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Stand der Landschaftsplanung auf der Stufe der vorbereitenden Bauleitplanung in Rheinland-Pfalz

Ziel des Projektes, welches sich ueber einen Zeitraum von mehreren Jahren erstreckt, ist die Erarbeitung einer Anleitung zum Vollzug der Landschaftsplanung nach Paragraph 17 des Landespflegegesetzes Rheinland-Pfalz (Landschaftsplanung in der Bauleitplanung). Hierzu soll in einem ersten Schritt (Teil I) zunaechst die bisher in diesem Bundesland betriebene Landschaftsplanung einer Betrachtung nach sachlich-inhaltlichen und methodischen Gesichtspunkten unterzogen sowie die Umsetzungsprobleme im Integrationsprozess in den Flaechennutzungsplan beleuchtet werden. Auf der Grundlage eines hieraus entwickelten differenzierten Katalogs von Anforderungen an die zukuenftige Landschaftsplanung sollen dann (Teil II) unter wissenschaftlicher Begleitung durch das Institut fuer Landschaftspflege und Naturschutz eigene Beispiels-Landschaftsplanungen durchgefuehrt werden, deren Ergebnisse zum einen als Muster fuer andere Gemeinden mit vergleichbaren Verhaeltnissen herangezogen werden koennen, zum anderen als Erfahrungshintergrund bei der anschliessend (Teil III) vorgesehenen Formulierung einer generellen Anleitung zur Landschaftsplanung auf der Stufe der Flaechennutzungsplanung dienen koennen.

Fachliche Anleitung zur Landschaftsplanung auf der Stufe der Flaechennutzungsplanung in Rheinland-Pfalz

Ziel des Projektes, welches sich ueber einen Zeitraum von mehreren Jahren erstreckt, ist die Erarbeitung einer Anleitung zum Vollzug der Landschaftsplanung nach Paragraph 17 des Landespflegegesetzes Rheinland-Pfalz (Landschaftsplanung in der Bauleitplanung). Hierzu soll in einem ersten Schritt (Teil I) zunaechst die bisher in diesem Bundesland betriebene Landschaftsplanung einer Betrachtung und sachlich-inhaltlichen und methodischen Gesichtspunkten unterzogen sowie die Umsetzungsprobleme im Integrationsprozess in den Flaechennutzungsplan beleuchtet werden. Auf der Grundlage eines hieraus entwickelten differenzierten Katalogs von Anforderungen an die zukuenftige Landschaftsplanung sollen dann (Teil II) unter wissenschaftlicher Begleitung durch das Institut fuer Landschaftspflege und Naturschutz einige Beispiels-Landschaftsplanungen durchgefuehrt werden, deren Ergebnisse zum einen als Muster fuer andere Gemeinden mit vergleichbaren Verhaeltnissen herangezogen werden koennen, zum anderen als Erfahrungshintergrund bei der anschliessend (Teil III) vorgesehenen Formulierung einer generellen Anleitung zur Landschaftsplanung auf der Stufe der Flaechennutzungsplanung dienen koennen.

Amt 4 - Hamburgweite Dienste und Organisation

Im Amt 4 - Hamburgweite Dienste und Organisation - sind behördenübergreifende Aufgaben der Finanzbehörde, insbesondere Fragen der Verwaltungsorganisation und -modernisierung, Grundsatzangelegenheiten des Vergaberechts, der Beschaffung und des strategischen Einkaufs sowie Fragen des Versicherungsmanagements zusammengefasst.

Untere Wasserbehörden Niedersachsen

Zuständigkeitsbereiche der Unteren Wasserbehörden in Niedersachsen. Auf kommunaler Ebene gibt es die Einrichtung der unteren Wasserbehörden (UWB). In der Regel gibt es eine UWB pro Landkreis/kreisfreier Stadt. Einige größere Städte bestimmter Landkreise haben aber eine eigene Wasserbehörde (z.B. die Städte Göttingen, Hameln, Hildesheim und Celle). Zur Zeit gibt es 53 UWB in Niedersachsen. Die Zuständigkeit wurde aus den Gemeindegrenzen des Basis-DLM des LGLN abgeleitet.

