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Naturschutzgebiet (NSG)

Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden. Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

INSPIRE-WFS SL Verteilung der Arten - Artenverteilungseinheit - OGC WFS Interface

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verteilung der Arten aus den Geofachdaten umgesetzte Daten bereit.:Auftreten von Tier- und Pflanzenarten, zusammengefasst nach Gittern, Regionen, Verwaltungseinheiten oder sonstigen analytischen Einheiten.

Untersuchung zu Belastbarkeit, Regenerationsverhalten und Artendynamik von Schotterrasen

Das Projekt "Untersuchung zu Belastbarkeit, Regenerationsverhalten und Artendynamik von Schotterrasen" wird/wurde gefördert durch: Dr. Clement GmbH & Co. KG / Force Limagrain GmbH - HESA Rasenprodukte / Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Erfurt, Fachbereich Landschaftsarchitektur.Die Bodenversiegelung als Folge anthropogener Flaechennutzung nimmt staendig zu. Innenstaedte und Gewerbegebiete erreichen nicht selten Versiegelungsgrade von mehr als 85 Prozent. Dabei wird die tiefbautechnisch uebliche, an hohen Anforderungen orientierte Befestigung von Parkplaetzen zunehmend kritisch gesehen. Bei nur periodisch oder gering belasteten Parkplaetzen wuerden sich vielfach auch Schotterrasen anbieten, die visuell, kleinklimatisch, oekologisch und kostenmaessig einen guenstige Alternative zu den altbekannten Rasengittersteinen und den in neuerer Zeit vielfach entwickelten Rasenfugenpflaster und Steinsystemen aus haufwerksporigem Beton (Einkornbeton) darstellen koennen. Obwohl Schotterrasen eigentlich eine alte Bauweise sind, entsprechen sie zumeist nicht den heutigen Anforderungen, da in der Vergangenheit keine Weiterentwicklung erfolgt ist. Ein definierter, in Normen oder Richtlinien niedergelegter Stand von Wissenschaft und Technik liegt nicht vor. Alternative Belagsarten wie Schotterdecken und wasserdurchlaessige Pflastersteinsysteme sind zumeist langfristig nicht ausreichend wasserdurchlaessig (wie in einer Dissertation der Universitaet Hannover nachgewiesen wurde) und, zumindest im Fall der Steinsysteme, auch mit erheblich hoeheren Baukosten verbunden. Literatur zu Schotterrasen gibt es generell wenig. In den einschlaegigen Fachbuechern findet sich nur jeweils ein kurzer, zum Teil nicht einmal einseitiger Abschnitt. Zu den Grenzen der Belastbarkeit aus Sicht der Vegetation sind ueberhaupt keine Untersuchungen bekannt. Auf eine aufwendige Kanalisation kann bei Schotterrasenparkplaetzen zumeist verzichtet werden. Sie koennen deshalb zur Entlastung des Kanalnetzes durch Versickerung von Oberflaechenwasser und zur Grundwasserneubildung beitragen. Die Eignung von Schotterrasen als Belag fuer gering belastete Verkehrs- und Stellflaechen fuer den KFZ-Verkehr, z.B. Parkplaetze, Feuerwehrzufahrten, Festplaetze, ist durch die Belastbarkeit und das Regenerationsverhalten der Rasennarbe begrenzt. Waehrend die infrage kommenden Graeser und die fuer eine ausreichende Tragfaehigkeit notwendigen Oberbauten bekannt sind, fehlen Kenntnisse ueber Eignung und Verhalten der Rasennarbe in Abhaengigkeit von unterschiedlichen Bauweisen, Baustoffen, Pflegeintensitaet und -frequenz, die in einem Freilandversuch untersucht werden. Aus den Ergebnissen des Vorhabens sollen Empfehlungen fuer Eignung und Anlage von Schotterrasenflaechen in Abhaengigkeit von der jeweiligen Belastung ableitbar sein. Wo Schotterrasen dann anstelle 'harter' Flaechenbefestigungen geeignet sind, koennen Bau- und Entwaesserungskosten (Abwasserabgabe, Kanalgebuehren) gespart werden. Deshalb sind auch Messungen zu Wasserdurchlaessigkeit und Versickerung, sowie die Erfassung des in das Kanalnetz zu leitenden restlichen Sickerwassers geplant. Der Versuchsplan wurde mit dem Foerdererkreis Landschafts- und Sportplatzbauliche Forschung Giessen e.V. abgestimmt und von diesem befuerwortet.

