<p>Produkte länger nutzen: sachgerechter Gebrauch, Gewährleistung und Neukauf</p><p>Wie Sie Produkte so lange wie möglich nutzen </p><p><ul><li>Aus Umweltsicht gilt (fast) immer: Nutzen Sie Ihre Produkte (auch Elektro- und Elektronikgeräte) so lange wie möglich.</li><li>Achten Sie beim Neukauf auf Langlebigkeit und Reparierbarkeit</li><li>Machen Sie bei defekten oder nicht einwandfreien Produkten von Ihren Gewährleistungsansprüchen Gebrauch.</li><li>Gehen Sie sorgsam mit Ihren Dingen um, warten und reinigen Sie diese regelmäßig.</li><li>Lassen Sie defekte Produkte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren">reparieren</a> oder reparieren Sie selbst.</li><li>Entsorgen Sie am Ende einer möglichst langen Nutzungszeit Ihr Altgerät sachgerecht.</li></ul></p><p>Gewusst wie </p><p>Um Produkte herzustellen werden Ressourcen und Energie benötigt. Deshalb gilt: Nutzen Sie Ihre Produkte so lange wie möglich.</p><p>Elektro- und Elektronikgeräte benötigen auch für den Betrieb Strom. Dennoch kommt der Herstellung inklusive des Ressourcenabbaus in der Regel eine höhere Umweltrelevanz zu als der Betriebsphase. Da der Anteil an Ökostrom im deutschen Strommix zunimmt, sinken die Treibhausgasemissionen während der Nutzungsphase und die Effizienz der Geräte wird aus Klimaperspektive weniger wichtig. Deshalb gilt auch bei stromverbrauchenden Geräten: Je länger ein solches Gerät genutzt wird, desto besser ist es für die Umwelt. Dies gilt uneingeschränkt für Informations- und Unterhaltungstechnologien wie Smartphones, Notebooks und gleich großen Fernsehgeräten. Auch bei Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen, Toaster und Kaffeemaschinen ist es ökologisch vorteilhaft, diese möglichst lange zu nutzen. Gemäß einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/oekologische-oekonomische-vergleichsrechnung-von">Studie des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2025</a> kann es bei den folgenden Geräten ökonomisch und ökologisch sinnvoll sein, sehr alte Geräte, die besonders intensiv genutzt werden, gegen Geräte der höchsten Effizienzstufe auszutauschen. Wann diese Fälle genau zutreffen, können Sie den jeweils verlinkten Umwelttipps entnehmen:</p><p><strong>Sorgsamer Umgang mit Geräten:</strong> Insbesondere Elektronikgeräte wie Smartphones, Laptops oder Flatscreens können leicht kaputtgehen. Nässe und Schmutz an den falschen Stellen oder Erschütterungen schaden den Geräten. Umso wichtiger ist ein besonders sorgsamer Umgang mit ihnen.</p><p><strong>Reparieren von defekten Geräten: </strong>Aus Umweltsicht lohnt sich eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren">Reparatur</a> statt eines Neukaufs so gut wie immer. Doch vermeiden Sie Reparaturen in Eigenregie, wenn Sie Gewährleistungs- oder Garantieansprüche haben.</p><p><strong>Gewährleistungsrechte umweltfreundlich nutzen</strong>: Nicht immer läuft nach einem Neukauf alles rund. Hat die gekaufte Ware innerhalb der ersten zwei Jahre einen Mangel, sollten Sie von Ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch machen. Ob im stationären oder Online-Handel erworben: Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine gekaufte Ware frei von Mängeln zu übergeben. Ist dies nicht der Fall, haben Sie bei Neugeräten für zwei Jahre Anspruch auf Gewährleistung. Bei gebrauchten Produkten können gewerbliche Händler die <a href="https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/presse/gut-zu-wissen-verbrauchertipp-gewaehrleistungsrecht-bei-gebrauchter-ware">Gewährleistungsfrist auf 12 Monate beschränken</a>, indem dies deutlich kenntlich ausgewiesen wird. Wenn Sie gebrauchte Ware von Privatpersonen kaufen, sollten Sie den Kaufvertrag dahingehend genau prüfen, ob die/der private Verkäufer*in jegliche Gewährleistung ausgeschlossen hat.