Die Umweltzonen Hannover und Osnabrück wurden in ihrer Lage und Ausdehnung von den Städten in einem Luftreinhalteplan festgelegt. In eine Umweltzone dürfen je nach Stufe nur Fahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen einfahren. Die Schadstoffgruppen unterscheiden sich in der Höhe des Partikelausstoßes und werden mit verschiedenfarbigen Plaketten kenntlich gemacht. Rot für die Schadstoffgruppe 2, gelb für die Schadstoffgruppe 3 und grün für die Schadstoffgruppe 4. Die Umweltzone in Hannover ist seit dem 22.02.2024 aufgehoben. Dieser Datensatz beschreibt die Umweltzonen in Hannover und Osnabrück in ihrer räumlichen Lage und Ausdehnung, die jeweiligen Einschränkungen für den Kfz-Verkehr sind unterschiedlich terminiert.
Grenzwertüberschreitungen in rund 70 Kommunen – Diesel-Nachrüstung mit Katalysatoren nötig Die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid (NO2) ist 2017 im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Die Zahl der Kommunen mit Grenzwertüberschreitungen nahm nach erster Schätzung von 90 auf 70 ab. Das zeigt die Auswertung der vorläufigen Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (UBA). Dennoch: An rund 46 Prozent der verkehrsnahen Messstationen wurde der Grenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel überschritten, an zwei Drittel dieser Stationen mit Werten von mehr als 45 µg/m3 sogar deutlich. „Die Entwicklung geht in die richtige Richtung. Wir sind aber noch längst nicht am Ziel. Immer noch liegen viele Städte deutlich über dem seit 2010 einzuhaltenden Grenzwert, viele Einwohner sind also weiter zu viel gesundheitsschädlichem Stickstoffdioxid ausgesetzt. Schuld sind vor allem die Diesel-Autos mit hohen Realemissionen, die oftmals erst in den vergangen Jahren zugelassen wurden und in den Städten unterwegs sind“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA . „Wie vom Umweltbundesamt im Sommer 2017 geschätzt, werden die Maßnahmen des Diesel-Gipfels mit Software-Updates und Umtauschprämien nicht ausreichen, um die Luft in den Städten so zu verbessern, dass die Grenzwerte überall eingehalten werden. Wir brauchen dringend die Hardware-Nachrüstung der Autos und leichten Nutzfahrzeuge. Nur so können wir die Gesundheitsbelastungen durch Stickstoffoxide schnell und vor allem dauerhaft senken.“ Den Rückgang der mittleren Stickstoffdioxidbelastung an verkehrsnahen Messstationen im Jahr 2017 um zirka zwei Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel wertet das UBA als Indiz dafür, dass die durch die Dieseldebatte angestoßenen Maßnahmen in den Städten anfangen zu wirken. So wurden beispielsweise örtlich Tempolimits eingeführt sowie durch Straßenverengung der Verkehr reduziert, es wurden öffentliche Verkehre gefördert und Busse nachgerüstet. Bundesweit wurden Autos mit hohen Realemissionen durch Software-Updates hinsichtlich ihrer NOx- Emission leicht verbessert. Außerdem erneuerte und veränderte sich die Fahrzeugflotte hin zu weniger Dieseln: Das Kraftfahrbundesamt (KBA) zeigt in seinen Neuzulassungszahlen 2017 eine Verschiebung hin zu benzinbetriebenen PKW. Ihr Anteil steigt um über elf Prozent gegenüber 2016, Diesel verlieren über 15 Prozent. Wie sich die einzelnen Maßnahmen jeweils auf die Luftqualität auswirken, lässt sich mit den vorliegenden Daten derzeit nicht exakt bestimmen. Die NO2-Messdaten und deren Rückgang bestätigen allerdings, dass Software-Updates und der Rückkauf