Der Überbegriff “Leukämie” schließt eine Gruppe von Erkrankungen ein die klinisch und pathologisch sehr unterschiedlich sind. Aufgrund ihres unterschiedlichen zellulären Ursprungs, ihrer Biologie und ihrer zugrunde liegenden molekularen Alterationen sind sie durch einen sehr facettenartigen Verlauf gekennzeichnet. Der Fokus dieses Berichtes ist es die bedeutendsten Richtlinien für die Entwicklung eines “idealen” Tiermodells zu diskutieren. Dabei sollte das Tiermodell alle klinischen, gewebsspezifischen und molekulargenetischen Eigenschaften des humanen Phänotyps wiederspiegeln und als klinisch prädiktives Modell einsetzbar sein. Es sollte die Anforderungen erfüllen als ein Standardmodell zu fungieren und gleichermaßen von Forschungsgruppen und Pharmaunternehmen verwendet werden können. Es sollte des Weiteren alle Kriterien für die Untersuchung des Einflusses umweltbedingter Risikofaktoren, genomischer Mutationen und die Testung von Therapeutika erfüllen. Diese Auflagen limitieren die Zweckmäßigkeit einiger experimenteller Tiermodelle, die jedoch für die Grundlagenforschung sehr erfolgreich sind. Aus diesem Grund behandeln wir in diesem Bericht für die Untersuchung der häufigsten Formen der Leukämie im Kindesalter hauptsächlich gentechnisch entwickelte murine Modelle (GEMMs). GEMMs sind robuste Modelle, die mit relativ geringer standortspezifischer Variabilität verwendet werden können und die mit Hilfe der neuesten gentechnischen Methoden an individuelle Fragestellungen adaptiert werden können. Sie bieten darüberhinaus die Möglichkeit die Onkogenexpression zeitlich und auf eine genau definierte Zielpopulation zu beschränken. Da es aber bisher nur in Einzelfällen gelungen ist Mausmodelle zu entwickeln, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, sollte vor allem die Entwicklung neuer regulatorischer Elemente vorranging sein, um die Onkogenexpression gezielt steuern zu können. Diese sollten, kombiniert mit einem knock-in Ansatz ein robustes Modell darstellen, welches eine möglichst physiologische Onkogenexpression sicherstellt, folglich den humanen Phänotyp detailgetreu wiederspiegelt und somit die Anforderungen an ein „ideales“ Tiermodell erfüllt. //ABSTRACT// The term “leukemia” encompasses a group of diseases with a variable clinical and pathological presentation. Its cellular origin, its biology and the underlying molecular genetic alterations determine the very variable and individual disease phenotype. The focus of this review is to discuss the most important guidelines to be taken into account when we aim at developing an “ideal” animal model to study leukemia. The animal model should mimic all the clinical, histological and molecular genetic characteristics of the human phenotype and should be applicable as a clinically predictive model. It should achieve all the requirements to be used as a standardized model adaptive to basic research as well as to pharmaceutical practice. Furthermore it should fulfill all the criteria to investigate environmental risk factors, the role of genomic mutations and be applicable for therapeutic testing. These constraints limit the usefulness of some existing animal models, which are however very valuable for basic research. Hence in this review we will primarily focus on genetically engineered mouse models (GEMMs) to study the most frequent types of childhood leukemia. GEMMs are robust models with relatively low site specific variability and which can, with the help of the latest gene modulating tools be adapted to individual clinical and research questions. Moreover they offer the possibility to restrict oncogene expression to a defined target population and regulate its expression level as well as its timely activity. Until recently it was only possible in individual cases to develop a murin model, which fulfills the above mentioned requirements. Hence the development of new regulatory elements to control targeted oncogene expression should be priority. Tightly controlled and cell specific oncogene expression can then be combined with a knockin approach and will depict a robust murine model, which enables almost physiologic oncogene expression, subsequently mimics the human phenotype in detail and hence fulfills the requirements of an „ideal“ animal model.
Exosomen sind eine Klasse extrazellulärer Vesikel, die von den allermeisten Zelltypen freigesetzt werden. Sie enthalten Proteine, Lipide und Nukleinsäuren. Zunächst wurden Exosomen lediglich als Instrumente zur Ausschleusung zellulärer Bestandteile gesehen. Mittlerweile ist aber auch bekannt, dass Exosomen von anderen Zellen aufgenommen werden und deren Phänotyp beeinflussen und somit ein Element der Zell-Zell Kommunikation darstellen. In einigen Tumorzelllinien wurde bereits gezeigt, dass ionisierende Strahlung die Zusammensetzung und Funktion von Exosomen verändert (AP1). Untersuchungen zum Einfluss ionisierender Strahlung auf die exosomen-vermittelte Zell-Zell Kommunikation von nicht-malignen normalen Zellen fehlen derzeit noch weitgehend. In diesem Projekt wurden strahlen-induzierte Veränderungen in der Protein und microRNA Zusammensetzung von Exosomen aus verschiedenen nicht-malignen Zellkultur Modellsystemen identifiziert (Lymphozyten, Fibroblasten, Endothel- und Epitehlzellen, AP2-AP4). Dabei bezogen sich die Proteinveränderungen sowohl auf Proteine in den Exosomen als auch auf deren Oberfläche (AP3). Unter anderem wurden auch Veränderungen in Exosomen nachgewiesen, die aus primären Lymphozyten von gesunden Spendern nach ex vivo Bestrahlung freigesetzt wurden. Um diese Ergebnisse in vivo Daten gegenüberzustellen wurden in AP5 Kandidatenproteine und microRNAs in Exosomen aus dem Blut von Strahlentherapiepatienten untersucht. Insgesamt zeigte dieses Projekt, dass exosomale microRNA und Protein Signaturen nach in vitro Bestrahlung der Donorzellen zelltyp- und dosis-spezifisch verändert werden. Auch nach in vivo Bestrahlung (Strahlentherapiepatienten) wurden Veränderungen in der exosomalen microRNA und Proteinzusammensetzung festgestellt. Da sich Exosomen durch ihre Stabilität auszeichnen und außerdem biologische Marker beinhalten, die nicht immer in den korrespondierenden Körperflüssigkeiten vorkommen, könnten diese besonders empfindliche und spezifische diagnostische Signaturen liefern. Die hier gefundenen Veränderungen sollten in weiteren strahlen-relevanten Kollektiven validiert werden um deren Eignung als Biomarker für Strahlenexposition zu testen. Zum weiteren Verständnis von Strahlenrisiken sollten auch potentielle funktionelle Unterschiede von Exosomen aus bestrahlten und nichtbestrahlten Zellen in einem Folgeprojekt abgeschätzt werden.
Im Forschungsvorhaben wurden primäre Blutzellen von jeweils etwa 100 Patienten aus zwei klinischen Kollektiven auf ihre zellulären Strahlenreaktionen gegenüber ionisierender Bestrahlung getestet. Mit Hilfe des Comet Assay und der durchflusszytometrischen Apoptosedetektion wurden die DNA-Reparaturkapazität und die zelluläre Empfindlichkeit nach Bestrahlung analysiert. Für beide Parameter konnten auffällige Proben identifiziert werden. In abgeleiteten immortalisierten Zelllinien erbrachten molekulare Analysen einige interessante, neue Mutationen in Kandidatengenen der Strahlenempfindlichkeit. Eine klare Korrelation zwischen zellulärem Phänotyp oder molekularer Auffälligkeiten mit der klinischen Strahlenempfindlichkeit konnte für die Gesamtheit strahlen-auffälliger Proben nicht gezeigt werden. In Einzelfällen ist jedoch eine genetische Prädisposition der Tumorentstehung und/oder der klinischen Strahlenempfindlichkeit auf Grund neuer Mutationen in Kandidatengenen wahrscheinlich.
