Der folgende Text wurde mit geringfügigen Änderungen und Ergänzungen von der Seite „Nationales Inventar“ FGRDEU der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE; https://fgrdeu.genres.de/nationales-inventar/herkunftsgebiete/fov-herkunftsgebiets-vo/) übernommen. Das Nationale Inventar ist ein Beitrag zur Umsetzung des "Konzeptes zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen in der Bundesrepublik Deutschland". Als Grundlage für die horizontale Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete werden flächendeckend für das gesamte Bundesgebiet 46 "ökologische Grundeinheiten" ausgewiesen. Die ökologischen Grundeinheiten werden aus einem, meist aber aus mehreren Wuchsgebieten und ggf. aus Wuchsbezirken gebildet. Die ökologische Grundeinheit ist der kleinste Baustein zur Beschreibung der horizontalen Abgrenzung eines Herkunftsgebietes. Die Wuchsgebiete und Wuchsbezirke für das frühere Bundesgebiet wurden aus der Veröffentlichung "Forstliche Wuchsgebiete und Wuchsbezirke in der Bundesrepublik Deutschland" des Arbeitskreises Standortskartierung in der Arbeitsgemeinschaft Forsteinrichtung, Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup, 1985, übernommen. Die Wuchsgebiete in den neuen Ländern, außer Thüringen, beruhen auf der Veröffentlichung von Kopp und Schwanecke "Raumgliederung im Forst. Forstliche Wuchsgebiete der ostdeutschen Bundesländer", Der Wald 1991, Heft 11. Diese Wuchsgebietseinteilungen wurden durch die neuen Länder z.T. fortentwickelt. Die Abgrenzung der Wuchsgebiete in Thüringen wurde in den Mitteilungen der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, Gotha, Heft 3/1993, veröffentlicht. Die Grenzen der ökologischen Grundeinheiten werden in der "Übersicht über ökologische Grundeinheiten zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete" der FoVHgV bestimmt und bezeichnet. Jede ökologische Grundeinheit ist mit einer Nummer versehen. Eine Kurzbezeichnung der ökologischen Grundeinheiten existiert nicht, sondern die Grenzen werden nach geographischen und verwaltungstechnischen Abgrenzungen – anhand fester Infrastrukturlinien (Straßen, Bahnlinien, Flüsse/Kanäle, Staats-/Landesgrenzen) – verbal beschrieben. Zur Vereinfachung werden geringe Abweichungen von den Grenzen der Wuchsgebiete in Kauf genommen. Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der ökologischen Grundeinheiten, auf deren Basis sich die Herkunftsgebiete für Forstgehölze nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) herleiten. Bei Arten die dem FoVG unterliegen empfiehlt sich zur Auslegung des Begriffs der Vorkommensgebiete eine Orientierung anhand der Hinweise im „Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze“ (BMU 2012). Für Forstarten mit mehr als sechs Herkunftsgebieten soll die dargestellte Einteilung (Vorkommensgebiete) für gebietseigene Gehölze gelten, während für Forstarten mit weniger als sechs Herkunftsgebieten die Herkunftsgebiete nach FoVG gelten sollen. Siehe dazu auch https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/bot-artenschutz/gebietseigene-gehoelze/ . Die Grenzen dienen als Anwendungsgrundlage zur Umsetzung des § 40 Abs. 4 BNatSchG im Rahmen von Fördermaßnahmen, Planungen und Vorhaben jeglicher Art, in denen die Ausbringung von Gehölz-Vermehrungsgut (Saatgut, Stecklinge, vorgezogene Gehölze) in die freie Natur eine Rolle spielen.
