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s/nutztierrisse/Nutztierrasse/gi

Erhaltung des genetischen und kulturgeschichtlichen Erbes bei Tieren und Pflanzen in Europa

Nutztierrassen und Kulturpflanzensorten, die unter heutigen Bedingungen keine Hochleistungen erbringen, werden zuechterisch fallengelassen und sterben aus. So geht meist eine Fuelle kostbarer Erbanlagen verloren, die unter veraenderten Lebens- und Wirtschaftsbedingungen dereinst wieder von Bedeutung sein koennten (hohe Fruchtbarkeit, Resistenzen gegen Kaelte, Krankheiten usw.). Die Stiftung Pro Specie Rara bemueht sich, das untergehende Erbgut alter Nutztierrassen und Kulturpflanzensorten im Sinne einer Genreserve in-situ zu erhalten, indem sie letzte Exemplare aufspuert, Erhaltungsstrategien und Zuchtprogramme ausarbeitet und wenn noetig auch selbst durchfuehrt. Sie ist im ganzen Alpenraum (Schweiz und Ausland) sowie in einigen osteuropaeischen Laendern taetig, wo die wirtschaftlichen Umstrukturierung traditionelle Rassen und Sorten akut bedroht (Eko-Team-Praha-Koordinationsstelle seit Jan. 1991).

WD 8 - 141/19 Schutz von Nutztieren auf Deichen

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 1 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Schutz von Nutztieren auf Deichen Die europarechtlichen und naturschutzrechtlichen Aspekte des Wolfsschutzes behandelt die 1 Ausarbeitung „Vereinbarkeit der Ausweisung ‚wolfsfreier Zonen‘ mit dem Naturschutzrecht“ , die als Anlage beigefügt ist. Danach können aufgrund von Artikel 16 der Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie (FFH-Richtlinie) Ausnahmegenehmigungen für Maßnahmen der Vergrämung von Wöl- fen oder deren Abschuss nur in Einzelfällen erteilt werden. 2 Diese Grundsätze sind auch auf den Schutz von Schafen, die auf Deichen weiden, anwendbar. Eine weitergehende Ausweisung von Zonen in Küstengebieten, in denen generell-abstrakt eine Abschusserlaubnis bestehen würde, bedürfte daher einer Änderung der FFH-Richtlinie. *** 1 WD 7-3000-225/18, dort insbesondere S. 10. 2 Vgl. hierzu die Auffassung der Europäischen Kommission und des Umweltministeriums Schleswig-Holstein, Wolfsprävention an Deichen: EU-Kommission bestätigt die angepassten Auflagen für den Herdenschutz, Presse- mitteilung vom 2. Oktober 2019, verfügbar unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregie- rung/V/Presse/PI/2019/1019/191002_Wolfspraevention_Deiche.html. WD 8 - 3000 - 141/19 (20. November 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.

ERA-Net SUSAN: Nachhaltige Tierproduktion (AnimalFutures)

Das übergeordnete Ziel in Animal-Futures ist die Entwicklung von Strategien, die die Komplexität der tierischen Produktionssysteme (animal production systems APS) in Bezug auf ihre sozio-ökonomische und ökologischen Einflussfaktoren berücksichtigen und auf Basis derer Aussagen und Handlungsoptionen über die zukünftige Nachhaltigkeit unterschiedlicher Produktionsformen gemacht werden können. Animal-Futures basiert auf der Entwicklung und Bewertung eines Kosten-Nutzen-Portfolios, welches auf den drei Säulen der Nachhaltigkeit beruht, in dem Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft als gleichrangig betrachtet und unterschiedliche räumliche und zeitlichen Skalen integriert werden. Ein Portfolio besteht aus einer Vielzahl wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Aspekte, welche die einzelnen Akteure, z.B. Produktionsbetriebe, bei der Nachhaltigkeitsbewertung als wichtig erachten. Die Nutzen beziehen sich auf ökonomische Parameter (Cashflow, Einkommen etc.), soziale Leistungen (Arbeitsplätze, Produktqualität und Sicherheit im Zusammenhang mit menschlicher Ernährung usw.) und ökologische Vorteile (Biodiversität und Ökosystemleistungen). Kosten umfassen negative Umweltauswirkungen (Treibhausgasemissionen), die Nutzung knapper natürlicher Ressourcen (Land, Wasser, Nährstoffe und Energie) und ethische Fragen im Zusammenhang mit dem Wohlergehen von Nutztieren sowie der Prosperität landwirtschaftlicher Betriebe. Die Arbeit in Animals Futures basiert auf drei Hypothesen: a) ökonomische, ökologische und soziale Vorteile und Kosten von APS sind nicht unabhängig voneinander, und dies führt zu trade-offs und Synergien zwischen Nutzen und Kosten in verschiedenen APS in Europa, b) sozioökonomische und ökologische Rahmenbedingungen prägen das Nutzen-Kosten-Portfolio von APS. Die Verschiedenheit regionsspezifischer Portfolios unterstreicht die Bedeutung regional ausgerichteter Nachhaltigkeitspfade; und c): die Einbettung und Vernetzung verschiedener räumlicher Skalen spielt eine wichtige Rolle bei Nutzen und Kosten z.B. Bauernhof, Region, Nationalstaat, Europa sowie zwischen diesen Skalen. Die Berücksichtigung der Skaleninteraktionen ist notwendig um die mehrdimensionalen Konsequenzen von verschiedenen Innovationen/Strategien abzubilden. Eine Innovation könnte beispielsweise auf einem bestimmten Niveau (z. B. der Farm) greifen, allerdings auf einer höheren räumlichen Ebene aufgrund von Auslagerungseffekten wirkungslos bleiben. Mit Hilfe der Portfolios können Leistungsvergleiche zwischen APS in Europa gemacht werden. (Text gekürzt)

