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s/pmsm/PSM/gi

Gebiete zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie

Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie Ziele der Förderung sind die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung von Naturschutzgebieten, Nationalparks, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen, im Sinne des § 30 des BNatSchG, in NATURA 2000 Gebieten – mit positiven Folgen für die biologische Vielfalt und zur Erhaltung oder Verbesserung der Umwelt. Zuwendungszweck ist der Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund besonderer Einschränkungen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie zum Schutz der Biodiversität sowie Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten. Förderfähig ist der in § 4 Absatz 1 der PflSchAnwV festgelegte Verzicht auf die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in Thüringen gelegener produktiv genutzter Acker- und Dauerkulturflächen auf Flächen, die in der EAP-Kulisse (Erschwernisausgleich Pflanzenschutz) liegen. Die EAP-Kulisse setzt sich zusammen aus den aktuell zum Anfang eines Jahres vorliegenden Flächen der Thüringer Naturschutzgebiete, der Nationalparks, der Nationalen Naturmonumente und der Naturdenkmäler, die innerhalb der NATURA 2000-Gebiete liegen. Der Zuschnitt dieser Gebiete wird jährlich zum 01.02. angepasst und in digitaler Form im Geoportal Thüringen veröffentlicht.

Aufwand und Qualitaet im Weinbau

Langfristige Auswirkungen unterschiedlicher Intensitaetsstufen, insbesondere bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, mineralischen Duengemitteln und Unkrautbekaempfungsmitteln auf den Boden (Struktur; Humusgehalt; Naehrstoffgehalt), auf die Rebe (vegetative Entwicklung und Ertragsleistung) sowie auf die Qualitaet der Trauben und des Weines (Geruch, Geschmack, Inhaltsstoffe).

Mehrwert für Mensch und Natur - Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten für probiotischen Biowein

Einfluss von Pestiziden und PCB auf innensekretorische Organe und Fortpflanzungsprozesse bei Voegeln

Carnivore Vogelarten sind infolge der Pestizidakkumulation vom Aussterben bedroht (legen duennschalige und infertile Eier); die Untersuchung soll klaeren, ob DDT und seine Derivate eine direkte oder indirekte Wirkung auf die Hoden oder Ovarien haben; auch im Hinblick auf den Menschen von Interesse (Impotenz bei Farmarbeitern, die mit Pestiziden umgehen); weitere imosekretische Organe werden miteinbezogen. Die Untersuchungen werden vor allem mit Wachteln durchgefuehrt, die auf DDT oder PCBs mit einer gut messbaren Verringerung der Bruchfestigkeit der Eischale reagieren.

Optimierung der Produktion und Anwendung von Lysobacter enzymogenes gegen phytopathogene Pilze

Gesundheitliche Beratungs- und Präventionsangebote Hamburg

Die hier dargestellten gesundheitlichen Beratungs- und Präventionsangebote umfassen folgende Angebote: Essstörungsberatung: Beratung von Menschen, die an einer Essstörung erkrankt sind oder sich ggf. auf dem Weg dorthin befinden sowie deren Zugehörige. Gesundheitsförderung und Prävention: Soziallagenbezogene Gesundheitsförderung und Prävention im Stadtteil, in der Familie, Kita, Schule, im Betrieb oder im Alter. Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung: Allgemeine Schwangerenberatung nach § 2 SchKG und Konfliktberatung nach § 5 SchKG. Gesundheitskommunikation für und mit Migrantinnen und Migranten: Verbesserung des Zugang von in Hamburg lebenden Migrantinnen und Migranten zum deutschen Gesundheitssystem. Kindergesundheit / Frühe Hilfen: Ansprache sowie psychosoziale und gesundheitsbezogene Unterstützung von Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren, Stärkung der Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen. Ambulante Krebsberatung: Ambulante psychologische Beratung, kurzfristig und unbürokratisch für Krebserkrankte und ihre Angehörigen. Beratung zu Spina bifida und Hydrocephalus: Beratung, Angebote und Projekte für Menschen mit Spina bifida und Hydrocephalus und ihre Angehörigen. HIV/AIDS-Beratung: Beratung von Menschen, die gefährdet sind, an HIV zu erkranken oder an HIV/AIDS erkrankt sind sowie Angehörige und Multiplikatoren. Kontakt und Information für Selbsthilfegruppen: Beratung von Menschen, die eine Selbsthilfegruppe gründen wollen oder eine Selbsthilfegruppe suchen.

