Schwere Unfälle in Kernkraftwerken können zu einer großflächigen Kontamination der Umgebung mit radioaktiven Stoffen und dazu führen, dass große Mengen an kontaminierten landwirtschaftlichen Produkten für den Markt unbrauchbar werden. Es ist dann die Behandlung und Entsorgung großer Mengen kontaminierter landwirtschaftlicher Produkte erforderlich. Mögliche Entsorgungswege sind: - Verbrennung von pflanzlichen und tierischen Produkten, - Deponierung, - Ausbringung von kontaminierten organischen Materialien, - Beseitigung in Tierkörperbeseitigungsanstalten, - Verklappen von kontaminierten Flüssigkeiten, - Kompostierung, - Unterpflügen, - Vergraben von Tierkörpern und - Biologische Behandlung. Die technischen und rechtlichen Fragen für eine Beseitigung der möglichen Mengen bei Eintreten eines solchen Falles sind derzeit nicht vollständig geklärt. Im Rahmen des Vorhabens sollen technische Fragen geklärt und darauf aufbauend ein erster Entwurf für eine Notverordnung formuliert werden. Eine solche Notverordnung würde dann im Ereignisfall in Kraft gesetzt, um eine rechtliche Grundlage für die notwendigen Entsorgungsmaßnahmen zu haben. In die Bearbeitung ist vor allem der Bereich UR&G mit einbezogen, außerdem für Fragestellungen aus der Landwirtschaft die HGN Hydrogeologie GmbH als Unterauftragnehmer.
Was würde man heute anders machen als 1986 in Tschornobyl In Tschornobyl (russ. Tschernobyl) wurden viele Sicherheitsstandards missachtet, ausgefeilte Notfallpläne gab es in vielen Ländern noch nicht und flächendeckende Messnetze auch nicht: Heute würde man viele anders machen als es 1986 in Tschornobyl passiert ist.
Was würde man heute anders machen als 1986 in Tschornobyl Textfassung des Videos " Was würde man heute anders machen als 1886 in Tschornobyl " 1986 ereignete sich das bis heute schwerste Kernkraftwerksunglück der Geschichte. Was genau damals passiert ist, haben wir im letzten Video beschrieben. Wir stellen euch den Link noch einmal in die Videobeschreibung. Heute, 40 Jahre später, hat sich sehr viel verändert, sowohl bei den Sicherheitsstandards der Kernkraftwerke als auch im radiologischen Notfallschutz. Was macht man heute also anders? Der Unfall von Tschornobyl im Jahr 1986 war das Ergebnis einer fehlerhaften Reaktorkonstruktion in Verbindung mit unzureichender Ausbildung und schwerwiegenden Fehlern des Reaktorpersonals. Im Kernkraftwerk Tschornobyl wurde ein Reaktortyp eingesetzt, den es nur in der Sowjetunion bzw. im sowjetischen Einflussbereich gab. Dieser Reaktortyp hat Konstruktionsmängel, die zu einer Instabilität, insbesondere beim Hoch- und Runterfahren des Reaktors, führen. Außerdem gab es keinen Sicherheitsbehälter um den Reaktorkern. Aus diesem Grund wäre dieser Reaktorkern im damaligen Westen nicht zum Einsatz gekommen und wird auch nicht mehr gebaut. Es sind allerdings noch Reaktoren dieses Typs in Russland im Einsatz. Die Sicherheitsstandards wurden aber nach 1986 erhöht. Es gab natürlich auch 1986 schon Sicherheitsstandards. Zuvor schon und bis heute wird aus jedem Störfall und Unfall gelernt und die Sicherheitsstandards werden stetig weiterentwickelt und verbessert. Seit 1986 wurden sie also enorm verbessert. Bei der Katastrophe von Tschornobyl wurden allerdings die auch damals schon geltenden