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Zusammenstellung von Gummiadditiven und messanalytische Bestimmung prioritärer Stoffe in Verbraucherprodukten

Fund eines Weichmachers in Urinproben – Fragen & Antworten

<p> <p>Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) berichtete Anfang 2024 und im Februar 2025 zum Fund von Mono-n-hexylphthalat in Urinproben von Kindern. Die Substanz wurde ebenfalls in Urinproben von Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen der Bevölkerungsstudien GerES und ALISE des Umweltbundesamtes (UBA) nachgewiesen. Hier gibt das UBA Antworten auf die häufigsten Fragen.</p> </p><p>Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) berichtete Anfang 2024 und im Februar 2025 zum Fund von Mono-n-hexylphthalat in Urinproben von Kindern. Die Substanz wurde ebenfalls in Urinproben von Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen der Bevölkerungsstudien GerES und ALISE des Umweltbundesamtes (UBA) nachgewiesen. Hier gibt das UBA Antworten auf die häufigsten Fragen.</p><p> <p><strong>FAQ vom 06.02.2024, zuletzt aktualisiert am 17.02.2026</strong></p> <strong>1. Was sind Phthalate?</strong> <p>Stoffe aus der Gruppe der Phthalate werden als Weichmacher verwendet, um sprödem Kunststoff, insbesondere PVC, die gewünschte Elastizität zu verleihen. Weitere Informationen zu Phthalaten haben das&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/was-sind-phthalate-wozu-dienen-sie">Umweltbundesamt&nbsp;</a>und das&nbsp;<a href="https://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_phthalat_weichmachern-186796.html">Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)</a> zusammengestellt.</p> <strong>2. Was ist Mono-n-hexylphthalat?</strong> <p>Mono-n-hexylphthalat kann als ein Abbauprodukt im Körper (als sogenannter Metabolit) aus verschiedenen Stoffen, z. B. aus Di-n-hexylphthalat, entstehen.&nbsp;Di-n-hexylphthalat wurde 2013 als besonders besorgniserregender <a href="https://echa.europa.eu/registry-of-svhc-intentions/-/dislist/details/0b0236e180e4ab8c">⁠Stoff⁠ im Rahmen der REACH-Verordnung (REACH-VO) identifiziert</a>, da es die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen gefährden kann. 2020 erfolgte dann die&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R0171">Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-VO</a>. Damit darf der Stoff in der EU seit 2023 ohne Zulassung grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Zulassungsanträge wurden für Di-n-hexylphthalat bislang nicht gestellt.</p> <p>Da es für den Stoff keine Registrierung gemäß REACH-VO gibt, ist davon auszugehen, dass der Stoff wirtschaftlich in der EU keine große Rolle spielt bzw. in der Vergangenheit gespielt hat. Möglich sind Gehalte von Di-n-hexylphthalat als Verunreinigung in anderen Stoffen, z. B. durch eine Entstehung im Herstellungsprozess, aus Altlasten, sowie aus Di-n-hexylphthalat-haltigen Importerzeugnissen. Die&nbsp;<a href="https://echa.europa.eu/de/scip">SCIP-Datenbank</a> bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)&nbsp;<a href="https://echa.europa.eu/de/scip-database?p_p_id=diss_scip_portlet&amp;p_p_lifecycle=0&amp;p_p_state=normal&amp;p_p_mode=view&amp;_diss_scip_portlet_identifierRowsJSON=%5B%7B%22id%22%3A%22903dc7d6-c864-4988-bdee-00674c6e83ce%22%2C%22identifier%22%3A%22%22%2C%22identifierType%22%3A%22%22%7D%5D&amp;_diss_scip_portlet_articleCategorySelectionsJson=%5B%5D&amp;_diss_scip_portlet_materialCategorySelectionsJson=%5B%5D&amp;_diss_scip_portlet_mixtureCategorySelectionsJson=%5B%5D&amp;_diss_scip_portlet_svhcSelectionsJson=%5B%7B%22identifier%22%3A%22100.239.145%22%2C%22text%22%3A%221%2C2-benzenedicarboxylic+acid%2C+di-C6-10-alkyl+esters+or+mixed+decyl+and+hexyl+and+octyl+diesters%22%2C%22children%22%3A%5B%22100.065.447%22%2C%22100.064.611%22%5D%7D%2C%7B%22identifier%22%3A%22100.001.417%22%2C%22text%22%3A%22Dihexyl+phthalate%22%7D%5D&amp;_diss_scip_portlet_identifiersOperator=AND&amp;_diss_scip_portlet_scipNumber=&amp;_diss_scip_portlet_preSearchArticleCategoriesTerm=&amp;_diss_scip_portlet_preSearchMaterialCategoriesTerm=&amp;_diss_scip_portlet_preSearchMixtureCategoriesTerm=&amp;_diss_scip_portlet_preSearchSubstanceOfConcernTerm=Dihexyl+phthalate&amp;_diss_scip_portlet_userPerformedSearch=true&amp;_diss_scip_portlet_cur=1&amp;_diss_scip_portlet_delta=50">listet eine größere Anzahl</a> von Erzeugnissen, für die Di-n-hexylphthalat als Bestandteil angegeben wird.