Sedimente von 7 Terminstationen sowie Zoobenthos- (Corophium volutator, Hediste diversicolor, Oligochaeta) und Vegetationsproben (Phragmites australis) von 2 Terminstationen im Eulitoral der Wesermündung werden seit 1985 zweimal jährlich auf die Anreicherung von verschiedenen Schwermetallen untersucht. Das Programm begann mit der Analyse von Pb, Cd, Cr, Cu, Ni, Hg und Zn. Seit 1987 wurden zusätzlich die Konzentrationen von Fe, Mn, Ti und V bestimmt. Die Untersuchungen sind Teil der Überwachung von Abwassereinleitungen aus dem Titandioxidproduktion eines Werkes bei Nordenham und basieren auf der „EG-Richtlinie 82/883/EWG über die Einzelheiten der Überwachung und Kontrolle der durch die Ableitungen aus der Titanoxidproduktion betroffenen Umweltmedien“. The concentrations of heavy metals were biannually determined in the intertidal sediments, macrozoobenthos (Corophium volutator, Hediste diversicolor, Oligochaeta) and vegetation (Phragmites australis) form the Weser estuary during 1985-1992. The programme started with the analyzing of Pb, Cd, Cr, Cu, Ni, Hg, and Zn. From 1987 on the concentrations of Fe, Mn, Ti, and V were additionally determined. The assessments are part of the surveys of the impact of the outfall from a titanium dioxide plant on the estuarine environment. They base on the Council directive 82/883/EEC December 1982. The results are discussed in reference to the geochemical background (sediment) and data from recent literature.
Krachler, Michael; Emons, Hendrik Fresenius' Journal of Analytical Chemistry 368 (2000), 7, 702 - 707 Six extraction media (acetic acid, EDTA, tetrabutylammonium hydroxide, NaOH, MeOH/H 2 O, acetonitrile/H 2 O) were tested for their ability to extract antimony (Sb) and arsenic (As) from freeze-dried popular leaves, pine shoots and spruce shoots, as well as from a peat matrix. Additionally, the extraction efficiency of Sb and As in fresh and freeze-dried elder leaves and poplar leaves was compared. Total concentrations of Sb and As of aliquots (~220 mg) of the freeze-dried samples were analysed by flow injection hydride generation atomic absorption spectrometry (FI-HG-AAS) after open vessel digestion with adequate mixtures of nitric, sulfuric, hydrochloric, and perchloric acid. Three reference materials GBW 07602 Bush Branches and Leaves, GBW 07604 Poplar Leaves, and SRM 1575 Pine Needles were analysed with every batch of samples to ensure the accuracy and precision of the applied analytical procedures. The use of hydrofluoric acid in the digestion mixture leads to distinctly lower As values (down to 40%) than actual concentrations in the investigated plant materials. Extraction efficiencies were generally low and lower for Sb than for As. Solutions of 0.66 mol L -1 NaOH liberated highest amounts of Sb with ~10% for popular leaves, and ~19% each for pine shoots and spruce shoots. Distinctly higher concentrations of As in NaOH extracts of popular leaves (22%), pine shoots (32%), and spruce shoots (36%) were quantified. Extraction experiments resulted in yields of 7-9% from fresh elder and popular leaves, respectively, and 8-13% for freeze-dried samples for Sb. The corresponding values for As were 10-35% for the fresh material and 7-37% for the freeze-dried samples. doi:10.1007/s002160000578
Dieser Bericht beschreibt die Gehalte und zeitliche Entwicklungen der persistenten und mobilen Substanz Trifluoracetat (TFA), dem Anion der Trifluoressigsäure, in archivierten pflanzlichen Proben der Umweltprobenbank des Bundes. Die erhobenen Zeitreihen der TFA-Gehalte umfassen den Zeitraum von 1989 bis 2020. Der Bericht beschreibt zudem die analytische Methode zur Quantifizierung von TFA in den untersuchten pflanzlichen Matrices und gibt Angaben zur Methodenperformance. Die TFA-Gehalte untersuchter Blatt- und Nadelproben bewegten sich überwiegend im zwei- bis dreistelligen (mikro)g/kg-Bereich (bezogen auf das Trockengewicht). Proben unterschiedlicher Standorte derselben Baumart lagen jeweils in einem ähnlichen Konzentrationsbereich. Die höchsten TFA-Gehalte (bis zu ca. 1000 (mikro)g/kg Trockengewicht) wurde in Proben der Pyramidenpappel gefunden. Für beide Standorte der Pyramidenpappel und für drei der vier untersuchten Standorte der Rotbuche konnte ein statistisch signifikanter Anstieg der TFA-Gehalte innerhalb des Untersuchungszeitraums festgestellt werden. Die Ergebnisse der Nadelproben deuten ebenfalls auf einen Anstieg der TFA-Gehalte hin, wenngleich für diese, aufgrund der geringen Anzahl von Proben, keine statistische Trendbetrachtung möglich war. Quelle: Forschungsbericht