</p><p>Beachten Sie im Gewährleistungsfall die sogenannte Beweislastumkehr. Innerhalb von zwölf Monaten nach Übergabe der Ware müssen Sie als Käufer*in nicht nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestand. Nach dieser Frist müssen Sie dies nachweisen. Reklamieren Sie den Mangel am besten schriftlich beim Verkäufer. Zunächst haben Sie gegenüber dem Händler einen Anspruch auf <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/nachbesserung-und-ersatzlieferung-5068">Nacherfüllung</a>. Grundsätzlich können Sie wählen, ob das Produkt repariert oder durch ein neues, mangelfreies Produkt ersetzt werden soll. Ist beides nicht möglich oder für den Verkäufer unverhältnismäßig kostenintensiv, können Sie im Anschluss zwischen einem Rücktritt oder einer <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/ruecktritt-und-minderung-5078">Kaufpreisminderung</a> wählen. Wenn Sie sich mit einem Mangel arrangieren können und das Gerät nur unwesentlich vom Neuzustand abweicht, ist es ökologisch sinnvoller, das Produkt zu behalten. Wenn ein Mangel vom Verkäufer verursacht wurde, können Sie mitunter <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/schadenersatz-durch-den-haendler-5087">Schadensersatz</a> beim Verkäufer geltend machen. Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung übernehmen einige Hersteller oder Verkäufer für ihre Produkte <a href="https://www.evz.de/einkaufen-internet/gewaehrleistung-und-garantie.html">Garantien</a>. Klären Sie mit dem Garantiegeber, ob es sich bei Ihrem aufgetretenen Defekt um einen Garantiefall handelt.</p><p>Weitere Informationen zum Thema Gewährleistung und Garantie finden Sie bei den <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/so-reklamieren-sie-richtig-die-sechs-wichtigsten-punkte-11390">Verbraucherzentralen</a> und beim <a href="https://www.evz.de/einkaufen-internet/gewaehrleistung-und-garantie/unterschied-gewaehrleistung-und-garantie.html">Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland</a>.</p><p><strong>Langlebige Produkte bevorzugen</strong>: Wie lange ein Produkt halten wird, lässt sich im Voraus nicht exakt bestimmen. Folgende Tipps helfen Ihnen, beim Neukauf langlebigere Produkte zu erkennen:</p><p>Sie sind verpflichtet, ausrangierte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen"><strong>Elektro- und Elektronikgeräte fachgerecht zu entsorgen</strong></a>.<br><br><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation: </strong>Ressourcenabbau, Herstellung, Transport, Nutzung und Entsorgung von Produkten verursachen erhebliche Umweltbelastungen. Begrenzte verfügbare Ressourcen werden verbraucht, Treibhausgase schaden dem Klima und das Abfallaufkommen wird erhöht. Zudem erfolgen insbesondere der Ressourcenabbau, die Herstellung und die Entsorgung nicht selten unter prekären sozialen Bedingungen. Auch Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit sind nicht immer auszuschließen. Wird der gesamte Lebenszyklus eines Produktes betrachtet, sind die größten sozialen Probleme und ökologischen Schäden in den allermeisten Fällen mit dem Ressourcenabbau und der Herstellung verbunden. Auch bei elektrischen und elektronischen Geräten überwiegen fast immer die Umweltbelastungen, die durch den Verbrauch an Strom während der Nutzung entstehen.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es in den meisten Fällen nicht sinnvoll, ein noch funktionierendes Gerät durch ein sparsameres Modell auszutauschen. Die Einspareffekte durch ein neues Gerät können die Energieverbräuche für die Herstellung eines Neugeräts i. d. R. nicht kompensieren. Wenn man beispielsweise ein Notebook durch ein neues, energieeffizienteres Notebook ersetzt, müsste man das neue Gerät mehrere Jahrzehnte lang nutzen, um den Aufwand für die Herstellung durch die Einsparung in der Nutzung wieder aufzuwiegen.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong> Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, dem Käufer die gekaufte Ware mängelfrei zu übergeben. Andernfalls hat die/der Käufer*in einen Anspruch auf Gewährleistung, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Darüber hinaus bieten einige Hersteller oder Händler für ihre Produkte auf freiwilliger Basis Garantien an. Durch die Inanspruchnahme dieser Rechte können Verbraucher*innen einen Beitrag zur Verlängerung der Nutzungs- und Lebensdauer von Produkten leisten.