Das Projekt "Lungenkrebsrisiko durch Radon in der Bundesrepublik Deutschland" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Strahlenschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität-Gesamthochschule Wuppertal, Fachbereich 14 Sicherheitstechnik, Fachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltmedizin.Ziel der Studie ist die Ermittlung der Expositions-Wirkungs-Beziehung zwischen Innenraumbelastungen an Radon und dem Auftreten des Lungenkarzinoms unter Beruecksichtigung des Rauchens und beruflicher Karzinogene. Dazu werden im Rahmen einer Fall-Kontroll-Studie in einem Zeitraum von vier Jahren mehr als 3000 Lungenkrebsfaelle und 3000 nach Alter und Geschlecht gematchten Kontrollpersonen in drei Studienregionen (Ostbayern, Saarland/NRW, Thueringen (Sachsen)) auf ihre Exposition befragt und durch Messung mittels Kernspurdosimetern in allen in den letzten 35 Jahren bewohnten Wohnungen ihre Exposition ermittelt.
Das Projekt "Passivrauchen und Lungenkrebs ; Untersuchung zu beruflichen Faktoren des Lungenkrebses" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung / Bundesministerium für Forschung und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität-Gesamthochschule Essen, Universitätsklinikum, Medizinische Einrichtungen, Institut für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie.Untersuchung des Einflusses beruflicher Faktoren und des Passivrauchens auf das Lungenkrebsrisko in einer Fall-Kontroll-Studie mit 1004 Faellen und 1004 Kontrollen. Fortfuehrung der statistischen Auswertungen zu dieser 1987-1995 in Bremen durchgefuehrten Studie. Ergebnisse: vielfaeltig, siehe Bericht.
Der Lebensmittelzusatzstoff Aspartam ist als Süßungsmittel in vielen Lebensmitteln, wie zum Beispiel zuckerfreien Softdrinks, enthalten. Nun wurde Aspartam von der World Health Organisation (WHO) als möglicherweise krebserzeugend für Menschen eingestuft. Was bedeutet das und wo darf Aspartam eigentlich überall eingesetzt werden? Die Chemikaliendatenbank ChemInfo informiert. Der süßlich schmeckende, geruchlose, weiße Feststoff Aspartam wurde früher als Nutrasweet vermarktet und ist heute direkt unter dem Namen Aspartam oder als E-Nummer E 951 in zahlreichen Inhaltsstofflisten von Lebensmitteln zu finden. Es darf gemäß EU-Verordnung 1333/2008 (Lebensmittelzusatzstoffe) in über 45 verschiedenen Lebensmittelkategorien zum Einsatz kommen. Darunter sind neben den bekannten Light-Softdrinks zum Beispiel Kaugummis, Nahrungsergänzungsmittel, Fruchtnektare, Frühstücksgetreidekost oder auch würzige Brotaufstriche. Die Höchstmengen werden für jede Lebensmittelkategorie spezifisch festgelegt und können für Aspartam bis zu 6.000 mg/kg Lebensmittel (bei Kleinstsüßigkeiten, die der Erfrischung des Atems dienen) betragen. Außer in Lebensmitteln darf Aspartam auch als Bestandteil kosmetischer Mittel zur Maskierung eingesetzt werden. Mit einer Wassergefährdungsklasse von 2 ist es deutlich wassergefährdend, ist jedoch im Boden und im Wasser biologisch abbaubar. Grundsätzlich giftig ist Aspartam nicht. Der LD50-Wert (tödliche Dosis für 50 % der getesteten Tiere) bei Ratten liegt mit über 5.000 mg/kg Körpergewicht sogar deutlich über dem von Zitronensäure (2.000-3.000 mg/kg), die ebenfalls als Lebensmittelzusatzstoff zum Einsatz kommt. Was bedeutet „möglicherweise krebserzeugend für Menschen“? Aspartam ist aus zahlreichen Alltagsprodukten nicht wegzudenken. Aufgrund des sehr breiten Einsatzes ist naheliegend, dass unabhängige Institutionen auch mögliche Folgen eines übermäßigen Konsums prüfen. Eine solche Prüfung ist nun durch die International Agency for Research on Cancer (IARC) der WHO erfolgt. Das IARC Monographs-Programm identifiziert und bewertet vermeidbare Ursachen von Krebserkrankungen beim Menschen. Neben Chemikalien werden u. a. auch berufliche Expositionen (z. B. durch die Arbeit als Maler oder Malerin) und physikalische oder biologische Einflüsse, wie Sonnenstrahlung und Viren, bewertet. Diese Einflussfaktoren werden in eine von vier Kategorien eingruppiert, die von „krebserzeugend für Menschen“ (Gruppe 1) bis „nicht klassifizierbar hinsichtlich der menschlichen Karzinogenität“ (Gruppe 3) reichen. Damit wird eine Aussage über die mögliche Gefahr getroffen, durch einen Einflussfaktor an Krebs zu erkranken. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Krebs bei einer bestimmten Exposition tatsächlich auftritt, wird hingegen nicht ermittelt. In Gruppe 1 (krebserzeugend) fallen beispielsweise Faktoren wie Aktiv- und Passivrauchen, alkoholische Getränke, Feinstaub oder auch Empfängnisverhütungsmittel mit Östrogen und Gestagen. Aspartam wurde nun in die Gruppe 2B einsortiert, die aktuell 324 verschiedene Einflussfaktoren umfasst, welche „möglicherweise krebserzeugend für Menschen“ sind. Es ist die niedrigste Kategorie, bei der eine mögliche Krebsgefahr vermutet werden kann. Damit steht Aspartam in einer Reihe mit z. B. Nickel, Melamin, Motorabgasen und traditionell eingelegtem asiatischen Gemüse. Für Aspartam wurden außerdem eingeschränkte Belege für das Auftreten einer bestimmten Krebsart gefunden: Leberkrebs. Ein anderes Süßungsmittel, für das ein mögliches Krebsrisiko bereits durch die IARC untersucht wurde, ist Saccharin (E 954). Für dieses gab es zum Zeitpunkt der Untersuchung aber keine Belege hinsichtlich einer möglichen Krebsgefahr (Gruppe 3). In Anbetracht der insgesamt 552 Einflussfaktoren, die den Gruppen 1, 2A und 2B insgesamt angehören, ist ein Kontakt mit krebserzeugenden Substanzen im Alltag nie vollständig ausgeschlossen. Mit der Einschätzung der IARC ist ein überlegter Konsum von Aspartam aber durchaus angeraten. Wer auf Zusatzstoffe in Lebensmitteln möglichst verzichten möchte, kann Getränke und Speisen zum Beispiel mit frischen oder eingekochten Früchten süßen. ChemInfo Alle in diesem Text enthaltenen Fakten zum Stoff sind in ChemInfo enthalten. ChemInfo ist die umfassendste deutschsprachige Chemikaliendatenbank und wird als Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder vom Umweltbundesamt gemeinsam mit verschiedenen Behörden des Bundes der Länder verwaltet, gepflegt und fortlaufend inhaltlich aktualisiert. ChemInfo kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Auch für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Teildatenbestand unter www.chemikalieninfo.de bereit. Diese frei recherchierbaren Informationen geben Auskunft über die Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.
