Schwere Unfälle in Kernkraftwerken können zu einer großflächigen Kontamination der Umgebung mit radioaktiven Stoffen und dazu führen, dass große Mengen an kontaminierten landwirtschaftlichen Produkten für den Markt unbrauchbar werden. Es ist dann die Behandlung und Entsorgung großer Mengen kontaminierter landwirtschaftlicher Produkte erforderlich. Mögliche Entsorgungswege sind: - Verbrennung von pflanzlichen und tierischen Produkten, - Deponierung, - Ausbringung von kontaminierten organischen Materialien, - Beseitigung in Tierkörperbeseitigungsanstalten, - Verklappen von kontaminierten Flüssigkeiten, - Kompostierung, - Unterpflügen, - Vergraben von Tierkörpern und - Biologische Behandlung. Die technischen und rechtlichen Fragen für eine Beseitigung der möglichen Mengen bei Eintreten eines solchen Falles sind derzeit nicht vollständig geklärt. Im Rahmen des Vorhabens sollen technische Fragen geklärt und darauf aufbauend ein erster Entwurf für eine Notverordnung formuliert werden. Eine solche Notverordnung würde dann im Ereignisfall in Kraft gesetzt, um eine rechtliche Grundlage für die notwendigen Entsorgungsmaßnahmen zu haben. In die Bearbeitung ist vor allem der Bereich UR&G mit einbezogen, außerdem für Fragestellungen aus der Landwirtschaft die HGN Hydrogeologie GmbH als Unterauftragnehmer.
Was würde man heute anders machen als 1986 in Tschornobyl In Tschornobyl (russ. Tschernobyl) wurden viele Sicherheitsstandards missachtet, ausgefeilte Notfallpläne gab es in vielen Ländern noch nicht und flächendeckende Messnetze auch nicht: Heute würde man viele anders machen als es 1986 in Tschornobyl passiert ist.
Was würde man heute anders machen als 1986 in Tschornobyl Textfassung des Videos " Was würde man heute anders machen als 1886 in Tschornobyl " 1986 ereignete sich das bis heute schwerste Kernkraftwerksunglück der Geschichte. Was genau damals passiert ist, haben wir im letzten Video beschrieben. Wir stellen euch den Link noch einmal in die Videobeschreibung. Heute, 40 Jahre später, hat sich sehr viel verändert, sowohl bei den Sicherheitsstandards der Kernkraftwerke als auch im radiologischen Notfallschutz. Was macht man heute also anders? Der Unfall von Tschornobyl im Jahr 1986 war das Ergebnis einer fehlerhaften Reaktorkonstruktion in Verbindung mit unzureichender Ausbildung und schwerwiegenden Fehlern des Reaktorpersonals. Im Kernkraftwerk Tschornobyl wurde ein Reaktortyp eingesetzt, den es nur in der Sowjetunion bzw. im sowjetischen Einflussbereich gab. Dieser Reaktortyp hat Konstruktionsmängel, die zu einer Instabilität, insbesondere beim Hoch- und Runterfahren des Reaktors, führen. Außerdem gab es keinen Sicherheitsbehälter um den Reaktorkern. Aus diesem Grund wäre dieser Reaktorkern im damaligen Westen nicht zum Einsatz gekommen und wird auch nicht mehr gebaut. Es sind allerdings noch Reaktoren dieses Typs in Russland im Einsatz. Die Sicherheitsstandards wurden aber nach 1986 erhöht. Es gab natürlich auch 1986 schon Sicherheitsstandards. Zuvor schon und bis heute wird aus jedem Störfall und Unfall gelernt und die Sicherheitsstandards werden stetig weiterentwickelt und verbessert. Seit 1986 wurden sie also enorm verbessert. Bei der Katastrophe von Tschornobyl wurden allerdings die auch damals schon geltenden Sicherheitsvorschriften missachtet und ganze Sicherheitsverfahren außer Kraft gesetzt. Dies lag einerseits daran, dass das Personal nicht ausreichend geschult wurde und mit den Sicherheitsvorkehrungen nicht ausreichend vertraut gewesen ist. Es scheint außerdem zu diesem Zeitpunkt keine Fehlerkultur gegeben zu haben, sodass das Personal Bedenken nicht offen äußern konnte. Die Notfallpläne für den Schutz von Mensch und Umwelt nach einem schweren Kernkraftwerksunfall waren damals aus - heutiger Sicht - unzureichend. Das gilt sowohl für die frühen Schutzmaßnahmen, die sofort ergriffen werden müssen. wie Evakuierung, Aufenthalt in Gebäuden oder Einnahme von Jodtabletten, wie auch für Vorsorgemaßnahmen wie Überwachung der Kontamination von Nahrungsmitteln und Trinkwasser, die nach dem Tschernobyl-Unfall auch noch in Gebieten hätten ergriffen werden müssen, die mehr als 1000 Kilometer vom Unfallort entfernt lagen. Zum Beispiel in Süddeutschland. Die Umsetzung der Schutzmaßnahmen