Die Methoden und Verfahren der klassischen kulturellen Mikrobiologie bilden das Fundament der Umweltmikrobiologie im LANUV. Die Kultivierung von Mikroorganismen auf festen Agar-Nährmedien in Petrischalen oder in Flüssigkulturen sind Grundvoraussetzungen, um unterschiedliche Mikroorganismen aus der aquatischen Umwelt nachweisen, isolieren und weitergehend charakterisieren zu können. Die hierfür notwendigen analytischen Werkzeuge werden kontinuierlich auf dem aktuellen Stand gehalten und bei Ausbruchsgeschehen, zur amtlichen Überwachung und für Projektarbeiten eingesetzt. Foto: LANUV/D. Krauthausen Foto: LANUV/D. Krauthausen Foto: KNSY Photography Im Fokus steht neben der Analytik rund um Legionellen der zusätzliche Ausbau der Fachkompetenz bezüglich anderer hygienerelevanter Mikroorganismen aus der aquatischen Umwelt. Hierbei sind die Mikroorganismen von Interesse, die bereits jetzt ein mögliches Problem in der Umwelt darstellen oder solche, die zu den sogenannten „ emerging pathogens “ zählen. Bei den „ emerging pathogens “ handelt es sich um neue oder neu auftretende Krankheiten verursachende Mikroorganismen mit zunehmender Ausbreitung, Virulenz oder Resistenz. In Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wie dem Umweltbundesamt (UBA), dem Nationalen Referenzzentrum für gramnegative Krankenhauserreger (NRZ) oder dem Robert-Koch-Institut (RKI) wird das vorhandene Fachwissen erweitert und ausgetauscht. Die Erkenntnisse fließen unter anderem in DIN-, ISO-, VDI- und UBA-Arbeitskreise ein und unterstützen im Rahmen von NRW-geförderten Forschungsprojekten die Entwicklung und Validierung neuer Analysemethoden. Unser Ziel: Qualitätsgesicherte, reproduzierbare und vergleichbare Ergebnisse bei der Analyse von herausfordernden komplexen Umweltmatrices in und für NRW. Unser erarbeitetes Fachwissen wird dauerhaft in Form von Arbeitsblättern und selbst konzipierten Seminaren (siehe NEWS ) am Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft (BEW) oder am LANUV-Standort Duisburg an andere Labore, interessierte Kreise und Behörden vermittelt. Unser Ziel ist es, den im LANUV erzielten Wissensmehrwert an Interessierte weiterzugeben. Die Herstellung von mikrobiologischen Prüfgegenständen und die fachliche Bewertung der Teilnehmerergebnisse der seit 2017 fortlaufend angebotenen mikrobiologischen LANUV-Eignungsprüfungen (Ringversuche) runden das Portfolio der Mikrobiologie im LANUV ab. Nachweis von Legionellen Umweltproben können verschiedene anspruchsvolle Herausforderungen an die mikrobiologische Analytik stellen. Neben der Fragestellung zur Homogenität der Proben ist insbesondere der Einfluss interferierender Mikroorganismen (Begleitflora) auf den Nachweis von Legionellen sowie das sichere Differenzieren zwischen Legionellen-verdächtiger und Legionellen-ähnlicher Koloniemorphologie von Bedeutung. Die Untersuchungsmethode der Wahl ist die kulturelle Analytik entsprechend DIN EN ISO 11731:2019-03. Diese Norm ist die Grundlage für reproduzierbare und vergleichbare Ergebnisse. Die speziellen Herausforderungen bei der Untersuchung von Umweltproben stellen dabei einen deutlichen Unterschied zur Trinkwasseranalytik dar. Zur Harmonisierung der kulturellen Legionellenanalytik in Oberflächen- und Abwasser flossen die langjährigen Erfahrungen des LANUV in das Arbeitsblatt 44 ein. Das Arbeitsblatt dient dem Ziel einer einheitlichen Probenahme, Analytik, Auswertung und Ergebnisangabe. In den Anwendungsbereich der Empfehlung fallen dabei sämtliche Oberflächenwässer und Abwässer bzw. wässrige Proben aus dem Bereich Abwasserableitung und Abwasserbehandlung. Eine Empfehlung für die Probenahme und den Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern stellt das Umweltbundesamt zur Verfügung. Neben dem Kulturverfahren finden sowohl Immunoseparationsverfahren als auch molekularbiologische Verfahren , wie die quantitative Polymerase-Kettenreaktion (qPCR), Anwendung. Das molekularbiologische qPCR-Verfahren für den Nachweis von Legionella spp. und Legionella pneumophila in komplexen Umweltmatrices ist seit 2019 nach DIN EN ISO 17025 akkreditiert. Mit diesen Methoden können innerhalb eines Tages Aussagen über das Vorkommen von Legionellen in Umweltmatrices erhalten werden. Foto: LANUV/D. Krauthausen Fotos: LANUV/D. Krauthausen Foto: LANUV/S. Grobe Fotos: LANUV/M. Niggemann Nachweis klinisch relevanter antibiotikaresistenter Bakterien Da wässrige Umweltproben immer ein gewisses Maß an Heterogenität bezüglich der nachzuweisenden Mikroorganismen aufweisen, stellt die Analytik von wasserbürtigen Bakterien - und dementsprechend auch von antibiotikaresistenten Bakterien - eine Herausforderung dar. Daher ist nicht nur die Auswahl der zu verwendenden kulturellen Methoden, sondern auch eine sachgerechte und valide Homogenisierung der Proben eine wichtige Grundlage zur Erhebung reproduzierbarer und statistisch gesicherter quantitativer Ergebnisse. Im LANUV werden Oberflächengewässer-, Badegewässer-, Abwasser- und Biofilmproben unter Verwendung von selektiven chromogenen Agar-Nährmedien auf antibiotikaresistente Bakterien untersucht. Im Fokus stehen neben den V ancomycin- R esistenten E nterokokken(VRE) insbesondere Enterobakterien mit bestätigtem Nachweis von E xtended S pectrum β - L actamasen (ESBL) und C arbapenemase- P roduzierende E nterobakterien (CPE). Zusätzlich zu der Identifizierung und Charakterisierung dieser Bakterien enthält unser Portfolio den Nachweis Carbapenemase-produzierender Acinetobacter baumannii sowie Pseudomonas aeruginosa. Neben der sicheren Identifizierung der Bakteriengattung bzw. -art mittels MALDI-TOF MS und/oder stoffwechselphysiologischer Kenndaten erfolgt der Nachweis von Resistenzen und Resistenzmechanismen mit Verfahren zur Bestimmung des Phänotyps und des Genotyps. Seit 2024 stehen uns zusätzlich die Methoden der Typisierung und die Überprüfung von bakteriellen Verwandtschaftsverhältnissen unter Verwendung des Next-Generation Sequencing (NGS ) zur Verfügung. Eine umfangreiche methodische Darstellung kann dem LANUV-Fachbericht 