Starting in 2002, regulations and legislative amendments in Germany focused on the non-smoker protection with several measures to reduce exposure to secondhand tobacco smoke (SHS). The present work aimed to evaluate the relationship between polycyclic aromatic hydrocarbons (PAHs) and SHS exposure and to determine to which extent enforced non-smoking regulations and smoking bans affected the exposure of the non-smoking population in Germany since their implementation in the early 2000s until today. For this purpose, cotinine and selected monohydroxylated PAHs (OH-PAHs) were analyzed by means of (UP)LC-MS/MS in 510 24-h-urine samples of the Environmental Specimen Bank collected over a time span of 24 years from 1995 to 2019. Median urinary cotinine levels were found to steadily and significantly decline by 82% from 1995 to 2019. A significant decrease of urinary 3-hydroxybenzo[a]pyrene (19%), 1-OH-pyrene (39%), 1-naphthol (66%), 1-(17%), 2-(25%), and 3-OH-phenanthrene (22%) was also observed throughout the same time span. The decline in urinary levels of cotinine and several OH-PAHs can most likely be attributed to smoking bans and regulations limiting SHS and PAH exposure. This study therefore emphasizes the relevance of human biomonitoring to investigate the exposure of humans to chemicals of concern, assess the effectiveness of regulatory measures, and help policies to enforce provisions to protect public health. © 2022 The Authors
INTRODUCTION Kinder sind eine verhältnismäßig gesunde Bevölkerungsgruppe. Jedoch können sich langfristig auch geringe Umweltexpositionen, die in frühen Lebensjahren oder sogar bereits vor der Geburt beginnen, negativ auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen auswirken. Unser Ziel war es, die umweltbedingte Krankheitslast (Environmental Burden of Disease, EBD) zu quantifizieren, die auf ausgewählte Umweltrisikofaktoren für Kinder im Alter von 3 bis 17 Jahren in Deutschland zurückzuführen ist. METHODS Anhand der EBD-Methode haben wir Disability-Adjusted Life Years berechnet. Zur Identifikation von Expositions-Wirkungsfunktionen wurden systematische Literaturrecherchen durchgeführt. Aktuelle Expositions- und Gesundheitsdaten stammten unter anderem aus der fünften bevölkerungsrepräsentativen Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES V, 2014-2017). RESULTS EBD-Berechnungen konnten für fünf von 18 Risikofaktoren durchgeführt werden: Passivrauch, Bisphenol A, Verkehrslärm, Benzol und Feinstaub. Allerdings konnten die GerES V-Daten nur eingeschränkt für die Berechnungen genutzt werden. Für mehrere Risikofaktoren waren die gemessenen Konzentrationen in den Körpermedien zu niedrig. Auf dieser Basis würde sich keine quantifizierbare Krankheitslast ergeben. Das bedeutet jedoch nicht, dass die ermittelten Konzentrationen generell als unkritisch zu bewerten wären. Für einzelne Risikofaktoren wie Verkehrslärm und Feinstaub mussten wir zudem auf andere Quellen für die Expositionsdaten zurückgreifen. Eine weitere Herausforderung war es, die durch systematische Literaturrecherchen ermittelten Expositions-Wirkungsfunktionen mit den vorliegenden Belastungsdaten zu kombinieren. CONCLUSIONS/OUTLOOK Die EBD-Methode benötigt mehrere Eingangsdaten, die für Kinder und Jugendliche in Deutschland nicht ohne Weiteres verfügbar sind. Dies schränkt die Darstellung eines umfassenden Überblicks über ihre EBD ein. Quelle: 18. Jahrestagung DGEPI "Epidemiologie im Wandel - Innovationen und Herausforderungen" : 26.-28. September 2023, Würzburg ; Abstractbook / Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie. Ulm: DGEPI, 2023
Der soziale Status entscheidet mit darüber, ob und in welchem Umfang Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch Umweltschadstoffe belastet sind. Sozial schlechter gestellte Menschen sind von Umweltproblemen oftmals stärker betroffen als sozial besser Gestellte. Sozial und gesundheitlich benachteiligt Bildung, Einkommen und Faktoren wie der Migrationshintergrund beeinflussen die Wohnbedingungen und Lebensstile sowie die damit verbundenen Gesundheitsrisiken der Menschen. Das belegen sozial- und umweltepidemiologische Untersuchungen wie die Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES) , die das Umweltbundesamt seit dem Jahr 1985 durchführt. Diese Studien zeigen, dass sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen in den meisten Fällen häufiger und stärker von Umweltproblemen betroffen sind als sozial besser Gestellte. Sie verfügen meist auch nicht über das Einkommen und die Bildung, um solche Belastungen zu vermeiden. In einigen Fällen sind aber auch sozial besser Gestellte höher belastet. Beispielsweise fühlten sich in Deutschland nach den Ergebnissen der bundesweit repräsentativen Umweltbewusstseinsstudie von 2016 rund 40 % der Befragten durch Umweltprobleme gesundheitlich „sehr stark“ oder „stark“ belastet. Dabei nahmen Befragte mit niedrigem Sozialstatus subjektiv deutlich häufiger umweltbedingte Gesundheitsbelastungen wahr als Befragte mit hohem Sozialstatus. Das galt insbesondere für Plastikpartikel in Trinkwasser und Lebensmitteln, Folgen des Klimawandels (z. B. Hitzeperioden, Überschwemmungen), Schadstoffe in Trinkwasser und Lebensmitteln sowie Luftschadstoffe ( BMUB/UBA 2017 ). Im Jahr 2019 sah sich in Deutschland mit 29,2 % ein größerer Anteil von armutsgefährdeten Personen Umweltverschmutzung, Schmutz und sonstigen Umweltproblemen ausgesetzt als nicht armutsgefährdete Personen mit 24,5 %. Umweltbedingte Mehrfachbelastungen Für das Land Berlin wurde ein „Umweltgerechtigkeitsmonitoring“ entwickelt, das über die sozialräumliche Verteilung gesundheitsrelevanter Umweltbelastungen und -ressourcen Auskunft gibt. Aktuelle Daten zeigen, dass es in der Stadt viele Gebiete