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s/ortsfeste-anlage/Ortsfeste Anlage/gi

Effizienter Vollzug der Sanktionen im Emissionshandelsrecht

Die Betreiber von stationären Anlagen und Luftfahrzeugen, die Verantwortlichen im nationalen Emissionshandel sowie die Schifffahrtsunternehmen unterliegen einer Reihe von sanktions- und bußgeldbewährten Pflichten, insbesondere zur Überwachung, Berichterstattung und Abgabe von Berechtigungen bzw. Emissionszertifikaten. Der Anwendungsbereich sanktions- und bußgeldbewährter Pflichten wurde durch die neuesten Reformen des Emissionshandels auf EU-Ebene erheblich ausgeweitet. Die Studie trägt dazu bei, die Effektivität der Vollzüge im europäischen und im nationalen Emissionshandel sicherzustellen und zu vertiefen, indem – ausgehend von einer rechtsdogmatischen Bestandsaufnahme – konkrete Vorschläge für den wirksamen Vollzug der bestehenden Sanktions- und Bußgeldtatbestände einerseits und für Reformen der zugrunde liegenden Vorschriften andererseits erarbeitet werden. Der Schwerpunkt der Studie liegt auf dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Veröffentlicht in Climate Change | 29/2026.

Hochwasserschutzanlagen

Der Datensatz beinhaltet die Hochwasserschutzeinrichtungen im Freistaat Bayern. Diese umfassen Anlagen verschiedener Bauweisen, wie z. B. ortsfeste Deiche und Hochwasserschutzmauern oder mobile Dammbalkensysteme, die nur im Hochwasserfall aufgestellt werden. Ebenfalls eingeschlossen sind Kombinationen aus Hochwasserschutzmauern und mobilen Dammbalken, die im Hochwasserfall geschlossen werden.

Elektromagnetische Felder

Elektromagnetische Felder (EMF) umfassen im Sinne der Rechtsverordnung ( 26. BImSchV ) den Frequenzbereich von 0 Hertz (Hz) bis 300 Gigahertz (GHz = 10 9 Hertz); vom statischen Feld bis einschließlich der Mikrowellen. Die Wellenlängen betragen z. B. ungefähr 6.000 Kilometer bei der Energieversorgung mit 50 Hz oder 1 Millimeter bei Mikrowellen mit 300 GHz. Elektromagnetische Felder begleiten uns täglich im Arbeits- und Privatbereich. Technisch erzeugte elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder können ab einer bestimmten Größe oder Intensität auch schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) darstellen. Fast alle Anlagen, die elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder emittieren, sind im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) nicht genehmigungsbedürftig. In der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) sind Anforderungen an ortsfeste Anlagen (Gleichstrom-, Niederfrequenz- und Hochfrequenzanlagen) im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz festgelegt. Sie regelt Betreiberpflichten. Neben der Vorgabe von Grenzwerten und Anforderungen zur Vorsorge verlangt die 26. BImSchV eine Anzeige der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung von Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt und von Gleichstromanlagen (ab 2 Kilovolt) durch die Anlagenbetreiber gegenüber der