155 "Klinisch-relevante antibiotikaresistente Bakterien in Abwasser und Fließgewässern in NRW" entnommen werden. Zusätzlich stellt das LANUV ein Glossar mit wichtigen Begriffen zum Thema „Antibiotikaresistenzen" zur Verfügung. Foto: KNSY Photography Foto: LANUV/D. Krauthausen Foto: LANUV/D. Krauthausen Foto: LANUV/D. Krauthausen Bakterienidentifizierung mittels MALDI-TOF MS Eine sehr schnelle Identifizierungsmethode für Mikroorganismen stellt die MALDI-TOF MS ( M atrix A ssisted L aser D esorption I onization- T ime O f F light M ass S pectrometry) dar. Das Verfahren erlaubt eine Identifizierung von Bakterien anhand ihrer Biomoleküle, meist anhand von ribosomalen Proteinen. Durch das Verfahren werden molekulare Fingerabdrücke (Proteinfingerprints) erzeugt und zur Identifizierung mit Referenzspektren abgeglichen. Das LANUV ist durch den Einsatz des MALDI-TOF-Gerätes in der Lage, Reinkulturen innerhalb weniger Minuten bis auf Art-Ebene zu identifizieren. Eingesetzt wird das MALDI-TOF MS insbesondere bei der Identifizierung von Enterobakterien, Enterokokken, Pseudomonaden, Acinetobacter, Vibrionen, Francisellen und natürlich auch Legionellen. Dies bietet insbesondere in Ausbruchsfällen ein schnelles diagnostisches Hilfsmittel und stellt ein notwendiges Instrument der Spezies-Identifizierung antibiotikaresistenter Bakterien dar. Foto: LANUV/D. Krauthausen Foto: LANUV/D. Krauthausen Umweltproben können verschiedene anspruchsvolle Herausforderungen an die mikrobiologische Analytik stellen. Neben der Fragestellung zur Homogenität der Proben ist insbesondere der Einfluss interferierender Mikroorganismen (Begleitflora) auf den Nachweis von Legionellen sowie das sichere Differenzieren zwischen Legionellen-verdächtiger und Legionellen-ähnlicher Koloniemorphologie von Bedeutung. Die Untersuchungsmethode der Wahl ist die kulturelle Analytik entsprechend DIN EN ISO 11731:2019-03. Diese Norm ist die Grundlage für reproduzierbare und vergleichbare Ergebnisse. Die speziellen Herausforderungen bei der Untersuchung von Umweltproben stellen dabei einen deutlichen Unterschied zur Trinkwasseranalytik dar. Zur Harmonisierung der kulturellen Legionellenanalytik in Oberflächen- und Abwasser flossen die langjährigen Erfahrungen des LANUV in das Arbeitsblatt 44 ein. Das Arbeitsblatt dient dem Ziel einer einheitlichen Probenahme, Analytik, Auswertung und Ergebnisangabe. In den Anwendungsbereich der Empfehlung fallen dabei sämtliche Oberflächenwässer und Abwässer bzw. wässrige Proben aus dem Bereich Abwasserableitung und Abwasserbehandlung. Eine Empfehlung für die Probenahme und den Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern stellt das Umweltbundesamt zur Verfügung. Neben dem Kulturverfahren finden sowohl Immunoseparationsverfahren als auch molekularbiologische Verfahren , wie die quantitative Polymerase-Kettenreaktion (qPCR), Anwendung. Das molekularbiologische qPCR-Verfahren für den Nachweis von Legionella spp. und Legionella pneumophila in komplexen Umweltmatrices ist seit 2019 nach DIN EN ISO 17025 akkreditiert. Mit diesen Methoden können innerhalb eines Tages Aussagen über das Vorkommen von Legionellen in Umweltmatrices erhalten werden. Da wässrige Umweltproben immer ein gewisses Maß an Heterogenität bezüglich der nachzuweisenden Mikroorganismen aufweisen, stellt die Analytik von wasserbürtigen Bakterien - und dementsprechend auch von antibiotikaresistenten Bakterien - eine Herausforderung dar. Daher ist nicht nur die Auswahl der zu verwendenden kulturellen Methoden, sondern auch eine sachgerechte und valide Homogenisierung der Proben eine wichtige Grundlage zur Erhebung reproduzierbarer und statistisch gesicherter quantitativer Ergebnisse. Im LANUV werden Oberflächengewässer-, Badegewässer-, Abwasser- und Biofilmproben unter Verwendung von selektiven chromogenen Agar-Nährmedien auf antibiotikaresistente Bakterien untersucht. Im Fokus stehen neben den V ancomycin- R esistenten E nterokokken(VRE) insbesondere Enterobakterien mit bestätigtem Nachweis von E xtended S pectrum β - L actamasen (ESBL) und C arbapenemase- P roduzierende E nterobakterien (CPE). Zusätzlich zu der Identifizierung und Charakterisierung dieser Bakterien enthält unser Portfolio den Nachweis Carbapenemase-produzierender Acinetobacter baumannii sowie Pseudomonas aeruginosa. Neben der sicheren Identifizierung der Bakteriengattung bzw. -art mittels MALDI-TOF MS und/oder stoffwechselphysiologischer Kenndaten erfolgt der Nachweis von Resistenzen und Resistenzmechanismen mit Verfahren zur Bestimmung des Phänotyps und des Genotyps. Seit 2024 stehen uns zusätzlich die Methoden der Typisierung und die Überprüfung von bakteriellen Verwandtschaftsverhältnissen unter Verwendung des Next-Generation Sequencing (NGS ) zur Verfügung. Eine umfangreiche methodische Darstellung kann dem LANUV-Fachbericht 155 "Klinisch-relevante antibiotikaresistente Bakterien in Abwasser und Fließgewässern in NRW" entnommen werden. Zusätzlich stellt das LANUV ein Glossar mit wichtigen Begriffen zum Thema „Antibiotikaresistenzen" zur Verfügung. Eine sehr schnelle Identifizierungsmethode für Mikroorganismen stellt die MALDI-TOF MS ( M atrix A ssisted L aser D esorption I onization- T ime O f F light M ass S pectrometry) dar. Das Verfahren erlaubt eine Identifizierung von Bakterien anhand ihrer Biomoleküle, meist anhand von ribosomalen Proteinen. Durch das Verfahren werden molekulare Fingerabdrücke (Proteinfingerprints) erzeugt und zur Identifizierung mit Referenzspektren abgeglichen. Das LANUV ist durch den Einsatz des MALDI-TOF-Gerätes in der Lage, Reinkulturen innerhalb weniger Minuten bis auf Art-Ebene zu identifizieren. Eingesetzt wird das MALDI-TOF MS insbesondere bei der Identifizierung von Enterobakterien, Enterokokken, Pseudomonaden, Acinetobacter, Vibrionen, Francisellen und natürlich auch Legionellen. Dies bietet insbesondere in Ausbruchsfällen ein schnelles diagnostisches Hilfsmittel und stellt ein notwendiges Instrument der Spezies-Identifizierung antibiotikaresistenter Bakterien dar.