</p> <strong>3. Wie wurde die Substanz entdeckt?</strong> <p>Das Landesamt für Natur, Umwelt und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> Nordrhein-Westfalen (LANUK) veranlasste im Herbst 2023 eine Untersuchung der Urinproben von Kindern, die es im Rahmen seiner Kinder-Schadstoff-Analyse (<a href="https://www.lanuk.nrw.de/themen/umwelt-und-gesundheit/umweltmedizin/umweltepidemiologie/schadstoffe-im-urin-von-kindern-bestimmung-von-schadstoffen-im-urin-von-kindern-aus-nrw">KiSA</a>) sammelt.</p> <p>Ergebnisse des LANUK zur Belastung von Kindern mit Mono-n-hexylphthalat wurden im Januar 2024 in einer&nbsp;<a href="https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/details/4157-neue-funde-von-weichmacher-im-kinderurin">Pressemitteilung</a> veröffentlicht. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> und LANUK stehen zu diesen Ergebnissen in engem Austausch.</p> <p>Das Umweltbundesamt selbst führte von Mai 2023 bis Juli 2024 die sechste bevölkerungsrepräsentative Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres-vi-2023">GerES VI</a>) durch. Deutschlandweit wurden zufällig ausgewählte Erwachsene zwischen 18 und 79 Jahren um ihre Teilnahme gebeten, um unter anderem auf ihre körperliche Belastung mit Umweltschadstoffen hin untersucht zu werden. Unter den im Rahmen dieses Human-Biomonitoring-(HBM)-Programms untersuchten Stoffen befindet sich auch das Mono-n-hexylphthalat.</p> <strong>4. Wie groß ist das Ausmaß der Belastung?</strong> <p>Für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/ALISE">Deutsche Kinder- und Jugendstudie zur Umweltgesundheit</a> (ALISE: Aligned Studies for Environmental Health) werden im Zeitraum April 2025 bis März 2026 600 zufällig ausgewählte, in Deutschland lebende Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 17 Jahren zur Teilnahme eingeladen und unter anderem ihre Urinproben auf verschiedene Schadstoffe untersucht. Der erste Teil der Ergebnisse aus ALISE zeigt, dass in 92 Prozent der rund 259 untersuchten Urinproben von Kindern- und Jugendlichen Mono-n-hexylphthalat nachweisbar ist. Diese ersten Proben wurden im Sommer gesammelt. Für die derzeit noch ausstehenden Winterproben werden potenziell niedrigere Konzentrationen von Mono-n-hexylphthalat erwartet. Weitere Daten aus ALISE werden dem UBA im Laufe des Jahres 2026 zur Verfügung stehen.</p> <p>In <a href="https://www.umweltbundesamt.de/GerESVI">GerES VI</a> war Mono-n-hexylphthalat in 26 Prozent der rund 1.600 untersuchten Urinproben von Erwachsenen nachweisbar. Zusätzlich hat das Umweltbundesamt Proben aus <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/umwelt-survey/5-umwelt-survey-von-2013-bis-2016">GerES&nbsp;V</a> von 361 Kindern und Jugendlichen im Alter von 3 bis 17 Jahren aus den Jahren 2015–2017 nachträglich auf Mono-n-hexylphthalat untersuchen lassen. In 24&nbsp;Prozent dieser Proben war Mono-n-hexylphthalat nachweisbar.&nbsp;</p> <p>Der reine Nachweis von (Einzel-)Substanzen im Körper deutet nicht zwangsläufig auf ein gesundheitliches Risiko hin.&nbsp;</p> <p>Die&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissionen-arbeitsgruppen/kommission-human-biomonitoring">Kommission Human-Biomonitoring (HBM-Kommission)</a> hat einen <a href="https://doi.org/10.1007/s00103-025-04111-8">toxikologischen Beurteilungswert (HBM-I-Wert)</a> von 60 Mikrogramm pro Liter (µg/L) Urin für Kinder und Männer und einen Wert von 50 µg/L für Frauen abgeleitet. Alle Proben aus GerES V und GerES VI lagen unterhalb dieses Beurteilungswerts. Auch die im Januar 2024 vom LANUK berichteten Daten für die Querschnittstudie 2020/2021 lagen darunter.