alter Diesel-PKW (Umtauschprämie) nur ein begrenztes Minderungspotential aufweisen. Nach Berechnungen des UBA könnte die NO2-Luftbelastung durch die beiden Maßnahmen maximal zwischen zwei und fünf Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sinken. Wichtig: Beide Maßnahmen wirken erst seit Ende 2017. In der vorläufigen Jahresauswertung „Luftqualität 2017“ betrachtet das UBA neben Stickstoffdioxid auch Feinstaub und Ozon. Feinstaub ( PM10 ): Die Feinstaubbelastung war 2017 im Vergleich zum Zeitraum 2005 bis 2016 geringer. Außer zu Beginn des Jahres blieben besonders feinstaubbegünstigende Wetterlagen aus. 2017 gehörte mit den beiden Vorjahren zu den am geringsten mit Feinstaub belasteten Jahren. Nur an der verkehrsnahen Messstation am Stuttgarter Neckartor wurde mit 45 Tagen erneut der Grenzwert überschritten (PM10-Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ an mehr als 35 Tagen im Jahr). Allerdings sollen laut Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) die Werte an höchstens drei Tagen pro Jahr über 50 µg/m³ liegen. Dieses Ziel überschreiten 87% aller Messstationen in Deutschland. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit sollte nach Auffassung des UBA der von der WHO empfohlene Wert eingehalten werden. Es bedarf also weiterer Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen, um das Gesundheitsrisiko durch Feinstaub weiter zu verringern. Zukünftig ist es verstärkt notwendig, besonderes Augenmerk auf die nicht-verbrennungsbedingten Partikelemissionen aus dem Abrieb von Bremsscheiben, Kupplungen und Reifen zu legen. Ozon: Die Ozonkonzentrationen waren 2017 im Vergleich zu den letzten 20 Jahren niedrig. Anders als der Hitzesommer 2015 war der Sommer 2017 eher wechselhaft und es traten keine lang anhaltenden Schönwetterperioden auf, die die Ozonbildung hätten begünstigen können. Dennoch kam es an 17 Prozent aller Messstationen zu Zielwert-Überschreitungen (der maximale Ozon-8-Stunden-Wert eines Tages darf an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr – gemittelt über 3 Jahre – den Wert von 120 µg/m3 überschreiten). Aktualisierung: Die Übersicht "Städte mit NO2-Grenzwertüberschreitungen 2017" sowie die Exceldaten wurden zum 30.05.2018 aktualisiert. Es liegen nun aus allen Messnetzen die vollständigen, geprüften Daten vor. Mit den endgültigen Daten sind es noch 65 Städte mit Grenzwertüberschreitung. Die Stadt Remscheid ist nicht mehr auf der Liste.
Am 31. Dezember 2012 trat die Euro VI-Norm in Kraft. Durch die Euro-VI-Norm wird der Partikel- und Stickstoffausstoß von neuzugelassen Bussen und LKWs beschränkt. Der Stickstoff- und Partikelausstoß soll somit um 80, beziehungsweise 66 Prozent verringert werden.
Einer US-Studie der Klimabehörde NOAA zufolge produziert die kommerzielle Schifffahrt halb soviel Feinstaub wie weltweit alle Autos zusammen. Die Schadstoffemissionen belasten das globale Klima und die Gesundheit der Küstenbewohner erheblich. Die Studie untersuchte den Ausstoß von 200 kommerziellen Schiffen und rechnete die Ergebnisse auf globale Werte hoch. Die Autoren schätzen, dass Schiffe knapp eine Millionen Tonnen Partikel jährlich ausstoßen. Die Studie ist am 25. Februar im "Journal of Geophysical Research" online erschienen. Lack, D. A., et al. (2009), Particulate emissions from commercial shipping: Chemical, physical, and optical properties, J. Geophys. Res., 114, D00F04, doi:10.1029/2008JD011300.