Biologisch-Dynamische Berglandwirtschaft

Dem Projekt liegt eine theortische Biologie zugrunde, die auf der Erkenntniswissenschaft Rudolf Steiners beruht. Es gliedert sich in drei Gruppen, die sich gegenseitig ergaenzen: a) Erhaltung und Weiterzuechtung der alten Berggetreidesorten bei biologisch-dynamischer Wirtschaftsweise (artgemaesser Pflanzenbau) b) Einfuhr und Weiterzuechtung einer kleinen Rinderrasse im Berggebiet bei artgerechten Haltungs-, Fuetterungs- und Zuchtmethoden (artgerechte Nutztierhaltung) c) Anwendung biologisch-dynamischer Praeparate im Waldbau mit dem Ziel, dadurch die Vitalitaet gefaehrdeter Baeume zu steigern (artgemaesser Waldbau).

Genetische Vielfalt

Eine hohe genetische Vielfalt ist die Voraussetzung für die Stabilität von Populationen und die Anpassungsfähigkeit von Tier- und Pflanzenarten an sich verändernde Umweltbedingungen wie dem Klimawandel. Durch den gezielten Schutz von Lebensräumen, den Einsatz gebietseigener Pflanzen oder durch die Förderung historischer Nutzungsformen, werden reich strukturierte Lebensräume erhalten, die eine genetisch vielfältige natürliche Flora und Fauna beheimaten. Darüber hinaus gelten verschiedene Vorhaben auch dem Erhalt historischer Haustierrassen sowie alter Nutz- und Zierpflanzenarten. Bild: Grün Berlin / Konstantin Börner Tempelhofer Feld Mit dem ehemaligen Flughafengelände hat Berlin eine einzigartige Wiesenlandschaft gewonnen. Für die Menschen und viele Tier- und Pflanzenarten ist das Wiesenmeer ein Rückzugsraum mitten in der Stadt. Teil der biodiversitätsfördernden Pflege ist eine Beweidung mit alten Nutztierrassen. Tempelhofer Feld Weitere Informationen Bild: Simaber Wasserbüffel pflegen Feuchtgebiete Wasserbüffel sind ideal, um nasse Naturlandschaften zu pflegen. Seit einiger Zeit tun sie das auch in Berlin. Uns Menschen versprechen die gutmütigen Tiere dabei ein Naturerlebnis besonderer Art. Wasserbüffel pflegen Feuchtgebiete Weitere Informationen Bild: Lena Flamm Nutztierrassen pflegen artenreiche Offenlandschaften Berlins Offenlandschaften sind äußerst artenreich. Bei ihrer Pflege helfen historische Nutztierrassen. Je nach Standort kommen andere Arten und Rassen zum Einsatz. Die neue Einsatzmöglichkeit hilft, die alten Nutz- und Haustierrassen zu erhalten. Nutztierrassen pflegen artenreiche Offenlandschaften Weitere Informationen Bild: bgmr Landschaftsarchitekten Verwendung gebietseigener Pflanzen Regiosaatgut besteht aus Samen, die von gebietseigenen Pflanzen gewonnen wird. Seine Verwendung erhält die genetische Vielfalt dieser Pflanzen und fördert ihr Vorkommen. Gleiches gilt für Jungpflanzen, die aus der Vermehrung gebietseigener Stauden und Gehölze stammen. Verwendung gebietseigener Pflanzen Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Justus Meißner Koordinierungsstelle Fauna und Florenschutz Um bedrohte Arten zu schützen, muss erst einmal bekannt sein, wo es sie noch gibt. In Berlin kümmern sich darum zwei Koordinierungsstellen – eine für Tiere, eine für Pflanzen. Sie dokumentieren seltene Arten, fördern sie – und werden dabei von vielen Berlinerinnen und Berlinern unterstützt. Koordinierungsstelle Fauna und Florenschutz Weitere Informationen Bild: Christo Libuda (Lichtschwärmer) Botanische Anlagen Botanische Anlagen bewahren das globale Gedächtnis der Biodiversität. Auch in Berlin tragen sie zum Erhalt der genetischen Vielfalt bei. Zugleich sind sie Brennpunkte der Forschung und Umweltbildung zu diesem Thema. Botanische Anlagen Weitere Informationen Bild: Anika Dreilich Urbanität und Vielfalt Die Region Berlin/Potsdam ist einer von drei Standorten des Projekts Urbanität und Vielfalt. Die Idee: Botanische Anlagen vermehren seltene Wildpflanzen. Bürgerinnen und Bürgern pflanzen diese dann in der Stadt aus oder geben ihnen auf ihrem Balkon und im eigenen Garten eine neue Heimat. Urbanität und Vielfalt Weitere Informationen

