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s/orte/Oste/gi

Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 2318 Neumünster

Auf Blatt Neumünster ist das Norddeutsche Tiefland mit dem Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer erfasst. Bei Brunsbüttel münden der Nord-Ostsee-Kanal und die Elbe in die Nordsee. Die Morphologie des Norddeutschen Tieflandes ist eiszeitlich geprägt. Zu den glazialen Ablagerungen der Elster-, Saale- bzw. Weichselkaltzeit zählen glazilimnische Beckensedimente, Geschiebelehm der Grundmoränen, fluviatile und glazifluviatile Ablagerungen sowie äolische Sande. Im Küstenbereich wird die Sedimentverteilung von holozänen Lockergesteinen verschiedener Faziesbereiche dominiert: Meeresboden, Hallig- und Strandbereich sowie Watt- und Marschgebiete. In den Flusstälern der Elbe, Eider, Oste und Stör reichen die brackischen Ablagerungen des Holozäns weit in das Festland hinein. Die Aufbrüche von älteren Sedimentgesteinen sind an die Dynamik der Zechstein-Salze im Untergrund gebunden. In Folge des Salzauftriebs kam es zum Aufbeulen der überlagernden (mesozoischen und känozoischen) Schichten, zu tektonischen Brüchen und Verwerfungen. So tritt beispielsweise Oberkreide in der Gegend südlich von Itzehoe unter der quartären Deckschicht zu Tage; Tonsteine des Rotliegenden sind südöstlich von Elmshorn aufgeschlossen. Neben der Legende, die über Alter, Petrographie und Genese der dargestellten Einheiten informiert, gewährt ein geologischer Schnitt zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Das Nordwest-Südost-Profil schneidet die Salzstöcke von Westerhever, Oldenswort, Heide, Süderhastedt, Krempe, Elmshorn und Quickborn und veranschaulicht die Dynamik der Zechstein-Salze.