Dieser Bericht beschreibt die Gehalte und zeitliche Entwicklungen der persistenten und mobilen Substanz Trifluoracetat (TFA), dem Anion der Trifluoressigsäure, in archivierten pflanzlichen Proben der Umweltprobenbank des Bundes (UPB). Der Bericht stellt eine Ergänzung zu der im November 2021 erschienenen Studie (TEXTE 177/2021; Freeling und Scheurer (2021)) dar, in der Zeitreihen der TFA-Gehalte in Blattproben von Laubbäumen erhoben wurden. Der hier vorliegende Bericht befasst sich mit den zeitlichen Trends von TFA in den Proben von Nadelbaumarten und umfasst den Zeitraum von 1985 bis 2022. Die TFA-Gehalte in den Proben der Gemeinen Fichte und der Waldkiefer bewegten sich im zwei- bis dreistelligen (mikro)g/kg-Bereich (bezogen auf das Trockengewicht). Die höchsten TFA-Gehalte (bis zu knapp 1000 (mikro)g/kg Trockengewicht) wurde in Proben der Gemeinen Fichte gefunden. Für beide Baumarten bzw. Probenahmestandorte konnte ein statistisch signifikanter Anstieg der TFA-Gehalte innerhalb des Untersuchungszeitraums festgestellt werden. Ferner zeigten beide Zeitreihen einen ähnlichen zeitlichen Verlauf der TFA-Gehalte. Die zeitlichen Entwicklungen der TFA-Gehalte der Nadelbaumproben deckten sich gut mit den in der vorangegangenen Studie erhobenen Gehalten der Laubbaumproben. Diese Untersuchungen sind ein weiterer Hinweis für einen deutlichen Anstieg der atmosphärischen TFA-Deposition innerhalb der letzten Jahrzehnte in Deutschland. Quelle: Forschungsbericht
„Seit 1969 wird in die Wesermündung in Höhe Bremerhaven Abwasser aus der TiO2-Produktion eingeleitet. Zur Überwachung der ökologischen Effekte werden seit 1975 Zoobenthosuntersuchungen an Dauerstationen ober- und unterhalb der Einleitungsstelle durchgeführt. Seit 1985 werden zusätzlich Sediment- und Zoobenthosproben auf eventuelle Anreicherungen mit Metallen untersucht. Für Vegetationsproben wurden diese Analysen von 1985 bis 2005 durchgeführt. Die Ergebnisse der Daueruntersuchungen 2009 sind in dem vorliegenden Bericht zusammengefasst.“
„Seit 1969 wird in die Wesermündung in Höhe Bremerhaven Abwasser aus der TiO2-Produktion eingeleitet. Zur Überwachung der ökologischen Effekte werden seit 1975 Zoobenthosuntersuchungen an Dauerstationen ober- und unterhalb der Einleitungsstelle durchgeführt. Seit 1985 werden zusätzlich Sediment- und Zoobenthosproben auf eventuelle Anreicherungen mit Metallen untersucht. Für Vegetationsproben wurden diese Analysen von 1985 bis 2005 durchgeführt. Die Ergebnisse der Daueruntersuchungen 2008 sind in dem vorliegenden Bericht zusammengefasst.“
Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) mit ihren Bereichen Bank für Umweltproben und Bank für Humanproben ist eine Daueraufgabe des Bundes unter der Gesamtverantwortung des Bundesumweltministeriums sowie der administrativen und fachlichen Koordinierung des Umweltbundesamtes. Es werden für die Bank für Umweltproben regelmäßig Tier- und Pflanzenproben aus repräsentativen Ökosystemen (marin, limnisch und terrestrisch) Deutschlands und darüber hinaus für die Bank für Humanproben im Rahmen einer Echtzeitanalyse Blut-, Urin-, Speichel- und Haarproben studentischer Kollektive gewonnen. Vor ihrer Einlagerung werden die Proben auf eine Vielzahl an umweltrelevanten Stoffen und Verbindungen (z.B. Schwermetalle, CKW und PAH) analysiert. Der eigentliche Wert der Umweltprobenbank besteht jedoch in der Archivierung der Proben. Sie werden chemisch veränderungsfrei (über Flüssigstickstoff) gelagert und somit können auch rückblickend Stoffe untersucht werden, die zum Zeitpunkt ihrer Einwirkung noch nicht bekannt oder analysierbar waren oder für nicht bedeutsam gehalten wurden. Alle im Betrieb der Umweltprobenbank anfallenden Daten und Informationen werden mit einem Datenbankmanagementsystem verwaltet und aufbereitet. Hierbei handelt es sich insbesondere um die biometrischen und analytischen Daten, das Schlüsselsystem der UPB, die Probenahmepläne, die Standardarbeitsanweisungen (SOP) zu Probenahme, Transport, Aufbereitung, Lagerung und Analytik und die Lagerbestandsdaten. Mit einem Geo-Informationssystem werden die Karten der Probenahmegebiete erstellt, mit denen perspektivisch eine Verknüpfung der analytischen Ergebnisse mit den biometrischen Daten sowie weiteren geoökologischen Daten (z.B. Daten der Flächennutzung, der Bodenökologie, der Klimatologie) erfolgen soll. Ausführliche Informationen und eine umfassende Datenrecherche sind unter www.umweltprobenbank.de abrufbar.
