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Ocean Drilling Program / Deep Sea Drilling Project - Bestimmung der Transportwege von 10Be in der Wassersäule im Südpolarmeer, Sites 1089 und 1093, ODP Leg 177

Die geplanten Untersuchungen an den Sedimentkernen 1089 und 1093 des ODP Leg 177 aus dem Südpolarmeer sollen Aufschluss über Änderungen der Paläoproduktivität, des Sauerstoffgehalts des Bodenwassers, der 10Be Transport- und Sedimentationsprozesse geben, sowie eine 10Be-Stratigraphie liefern. Die vorgenommenen Arbeiten beinhalten: a) die Bestimmung der 231Paex/230Thex Verhältnisse für die letzten 150 ka; b) die Modellierung des diagenetischen Verhaltens von Mangan, Eisen und Uran im Sediment und c) die Erstellung von 10Be Tiefenprofilen. Mittels der 231Paex/230Thaex Verhältnisse soll die Paläoproduktivität im Südpolarmeer und die damit in Verbindung stehende Veränderung der geographischen Lage der Antarktischen Polarfrontzone untersucht werden. Die Lokationen der zu untersuchenden Sedimentkerne wurden so gewählt, dass sie sich nördlich und südlich der heutigen Polarfrontzone befinden. Die Modellierung des diagenetischen Verhaltens von Mangan, Eisen und Uran (234U, 238U) in der Sedimentsäule liefert Rückschlüsse auf Diagenese, den Sauerstoffgehalt des Bodenwassers und den Fluss von organischem Material ins Sediment. Die 10Be Stratigraphie dient der Überprüfung der Magnetostratigraphie, wobei sie eine höhere zeitliche Auflösung für die letzten 800 ka liefert. Der Vergleich der 10Be Depositionsflußdichte mit dem atmosphärischen Eintrag lässt Rückschlüsse auf Zeiten von erhöhtem oder erniedrigtem Eintrag von Trägermaterial (terrigen/biogen) zu. Der terrigene Anteil kann durch die Bestimmung der 9Be Konzentrationen ermittelt werden.

Känozoische Vereisungen und Meeresspiegelschwankungen der Bellinghausen See (ODP Leg 178)

Hemipelagische Sedimentrücken am west- und ostantarktischen Kontinentalrand, die bei den ODP-Fahrtabschnitten 178 und 188 beprobt wurden bzw. werden, enthalten eine kontinuierliche Schichtenabfolge seit dem Paläogen. Im Rahmen eines Auswerte- projekts sollen mittels eines 'Multiproxy'-Parameteransatzes offene Fragen zur känozoischen Vereisungsgeschichte der West- und Ostantarktis beantwortet werden: (1) Mit Hilfe einer zeitlich hochaufgelösten Dokumentation der Korngrößenvariationen und der mineralogischen Zusammensetzung der Ton- und Grobfraktionen sollen Transportmechanismen und -pfade rekonstruiert werden, die Aufschluss über Volumenänderungen der antarktischen Eisschilde geben werden. (2) Anhand von spektrophotometrischen Daten soll überprüft werden, ob Turbiditsequenzen in antarktischen Kontinentalrandsedimenten synchron auftreten und durch Eisschildfluktuationen bzw. durch Meeresspiegelschwankungen gesteuert werden. (3) Mittels der Bilanzierung von Paläoproduktivitätsindikatoren sollen Eisrandlagen sowie die klimagekoppelte Tiefen- und Bodenwasserzirkulation im Südpolarmeer rekonstruiert werde. (4) Die Ergebnisse fließen ein in die Entwicklung eines Modells, das die känozoische Vereisungsgeschichte von West- und Ostantarktis in ihren wesentlichen Zügen beschreibt

