<p>Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) zeigen, dass die spezifischen Treibhausgas-Emissionsfaktoren im deutschen Strommix im Jahr 2024 weiter gesunken sind. Hauptursachen sind der gestiegene Anteil erneuerbarer Energien, der gesunkene Stromverbrauch infolge der wirtschaftlichen Stagnation und dass mehr Strom importiert als exportiert wurde.</p><p>Pro Kilowattstunde des in Deutschland verbrauchten Stroms wurden im Jahr 2024 bei der Erzeugung durchschnittlich 363 Gramm CO2 ausgestoßen. 2023 lag dieser Wert bei 386 und 2022 bei 433 Gramm pro Kilowattstunde. Vor 2021 wirkte sich der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien positiv auf die Emissionsentwicklung der Stromerzeugung aus und trug wesentlich zur Senkung der spezifischen Emissionsfaktoren im Strommix bei. Die wirtschaftliche Erholung nach dem Pandemiejahr 2020 und die witterungsbedingte geringere Windenergieerzeugung führten zu einer vermehrten Nutzung emissionsintensiver Kohle zur Verstromung, wodurch sich die spezifischen Emissionsfaktoren im Jahr 2021 erhöhten. Dieser Effekt beschleunigte sich noch einmal im Jahr 2022 durch den verminderten Einsatz emissionsärmerer Brennstoffe für die Stromproduktion und den dadurch bedingten höheren Anteil von Kohle.</p><p>2023 und fortgesetzt 2024 führte der höhere Anteil erneuerbarer Energien, eine Verminderung des Stromverbrauchs infolge der wirtschaftlichen Stagnation sowie ein Stromimportüberschuss zur Senkung der spezifischen Emissionsfaktoren: Der Stromhandelssaldo wechselte 2023 erstmals seit 2002 vom Exportüberschuss zum Importüberschuss. Es wurden 9,2 Terawattstunden (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=TWh#alphabar">TWh</a>) mehr Strom importiert als exportiert. Dieser Trend setzt sich im Jahr 2024 fort. Der Stromimportüberschuss stieg auf 24,4 TWh. Die durch diesen Stromimportüberschuss erzeugten Emissionen werden nicht der deutschen Stromerzeugung zugerechnet, da sie in anderen berichtspflichtigen Ländern entstehen. Die starke Absenkung des spezifischen Emissionsfaktors im deutschen Strommix ab dem Jahr 2023 ist deshalb nur bedingt ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a> der Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen des Stromsektors.</p><p>Die Entwicklung des Stromverbrauchs in Deutschland</p><p>Der Stromverbrauch stieg seit dem Jahr 1990 von 479 Terawattstunden (TWh) auf 583 TWh im Jahr 2017. Seit 2018 ist erstmalig eine Verringerung des Stromverbrauchs auf 573 TWh zu verzeichnen. Mit 513 TWh wurde 2020 ein Tiefstand erreicht. Im Jahr 2021 ist ein Anstieg des Stromverbrauchs infolge der wirtschaftlichen Erholung nach dem ersten Pandemiejahr auf 529 TWh zu verzeichnen, um 2022 wiederum auf 516 TWh und 2023 auf 454 TWh zu sinken. Dieser Trend setzt sich 2024 mit einem Stromverbrauch von 439 TWh fort. Der Stromverbrauch bleibt trotz konjunktureller Schwankungen und Einsparungen infolge der Auswirkungen der Pandemie und des russischen Angriffskrieges in der Ukraine auf hohem Niveau.</p><p>Datenquellen</p><p>Die vorliegenden Ergebnisse der Emissionen in Deutschland leiten sich aus der Emissionsberichterstattung des Umweltbundesamtes für Deutschland, Daten der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik, Daten der Arbeitsgemeinschaft für Energiebilanzen e.V. auf der Grundlage amtlicher Statistiken und eigenen Berechnungen für die Jahre 1990 bis 2022 ab. Für das Jahr 2023 liegen vorläufige Daten vor. 2024 wurde geschätzt.</p><p>Hinweis: Die im Diagramm gezeigten Daten sind in der Publikation "Entwicklung der spezifischen Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommix in den Jahren 1990 - 2024" zu finden.</p>