kam nicht nur wegen mangelnder Planung schleppend in Gang, sondern auch, weil die sowjetischen Behörden die Schwere des Unfalls massiv heruntergespielt haben. Die zuständigen Behörden führten die Evakuierung der umliegenden Gebiete nur zögerlich über mehr als zwei Wochen durch, sodass teilweise die betroffene Bevölkerung hohen Strahlendosen ausgesetzt war. In weiter entfernt gelegenen Gebieten, die trotzdem wegen des Unfalls stark kontaminiert waren, wurden weitere Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung viel zu spät ergriffen. Das wäre vor allen Dingen eine Warnung an die Bevölkerunggewesen, Lebensmittel wie zum Beispiel Feldfrüchte, zum Beispiel Blattgemüse, oder auch Milchprodukte, nicht zu verwenden. Dies ist einer der Hauptgründe, neben der nicht erfolgten Ausgabe von Jodtabletten für die über 10.000 Fälle von Schilddrüsenkrebs bei Kindern und Jugendlichen, die in den folgenden Jahren in Belarus, der Ukraine und Russland aufgetreten sind. Heutzutage gibt es weltweit Notfallpläne, in denen die schnelle Reaktion auf radiologische Notfälle umfassend vorbereitet wird. In Deutschland werden sie im Allgemeinen Notfallplan des Bundes zusammengefasst. Zum Zeitpunkt des Unfalls gab es in Europa und der Sowjetunion noch keine flächendeckende Überwachung der Umweltradioaktivität und schon gar nicht einen internationalen Austausch dieser Messdaten, wie es heute üblich ist. In Europa gibt es heute nahezu flächendeckend Radioaktivitätsmessnetze mit mehr als 5000 Messsonden. In Deutschland umfasst das Messnetz des BfS 1.700 solcher Sonden. Über dieses Messnetz haben wir eine eigene Videoserie. Wir verlinken sie euch auch. Weil es ein solches flächendeckendes Messnetz damals noch nicht gab, konnte das Ausmaß des Unfalls damals nur sehr langsam bestimmt werden. Und so wurden auch Schutzmaßnahmen zu spät ergriffen. Eine Ausnahme bildete zwar Deutschland, das schon damals über ein dichtes Radioaktivitätsmessnetz verfügte. Allerdings war dieses für deutlich höhere Strahlungslevel ausgelegt, wie sie nach einer Nuklearexplosion in Deutschland hätten auftreten können. Und die Daten wurden damals noch nicht unverzüglich an einer zentralen Stelle zusammengeführt, so wie das heute der Fall ist. Neben der Überwachung durch Sonden gibt es heute auch die Möglichkeit, in vielen spezialisierten Laboren Umwelt- und Nahrungsmittelproben zu messen. Ein weiteres Problem war, dass es keine Zusammenarbeit bzw. Warnung an die Nachbarländer gab. Wie gesagt spielte die Sowjetunion auch die Schwere des Unfalls systematisch herunter. Heutzutage gibt es international bindende Verträge und regelmäßig getestete Verfahren, die eine unverzügliche Warnung an die Nachbarländer sicherstellen. In Deutschland waren damals die Zusammenarbeit und die Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden bei einem radiologischen Notfall nicht geregelt. Das führte zum Beispiel zu langen Verzögerungen und widersprüchlichen Entscheidungen, die zu einer großen Verunsicherung der Bevölkerung führten. Heute ist auch durch die intensive Arbeit an Notfallplänen in den letzten Jahren in diesem Bereich eine erhebliche Verbesserung erreicht worden. 1986 gab es in Deutschland keine Vorbereitungen für die schnelle Einschätzung der radiologischen Situation. Das heißt für die Erstellung eines radiologischen Lagebilds. So dauerte es damals Monate, bis die radiologische Lage in Deutschland charakterisiert werden konnte. Heute ist dies eine Hauptaufgabe des Radiologischen Lagezentrums des Bundes, das es seit 2020 gibt. Die Fähigkeit dazu wird bei uns im BfS seit Jahren kontinuierlich ausgebaut und regelmäßig geübt, sodass innerhalb von Stunden die radiologische Lage deutschlandweit erfasst und bewertet werden kann. Das war der letzte Teil unserer Serie rund um das Thema Notfallschutz. Den Link zur Playlist mit allen Videos findet ihr in der Videobeschreibung. Wir sehen uns hier auf dem Kanal demnächst wieder zu anderen Themen des Strahlenschutzes. Bis dahin: Bleibt gut geschützt. Stand: 02.02.2026
