Schwere Unfälle in Kernkraftwerken können zu einer großflächigen Kontamination der Umgebung mit radioaktiven Stoffen und dazu führen, dass große Mengen an kontaminierten landwirtschaftlichen Produkten für den Markt unbrauchbar werden. Es ist dann die Behandlung und Entsorgung großer Mengen kontaminierter landwirtschaftlicher Produkte erforderlich. Mögliche Entsorgungswege sind: - Verbrennung von pflanzlichen und tierischen Produkten, - Deponierung, - Ausbringung von kontaminierten organischen Materialien, - Beseitigung in Tierkörperbeseitigungsanstalten, - Verklappen von kontaminierten Flüssigkeiten, - Kompostierung, - Unterpflügen, - Vergraben von Tierkörpern und - Biologische Behandlung. Die technischen und rechtlichen Fragen für eine Beseitigung der möglichen Mengen bei Eintreten eines solchen Falles sind derzeit nicht vollständig geklärt. Im Rahmen des Vorhabens sollen technische Fragen geklärt und darauf aufbauend ein erster Entwurf für eine Notverordnung formuliert werden. Eine solche Notverordnung würde dann im Ereignisfall in Kraft gesetzt, um eine rechtliche Grundlage für die notwendigen Entsorgungsmaßnahmen zu haben. In die Bearbeitung ist vor allem der Bereich UR&G mit einbezogen, außerdem für Fragestellungen aus der Landwirtschaft die HGN Hydrogeologie GmbH als Unterauftragnehmer.
Das EUPHRESCO-Projekt PREPSYS soll die wissenschaftliche Basis für die Erstellung von Leitlinien und Notfallplänen für Agrilus planipennis (EAB) und Agrilus anxius (BBB) liefern, sowie Politik und Stakeholdern wichtige Informationen in passend aufbereiteter Form zur Verfügung stellen. Darauf aufbauend sollen sich die Pflanzenschutzdienste bestmöglich auf die Risiken und Auswirkungen im Falle einer Einschleppung der Schadorganismen vorbereiten können. Das hier beantragte Projekt stellt den Beitrag des BFW zum EUPHRESCO-Projekt dar.
Die spezifischen Ziele sind: - Zusammenstellung der potentiellen Risiken und Auswirkungen einer Einschleppung von EAB oder BBB - Identifikation möglicher Einschleppungswege und Gegenmaßnahmen - Verbesserung der frühen Detektion entlang der Einschleppungswege und im Falle eines Auftretens im Freiland, Vorbereitung entsprechender Methoden - Voraussagen zur natürlichen sowie der durch Menschen unterstützen Ausbreitung der beiden Schadorganismen - Zusammenfassung des Wissensstandes und Darstellung effizienter Management- und Bekämpfungsansätze - Kommunikation mit Stakeholdern (Pflanzenschutzdienste, Waldbewirtschafter, Handel, Politik und Öffentlichkeit).
Die internationale Zusammenarbeit mit Partnern aus Europa und den USA im Rahmen des EUPHRESCO-Projektes ermöglicht Zugang zu breit gestreuten Informationsquellen. Managementansätze in verschiedenen Ländern können analysiert und auf die Anwendbarkeit in Europa geprüft werden. So wird eine Zusammenstellung erfolgversprechender Ansätze für das Management der Einschleppungswege, für frühe Detektion und für Notfallmaßnahmen möglich.
Dazu wird das EUPHRESCO-Gesamtprojekt in sechs Arbeitspakete aufgeteilt, zu denen jeweils alle Projektpartner Beiträge leisten.
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz für das Jahr 2022 [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] JAHRESBERICHT 2022
GEWERBEAUFSICHT
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz für das Jahr 2022
IMPRESSUM
Herausgeber:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9, 55116 Mainz
Redaktion Textteil:
Dr. Martin Göttgen, Jenny Hema, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität,
Mainz
Redaktion Statistik:
Martin Franz, Landesamt für Umwelt, Mainz
Layout:
Tatjana Schollmayer, Landesamt für Umwelt, Mainz
Titelbild: Wasserstofftank ©SCHOTT AG
Fotos: Seite 7 (Infrarot-Thermometer) ©SGD Süd;
Seite 11 (Wasserstofftank) ©SCHOTT AG; Seite 15 (Gewerbearzt) ©SGD Nord
© Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, Juli 2024
VORWORT
Liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren,
das Jahr 2022 war ein Jahr der Herausforde-
rungen: mit dem Krieg in der Ukraine löste eine
neue Krise die Coronavirus-Pandemie ab und
prägte die öffentliche Debatte. Lieferengpässe
sowie die drohende Gas- und Energieknappheit
befeuerten die Inflation. Der Ukraine-Russland-
Konflikt ging einher mit Sanktionen, Einfuhrver-
boten von russischer Steinkohle und Erdöl sowie
drastischer Minderung der Gasliefermengen.
