Am 29. Juni 2012 wurde in Singapur die 54 Hektar große Parklandschaft Bay South im Hafenstadtteil Marina Bay feierlich eröffnet. Herzstück sind sogenannte Supertrees, futuristische Baumriesen aus Metall und Beton, mit Höhen von 25 bis 50 Metern, die mit verschiedenen Pflanzenarten begrünt wurden. Der moderne Park ist die größte von drei Grünanlagen, die in den vergangen Jahren rund um das Hafenviertel unter dem Namen "Gardens by the Bay" entstanden sind. Zwei gigantische Gewächshäuser wurden im Bay South für Besucher geöffnet: Der Flower Dome und der Cloud Forest.
Das Umweltbundesamt zeigt künstlerische Arbeiten zur Ressource Baum 29. Mai 2008 Im und um das Foyer des UBA zeigen die Künstlerinnen ihre Arbeiten als individuelle Auseinandersetzung mit zeitgenössischer Architektur und der zeitlosen Natur. So hat beispielsweise Cornelia Fischer mit ihrem achteckigen Nomadenzelt einen Meditationsraum geschaffen, in dem vielfältige Sinneseindrücke des Waldes simuliert werden und die Künstlichkeit unserer Wahrnehmung erfahrbar wird. Synästhetische Assoziationen zu Licht, Blättergeraschel und Baumsilhouetten weckt das vierteilige Wandobjekt von Irmtraud Klug-Berninger. In ihrer Skulptur „Dafne” greift Brigitte Menne die Geschichte der gleichnamigen Nymphe aus der griechischen Mythologie auf, die sich auf der Flucht vor dem Sonnengott Apollon in einen Baum verwandelte. Auf sachsen-anhaltinische Gartenkultur verweist Angelika Summas Objekt „Parklandschaft” aus Eisendraht und Kastanienblättern, das der Verwitterung preisgegeben wird. Der Ausstellungsparcours, der auch Werke von Christine Straszewski, Silke Stock, Brigitte Neufeldt, Hedda Wilms und Sevim Bäuerle umfasst, geht der kulturellen Bedeutung des Baumes nach und will über sinnliche Erlebnisse zu einem bewussten Umgang mit der Natur anregen. Die Ausstellung wird am um 18 Uhr von Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA, eröffnet. Die Kunsthistorikerin Charlotte Lindenberg gibt eine Einführung in die Werke, die Berliner Tänzerin Sarah Menger zeigt ihre Performance „Da - The Tree Piece”. Die Ausstellung im Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-RoÃlau ist zu sehen bis zum 11. Juli 2008, montags bis freitags von 9 bis 20 Uhr. Der Einstritt ist frei. Am 25. Juni 2008 um 19.30 Uhr findet in der Ausstellung die experimentelle Klangperformance „Die vier Elemente” des NOW!-Ensembles statt.
Die Stadt Erfurt plant bauliche Maßnahmen im Uferbereich der Gera in Erfurt am alten Klärwerk. Es soll im Rahmen der BUGA 2021 eine durchgängige Parklandschaft entstehen, welche nördlich der Karlstraße bis zum Ortsteil Gispersleben auf der westlichen Geraseite reicht. Ein Schwerpunkt bildet hierbei die Brachfläche der alten Kläranlage östlich der Auenstraße und südlich des Sportvereins an der Riethstraße. Vorgesehen ist ein Lückenschluss des westlichen Gera-Radweges zwischen Nordpark und dem nördlichen Wohngebiet. Die ca. 1 ha große Brachfläche soll zu einem öffentlichen Freiraum umgestaltet werden.
In die Bestandsanalyse sind alle erholungswirksamen Grünanlagen im Stadtgebiet eingegangen. Darüber hinaus sind der Britzer Garten, der Erholungspark Marzahn sowie die Anlagen der Stiftung “Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg”, Schlosspark Charlottenburg und Glienicker Park berücksichtigt worden. Nicht berücksichtigt in der Versorgungsanalyse sind der Botanische Garten, der Zoologische Garten und der Tierpark Friedrichsfelde. Der Britzer Garten in Neukölln und der Erholungspark in Marzahn stellen zwei Ausnahmen in der Bewertung dar. Beide Grünflächen sind durch Eintrittsgelder in ihrer Zugänglichkeit eingeschränkt und fallen nicht in die Zuständigkeit der Grünflächenämter. Aufgrund ihrer wichtigen Erholungsfunktion und der relativ geringen Höhe der Eintrittsgelder wurden sie trotzdem den uneingeschränkt nutzbaren Grünflächen zugeordnet. Die Berliner Forstflächen sind eingeflossen, zur Ermittlung der Wohnblöcke in den Einzugsbereichen der Wälder bzw. Waldränder. Folgende Kriterien wurden zur Bewertung herangezogen: Flächengröße Anlagen für die wohnungsnahe Erholung müssen eine Mindestgröße von 0,5 ha aufweisen, um die typenspezifische Nutzung zu ermöglichen. Bei von Straßen zerschnittenen Grünanlagen, werden die Teilflächen nur dann berücksichtigt, wenn sie größer als 0,5 ha sind. Allerdings werden auch kleinere Flächen einbezogen, sofern sie unmittelbar an Grünanlagen angrenzen und somit im Zusammenhang mit der grünen Netzstruktur stehen. Außerdem wird davon ausgegangen, dass auch die der Kategorie siedlungsnah zugeordneten Grünanlagen über 10 ha von den in der Nähe Wohnenden im Sinne der wohnungsnahen Nutzung benötigt und aufgesucht werden. Diese größeren Anlagen werden daher in der Analyse ebenso mit Einzugsbereichen für die wohnungsnahe Versorgung versehen und mitberechnet. Zugänglichkeit Die ungehinderte Zugänglichkeit zur Grünanlage muss garantiert sein. Barrieren stellen Bahntrassen, große Gewässer / Wasserflächen und Autobahnen dar. Verändert wurde im Vergleich zur Karte der Ausgabe 2009 die Einordnung stark befahrener Straßen, die dort mit mehr als 15.0000 Kfz/Tag als Hindernis und damit als Barriere galten. Die Barrierewirkung von stark befahrenen städtischen Straßen wird nun als die Erholungsnutzung weniger einschränkend beurteilt, die Möglichkeit der Überquerung an Ampeln wird als ausreichend für die Zugänglichkeit bewertet. Ermittlung der Einzugsbereiche Auf der Grundlage der Karte der gewidmeten öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung I C 2, Stand 31.12.2011) wurden alle als nutzbar ermittelten Grünanlagen mit einem Einzugsbereich versehen (Grünanlagen im angrenzenden Land Brandenburg werden nicht berücksichtigt.) Die Einzugsbereiche wurden mittels eines automatisch gesetzten Radius um die jeweilige Grünfläche ermittelt, wobei die Entfernung über die Luftlinie bestimmt wurde. Als Ausgleich für die Differenz zwischen Luftlinie und tatsächlichem Weg zur Grünanlage wurden jeweils ca. 10 % von der maximalen Entfernung abgezogen. Damit ergab sich wohnungsnah ein Radius von 450 m. Erfasst wurden dann