Pilzliche Schadursachen Verticilliumwelke / Verticilliumtest Nichtparasitäre Schadursachen Die Voraussetzung für fachliche Empfehlungen zur Behandlung von erkrankten, beschädigten oder schlechtwachsenden Pflanzen und Pflanzenbeständen ist eine genaue Diagnose der Schadursache notwendig. Die Symptome an Pflanzen lassen sich nicht immer eindeutig nur einer einzigen Schadursache zuordnen. Nur mit Hilfe von Diagnosemethoden können die parasitären (pilzliche und tierische Schaderreger, Bakterien und Viren) und nichtparasitären Ursachen an ermittelt werden. Die morphologische Pilzdiagnostik bildet einen Schwerpunkt im Pflanzenschutzamt Berlin. Mit Hilfe der Diagnostik ist für das sehr breite Wirtspflanzenspektrum des Berliner Stadtgrüns eine Bestimmung der Schadpilze möglich und somit ist die Voraussetzung für die Empfehlung geeigneter und wirksamer Bekämpfungsmaßnahmen möglich. Jährlich werden etwa bis zu 450 Pflanzenproben im Mykologischen Labor untersucht. Entsprechend der Struktur der Berliner Pflanzenbestände liegt der Hauptanteil der Pflanzenproben bei Gehölzen und Zierpflanzen mit einem hohen Anteil der Proben aus dem Öffentlichen Grün und der Innenraumbegrünung. In der Gruppe der Pilze, die systemische Erkrankungen wie z.B. Welken hervorrufen, sind vor allem Fusariosen stark zunehmend. Besonders häufig wurden auch Buchsbaumkrebs, Grauschimmel und Schuppenblattbräune diagnostiziert. Der Pilz Verticillium dahliae kann an einem großen Wirtspflanzenkreis Welkeerscheinungen bewirken, die bei anfälligen Gehölzarten bis zum Absterben der Pflanzen führen können. Der Pilz bildet Überdauerungsorgane sog. Microsklerotien im Boden, die über mehrere Jahre aktiv bleiben und von denen aus erneut die Pflanzen über die Wurzeln infiziert werden können. Vor einer Pflanzung, besonders, wenn anfällige Gehölze gepflanzt werden sollen, ist es wichtig den Verseuchungsgrad des Bodens mit den Microsklerotien festzustellen. Mit einer speziellen Untersuchungsmethode ist dies möglich. Im Labor können – kostenpflichtig (EUR 80,- je Einzelprobe) – Bodenproben auf das Vorhandensein von Microsklerotien des Welkeerregers Verticillium dahliae untersucht werden. Die Untersuchungen erfolgen nach einem bundesweit einheitlichen Standard. In der FLL-Publikation Technische Prüfbestimmungen zur Untersuchung von Böden und Substraten auf Verticillium dahliae TP BuS, 2011 wird die Probenahme näher beschrieben. Nichtparasitäre Symptome können mit Hilfe von Bodenuntersuchungen eingegrenzt werden. So können z.B. die Bodenreaktion (pH-Wert) bzw. der Gehalt an wasserlöslichen Mineralien ein Indiz für ein Problem sein. Mit einem Biotest (Kressetest) können Probleme im Wurzelbereich schnell zugeordnet und wertvolle Hinweise für fachliche Bekämpfungsentscheidungen gewonnen werden. Für die Verbesserung der Vitalität der Berliner Straßenbäume steht eine Methode zur Ermittlung des Chloridgehaltes im Boden zur Verfügung.
Die BGE ist mit der Öffentlichkeit im Landkreis Wolfenbüttel im Herbst 2022 in einen intensiven Austausch über die Planungen für eine Abfallbehandlungsanlage und für ein Zwischenlager an der Schachtanlage Asse II getreten. Im Rahmen der sogenannten frühen Öffentlichkeitsbeteiligung diskutierte sie, in welcher Weise die Öffentlichkeit Einfluss auf die Planungen nehmen kann. "Beteiligen Sie sich jetzt und unterstützen Sie uns bei der Erarbeitung der Genehmigungsunterlagen zur Abfallbehandlungsanlage und zum Zwischenlager. Auch wenn die rechtlichen Vorgaben enge Grenzen setzen, möchten wir gerne Ihre Vorschläge hören und darüber ins Gespräch kommen." Stefan Studt, Geschäftsführer der BGE Auf dieser Seite Wozu braucht es ein Zwischenlager? Um welche Themen geht es konkret? Wie können Sie sich beteiligen? Im Gespräch - der direkte Austausch in der zentralen Dialogveranstaltung Was kann die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung leisten? Die radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II sollen zurückgeholt und das Bergwerk unverzüglich stillgelegt werden. Das ist der gesetzliche Auftrag der BGE. Mit der Rückholung kann die BGE nicht warten, bis ein Endlagerstandort für die Abfälle aus der Schachtanlage Asse II gefunden ist. Zu groß ist die Gefahr, dass die Rückholung aufgrund äußerer Einflüsse später nicht umgesetzt werden kann. Das kann zum Beispiel durch einen technisch nicht mehr beherrschbaren Lösungszutritt geschehen. Ein solches Szenario ist jederzeit denkbar. Bis ein geeignetes Endlager gefunden ist, muss der Atommüll sicher in einem Zwischenlager verwahrt werden. In ein solches Zwischenlager werden nur radioaktive Abfälle eingelagert, die aus der Schachtanlage Asse II zurückgeholt wurden. Das hat die BGE immer bekräftigt und wird dies auch so beantragen. Direkt zum Forum Die Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein freiwilliges Angebot der BGE. Aktueller Bezug: Antragskomplex III - Charakterisierung, Konditionierung, Zwischenlagerung Zeitraum: 4. Oktober bis 13. November 2022 Im Jahr 2021 gab es erstmals eine Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung - damals mit Bezug zum Antragskomplex I (Bau des Rückholbergwerks). Zu den Antragskomplexen II und IV wird es ebenfalls entsprechende Angebote in den kommenden Jahren geben. Das Atom- und Strahlenschutzrecht sowie das Bergrecht sind die Rechtsgrundlagen für die Rückholung. Dies soll maximale Sicherheit