zuständigen Behörde. Zuständig für den Vollzug der 26. BImSchV sind in Berlin die Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter . Hier können Sie auch Auskunft über die dort bekannten Anlagen erhalten. Informationen über Sendeanlagen (Hochfrequenzanlagen), die eine sogenannte Standortbescheinigung benötigen, können Sie in der EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur (BNetzA) einsehen. EMF-Datenbank Als Vollzugshilfe hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder erarbeitet und veröffentlicht. Mobilfunk Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen Immissionen durch Mobilfunksendeanlagen werden noch immer kontrovers diskutiert. Beurteilungsgrundlage für das Handeln der zuständigen Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter in Berlin ist die Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. BImSchV ). Standortbescheinigungspflichtige Funkanlagen werden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) individuell bewertet und auch in unregelmäßigen Abständen stichprobenartig im Umfeld des Antennenstandortes durch die Bundesnetzagentur mittels Messungen überprüft. Die sogenannte Standortbescheinigung enthält Aussagen, in welchem Sicherheitsabstand von den Antennen unter worst-case Betriebsbedingungen die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten werden. Der standortbezogene Sicherheitsabstand gilt für den gesamten Standort und berücksichtigt auch Einflüsse von anderen Anlagen auf diesen Standort. Meistens sind das in Berlin Abstände bis ungefähr 10 Meter in Hauptstrahlrichtung und bis ungefähr 1 Meter senkrecht nach unten. Die BNetzA hat in ihrer bundesweiten EMF-Datenbank den Ergebnissen von EMF-Messreihen auch die erforderlichen Sicherheitsabstände für die bescheinigten Sendestandorte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Um von einem Punkt aus eine Rundumversorgung zu gewährleisten, können z. B. in einer Ebene drei Sendeantennen an einem Mast montiert werden. Jede dieser Antennen versorgt dann dabei einen horizontalen Sektor von etwa 120 Grad. Die novellierte Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. BImSchV ) verlangt nur noch eine Anzeige der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung von Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt und von Gleichstromanlagen durch die Betreiber gegenüber der zuständigen Behörde. Gleichstromanlagen im Sinne der 26. BImSchV sind ortsfeste Anlagen mit einer Nennspannung von 2 Kilovolt oder mehr. Mit den Hinweisen zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz wurde auch ein Formular erarbeitet, mit dem Betreiber die Inbetriebnahme oder eine wesentliche Änderung ihrer Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt oder ihrer Gleichstromanlagen gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen können. Zuständig für den Vollzug der 26. BImSchV, und somit auch für die Entgegennahme der Anzeigen, sind in Berlin die Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter .

Nachgewiesene Wirkungen statischer und niederfrequenter Felder

Nachgewiesene Wirkungen statischer und niederfrequenter Felder In allen Lebewesen, also auch im Menschen, befinden sich elektrisch geladene Teilchen. Ihre Bewegung führt zu elektrischen Feldern und Strömen. Niederfrequente Felder erzeugen im menschlichen Körper zusätzliche elektrische Felder und Ströme. Die Grenzwerte, die in der 26. Bundesimmissions-Schutzverordnung (26. BImSchV ) festgelegt sind, schützen vor den nachgewiesenen gesundheitsrelevanten Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder. Im deutschen Stromnetz fließt Wechselstrom mit einer Frequenz von 50 Hertz ( Hz ). Dabei entstehen sogenannte niederfrequente elektrische und magnetische Felder, die ebenso wie der Wechselstrom in der Leitung 100 Mal pro Sekunde ihre Richtung ändern. Man spricht daher von niederfrequenten Wechselfeldern . Natürliche elektrische Felder im Körper In allen Lebewesen, also auch im Menschen, befinden sich viele elektrisch geladene Teilchen. Ihre Bewegung führt zu elektrischen Feldern und Strömen. Bei vielen Stoffwechselvorgängen werden elektrisch geladene Teilchen verschoben und Nerven leiten ihre Signale in Form von elektrischen Impulsen weiter. Auch das Herz ist elektrisch aktiv. Solche körpereigenen Vorgänge können Ärzte zum Beispiel im Elektrokardiogramm ( EKG ) oder im Elektroenzephalogramm ( EEG ) messen. Wirkung magnetischer Wechselfelder auf den Menschen Wirkungen niederfrequenter Felder Niederfrequente Felder erzeugen im menschlichen Körper zusätzliche elektrische Felder und Ströme. Als Folge davon können Nerven- und Muskelzellen gereizt werden. Damit dies geschieht, müssen jedoch bestimmte frequenzspezifische Wirkungsschwellen überschritten werden. Für die Reizung von Nervenfasern, die in der Haut oder in den Muskeln liegen, sind zum Beispiel elektrische Feldstärken von 4-6 Volt pro Meter ( V/m ) nötig. Die niedrigste nachgewiesene Wirkschwelle betrifft die Auslösung sogenannter "Phosphene". Das sind Lichtwahrnehmungen, die durch die Reizung empfindlicher Zellen in der Netzhaut des Auges entstehen. Phosphene haben zwar keine gesundheitlich nachteiligen Auswirkungen, sie werden jedoch als besonders sensitives Modell für eine Reizung elektrisch erregbarer Zellen gewertet. Je höher die im Körper auftretenden Feldstärken sind, umso gefährlicher kann es werden. Kommt die Nervenleitung im Körper durcheinander, drohen zum Beispiel Herzrhythmusstörungen. Schutz vor gesundheitlichen Gefahren Da man die Schwellen für die nachgewiesenen Wirkungen kennt, können auf dieser Basis Empfehlungen zur Begrenzung niederfrequenter Felder gegeben werden. Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ( ICNIRP ) empfiehlt für Frequenzen von 50 Hertz , dass die in Gehirn und Netzhaut erzeugten elektrischen Feldstärken unterhalb von 20 Millivolt pro Meter (0.02 V/m ) bleiben sollen. An dieser Empfehlung orientieren sich auch die in Deutschland in der 26. Bundesimmissions-Schutzverordnung (26. BImSchV ) festgelegten Grenzwerte für ortsfeste Anlagen (zum Beispiel Hochspannungsleitungen). Die Grenzwerte für die von außen auf den Körper einwirkenden Immissionen schützen vor den nachgewiesenen gesundheitsrelevanten Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder. Herzschrittmacher Statische elektrische und magnetische Felder Für von Gleichstromleitungen ausgehende statische elektrische Felder , wie sie in üblichen Expositionssituationen auftreten, sind keine gesundheitlichen Gefahren nachgewiesen. Auch die von Gleichstromleitungen ausgehenden statischen magnetischen Felder sind in üblichen Expositionssituationen unbedenklich. Mit der seit August 2013 geltenden novellierten 26. BImSchV werden in Deutschland erstmals Grenzwerte für Gleichstromanlagen gesetzlich festgelegt. Der Grenzwert von 500 Mikrotesla (0,5 Millitesla) ist so gewählt, dass Störbeeinflussungen von Herzschrittmachern durch statische Magnetfelder ausgeschlossen werden. Im medizinischen Bereich werden starke statische Magnetfelder von mehreren Tesla (das heißt mehreren tausend Millitesla) für bildgebende Verfahren eingesetzt. In diesem Bereich können für Patienten, aber auch für das medizinische Personal akute Wirkungen, wie zum Beispiel Schwindel oder Übelkeit, auftreten. Übrigens: Die Wirkungen von niederfrequenten Feldern unterscheiden sich ganz grundsätzlich von denen hochfrequenter Felder . Letztere kommen zum Beispiel beim Mobilfunk vor. Stand: 19.03.2026