</p><p>Die Lebensdauer eines Gerätes wird nicht nur durch das Gerätedesign, sondern auch durch die Nutzungsintensität und den sorgsamen Umgang beeinflusst. Geräte sind generell für eine vorher definierte Nutzungsintensität ausgelegt. Diese ist meistens für Nutzer*innen nicht transparent, Ausnahmen bilden etwa Angaben zum Druckvolumen bei Druckern oder die täglichen Kaffeetassen bei einem Kaffeevollautomaten. Prinzipiell sind Geräte für den Profi- und Businessbereich auf eine deutlich intensivere Nutzung ausgelegt als solche für den privaten Gebrauch.</p><p><strong>Marktbeobachtung:</strong> Auf der einen Seite steigt die Ausstattung privater Haushalte mit Gebrauchsgütern. Auf der anderen Seite hat sich die durchschnittliche Nutzungsdauer vieler elektronischer Geräte in den letzten Jahren tendenziell verkürzt. Diese Erscheinung wird seit einigen Jahren unter dem Begriff „Obsoleszenz" diskutiert. Die Gründe dafür sind vielfältig: Neben kürzeren Innovationszyklen, Defekten durch Materialschwächen, schlechter Reparierbarkeit, hohen Reparaturkosten, fehlenden Software-Updates, aber auch dem Verbraucherwunsch nach modernen Geräten, verleiten aggressive Werbe- und Rabattaktionen zum Neukauf und Mehrkonsum. Die Ursache dafür ist unter anderem, dass Hersteller aufgrund der internationalen Konkurrenz Geräte unter einem enormen Kosten- und Zeitdruck designen und produzieren müssen. So ist der Anteil der innerhalb von weniger als fünf Nutzungsjahren aufgrund eines Defektes ausgetauschten Haushaltsgroßgeräte von 3,5 % im Jahr 2004 auf 8,3 % im Jahr 2013 gestiegen. Ein anderes Beispiel: 2012 waren über 60 % der ausgetauschten Flachbildschirmfernseher noch funktionstüchtig.1</p><p>1 Quelle (Absatz Marktbeobachtung): Öko-Institut (2016): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/einfluss-der-nutzungsdauer-von-produkten-auf-ihre-1%20">Einfluss der Nutzungsdauer von Produkten auf ihre Umweltwirkung: Schaffung einer Informationsgrundlage und Entwicklung von Strategien gegen „Obsoleszenz"</a>, in Zusammenarbeit mit Universität Bonn, Institut für Landtechnik, im Auftrag des Umweltbundesamtes, UFOPLAN FKZ 3713 32 315, Dessau</p>
<p>Beim Kauf vernetzter und smarter Geräte auf Nachhaltigkeit achten</p><p>So haben Sie lange Freude an der Nutzung smarter Produkte</p><p><ul><li>Bevorzugen Sie Produkte, die ihren Zweck auch ohne Anbindung an das Internet erfüllen können.</li><li>Prüfen Sie vor dem Kauf, welche zusätzlichen Voraussetzungen für Soft- und Hardware das vernetzte Produkt braucht.</li><li>Achten Sie darauf, dass der Hersteller Sicherheits-Updates, Software-Support und Cloud-Dienste für viele Jahre garantiert.</li><li>Achten Sie darauf, dass Sie selbst Daten löschen können.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Sogenannte vernetzte oder smarte Produkte wie Saugroboter, Heizungssteuerung, smarte Lautsprecher und andere mit dem Internet verbundene Produkte bieten durch die Vernetzung komfortable Nutzerfunktionen an. Das verkürzt aber in der Regel ihre Lebensdauer. Denn wenn es keine Updates für die Steuerungssoftware mehr gibt, der Cloud-Service nicht mehr angeboten wird oder die Software nicht mehr mit dem Betriebssystem auf dem Smartphone kompatibel ist, kann das Produkt nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr genutzt werden, auch wenn es sonst technisch noch in Ordnung ist. Unnötiger Elektroschrott und vermeidbare Kosten für Verbraucher*innen sind die Folge.</p><p><strong>Offline-fähige Produkte bevorzugen: </strong>Manche smarten Produkte funktionieren nur, wenn sie tatsächlich auch online vernetzt sind. Achten Sie deshalb beim Kauf darauf, dass das smarte Produkt seine Hauptfunktion wie das Staubsaugen, die Heizungungsregelung oder das E-Fahrradfahren auch dann erfüllen kann, wenn es nicht oder nicht mehr mit dem Internet verbunden ist. Noch besser für eine lange Nutzbarkeit ist es, ganz auf smarte Produktvarianten zu verzichten, wenn Sie diese Zusatzfunktionen nicht unbedingt benötigen.