Am 5. November 2013 stimmte der Umweltausschuss des EU-Parlaments einem Entwurf über CO2-Grenzwerte für Transporter mit einem Gewicht bis zu 3,5 Tonnen zu. Der Vorschlag, der bereits informell mit den EU-Ministern abgestimmt wurde, sieht vor, dass Transporter, die ab 2020 zugelassen werden, durchschnittlich nur noch 147 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen dürfen. Heute sind es noch 203 Gramm. Der Entwurf betrifft jeden Hersteller in Europa, der jährlich mehr als 1.000 Transporter produziert.
Das Europäisches Parlament hat am 15. Februar 2011 in einer Abstimmung für die Einführung von CO2-Grenzwerten für neue "leichte Nutzfahrzeuge", die zum Transport von Gütern bestimmt sind, ausgesprochen. Somit sollen Nutzfahrzeuge sauberer und kraftstoffeffizienter werden. Die Regeln, auf die sich das Parlament mit den Mitgliedstaaten einigt hat, beinhaltet Anreize zur Herstellung hocheffizienter Fahrzeuge sowie Strafen für Hersteller, die diese Ziele nicht einhalten. Die Regelung zielt darauf ab, Innovationen in der Industrie voranzutreiben. Es wurde ein Anfangsziel von 175 Gramm CO2 pro Kilometer festgelegt. Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Flotte eines Hersteller müssen 2014 70 % des fest gesetzten Zielwerts erreichen und ab 2017 zur Gänze entsprechen. Die Gesetzgebung setzt zudem ein Ziel von 147 Gramm CO2 pro Kilometer fest, das bis zum Jahr 2020 erreicht werden soll. Die Verordnung wurde mit 534 Ja-Stimmen gegen 117 Nein-Stimmen und 15 Enthaltungen angenommen.
Daten zu den zugelassenen Kraftfahrzeugen, aufgegliedert in Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge, Krafträder und Kraftfahrzeuganhänger.
Ab dem 1. September 2017 müssen neue Fahrzeugtypen, bevor sie für den Straßenverkehr in Europa zugelassen werden, neue und zuverlässigere Emissionstests unter realen Fahrbedingungen durchlaufen. Die neuen Emissionstests (Emissionsmessung im praktischen Fahrbetrieb - „Real Driving Emissions“, RDE), aber auch verbesserte Laboruntersuchungen (nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge – „World Harmonised Light Vehicle Test Procedure“, WLTP) sollen zuverlässigere Ergebnisse sicherstellen und das Vertrauen in die Leistung neuer Fahrzeuge aufbauen.
Bundesumweltministerium (BMU) und Umweltbundesamt (UBA) vergaben am 11. November zum zweiten Mal den Bundespreis Ecodesign in Berlin. Zu den Gewinnern in den vier Wettbewerbskategorien Produkt, Konzept, Service und Nachwuchs zählen unter anderem umweltfreundliche Mobilitäts- und Energiekonzepte, vollständig recycelbare Bekleidungskollektionen, ein Holz-Hybrid-Bausystem und ein elektrischer Radnabenantrieb für Nutzfahrzeuge. Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt loben den Bundespreis Ecodesign seit 2012 jährlich in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin e.V. aus.
Am 20. Dezember 2010 gab der EU-Umweltministerrat grünes Licht für neue Regelungen zum CO2-Ausstoß von leichten Nutzfahrzeugen. Bis zum Jahr 2020 müssen diese Fahrzeuge ihre Emissionen durchschnittlich um rund 27 Prozent auf 147 Gramm CO2 pro gefahrenen Kilometer (rund 5,6 Liter Diesel) mindern. Außerdem ist für 2017 ein Zwischenziel von 175 Gramm CO2 pro Kilometer (rund 6,7 Liter Diesel) festgelegt, das ab 2014 schrittweise eingeführt wird. Als Anreiz zur Einhaltung der Zielwerte sind empfindliche Strafzahlungen für die Fahrzeughersteller bei deren Überschreitung vorgesehen. Die zukünftige Verordnung sieht darüber hinaus Anreize für Fahrzeuge vor, die besonders wenig CO2 emittieren, wie zum Beispiel Plug-In-Hydrid- und Elektrofahrzeuge. Ferner werden auch innovative Technologien gefördert, die zusätzliche Kraftstoffeinsparungen bringen, so genannte Öko-Innovationen. Das sind zum Beispiel LED-Leuchten oder ein verbessertes Wärmemanagement des Motors.