Kühlschrank: Mit kleinen Tipps unnötigen Stromverbrauch vermeiden

<p> Mit welchen Umwelttipps Sie beim Kühlschrank Energie sparen <ul> <li>Kaufen Sie Kühlschränke mit niedrigem Stromverbrauch.</li> <li>Stellen Sie Kühlschränke nicht neben warme Geräte wie Herd, Spülmaschine oder Waschmaschine oder in die Sonne.</li> <li>Öffnen Sie den Kühlschrank jeweils nur kurz, damit möglichst wenig warme Luft einströmt.</li> <li>Nutzen Sie Ihren Kühlschrank so lange wie möglich und reparieren Sie diesen bei Bedarf. Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.</li> </ul> Gewusst wie <p>Kühlschränke gehören zu den größten Stromverbrauchern im Haushalt. Auch die Herstellung eines Kühlschranks benötigt wertvolle Ressourcen und verursacht umweltschädliche Emissionen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Umweltbelastungen verringern können.</p> <p><strong>Sparsames Gerät kaufen:</strong> Kühl- und Gefriergeräte laufen rund um die Uhr und gehören zu den größten Stromfressern im Haushalt. Die Stromkosten bewegen sich – je nach Modell und Alter – zwischen 20 und 80 Euro im Jahr. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ergibt dies Stromkosten in Höhe von 300 bis zu 1.200 Euro. Der jährliche Stromverbrauch ist auf jedem Gerät in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Kaufen Sie deswegen ein sparsames Gerät. Mit Einführung des neuen EU-Energielabels im Jahr 2021 erfolgt die Einordnung auf Basis des Energieverbrauches bzw. der Energieeffizienz in die Klassen A (geringster Verbrauch) bis G (höchster Verbrauch). Die sparsamsten Kühlgeräte befinden sich aktuell in den Klassen A oder B. Vergleichen Sie in Geschäften, in Katalogen oder im Internet mehrere Geräte, ob nicht eines davon eine noch höhere Kennzeichnung trägt. Mittels des QR-Codes auf dem Label finden Sie weitere Informationen über das betreffende Model auf der neuen <a href="https://eprel.ec.europa.eu/screen/product/refrigeratingappliances2019">EU-Produktdatenbank</a> (EPREL).</p> <p><strong>Möglichst lange nutzen und bei Bedarf reparieren: </strong>Kühl- und Gefriergeräte sollten in der Regel so lange wie möglich genutzt werden. Ein funktionierendes Gefriergerät gegen ein neues Gerät der Effizienzklasse A auszutauschen, lohnt sich nur bei sehr ineffizienten Geräten. Auch eine Reparatur lohnt in den den meisten Fällen. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie ihr vorhandenes Gerät weiterbetreiben oder bei einem Defekt reparieren lassen sollten, dann messen Sie den Verbrauch mit einem Energiekosten-Messgerät. Nur wenn Ihr Kühlschrank mehr als rund 240 kWh im Jahr verbraucht, wäre es klimafreundlicher, ihn gegen ein neues A-Gerät auszutauschen. Bei einer Kühl-Gefrier-Kombination lohnt der Austausch ab rund 340 kWh im Jahr. Für die Haushaltskasse lohnt der Austausch erst bei noch höheren Werten für den Stromverbrauch. Weitere Hinweise finden Sie in der Abbildung weiter unten. Im Fall einer Reparatur lohnt sich der Austausch schon bei einem etwas geringeren Jahresverbrauch. Falls Sie Ihren Kühlschrank innerhalb der letzten zwei Jahre gekauft oder eine Zusatzgarantie abgeschlossen haben, sollten Sie für die Reparatur Ihre Verbraucherrechte in Anspruch nehmen.</p> <p>Grundsätzlich ist es sinnvoll, schon beim Neukauf auf Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit zu achten. Leider lassen sich diese Merkmale beim Kauf nicht feststellen. Hilfsweise können Sie Folgendes tun:</p> <ul> <li>Fragen Sie nach dem Reparatur- und Wartungsangebot sowie nach der Ersatzteilverfügbarkeit.</li> <li>Fragen Sie, welche einfachen Reparaturen Sie selbst durchführen können.</li> <li>Garantiedauer sowie Zusatzgarantien können ein Merkmal für einen langlebigen Kühlschrank sein. Prüfen Sie vorab, ob Zusatzkosten entstehen und welche Reparaturfälle abgedeckt sind.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_kuehlgeraete.png"> </a> <strong> Vergleichsrechnung Kühl- und Gefriergeräte </strong> <br> <p>Die Grafik zeigt, ob sich der Weiterbetrieb oder die Reparatur von Kühl- und Gefriergeräten ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte gegen Klasse-A-Modelle lohnt meist nicht. Ausnahmen: Kühlschrank ab 460 kWh (ökonomisch) bzw. 240 kWh (ökologisch), Kühl-Gefrier-Kombi ab 560 kWh/340 kWh, Gefrierschrank ab 570 kWh/430 kWh. Reparaturen lohnen in der Regel, außer bei hohem Verbrauch: Kühlschrank ab 360 kWh/220 kWh, Kühl-Gefrier-Kombi ab 450 kWh/320 kWh, Gefrierschrank ab 460 kWh/420 kWh. Berechnungen basieren auf 10-jähriger Nutzung nach Reparatur (Kosten: 365 €) und einem Klasse-A-Neugerät. Verbrauch lässt sich mit Strommessgerät ermitteln; Größe und Effizienz sind unabhängig.</p> Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025) <p><strong>Die richtige Größe: </strong>Früher galt der Grundsatz, dass mit der Größe des Gerätes der Stromverbrauch steigt. Bei den aktuellen Geräten gilt das nicht mehr. Achten Sie auf die angegebenen Jahreswerte in kWh – es kann durchaus sein, dass größere Geräte genauso viel oder weniger Strom verbrauchen.</p> <p>Die Stiftung Warentest gibt als Richtgröße für Kühlschränke bei 1- bis 2-Personen-Haushalten ca. 90 Liter Nutzinhalt an. Kühlgeräte gibt es mit und ohne Gefrierfach oder als Kühl-Gefrier-Kombination. Falls Sie bereits ein separates Gefriergerät haben, wäre ein Gefrierfach im Kühlschrank überflüssig. &nbsp;</p> <p>Unsere Tipps zu Kühl-Gefrier-Kombinationen und Gefrierschränken finden Sie in einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15333">gesonderten Umwelttipp</a>.</p> 08.05.2018 Produkte länger nutzen <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Kühlschranks und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipp&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Als Alternative zum Neukauf können Sie auch Gebrauchtgeräte z. B. mit Garantie vom Händler erwerben, denn so wird die Herstellung eines Neugerätes vorerst vermieden.</li> <li>Kaufen Sie Geräte mit halogenfreien Kältemitteln (in der Regel Isobutan (R-600a)) und halogenfreien Schäumungsmitteln.</li> <li>Den Kühlschrank nicht lange offen stehen lassen.</li> <li>Temperatur regulieren: 7 °C im Kühlschrank und minus 18 °C im Gefrierfach reichen aus.</li> <li>Keine warmen Speisen hineinstellen, erst abkühlen lassen.</li> <li>Das Gerät bei Bedarf abtauen.</li> <li>Wenn Sie in den Urlaub fahren, können Sie Ihren Kühlschrank auf die niedrigste (wärmste) Stufe stellen.</li> <li>Kühlschrank regelmäßig auswischen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-energielabel_kuehlschrank_2010.png"> </a> <strong> EU-Energielabel Kühlgeräte </strong> Quelle: Europäische Kommission Hintergrund <p>Seit 1995 ist es in Deutschland verboten, vollhalogenierte, die Ozonschicht schädigende Kohlenwasserstoffen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fckw">FCKW</a>) als Kälte- und Schäumungsmittel in Kühlgerätenzu verwenden. Seit dem 1. Januar 2015 dürfen in der EU auch keine Haushaltskühl- und gefriergeräte mehr in Verkehr gebraucht werden, &nbsp;die teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit einem Treibhauspotenzial von 150 oder mehr enthalten. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen gar keine Geräte mehr in Verkehr gebracht werden, die fluorierte Treibhausgase enthalten.</p> <p>In Altgeräten können FCKW und HFKW jedoch vorkommen. Durch illegal entsorgte Kühlschränke können diese Stoffe unkontrolliert in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> entweichen und zur weiteren Zerstörung der Ozonschicht und/ oder zur Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen. In Haushaltsgeräten wird heute zumeist Isobutan (R600a) als Kältemittel und Pentan (R-601) als Schäumungsmittel eingesetzt. Diese halogenfreien Kohlenwasserstoffe haben kein Ozonabbaupotenzial und nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial.</p> <p><strong>Marktbeobachtung:</strong> Besonders energieeffiziente Kühlgeräte sind nach dem Energieeffizienzlabel mit in der höchsten Energieeffizienzklasse bewertet, s. EU-Energielabel. Ihre Marktanteile lagen im Jahr 2018 bei 82,9 %. Die Marktentwicklung der energieeffizienten Kühlgeräte zeigt beispielhaft, wie stark effiziente Haushaltsgeräte an Bedeutung zulegen konnten: Ihr Marktanteil stieg von lediglich 9 % im Jahr 2008 innerhalb von nur 6 Jahren auf 68,9 % im Jahr 2014 (GfK 2015).</p> <p><strong>Quellen: </strong>GfK - Gesellschaft für Konsumforschung (2015): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31908">Marktdaten Haushaltsgeräte und Beleuchtung</a>.