Komplementaritaeten in Anreizsystemen

Im Forschungsvorhaben wird die Anreizgestaltung im gewerblichen Bereich untersucht. Es wird der Frage nachgegangen, fuer welches Anreizsystem sich ein gewinnmaximierendes Unternehmen entscheidet, wie dessen Ausgestaltung mit alternativen Umweltbedingungen variiert und mit welchen Produktivitaetswirkungen dieses einhergeht, wenn Wechselwirkungen zwischen den motivationsfoerdernden Instrumenten bestehen. Im theoretischen Teil bezieht das Forschungsvorhaben die Vorteilhaftigkeit integrierter Anreizsysteme bei komplexen Produktionsprozessen ein. Die komparativ-statische Analyse der Anreizgestaltung fusst auf der Theorie supermodularer Optimierung, die dem marginalanalytischen Vorgehen vorgezogen wird, da die Betriebe nicht ueber differenzierbare Alternativenraeume optimieren. Die empirischen Untersuchungen beinhalten die Integration eines entscheidungstheoretischen Modells in oekonometrische und andere multivariate statistische Analysen. Aus den empirischen Untersuchungen werden neue Ergebnisse zur modernen Personalpolitik erwartet, die zur internationalen Vergleichbarkeit beitragen. Interessante Erkenntnisse verspricht darueber hinaus die Analyse derjenigen Betriebe, die (bislang) eine suboptimale Form des Anreizsystems praktizieren, da dieses wesentlich zum Verstaendnis der Wirkungskanaele erfolgreicher Anreizgestaltung beitragen kann.

Vorbereitung eines Praxistests zur Umsetzung der EG-Richtlinie zur UVP am Beispiel der geplanten Betriebserweiterung der Fa. Baerlocher Chemie in Lingen - wissenschaftliche Begleitung

Die Stadt Lingen moechte die geplante Betriebserweiterung der Fa. Baerlocher Chemie einer UVP nach dem Muster der EG-Richtlinie zur UVP unterziehen. Eine vertragliche Kooperation zwischen der Stadt Lingen und dem UBA sieht vor, dass unser Haus die von der Fa. INHAK durchzufuehrende UVP finanziert und fachlich begleitet. Darueber hinaus muss diese UVP daraufhin ueberprueft werden, ob und inwieweit sich der normative bzw. verfahrensmaessige Rahmen der bundesdeutschen Umweltgesetze geeignet zeigt zur Bewaeltigung der von der EG-Richtlinie formulierten Anforderungen. Die wissenschaftliche Begleitung hat daher sowohl verwaltungswissenschaftliche als auch juristische und systemanalytisch-oekologische Aspekte zu beruecksichtigen. Hier geht es um die verwaltungswissenschaftlichen Aspekte.

Organisation des Umweltschutzes in Klein- und Mittelbetrieben

Das Erleben der Umwelt 'Universitaet'

Ausmass des Erlebens der Universitaet anhand vorgegebener Items; Interkorrelationen mit verschiedenen Aspekten: Persoenlichkeit, Arbeitsverhalten, soziale Kennwerte, Pruefungsangst. Vorgehensweise: Universitaet wird verstanden als 'Organisation' mit verschiedenen Elementen, darunter auch den Studierenden; sie wirkt identitaetsbildend bzw. -beeinflussend, es bestehen Wechselwirkungen zwischen der Organisation und den darin arbeitenden Individuen; Sozialpsychologie - Identitaetstheorien. Untersuchungsdesign: Querschnitt.

