Das Projekt "Ressortforschungsplan 2024, Identifikation des Vorkommens von neu gelisteten POP und POP-Kandidaten in Abfällen und Ableitung von Empfehlungen für Grenzwerte und umweltgerechte Behandlungsmethoden" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ramboll Deutschland GmbH.Derzeit befinden sich neue POP im Verfahren zur Aufnahme in das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe. Die Aufnahme neuer POP in das Stockholmer Übereinkommen wirkt sich direkt auf die EU POP-Verordnung ((EU) 2019/1021) aus, die in den EU Mitgliedsstaaten unmittelbar gültig ist. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass eine möglichst frühzeitige Information darüber, welche Abfälle mit welchem POP-Gehalten betroffen sind, essentiell für den abfallwirtschaftlichen Vollzug in Deutschland ist. Von Relevanz für die Abfallwirtschaft sind insbesondere neue POP mit breiten Anwendungsbereichen u.a. im Bereich der Kunststoffe. Daneben spielen auch POP eine Rolle deren Grenzwerte zukünftig verschärft werden wie die Dioxine/ Furane. Vorschläge zu weiteren möglicherweise relevanten POP werden fortlaufend im POP-Review-Committee (POP-RC) diskutiert. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel des Vorhabens, diese und ggf. weitere potenzielle, neue POP-Stoffe durch gezielte Recherche und Laboranalysen in Abfällen zu identifizieren und zu quantifizieren. Im Ergebnis sollen Grenzwerte auf wissenschaftlicher Basis hergeleitet werden. Dabei sollen alle relevanten Rechtgebiete mit betrachtet werden.
Da die Verwendung von PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in Feuerlöschschäumen zunehmend reguliert wird, rückt die Umstellung auf fluorfreie Schaummittel in den Fokus. Der Umstellungsprozess bringt allerdings für Besitzende und Anwendende von Feuerlöschschäumen viele Fragen mit sich:Sind die bei uns vorhandenen und/oder verwendeten Schäume von den Regelungen betroffen? Wie erkennen wir das?Was ist zu tun und wieviel Zeit haben wir dafür?Was muss analysiert werden?Wie muss die Anlage gereinigt werden?Wie werden die nicht mehr benötigten Schäume entsorgt?Der Leitfaden des Umweltbundesamtes hat sich dieser Fragen angenommen. So werden aktuelle und zukünftige Regelungen zu PFAS in Feuerlöschschäumen zusammengefasst und ein Überblick über mögliche Analysemethoden, Reinigungs- und Entsorgungsverfahren gegeben.
Das Projekt "Beste verfügbare Techniken (BVT): Teilvorhaben 3: BVT für die PFOS-Substitution in der Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen sowie Analyse der alternativen Substanzen zu PFOS beim Einsatz in Anlagen zur Verchromung und Kunststoffbeize" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: IUW - Integrierte Umweltberatung.Zur Unterdrückung von Chrom(VI)-haltigen Sprühnebeln bei der Verchromung von Metallen oder Kunststoffen bzw. beim Beizen von Kunststoffen wurde bisher flächendeckend PFOS eingesetzt. Mit der Streichung einzelner spezifischen Ausnahmeregelungen für PFOS in der POP-Verordnung darf PFOS seit August 2015 nur noch beim Hartverchromen in geschlossenen Kreisläufen eingesetzt werden. In diesem Rahmen erfolgte eine breite Umstellung auf PFOS-freie Netzmittel, auch bei der Hartverchromung. Eingesetzt werden in der Regel per- & polyfluorierte Verbindungen, zu deren Umweltverhalten oft nur sehr wenig bekannt ist. Alternativ wäre es möglich ganz auf den Einsatz von Netzmitteln zu verzichten, wenn kein Chrom(VI) mehr eingesetzt werden würde. Die Branche Oberflächenbehandlung ist sehr divers & schlecht über vorliegende Daten charakterisierbar. Zu Beginn des Projektes sollen auf nationaler Ebene daher Daten zur Zahl, Alter und Größe von Anlagen, die Kunststoff beizen & Oberflächen verchromen erhoben werden. Dabei ist auch wichtig zu wissen, ob dekorativ oder funktional verchromt wird, da hier sowohl die EU-POP-Verordnung als auch die Stockholm-Konvention unterschiedliche Anforderungen stellen. Um die besten verfügbaren Techniken beim Verchromen sowie Kunststoffbeizen definieren zu können muss ein Überblick über die eingesetzten Anlagentechnologien für Cr(VI)-freie Verfahren erarbeitet & mit Hilfe von Anlagendaten beschrieben werden, so dass auch eine Nutzung im Sevilla-Prozess möglich ist. Für die Verfahren, die nicht auf den Einsatz von Cr(VI) verzichten können, ist es ebenfalls wichtig einen konkreten Überblick über die eingesetzten Netzmittel sowie insbesondere auch eine Einschätzung der Gründe für die weitere Nutzung von Cr(VI) zu erhalten. Hierbei ist die Kenntnis über die konkrete im Netzmittel verwendete fluorierte Verbindung erforderlich, um die Umweltauswirkung so konkret wie möglich abschätzen zu können. Die Informationen können anschließend für REACh genutzt werden.