In den Jahren 1952/53 wurde bei Manslagt (Emsmündung) ein langfristiger Versuch über den verlandungsfördernden Einfluss des Schlickgrases, Spartina townsendii, eingeleitet. Zwei Landgewinnungsfelder wurden mit Stecklingen bepflanzt und sich selbst überlassen, die benachbarten Vergleichsfelder dagegen wurden regelmäßig begrüppt. […] Im Jahre 1970 sollte eine Bilanz gezogen werden. Die begrüppten Felder waren inzwischen mit Queller bewachsen. Im Spartina-Feld hatten sich die Stecklinge zu Horsten erweitert, doch war jegliche Vermehrung und damit eine Ausdehnung von Spartina unterblieben. Vom bloßen Augenschein her war nicht zu unterscheiden, ob sich die bepflanzten oder die begrüppten Felder in einem fortgeschrittenen Stadium befanden. Ein eindeutiger Höhenunterschied war nicht nachweisbar. Deshalb wurde versucht die Frage mit Hilfe einer bodenphysikalischen (RAGUTZKI 1973) und einer biologischen Untersuchung zu beantworten. Die Beprobung erfolgte im Mai und Juni 1970. […] Ergebnis: Es ist ein etwas überraschendes Ergebnis, dass die Tierbesiedlung in beiden ziemlich identisch ist, nur die Beete der begrüppten Felder sich durch stellenweise Besiedlung mit Bledius um eine Nuance als fortgeschrittener abheben. Zoologisch betrachtet befinden sich die Versuchsfelder auf der gleichen Sukzessionsstufe. RAGUTZKI (1973) konnte aufgrund der bodenphysikalischen Untersuchungen ein differenzierteres Urteil abgeben: Die begrüppten Felder zeichnen sich eindeutig durch günstigere Sedimentbedingungen aus.[…]
Das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) bzw. die Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV) legt Herkunftsgebiete für alle Baumarten von forstlicher Bedeutung fest, die dem Gesetz unterliegen. Der folgende Text wurde mit geringfügigen Änderungen und Ergänzungen von der Seite "Nationales Inventar" FGRDEU der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE; https://fgrdeu.genres.de/nationales-inventar/herkunftsgebiete/fov-herkunftsgebiets-vo/) übernommen. Das Nationale Inventar ist ein Beitrag zur Umsetzung des "Konzeptes zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen in der Bundesrepublik Deutschland". Ökologischer Hintergrund: Die ökologischen Bedingungen bestimmen die natürliche Verbreitung sowie die Anbaumöglichkeiten der verschiedenen Baumarten und stellen die wichtigsten Selektionsfaktoren dar. Die natürliche Selektion wirkt nicht nur auf autochthone Populationen, sondern auch auf künstlich begründete Bestände aus einheimischen wie fremdländischen Baumarten. Populationen bilden innerhalb von Regionen als Reaktion auf die herrschenden Umweltbedingungen im allgemeinen ähnlichere Merkmale aus als Populationen, die jeweils unter verschiedenen ökologischen Bedingungen wachsen. Als besonders wichtige Merkmale gelten bei den Waldbaumarten Angepasstheit und Anpassungsfähigkeit. Für die großräumige Differenzierung sind insbesondere die klimatischen Bedingungen ausschlaggebend. Neben der großräumigen Differenzierung der Baumarten erfolgt auch eine kleinräumige Anpassung an die lokalen Standortverhältnisse. Bestände aus Gebieten mit ähnlichen ökologischen Bedingungen werden deshalb in Herkunftsgebieten zusammengefasst. Grundzüge der Abgrenzung von Herkunftsgebieten a) Abgrenzung nach ökologischen Bedingungen Horizontale Abgrenzung Die horizontale Abgrenzung von Herkunftsgebieten erfolgt auf der Grundlage von forstlichen Wuchsgebieten und ggf. Wuchsbezirken. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Herkunftsgebiete den ökologischen Anforderungen der gesetzlichen Definition entsprechen. Die forstliche Standortkunde versteht unter Wuchsgebieten Großlandschaften, die sich durch Geomorphologie, Klima, natürliche Waldgesellschaften und Landschaftsgeschichte von anderen unterscheiden. Diese Großlandschaften fallen in der Regel mit denen der Geographen und Pflanzengeographen zusammen. Der Wuchsbezirk ist eine kleinere, regionale Raumeinheit mit möglichst einheitlichem physiographischen Charakter. Bei der Abgrenzung von Wuchsbezirken stehen waldökologische Kriterien im Vordergrund. Die Grenzen der forstlichen Wuchsgebiete wurden im Bereich der ehemaligen innerdeutschen Grenze für die Abgrenzung der Herkunftsgebiete einander angeglichen. Vertikale Abgrenzung Bei der Abgrenzung von Herkunftsgebieten wird die horizontale Abgrenzung nach Wuchsgebieten in vertikal stark gegliederten Gebieten durch Berücksichtigung der Höhenstufe ergänzt. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Herkunftsgebiete dort, wo die horizontale Abgrenzung nicht ausreicht, den ökologischen Anforderungen der gesetzlichen Definition entsprechen. Die forstliche Standortkunde scheidet aufgrund von Geographie, Klima und natürlichen Waldgesellschaften Höhenstufen aus, um den höhenzonalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Die Lage gleicher Höhenstufen verschiebt sich, klimatisch bedingt, mit abnehmender geographischer Breite (Nord-Süd), mit abnehmender Kontinentalität (Ost-West) und unter dem Einfluss der Massenerhebung nach oben. b) Abgrenzung nach phänotypischen oder genetischen Merkmalen Nach der gesetzlichen Definition ist das Herkunftsgebiet auch hinsichtlich ähnlicher phänotypischer und genetischer Merkmale der Baumarten beschrieben. Diese aus Anbauerfahrungen, Herkunftsversuchen oder genetischen Analysen gewonnenen Ergebnisse wurden zur Abgrenzung der Herkunftsgebiete herangezogen. Über die genetische Differenzierung liegen bei Nadelbaumarten mehr Ergebnisse vor als bei Laubbaumarten. Die Geodatensätze enthalten die digitalen Grenzen und Nummern der Herkunftsgebiete für 16 der einheimischen Baumarten, die dem FoVG unterliegen. Für die beiden als heimisch geltenden Pappel-Arten Schwarz-Pappel (Populus nigra) und Zitter-Pappel (Populus tremula) kann Vermehrungsgut aus dem gesamten Bundesgebiet bezogen werden. Die Grenzen dienen als Anwendungsgrundlage zur Umsetzung des § 40 Abs. 4 BNatSchG im Rahmen von Fördermaßnahmen, Planungen und Vorhaben jeglicher Art, in denen die Ausbringung von Gehölz-Vermehrungsgut (Saatgut, Stecklinge, vorgezogene Gehölze) in die freie Natur eine Rolle spielen.
Vorkommens- und Herkunftsgebiete gebietseigener Gehölze, hier: B) Vorkommensgebiete: Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der A) ökologischen Grundeinheiten, auf deren Basis sich die Herkunftsgebiete für Forstgehölze nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) herleiten und B) die Vorkommensgebiete von gebietseigenen Gehölzen, die nicht dem FoVG unterliegen. Bei Arten die dem FoVG unterliegen (A) empfiehlt sich zur Auslegung des Begriffs der Herkunftsgebiete eine Orientierung anhand der Hinweise im „Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze“ (BMU 2012). Für Forstarten mit mehr als sechs Herkunftsgebieten soll die dargestellte Einteilung für gebietseigene Gehölze (B) gelten, während für Forstarten mit weniger als sechs Herkunftsgebieten die Herkunftsgebiete nach FoVG gelten sollen. Siehe dazu auch https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/bot-artenschutz/gebietseigene-gehoelze/ Die Vorkommensgebiete (B) stellen eine Aggregation der ökologischen Grundeinheiten dar, die der Konkretisierung und Anwendung der als gebietseigen geltenden Gehölze dienen, die nicht dem FoVG unterliegen. Die Grenzen dienen als Anwendungsgrundlage zur Umsetzung des § 40 Abs. 4 BNatSchG im Rahmen von Fördermaßnahmen, Planungen und Vorhaben jeglicher Art, in denen die Ausbringung von Gehölz-Vermehrungsgut (Saatgut, Stecklinge, vorgezogene Gehölze) in die freie Natur eine Rolle spielen.