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 084/04 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 084/04 Magdeburg, den 6. Mai 2004 Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD eines Gesetzes zum Schutz vor den von gefährlichen Hunden ausgehenden Gefahren für das Land Sachsen-Anhalt (LT-Drs. 4/1559 TOP 6 der Landtagssitzung am 6./7. Mai 2004 Anrede, die Menschen unseres Landes, insbesondere unsere Kinder müssen wirksam vor Angriffen gefährlicher Hunde geschützt werden. Dies wird am besten durch ausreichende Vorsichtsmaßnahmen und verantwortungsbewusstem Verhalten der Hundehalter bewirkt. Wir sind uns sicherlich einig darüber, dass die meisten Hundehalter sich dieser Verantwortung bewusst sind und entsprechend handeln. Gleichwohl haben sich in der Vergangenheit wiederholt dramatische Beißvorfälle ereignet, die ¿ wie wir wissen - zu verschiedenen landes- und bundesrechtlichen Regelungen geführt haben, mit denen der Schutz vor besonders gefährlichen Hunden verbessert werden sollte. Die Rechtmäßigkeit dieser Regelungen war vielfach umstritten, und sehr häufig hatten diese Regelungen vor Gericht keinen Bestand. Dies betraf auch die von meinem Amtsvorgänger erlassene Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden vom 26. März 2002. Mit dieser Verordnung war für die im Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde genannten Hunderassen u.a. ein Zucht- und Handelsverbot geregelt worden. Dies hätte nach Auffassung unseres Oberverwaltungsgerichts jedoch nur gesetzlich geregelt werden dürfen. Anrede, bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März d.J. war insbesondere strittig, ob Verbote oder Schutzmaßnahmen an der Rassezughörigkeit festgemacht werden dürfen. Auf Grund dessen habe ich die zuständigen Gefahrenabwehrbehörden im Dezember letzten Jahres mit einem umfangreichen Erlass und einer Mustergefahrenabwehrverordnung - ohne Rassenbezug - auf die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren hingewiesen und aufgefordert, von diesen Möglichkeiten im Bedarfsfall rechtzeitig und konsequent Gebrauch zu machen. Anrede, vor ca. 8 Wochen hat das Bundesverfassungsgericht das bundesgesetzliche Verbot der Einfuhr und Verbringung von Hunden vier bestimmter Rassen in das Inland bestätigt. Es handelt sich um die Rassen Pit-Bull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie um Kreuzungen von Hunden dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden. Für diese Hunde gäbe es ¿ so das Gericht - genügend Anhaltspunkte dafür, dass sie für Leib und Leben von Menschen so gefährlich sind, dass ihre Einfuhr und ihr Verbringen in die Bundesrepublik unterbunden werden kann. Hinsichtlich der unterschiedlichen Behandlung von Hunderassen ist nach Auffassung des Gerichts jedoch die weitere Beobachtung und überprüfung des Beißverhaltens der Hunderassen erforderlich. Bei Vorliegen verlässlicher Ergebnisse müssten bestehende Regelungen entsprechend angepasst, also bestimmte Rassen wieder herausgenommen oder noch nicht erfasste Rassen neu aufgenommen werden. Ferner hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das im Tierschutzgesetz und in der Tierschutzhundeverordnung geregelte Zuchtverbot für die hier in Rede stehenden Hunde insbesondere dem Schutz des Menschen diene und deshalb ¿ als Maßnahme der Gefahrenabwehr - in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt. Für dieses landesrechtlich zu regelnde Zuchtverbot sieht die Agrarministerkonferenz die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung in Deutschland. Hierzu soll bis zur Herbst-Agrarministerkonferenz unter Beteiligung der Gremien der Innenministerkonferenz ein Lösungsvorschlag erarbeitet werden. Anrede, vor dem Hintergrund der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und dem Bemühen um eine möglichst bundeseinheitliche Regelung zum Zuchtverbot halte ich es nicht für sachgerecht, dass die SPD-Fraktion mit ihrem Gesetzentwurf erneut eine landesgesetzliche Regelung anstrebt, die in verschiedenen Punkten rechtlich zumindest zweifelhaft ist. So soll zum Beispiel nach § 9 des Gesetzentwurfs Zucht, Kreuzung und Handel mit gefährlichen Hunden im Sinne des § 3 unter Strafandrohung verboten werden. In § 3 werden jedoch von den Hunden, die nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts als besonders gefährlich eingestuft werden können, solche Hunde ausgenommen, bei denen der Phänotyp dieser Rassen nicht deutlich hervortritt. Diese Regelung dürfte kaum dem - insbesondere bei einer Strafnorm zu beachtenden - Bestimmtheitsgebot genügen. Im Gegensatz zu dieser unbestimmten Ausnahmeregelung soll das Verbot jedoch im vollen Umfang solche Hunde treffen, die als Schutzhunde ausgebildet worden sind oder bei denen mit der Ausbildung zum Schutzhund begonnen wurde. Ich nehme an, dass diese Regelungen vor Gericht kaum Bestand haben würden. Des Weiteren soll gemäß § 10 des Gesetzentwurfs der Umgang mit einer Reihe weiterer Hunderassen unter einen Erlaubnisvorbehalt gestellt werden. Der Gesetzentwurf liefert jedoch keinerlei Begründung dafür, warum ausgerechnet die in § 10 genannten Rassen dem Erlaubnisvorbehalt unterworfen werden sollen. Insbesondere müsste man sich hier nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts richten und über diese Rassen zunächst einmal zuverlässige Beißstatistiken erstellen. übereilte Gesetze dürften hier prompt wieder zur Verfassungswidrigkeit führen. Anrede, der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion enthält - neben den Widersprüchen und Unklarheiten - die Forderung nach einem umfangreichen Erlaubnisverfahren, das zu einem zusätzlichen, nicht erforderlichen bürokratischen Aufwand führt. Dies steht im krassen Widerspruch zu allen Bemühungen um eine sachgerechte Entbürokratisierung. Dies gilt auch für die vorgesehene Einführung von Verhaltensprüfungen. Anrede, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und sehe den Erörterungen in den Ausschüssen mit großem Interesse entgegen. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Ein 90-jähriger Magdeburger ist vermutlich ein Opfer von Betrügern geworden. Durch die Tochter des 90-Jährigen, welcher in einem Wohnheim in der Leipziger Straße lebt, wurde der Polizei am Donnerstagnachmittag, den 30.05.2019 gegen 13:30 Uhr mitgeteilt, dass sie Unregelmäßigkeiten auf dem Konto ihres Vaters feststellen musste. Hierbei wurden in den letzten 14 Tagen wiederholt Bargeldsummen im mittleren dreistelligen Bereich durch den 90-Jährigen abgehoben. Als der 90-Jährige auf seine Abbuchungen angesprochen wurde, gab dieser zu verstehen, dass zwei Männer ihm Schutz angeboten haben und er diese bezahlte. Des Weiteren wurde das Bargeld in regelmäßigen Abständen an die zwei Männer übergeben, um angeblich auch eine Boxerschule finanziell zu unterstützen. Der Tochter erschienen diese Erklärungen jedoch nicht schlüssig, sodass diese sich unvermittelt an die Polizei wandte um eine Anzeige wegen Betruges aufzunehmen. Die beiden mutmaßlichen Täter müssen daher mehrmals den 90-Jährigen im Bereich der Leipziger Straße aufgesucht haben. Sie können wie folgt beschrieben werden: etwa 30 Jahre altausländischer Phänotyp (vermutlich arabisch / südosteuropäsisch)ca. 1,75m großgepflegtes Äußeresschlank Zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes sucht die Polizei nun Zeugen, welche Hinweise zur Tat oder den Tätern geben können. Hinweisgeber werden gebeten sich unter 0391/546 3292 im Polizeirevier Magdeburg zu melden. Impressum: Polizeiinspektion MagdeburgPolizeirevier MagdeburgPresse- und Öffentlichkeitsarbeit39104 Magdeburg, Hans-Grade-Straße 130 Tel: (0391) 546-3186 Fax: (0391) 546-3140Mail: presse.prev-md@polizei.sachsen-anhalt.de