Welche Szenarien gibt es für radiologische Notfälle? Textfassung des Videos " Welche Szenarien gibt es für radiologische Notfälle " In unserem letzten Video haben wir euch erklärt, wie wichtig die Vorbereitung im radiologischen Notfallschutz ist. Um die Planungen für den radiologischen Notfall zu erleichtern, hat die EU festgelegt, dass man sich bei der Vorbereitung auf einen Notfall an sogenannten Referenzszenarien orientieren muss. Denn radiologische Notfälle können ganz unterschiedlich aussehen und dementsprechend auch ganz unterschiedliche Schutzmaßnahmen erfordern. In Deutschland gibt es im Allgemeinen Notfallplan des Bundes 16 solcher Szenarien. Vier davon beziehen sich auf Unfälle in Kernkraftwerken: in Deutschland, im grenznahen Ausland, im übrigen Europa und außerhalb Europas. Ein weiteres Szenario bezieht sich auf einen Unfall in einer kerntechnischen Anlage, die kein Kernkraftwerk ist. Zum Beispiel in einem Forschungsreaktor. Außerdem gibt es ein Szenario für einen Anschlag auf so eine Anlage oder auf ein Kernkraftwerk. Die weiteren Szenarien haben nichts mit Kernkraft zu tun. Hier gibt es zum Beispiel Szenarios für Transportunfälle oder den Absturz eines Satelliten mit radioaktivem Material. Aber auch Unfälle von Menschen, die beruflich mit Strahlenquellen zu tun haben, Notfälle auf dem Wasser und Szenarien, die etwas unspezifisch sind. Dazu zählen Notfälle mit herrenlosen Quellen oder illegal entsorgten radioaktiven Stoffen. Brände oder Explosionen in kontaminierten Gebieten und Notfälle mit ungeklärtem Ursprung. Letztere können zum Beispiel bei Messungen der Fall sein, wo erhöhte Werte gemessen werden, für die es keine bekannte Ursache gibt. Ein Beispiel dafür sind die erhöhten Ruthenium-106-Werte in Europa 2017. Oder auch unbestätigte Meldungen und Gerüchte über einen Austritt von Radioaktivität. Die letzten beiden Szenarien sind zum einen die Explosion einer Nuklearwaffe, also einer Atombombe, und ein sonstiger Unfall mit einer Nuklearwaffe. Für jedes Szenario gibt es verschiedene Schutzstrategien, die wir regelmäßig üben. Für eine optimale Planung gibt es nicht nur Szenarien, sondern auch eine zeitliche Einteilung eines Notfalls in Phasen, wobei nicht alle Phasen in allen Szenarien gleichermaßen vorkommen. Es gibt fünf Phasen, die in zwei Hauptphasen zusammengefasst werden. Die erste Phase ist die Dringlichkeitsphase, die alle Phasen umfasst, die während eines Notfalls stattfinden. Phase eins Die unsichere Situation. Hier ist noch keine Radioaktivität n die Umwelt gelangt, aber die Kontrolle von radioaktivem Material oder der sichere Umgang damit kann nicht gewährleistet werden. Entwickeln sich die Ereignisse jetzt ungünstig, kann es zu einer Freisetzung kommen. Ein Beispiel wäre ein Ausfall von Sicherheitssystemen n einem Kernkraftwerk. Phase zwei: Vor-Freisetzungsphase: Auch jetzt ist noch nichts ausgetreten. Aber nun ist sicher, dass es zu einer Freisetzung kommen wird, wenn die eingeleiteten Maßnahmen nicht helfen. Ein Beispiel wäre, dass die Kühlung eines Reaktorkerns n einem Kernkraftwerk nicht gewährleistet ist. Phase drei Freisetzungsphase. Nun tritt Radioaktivität in die Umwelt aus. Zum Beispiel nach einer Kernschmelze in einem Kernkraftwerk. Die Menschen werden durch verschiedene Schutzmaßnahmen geschützt. Wie Verbleib im Haus, Jodtabletten oder schlimmstenfalls Evakuierung. Nach dem Unfall geht der Notfall noch weiter. Mit der zweiten Phase der Nachunfallphase. Phase vier ist die Übergangsphase. Der Worst Case ist eingetreten und Menschen wurden erhöhter Strahlung ausgesetzt. Jetzt greifen Schutzmaßnahmen, die dieses Ausgesetztsein, die Strahlenexposition, beendenoder zumindest reduzieren und den betroffenen Personenkreis reduzieren. Phase fünf ist die langfristige Nach-Unfallphase. Nun liegen alle Informationen vor, wo und welche Stoffe n welchem Maße ausgetreten sind und wohin sie sich verbreitet haben. Diese Phase kann Jahrzehnte andauern, wie zum Beispiel in der näheren Umgebung des Kernkraftwerks in Tschornobyl. Ähnlich wie die Richterskala bei einem Erdbeben gibt es auch im radiologischen Notfall eine Skala, auf der die Schwere eines Vorfalls eingeordnet werden kann. Das ist die internationale INES-Skala Die Skala reicht von 0 bis 7. Null ist ein Ereignis ohne oder mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung. Das sind zum Beispiel kleine Pannen in einem Kernkraftwerk, die keine schlimmen Folgen haben. INES 1 bis 3 sind Störungen und Störfälle ohne