</p> </p><p> Mit welchen Umwelttipps Sie beim Kühlschrank Energie sparen <ul> <li>Kaufen Sie Kühlschränke mit niedrigem Stromverbrauch.</li> <li>Stellen Sie Kühlschränke nicht neben warme Geräte wie Herd, Spülmaschine oder Waschmaschine oder in die Sonne.</li> <li>Öffnen Sie den Kühlschrank jeweils nur kurz, damit möglichst wenig warme Luft einströmt.</li> <li>Nutzen Sie Ihren Kühlschrank so lange wie möglich und reparieren Sie diesen bei Bedarf. Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Kühlschränke gehören zu den größten Stromverbrauchern im Haushalt. Auch die Herstellung eines Kühlschranks benötigt wertvolle Ressourcen und verursacht umweltschädliche Emissionen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Umweltbelastungen verringern können.</p> <p><strong>Sparsames Gerät kaufen:</strong> Kühl- und Gefriergeräte laufen rund um die Uhr und gehören zu den größten Stromfressern im Haushalt. Die Stromkosten bewegen sich – je nach Modell und Alter – zwischen 20 und 80 Euro im Jahr. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ergibt dies Stromkosten in Höhe von 300 bis zu 1.200 Euro. Der jährliche Stromverbrauch ist auf jedem Gerät in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Kaufen Sie deswegen ein sparsames Gerät. Mit Einführung des neuen EU-Energielabels im Jahr 2021 erfolgt die Einordnung auf Basis des Energieverbrauches bzw. der Energieeffizienz in die Klassen A (geringster Verbrauch) bis G (höchster Verbrauch). Die sparsamsten Kühlgeräte befinden sich aktuell in den Klassen A oder B. Vergleichen Sie in Geschäften, in Katalogen oder im Internet mehrere Geräte, ob nicht eines davon eine noch höhere Kennzeichnung trägt. Mittels des QR-Codes auf dem Label finden Sie weitere Informationen über das betreffende Model auf der neuen <a href="https://eprel.ec.europa.eu/screen/product/refrigeratingappliances2019">EU-Produktdatenbank</a> (EPREL).</p> <p><strong>Möglichst lange nutzen und bei Bedarf reparieren: </strong>Kühl- und Gefriergeräte sollten in der Regel so lange wie möglich genutzt werden. Ein funktionierendes Gefriergerät gegen ein neues Gerät der Effizienzklasse A auszutauschen, lohnt sich nur bei sehr ineffizienten Geräten. Auch eine Reparatur lohnt in den den meisten Fällen. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie ihr vorhandenes Gerät weiterbetreiben oder bei einem Defekt reparieren lassen sollten, dann messen Sie den Verbrauch mit einem Energiekosten-Messgerät. Nur wenn Ihr Kühlschrank mehr als rund 240 kWh im Jahr verbraucht, wäre es klimafreundlicher, ihn gegen ein neues A-Gerät auszutauschen. Bei einer Kühl-Gefrier-Kombination lohnt der Austausch ab rund 340 kWh im Jahr. Für die Haushaltskasse lohnt der Austausch erst bei noch höheren Werten für den Stromverbrauch. Weitere Hinweise finden Sie in der Abbildung weiter unten. Im Fall einer Reparatur lohnt sich der Austausch schon bei einem etwas geringeren Jahresverbrauch. Falls Sie Ihren Kühlschrank innerhalb der letzten zwei Jahre gekauft oder eine Zusatzgarantie abgeschlossen haben, sollten Sie für die Reparatur Ihre Verbraucherrechte in Anspruch nehmen.</p> <p>Grundsätzlich ist es sinnvoll, schon beim Neukauf auf Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit zu achten. Leider lassen sich diese Merkmale beim Kauf nicht feststellen. Hilfsweise können Sie Folgendes tun:</p> <ul> <li>Fragen Sie nach dem Reparatur- und Wartungsangebot sowie nach der Ersatzteilverfügbarkeit.</li> <li>Fragen Sie, welche einfachen Reparaturen Sie selbst durchführen können.</li> <li>Garantiedauer sowie Zusatzgarantien können ein Merkmal für einen langlebigen Kühlschrank sein. Prüfen Sie vorab, ob Zusatzkosten entstehen und welche Reparaturfälle abgedeckt sind.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_kuehlgeraete.png"> </a> <strong> Vergleichsrechnung Kühl- und Gefriergeräte </strong> <br> <p>Die Grafik zeigt, ob sich der Weiterbetrieb oder die Reparatur von Kühl- und Gefriergeräten ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte gegen Klasse-A-Modelle lohnt meist nicht. Ausnahmen: Kühlschrank ab 460 kWh (ökonomisch) bzw. 240 kWh (ökologisch), Kühl-Gefrier-Kombi ab 560 kWh/340 kWh, Gefrierschrank ab 570 kWh/430 kWh. Reparaturen lohnen in der Regel, außer bei hohem Verbrauch: Kühlschrank ab 360 kWh/220 kWh, Kühl-Gefrier-Kombi ab 450 kWh/320 kWh, Gefrierschrank ab 460 kWh/420 kWh. Berechnungen basieren auf 10-jähriger Nutzung nach Reparatur (Kosten: 365 €) und einem Klasse-A-Neugerät. Verbrauch lässt sich mit Strommessgerät ermitteln; Größe und Effizienz sind unabhängig.</p> Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025) </p><p> <p><strong>Die richtige Größe: </strong>Früher galt der Grundsatz, dass mit der Größe des Gerätes der Stromverbrauch steigt. Bei den aktuellen Geräten gilt das nicht mehr. Achten Sie auf die angegebenen Jahreswerte in kWh – es kann durchaus sein, dass größere Geräte genauso viel oder weniger Strom verbrauchen.</p> <p>Die Stiftung Warentest gibt als Richtgröße für Kühlschränke bei 1- bis 2-Personen-Haushalten ca. 90 Liter Nutzinhalt an. Kühlgeräte gibt es mit und ohne Gefrierfach oder als Kühl-Gefrier-Kombination. Falls Sie bereits ein separates Gefriergerät haben, wäre ein Gefrierfach im Kühlschrank überflüssig. &nbsp;</p> <p>Unsere Tipps zu Kühl-Gefrier-Kombinationen und Gefrierschränken finden Sie in einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15333">gesonderten Umwelttipp</a>.</p> 08.05.2018 Produkte länger nutzen </p><p> <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Kühlschranks und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipp&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Als Alternative zum Neukauf können Sie auch Gebrauchtgeräte z. B. mit Garantie vom Händler erwerben, denn so wird die Herstellung eines Neugerätes vorerst vermieden.</li> <li>Kaufen Sie Geräte mit halogenfreien Kältemitteln (in der Regel Isobutan (R-600a)) und halogenfreien Schäumungsmitteln.</li> <li>Den Kühlschrank nicht lange offen stehen lassen.</li> <li>Temperatur regulieren: 7 °C im Kühlschrank und minus 18 °C im Gefrierfach reichen aus.</li> <li>Keine warmen Speisen hineinstellen, erst abkühlen lassen.</li> <li>Das Gerät bei Bedarf abtauen.</li> <li>Wenn Sie in den Urlaub fahren, können Sie Ihren Kühlschrank auf die niedrigste (wärmste) Stufe stellen.</li> <li>Kühlschrank regelmäßig auswischen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-energielabel_kuehlschrank_2010.png"> </a> <strong> EU-Energielabel Kühlgeräte </strong> Quelle: Europäische Kommission </p><p> Hintergrund <p>Seit 1995 ist es in Deutschland verboten, vollhalogenierte, die Ozonschicht schädigende Kohlenwasserstoffen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fckw">FCKW</a>) als Kälte- und Schäumungsmittel in Kühlgerätenzu verwenden. Seit dem 1. Januar 2015 dürfen in der EU auch keine Haushaltskühl- und gefriergeräte mehr in Verkehr gebraucht werden, &nbsp;die teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit einem Treibhauspotenzial von 150 oder mehr enthalten. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen gar keine Geräte mehr in Verkehr gebracht werden, die fluorierte Treibhausgase enthalten.</p> <p>In Altgeräten können FCKW und HFKW jedoch vorkommen. Durch illegal entsorgte Kühlschränke können diese Stoffe unkontrolliert in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> entweichen und zur weiteren Zerstörung der Ozonschicht und/ oder zur Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen. In Haushaltsgeräten wird heute zumeist Isobutan (R600a) als Kältemittel und Pentan (R-601) als Schäumungsmittel eingesetzt. Diese halogenfreien Kohlenwasserstoffe haben kein Ozonabbaupotenzial und nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial.</p> <p><strong>Marktbeobachtung:</strong> Besonders energieeffiziente Kühlgeräte sind nach dem Energieeffizienzlabel mit in der höchsten Energieeffizienzklasse bewertet, s. EU-Energielabel. Ihre Marktanteile lagen im Jahr 2018 bei 82,9 %. Die Marktentwicklung der energieeffizienten Kühlgeräte zeigt beispielhaft, wie stark effiziente Haushaltsgeräte an Bedeutung zulegen konnten: Ihr Marktanteil stieg von lediglich 9 % im Jahr 2008 innerhalb von nur 6 Jahren auf 68,9 % im Jahr 2014 (GfK 2015).</p> <p><strong>Quellen: </strong>GfK - Gesellschaft für Konsumforschung (2015): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31908">Marktdaten Haushaltsgeräte und Beleuchtung</a>.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Beim Gefrierschrank den Stromverbrauch im Auge behalten

