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Kreis Herford: Obst- und Nussbäume

Zur Freude aller darf kostenlos für den Eigenbedarf, also in haushaltsüblichen Mengen, an den in der Karte dargestellten Obst-und Nussbaum-Standorten geerntet werden. Doch Achtung: Die Ernte erfolgt auf eigene Gefahr! Verletzen oder gefährden Sie weder sich selbst, noch andere, noch die Bäume, damit alle auch im nächsten Jahr noch Freude daran haben. Bitte verwenden Sie keine Äste etc. um Obst aus den Bäumen herauszuschlagen/-werfen. Dieses entwertet einerseits Ihr Obst und beschädigt andererseits unsere Mähtechnik, wenn die Äste im Gras liegenbleiben. Respektieren Sie bitte auch eingezäunte bzw. eingefriedete Bereiche.

Vorm Nussbaum - 1. Erweiterung

Bebauungsplan "Vorm Nussbaum - 1. Erweiterung" der Ortsgemeinde Freilingen

Obst- und Nussbaum Erlebnispfad Meckenbach

Projektförderung auf Grundlage der Naturpark-Handlungsprogramme

Baumkataster Stadt Syke

Übersicht Standorte - vorhandene und ehemals vorhandene Bäume auf städischen Flächen der Stadt Syke; Erfassung erfolgte durch GPS-Messung. Gesondert aufgeführt ist das Thema Obst- und Nussbäume: Apfel, Birne, Europäische Edelkastanie, Europäische Walnuss, Kirsche, Pflaume, Mirabelle, Zwetschge, Speierling

FA Cochem: Waldumwandlung zur Anlage von Streuobstterrassen mit Schwerpunkt Anpflanzung von Nussbäumen auf der Gemarkung Ernst

Für eine 3,36 ha große zusammenhängende Fläche aus Privat-Grundstücken im Moselhang in der Gemarkung Ernst wurde ein Antrag zur Rodung und Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart beim Forstamt Cochem gestellt. Die Rodung soll der Anlage von Streuobst-Terrassen mit einem Schwerpunkt auf der Pflanzung von Nussbäumen dienen. Die zu rodende Fläche hat eine Größe von 3,36 ha und ist derzeit mit Wald bestockt. Es handelt sich um eine kleinparzellierte Flur, die ehemals für den Wein- und Obstbau genutzt wurde. Die Bewirtschaftung wurde nach und nach aufgrund der kleinklimatisch ungünstigen Lage aufgegeben. Zum heutigen Zeitpunkt ist die Sukzession unterschiedlich weit fortgeschritten. Der überwiegende Bereich ist mit dichtem Vorwald aus Birke, Pappel, Weide und Hainbuche bestockt. Es befinden sich aber auch kleinere Nadelwaldparzellen im betroffenen Bereich. Die Zuständigkeit der Unteren Forstbehörde ergibt sich aus § 14 LWaldG, da es sich bei der Waldumwandlung um einen Genehmigungstatbestand nach LWaldG handelt. Nach Nr. 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG bedarf es für das vorliegende Vorhaben – Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart von 1 ha bis weniger als 5 ha Wald - einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 des UVPG. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, besteht keine UVP-Pflicht. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wäre. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Stufe 1: Das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet „Moselgebiet von Schweich bis Koblenz“. Stufe 2: Erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter des Landschaftsschutzgebietes sind nach eingehender Prüfung nicht festzustellen. Aufgrund der ermittelten Projektwirkungen aus der Dokumentation und den Fach-Stellungnahmen der berührten Behörden wird deutlich, dass durch das beantragte forstliche Vorhaben – der Rodung von Sukzessionsstadien aus Birke, Pappel, Weide und Hainbuche sowie kleineren Nadelholzanteilen im Moselhang im Bereich der Gemarkung Ernst keine erheblichen und nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG zu erwarten sind. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse besteht kein Erfordernis, eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung für das Rodungsvorhaben des Antragstellers durchzuführen.

