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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Seniorenpark Eichenhof" der Gemeinde Lachendorf

Die relativ groß dimensionierte Verkehrsfläche im Süden des Planes war ursprünglich zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke und in Notfällen als Feuerwehrzufahrt für das nördlich gelegene Alten- und Pflegeheim geplant. Da der Brandschutz für das Alten- und Pflegeheim vollständig von Norden erfolgen kann, ist die zusätzliche Zufahrt entbehrlich. Mit Verringerung der Verkehrsfläche und gleichzeitiger Vergrößerung der Baufenster können die verbleibenden Baugrundstücke optimaler ausgenutzt werden. Mit den geänderten Festsetzungen soll eine angemessene Nachverdichtung ermöglicht werden. Hierfür wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 erforderlich.

REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Unterstützung bei der Ausgestaltung und Abstimmung der im Strahlenschutzgesetz auf untergesetzlicher Ebene vorgesehenen Notfallpläne des Bundes und der Länder

Das Projekt "REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Unterstützung bei der Ausgestaltung und Abstimmung der im Strahlenschutzgesetz auf untergesetzlicher Ebene vorgesehenen Notfallpläne des Bundes und der Länder" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.

Ressortforschungsplan 2023, Fragestellungen zu radioaktiven Stoffen im Trinkwasser

Das Projekt "Ressortforschungsplan 2023, Fragestellungen zu radioaktiven Stoffen im Trinkwasser" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.

Ressortforschungsplan 2023, Entwicklung und Untersuchung neuer Szenarien im Rahmen von RLZ-Notfallschutzübungen

Das Projekt "Ressortforschungsplan 2023, Entwicklung und Untersuchung neuer Szenarien im Rahmen von RLZ-Notfallschutzübungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.

Untersuchungen zum dynamischen Verhalten von Radionukliden nach Stoerfaellen zur Planung von Notfallschutzmassnahmen

Das Projekt "Untersuchungen zum dynamischen Verhalten von Radionukliden nach Stoerfaellen zur Planung von Notfallschutzmassnahmen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Hochschule Aachen, Lehrgebiet Strahlenschutz in der Kerntechnik.

Ressortforschungsplan 2023, Analyse radiologisch signifikanter Gefährdungspotentiale und Ereignisabläufe zur Konkretisierung von Schutzmaßnahmen im Rahmen der Notfallpläne

Das Projekt "Ressortforschungsplan 2023, Analyse radiologisch signifikanter Gefährdungspotentiale und Ereignisabläufe zur Konkretisierung von Schutzmaßnahmen im Rahmen der Notfallpläne" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.

Klärung technischer und rechtlicher Fragestellungen bei der Beseitigung radioaktiv kontaminierter Abfälle landwirtschaftlicher Produkte nach Ereignissen mit nicht unerheblich radiologischen Konsequenzen

Das Projekt "Klärung technischer und rechtlicher Fragestellungen bei der Beseitigung radioaktiv kontaminierter Abfälle landwirtschaftlicher Produkte nach Ereignissen mit nicht unerheblich radiologischen Konsequenzen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Strahlenschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Schwere Unfälle in Kernkraftwerken können zu einer großflächigen Kontamination der Umgebung mit radioaktiven Stoffen und dazu führen, dass große Mengen an kontaminierten landwirtschaftlichen Produkten für den Markt unbrauchbar werden. Es ist dann die Behandlung und Entsorgung großer Mengen kontaminierter landwirtschaftlicher Produkte erforderlich. Mögliche Entsorgungswege sind: - Verbrennung von pflanzlichen und tierischen Produkten, - Deponierung, - Ausbringung von kontaminierten organischen Materialien, - Beseitigung in Tierkörperbeseitigungsanstalten, - Verklappen von kontaminierten Flüssigkeiten, - Kompostierung, - Unterpflügen, - Vergraben von Tierkörpern und - Biologische Behandlung. Die technischen und rechtlichen Fragen für eine Beseitigung der möglichen Mengen bei Eintreten eines solchen Falles sind derzeit nicht vollständig geklärt. Im Rahmen des Vorhabens sollen technische Fragen geklärt und darauf aufbauend ein erster Entwurf für eine Notverordnung formuliert werden. Eine solche Notverordnung würde dann im Ereignisfall in Kraft gesetzt, um eine rechtliche Grundlage für die notwendigen Entsorgungsmaßnahmen zu haben. In die Bearbeitung ist vor allem der Bereich UR&G mit einbezogen, außerdem für Fragestellungen aus der Landwirtschaft die HGN Hydrogeologie GmbH als Unterauftragnehmer.

Notfallplan Gas

Der Ministerrat nimmt die mündlichen Berichte der Ressorts zur Kenntnis.