ausschließlich vollständige Blöcke mit Wohnnutzung. Bei kleineren Anlagen wurde die Mitte der Grünfläche als Ausgangspunkt des Radius gewählt, bei größeren die Eingangsbereiche (ca. 100 m innerhalb des Freiraums). Der ermittelte Einzugsbereich für wohnungsnahe Grünflächen in einer Entfernung von 300 bis max. 500 m um die Grünfläche herum berücksichtigt ausschließlich ganze Blöcke und Teilblöcke. Da die Erreichbarkeit einer Grünanlage durch vorhandene Barrieren beeinträchtigt werden kann, wurden diese im nächsten Schritt betrachtet. Barrieren sind z.B. Flüsse / Kanäle, Gleisanlagen, Flughäfen, Autobahnen. Ist eine solche Barriere im Umfeld der Grünfläche vorhanden wird der Einzugsbereich korrigiert. Auch Waldflächen erhielten einen Einzugsbereich. Dabei wurde davon ausgegangen, dass Randbereiche von Wäldern die Funktion eines wohnungsnahen Freiraums teilweise übernehmen können. Waldränder werden von ihrer Wertigkeit für die Erholung so hoch eingeschätzt, dass Blöcke im Einzugsbereich von 500 m von Waldflächen berlinweit als versorgt eingestuft werden. Entsprechendes erfolgte in Einzelfällen auch für gut strukturierte Feldfluren oder andere qualitativ hochwertige Freiräume (z. B. Gatow, Großglienicker Weg oder Krugpfuhl Blankenfelde), diese wurden ebenso als versorgt eingestuft und erhielten einen Einzugsbereich. Auf Landwirtschaftsflächen ist eine Erholungsnutzung nur eingeschränkt in Teilbereichen möglich; im Bereich des Berliner Barnim wurden allerdings die durch Wege erschlossenen Flächen mit in die Bewertung einbezogen. In diesem zu entwickelnden Naherholungsgebiet sind die landwirtschaftlichen Anteile der zukünftigen Parklandschaft gewünscht. Berechnung des Versorgungsgrades Nach den in Berlin gültigen Richtwerten wird die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Grünanlagen ab 6 m 2 wohnungsnaher Freifläche pro Einwohner als ausreichend angesehen. Nach Ermittlung der m 2 Grün pro Einwohner in einem definierten Einzugsbereich stellt dies die Versorgung mit öffentlichen Grünflächen pro Einwohner dar. Ausgehend von diesem Richtwert wurde der Versorgungsgrad (m 2 Grünfläche/Einwohner) in 4 Stufen unterteilt. Es wird unterschieden zwischen versorgten Quartieren, in denen pro Einwohner 6 m 2 oder mehr wohnungsnahe Grünfläche vorhanden sind (Klasse 1, versorgt ), und nicht versorgten Bereichen, die keine nutzbare Grünfläche aufweisen weniger als 0,1 m 2 /EW (Klasse 4, nicht versorgt ). Als unterversorgt gelten alle Wohnblöcke mit einem Versorgungsgrad zwischen 0,1 und 5,9 m 2 /EW, wobei eine Versorgung unter 50 % des Richtwerts, d.h. weniger als 3 m 2 /EW, gesondert ausgewiesen wird < 6,0 – 3,0 m 2 (Klasse 2, schlecht versorgt ); < 3,0 – 0,1 m 2 /EW (Klasse 3, gering versorgt ). Zur Berechnung des jeweiligen Versorgungsgrades wurden die Einwohner im Einzugsbereich einer Grünanlage summiert und die Größe der Grünfläche in m 2 durch die errechnete Einwohnerzahl dividiert. Für die block- und teilblockbezogene Berechnung der Versorgung mit Grünflächen wurden alle Blöcke einbezogen, in denen mehr als 10 Einwohner/ha leben. Dieser sog. Einwohnerschwellenwert wurde planerisch gesetzt, um in der automatisierten Analyse auch die Einwohner in den Strukturtypen mit überwiegender Nutzung durch Handel, Dienstleistung, Gewerbe und Industrie sowie in den Strukturtypen mit sonstiger Nutzung zu berücksichtigen, ohne jede bauliche Betreuung (Hausmeister) oder Wachschutz in reinen Industriearealen zu erfassen. Dieser planerisch gesetzte Wert wurde im Vergleich zur Ausgabe 2009 von 20 Einwohner auf 10 halbiert. Besonders in Innenstadtlagen mit zentrenrelevanten Nutzungen oder Mischgebieten, konnten so mehr bewohnte Blöcke einbezogen werden (vgl. Abb. 2). Versorgung mit privatem Grün Die vorgenommene Überlagerung der Versorgung mit öffentlichem Grün mit der Baustruktur der Wohnblöcke, stellt eine weitere Differenzierung der Versorgungssituation insgesamt dar. Damit wird die Relation zwischen der Versorgung mit öffentlichem und privatem Grün deutlich. Um neben der Versorgung der Einwohner mit öffentlichem Grün auch die Versorgung mit privatem Grün zu erfassen, wird die im Umweltatlas erfasste Stadtstruktur in drei Stadtstrukturtypen mit unterschiedlichem Anteil an privater Freifläche unterteilt. (Siehe die Abstufungen hoch-mittel-gering in der Legende) Als Beispiele seien hier die Einfamilienhausgebiete, die Zeilenbebauung und im Gegensatz dazu die Gründerzeitblöcke der Altstadt genannt. Ableitung des Quartiertyps Die Baustruktur kann als Indikator für den zur Verfügung stehenden Anteil an privatem Freiraum angesehen werden. Gebiete unterschiedlicher Baustruktur, aber mit vergleichbarem Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen, wurden zusammengefasst und in drei Kategorien unterschieden (vgl. Abb. 1). extrem geringer Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen Hierbei handelt es sich überwiegend um Gebiete mit geschlossener Blockbebauung (bis 1914) einschließlich aller behutsam sanierten Blöcke, die in diese Baustruktur integriert sind. Darüber hinaus zählen Kerngebiete und Mischgebiete zu dieser Kategorie. geringer bis mittlerer Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen Zu dieser Kategorie gehören alle Baustrukturen, die große begrünte Innenhöfe oder Zeilen aufweisen (Bebauung aus den 20er und 30er bzw. aus den 50er und 60er Jahren) und die Hochhaussiedlungen am Stadtrand mit großzügig bemessenen Grünflächen (Abstandsgrün) zwischen den Gebäuden. Weiterhin zählen auch die Wohnblöcke der Sanierungsgebiete innerhalb der geschlossenen Blockbebauung dazu, die vollständig entkernt wurden und somit größere Freiflächen aufweisen. Auch die kompakte hohe Siedlungsbebauung der 90er Jahre ist hier eingeordnet. mittlerer bis hoher Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen In dieser Kategorie sind alle Formen lockerer Bebauung (beispielsweise Einzel- oder Reihenhausbebauung) zusammengefasst, auch die aufgelockerte niedrige Siedlungsbebauung der 90er Jahre. Die Gebäude besitzen zu einem großen Teil eigene Gärten, so dass der Anteil an privatem Grün sehr hoch ist.