Gut 300 Fachleute bei deutschlandweit größter Tagung zur Agroforstwirtschaft in Bernburg

Bäume auf dem Acker? Für viele Landwirtinnen und Landwirte ist diese Vorstellung sicherlich noch gewöhnungsbedürftig. Dabei gewinnt die Agroforstwirtschaft zunehmend an Bedeutung. Diese multifunktionale Bewirtschaftungsform bietet verschiedene Pluspunkte, beispielsweise den Schutz vor Erosion und einen Beitrag für mehr Biodiversität. Außerdem kann darüber zusätzliche Wertschöpfung generiert werden. Diese Vorteile haben auch den Landwirtschaftsmeister Dr. Eicke Zschoche aus Libehna (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) dazu bewogen, vor zwei Jahren ca. zehn Prozent eines 50 Hektar großen Ackers mit Energie- und Werthölzern sowie Obst- und Nussbäumen zu bestücken. Die mehrfach genutzte Fläche konnte heute im Rahmen des zweitägigen „8. Forums Agroforstsysteme“ besichtigt werden. Als zweites Exkursionsziel wurden die Versuchsflächen des Zentrums für Gartenbau und Technik der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) in Ditfurt bei Quedlinburg (Landkreis Harz) besucht. Das „8. Forum Agroforstsysteme“ ist die deutschlandweit größte Fachtagung für Agroforstwirtschaft. Noch bis morgen tauschen sich unter dem Motto „Landwirtschaft anders denken“ gut 300 Fachleute aus Landwirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung online sowie vor Ort in der LLG in Bernburg-Strenzfeld (Salzlandkreis) über Potentiale und Herausforderungen dieser Landnutzungsform aus. Zu den Highlights gehören neben den Exkursionen und Erfahrungsberichten aus der Praxis auch Vorträge von Prof. Dr. Josef Settele, Leiter der Naturschutzforschung am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung UFZ in Halle (Saale), und von Prof. Dr. Eike Lüdeling vom Institut für Nutzpflanzenwissenschaft und Ressourcenschutz der Universität Bonn. Dazu sagte Landwirtschaftsminister Sven Schulze : „Agroforstsysteme haben einen hohen Nachhaltigkeitswert. Das Forum in Bernburg trägt dazu bei, dieses Zukunftsthema in die Köpfe zu tragen und damit unsere Landwirtschaft insgesamt zu stärken.“

„Gemeinsam für’s Klima in Bilderstöckchen” - Pilotprojekt von ,Unternehmen engagiert für's Veedel’