Before a plant protection product is approved for placement on the market, an assessment of the overall acceptability of negative effects on non-target species in arable land and adjacent areas has to be performed according to European guidelines. The guideline for the risk assessment of non-target terrestrial plants (NTTP) is currently revised by the European Food Safety authority (EFSA) to integrate the current state of scientific knowledge and the new requirements of Regulation (EC) No 1107/2009 to protect biodiversity. In the view of this revision, this report has been conducted to evaluate the actual scientific state of knowledge on effect- and risk assessment for non-target terrestrial plants and to recommend amendments of the current practice in testing and subsequent risk assessment of NTTP. The authors conclude that fundamental issues like the representativeness of the species tested (mostly crop species) and the ecotoxicological endpoints currently used (growth effects in juveniles) are associated with a high degree of uncertainty. These uncertainties must be taken into account in the risk assessment to ensure an adequate level of protection. Also, the analysis of data available would indicate, among other things, that the current risk assessment, limited to growth effects, might not be sufficient to ensure protection of non-target terrestrial plants. Therefore, as a simple risk management measure for PPP causing negative effects on NTTP communities, the authors propose to implement an obligatory in-field no-spray buffer zone, notably without herbicide application. Furthermore, the authors stress the importance of wild arable plants as natural life-support system for many other arable species. They highlight the key position of NTTP in the food chain with birds and mammals on the top. Based on their own research, the authors show indirect effects that PPP, such as herbicides, can have on food availability in agricultural landscapes. In the authors opinion further applied research is needed to implement all this present information into a scheme for risk assessment and risk management which adequately protects biodiversity in agricultural landscapes, as well as ecosystem services based thereupon.<BR>Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/
Quendorf/Meppen – An der Böschung der Vechte gibt es Zuwachs: 1000 bewurzelte Stecklinge wurden im Bereich der Schulstraße in Quendorf (Landkreis Grafschaft Bentheim) angepflanzt - darunter heimische Arten wie Schwarzerlen, Korb-, Purpur- und Mandelweiden. An zwei Nachmittagen waren die Bäume innerhalb kürzester Zeit in der Erde – dank vieler tatkräftiger ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer. Einmal packte die Naturschutz AG der Realschule Bad Bentheim mit an, ein anderes Mal unterstützte der Sportfischerverein Schüttorf. Diese Pflanzaktion wurde von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim, der Kreisgruppe des BUND und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Meppen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der Gebietskooperation Vechte gemeinsam geplant. An der Böschung der Vechte gibt es Zuwachs: 1000 bewurzelte Stecklinge wurden im Bereich der Schulstraße in Quendorf (Landkreis Grafschaft Bentheim) angepflanzt - darunter heimische Arten wie Schwarzerlen, Korb-, Purpur- und Mandelweiden. An zwei Nachmittagen waren die Bäume innerhalb kürzester Zeit in der Erde – dank vieler tatkräftiger ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer. Einmal packte die Naturschutz AG der Realschule Bad Bentheim mit an, ein anderes Mal unterstützte der Sportfischerverein Schüttorf. Diese Pflanzaktion wurde von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim, der Kreisgruppe des BUND und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Meppen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der Gebietskooperation Vechte gemeinsam geplant. Die Schülerinnen und Schüler sowie Anglerinnen und Angler waren mit Begeisterung und vollem Eifer dabei. Sie ließen sich auch von den kalten Temperaturen nicht abhalten. „Es war toll, mit Eimern Wasser aus der Vechte zu holen und damit direkt am Wasser Bäume zu pflanzen“, erzählte Thore, einer der Schüler aus der Naturschutz AG. Dessen Leiter Wolfgang Hötzel und Walter Oppel, gleichzeitig Vorsitzender der Kreisgruppe des BUND, freuten sich über die rege Teilnahme. „Es ist