Behörden informieren. Sie werden – wie bei allen denkbaren radiologischen Notfällen – schnellstmöglich aktiv, um die Bevölkerung rechtzeitig und wirkungsvoll zu schützen. In einem Notfall bildet das Bundesumweltministerium zusammen mit verschiedenen Bundesbehörden das Radiologische Lagezentrum des Bundes. Für diesen Krisenstab fasst das BfS in einem radiologischen Lagebild alle wichtigen Informationen zum Unfallgeschehen zusammen, bewertet die Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung und die Umwelt und empfiehlt alle notwendigen Schutzmaßnahmen. Die Länder stimmen sich mit dem Bund über diese Vorschläge ab und führen die Maßnahmen bei Bedarf durch. Unter dem Begriff "radiologischer Notfallschutz" versteht man den Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen von radiologischen Ereignissen. Radiologische Ereignisse sind beispielsweise Notfälle in Kernkraftwerken und anderen kerntechnischen Anlagen, Transportunfälle und Terroranschläge ("schmutzige Bomben"). Anlageninterner Notfallschutz: Aufgabe des Anlagenbetreibers In einer kerntechnischen Anlage - wie zum Beispiel einem Kernkraftwerk - ist der Betreiber für die Sicherheit der Anlage verantwortlich. Der anlageninterne Notfallschutz umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die innerhalb der kerntechnischen Anlage dafür sorgen sollen, dass keine gefährlichen Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt gelangen können. Kommt es trotz allem zu einem radiologischen Notfall , muss der Betreiber unverzüglich die zuständigen Behörden von Bund, Ländern und Kommunen benachrichtigen (für die Aufsicht von kerntechnischen Anlagen sind meist die Umweltministerien in den Ländern und das Bundesumweltministerium zuständig). Anlagenexterner Notfallschutz: Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen Für den anlagenexternen Notfallschutz sind staatliche Behörden verantwortlich. Sie leiten auf Basis einer Bewertung der radiologischen Lage durch das Radiologische Lagezentrum des Bundes ( RLZ -Bund) schnellstmöglich die notwendigen Notfallschutzmaßnahmen für die Bevölkerung ein. Dadurch sollen die Bevölkerung und die Umwelt außerhalb einer kerntechnischen Anlage vor gefährlichen Mengen radioaktiver Stoffe geschützt werden. Das Radiologische Lagezentrum des Bundes als Krisenstab Im Falle eines Notfalls mit radiologischen Folgen für Mensch und Umwelt bildet der Bund unter Leitung des Bundesumweltministeriums einen Krisenstab, das Radiologische Lagezentrum des Bundes . Kommt es zu einem radiologischen Notfall von überregionaler Bedeutung, stellt das Radiologische Lagezentrum des Bundes unter anderem Bundes- und Länderbehörden ein einheitliches Lagebild zur radiologischen Situation zur Verfügung. Zudem koordiniert es radiologische Messungen, empfiehlt Schutzmaßnahmen und informiert die Bevölkerung. Als Beratergremien des Bundesumweltministeriums unterstützen die Reaktor-Sicherheitskommission ( RSK ) und die Strahlenschutzkommission ( SSK ) das Radiologische Lagezentrum bei der Empfehlung von Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus arbeitet das RLZ -Bund eng mit den Ländern zusammen. Bundesländer führen frühe Schhutzmaßnahmen durch In einem radiologischen Notfall stimmen sich die Länder mit dem Bund über notwendige frühe Schutzmaßnahmen (früher: "Katastrophenschutzmaßnahmen") ab und führen diese durch. Die Katastrophenschutzbehörden der Länder veranlassen zum Beispiel, dass die Bevölkerung im Haus bleibt und Fenster und Türen schließt, um die Dosis durch externe Strahlung und Inhalation zu vermindern. Reicht dies nicht aus, wird die betroffene Bevölkerung evakuiert. Darüber hinaus organisieren sie die Verteilung von hochdosierten Jodtabletten , deren Einnahme bei Kindern und Erwachsenen Schilddrüsenkrebs vorbeugen soll. Das Technische Hilfswerk ( THW ), die Polizei, die Feuerwehr und verschiedene Hilfsorganisationen unterstützen die Länderbehörden. Nachdem die radioaktive Wolke abgezogen ist, verbleiben radioaktive Stoffe auf dem Boden und in der Nahrung. Die Länder ermitteln dann die Kontamination von Nahrungs- und Futtermitteln durch Probenahme und Messungen. Sämtliche Ergebnisse werden an das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivitä t ( IMIS ) übermittelt. Regelungen durch den Allgemeinen Notfallplan des Bundes Für die Notfallvorsorge wurde in Deutschland ein Allgemeiner Notfallplan des Bundes entwickelt, der zusammen mit Notfallplänen der Länder alle an der Notfallreaktion beteiligten Organisationen in die Lage versetzen soll, bei möglichen radiologischen Notfällen unverzüglich abgestimmte Entscheidungen zu treffen und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung rechtzeitig durchzuführen. Längerfristige Maßnahmen nach einem radiologischen Notfall Um die längerfristige Strahlenbelastung der Bevölkerung nach einem radiologischen Notfall so gering wie möglich zu halten, steht den Behörden eine " Loseblattsammlung zu Schutzmaßnahmen bei radiologischen Notfällen " zur Verfügung. Diese wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) mit Unterstützung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit ( GRS ) unter Beteiligung zahlreicher Bundes- und Landesbehörden und unter Begleitung einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Strahlenschutzkommission ( SSK ) erarbeitet. Unter anderem sind Erkenntnisse aus dem Unfall in Fukushima sind eingeflossen. Die Loseblattsammlung enthält eine Sammlung möglicher langfristiger Maßnahmen nach einem radiologischen Notfall , wie zum Beispiel das Abtragen von Oberboden oder die Dekontamination von Flächen mit Hochdruckreinigern. Die Maßnahmen sollen gewährleisten, dass zum Beispiel evakuierte Menschen wieder in sichere Aufenthaltsbereiche zurückkehren können. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Wie funktioniert Notfallschutz? Welche Szenarien gibt es für den radiologischen Notfall ? Wer macht im Ernstfall was? Das BfS klärt auf - in Videos, Grafiken und Broschüren. Stand: 29.04.2026
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 132 |
| Europa | 7 |
| Kommune | 1 |
| Land | 22 |
| Weitere | 21 |
| Wissenschaft | 30 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 86 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 55 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 23 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 60 |
| Offen | 111 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 158 |
| Englisch | 34 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 3 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 27 |
| Keine | 91 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 59 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 96 |
| Lebewesen und Lebensräume | 133 |
| Luft | 85 |
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| Wasser | 91 |
| Weitere | 164 |