Naturbezogene Freizeitaktivitäten haben sich zu einem Massenphänomen entwickelt. Auch in Deutschland ist der Aufenthalt in der Natur eine immer beliebter werdende Freizeitbeschäftigung und für viele Menschen spielt das Erleben von Natur eine wichtige Rolle für das Wohlbefinden. Die Freizeitaktivitäten in der Natur reichen vom Spazierengehen über "Fotosafaris" oder Geocaching bis hin zur Ausübung diverser Natursportarten. Soziale Netzwerke wie Instagram oder Outdoorplattformen wie Komoot fördern eine Besucherkonzentration an bestimmten Orten mit zum Teil gravierenden Auswirkungen auf die Natur und die ansässige Bevölkerung. Nicht zuletzt hat die Corona-Pandemie mit Reise- und Kontaktbeschränkungen zum Ansturm auf die heimische Natur und damit zur Verschärfung bereits zuvor bestehender Probleme beigetragen. Zudem wurde ein verändertes Besucherprofil während der Pandemie festgestellt, da mehr Personen mit einem geringen Umweltbewusstsein in der Natur unterwegs waren als vor der Pandemie. Abnehmende Sensibilität und Gleichgültigkeit führen zu einem problematischen Besucherverhalten sowohl in ökologischer als auch in sozialer Hinsicht, weshalb über geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation nachgedacht werden muss. Hierfür sind Besucherlenkungsmaßnahmen ein geeignetes Mittel, wobei zwei Maßnahmenbündel zur Verfügung stehen: eines, das auf die Vermeidung von Besucherkonzentrationen in sensiblen Gebieten abzielt, und eines, das anstrebt, das Besucherverhalten positiv im Sinne des Natur- und Umweltschutzes zu beeinflussen.
Im Rahmen dieses Projektes soll eine Bestandsaufnahme der Belüftung und Lüftungsmaßnahmen in Gebäuden in Deutschland erstellt werden. Hierbei soll detailliert dargestellt werden, wie groß der Anteil an Gebäuden ist, die bereits mit mechanischer Lüftungstechnik ausgestattet sind, welche Art von Technologie eingesetzt wird und wie die Lüftungskonzepte aussehen. Darüber hinaus sollen die Raumnutzenden mit Hilfe eines Fragebogens befragt werden, ob sie die Lüftungskonzepte umsetzen und ob sich das persönliche Lüftungsverhalten durch die Corona Pandemie verändert hat. Anhand der Erfassungs- und der Befragungsergebnisse sollen Vorschläge erarbeitet werden, die die Akzeptanz von raumlufttechnischen Anlagen sowie die Umsetzung von Lüftungskonzepten verbessern. Hierbei sollen die verschiedenen Ebenen des Gebäudeinhabers/Gebäudebetreiber und Raumnutzender beachtet werden.
Der bisher zwischen dem Land Berlin und der BVG bestehende Verkehrsvertrag endete zum 31. August 2020. Das Land hat einen „neuen“ Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrs- und Infrastrukturleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre in Berlin für den Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 31. August 2035 als Gesamtleistung direkt an die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) vergeben. Dieser Verkehrsvertrag ist die vertragliche Umsetzung des 2019 vom Senat beschlossenen Nahverkehrsplans und dessen geplanten Investitionen in neue Fahrzeuge, Erweiterung der Netze, Verdichtung der Takte und den Qualitätsanforderungen. Bild: SenMVKU Qualitätsvorgaben des BVG-Verkehrsvertrags Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger kontrolliert die Leistungserbringung und Qualität und berichtet darüber. Grundlage sind Daten, die von der BVG erhoben und monatlich an den Aufgabenträger übermittelt werden. Wir veröffentlichen hier aktuelle Daten für zentrale Qualitätskennziffern. Weitere Informationen Auf die Folgen der Corona-Pandemie für die Einnahmesituation der BVG wurde – wie bei anderen Landesbetrieben – mit einer Zusage zum Schadensausgleich reagiert. Durch die besondere Situation, dass der neue Vertrag in Verhandlung war und eine Neukalkulation unter Berücksichtigung der Folgen der Pandemie bis zum Sommer 2020 aufgrund der Unsicherheit über Folgen und Verlauf gar nicht möglich war, wurden der BVG die pandemiebedingten Einnahmeausfälle durch das Land bis zur ersten Revision im Jahr 2024/2025 ersetzt. Im Juli 2020 wurde zunächst ein Mantelvertrag mit allen Vorgaben zu Fahrplanangebot und Vergütung geschlossen, auf dessen