gibt, die gleichzeitig Lärm- und Luftbelastungen aufweisen, einen Mangel an Grünflächen besitzen und eine hohe soziale Problemdichte (u. a. eine hohe Arbeitslosigkeit) haben und damit mehrfach belastet sind ( SenUVK 2019 ). In einer Studie in Dortmund wurden im nördlichen Teil der Stadt zahlreiche „Hotspots“ identifiziert, in denen es gleichzeitig eine hohe soziale Verwundbarkeit (u.a. mit einer hohen Anzahl an Transferleistungsempfänger*innen und Menschen mit Migrationshintergrund) und umweltbedingte Mehrfachbelastungen gibt. In den „Hotspots“ konzentrierten sich hohe Feinstaub ( PM10 )-, Stickstoffdioxid (NO 2 )- und Lärmbelastungen sowie eine große Entfernung zu Grünflächen ( Shrestha et al. 2016 ). Belastungen durch Straßenverkehr Menschen mit einem niedrigen sozialen Status sind in Deutschland öfter verkehrs- und industriebedingten Luftschadstoffen ausgesetzt als Menschen mit einem hohen Sozialstatus. Sie fühlen sich auch häufiger durch äußere Umwelteinflüsse belästigt. Drei Beispiele: Die Auswertung der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen IV (GerES IV), die das Umweltbundesamt in den Jahren 2003 bis 2006 durchführte, ergab, dass nach Angaben der Eltern, 3- bis 14-jährige Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus häufiger an stark befahrenen Haupt- oder Durchgangsstraßen wohnen als Kinder aus Familien mit mittlerem und hohem Sozialstatus (siehe Abb. „Wohnlage von 3-14-Jährigen nach Sozialstatus“). Die Ergebnisse der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1) , die das Robert Koch-Institut ( RKI ) von 2008 bis 2011 durchgeführt hat, zeigen ebenfalls eine stärkere Straßenverkehrsbelastung bei Personen mit niedrigem sozioökonomischen Status. Demnach berichteten 28,3 % der Befragten mit niedrigem Sozialstatus davon, an einer stark oder extrem stark befahrenen Straße zu wohnen, doch nur 14,8 % der oberen Statusgruppe ( Laußmann et al. 2013 ). Daten der Schulanfängerstudie Sachsen-Anhalt, die von 1991 bis 2009 erhoben wurden, weisen auf mögliche Auswirkungen solcher Wohnlagen auf die Gesundheit hin: So stand das Auftreten von Krankheiten wie Bronchitis, Lungenentzündung und Nasennebenhöhlenentzündung bei Kindern nachweislich mit einem erhöhten Autoverkehr in benachteiligten Wohnlagen in Zusammenhang. Je weiter der Kindergarten von einer verkehrsreichen Straße entfernt lag, desto niedriger war auch die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder an einer dieser Krankheiten erkrankten. Weiterhin ergaben sich Zusammenhänge mit der sozialen Situation der Kinder: Kamen sie aus Familien mit einem niedrigeren Sozialstatus, lebten sie näher an verkehrsreichen Straßen und erwiesen sich als anfälliger für Erkältungskrankheiten ( Gottschalk et al. 2011 ). Lärmbelästigung und Lärmbelastung Menschen mit niedrigem sozialen Status sind sowohl subjektiv als auch objektiv mehr Lärm und insbesondere Straßenverkehrslärm im Wohnumfeld ausgesetzt als Menschen mit höherem Status. Fünf Beispiele: Die Auswertung der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen IV (GerES IV) zeigte, dass sich Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus durch Straßenverkehrslärm tagsüber häufiger belästigt fühlen als Kinder aus Familien mit höherem Sozialstatus. Im Jahr 2019 fühlten sich armutsgefährdete Menschen mit rund 33 % häufiger als nicht armutsgefährdete Menschen (rund 25 %) von Lärm durch Nachbarn oder von der Straße belästigt ( Eurostat 2021 ). Die Studie „Gesundheit in Deutschland aktuell“ (GEDA) des Robert Koch-Instituts ( RKI ) aus dem Jahr 2012 zeigt, dass sich Personen mit niedrigem sozioökonomischen Status stärker von Lärm durch Nachbarn, Straßen- oder Schienenverkehr belästigt fühlen als Personen mit hohem sozioökonomischen Status (Niemann et al. 2014). Ergebnisse einer regionalen Erhebung in Frankfurt a. M. aus dem Jahr 2014 zeigen zudem, dass sich Familien mit einem niedrigen Sozialstatus häufiger durch Lärm belästigt fühlen als Familien, die einen höheren Sozialstatus aufweisen ( Schade 2014 ). Von Szombarthely et al. 2018 fanden für Hamburg heraus, dass die Wahrscheinlichkeit, in Gebieten mit einer höheren Lärmbelastung zu wohnen, für Haushalte mit niedrigerem Einkommen signifikant höher ist als für Haushalte mit höherem Einkommen. Zugang zu Grünräumen Bundesweit repräsentative und regionale Studien zur sozialräumlichen Verteilung von Umweltressourcen in Deutschland zeigen, dass Menschen mit geringeren Einkommen und niedrigem Bildungsniveau häufig einen schlechteren Zugang zu Umweltressourcen wie Grün- und Freiflächen haben: Eine aktuelle Auswertung der Daten der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen 2014-2017 (GerES V) zeigt, dass Kinder und Jugendliche mit niedrigem Sozialstatus in Städten mit mehr als 20.000 Einwohner*innen länger brauchen, um zu Fuß von zu Hause eine öffentliche Grünfläche zu erreichen als Kinder und Jugendliche mit hohem Sozialstatus ( Rehling et al. 2021 ). Mit Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) und des European Urban Atlas (EUA) fanden Wüstemann et al. 2017 für Gesamtdeutschland einen positiven Zusammenhang zwischen individuellem Einkommen, individueller Bildung und der Anzahl zugänglicher Grünflächen in der Wohnumgebung. Befragte der höchsten Einkommensgruppe hatten beispielsweise mehr nahegelegene Grünfläche zur Verfügung als die der niedrigsten Einkommensgruppe. Ergebnisse des Berliner „Umweltgerechtigkeitsmonitoring“ weisen darauf hin, dass sozial benachteiligte Stadtquartiere in Berlin häufiger über eine überdurchschnittlich schlechte Freiraumversorgung verfügen (vgl. Integrierte Mehrfachbelastungskarten ). Für die Stadt München zeigten Schüle et al. 2017 , dass ein niedriger sozioökonomischer Status einer Nachbarschaft (u. a. Anteil