Erforschung von Next-Generation Stromspeichern auf Basis von Natrium-Ionen Technologie mit fortschrittlichem Batterie- und Sicherheitsmanagement, Teilvorhaben: Entwicklung von Batteriezellmodellen sowie Untersuchung von Betriebsstrategien moderner USV-Systeme

Rotationsdruck, Schlitzdüse und Laser für die Hochdurchsatz-Fertigung von Festoxidzellen (SOC), Teilvorhaben: Anwendung des Rotationsbeschichtens für Funktionsschichten in der SOFC/SOEC

Freie Sprechfunkdienste und Amateurfunk

Freie Sprechfunkdienste und Amateurfunk Freie Funkdienste kann jede und jeder nutzen, ohne sich anmelden oder Gebühren zahlen zu müssen ("Jedermannfunk"). CB-Funk, kurz für "Citizens' Band radio", ist ein privater Funkdienst, mit dem Nutzerinnen und Nutzer miteinander sprechen und Daten austauschen können. PMR bedeutet "Private Mobile Radio". Es ist ein Funkdienst für kurze Distanzen, der mit Handsprechfunkgeräten, auch Walkie-Talkies genannt, genutzt werden kann. Amateurfunk ist ein Experimentalfunk, bei dem die Geräte und Antennen oft verändert werden. Für Amateurfunk gibt es bestimmte Frequenzen, die genutzt werden dürfen. Die Bundesnetzagentur hat für die freien Funkdienste bestimmte Frequenzen festgelegt. Damit es nicht zu Störungen kommt, müssen die Geräte einige Vorgaben erfüllen, wie zum Beispiel bei der Sendeleistung . CB-Funk Der CB-Funk (CB: Abkürzung für "Citizens' Band radio") ist eine private, nicht kommerzielle Funkanwendung, mit der Sprache und Daten zwischen den Nutzenden ("CB-Funker") übermittelt werden. Die verwendeten Funkkanäle liegen im Frequenzbereich um 27 Megahertz ( MHz , 11 m-Band). Mit den auf wenige Watt begrenzten Sendeleistungen sind Reichweiten von mehreren Kilometern möglich. Wenn für den CB-Funk ortsfeste Sendeanlagen verwendet werden, müssen sie unter Umständen Anforderungen der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV ) und der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder ( BEMFV ) erfüllen. Diese Anforderungen sind von der Strahlungsleistung ( EIRP ) der Anlage und anderen am Standort betriebenen Sendern abhängig. PMR PMR steht als Abkürzung für "Private Mobile Radio". Es ist ein Funkdienst für kurze Distanzen mit Handsprechfunkgeräten ( sog. Walkie-Talkies), der für die Nutzung durch die Allgemeinheit freigegeben ist. Die verwendeten Funkfrequenzen liegen im Bereich um 446 MHz . Die Reichweite kann abhängig von den Umgebungsbedingungen einige Kilometer betragen. Die Sendeleistung von PMR-Funkgeräten ist ähnlich wie bei Mobiltelefonen. Wenn das Gerät zum Einsprechen unmittelbar vor das Gesicht gehalten wird, können daher ähnliche SAR -Werte (der Wert beschreibt die Energieaufnahme im Körper) auftreten wie bei Mobiltelefonen. PMR-Funkgeräte mit Sprachsteuerung werden zum Teil als Babyüberwachungsgeräte eingesetzt oder als solche beworben. Von der Verwendung als Spielgerät für Kinder rät das BfS ab. Weitere freie Funkdienste, die von jedermann genutzt und betrieben werden dürfen, sind zum Beispiel WLAN , Bluetooth oder Ultrawideband ( UWB ) . Amateurfunk Der Amateurfunk ist dagegen ein Experimentalfunk, bei dem Geräte und Antennen häufigen Änderungen unterliegen. Für Amateurfunkanlagen sind bestimmte Frequenzbänder zugelassen, die über den gesamten Hochfrequenzbereich verteilt sind. Funkamateure*innen müssen in der Lage sein, notwendige Messungen und Berechnungen durchzuführen, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Normen nachweisen zu können. Wenn sie dies gegenüber der Bundesnetzagentur durch eine entsprechende Prüfung (fachliche Prüfung oder harmonisierte Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung) belegt haben, dürfen sie Sendeanlagen betreiben. Die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder ( BEMFV ) legt fest, dass auch ortsfeste Amateurfunkanlagen unter bestimmten Voraussetzungen eine Standortbescheinigung benötigen. Das ist gemäß Paragraph 8 Absatz 1 BEMFV der Fall, wenn sich am vorgesehenen Standort der Anlage bereits ortsfeste Funkanlagen befinden, auf die die Regelungen des Paragraphen 4 BEMFV über die Standortbescheinigung anzuwenden sind. Eine ortsfeste Amateurfunkanlage, an deren Standort eine Gesamtstrahlungsleistung ( EIRP ) von zehn Watt oder mehr erreicht wird, darf nur betrieben werden, wenn der standortbezogene Sicherheitsabstand innerhalb des vom Betreiber der Anlage kontrollierbaren Bereichs liegt. Dies bedeutet, dass der Betreiber den Zugang zu dem Bereich innerhalb des Sicherheitsabstands unterbinden kann. Außerdem muss der Betreiber die Anlage nach Paragraph 9 angezeigt haben, die Betriebsdaten dürfen die Anzeige- oder Antragsdaten nicht überschreiten und durch den Betrieb dürfen keine Personen, einschließlich der Menschen mit aktiven Körperhilfen, gesundheitlich geschädigt werden können. Dieser Artikel wurde sprachlich mit KI überarbeitet. Stand: 13.01.2026