&nbsp;</p> <p>Die im Februar 2025 vom <a href="https://www.lanuv.nrw.de/article/neue-untersuchungen-bestaetigen-zusammenhang-zwischen-weichmachern-in-kinderurin-und-verwendung-von-sonnenschutzmitteln">LANUK veröffentlichten Daten</a> der Querschnittsstudie 2023/2024 liegen für über 99 Prozent der 250 untersuchten Kinder ebenfalls unterhalb dieses Wertes. Zwei der 250 untersuchten Kinder wiesen eine Überschreitung des HBM-I-Wertes auf. Die bisherigen Ergebnisse der ALISE-Studie zeigen ebenfalls zwei Überschreitungen des HBM-I-Wertes auf. Die höchste gemessene MnHexP-Konzentration betrug 107 µg/L. Eine Überschreitung des HBM-I-Wertes bedeutet, dass der Messwert kontrolliert, nach Quellen für die Belastung gesucht und diese minimiert werden sollten. Darüber hinaus sollte eine Mehrfachbelastung durch ähnlich wirkende Substanzen bei der Bewertung der HBM-Messergebnisse berücksichtigt werden.</p> 5. Worauf sind die Belastungen mit Mono-n-hexylphthalat im menschlichen Körper zurückzuführen? <p>Die Auswertungen von&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres-vi-2023">GerES&nbsp;VI</a> deuteten bereits frühzeitig auf einen möglichen Zusammenhang zwischen der Belastung mit Mono-n-hexylphthalat und der Nutzung von kosmetischen Mitteln, insbesondere Sonnenschutzmitteln, hin. Im Folgenden geriet ein bestimmter UV-Filter (DHHB, Diethylaminohydroxybenzoylhexylbenzoat) in den Fokus, da bei dessen Herstellung Di-n-hexylphthalat als Verunreinigung entstehen kann.</p> <p>Die Ergebnisse zu Mono-n-hexylphthalat aus GerES&nbsp;VI zeigen deutliche saisonale Schwankungen: In den Wintermonaten wurde Mono-n-hexylphthalat in weniger als 10 Prozent der Proben gefunden, im Sommerhalbjahr stieg der Anteil an mit Mono-n-hexylphthalat belasteten Proben dagegen auf teils über 50 Prozent. Dies macht Sonnencreme als Hauptquelle der Belastung plausibel.</p> <p><a href="https://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=2&amp;Thema_ID=4&amp;ID=4119&amp;lang=DE&amp;Pdf=No">Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe</a> hat in Untersuchungen&nbsp;Di-n-hexylphthalat in DHHB-haltigen Sonnenschutzmitteln nachgewiesen. Gleichzeitig zeigte sich aber auch, dass nicht alle Produkte, die den UV-Filter DHHB enthielten, mit Di-n-hexylphthalat belastet waren.&nbsp;</p> <p>Die im Februar 2025 veröffentlichten Untersuchungen des LANUK der Querschnittsstudie 2023/2024 zeigen einen klaren Zusammenhang zwischen dem Nachweis von DHHB-Abbauprodukten im Urin und der Belastung mit MnHexP. Auch dies konnte durch vorläufige Ergebnisse aus den bevölkerungsrepräsentativen Studien GerES&nbsp;V (Kinder und Jugendliche, 2015–2017) und GerES&nbsp;VI (Erwachsene, 2023–2024) bestätigt werden. In allen drei HBM-Studien zeigt sich aber auch, dass nicht alle Menschen, in deren Urin DHHB-Abbauprodukte nachgewiesen wurden, ebenfalls mit MnHexP belastet sind.&nbsp;</p> <p>Das UBA hatte zusammen mit dem BfR und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2024 eine technische Arbeitsgruppe zur weiteren Ursachenaufklärung eingerichtet, an der auch das LANUK beteiligt war. Aus den Auswertungen ergaben sich – außer für Sonnenschutzmittel – keine weiteren möglichen Zusammenhänge zu anderen Produkten.</p> <strong>6. Was unternimmt das Umweltressort?</strong> <p>Zur Beurteilung der gefundenen Belastung mit Mono-n-hexylphthalat hat das UBA die Kommission Human-Biomonitoring um eine Bewertung gebeten. Dies wurde durch die Ableitung eines toxikologischen Beurteilungswertes (HBM-I-Wert) umgesetzt.</p> <p>Das Umweltbundesamt führt seit den 1980er Jahren die&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres">Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES)</a> durch. Im Rahmen dieser Studien werden u. a. Urin- und Blutproben der Teilnehmenden auf verschiedene Umweltschadstoffe untersucht und Befragungen durchgeführt. Mithilfe der Daten dieser Studien können Rückschlüsse auf die Belastung der gesamten Bevölkerung in der jeweils untersuchten Altersgruppe (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) in Deutschland gezogen werden. Aufgrund des Stichprobendesigns und der anschließenden Gewichtung der Daten sind Ergebnisse aus GerES repräsentativ für die in Deutschland lebende Bevölkerung. Um einen Hinweis auf mögliche Trends im Zeitverlauf auch im Rückblick erhalten zu können, untersucht das UBA auch Proben aus der&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/umweltprobenbank-des-bundes">Umweltprobenbank des Bundes</a> (UPB). Aktuell werden im Rahmen der ALISE-Studie 600 Kinder und Jugendliche untersucht. Sowohl Proben aus GerES V und GerES VI, als auch Proben der Umweltprobenbank und aus ALISE untersuchte das UBA auf ihren Gehalt an Mono-n-hexylphthalat hin.