Entwicklung eines Informations- und Beratungsangebotes fuer den kommunalen Umweltschutz in den fuenf neuen Bundeslaendern

Dieses Vorhaben soll dazu beitragen, die Erfahrungen der Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland beim Aufbau des kommunalen Umweltschutzes in den fuenf neuen Bundeslaendern zur Verfuegung zu stellen. Das Informations- und Beratungsangebot soll sich auf folgende Themenkomplexe erstrecken: Institutionen und Experten / Organisation und Aufgaben / Instrumente / Gesetze / Fortbildungsangebote / Literaturdokumentation. Sowohl die Beratungsangebote als auch der Informationsbedarf sollen recherchiert und aufbereitet werden. Ein Auskunftsdienst soll eingerichtet werden, Werkstattgespraeche und eine Wanderausstellung sollen stattfinden.

Über uns

Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) ist mit der Bildung der Brandenburgischen Landesregierung am 11. Dezember 2024 aus der Wahl zur 8. Legislaturperiode hervorgegangen. Seit dem 13. Dezember 2024 ist Hanka Mittelstädt (SPD) Ministerin für das Ressort. Staatssekretär im Ressort ist Gregor Beyer . Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, Internationale Kooperation ist Dr. Jens-Uwe Schade. Pressesprecher ist Matthias Bruck. Das Ministerium ist auf zwei Standorte in Potsdam verteilt. Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) ist mit der Bildung der Brandenburgischen Landesregierung am 11. Dezember 2024 aus der Wahl zur 8. Legislaturperiode hervorgegangen. Seit dem 13. Dezember 2024 ist Hanka Mittelstädt (SPD) Ministerin für das Ressort. Staatssekretär im Ressort ist Gregor Beyer . Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, Internationale Kooperation ist Dr. Jens-Uwe Schade. Pressesprecher ist Matthias Bruck. Das Ministerium ist auf zwei Standorte in Potsdam verteilt. Das Ministerium ist oberste Landesbehörde und gliedert sich auf der Abteilungsebene in folgende Aufgabenbereiche: Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) sowie der Nationalpark Unteres Odertal. Das Ministerium ist oberste Landesbehörde und gliedert sich auf der Abteilungsebene in folgende Aufgabenbereiche: Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) sowie der Nationalpark Unteres Odertal. Die Organisation der Verwaltung des Landes Brandenburg ist im Landesorganisationsgesetz festgelegt. Die Landesbehörden sind in oberste Landesbehörden, Landesoberbehörden und untere Landesbehörden gegliedert. Oberste Landesbehörden sind die Landesministerien. Landesoberbehörden unterstehen einer obersten Landesbehörde unmittelbar und sind für das ganze Land zuständig. Untere Landesbehörden unterstehen einer obersten Landesbehörde und sind für Teile des Landes zuständig. Einrichtungen des Landes sind rechtlich unselbstständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung. Ihre Tätigkeit ist vorrangig auf die Unterstützung der Behörden im Land ausgerichtet. Landesbetriebe sind rechtlich unselbstständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung, die überwiegend öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten erfüllen. Für die Bereiche Ländliche Entwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten ist/sind: Den Landkreisen und kreisfreien Städten sind unter der Sonderaufsicht des Ministeriums verschiedene Zuständigkeiten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden (Funktionalreform). Die Organisation der Verwaltung des Landes Brandenburg ist im Landesorganisationsgesetz festgelegt. Die Landesbehörden sind in oberste Landesbehörden, Landesoberbehörden und untere Landesbehörden gegliedert. Oberste Landesbehörden sind die Landesministerien. Landesoberbehörden unterstehen einer obersten Landesbehörde unmittelbar und sind für das ganze Land zuständig. Untere Landesbehörden unterstehen einer obersten Landesbehörde und sind für Teile des Landes zuständig. Einrichtungen des Landes sind rechtlich unselbstständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung. Ihre Tätigkeit ist vorrangig auf die Unterstützung der Behörden im Land ausgerichtet. Landesbetriebe sind rechtlich unselbstständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung, die überwiegend öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten erfüllen. Für die Bereiche Ländliche Entwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten ist/sind: Den Landkreisen und kreisfreien Städten sind unter der Sonderaufsicht des Ministeriums verschiedene Zuständigkeiten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden (Funktionalreform).

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