</p><p><strong>Technische Voraussetzung vorab prüfen: </strong>Vergewissern Sie sich vor dem Kauf, was das Produkt zusätzlich braucht, um zu funktionieren:</p><p>Wenn Sie diese Fragen vor dem Kauf klären, schützen Sie sich vor bösen Überraschungen und unnötigen Folgekosten.</p><p><strong>Garantien für Sicherheits-Updates, Software-Support und Cloud-Dienste prüfen: </strong>Achten Sie darauf, für welche Zeit der Hersteller Sicherheits-Updates und technischen Support für die Geräte-Software und gegebenenfalls für notwendige Apps garantiert. Auch Cloud-Dienste sollten für eine ausreichend lange Zeit verfügbar sein, falls das Produkt für die volle Funktionalität darauf angewiesen ist. Als Orientierung für den Mindestzeitraum kann die Lebenszeit des Produktes dienen. Bei einer Heizungs-Steuerung sollten es beispielsweise mindestens zehn Jahre sein.</p><p><strong>Selber Daten löschen: </strong>Achten Sie darauf, dass Sie die Daten, die im Cloud-Speicher gespeichert sind, selbstständig löschen können. Denn auch ungenutzte Datenmengen verbrauchen Energie und beanspruchen Ressourcen.</p><p>Software beeinflusst maßgeblich, wie gut und lang vernetzte Produkte nutzbar sind.</p><p>Hintergrund</p><p>Saugroboter, smarte Lautsprecher, manches schicke Fahrrad mit Elektro-Unterstützung oder die smarte Heizungsanlage – sie alle sind mit dem Internet verbunden und werden von eigener Software gesteuert. Die Software beeinflusst die Lebensdauer der Produkte. Wenn Software dafür sorgt, dass eigentlich technisch intakte Produkte nicht mehr nutzbar sind, spricht die Wissenschaft von Software-Obsoleszenz. Das Risiko erschließt sich oft nicht auf den ersten Blick.</p><p>Software für vernetzte Produkte braucht regelmäßige Updates, um Fehler zu beheben und Sicherheits- und Funktionslücken zu schließen. Treffen ältere Produkte dabei auf neue Betriebssysteme, sind diese oft nicht miteinander kompatibel. Dasselbe gilt für neue Geräte, die mit älteren Softwareversionen betrieben werden. Wenn der Hersteller keine Sicherheitsupdates mehr liefert, der Cloud-Dienst nicht mehr bereitsteht oder die App nicht mehr im App-Store verfügbar ist, dann sind der praktische Saugroboter, das schöne E-Fahrrad oder der smarte Lautsprecher nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr nutzbar, obwohl sie technisch eigentlich einwandfrei sind. Wenn die App für die Heizungssteuerung nur noch mit dem neuesten Betriebssystem läuft, muss ein neues Smartphone her. Die Folgen: Elektroschrott, Ressourcenverbrauch und zusätzliche Kosten für Verbraucher*innen.</p><p>Ein weiteres Obsoleszenz-Risiko gibt es, wenn ein Produkt einen Cloud-Service braucht, um zu arbeiten – beispielsweise bei einer Überwachungskamera, die das Video auf einen Cloudspeicher überträgt. Wenn der Hersteller den Cloudspeicher nicht mehr zur Verfügung stellt, ist die Kamera möglicherweise nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar.</p><p>Das Umweltbundesamt fordert deshalb unter anderem, dass vernetzte Geräte grundsätzlich auch ohne Vernetzung nutzbar sein sollten, dass Software-Updates und externe Dienste wie Cloud-Services und Apps für mindestens zehn Jahre angeboten werden und dass Produktsysteme verschiedener Hersteller untereinander kompatibel sein müssen.</p><p>Weitere Informationen finden Sie unter der UBA-Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/digitalisierung/gruene-informationstechnik-green-it/software-umwelt">"Software und Umwelt"</a>. </p>