Grundlage die Liniengenehmigungsverfahren durchgeführt werden konnten. Dieser Mantelvertrag mit dem zu großen Teilen fertiggestellten Verkehrsvertrag als Annex 3 ist seit 1. September 2020 in Kraft. Im Dezember 2020 wurde der Verkehrsvertrag mit den dann ausverhandelten restlichen Bestandteilen finalisiert. Mit dem Verkehrsvertrag werden wichtige Zukunftsthemen abgebildet. Dazu zählt: Das Fahrplanangebot folgt bis 2030 dem Wachstumspfad des Nahverkehrsplans. Der Schienenfahrzeugpark der BVG wird in der Vertragslaufzeit runderneuert. Das Qualitätssteuerungssystem wird verbessert (inklusive Bonus-/Malus-System). Der Vertrag ist insbesondere auf ein erweitertes Straßenbahnnetz ausgerichtet. Erstmals wird eine Mobilitätsgarantie bei fehlender oder gestörter Barrierefreiheit eingeführt. Zur Beschleunigung des ÖPNV sind verbesserte Prozesse vereinbart. Vertraglich geregelt wurden zudem der Prozess und die wesentlichen Bausteine der sukzessiven Dekarbonisierung des BVG-Busbetriebs bis zum Jahr 2030. Der Betrieb von 227 E-Bussen war bereits im Mantelvertrag enthalten (Basispaket mit Zuschussbedarf). Neu konzipiert wurde in den letzten Verhandlungen ein Paket „Elektromobilität 2025“. Dieses legt einen Schwerpunkt auf die bis Mitte der 20er-Jahre erforderliche Entwicklung der Infrastruktur und soll zudem weitere Gelenkbusse und auch Doppelgelenkbusse beinhalten. Das Land finanziert dabei direkt die Mehrkosten der Beschaffung der E-Busse sowie die Ladeinfrastruktur. Neu und bundesweit einmalig ist die mit den Verkehrsbetrieben vereinbarte Mobilitätsgarantie. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sollen künftig auch etwa bei Ausfall von Fahrstühlen oder anderen Hindernissen garantiert und ohne zusätzliche Kosten an ihr Ziel kommen können. Die BVG entwickelte hier im Auftrag des Landes in Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sowie anderen Verkehrsunternehmen und dem VBB ein Umsetzungskonzept mit der Finanzierung bis Ende 2025, welches als Pilotprojekt im Herbst 2023 gestartet wurde und stufenweise bis März 2025 auf die ganze Stadt ausgedehnt wurde. Derzeit finden Überlegungen zur Weiterführung statt. Das Interesse der Öffentlichkeit an den Inhalten des BVG-Verkehrsvertrages ist groß, er ist öffentlich zugänglich.
<p>Im Personen- und im Güterverkehr steigen Fahrleistung und Verkehrsleistung über die Jahre in ihrer Tendenz an. In den Pandemiejahren 2020 und 2021 sanken beide Parameter im Personenverkehr im Vergleich zu den Vorjahren. Im Güterverkehr sank im Jahr 2023 die Verkehrsleistung bei allen Verkehrsträgern.</p><p>Anmerkung</p><p><strong>Die Pandemiejahre 2020 und 2021 sind bezüglich eines Vergleichs mit den Vorjahren als Ausnahmejahre zu betrachten. Ein genereller Trend </strong><strong>ist hieraus nicht ableitbar</strong><strong>.</strong></p><p>Fahrleistung im Personen- und Güterverkehr</p><p>Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=Fahrleistung#alphabar">Fahrleistung</a> aller Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr stieg in Deutschland von 1991 bis 2019 um ca. 31,5 %. Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=Fahrleistung#alphabar">Fahrleistung</a> des Personenverkehrs nahm in diesem Zeitraum um 29 % zu, die des Güterverkehrs um 69 %. Der sprunghafte Anstieg der Fahrleistung der Lkw ist für die Umwelt besonders problematisch, da diese pro gefahrenen Kilometer deutlich höhere Luftschadstoff- und Lärmemissionen als Pkw verursachen (siehe Abb. „Gesamtfahrleistungen im Straßenverkehr nach Kraftfahrzeugarten“). Ab dem Pandemiejahr 2020 zeichnet sich ein leicht verändertes Bild ab: Die Fahrleistung aller Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr sank um 9,5 % gegenüber dem Vorjahr, sie blieb auch 2021 auf einem ähnlichen Niveau. Ab 2022 stieg sie wieder an, lag aber 2023 immer noch 4,8 % unterhalb des Niveaus von 2019.