In die Bestandsanalyse sind alle erholungswirksamen Grünanlagen im Stadtgebiet eingegangen. Dazu gehören neben den in der Karte des Grünflächeninformationssystems (GRIS) dargestellten Grünanlagen und Spielplätze die Grünanlagen aus Kompensationsmaßnahmen, wie zum Beispiel der Landschaftspark Rudow-Altglienicke, sowie von der Grün Berlin GmbH gepflegte Anlagen wie der Britzer Garten und die Gärten der Welt in Marzahn. Auch die Anlagen der Stiftung “Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg” wie der Schlosspark Charlottenburg und der Glienicker Park gehören dazu. Die Berliner Forstflächen sind ebenfalls relevant, um die Zahl der Wohnblöcke in den Einzugsbereichen der Wälder bzw. Waldränder zu ermitteln. Nicht berücksichtigt in der Versorgungsanalyse werden der Botanische Garten, der Zoologische Garten und der Tierpark Friedrichsfelde, da sie aufgrund der Höhe der Eintrittsgelder keine frei zugänglichen, oder zumindest mit erschwinglichen Eintrittsgeldern betretbaren, öffentlichen Grünanlagen sind. Ebenso wird eine Vielzahl von baumbestandenen, kleineren „Pocketparks“ mit einer Flächengröße unterhalb von 5.000 m 2 in der Analyse, auch bei dieser Aktualisierung, nicht flächenmäßig eingerechnet. Die Anlagen stellen zwar zum Teil wichtige klimawirksame, stadtgliedernde Flächen, auch mit Bedeutung für die biologische Vielfalt dar, sie bieten aber in der Regel nicht genügend Raum für erholungstypische Nutzungen wie Bewegung und Spiel.Folgende Kriterien wurden zur Bewertung herangezogen: Flächengröße Anlagen für die wohnungsnahe Erholung müssen eine Mindestgröße von 0,5 ha aufweisen, um die typenspezifische Nutzung zu ermöglichen. Bei von Straßen zerschnittenen Grünanlagen werden die Teilflächen nur dann berücksichtigt, wenn sie größer als 0,5 ha sind. Allerdings werden auch kleinere Flächen einbezogen, sofern sie unmittelbar an weitere Grünanlagen angrenzen und somit im Zusammenhang mit der grünen Netzstruktur stehen. Außerdem wird davon ausgegangen, dass auch die der Kategorie siedlungsnah zugeordneten Grünanlagen über 10 ha von den in der Nähe Wohnenden im Sinne der wohnungsnahen Nutzung benötigt und aufgesucht werden. Diese größeren Anlagen werden daher in der Analyse ebenso mit Einzugsbereichen für die wohnungsnahe Versorgung versehen und mitberechnet. Zugänglichkeit Die ungehinderte Zugänglichkeit zur Grünanlage muss garantiert sein. Barrieren stellen Bahntrassen, große Gewässer / Wasserflächen und Autobahnen dar. Umweltbelastungen Lärmbelastung und Luftverschmutzung beeinträchtigen die Erholungswirkung des Aufenthalts im Freien. Da detaillierte Messungen bzw. aufbereitete Daten bezogen auf die lufthygienische Situation in Grünanlagen zum Bearbeitungszeitpunkt nicht vorlagen, beschränkt sich der Aspekt Umweltbelastungen hier auf den Faktor Lärm durch Straßenverkehr. Für Grün- und Freiflächen ist nach DIN 18005, 5.87 Schallschutz und Städtebau für die städtebauliche Planung ein Grenzwert von 55 dB (A) festgelegt. Dieser Grenzwert kann an einer Stadtstraße mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h bei freier Schallausbreitung schon bei einer Kfz-Belastung von 2.000 Kfz pro Tag erreicht werden. Hauptverkehrsstraßen sind in der Regel mit weit über 10.000 Kfz pro Tag belastet ( Umweltatlas-Karte Verkehrsmengen, 07.01, Ausgabe 2011 ). Dies entspricht einer Lärmbelastung von mehr als 60 dB (A), häufig von mehr als 70 dB (A). Lockere Vegetation in Grünanlagen bewirkt keine Lärmminderung. Eine Verringerung des Lärms ist lediglich bei zunehmender Entfernung von der Lärmquelle festzustellen. Aufgrund der Lage vieler Grünflächen an stark befahrenen Straßen ist ein großer Teil als stark lärmbelastet anzusehen und wäre somit als nicht nutzbar für die Erholung einzustufen. Als Mindestanforderung wurde definiert, dass zumindest ein Teil des Freiraums nicht von zu starken Umweltbelastungen betroffen sein darf. Dieses Kriterium wurde dahingehend präzisiert, dass ein Freiraum an einer stark befahrenen Straße – mit einer Lärmimmission von mehr als 70 dB (A) – nur dann als noch geeignet für die Erholung einzuschätzen ist, wenn er eine Mindesttiefe von 100 m von der Straße oder eine Mindestgröße von 1 ha aufweist. Mindestgröße bzw. -tiefe sollen gewährleisten, dass beim Freiraumaufenthalt ein räumlicher Abstand zur Straße möglich ist. Grünanlagen mit einer Größe über 1 ha wurden somit grundsätzlich als nutzbar eingestuft. Ermittlung der Einzugsbereiche Den einzelnen Grünanlagen werden Einzugsbereiche zugeordnet (Grünanlagen im angrenzenden Land Brandenburg werden nicht berücksichtigt). Bei kleineren Anlagen wird die Mitte der Grünfläche als Ausgangspunkt des Radius gewählt, bei größeren die Eingangsbereiche (ca. 100 m innerhalb des Freiraums). Der ermittelte Einzugsbereich für wohnungsnahe Grünflächen in einer Entfernung von 300 bis max. 500 m um die Grünfläche herum berücksichtigt ausschließlich ganze Blöcke und Teilblöcke. Da die Erreichbarkeit einer Grünanlage durch vorhandene Barrieren beeinträchtigt werden kann, werden diese im nächsten Schritt betrachtet. Barrieren sind z.B. Flüsse / Kanäle, Gleisanlagen, Flughäfen, Autobahnen. Ist eine solche Barriere im Umfeld der Grünfläche vorhanden, wird der Einzugsbereich korrigiert. Auch Waldflächen erhalten einen Einzugsbereich. Dabei wird davon ausgegangen, dass Randbereiche von Wäldern die Funktion eines wohnungsnahen Freiraums teilweise übernehmen können. Waldränder werden von ihrer Wertigkeit für die Erholung so hoch eingeschätzt, dass