Freisetzung in die Umwelt. Dies können Störfälle sein, wo zwar Radioaktivität innerhalb eines Kernkraftwerks freigesetzt wird, aber nicht in die Umwelt gelangt. Oder auch der Verlust von Strahlenquellen, die aber gut abgeschirmt bleiben. Die INES-Stufen 4 bis 7 beschreiben unterschiedlich schwere Unfälle. Bei Stufe 5 beginnen die bekannteren Unfälle wie der Reaktorunfall von Three Mile Island. Eine offizielle Einstufung eines Unglücks als katastrophaler Unfall hat es bisher nur zweimal gegeben: Tschornobyl und Fukushima. Im nächsten Video zeigen wir euch, wer eigentlich im Notfall was macht, um euch zu schützen. Wenn ihr das nicht verpassen wollt, bleibt also dran und abonniert den Kanal. Und bis dahin bleibt gut geschützt. Stand: 02.02.2026
Aufgaben von Bund, Ländern und Betreibern im radiologischen Notfallschutz Kommt es in einem deutschen Kernkraftwerk zu einem radiologischen Notfall, muss dessen Betreiber sofort die zuständigen Behörden informieren. Sie werden – wie bei allen denkbaren radiologischen Notfällen – schnellstmöglich aktiv, um die Bevölkerung rechtzeitig und wirkungsvoll zu schützen. In einem Notfall bildet das Bundesumweltministerium zusammen mit verschiedenen Bundesbehörden das Radiologische Lagezentrum des Bundes. Für diesen Krisenstab fasst das BfS in einem radiologischen Lagebild alle wichtigen Informationen zum Unfallgeschehen zusammen, bewertet die Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung und die Umwelt und empfiehlt alle notwendigen Schutzmaßnahmen. Die Länder stimmen sich mit dem Bund über diese Vorschläge ab und führen die Maßnahmen bei Bedarf durch. Unter dem Begriff "radiologischer Notfallschutz" versteht man den Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen von radiologischen Ereignissen. Radiologische Ereignisse sind beispielsweise Notfälle in Kernkraftwerken und anderen kerntechnischen Anlagen, Transportunfälle und Terroranschläge ("schmutzige Bomben"). Anlageninterner Notfallschutz: Aufgabe des Anlagenbetreibers In einer kerntechnischen Anlage - wie zum Beispiel einem Kernkraftwerk - ist der Betreiber für die Sicherheit der Anlage verantwortlich. Der anlageninterne Notfallschutz umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die innerhalb der kerntechnischen Anlage dafür sorgen sollen, dass keine gefährlichen Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt gelangen können. Kommt es trotz allem zu einem radiologischen Notfall , muss der Betreiber unverzüglich die zuständigen Behörden von Bund, Ländern und Kommunen benachrichtigen (für die Aufsicht von kerntechnischen Anlagen sind meist die Umweltministerien in den Ländern und das Bundesumweltministerium zuständig). Anlagenexterner Notfallschutz: Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen Für den anlagenexternen Notfallschutz sind staatliche Behörden verantwortlich. Sie leiten auf Basis einer Bewertung der radiologischen Lage durch das Radiologische Lagezentrum des Bundes ( RLZ -Bund) schnellstmöglich die notwendigen Notfallschutzmaßnahmen für die Bevölkerung ein. Dadurch sollen die Bevölkerung und die Umwelt außerhalb einer kerntechnischen Anlage vor gefährlichen Mengen radioaktiver Stoffe geschützt werden. Das Radiologische Lagezentrum des Bundes als Krisenstab Im Falle eines Notfalls mit radiologischen Folgen für Mensch und Umwelt bildet der Bund unter Leitung des Bundesumweltministeriums einen Krisenstab, das Radiologische Lagezentrum des Bundes . Kommt es zu einem radiologischen Notfall von überregionaler Bedeutung, stellt das Radiologische Lagezentrum des Bundes unter anderem Bundes- und Länderbehörden ein einheitliches Lagebild zur radiologischen Situation zur Verfügung. Zudem koordiniert es radiologische Messungen, empfiehlt Schutzmaßnahmen und informiert die Bevölkerung. Als Beratergremien des Bundesumweltministeriums unterstützen die Reaktor-Sicherheitskommission ( RSK ) und die Strahlenschutzkommission ( SSK ) das Radiologische Lagezentrum bei der Empfehlung von Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus arbeitet das RLZ -Bund eng mit den Ländern zusammen. Bundesländer führen frühe Schhutzmaßnahmen durch In einem radiologischen Notfall stimmen sich die Länder mit dem Bund über notwendige frühe Schutzmaßnahmen (früher: "Katastrophenschutzmaßnahmen") ab und führen diese durch. Die Katastrophenschutzbehörden der Länder veranlassen zum Beispiel, dass die Bevölkerung im Haus bleibt und Fenster und Türen schließt, um die Dosis durch externe Strahlung und Inhalation zu vermindern. Reicht dies nicht aus, wird die betroffene Bevölkerung evakuiert. Darüber hinaus organisieren sie die Verteilung von hochdosierten Jodtabletten , deren Einnahme bei Kindern und Erwachsenen Schilddrüsenkrebs vorbeugen soll. Das Technische Hilfswerk ( THW ), die Polizei, die Feuerwehr und verschiedene Hilfsorganisationen unterstützen die Länderbehörden. Nachdem die radioaktive Wolke abgezogen ist, verbleiben radioaktive Stoffe auf dem Boden und in der Nahrung. Die Länder ermitteln dann die Kontamination von Nahrungs- und Futtermitteln durch Probenahme und Messungen. Sämtliche Ergebnisse werden an das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivitä t ( IMIS ) übermittelt. Regelungen durch den Allgemeinen Notfallplan des Bundes Für die Notfallvorsorge wurde in Deutschland ein Allgemeiner Notfallplan des Bundes entwickelt, der zusammen mit Notfallplänen der Länder alle an der Notfallreaktion beteiligten Organisationen in die Lage versetzen soll, bei möglichen radiologischen Notfällen unverzüglich abgestimmte Entscheidungen zu treffen und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung rechtzeitig durchzuführen. Längerfristige Maßnahmen nach einem radiologischen Notfall Um die längerfristige Strahlenbelastung der Bevölkerung nach einem radiologischen Notfall so gering wie möglich zu halten, steht den Behörden eine " Loseblattsammlung zu Schutzmaßnahmen bei radiologischen Notfällen " zur Verfügung. Diese wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) mit Unterstützung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit ( GRS ) unter Beteiligung zahlreicher Bundes- und Landesbehörden und unter Begleitung einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Strahlenschutzkommission ( SSK ) erarbeitet. Unter anderem sind Erkenntnisse aus dem Unfall in Fukushima sind eingeflossen. Die Loseblattsammlung enthält eine Sammlung möglicher langfristiger Maßnahmen nach einem radiologischen Notfall , wie zum Beispiel das Abtragen von Oberboden oder die Dekontamination von Flächen mit Hochdruckreinigern. Die Maßnahmen sollen gewährleisten, dass zum Beispiel evakuierte Menschen wieder in sichere Aufenthaltsbereiche zurückkehren können. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Wie funktioniert Notfallschutz? Welche Szenarien gibt es für den radiologischen Notfall ? Wer macht im Ernstfall was? Das BfS klärt auf - in Videos, Grafiken und Broschüren. Stand: 29.04.2026
Wie schnell kann es zu einem schweren Notfall kommen? Je nach Reaktortyp und Unfallursache dauert es auch bei schweren radiologischen Notfällen Stunden oder sogar Tage, bis radioaktive Stoffe in die Umwelt gelangen. Unfälle mit katastrophalen Freisetzungen von Radioaktivität sind bisher sehr selten vorgekommen ( Tschornobyl , russ. Tschernobyl 1986; Fukushima 2011). Untersuchungen von Unfallabläufen z.B. im Rahmen von Risikostudien zeigen, dass in einem radiologischen Notfall ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um sich auf einen Austritt radioaktiver Stoffe vorzubereiten (oder diesen sogar zu verhindern). In Kernkraftwerken gilt ein gestaffeltes Sicherheitskonzept. Das soll verhindern, dass sich aus betrieblichen Störungen Störfälle entwickeln können, bzw. dass Störfälle zu einem schwerwiegenden Unfall führen können. Absolut ausschließen lässt sich ein schwerer Unfall trotz aller vorhandenen Sicherheitseinrichtungen und -maßnahmen nicht. Wenn damit zu rechnen ist, dass radioaktive Stoffe aus einem Kraftwerk austreten, wird die Zeit zwischen dem Unfallbeginn und dem Austritt der Stoffe genutzt, um Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung zu planen und umzusetzen. Das Planen und Umsetzen von Schutzmaßnahmen geschieht auf der Basis von Notfallplänen. Der allgemeine Notfallplan des Bundes ist seit Ende 2023 in Kraft. Auch in den Bundesländern gibt es entsprechende Pläne oder sie sind in Vorbereitung. Die Notfallplanungen in Deutschland berücksichtigen auch sehr unwahrscheinliche Szenarien wie schwerste KKW -Unfälle.