Ab dem 1. September 2017 müssen neue Fahrzeugtypen, bevor sie für den Straßenverkehr in Europa zugelassen werden, neue und zuverlässigere Emissionstests unter realen Fahrbedingungen durchlaufen. Die neuen Emissionstests (Emissionsmessung im praktischen Fahrbetrieb - „Real Driving Emissions“, RDE), aber auch verbesserte Laboruntersuchungen (nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge – „World Harmonised Light Vehicle Test Procedure“, WLTP) sollen zuverlässigere Ergebnisse sicherstellen und das Vertrauen in die Leistung neuer Fahrzeuge aufbauen.
Umweltbundesamt veröffentlicht Magazin „Gesunde Luft“ Die Messdaten für Stickstoffdioxid (NO2) im Bundesgebiet für das Jahr 2018 liegen vor: Demnach überschritten im vergangenen Jahr noch 57 Städte den Luftqualitätsgrenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft (µg/m³) im Jahresmittel. Im Jahr 2017 waren noch 65 Städte betroffen. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA): „Die Luft in den Städten wird besser und der Trend geht in die richtige Richtung. Dennoch sieht man: Die bislang beschlossenen Maßnahmen reichen nicht aus, damit wirklich überall der EU-Grenzwert für NO2 im Jahresmittel zum Schutz der Gesundheit eingehalten wird. Neben den angelaufenen Software-Updates brauchen wir insbesondere eine schnelle Nachrüstung älterer Diesel-Pkw mit wirksamen Katalysatoren zur deutlichen Reduzierung des Stickoxidausstoßes. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Zulassung solche Katalysatoren liegen vor und Nachrüstunternehmen haben erste Anträge auch für Pkw gestellt. Nun kommt es darauf an, dass der Genehmigungsprozess rasch durchlaufen wird. Alle Automobilhersteller sind dazu aufgerufen, die Nachrüstunternehmen technisch und die Kunden beim Kauf der Systeme finanziell zu unterstützen.“ Im Vergleich zum Vorjahr wurde in 13 Städten der Grenzwert nicht mehr überschritten. Gleichzeitig liegen fünf Städte wieder geringfügig über dem Wert: Leipzig, Ulm, Koblenz, Eschweiler und Sindelfingen. Insgesamt setzt sich der langsame Rückgang der NO 2 -Belastung in den Städten fort. Im Mittel lagen die NO 2 -Werte (Jahresmittelwert) an verkehrsnahen Messstationen rund 1,5 µg/m³ unter denen des Jahres 2017. Auch wenn im Jahr 2018 nur an einer industrienahen Messstation der Feinstaub (PM 10 )-Grenzwert (nicht mehr als 35 Tage mit Tagesmittelwerten über 50 µg/m³) überschritten wurde, ist die Belastung dennoch zu hoch und ein Risiko für die Gesundheit. Deutlich wird dies, wenn die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) – maximal drei Tage mit Werten oberhalb von 50 µg/m³ – zur Bewertung herangezogen wird. An 78 Prozent aller 374 Messstellen wurde dieser von der WHO emfohlene Wert überschritten. Nicht nur Ballungsräume und große Städte waren hiervon betroffen, sondern auch Kleinstädte und ländliche Gebiete. Es bedarf also weiterer Anstrengungen, um das Gesundheitsrisiko durch Feinstaub zu verringern. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Emissionen aus der Holzverbrennung in Privathaushalten und die nicht-verbrennungsbedingten Partikelemissionen aus dem Abrieb von Bremsen, Kupplungen und Reifen zu legen. Auch die Landwirtschaft, die mit Emissionen gasförmiger Vorläuferstoffe, insbesondere Ammoniak aus der Tierhaltung, zur sekundären Feinstaubbildung beiträgt, muss in die Minderungsanstrengungen einbezogen werden. Nachträgliche Datenlieferungen oder Korrekturen aus den Ländermessnetzen sind bis zum Termin der offiziellen Berichterstattung an die EU-Kommission am 30.09.2019 noch möglich. Magazin „Gesunde Luft“: Das UBA greift das Thema auch im aktuellen Magazin „Schwerpunkt: Gesunde Luft“ auf. In knapper und verständlicher Form stellt das Magazin die relevantesten Luftschadstoffe vor, erläutert Grundlagen der Luftreinhaltung und stellt Messverfahren und Berechnungsmethoden zur Krankheitslast vor. Das Heft ist hier zum Download verfügbar.