<p> Welche Umwelttipps Sie bei Gefriergeräten beachten sollten <ul> <li>Kaufen Sie Gefriergeräte mit niedrigem Stromverbrauch (auf EU-Energielabel achten).</li> <li>Stellen Sie Gefriergeräte nicht neben warme Geräte wie Herd, Spülmaschine, Waschmaschine oder in die Sonne.&nbsp;</li> <li>Öffnen Sie Gefrierschrank und -truhe jeweils nur kurz, damit möglichst wenig warme Luft einströmt.</li> <li>Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.</li> </ul> Gewusst wie <p><strong>Sparsame Geräte:</strong> Gefriergeräte laufen rund um die Uhr und gehören wie Kühlgeräte zu den größten Stromfressern im Haushalt. Die Stromkosten bewegen sich – je nach Modell und Alter – zwischen 30 und 80 Euro im Jahr. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ergibt dies Stromkosten in Höhe von 450 bis zu 1.200 Euro. Der jährliche Stromverbrauch ist auf dem EU-Energielabel in Kilowattstunden (kWh) angegeben, das Sie im Elektromarkt und online bei jedem Gerät finden. Mit Einführung des neuen EU-Energielabels im Jahr 2021 erfolgte die Einordnung auf Basis des Energieverbrauches bzw. der Energieeffizienz in die Klassen A (geringster Verbrauch) bis G (höchster Verbrauch). Aufgrund neuer Messmethoden finden sich die aktuell effizientesten Geräte in Klasse A oder B.</p> <p><strong>Neukauf </strong><strong>oder weiternutzen und reparieren? </strong>Kühl- und Gefriergeräte sollten in der Regel so lange wie möglich genutzt werden. Ein funktionierendes Gefriergerät gegen ein neues Gerät der Effizienzklasse A auszutauschen, lohnt sich nur bei sehr ineffizienten Geräten. Auch eine Reparatur lohnt in den den meisten Fällen. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie ihr vorhandenes Gerät weiterbetreiben oder bei einem Defekt reparieren lassen sollten, dann messen Sie den Verbrauch mit einem Energiekosten-Messgerät. Nur wenn Ihr Gefrierschrank mehr als rund 430 kWh im Jahr verbraucht, wäre es klimafreundlicher, ihn gegen ein neues A-Gerät auszutauschen. Bei einer Kühl-Gefrier-Kombination lohnt der Austausch ab rund 340 kWh im Jahr. Im Fall einer Reparatur lohnt sich der Austausch schon bei einem etwas geringeren Jahresverbrauch. Für die Haushaltskasse lohnt der Austausch erst bei noch höheren Werten für den Stromverbrauch. Weitere Hinweise finden Sie in der Abbildung weiter unten.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_kuehlgeraete.png"> </a> <strong> Vergleichsrechnung Kühl- und Gefriergeräte </strong> <br> <p>Die Grafik zeigt, ob sich der Weiterbetrieb oder die Reparatur von Kühl- und Gefriergeräten ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte gegen Klasse-A-Modelle lohnt meist nicht. Ausnahmen: Kühlschrank ab 460 kWh (ökonomisch) bzw. 240 kWh (ökologisch), Kühl-Gefrier-Kombi ab 560 kWh/340 kWh, Gefrierschrank ab 570 kWh/430 kWh. Reparaturen lohnen in der Regel, außer bei hohem Verbrauch: Kühlschrank ab 360 kWh/220 kWh, Kühl-Gefrier-Kombi ab 450 kWh/320 kWh, Gefrierschrank ab 460 kWh/420 kWh. Berechnungen basieren auf 10-jähriger Nutzung nach Reparatur (Kosten: 365 €) und einem Klasse-A-Neugerät. Verbrauch lässt sich mit Strommessgerät ermitteln; Größe und Effizienz sind unabhängig.</p> Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025) <p><strong>Die richtige Größe:</strong> Bei Gefriergeräten gilt die Erfahrung, dass sich das Einfrierverhalten der Gerätegröße anpasst: Je größer das Gerät, umso größer wird die persönliche Vorratshaltung. Früher galt der Grundsatz, dass mit der Größe des Gerätes der Stromverbrauch steigt. Bei den aktuellen Geräten gilt das nicht mehr. Die Stiftung Warentest gibt als Faustregel für das Gefriervolumen 40 bis 80 Liter pro Person an. Wichtig: Bei separatem Gefriergerät ist ein Gefrierfach im Kühlschrank überflüssig. Wenn möglich, sollte das Gefriergerät an einen kühlen Ort (z.&nbsp;B. Keller) gestellt werden.</p> <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Gefriergerätes und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Kaufen Sie Geräte mit halogenfreien Kältemitteln (in der Regel Isobutan (R 600a)) und halogenfreien Schäumungsmitteln.</li> <li>Öffnen Sie den Deckel / die Tür nicht zu lange.</li> <li>Temperatur regulieren: Minus 18 °C im Gefriergerät reichen aus.</li> <li>Das Gerät regelmäßig abtauen, wenn sich Eis gebildet hat, da ansonsten der Energieverbrauch erhöht ist.</li> <li>Lebensmittel gut verpacken, denn Feuchtigkeit aus dem Gefriergut wird zu Eis im Gerät, das den Energieverbrauch erhöht.</li> </ul> Hintergrund <p>Seit 1995 ist es in Deutschland verboten, vollhalogenierte, die Ozonschicht schädigende Kohlenwasserstoffen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fckw">FCKW</a>) als Kälte- und Schäumungsmittel in Kühlgerätenzu verwenden. Seit dem 1. Januar 2015 dürfen in der EU auch keine Haushaltskühl- und gefriergeräte mehr in Verkehr gebraucht werden, &nbsp;die teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit einem Treibhauspotenzial von 150 oder mehr enthalten. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen gar keine Geräte mehr in Verkehr gebracht werden, die fluorierte Treibhausgase enthalten. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren sind aber immer noch viele Geräte mit HFKW oder sogar FCKW im Einsatz. Durch illegal entsorgte Gefrierschränke können FCKW oder HFKW unkontrolliert in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> entweichen und zur weiteren Zerstörung der Ozonschicht und zur Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen.</p> <p>In Haushaltsgeräten wird heute zumeist Isobutan (R 600a) als Kältemittel und Pentan (R 601) als Schäumungsmittel eingesetzt. Diese halogenfreien Kohlenwasserstoffe haben kein Ozonabbaupotenzial und nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3201">EU-Energieverbrauchskennzeichnung</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/93194">Fluorierte Treibhausgase</a></li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/1/bilder/eu-energielabel_kuehlschrank.jpg"> </a> <strong> EU-Energielabel Kühlgeräte </strong> Quelle: Europäische Kommission </p><p> Welche Umwelttipps Sie bei Gefriergeräten beachten sollten <ul> <li>Kaufen Sie Gefriergeräte mit niedrigem Stromverbrauch (auf EU-Energielabel achten).