Loseblattsammlung zu Schutzmaßnahmen bei radiologischen Notfällen Die "Loseblattsammlung zu Schutzmaßnahmen bei radiologischen Notfällen" enthält elf Bände mit Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor ionisierender, also sehr energiereicher Strahlung . Die Bände sollen den zuständigen Behörden sowohl bei der Notfallplanung als auch im Notfall bei der Entscheidung über Schutzmaßnahmen als Hilfestellung dienen. Es geht um viele Einzelthemen von der allgemeinen Gefahrenabwehr über Lebensmittel bis zum Schutz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte. Die Loseblattsammlung wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) mit Unterstützung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit ( GRS ) unter Beteiligung zahlreicher Bundes- und Landesbehörden und unter Begleitung einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Strahlenschutzkommission ( SSK ) erarbeitet. Sie wird entsprechend dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und sonstiger Erkenntnisse laufend fortgeschrieben. Die Loseblattsammlung stellt ein ergänzendes Dokument zum Allgemeinen Notfallplan des Bundes (ANoPl-Bund) nach Rn. 13 dar ( vgl. Anhang A Tab. A.l Nummer 3 (Seite 205)). Die Loseblattsammlung soll die Regelungen des vorläufigen Notfallplans des Bundes nach Anlage 4 Nummer 5 Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) weiterentwickeln und sukzessive ersetzen. Band 1: Maßnahmen des Katastrophenschutzes, der allgemeinen Gefahrenabwehr und der medizinischen Behandlung Band 2: Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in der Trinkwassergewinnung und ‑versorgung Band 3: Maßnahmen für Lebens- und Futtermittel Band 4: Maßnahmen für Arzneimittel und Medizinprodukte Band 5: Maßnahmen für sonstige Produkte Band 6: Maßnahmen für die Beförderung von Gütern Band 7: Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr Band 8: Maßnahmen für kontaminierte Gebiete Band 9: Maßnahmen für Abfälle und Abwasser Band 10: Empfehlungen für das Verhalten der betroffenen Bevölkerung bei Notfällen Band 11: Maßnahmen zum Schutz der Einsatzkräfte Alle Bände stehen auch als Druckversion zum Download bereit. Stand: 18.07.2026
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz für das Jahr 2022 [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] JAHRESBERICHT 2022 GEWERBEAUFSICHT Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz für das Jahr 2022 IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz Bauhofstr. 9, 55116 Mainz Redaktion Textteil: Dr. Martin Göttgen, Jenny Hema, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Mainz Redaktion Statistik: Martin Franz, Landesamt für Umwelt, Mainz Layout: Tatjana Schollmayer, Landesamt für Umwelt, Mainz Titelbild: Wasserstofftank ©SCHOTT AG Fotos: Seite 7 (Infrarot-Thermometer) ©SGD Süd; Seite 11 (Wasserstofftank) ©SCHOTT AG; Seite 15 (Gewerbearzt) ©SGD Nord © Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, Juli 2024 VORWORT Liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren, das Jahr 2022 war ein Jahr der Herausforde- rungen: mit dem Krieg in der Ukraine löste eine neue Krise die Coronavirus-Pandemie ab und prägte die öffentliche Debatte. Lieferengpässe sowie die drohende Gas- und Energieknappheit befeuerten die Inflation. Der Ukraine-Russland- Konflikt ging einher mit Sanktionen, Einfuhrver- boten von russischer Steinkohle und Erdöl sowie drastischer Minderung der Gasliefermengen. Diese Umstände bedrohten die Existenz von vie- len Unternehmen, sodass ein Notfallplan Gas ins Leben gerufen wurde. Um die Produktion zu ge- währleisten, mussten viele Firmen kurzfristig auf Ersatzbrennstoffe oder Hilfskraftwerke auswei- chen. Jede Zulassung von Ausnahmen zur Bewäl- tigung der Gasmangellage stellte eine große He- rausforderung für die Fachbehörden dar und war eine Aufgabe, welche die SGDen auch im Jahr 2023 weiter beschäftigte. Nicht nur für die Aufrechterhaltung der Gasver- sorgung musste eine Lösung gefunden werden, sondern auch im Hinblick auf den Klimawandel: die Landesregierung hat sich die