Software bestimmt wesentlich mit, wie umweltverträglich Informations- und Kommunikationstechnik genutzt wird. Sie beeinflusst den Energiebedarf und kann dazu beitragen, dass Hardware vorzeitig ausgetauscht werden muss ("Software-bedingte Obsoleszenz"). Dieser Beschaffungsleitfaden (Neufassung 2023) baut auf den Anforderungen des Blauen Engels für Softwareprodukte (DE-UZ 215) auf. Er enthält einen Katalog von Kriterien für die Beschaffung umweltverträglicher Software und erläutert, wie Beschaffungsstellen ihn bei Ausschreibungen einsetzen können. Er ist sowohl für die Beschaffung fertiger Standardsoftware als auch bei einem Auftrag für Software-Entwicklung geeignet. Quelle: umweltbundesamt.de
Software bestimmt wesentlich mit, wie umweltverträglich Informations- und Kommunikationstechnik genutzt wird. Sie beeinflusst den Energiebedarf und kann dazu beitragen, dass Hardware vorzeitig ausgetauscht werden muss („Software-bedingte Obsoleszenz“). Dieser Beschaffungsleitfaden (Neufassung 2023) baut auf den Anforderungen des Blauen Engels für Softwareprodukte (DE-UZ 215) auf. Er enthält einen Katalog von Kriterien für die Beschaffung umweltverträglicher Software und erläutert, wie Beschaffungsstellen ihn bei Ausschreibungen einsetzen können. Er ist sowohl für die Beschaffung fertiger Standardsoftware als auch bei einem Auftrag für Software-Entwicklung geeignet. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Ob es der Saugroboter, der smarte Lautsprecher oder die Geräte sind, die Licht und Heizung steuern, sie alle vereinen, dass sie von Software gesteuert werden. Damit erhöht sich das Risiko der Softwarebedingten Obsoleszenz, die zu mehr Elektronikschrott und höheren Ressourcenverbrauch beiträgt. Vernetzte Produkte werden vorzeitig funktionsunfähig, wenn sie die geänderten Anforderungen (z.B. keine Unterstützung neuer Übertragungs- oder Sicherheitsstandards) und dem Leistungsanspruch nicht mehr genügen (z.B. aufgeblähte Software-Updates) oder sich in externer Abhängigkeit befinden (z.B. abgestellte Cloud-Services oder Lizenz-Server). Produkte werden wegen der Software vorzeitig obsolet, obwohl ihre Hardware noch funktionstüchtig ist. Veröffentlicht in Texte | 13/2023.
<p>EU-Konsultation zur nachhaltigen Gestaltung von Handys & Tablets</p><p>Mobiltelefone und Tablets, die in der EU verkauft werden, sollen energieeffizienter, langlebiger und besser zu recyceln werden. Welche Erwartungen haben Sie an Mobiltelefone und Tablets und wie nutzen Sie diese? Dies können Sie der EU-Kommission noch bis 23.08.2021 im Rahmen einer öffentlichen Konsultation online mitteilen.</p><p>Aufgrund des im Jahr 2020 gestarteten Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft im Rahmen des europäischen „Green Deal“ hat die EU-Kommission eine Initiative zu Anforderungen an Mobiltelefone und Tablets gestartet. Ziel der Initiative ist es, mit Ökodesign-Anforderungen und Energieverbrauchskennzeichnung die Energieeffizienz von Mobiltelefonen und Tablets zu erhöhen und ihre Materialeffizienz zu verbessern, das heißt die Anfälligkeit für Defekte zu verringern und ein vorzeitiges Veralten zu vermeiden. Die Initiative umfasst neue Regeln für die ressourceneffiziente (kreislauforientierte) Gestaltung von Mobiltelefonen und Tablets. Dafür hat die EU-Kommission eine Konsultation gestartet, an der sich alle Bürger*innen sowie Organisationen beteiligen können, um ihre Nutzungsgewohnheiten von und Erwartungen an Mobiltelefone und Tablets einzubringen, damit diese künftig effizienter und langlebiger gestaltet werden können. Die Konsultation läuft bis zum 23.08.2021.</p>
<p>Ab dem 1. März 2021 gibt es für einige Elektrogeräte neue Energielabel, zunächst für Fernseher, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Kühlschränke. Die Energieeffizienz wird nun wieder in einer Skala von A bis G angezeigt. Effizienzunterschiede sind somit leichter zu erkennen. Zudem gelten Ökodesign-Anforderungen, welche eine bessere Reparierbarkeit dieser Produkte ermöglichen.</p><p>Die Neuerungen beim Energielabel im Überblick</p><p>Ab dem 1. März 2021 werden eine Reihe neuer Verordnungen der Europäischen Union wirksam. Diese sorgen dafür, dass Kühlgeräte, Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler und Fernsehgeräte mit einem neuen Energielabel gekennzeichnet werden. Ab September 2021 folgen elektrische Lichtquellen (Lampen, Module und Leuchten). Das neue Label bewirkt, dass die „+“-Klassen abgeschafft und die Produkte damit wieder auf einer Skala von A bis G ausgezeichnet werden.