gewährleisten. Daneben spielen weitere Rechtsgebiete wie das Bau- und Naturschutzrecht eine Rolle. Deswegen sind die rechtlichen Vorgaben sehr streng - eine Herausforderung für eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung. Trotzdem wollte die BGE mit der Öffentlichkeit ins Gespräch kommen und ihre Ideen hören. Im Folgenden finden Sie die drei Themenfelder, an denen sich die Öffentlichkeit beteiligen konnte. An den Bau der Abfallbehandlungsanlage und des Zwischenlagers sind enge rechtliche Vorgaben geknüpft. Diese gewährleisten ein größtmögliches Maß an Sicherheit. Sie folgen einerseits konventionellen baurechtlichen Vorgaben, andererseits sind strahlenschutzfachliche Aspekte zu berücksichtigen. Gleichzeitig gibt es dennoch Spielräume, bei denen die BGE Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit aufgreifen kann. Dies betrifft zum Beispiel die Außengestaltung des Gebäudes. In Gesprächen mit der Bevölkerung wurden bereits folgende Wünsche an die BGE herangetragen: Das Zwischenlager als Mahnmal: „Die Einlagerung der radioaktiven Abfälle ist ein Skandal. Niemals hätte Atommüll in die Schachtanlage Asse II eingelagert werden dürfen. Die Asse ist ein Symbol für die gescheiterte Atompolitik der Bundesrepublik. Vor diesem Hintergrund muss ein Zwischenlager an der Asse als Mahnmal dienen. Als Erinnerung für alle, die auch heute noch versuchen, den Ausstieg aus der Kernenergie rückgängig zu machen. Das Zwischenlager ist gelb anzustreichen, mit einem großen Flügelrad und der Aufschrift: „Mahnmal Asse“ zu versehen.“ Das Zwischenlager in die Natur einbinden : „Das Zwischenlager soll inmitten eines Natur- und Landschaftsschutzgebietes errichtet werden. Dies erfordert, dass das Zwischenlager sich baulich bestmöglich in die Natur einfügt. Das kann zum Beispiel erreicht werden, indem die Außenfassade des Baus mit Holzelementen verkleidet und möglicherweise an verschiedenen Stellen zusätzlich begrünt wird. Auch über eine Begrünung des Daches sollte die BGE nachdenken.“ Die BGE hat diese beispielhaften Vorschläge noch nicht geprüft. Sie wird dies im Zuge der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung tun. Wie finden Sie diese Vorschläge und welche Ideen haben Sie für die bauliche Umsetzung der Anlagen an der Asse? Ihre Vorschläge können Sie im Forum zur Diskussion stellen oder schreiben Sie uns an info-asse(at)bge.de . Die Schachtanlage Asse II wird analog einer kerntechnischen Anlage überwacht. Mehr als 70 Mitarbeiter*innen arbeiten in der Abteilung Strahlenschutz. Auf der Schachtanlage Asse II erfolgen jedes Jahr mehr als 72.000 Strahlenschutzmessungen. Die Messungen der BGE werden durch Messprogramme Dritter kontrolliert und ergänzt. Fazit: Der Aktivitätsbeitrag durch die Schachtanlage Asse II ist in der Umgebung nicht nachweisbar. Im Mai 2022 hat die BGE in der Reihe "Betrifft: Asse" (externer Link) über die verschiedenen Programme und deren Ergebnisse berichtet. Grundlage der Überwachung ist die „Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlage“ – kurz: REI. Die Richtlinie schreibt der BGE vor, wie die Anlage zu überwachen ist, um den Strahlenschutz zu gewährleisten. Untersucht werden zum Beispiel Boden- und Pflanzenproben, Niederschlagswasser und offene Gewässer, aber auch die Direktstrahlung, die von der Schachtanlage Asse II ausgeht. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier: In der Umgebung der Schachtanlage Asse II werden zweimal jährlich an vier Orten Bewuchsproben entnommen. Bei dem Bewuchs handelt es sich um Gras. Die getrocknete Bewuchsprobe wird gemahlen und auf radioaktive Stoffe untersucht. Mit dem gewählten Verfahren können einzelne radioaktive Stoffe bestimmt werden. Das Untersuchungsverfahren heißt Gammaspektrometrie. Die Ergebnisse zeigen insbesondere radioaktive Stoffe natürlichen Ursprungs. Auch Cäsium-137 kann nachgewiesen werden. Es wird von den Pflanzen aus dem Boden aufgenommen und stammt aus der Atomkatastrophe von Tschernobyl. Die Belastung mit Cäsium-137 ist nicht höher als in Proben aus anderen Teilen Deutschlands. Die Schachtanlage Asse II beeinflusst diese Werte nicht. Auf den Flächen, auf denen die Bewuchsproben genommen werden, werden zusätzlich jeweils sechs Bodenproben entnommen. Aus den sechs Einzelproben wird eine Mischprobe hergestellt. Die Einzelproben werden also miteinander vermischt. Die getrocknete Bodenprobe wird gemahlen und auf radioaktive Stoffe untersucht. Mit dem gewählten Verfahren können einzelne radioaktive Elemente bestimmt werden. Das Untersuchungsverfahren heißt Gammaspektrometrie. Die Ergebnisse zeigen die natürlichen im Boden vorkommenden radioaktiven Stoffe sowie Cäsium-137. Das Cäsium ist auf die Atomkatastrophe von Tschernobyl zurückzuführen. Eine Beeinflussung der Werte durch die Schachtanlage Asse II ist nicht nachweisbar. Um die radioaktive Belastung in Niederschlägen zu untersuchen, werden an zwei Messstellen Proben genommen. Eine Messstelle befindet sich unmittelbar am Betriebsgelände der Schachtanlage Asse II. Eine zweite Messstelle befindet sich in Remlingen. Die ermittelten Werte können miteinander verglichen werden. Der Niederschlag wird über einen Monat gesammelt und anschließend auf radioaktive Stoffe untersucht. Mit dem gewählten Verfahren können einzelne radioaktive Elemente bestimmt werden. Das Untersuchungsverfahren heißt hier ebenfalls Gammaspektrometrie. In den Proben konnte bisher nur Beryllium-7 nachgewiesen werden. Beryllium-7 wird durch Wechselwirkungen zwischen der kosmischen Strahlung aus dem Weltraum und Bestandteilen der Atmosphäre ständig nachgebildet. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 53 Proben aus Grund-, Oberflächen und Trinkwasser entnommen. Die Proben werden mit Hilfe der Gammaspektrometrie untersucht. So können einzelne radioaktive Elemente nachgewiesen werden. Die Ergebnisse zeigten im Jahr 2021 keine Auffälligkeiten. Dies bestätigt die Messergebnisse der vergangenen Jahre. Mit Hilfe von sogenannten Thermolumineszenzdosimetern (TLD) wird die Gammastrahlung im Umfeld der Schachtanlage Asse II gemessen. Im Innern eines TLD befindet sich ein Material, das die durch Gammastrahlung übertragene Energie speichert. Erhitzt man das Material (Thermo; lat: Wärme) wird die gespeicherte Energie als Lichtblitz wieder freigegeben (Lumineszenz; lat: Leuchten). Die Helligkeit des Lichtblitzes gibt Auskunft darüber, welcher Menge Gammastrahlung das Material ausgesetzt war. Die Auswertung erfolgt alle sechs Monate. Insgesamt werden im Umfeld der Schachtanlage Asse II 30 TLD durch die BGE betrieben. Weitere TLD werden von der unabhängigen Messstelle im Auftrag des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) als atomrechtlichen Aufsichtsbehörde betreut. Die Ergebnisse zeigen, dass die Strahlungswerte im Bereich der natürlichen Umgebungsstrahlung liegen. Die natürliche Strahlenbelastung wird durch die Schachtanlage Asse II nicht erhöht. Aerosole sind Schwebeteilchen in der Luft, an die sich radioaktive Stoffe anlagern können. Die Aerosole werden an zwei Messstellen mit Hilfe von Aerosolfiltern gesammelt. In den Geräten befindet sich ein Filter. Dieser wird über 14 Tage eingesetzt und dabei mit einem Luftvolumen von rund 8.000 Kubikmetern beaufschlagt. Die Messungen können einzelne radioaktive Elemente nachweisen. Die Ergebnisse zeigen ausschließlich die natürlich vorkommenden radioaktiven Elemente Beryllium-7 und Blei-210. Beryllium-7 wird durch Wechselwirkungen zwischen der kosmischen Strahlung aus dem Weltraum und Bestandteilen der Atmosphäre ständig nachgebildet. Blei-210 entsteht in der Atmosphäre durch den Zerfall des dort natürlicherweise vorhandenen Radons. Die Messergebnisse liegen im Bereich der natürlichen Umgebungsstrahlung. In der Umgebung der Schachtanlage Asse II werden zweimal jährlich an vier Orten Bewuchsproben entnommen. Bei dem Bewuchs handelt es sich um Gras. Die getrocknete Bewuchsprobe wird gemahlen und auf radioaktive Stoffe untersucht. Mit dem gewählten Verfahren können einzelne radioaktive Stoffe bestimmt werden. Das Untersuchungsverfahren heißt Gammaspektrometrie. Die Ergebnisse zeigen insbesondere radioaktive Stoffe natürlichen Ursprungs. Auch Cäsium-137 kann nachgewiesen werden. Es wird von den Pflanzen aus dem Boden aufgenommen und stammt aus der Atomkatastrophe von Tschernobyl. Die Belastung mit Cäsium-137 ist nicht höher als in Proben aus anderen Teilen Deutschlands. Die Schachtanlage Asse II beeinflusst diese Werte nicht. Auf den Flächen, auf denen die Bewuchsproben genommen werden, werden zusätzlich jeweils sechs Bodenproben entnommen. Aus den sechs Einzelproben wird eine Mischprobe hergestellt. Die Einzelproben werden also miteinander vermischt. Die getrocknete Bodenprobe wird gemahlen und auf radioaktive Stoffe untersucht. Mit dem gewählten Verfahren können einzelne radioaktive Elemente bestimmt werden. Das Untersuchungsverfahren heißt Gammaspektrometrie. Die Ergebnisse zeigen die natürlichen im Boden vorkommenden radioaktiven Stoffe sowie Cäsium-137. Das Cäsium ist auf die Atomkatastrophe von Tschernobyl zurückzuführen. Eine Beeinflussung der Werte durch die Schachtanlage Asse II ist nicht nachweisbar. Um die radioaktive Belastung in Niederschlägen zu untersuchen, werden an zwei Messstellen Proben genommen. Eine Messstelle befindet sich unmittelbar am Betriebsgelände der Schachtanlage Asse II. Eine zweite Messstelle befindet sich in Remlingen. Die ermittelten Werte können miteinander verglichen werden. Der Niederschlag wird über einen Monat gesammelt und anschließend auf radioaktive Stoffe untersucht. Mit dem gewählten Verfahren können einzelne radioaktive Elemente bestimmt werden. Das Untersuchungsverfahren heißt hier ebenfalls Gammaspektrometrie. In den Proben konnte bisher nur Beryllium-7 nachgewiesen werden. Beryllium-7 wird durch Wechselwirkungen zwischen der kosmischen Strahlung aus dem Weltraum und Bestandteilen der Atmosphäre ständig nachgebildet. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 53 Proben aus Grund-, Oberflächen und Trinkwasser entnommen. Die Proben werden mit Hilfe der Gammaspektrometrie untersucht. So können einzelne radioaktive Elemente nachgewiesen werden. Die Ergebnisse zeigten im Jahr 2021 keine Auffälligkeiten. Dies bestätigt die Messergebnisse der vergangenen Jahre. Mit Hilfe von sogenannten Thermolumineszenzdosimetern (TLD) wird die Gammastrahlung im Umfeld der Schachtanlage Asse II gemessen. Im Innern eines TLD befindet sich ein Material, das die durch Gammastrahlung übertragene Energie speichert. Erhitzt man das Material (Thermo; lat: Wärme) wird die gespeicherte Energie als Lichtblitz wieder freigegeben (Lumineszenz; lat: Leuchten). Die Helligkeit des Lichtblitzes gibt Auskunft darüber, welcher Menge Gammastrahlung