lobenswert, dass junge Menschen bereit sind, sich für die Natur zu engagieren und selbst Hand anlegen. Durch die Pflanzaktion können die Schülerinnen und Schüler viel über die Bedeutung intakter Flüsse und ihrer Auen kennenlernen“, betonten die beiden. Beim zweiten Pflanztermin war der Angelverein mit zehn Erwachsenen und zwei Jugendlichen im Einsatz. Diese legten hochmotiviert los und schafften die vorgesehenen Abschnitte in nur etwa zwei Stunden. Das für das Einpflanzen benötigte Werkzeug wurde von der Naturschutzstiftung zur Verfügung gestellt. Alle Organisatoren, darunter Hermann Hindriks und Carsten Westerhof vom BUND, Danuta Uhl vom Landkreis Grafschaft Bentheim sowie Charlotte Viezenz vom NLWKN, freuten sich über die tatkräftige Unterstützung. Diese kommt letztlich auch der täglichen Arbeit des NLWKN zugute, der für die Unterhaltung der Vechte zuständig ist. „Wir möchten uns bei allen Helferinnen und Helfern bedanken. Mit ihrem Einsatz tragen sie dazu bei, die Vechteaue vielfältiger zu gestalten und damit den Zielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ein kleines bisschen näher zu kommen“, erklärt Charlotte Viezenz vom NLWKN in Meppen. Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die für unsere Flüsse mehr Naturnähe vorsieht, wird seit Jahren ambitioniert an der Vechte verfolgt. Direkt angrenzend an die Pflanzungen fand 2021 eine große Renaturierungsmaßnahme statt. Diese führt bereits in den oberhalb liegenden Abschnitten zu mehr Strömungs- und Strukturvielfalt im Gewässer. Nun wurde durch die Pflanzaktion auch die Flussaue mit einbezogen - ein weiterer wichtiger Baustein für die Entwicklung und Biodiversität der heimischen Fließgewässer. „Die natürliche Uferbefestigung mit Gehölzen hat aufgrund ihrer Beschattungsfunktion nicht nur einen kühlenden Effekt auf die Wassertemperatur und somit auch auf den Sauerstoffgehalt der Vechte, sie erweitert auch den Lebensraum für Vögel, Kleinsäuger, Insekten und die aquatischen Lebewesen“, erklärt Charlotte Viezenz. Jetzt hoffen alle Beteiligten, dass das Wetter in den nächsten Wochen mitspielt und es kein Hochwasser wie im Vorjahr gibt, welches die Pflanzen wegspülen könnte. Dann können sich die jungen Pflanzen bestmöglich an ihrem neuen Platz etablieren und für eine vielfältige Vechteaue sorgen. Hintergrundinformation: Hintergrundinformation: Die Idee für die Pflanzaktion entstand Anfang 2024 während der Sitzung der Gebietskooperation Vechte. Die Naturschutzbehörde des Landkreises berichtete, dass das „BioGraf Projekt“ der Naturschutzstiftung im Sommer 2024 ausläuft und darauf aufbauend weitere Abschnitte an der Vechte für Anpflanzungen in Frage kommen. „BioGraf“ steht für Biotopverbund im Grafschafter Vechte- und Dinkeltal. Die Wiederherstellung der Fließgewässerkorridore als natürliche Vernetzung der unterschiedlichen Biotope ist Ziel des Projektes gewesen. Im Zuge der vielfältigen Nutzungsansprüche sind zunehmend Lücken im grünen Band entlang der Flüsse entstanden. Diese können bepflanzt und so geschlossen werden. Innerhalb des Projektes wurden im Vechte- und Dinkeltal weitere Maßnahmen umgesetzt, wie zum Beispiel die Anlage neuer Lebensräume wie Kleingewässer aber auch der Ankauf von Flächen zur Sicherung des Naturschutzes. Die Gebietskooperation Vechte ist ein Kreis, der sich aus allen „Wassernutzern“ zusammensetzt. Gemeinsam arbeiten dort beispielsweise Unterhaltungsverbände, Angelvereine untere Wasserbehörden, Naturschutzverbände sowie Vertreterinnen und Vertreter von Industrie und Landwirtschaft daran, die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an der Vechte voranzutreiben. Ziel ist es, die Gewässer wieder in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu bringen. Finanziert werden die Aktionen durch die Mittel zur Öffentlichkeitsbeteiligung des Landes Niedersachsen. Diese Mittel sind dazu da, die breite Bevölkerung für die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu sensibilisieren und darauf aufmerksam zu machen. Durch derartige Umweltbildungsaktionen, gerade für Heranwachsende, gelingt es die Vechte ins Bewusstsein der nachfolgenden Generation zu bringen und an die Zusammenhänge der Fließgewässerentwicklung heranzuführen. Solche Veranstaltungen sollen daher auch weiter gefördert und initiiert werden. Durch die Pflanzaktion können die Schülerinnen und Schüler viel über die Bedeutung intakter Gewässer und ihrer Auen kennenlernen. (Foto: Charlotte Viezenz / NLWKN) Der Sportfischerverein Schüttorf war mit zehn Erwachsenen und zwei Jugendlichen an der Vechte im Einsatz. (Foto: Danuta Uhl / Landkreis Grafschaft Bentheim)