Fischfauna 2022

In den Berliner Gewässern wurden über den gesamten Auswertezeitraum 2014 bis 2022 insgesamt 40 Fischarten nachgewiesen. In dieser Kartenbeschreibung wird dieser Zeitraum dargestellt. In der Broschüre „Fische in Berlin“ steht der gesamte Zeitraum der Datenerhebung im Fokus. Vierzehn der bis Ende 2022 nachgewiesenen Fischarten sind nicht einheimisch, sog. Neozoa. Darunter ist in diesem Jahr erstmals auch der Giebel, welcher bisher als einheimische Art geführt wurde. Aktuelle Untersuchungen ergaben allerdings, dass historische Darstellungen und Belege des Giebels, inklusive der Sammlung des Typenmaterials im Berliner Naturkundemuseum, ausnahmslos Karauschen sind bzw. zeigen. Der Giebel wurde wahrscheinlich erst nach 1945 in Deutschland eingeführt, weshalb die Art nun zu den nicht einheimischen gezählt wird (Freyhof et al. 2023). Seit der letzten Veröffentlichung 2013 neu nachgewiesen wurden Sibirischer Stör, ein Einzelexemplar 2017 im Obersee, Schwarzmundgrundel, seit 2015 in den Hauptfließgewässern etabliert und Marmorgrundel, Erstnachweis 2022 im Großen Müggelsee. Dagegen wurden Bachsaibling und Goldorfe nach 2013 nicht mehr nachgewiesen. Da der Braune Zwergwels in der Lausitz und im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster vorkommt, wurde 2003 noch angenommen, dass beide Zwergwelsarten in Berliner Gewässern präsent sind, was sich bei der aktuellen Erfassung nicht bestätigte. Alle gefangenen Zwergwelse gehörten der Art Schwarzer Zwergwels (Ameiurus melas) an. Ungeachtet der Neunachweise – auch hier handelte es sich mit Ausnahme der Schwarzmundgrundel nur um wenige Exemplare oder Einzelfische – sind die Vorkommen der nicht einheimischen Fischarten bis auf die Grundeln, Giebel und Sonnenbarsch nach wie vor rückläufig. Mit Ausnahme des Giebels sind nicht einheimische Fischarten in Berlin nur gering präsent. Nach dem in 26,8% aller zwischen 2014 und 2022 befischten Gewässer nachgewiesenen Giebel, war unter den selten vorkommenden Fisch-Neozoa der Goldfisch noch am weitesten verbreitet und in 13,1 % aller Gewässer präsent, gefolgt von der sich stark ausbreitenden Schwarzmundgrundel die in 11,8 % der befischten Berliner Gewässer nachgewiesen wurde. Drei der nicht einheimischen Arten wurden bisher nur in einem Gewässer nachgewiesen, Sibirischer Stör, Marmorgrundel und Bachsaibling. Damit sind die nicht einheimischen Arten, bis auf wenige Ausnahmen, in den Berliner Gewässern seltener als die einheimischen Fischarten. Zu den einheimischen Fischarten mit nur Einzelnachweisen bzw. wenigen Vorkommen zählen Schmerle, Zährte, Nase und Meerforelle. In Berlin insgesamt am weitesten verbreitet ist die Plötze, die in 66 % der zwischen 2014 und 2022 befischten Berliner Gewässer nachgewiesen wurde. Beinahe ebenso weit verbreitet waren Barsch (in 57,5 % aller Gewässer präsent), Rotfeder (52,9 ), Hecht (49 ) und Schleie (40,5 %). Hechte sind insbesondere in den Kleingewässern weit verbreitet, wo fast überall einzelne Exemplare zu finden waren. Die Nachweishäufigkeit des Aals ist das Resultat umfangreicher Besatzmaßnahmen und erlaubt keine Rückschlüsse auf die Gewässerqualität. Dagegen ist die weite Verbreitung von Plötze, Barsch, Kaulbarsch, Blei, Rotfeder, Güster und Ukelei in den Fließgewässern und insbesondere in den Flussseen Ausdruck dessen, dass diese Arten sich vergleichsweise gut mit den Lebensbedingungen in Berliner Gewässern arrangieren können. Bis auf die Rotfeder gehören die genannten Fischarten zum anpassungsfähigen Typ der eurytopen Arten, die keine besonderen Lebensraumansprüche stellen. Sie zeigen darüber hinaus, wie vollständig sich der Charakter der Hauptfließgewässer Berlins von der Barben- zur Bleiregion gewandelt hat. Bei der Betrachtung der Ergebnisse in Tabelle 1 ist zu beachten, dass in den jeweiligen Untersuchungszeiträumen nicht immer die selben Gewässer befischt wurden. Aus der Tabelle lassen sich daher keine Aussagen über den Bestandszustand oder die Entwicklung der Vorkommen in einem bestimmten Gewässer schließen. Die Darstellung der Vorkommenshäufigkeit der Fischarten nach Haupt-Gewässertypen erlaubt zusätzliche Rückschlüsse auf deren bevorzugten Lebensraum. Beispielsweise wurden die typischen Flussfische Gründling, Aland und Rapfen nur in rund 19 % aller Gewässer gefunden, waren dagegen aber in mindestens 67 % der Flussseen präsent. Zahlreiche weitere Arten, z.B. Zander, Stint, Quappe oder Wels haben ihr Hauptverbreitungsgebiet in den Flussseen. Die detailliertere Darstellung der Fischartenzahlen je Gewässertyp zeigt drei Gruppen unterschiedlicher Artenvielfalt. Die artenreichsten Gewässer waren zwischen 2014 und 2022 erwartungsgemäß die durchflossenen Seen (im Mittel 13 Fischarten), gefolgt von großen Fließgewässern (9 Arten) und Kanälen (4 Fischarten). Landseen (künstliche Seen: 6 Fischarten; natürliche Seen: 6 Fischarten) nehmen eine intermediäre Stelle ein, wobei sie sich bezüglich der Artenzahlen ähnlich sind. Die geringsten Artenzahlen fanden sich in den Kleingewässern, unabhängig davon, ob diese fließen oder nicht (jeweils im Mittel 4 Fischarten in Gräben bzw. 4 Fischarten in kleinen Standgewässern). Allerdings deutet das Gesamtartenspektrum der in den fließenden (15 Arten, davon 2 nicht heimische Arten) und stehenden (26 Arten, davon 7 nicht heimische Arten) Kleingewässern nachgewiesenen Arten darauf hin, dass die Artenzusammensetzung sehr variabel und schwer vorhersagbar ist. Innerhalb der fließenden und stehenden Gewässer wurden die geringsten Artenzahlen jeweils in den kleinsten Gewässern beobachtet. Im Gegensatz zu den Kleingewässern weisen die Kanäle im urbanen Bereich eher eine geringe Gesamtfischartenzahl auf. Wenn Fische die Möglichkeit haben, ungünstigen Umweltbedingungen durch Kompensationswanderungen zu entgehen, machen sie davon offensichtlich Gebrauch.

