Derzeit befinden sich neue POP im Verfahren zur Aufnahme in das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe. Die Aufnahme neuer POP in das Stockholmer Übereinkommen wirkt sich direkt auf die EU POP-Verordnung ((EU) 2019/1021) aus, die in den EU Mitgliedsstaaten unmittelbar gültig ist. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass eine möglichst frühzeitige Information darüber, welche Abfälle mit welchem POP-Gehalten betroffen sind, essentiell für den abfallwirtschaftlichen Vollzug in Deutschland ist. Von Relevanz für die Abfallwirtschaft sind insbesondere neue POP mit breiten Anwendungsbereichen u.a. im Bereich der Kunststoffe. Daneben spielen auch POP eine Rolle deren Grenzwerte zukünftig verschärft werden wie die Dioxine/ Furane. Vorschläge zu weiteren möglicherweise relevanten POP werden fortlaufend im POP-Review-Committee (POP-RC) diskutiert. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel des Vorhabens, diese und ggf. weitere potenzielle, neue POP-Stoffe durch gezielte Recherche und Laboranalysen in Abfällen zu identifizieren und zu quantifizieren. Im Ergebnis sollen Grenzwerte auf wissenschaftlicher Basis hergeleitet werden. Dabei sollen alle relevanten Rechtgebiete mit betrachtet werden.
PCDD/Fs und dioxinähnliche PCBs (dl-PCBs) zählen zu den persistenten organischen Schadstoffen (POPs) und werden in der EU durch die POP- Verordnung geregelt. Aufgrund ähnlicher toxikologischer Eigenschaften gelten für beide Stoffgruppen gemeinsame Grenzwerte, die 2019 deutlich verschärft wurden. Dieser Bericht liefert Daten aus Deutschland zu deren Vorkommen in Aschen aus Kleinfeuerungsanlagen und Biomasseanlagen. Die Ergebnisse zeigen: Grobasche ist meist gering belastet, während Flugasche höhere, jedoch meist unkritische Werte aufweist. Erhöhte Belastungen treten vor allem bei der Verbrennung von behandeltem Holz auf. Eine weitere Absenkung der Grenzwerte erscheint möglich, wenn ausschließlich unbehandeltes Holz eingesetzt und die Brennstoffkontrolle verbessert wird. Veröffentlicht in Texte | 62/2026.
Da die Verwendung von PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in Feuerlöschschäumen zunehmend reguliert wird, rückt die Umstellung auf fluorfreie Schaummittel in den Fokus. Der Umstellungsprozess bringt allerdings für Besitzende und Anwendende von Feuerlöschschäumen viele Fragen mit sich: Der im Februar 2026 aktualisierte Leitfaden des Umweltbundesamtes hat sich dieser Fragen angenommen. So werden aktuelle und zukünftige Regelungen zu PFAS in Feuerlöschschäumen zusammengefasst und ein Überblick über mögliche Analysemethoden, Reinigungs- und Entsorgungsverfahren gegeben. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Daten zu POP-Vorkommen im Saarland.
Zuständige Behörde für den Vollzug des Chemikaliengesetzes (ChemG) und der darauf beruhenden Rechtsverordnungen sowie von EG-Verordnungen, die Rechtsgebiete des ChemG berühren, ist die Landesdirektion Sachsen. Die Aufgaben der Umweltverwaltung im Bereich Chemikalien betreffen insbesondere die Überprüfung der Einhaltung der - EU-Chemikalienverordnung REACH (Registrierpflichten für Stoffe, Zulassungspflichten für besonders besorgniserregende Stoffe, Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens, Herstellens und Verwendens bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse) - Chemikalien-Ozonschichtverordnung sowie der Verordnung (EG) 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, - Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung), - Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) - Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV), - Biozid-Regelungen - Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) sowie - Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften verbraucherrelevanter Produkte. Gute Laborpraxis: Für die Leitung der GLP-Inspektorenkommission des Freistaates Sachsen, die Koordinierung der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Guten Laborpraxis (GLP) sowie die Erteilung von GLP-Bescheinigungen ist das SMUL zuständig.