</p><p>Personenverkehr</p><p>Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Verkehrsleistung#alphabar">Verkehrsleistung</a> im Personenverkehr erhöhte sich zwischen den Jahren 1991 und 2019 um fast 34 %, sank im Jahr 2020 um 21,2 % zum Vorjahr und stieg ab 2021 wieder an. In 2023 lag sie noch um 5,5 % unterhalb des Niveaus von 2019. Der motorisierte Individualverkehr mit Pkw und Krafträdern nahm bis 2019 um etwa 28,6 % zu, sank 2020 um 12,9 % und stieg in den folgenden drei Jahren um 3 bis 5 % im Vergleich zum Vorjahr an. Der Verkehr mit Pkw und Krafträdern behielt seine dominierende Stellung: Sein Anteil (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=Modal_Split#alphabar">Modal Split</a>) an der gesamten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Personenverkehrsleistung#alphabar">Personenverkehrsleistung</a> ging von 1991 (81,6 %) bis 2019 (78,4 %) kaum zurück und stieg pandemiebedingt in 2020 und 2021 sogar auf den Höchstwert von jeweils rund 87 %. Im Jahr 2023 sank der Anteil wieder auf 79,4 % (siehe Abb. „Personenverkehr: motorisierte Verkehrsleistung nach Verkehrsmitteln in Deutschland“).</p><p>___<br> * ab 2017 Neuberechnung der Fahrleistungs- und Verbrauchsberechnung und des Personenverkehrsmodells, hier Verkehr mit Pkw, mot. Zweirädern etc. Einschl. Taxi- und Mietwagenverkehr<br> ** zum Teil vorläufige Werte, die ausgewiesenen Daten für den Liniennahverkehr (insbesondere mit Bussen) bilden möglicherweise die tatsächlichen Rückgänge nicht vollständig ab<br> *** Motorisierter Individualverkehr: ab 1994 veränderte Methodik, die zu einer höheren Verkehrsleistung führt<br> **** Luftverkehr: ab 2010 geänderte Erfassungsmethode, es zählt der Inlands-, Gelegenheits- sowie Linienflugverkehr einschließlich Pauschalreiseluftverkehr auf dem Gebiet der EU hinein</p><p>Von 1991 bis 2019 stieg die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Verkehrsleistung#alphabar">Verkehrsleistung</a> im Luftverkehr um rund 218 %. Im Jahr 2020 ist ein starker Einbruch zu verzeichnen (- 74 %) Damit sank die Verkehrsleistung sogar unter das Niveau von 1991. Im Jahr 2023 lag sie noch 20,2 % unterhalb des Höchstwertes von 2019.</p><p>Beim öffentlichen Straßenpersonenverkehr und den Bahnen ist dagegen zwischen 1991und 2019 eine deutlich geringere Zunahme von zusammen knapp 30% zu verzeichnen. Der Anteil dieser vergleichsweise weniger umweltbelastenden Verkehrsarten an der Gesamtverkehrsleistung ging in den Jahren von 1991 bis 2002 von 15,8 % auf 13,7 % zurück. Dann stieg er bis 2019 sukzessive auf 15,5 % an. In den Jahren 2020 bis 2021 lag der Anteil bei rund 11 % und stieg in 2023 wieder auf 15,5 % an.</p><p>Wird der nicht-motorisierte Personenverkehr (Fußgänger*Innen, Radfahrende) in die gesamte Verkehrsleistung einbezogen, ergibt sich ein ähnliches Bild: 2022 dominierte der motorisierte Individualverkehr mit einem Anteil von 75,5 % und lag damit eindeutig vor dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=Umweltverbund#alphabar">Umweltverbund</a> mit zusammen 20,3 %. Der Anteil des Umweltverbundes hat sich im Vergleich zum Jahr 2017 nicht verändert. Es fanden lediglich Verschiebungen zwischen den Verkehrsarten statt, z.B. vom Öffentlichen Straßenpersonenverkehr zur Eisenbahn (siehe Abb. „Modal Split der Verkehrsleistung im Personenverkehr einschließlich des nicht motorisierten Verkehrs“). Die Entwicklung des Umweltverbundes thematisiert auch der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-umweltfreundlicher-personenverkehr">Indikator „Umweltfreundlicher Personenverkehr“</a>.