Grenzwerte für Luftschadstoffe dennoch häufig überschritten Stickstoffdioxid und Feinstaub beeinträchtigen nach wie vor die Luftqualität in Deutschland. Das belegen vorläufige Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes für das Jahr 2012. Beim Stickstoffdioxid blieb die Belastung gegenüber den Vorjahren unverändert hoch. Die mittleren Konzentrationen von Feinstaub - gemessen in PM10 - lagen im Jahr 2012 in Deutschland auf dem Niveau des Jahres 2008 und damit deutlich unter dem der vorangegangenen drei Jahre. Vor allem in Städten und Ballungsräumen werden in direkter Nähe zu Straßen die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid noch zu häufig überschritten. UBA-Präsident Flasbarth: „Die neuen Zahlen zur Luftqualität in Deutschland zeigen, dass wir den Ausstoß von Schadstoffen in die Luft unbedingt weiter verringern müssen. Das gerade begonnene europäische Jahr der Luft 2013 wurde nicht zuletzt auch deshalb von der Europäischen Kommission ausgerufen, weil die menschliche Gesundheit und unsere Ökosysteme nach wie vor nicht ausreichend geschützt sind. Erfolgreiche Luftreinhaltung darf sich nicht länger auf Industrie und Verkehr beschränken. Nachdem in diesen Bereichen viele Minderungsmaßnahmen gegriffen haben oder zu greifen beginnen, tragen mittlerweile Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen wesentlich zur Luftbelastung bei. Auch die Intensivviehhaltung erhöht aufgrund der wachsenden Ammoniak-Freisetzung großräumig die Feinstaubwerte, was sich auch in den Ballungsräumen bemerkbar macht.“ Noch immer verringert die Feinstaubbelastung in Mitteleuropa die durchschnittliche Lebenserwartung um fast ein halbes Jahr. Obwohl sich die Luftbelastung in Deutschland seit 1990 deutlich verringert hat, bedarf es also weiterer Anstrengungen. Im Fokus stehen vor allem Feinstaub und Stickstoffoxide. Sie entstehen aus Autoabgasen aber auch bei Verbrennungsprozessen in Industrie und Haushalten, vor allem bei der Energie- und Wärmeerzeugung. Die zunehmende Zahl von Kaminöfen trägt mittlerweile nachweislich zur Feinstaubbelastung während der Wintermonate bei. Studien weisen auf einen Anstieg von bis zu fünf Überschreitungen der Tageswerte hin. Zudem wird mehrfach der EU-Zielwert von Benzo(a)pyren überschritten. Dieser liegt bei 1 Nanogramm pro Kubikmeter, ng/m 3 . Der Stoff - ein polyaromatischer Kohlenwasserstoff ( PAK ) - entsteht unter anderem bei der Verbrennung von Holz. Die Länder erfassen die Luftqualität derzeit bundesweit an 643 Messstationen. 52 Prozent der städtisch verkehrsnahen Stationen überschritten den erlaubten Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO 2 ) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, µg/m 3 . Dagegen wurde der PM 10 -Jahresmittelgrenzwert für Feinstaub, der ebenfalls bei 40 µg/m 3 liegt, im Jahr 2012 deutschlandweit eingehalten. Die Belastung der Luft mit Feinstaub war im letzten Jahr eine der niedrigsten seit Beginn der Messungen. Zu Überschreitungen des Tagesmittelwertes kam es vor allem wieder an verkehrsnahen Messstationen. Selbst unter den günstigen Witterungsverhältnissen im vergangenen Jahr lagen die Messwerte an nahezu 10 Prozent der verkehrsnahen Stationen aber über dem Feinstaub-Tagesgrenzwert. Dieser ist überschritten, wenn an mehr als 35 Tagen im Jahr mehr als 50 µg/m 3 Feinstaub festgestellt werden. „Die Entwicklung weg von der Fernwärme hin zu mehr dezentralen Kleinfeuerungsanlagen in Haushalt und Gewerbe darf nicht zu einer höheren Staubbelastung führen, als sie durch heutige Großkraftwerke erfolgt. Hier hat Deutschland mit verschärften Regeln für Kleinfeuerungsanlagen einen wichtigen Schritt getan“, so Flasbarth. Wie sich die Emissionen speziell bei holzbefeuerten Kleinfeuerungsanlagen verringern lassen, erklärt das Umweltbundesamt in seiner Broschüre „Heizen mit Holz“. Weiterer Handlungsbedarf besteht da, wo die Atemluft vieler Menschen mit Feinstaub und Stickstoffdioxid belastet ist: in den Städten und Ballungsräumen. Dort lassen sich die Verkehrsemissionen durch Umweltzonen reduzieren. Werden sie mit wenigen Ausnahmeregeln und konsequent mit Stufe 3 umgesetzt, die nur eine Einfahrt mit grüner Plakette erlaubt, wirken sie sich nachweislich positiv auf die Luftqualität aus. Da mittlerweile über 80 Prozent der Pkw und 50-60 Prozent der Nutzfahrzeuge eine grüne Plakette erhalten, bewirken Umweltzonen, die sich immer noch mit einer gelben Plakette zufrieden geben, keine wesentliche Verbesserung. Damit sich die Luft in Ballungsräumen weiter verbessern kann, ist es notwendig, die großräumigen Belastungen aus der Landwirtschaft zu verringern. Das UBA setzt hier sowohl auf eine Überarbeitung der Genehmigungsgrundlagen für Intensivhaltungen als auch auf die Umsetzung der guten landwirtschaftlichen Praxis, wozu unter anderem die schnelle Einarbeitung von Wirtschaftsdünger gehört.