Trickdiebe schlugen gleich zweimal zu Halberstadt – Am 03.09.2020 kam es in den späten Nachmittagsstunden gleich zweimal zu Diebstahlshandlungen, die augenscheinlich von densel-ben Täterinnen begangen worden sind. Gegen 17:30 Uhr betraten zwei Frauen mit südländischem Phänotyp das Geschäft „Zur Tasche“ auf dem Hohen Weg in Halberstadt. Die beiden Frauen lenkten die Verkäuferin ab, indem sie sich im Laden verteilten und zum Teil hinter den Tresen gingen. Mehrfachen Aufforderungen das Ladengeschäft zu verlassen, kamen beide Frauen zunächst nicht nach. Die Situation war für die Verkäuferin unübersichtlich. Als die beiden Frauen dann der Aufforderung nachkamen, musste die Verkäuferin feststellen, dass eine größere Summe Bargeld, ein TAN-Generator der Sparkasse sowie zwei Handtaschen fehlten. Kurze Zeit später, gegen 18:00 Uhr, betraten vermutlich selbige Frauen das Blumengeschäft „Heckenrose“ in der Voigtei in Halberstadt. Das Verhalten beider Frauen war vergleichbar, wie bei der ersten Tat. Sie teilten sich im Laden auf, wobei eine Frau hinter den Tresen in Richtung Büro ging. Auch hier forderte die Verkäuferin die beiden Frauen auf, dies zu unterlassen. Beide Frauen wurden verbal sehr laut. Der mehrfachen Aufforderung den Laden zu verlassen, wurde erst nach Minuten Folge geleistet. Die Verkäuferin musste dann feststellen, dass aus einer Geldtasche die Tageseinnahmen fehlten. Da die Begehungsweise und die örtliche und zeitliche Nähe in beiden Fällen gegeben waren, geht die Polizei davon aus, dass es dieselben Täterinnen sind. Die Verkäuferinnen konnten die Frauen wie folgt beschreiben. - ca. 20-30 Jahre alt - ca. 160-165 cm groß - dunkle Haare - einer der Frauen war sehr schlank, fast hager – die andere Frau stabiler - trugen Mützen, dunkle Kleidung und einen dunklen Mund-Nasen-Schutz - südländisches Aussehen - südländischer Dialekt Eine Verkäuferin nahm während der Tat vor dem Geschäft einen silberfarbenen VW Golf 4, Limousine wahr, in dem ein Mann mit südländischem Aussehen saß. Inwieweit er mit dem Diebstahl in Verbindung zu bringen ist, ist bisher unklar. Der Mann wird wie folgt beschrieben: - ca. 40-45 Jahre alt - ungepflegtes Aussehen - dunkler Bart - dunkle Haare Die Polizei sucht dringend Zeugen, die diese Frauen am gestrigen Tag in der Stadt gesehen haben und weitere Angaben zu den Personen machen können. Wer kennt diese Personen oder kann weitere Hinweise zu den Taten geben? Wer kann Angaben zu dem Mann im VW Golf oder zu dem Kennzeichen des PKW machen. Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer: 03941/ 674 293 entgegen. Diebstahl von Kompletträdern Halberstadt – In der Nacht vom 02.09.2020 zum 03.09.2020 griffen unbekannte Täter gleich drei Fahrzeuge auf dem Gelände des Skoda-Autohauses im Gewerbegebiet Halberstadt in Richtung Harsleben an. Die Täter entwendeten an zwei Fahrzeugen die Kompletträder und schlugen bei einem dritten Fahrzeug die Heckscheibe ein, um an die Radsiche-rungsbolzen zu gelangen. Der Schaden beläuft sich auf mehrere Tausend Euro, da die Fahrzeuge durch das Abmontieren der Räder zum Teil stark beschädigt worden sind. Die Polizei sucht dringend Zeugen, die in der Nacht vom 02.09.2020 zum 03.09.2020 etwas beobachtet habe und Angaben zu den Tätern machen können. Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer: 03941/ 674 293 entgegen. Verkehrsunfall mit schwerverletzter Person B244 – Am 04.09.2020 gegen 09:10 Uhr ereignete sich auf der B244 zwischen Schmatzfeld und Wernigerode ein schwerer Verkehrsunfall, wobei eine Person schwer verletzt wurde und mit dem Rettungshubschrauber in die Universitätsklinik nach Magdeburg geflogen werden musste. Eine 18-jährige Fahrerin eines Citroen C1 wollte aus einem Feldweg herausfahren und übersah dabei die 61-jährige Fahrerin eines Mercedes B200, die auf der B244 aus Richtung Schmatzfeld kam und in Richtung Wernigerode fuhr. Durch den Zusammenprall wurde der Mercedes nach links von der Fahrbahn gedrängt und kam in einem Straßengraben zum Stehen. Die Fahrerin wurde schwerverletzt ins Klinikum nach Magdeburg geflogen. Der 17-jährige Beifahrer im Mercedes blieb unverletzt. Die Unfallverursacherin musste aufgrund eines Schocks ärztlich behandelt werden. Die weiteren Insassen im Citroen, ein 16-jähriges Mädchen und eine 20-jährige Heranwachsende, blieben unverletzt. An den Fahrzeugen entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Die Höhe des Schadens wird mit 7000 Euro beziffert. Die Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Harz Pressebeauftragter Plantage 3 38820 Halberstadt Tel: 03941/674 - 204 Fax: 03941/674 - 130 Mail: presse.prev-harz@polizei.sachsen-anhalt.de
Die Sammelmeldung erfolgt entsprechend des Servicegedankens für eine tägliche Berichterstattung zur örtlichen Kriminalitäts- und Verkehrslage. Weiterhin wird über polizeiliche Erfolge und Kontroll- bzw. Präventionsmaßnahmen durch die Polizei des Salzlandkreises berichtet. Schönebeck (Elbe) (Verdacht Handel mit Betäubungsmitteln) Am Donnerstagabend ging ein Notruf bei der Polizei ein. Es soll zu einer körperlichen Auseinandersetzung in der Straße der Jugend in Schönebeck gekommen sein. Angekommen in der betroffenen Wohnung, wird den Polizeibeamten nur von einem verbalen Streit berichtet. Handgreiflichkeiten sollen nicht stattgefunden haben. Die Polizeibeamten stellen bereits beim Öffnen der Wohnungstür einen cannabistypischen Geruch fest. In der Wohnung konnten Substanzen aufgefunden werden, welche auf Betäubungsmittel hindeuten, sowie szenetypische Verpackungs-, Konsum- und Handelsutensilien. Die Wohnung wurde durch die Polizei durchsucht und die Beweismittel beschlagnahmt. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen wird gegen den 30-jährigen Beschuldigten wegen unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln ermittelt. Zudem muss eine mögliche Tatbeteiligung der 60-jährigen Mutter des Beschuldigten noch geprüft werden. Diese wirkte vermutlich während der polizeilichen Maßnahme auf das Mobiltelefon des Beschuldigten ein. Wolmirsleben (Kontrolle Fahrtüchtigkeit) Am Donnerstagabend kontrollierte die Polizei einen 25-jährigen Briten, welcher mit einem Fahrzeug mit irischen Kennzeichen in der Straße „Am Schachtsee“ in Wolmirsleben unterwegs war. Während der Kontrolle wurden typische Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmitteln festgestellt. Ein freiwilliger Schnelltest reagierte positiv. Im Zuge des eingeleiteten Bußgeldverfahrens wurde eine zur Beweissicherung erforderliche Blutprobenentnahme realisiert. Die Weiterfahrt wurde für die nächsten 24 Stunden untersagt. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde eine Sicherheitsleistung bei dem Fahrzeugführer erhoben. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der Betroffene entlassen. Bernburg (Saale) (Betrug durch falsche Kripobeamte) Aufgrund eines Betruges durch falsche Kripobeamte zum Nachteil eines Ehepaares in Bernburg am 03. und 04. August 2022 wird umfassend nachberichtet. Das Ehepaar im gehobenen Alter verlor aufgrund einer Täuschung ca. 52.000 €. Um die Leserinnen und Leser vor ähnlich gelagerten Straftaten zu schützen, wird die Tatbegehung im Detail geschildert. Am Mittwochmorgen meldeten die Betrüger sich bei dem Ehepaar über den Hausanschluss. Es stellte sich eine Frau von der Kripo Dessau vor. Die Frau fragte, ob das Ehepaar mit irgendwelchen komischen Leuten aus der Nachbarschaft Kontakt habe. Die Täterin fragte auch, ob ihnen etwas komisch im Haus vorgekommen sei. Das Ehepaar beendete das Telefonat. Kurz danach klingelte das Haustelefon erneut. Es erklang dieselbe Stimme. Die Frau fragte, ob sie nicht etwas mitbekommen haben. Das Ehepaar verneinte erneut. Die Frau leitete die Geschädigten an einen Timo Beckmann von der Technischen Abteilung weiter. Auf einmal konnte man eine männliche Stimme wahrnehmen. Der vermeintliche Herr Beckmann wollte wissen, ob in der Nähe der Wohnadresse der Geschädigten Ausländer wohnen und ob ein guter Kontakt bestehe. Die Betroffenen erwähnten, dass zwei Wohnparteien ausländischer Herkunft in ihrem Mehrfamilienhaus Zuhause sind. Auf einmal war eine andere männliche Stimme am Telefon. Der Täter stellte sich mit „Lehmann“ vor. Dieser sprach gutes Hochdeutsch, einen ausländischen Akzent hatte er nicht. Er sprach das Ehepaar beim Namen an. Er sagte, dass die Polizei Informationen haben, dass am Nachmittag eine größere Summe von ihrem Konto ins Ausland überwiesen werden würde. Die Täter fragten auch, ob das Paar über eine Münzsammlung, Goldbarren oder Goldschmuck verfügen. Die „ ausländische Bande“ hätte wohl davon Kenntnis. Zudem behauptete Herr Lehmann, dass die Täter auch das Schließfach des Ehepaares bei der Bank öffnen könnten. Zwei Mitglieder dieses polnisch stämmigen Roma-Clans wurden schon durch die Kripobeamten festgenommen. Daraufhin fragte der Lehmann, ob das Ehepaar eine hohe Geldsumme auf dem Konto habe. Dies bejahten sie. Der vermeintliche Kripobeamte Lehmann forderte die Frau auf, das Geld abzuheben. Die Geschädigte sagte, dass sie nur mit ihrer Beraterin des Bankinstitutes sprechen kann, um eine solche Summe abzuheben. In der Folge wurde auch die Nummer des Smartphones der betroffenen Frau erfragt. Dies ist eine bewährte Taktik der Täter, um die Geschädigten über alle Anschlüsse zu infiltrieren, den psychischen Druck zu erhöhen und Telefonate zu Angehörigen oder der richtigen Polizei zu verhindern . Der Lehmann forderte die getäuschte Frau auf, ihre Bank-Beraterin mit dem Smartphone anzurufen und das Gespräch zum Täter über das Haustelefonaufrecht zu erhalten. So konnte der vermeintliche Lehmann alles mithören. Die Betroffene konnte die skeptische Bank-Beraterin von der Abhebung eines Betrages in Höhe von 30.000 € überzeugen. Dieser sollte am Folgetag abgeholt werden. Von der Abhebung informiert, rief der Kripobeamte Lehmann am Donnerstagmorgen erneut über Haustelefon bei dem Ehepaar an. Er war betont freundlich und fragte, ob sie schon gefrühstückt hätten. Der Lehmann sagte, dass ein Mitarbeiter der Bank nun ebenso involviert ist. Er fragte, ob sie eine Jana oder einen Georg von der Bank kennen würden. Mit dieser Taktik soll die Vernetzung der Kripobeamten zur Bank vorgetäuscht werden. Der Lehmann forderte die getäuschte Frau auf, mit einem Taxi zur nächstgelegenen Bankfiliale zu fahren. Dort sollte sie zehn Minuten vor zwölf Uhr vor Ort sein. So bestellte die Frau ein Taxi bei einem örtlichen Unternehmen und der Täter Lehmann hörte das Telefon erneut mit. Zudem wollte er wissen, welche Bekleidung sie tragen würde. Er sagte, dass die Kripobeamten in den umliegenden Straßen der Bankfiliale unterwegs sind. Sie sollte sich unauffällig verhalten. Diese Instruktionen werden seitens der Täter genutzt, um den Anschein von vermeintlich im Einsatz befindlichen Kripobeamten zu erwecken . Zudem wurde die Frau gefragt, ob sie Hosentaschen habe, in die ihr Handy hineinpasse. So sollte sie das Telefongespräch per Smartphone laufen lassen. So hob die Frau den Geldbetrag ab und fuhr mit dem Taxi nach Hause. Während des Geldabhebens sprach der Lehmann mit dem Mann des Ehepaares über den Hausanschluss. Dieser wurde u.a. aufgefordert auf den Balkon zu gehen, um nach verdächtigen Personen Ausschau zu halten. Durch das permanente Abhören und das Einbinden beider Personen in Telefongespräche wiegen sich die Täter in der Gewissheit, dass die Geschädigten nicht doch die echte Polizei über die Geldabhebung und -übergabe informieren. Das Geld für die Taxifahrten sollte die Geschädigte vom Staat zurückbekommen, insofern sie die Quittung beibehält. Zuhause angekommen wurde das Ehepaar instruiert, erneut Ausschau auf dem Balkon zu halten. Fünfzig Meter von der Wohnung entfernt, sollten sich zwei Täter der vermeintlichen Bande aufhalten . Der Lehmann sagte auch, dass durch die Mithilfe des Paares ganz in der Nähe zwei Täter festgenommen werden konnten. Das Geld soll dann auf Fingerabdrücke und DNA-Spuren untersucht werden. Dies soll in einem Lieferwagen, der wie ein Labor eingerichtet ist, stattfinden. Im Hintergrund konnte man Stimmen wahrnehmen, die über den Einsatz des Lieferwagens sprachen. Typisch ist, dass die Geschädigten in die vermeintlichen polizeilichen Ermittlungen eingebunden und mit „internen“ Informationen überlagert werden. So sollen keine Zweifel an der Echtheit des Einsatzes aufkommen . Anschließend sollte der betroffene Mann alle Scheine laut vorzählen. Das Bargeld sollte in mehreren Plastiktüten verpackt werden. Ein verdeckter Ermittler würde zur Haustür kommen und sich mit dem Codewort „Blume“ melden. So kam am Mittag ein Mann südeuropäischen Phänotyps, welcher bis zur Wohnungstür herantrat und das Geld in Empfang nahm. Codewörter werden in einer weiten Vielfalt in Betrugsmaschen eingebunden, um den Aspekt der Heimlichkeit zu stützen. Nach dem Mittagessen meldete sich der Lehmann erneut bei dem Ehepaar. Dieses Mal wollte er wissen, ob das Paar einen Tresor oder Sparbücher habe. Da die geschädigte Frau erwiderte, dass sie 20.000 € auf dem Sparbuch hätte, würde sie erneut um Mitarbeit im „Kriminalfall“ gebeten. Mittels einer Tonaufnahme, in dem ein Bandenmitglied in gebrochenem Deutsch Bedrohungen aussprach, wurde der Frau die Dringlichkeit der Angelegenheit vorgetäuscht. So erfolgte eine erneute Taxifahrt zur nächstgelegenen Bankfiliale und eine anschließende Abhebung der genannten Summe vom Sparbuch der Frau. Auch der Ehemann hatte Herrn Lehmann bereits am Apparat. Anschließend fragte der falsche Kripobeamte, ob Wertsachen in der Wohnung wären. Mit der Bestätigung wurde das Paar aufgefordert den Goldschmuck mit der Küchenwaage zu wiegen. Die Polizei bräuchte die Goldwerte als Beweismittel für den Staatsanwalt. Dieser vermeintliche Staatsanwalt machte Druck, weil er in den Feierabend wollte. Ein solches Gespräch konnten sie am Telefonhörer verfolgen. So kam der verdeckte Ermittler, dieselbe Person wie am Vormittag, erneut zur