Diese Umstände bedrohten die Existenz von vie-
len Unternehmen, sodass ein Notfallplan Gas ins
Leben gerufen wurde. Um die Produktion zu ge-
währleisten, mussten viele Firmen kurzfristig auf
Ersatzbrennstoffe oder Hilfskraftwerke auswei-
chen. Jede Zulassung von Ausnahmen zur Bewäl-
tigung der Gasmangellage stellte eine große He-
rausforderung für die Fachbehörden dar und war
eine Aufgabe, welche die SGDen auch im Jahr
2023 weiter beschäftigte.
Nicht nur für die Aufrechterhaltung der Gasver-
sorgung musste eine Lösung gefunden werden,
sondern auch im Hinblick auf den Klimawandel:
die Landesregierung hat sich die Klimaneutralität
bis 2040 im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt.
Ein wichtiger Aspekt zur Erreichung dieses Klima-
zieles ist dabei der treibhausgasneutral erzeug-
te sogenannte grüne Wasserstoff. Dieser wird
durch Elektrolyse von Wasser gewonnen, die mit
elektrischer Energie aus regenerativen Quellen
betrieben wird.
Beim Unternehmen SCHOTT AG in Mainz lau-
fen erste Versuche, Wasserstoff in der industri-
ellen Produktion als möglichen Ersatz für fossile
Brennstoffe zu nutzen und somit CO2-Emissio-
nen zu vermeiden. Auch finanziell unterstützt
das Land die Klimawende in Rheinland-Pfalz
Katrin Eder
Staatsministerin für Klimaschutz,
Umwelt, Energie und Mobilität
tatkräftig wie zum Beispiel mit der Förderung
einer Elektrolyseanlage für den Wirtschaftsbe-
trieb Mainz AöR. Die Inbetriebnahme der Anlage
ist für das Jahr 2024 geplant, womit ein weiterer
Grundstein für die Klimaneutralität des Landes
gelegt ist.
Die Gewerbeaufsicht übernimmt als zuständige
Arbeitsschutzbehörde vielfältige Aufgaben, die
zu einer nachhaltigen Verbesserung des Arbeits-
schutzes und der Arbeitssicherheit beitragen.
Besonders bedeutsam ist dabei neben der risiko-
orientierten Inspektion von Betrieben und Bau-
stellen die Untersuchung von Arbeitsunfällen.
Im Jahr 2022 wurde im Rahmen der Programm-
arbeit die Schwerpunktaktion „Arbeitsschutz bei
Paketzustellern“ aus dem vorangegangenen Jahr
fortgesetzt. Ferner wurde eine Programmarbeit
Jugendarbeitsschutz bei Landschaftsgärtnern
und Floristen durchgeführt. Als Teil der Gemein-
samen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)
beteiligt sich die rheinland-pfälzische Gewerbe-
aufsicht an der Überprüfung der betrieblichen
Arbeitsschutzorganisation und der Gefährdungs-
beurteilung auf Basis gemeinsamer Leitlinien. In
ausgewählten Betrieben wird im Rahmen der ak-
tuellen GDA-Periode (2021-2025) zusätzlich der
Gesundheitsschutz der Beschäftigten hinsicht-
lich psychischer Belastungen, Muskel-Skelett-Be-
lastungen und beim Umgang mit krebserzeugen-
den Gefahrstoffen überprüft.
Ein herzliches Dankeschön gilt allen Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern der rheinland-pfäl-
zischen Gewerbeaufsicht, die tagtäglich ihren
Anteil am Schutz von Mensch und Umwelt auch
unter schwierigen Rahmenbedingungen leisten.