</li> <li>Stellen Sie Gefriergeräte nicht neben warme Geräte wie Herd, Spülmaschine, Waschmaschine oder in die Sonne.&nbsp;</li> <li>Öffnen Sie Gefrierschrank und -truhe jeweils nur kurz, damit möglichst wenig warme Luft einströmt.</li> <li>Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p><strong>Sparsame Geräte:</strong> Gefriergeräte laufen rund um die Uhr und gehören wie Kühlgeräte zu den größten Stromfressern im Haushalt. Die Stromkosten bewegen sich – je nach Modell und Alter – zwischen 30 und 80 Euro im Jahr. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ergibt dies Stromkosten in Höhe von 450 bis zu 1.200 Euro. Der jährliche Stromverbrauch ist auf dem EU-Energielabel in Kilowattstunden (kWh) angegeben, das Sie im Elektromarkt und online bei jedem Gerät finden. Mit Einführung des neuen EU-Energielabels im Jahr 2021 erfolgte die Einordnung auf Basis des Energieverbrauches bzw. der Energieeffizienz in die Klassen A (geringster Verbrauch) bis G (höchster Verbrauch). Aufgrund neuer Messmethoden finden sich die aktuell effizientesten Geräte in Klasse A oder B.</p> <p><strong>Neukauf </strong><strong>oder weiternutzen und reparieren? </strong>Kühl- und Gefriergeräte sollten in der Regel so lange wie möglich genutzt werden. Ein funktionierendes Gefriergerät gegen ein neues Gerät der Effizienzklasse A auszutauschen, lohnt sich nur bei sehr ineffizienten Geräten. Auch eine Reparatur lohnt in den den meisten Fällen. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie ihr vorhandenes Gerät weiterbetreiben oder bei einem Defekt reparieren lassen sollten, dann messen Sie den Verbrauch mit einem Energiekosten-Messgerät. Nur wenn Ihr Gefrierschrank mehr als rund 430 kWh im Jahr verbraucht, wäre es klimafreundlicher, ihn gegen ein neues A-Gerät auszutauschen. Bei einer Kühl-Gefrier-Kombination lohnt der Austausch ab rund 340 kWh im Jahr. Im Fall einer Reparatur lohnt sich der Austausch schon bei einem etwas geringeren Jahresverbrauch. Für die Haushaltskasse lohnt der Austausch erst bei noch höheren Werten für den Stromverbrauch. Weitere Hinweise finden Sie in der Abbildung weiter unten.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_kuehlgeraete.png"> </a> <strong> Vergleichsrechnung Kühl- und Gefriergeräte </strong> <br> <p>Die Grafik zeigt, ob sich der Weiterbetrieb oder die Reparatur von Kühl- und Gefriergeräten ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte gegen Klasse-A-Modelle lohnt meist nicht. Ausnahmen: Kühlschrank ab 460 kWh (ökonomisch) bzw. 240 kWh (ökologisch), Kühl-Gefrier-Kombi ab 560 kWh/340 kWh, Gefrierschrank ab 570 kWh/430 kWh. Reparaturen lohnen in der Regel, außer bei hohem Verbrauch: Kühlschrank ab 360 kWh/220 kWh, Kühl-Gefrier-Kombi ab 450 kWh/320 kWh, Gefrierschrank ab 460 kWh/420 kWh. Berechnungen basieren auf 10-jähriger Nutzung nach Reparatur (Kosten: 365 €) und einem Klasse-A-Neugerät. Verbrauch lässt sich mit Strommessgerät ermitteln; Größe und Effizienz sind unabhängig.</p> Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025) </p><p> <p><strong>Die richtige Größe:</strong> Bei Gefriergeräten gilt die Erfahrung, dass sich das Einfrierverhalten der Gerätegröße anpasst: Je größer das Gerät, umso größer wird die persönliche Vorratshaltung. Früher galt der Grundsatz, dass mit der Größe des Gerätes der Stromverbrauch steigt. Bei den aktuellen Geräten gilt das nicht mehr. Die Stiftung Warentest gibt als Faustregel für das Gefriervolumen 40 bis 80 Liter pro Person an. Wichtig: Bei separatem Gefriergerät ist ein Gefrierfach im Kühlschrank überflüssig. Wenn möglich, sollte das Gefriergerät an einen kühlen Ort (z.&nbsp;B. Keller) gestellt werden.</p> <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Gefriergerätes und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Kaufen Sie Geräte mit halogenfreien Kältemitteln (in der Regel Isobutan (R 600a)) und halogenfreien Schäumungsmitteln.</li> <li>Öffnen Sie den Deckel / die Tür nicht zu lange.</li> <li>Temperatur regulieren: Minus 18 °C im Gefriergerät reichen aus.</li> <li>Das Gerät regelmäßig abtauen, wenn sich Eis gebildet hat, da ansonsten der Energieverbrauch erhöht ist.</li> <li>Lebensmittel gut verpacken, denn Feuchtigkeit aus dem Gefriergut wird zu Eis im Gerät, das den Energieverbrauch erhöht.</li> </ul> </p><p> Hintergrund <p>Seit 1995 ist es in Deutschland verboten, vollhalogenierte, die Ozonschicht schädigende Kohlenwasserstoffen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fckw">FCKW</a>) als Kälte- und Schäumungsmittel in Kühlgerätenzu verwenden. Seit dem 1. Januar 2015 dürfen in der EU auch keine Haushaltskühl- und gefriergeräte mehr in Verkehr gebraucht werden, &nbsp;die teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit einem Treibhauspotenzial von 150 oder mehr enthalten. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen gar keine Geräte mehr in Verkehr gebracht werden, die fluorierte Treibhausgase enthalten. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren sind aber immer noch viele Geräte mit HFKW oder sogar FCKW im Einsatz. Durch illegal entsorgte Gefrierschränke können FCKW oder HFKW unkontrolliert in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> entweichen und zur weiteren Zerstörung der Ozonschicht und zur Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen.</p> <p>In Haushaltsgeräten wird heute zumeist Isobutan (R 600a) als Kältemittel und Pentan (R 601) als Schäumungsmittel eingesetzt. Diese halogenfreien Kohlenwasserstoffe haben kein Ozonabbaupotenzial und nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3201">EU-Energieverbrauchskennzeichnung</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/93194">Fluorierte Treibhausgase</a></li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/1/bilder/eu-energielabel_kuehlschrank.jpg"> </a> <strong> EU-Energielabel Kühlgeräte </strong> Quelle: Europäische Kommission </p><p>Informationen für...</p>