A 20: Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm, Planänderung

Die Trasse des 6. Abschnitts der Autobahn A 20 verläuft von der B 495 kommend in nordöstlicher Richtung durch das Kornbecksmoor und tangiert anschließend das Waldgebiet Höhne. Südlich von Kiel ist eine Durchschneidung des nördlichen Waldrandes auf einer Länge von ca. 200 m erforderlich. Anschließend wird das langgestreckte Straßendorf Hönau-Lindorf (K 105) südlich gequert und die Trasse führt dann um die Gemeinde Nieder Ochtenhausen. Im weiteren Verlauf quert die Trasse der A 20 mit einem langgestreckten Bauwerk die Oste. Der Abschnitt endet an der L 114 bei Elm. Dieser hat eine Gesamtlänge von rund 12,4 km. ***Historie*** Das Planfeststellungsverfahren wurde am 28. September 2012 eingeleitet. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 8. November 2012 bis einschließlich 7. Dezember 2012 bei der Samtgemeinde Geestequelle, der historischen Samtgemeinde Oldendorf, heute Oldendorf-Himmelpforten und der Stadt Bremervörde zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, konnte bis einschließlich 21. Dezember 2012 Einwendungen gegen die Baumaßnahme erheben. Eingegangen sind rund 400 Einwendungen. Neben den Schwerpunktthemen Gesamtkonzeption der A 20, Umweltbelangen sowie Lärm- und Abgasemissionen wird auch eine Vielzahl anderer Punkte (z. B. Artenschutz, Flächenverbrauch, Verkehrszahlen) in den Einwendungen behandelt. Außerdem wurden rund 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Der Erörterungstermin fand vom 6. bis 8. Juni 2016 in Bremervörde statt. Die Ergebnisse des Erörterungstermins haben dazu geführt, dass die Planung überarbeitet wurde. Im Rahmen des Planänderungsverfahrens lagen die geänderten Unterlagen in der Zeit vom 13. Januar 2020 bis 12. Februar 2020 bei der Stadt Bremervörde sowie den Samtgemeinden Geestequelle und Oldendorf-Himmelpforten entsprechend der ortsüblichen Bekanntmachung öffentlich aus. Darüber hinaus ergaben sich aufgrund des Vorhabens mittelbare Wirkungen durch eine Zu- oder Abnahme des Verkehrsaufkommens und damit verbundener Lärmwirkungen im nachgeordneten Straßennetz in der Stadt Geestland, der Samtgemeinde Hambergen sowie den Gemeinden Gnarrenburg, Beverstedt, Schiffdorf, Loxstedt und Ritterhude. In diesen sieben Kommunen wurden daher nur die hierfür relevanten Planunterlagen ausgelegt (Erläuterungsbericht, Übersichtskarten, immissionstechnische Untersuchungen). Die Einwendungsfrist zu den geänderten Planunterlagen endete mit Ablauf des 25. März 2020. Eingegangen sind 35 private Einwendungen, 3 davon sind Einwendungen von einem Rechtsanwalt mit Mandantenliste. Ferner sind 2 Einwendungen von anerkannten Naturschutzvereinigungen eingegangen, die ebenfalls anwaltlich vertreten werden. Außerdem sind wiederum rund 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Wie 2012 sind die Themen breit gefächert (Gesamtkonzeption der A 20, Umweltbelange, Lärm- und Abgasemissionen, Artenschutz, Flächenverbrauch, Verkehrszahlen etc.). Infolge veränderter Anforderungen an die Planung von großen Straßenbauprojekten, sowohl der sich entwickelnden Richtlinien als auch der gesetzlichen Vorgaben, sind die Anforderungen an den Straßenentwurf gestiegen. Mit der 2. Deckblattänderung (Stand Mai 2022) wird diesen gestiegenen Ansprüchen in den folgenden Bereichen Rechnung getragen: • Wasserwirtschaft • Schalltechnische Untersuchung und Luftschadstoffuntersuchung • Belange Klimaschutz / CO2-Bilanz Mit der aktuellen 2. Deckblattänderung wurde der im Rahmen der 1. Deckblattauslegung