von Haushalten mit geringer Bildung und niedrigem Berufsstatus) mit einer geringeren Verfügbarkeit von Grünflächen in der Nachbarschaft assoziiert ist. Innenraumbelastungen In Innenräumen ist die Situation komplexer. Die Qualität der Innenraumluft ist von vielen Faktoren abhängig, unter anderem von der Wohnungseinrichtung und dem Verhalten der Bewohnerinnen und Bewohner. Drei Beispiele aus der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen IV (GerES IV) des Umweltbundesamtes: Stichwort Benzol: Die Luft in Kinderzimmern von sozial schlecht gestellten Familien enthielt im Schnitt mehr Benzol pro Kubikmeter (m³) als die Luft in Kinderzimmern von Familien mit mittlerem und hohem Sozialstatus. Benzol ist krebserzeugend und kommt beispielsweise in Innenräumen vor, wenn Tabak geraucht wird (siehe Abb. „Benzol in der Luft des Kinderzimmers von 3-14-Jährigen nach Sozialstatus“). Stichwort Passivrauchen: Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus waren deutlich häufiger Tabakrauch ausgesetzt als Kinder aus besser gestellten Familien (siehe Abb. „Raucher im Haushalt von 3-14-jährigen nicht rauchenden Kindern nach Sozialstatus“). Stichwort α-Pinen: Die Luft der Kinderzimmer von Familien mit hohem Sozialstatus ist stärker mit α-Pinen belastet. Das ist eine natürlich vorkommende Chemikalie, die aus Holz ausgast und vor allem bei Kindern die Atemwege und die Augen reizen kann (siehe Abb. „α-Pinen in der Luft des Kinderzimmers von 3-14-Jährigen nach Sozialstatus“). Raucher im Haushalt von 3-14-jährigen nicht rauchenden Kindern nach Sozialstatus Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Benzol in der Luft des Kinderzimmers von 3-14-Jährigen nach Sozialstatus Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten α-Pinen in der Luft des Kinderzimmers von 3-14-Jährigen nach Sozialstatus Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Schadstoffe im Menschen Die Belastung durch Umweltschadstoffe ergibt ein uneinheitliches Bild, wie zwei Beispiele aus der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen IV (GerES IV) und GerES V zeigen: Stichwort Blei: Kinder mit einem niedrigen Sozialstatus haben im Mittel eine höhere Bleikonzentration im Blut als Kinder mit mittlerem oder hohem Sozialstatus (siehe Abb. „Blei im Blut von 3-14-Jährigen nach Sozialstatus“). Das Schwermetall Blei kann bereits bei einer geringen Konzentration die Reifung des kindlichen Nervensystems beeinträchtigen. Stichwort polychlorierte Biphenyle ( PCB ): Das Blut der Kinder mit höherem Sozialstatus ist höher mit PCB belastet als das Blut von Kindern mit niedrigem Sozialstatus (siehe Abb. „Polychlorierte Biphenyle (PCB) im Blut von 3-17-Jährigen nach Sozialstatus“) ( Bandow et al. 2020 ). Der Grund hierfür ist das unterschiedliche Stillverhalten (die Stoffe werden beim Stillen mit der Muttermilch an das Kind weitergegeben). Der Anteil stillender Mütter ist in der oberen Sozialstatusgruppe am höchsten und die Stilldauer ist in dieser Gruppe am längsten. Zudem sind die Mütter mit hohem Sozialstatus tendenziell älter und haben daher im Laufe ihres Lebens bereits mehr PCB im Körper akkumuliert. Chlororganische Substanzen wie PCB werden vor allem über Lebensmittel tierischer Herkunft aufgenommen und können das Immunsystem sowie das Nervensystem schädigen. Blei im Blut von 3-14-Jährigen nach Sozialstatus Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Polychlorierte Biphenyle (PCB) im Blut von 7-14-Jährigen nach Sozialstatus Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Umweltassoziierte Erkrankungen Auch bei den umweltassoziierten Erkrankungen zeigt sich ein differenziertes Bild in Abhängigkeit vom sozialen Status: Im bundesweiten Kinder- und Jugendgesundheitssurvey (KiGGS Welle 1) des Robert Koch-Instituts ( RKI ) wurde in den Jahren 2009 bis 2012 u.a. die Verbreitung von Allergien bei Kindern im Alter von 0-17 Jahren untersucht. Danach berichteten Eltern mit hohem Sozialstatus häufiger eine jemals erhaltene Arztdiagnose an Neurodermitis als Eltern mit niedrigem oder mittlerem Sozialstatus ( Schmitz et al. 2014 ). Bei Erwachsenen mit hohem Sozialstatus treten allergische Erkrankungen wie z. B. Heuschnupfen, Neurodermitis, Kontaktekzem oder Asthma bronchiale insgesamt häufiger auf als bei Erwachsenen mit niedrigem oder mittlerem sozioökonomischen Status. Die Daten der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1) der Jahre 2008 bis 2011 konnten dieses Phänomen insbesondere für Frauen aufzeigen ( Langen et al. 2013 ). Die Verbesserung der Datenbasis über die soziale Verteilung von Umweltbelastungen und deren gesundheitliche Auswirkungen ist eine wichtige Aufgabe für die Zukunft. Die Verknüpfung von Umwelt-, Gesundheits- und Sozialberichterstattung ist ein Aufgabenfeld, das stärker verfolgt werden muss. Aussagekräftige Daten bilden die Grundlage, auf der sich umweltpolitische, verkehrsplanerische und verbraucherbezogene Maßnahmen gezielter planen und umsetzen lassen. Tipps zum Weiterlesen: Bolte, G., Bunge, C., Hornberg, C., Köckler, H. (2018): Umweltgerechtigkeit als Ansatz zur Verringerung sozialer Ungleichheiten bei Umwelt und Gesundheit. Bundesgesundheitsblatt, 61. Jg. (6): 674–683. Bolte, G., Bunge, C., Hornberg, C., Köckler, H., Mielck, A. (Hrsg.) (2012): Umweltgerechtigkeit. Chancengleichheit bei Umwelt und Gesundheit: Konzepte, Datenlage und Handlungsperspektiven. Hans Huber Verlag, Bern. Rehling, J., Bunge, C. (2020): Umweltgerechtigkeit in Städten. Empirische Befunde und Strategen für mehr gesundheitliche Chancengleichheit. Informationen zur Raumentwicklung (IzR) 47 (1). Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) Berlin (Hrsg.) (2019): Basisbericht Umweltgerechtigkeit. Grundlagen für die sozialräumliche Umweltpolitik. Berlin.