<p>- Gewinner Blauer Kompass 2018 -</p><p>Das Pilotprojekt wird in Köln-Bilderstöckchen realisiert, einem der 15 Sozialräume Kölns mit folgenden klimarelevanten Problemfeldern: A. Überhitzung von Siedlungsbereichen für ein Drittel der Bevölkerung mit zukünftig hoher bis sehr hoher Wärmebelastung. // B. Überschwemmungen durch Starkregenereignisse. // C. Mangelnde Umwelt- und soziale Gerechtigkeit:.<br>Durch wirtschaftliche Ungleichheit der Einwohner*innen und eine überdurchschnittliche Anzahl armer bzw. von Armut bedrohter Menschen (besonders Kinder, Senior*innen) sind die gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels für die Bevölkerungsgruppen am größten, die am wenigsten zu ihrer Entstehung beigetragen haben und zudem am anfälligsten sind. Sie sind auf intakte Naherholungsgebiete angewiesen, auf kühlende Fassaden, auf eine funktionierende soziale Gemeinschaft, gegen Ausgrenzung und Isolation.<p>Acht gemeinschaftlich im Veedel entwickelte und gestartete Klima-Projekte begegnen diesen Anforderungen mit einer Vielzahl von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels:<br>1. Reduktion der bioklimatischen Wärmebelastung durch Baumpflanzaktionen, Fassadenbegrünung, Begrünung von Baumscheiben, Fördern des Radverkehrs.2. Maßnahmen zur Anpassung an Extremniederschläge durch Sichern und Ausweisen von Versickerungsflächen sowie Regenwassernutzung.3. Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt und des Naturverständnisses durch Anlage von Streuobstwiesen, Wildblumenwiesen, Insektenhotels, blühfreudiger Fassadenbegrünung.4. Reduktion der gesellschaftlichen, sozialen Belastung durch bedarfsorientierte, partizipative Gemeinschaftsprojekte zur Entwicklung und Attraktivierung von Naherholungsgebieten sowie Anlage von Gemeinschaftsgärten.5. Bewusstseinsbildende Maßnahmen zur zeitnahen Selbstwirksamkeitserfahrung und Kompetenzerweiterung durch umsetzungsorientierte, aktivierende Projektarbeit, Mitmach- und Informationsveranstaltungen, Veedels-Lehrpfad und Schulpraktika.Das Projekt wirkt über ehrenamtliches Engagement der Einwohner*innen, im Rahmen von CSR der beteiligten Unternehmen sowie unter Einbindung hauptamtlicher Akteure im Rahmen ihrer Tätigkeit, sowohl des Sozialraums als auch der Stadtverwaltung. Das Projekt ist sektorenübergreifend angelegt, alle Partner setzen Know-how, Zeit und z.T. auch finanzielle Mittel ein. Die Projektakteure fühlen sich ihren (!) Projekten verpflichtet und treiben die Umsetzung mit großem Engagement voran. Zudem gründete die sog. „Bilderstöckchen Konferenz”, das zentrale, seit über 30 Jahren aktive Stadtteilgremium, die „AG Umwelt, Natur, Klima”, welche die bisherigen Teil-Projekte begleitet und auch neu entstehende Initiativen unter diesem Dach einbindet (z.B. Urban Gardening für Bilderstöckchen).Das Pilotprojekt wurde durchgeführt von der Initiativgruppe „Unternehmen engagiert für’s Veedel”. Die Verstetigung des Projekts erfolgt über die Sozialraumkoordination Köln-Bilderstöckchen (Träger: Netzwerk e.V. – Soziale Dienste und Ökologische Bildung), im städtischen Programm „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln”.Mitglieder der Initiativgruppe: Kölner Freiwilligen Agentur e.V., Kommunalstelle FABE/Stadt Köln, IHK zu Köln, AWB Köln, Bürgerstiftung Köln, Sozialraumkoordination Bilderstöckchen, Generali Zukunftsfonds,Caritasverband für die Stadt Köln.Das Pilotprojekt bindet sektorübergreifend ein: 15 Vereine/Institutionen/Einrichtungen des Sozialraums und der Umgebung, rd. 50 Einwohner*innen, 15 Unternehmen des Veedels/mit Veedelsbezug, 10 Ämter der Stadtverwaltung, die Bezirkspolitik Nippes.21.100€ &amp; SpendenMittel des Generali Zukunftsfonds, der KlimaBausteine (Mittel der RheinEnergie AG), Stadt Köln, Ford Motor Company Fund/Bürgerstiftung Köln, AWB Köln, muelhausmoers, BMUB/UPJ e.V.Sektorübergreifend wurden zahlreiche Akteure und Einwohner*innen des Stadtteils Bilderstöckchens, Kölner Unternehmen, die Kölner Stadtverwaltung sowie regionale Akteure, z.B. aus dem Naturschutz, eingebunden.Die Initiierung von 8 Projektgruppen aus 10 Vorschlägen war ein erster großer Erfolg des Pilot-Projekts! Im Oktober 2017 wurde der „1. KlimaPark Köln” mit einer gemeinschaftlichen Pflanzaktion von 46 Obst- und Nussbäumen zur Anlage einer Streuobstwiese eröffnet und seither sehr engagiert durch die KlimaPark-Gruppe weiterentwickelt. Eine Mobilitätskarte ist erstellt, ebenso ein Konzept für den Gemeinschaftsgarten „Senioren und Demenz”. Die Fassadenbegrünung am Raphaelshaus ist mit großflächigem Rankgitter an gedämmter Fassade gestartet, ein 1. Klima-Lehrpfad für Grundschulen existiert. Zahlreiche Projektschritte wurden sehr öffentlichkeitswirksam durch die Presse begleitet.Es werden Treibhausgase durch Pflanzenwachstum gebunden und durch Förderung des Radverkehrs vermieden, die bioklimatische Wärmebelastung wird reduziert, klimawirksame/kühlende Naherholungsflächen und Quartiersorte entwickelt bzw. attraktiviert, die biologische Vielfalt wird gefördert. Die Lebens- und Naherholungsqualität im Veedel wird verbessert. Fördern der Resilienz in Zeiten des Klimawandels durch positive Selbstwirksamkeitserfahrungen der beteiligten Akteure und Einwohner*innen.Konflikte mit anderen Zielsetzungen (z.B. Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit) traten nicht auf! Im Gegenteil, alle Klima-Projekte dienen auch dem Klimaschutz! Und im Projektverlauf wurden zahlreiche kleinere Geldtöpfe bzw. Zeit- und Geld-Spenden aufgetan, durch welche die Projektumsetzungen auch bzgl. der Wirtschaftlichkeit Unterstützung fanden.Köln Städte

Emmeroth - Hinterm Nussbaum

Hinterm Nussbaum Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, Kleinich, Ortsteil Emmeroth

Emmeroth - Hinterm Nussbaum

Hinterm Nussbaum Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, Kleinich, Ortsteil Emmeroth

Vorm Nussbaum - 1. Erweiterung

Bebauungsplan "Vorm Nussbaum - 1. Erweiterung" der Ortsgemeinde Freilingen

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