eingeführte Fachbeitrag WRRL (Unterlage 20.2) nach Auswertung weiterer wasserwirtschaftlicher Untersuchungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage sowie der geänderten Rechtlinie zur Straßenentwässerungstechnik (REwS Ausgabe 2021) überarbeitet und durch den neu ausgelegten Fachbeitrag WRRL (Unterlage 20.2 D) ersetzt. Die Auslegung fand in dem Zeitraum vom 16.08.2022 bis zum 15.09.2022 nach vorheriger Bekanntmachung bei der Samtgemeinde Geestequelle, der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten und der Stadt Bremervörde statt. Daneben wurden ergänzende immissionstechnische Untersuchungen (Unterlagen 17.1.4, 17.2.3, 17.4.1.5, 17.5.1.5) in das Verfahren eingebracht und der umweltfachliche Variantenvergleich Bremervörde (Unterlage 25) durch eine Betrachtung (Unterlage 25.1.8) von Klimaschutzbelangen nach § 13 Abs. 1 S. 1 KSG (Inanspruchnahme von Treibhausgassenken, Bau- und Lebenszyklus Emissionen, verkehrsbedingte Treibhausgasemissionen) ergänzt. Im Rahmen der 2. Änderungsplanauslegung sind weitere Einwendungen eingegangen, von denen eine Vielzahl erstmals im Verfahren erhoben worden sind. Ein Schwerpunkt dieser erstmals erhobenen Einwendungen thematisiert die großräumigen Klimaeinwirkungen des Gesamtprojekts der A20 (Küstenautobahn). Daneben sind weiterhin agrarstrukturelle und Umweltbelange abschnittsbezogen Gegenstand der neuerlichen Einwendungen. Insbesondere auf die vielfach erstmals im Verfahren erhobenen Einwendungen wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass im förmlichen Planfeststellungsverfahren keine gesonderten Eingangsbenachrichtigungen versandt werden. Hierfür wird um Verständnis gebeten. Äußerungen (Einwendungen und Stellungnahmen), die im bisherigen Anhörungsverfahren zu den ursprünglichen Planunterlagen von 2012 und/oder im Rahmen der 1. Änderungsplanauslegung 2020 vorgetragen wurden, sind weiterhin Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. Zur weiteren Sachaufklärung und möglichen Planoptimierung fand in der Zeit vom 20.02.2024 bis zum 22.02.2024 ein Erörterungstermin in dem Rathaus Bremervörde statt. Äußerungen (Einwendungen und Stellungnahmen), die im bisherigen Anhörungsverfahren zu den ursprünglichen Planunterlagen von 2012 und/oder im Rahmen der 1. Änderungsplanauslegung 2020 vorgetragen wurden, waren weiterhin Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. ***Aktuell*** Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens erging der Planfeststellungbeschluss am 18.Dezember 2025. Der Plan sowie der Beschluss können ab dem 28.01.2026 unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview heruntergeladen und eingesehen werden. Die Zustellung, Auslegung und Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgen dadurch, dass die Entscheidung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und dem festgestellten Plan vom 28.01.2026 bis zum 10.02.2026 auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde elektronisch veröffentlicht wurde. Zusätzlich wurde der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Veröffentlichung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde in den örtlichen Tageszeitungen, in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, bekanntgemacht. Im UVP-Verbundportal sind die genannten Unterlagen dauerhaft zugänglich. Die Klagefrist lief vom 11.02.2026 bis zum 10.03.2026. Die Klagefrist lief vom 11.02.2026 bis zum 10.03.2026. Im Zuge dessen sind drei Klagen vor der Bundesverwaltungsgericht eingegangen. Das Verfahren wird weitergeführt.