Fachgespräch EMF -Monitoring

Fachgespräch EMF -Monitoring München, 25. und 26. November 2021 Beim Monitoring elektromagnetischer Felder (EMF) existieren unterschiedliche Konzepte, die für die Nutzung durch das KEMF unterschiedlich geeignet sind. Das BfS hat den Menschen im Fokus. Damit sind Expositionen hier besonders relevant. Messungen mit Personenexposimetern haben zwar gewichtige Einschränkungen, sind aber vielfach wertvoll für den Erkenntnisgewinn und die Kommunikation. Im Rahmen der Gründung des "Kompetenzzentrums Elektromagnetische Felder ( KEMF )" wurde ein verstärktes EMF -Monitoring beschlossen. Diese kontinuierliche Beobachtung soll die bisherigen Aktivitäten des Bundesamts für Strahlenschutz ( BfS) im Bereich Exposition der Bevölkerung gegenüber elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern, etwa die Verfolgung wissenschaftlicher Publikationen und die Vergabe von Forschungsvorhaben, erweitern. Hierdurch soll aber keine Konkurrenz zu bereits in Deutschland bestehenden Monitoring- Aktivitäten geschaffen, sondern diese sinnvoll ergänzt werden. Das Fachgespräch diente der allgemeinen Diskussion zu diesem Thema sowie dem Erfahrungsaustausch in Bezug auf nationale und internationale Monitoringkonzepte und -aktivitäten. Dazu gab es verschiedene Vorträge. Die auf dieser Basis gesammelten Erkenntnisse sollen genutzt werden, um zu ermitteln und zu begutachten, welche Konzepte und Ansätze für das KEMF brauchbar sind und sich mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umsetzen lassen. Inhalte des Fachgesprächs Im Einführungsvortrag legte Gregor Dürrenberger (Schweiz) dar, dass vor Ausarbeitung eines detaillierten Konzeptes das Ziel eines EMF -Monitorings definiert werden sollte: Ein EMF -Monitoring kann als Kontrollsystem genutzt werden. Es kann dem Gewinn wissenschaftlicher Erkenntnisse dienen. Es kann ein Mittel der wissenschaftlichen und/oder politischen ( Risiko -)Kommunikation sein. Des Weiteren wurden unterschiedliche Monitoringansätze, - wie Emissions-, Immissions- und Expositionsmonitoring -, erläutert. Dabei ging es um die Vor- und Nachteile der verschiedenen Monitoringansätze und wie sie in gesellschaftspolitische Kontexte eingebettet sind. Vorstellung der Ansätze bereits bestehender EMF -Monitoring- Aktivitäten Immissionsmonitoring - Bundesnetzagentur und Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) Die im Fachgespräch vorgestellten in Deutschland betriebenen Monitoringansätze der Bundesnetzagentur und des LfU Bayern sind jeweils reines Immissionsmonitoring. Dabei wird entweder die Summe ausgewählter EMF -Einwirkungen an einem Messpunkt über längere Zeit aufgezeichnet oder es werden Kurzzeit-Immissionsmessungen vieler Messpunkte zusammengefasst und diese Untersuchungen werden in verschiedenen Messreihen wiederholt. Diese Ansätze erfordern viel Arbeit und passen nur teilweise zu den Zielen des BfS / KEMF . Einerseits hat das BfS den Menschen bzw. die gesundheitlichen Wirkungen im Blick. Daher sind nicht Immissionen an bestimmten Messpunkten relevant, sondern die Exposition , d.h. alle EMF -Einwirkungen auf Personen. Des Weiteren sind zusammengefasste, abstrakte Immissionsmessungen für Laien schwer verständlich und lassen sich schlecht einordnen bzw. bewerten. Messansätze im Hochfrequenzbereich Erfassung von Immissionsbeiträgen ortsfester Funkanlagen Der Vortrag von Christian Bornkessel ( TU Ilmenau) beleuchtete und bewertete verschiedene Messansätze im Hochfrequenzbereich. Dabei ging Herr Bornkessel auf verschiedene Probleme ein, wie klein- und großskalige örtliche Feldvariationen und zeitliche Schwankungen von Feldstärken. Weiterhin erläuterte er, durch welche Ansätze diese Probleme minimiert oder behoben werden können. Als Idee ergab sich ein Messansatz als Kombination der Momentanwert-Messungen auf einem Punktgitter mit exemplarischen Maximalwert-Messungen bzw. die Hochrechnung auf die maximale Anlagenauslastung. Dadurch lassen sich typische Unterschiede zwischen minimaler sowie maximaler momentaner Immission von Mobilfunkanlagen erfassen. Durch sogenannte codeselektive Messungen können