Am 7. Juni 2017 verabschiedete das Bundeskabinett eine Verordnung, die den Umgang mit Abfällen regelt, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten. Das betrifft zurzeit vor allem Dämmplatten mit dem Flammschutzmittel HBCD. Der Vorschlag des Bundesumweltministeriums sieht vor, solche Abfälle zukünftig getrennt zu sammeln. Die direkte Entsorgung in Verbrennungsanlagen darf zwar zusammen mit anderen Abfällen erfolgen, der Weg dorthin muss aber nachgewiesen werden. POP müssen nach den Vorgaben der EU-POP-Verordnung wegen ihrer schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschlossen und zerstört werden. Alle POP-haltigen Abfälle werden nur dann als „gefährlicher Abfall“ eingestuft, wenn dies auch EU-rechtlich geboten ist. Das heißt, in den Abfällen müssen die jeweiligen gesetzlichen Grenzwerte für die POP überschritten werden. Gleichzeitig wird mit der Verordnung sichergestellt, dass POP-haltige Abfälle unabhängig von ihrer Einstufung als gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall in vergleichbarem Maße getrennt gesammelt werden. Gleichwohl dürfen sie wie bisher in entsprechenden Entsorgungsanlagen vermischt werden. Durch die Anwendung von Nachweis- und Registerpflichten können die Abfallbehörden der Länder den Entsorgungsweg dieser Abfälle stringent überwachen.
Die in diesem Projekt erarbeiteten Beiträge dienen Deutschland als Vertragsstaat des Stockholmer Übereinkommens bei der Umsetzung des Übereinkommens und der POP -Verordnung. Die Bestandsaufnahme der gelisteten Stoffe und Ausnahmen sowie ein vergleichender Überblick über die Berichterstattung dienen als Information für die Erstellung des nächsten nationalen Umsetzungsplans, ebenso wie die Verknüpfung von Themen der Chemikaliensicherheit und Anlagentechnik sowie Abfall, Zusammenhänge zwischen Stockholmer, Basler und Rotterdamer Übereinkommen mit der EU POP-Verordnung . Das im Projekt entwickelte Recherche-Tool trägt zur Identifizierung potenzieller POP im Rahmen von Genehmigungsverfahren bei. Veröffentlicht in Texte | 93/2019.
Eine Voraussetzung für die Festlegung von Grenzwerten ist die detaillierte Kenntnis über das Vorhandensein der Schadstoffe in Abfällen, Erzeugnissen sowie Recyclingprodukten. In dem Vorhaben wurden Daten über das Vorkommen von Hexabromcyclododekan (HBCD), Hexachlorbutadien ( HCBD ), Polychlorierten Naphthalinen ( PCN ), Pentachlorphenol ( PCP ) und kurzkettigen chlorierten Paraffinen ( SCCP ) in relevanten Abfällen, Erzeugnissen und Recyclingprodukten in Deutschland erhoben und eine Schätzung über die Mengen an POP -haltigen Abfällen und Recyclingstoffen vorgenommen. Auf der Grundlage der Daten wurden Vorschläge für die Grenzwerte des Anhangs IV der POP-Verordnung sowie für bestimmte Entsorgungswege abgeleitet, die einerseits eine möglichst weitgehende Ausschleusung von Schadstoffen gewährleisten und andererseits umweltgerechte Recyclingprozesse ermöglichen. Veröffentlicht in Texte | 34/2015.
Dieses Gutachten hat das Öko-Institut e.V. in Zusammenarbeit mit IUW-Integrierte Umweltberatung und POPs Environmental Consulting im Auftrag des Umweltbundesamts durchgeführt. Ziel war es noch fehlende Informationen zur Verwendung von PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) in der Galvanik zu erheben und für die Berichterstattung an die Europäische Kommission nach Artikel 12 der EUPOP-Verordnung zusammenzustellen. Die Verwendung von PFOS in der Galvanik wird in der EU für "nicht dekoratives Hartverchromen in geschlossenen Kreislaufsystemen" erlaubt. In dem vorliegenden Gutachten wird anhand von fünf real existierender Galvanik-Anlagen aufgezeigt, welche Kennzeichen ein geschlossenes Kreislaufsystem aufweist und welche Maßnahmen zur Verlän-gerung der Kreislaufführung einsetzbar sind. Die Daten der Referenzanlagen wurden anhand eines mit dem Umweltbundesamt abgestimmten Interviewleitfadens überwiegend vor Ort erhoben und fließen anonymisiert in den Bericht ein. Ferner wird der Begriff des "nicht-dekorativen Hartverchromens" kritisch beleuchtet und mit den alternativen Begriffen "Funktionales Verchromen" bzw. "Funktionales Verchromen mit dekorativem Charakter" verglichen. Zudem wird ein Überblick über mögliche Ersatzstoffe für PFOS gegeben. Die Risiken hinsichtlich Abbaubarkeit, Persistenz und Ökotoxizität bei der Verwendung dieser Einsatzstoffe sind noch nicht abschätzbar, da nicht ausreichend getestet wurde. Eine stärkere Bekanntmachung bestehender, fluor-freier Tensid-Alternativen (z.B. in Form von Stakeholder-Anhörungen) würde die Transparenz in der Diskussion erhöhen. Es ist ebenfalls davon auszugehen, dass eine forcierte öffentliche Promotion des Themas den Prozess zur Substitution der PFOS in der Galvanik erheblich beschleunigen würde. In diesem Gutachten werden weitere Ergebnisse und ein Ausblick mit einem entwickelten Vorschlag zur Aktualisierung der POP-Verordnung dargestellt. Quelle: Forschungsbericht
Daten zu POP-Vorkommen im Saarland.