</p><p>In Folge kann ein Gerät, welches bisher in der „A+++“-Klasse war, bei dem neuen Label nur in Klasse B, C oder gar D landen. An den Produkten selbst ändert sich dabei zunächst wenig. Sie werden nur neu aufgeteilt. Ziel ist dabei, dass zu Beginn noch keine Geräte in der effizientesten Klasse A auf dem Markt verfügbar sind. Dadurch sollen Hersteller einen stärkeren Anreiz haben, effizientere Produkte zu entwickeln. Verbraucher*innen sollen damit wieder besser über Produkte informiert werden, da sich diese wieder über mehr Effizienzklassen verteilen und die Unterschiede wieder sichtbarer werden. Zusätzlich ist auf den Labels auch ein QR-Code enthalten, über den die Verbraucher*innen weitere Informationen über das Produkt in einer Datenbank der Europäischen Kommission erhalten können, etwa den mindestens garantierten Zeitraum, in dem Software- und Firmware-Aktualisierungen bei Fernsehern angeboten werden. Dies soll einen besseren Produktvergleich ermöglichen.</p><p>Für den Wechsel vom alten zum neuen Label haben Händler zwei Wochen Zeit. Da auch die Mess- und Berechnungsmethoden überarbeitet wurden, lassen sich die alten Labelklassen nicht in die neuen Klassen umrechnen. Vergleichen Sie daher nur Geräte untereinander, wenn sie auf derselben Skala basieren.</p><p>Auf diesen Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie <a href="https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Standardartikel/Dossier/A-label-uebersicht.html">detailliertere Informationen</a>.</p><p>Weitere Neuerungen durch Ökodesign-Verordnungen</p><p>Neben den neuen Energielabeln gibt es für diese Geräte auch neue Mindestanforderungen unter der EU-Ökodesign-Richtlinie, welche die Produkte erfüllen müssen, um in Europa auf den Markt gebracht werden zu können. Dazu zählen neben Anforderungen an die Energieeffizienz auch Anforderungen an die Reparierbarkeit. Damit soll die Reparatur von Geräten erleichtert werden. Denn eine lange Nutzung der Geräte ist aus Sicht der Umwelt sowie aus Sicht der Verbraucher*innen fast immer vorteilhaft.</p><p>Im Detail werden durch die Richtlinien Ersatzteile festgelegt, welche Hersteller der Produkte sieben bis zehn Jahre nach in Verkehr Bringen des letzten Exemplars vorrätig halten und Endnutzern oder „fachlich kompetenten Reparateuren“ liefern müssen. Eine wichtige Anforderung ist dabei, dass alle Ersatzteile mit „allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigung am Gerät ausgewechselt werden können“ müssen. Was „fachlich kompetente Reparateure“ sind, ist leider noch nicht rechtssicher geklärt. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> setzt sich dafür ein, dass der Begriff möglichst weit gefasst wird und zum Beispiel auch Repair-Cafés darunterfallen.</p><p>Broschüre zum Thema Ökodesign & Energielabel</p><p>Aufgrund dieser Neuerungen hat das UBA eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/oekodesign-energielabel">Broschüre für Verbraucher*innen</a> veröffentlicht, welche die beiden Instrumente „Ökodesign“ und „Energielabel“ erklärt. Dabei wird aufgezeigt, welche Vorteile für Umwelt & Verbraucher*innen diese haben und was Verbraucher*innen darüber hinaus noch tun können, um Energie und Ressourcen und damit auch Geld zu sparen.</p>
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 37 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 6 |
| Text | 22 |
| unbekannt | 9 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 31 |
| offen | 6 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 28 |
| Englisch | 10 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 11 |
| Keine | 16 |
| Webseite | 19 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 22 |
| Lebewesen und Lebensräume | 14 |
| Luft | 12 |
| Mensch und Umwelt | 36 |
| Wasser | 10 |
| Weitere | 37 |