ERA-NET EUPHRESCO: Risikobasierte Strategien zum vorausschauenden Management invasiver, rindenbrütender Prachtkäfer (PREPSYS)

Das Projekt "ERA-NET EUPHRESCO: Risikobasierte Strategien zum vorausschauenden Management invasiver, rindenbrütender Prachtkäfer (PREPSYS)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Österreich. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft, Institut für Waldschutz.Das EUPHRESCO-Projekt PREPSYS soll die wissenschaftliche Basis für die Erstellung von Leitlinien und Notfallplänen für Agrilus planipennis (EAB) und Agrilus anxius (BBB) liefern, sowie Politik und Stakeholdern wichtige Informationen in passend aufbereiteter Form zur Verfügung stellen. Darauf aufbauend sollen sich die Pflanzenschutzdienste bestmöglich auf die Risiken und Auswirkungen im Falle einer Einschleppung der Schadorganismen vorbereiten können. Das hier beantragte Projekt stellt den Beitrag des BFW zum EUPHRESCO-Projekt dar. Die spezifischen Ziele sind: - Zusammenstellung der potentiellen Risiken und Auswirkungen einer Einschleppung von EAB oder BBB - Identifikation möglicher Einschleppungswege und Gegenmaßnahmen - Verbesserung der frühen Detektion entlang der Einschleppungswege und im Falle eines Auftretens im Freiland, Vorbereitung entsprechender Methoden - Voraussagen zur natürlichen sowie der durch Menschen unterstützen Ausbreitung der beiden Schadorganismen - Zusammenfassung des Wissensstandes und Darstellung effizienter Management- und Bekämpfungsansätze - Kommunikation mit Stakeholdern (Pflanzenschutzdienste, Waldbewirtschafter, Handel, Politik und Öffentlichkeit). Die internationale Zusammenarbeit mit Partnern aus Europa und den USA im Rahmen des EUPHRESCO-Projektes ermöglicht Zugang zu breit gestreuten Informationsquellen. Managementansätze in verschiedenen Ländern können analysiert und auf die Anwendbarkeit in Europa geprüft werden. So wird eine Zusammenstellung erfolgversprechender Ansätze für das Management der Einschleppungswege, für frühe Detektion und für Notfallmaßnahmen möglich. Dazu wird das EUPHRESCO-Gesamtprojekt in sechs Arbeitspakete aufgeteilt, zu denen jeweils alle Projektpartner Beiträge leisten.

Katastrophenschutz (für genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz)

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist für die in ihrer Zuständigkeit liegenden genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG ) auch die nach § 2 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin ( ASOG Bln ) sowie nach § 3 des Gesetzes über den Katastrophenschutz im Land Berlin ( KatSG ) die für die allgemeine Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz zuständige Behörde. Etwa 40 genehmigungsbedürftige Anlagen sind als Einrichtungen mit besonderem Gefährdungspotential nach § 27 KatSG identifiziert worden und sind damit Gegenstand der behördlichen Katastrophenschutzplanung. Ihre Betreiber/innen sind unter anderem verpflichtet, den Katastrophenschutzbehörden betriebliche Auskünfte zu erteilen, sich an Übungen zu beteiligen und Betriebsstörungen zu melden. Für Einrichtungen mit besonderem Gefährdungspotential, die zudem Betriebsbereich der oberen Klasse nach § 3 Abs. 5 a des BImSchG sind ( Liste der Betriebsbereiche ), erstellt die Senatsverwaltung in Abstimmung mit Betreiber/innen und den an der Katastrophenschutzplanung beteiligten Behörden externe Notfallpläne nach § 7 Abs. 1 KatSG, auf deren Basis regelmäßig Katastrophenschutzübungen durchgeführt werden. Die externen Notfallpläne wurden so konzipiert, dass Erläuterungen zu Grundlagen der behördlichen Planung und allgemeingültige Regelungen in einem für alle Betriebsbereiche gültigen Teil A veröffentlicht werden können, während schützenswerte Angaben zu den einzelnen Betriebsbereichen, zu deren Umfeld, zu Schadensszenarien sowie zu den notwendigen Gefahrenabwehrmaßnahmen jeweils in einem objektspezifischen Teil B gesammelt werden, der nur den zuständigen Behörden zur Verfügung steht und nicht öffentlich gemacht wird. In Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential können trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen Schadensereignisse, bei denen gefährliche Stoffe freigesetzt werden, nicht vollständig ausgeschlossen werden. Diese Stoffe können zu chemischen Gefahren für die Bevölkerung führen, die unter dem Begriff der CBRN-Gefahren zusammengefasst werden. Über CBRN-Gefahren und Verhaltensempfehlungen zur Selbsthilfe bei entsprechenden Schadensfällen informiert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe auf seiner Internetseite sowie in folgendem Informationsblatt. Die zuständige Senatsverwaltung für Inneres informiert auf ihrer Internetseite zum Katastrophenschutz im Land Berlin .

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