Tierschutz beim Transport Runderlass zu Tiertransporten Tierschutzrechtliche Tiertransportkontrollen Tierschutzkontrollen beim Transport Handbuch Tiertransporte Dokumente

Beim Verbringen lebender Wirbeltiere innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport maßgeblich. Diese Verordnung stellt insbesondere Anforderungen an die Zulassung von Transportunternehmen und Transportfahrzeugen sowie an die Schulung des Personals (EU-einheitlicher Befähigungsnachweis bei Nachweis entsprechender Sachkunde). Zulassungspflichtig sind alle Transportunternehmer, die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportieren. Dies betrifft jede natürliche oder juristische Person, die entweder auf eigene Rechnung oder für Dritte Tiere befördert. Ergänzt wird das EU-Recht durch die nationale Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der VO (EG) Nr. 1/2005 des Rates ( Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV). Sachsen-Anhalt will den Tierschutz bei Lebendtiertransporten von Nutztieren mittels Runderlass weiter verbessern. Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie dient dabei als Grundlage zur tierschutzrechtlichen Abfertigung langer, grenzüberschreitender Transporte mit ermessensleitenden Vorgaben an die Landkreise und kreisfreien Städte. Der Erlass bezieht sich sowohl auf Tiertransporte innerhalb der EU als auch auf Transporte in Drittländer. Er stellt insbesondere klar, welche Voraussetzungen immer vorliegen müssen, damit ein Transport abgefertigt oder aber versagt werden muss. Es ist wichtig, dass alle Akteure in der Transportkette ihren Verpflichtungen nachkommen, seien es Landwirte, Transportunternehmen oder Tierärzte. Es gilt immer die Maßgabe der europäischen Transportverordnung: Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten. Im Rahmen der tierschutzrechtlichen Tiertransportkontrollen werden die Transportfahrzeuge sowie die Tiere an den Versandorten, während des Transportes, an den Aufenthalts- und Umladeorten, bei der Ankunft am Bestimmungsort sowie auf Märkten begutachtet. Dabei sind besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf Tierschutzauflagen festgelegt worden. Diese beziehen sich auf den Grundsatz, dass Tierschutzkontrollen auf allen relevanten Stufen entlang der Lebensmittelkette durchgeführt werden und auf Grundsätzen der Kontrollen im Zusammenhang mit Tiertransporten. Dazu gehören: die Überprüfung der Transportfähigkeit der zu transportierenden Tiere, die Überwachung und Kontrolle der zulässigen Transportdauer und das Ergreifen von amtlichen Maßnahmen zur Minimierung der Zeiten zwischen der Transportverladung und der Abfahrt des Transportmittels. Tierschutzrechtliche Transportkontrollen sowie dabei auftretende Beanstandungen 2015 bis 2020 Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Anzahl der Kontrollen 5.485 5.504 9.119 9.768 9.572 9.890 Beanstandungen 128 64 246 229 196 158 Beanstandungsrate in Prozent 2,33 1,2 2,7 2,3 2,0 1,6 Um die geltenden tierschutzrechtlichen Regelungen innerhalb Deutschlands einheitlich durchführen zu können, hat die Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz das Handbuch Tiertransporte erarbeitet und beschlossen. Das Handbuch wird laufend aktualisiert, zuletzt 2020. Das Handbuch Tiertransporte enthält Vollzugshinweise (konkrete Auslegungshinweise und Checklisten) für die zuständigen Behörden zur Beurteilung der rechtskonformen Umsetzung der einschlägigen tierschutzrechtlichen Regelungen beim Transport von Tieren und Hinweise, die einen einheitlichen Vollzug der EU-Tiertransportverordnung und der nationalen Tiertransportverordnung sicherstellen sollen. Die jährlich an die EU-Kommission gerichtete Berichterstattung zu Tierschutzkontrollen beim Transport gibt Auskunft über die Anzahl der stattgefundenen Tiertransporte (am Verladeort, am Bestimmungsort, auf Land- und Bundesstraßen), die Kontrollhäufigkeit sowie die vorgefundenen Verstöße.