Sicherheitsvorschriften missachtet und ganze Sicherheitsverfahren außer Kraft gesetzt. Dies lag einerseits daran, dass das Personal nicht ausreichend geschult wurde und mit den Sicherheitsvorkehrungen nicht ausreichend vertraut gewesen ist. Es scheint außerdem zu diesem Zeitpunkt keine Fehlerkultur gegeben zu haben, sodass das Personal Bedenken nicht offen äußern konnte. Die Notfallpläne für den Schutz von Mensch und Umwelt nach einem schweren Kernkraftwerksunfall waren damals aus - heutiger Sicht - unzureichend. Das gilt sowohl für die frühen Schutzmaßnahmen, die sofort ergriffen werden müssen. wie Evakuierung, Aufenthalt in Gebäuden oder Einnahme von Jodtabletten, wie auch für Vorsorgemaßnahmen wie Überwachung der Kontamination von Nahrungsmitteln und Trinkwasser, die nach dem Tschernobyl-Unfall auch noch in Gebieten hätten ergriffen werden müssen, die mehr als 1000 Kilometer vom Unfallort entfernt lagen. Zum Beispiel in Süddeutschland. Die Umsetzung der Schutzmaßnahmen kam nicht nur wegen mangelnder Planung schleppend in Gang, sondern auch, weil die sowjetischen Behörden die Schwere des Unfalls massiv heruntergespielt haben. Die zuständigen Behörden führten die Evakuierung der umliegenden Gebiete nur zögerlich über mehr als zwei Wochen durch, sodass teilweise die betroffene Bevölkerung hohen Strahlendosen ausgesetzt war. In weiter entfernt gelegenen Gebieten, die trotzdem wegen des Unfalls stark kontaminiert waren, wurden weitere Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung viel zu spät ergriffen. Das wäre vor allen Dingen eine Warnung an die Bevölkerunggewesen, Lebensmittel wie zum Beispiel Feldfrüchte, zum Beispiel Blattgemüse, oder auch Milchprodukte, nicht zu verwenden. Dies ist einer der Hauptgründe, neben der nicht erfolgten Ausgabe von Jodtabletten für die über 10.000 Fälle von Schilddrüsenkrebs bei Kindern und Jugendlichen, die in den folgenden Jahren in Belarus, der Ukraine und Russland aufgetreten sind. Heutzutage gibt es weltweit Notfallpläne, in denen die schnelle Reaktion auf radiologische Notfälle umfassend vorbereitet wird. In Deutschland werden sie im Allgemeinen Notfallplan des Bundes zusammengefasst. Zum Zeitpunkt des Unfalls gab es in Europa und der Sowjetunion noch keine flächendeckende Überwachung der Umweltradioaktivität und schon gar nicht einen internationalen Austausch dieser Messdaten, wie es heute üblich ist. In Europa gibt es heute nahezu flächendeckend Radioaktivitätsmessnetze mit mehr als 5000 Messsonden. In Deutschland umfasst das Messnetz des BfS 1.700 solcher Sonden. Über dieses Messnetz haben wir eine eigene Videoserie. Wir verlinken sie euch auch. Weil es ein solches flächendeckendes Messnetz damals noch nicht gab, konnte das Ausmaß des Unfalls damals nur sehr langsam bestimmt werden. Und so wurden auch Schutzmaßnahmen zu spät ergriffen. Eine Ausnahme bildete zwar Deutschland, das schon damals über ein dichtes Radioaktivitätsmessnetz verfügte. Allerdings war dieses für deutlich höhere Strahlungslevel ausgelegt, wie sie nach einer Nuklearexplosion in Deutschland hätten auftreten können. Und die Daten wurden damals noch nicht unverzüglich an einer zentralen Stelle zusammengeführt, so wie das heute der Fall ist. Neben der Überwachung durch Sonden gibt es heute auch die Möglichkeit, in vielen