800x600 Eine in dieser Form bundesweit einmalige Langzeitstudie zur Kindergesundheit setzt nach 23 Jahren ihren Schlusspunkt. Gesundheitsminister Norbert Bischoff stellte am Dienstag in Magdeburg die Ergebnisse der 7. und damit letzten Schulanfängerstudie Sachsen-Anhalt vor. Der Bericht ist ein Kooperationswerk des Landesamtes für Verbraucherschutz mit Gesundheitsämtern in Kreisen und Städten. Für den Abschlussbericht hatten in den Jahren 2010 bis 2013 noch einmal fast 5.100 Kinder und Eltern aus Magdeburg, Halle, Merseburg, Halberstadt und aus der Altmark teilgenommen. Insgesamt wurden damit seit 1991 Daten von fast 39.000 Kindern im Alter von vier bis sechs Jahren erhoben und anonymisiert ausgewertet. Künftig wird für das Bewerten des Gesundheitszustandes von Kindern die in den Vorjahren deutlich ausgebaute Gesundheitsberichterstattung des Landes Daten und Fakten liefern. Bischoff betonte: ?Die meisten Kinder im Vorschulalter in Sachsen-Anhalt sind gesund und leben gesund. Eltern achten zu großen Teilen auf ein gesundes Aufwachsen ihrer Kinder. Das macht mich zuversichtlich. Es wächst also eine weitgehend gesunde und sich gesund verhaltende Generation heran. Wer in jungen Jahren Freude daran hat, sich gesund zu verhalten, der wird auch später als Erwachsener auf seine Gesundheit achten und dieses Bewusstsein wiederum seinen Kindern mit auf den Weg geben.? Erfreut hob Bischoff das Studienergebnis hervor, dass die seit 1991 deutlich verbesserte Umweltsituation in Sachsen-Anhalt positive Auswirkungen auf viele Faktoren der Atemwegsgesundheit hatte. Zu den Kernaussagen nach 23 Jahren Schulanfängerstudie gehören, dass Bronchitis und Lungenentzündung seit 1991 auf dem Rückzug sind. Die Studie macht aber ebenso deutlich, dass Gesundheit und Gesundheitsverhalten immer auch stark vom sozialen Status der Elternhäuser abhängig sind. So sind Kinder in sozial schwierigen Elternhäusern (geringer Bildungsabschluss und nicht immer in Beschäftigung) häufiger übergewichtig und müssen öfter wegen Bronchitis im Krankenhaus behandelt werden. Auffällig bleibt: Nach wie vor rauchen viele junge Frauen auch während der Schwangerschaft. Bischoff mahnte: ?So sehr wir uns über eine deutlich sauberere Außenluft als 1991 freuen können. Sie nützt der Gesundheit nur bedingt, wenn die Kinder zugleich in der elterlichen Wohnung permanent Zigarettenrauch ausgesetzt werden.? Der Minister betonte in Auswertung der Studie: ?Ziel ist es, mit Präventionsangeboten noch stärker und konkreter an Eltern heranzutreten. Es gibt kein Patentrezept für alle. Vielmehr müssen wir individuelle Verhaltens- und Lebensweisen berücksichtigen und darauf die Präventionsangebote maßgeschneidert anbieten.? Bischoff betonte: ?Das Verhalten der Eltern beeinflusst nicht unwesentlich das Verhalten der Kinder. Wenn zu Hause niemals ein Apfel oder eine Möhre auf den Tisch kommen, wissen die Kinder in der Kita damit auch nichts anzufangen.? Zugleich sieht der Minister ?gute Chancen?, dass Kinder auch das Gesundheitsbewusstsein von Eltern positiv beeinflussen können. Er betonte: ?Wenn das Kind zu Hause berichtet, wie lecker und abwechslungsreich gesunde Kost in der Kita ist, und wie viel Spaß Sport und Spiel an der frischen Luft machen, dann haben es Eltern schwer, allein mit Chips vor dem PC punkten zu wollen.? Ergebnisse im Einzelnen: Bronchitis Am häufigsten litten Kinder unter Infekten der oberen Atemwege, dabei an erster Stelle an Bronchitis. Die Erkrankungen nahmen aber im Untersuchungszeitraum seit 1991 bis 2014 in allen Untersuchungsorten ab. Vor allem von 1991 auf 2005 gab es einen deutlichen Rückgang von ehemals fast 57 Prozent auf rund 31 Prozent. Seitdem verändert sich der Wert kaum und lag zuletzt 2014 bei etwa 34 Prozent. Erkennbar ist, dass es nicht selten einen Zusammenhang zwischen der Bronchitis-Erkrankung eines Kindes und dem Leben in einer Raucherwohnung gibt. Allergische Erkrankungen Bei den allergischen Erkrankungen standen chronische Hauterkrankungen, also das Ekzem oder Neurodermitis, an erster Stelle. Hier stieg der Wert von 15,1 Prozent im Jahr 1991 zunächst auf gut 22 Prozent im Jahr 1999, was einen Höhepunkt markierte. Seitdem konnte eine Abnahme verzeichnet werden, zuletzt war wiederum das Niveau von 1991 erreicht. Über den Gesamtzeitraum 1991 bis 2014 gaben 16,5 Prozent der Eltern an, dass ihre Kinder wegen einer chronischen Hauterkrankung in ärztlicher Behandlung waren. Einen steilen Anstieg gab es in den 1990-er Jahren beim Heuschnupfen. Gaben 1992 lediglich 0,8 Prozent der Eltern an, dass ihr Einschulungskind unter Heuschnupfen leidet, so vervierfachte sich der Wert auf 3,2 Prozent im Jahr 1998. Seit 2001 gibt es wieder eine Abnahme, im Jahr 2014 sagten 1,8 Prozent der Eltern, dass ihr Kind an Heuschnupfen erkrankt sei. Zu berücksichtigen ist, dass die Einschulungsuntersuchungen ab 2006 um ein Jahr vorgezogen wurden, die Kinder also jünger sind. Heuschnupfen bricht erst später, im Alter von fünf oder sechs Jahren, das erste Mal aus. Über die Jahre deutlich zugenommen hat der Anteil der Kinder mit einer Hühnerei- beziehungsweise Kuhmilchallergie. So