&nbsp;</p> <p>Um das Ausmaß der Belastung mit Mono-n-hexylphthalat auch in anderen Ländern Europas abschätzen zu können, tauscht sich das UBA mit der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der europäischen Umweltagentur (EEA) aus. Auch wurde das Thema an die Europäische Partnerschaft für die Bewertung von Risiken durch Chemikalien (PARC; Partnership for the Assessment of Risks from Chemicals) kommuniziert und wird im Rahmen des sogenannten „Rapid Response Mechanism“ des Projektes bearbeitet. Aktuell wird DnHexP in Proben aus EU-weiten HBM-Studien, den PARC Aligned Studies, gemessen.</p> <p>Für den Nachweis von Chemikalien im Menschen werden sensitive und spezifische Methoden benötigt.</p> <p>Das Umweltbundesamt hatte bereits 2017 im Rahmen eines REFOPLAN-Projektes die Weiterentwicklung einer analytischen Methode beauftragt, mit der auch nicht zugelassene fortpflanzungsschädigende Weichmacher im Urin nachgewiesen werden können (unter anderem die Abbauprodukte von DnHexP). Eine Belastung der Menschen mit diesen Chemikalien ist aufgrund der strengen Regulierung nicht zu erwarten. Um dies überprüfen zu können, werden diese Stoffe dennoch in HBM-Studien untersucht. Die Methodenentwicklung wurde im Auftrag des UBA vom Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA) in Bochum durchgeführt. Seit 2020 steht die Methode zur Anwendung bereit und wurde unter anderem für die HBM-Untersuchungen des LANUK, der UPB und in GerES eingesetzt.</p> <p>Seit 2010 werden in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/human-biomonitoring/kooperation-zur-foerderung-des-human-biomonitoring#hintergrund-ziele-und-aufgaben-der-kooperation">Kooperation zur Förderung des Human-Biomonitoring</a> (HBM) zwischen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (⁠BMUKN⁠) und dem Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) neue chemisch-analytische Nachweismethoden entwickelt.</p> <p>Das UBA trägt als Mitglied des Lenkungsausschusses und mit HBM-Expert*innen signifikant zum Gelingen der Kooperation bei. Die Methode zur Bestimmung von Abbauprodukten des UV-Filters DHHB im Urin wurde in der Kooperation durch das Analytisch-Biologisches Forschungslabor GmbH (ABF) bereits 2019 entwickelt und für die HBM-Untersuchungen des LANUK, der UPB und in GerES eingesetzt.</p> <strong>7. Was wird auf EU-Ebene unternommen?</strong> <p>Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der Europäischen Kommission [Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS)] bewertete auf Bitte des BMUKN und im Auftrag der EU-Kommission die Sicherheit des UV-Filters DHHB hinsichtlich der Verunreinigung mit DnHexP. In seiner <a href="https://health.ec.europa.eu/publications/sccs-scientific-advice-safety-diethylamino-hydroxybenzoyl-hexyl-benzoate-dhhb-s83_en">Bewertung vom 26.06.2025 kommt der SCCS</a> zu dem Schluss, dass eine Verunreinigung von 1 Milligramm DnHexP pro Kilogramm DHHB als Höchstwert für eine technisch unvermeidbare Verunreinigung anzusetzen ist. Für die regulatorische Umsetzung liegt ein aktueller <a href="https://ec.europa.eu/transparency/comitology-register/screen/documents/110957/1">Entwurf zur Anpassung der EU-Kosmetik-Verordnung</a> vor, der eine Verunreinigung von 10 Milligramm DnHexP pro Kilogramm DHHB akzeptiert. Zum Vergleich: das LANUK berichtet in seiner Pressemitteilung vom 25.02.2025 von DnHexP-Gehalten im Rohstoff in Höhe von 9,9 bis über 100 Milligramm pro Kilogramm DHHB.</p> <p>Die Anpassung der EU-Kosmetik-Verordnung in Bezug auf die Verunreinigung von DHHB mit DnHexP greifen zum Januar 2027 (Inverkehrbringen) beziehungsweise Juli 2028 (Bereitstellung auf dem Markt). Dies sollte zu einer Reduktion der DnHexP-Belastung in kosmetischen Mitteln und in Folge dessen auch in den Menschen führen.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Pflanzennaehrstoff- und Schadstoffgehalte von Klaerschlaemmen und anderen organischen Abfallstoffen