Da die Verwendung von PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in Feuerlöschschäumen zunehmend reguliert wird, rückt die Umstellung auf fluorfreie Schaummittel in den Fokus. Der Umstellungsprozess bringt allerdings für Besitzende und Anwendende von Feuerlöschschäumen viele Fragen mit sich:Sind die bei uns vorhandenen und/oder verwendeten Schäume von den Regelungen betroffen? Wie erkennen wir das?Was ist zu tun und wieviel Zeit haben wir dafür?Was muss analysiert werden?Wie muss die Anlage gereinigt werden?Wie werden die nicht mehr benötigten Schäume entsorgt?Der Leitfaden des Umweltbundesamtes hat sich dieser Fragen angenommen. So werden aktuelle und zukünftige Regelungen zu PFAS in Feuerlöschschäumen zusammengefasst und ein Überblick über mögliche Analysemethoden, Reinigungs- und Entsorgungsverfahren gegeben.
<p> <p>Die besten verfügbaren Techniken (BVT), die in der EU Maßstab für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen sind, umfassen bisher nur einige der Stoffe, die in der Industrie als Hilfsmittel verwendet werden und in die Umwelt gelangen können. Der vom UBA maßgeblich mit verfasste Abschlussbericht zum EU-Projekt HAZBREF macht Vorschläge für eine systematischere Berücksichtigung.</p> </p><p>Die besten verfügbaren Techniken (BVT), die in der EU Maßstab für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen sind, umfassen bisher nur einige der Stoffe, die in der Industrie als Hilfsmittel verwendet werden und in die Umwelt gelangen können. Der vom UBA maßgeblich mit verfasste Abschlussbericht zum EU-Projekt HAZBREF macht Vorschläge für eine systematischere Berücksichtigung.</p><p> Prozesschemikalien zur Optimierung industrieller Verfahren: Wissen zur Umweltrelevanz lückenhaft <p>Je nach Branche setzt die Industrie unterschiedliche chemische Hilfsmittel ein, um ihre Prozesse zu optimieren und die gewünschten Produktqualitäten zu erzielen. Zu Betrieben, die solche chemischen Hilfsmittel einsetzen, zählen zum Beispiel Textilveredlungsbetriebe, Gerbereien, Galvanikbetriebe, einige Papierfabriken oder Chiphersteller sowie Lebensmittelbetriebe, in denen Reinigungs- und Desinfektionsmittel eine Rolle spielen. Chemische Prozesschemikalien umfassen ein breites Spektrum von Substanzen und reichen von Komplexbildnern, Dispergiermitteln, Tensiden, Konservierungsmitteln, Flammschutzmitteln, Korrosionsschutzmitteln, Konditionierungsmitteln, Stabilisatoren, Entschäumer über Biozide, Reinigungs- und Desinfektionsmittel bis zu optischen Aufhellern, Nassfestmitteln oder Farbstoffen.</p> <p>Die Kenntnisse über Art und Menge der eingesetzten Wirkstoffe, ihre Rückhaltung etwa in Kläranlagen und ihren Eintrag in die Umwelt sind für viele Branchen noch lückenhaft. In der Regel greifen Anforderungen zur Emissionsreduktion von Prozesschemikalien, die aus Industriebranchen in die Umwelt gelangen können, aus der Vielzahl der möglichen Schadstoffe exemplarisch nur einige wenige heraus (z. B. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pfos-0">PFOS</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pfoa-0">PFOA</a>, Nonylphenol, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/edta">EDTA</a>), für die Betreiber von Anlagen Maßnahmen ergreifen müssen. Wie groß dabei der Bereich der nicht erfassten Stoffe ist und ob Handlungsbedarf besteht, ist zum Teil noch unklar. Insofern besteht ein Bedarf, das Wissen über die industriellen Quellen gefährlicher Chemikalien zu erweitern und Maßnahmen zur Verringerung ihrer Verwendung und ihrer Emissionen in die Umwelt zu ergreifen.