gaben 1994 lediglich 0,7 Prozent der Eltern an, dass ihr Kind unter einer Kuhmilchallergie leide, im Jahr 2012 hatte sich der Wert auf 2,1 Prozent verdreifacht. Ernährungszustand Über die letzten neun Jahre fast konstant gilt etwa jedes zehnte Vorschulkind als übergewichtig. Ihr Body-Maß-Index (Körpergewicht dividiert durch das Quadrat der Körpergröße) liegt höher als bei 90 Prozent der Vergleichsgruppe. Über die Jahre zugenommen hat der Anteil sehr übergewichtiger Vorschulkinder. Mussten 1991 etwa 0,6 Prozent der Kinder als extrem adipös eingestuft werden, waren dies 2005 bereits 3,3 Prozent. Im Jahr 2014 waren es 1,5 Prozent. Bei der Bewertung des Rückgangs muss berücksichtigt werden, dass die Einschulungsuntersuchungen seit 2006 ein Jahr eher durchgeführt werden, die Kinder also im Schnitt entsprechend jünger sind. Aus Schulreihenuntersuchungen in den 3. Klassen ist bekannt, dass ein erkennbarer Rückgang des Übergewichts bei Kindern nicht erkennbar ist. Ein Ergebnis ist auch, dass Kinder, die bereits mit einem höheren Geburtsgewicht (mehr als 4.000 Gramm) auf die Welt gekommen sind, die in einer Raucherwohnung leben oder deren Eltern über eine vergleichsweise geringe Bildung verfügen, deutlicher von Übergewicht betroffen sind. Hingegen neigen Kinder, die nach der Geburt länger als zwölf Wochen voll gestillt wurden, seltener zu Übergewicht. Stillverhalten Positiv hervorzuheben ist auch, dass immer mehr junge Mütter ihr Baby stillen. Der Anteil der Kinder, die mindestens 12 Wochen voll gestillt werden, stieg von 24,3 Prozent (1991) auf 45,6 Prozent (2014). Sie unterstützen damit nicht nur die gesunde körperliche Entwicklung ihres Kindes, sondern fördern auch die für eine gesunde psychische Entwicklung so entscheidende verlässliche Bindung zwischen Mutter und Kind. Über den Gesamtzeitraum hinweg wurden die Kinder laut Studie im Mittel 9,3 Wochen voll gestillt. Der Wert liegt oberhalb des statistischen Durchschnittswertes von 6 Wochen. Mütter mit geringem Bildungsabschluss sowie Mütter, die während der Schwangerschaft geraucht haben, stillen ihre Kinder deutlich seltener. Rauchen während der Schwangerschaft Zum Thema Rauchen in der Schwangerschaft gab es zwei gegensätzliche Entwicklungen. Hatten 1991 etwa 11,6 Prozent der befragten Mütter angegeben, auch während der Schwangerschaft geraucht zu haben, sank der Wert auf 5,9 Prozent im Jahr 1996. Danach stieg die Kurve wieder und lag 2014 mit 16,6 Prozent höher als vor 23 Jahren. Entscheidend auch an dieser Stelle ist der Bildungsabschluss der Mütter. Nur 3,8 Prozent der Mütter mit hoher Bildung rauchten während der Schwangerschaft, dagegen 34,8 Prozent der Mütter mit geringer Bildung. Passivrauchen Die Gesundheit von Kindern wird auch durch den Lebensstil der Eltern beeinflusst. Auf der einen Seite gibt es den positiven Trend, dass immer weniger Kinder in der elterlichen Wohnung Tabakrauch ausgesetzt sind (1991: gut 58 Prozent / 2014: 14 Prozent). Zugleich aber wird deutlich, dass in Raucherwohnungen heutzutage anders als Mitte der 1990-er vor allem die Mütter zur Zigarette greifen. Für 1994 war bilanziert worden, dass in Raucherwohnungen zu etwa 60 Prozent die Mutter und zu 70 Prozent der Vater raucht. Für den Einschulungsjahrgang 2014 liegen die Werte bei 73,5 Prozent für Mütter und gut 46 Prozent für die Väter. Seit 2006 werden die Eltern auch zum Freizeitverhalten und Fernsehkonsum ihrer Kinder befragt. Freizeitverhalten Insgesamt treiben 33,5 Prozent der untersuchten Kinder der Einschulungsjahrgänge 2011 bis 2014 regelmäßig Sport in einem Sportverein. Die Studie bilanziert eine Steigerung von 27,7 Prozent im Jahr 2007 auf 35,4 Prozent im Einschulungsjahrgang 2013, für 2014 ging der Wert auf 31,2 Prozent zurück. Etwa 22 Prozent der befragten Kinder nahmen an der musikalischen Früherziehung teil oder besuchten eine Musikschule. Fast 13 Prozent der Kinder in den Einschulungsjahrgängen 2011 bis 2014 belegten einen Sprachkurs. Die Zeitdauer, die dem Kind täglich zum Spielen im Freien zur Verfügung steht, wurde von den Eltern im Durschnitt mit 172 Minuten angegeben. Kinder aus Familien mit hohem Sozialstatus besuchten signifikant häufiger einen Sportverein (47,8 Prozent), eine Musikschule (38,6 Prozent) oder einen Sprachkurs (20,1 Prozent) als Mädchen und Jungen aus Familien mit niedrigem Sozialstatus (9,9 Prozent = Sportverein, 5,6 Prozent = Musikschule, 8,8 Prozent = Sprachkurs). Fernsehkonsum Durchschnittlich schauen Kinder 61 Minuten pro Tag Fernsehen, wie die Auswertung der Befragungen 2007 bis 2014 ergab. In Familien mit niedrigen Sozialstatus war ein höherer Fernsehkonsum (75 Minuten täglich) gegenüber Familien mit hohem Sozialstatus (47 Minuten) erkennbar. Kinder, die beispielsweise eine Musikschule besuchen, sehen im Durchschnitt pro Tag fast neun Minuten weniger fern. Einzelkinder sowie Kinder in Haushalten, in denen Eltern rauchen, sitzen durchschnittlich länger vor dem Fernsehgerät. Kinderbetreuung Nahezu jedes nach 2000 eingeschulte Kind in Sachsen-Anhalt hat vor der Schule irgendwann eine Krippe oder einen Kindergarten besucht. Die statistische Auswertung der Befragungen 2000 bis 2014 ergab, dass lediglich eines von 100 Kindern niemals in einer Kindertagesstätte war. Fast 50 Prozent der Eltern gaben an, ihr Kind im Alter von einem Jahr das erste Mal in eine Kita gegeben zu haben. Rund 96 Prozent der Kinder besuchten ab einem Alter von drei Jahren einen Kindergarten. Kinder aus Familien mit hohem Sozialstatus besuchten häufiger bereits mit einem halben Jahr eine Krippe. Kinder, die nie oder erst im letzten Jahr vor der Einschulung eine Kita besuchten, sind häufiger übergewichtig. Die komplette Schulanfängerstudie ist im Internet auf den Seiten des Landesamtes für Verbraucherschutz unter www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de veröffentlicht. 