20160725_Leitfaden Überwachung_F-Gase_Ozon

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt Leitfaden zur Überwachung von Anlagen mit klimawirksamen und ozonschichtschädigenden Stoffen in Sachsen-Anhalt Mai 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung .............................................................................................................................. 3 2. Rechtliche Grundlagen ........................................................................................................... 3 2.1 Ozonschichtschädigende Stoffe ....................................................................................... 3 2.2 Fluorierte Treibhausgase .................................................................................................. 4 3. Kälte- und Klimaanlagen ........................................................................................................ 6 4. Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ............................................................................................... 7 4.1 Betreiberpflichten.............................................................................................................. 8 4.2 Ausbildung und Zertifizierung ......................................................................................... 10 4.2.1 Personal ...................................................................................................................... 10 4.2.2 Unternehmen ............................................................................................................... 10 4.3 Leckageerkennungssystem ............................................................................................ 11 5. Überwachung von Anlagen mit klimawirksamen und ozonschichtschädigenden Stoffen ...... 12 5.1 Überwachungsbogen – Abschnitt 1 ................................................................................ 13 5.2 Überwachungsbogen – Abschnitt 2 – Teil A: Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten ......................................................................................................................... 13 5.3 Überwachungsbogen – Abschnitt 2 – Teil B: Anlagen mit ozonschichtschädigenden Stoffen............................................................................................................................. 14 5.4 Überwachungsbogen – Abschnitt 3 ................................................................................ 14 Anhang I ................................................................................................................................... 15 16. Mai 2017 2 1. Einführung Es gibt eine Vielzahl an halogenierten chemischen Substanzen, die über ein gewisses Ozonabbaupotenzial verfügen und somit zur Schädigung der Ozonschicht beitragen. Dazu ge- hören u. a. Fluorchlorkohlenwasserstoffe, Halone, Tetrachlorkohlenstoff, Methylbromid und wei- tere teilhalogenierte Kohlenwasserstoffe. Der Abbau der Ozonschicht hat eine Erhöhung der UV-B-Strahlung an der Erdoberfläche zur Folge. Dadurch wird wiederum das Immunsystem des Menschen beeinträchtigt und bestimmte Krankheiten treten verstärkt auf. Gleichzeitig werden bestehende Ökosysteme geschädigt. Zum Schutz der Ozonschicht wurde bereits 1987 das Montrealer Protokoll unterzeichnet, in dem sich die Unterzeichnerstaaten zur Reduktion bzw. dem Ausstieg aus der Produktion und Verwendung von ozonabbauenden Stoffen verpflichteten. Als FCKW-Ersatzstoffe werden häufig fluorierte Treibhausgase eingesetzt. Die klassischen Treibhausgase werden meist als unerwünschte Nebenprodukte, z. B. bei der Verbrennung fos- siler Rohstoffe, freigesetzt. Im Gegensatz dazu werden fluorierte Treibhausgase zum überwie- genden Teil gezielt produziert und in Produkten als Treibgas, Treibmittel, Kältemittel, Feuer- löschmittel etc. eingesetzt. Wegen ihrer hohen Klimawirksamkeit sind neben den klassischen Treibhausgasen Kohlendi- oxid (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (N2O) auch die fluorierten Treibhausgase HFKW, FKW und SF6 im Kyoto-Protokoll enthalten. Darin haben die Industrieländer erstmals eine verbindli- che Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen zugesagt. 2. Rechtliche Grundlagen 2.1 Ozonschichtschädigende Stoffe Am 20. November 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, in Kraft getreten. Sie ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 ab 01. Januar 2010. Die Verordnung regelt: • die Produktion, die Einfuhr, die Ausfuhr, das Inverkehrbringen, die Verwendung, die Rück- • • • • gewinnung, das Recycling, die Aufarbeitung und die Zerstörung von ozonabbauenden Stof- fen; die Übermittlung von Informationen über diese Stoffe; die Ein- und Ausfuhr, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Produkten und Einrich- tungen, die solche Stoffe enthalten oder benötigen; Inspektionen und Sanktionen; Verbot und Begrenzung der genannten Substanzen in der EU. Die Verordnung gilt für geregelte und neue Stoffe sowie für Produkte und Einrichtungen, die geregelte Stoffe enthalten oder benötigen. Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, dürfen nur noch in Ausnahmefällen produziert oder in Verkehr gebracht werden. Diese Stoffe unterliegen einer besonderen Überwachungs- pflicht. Ergänzt wird o.g. Verordnung durch die Verordnung (EU) Nr. 744/2010 zu kritischen Ver- wendungszwecken für Halone sowie durch die Verordnung (EU) Nr. 291/2011 über wesentliche Verwendungszwecke geregelter Stoffe außer FCKW zu Labor- und Analysezwecken. ACHTUNG Eine dieser Ausnahme betraf das Inverkehrbringen und die Verwendung von aufgearbeiteten bzw. rezyklierten teilhalogenierten FCKW für die Instandhaltung oder Wartung von bestehenden Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen. Seit dem 1. Januar 2015 ist der Einsatz dieser 16. Mai 2017 3

Globalvorhaben Stand der Technik: Teilvorhaben 4: Prüfung des Novellierungsbedarfs der 2. BImSchV und Entwicklung von Kriterien für die Aufnahme neuer Stoffe

Die 2. BImSchV betrifft, gemäß § 1, die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen zur Oberflächenbehandlung, zur chemischen Reinigung und Textilausrüstung sowie von Extraktionsanlagen, in denen leicht-flüchtige Halogenkohlenwasserstoffe oder andere leichtflüchtige halogenierte organische Verbindungen (soweit Lösemittel letztere mit einem Massegehalt von mehr als 1% enthalten) verwendet werden. Im Zuge des vorliegenden Projekts wurde überprüft, ob die Stoffe Tetrachlorethen (PER), Trichlorethen (TRI) sowie Dichlormethan (DCM) nach wie vor für die Verwendung erlaubt sein sollten und ob es neue alternative leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe gibt, die zusätzlich in die Liste der erlaubten Stoffe aufgenommen werden sollten. Es konnte gezeigt werden, dass TRI, PER und DCM nach wie vor in Oberflächenbehandlungslagen und Chemischreinigungs- / Textilanlagen (hier nur PER) eingesetzt werden. Aufgrund der hohen Anforderungen und Vorgaben für den Einsatz dieser Stoffe, werden diese jedoch nur noch eingesetzt, wenn sonst Reinigungs-, Prozess- und/oder Qualitätsanforderungen nicht erfüllt werden können. Soweit möglich wurden Substitutionen oder Prozessumstellungen bereits vorgenommen. Basierend auf einer Onlinebefragung und Expertengesprächen kann die Industrie für die derzeit notwendigen Einsatzbereiche momentan nicht auf den Einsatz verzichten und strebt keinen Einsatz alternativer, halogenierter Kohlenwasserstoffe an Für den theoretischen Fall, dass eine neue Substanz in die 2. BImSchV aufgenommen werden sollte, ist es wichtig neben der Anwendung von Bewertungskriterien bezüglich des Umweltverhaltens, das Ozonabbaupotential sowie das Treibhauspotential, das Verhalten der Abbauprodukte, Mobilität, Gefährlichkeit aufgrund physikalisch-chemischer Eigenschaften und gefährliche Eigenschaften des Stoffes für den Menschen, die Verwendungsbedingungen, die Prozessbedingungen, ökonomische Aspekte sowie möglichen Entsorgungs- und Recyclingbedingungen mit in die Bewertung einfließen zu lassen. Quelle: Forschungsbericht

Die Zukunft der Energiewirtschaft in Baden-Württemberg ohne Atomkraft. Ein Energiepolitisches Diskussionspapier

Ein energiepolitisches Diskussionspapier im Auftrag von Bündnis 90/ Die Grünen, Fraktion im Baden-Württembergischen Landtag. In der baden-württembergischen Energiepolitik stehen sich zwei Konzepte gegenüber: Auf der einen Seite die Politik der CDU, die vor allem auf Atomkraftwerke und EnBW setzt und den Energiestandort Baden-Württemberg ansonsten schlecht redet. Neue Technologien und Lösungen und neue Akteure geraten aus dem Blick. Die Potenziale des Stromerzeugungsstandorts Baden-Württemberg werden auf den Weiterbetrieb alter Atomkraftwerke beschränkt. Diese Politik unterscheidet sich kaum von den Monopol-zeiten vor der Liberalisierung. Vielversprechender erscheint dagegen eine Strategie, für die EnBW ein wichtiger, aber nicht der einzige Akteur der baden-württembergischen Energiewirtschaft ist und die neue Akteure und Technologien und damit den Wettbewerb im Interesse der Verbrau-cher stärkt. Der Atomausstieg ist eine Chance, Baden-Württemberg zu einem Vorreiter einer innovativen und nachhaltigen Energieversorgung zu machen.