INSPIRE HH Geografische Bezeichnungen ALKIS

Dieser Datensatz stellt die geografischen Bezeichnungen von Hamburg aus dem ALKIS Quellmodell im INSPIRE-Zielmodell dar. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens.

WMS INSPIRE HH Geografische Bezeichnungen

Der WebMapService (WMS) stellt die geografischen Bezeichnungen von Hamburg im INSPIRE-Zielmodell dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS INSPIRE HH Geografische Bezeichnungen

Der WebFeatureService (WFS) stellt die geografischen Bezeichnungen von Hamburg im INSPIRE-Zielmodell zum Download bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

INSPIRE HH Geografische Bezeichnungen

Dieser Datensatz stellt alle geografischen Bezeichnungen von Hamburg im INSPIRE-Zielmodell dar, die NICHT aus ALKIS oder ATKIS abgeleitet werden (denn dafür liegen separate Datensätze im INSPIRE-Zielmodell vor, s. Querverweise.) Aktuell sind die Bezeichnungen der Statistischen Einheiten enthalten.

INSPIRE HH Geografische Bezeichnungen ATKIS Basis-DLM

Dieser Datensatz stellt die geografischen Bezeichnungen von Hamburg aus dem ATKIS Basis-DLM Quellmodell im INSPIRE-Zielmodell dar. ATKIS® steht für Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem und ist als Gemeinschaftsprojekt der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) konzipiert worden.