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Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 082/07 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 082/07 Magdeburg, den 13. Juli 2007 Gesundheitsministerin Kuppe für konsequenten Nichtraucherschutz / Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen bleibt an zwei Stellen hinter Möglichkeiten zurück Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe hat den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Nichtraucherschutz als einen wichtigen Beitrag zu einer wirksamen Verbesserung des Schutzes der nicht rauchenden Bevölkerung begrüßt. Zugleich sieht die Ministerin an zwei Stellen Diskussionsbedarf. In der Debatte zur Einbringung des Gesetzentwurfes (TOP 11, LT Drs. 5/750) am Donnerstag in Landtag sagte die Ministerin (SPERRFRIST REDEBEGINN gegen 16.50 Uhr. Es gilt das gesprochene Wort): ¿Ich begrüße es sehr, dass wir nunmehr einen kompletten Vorschlag für eine umfassende Wahrung des Nichtraucherschutzes in Sachsen-Anhalt vorliegen haben. Eingebracht von den Fraktionen der CDU und SPD, leistet der vorliegende Gesetzesentwurf einen wichtigen Beitrag zu einer wirksamen Verbesserung des Schutzes der nicht rauchenden Bevölkerung in unserem Bundesland. Ihnen allen ist bekannt, dass die Diskussion über den Nichtraucherschutz in Deutschland im Laufe des zurückliegenden Jahres an Fahrt gewonnen hat. Was mit der Gesundheitsministerkonferenz in Dessau im Juni 2006 begann, fand mit den Beschlüssen der Gesundheitsminister/innen und der Ministerpräsidentenkonferenz für einen umfassenden Nichtraucherschutz im Februar bzw. März dieses Jahres seine Fortsetzung. Unterdessen haben Bundestag und am vergangenen Freitag auch der Bundesrat ein Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens beschlossen. Danach gilt ab 1. September 2007 in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, im öffentlichen Personenverkehr und in Bahnhöfen ein grundsätzliches Rauchverbot. Die Landesregierung hatte bereits im Januar 2007 den Entwurf eines Nichtraucherschutzgesetzes für Sachsen-Anhalt in den Landtag eingebracht - damals allerdings noch unter Ausklammerung des Gaststättenbereiches. Der nunmehr vorliegende Gesetzentwurf stellt für mich die logische Konsequenz und Umsetzung des Beschlusses der Ministerpräsidenten zum Nichtraucherschutz dar ¿ schnörkellos, klar und in weiten Teilen konsequent. Das Rauchverbot erstreckt sich sowohl bei den Kinder¿ und Jugendeinrichtungen als auch bei den Schulen nicht nur auf die Gebäude, sondern ebenso auf die dazugehörenden Grundstücke. Ferner wurden auch die den Schulen angeschlossenen Wohnmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, wie Internate und Heime, berücksichtigt. Das macht Sinn. Wir alle wissen: Die komplett rauchfreie Innenluft ist die einzige wirklich wirksame Schutzmaßnahme für Nichtraucher und Nichtraucherinnen. Denn Zigarettenqualm verraucht nicht einfach, sondern einzelne Komponenten lagern sich an Wänden, Gebrauchsgegenständen und auf Bodenbelägen ab und gelangen von dort wieder in die Raumluft. Deshalb sind Räume, in denen das Rauchen erlaubt ist, eine kontinuierliche Expositionsquelle für die Giftstoffe des Tabakrauchs ¿ selbst wenn dort aktuell nicht geraucht wird. Daraus resultiert, wie Untersuchungen belegen, dass die Einrichtung von Raucherzonen in nicht völlig abgeschotteten Bereichen keinerlei Schutz vor dem Passivrauchen gewährleistet. Der Ernsthaftigkeit des Gesetzes wird auch dadurch Nachdruck verliehen, dass ein Ordnungswidrigkeitstatbestand eingeführt wird. An zwei Stellen bleibt der Gesetzentwurf jedoch noch hinter seinen Möglichkeiten zurück. Das betrifft einmal die Regelungen zum Rauchverbot im Landtag. Hier werden die Abgeordneten noch kräftig debattieren. Der zweite Punkt betrifft die Ausnahmeregelungen bei den Gaststätten. Die Ministerpräsidenten verabredeten Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten nur in komplett abgetrennten Nebenräumen, für die zudem eine ausdrückliche Deklaration obligatorisch sein soll. Im vorliegenden Entwurf lässt die Formulierung des neuen Paragrafen 4 Nummer 6 diese klare Definition vermissen. Hier ist allgemein von ¿Räumen¿ die Rede, in denen das Rauchen erlaubt ist. Warum Räume und nicht Nebenräume? Damit wären verschiedene Interpretationen möglich. Vertreterinnen und Vertreter der Gaststättenbranche wünschen sich aber eine klare und eindeutig umsetzbare Regelung, ohne Wettbewerbsverzerrung zu provozieren. Im Übrigen haben die meisten anderen Bundesländer (aktuell 13) Ausnahmen bei Gasstätten, so sie welche regeln, deutlich und klar auf Nebenräume beschränkt. Das sollte uns in Sachsen-Anhalt dann auch gelingen. In diesem Sinne erwarte ich eine spannende Anhörung im September, interessante Diskussionen in den Ausschüssen und das Inkrafttreten des Gesetzes zum 01. Januar 2008. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 601/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 601/06 Magdeburg, den 5. Dezember 2006 Gesundheitsministerin Kuppe sagt dem Zigarettenqualm den Kampf an / Nichtraucherschutzgesetz vor-gelegt Sachsen-Anhalt bereitet als erstes ostdeutsches Bundesland ein weitgehendes Rauchverbot vor. Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe legte dazu am heutigen Dienstag den Entwurf für ein Nichtraucherschutzgesetz vor. Das Kabinett gab diesen zur Anhörung frei. Nach dem Gesetzentwurf soll das Rauchen grundsätzlich untersagt werden in allen Gebäuden der öffentlichen Verwaltung des Landes, in Krankenhäusern sowie Kur- und Reha-Einrichtungen, in Kindertagesstätten, Schulen und Jugendklubs sowie in Senioren-, Behinderten- und Pflegeeinrichtungen. Das weit reichende Rauchverbot soll laut Gesetzentwurf zum 1. August 2007 gelten. Insbesondere Schulen haben damit Zeit zur Vorbereitung, um die neuen Regelungen dann mit Beginn des neuen Schuljahres umzusetzen zu können. Ausgenommen vom allgemeinen Rauchverbot sind dem Gesetzentwurf zufolge Justizvollzugsanstalten, Patientinnen- und Patientenzimmer im Maßregelvollzug sowie die Zimmer in Heimen, die allein den Bewohnerinnen und Bewohnern zur privaten Nutzung überlassen sind. Nach drei Jahren wird das Gesundheitsministerium einen Erfahrungsbericht zur Wirksamkeit des Nichtraucherschutzgesetzes vorlegen. Das Gesundheitsministerium ist per Dienstvereinbarung seit 1. September rauchfreies Ministerium. Kuppe betonte: ¿Rauchen ist nicht eine beliebige Gesundheitsgefährdung. Rauchen kann zum Tod führen. Jährlich sterben in Deutschland etwa 110.000 bis 140.000 Menschen infolge des Tabakkonsums. Aber nicht nur für Raucherinnen und Raucher ist Nikotin in höchstem Maße gesundheitsschädigend. Gefährdet sind auch Nichtraucherinnen und Nichtraucher. Passivrauchen kann ebenso zum Tod führen. Bundesweit sterben jährlich 3.000 bis 5.000 Menschen, die gar nicht selbst rauchen, an Krankheiten wie Lungenkrebs, die eindeutig durch Passivrauchen verursacht werden.¿ Angesichts der gravierenden Gesundheitsgefährdungen setzt Kuppe auf ein weit reichendes Rauchverbot. Die bisherigen Regelungen zum Schutze der Nichtraucherinnen und Nichtraucher, die Appelle und freiwilligen Aktionen reichen nach den Worten der Ministerin nicht aus. So beteiligen sich zwar landesweit rund 35 Schulen an einem Bundesprojekt zur ¿rauchfreien Schule¿. Die Zahl der rauchenden Schülerinnen und Schüler hat sich dennoch in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich erhöht. Laut einer Studie rauchten 1998 etwa 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler, im Jahr 2003 waren es etwa 37 Prozent. Das Einstiegsalter für das Rauchen liegt bei gut elf Jahren. Kuppe will mit einem Rauchverbot freiwillige Aktionen, wie sie neben den Schulen auch im Krankenhausbereich laufen, unterstützen. Zugleich betonte die Ministerin: ¿Das Gesetz unterstützt uns im Kampf gegen Zigarettenqualm. Es entbindet uns jedoch nicht davon, auch weiterhin kraftvoll in Projekte der Prävention und Gesundheitsvorsorge zu investieren.¿ Der Kampf gegen das Rauchen ist auch eines von fünf Gesundheitszielen in Sachsen-Anhalt. Demnach soll der Anteil von Raucherinnen und Rauchern in der Bevölkerung spürbar gesenkt werden. Kuppe: ¿Das Nichtraucherschutzgesetz ist der Einstieg zu einem rauchfreien Sachsen-Anhalt. Wir sind am Anfang eines längeren Weges. Ich bin zuversichtlich, dass wir in den nächsten Jahren weiter kommen werden. Noch Ende Mai zum Weltnichtrauchertag wollte das Thema kaum jemand öffentlich diskutieren, einen Monat später zur Gesundheitsministerkonferenz in Dessau war es in aller Munde. Nach Bremen sind wir das zweite Bundesland, das jetzt eine gesetzliche Regelung in Angriff nimmt. Auf Bundesebene haben sich die Koalitionsspitzen zu den Inhalten eines Nichtraucherschutzes in Deutschland verständigt.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Im VegAS-Vorhaben (Verteilungsbasierte Analyse gesundheitlicher Auswirkungen von Umwelt-Stressoren) wurde für die Umwelt-Stressoren Benzol, Cadmium, Feinstaub, Lärm, Ozon, Passivrauch und Perfluorierte Chemikalien die Vorgehensweise zur Bestimmung der umweltbedingten Krankheitslast (EBD) beispielhaft und detailliert dargestellt. Im Fokus standen die Nutzbarkeit der für Deutschland verfügbaren Daten, die Schätzung der umweltbedingten Krankheitslasten innerhalb der Bevölkerung in Deutschland sowie die methodische Weiterentwicklung des EBD-Konzeptes als ein Werkzeug zur Unterstützung in umweltpolitischen Entscheidungsfindungsprozessen.
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