spezialisierten Laboren Umwelt- und Nahrungsmittelproben zu messen. Ein weiteres Problem war, dass es keine Zusammenarbeit bzw. Warnung an die Nachbarländer gab. Wie gesagt spielte die Sowjetunion auch die Schwere des Unfalls systematisch herunter. Heutzutage gibt es international bindende Verträge und regelmäßig getestete Verfahren, die eine unverzügliche Warnung an die Nachbarländer sicherstellen. In Deutschland waren damals die Zusammenarbeit und die Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden bei einem radiologischen Notfall nicht geregelt. Das führte zum Beispiel zu langen Verzögerungen und widersprüchlichen Entscheidungen, die zu einer großen Verunsicherung der Bevölkerung führten. Heute ist auch durch die intensive Arbeit an Notfallplänen in den letzten Jahren in diesem Bereich eine erhebliche Verbesserung erreicht worden. 1986 gab es in Deutschland keine Vorbereitungen für die schnelle Einschätzung der radiologischen Situation. Das heißt für die Erstellung eines radiologischen Lagebilds. So dauerte es damals Monate, bis die radiologische Lage in Deutschland charakterisiert werden konnte. Heute ist dies eine Hauptaufgabe des Radiologischen Lagezentrums des Bundes, das es seit 2020 gibt. Die Fähigkeit dazu wird bei uns im BfS seit Jahren kontinuierlich ausgebaut und regelmäßig geübt, sodass innerhalb von Stunden die radiologische Lage deutschlandweit erfasst und bewertet werden kann. Das war der letzte Teil unserer Serie rund um das Thema Notfallschutz. Den Link zur Playlist mit allen Videos findet ihr in der Videobeschreibung. Wir sehen uns hier auf dem Kanal demnächst wieder zu anderen Themen des Strahlenschutzes. Bis dahin: Bleibt gut geschützt. Stand: 02.02.2026
Wie schnell kann es zu einem schweren Notfall kommen? Je nach Reaktortyp und Unfallursache dauert es auch bei schweren radiologischen Notfällen Stunden oder sogar Tage, bis radioaktive Stoffe in die Umwelt gelangen. Unfälle mit katastrophalen Freisetzungen von Radioaktivität sind bisher sehr selten vorgekommen ( Tschornobyl , russ. Tschernobyl 1986; Fukushima 2011). Untersuchungen von Unfallabläufen z.B. im Rahmen von Risikostudien zeigen, dass in einem radiologischen Notfall ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um sich auf einen Austritt radioaktiver Stoffe vorzubereiten (oder diesen sogar zu verhindern). In Kernkraftwerken gilt ein gestaffeltes Sicherheitskonzept. Das soll verhindern, dass sich aus betrieblichen Störungen Störfälle entwickeln können, bzw. dass Störfälle zu einem schwerwiegenden Unfall führen können. Absolut ausschließen lässt sich ein schwerer Unfall trotz aller vorhandenen Sicherheitseinrichtungen und -maßnahmen nicht. Wenn damit zu rechnen ist, dass radioaktive Stoffe aus einem Kraftwerk austreten, wird die Zeit zwischen dem Unfallbeginn und dem Austritt der Stoffe genutzt, um Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung zu planen und umzusetzen. Das Planen und Umsetzen von Schutzmaßnahmen geschieht auf der Basis von Notfallplänen. Der allgemeine Notfallplan des Bundes ist seit Ende 2023 in Kraft. Auch in den Bundesländern gibt es entsprechende Pläne oder sie sind in Vorbereitung. Die Notfallplanungen in Deutschland berücksichtigen auch sehr unwahrscheinliche Szenarien wie schwerste KKW -Unfälle.