</p> Die Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) und europäische Emissionsstandards <p>Auf EU-Ebene regelt die Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) die Anforderungen an den Bau, Betrieb und die Stilllegung von industriellen Anlagen. Größere Industriebetriebe benötigen EU-weit eine Genehmigung. und müssen nach den besten verfügbaren Techniken (BVT) betrieben werden. BVT schließen Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen in Luft und Gewässer und speziell auch den Einsatz weniger schädlicher Stoffe ein. Deshalb sollten die BVT auch Anforderungen an den Einsatz weniger schädlicher Industriechemikalien und die Emissionsvermeidung und -verringerung enthalten. Bislang umfassen die europäischen BVT jedoch nur punktuell Maßnahmen, die die Verringerung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/emission">Emission</a> von Prozesschemikalien berühren (z. B. PFOS im BVT-Merkblatt zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoff). Um zum Beispiel die Verschmutzung aus Abwassereinleitungen der Industrie weiter zu verringern, kommt es darauf an, den Informationsaustausch zu BVT auf EU-Ebene auch für dieses Thema aktiv zu nutzen. Dies ist insofern eine Herausforderung, als es sich bei Emissionen von Industriechemikalien im Regelfall um Mikroverunreinigungen handeln dürfte, also Schadstoffe, die in relativ niedriger Konzentration emittiert werden. BVT-Schlussfolgerungen sollten aber auch Anforderungen enthalten, die zu Verringerungen der Emissionen solcher Mikroverunreinigungen führen. Wenn dies gelänge, würde das wegen der Verbindlichkeit der BVT-Schlussfolgerungen für alle EU-Mitgliedsstaaten automatisch in allen EU-Staaten zu Emissionsminderungen führen.</p> Das EU-finanzierte Projekt HAZBREF <p>Ein von der EU finanziertes Projekt mit dem Kürzel HAZBREF hat mehr als drei Jahre lang daran gearbeitet, die in Beispielbranchen der Industrie verwendeten gefährlichen Chemikalien, ihre Verwendungsmuster und Umwelteigenschaften sowie mögliche Wege zur Vermeidung und Verringerung ihrer Freisetzung in die Umwelt zu ermitteln. Und auch Wege zu suchen, wie diese Erkenntnisse sich mit dem bereits erwähnten Instrument zur Kontrolle industrieller Emissionen, der Richtlinie über Industrieemissionen, auf effektive Weise verknüpfen lässt. Auf diese Weise sollen in Zukunft Industriechemikalien systematisch bei der Ermittlung von BVT mitbetrachtet werden. Auf EU-Ebene geschieht dies insbesondere durch die Erarbeitung und Veröffentlichung von Merkblättern über die besten verfügbaren Techniken (engl. Kürzel: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bref">BREF</a>). In den meisten Fällen wurden gefährliche Stoffe in den BVT-Merkblättern vor Beginn des HAZBREF-Projekts jedoch nicht umfassend behandelt.</p> <p>Das Ziel der Richtlinie über Industrieemissionen ist es, ein hohes Maß an Umweltschutz zu erreichen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die BVT-Merkblätter alle relevanten Chemikalien und Stoffe erfassen, die bei industriellen Prozessen freigesetzt werden können, und zwar sowohl diejenigen, die bereits als gefährlich eingestuft und geregelt sind, als auch die weniger bekannten und nicht geregelten Stoffe.</p> <p>"Wenn die Verwendung und die Risiken von Chemikalien in den BVT-Merkblättern besser berücksichtigt werden, können die Betreiber Chemikalien in der Industrie besser handhaben und die Behörden können gezielte Anforderungen an relevante Chemikalien bei der Genehmigung und Überwachung stellen", sagt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Mitarbeiter Michael Suhr und Hauptautor des Berichts. "Dies wird dazu beitragen, den Einsatz von gefährlichen Stoffen in Industrieanlagen zu reduzieren und damit die Emissionen in die Umwelt zu verringern."