das Material ausgesetzt war. Die Auswertung erfolgt alle sechs Monate. Insgesamt werden im Umfeld der Schachtanlage Asse II 30 TLD durch die BGE betrieben. Weitere TLD werden von der unabhängigen Messstelle im Auftrag des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) als atomrechtlichen Aufsichtsbehörde betreut. Die Ergebnisse zeigen, dass die Strahlungswerte im Bereich der natürlichen Umgebungsstrahlung liegen. Die natürliche Strahlenbelastung wird durch die Schachtanlage Asse II nicht erhöht. Aerosole sind Schwebeteilchen in der Luft, an die sich radioaktive Stoffe anlagern können. Die Aerosole werden an zwei Messstellen mit Hilfe von Aerosolfiltern gesammelt. In den Geräten befindet sich ein Filter. Dieser wird über 14 Tage eingesetzt und dabei mit einem Luftvolumen von rund 8.000 Kubikmetern beaufschlagt. Die Messungen können einzelne radioaktive Elemente nachweisen. Die Ergebnisse zeigen ausschließlich die natürlich vorkommenden radioaktiven Elemente Beryllium-7 und Blei-210. Beryllium-7 wird durch Wechselwirkungen zwischen der kosmischen Strahlung aus dem Weltraum und Bestandteilen der Atmosphäre ständig nachgebildet. Blei-210 entsteht in der Atmosphäre durch den Zerfall des dort natürlicherweise vorhandenen Radons. Die Messergebnisse liegen im Bereich der natürlichen Umgebungsstrahlung. Die BGE setzt die Vorgaben der REI vollumfänglich um. Gleichzeitig geht die BGE an verschiedenen Stellen über das geforderte Maß hinaus. So wird etwa an deutlich mehr Messpunkten die Direktstrahlung der Schachtanlage Asse II gemessen, als dies rechtlich vorgeschrieben wäre. Zum Beispiel werden in der Umgebung der Schachtanlage Asse II vierteljährlich an 19 Probeentnahmestellen Wasserproben von Grund-, Quell- und Fließgewässern entnommen und untersucht. Gemäß REI wären zwei Probeentnahmestellen ausreichend. Im Zuge der Rückholung wird es zu zusätzlichen Ableitungen kommen. Das ist eine andere Situation als heute. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Grenzwerte sicher eingehalten. Die BGE wird die Maßnahmen des Strahlenschutzes an die neue Situation anpassen. In der Vergangenheit erreichten die BGE verschiedene Vorschläge, welche Umweltmedien und welche radioaktiven Stoffe zusätzlich untersucht werden könnten. Dazu gehören Baumscheiben, Milchzähne sowie der Schlamm aus Teichen. Was sagen Sie: In welchem Umfang sollte die BGE das Überwachungsprogramm aufgrund der Umsetzung der Rückholung anpassen? Ihre Vorschläge können Sie im Forum zur Diskussion stellen oder schreiben Sie uns an info-asse(at)bge.de Die Erhebung von Daten, zum Beispiel bei der oben genannten Umgebungsüberwachung, ist wichtig. Nur so kann die BGE ihre Arbeiten überprüfen und nachvollziehbar dokumentieren. Gemäß des Atomgesetzes ist die BGE verpflichtet, alle wesentlichen Unterlagen zur Schachtanlage Asse II zu veröffentlichen. Die BGE erwartet ein großes Informationsbedürfnis zur Abfallbehandlung und zum Zwischenlager. Dieses Bedürfnis kann sehr unterschiedlich sein. Einige Menschen interessieren sich für Strahlungswerte am Zaun der Anlage in Echtzeit. Andere möchten später gerne wissen, wie viele Behälter bereits im Zwischenlager lagern oder wie viele Behälter aktuell in der Abfallbehandlungsanlage bearbeitet werden. Doch nicht nur die Daten selbst spielen eine Rolle. Es muss auch geklärt werden, wie die interessierten Bürger*innen an die Daten gelangen. Möglicherweise wird ein Informationsportal mit stets aktuellen Zahlen auf der Internetseite gewünscht. Oder doch lieber ein Newsletter, der in regelmäßigen Abständen über die wichtigsten Inhalte informiert? Oder eine regelmäßige Anzeige in der lokalen Presse, damit möglichst viele Menschen erreicht werden? Auch weitere Angebote sind denkbar. Zum Beispiel hat die BGE in der Vergangenheit folgender Vorschlag erreicht: Einblicke ermöglichen : „Die Sorge vor einem Zwischenlager in der Asse ist verständlich. Aufgabe der BGE ist es, diese Sorgen ernst zu nehmen. Sorgen und Ängste haben Menschen häufig vor Dingen, die sie nicht kennen. Vor diesem Hintergrund muss es im Interesse der BGE sein, eine Möglichkeit zu schaffen, dass sich Besucher*innen selbst ein Bild vom Zwischenlager machen können. Eine Plattform für Besucher*innen sollte eingebaut werden, die für alle interessierten Personen einen Einblick in die Anlage gewährleistet.“ Auch diesen beispielhaften Vorschlag hat die BGE noch nicht geprüft. Sie wird dies ebenfalls in der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung tun. Welche Informationen wünschen Sie während des Betriebs der Abfallbehandlungsanlage und des Zwischenlagers und auf welchem Wege sollen die Informationen Sie erreichen? Ihre Vorschläge können Sie im Forum zur Diskussion stellen oder schreiben Sie uns an info-asse(at)bge.de . Ziel des Forums war, Vorschläge zu sammeln, wie das Zwischenlager beim Bau optisch gestaltet werden soll. Darüber hinaus wollte die BGE gerne wissen, welche zusätzlichen Überwachungsprogramme sie im Bereich des Strahlenschutzes umsetzen soll und welche Informationen die Bürger*innen wünschen, wenn die Abfallbehandlungsanlage und das Zwischenlager in Betrieb sind. Ihre Vorschläge konnten alle Interessierten in einem Forum zur Diskussion stellen oder per E-Mail an info-asse(at)bge.de äußern. Hinweise zur Datenverarbeitung beziehungsweise zum Datenschutz, wenn Sie uns Postkarten mit Ihren Anregungen zurückschicken, finden Sie hier . Am 11. November 2022 hat die BGE im Rahmen einer zentralen Dialogveranstaltung über das Vorhaben informiert und mit interessierten Bürger*innen über die eingereichten Vorschläge diskutiert. Auch neue Ideen wurden entwickelt. Die Veranstaltung fand in der Eulenspiegelhalle Schöppenstedt und digital statt. Was kann die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung leisten? Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein freiwilliges Angebot der BGE. Sie wird im Verwaltungsverfahrensgesetz empfohlen, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Sie ersetzt daher auch nicht die formale Öffentlichkeitsbeteiligung im Zuge der Genehmigungsverfahren. Für diese ist die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde verantwortlich. Die BGE möchte umfassend über die Rückholung des Atommülls aus der Schachtanlage Asse II informieren. Darüber hinaus wünscht sich die BGE Rückmeldungen zu ihrer Arbeit, um besser zu werden. Gleichzeitig kann die BGE nicht versprechen, dass alle Vorschläge umgesetzt werden. Die Vorschläge werden jedoch umfassend geprüft. Sind sie verhältnismäßig, wird die BGE die Vorschläge im Genehmigungsverfahren für die Rückholung berücksichtigen. Bürger*innen können also frühzeitig und unmittelbar Einfluss auf die Arbeit der BGE nehmen. Was kann die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nicht leisten? Die BGE hat den Standort „Kuhlager“ unmittelbar nördlich des bestehenden Betriebsgeländes für die Errichtung einer Abfallbehandlungsanlage und eines Zwischenlagers vorgeschlagen. Dieser Standort ist aus Sicht der BGE sicher und genehmigungsfähig, und er unterstützt die Rückholung. In Teilen der Bevölkerung wird der Standortvorschlag stark kritisiert. Die BGE ist gerne bereit, den Dialog zum Zwischenlager weiter zu führen. Gleichzeitig muss die BGE Entscheidungen treffen, damit die gesetzlich geforderte Stilllegung mit vorheriger Rückholung der radioaktiven Abfälle gelingt. Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Frage nach einem geeigneten Standort für das Zwischenlager daher nicht diskutiert. Über die Zulassung des Standortes wird in den folgenden Genehmigungsverfahren entschieden.
Kartierung von Arten und Lebensräumen/Biotopen in der Einheitsgemeinde Stadt Aken (Elbe) Bekanntmachung Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) als die nach § 2 Nr. 1 und 4 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) für Naturschutz zuständige Fachbehörde beabsichtigt, die Kartierung und Bewertung von Arten, Biotopen und Lebensraumtypen durchzuführen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung nachfolgender Aufgaben stehen: - - - Artikel 6 und 17 der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2009/105/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten Beobachtung von Natur und Landschaft als Landesaufgabe, auch in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Verordnung über abweichende Zuständigkeiten für das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege und über die Anerkennung von Vereinigungen Untersuchungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß §§ 1, 30-33, 37-39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und § 21-23, 25, 28 NatSchG LSA. In der Gebietskörperschaft: Einheitsgemeinde Stadt Aken (Elbe) werden im Rahmen landesweiter Untersuchungen in der Zeit von 2021 bis 2025 Kartierungen sowie das Monitoring aller in Sachsen-Anhalt relevanten Tierarten, Pflanzenarten und Biotope/Lebensraumtypen sowie Untersuchungen zur Erstellung von Naturschutzfachplanungen durchgeführt. Aufgrund des behördlichen Auftrags sind das Betreten von Feld und Wald gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt (LWaldG) sowie das Befahren von Feld- und Waldwegen zur Erfüllung der gestellten Aufgabe mit PKW gemäß § 24 Abs. 3 Nr. 3 LWaldG zu gestatten. Den Beauftragten der Fachbehörde für Naturschutz (LAU) ist der Zutritt zu Grundstücken zum Zwecke von Erhebungen im Zusammenhang mit diesen Geländekontrollen auf der Grundlage der vorgenannten Vorschriften in Verbindung mit § 30 NatSchG LSA und § 65 Abs. 3 BNatSchG zu gestatten. Hinweis: Bei den wahrzunehmenden Aufgaben handelt es sich um eine Erfassung des Ist-Zustandes der Natur, grundsätzlich im nicht eingezäunten Bereich; Veränderungen an den Grundstücken sind damit nicht verbunden. Über die Kartierungsplanung informieren wir auch auf unserer Homepage www.lau.sachsen- anhalt.de im Verzeichnis Naturschutz, Unterverzeichnis Kartierung und Bewertung Eigentümer und Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke werden gebeten, die Kartierungsarbeiten zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, solche Maßnahmen des Naturschutzes wie Prüfungen, Vermessungen, die Entnahme von Pflanzenproben, Bodenuntersuchungen sowie sonstige Arbeiten und Besichtigungen im Rahmen des Betretungsrechts des § 30 NatSchG LSA i.V. m. § 23 Absatz 2 Satz 2 LWaldG zu dulden. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Str. 47 06116 Halle (Saale) Kartierung von Arten und Lebensräumen/Biotopen in der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt Bekanntmachung Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) als die nach § 2 Nr. 1 und 4 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) für Naturschutz zuständige Fachbehörde beabsichtigt, die Kartierung und Bewertung von Arten, Biotopen und Lebensraumtypen durchzuführen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung nachfolgender Aufgaben stehen: - - - Artikel 6 und 17 der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2009/105/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten Beobachtung von Natur und Landschaft als Landesaufgabe, auch in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Verordnung über abweichende Zuständigkeiten für das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege und über die Anerkennung von Vereinigungen Untersuchungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß §§ 1, 30-33, 37-39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und § 21-23, 25, 28 NatSchG LSA. In der Gebietskörperschaft: Einheitsgemeinde Stadt Allstedt werden im Rahmen landesweiter Untersuchungen in der Zeit von 2021 bis 2025 Kartierungen sowie das Monitoring aller in Sachsen-Anhalt relevanten Tierarten, Pflanzenarten und Biotope/Lebensraumtypen sowie Untersuchungen zur Erstellung von Naturschutzfachplanungen durchgeführt. Aufgrund des behördlichen Auftrags sind das Betreten von Feld und Wald gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt (LWaldG) sowie das Befahren von Feld- und Waldwegen zur Erfüllung der gestellten Aufgabe mit PKW gemäß § 24 Abs. 3 Nr. 3 LWaldG zu gestatten. Den Beauftragten der Fachbehörde für Naturschutz (LAU) ist der Zutritt zu Grundstücken zum Zwecke von Erhebungen im Zusammenhang mit diesen Geländekontrollen auf der Grundlage der vorgenannten Vorschriften in Verbindung mit § 30 NatSchG LSA und § 65 Abs. 3 BNatSchG zu gestatten. Hinweis: Bei den wahrzunehmenden Aufgaben handelt es sich um eine Erfassung des Ist-Zustandes der Natur, grundsätzlich im nicht eingezäunten Bereich; Veränderungen an den Grundstücken sind damit nicht verbunden. Über die Kartierungsplanung informieren wir auch auf unserer Homepage www.lau.sachsen- anhalt.de im Verzeichnis Naturschutz, Unterverzeichnis Kartierung und Bewertung Eigentümer und Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke werden gebeten, die Kartierungsarbeiten zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, solche Maßnahmen des Naturschutzes wie Prüfungen, Vermessungen, die Entnahme von Pflanzenproben, Bodenuntersuchungen sowie sonstige Arbeiten und Besichtigungen im Rahmen des Betretungsrechts des § 30 NatSchG LSA i.V. m. § 23 Absatz 2 Satz 2 LWaldG zu dulden. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Str. 47 06116 Halle (Saale) Kartierung von Arten und Lebensräumen/Biotopen in der Verbandsgemeinde An der Finne Bekanntmachung Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) als die nach § 2 Nr. 1 und 4 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) für Naturschutz zuständige Fachbehörde beabsichtigt, die Kartierung und Bewertung von Arten, Biotopen und Lebensraumtypen durchzuführen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung nachfolgender Aufgaben stehen: - - - Artikel 6 und 17 der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2009/105/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten Beobachtung von Natur und Landschaft als Landesaufgabe, auch in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Verordnung über abweichende Zuständigkeiten für das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege und über die Anerkennung von Vereinigungen Untersuchungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß §§ 1, 30-33, 37-39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und § 21-23, 25, 28 NatSchG LSA. In der Gebietskörperschaft: Verbandsgemeinde An der Finne werden im Rahmen landesweiter Untersuchungen in der Zeit von 2021 bis 2025 Kartierungen sowie das Monitoring aller in Sachsen-Anhalt relevanten Tierarten, Pflanzenarten und Biotope/Lebensraumtypen sowie Untersuchungen zur Erstellung von Naturschutzfachplanungen durchgeführt. Aufgrund des behördlichen Auftrags sind das Betreten von Feld und Wald gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt (LWaldG) sowie das Befahren von Feld- und Waldwegen zur Erfüllung der gestellten Aufgabe mit PKW gemäß § 24 Abs. 3 Nr. 3 LWaldG zu gestatten. Den Beauftragten der Fachbehörde für Naturschutz (LAU) ist der Zutritt zu Grundstücken zum Zwecke von Erhebungen im Zusammenhang mit diesen Geländekontrollen auf der Grundlage der vorgenannten Vorschriften in Verbindung mit § 30 NatSchG LSA und § 65 Abs. 3 BNatSchG zu gestatten. Hinweis: Bei den wahrzunehmenden Aufgaben handelt es sich um eine Erfassung des Ist-Zustandes der Natur, grundsätzlich im nicht eingezäunten Bereich; Veränderungen an den Grundstücken sind damit nicht verbunden. Über die Kartierungsplanung informieren wir auch auf unserer Homepage www.lau.sachsen- anhalt.de im Verzeichnis Naturschutz, Unterverzeichnis Kartierung und Bewertung Eigentümer und Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke werden gebeten, die Kartierungsarbeiten zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, solche Maßnahmen des Naturschutzes wie Prüfungen, Vermessungen, die Entnahme von Pflanzenproben, Bodenuntersuchungen sowie sonstige Arbeiten und Besichtigungen im Rahmen des Betretungsrechts des § 30 NatSchG LSA i.V. m. § 23 Absatz 2 Satz 2 LWaldG zu dulden. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Str. 47 06116 Halle (Saale)
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