Die in diesem Projekt erarbeiteten Beiträge dienen Deutschland als Vertragsstaat des Stockholmer Übereinkommens bei der Umsetzung des Übereinkommens und der POP -Verordnung. Die Bestandsaufnahme der gelisteten Stoffe und Ausnahmen sowie ein vergleichender Überblick über die Berichterstattung dienen als Information für die Erstellung des nächsten nationalen Umsetzungsplans, ebenso wie die Verknüpfung von Themen der Chemikaliensicherheit und Anlagentechnik sowie Abfall, Zusammenhänge zwischen Stockholmer, Basler und Rotterdamer Übereinkommen mit der EU POP-Verordnung . Das im Projekt entwickelte Recherche-Tool trägt zur Identifizierung potenzieller POP im Rahmen von Genehmigungsverfahren bei. Veröffentlicht in Texte | 93/2019.
Das Projekt "Klärung zusätzlicher Aspekte zur Aufstellung von Behandlungsanforderungen von Elektroaltgeräten im Rahmen einer geplanten Behandlungsverordnung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Dr. Brüning Engineering UG.Ausgangslage: Das ElektroG enthält in § 24 Nr. 2 die Ermächtigung weitergehende Anforderungen an die Behandlung von Altgeräten festzulegen (sogenannte Behandlungsverordnung). Dafür stellte das UBA Empfehlungen für Behandlungsanforderungen auf. In dem Bericht konnten nicht alle Aspekte vollumfänglich ausgearbeitet werden, sodass einige Behandlungsanforderungen eine weitere Konkretisierung erfordern. Außerdem sind bisher keine Behandlungsanforderungen an Lampen erarbeitet worden. Ziel und Methodik: Von großer Bedeutung sind als erster Schwerpunkt weitere Laboranalysen zu Flammschutzmittelgehalten ausgewählter Kunststofffraktionen durchzuführen. Sie sollen dazu dienen, eine 'Verdachtsliste für Altgeräte mit nach POP-Verordnung relevanten bromierten Flammschutzmitteln' aufzustellen, sodass diese vor einer Zerkleinerung vom Abfallstrom separiert werden. Messungen zur Bromgesamtkonzentration von Kunststofffraktionen sollen eine Entscheidung zulassen, ob auf einen Bromgesamtwert wie bei CENELEC abgestellt werden kann und bei welchem ppm Wert er anzusetzen wäre. Außerdem sollen als zweiter Schwerpunkt konkrete Behandlungsanforderungen an Lampen abgeleitet und diskutiert werden, die u.a. bereits beim Lampenfachgespräch am 08.03.2017 identifiziert wurden. Aufbauend auf das Lampenfachgespräch sind weitere Nachgespräche mit allen Akteuren auch zum Monitoring sowie der Festsetzung von Grenzwerten bei der Lampenbehandlung notwendig. Die Hg-Belastung des Lampenabfallinputs und der Output-Fraktionen sowie auftretende Emissionen bei der Behandlung von Lampen sind u.a. zu untersuchen.
Das Projekt "POP-IMPLEMENT: Beiträge zur Umsetzung der Stockholm-Ziele (Beschränkung und Eliminierung) für relevante Anwendungen bestimmter POPs" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Gewässerkunde.Ziel des FuE-Vorhabens war es, Deutschland als Vertragsstaat des Stockholmer Übereinkommens bei der Umsetzung des Übereinkommens und der EU-POP-Verordnung 850/2004 zu unterstützen. Zur Stärkung des nationalen Netzwerkes wurde eine an die Bundesländer adressierte Fragebogenaktion zu den Überwachungs- und Berichtspflichten sowie zum Informationsfluss bzgl. POP durchgeführt und ein Workshop mit Vertreter*innen des Bundes und der Länder veranstaltet. Zur Stärkung der UBAinternen Zusammenarbeit wurde ebenfalls ein Workshop organisiert. Fachliche Beiträge zur Unterstützung der internationalen Arbeit des UBA beinhalteten eine maßgebliche Mitwirkung am Entwurf des Risikomanagement-Dossiers für den POP-Kandidaten PFOA, dessen Salze und verwandte Verbindungen, die Bestandsaufnahme aller Ausnahmen von Stoffverboten und Beschränkungen sowie einen vergleichenden Überblick über die Berichterstattung nach EU-POP-Verordnung und die Erstellung des Nationalen Durchführungsplans (NIP). UBA und BMU wurden zudem beim Verfahren zur Neufassung der EU-POP-Verordnung (Recast) unterstützt. Zusätzlich wurde ein Toolkit entwickelt, das zur effizienten Identifizierung potenzieller POP im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel und Biozide beiträgt.