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Entscheidung der Jury steht fest Bundesumweltministerium (BMU) und Umweltbundesamt (UBA) vergeben zum zweiten Mal den Bundespreis Ecodesign. Als einziger Preis der Bundesregierung für ökologisches Design zeichnet er innovative Produkte, Dienstleistungen und Konzepte aus, die sowohl aus Design- als auch aus Umweltsicht überzeugen. Aus rund 200 Einreichungen in den vier Wettbewerbskategorien Produkt, Service, Konzept und Nachwuchs wählte die Jury jetzt die Nominierten und Preisträger. Insgesamt 31 Produkte, Dienstleistungen und Konzepte haben die Jury überzeugt und sind für den Bundespreis Ecodesign 2013 nominiert. Die Bandbreite der Einreichungen war beeindruckend: vollständig recycelbare Outdoor-Bekleidung mit Rücknahmesystem, ein Solarkiosk, ein Holz-Hybrid-Bausystem, ein elektrischer Radnabenantrieb für Nutzfahrzeuge, um nur einige zu nennen. Die Wettbewerbsbeiträge wurden der interdisziplinären Jury in einer großflächigen Ausstellung im ehemaligen Flughafen Tempelhof in Berlin präsentiert. Der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, schildert seine Eindrücke von der diesjährigen Jurysitzung wie folgt: „Ecodesign kann einen herausragenden Beitrag zur Verbesserung der Umwelteigenschaften von Produkten leisten und gleichzeitig Anforderungen an ein anspruchsvolles Design erfüllen. Auch in diesem Jahr zeigt die Einreichung herausragender ideenreicher Projekte das große Potenzial innovativen Produktdesigns. Der Bundespreis bietet ein wichtiges Forum für die Verknüpfung von Design und Nachhaltigkeit .“ Alle Nominierten sind ab sofort in einer Online-Ausstellung auf der Internetseite www.bundespreis-ecodesign.de zu sehen. Interessierte finden dort – neben den aktuellen Informationen zum Wettbewerb und zur Wanderausstellung der Nominierten und Preisträger aus 2012 – Hintergrundinformationen zum Ecodesign sowie die Kriterien-Matrix, nach der die Einreichungen beurteilt wurden. Es bleibt weiterhin spannend: Am 11. November 2013 werden die Gewinner des Bundespreises Ecodesign bei der feierlichen Preisverleihung in den Lichthöfen des Bundesumweltministeriums in Berlin bekannt gegeben. Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt loben den Bundespreis Ecodesign seit 2012 jährlich in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin aus. Ein Projektbeirat unterstützt das Vorhaben. Nominierte Informationen über die für den Bundespreis Ecodesign 2013 nominierten Projekte finden Sie hier: www.bundespreis-ecodesign.de/de/wettbewerb/2013/nominierte.html Jury Werner Aisslinger (Designer) Dr. Kirsten Brodde (Autorin, Expertin für grüne Mode) Prof. Dr. Rainer Grießhammer (Geschäftsführer Öko-Institut) Ursula Heinen-Esser (Parlamentarische Staatssekretärin im BMU ) Prof. Günter Horntrich (Designer, Professor für Design und Ökologie an der KISD) Prof. Dr. Erik Spiekermann (Kommunikationsdesigner, Typograf und Autor) Nicola Stattmann (Designerin, Materialexpertin) Jochen Flasbarth (Präsident des UBA ) Projektbeirat Dorothea Hess, Allianz deutscher Designer (AGD) Anne Farken, BMW Group DesignworksUSA Prof. Matthias Held und Sabine Lenk, Deutsche Gesellschaft für Designtheorie und -forschung (DGTF) Lutz Dietzold, Rat für Formgebung Prof. Philipp Oswalt und Katja Klaus, Stiftung Bauhaus Dessau Prof. Susanne Schwarz-Raacke (Produktdesign), Prof. Heike Selmer (Modedesign) und Prof. Dr. Zane Berzina (Textil- und Flächendesign), Kunsthochschule Berlin-Weißensee (KHB) Karin-Simone Fuhs, ecosign/Akademie für Gestaltung Dr. Dietlinde Quack, Öko-Institut Thomas Wodtke und Hendrik Roch, Fraunhofer-Institut UMSICHT Stephan Rabl, Handelsverband Deutschland (HDE) Dr. Dominik Klepper, Markenverband Johanna Kardel, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Entwicklung und Durchführung Internationales Design Zentrum Berlin e. V. (IDZ) www.idz.de