Da die Verwendung von PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in Feuerlöschschäumen zunehmend reguliert wird, rückt die Umstellung auf fluorfreie Schaummittel in den Fokus. Der Umstellungsprozess bringt allerdings für Besitzende und Anwendende von Feuerlöschschäumen viele Fragen mit sich:Sind die bei uns vorhandenen und/oder verwendeten Schäume von den Regelungen betroffen? Wie erkennen wir das?Was ist zu tun und wieviel Zeit haben wir dafür?Was muss analysiert werden?Wie muss die Anlage gereinigt werden?Wie werden die nicht mehr benötigten Schäume entsorgt?Der Leitfaden des Umweltbundesamtes hat sich dieser Fragen angenommen. So werden aktuelle und zukünftige Regelungen zu PFAS in Feuerlöschschäumen zusammengefasst und ein Überblick über mögliche Analysemethoden, Reinigungs- und Entsorgungsverfahren gegeben.
Ziel des FuE-Vorhabens war es, Deutschland als Vertragsstaat des Stockholmer Übereinkommens bei der Umsetzung des Übereinkommens und der EU-POP-Verordnung 850/2004 zu unterstützen. Zur Stärkung des nationalen Netzwerkes wurde eine an die Bundesländer adressierte Fragebogenaktion zu den Überwachungs- und Berichtspflichten sowie zum Informationsfluss bzgl. POP durchgeführt und ein Workshop mit Vertreter_innen des Bundes und der Länder veranstaltet. Zur Stärkung der UBA-internen Zusammenarbeit wurde ebenfalls ein Workshop organisiert. Fachliche Beiträge zur Unterstützung der internationalen Arbeit des UBA beinhalteten eine maßgebliche Mitwirkung am Entwurf des Risikomanagement-Dossiers für den POP-Kandidaten PFOA, dessen Salze und verwandte Verbindungen, die Bestandsaufnahme aller Ausnahmen von Stoffverboten und Beschränkungen sowie einen vergleichenden Überblick über die Berichterstattung nach EU-POP-Verordnung und die Erstellung des Nationalen Durchführungsplans (NIP). UBA und BMU wurden zudem beim Verfahren zur Neufassung der EU-POP-Verordnung (Recast) unterstützt. Zusätzlich wurde ein Toolkit entwickelt, das zur effizienten Identifizierung potenzieller POP im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel und Biozide beiträgt. Quelle: Forschungsbericht
Zur Erfüllung von Berichtspflichten zum Stockholmer Übereinkommen zur Begrenzung persistenter organischer Schadstoffe (POPs) und um zur EU-POP-Verordnung beizutragen, sollen die Emissionen an POPs (z.B. PCDD/F, PCB, PAK, u. a.) aus Anlagen der Abfallwirtschaft und Krematorien ermittelt werden. Die Erhebung der Emissionsdaten wird in diesem Rahmen sowohl auf Basis von Literaturrecherchen als auch durch Emissionsmessungen an Praxisanlagen durchgeführt. Die Untersuchungen sollen jeweils an mindestens vier Abfallverbrennungsanlagen, Klärschlammverbrennungsanlagen, Altholzverbrennungsanlagen und Krematorien mit repräsentativen Messungen erfolgen. Bei der Auswahl der Anlagen wurde darauf geachtet, dass die Anlagen mit unterschiedlicher Abgasreinigung arbeiten, sodass die Ergebnisse möglichst repräsentativ für den gesamten Anlagenpark in Deutschland sind.<BR>Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/
Eine Voraussetzung für die Festlegung von Grenzwerten ist die detaillierte Kenntnis über das Vorhandensein der Schadstoffe in Abfällen, Erzeugnissen sowie Recyclingprodukten. In dem Vorhaben wurden Daten über das Vorkommen von Hexabromcyclododekan (HBCD), Hexachlorbutadien (HCBD), Polychlorierten Naphthalinen (PCN), Pentachlorphenol (PCP) und kurzkettigen chlorierten Paraffinen (SCCP) in relevanten Abfällen, Erzeugnissen und Recyclingprodukten in Deutschland erhoben und eine Schätzung über die Mengen an POP-haltigen Abfällen und Recyclingstoffen vorgenommen. Auf der Grundlage der Daten wurden Vorschläge für die Grenzwerte des Anhangs IV der POP-Verordnung sowie für bestimmte Entsorgungswege abgeleitet, die einerseits eine möglichst weitgehende Ausschleusung von Schadstoffen gewährleisten und andererseits umweltgerechte Recyclingprozesse ermöglichen.<BR>Quelle: www.umweltbundesamt.de/
Zuständige Behörde für den Vollzug des Chemikaliengesetzes (ChemG) und der darauf beruhenden Rechtsverordnungen sowie von EG-Verordnungen, die Rechtsgebiete des ChemG berühren, ist die Landesdirektion Sachsen. Die Aufgaben der Umweltverwaltung im Bereich Chemikalien betreffen insbesondere die Überprüfung der Einhaltung der - EU-Chemikalienverordnung REACH (Registrierpflichten für Stoffe, Zulassungspflichten für besonders besorgniserregende Stoffe, Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens, Herstellens und Verwendens bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse) - Chemikalien-Ozonschichtverordnung sowie der Verordnung (EG) 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, - Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung), - Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) - Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV), - Biozid-Regelungen - Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) sowie - Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften verbraucherrelevanter Produkte. Gute Laborpraxis: Für die Leitung der GLP-Inspektorenkommission des Freistaates Sachsen, die Koordinierung der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Guten Laborpraxis (GLP) sowie die Erteilung von GLP-Bescheinigungen ist das SMUL zuständig.
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