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Found 124 results.

Pilotstudie 'Umwelteffekte'

Aufgabe des Forschungsvorhabens ist die Erarbeitung eines praktikablen EDV-gestuetzten Instrumentariums zur nutzwertanalytischen Bewertung der Umwelteffekte von Fernstrassen, wie Laerm - Zerschneidung, Flaechenbedarf - visuelle Beeintraechtigungen - Schadstoffe, auf der Grundlage eines bereits bekannten Trassenverlaufes. Die Umsetzung des Bewertungsmodells erfolgt anhand eines Teilabschnittes der A 8 im Pfaelzer Wald im Vergleich mit einer entsprechenden Alternativplanung.

Entwicklung eines Hochleistungskreissägeblattes mit reduzierter Wärmeaufnahme, Teilvorhaben 3: Entwicklung einer adaptiven Kühlstrategie

Nachhaltige und kosteneffiziente Produktion von Aluminiumrädern aus Sekundär-Gusslegierungen, Teilvorhaben: Entwicklung und Produktion eines Leichtbaurades aus Sekundäraluminium

Entwicklung eines EDV-unterstuetzten Entscheidungsinstruments zur Standortvorauswahl von Kernenergieanlagen

Auswahl von Standorten fuer Kernenergieanlagen und Einzelstandortbewertung unter besonderer Beruecksichtigung des nuklearspezifischen Risikos. Entwicklung eines bundeseinheitlichen EDV-unterstuetzten Verfahrens zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens. Erfassung und nutzwertanalytische Verarbeitung von Standortdaten.

Umweltbeeinflussung im laendlichen Raum

Umwelteinfluesse aller Art, bes. Umweltschaeden im laendlichen Raum. Unterschiedliche Aspekte - Fremdenverkehr, Einfluesse der Landwirtschaft, Typisierung laendlicher Raeume.

WaX: Anpassung des Managements von Regenwasser an Extremereignisse, Teilprojekt 5

Nutzungspotentiale von hydrothermalen Fluiden zur Gewinnung von Lithium, Teilvorhaben: Geowissenschaftliche Charakterisierung, verfahrenstechnische Ansätze, Nutzwertanalyse und Nachhaltigkeitsbetrachtung für die Gewinnung von Lithium aus hydrothermalen Fluiden

Systemauswahl zur biotechnologischen Verwertung von CO2 aus Biogasanlagen

Ziel ist die Erarbeitung und Priorisierung von geeigneten Konzepten zur biotechnologischen Verwertung von CO2 aus Biogasanlagen, um eine höhere Wertschöpfung im Anlagenbetrieb, bei gleichzeitiger Reduktion des CO2-Ausstoßes, zu erreichen. Als Ergebnis des Vorprojektes stehen ausführliche Beschreibungen verschiedener sinnvoller Produktionsprozesse, z.B. in Form von Projektskizzen, zur Verfügung. Im Rahmen einer Szenarioanalyse soll insbesondere die morphologische Analyse durchgeführt werden. Als Ergebnis soll eine Auflistung von konsistenten/widerspruchsfreien Szenarienpfaden (Umsetzungsvarianten) zur biotechnologischen CO2-Verwertung im Umfeld einer Biogasanlage stehen, welche anschließend in einer Nutzwertanalyse priorisiert und weiter eingegrenzt werden sollen. Am Ende des Projektes sollen die wichtigsten Erkenntnisse in einer Roadmap zusammengefasst werden. Es sollen konkrete Handlungsempfehlungen, Schlussfolgerungen und strategische Ableitungen für die Fördergeber und Projektnehmer in Bezug auf die geplante Umsetzungsphase der einzelnen Teilprojekte nach der Konzeptionsphase enthalten sein. Durch das Einbeziehen von Experten, Biogasanlagenbetreiber und weiteren relevanten Stakeholdern kann die Roadmap bei der erfolgreichen Umsetzung und Implementierung in Folgeprojekte Hilfestellung leisten. Ebenso soll bereits eine priorisierte Liste von geeigneten bestehenden Biogasanlagen in Deutschland für die mögliche Durchführung des zugehörigen Gesamtvorhabens erstellt werden.