Übergabe der Geld- und Sachwerte. Später erhielt das Ehepaar erneut einen Anruf, dass der Goldschmuck sicher bei der Polizei in Bernburg hinterlegt wurde. Herr Lehmann wollte sich am Folgetag telefonisch melden. Zu einem solchen Anruf kam es nicht. Die Polizei weist in Anbetracht sich immer weiter häufender Betrugsfälle eindringlich darauf hin, dass gerade lebensältere Menschen immer wieder von Betrügern um ihre Ersparnisse gebracht werden. Dabei sind die Betrüger meist sehr redegewandt, versuchen im Telefonat bereits alle Zweifel auszuräumen und bringen die späteren Opfer dazu, an die Worte zu glauben. Es ist eine gesellschaftliche Aufgabe unseren Rentnern gerade in solchen Betrugsfällen zu helfen. Die Polizei leistet im Rahmen ihrer Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit gerade bei Senioren diesbezüglich Aufklärung. Lassen sie sich die Dienstmarke und den Dienstausweis der Kriminalbeamten zeigen und rufen sie im Zweifel einfach bei ihrer Polizeidienststelle an um sich Aussagen zu solcherlei Aktionen bestätigen zu lassen. In der Regel wird ihnen der richtige Polizeibeamte während des Telefonates dann erklären, dass es sich hierbei um eine Betrugsmasche handelt und Ermittlungen im Nahbereich aufnehmen. Gegebenenfalls wird auch gleich eine Funkstreife zur Überprüfung vorbeigesandt. Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Salzlandkreis Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Franzstraße 35 06406 Bernburg Tel: +49 3471 379 402 Fax: +49 3471 379 210 mail: presse.prev-slk@polizei.sachsen-anhalt.de
Die Meldungen vom Sonntagmorgen Stadtgebiet Halle (Saale) Prahlerei mit waffenähnlichen Gegenstand Halle (Saale) – Am Samstag gegen 14.00 Uhr beobachtete ein Zeuge im Bereich der Skaterbahn an der Hallorenstraße, wie ein Jugendlicher in einer Gruppe mit einem waffenähnlichen Gegenstand prahlte und diesen anschließend wieder einsteckte. Hinzugezogene Polizeikräfte konnten kurz darauf die sechsköpfige Gruppierung stellen. Ein aufgefundener Teleskopschlagstock, ein Elektroschocker und ein Klappmesser konnten einem 16-Jährigen aus der Gruppierung zugeordnet und sichergestellt werden. Eine Schusswaffe wurde nicht gefunden. Beutel geraubt Halle (Saale) – Am Samstag gegen 21.00 Uhr forderten drei unbekannte Männer in der Ludwigstraße einen 18-Jährigen auf, seinen Beutel herauszugeben. Als er sich weigerte, schlugen die unbekannten Täter auf ihn ein und entrissen ihm den Beutel. Der 18-Jährige flüchtete daraufhin. Mit dem Beutel wurde ihm unter anderem eine Bluetooth-Box entwendet. Er erlitt keine größeren Verletzungen. Die Täter beschrieb er im Alter um die 40 Jahre, mit europäischem Phänotyp und als dunkel bekleidet. Fahrten unter Alkoholeinwirkung Halle (Saale) – Am Sonntagmorgen gegen 02.30 Uhr kontrollierten Polizeibeamte im Bereich Zur Saaleaue den Fahrer eines BMW. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem 50-Jährigen einen Wert von über 1,4 Promille. Gegen ihn wird nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ermittelt, sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Gegen 03.00 Uhr wurde in der Wörmlitzer Straße bei dem Fahrer eines Audi ein Atemalkoholwert von über 0,8 Promille und gegen 04.30 Uhr bei einem BMW-Fahrer in der Herrenstraße über 0,9 Promille festgestellt. Für Beide war die Fahrt damit beendet und es wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. Saalekreis Auseinandersetzung bei Veranstaltung Barnstädt – In der Steigraer Straße kam es am Samstag gegen 23.30 Uhr zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen Besuchern einer nahegelegenen Veranstaltung. Dabei haben drei namentlich bekannte Männer auf einen 18-Jährigen und einen 21-Jährigen eingeschlagen. Als der 21-Jährige zu Boden ging, soll auch auf ihn eingetreten worden sein. Er musste deshalb in einem Krankenhaus behandelt werden. Stromkabel von Baustelle gestohlen Merseburg – Am Sonntagmorgen gegen 0.30 Uhr wurde festgestellt, dass Unbekannte von einer Baustelle in der Rudolf-Bahro-Straße das Hauptkabel eines Notstromaggregats entwendet haben. Der Beuteschaden beträgt ca. 150 Euro. Alkoholisierter Autofahrer flüchtet vor Polizei Braunsbedra/ OT Großkayna – Am Sonntag wollten Polizeibeamte gegen 03.30 Uhr in der Merseburger Straße den Fahrer eines Seat kontrollieren. Dieser flüchtete jedoch mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Merseburg. Auf Höhe der Einmündung Grüne Straße verlor der 36-Jährige die Kontrolle über seinen PKW und kollidierte mit der Leitplanke sowie mit mehreren Verkehrsschildern. Schließlich fuhr er gegen eine Ampelanlage. Dort endete die Fahrt. Die Kräfte des Rettungsdienstes brachten den Mann mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus. Ein Atemalkoholwert ergab bei ihm einen Wert von über 1,2 Promille. Der PKW musste durch einen Abschleppdienst geborgen werden. Die L178 war im Bereich des Unfallorts bis ca. 04.45 Uhr gesperrt. Gegen den 36-Jährigen laufen nun mehrere Ermittlungsverfahren. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Burgenlandkreis Häufung von Einbrüchen in PKW Am Samstagnachmittag gab es eine Häufung von Einbruchsdelikten in PKW: Lützen – In der Starsiedler Straße schlugen Unbekannte ein Fenster der Beifahrerseite eines Opel ein, welcher dort abgestellt war. Entwendet wurden zwei Zigarettenschachteln. Weißenfels/ OT Leißling – Auf einem Wanderparkplatz an der Bahnstraße wurde bei einem Skoda die Scheibe der Beifahrerseite eingeschlagen. Aus dem PKW stahl man eine Handtasche mit persönlichen Dokumenten und ca. 80,- € Bargeld. Zudem waren Beschädigungen im Bereich der Heckklappe ersichtlich. Meineweh – Bei einem VW, welcher an einem Feldweg an der L198 abgestellt war, schlugen Unbekannte die Heckscheibe ein. Das Auto wurde durchwühlt, nach erstem Überblick jedoch nichts entwendet. Stößen – Auf der Straße vor dem Friedhof schlugen unbekannte Täter an einem VW die hintere Scheibe der Beifahrerseite ein. Entwendet wurde offenbar nichts. Zeitz – Am Abend stellte der Besitzer eines Renault fest, dass an seinem abgestellten Auto in Domherrenstraße die rechte vordere Seitenscheibe eingeschlagen wurde. Aus dem Auto entwendete man eine Geldbörse mit einer geringen Summe Bargeld und persönlichen Dokumenten. Die Polizei prüft mögliche Zusammenhänge zwischen diesen Taten. Tätlichkeiten während eines Fußballspiels Teuchern – Bei einem Fußballspiel zwischen dem SV Krauschwitz und SV Großkorbetha kam es am Samstagnachmittag auf dem Sportplatz Am Anger zu einer Auseinandersetzung, an der bis zu fünf Spieler beteiligt waren. Ein 35-Jähriger erlitt Gesichtsverletzungen und wurde durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Die hingezogene Polizei leitete gegen drei Spieler ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung ein. Alkoholisierter Fahrradfahrer auf der B91 unterwegs Weißenfels – Ein alkoholisierter Fahrradfahrer war am Samstag gegen 17.30 Uhr auf dem Standstreifen der B91 auf Höhe Tagwerben unterwegs. Ein Atemalkoholwert ergab bei ihm einen Wert von über 2 Promille. Gegen den 43-Jährigen wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt. Betrugsversuch Bad Bibra – Ein 62-Jähriger aus Bad Bibra erhielt am Samstagnachmittag einen