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Hochwassermeldeordnung (StALU MS Neubrandenburg)

Hochwassermeldedienst, Peene

Technische Gewässerdaten (StALU MM Rostock)

Technische Gewässerdaten.

Biogasanlagen im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Großraum Braunschweig

Der Regionalverband Großraum Braunschweig unterhält ein Kataster für Biogasanlagn im Verbandsgebiet. Dieser Geodatensatz beinhaltet die Anlagenstandorte inklusive einiger technischer Informationen für die jeweilige Anlage. Das Kataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wird aber laufend aktualisiert und korrigiert.

Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - Energie - Vorranggebiet Windenergienutzung Punktsignatur

Dieser Datensatz beinhaltet die Vorranggebiete "Windenergienutzung" entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008, 1. Änderung (2020). Die Satzung über die Festlegung der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 14.03.2019 von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Mit Bescheid vom 04. März 2020 (ArL BS 20303 / RGB-2008-Änd. 1) hat die Obere Landesplanungsbehörde, das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, die 1. Änderung des RROP 2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008, 1. Änderung für den Großraum Braunschweig tritt am 02. Mai 2020 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008, 1. Änderung ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.

Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - Energie - Vorranggebiet Windenergienutzung

Dieser Datensatz beinhaltet die Vorranggebiete "Windenergienutzung" entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008, 1. Änderung (2020). Die Satzung über die Festlegung der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 14.03.2019 von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Mit Bescheid vom 04. März 2020 (ArL BS 20303 / RGB-2008-Änd. 1) hat die Obere Landesplanungsbehörde, das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, die 1. Änderung des RROP 2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008, 1. Änderung für den Großraum Braunschweig tritt am 02. Mai 2020 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008, 1. Änderung ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.

Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden im Großraum Braunschweig

Dieser Datensatz beinhaltet die aktuell rechtswirksamen Flächennutzungspläne (FNP) der Städte und Gemeinden im Großraum Braunschweig. Er umfasst die Urfassungen der Pläne sowie alle rechtswirksamen Änderungen. Im Verfahren befindliche Änderungen werden in diesem Datensatz nicht dargestellt. Die Erfassung und Aktualisierung dieser Daten erfolgt durch den Regionalverband Großraum Braunschweig auf Basis der von den Städten und Gemeinden aufgestellten Flächennutzungspläne. Der Regionalverband selbst ist nicht verantwortlich für die Bauleitplanung und somit nicht Plangeber der Flächennutzungspläne. Die Zuständigkeit liegt hier allein bei den planenden Städten und Gemeinden. Bei der Aufnahme der gemeindlichen Flächennutzungspläne in das Kataster des Regionalverbands erfolgt eine Anpassung an eine einheitliche topografische Grundlage (Amtliche Karte 1:5.000). Des Weiteren werden die inhaltlichen Festlegungen der Pläne teilweise harmonisiert, mit dem Ziel, inhaltlich identische Festlegungen unterschiedlicher Gemeinden mit einem einheitlichen Planzeichen darzustellen. Im Detail kann es daher zu Abweichungen in der Darstellung zwischen den in diesem Datensatz erfassten Flächennutzungsplänen und den gemeindlichen Versionen kommen. Im Zweifelsfall sind die rechtsverbindlichen Pläne bei den zuständigen Stellen der Städte und Gemeinden einzusehen. Die gemeinsame und vereinheitliche Darstellung der Flächennutzungspläne in einem Datensatz dient innerhalb der Verwaltung des Regionalverbands als Hilfswerkzeug im Rahmen seiner Aufgabenerledigung als Träger der Regionalplanung und als Untere Landesplanungsbehörde. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden und ist allgemein als Serviceangebot zu verstehen.

Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden im Großraum Braunschweig mit Änderungsverfahren

Dieser Datensatz beinhaltet die aktuell rechtswirksamen Flächennutzungspläne (FNP) der Städte und Gemeinden im Großraum Braunschweig. Er umfasst die Urfassungen der Pläne sowie alle rechtswirksamen und im Verfahren befindlichen Änderungen. Die Erfassung und Aktualisierung dieser Daten erfolgt durch den Regionalverband Großraum Braunschweig auf Basis der von den Städten und Gemeinden aufgestellten Flächennutzungspläne. Der Regionalverband selbst ist nicht verantwortlich für die Bauleitplanung und somit nicht Plangeber der Flächennutzungspläne. Die Zuständigkeit liegt hier allein bei den planenden Städten und Gemeinden. Bei der Aufnahme der gemeindlichen Flächennutzungspläne in das Kataster des Regionalverbands erfolgt eine Anpassung an eine einheitliche topografische Grundlage (Amtliche Karte 1:5.000). Des Weiteren werden die inhaltlichen Festlegungen der Pläne teilweise harmonisiert, mit dem Ziel, inhaltlich identische Festlegungen unterschiedlicher Gemeinden mit einem einheitlichen Planzeichen darzustellen. Im Detail kann es daher zu Abweichungen in der Darstellung zwischen den in diesem Datensatz erfassten Flächennutzungsplänen und den gemeindlichen Versionen kommen. Im Zweifelsfall sind die rechtsverbindlichen Pläne bei den zuständigen Stellen der Städte und Gemeinden einzusehen. Die gemeinsame und vereinheitliche Darstellung der Flächennutzungspläne in einem Datensatz dient innerhalb der Verwaltung des Regionalverbands als Hilfswerkzeug im Rahmen seiner Aufgabenerledigung als Träger der Regionalplanung und als Untere Landesplanungsbehörde. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden und ist allgemein als Serviceangebot zu verstehen.

Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - Nachrichtliche Darstellungen - Landesgrenze

Dieser Datensatz beinhaltet die Landesgrenzen entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 20.12.2007 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig mit Erlass vom 30. April 2008 - Az.: RV BS 1.4-20303/ZGB2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.

Verringerung von Risikopotenzialen aufgrund landwirtschaftlicher Nutzung für den Naturschutz im Peenetal

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens Das geplante Vorhaben leistet einen Beitrag zur Reduzierung von Umweltrisiken in den Randbereichen des Peenetals, die aus der landwirtschaftlichen Nutzung der angrenzenden Flächen entstehen. Hierzu zählen Risiken durch Stoffausträge aus den landwirtschaftlich genutzten Flächen und Beeinträchtigungen der Biodiversität an den Schutzgebietsrändern. Es wurde eine Methode entwickelt, die einem kooperativen Ansatz folgt, indem landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen freiwilliger Maßnahmen eingebunden werden. Teilziel für die Methodenentwicklung war es, mit einem für die Praxis leistbaren geringen Aufwand Verdachtsflächen bzw. Risikoflächen (prioritäre Flächen nach verschiedenen Kriterien) zu identifizieren und auf dieser Informationsgrundlage basierend Landwirte zur freiwilligen Teilnahme zu bewegen. Um einen effizienten Fördermitteleinsatz zu erreichen, wurde auch die Ausschreibung gewünschter Umweltleistungen für die Gebietskulisse geprüft. Der angestrebte effiziente Mitteleinsatz beruht auf zielgerichteten ökologischen Maßnahmen der Landwirte. Dazu können die Landwirte (mit Unterstützung eines Beraters) die Bewertungs- und Managementsoftware MANUELA des Institutes für Umweltplanung der Universität Hannover einsetzen. Fazit - Mit der entwickelten Risikoanalyse lässt sich eine Vorauswahl von Flächen für Agrarumweltmaßnahmen, ökologischer Vorrangflächen oder anderer ökologisch orientierter Maßnahmen treffen. - Mit diesem Ansatz lässt sich die Treffergenauigkeit deutlich steigern, eine Flächenvorauswahl kann vergleichsweise effizient erfolgen, was gerade dann von Bedeutung ist, wenn es sich um große Flächenareale handelt. - Die Verknüpfung der Ergebnisse der Risikoanalyse mit den Bewertungen aus MANUELA war Basis für eine Ableitung von Maßnahmen. Eine begleitende Bewertung des Biotopentwicklungs- und Biotopverbundpotenzials ist vorteilhaft. - Die Nutzung anerkannter, bewiesenermaßen wirksamer und gezielt anwendbarer Einzelmaßnahmen ist wichtig für die Akzeptanz und Umsetzung der Maßnahmen. - Eine Risikoanalyse wird vor allem dann die Zielgenauigkeit von ökologischen Maßnahmen in der Ag-rarlandschaft erhöhen, wenn es sich um große Gebietskulissen handelt oder sich die Nutzungsformen dynamisch verändern. - Die Risikoanalyse, die für das Peenetal beispielhaft erprobt wurde, lässt sich durch die Anpassung von Kriterien und Gewichtungsfaktoren an unterschiedliche regionale Gegebenheiten anpassen. - Ein Teil der Ökologisierungskomponente der zukünftigen GAP ist die Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen. Ein hoher Bedarf könnte deshalb zukünftig im Bereich der Naturschutzberatung liegen, welche von einer fachlich fundierten Vorauswahl potenzieller Flächen profitieren würde

Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung, Naturschutzgroßprojekte: Projekt 'Peenetal-Landschaft' - Land Mecklenburg-Vorpommern

Das Hauptziel des Projektes ist die Unterschutzstellung des gesamten unteren Peenetals mit einer Kernzonenfläche von knapp 20.000 ha und einer Gesamtfläche von ca. 45.000 ha bis zum Jahr 2008. Der Zweckverband 'Peenetal-Landschaft' arbeitet vor allem an der Umsetzung folgender grundsätzlicher Naturschutzziele: - Stoppen der weiteren Moordegradation und der daraus resultierenden Immissionsbelastung der angrenzenden Gewässer und der Atmosphäre, insbesondere verursacht durch intensive Landwirtschaft und oxidativen Torfabbau, - Erhaltung und Sicherung der Peene in einem weitgehend unverbauten Flussbett, - Erhaltung und generelle Wiederherstellung des Flusstalmoores, das heißt eines lebenden Moorkörpers durch eine Verbesserung des hydrologischen Systems, sowie Rückbau der, in den letzten Jahrzehnten, angelegten Polder, - Förderung von verschiedenen traditionellen extensiven Bewirtschaftungsformen, welche Flächen mit reichhaltiger Biotopvielfalt schaffen, diese Areale sind für sehr vielen Arten letzte Rückzugsgebiete bzw. durch ihre Großflächigkeit Überlebens notwendig, - Renaturierung geschädigter Moorstandorte durch Einleitung von Sukzessionen, - Sicherung der Flussniederung als bedeutsames Durchzugs-, Rast- und Brutgebiet für die Avifauna. Das Hauptziel des Projektes ist die Unterschutzstellung des gesamten unteren Peenetals mit einer Kernzonenfläche von knapp 20.000 ha und einer Gesamtfläche von ca. 45.000 ha bis zum Jahr 2008. Der Zweckverband 'Peenetal-Landschaft' arbeitet vor allem an der Umsetzung folgender grundsätzlicher Naturschutzziele: - Stoppen der weiteren Moordegradation und der daraus resultierenden Immissionsbelastung der angrenzenden Gewässer und der Atmosphäre, insbesondere verursacht durch intensive Landwirtschaft und oxidativen Torfabbau, - Erhaltung und Sicherung der Peene in einem weitgehend unverbauten Flussbett, - Erhaltung und generelle Wiederherstellung des Flusstalmoores, d.h. eines lebenden Moorkörpers durch eine Verbesserung des hydrologischen Systems, sowie Rückbau der, in den letzten Jahrzehnten, angelegten Polder, - Förderung von verschiedenen traditionellen extensiven Bewirtschaftungsformen, welche Flächen mit reichhaltiger Biotopvielfalt schaffen, diese Areale sind für sehr vielen Arten letzte Rückzugsgebiete bzw. durch ihre Großflächigkeit Überlebens notwendig, - Renaturierung geschädigter Moorstandorte durch Einleitung von Sukzessionen, - Sicherung der Flussniederung als bedeutsames Durchzugs-, Rast- und Brutgebiet für die Avifauna.

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