</p><p>Der nicht motorisierte Verkehr ist leise und belastet die Umwelt kaum mit Schadstoffen und Treibhausgasen. Fuß- und Radverkehr sind die umwelt- und stadtverträglichsten Fortbewegungsformen, auch Aktive Mobilität genannt. Eine weitere Verlagerung von Wegen, vor allem des motorisierten Individualverkehrs, auf umweltfreundlichere Fortbewegungsformen ist daher erstrebenswert. Die Bundesregierung unterstützt den Radverkehr u.a. durch den Nationalen Radverkehrsplan (NRVP). Der <a href="https://www.bmv.de/nrvp">NRVP 3.0</a> wurde im Jahr 2021 der Öffentlichkeit vorgestellt. Für den Fußverkehr wurden bereits von einigen Bundesländern und Kommunen Strategien entwickelt. Das Land Berlin hat Anfang 2021 das erste Gesetz für Fußgänger und Fußgängerinnen in Deutschland im Rahmen seines Mobilitätsgesetzes beschlossen (<a href="https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrspolitik/mobilitaetsgesetz/">Berliner Mobilitätsgesetz</a> mit Änderung vom 9. Februar 2021). Im Februar 2025 hat auch der Bund eine Fußverkehrsstrategie veröffentlicht (siehe auch „<a href="https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Publikationen/StV/fussverkehrsstrategie.pdf?__blob=publicationFile">Fußverkehrsstrategie</a>“). </p><p>Güterverkehr</p><p>Die inländische Güterverkehrsleistung stieg von 1991 bis 2019 um 75 %. Die größten Zuwächse erzielte der Straßengüterverkehr mit einem Plus von fast 103 % − einer Verdopplung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Verkehrsleistung#alphabar">Verkehrsleistung</a> (siehe Abb. „Güterverkehrsleistung nach Verkehrsträgern in Deutschland“). Dieser Zuwachs ging vor allem zu Lasten der umweltschonenderen Verkehrsmittel Bahn und Binnenschiff. Deren Anteil lag 1991 bei etwa 34,5 % und ist inzwischen auf zusammen 26,1 % in 2023 zurückgegangen (Schienengüterverkehr 20 %, Binnenschifffahrt 6,1 %). Zwischen 2008 und 2009 ist infolge der Wirtschaftskrise die gesamte Güterverkehrsleistung um etwa 11 % gesunken. Die Verkehrsleistung der Binnenschiffe schwankte in den letzten Jahren stark und steht im engen Zusammenhang mit Niedrigwasserereignissen.</p><p>Im Gegensatz zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Personenverkehrsleistung#alphabar">Personenverkehrsleistung</a> sind im Güterverkehr die Auswirkungen der Pandemie weniger spürbar. Die Güterverkehrsleistung ist von 2019 zu 2020 um nur 3,6 % gesunken und erreichte 2021 und 2022 wieder das Niveau von 2019. Im Jahr 2023 verringerte sich die gesamte Güterverkehrsleistung konjunkturbedingt um ca. 5 % - diese Entwicklung betraf alle Verkehrsbereiche.</p><p>Ausgehend von einem niedrigen Niveau im Jahr 1991 hat sich die Verkehrsleistung im Luftverkehr (Fracht- und Luftpost) bis 2023 auf 1,5 Milliarden <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Tonnenkilometer#alphabar">Tonnenkilometer</a> vervierfacht. Im Jahr 2021 erreichte sie mit 1,8 Milliarden Tonnenkilometer den bisherigen Höchstwert. </p><p>___<br> * zum Teil vorläufige Angaben<br> ** ab 1996 nur Rohöl<br> *** Fracht- und Luftpost, ohne Umladungen<br> **** 2016 bis 2022 Revision aufgrund verbesserter Meldedaten</p><p>Weiterführende Informationen</p><p><a href="https://www.bmv.de/nrvp">BMV: Verkehr in Zahlen</a></p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/nachhaltige-mobilitaet/gueterverkehr">Güterverkehr</a></p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/nachhaltige-mobilitaet/oeffentlicher-personennahverkehr">Öffentlicher Personennahverkehr</a></p><p><a href="http://www.mobilitaet-in-deutschland.de/publikationen2017.html">Mobilität in Deutschland</a></p>
Bis Weihnachten sind es nur noch wenige Wochen. Und auch in diesem Jahr wird auf vielen Wunschzetteln ein Tier stehen: Hunde, Katzen oder auch exotische Tiere wie Schildkröten eignen sich jedoch nicht als Geschenke. Daran erinnert die nordrhein-westfälische Tierschutzbeauftragte Dr. Gerlinde von Dehn: „Tiere sind kein Spielzeug, die unter den Weihnachtsbaum gehören! Die Entscheidung für ein Haustier sollte unabhängig von Weihnachten reiflich überlegt erfolgen. Tiere benötigen ein gutes Zuhause, sie verdienen viel Fürsorge und brauchen Pflege – und zwar ihr ganzes Tierleben lang.