Aussagen zu verschiedenen Mobilfunkgenerationen getroffen werden. Der Ansatz beschränkt sich auf die Erfassung von Immissionsbeiträgen ortsfester Funkanlagen und liefert einen Proxy für mögliche Expositionsbeiträge solcher Anlagen. Kontextbezogene Expositionsmessungen Ein deutlich anderes Konzept für die Schweiz stellte Sebastian Egger (Bundesamt für Umwelt/BAFU) mit „Kontextbezogenen Expositionsmessungen“ vor. Dabei werden Messungen auf definierten Routen von 1–1,5 km Länge mittels Personenexposimetern durchgeführt. Hierbei werden tatsächliche Beiträge, wie hoch Menschen in typischen und alltäglichen Aufenthaltsszenarien Strahlung ausgesetzt sind (Stadtzentrum, zentrale und ländliche Wohngebiete, Industrie, Natur- und Freizeitgebiet etc. ), erfasst. Durch regelmäßige Wiederholungen der Routenmessungen lassen sich zeitliche Veränderungen der Beiträge erkennen. Ergänzt wird dieses Konzept durch Spotmessungen in Wohnungen und Langzeitmessungen, wobei ebenfalls Personenexposimeter zum Einsatz kommen. Eignung Dieses Konzept eignet sich einerseits zu Kommunikationszwecken, da Messwerte an bestimmten repräsentativen Orten oder in realen, nachvollziehbaren Situationen erfasst werden. Zudem lassen sich mit diesem Ansatz Erkenntnisse über zeitliche Expositionsänderungen gewinnen. Nachteilig sind die Messunsicherheiten von Personenexposimetern. Es ist zudem bekannt, dass nahe am Körper betriebene (in der Regel eigene) Geräte die potenziell größten Expositionsbeiträge verursachen. Mit Personenexposimetern können diese Beiträge nicht angemessen erfasst werden. Messaktivitäten in Deutschland und anderen europäischen Ländern In ergänzenden Vorträgen wurden weitere Messaktivitäten in Deutschland und anderen europäischen Ländern vorgestellt. Dazu gehören Messungen beim Aufbau eines 5G-Testfeldes in Sachsen, ein Immissionsmonitoring bei Funkanlagen in Frankreich, ein EMF -Emissions-Monitoring im Hochfrequenz -Bereich in Serbien sowie Messungen mittels tragbarer Messgeräte in den Niederlanden. Zusätzlich behandelte Themen waren ein EMF - Hochfrequenz -Monitoring mittels Smartphones durch Sascha Schießl von der RWTH Aachen und die Anwendung computerbasierter Simulationen und Modellrechnungen für EMF -Monitorings durch Gernot Schmid von Seibersdorf Laboratories. Fazit Aus Sicht des Strahlenschutzes ist die Exposition von Menschen gegenüber elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern relevant. Das Fachgespräch hat gezeigt, dass ein systematisches, flächendeckendes und repräsentatives EMF -Expositionsmonitoring aufgrund des hohen zeitlichen und personellen Aufwands sowie technischer Einschränkungen nicht zu erreichen ist. Die zentrale Frage, die vor Erstellung eines Konzeptes beantwortet werden muss, lautet also, welchem Zweck ein EMF -Monitoring dienen soll. Für ein Monitoring als Mittel der wissenschaftlichen Kommunikation ist die Definition des Kommunikationsbedarfs und der Kommunikationsstrategie entscheidend. Beim Zweck des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns hat das BfS den Menschen bzw. gesundheitliche Fragen im Fokus. Damit sind Expositionen und nicht Immissionen relevant. Umfassende Immissionsmonitorings verfehlen dabei den Zweck auf Expositionsseite, lassen aber qualitativ den Schluss zu, dass der Expositionsbeitrag durch Anlagen klein ist. Es gibt kein allgemein anerkanntes Konzept, insbesondere im Hochfrequenzbereich, um quantitativ auf die Exposition zu schließen. Allerdings können Immissionsmessungen für die ( Risiko -)Kommunikation hilfreich sein. Punktuelle Messungen sind wichtig bei der Bewertung neuer Technologien. Mittels Personenexposimetern kann das Ausgesetztsein von Menschen erfasst werden, wobei es nicht möglich ist, die Beiträge von körpernah betriebenen Endgeräten angemessen zu erfassen. Trotz dieser Einschränkung sind Messungen mit Personenexposimetern in Referenzszenarien und auf Messrouten wertvoll für den Erkenntnisgewinn und die Kommunikation. Zudem kann die Wiederholung dieser Messungen Zeittrends erkennen lassen. Dieser Artikel wurde sprachlich mit KI überarbeitet. Stand: 20.01.2026

