Ziel ist es, eine hocheffiziente und skalierbare Schnellladesäule für Elektrofahrzeuge mit 50 kW Ladeleistung zu entwickeln. Die Besonderheit dieser Ladesäule wird sein, dass durch eine Neuentwicklung der benötigten Leistungselektronik wahlweise die Oberleitung des Bahnstromnetzes oder das öffentlichen Stromnetz für die Energieversorgung genutzt werden kann. Durch die neue Alternative des Bahnstromnetzes zum Anschluss der Ladesäule entsteht die Möglichkeit, auf ein bereits vorhandenes und mit freien Kapazitäten versehenes Netz zurückzugreifen. Dadurch soll sich die Ausbaugeschwindigkeit der Ladesäulen besonders im Bereich der elektrifizierten Bahnstrecken deutlich erhöhen. Als zweites Projektziel wird eine Erhöhung des Wirkungsgrades der verbauten Leistungselektronik auf über 98% angestrebt. Durch die, dadurch verringert anfallende Wärmeenergie wird es möglich sein, auf eine aktive Kühlung zu verzichten. Dies hat zur Folge, dass die Ladesäulentechnik an sich erdvergrabbar wird und oberirdisch nur noch ein simpler Ladepunkt mit Modul zur Abrechnung sichtbar bleibt. Durch diese Platz Einsparung entstehen Möglichkeiten z.B. vor allen in dicht bebauten Bereichen, weitere Parkplätze bereit zu stellen, die andernfalls aus technischen Gründen mit der vorhandenen Technologie hätten belegt werden müssen.
Ziel ist es, eine hocheffiziente und skalierbare Schnellladesäule für Elektrofahrzeuge mit 50 kW Ladeleistung zu entwickeln. Die Besonderheit dieser Ladesäule wird sein, dass durch eine Neuentwicklung der benötigten Leistungselektronik wahlweise die Oberleitung des Bahnstromnetzes oder das öffentlichen Stromnetz für die Energieversorgung genutzt werden kann. Durch die neue Alternative des Bahnstromnetzes zum Anschluss der Ladesäule entsteht die Möglichkeit, auf ein bereits vorhandenes und mit freien Kapazitäten versehenes Netz zurückzugreifen. Dadurch soll sich die Ausbaugeschwindigkeit der Ladesäulen besonders im Bereich der elektrifizierten Bahnstrecken deutlich erhöhen. Als zweites Projektziel wird eine Erhöhung des Wirkungsgrades der verbauten Leistungselektronik auf über 98% angestrebt. Durch die, dadurch verringert anfallende Wärmeenergie wird es möglich sein, auf eine aktive Kühlung zu verzichten. Dies hat zur Folge, dass die Ladesäulentechnik an sich erdvergrabbar wird und oberirdisch nur noch ein simpler Ladepunkt mit Modul zur Abrechnung sichtbar bleibt. Durch diese Platz Einsparung entstehen Möglichkeiten z.B. vor allen in dicht bebauten Bereichen, weitere Parkplätze bereit zu stellen, die andernfalls aus technischen Gründen mit der vorhandenen Technologie hätten belegt werden müssen.
Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 26490028 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Frankfurt. Sie befindet sich in Prenzlau, UNI-Center (Stadtgebiet Prenzlau, Zufahrt über Parkplatz Einkaufszentrum in Richtung Bahnlinie ca. 20m hinter zwei Pollern). Die Messstation gehört zum Beschaffenheitsmessnetz. Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: LUA 06/2000. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 2 (weitgehend bedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: keine Angabe. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_ODR_OF_6. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 2000 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 29.97 m Geländehöhe: 29.10 m Filteroberkante: 4.93 m Filterunterkante: 3.93 m Sohle (letzte Einmessung): 3.69 m Sohle bei Ausbau: 3.93 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN16 eingemessen.
Die Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3 vom 26. Oktober 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 189) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1 Für die mit "A" bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad" und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtimg zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten. 3.1.1 Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen. 3.1.2 Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80cm in Im Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 3.1.4 Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig. 3.1.5 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m ein-gehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fährwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln. 3.1.6 Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären. 3.1.7 Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden. 3.2 Auf den mit "A", "B", "C" und "D" bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgprechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in Im Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen. 3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit "B" und "C" bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. 3.4 Die mit "B" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 3.5 Die mit "C" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz ¿Parkplatz" festgesetzt. 3.6 Die mit "D" bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. 3.7 Die mit "E" bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt Daten der Tourismuszentrale Saarland dar.:Die Informationen erstrecken sich über Sehenswürdigkeiten, Gaststätten, Restaurant, Hotel, Jugendherberge, Parkplätze, Wildparks, Naturschutzgebiete, usw. Die Attributtabelle beinhaltet weiterhin, den Namen des Objekts und die Beschreibung (Quelle: Tourismuszentrale des Saarlandes 2016, Maximalmaßstab 1:10.000).