bewohnte Blöcke im Einzugsbereich von 500 m von Waldflächen berlinweit als versorgt eingestuft werden. Entsprechendes erfolgt in Einzelfällen auch für gut strukturierte Feldfluren oder andere qualitativ hochwertige Freiräume (zum Beispiel in Gatow, am Groß-Glienicker Weg oder am Krugpfuhl Buchholz), die bewohnten Blöcke dort werden ebenso als versorgt eingestuft und erhalten einen Einzugsbereich. Auf Landwirtschaftsflächen ist eine Erholungsnutzung nur eingeschränkt in Teilbereichen möglich; im Bereich des Berliner Barnim werden allerdings die durch Wege erschlossenen Flächen mit in die Bewertung einbezogen. In diesem Naherholungsgebiet sind die landwirtschaftlichen Anteile wie Felder, Wiesen und Weiden Bestandteile der Parklandschaft. Berechnung des Versorgungsgrades Nach den in Berlin gültigen Richt- bzw. Orientierungswerten wird die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Grünanlagen ab 6 m 2 wohnungsnaher Freifläche pro Einwohner als ausreichend angesehen. Nach Ermittlung der m 2 Grün pro Einwohner in einem definierten Einzugsbereich stellt dies die Versorgung mit öffentlichen Grünflächen pro Einwohner dar. Ausgehend von diesem Wert wird der Versorgungsgrad (m 2 Grünfläche pro Einwohner) in vier Stufen unterteilt: versorgt (Richtwert erfüllt), schlecht versorgt (Richtwert zu 50 Prozent und mehr erfüllt), gering versorgt (Richtwert zu weniger als 50 Prozent erfüllt) und nicht versorgt (weniger als 0,1 m 2 pro Einwohner) (siehe Landschaftsprogramm Artenschutzprogramm – Begründung und Erläuterung, SenStadtUm 2016, S.91). Zur Berechnung des jeweiligen Versorgungsgrades werden die Einwohner im Einzugsbereich einer Grünanlage summiert und die Größe der Grünfläche in m 2 durch die errechnete Einwohnerzahl dividiert. Für die Berechnung werden alle Blöcke einbezogen, in denen mehr als zehn Menschen pro Hektar leben. Dieser sog. Einwohnerschwellenwert wird planerisch gesetzt, um in der automatisierten Analyse auch die Einwohner und Einwohnerinnen zu berücksichtigen, die in Strukturtypen mit überwiegender Nutzung durch Handel, Dienstleistung, Gewerbe und Industrie sowie in Strukturtypen mit sonstiger Nutzung leben, ohne jedoch Einzelpersonen zu berücksichtigen, die etwa in Industriegebieten zu Betreuungs- oder Sicherungszwecken wohnen (Hausmeister, Wachschutz). Besonders in Innenstadtlagen mit zentrenrelevanten Nutzungen oder Mischgebieten können so mehr bewohnte Blöcke einbezogen werden (vgl. Abb. 2). Versorgung mit privatem Grün Private und halböffentliche Flächen können ein Defizit an öffentlichem Grün kompensieren. Deshalb ist die Baustruktur von Wohnquartieren ein Kriterium, um die Freiflächenversorgung insgesamt zu beurteilen: Sie ist ein Indikator für die Versorgung mit privaten Freiräumen. In Einfamilienhaussiedlungen gibt es Hausgärten. In gründerzeitlicher Blockrandbebauung gibt es dagegen außer den Höfen und Balkonen kaum Möglichkeiten, sich in halbprivatem begrüntem Umfeld aufzuhalten. Um neben der Versorgung der Einwohner mit öffentlichem Grün auch die Versorgung mit privatem Grün zu erfassen, wird die im Umweltatlas erfasste Stadtstruktur (vgl. Datengrundlage) in drei Stadtstrukturtypen-Gruppen unterteilt, denen ein unterschiedlicher Anteil an privater Freifläche (hoch-mittel-gering) zugeordnet wird (vgl. die Legende zur Karte). Beispiele unterschiedlich grünversorgter Stadtstrukturtypen stellen Einfamilienhausgebiete, Flächen der Zeilenbebauung und im Gegensatz dazu die Gründerzeitblöcke dar. Ableitung des Quartiertyps Die Baustruktur wird als Indikator für den zur Verfügung stehenden Anteil an privatem Freiraum angesehen. Gebiete unterschiedlicher Baustruktur, aber mit vergleichbarem Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen, werden zusammengefasst und in drei Kategorien unterschieden (vgl. Abb. 1). extrem geringer Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen Hierbei handelt es sich überwiegend um Gebiete mit geschlossener Blockbebauung (bis 1918) einschließlich aller behutsam sanierten Blöcke, die in diese Baustruktur integriert sind. Darüber hinaus zählen Kerngebiete und Mischgebiete zu dieser Kategorie. geringer bis mittlerer Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen Zu dieser Kategorie gehören alle Baustrukturen, die große begrünte Innenhöfe oder Zeilen aufweisen (Bebauung aus den 20er und 30er bzw. aus den 50er und 60er Jahren) und die Großsiedlungen mit weiträumigem Abstandsgrün zwischen den Gebäuden. Weiterhin zählen auch die Wohnblöcke der Sanierungsgebiete der 60er Jahre und später innerhalb der geschlossenen Blockbebauung dazu, die vollständig entkernt wurden und somit größere Freiflächen aufweisen. Auch die kompakte hohe Siedlungsbebauung der 90er Jahre ist hier zugeordnet. mittlerer bis hoher Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen In dieser Kategorie sind alle Formen lockerer Bebauung (beispielsweise Einzel- oder Reihenhausbebauung) zusammengefasst, auch die aufgelockerte niedrige Siedlungsbebauung der 90er Jahre. Die Gebäude besitzen zu einem großen Teil eigene Gärten, so dass der Anteil an privatem Grün sehr hoch ist. Quartierstypen nach Anteil an privatem und halböffentlichem Grün Bezogen auf die 16 Stadtstrukturtypen des Umweltatlas (vgl. Datengrundlage) ergibt sich dann die in (Abbildung 2) dargestellte Aufteilung der drei Kategorien auf die Strukturtypen mit überwiegender Wohnnutzung sowie diejenigen mit überwiegender Nutzung durch Handel, Dienstleistung und Industrie beziehungsweise mit sonstigen Nutzungen.