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz für das Jahr 2022 [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] JAHRESBERICHT 2022 GEWERBEAUFSICHT Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz für das Jahr 2022 IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz Bauhofstr. 9, 55116 Mainz Redaktion Textteil: Dr. Martin Göttgen, Jenny Hema, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Mainz Redaktion Statistik: Martin Franz, Landesamt für Umwelt, Mainz Layout: Tatjana Schollmayer, Landesamt für Umwelt, Mainz Titelbild: Wasserstofftank ©SCHOTT AG Fotos: Seite 7 (Infrarot-Thermometer) ©SGD Süd; Seite 11 (Wasserstofftank) ©SCHOTT AG; Seite 15 (Gewerbearzt) ©SGD Nord © Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, Juli 2024 VORWORT Liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren, das Jahr 2022 war ein Jahr der Herausforde- rungen: mit dem Krieg in der Ukraine löste eine neue Krise die Coronavirus-Pandemie ab und prägte die öffentliche Debatte. Lieferengpässe sowie die drohende Gas- und Energieknappheit befeuerten die Inflation. Der Ukraine-Russland- Konflikt ging einher mit Sanktionen, Einfuhrver- boten von russischer Steinkohle und Erdöl sowie drastischer Minderung der Gasliefermengen. Diese Umstände bedrohten die Existenz von vie- len Unternehmen, sodass ein Notfallplan Gas ins Leben gerufen wurde. Um die Produktion zu ge- währleisten, mussten viele Firmen kurzfristig auf Ersatzbrennstoffe oder Hilfskraftwerke auswei- chen. Jede Zulassung von Ausnahmen zur Bewäl- tigung der Gasmangellage stellte eine große He- rausforderung für die Fachbehörden dar und war eine Aufgabe, welche die SGDen auch im Jahr 2023 weiter beschäftigte. Nicht nur für die Aufrechterhaltung der Gasver- sorgung musste eine Lösung gefunden werden, sondern auch im Hinblick auf den Klimawandel: die Landesregierung hat sich die Klimaneutralität bis 2040 im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt. Ein wichtiger Aspekt zur Erreichung dieses Klima- zieles ist dabei der treibhausgasneutral erzeug- te sogenannte grüne Wasserstoff. Dieser wird durch Elektrolyse von Wasser gewonnen, die mit elektrischer Energie aus regenerativen Quellen betrieben wird. Beim Unternehmen SCHOTT AG in Mainz lau- fen erste Versuche, Wasserstoff in der industri- ellen Produktion als möglichen Ersatz für fossile Brennstoffe zu nutzen und somit CO2-Emissio- nen zu vermeiden. Auch finanziell unterstützt das Land die Klimawende in Rheinland-Pfalz Katrin Eder Staatsministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität tatkräftig wie zum Beispiel mit der Förderung einer Elektrolyseanlage für den Wirtschaftsbe- trieb Mainz AöR. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für das Jahr 2024 geplant, womit ein weiterer Grundstein für die Klimaneutralität des Landes gelegt ist. Die Gewerbeaufsicht übernimmt als zuständige Arbeitsschutzbehörde vielfältige Aufgaben, die zu einer nachhaltigen Verbesserung des Arbeits- schutzes und der Arbeitssicherheit beitragen. Besonders bedeutsam ist dabei neben der risiko- orientierten Inspektion von Betrieben und Bau- stellen die Untersuchung von Arbeitsunfällen. Im Jahr 2022 wurde im Rahmen der Programm- arbeit die Schwerpunktaktion „Arbeitsschutz bei Paketzustellern“ aus dem vorangegangenen Jahr fortgesetzt. Ferner wurde eine Programmarbeit Jugendarbeitsschutz bei Landschaftsgärtnern und Floristen durchgeführt. Als Teil der Gemein- samen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) beteiligt sich die rheinland-pfälzische Gewerbe- aufsicht an der Überprüfung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und der Gefährdungs- beurteilung auf Basis gemeinsamer Leitlinien. In ausgewählten Betrieben wird im Rahmen der ak- tuellen GDA-Periode (2021-2025) zusätzlich der Gesundheitsschutz der Beschäftigten hinsicht- lich psychischer Belastungen, Muskel-Skelett-Be- lastungen und beim Umgang mit krebserzeugen- den Gefahrstoffen überprüft. Ein herzliches Dankeschön gilt allen Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern der rheinland-pfäl- zischen Gewerbeaufsicht, die tagtäglich ihren Anteil am Schutz von Mensch und Umwelt auch unter schwierigen Rahmenbedingungen leisten. Dörte Schall Staatsministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung 3 INHALT 4 AGENDA 2022 – ZUR ARBEIT DER GEWERBEAUFSICHT 20226 Arbeitsschutz in Corona-Testzentren7 Bewältigung der Gasmangellage9 Wasserstofftechnologie11 Untersuchung von Arbeitsunfällen13 COVID-19 als Ursache für die starke Zunahme der Berufskrankheiten15 ANHÄNGE – STATISTISCHE ANGABEN 202217 Personal Gewerbeaufsicht und Gewerbeärztlicher Dienst (Anhang 1 – Stand 30. 