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 112/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 112/03 Magdeburg, den 4. Juni 2003 Landwirtschaftsministerin Wernicke sagt Saatgutzüchtern Unterstützung bei Etablierung der Grünen Gentechnik zu/Bund Deutscher Saatguterzeuger tagt in Quedlinburg Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke hat der Saatgutbranche Unterstützung im Ringen um mehr Möglichkeiten auf den Gebieten Forschung und Züchtung zugesagt. "Es ist nicht länger hinnehmbar, dass die Bundesregierung die Grüne Gentechnik als eine Art aufsässiges Stiefkind behandelt. Wir brauchen Rechts- und Planungssicherheit in Forschung und Industrie. Andernfalls verliert Deutschland den Anschluss an die internationale Entwicklung", sagte die Ministerin am Mittwoch auf der Jahresversammlung des Bundes Deutscher Saatguterzeuger in Quedlinburg. Wernicke verwies auf die erfolgreiche Bundesratsinitiative Sachsen-Anhalts von Ende Mai, wonach die Bundesregierung das Gentechnikgesetz ändern und dabei die längst überfällige EU-Freisetzungsrichtlinie umsetzen soll. "Nicht Blockade sondern verantwortungsvoller Umgang mit Gentechnik schafft Transparenz und damit Vertrauen beim Verbraucher", sagte die Ministerin. Wernicke verwies des Weiteren auf die im Vorjahr von der neuen Landesregierung auf den Weg gebrachte Biotechnologie-Offensive des Landes. Sie sagte: "Sachsen-Anhalt bietet hervorragende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Entwicklung der Biotechnologie." Mit den Bioregionen Halle-Leipzig und Nordharz-Börde seien in den vergangenen Jahren erste Kompetenzzentren mit einer engen Kooperation zwischen den Forschungseinrichtungen des Landes und zahlreichen jungen, innovativen Unternehmen entstanden. Darauf gelte es aufzubauen. Als inhaltliche Schwerpunkte der Biotechnologie-Offensive nannte Wernicke die Bereiche Pflanzenbiotechnologie und moderne Züchtungsforschung sowie biopharmazeutische Entwicklung und Produktion. Mit rund 310 so genannten Vermehrern (Betriebe, die Saatgut fertigen) gilt Sachsen-Anhalt als ein Zentrum der deutschen Saatguterzeugung. Rund zehn Prozent der Vermehrung landwirtschaftlicher Kulturen in Deutschland findet auf Flächen in Sachsen-Anhalt statt. In diesem Jahr werden in Sachsen-Anhalt auf rund 24.000 Hektar vor allem Saaten und Stecklinge für Getreide wie Winterweizen oder Sommergerste, für Lupinen, Luzerne und Ackerbohnen sowie für Speise- und Stärkekartoffeln sowie für diverse Gemüse angebaut und geerntet. Auch die Forschung und Pflanzenzüchtung haben in Sachsen-Anhalt Tradition. So gilt Quedlinburg als eine Wiege der Gemüse- und Zierpflanzenzüchtung, Klein-Wanzleben als Hochburg der Zuckerrübenzüchtung. Bernburg und Hadmersleben sind für die Getreidezüchtung bekannt. Die wissenschaftliche Kompetenz auf dem Gebiet der Züchtungsforschung, molekularen Pflanzengenetik und Pflanzenbiochemie ist besonders mit den Leipnitz-Instituten Gatersleben (Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung IPK) und Halle (Institut für Pflanzenbiotechnologie IPB) sowie mit der Bundesanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen in Quedlinburg verbunden. Dort wird international anerkannte Arbeit geleistet. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Die Anpassung an den fortschreitenden Klimawandel wird auch im Biosphärenreservat Mittelelbe konsequent vorangetrieben – davon konnte sich Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute vor Ort überzeugen. Im Rahmen seiner Sommertour unter dem Motto „Artenreiches Sachsen-Anhalt“ machte Willingmann am Mittwoch im Osten des Landes Station. Im Fokus im Landkreis Wittenberg standen zwei Naturschutzprojekte des Biosphärenreservates zur Stärkung von Wasserrückhalt und Artenvielfalt sowie ein gemeinsames Vorhaben der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) mit der Hochschule Anhalt zur Weiterentwicklung des Naturschutzgebiets Oranienbaumer Heide. Im bedeutsamen Schutzgebiet Kapenwiese hat das Biosphärenreservat mit Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) in Höhe von rund 440.000 Euro aus Landesmitteln ein Vorhaben zur zeitweisen Vernässung umgesetzt. Mithilfe von zwei neuen Stauanlagen