Grundwasserbeschaffenheit

Eine gute Qualität des Grundwassers ist lebensnotwendig. Ziel des Grundwasserschutzes ist es, diese Ressource vor Verunreinigung zu schützen und verunreinigte Grundwasservorkommen zu sanieren. Nitrat im Grundwasser Die Belastung des Grundwassers mit Nitrat ist die häufigste Ursache dafür, dass Grundwasserkörper in einem schlechten chemischen Zustand sind. Erhöhte Nitratgehalte beeinträchtigen die Ökologie der Gewässer sowie die Trinkwasserqualität und können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Die Höhe der Nitratkonzentration hängt von mehreren Faktoren ab. Von größter Bedeutung sind die Belastungen durch die ⁠ Landnutzung ⁠ im ⁠ Einzugsgebiet ⁠ von Messstellen. Daneben spielen die regionalen hydrogeologischen Bedingungen, wie Grundwasserflurabstand und Fließgeschwindigkeit, sowie die hydrochemischen Bedingungen im Untergrund eine wichtige Rolle. Die Bundesländer überwachen mit landeseigenen Messnetzen den Grundwasserzustand. Für die regelmäßige Berichterstattung an die Europäische Umweltagentur (EUA) über den Zustand des Grundwassers in Deutschland wurden von den Bundesländern repräsentative Messstellen ausgewählt und zu einem Grundwasserbeschaffenheitsmessnetz (EUA-Grundwassermessnetz) zusammengefasst. Dieses Messnetz ist 2015/2016 überarbeitet worden. Es wurde von ca. 800 auf jetzt ca. 1.200 Messstellen erweitert. Der Parameter „Nitrat“ wird an allen Messstellen regelmäßig untersucht. Der Nitratbericht der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft (⁠ LAWA ⁠) erscheint alle 4 Jahre. In verschiedenen Gesetzen und Verordnungen wurden der Grenzwert sowie Maßnahmen zur Verminderung der Nitratbelastung im Grundwasser festgelegt: 1991: Zum Schutz des Grundwassers in Regionen mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung hat die Europäische Union (EU) im Jahr 1991 die EU- Nitratrichtlinie (91/676/EWG) erlassen. Die Richtlinie hat das Ziel, Verunreinigungen des Grundwassers durch landwirtschaftliche Nitrateinträge zu vermeiden. Regierungen müssen Aktionsprogramme entwickeln, um Nitratgehalte über 50 mg/l zu verhindern. Das zentrale Element zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland ist die Düngeverordnung . Diese definiert „die gute fachliche Praxis der Düngung“ und gibt vor, wie die mit der Düngung verbundenen Risiken zu minimieren sind. Sie ist wesentlicher Bestandteil des nationalen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. 1998: Die Europäische Union (EU) machte im Jahr 1998 einen Nitratgrenzwert von 50 Milligramm pro Liter (mg/l) im Trinkwasser mit der EU-Trinkwasserrichtlinie für alle EU-Staaten verbindlich. Mit der Trinkwasserverordnung (TrinkwV von 2001) wurde dies in nationales Recht umgesetzt. 2000: Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (Richtlinie 2000/60/EG), Ziel der WRRL ist der gute Zustand aller Gewässer. 2006: Bewertungsgrundlage für den chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers ist die EU-Grundwasserrichtlinie (GWRL) aus dem Jahr 2006. Die EU-Richtlinie wurde im Oktober 2010 in nationales Recht umgesetzt: Grundwasserverordnung. Enthält Grundwasser innerhalb eines Grundwasserkörpers mehr als 50 mg/l Nitrat und ist davon ein signifikanter Flächenanteil (i.d.R. mehr als 20%) betroffen, müssen die EU-Mitgliedsstaaten seinen chemischen Zustand als „schlecht“ einstufen. Rückwirkend erfolgte die Auswertung der Daten zum Nitratgehalt im Jahr 2023 an 1.135 Messstellen des EUA-Messnetzes. 46,9 % aller Messstellen waren nicht oder nur geringfügig belastet, da der Nitratgehalt zwischen null und zehn mg/l lag. Bei 38,2 % der Messstellen lag der Nitratgehalt zwischen zehn und fünfzig mg/l. Diese Messstellen waren deutlich bis stark durch Nitrat belastet. Die übrigen 14,9 % der Messstellen enthielten zum Teil deutlich mehr als 50 mg/l Nitrat. Dieses Grundwasser kann nicht ohne weiteres zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, da es den Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 50 mg Nitrat pro Liter überschritt (siehe Abb. „Verteilung der Nitratkonzentration im EUA-Grundwassermessnetz 2023“). Nitratbelastung des Grundwassers unter landwirtschaftlich genutzten Flächen Das EUA-Messnetz so angelegt, dass es den Einfluss der verschiedenen landwirtschaftlichen Nutzungen wie Acker, Grünland, Siedlung und Wald auf die Beschaffenheit des Grundwassers in Deutschland repräsentativ abbilden kann. Die Zahl der ausgewählten Messstellen spiegelt die Verteilung der ⁠ Landnutzung ⁠ in Deutschland wider. Die Messergebnisse zeigen, dass sich die Nitratbelastung des Grundwassers unter landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen 2016-2019 und 2020-2022 geringfügig verbessert hat. Der Anteil der Messstellen an denen eine Nitratkonzentration von 50 Milligramm pro Liter (mg/l) überschritten wurde liegt im aktuellen Erhebungszeitraum bei 25,6 %. Im vorherigen Zeitraum waren das noch 26,6 % (siehe Abb. „Entwicklung der mittleren Nitratgehalte im EU-Nitratmessnetz 2016-2019 und 2020-2022“). Pflanzenschutzmittel im Grundwasser Die Belastung des Grundwassers mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und mit deren relevanten und nicht relevanten Metaboliten wird auf der DzU Seite Pflanzenschutzmittel thematisiert.

