Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Bruck in der Oberpfalz.
In der Umgebung der geplanten Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf (WAW) und an einem Referenzort werden Proben von Baumnadeln (Fichten, Tannen, Kiefern) und von Lebern der Roetelmaeuse genommen und auf alpha- bzw. gamma-strahlende Einzelnuklide untersucht. Das Forschungsvorhaben hat zum Ziel, vor Inbetriebnahme der WAW eine Grunderhebung der Radioaktivitaetsverteilung in biologisch signifikanten Proben zu erhalten. Es soll dadurch sichergestellt werden, dass nach Inbetriebnahme der WAW eine eventuelle Anreicherung von Radioaktivitaet in der Umwelt nachzuweisen waere.
Die Teilnehmergemeinschaft Hellkofen-Niederhinkofen wird beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz die Genehmigung des Plans über die ge- meinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG beantragen. Für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG eine all- gemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nach- teiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.
Historische Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2004. Das DOP steht in Echtfarben (RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.
Historische Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2013. Das DOP steht in Echtfarben (RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.
Historische Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2016. Das DOP steht in Echtfarben (RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.
Historische Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2007. Das DOP steht in Echtfarben (RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.
Historische Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2010. Das DOP steht in Echtfarben (RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.
Die Gemeinde Friedenfels hat in Zusammenarbeit mit dem Naturpark Steinwald einen Antrag auf Herstellung der Durchgängigkeit im Heinbach im Bereich der sog. „Schutzwiese“ gestellt. Diese Wiese auf Fl. Nr. 915, Gemarkung Friedenfels, gehört mittlerweile dem Verein zum Schutz wertvoller Landschaftsbestandteile in der Oberpfalz e. V. (VSL). In diesem Bereich befindet sind die Ableitung zum Mühlkanal einer ehemaligen Wasserkraftanlage in Friedenfels. An der bestehenden Ausleitung befindet sich ein 1,5 m hoher Absturz, der nicht durchwanderbar ist. Es ist geplant, durch den Bau eines Umgehungsgerinnes den alten Bachlauf zu reaktivieren. Dazu soll im Taltiefsten ein neues Ausleitungsbauwerk naturnah, ohne Wanderbarriere errichtet werden. Von dort wird das Wasser dann in einem neuen Umgehungsgerinne zum alten Bachlauf geleitet. Im Heinbach befindet sich noch ein weiterer Absturz. Dieser wird ebenfalls umgebaut, so dass die Durchwanderbarkeit wieder hergestellt ist. Der alte Mühlkanal bleibt erhalten und es soll auch weiterhin Wasser fließen. Es ist geplant, dass bei Niedrig-/Mittelwasser eine Verteilung von 50/50 erfolgt. Im Hochwasserfall soll die größte Menge des Wassers über den Heinbach abgeleitet werden. Hierzu wird am bestehenden Ausleitungsbauwerk eine naturnahe Sperre errichtet, so dass das Wasser über das bestehende Wehr in den Heinbach abgeleitet wird.
Die Teilnehmergemeinschaft Aichkirchen 2 wird beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz die Genehmigung und Änderung des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG beantragen. Für die Änderung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.
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Umweltprüfung | 81 |
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