verbleibt mehr Wasser in der Fläche; dadurch steigen die Grundwasserstände, was wiederum die Entwicklung von Biotopen als Lebensraum für bedrohte Watvögel wie Kiebitz oder Bekassine stärkt. Das Vorhaben wurde aus der Artensofortförderung unterstützt, die das MWU 2024 zum Sofortförderprogramm „NaturWasserMensch“ weiterentwickelt hat. Im zweiten Projekt baut das Biosphärenreservat zur Stärkung der Artenvielfalt im Bereich Kapenwiese ein Reservoir an heimischen Weiden und Schwarz-Pappeln auf, die künftig im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an Flussufern für Pflanzungen naturnaher Bestände von Weichholzauen genutzt werden können. Dieser unregelmäßig auftretende Bedarf ließ sich aufgrund fehlender Herkunftszertifikate bisher nicht aus Baumschulen decken. Mit Unterstützung des Umweltministeriums in Höhe von rund 12.000 Euro aus der ehemaligen Artensofortförderung wurden im ersten Schritt Stecklinge gebietstypischer Weidenarten gesammelt, daraus 250 Jungpflanzen gezogen und auf eine ungenutzt Feuchtwiese verpflanzt; sie dienen jetzt als Kopfbäume für die Gewinnung von Stecklingen. Im zweiten Schritt sollen darüber hinaus auch 50 Exemplare der landesweit stark gefährdeten Schwarz-Pappel als spätere Elternbäume herangezogen werden. In der Oranienbaumer Heide , die zu den biotop- und artenreichsten Gebieten Sachsen-Anhalts gehört, besichtigte Willingmann ein gemeinsames Projekt der Hochschule Anhalt mit der Flächeneigentümerin, der gemeinnützigen DBU-Tochtergesellschaft DBU Naturerbe, zur extensiven Ganzjahresbeweidung . Auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz, der auch zum Nationalen Naturerbe der Bundesrepublik zählt, sollen stark degradierte, sandgeprägte Naturschutzflächen durch die Ganzjahresbeweidung mit Rindern und Pferden in günstige Erhaltungszustände entwickelt werden. Im Fokus stehen hierbei so genannte basenreiche Sandrasen; das dortige Vorkommen zählt zu den größten in Sachsen-Anhalt. Ergänzend dazu wurden etwa Entbuschungen oder die Instandsetzung überalterter Heiden umgesetzt. Alle Maßnahmen sind aus Naturschutzsicht durch die Hochschule Anhalt evaluiert worden; das Ministerium hat das Projekt über die Naturschutz-Richtlinie mit rund 692.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie des Landes unterstützt. Die größte extensive Ganzjahresweide Sachsen-Anhalts ist bereits mehrfach ausgezeichnet worden. Willingmann betonte: „Mit Blick auf den Klimawandel fahren wir in Sachsen-Anhalt zweigleisig. Einerseits initiieren und fördern wir Maßnahmen zum Klimaschutz, mit denen CO 2 -Emissionen nachhaltig gesenkt werden – wie etwa durch den Aufbau einer wettbewerbsfähigen grünen Wasserstoffwirtschaft. Und andererseits unterstützen wir Projekte zum Anpassung an den Klimawandel, der auch in Sachsen-Anhalt immer deutlicher zutage tritt. Die lang anhaltenden Dürren und Hitzewellen der vergangenen Jahre, bei gleichzeitig heftigerem Starkregen und starken Hochwassern, sind nur Vorboten einer Entwicklung, die sich künftig noch verschärfen dürfte. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig und konsequent auf die Auswirkungen des Klimawandels einzustellen. Das geschieht beispielhaft auch hier in der Oranienburger Heide.“ Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 153/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 153/04 Magdeburg, den 15. September 2004 Landwirtschafts-Staatssekretär: Saatguterzeuger helfen EU-Agrar-Reform zu meistern Sachsen-Anhalt gilt mit rund 310 so genannten Vermehrern (Betriebe, die Saatgut fertigen) als ein Zentrum der deutschen Saatguterzeugung. Rund zehn Prozent der Vermehrung landwirtschaftlicher Kulturen in Deutschland findet auf Flächen in Sachsen-Anhalt statt. Agrar-Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens sieht darin eine "gute Basis" für Sachsen-Anhalts Landwirtschaft, die Herausforderungen der EU-Agrarreform zu meistern. Aeikens sagte am Mittwoch in der Nordsaat Saatzucht GmbH in Böhnshausen bei Halberstadt: "Zukünftig wird es für den Landwirt noch wichtiger sein, seine Wettbewerbskraft zu stärken und die Rentabilität der Pflanzenproduktion zu optimieren." Die Pflanzenzüchtung leistet nach den Worten von Aeikens durch die Entwicklung leistungsfähiger Sorten einen wesentlichen Betrag. Zugleich erklärte der Staatssekretär: "Innovative Pflanzenzüchtung berücksichtigt aber nicht allein pflanzenbauliche und agrarökonomische