“ Die Landestierschutzbeauftragte empfiehlt stattdessen, sich gut und umfassend über den Kauf eines Tieres zu informieren. Hierzu lohnt sich zum Beispiel ein aufklärender Besuch im Tierheim, Gespräche mit Engagierten vor Ort oder ein Ratgeber zur artgerechten Haltung von Haustieren, den man auch gut unter den Weihnachtsbaum legen kann. An Eltern gerichtet bittet Dr. Gerlinde von Dehn: „Die Entscheidung für ein Haustier hat weitreichende Konsequenzen. Sprechen Sie mit Ihren Kindern über die hohe Verantwortung, die man für ein Haustier hat. Abgesehen von der Zeit, die ein Tier benötigt, sollte unter anderem auch der finanzielle Aspekt nicht vergessen werden: Notwendige Tierarztbesuche, Versicherungen, Futter oder Zubehör kosten Geld.“ Welpenkauf – gut informieren statt spontan shoppen Die Landestierschutzbeauftragte Dr. Gerlinde von Dehn appelliert weiterhin: „Bitte kaufen Sie kein Tier aus zweifelhafter Herkunft! Schauen Sie in einem Tierheim, ob Sie dort ein Tier finden, dem Sie ein neues Zuhause geben können und verschaffen sich im Tierheim auch ein Bild davon welche großartige Arbeit die vielen ehrenamtlich Engagierten jeden Tag für Tiere leisten und sich quasi rund um die Uhr für das Tierwohl einsetzen.“ Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz und die Landestierschutzbeauftragte weisen ebenfalls darauf hin, sich nicht von vermeintlich günstigen Angeboten, zum Beispiel im Internet, locken zu lassen. Der illegale Handel mit Hundewelpen hat in den vergangenen Jahren – insbesondere seit der Corona-Pandemie – stark zugenommen. Die häufig unter tierschutzwidrigen Bedingungen gezüchteten, gehaltenen sowie transportierten Welpen sind nicht selten krank und psychisch sowie sozial gestört. Da die Nachfrage nach Hundewelpen das Angebot entsprechender Tiere von seriösen Züchterinnen und Züchtern um ein Vielfaches übersteigt, bietet sich den kriminellen Händlern ein lukrativer Markt. Innerhalb von Deutschland stieg die Anzahl der illegal gehandelten Welpen in den Jahren der Pandemie im Vergleich zu vor 2020 um ein Mehrfaches an. Gerade für die Tierheime sind die beschlagnahmten Tiere oder auch ausgesetzte/abgegebene Tiere eine große Belastung, da sie ihre Kapazitätsgrenzen bereits vielerorts erreicht haben. Worauf beim Welpenkauf geachtet werden sollte: Dr. Gerlinde von Dehn: „Gerade vor Feiertagen boomen fragwürdige Angebote im Internet. Hier lauert die Gefahr, auch unwissentlich den illegalen Tierhandel zu befördern. Achten Sie beim Kauf eines Tieres gezielt auf Kriterien einer tierschutzgerechten Aufzucht. So werden Sie zum Partner im Kampf gegen illegalen Handel und Qualzuchten.“ Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligte sich am Koordinierten Kontrollplan (KKP) „Illegaler Handel mit Hunden und Katzen“, der von der Europäischen Kommission initiiert wurde und der darauf abzielt, die Zusammenarbeit der Bundesländer sowie der Mitgliedstaaten beim illegalen Tierhandel zu verbessern. Weiterhin ist das Verbraucherschutzministerium Teil der behördeninternen, nordrhein-westfälischen Arbeitsgruppe Illegaler Welpenhandel (Ministerium, LANUV, Kommunen, Landestierschutzbeauftragte). Die Arbeitsgruppe betreibt Austausch, Unterstützung und Vernetzung. Zum Thema „Illegaler Welpenhandel“ betreibt die Tierschutzbeauftragte regelmäßig Aufklärungsarbeit, appelliert an das Verantwortungsbewusstsein von Verbraucherinnen und Verbrauchern und stellt Alternativen in Aussicht. Die Tierschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Gerlinde von Dehn Stadttor 1, 40219 Düsseldorf TierSchB@mlv.nrw.de Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 3843-0. Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Telefon 0211 3843-1042 ( michelle.althaus@mlv.nrw.de ). Weitere Informationen zurück
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| Bund | 185 |
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| Wissenschaft | 3 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
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