Am 10. März 2015 stimmte das Europäische Parlament für sparsamere, sicherere und klimafreundlichere Lkw. Die Modernisierung der EU-Vorschriften für schwere Nutzfahrzeuge ermöglicht es den Herstellern, aerodynamischere Lkw zu entwickeln, mit denen der Kraftstoffverbrauch um sieben bis zehn Prozent reduziert, der Ausstoß von Treibhausgasen eingedämmt und die Straßenverkehrssicherheit verbessert werden kann.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Gesucht werden innovative Ideen für Umwelt- und Klimaschutz in der Stadt Der Lieferverkehr in den Städten nimmt weiter zu und belastet die Umwelt. Lastenräder, Elektrofahrzeuge und kleine dezentrale Logistikstandorte können daher einen wichtigen Beitrag zu mehr Umwelt- und Klimaschutz in der Stadt leisten. Um solche Beispiele bekannt zu machen und neue innovative Ideen anzustoßen, hat das Bundesumweltministerium jetzt gemeinsam mit dem Umweltbundesamt den Bundeswettbewerb „Nachhaltige urbane Logistik" gestartet. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Aktiver Klimaschutz und eine bessere Lebensqualität sind zwei wichtige Aufgaben für die Städte. Mit der Förderung von Elektro-Lieferwagen im Sofortprogramm Saubere Luft unterstützen wir die Kommunen bereits bei diesen Aufgaben. Mit dem Bundeswettbewerb zur urbanen Logistik wollen wir darüber hinaus neue Potenziale entdecken für eine Verkehrswende in der städtischen Logistik.“ Die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger: „Lieferfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren verursachen klima- und gesundheitsschädliche Emissionen. Es wird Zeit, dass wir konsequent nach Lösungen für dieses Problem suchen. Wir freuen uns daher auf viele gute Ideen und Projekte, die dabei helfen, den urbanen Raum langfristig umweltverträglich mit Waren und Gütern zu versorgen.“ Fast ein Fünftel der innerstädtischen verkehrsbedingten NO2-Emissionen stammt aus Nutzfahrzeugen, von denen viele für die Belieferung von Bewohnern, Geschäften und Unternehmen im Einsatz sind. Neben den gesundheitsschädlichen Emissionen belastet der Lieferverkehr die Städte auch durch Lärm und verursacht Treibhausgasemissionen. Der Bundeswettbewerb „Nachhaltige urbane Logistik“ soll dazu beitragen, diese schädlichen Emissionen zu verringern und Umwelt- und Klimaschutz in den städtischen Verkehr zu bringen. Teilnehmen können Unternehmen, Hochschulen und Kommunen mit bereits laufenden oder realisierten Projekten oder mit Konzepten, die noch auf ihre Umsetzung warten. Wichtig ist, dass die Projekte oder Konzepte im Bereich der urbanen Logistik einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz leisten, die Emissionen vor Ort senken und gleichzeitig auch sozial und wirtschaftlich nachhaltig sind. Einreichungsschluss ist am 15. Juli 2018. Ein Preisgeld in Höhe von 70.000 Euro wird auf die Gewinnerprojekte verteilt. Eine Jury aus Expertinnen und Experten entscheidet darüber, welche Bewerbungen Ende des Jahres als Sieger gekürt werden. Alle wichtigen Informationen rund um den Wettbewerb finden Sie unter www.nachhaltige-urbane-logistik.de .
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