In die Bestandsanalyse sind alle erholungswirksamen Grünanlagen im Stadtgebiet eingegangen. Dazu gehören neben den in der Karte des Grünflächeninformationssystems (GRIS) dargestellten Grünflächen und Spielplätze die Grünflächen aus Kompensationsmaßnahmen, wie zum Beispiel der Landschaftspark Rudow-Altglienicke, sowie von der Grün Berlin GmbH gepflegte Anlagen wie der Britzer Garten und die Gärten der Welt in Marzahn. Auch die Anlagen der Stiftung “Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg” wie der Schlosspark Charlottenburg gehören dazu. Die Berliner Waldflächen (Freiflächentyp i.S.d. Stadtstruktur, Karte 06.08 ) sind ebenfalls relevant, weil sie die Funktionen einer wohnungsnahen Grünfläche zumindest teilweise übernehmen können. Nicht berücksichtigt in der Versorgungsanalyse werden der Botanische Garten, der Zoologische Garten und der Tierpark Friedrichsfelde, da sie aufgrund der Höhe der Eintrittsgelder keine frei zugänglichen, oder zumindest mit erschwinglichen Eintrittsgeldern betretbaren, öffentlichen Grünanlagen sind. Folgende Kriterien wurden zur Ermittlung der erholungswirksamen Grünflächen herangezogen: Flächengröße Anlagen für die wohnungsnahe Erholung müssen eine Mindestgröße von 0,5 ha aufweisen, um die typenspezifische Nutzung zu ermöglichen. Bei von Straßen zerschnittenen Grünflächen werden die Teilflächen nur dann berücksichtigt, wenn sie größer als 0,5 ha sind. Allerdings werden auch kleinere Flächen einbezogen, sofern sie unmittelbar an weitere Grünflächen angrenzen und somit im Zusammenhang mit der grünen Netzstruktur stehen. Außerdem wird davon ausgegangen, dass auch die der Kategorie siedlungsnah zugeordneten Grünflächen über 10 ha von den in der Nähe Wohnenden im Sinne der wohnungsnahen Nutzung benötigt und aufgesucht werden. Diese größeren Anlagen werden daher in der Analyse ebenso mit Einzugsbereichen für die wohnungsnahe Versorgung versehen und mitberechnet. Zugänglichkeit Die ungehinderte Zugänglichkeit zur Grünanlage muss garantiert sein. Barrieren stellen Bahntrassen, große Gewässer / Wasserflächen und Autobahnen dar. Umweltbelastungen Lärmbelastung und Luftverschmutzung beeinträchtigen die Erholungswirkung des Aufenthalts im Freien. Da detaillierte Messungen bzw. aufbereitete Daten bezogen auf die lufthygienische Situation in Grünflächen zum Bearbeitungszeitpunkt nicht vorlagen, beschränkt sich der Aspekt Umweltbelastungen hier auf den Faktor Lärm durch Straßenverkehr. Für Grün- und Freiflächen ist nach DIN 18005, 5.87 Schallschutz und Städtebau für die städtebauliche Planung ein Grenzwert von 55 dB (A) festgelegt. Dieser Grenzwert kann an einer Stadtstraße mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h bei freier Schallausbreitung schon bei einer Kfz-Belastung von 2.000 Kfz pro Tag erreicht werden. Hauptverkehrsstraßen sind in der Regel mit weit über 10.000 Kfz pro Tag belastet ( Umweltatlas-Karte Verkehrsmengen, 07.01, 2014 ). Dies entspricht einer Lärmbelastung von mehr als 60 dB (A), häufig von mehr als 70 dB (A). Lockere Vegetation in Grünflächen bewirkt keine Lärmminderung. Eine Verringerung des Lärms ist lediglich bei zunehmender Entfernung von der Lärmquelle festzustellen. Aufgrund der Lage vieler Grünflächen an stark befahrenen Straßen ist ein großer Teil als stark lärmbelastet anzusehen und wäre somit als nicht nutzbar für die Erholung einzustufen. Als Mindestanforderung wurde definiert, dass zumindest ein Teil des Freiraums nicht von zu starken Umweltbelastungen betroffen sein darf. Dieses Kriterium wurde dahingehend präzisiert, dass ein Freiraum an einer stark befahrenen Straße – mit einer Lärmimmission von mehr als 70 dB (A) – nur dann als noch geeignet für die Erholung einzuschätzen ist, wenn er eine Mindesttiefe von 100 m von der Straße oder eine Mindestgröße von über 1 ha aufweist. Mindestgröße bzw. -tiefe sollen gewährleisten, dass beim Freiraumaufenthalt ein räumlicher Abstand zur Straße möglich ist. Ermittlung der Einzugsbereiche Den einzelnen erholungswirksamen Grünflächen werden Einzugsbereiche zugeordnet, weil die Berliner Richtwerte zur „Grünversorgung“ eine Kombination aus Flächengröße (m²/EW) und Erreichbarkeit (max. 500m) vorsehen. In den Einzugsbereichen muss eine Wohnnutzung (Einwohnerschwellenwert: 10 EW/ha) vorhanden sein. Grünflächen im angrenzenden Land Brandenburg werden nicht berücksichtigt. Bei kleineren Anlagen wird die Mitte der Grünfläche als Ausgangspunkt des Radius gewählt, bei größeren die Eingangsbereiche (ca. 100 m innerhalb des Freiraums). Der ermittelte Einzugsbereich für wohnungsnahe Grünflächen in einer Entfernung von 300 bis max. 500 m um die Grünfläche herum berücksichtigt ausschließlich ganze Blöcke und Teilblöcke. Da die Erreichbarkeit einer Grünanlage durch vorhandene Barrieren beeinträchtigt werden kann, werden diese im nächsten Schritt betrachtet. Barrieren sind z.B. Flüsse / Kanäle, Gleisanlagen, Flughäfen, Autobahnen. Ist eine solche Barriere im Umfeld der Grünfläche vorhanden, wird der Einzugsbereich korrigiert. Auch Waldflächen erhalten einen Einzugsbereich, weil davon ausgegangen wird, dass Randbereiche von Wäldern die Funktion eines wohnungsnahen Freiraums teilweise übernehmen können. Bewohnte Blöcke im Einzugsbereich von 500 m von Waldflächen werden berlinweit als versorgt eingestuft. Auf Landwirtschaftsflächen ist eine Erholungsnutzung nur eingeschränkt in Teilbereichen möglich; im Bereich des Berliner Barnim werden allerdings die durch Wege erschlossenen Flächen mit in die Bewertung einbezogen. In diesem Naherholungsgebiet sind die landwirtschaftlichen Anteile wie Felder, Wiesen und Weiden Bestandteile der Parklandschaft. Berechnung des Versorgungsgrades Nach den in Berlin gültigen Richt- bzw. Orientierungswerten wird die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Grünflächen ab 6 m² wohnungsnaher Freifläche pro Einwohner als ausreichend angesehen. In einem quantitativen Analyseschritt wird die im jeweiligen Einzugsbereich vorhandene Grünfläche (in m²) ins Verhältnis zur dort vorhandenen Einwohnerzahl gesetzt. Der so ermittelte Quotient (in m² Grün pro Einwohner) im jeweiligen Einzugsbereich gibt Auskunft über die pro Person zur Verfügung stehende öffentliche Grünfläche. Dieser Wert (m² Grünfläche pro Einwohner) wird anschließend in vier Stufen unterteilt: versorgt (Richtwert erfüllt), unterversorgt (Richtwert zu 50 Prozent und mehr erfüllt), schlecht