WMS Gesundheitliche Beratungs- und Präventionsangebote Hamburg

Web Map Service (WMS) zum Thema Gesundheitliche Beratungs- und Präventionsangebote Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS Gesundheitliche Beratungs- und Präventionsangebote Hamburg

Web Feature Service (WFS) zum Thema Gesundheitliche Beratungs- und Präventionsangebote Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Kulisse für die Maßnahmen „Erschwernisausgleich Verzicht auf Pflanzenschutzmittel“

Förderfähig ist der in Artikel 4 Absatz 1 der PflSchAnwV festgelegte Verzicht auf die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten (trifft in SH nichtz zu), Naturdenkmälern (Datenbestand Stand 2018) und gesetzlich geschützten Biotopen, im Sinne des § 30 des BNatSchG4, die in Natura 2000-Gebieten liegen. Vorgehen bei der Kulissenerstellung: • Ausgangsdaten waren die Flächen der ND, der ges. gesch. Biotope, der NSG und des Nationalparks, welche innerhalb der NATURA2000-Flächen liegen. Aus diesen Flächen wurde eine Gesamtkulisse erstellt. Berücksichtigt wurden im Weiteren nur die Flächen ab 1.000 m² (erst alles mergen und dann Multipart auflösen). • Es wurden aus den Feldblockdaten "Acker" und "Dauerkulturen" ausgewählt, die innerhalb von NATURA2000 liegen. Diese Flächenwurden in einer zweiten Kulisse zusammengefasst. Berücksichtigt wurden im Weiteren nur die Flächen ab 1.000 m² (erst alles mergen und dann Multipart auflösen). • Im letzten Schritt wurden die beiden Kulissen miteinander verschnitten und die Flächen ermittelt, die in beiden Kulissen liegen und somit alle vorherigen Kriterien erfüllen. Auch hier finden nur die Flächen Berücksichtigung, die ab 1.000 m² groß sind.

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