Dörte Schall
Staatsministerin für Arbeit, Soziales,
Transformation und Digitalisierung
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2022
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INHALT
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AGENDA 2022 – ZUR ARBEIT DER GEWERBEAUFSICHT 20226
Arbeitsschutz in Corona-Testzentren7
Bewältigung der Gasmangellage9
Wasserstofftechnologie11
Untersuchung von Arbeitsunfällen13
COVID-19 als Ursache für die starke Zunahme der Berufskrankheiten15
ANHÄNGE – STATISTISCHE ANGABEN 202217
Personal Gewerbeaufsicht und Gewerbeärztlicher Dienst (Anhang 1 – Stand 30. 06. 2022)18
Betriebsstätten und Beschäftigte in Rheinland-Pfalz (Anhang 2)19
Dienstgeschäfte in Betriebsstätten (Anhang 3.1 Teil A)20
Dienstgeschäfte in Betriebsstätten (Anhang 3.1 Teil B)21
Dienstgeschäfte außerhalb von Betriebsstätten (Anhang 3.2)22
Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten (Anhang 4 Teil A)23
Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten (Anhang 4 Teil B)24
Marktüberwachung nach dem Produktsicherheitsgesetz (Anhang 5)25
Begutachtete Berufskrankheiten (Anhang 6)26
Begutachtung von Berufskrankheiten von 2012 bis 2022 (Anhang 7)26
Arbeitsunfälle (Anhang 8)27
Kontrollen Fahrpersonalrechtlicher Vorschriften 2022 (Anhänge 9.1 und 9.2)28
Genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Anhang zur 4. BImSchV (Anhang 10)29
Störfallrelevante Betriebsbereiche der oberen Klasse (erweiterte Pflichten)
nach Tätigkeiten (NACE-Code) und Aufsichtsbereichen (Anhang 11.1)30
Störfallrelevante Betriebsbereiche der unteren Klasse (Grundpflichten)
nach Tätigkeiten (NACE-Code) und Aufsichtsbereichen (Anhang 11.2)31
Meldepflichtige Ereignisse nach § 19 der Störfall-Verordnung (Anhang 12)32
Verfahren nach Strahlenschutzgesetz (Anhang 13)33
Gentechnische Anlagen – Genehmigungs- und Anzeigeverfahren (Anhang 14)34
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2022
KURZ NACHGESCHAUT *
Regionalstellen der Gewerbeaufsicht
Gewerbeaufsichtsbeamte mit
Überwachungsaufgaben
Staatliche Gewerbeärzte
Betriebe
Beschäftigte
- davon jugendliche Beschäftigte
Meldepflichtige Arbeitsunfälle 2)
- davon tödliche Arbeitsunfälle
5Begutachtete Krankheiten10.470
1711)Getroffene Entscheidungen24.680
Zugelassene LKW35.6703)
3
218.730- davon Omnibusse3.2053)
1.628.000Verwender radioaktiver Stoffe340
36.630Röntgeneinrichtungen7.531
46.160Mit Dosimeter überwachte Personen18.154
40Radioaktivitätsmessstationen in Rheinland-
Pfalz 4) – vom BfS betriebene ODL-
Messstrationen103
Betriebsrevisionen9.597Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz5.124
Beanstandungen15.820Störfallrelevante Betriebsbereiche147
828Anlagen nach dem Gentechnikgesetz187
Überprüfte Produkte
*Die Angaben sind teilweise gerundet.
1)
2)
3)
4)In dieser Zahl sind die Teilzeitkräfte enthalten.
Die Angaben für 2022 lagen bei Drucklegung nicht vor, daher sind hier die Zahlen für 2021 enthalten.
Angaben des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) in Köln. Fahrzeuge im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie (RL) 2006/22/EG.
Bedingt durch geänderte Zuständigkeiten aufgrund der neuen Strahlenschutzgesetzgebung und ministeriellen Beschluss wurde der RFÜ-Betrieb
in den Umgebungsbereichen Cattenom und Biblis Ende 2018 eingestellt. Parallel hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in eigener Verant-
wortung Ortsdosisleistungs(ODL)-Messstationen auch in Rheinland-Pfalz aufgebaut und so sein bundesweites Messnetz verdichtet.
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2022
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