versorgt (Richtwert zu weniger als 50 Prozent erfüllt) und nicht versorgt (weniger als 0,1 m² pro Einwohner) (siehe Landschaftsprogramm Artenschutzprogramm – Begründung und Erläuterung, SenStadtUm 2016, S.91). Für die Berechnung werden alle Blöcke einbezogen, in denen mehr als zehn Menschen pro Hektar leben. Dieser sog. Einwohnerschwellenwert wird planerisch gesetzt, um in der automatisierten Analyse auch die Einwohner und Einwohnerinnen zu berücksichtigen, die in Strukturtypen mit überwiegender Nutzung durch Handel, Dienstleistung, Gewerbe und Industrie sowie in Strukturtypen mit sonstiger Nutzung leben, ohne jedoch Einzelpersonen zu berücksichtigen, die etwa in Industriegebieten zu Betreuungs- oder Sicherungszwecken wohnen (Hausmeister, Wachschutz). Besonders in Innenstadtlagen mit zentrenrelevanten Nutzungen oder Mischgebieten können so mehr bewohnte Blöcke einbezogen werden (vgl. Abb. 2). Versorgung mit privatem Grün Private und halböffentliche Flächen können ein Defizit an öffentlichem Grün kompensieren. Deshalb ist die Baustruktur von Wohnquartieren ein Kriterium, um die Grünversorgung insgesamt zu beurteilen: Sie ist ein Indikator für die Versorgung mit privaten Freiräumen. In Einfamilienhaussiedlungen gibt es Hausgärten. In gründerzeitlicher Blockrandbebauung gibt es dagegen außer den Höfen und Balkonen kaum Möglichkeiten, sich in halbprivatem begrüntem Umfeld aufzuhalten. Um neben der Versorgung der Einwohner mit öffentlichem Grün auch die Versorgung mit privatem Grün zu erfassen, wird die im Umweltatlas erfasste Stadtstruktur (vgl. Datengrundlage) in drei Stadtstrukturtypen-Gruppen unterteilt, denen ein unterschiedlicher Anteil an privater Grün/Freifläche (hoch-mittel-gering) zugeordnet wird (vgl. die Legende zur Karte). Beispiele unterschiedlich grünversorgter Stadtstrukturtypen stellen Einfamilienhausgebiete, Flächen der Zeilenbebauung und im Gegensatz dazu die Gründerzeitblöcke dar. Ableitung des Quartiertyps Die Baustruktur wird als Indikator für den zur Verfügung stehenden Anteil an privatem Freiraum angesehen. Gebiete unterschiedlicher Baustruktur, aber mit vergleichbarem Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen, werden zusammengefasst und in drei Kategorien unterschieden (vgl. Abb. 1). extrem geringer Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen Hierbei handelt es sich überwiegend um Gebiete mit geschlossener Blockbebauung (bis 1918) einschließlich aller behutsam sanierten Blöcke, die in diese Baustruktur integriert sind. Darüber hinaus zählen Kerngebiete und Mischgebiete zu dieser Kategorie. geringer bis mittlerer Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen Zu dieser Kategorie gehören alle Baustrukturen, die große begrünte Innenhöfe oder Zeilen aufweisen (Bebauung aus den 20er und 30er bzw. aus den 50er und 60er Jahren) und die Großsiedlungen mit weiträumigem Abstandsgrün zwischen den Gebäuden. Weiterhin zählen auch die Wohnblöcke der Sanierungsgebiete der 60er Jahre und später innerhalb der geschlossenen Blockbebauung dazu, die vollständig entkernt wurden und somit größere Freiflächen aufweisen. Auch die kompakte hohe Siedlungsbebauung der 90er Jahre ist hier zugeordnet. mittlerer bis hoher Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen In dieser Kategorie sind alle Formen lockerer Bebauung (beispielsweise Einzel- oder Reihenhausbebauung) zusammengefasst, auch die aufgelockerte niedrige Siedlungsbebauung der 90er Jahre. Die Gebäude besitzen zu einem großen Teil eigene Gärten, so dass der Anteil an privatem Grün sehr hoch ist. Bezogen auf die 16 Stadtstrukturtypen des Umweltatlas (vgl. Datengrundlage) ergibt sich dann die in (Abbildung 2) dargestellte Aufteilung der drei Kategorien auf die Strukturtypen mit überwiegender Wohnnutzung sowie diejenigen mit überwiegender Nutzung durch Handel, Dienstleistung und Industrie beziehungsweise mit sonstigen Nutzungen.
Resolution des Rates der Gemeinde Bad Zwischenahn vom 15.12.2020 zur End lagersuche im Teilgebiet 029_00TG_043_00IG_S_s_z, Kamperfehn Bad Zwischenahn In den vergangenen Jahrzehnten wurde mehrfach in der politischen Diskussion um eine Endlagersuche das Steinsalzlager in einem Teilgebiet der Gemeinde genannt. Das wurde von den Medien aufgegriffen und der offensichtliche Widerspruch Kurort und mögliches atomares Endlager thematisiert. Die Diskussion konterkariert die Ansprüche und Ziele eines Gesundheitsstandortes und steht in krassem Gegensatz zu allen Anstrengungen und Investi tionen der Gemeinde im Bereich Erholung und Tourismus. Die Gemeinde Bad Zwischenahn hat stets eindeutig Stellung bezogen und auf die relevanten Punkte hingewiesen. Abgesehen davon, dass die bisherigen Erfahrungen in Niedersachsen mit der Lagerung von atomaren Abfällen in Salzgestein negativ sind, ist das Zwischenahner Meer ein Erdfallsee, der durch Salzablaugung entstanden ist. Das deutet auf eine Durchlässigkeit für Grundwas ser und somit auf eine Instabilität der geologischen Struktur hin. Die Parklandschaft Ammerland ist mit einer kleinteiligen Landwirtschaft, einer vielfältigen Baumschulstruktur und dem Zwischenahner Meer nicht nur eine touristisch wertvolle Land schaft, sondern durch die FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete und Moore auch eine sehr wert volle Naturlandschaft. Die Gemeinde Bad Zwischenahn ist eine touristische Destination mit ca. 800.000 Übernach tungen und 2 Millionen Tagesgästen jährlich. Viele Investitionen in die touristische Infrastruk tur des Moorheilbades haben mehrfach zu sehr positiven Bewertungen geführt. Aktuell wird auf dem ehemaligen Bundeswehrkrankenhausgelände ein Hotel mit Ferienwohnungsanlage mit rund 300 Betten geplant. Mit der Reha-Klinik für Orthopädie und Onkologie mit insgesamt 470 Betten sowie der Karl Jaspers-Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik mit 591 Betten befinden sich wichtige Gesundheitseinrichtungen im Gemeindegebiet, die der regionalen Versorgung dienen. In den letzten Jahren wurde erheblich in die Standorte investiert und weitere Investi tionen sind geplant. Mit 29839 Einwohnern und einer Bevölkerungsdichte von 230 Einwohner/km2 ist die Ge meinde dicht besiedelt. Sie ist als Mittelzentrum ausgewiesen und unmittelbar benachbart zu der Großstadt Oldenburg. Die gute Infrastruktur, die reizvolle Landschaft und die wirtschaftli che Entwicklung sorgen für einen ständigen Zuzug. Eine anhaltende Endlagerdiskussion beeinträchtigt die Entwicklung der Gemeinde, verzögert Investitionen und schädigt den Ruf als Erholungs- und Gesundheitsstandort. Bei Bewertung aller Faktoren ist ein Endlager in Bad Zwischenahn für den Rat der Gemeinde nicht denkbar. Bürgermeister