Evaluierung der Wirksamkeit verschiedener Vergrämungsmaßnahmen zum Schutz von Wildtieren und zur Optimierung landwirtschaftlicher Produktionsprozesse

Zielsetzung: Jedes Jahr werden bei der Mahd von Dauergrünland und Feldgras Rehkitze und Junghasen getötet sowie die Gelege von Bodenbrütern ausgemäht. Für die Landwirtschaft stellt dies ein hohes Risiko für die Nutztiere dar, denn durch Kadaver verunreinigte Silagen enthalten Clostridium botulinum, was insbesondere bei Wiederkäuern zu Botulismus führt. Des Weiteren ist der Landwirt dazu verpflichtet, die zu mähende Fläche abzusuchen, was bei Unterlassen zu hohen Strafen führen kann, sollte ein Jungtier zu Schaden kommen. Aus diesen Gründen wird in der Landwirtschaft darauf geachtet, Jungwild aus Flächen zu vergrämen. Trotz intensiver Bemühungen zur Vergrämung durch das Absuchen der Flächen mit brauchbaren Jagdhunden, dem Aufstellen von Wildscheuchen, akustischen Warnern und dem Verteilen von Duftstoffen hat sich die Situation in den letzten Jahren dramatisch verschärft. Auch im Ackerbau gibt es innovative Technologien wie die Saat von Mais in eine unmittelbar vorher gewalzte Zwischenfrucht, die für Wildtiere ein hohes Risiko darstellen. Mit dem vorliegenden Projekt soll ein Beitrag zur Anwendung innovativer Technologien zur naturschutzgerechten Optimierung in landwirtschaftlichen Produktionsprozessen während der Grünlandmahd sowie im Ackerbau während der Maissaat in Zwischenfrüchte geleistet werden. Es ist davon auszugehen, dass verschiedene Vergrämungsmaßnahmen unterschiedlich schnell eine Wirkung entfalten und einen abweichenden Wirkungskreis haben. Ziel des Projekts ist die Evaluierung dieser Unterschiede. Aus diesem Grund wird innerhalb des Projekts unter Berücksichtigung der jeweiligen Umgebungsstruktur einer Fläche mit verschiedenen Vergrämungsmitteln gearbeitet. Da eine geordnete Kommunikation der gemachten Erfahrungen von ehrenamtlichen Wildrettern meist nicht stattfindet, können andere Wildtierretter davon nicht profitieren. Daher ist eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit mit Vorträgen in unterschiedlichen Personenkreisen, Beiträgen in Tageszeitungen, einschlägigen Fachzeitschriften und auf Tagungen sowie die Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zu verschiedenen Methoden der Vergrämung und Risikoeinstufungen von Grünlandflächen mit einer Übersicht zu rechtlichen Grundlagen ebenso Ziel des Projekts.

Verhaltensuntersuchungen an Ziegen

Es werden die Verhaltensweisen, die fuer die Haltung der Ziegen unter intensiven und extensiven Bedingungen relevant sind, quantitativ, qualitativ sowie im Hinblick auf Kausalitaet und Funktion untersucht.

Ernaehrungsphysiologische Bewertung von unkonventionellen oder speziell aufbereiteten Futtermitteln

a) Ermittlung von Kenndaten fuer den Einsatz sowohl unkonventioneller Futtermittel wie Krillmehl, Regenwurmmehl u.a. als auch besonders aufbereiteter Futtermittel wie Leguminosen und Stroh in der Ernaehrung landwirtschaftlicher Nutztiere. b) Analytische Untersuchung dieser Futterstoffe sowie tierexperimentelle Versuche mit Ratten, Schweinen und Wiederkaeuern. c) Langfristige Arbeiten.

Untersuchungen der belebten und der unbelebten Umgebung des Menschen auf Helicobacter pylori

Helicobacter pylori ist ein Bakterium, das bei vielen Menschen mit Magenproblemen in der Magenschleimhaut gefunden wird; dieser Erreger wird verdaechtigt, fuer Schleimhautentzuendungen, Geschwuere und Tumoren verantwortlich zu sein. Man weiss bis zum heutigen Tage nicht, ob der Keim in Haustieren und deren Produkten vorkommt, wie die Uebertragungsmechanismen sind. Die Untersuchungen sollen diese Fragen klaeren. Zwischenergebnisse: Schweine sind nicht Traeger und Uebertraeger; die Untersuchungen an Hunden und Hauskatzen sind noch nicht abgeschlossen. Tierische Produkte: es kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass Uebertragungen moeglich sind.

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