The research project on which this report is based focuses on the measurement of particulate emissions in the area of fine and ultrafine particles from laser printing devices. Against the backdrop of a public debate about possible hazards related to these emissions, UBA has commissioned BAM to develop a measurement method for these emissions, to expand the existing awarding criteria for the "Blue Angel" ecolabel by the aspect of particle emissions and to physically and chemically analyse particulate emissions. The resulting awarding criteria will be submitted to RAL later this year. Emission characteristics of laser printing devices, conclusions on awarding criteria and interim results of the project were discussed in three sessions of a project-related expert group. Veröffentlicht in Texte | 75/2013.
The procurement of low-noise and low-emission construction machines is to result in a reduction of the noise, exhaust gas and particle emissions. The guide itself contains the main information and recommendations which are relevant for the public procurement bodies for including environmental aspects in the tender and contractual documents. The tenderer questionnaire on green procurement of construction machines is intended as annex to the specifications. The guide is based on the criteria of the Blue Angel environmental label for Construction Machines (RAL-UZ 53), version of February 2015. Veröffentlicht in Ratgeber.
Am 5. Juli 2016 stimmte das EU-Parlament einer Überarbeitung der Typgenehmigungsvorschriften und Emissionsgrenzwerte für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (NSBMMG) zu. Dazu gehören Rasenmäher, Bulldozer, Diesellokomotiven und Binnenschiffe. NSBMMG-Maschinen machen ungefähr 15% aller Stickoxid- und 5% aller Partikelemissionen in der EU aus. Die neuen Vorschriften legen Motorklassen fest, die wiederum in Unterklassen je nach Leistungsbereich unterteilt sind. Für jede Klasse wurden Umweltschutzanforderungen in Form von Grenzwerten für Abgasemissionen (CO, HC, NOx und Partikel) festgelegt, sowie Fristen zur Umsetzung ab 2018. Die geplanten Vorschriften sehen ein System zur Leistungsüberwachung von Motoren während des Betriebs vor, um die Unterschiede zwischen den Messwerten im Labor und unter realen Fahrbedingungen auszugleichen.
Das diesem Bericht zugrundeliegende Forschungsvorhaben konzentriert sich auf die Erfassung partikulärer Emissionen im Fein- und Ultrafeinstaubbereich aus Bürogeräten mit Laserdruckfunktion. Vor dem Hintergrund einer öffentlichen Diskussion über mögliche, mit diesen Emissionen verbundene Gefahren wurde die BAM vom UBA damit beauftragt, eine Messmethode für diese Emissionen zu entwickeln, die bestehende Vergabegrundlage für das Umweltzeichen „Blauer Engel“ um den Aspekt Partikelemission zu erweitern und die partikulären Emissionen physikalisch und chemisch zu analysieren. Eine daraus resultierende Vergabegrundlage wird dem RAL zur Vorbereitung einer Expertenanhörung mit den interessierten Kreisen in diesem Jahr vorgelegt werden. Veröffentlicht in Texte | 74/2013.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 391 |
Land | 38 |
Zivilgesellschaft | 2 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 4 |
Förderprogramm | 337 |
Text | 66 |
unbekannt | 19 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 70 |
offen | 345 |
unbekannt | 11 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 416 |
Englisch | 74 |
unbekannt | 1 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 10 |
Bild | 4 |
Datei | 20 |
Dokument | 40 |
Keine | 238 |
Webdienst | 1 |
Webseite | 167 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 426 |
Lebewesen & Lebensräume | 425 |
Luft | 426 |
Mensch & Umwelt | 426 |
Wasser | 426 |
Weitere | 411 |