Der Wetzendorfer Landgraben und der Seegraben sind beide überwiegend naturfern und teils mit befestigten Böschungen ausgebildet. Während der Seegraben permanent wasserführend ist und einen teils hohen Nährstoffgehalt vorweist, ist der Wetzendorfer Landgraben als Hauptverbundachse im Biotopverbundsystem für Feuchtgebiete vorgesehen, kann diese Funktion aufgrund der derzeitigen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, der naturfernen Ausbildung und Begradigung sowie der Wasserarmut derzeit aber nur sehr eingeschränkt erfüllen. Um diesem Belang gerecht zu werden und als gestalterisch hochwertige Struktur in der geplanten Parkanlage zu dienen, ist geplant, beide Fließgewässer zusammenzulegen und in Anlehnung an den potenziell natürlichen Gewässerzustand zu gestalten. Um der Parkplanung im Rahmen der Objektplanung unter Beachtung dieser Zielsetzung möglichst viel Gestaltungsspielraum zu belassen, wurde ein zwischen 30 und 100 m Breite variierender Korridor festgesetzt, innerhalb dessen sich die naturnahe Umgestaltung realisieren lässt. Die entscheidenden Parameter für eine naturnahe Entwicklung mit vielfältigen Strukturen für Flora und Fauna sind hierbei textlich festgesetzt (gewundener Verlauf, unterschiedliche Böschungsneigungen, Niedrigwassergerinne mit Vertiefungen und Aufweitungen, wechselfeuchte Mulden, naturnahe (extensive) Pflege).Der Seegraben wird dabei auf kurzem Wege mit dem Landgraben zusammengeführt, da der Seegraben aufgrund seiner dauerhaften asserführung die entscheidende „Quelle“ für das Fließgewässer darstellt. Das Umfeld des Seegrabens wird oberhalb der Einmündung modelliert und abgeflacht, so dass das derzeit eingetiefte Gewässer als Wiesenbach durch eine Sekundäraue verläuft. Damit verbunden sind auch zusätzliche Rückhaltevolumina für den Starkregen- und Hochwasserfall. Der aktuell temporär trockenfallende Wetzendorfer Landgraben wird im Wesentlichen ab der neuen Einmündung des Seegrabens ökologisch aufgewertet. Vorgesehen ist ein mäandrierendes und strukturreiches Niedrig- und Mittelwasserbett, das beginnend ab Mittelwasserabfluss in die Auen- und Parklandschaft ausufert. Die Gewässersohle im Niedrigwasserbett wird überwiegend aus sandigen bis mittelkiesigen Substraten aufgebaut. Steilufer und Kolke werden mit den anstehenden Materialien profiliert. Mit Strömungslenkern aus Totholzelementen wird die Diversität der Strömungs- und damit auch Substratverhältnisse langfristig gesichert. Die Erlebbarkeit des Gewässers ist über die geringe Tiefe und abgeflachten Ufer gesichert. Aufgrund der Eutrophierung der Gewässer und wegen des angestrebten Biotop-/Gehölzverbunds der beiden Biotope, wird überwiegend eine Beschattung hergestellt. Diesen Verbund bilden extensive Wiesenflächen und heimischen Gehölzpflanzungen, die eine verknüpfende Gehölzstruktur zwischen den bereits vorhandenen Biotopen im Westen (großflächiges Feldgehölz) und Osten (Weiden-Erlen Biotop/Feldgehölz) darstellen.
Die Grünen Hauptwege sind so vielfältig wie Berlin. Es gibt kurze und auch längere Wege sowie zwei Rundwege. Sie beginnen oder enden am Stadtrand oder mitten in der City. Manche Wege verbinden die gegenüberliegenden Stadtgrenzen oder mehrere historische Siedlungskerne miteinander, oder sie folgen den großen Gewässern Berlins. Einige Wege sind eher ruhig im äußeren Stadtgebiet gelegen, andere führen direkt durch das pulsierende Zentrum Berlins. Doch egal wo, sie suchen immer den grünsten Verlauf, den es manchmal aber einfach (noch) nicht gibt. Bild: Dagmar Schwelle Weg 1 - Spreeweg (63 km) Der Spreeweg folgt dem Berliner Urstromtal und ist mit seiner Gesamtlänge von 63 km mit Abstand der längste grüne Hauptweg. Er beginnt im Westen am Falkenhagener Feld und endet im Osten im Hessenwinkel. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Weg 2 - Spandauer Weg (33 km) Der Spandauer Weg, der im Norden Spandaus am Aalemannkanal beginnt und im Süden in Kladow den Bezirk Spandau verlässt, zeigt die beeindruckenden Landschaftsräume westlich der Havel. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Weg 3 - Heiligenseer Weg (24 km) Der Heiligenseer Weg beginnt mitten im urbanen Berlin: an der Grünanlage Bundesforum zwischen Kanzleramt und Paul-Löbe-Haus. Von hier aus führt der Weg bis zur nördlichen Stadtgrenze nach Heiligensee. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Weg 4 - Lübarser Weg (14 km) Der Lübarser Weg ist ein Paradebeispiel für einen grünen Hauptweg – verläuft doch die Wegstrecke fast vollständig im Grünen. Er beginnt am historischen Dorfanger von Lübars und endet südlich des Mauerparks. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Weg 5 - Nord-Süd-Weg (44 km) Der Nord-Süd-Weg begleitet die Panke von der nördlichen Stadtgrenze im Pankower Ortsteil Buch bis zur historischen Mündung der Panke in die Spree gegenüber dem Bahnhof Friedrichstraße. Ab hier geht der Weg weiter bis zur südlichen Stadtgrenze von Berlin in Marienfelde. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Weg 6 - Lindenberger Korridor (17 km) Der Lindenberger Korridor verbindet die Rummelsburger Bucht mit den Feldern des Dorfes Wartenberg an der nordöstlichen Stadtgrenze. Der Weg schlängelt sich dabei durch den gewerblich genutzten Korridor zwischen Lichtenberg, Hohenschönhausen und Marzahn. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Weg 7 - Hönower Weg (23 km) Der Hönower Weg beginnt am Märchenbrunnen im Volkspark Friedrichshain und endet am östlichen Stadtrand an der Hönower Weiherkette. Wanderern bietet der Weg viele überraschende Einblicke in die Bezirke Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Weg 8 - Kaulsdorfer Weg (17 km) Der Kaulsdorfer Weg führt überwiegend durch grüne Siedlungen. Er beginnt am Treptower Park und endet in Mahlsdorf. Während in Rummelsburg und Friedrichsfelde noch städtischer Charakter dominiert, finden sich in Karlshorst und Hellersdorf fast ausnahmslos Reihen- und Einfamilienhäuser. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Weg 9 - Dahmeweg (21 km) Der Dahmeweg verläuft größtenteils entlang des namensgebenden Dahmeufers zwischen Köpenick und Schmöckwitzwerder im Südosten der Stadt. Insbesondere im Waldabschnitt zwischen dem Strandbad Grünau und dem Villenort Karolinenhof kann der seenartige Fluss direkt erlebt werden. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Weg 10 - Britz-Buckower-Weg (10 km) Der Britz-Buckower-Weg startet am ehemaligen Dorfanger in Alt-Tempelhof und endet an der südlichen Stadtgrenze im Neuköllner Ortsteil Buckow. Der Weg führt durch unterschiedlichste städtische Strukturen: von Gewerbe über Kleingärten bis zu der landwirtschaftlich geprägten Buckower Feldmark. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Weg 11 - Wannseeweg (30 km) Der Wannseeweg vereint die beliebtesten Wanderstrecken im Berliner Südwesten. Er verbindet sieben Seen der Grunewaldseenkette mit fünf weiteren Gewässern wie dem Wannsee und der Havel. Dabei führt er durch Grunewald und Forst Düppel bis zur Potsdamer Parklandschaft im Südwesten der Stadt. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Weg 12 - Havelseenweg (28 km) Der Havelseenweg begleitet die Havel vom Großen Wannsee bis zur Fähranlegestelle am Aalemannufer in Spandau. Zwei Landschaften werden dabei durchquert: im Süden die Hochfläche des Teltows und im Norden die flache Ebene des Warschau-Berliner Urstromtals. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Weg 13 - Barnimer Dörferweg (34 km) Der Barnimer Dörferweg gehört zu den bekanntesten Wanderwegen im Norden Berlins. Er verbindet die historischen Dorfkerne des Berliner Barnims. Der Weg beginnt am Tegeler Hafen und endet im Wuhletal bei Ahrensfelde. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Weg 14 - Wuhletalweg (16 km) Der Wuhletalweg begleitet die Wuhle von Ahrensfelde im Nordosten Berlins bis zur Mündung in die Spree in Köpenick. Die Wuhle, ein bis in die 1980-iger Jahre hauptsächlich als Abwasserkanal genutztes Gewässer, ist heute ein sauberer Bach mit verschiedenen uferangrenzenden Grünzügen und Parkanlagen. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Weg 15 - Teltower Dörferweg (48 km) Der Teltower Dörferweg verläuft von Dorf zu Dorf. Beginnend an der Krummen Lanke im Süden Berlins geht es im Zick-Zack-Kurs über Zehlendorf, Lichterfelde, Marienfelde, Lichtenrade, Buckow und Rudow bis nach Spindlersfeld in Köpenick. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Weg 16 - Humboldt-Spur (36 km) Die Humboldtspur beginnt in Tegel, wo die Brüder Alexander und Wilhelm von Humboldt im Schloss Tegel geboren wurden und den Großteil ihrer Kindheit und Jugend verbrachten. Der Weg führt entlang des Nordgrabens und weiterer Gräben bis zum Wuhletal in Ahrensfelde. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Weg 17 - Teltowkanalweg (38 km) Der Teltowkanalweg verbindet den Griebnitzsee mit der Dahme. Der schiffbare Kanal, der innerhalb von nur sechs Jahren errichtet wurde, sollte um 1900 den Wasserweg zwischen Oder und Elbe verkürzen. Der Weg führt entlang des alten Gleisbetts der Treidelbahn. Weitere Informationen Bild: Konstantin Börner Weg 18 - Innerer Parkring (52 km) Der Innere Parkring umrundet großzügig die Berliner Innenstadt. Er verbindet die großen Parkanlagen und nimmt nebenbei viele kleine Grünflächen und Plätze mit. So macht der Weg die unterschiedlichen Charaktere der Berliner Grünflächen erlebbar. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Weg 19 - Tiergartenring (23 km) Der Tiergartenring umrundet Berlins größten Park, den Großen Tiergarten und im östlichen Verlauf das historische Zentrum von Berlin. Dabei zeigt er immer wieder die grünen Seiten der Berliner Innenstadt. Ein echter touristischer Wandertipp. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Weg 20 - Bullengrabenweg (7 km) Der Bullengrabenweg ist der kürzeste aller grünen Hauptwege. Der nur im Bezirk Spandau verlaufende Weg beginnt direkt an der Berliner Stadtgrenze nahe dem brandenburgischen Seeburg und führt über den Grünzug des Bullengrabens bis zum Havelufer südlich der Spandauer Altstadt. Weitere Informationen
Die ehemalige Bahnbrache im Bezirk Kreuzberg-Friedrichshain bot die einmalige Gelegenheit, spontan gewachsene, artenreiche Stadtnatur zu fördern und den Menschen in der wachsenden Stadt zugänglich zu machen. Ende der 1990er Jahre fiel der Entschluss, das Gelände zur Parklandschaft zu entwickeln. Die einzelnen Teile des Parks entstanden zwischen 2011 und 2014 als Ausgleichsmaßnahme für die Bebauung am Potsdamer Platz. Heute erlaubt der Park vielen Menschen sich zu bewegen und zu entspannen, vor allem aber: Tag für Tag Stadtnatur und biologische Vielfalt zu erleben. Der Park lebt davon, dass viele Elemente der spontan gewachsenen Vegetation in seine Gestaltung einbezogen wurden. Auf den ehemaligen Gleisen waren bereits junge Wälder herangewachsen. Teile von ihnen blieben erhalten – im Ostpark als Gleiswildnis, im Westpark als Stadtwildnis. Auf einigen Flächen wurde Ökoschotter ausgebracht. In ihn wurden gleich zu Beginn Pflanzen gesät, die für Bahnbrachen typisch sind. Das unterscheidet Ökoschotter von Schottergärten, die tote Flächen ohne ökologischen Wert sind. Der Wechsel zwischen wild und gestaltet bestimmt auch das Angebot für Kinder. Neben klassischen Spielplätzen gibt es zwei Naturerfahrungsräume. Weitere Informationen zu Naturerfahrungsräumen Viele Pflanzenarten im Park am Gleisdreieck sind einst mit der Bahn weit angereist. Das macht die Artenvielfalt im Park so besonders. Sie ist eine wilde Mischung aus alteingesessenen Berliner Pflanzen und aus Exoten, die auf eher trockene, nähstoffarme Böden spezialisiert sind. Typische heimische Vertreter unter den Kräutern sind Natternkopf und Königskerze. An Baumarten finden sich Birke und Zitterpappel. Zugereist sind dagegen Götterbaum und Robinie, um nur zwei Beispiele zu nennen. Die dichten Gehölze sind Lebensraum einer Reihe von Baum- und Buschbrütern wie Feldsperling oder Mönchsgrasmücke. Offene, trockene Standorte wiederum bieten vielen, zum Teil seltenen Insekten wie dem Hauhechelbläuling eine Heimat. Die naturfreundliche Beleuchtung dieser öffentlichen Grünanlage ist wegweisend und eine wichtige Voraussetzung, um die biologische Vielfalt zu erhalten. Der Park ist Teil des Berliner Freiraumverbunds, der an dieser Stelle vom Tiergarten bis zum Schöneberger Südgelände reicht. Damit trägt er wesentlich dazu bei, Habitate zu vernetzen. Grün Berlin über den Park am Gleisdreieck
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