Ziel des FuE-Vorhabens war es, Deutschland als Vertragsstaat des Stockholmer Übereinkommens bei der Umsetzung des Übereinkommens und der EU-POP-Verordnung 850/2004 zu unterstützen. Zur Stärkung des nationalen Netzwerkes wurde eine an die Bundesländer adressierte Fragebogenaktion zu den Überwachungs- und Berichtspflichten sowie zum Informationsfluss bzgl. POP durchgeführt und ein Workshop mit Vertreter_innen des Bundes und der Länder veranstaltet. Zur Stärkung der UBA-internen Zusammenarbeit wurde ebenfalls ein Workshop organisiert. Fachliche Beiträge zur Unterstützung der internationalen Arbeit des UBA beinhalteten eine maßgebliche Mitwirkung am Entwurf des Risikomanagement-Dossiers für den POP-Kandidaten PFOA, dessen Salze und verwandte Verbindungen, die Bestandsaufnahme aller Ausnahmen von Stoffverboten und Beschränkungen sowie einen vergleichenden Überblick über die Berichterstattung nach EU-POP-Verordnung und die Erstellung des Nationalen Durchführungsplans (NIP). UBA und BMU wurden zudem beim Verfahren zur Neufassung der EU-POP-Verordnung (Recast) unterstützt. Zusätzlich wurde ein Toolkit entwickelt, das zur effizienten Identifizierung potenzieller POP im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel und Biozide beiträgt. Quelle: Forschungsbericht
Am 7. Juni 2017 verabschiedete das Bundeskabinett eine Verordnung, die den Umgang mit Abfällen regelt, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten. Das betrifft zurzeit vor allem Dämmplatten mit dem Flammschutzmittel HBCD. Der Vorschlag des Bundesumweltministeriums sieht vor, solche Abfälle zukünftig getrennt zu sammeln. Die direkte Entsorgung in Verbrennungsanlagen darf zwar zusammen mit anderen Abfällen erfolgen, der Weg dorthin muss aber nachgewiesen werden. POP müssen nach den Vorgaben der EU-POP-Verordnung wegen ihrer schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschlossen und zerstört werden. Alle POP-haltigen Abfälle werden nur dann als „gefährlicher Abfall“ eingestuft, wenn dies auch EU-rechtlich geboten ist. Das heißt, in den Abfällen müssen die jeweiligen gesetzlichen Grenzwerte für die POP überschritten werden. Gleichzeitig wird mit der Verordnung sichergestellt, dass POP-haltige Abfälle unabhängig von ihrer Einstufung als gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall in vergleichbarem Maße getrennt gesammelt werden. Gleichwohl dürfen sie wie bisher in entsprechenden Entsorgungsanlagen vermischt werden. Durch die Anwendung von Nachweis- und Registerpflichten können die Abfallbehörden der Länder den Entsorgungsweg dieser Abfälle stringent überwachen.
Am 23./24.11.2017 fand in Koblenz in den Räumen der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) ein Workshop zur Umsetzung des Stockholmer Übereinkommens in Deutschland statt. Ziel des Stockholmer Übereinkommens und der POP -Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe) ist die Beseitigung bzw. deutliche Reduzierung persistenter organischer Schadstoffe (POPs) in den anthropogenen Stoffkreisläufen und in der Umwelt. Neu in das Übereinkommen aufgenommene Stoffe stellen neue Herausforderungen an die praktische Umsetzung sowie die Datenerhebung und die Erfüllung der Berichtspflichten nach der Stockholm-Konvention und der POP-Verordnung dar. HBCD, PBDE , PFOS und Co Wie geht es weiter mit HBCD, PBDE, PFOS und Co? Was können wir aus der bisherigen Praxis lernen? Diesem Thema widmete sich der im Rahmen eines UBA -Projektes organisierte Workshop. Die Veranstaltung soll dazu beitragen, eine wirksam vernetzte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu erreichen, um die künftigen Anforderungen gemeinsam zu meistern. Die Einladung richtete sich vor allem an Behördenvertreter/innen aus Bund und Ländern, die sich im Rahmen der Überwachung von Anlagen, Produkten und Abfällen sowie des Umweltmonitorings mit dem Thema POPs befassen.
Daten zu POP-Vorkommen im Saarland.
Origin | Count |
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Bund | 19 |
Land | 7 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 8 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 7 |
unbekannt | 8 |
License | Count |
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geschlossen | 13 |
offen | 11 |
unbekannt | 2 |
Language | Count |
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Deutsch | 26 |
Englisch | 2 |
Resource type | Count |
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Keine | 9 |
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Topic | Count |
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