Klimaneutralität bis 2040 im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt. Ein wichtiger Aspekt zur Erreichung dieses Klima- zieles ist dabei der treibhausgasneutral erzeug- te sogenannte grüne Wasserstoff. Dieser wird durch Elektrolyse von Wasser gewonnen, die mit elektrischer Energie aus regenerativen Quellen betrieben wird. Beim Unternehmen SCHOTT AG in Mainz lau- fen erste Versuche, Wasserstoff in der industri- ellen Produktion als möglichen Ersatz für fossile Brennstoffe zu nutzen und somit CO2-Emissio- nen zu vermeiden. Auch finanziell unterstützt das Land die Klimawende in Rheinland-Pfalz Katrin Eder Staatsministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität tatkräftig wie zum Beispiel mit der Förderung einer Elektrolyseanlage für den Wirtschaftsbe- trieb Mainz AöR. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für das Jahr 2024 geplant, womit ein weiterer Grundstein für die Klimaneutralität des Landes gelegt ist. Die Gewerbeaufsicht übernimmt als zuständige Arbeitsschutzbehörde vielfältige Aufgaben, die zu einer nachhaltigen Verbesserung des Arbeits- schutzes und der Arbeitssicherheit beitragen. Besonders bedeutsam ist dabei neben der risiko- orientierten Inspektion von Betrieben und Bau- stellen die Untersuchung von Arbeitsunfällen. Im Jahr 2022 wurde im Rahmen der Programm- arbeit die Schwerpunktaktion „Arbeitsschutz bei Paketzustellern“ aus dem vorangegangenen Jahr fortgesetzt. Ferner wurde eine Programmarbeit Jugendarbeitsschutz bei Landschaftsgärtnern und Floristen durchgeführt. Als Teil der Gemein- samen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) beteiligt sich die rheinland-pfälzische Gewerbe- aufsicht an der Überprüfung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und der Gefährdungs- beurteilung auf Basis gemeinsamer Leitlinien. In ausgewählten Betrieben wird im Rahmen der ak- tuellen GDA-Periode (2021-2025) zusätzlich der Gesundheitsschutz der Beschäftigten hinsicht- lich psychischer Belastungen, Muskel-Skelett-Be- lastungen und beim Umgang mit krebserzeugen- den Gefahrstoffen überprüft. Ein herzliches Dankeschön gilt allen Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern der rheinland-pfäl- zischen Gewerbeaufsicht, die tagtäglich ihren Anteil am Schutz von Mensch und Umwelt auch unter schwierigen Rahmenbedingungen leisten. Dörte Schall Staatsministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung 3 INHALT 4 AGENDA 2022 – ZUR ARBEIT DER GEWERBEAUFSICHT 20226 Arbeitsschutz in Corona-Testzentren7 Bewältigung der Gasmangellage9 Wasserstofftechnologie11 Untersuchung von Arbeitsunfällen13 COVID-19 als Ursache für die starke Zunahme der Berufskrankheiten15 ANHÄNGE – STATISTISCHE ANGABEN 202217 Personal Gewerbeaufsicht und Gewerbeärztlicher Dienst (Anhang 1 – Stand 30. 06. 2022)18 Betriebsstätten und Beschäftigte in Rheinland-Pfalz (Anhang 2)19 Dienstgeschäfte in Betriebsstätten (Anhang 3.1 Teil A)20 Dienstgeschäfte in Betriebsstätten (Anhang 3.1 Teil B)21 Dienstgeschäfte außerhalb von Betriebsstätten (Anhang 3.2)22 Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten (Anhang 4 Teil A)23 Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten (Anhang 4 Teil B)24 Marktüberwachung nach dem Produktsicherheitsgesetz (Anhang 5)25 Begutachtete Berufskrankheiten (Anhang 6)26 Begutachtung von Berufskrankheiten von 2012 bis 2022 (Anhang 7)26 Arbeitsunfälle (Anhang 8)27 Kontrollen Fahrpersonalrechtlicher Vorschriften 2022 (Anhänge 9.1 und 9.2)28 Genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Anhang zur 4. BImSchV (Anhang 10)29 Störfallrelevante Betriebsbereiche der oberen Klasse (erweiterte Pflichten) nach Tätigkeiten (NACE-Code) und Aufsichtsbereichen (Anhang 11.1)30 Störfallrelevante Betriebsbereiche der unteren Klasse (Grundpflichten) nach Tätigkeiten (NACE-Code) und Aufsichtsbereichen (Anhang 11.2)31 Meldepflichtige Ereignisse nach § 19 der Störfall-Verordnung (Anhang 12)32 Verfahren nach Strahlenschutzgesetz (Anhang 13)33 Gentechnische Anlagen – Genehmigungs- und Anzeigeverfahren (Anhang 14)34 