Die Zusammenstellung von jaehrlich ca. 1000 Klaerschlammanalysen, getrennt nach Nassschlaemmen bzw. kalkstabilisierten Schlaemmen, ermoeglicht eine Bewertung sowohl des Einsparungspotentials entsprechender Mineralduenger als auch des Belastungsrisikos der mit Klaerschlamm geduengten Flaechen. Ueber die in der Klaerschlammverordnung geregelten Stoffe hinaus werden regelmaessig weitere anorganische Stoffe sowie PAK und Chlorierte Kohlenwasserstoffe analysiert und die betreffenden Schlaemme vergleichend bewertet ( Medianwert- Konzept der Landwirtschaftskammer Hannover). In einzelnen Erhebungen wurden Chlorphenole, Phthalate und Tenside untersucht. In entsprechender Weise werden die Naehr- und Schadstoffgehalte von Komposten ausgewertet, um auch hier differenzierte Anwendungsempfehlungen geben zu koennen.

Mobilisierung und Immobilisierung von Schadstoffen in Muellverbrennungsschlacken im realistischen Massstab

Wissenschaftliche Aufklaerung des kurz- und langfristigen Verhaltens von Schadstoffen bei der offenen Verwendung von Reststoffen mit dem Ziel, das Nutzungspotential zu quantifizieren. Dazu werden organische und anorganische Schadstoffe in Muellverbrennungsschlacken charakterisiert und spezifiziert, anhand geochemischer Modellrechnungen die thermodynamischen Existenzbereiche von Schwermetallspecies in Waessern ermittelt, die wesentlichen Mobilisierungsmechanismen untersucht und diese mit kapazitiven Groessen wie Saeure- und Redoxpufferkapazitaet gekoppelt. Bisher konnte an drei MVA-Schlacken durch TG- und DTA-Untersuchungen eine Speziation des Kohlenstoffs in organisch gebundenen, karbonatischen und graphitaehnlichen (black carbon) Kohlenstoff erreicht werden. Die Identifikation organischer Bestandteile gelang nach Soxhlet-Extraktion mit einer Reihe an Loesemitteln sinkender Polaritaet und dem Einsatz von GC-MS und HPLC-Technik. Damit konnten erstmals Alkane, Fettsaeuren, Phenole und Phthalate im mg/kg-Bereich in MVA-Schlacken nachgewiesen werden. Die Ionenchromatographie eignet sich nach Elimination von SO4 hoch 2minus, Cl minus fuer die Identifikation pelarer, org. Saeuren. Am Beispiel des Kupfers konnte fuer ein Schwermetall eine Speziation durchgefuehrt werden. Dabei wurden sechs Kupferphasen (Cu(O), Cu(l)-Oxid, Cu(II)-Oxid, Cu-Legierungen und basische Kupferkarbonate) identifiziert.

Bioökonomie International 2022: Aromatische Plattformchemikalien aus biobasierten nachwachsenden Rohstoffen