06. 2022)18 Betriebsstätten und Beschäftigte in Rheinland-Pfalz (Anhang 2)19 Dienstgeschäfte in Betriebsstätten (Anhang 3.1 Teil A)20 Dienstgeschäfte in Betriebsstätten (Anhang 3.1 Teil B)21 Dienstgeschäfte außerhalb von Betriebsstätten (Anhang 3.2)22 Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten (Anhang 4 Teil A)23 Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten (Anhang 4 Teil B)24 Marktüberwachung nach dem Produktsicherheitsgesetz (Anhang 5)25 Begutachtete Berufskrankheiten (Anhang 6)26 Begutachtung von Berufskrankheiten von 2012 bis 2022 (Anhang 7)26 Arbeitsunfälle (Anhang 8)27 Kontrollen Fahrpersonalrechtlicher Vorschriften 2022 (Anhänge 9.1 und 9.2)28 Genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Anhang zur 4. BImSchV (Anhang 10)29 Störfallrelevante Betriebsbereiche der oberen Klasse (erweiterte Pflichten) nach Tätigkeiten (NACE-Code) und Aufsichtsbereichen (Anhang 11.1)30 Störfallrelevante Betriebsbereiche der unteren Klasse (Grundpflichten) nach Tätigkeiten (NACE-Code) und Aufsichtsbereichen (Anhang 11.2)31 Meldepflichtige Ereignisse nach § 19 der Störfall-Verordnung (Anhang 12)32 Verfahren nach Strahlenschutzgesetz (Anhang 13)33 Gentechnische Anlagen – Genehmigungs- und Anzeigeverfahren (Anhang 14)34 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2022 KURZ NACHGESCHAUT * Regionalstellen der Gewerbeaufsicht Gewerbeaufsichtsbeamte mit Überwachungsaufgaben Staatliche Gewerbeärzte Betriebe Beschäftigte - davon jugendliche Beschäftigte Meldepflichtige Arbeitsunfälle 2) - davon tödliche Arbeitsunfälle 5Begutachtete Krankheiten10.470 1711)Getroffene Entscheidungen24.680 Zugelassene LKW35.6703) 3 218.730- davon Omnibusse3.2053) 1.628.000Verwender radioaktiver Stoffe340 36.630Röntgeneinrichtungen7.531 46.160Mit Dosimeter überwachte Personen18.154 40Radioaktivitätsmessstationen in Rheinland- Pfalz 4) – vom BfS betriebene ODL- Messstrationen103 Betriebsrevisionen9.597Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz5.124 Beanstandungen15.820Störfallrelevante Betriebsbereiche147 828Anlagen nach dem Gentechnikgesetz187 Überprüfte Produkte *Die Angaben sind teilweise gerundet. 1) 2) 3) 4)In dieser Zahl sind die Teilzeitkräfte enthalten. Die Angaben für 2022 lagen bei Drucklegung nicht vor, daher sind hier die Zahlen für 2021 enthalten. Angaben des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) in Köln. Fahrzeuge im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie (RL) 2006/22/EG. Bedingt durch geänderte Zuständigkeiten aufgrund der neuen Strahlenschutzgesetzgebung und ministeriellen Beschluss wurde der RFÜ-Betrieb in den Umgebungsbereichen Cattenom und Biblis Ende 2018 eingestellt. Parallel hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in eigener Verant- wortung Ortsdosisleistungs(ODL)-Messstationen auch in Rheinland-Pfalz aufgebaut und so sein bundesweites Messnetz verdichtet. 5
Ab wann sind radioaktiv belastete Lebensmittel gefährlich für den Menschen? Durch einen radiologischen Notfall mit Freisetzung von radioaktiven Stoffen in die Umwelt besteht ein Risiko , dass Lebens- und Futtermittel kontaminiert werden. Aus dem Verzehr hoch kontaminierter Lebensmittel können sich möglicherweise langfristige Gesundheitsschäden ergeben. Dies gilt insbesondere für Kinder und Schwangere. Beim Verzehr von Lebensmitteln mit einer Kontamination unterhalb der Grenzwerte sind keine gesundheitlichen Folgen zu befürchten. Die europäische Union legt in einem Notfall Grenzwerte für die Kontamination von Lebensmitteln fest, die dann auch in Deutschland umgesetzt werden. Bis zu einer derartigen Festlegung gelten die Grenzwerte aus dem Allgemeinen Notfallplan des Bundes . Die zuständigen Behörden überwachen kontinuierlich und deutschlandweit die radioaktive Belastung der Umwelt und von Lebens- und Futtermittel und geben der Bevölkerung entsprechende Verhaltensempfehlungen. Im von Kontaminationen betroffenen Gebiet erzeugte Lebens- und Futtermittel dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie kontrolliert wurden und sie die gesetzlichen Grenzwerte einhalten. Lebensmittel, die aus dem eigenen Garten kommen, bzw. selbst gefischt oder gejagt werden, werden normalerweise nicht von den Behörden kontrolliert. Daher sollte bei einem radiologischen Notfall auf den Verzehr dieser Lebensmittel im betroffenen Gebiet verzichtet werden, bis die Unbedenklichkeit durch Messungen nachgewiesen werden kann oder der Verzehr durch die Behörden als unbedenklich eingestuft wird.