Generalplan Küstenschutz Niedersachsen/Bremen - Schutzdeiche

Von Frank Thorenz und Jörn Drosten Im Jahr 2020 erstellte der NLWKN in enger Abstimmung mit dem Land Bremen den "Generalplan Küstenschutz Niedersachsen/Bremen – Schutzdeiche". Nach den Generalplänen für die Festlandsküste und die Ostfriesischen handelt es sich dabei um den dritten Teil der Generalplanung Küstenschutz. Die Generalpläne beschreiben die Küstenschutzstrategie zur Sicherung der Küstengebiete in Niedersachsen und Bremen gegen Überflutung und Erosion. Im Jahr 2020 erstellte der NLWKN in enger Abstimmung mit dem Land Bremen den "Generalplan Küstenschutz Niedersachsen/Bremen – Schutzdeiche". Nach den Generalplänen für die Festlandsküste und die Ostfriesischen handelt es sich dabei um den dritten Teil der Generalplanung Küstenschutz. Die Generalpläne beschreiben die Küstenschutzstrategie zur Sicherung der Küstengebiete in Niedersachsen und Bremen gegen Überflutung und Erosion. Sie stellen die für deren Umsetzung erforderlichen Maßnahmen in einer Gesamtschau dar. Ziel ist es, die Küstenregion als Siedlungs-, Wirtschafts- und Kulturraum mit ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft und fast 218 Milliarden Euro an Sachwerten langfristig für eine nachhaltige Nutzung zu sichern. Die Generalplanung bildet damit einen Kernbaustein des Hochwasserrisikomanagements für die Küstengebiete in Niedersachsen und Bremen. An Ems, Weser und Elbe verhindern Sturmflutsperrwerke als Teil des Küstenschutzsystems in Niedersachsen und Bremen wirksam, dass Sturmfluten über die tidebeeinflussten Nebenflüsse weit in das Hinterland vordringen. Die auf Grundlage des niedersächsischen Deichgesetzes über eine Rechtsakt festgesetzten Schutzdeiche reichen vom Sperrwerk bis zur Tidegrenze. Sie gewährleisten bei Schließung des Sperrwerks, dass die Niederungsgebiete gegen Überflutung durch zuströmendes Oberwasser geschützt sind. Im Fall einer Fehlfunktion des Sperrwerks stellen sie zudem eine weitere Sicherheit dar. Die Erhaltung der Schutzdeiche liegt in Niedersachsen und Bremen überwiegend in der Verantwortung von Deichverbänden als öffentlich-rechtliche Körperschaften und unterliegt der Aufsicht der Deichbehörden. Für die Erstellung des Generalplans Schutzdeiche wurden sämtliche Schutzdeiche in Niedersachsen und Bremen mit Hilfe von flugzeuggestützten Laserscanner flächenhaft neu vermessen. Damit wurde eine Bestandsaufnahme geschaffen, die erstmals einen vollständigen Überblick über die Situation aller betroffenen Deiche ermöglicht, aus welcher Handlungsbedarfe abgeleitet wurden. In Niedersachsen ergibt sich eine Gesamtlänge aller Deiche von rund 566 Kilometer und in Bremen von rund 32 Kilometer. In Kombination mit zusätzlichen Flutpoldern, die über Ein- und Auslassbauwerke gesteuert oder über definierte Überlaufschwellen angesprochen werden, mit naturnahen Deichvorländern als Überflutungsräume und Schutzwerken bilden diese ein zusammenwirkendes Schutzdeichsystem. Die Höhe der Schutzdeiche wird nach dem zu erwartenden höchsten Wasserstand beim Sperren des Tidegewässers durch ein Sturmflutsperrwerk bestimmt. Diesen ermittelt der NLWKN gewässerspezifisch mittels hydronumerischer Berechnungen in Abhängigkeit von den orts- und gewässerspezifischen Rahmenbedingungen. Zusammen mit dem örtlichen Wellenauflauf und einem Mindestfreibord von 50 Zentimetern ergibt sich die Solldeichhöhe. Weiterhin definiert der Generalplan technische Standards für die präferiert in Erdbauweise auszuführenden Schutzdeiche. Generelles Ziel ist es, für zukünftige Planungen und Maßnahmen an Schutzdeichsystemen im Kontext des Klimawandels bereits heute verschiedene möglichst flexible Anpassungsoptionen als Teil eines Hochwasserrisikomanagements weiter zu verfolgen. Hierzu zählen Untersuchungen zum Einfluss des Meeresspiegelanstiegs und der Veränderung der Oberwasserabflüsse, konzeptionelle gewässerspezifische Untersuchungen zu wasserstandsmindernden Maßnahmen sowie die Freihaltung von Planungsräumen für den Küstenschutz. Schutzdeiche sollten dabei bevorzugt in Erdbauweise ausgeführt werden, damit eine Nacherhöhung und Verstärkung einfach möglich ist und das Material wiederverwendet werden kann. Der im Generalplan dokumentierte Investitionsbedarf von 625 Millionen Euro stellt einen Orientierungsrahmen für erforderliche Maßnahmen an den Schutzdeichen dar. Neben dem Abbau prioritärer Defizite wird als wesentliches Ziel formuliert, auf Basis des Generalplans flussgebiets- beziehungsweise gewässerspezifisch integrierte, ganzheitliche kostenoptimierte Konzepte und Planungen zu erstellen. Diese zielen auf die Entwicklung resilienter Schutzdeichsysteme bestehend aus Schutzdeichen, Poldern und Retentionsflächen, welche eine Anpassung an sich verändernde klimatisch-hydrologische Rahmenbedingungen ermöglichen. Hierbei besteht neben dem Ziel der Wasserstandsminimierung das Potential, in den Gewässerlandschaften Synergieeffekte zu nutzen und mit der Küstenschutzmaßnahme für den Naturschutz wertvolle Lebensräume zu schaffen. Alle drei bisher veröffentlichten Generalpläne finden Sie hier . Der Verlauf der Haupt- und Schutzdeichlinien finden Sie hier . (Heranzoomen auf einen Maßstab von 1:90.000 oder größer ) Übersichtsplan der Hauptdeiche, Schutzdeiche und Sperrwerke in Niedersachsen (Bild NLWKN). Schematische Darstellung des Schutzdeichsystems in Niedersachsen (Bild NLWKN). Deichrückverlegung an der Oste (Bild NLWKN).

WFS Jacobusweg Hamburg

WEB Feature Service (WFS) zum Thema Jacobusweg Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

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