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2022 KURZ NACHGESCHAUT * Regionalstellen der Gewerbeaufsicht Gewerbeaufsichtsbeamte mit Überwachungsaufgaben Staatliche Gewerbeärzte Betriebe Beschäftigte - davon jugendliche Beschäftigte Meldepflichtige Arbeitsunfälle 2) - davon tödliche Arbeitsunfälle 5Begutachtete Krankheiten10.470 1711)Getroffene Entscheidungen24.680 Zugelassene LKW35.6703) 3 218.730- davon Omnibusse3.2053) 1.628.000Verwender radioaktiver Stoffe340 36.630Röntgeneinrichtungen7.531 46.160Mit Dosimeter überwachte Personen18.154 40Radioaktivitätsmessstationen in Rheinland- Pfalz 4) – vom BfS betriebene ODL- Messstrationen103 Betriebsrevisionen9.597Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz5.124 Beanstandungen15.820Störfallrelevante Betriebsbereiche147 828Anlagen nach dem Gentechnikgesetz187 Überprüfte Produkte *Die Angaben sind teilweise gerundet. 1) 2) 3) 4)In dieser Zahl sind die Teilzeitkräfte enthalten. Die Angaben für 2022 lagen bei Drucklegung nicht vor, daher sind hier die Zahlen für 2021 enthalten. Angaben des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) in Köln. Fahrzeuge im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie (RL) 2006/22/EG. Bedingt durch geänderte Zuständigkeiten aufgrund der neuen Strahlenschutzgesetzgebung und ministeriellen Beschluss wurde der RFÜ-Betrieb in den Umgebungsbereichen Cattenom und Biblis Ende 2018 eingestellt. Parallel hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in eigener Verant- wortung Ortsdosisleistungs(ODL)-Messstationen auch in Rheinland-Pfalz aufgebaut und so sein bundesweites Messnetz verdichtet. 5
Im Einklang mit der Richtlinie 2013/59/EURATOM sieht das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) die Erstellung von aufeinander abgestimmten Notfallplänen des Bundes und der Länder für radiologische Notfälle vor. Die Notfallpläne sollen es den an Notfallreaktionen beteiligten Behörden und Organisationen ermöglichen, schnellstmöglich abgestimmte Entscheidungen zu treffen und notwendige Maßnahmen einzuleiten, umzusetzen und durchzuführen. Zur Erarbeitung von Notfallplänen im Hinblick auf klar definierte, repräsentative Notfallsituationen (Referenzszenarien) müssen mögliche radiologische Gefährdungspotentiale ausgearbeitet und analysiert werden. Grundlegend dafür ist die Erarbeitung von Quelltermen, welche die Zusammensetzung und die Menge der bei einem unfallbedingten Ereignis freigesetzten Radioaktivität angeben. Auch der zeitliche Verlauf der Freisetzung kann für manche Szenarien eine notfallschutzrelevante Angabe sein. In diesem Vorhaben wurden für insgesamt vier verschiedene Referenzszenarien und einen von Referenzszenarien unabhängigen kerntechnischen Anlagentyp mögliche Quellterme erarbeitet und deren Bandbreiten analysiert. Die hier betrachteten Szenarien umfassen den Unfall in einem Kernkraftwerk im grenznahen Ausland, Transportunfälle, Unfälle beim Umgang mit hochradioaktiven Quellen und Szenarien bei Unfällen mit Satelliten oder Raumfahrzeugen mit Radionuklidinventar. Ebenfalls wurden Reaktorkonzepte, die unter dem Begriff ‚Small Modular Reactors' (kleine modulare Reaktoren) zusammengefasst sind, untersucht und für eine ausgewählte Anlage Quellterme zusammengestellt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 122 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 1 |
| Land | 23 |
| Weitere | 24 |
| Wissenschaft | 30 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 86 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 44 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 27 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 67 |
| Offen | 98 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 149 |
| Englisch | 40 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 3 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 30 |
| Keine | 85 |
| Multimedia | 2 |
| Webseite | 55 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 92 |
| Lebewesen und Lebensräume | 131 |
| Luft | 77 |
| Mensch und Umwelt | 165 |
| Wasser | 87 |
| Weitere | 159 |