</p> Abschlussbericht zum HAZBREF-Projekt stärkt Chemikalienmanagement in BVT-Merkblättern <p>Das HAZBREF-Projekt hat nun seinen <a href="http://hdl.handle.net/10138/337588">Abschlussbericht (auf Englisch)</a> veröffentlicht, der Empfehlungen enthält, wie das Chemikalienmanagement in den BVT-Merkblättern (BREF) gestärkt werden kann und wie relevante Informationen über Chemikalien, die in industriellen Prozessen verwendet oder freigesetzt werden, bei der Überprüfung der BVT-Merkblätter systematischer berücksichtigt werden können. Besonderes Augenmerk wird auf die Daten gelegt, die im Rahmen anderer einschlägiger EU-Rechtsvorschriften wie der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/reach">REACH</a>- und der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pop">POP</a>-Verordnung sowie der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/wasserrahmenrichtlinie">Wasserrahmenrichtlinie</a> (WRRL) erzeugt werden. Diese Daten sollten in den BVT-Merkblättern besser genutzt werden.</p> <p>Wichtige Vorschläge des Berichts sind:</p> <ul> <li>Förderung der systematischen Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen dem europäischen IPPC-Büro (EIPPCB), das die Arbeit an den BVT-Merkblättern koordiniert, und den Chemieexpert*innen von REACH, der Wasserrahmenrichtlinie und der Expertengruppe zur POP-Konvention</li> <li>Verstärkung der Technischen Arbeitsgruppe (TWG), die die europäischen BVT-Merkblätter erarbeiten, mit Kenntnissen über Prozesschemikalien, um die für einen bestimmten Industriesektor relevanten gefährlichen Chemikalien zu identifizieren und die Maßnahmen zu ihrer Kontrolle zu verstärken</li> <li>Aufnahme eines spezifischen Kapitels über Chemikalien in alle BVT-Merkblätter und BVT-Schlussfolgerungen</li> </ul> <p>„Unsere Vorschläge passen gut zu den Zielen des im Dezember 2019 veröffentlichten Europäischen Green Deals, der für die EU einen neuen politischen Rahmen definiert und Weichenstellungen für die Industrie enthält in Richtung Klimaneutralität, Schadstofffreiheit sowie Kreislaufwirtschaft“, sagt Michael Suhr vom UBA. „Die Vorschläge des HAZBREF-Projekts können die Berücksichtigung von Industriechemikalien in künftigen BVT-Schlussfolgerungen stärken und einen Beitrag leisten zur Erreichung des Zieles des europäischen Green Deal einer schadstofffreien Umwelt, also einer Welt, in der die Verschmutzung so gering ist, dass sie für die menschliche Gesundheit und die natürlichen Ökosysteme keine Gefahr mehr darstellt", so Michael Suhr.</p> Hintergrund zum HAZBREF-Projekt und Kontakt <p>Das Projekt HAZBREF, dessen Kürzel für <em>Hazardous industrial chemcials in the IED BREFs </em>steht, wurde durch das EU-Programm <em>Interreg Baltic Sea Region</em> finanziert. Das Projekt begann im Oktober 2017und endete im April 2021. Zu den Projektpartnern gehörten das finnische Umweltinstitut SYKE (Koordination), das deutsche Umweltbundesamt UBA, die schwedische Umweltagentur SEPA, das estnische Umweltforschungszentrum EKUK und das polnische Institut für Ökologie von Industriegebieten IETU. Das Projekt hatte 27 assoziierte Organisationen, darunter nationale und regionale Behörden, sektorale Agenturen und verschiedene Interessengruppen.</p> <p>Auf der Website des Finnischen Umweltinstituts finden Sie <a href="http://www.syke.fi/projects/HAZBREF">weitere Informationen über das Projekt</a>.</p> <p><strong>Kontakt:</strong></p> <p>Kaj Forsius (Projektleiter), Finnisches Umweltinstitut, Tel. +358 46 850 9212 (auch +358 295 251 119), E-Mail: Kaj.Forius@syke.fi</p> <p>Michael Suhr, Umweltbundesamt (UBA), Tel. +49-340-2103-2490, E-Mail: Michael.Suhr@uba.de</p> </p><p>Informationen für...</p>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 26 |
| Land | 7 |
| Weitere | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 10 |
| Gesetzestext | 2 |
| Text | 14 |
| unbekannt | 9 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 21 |
| Offen | 13 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 36 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 5 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 13 |
| Keine | 11 |
| Webseite | 21 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 29 |
| Lebewesen und Lebensräume | 36 |
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| Weitere | 36 |