Die relativ groß dimensionierte Verkehrsfläche im Süden des Planes war ursprünglich zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke und in Notfällen als Feuerwehrzufahrt für das nördlich gelegene Alten- und Pflegeheim geplant. Da der Brandschutz für das Alten- und Pflegeheim vollständig von Norden erfolgen kann, ist die zusätzliche Zufahrt entbehrlich. Mit Verringerung der Verkehrsfläche und gleichzeitiger Vergrößerung der Baufenster können die verbleibenden Baugrundstücke optimaler ausgenutzt werden. Mit den geänderten Festsetzungen soll eine angemessene Nachverdichtung ermöglicht werden. Hierfür wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 erforderlich.
Im Einklang mit der Richtlinie 2013/59/EURATOM sieht das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) die Erstellung von aufeinander abgestimmten Notfallplänen des Bundes und der Länder für radiologische Notfälle vor. Die Notfallpläne sollen es den an Notfallreaktionen beteiligten Behörden und Organisationen ermöglichen, schnellstmöglich abgestimmte Entscheidungen zu treffen und notwendige Maßnahmen einzuleiten, umzusetzen und durchzuführen. Zur Erarbeitung von Notfallplänen im Hinblick auf klar definierte, repräsentative Notfallsituationen (Referenzszenarien) müssen mögliche radiologische Gefährdungspotentiale ausgearbeitet und analysiert werden. Grundlegend dafür ist die Erarbeitung von Quelltermen, welche die Zusammensetzung und die Menge der bei einem unfallbedingten Ereignis freigesetzten Radioaktivität angeben. Auch der zeitliche Verlauf der Freisetzung kann für manche Szenarien eine notfallschutzrelevante Angabe sein. In diesem Vorhaben wurden für insgesamt vier verschiedene Referenzszenarien und einen von Referenzszenarien unabhängigen kerntechnischen Anlagentyp mögliche Quellterme erarbeitet und deren Bandbreiten analysiert. Die hier betrachteten Szenarien umfassen den Unfall in einem Kernkraftwerk im grenznahen Ausland, Transportunfälle, Unfälle beim Umgang mit hochradioaktiven Quellen und Szenarien bei Unfällen mit Satelliten oder Raumfahrzeugen mit Radionuklidinventar. Ebenfalls wurden Reaktorkonzepte, die unter dem Begriff ‚Small Modular Reactors' (kleine modulare Reaktoren) zusammengefasst sind, untersucht und für eine ausgewählte Anlage Quellterme zusammengestellt.
Der Ministerrat nimmt die mündlichen Berichte der Ressorts zur Kenntnis.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 122 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 1 |
| Land | 23 |
| Weitere | 24 |
| Wissenschaft | 28 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 86 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 44 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 27 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 67 |
| Offen | 98 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 149 |
| Englisch | 40 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 3 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 30 |
| Keine | 85 |
| Multimedia | 2 |
| Webseite | 55 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 92 |
| Lebewesen und Lebensräume | 131 |
| Luft | 77 |
| Mensch und Umwelt | 165 |
| Wasser | 87 |
| Weitere | 159 |