Grasnelken auf der Sandlinse

Ohne Pflanzen gibt es keine Nahrung, weder an Land noch im Meer. Sie bilden und regeln in wesentlichem Maße unsere Lebensumwelt. Doch nicht nur wir Menschen, auch Tiere brauchen die Pflanzen als Lebensgrundlage – beispielsweise als Nahrung aber auch als Lebensraum. Der Schutz der Pflanzen in all ihrer Vielfalt ist deshalb essentiell für das Überleben auf der Erde. Untersuchungen zeigen jedoch den kontinuierlichen Rückgang dieser für alle Lebewesen so wichtigen Vielfalt. Daher gibt es seit 2002 eine Globale Strategie zum Schutz der Pflanzenwelt, die diesen Rückgang bis 2010 stoppen sollte. Auf der letzten Konferenz (2014 in Südkorea) der Staaten, die sich verpflichtet haben diese Strategie umzusetzen, ergab sich aber leider, dass der Verlust an Pflanzenvielfalt zunimmt und auch noch bis mindestens 2020 weiter voranschreiten wird. Zur Umsetzung dieses globalen Ziels werden sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene Strategien entwickelt. Das Land Berlin leistet seinen Anteil mit dem Florenschutzkonzept. In diesem werden unter allen Farn- und Blütenpflanzen diejenigen als prioritäre Zielarten benannt, die aus fachlicher Sicht eines besonderen Schutzes bedürfen. Eine der Zielarten des Florenschutzes ist die Gemeine Grasnelke ( Armeria maritima subsp. elongata ). Diese auch nach der Bundesartenschutzverordnung gesetzlich besonders geschützte Art wächst vor allem auf trockenen Standorten, wie sie auch auf der sogenannten “Sandlinse” nördlich des Wuhlesteges vorkommen. In Berlin fühlt sich die Gemeine Grasnelke generell sehr wohl und kommt auch noch relativ häufig vor, aktuell vor allem in den Wäldern Köpenicks, den offenen Stadtrandbereichen und im nördlichen Grunewald. In bebauten Gebieten findet man sie vor allem entlang von Bahndämmen, seltener auf Mittelstreifen von Straßen, auf größeren Friedhöfen und Brachflächen. Bedingt durch Nutzungsänderungen oder Überbauung sind bereits einige Vorkommen der Grasnelke in den vergangenen Jahrzehnten verloren gegangen. Die Grasnelke gilt bundesweit als gefährdet, in Berlin zählt sich noch nicht zu den gefährdeten Pflanzenarten. Wenn die Gemeine Grasnelke also in Berlin relativ häufig vorkommt, warum muss sie dann besonders geschützt werden? Das liegt daran, dass diese Pflanze weltweit nur in einem sehr kleinen Areal vorkommt und ihren globalen Verbreitungsschwerpunkt in Nordostdeutschland hat. Wir haben daher eine besondere Verantwortung für den weltweiten Erhalt dieser Art. Das Land Berlin fühlt sich daher besonders verpflichtet seinen Teil zur Bewahrung der Gemeinen Grasnelke zu tun noch bevor sie akut gefährdet ist. Aus diesem Grund ist sie nicht nur Zielart des Florenschutzkonzeptes, sondern darüber hinaus auch Zielart des Berliner Biotopverbundkonzeptes. Auf den Wiesen nördlich des Wuhleteiches, der sogenannten „Sandlinse“, befindet sich bereits seit langem eine kleine Fläche mit Sandtrockenrasen, die auch von einer kleinen Familie aus Grasnelken bewohnt wird. Um ihren Bestand zu sichern und darüber hinaus im Wuhletal zu vermehren, wurde ein “Hilfspaket” im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt auf der IGA-Berlin im Jahr 2017 geschnürt. Auf der “Sandlinse” wurde, in der Nachbarschaft der bestehenden Grasnelkenbestände, eine alte Baustraße aus Asphalt entfernt und die Fläche mit einer 20 bis 30 cm dicken Sandschicht angedeckt. So wurde die Ausgangsbedingung für die Anpflanzung von Grasnelken geschaffen. Die dafür benötigten Jungpflanzen wurden aus Samen gezogen, die von Pflanzen eines Grasnelkenbestandes im selben Naturraum, in Berlin-Pankow, stammen. Ein auf die Anzucht von regionalen Pflanzenarten spezialisierter Gartenbaubetrieb hat sie herangezogen und bis zur Auspflanzung auf der “Sandlinse” gepflegt. Die ansässige Population der Grasnelken konnte durch diese Maßnahme um rund 5.000 Individuen erweitert und die biologische Vielfalt im Wuhletal gestärkt werden. Durch die Florenschutzmaßnahme wurden jedoch nicht nur für die Gemeine Grasnelke beste Lebensbedingungen geschaffen. Auch viele weitere auf der “Sandlinse” vorkommende Pflanzenarten des “Sandtrockenrasen” profitieren davon, da sie vergleichbare Lebensraumansprüche wie die Grasnelke haben. Dazu gehören: Sand-Strohblume ( Helichrysum arenarium ), Rauhblattschwingel ( Festuca bevipila ), Berg-Sandglöckchen ( Jasione montana ), Silber-Fingerkraut ( Potentilla argentea ), Karthäuser Nelke ( Dianthus carthusianorum ). Koordinierungsstelle Florenschutz Berlin Berliner Florenschutzkonzept

Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)

Die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS) mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms. Sie beschreibt flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Die Karte Arten-und Biotopschutz wurde ursprünglich als Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO) als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms am 12. Juni 1997 von der Bürgerschaft beschlossen. Die Basis zur Entwicklung des Programms waren die Arten- und Biotopkartierungen, die für das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden. Fünfzehn verschiedene Kategorien mit insgesamt 39 verschiedenen Biotopentwicklungsräumen wurden auf dieser Grundlage zusammengefasst und hierzu Ziele und Maßnahmen formuliert. Heute ist es als Karte Arten-und Biotopschutz (AuBS) in das Landschaftsprogramm integriert. Zukünftig sieht das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG § 13) vor, Aussagen des Apro zusammen mit weiteren naturschutzfachlich bedeutenden Inhalten in einer Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz (FABio) darzustellen. Planungskartenwerk nebst Erläuterungsbericht für den Arten- und Biotopschutz in Hamburg. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ist Teil des Landschaftsprogramms. Grundlage: Hamburgisches Naturschutzgesetz und Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft. Analoges Kartenwerk in den Maßstäben 1:20 000 und 1:50 000. Daten liegen digital in ArcGIS-Version 10.x vor und werden ständig gepflegt. Die Daten werden für die Öffentlichkeit als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.

WMS Arten- und Biotopschutz (AuBS ehem. APRO)

Dieser WebMapService (WMS) stellt für die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS, ehemals APRO) flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS Arten- und Biotopschutz (AuBS ehem. APRO)

Dieser WebFeatureService (WFS) stellt für die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS, ehemals APRO) flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten zum Downloaden bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Naturschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Naturschutzgebiet § 23 BNatSchG und § 16 NAGBNatSchG. Schutzintensität: hoch. Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist 1. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskulturellen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit. Verordnete Naturschutzgebiete (NSG) im Landkreis Göttingen sind: NSG "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Kernzone für die Umsetzung eines Teils des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 143; NSG "Butterberg und Hopfenbusch bei Bartolfelde" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 405 "Butterberg/Hopfenbusch"; NSG "Ballertasche" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 141; NSG "Finnenbruch, Großes Butterloch und Schwimmende Insel"; NSG "Gipskarstgebiet bei Bad Sachsa "; NSG "Gipskarstlandschaft bei Ührde"; NSG "Gipskarstlandschaft Hainholz" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 133 "Gipskartsgebiet bei Osterode"; NSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138; NSG "Großer Leinebusch"; NSG Oderaue"; NSG "Ossenberg-Fehrenbusch"; NSG "Rhumeaue, Ellerniederung, Schmalau und Thiershäuser Teiche" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 134 "Sieber, Oder, Rhume"; NSG "Seeanger, Retlake, Suhletal" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 139 und eines Teils des Vogelschutzgebiets V 19; NSG "Seeburger See" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebietes Nr. 140 und eines Teils des Vogelschutzgebiets V 19; NSG "Siebertal"; NSG "Staufenberg"; NSG "Steinberg bei Scharzfeld"; NSG "Teufelsbäder"; NSG "Totenberg"; NSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Kernzone für die Umsetzung eines Teils des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 132; NSG "Bratental" (Stadt GÖ nachrichtlich); NSG "Stadtwald Göttinger u. Kerstlingeröder Feld" (Stadt GÖ nachrichtlich). Für die NSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.

Landschaftsschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Südharz bei Zorge"; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.

Umweltbezogene Nachhaltigkeitsindikatoren und Biodiversitätsindikatoren Klima und Energie (A) Natur und Landschaft (B) Umwelt und Gesundheit (C) Ressourcen und Effizienz (D) Biodiversität

Umweltindikatoren beschreiben den Zustand der Umwelt, die Wirkungen von Handlungen und Maßnahmen und dienen der Bewertung des Trends der Entwicklung der Umweltsituation. Sie sind damit Hilfsmittel für die Umweltpolitik, ermöglichen die Messung ihrer Effizienz und eignen sich für Zielsetzungen. Die Kennzeichnung mit (B) weist auf einen Indikator der Biodiversitätsstrategie Sachsen-Anhalt hin. Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) ist Mitglied der Länderinitiative Kernindikatoren (LiKi). Alle LiKi-Mitglieder verwenden einen gemeinsamen Satz von 27 Umweltindikatoren. Die Daten der beteiligten Bundesländer werden einheitlich auf der Website der Länderinitiative präsentiert. Die Links auf dieser Seite führen jeweils zum entsprechenden Indikator auf der LiKi-Website. Das Klima spielt eine Schlüsselrolle im Naturhaushalt, denn alle Lebensvorgänge auf der Erde sind vor allem von Temperatur und Wasser abhängig. Ändert sich das Klima, so hat dies einschneidende und teilweise nicht überschaubare Folgen für Mensch und Umwelt. Durch den Ausstoß von Treibhausgasen verändern wir den Stoffhaushalt der Atmosphäre. Dies wirkt sich auf das globale Klima und damit auch auf die Temperatur und den Wasserhaushalt der Erde aus. Die entscheidende Rolle spielen hierbei der Verbrauch fossiler Energieträger und die damit verbundene Freisetzung von Kohlendioxid bei unserer Versorgung mit Strom, Wärme und Kraftstoffen für den Verkehrssektor. Andererseits ist die Verfügbarkeit von Energie eine der wichtigsten Grundlagen für einen hohen Lebensstandard und alle wirtschaftlichen Aktivitäten. Sie soll künftig durch einen noch schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien in Verbindung mit Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sichergestellt werden. Text mit freundlicher Genehmigung von der Länderinitiative Kernindikatoren LiKi: Klima und Energie übernommen. A1 Temperaturabweichung A2 Klimawandel und Vegetationsentwicklung A3 Kohlendioxidemissionen A4 Energieverbrauch A5 Erneuerbare Energien Die Landschaft ist in Deutschland stark anthropogen geprägt, „Natur“ im eigentlichen Sinne existiert nur noch in Randbereichen. Umso wichtiger ist es, naturnahe Ökosysteme als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen vor weiteren negativen Einflüssen zu schützen und zu erhalten. Wald und landwirtschaftlich genutztes Offenland sind die beiden großen, das Landschaftsbild beherrschenden Lebensraumtypen in Deutschland. Das Spektrum reicht von intensiv bewirtschafteten Grünland, Äckern und Forsten bis zu extensiv genutzten Wiesen und Weiden, Brachen, Heiden, naturnahen Mischwäldern und sich selbst überlassenen Naturwaldzellen. Der hohe Düngemitteleinsatz in der Agrarlandschaft führt zu Eutrophierung und Versauerung der Landschaft durch ein Nährstoffüberangebot. Vor allem an Stickstoffmangel angepasste Pflanzenarten werden langfristig verdrängt. Die daraus resultierende Änderung im Artenspektrum kann sich negativ auf die gesamte Biozönose im Ökosystem auswirken. Auch die fortschreitende Landschaftszerschneidung durch Verkehrswege und Siedlungen schränkt die Lebensräume und Wanderwege vieler