Globale Bilanzierung vulkanogener stratosphaerischer Aerosol-Vorlaeufer-Substanzen in Abhaengigkeit vom tektonischen Milieu: Relevanz fuer die Ozon-Chemie und globales Klima

Ziel des hier vorgeschlagenen Projektes ist die Charakterisierung vulkanischer leichtfluechtiger Stoffe, Volatilen, als Quellen von Aerosolen in Abhaengikeit von Schmelzchemismus und geotektonischem Grossmilieu. Schwerpunkt der Untersuchung sind Quellen potentiell stratosphaerischer Aerosole mit Relevanz fuer Ozonchemie und globales Klima. Die globale Verteilung der Volatilengehalte soll gegenueber den meisten bisherigen Untersuchungen anhand des weitgehend nichtentgasten Zustandes der Schmelzen rekonstruiert werden. Dies soll 1) durch eine umfassende Literaturrecherche zu Daten von Grosseruptionen der letzten 100 Jahre, und 2) durch Stichproben-Analyse von Glas- und Fluideinschluessen erreicht werden, die sich vor der Entgasung durch Einschluss von Schmelze und Fluiden in Phaenokristallen gebildet haben.

Ozonschicht und klimarelevante Verbindungen – Ozonschichtschädigende und klimarelevante Verbindungen

Die Europäische Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen , enthält Bestimmungen zur Herstellung, der Ein- und Ausfuhr, für das Inverkehrbringen, die Verwendung, die Rückgewinnung, das Recycling sowie die Aufarbeitung und Zerstörung von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen. Die Verordnung ist unter anderem auf das Montrealer Protokoll von 1987 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, gestützt und schreibt darüber hinaus gehende strengere Regelungen vor. Die Verordnung erfasst sogenannte "geregelte" (Anhang I) sowie "neue Stoffe" (Anhang II): Dies betrifft Stoffe in Reinform oder in einem Gemisch, ungebraucht, nach Rückgewinnung, Recycling oder Aufarbeitung. Die genannten Stoffe besitzen jeweils ein bestimmtes Ozonabbaupotential, das die potentielle Auswirkung eines jeden geregelten Stoffes auf die Ozonschicht angibt. Die Verordnung erfasst keine geregelten Stoffe, die in einem Fertigerzeugnis enthalten sind - außer in Behältern, die zum Transport oder zur Lagerung solcher Stoffe verwendet werden. Sie erfasst ferner keine unbedeutenden Mengen geregelter Stoffe, die unbeabsichtigt oder zufällig während eines Herstellungsverfahrens, aus nicht umgesetzten Ausgangsstoffen oder durch die Verwendung als Verarbeitungshilfsstoff, der in chemischen Stoffen als Spurenverunreinigung auftritt, entstehen oder während der Herstellung oder Behandlung des Erzeugnisses emittiert werden. Das Inverkehrbringen und die Verwendung aller geregelter Stoffe ist verboten. Ausgenommen hiervon sind unter anderem das Inverkehrbringen und die Verwendung von geregelten Stoffen, wenn sie als Ausgangsstoffe oder Verarbeitungshilfsstoffe oder zur Deckung des lizenzierten Bedarfs für wesentliche Verwendungszwecke bestimmter Verwender verwendet werden. Im Folgenden werden die erlaubten Verwendungszwecke als Verarbeitungshilfsstoffe aufgelistet. Die Verordnung verbietet die Produktion, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Halonen. Sie sieht jedoch für das Inverkehrbringen und Verwenden der Halone 1211, 1301 und 2402 für bestimmte kritische Verwendungszwecke - hauptsächlich im militärischen und im Luftfahrtsbereich - befristete Ausnahmen vor. Diese sind für die Neuinstallation von Anlagen größtenteils bereits abgelaufen. Die vollständige Tabelle findet sich im Anhang VI "Kritische Verwendungszwecke von Halonen" der Verordnung. Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen ( Chemikalien-Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2012 (Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 409), die zuletzt durch Artikel 298 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 1328) geändert worden ist. Die Verordnung gilt ergänzend zu der Verordnung (EG) 1005/2009 und regelt Weitere Informationen zum Thema Chemikalien finden Sie auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes . Die Europäische Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen , enthält Bestimmungen zur Herstellung, der Ein- und Ausfuhr, für das Inverkehrbringen, die Verwendung, die Rückgewinnung, das Recycling sowie die Aufarbeitung und Zerstörung von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen. Die Verordnung ist unter anderem auf das Montrealer Protokoll von 1987 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, gestützt und schreibt darüber hinaus gehende strengere Regelungen vor. Die Verordnung erfasst sogenannte "geregelte" (Anhang I) sowie "neue Stoffe" (Anhang II): Dies betrifft Stoffe in Reinform oder in einem Gemisch, ungebraucht, nach Rückgewinnung, Recycling oder Aufarbeitung. Die genannten Stoffe besitzen jeweils ein bestimmtes Ozonabbaupotential, das die potentielle Auswirkung eines jeden geregelten Stoffes auf die Ozonschicht angibt. Die Verordnung erfasst keine geregelten Stoffe, die in einem Fertigerzeugnis enthalten sind - außer in Behältern, die zum Transport oder zur Lagerung solcher Stoffe verwendet werden. Sie erfasst ferner keine unbedeutenden Mengen geregelter Stoffe, die unbeabsichtigt oder zufällig während eines Herstellungsverfahrens, aus nicht umgesetzten Ausgangsstoffen oder durch die Verwendung als Verarbeitungshilfsstoff, der in chemischen Stoffen als Spurenverunreinigung auftritt, entstehen oder während der Herstellung oder Behandlung des Erzeugnisses emittiert werden. Das Inverkehrbringen und die Verwendung aller geregelter Stoffe ist verboten. Ausgenommen hiervon sind unter anderem das Inverkehrbringen und die Verwendung von geregelten Stoffen, wenn sie als Ausgangsstoffe oder Verarbeitungshilfsstoffe oder zur Deckung des lizenzierten Bedarfs für wesentliche Verwendungszwecke bestimmter Verwender verwendet werden. Im Folgenden werden die erlaubten Verwendungszwecke als Verarbeitungshilfsstoffe aufgelistet. Die Verordnung verbietet die Produktion, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Halonen. Sie sieht jedoch für das Inverkehrbringen und Verwenden der Halone 1211, 1301 und 2402 für bestimmte kritische Verwendungszwecke - hauptsächlich im militärischen und im Luftfahrtsbereich - befristete Ausnahmen vor. Diese sind für die Neuinstallation von Anlagen größtenteils bereits abgelaufen. Die vollständige Tabelle findet sich im Anhang VI "Kritische Verwendungszwecke von Halonen" der Verordnung. Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen ( Chemikalien-Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2012 (Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 409), die zuletzt durch Artikel 298 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 1328) geändert worden ist. Die Verordnung gilt ergänzend zu der Verordnung (EG) 1005/2009 und regelt Weitere Informationen zum Thema Chemikalien finden Sie auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes . "Geregelte Stoffe" nach Artikel 3, Nummer 4 der Verordnung (EG) 1005/2009 sind: entweder in Reinform oder in einem Gemisch, ungebraucht, nach Rückgewinnung, Recycling oder Aufarbeitung. Diese Definition erfasst jedoch keine geregelten Stoffe, die in einem Fertigerzeugnis enthalten sind, außer in Behältern, die zum Transport oder zur Lagerung solcher Stoffe verwendet werden; sie erfasst ferner keine unbedeutenden Mengen geregelter Stoffe, die unbeabsichtigt oder zufällig während eines Herstellungsverfahrens, aus unumgesetzten Ausgangsstoffen oder durch die Verwendung als Verarbeitungshilfsstoff, der in chemischen Stoffen als Spurenverunreinigung auftritt, entstehen oder während der Herstellung oder Behandlung des Erzeugnisses emittiert werden. "Geregelte Stoffe" nach Artikel 3, Nummer 4 der Verordnung (EG) 1005/2009 sind: entweder in Reinform oder in einem Gemisch, ungebraucht, nach Rückgewinnung, Recycling oder Aufarbeitung. Diese Definition erfasst jedoch keine geregelten Stoffe, die in einem Fertigerzeugnis enthalten sind, außer in Behältern, die zum Transport oder zur Lagerung solcher Stoffe verwendet werden; sie erfasst ferner keine unbedeutenden Mengen geregelter Stoffe, die unbeabsichtigt oder zufällig während eines Herstellungsverfahrens, aus unumgesetzten Ausgangsstoffen oder durch die Verwendung als Verarbeitungshilfsstoff, der in chemischen Stoffen als Spurenverunreinigung auftritt, entstehen oder während der Herstellung oder Behandlung des Erzeugnisses emittiert werden. Personen, die folgende Arbeiten durchführen: Personen, die folgende Arbeiten durchführen: Diese Arbeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die Die Sachkunde umfasst: Diese Arbeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die Die Sachkunde umfasst: Zuständig für die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung nach Pargraph 5 Absatz 2 Ziffer 1 Chemikalien-Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) Dezernat V5 Postfach 900236 14438 Potsdam. Zuständig für die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung nach Pargraph 5 Absatz 2 Ziffer 1 Chemikalien-Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) Dezernat V5 Postfach 900236 14438 Potsdam. Seit 2008 gilt die Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase ( Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV ) Diese Verordnung gilt ergänzend zur Verordnung (EU) 517/2014 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase). Sie umfasst Seit 2008 gilt die Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase ( Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV ) Diese Verordnung gilt ergänzend zur Verordnung (EU) 517/2014 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase). Sie umfasst Alle, die mit fluorierten Treibhausgasen umgehen Alle, die mit fluorierten Treibhausgasen umgehen Bei Tätigkeiten an ist eine Sachkundebescheinigung erforderlich, die nach einer erfolgreich bestandenen praktischen und theoretischen Prüfung ausgestellt wird (Paragraph 5 ChemKlimaschutzV). Von der Prüfung befreit sind bei a) lediglich die Berufsabschlüsse "Mechatronikerin/Mechatroniker für Kältetechnik" und "Kälteanlagenbauerin/Kälteanlagenbauer". Für Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Trainingsprogramm erforderlich. Betriebe, die entsprechende Einrichtungen installieren, warten oder Instand halten, werden auf Antrag nach Paragraph 6 ChemKlimaschutzV zertifiziert, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dafür muss nachgewiesen werden, dass für die Tätigkeiten genügend sachkundiges Personal (Sachkundenachweis erforderlich) zur Verfügung steht und die technische Ausstattung nach Art und Anzahl ausreichend vorhanden ist. Bei Tätigkeiten an ist eine Sachkundebescheinigung erforderlich, die nach einer erfolgreich bestandenen praktischen und theoretischen Prüfung ausgestellt wird (Paragraph 5 ChemKlimaschutzV). Von der Prüfung befreit sind bei a) lediglich die Berufsabschlüsse "Mechatronikerin/Mechatroniker für Kältetechnik" und "Kälteanlagenbauerin/Kälteanlagenbauer". Für Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Trainingsprogramm erforderlich. Betriebe, die entsprechende Einrichtungen installieren, warten oder Instand halten, werden auf Antrag nach Paragraph 6 ChemKlimaschutzV zertifiziert, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dafür muss nachgewiesen werden, dass für die Tätigkeiten genügend sachkundiges Personal (Sachkundenachweis erforderlich) zur Verfügung steht und die technische Ausstattung nach Art und Anzahl ausreichend vorhanden ist.