Die Verordnung über den Bebauungsplan Sülldorf 2 vom 5. September 1967 mit der Änderung vom 10. Juni 1987 (Ham-burgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1967 Seite 273, 1987 Seite 123) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Zweiten Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Sülldorf 2" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. § 2 Nummer 4 erhält folgende Fassung: "4. Für das in der Anlage schraffiert bezeichnete Gebiet gilt: 4.1 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479); die Grundflächenzahl beträgt 0,4. Stellplätze sind ausschließlich in Tiefgaragen anzulegen. 4.2 Auf Teilen der ehemaligen Flurstücke 86, 87 und 89 der Gemarkung Sülldorf ist in dem mit "A" bezeichneten Bereich eine dreigeschossige Bebauung in offener Bauweise zulässig. 4.3 Die Ausweisung eines 5 m breiten öffentlichen Weges zwischen den Straßen Kamerstücken und Sülldorfer Knick wird aufgehoben; die Fläche wird in das Wohngebiet einbezogen."
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Verkehr dar.:Dargestellt wird die räumliche Zuordnung klassifizierter Straßen im Saarland zu den Parkplätzen in der Baulast des Bundes und Landes
Informationen und Daten der VerkehrsManagementZentrale (VMZ) Bremen Link zur aktuellen Verkehrslage: <a href="https://vmz.bremen.de/verkehrslage/aktuell" target="_blank">https://vmz.bremen.de/verkehrslage/aktuell</a> Link zu Informationen über die Verkehrsmanagementzentrale und den an die Anwendung angeschlossenen Systemen: <a href="https://vmz.bremen.de/ueber-uns/die-vmz" target="_blank">https://vmz.bremen.de/ueber-uns/die-vmz</a> Im GeoPortal Bremen werden folgende Daten der VMZ als Layer dargestellt: - Parkplätze und Parkhäuser; P&R; Bike-and-Ride-Stationen; Baustellen; Fahrradstellplätze; Fahrradzähler; Behindertenstellplätze; Bewohnerparkplätze; Taxistände
Das Forschungsprojekt befasst sich mit der grundlegenden Fragestellung, inwiefern Bewohner autofreier Wohnsiedlungen einerseits gegenüber Bewohnern konventioneller Siedlungen mit herkömmlicher Erschließungsstruktur und Stellplatzanzahl, andererseits aber auch im Vergleich zu ihrer vorherigen Wohnsituation ein anderes Mobilitätsverhalten aufweisen. Im Vergleich zur Siedlung Hamburg-Saarlandstraße sollen zwei Kontrollgebiete ähnlicher Struktur untersucht werden, die sich jedoch hinsichtlich ihrer Erschließungskonzeption unterscheiden. Empirische Untersuchungen werden in Form von strukturierten Interviews mit den Bewohnerhaushalten, verkehrlichstädtebaulichen Strukturanalysen sowie strukturierten teilnehmenden Beobachtungen und Zählungen in den jeweiligen Gebieten durchgeführt. Im Ergebnis sollen grundlegende Beschreibungsgrößen ermittelt werden, die zu Planungsempfehlungen für die Konzeption autofreier Siedlungen verdichtet werden können.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 507 |
| Kommune | 36 |
| Land | 680 |
| Wirtschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 44 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 97 |
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 237 |
| Taxon | 2 |
| Text | 394 |
| Umweltprüfung | 224 |
| unbekannt | 239 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 675 |
| offen | 457 |
| unbekannt | 63 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1188 |
| Englisch | 91 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 20 |
| Bild | 20 |
| Datei | 65 |
| Dokument | 365 |
| Keine | 337 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 7 |
| Webdienst | 67 |
| Webseite | 543 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 579 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1195 |
| Luft | 550 |
| Mensch und Umwelt | 1195 |
| Wasser | 445 |
| Weitere | 1121 |