Abfallrechtliche Marktüberwachung

Die abfallrechtliche Marktüberwachung in Deutschland ist ein zentraler Bestandteil der Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1020, die am 31. Juli 2019 in Kraft getreten ist und seit dem 16. Juli 2021 vollständig gilt. Diese Verordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Marktüberwachung von Produkten und deren Konformität im EU-Binnenmarkt und ergänzt die sektorspezifischen EU-Produktvorschriften. Die Marktüberwachung von Produkten nach harmonisierten abfallrechtlichen Vorschriften umfasst die Überwachung von Fahrzeugen, Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien, Verpackungen sowie bestimmten Einwegkunststoffprodukten hinsichtlich der Einhaltung bestimmter Beschaffenheitsanforderungen, Stoffverbote/-beschränkungen, sonstiger Anforderungen für das Inverkehrbringen sowie Inverkehrbringungsverbote für bestimmte Produkte. Die Organisation der abfallrechtlichen Marktüberwachung erfolgt auf verschiedenen Ebenen. Auf EU-Ebene wird die Marktüberwachung durch das European Union Product Compliance Network (EUPCN) und sektorenspezifische Gruppen zur administrativen Koordinierung der Marktüberwachungsbehörden (ADCOs) unterstützt. In Deutschland koordiniert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) federführend die sektorübergreifende Marktüberwachung und vertritt Deutschland auf europäischer Ebene. Das Deutsche Marktüberwachungsforum (DMÜF) – dessen Geschäfte die Bundesnetzagentur im Auftrag des BMWE führt – berät und unterstützt die Bundesregierung seit 2018 in Fragen der Marktüberwachung, spricht Empfehlungen zur einheitlichen Durchführung aus und fördert die Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden und dem Zoll. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist die zentrale Meldestelle Deutschlands für das EU-Schnellwarnsystem Safety Gate bei Produkten mit ernstem Risiko für Gesundheit und Sicherheit von Personen. Die nationale Marktüberwachungsstrategie im abfallrechtlichen Bereich wird von der LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) im Rahmen ihres Marktüberwachungskonzepts regelmäßig evaluiert und fortgeschrieben. Die Marktüberwachungsbehörden setzen verschiedene Überprüfungsformen ein: Sichtprüfungen, Dokumentenprüfungen, Produkttests vor Ort, Laboranalysen und Systemprüfungen. Ein risikobasierter Ansatz wird verwendet, um Produkte mit erhöhter Wahrscheinlichkeit der Nichtkonformität zu identifizieren und prioritär zu überwachen. Die Marktüberwachung erstreckt sich gleichermaßen auf online und stationär angebotene Produkte. Die Länder stimmen sich zu gemeinsamen Aktivitäten im Onlinehandel ab und binden hierbei die Servicestelle Stoffliche Marktüberwachung (SMÜ) ein, die als gemeinsame Einrichtung der Länder Marktüberwachungsaktionen koordiniert und als nationaler Koordinator für EU-Enforcement-Projekte fungiert. Die Marktüberwachungsbehörden gewährleisten die wirksame und effektive Überwachung von online und offline bereitgestellten Produkten. Bei nicht konformen Produkten fordern sie die betroffenen Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer, Händler, Fulfillment-Dienstleister) zur Ergreifung geeigneter Korrekturmaßnahmen auf und ordnen Maßnahmen an, wenn keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden. Die Konformität von Produkten wird durch Überprüfung von Unterlagen, physische Kontrollen, Laborprüfungen sowie Systemprüfungen kontrolliert. Die Marktüberwachungsbehörden haben umfangreiche Befugnisse, einschließlich Auskunftsrechten, Ermittlungsbefugnissen und Durchsetzungsbefugnissen. Sie können Wirtschaftsakteure zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen auffordern und bei ausbleibenden Korrekturmaßnahmen behördliche Maßnahmen anordnen. Sanktionen (Ordnungswidrigkeiten) können auf zwei Wegen verhängt werden: Das Marktüberwachungsgesetz (MüG) als nationales Durchführungsgesetz zur VO (EU) 2019/1020 sieht Bußgelder für Verstöße gegen vollziehbare behördliche Anordnungen (bis zu 100.000 €) und bestimmte Dokumentationspflichtverstöße (bis zu 10.000 €) vor (§ 21 MüG). Darüber hinaus enthalten die sektorspezifischen abfallrechtlichen Vorschriften eigene Bußgeldtatbestände für inhaltliche Verstöße (z. B. Überschreitung von Stoffgrenzwerten nach ElektroStoffV, BattDG oder AltfahrzeugV). Die Zollbehörden sind zuständig für die Kontrolle von Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen und arbeiten diesbezüglich mit den Marktüberwachungsbehörden zusammen, in deren Zuständigkeitsbereich die Zollbehörde gelegen ist. Die Zollbehörden setzen die Überlassung eines Produkts zum zollrechtlich freien Verkehr aus, wenn sie feststellen, dass das Produkt nicht den im Unionsrecht vorgeschriebenen Anforderungen entspricht. Die für die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) im Umweltschutz relevanten Ordnungsaufgaben und Zuständigkeiten sind im Allgemeinen Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin ( Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz – ASOG Bln ) und im speziellen in Nummer 10 der dortigen Anlage „Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord)“ geregelt. Damit ergibt sich für die SenMVKU eine Zuständigkeit für die stichprobenartige Kontrolle der Einhaltung der Stoffgrenzwerte und Stoffbeschränkungen in den Bereichen AltfahrzeugV, BattDG, ElektroStoffV und VerpackG/VerpackDG (Nr. 10 Abs. 4 i. V. m. Nr. 18 Abs. 3 ZustKat Ord ASOG Bln). Für andere Teile dieser Rechtsgebiete – insbesondere die Überwachung von Kennzeichnungspflichten (z. B. CE-Kennzeichnung, Symbol „durchgestrichene Mülltonne”) und bestimmte Verkehrsverbote – sind die Berliner Bezirksämter zuständig. Die Kontrolle der Einhaltung von Stoffgrenzwerten (z. B. für Blei, Cadmium, Quecksilber, Chrom, Brom und Phthalate) in den genannten Rechtsbereichen ist damit eine Aufgabe der SenMVKU, während die Kontrolle von Kennzeichnungspflichten grundsätzlich zu den Ordnungsaufgaben der Bezirksämter gehört. Die folgenden Schaubilder vom Deutschen Marktüberwachungsforum zeigen Marktüberwachungsbehörden, Gremien, Institutionen und die Zuständigkeiten in der Marktüberwachung jeweils im Geltungsbereich der Verordnung (EU) 2019/1020 in Deutschland. Abfallrechtliche Marktüberwachung – Gewerbetreibende Weitere Informationen Abfallrechtliche Marktüberwachung – Privathaushalte Weitere Informationen

Mixture risk assessment of nine reproductive toxic chemicals affecting male sperm quality in a representative sample of children and adolescents living in Germany – results from the German Environmental Survey (GerES V)

Reproductive health is declining globally, with growing evidence linking exposure to endocrine-disrupting chemicals during critical pregnancy stages to adverse male sexual development. This study assessed the cumulative risk of nine such chemicals—acrylamide, PCB 118, DEHP, DnBP, DiBP, BBzP, DiNP, DCHP, and DnPeP—and possible influencing factors such as age, socioeconomic status (SES), and region (former East vs. West Germany). We analyzed cross-sectional data from the German Environmental Survey for Children and Adolescents 2014–2017 (GerES V), including 1090 participants with complete urine and plasma samples. Using the Hazard Index (HI) method, which combines exposure levels with human biomonitoring guidance values, we found that 31% of participants had an HI above 1, indicating elevated risk from combined chemical exposure. Notably, 26% of these cases would have gone unnoticed in single-substance assessments. DnBP, DiBP, and acrylamide were the main contributors to overall risk. Stratified analyses revealed that younger children had higher HI levels than older ones. Children from lower SES backgrounds also showed higher risk compared to those from medium or high SES groups. Additionally, residing in former East Germany was associated with increased HI levels compared to former West Germany. These findings emphasize the importance of considering chemical mixtures in risk assessments and recognizing subgroup-specific vulnerabilities. Future assessments should expand the range of included chemicals and focus on high-risk groups—especially children, individuals with low SES, and residents of former East Germany—to better capture the scope of potential health impacts. © 2026 The Authors.