Tierarten immer mehr ein. Die Isolierung von Populationen kann das Überleben von Arten gefährden. Oberirdische Binnengewässer wie Seen, Flüsse und Bäche prägen ebenfalls das Landschaftsbild und fungieren sowohl als Erholungsgebiete und Trinkwasserreservoire für den Menschen als auch naturnahe Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Gerade Fließgewässer sind aber oft durch Begradigung und Ausbau in ihrer Struktur stark verändert. Dazu kommt noch die teilweise immer noch hohe Belastung der Gewässer durch kommunale und industrielle Einleiter sowie diffuse Nährstoff- und Pestizideinträge aus der Landwirtschaft. Zum Erhalt der biologischen Vielfalt sind die Einrichtung von Schutzgebieten und eine nachhaltige Land-, Forst- und Wasserwirtschaft elementare Voraussetzungen. Text mit freundlicher Genehmigung von der Länderinitiative Kernindikatoren LiKi: Natur und Landschaft übernommen. B1 Landschaftszerschneidung B2 Artenvielfalt B3 Naturschutzflächen B4 Waldzustand B5 Stickstoff-/ Säureeintrag B6 Stickstoffüberschuss B7 HNV-Flächen B8 Öko Zustand Binnengewässer B9 Gewässerstruktur Vielfältige Umwelteinflüsse wirken auf den Menschen, die sein Wohlbefinden beeinträchtigen und ihn schädigen können. Umweltschutz nützt der nachhaltigen Gesundheitsvorsorge. Klassische Umweltbelastungen durch Luft- und Wasserschadstoffe sowie Lärm werden in der staatlichen Umweltvorsorge relativ gut untersucht, gefährden jedoch nach wie vor die Gesundheit der Menschen. So stellt zum Beispiel die Lärm- und Feinstaubbelastung die zuständigen Institutionen vor wachsende Probleme. Auch neue Strahlungsquellen und immer neue toxische Stoffe stellen eine Herausforderung für Umwelt- und Verbraucherschutz dar. Chemische und biologische Schadstoffe in der Atemluft, in Produkten und in der Nahrung sind hier vor allem zu nennen. Neben den Umweltbelastungen beeinflusst die Lebensweise im weitesten Sinne den Gesundheitszustand der Menschen. Text mit freundlicher Genehmigung von der Länderinitiative Kernindikatoren LiKi: Umwelt und Gesundheit übernommen. C1 Luftqualität C2 Lärmbelastung C3 Verkehrsleistung C4 Erholungsflächen C5 Nitrat im Grundwasser C6 Schwermetalleintrag C7 Hitzebelastung Menschliches Tun ist untrennbar mit der Nutzung natürlicher Ressourcen verbunden. Dies geschieht sowohl bewusst als auch unbewusst und betrifft neben den großen volkswirtschaftlichen Prozessen auch unseren privaten Alltag. Wir benötigen einerseits Rohstoffe zur Herstellung von Gütern, nutzen andererseits aber natürliche Ressourcen auch zur Aufnahme von Emissionen und Abfällen. Sowohl der sparsame Umgang mit Ressourcen als auch die Steigerung der Ressourceneffizienz sind Wege, um nachfolgenden Generationen noch ausreichend Handlungsspielraum zu hinterlassen. Text mit freundlicher Genehmigung von der Länderinitiative Kernindikatoren LiKi: Ressourcen und Effizienz übernommen. D1 Flächenverbrauch D2 Ökologische Landwirtschaft D3 Abfallaufkommen D4 Nachhaltig Wirtschaften D5 Energieproduktivität D6 Rohstoffproduktivität Weitere aktive Indikatoren aus der Biodiversitätsstrategie von Sachsen-Anhalt: Gefährdete Arten Erhaltungszustand FFH-Lebensraumtypen und -Arten Indikator in Vorbereitung: Agrarnaturschutzförderung Ruhende Indikatoren: Anzahl gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten Zersiedelung der Landschaft Gentechnik in der Landwirtschaft Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2025

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