Lithium-Akkus in Smartphones, Notebooks & Co.

<p> <p>In der Regel ist die Lebensdauer eines Akku wesentlich kürzer als die des Gerätes. Ein Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes (UBA) hat Lebensdauer und Umweltwirkungen von Lithium-Batterien in mobilen Endgeräten der Informations- und Kommunikationstechnik untersucht und zeigt, wie man die Akku-Lebensdauer selbst beeinflussen kann.</p> </p><p>In der Regel ist die Lebensdauer eines Akku wesentlich kürzer als die des Gerätes. Ein Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes (UBA) hat Lebensdauer und Umweltwirkungen von Lithium-Batterien in mobilen Endgeräten der Informations- und Kommunikationstechnik untersucht und zeigt, wie man die Akku-Lebensdauer selbst beeinflussen kann.</p><p> <p>Ob Smartphone, Tablet oder Notebook – alle diese Geräte sind mit einem Akkumulator (Akku) ausgestattet, der eine vom Stromnetz getrennte Nutzung ermöglicht. In der Informations- und Kommunikationstechnik sorgen meist Lithium-Akkumulatoren (Lithium-Akkus) für die notwendige Energieversorgung. <br><br>In der Regel ist jedoch die Lebensdauer eines Akku wesentlich kürzer, als die des Gerätes. Gleichzeitig verringert sich die Akku-Kapazität mit der Zeit. Wenn ein Akku im Gerät nicht getauscht werden kann, bestimmt also der Akku die Lebensdauer des gesamten Gerätes. <br><br>In der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) werden meist Lithium-Akkus eingesetzt, insbesondere für Notebooks, Tablets und Smartphones. Deshalb wurde System Lithium-Akku von der Technischen Universität (TU) Berlin im Auftrag des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> untersucht. Um seriöse und eindeutige Angaben über die Umweltwirkungen von Lithium-Akkus machen zu können, wurden im Rahmen dieses Vorhabens lebenszyklusbezogene Daten für die Herstellung, Distribution und Entsorgung eines Lithium-Akkus erhoben. In der neuen Studie wurde erstmals eine Datengrundlage zu den Umweltwirkungen, wie beispielsweise die Wirkung auf die globale Erwärmung&nbsp; und das Ozonabbaupotential, von Lithium-Akkus für mobile Endgeräte geschaffen, die auch über die hier formulierte Fragestellung hinaus für andere Untersuchungen anwendbar ist. <br><br>Die Untersuchung zur Lebensdauer von Lithium-Akkus zeigt, dass verschiedene Ursachen für den vorzeitigen Kapazitätsverlust verantwortlich sind. Hierzu zählen die Art und Weise der Herstellung (beispielsweise Qualitätsmängel im Herstellungsprozess), die Zyklisierung des Akkus, die Umwelteinflüsse und das Lade- und Nutzerverhalten. Die Studie schafft eine Basis, um konkrete Maßnahmen einzuleiten, die die Lebensdauer eines Lithium-Akkus und die Transparenz für den Nutzenden erhöhen können. Anhand der Erkenntnisse aus dem Forschungsvorhaben können Schwachstellen benannt und daraus umweltpolitische Maßnahmen formuliert oder Selbstverpflichtungen der Hersteller empfohlen werden.</p> </p><p>Informationen für...</p>

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