UV -Schutz durch Sonnencreme

UV -Schutz durch Sonnencreme Sonnencreme verzögert das Auftreten eines Sonnenbrandes. Sonnenschutzmittel können UV - Strahlung nicht komplett blockieren und ersetzen darum auf keinen Fall andere UV -Schutzmaßnahmen. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) empfiehlt einen hohen Lichtschutzfaktor (LSF) von mindestens 30. Aufenthalte in großen Höhen, auf Schnee, am Wasser und in sonnenreichen Regionen erfordern ein Sonnenschutzmittel mit einem sehr hohen Lichtschutzfaktor (50+). Trotz Sonnenschutzmitteln dringt noch ein Teil der UV-Strahlung in die Haut ein; sie schützen deshalb nicht komplett vor Schäden der Haut. Ultraviolette ( UV -) Strahlung kann unsere Haut nachhaltig schädigen. Darum wird dringend empfohlen, alle Sonnenschutzregeln zu beachten, d.h. in erster Linie starke UV - Strahlung zu meiden und sich beim Aufenthalt im Freien richtig zu kleiden. Die dann noch unbedeckte Haut sollte mit einer Sonnencreme geschützt werden. Wie schützen Sonnenschutzmittel vor der UV - Strahlung ? Sonnencremes und -lotionen enthalten lösliche (chemische, organische) und/ oder unlösliche (physikalische, mineralische) UV -Filter. Die löslichen Filter absorbieren UV - Strahlung und geben sie als energieärmere, langwelligere Wärmestrahlung wieder ab. Die unlöslichen Filter, zum Beispiel Titan- oder Zinkoxid, absorbieren, streuen und reflektieren UV - Strahlung . Sonnenschutzmittel können das Auftreten eines Sonnenbrandes verzögern. Es gibt außerdem wissenschaftliche Hinweise, dass Sonnenschutzmittel die vorzeitige Hautalterung und einige Formen von Hautkrebs verhindern könnten. Hierfür müssen Sonnenschutzprodukte sowohl gegen UV -B- als auch gegen UV -A- Strahlung schützen. Der Schutz vor UV -A- Strahlung ist extra gekennzeichnet. Was sagt der Lichtschutzfaktor aus? Der Lichtschutzfaktor (LSF) beschreibt den Schutz vor UV -B- Strahlung und wird weltweit nach der "Internationalen Methode zur Bestimmung des Lichtschutzfaktors" festgelegt. Er gibt an, wie viel länger man sich theoretisch mit einem Sonnenschutzmittel der Sonne aussetzen kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen, als dies ohne das Sonnenschutzmittel möglich wäre. Nehmen wir an, eine Person kann bei einem bestimmten UV -Index zehn Minuten in der Sonne bleiben, ohne dass sich ein Sonnenbrand bildet. Das ist für diese Person die so genannte Eigenschutzzeit, für die unter anderem der Hauttyp eine Rolle spielt. Benutzt diese Person ein Sonnenschutzmittel mit LSF 30, kann sie theoretisch bei demselben UV -Index 10 Minuten * 30 = 300 Minuten (fünf Stunden) draußen sein, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. Wer sich eincremt, fühlt sich sicher. Aber der Schein trügt. Selbst Sonnenschutzmittel mit sehr hohem Lichtschutzfaktor und ausgewiesenem UV -B- und UV -A-Schutz bieten keinen vollständigen Schutz. Daher sollte Sonnencreme niemals dazu genutzt werden, um den Aufenthalt in der Sonne beliebig auszudehnen. Die entsprechend dem Lichtschutzfaktor theoretische Schutzdauer sollte höchstens zu 60 Prozent ausgeschöpft werden. Soviel Sonnencreme ist nötig Quelle: Anna/stock.adobe.com Der Lichtschutzfaktor wird für die definierte Konzentration des Sonnenschutzmittels von 2 Milligramm (mg) pro Quadratzentimeter ( cm 2 ) bestimmt. Um den auf dem Sonnenschutzmittel ausgewiesenen Lichtschutzfaktor zu erreichen, müssen 2 Milligramm ( mg ) des Sonnenschutzmittels pro Quadratzentimeter ( cm 2 ) Haut aufgetragen werden. Das sind bei einem Erwachsenen vier gehäufte Esslöffel für den ganzen Körper. Wird zu wenig aufgetragen oder wird das Sonnenschutzmittel durch Abwaschen oder Abreiben verringert, reduziert das den Lichtschutzfaktor. Trägt man beispielsweise eine um die Hälfte verringerte Menge auf, kann das den Lichtschutzfaktor um zwei Drittel verringern. Sonnenbrände treten dann trotz Sonnenschutzmittel schnell auf. Um die Wirksamkeit des Sonnenschutzmittels zu erhalten, ist es wichtig, wiederholt nachzucremen. Dadurch erhält man aber nur die Wirksamkeit – die Dauer der Wirkung wird nicht verlängert. Sonnenschutzmittel-Check Die folgende Liste soll Ihnen helfen, das für Sie richtige Sonnenschutzmittel auszusuchen und es richtig anzuwenden: Das Sonnenschutzmittel hat einen ausreichend hohen Lichtschutzfaktor . Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) empfiehlt mindestens LSF 30 (hoher Schutz). Aufenthalte in großen Höhen, auf Schnee, am und im Wasser und in sonnenreichen Regionen erfordern ein Sonnenschutzmittel mit einem sehr hohen LSF (50+, sehr hoher Schutz). Für Kinder sowie UV -empfindliche Personen und Menschen mit Hauttyp I und II ist ebenfalls ein sehr hoher Schutz empfehlenswert. Das Sonnenschutzmittel schützt auch vor UV -A. Auf dem Produkt ist deutlich lesbar der Schutz vor UV -A- Strahlung ausgewiesen. Die Inhaltsstoffe sind gelistet. Bei der Wahl des Sonnenschutzmittels ist zu berücksichtigen, ob eine Überempfindlichkeit gegenüber Inhaltsstoffen der Sonnenschutzmittel besteht. Das Sonnenschutzmittel wird rechtzeitig aufgetragen. Trägt man die Sonnencreme 20 – 30 Minuten vor dem Aufenthalt in der Sonne auf, kann man sicher sein, dass der Schutz vollständig besteht. Das Sonnenschutzmittel wird in ausreichenden Mengen aufgetragen. Zumeist wird nicht genügend Sonnencreme verwendet. Macht man es richtig, sollte eine 200 ml-Flasche nach ca. fünfmaligem Eincremen des ganzen Körpers eines Erwachsenen leer sein. Das Sonnenschutzmittel wird regelmäßig nachgecremt. Mindestens alle zwei Stunden und vor allem nach dem Baden und dem Abtrocknen. Welche Auswirkungen können Sonnenschutzmittel auf Mensch und Umwelt haben? Sonnenschutzmittel werden vorrangig zum Schutz vor der gesundheitsschädlichen UV - Strahlung eingesetzt. In Fachkreisen wie in der Öffentlichkeit werden aber auch mögliche gesundheitliche Risiken und umweltschädliche Wirkungen einzelner Inhaltsstoffe von Sonnenschutzmittel für Mensch und Umwelt diskutiert. Das Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ) hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu möglichen gesundheitlichen Risiken von Sonnenschutzmitteln zusammengestellt - auch bezüglich Phtalate.. Danach sind nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Sonnenschutzmitteln, die in der Europäischen Union erhältlich sind, zu erwarten. In der EU dürfen nur Produkte mit bewerteten UV -Filtern verkauft werden, nachdem das wissenschaftliche Expertengremium der EU -Kommission "Scientific Committee on Consumer Safety" ( SCCS ) die sichere Verwendung als UV -Filter bestätigt hat. In Bezug auf mögliche umweltschädliche Wirkungen von Sonnenschutzmittel gibt es Hinweise, dass Substanzen in Sonnencremes für Wasserorganismen wie Korallen schädlich sein könnten. Auch wenn beispielweise die Ursache des Korallensterbens (Korallenbleiche, Algenbleiche) von Fachleuten hauptsächlich in der durch den Klimawandel verursachten Erwärmung der Ozeane gesehen wird, scheinen Schadstoffe, darunter auch Sonnencreme-Substanzen, dieses Problem zu verschärfen. Sonnenschutzmittel sind für den notwendigen UV -Schutz der Haut, insbesondere beim Baden, unverzichtbar, aber nicht die einzige Sonnenschutzmaßnahme. Mit dem Vermeiden hoher UV -Belastungen, indem man nicht lange in der Sonne bleibt, sich im Schatten aufhält und bei hohen UV -Intensitäten möglichst im Haus bleibt, und mit der richtigen Bekleidung, Kopfbedeckung und einer Sonnenbrille hat man bereits viel erreicht. Und der Eintrag von Sonnenschutzmittel-Substanzen in Gewässer kann vermindert werden, ohne den eigenen UV -Schutz zu verringern, indem geeignete UV -Schutz-Badekleidung getragen wird, die so viel Haut wie möglich bedeckt, Sonnenschutzmittel mit ausschließlich mineralischen UV -Filtern verwendet werden, Sonnenschutzmittel – auch wasserfeste – 20 bis 30 Minuten vor dem Baden aufgetragen werden, so dass sie sich optimal verteilen und einziehen können und so nicht gleich wieder abgewaschen werden. Stand: 04.08.2026

Vorhaben des GerES VI (2023-2024)

Als Vorhaben des GerES VI (Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit VI, GerES = German Environmental Survey) wurde der Hausstaub in einer Unterstichprobe der Teilnehmenden auf Weichmacher, Weichmacherersatzstoffe, Flammschutzmittel und synthetische Moschusduftstoffe analysiert. Im vorliegenden Bericht werden die Methode der Analytik sowie die Laborergebnisse vorgestellt.

Terpinen-Maleinsäure-Ester als Weichmacher für Kunststoffe

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