E! 113651: Nachhaltige Verbundwerkstoffe aus recycelten Kohlenstofffasern und biobasiertem Pulverharz für maritime Anwendungen, Teilprojekt: Untersuchung der Material- und Verarbeitungseigenschaften von Verbundwerkstoffen aus biobasiertem Pulverharz und recycelten Kohlenstofffasern

Nr. 55.10: AG F3, Planungswissenschaftliche Abwägung im Gesetz und Ausblick auf die geplante Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021

Beitrag im Rahmen der FKTG: Handlungsbedarf: Ein lernendes Verfahren muss fortlaufend angepasst werden. Bewertungskriterien/-verfahren: Wie damit umgehen? Wortprotokoll, S. 53: Es ist eine Wertung [der planungswissenschaftlichen Kriterien] drin, die teilweise nachvollziehbar ist, im Großen und Ganzen aber nicht. Es gibt klare Tabukriterien (z.B. ausgewiesene Naturschutzgebiete), aber auch viele weiche Kriterien. Und alle sind zunächst einmal gleichwertig zu behandeln. Problem: Wie wird da jetzt bewertet (Stichwort Nutzwertanalyse)? Stellungnahme der BGE: Der Paragraph 25 und die dazugehörige Anlage 12 im Standortauswahlgesetzes beschreibt eine klare Hierarchie zwischen den drei vorgegebenen Gewichtungsgruppen, „von denen die Gewichtungsgruppe 1 am stärksten, die Gewichtungsgruppe 2 am zweitstärksten und die Gewichtungsgruppe 3 mit der geringsten Gewichtung zu werten ist“ (§ 25 Satz 3 StandAG). Somit sind nicht alle Kriterien gleich zu behandeln, sondern es muss zwischen den Gewichtungsgruppen unterschieden werden. Es ist aber richtig, dass innerhalb einer Gewichtungsgruppe alle Kriterien als gleichwertig behandelt werden. „Tabukriterien“ gibt es in dem Sinne nicht, da die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (planWK) ausdrücklich als Abwägungs- und nicht als Ausschlusskriterien beschrieben werden. Das bedeutet, dass ein Auftreten eines Kriteriums nicht zwangsläufig zum Ausschluss dieser Fläche aus dem Verfahren führt. Die Kommission für die Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe schrieb dazu: „Die planungs- und umweltrechtlichen Anforderungen sowie grundrechtsrelevanten Realnutzungen begründen allein keine Ausschluss- bzw. Tabuzonen. Selbst Eingriffe in Grundrechte können aufgrund eines überragenden Allgemeinwohlziels, wie die Suche nach einem Endlagerstandort, gerechtfertigt werden. Gegenläufige (Fach)Planungen und entgegenstehende umweltrechtliche Anforderungen können mittels Ausnahmen und Befreiungen über-wunden werden. Aus den rechtlichen Vorgaben können deshalb nur Abwägungskriterien, jedoch keine Ausschlusskriterien oder Mindestanforderungen abgeleitet werden.“ (Schlacke, S., Baumgart, S., Greiving, S.; Schnittker, D. (2016). Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien.- Gutachten im Auftrag der Kommission, K-MAT 65) Die planWK sollen zwei Aufgaben erfüllen: Die Einengung von großen Gebieten oder dem Vergleich von mehreren Gebieten, um die Anzahl der potenziellen Standortregionen zu verringern. Vorab muss dafür unter anderem die Bedingung erfüllt sein, dass die potenziellen Standortregionen über die repräsentativen, vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen und der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien in ihrer Größe oder Anzahl nicht ausreichend reduziert werden konnten. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, kommen die planWK nicht zum Einsatz. Eine Gesetzesveränderung durch Anpassung der Anlage 12 (zu § 25) StandAG, z. B. durch eine Erweiterung der Kriterienliste, ist in Phase I nicht vorgesehen, da wir der Auffassung sind, dass eine räumliche Bewertung mithilfe der aktuell festgelegten planWK zum Erfüllen der vorgegebenen Aufgaben in Phase I machbar ist. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

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