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Werden in Deutschland Lebensmittel und importierte Waren aus dem Unfallland überwacht?

Werden in Deutschland Lebensmittel und importierte Waren aus dem Unfallland überwacht? Ja. Zuständig für die Lebensmittelüberwachung in Deutschland sind die Bundesländer. Durch die Länder werden stichprobenartig Messungen von Lebensmitteln durchgeführt und eventuell erforderliche Maßnahmen ergriffen. Alle Lebensmittel, die aus einem Unfallland eingeführt werden, müssen mit einem Zertifikat bestätigen, dass ihre Kontamination unterhalb der gesetzlich geltenden Grenzwerte liegt. Die Europäische Union legt in einem Notfall Grenzwerte für die Kontamination von Lebensmitteln fest, die dann auch in Deutschland umgesetzt werden. Bis zu einer derartigen Festlegung gelten die Grenzwerte aus dem Allgemeinen Notfallplan des Bundes . Bei Verzehr von Lebensmitteln mit einer Kontamination unterhalb der Grenzwerte sind keine gesundheitlichen Folgen zu befürchten. Im Rahmen des Integrierten Mess- und Informationssystems zur Überwachung der Umweltradioaktivität ( IMIS ) werden regelmäßig auch in Deutschland erzeugte landwirtschaftliche Produkte wie zum Beispiel Milch, Gemüse, Getreide, Fleisch, Fisch möglichst nah beim Erzeuger sowie Trinkwasser kontrolliert. Die Messungen erfolgen in der Regel ebenfalls durch die Bundesländer. Im Nachgang des Reaktorunfalls in Tschornobyl (russ. Tschernobyl) 1986 wurden Grenzwerte für Cäsium-134 und Cäsium-137 festgelegt, die bis heute gelten.

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Seniorenpark Eichenhof" der Gemeinde Lachendorf

Die relativ groß dimensionierte Verkehrsfläche im Süden des Planes war ursprünglich zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke und in Notfällen als Feuerwehrzufahrt für das nördlich gelegene Alten- und Pflegeheim geplant. Da der Brandschutz für das Alten- und Pflegeheim vollständig von Norden erfolgen kann, ist die zusätzliche Zufahrt entbehrlich. Mit Verringerung der Verkehrsfläche und gleichzeitiger Vergrößerung der Baufenster können die verbleibenden Baugrundstücke optimaler ausgenutzt werden. Mit den geänderten Festsetzungen soll eine angemessene Nachverdichtung ermöglicht werden. Hierfür wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 erforderlich.

Auswirkung der Ernährungsversorgung in Deutschland durch mögliche Folgen eines radiologischen Ereignisses in einem Argrarland (Ukraine)- Erweiterung und Ergänzung der Wissensbasis bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen nach ANoPl und BNoPl Landwirtschaft

REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Unterstützung bei der Ausgestaltung und Abstimmung der im Strahlenschutzgesetz auf untergesetzlicher Ebene vorgesehenen Notfallpläne des Bundes und der Länder

Rechtswissenschaftliche Prüfungen im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Auslegung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Rechts der ionisierenden Strahlung, einschließlich Notfallschutzrecht, und der nichtionisierenden Strahlung

Klärung technischer und rechtlicher Fragestellungen bei der Beseitigung radioaktiv kontaminierter Abfälle landwirtschaftlicher Produkte nach Ereignissen mit nicht unerheblich radiologischen Konsequenzen

Schwere Unfälle in Kernkraftwerken können zu einer großflächigen Kontamination der Umgebung mit radioaktiven Stoffen und dazu führen, dass große Mengen an kontaminierten landwirtschaftlichen Produkten für den Markt unbrauchbar werden. Es ist dann die Behandlung und Entsorgung großer Mengen kontaminierter landwirtschaftlicher Produkte erforderlich. Mögliche Entsorgungswege sind: - Verbrennung von pflanzlichen und tierischen Produkten, - Deponierung, - Ausbringung von kontaminierten organischen Materialien, - Beseitigung in Tierkörperbeseitigungsanstalten, - Verklappen von kontaminierten Flüssigkeiten, - Kompostierung, - Unterpflügen, - Vergraben von Tierkörpern und - Biologische Behandlung. Die technischen und rechtlichen Fragen für eine Beseitigung der möglichen Mengen bei Eintreten eines solchen Falles sind derzeit nicht vollständig geklärt. Im Rahmen des Vorhabens sollen technische Fragen geklärt und darauf aufbauend ein erster Entwurf für eine Notverordnung formuliert werden. Eine solche Notverordnung würde dann im Ereignisfall in Kraft gesetzt, um eine rechtliche Grundlage für die notwendigen Entsorgungsmaßnahmen zu haben. In die Bearbeitung ist vor allem der Bereich UR&G mit einbezogen, außerdem für Fragestellungen aus der Landwirtschaft die HGN Hydrogeologie GmbH als Unterauftragnehmer.

Ressortforschungsplan 2023, Entwicklung und Untersuchung neuer Szenarien im Rahmen von RLZ-Notfallschutzübungen

Ressortforschungsplan 2023, Fragestellungen zu radioaktiven Stoffen im Trinkwasser

Untersuchungen zum dynamischen Verhalten von Radionukliden nach Stoerfaellen zur Planung von Notfallschutzmassnahmen

Maßnahmenblätter als Grundlage für die Besonderen Notfallpläne des Bundes (BNoPl) und Beschreibung der zugrundeliegenden verwendeten Modelle

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