Anlage 17 Anlagenverzeichnis RSEB - Erklärung über Betriebserfahrungen bezüglich der Korrosion von Werkstoffen

Anlage 17 Erklärung über Betriebserfahrungen bezüglich der Korrosion von Werkstoffen Betriebserfahrungen zu den Absätzen 6.7.2.2.2, 6.7.2.2.7 und 6.8.2.1.9 ADR/RID über Widerstandsfähigkeit, Aus- schluss der Beeinträchtigung des Transportguts und die merkliche Schwächung des Werkstoffes: Verbindliche Erklärung über hinreichende Erfahrungen über die Korrosion des Werkstoffes unter Einwirkung des Transportgutes und Ausschluss der Beeinträchtigung des Transportgutes. Dieser Nachweis kann durch Betriebsda- ten von transportablen Behältern erbracht werden. Er kann auch durch Betriebsdaten von stationären Behältern oder Anlagen erbracht werden, soweit diese auf Tanks übertragen werden können. Die Erklärung soll nach folgendem Muster abgegeben werden: Erklärung über Betriebserfahrungen bezüglich der Korrosion von Werkstoffen unter Einwirkung von Trans- portgütern Wir erklären, dass mit dem Tankwandungswerkstoff sowie dem Armaturenwerkstoff bei Transport auf / bei der Lagerung in der nachstehend aufgeführten Stoffe UN-Nummer Benennung Klasse Verpackungsgruppe unter Berücksichtigung einer maximal auftretenden Temperatur von in transportablen Behältern/stationären Behältern/Anlagen folgende Betriebserfahrungen vorliegen: Baujahr des transportablen Behälters/ stationären Behälters/ der stationären Anlage Transportgut Beaufschlagungszeit von bis Monate/Jahre ggf. Anzahl der inneren Prüfungen Prüfstelle Auf Grund dieser Betriebserfahrungen bestätigen wir, dass die Stoffe mit dem Werkstoff nicht gefährlich reagiert ha- ben, keine gefährlichen Stoffe erzeugt haben, den Werkstoff nicht merklich geschwächt haben und den zu befördern- den Stoff nicht beeinträchtigt haben. Name, Datum, Ort (rechtsverbindliche) Unterschrift Anlagen: Laboruntersuchungen Versuchsergebnisse aus Laboruntersuchungen Bemerkung: Ergibt die Beurteilung mit der angegebenen Nachweismethode, unter Beachtung der Randbedingungen, eine merkli- che Schwächung des Werkstoffes, so kann durch Nebenbestimmungen im Zulassungsbescheid eine gleichartige Sicherheit alternativ herbeigeführt werden, z. B. durch die Forderung nach einer Innenauskleidung, die Verkürzung des Prüfzeitraumes oder durch Korrosionszuschläge.

Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH & Co. KG, Schwörstadt, Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG

Die Trans Europa Naturgas Pipeline (TENP) GmbH & Co. KG betreibt in der Gemeinde Schwörstadt im Landkreis Lörrach eine Deodorierungsanlage, mit der Geruchsstoffe aus dem Gasstrom der angeschlossenen Ferngasleitung entfernt werden können. Nunmehr beabsichtigt die TENP GmbH & Co. KG in die bestehende Deodorierungsanlage eine stationäre Anlage zur Regeneration des Absorbensmaterials einzubauen. Die erforderliche Regeneration des Adsorbensmaterials erfolgte bisher diskontinuierlich und extern.

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