Anruf von einer unbekannten Person, welche sich als Sicherheitsmitarbeiter einer Bank ausgab. Er teilte dem Bad Bibraer mit, dass sein Konto gehackt worden sei. Um das Konto zu schützen, wurde ihm eine SMS mit einem Link geschickt, welchen der Mann anklicken sollte. Zudem sollte er eine TAN durchgeben. Der 62-Jährige reagierte genau richtig und kam der Aufforderung nicht nach. So scheiterten die Täter und konnten keinen Schaden anrichten. Personen randalieren in der Innenstadt Naumburg – Am Heinrich-von-Stephan-Platz haben am Sonntagfrüh vier bis fünf unbekannte Jugendliche Mülltonnen und mehrere Absperreinrichtungen auf die Fahrbahn gezogen. Zudem wurde eine Toilettenkabine umgeworfen. Im Bereich des Bushalteplatzes an der Halleschen Straße wurden wenig später festgestellt, dass ein Müllbehälter aus den Verankerungen gerissen und der Müll aus weiteren Behältern im Bereich des Busbahnhofs verteilt wurde. Die Verursacher konnten im Nahbereich nicht mehr festgestellt werden. Zu ihnen wird nun ermittelt. Landkreis Mansfeld-Südharz Wildunfall Arnstein/ OT Sandersleben – Der Fahrer eines Citroen war am Samstagmorgen auf der L72 in Richtung Schackenthal unterwegs, als ca. 100 Meter hinter dem dortigen Jugendheim ein Wildschwein die Fahrbahn überquerte. Diesem konnte er nicht mehr ausweichen und es kam zum Zusammenstoß. Am PKW entstand Sachschaden. Das Wildschwein verschwand in der Flur. Kennzeichentafeln entwendet Südharz/ OT Stolberg – Von einem Opel, welcher auf dem Parkplatz am Bahnhof abgestellt war, wurde in der Zeit von Donnerstag zu Samstag die hintere Kennzeichentafel entwendet. PKW’s zerkratzt Sangerhausen – Im Poetengang wurden in der Nacht vom Freitag zum Samstag zwei PKW beschädigt. Unbekannte haben den Lack von einem Mercedes-Benz und einem Audi vermutlich mittels spitzen Gegenstands auf einer Fahrzeugseite zerkratzt. Die PKW standen auf unterschiedlichen Grundstücken. Unfallflucht Gerbstedt – Auf dem Gelände einer Tankstelle parkte der 38-jährige Fahrer eines PKW rückwärts aus und fuhr gegen ein dort stehenden anderen PKW. In diesem Auto saß eine 18-Jährige, welche durch den Zusammenstoß leicht verletzt wurde. Der Verursacher verließ pflichtwidrig den Unfallort. Gegen den 38-Jährigen wird nun ermittelt. Einbruch in Baustellencontainer Klostermansfeld – Am Samstagnachmittag wurde festgestellt, dass zwei verschlossene Baucontainer im Bereich „Am Vogts Garten“ aufgebrochen waren. Nach erstem Überblick entwendeten derzeit unbekannte Täter eine Rüttelpatte und zwei Stampfer. Die Kriminalpolizei sicherten vor Ort Spuren. Fehlende Versicherung am E-Scooter Mansfeld – Polizeibeamte kontrollierten am Samstag gegen 19.00 Uhr in der Friedensallee den Fahrer eines E-Scooters. Dessen Gefährt hatte keinen Versicherungsschutz. Deshalb wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass bei der Nutzung von E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug bestehen muss. Auffahrunfall Hettstedt – Am Sonntag gegen 11.00 Uhr kam es zu einem Auffahrunfall in der Mansfelder Straße zwischen einem Ford und einem BMW. Es entstand Sachschaden. Verletzt wurde niemand. Polizeiinspektion Halle (Saale) Pressestelle Merseburger Straße 06 06110 Halle (Saale) Tel: (0345) 224 1204 Fax: (0345) 224 111 1088 E-Mail: presse.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de
Einbruch in ein Einfamilienhaus Elbe-Parey OT Ferchland, Hauptstraße, 01.08.2022 bis 14.08.2022 Unbekannte Täter verschafften sich im Zeitraum zwischen dem 01.08.2022, 15:00 Uhr bis 14.08.2022, 16:30 Uhr wiederrechtlich Zutritt auf das Umzäunte Gelände eines Einfamilienhauses in der Hauptstraße in Ferchland. In der weiteren Folge hebelten der oder die Täter gewaltsam eine Tür im rückwertigen Bereich auf und gelangten so in die Räumlichkeiten. Im Haus wurden alle Räume begangen und auf der Suche nach Wertgegenständen mehrere Schränke durchwühlt. Nach ersten Erkenntnissen entwendeten die Täter Münzen und Schmuck sowie einen Fahrzeugschlüssel. Durch die Kriminalpolizei wurden im Rahmen der Tatortarbeit umfangreiche Spuren gesichert – die Ermittlungen wurden aufgenommen. Zeugen, die verdächtige Personen und Fahrzeugbewegungen wahrgenommen haben oder Hinweise zu tatverdächtigen Personen oder dem Verbleib des Diebesgutes mache können, werden gebeten, sich bei der Polizei im Jerichower Land unter der Telefonnummer 03921/920-0 zu melden. Brand eines Wertstoffcontainers / Waldbrand Genthin, Hasenholztrift, 14.08.2022, 23:00 Uhr Über Notruf wurde der Polizei in den Abendstunden des 14.08.2022 ein Brand in einem Waldstück in der unmittelbaren Nähe der Hasenholztrift gemeldet. Auf der Anfahrt stellten die Beamen in der Hasenholztrift eine brennende Wertstofftonne fest, welche durch die Kameraden der Feuerwehr Altenplathow gelöscht wurde. Auch das Feuer im Wald konnte lokalisiert werden. Nach Angaben der Feuerwehr handelte es sich hierbei um ein etwa 500 m² großes Bodenlauffeuer. Nach ersten Einschätzungen kann in beiden Fällen eine vorsätzliche Brandlegung nicht ausgeschlossen werden. Der Brandort wurde abgesperrt und beschlagnahmt. In beiden Fällen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Aufgrund der räumlichen und zeitlichen Nähe ist ein Tatzusammenhang nicht auszuschließen. Die Kriminalpolizei ermittelt. Bei der Brandbekämpfung kamen 44 Kameraden und neun Fahrzeuge der Feuerwehren Genthin, Altenplathow, Mützel, Brettin und Roßdorf zum Einsatz. Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise auf mögliche Täter geben können, werden gebeten, sich im Polizeirevier Jerichower Land unter der Telefonnummer 03921/920-0 zu melden. Beleidigung, Bedrohung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Möckern OT Loburg, Markt, 11.08.2022, 20:53 Uhr Bereits am Donnerstag wurde die Polizei über eine offensichtliche Bedrohung in Loburg auf dem Markt informiert. Ein Zeuge gab dabei an, dass eine verbale Auseinandersetzung zwischen einer augenscheinlich deutschen Person und einer Person mit südländischen Phänotyps stattfindet, in deren Verlauf die augenscheinlich ausländische Person beleidigt und unter Vorhalt eines Messers bedroht wurde. Als eine unbeteiligte Person darauf aufmerksam wurde und versuchte den Geschädigten zu schützen, zeigte der 22-jährige Beschuldigte den Hitlergruß. Bei Eintreffen der Beamten vor Ort konnte der Beschuldigte angetroffen werden. Er wurde durch die Beamten angesprochen und aufgefordert sich auf den Boden zu legen. Daraufhin wurde er fixiert und gefesselt. Bei der Durchsuchung wurde das vermeintliche Tatmittel aufgefunden und sichergestellt. Im Verlauf der polizeilichen Maßnahme beleidigte der 22-Jährige die eingesetzten Beamten mehrfach und bedrohte diese. Gegen ihn wurde durch die Polizei ein Platzverweis ausgesprochen und mehrere Strafanzeigen gefertigt. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er wieder entlassen. Sturm, PHK Impressum: Polizeiinspektion Stendal, Polizeirevier Jerichower Land, Beauftragter für Pressearbeit, Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg, Tel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 305 Mail: za.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de
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