Erfordernisse, sondern auch innere Qualität der Ernteprodukte und Umweltanforderungen. Im Vordergrund steht die gesunde Pflanze, die höchste Qualität mit möglichst minimalen Produktionsaufwand sowie hoher Energie- und Nährstoffeffizienz verbindet." In scharfen Worten kritisierte Aeikens die Biotechnologiepolitik des Bundes. Unter Verweis auf die festgefahrene Diskussion zum Gentechnikgesetz und die Weigerung der Bundesregierung, etwa einen Haftungsfonds einzurichten, sagte Aeikens: "Nicht Blockade sondern verantwortungsvoller Umgang mit Gentechnik schafft Transparenz und damit Vertrauen beim Verbraucher." Er warnte: "Die Bundesregierung manövriert die grüne Gentechnik aufs Abstellgleis. Deutschland wird damit den Anschluss an die internationale Entwicklung verlieren." In diesem Jahr werden in Sachsen-Anhalt auf rund 24.000 Hektar vor allem Saaten und Stecklinge für Getreide wie Winterweizen oder Sommergerste, für Lupinen, Luzerne und Ackerbohnen sowie für Speise- und Stärkekartoffeln sowie für diverse Gemüse angebaut und geerntet. Auch die Forschung und Pflanzenzüchtung haben in Sachsen-Anhalt Tradition. So gilt Quedlinburg als eine Wiege der Gemüse- und Zierpflanzenzüchtung, Klein-Wanzleben als Hochburg der Zuckerrübenzüchtung. Bernburg und Hadmersleben sind für die Getreidezüchtung bekannt. Die wissenschaftliche Kompetenz auf dem Gebiet der Züchtungsforschung, molekularen Pflanzengenetik und Pflanzenbiochemie ist besonders mit den Leipnitz-Instituten Gatersleben (Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung IPK) und Halle (Institut für Pflanzenbiotechnologie IPB) sowie mit der Bundesanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen in Quedlinburg verbunden. Dort wird international anerkannte Arbeit geleistet. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Das Bundesnaturschutzgesetz stellt einen kleinen Teil der Tier- und Pflanzenarten dieser Erde unter besonderen Schutz. Die Unterschutzstellung zieht ein Naturentnahme-Verbot sowie Besitz- und Handelsbeschränkungen für die entsprechenden Tiere und Pflanzen nach sich. Die Missachtung dieser Bestimmungen kann zur Einziehung der Tiere und Pflanzen sowie zu Bußgeld- oder Strafverfahren führen. Die Unterschutzstellung erstreckt sich sowohl auf lebende als auch auf tote Tiere und Pflanzen, auf ihre Entwicklungsformen, auf Teile von ihnen und auf die aus ihnen gewonnene Erzeugnisse. Es sind also beispielsweise Tierpräparate, Schmetterlingssammlungen, Eier, Elfenbein, Kaviar, Samen, Zwiebeln, Knollen, Stecklinge, Hölzer und Extrakte von Tieren bzw. Pflanzen vom Schutzbegriff mit erfasst. Alle Arten aus: sind besonders geschützt sind zusätzlich streng geschützt Beispiele Tierarten: Beispiele Pflanzenarten: Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 X X X X Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 X X - Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (sog. FFH-Richtlinie) 1) 1) X X X X Feldhamster, Europ. Biber, Europ. Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europ. Hornotter, Rotbauchunke Kanarischer Drachenbaum Art. 1 der Richtlinie 2009/147/EG (sog. Vogelschutz-Richtlinie) : europäische Vogelarten 1) 1) X X teilweise durch die BArtSchV Besonders geschützt sind z.B. alle europäischen Singvögel incl. deren Unterarten, wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz. Zusätzlich streng geschützt ist z.B. der Eisvogel. Anlage 1 Bundesarten-schutzverordnung (BArtSchV) X X teilweise Besonders geschützt sind beispielsweise - soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt - alle europäischen Reptilien und Amphibien. Zusätzlich streng geschützt ist z.B. die Aspisviper. Besonders geschützt sind - soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt - alle Krokusse, Schachblumen und Wildherkünfte der europäischen Arten von Knotenblume / Märzenbecher. Zusätzlich streng geschützt ist z.B. der Zyprische Krokus. 1) ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 geführt sind 1) Einen schnellen Zugriff darauf, ob eine bestimmte Tier- oder Pflanzenart dem besonderen Schutz unterliegt, erhalten Sie mit WISIA (Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz) des Bundesamtes für Naturschutz.
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Bund | 74 |
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Förderprogramm | 68 |
Text | 5 |
unbekannt | 6 |
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