Der Bebauungsplan "Unterer Baumschulweg" wurde aufgestellt, um ersatzweise für ein Planfeststellungsverfahren als Rechtsgrundlage für den Ausbau der Kreisstraße K 97 für diesen Bereich zu dienen.
Der Bebauungsplan"Strahlenbach" diente ersatzweise zu einem Planfeststellungsverfahren als Rechtsgrundlage für den Ausbau der Ortsdurchfahrtstraße K 84.
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Planung umfasst den zweibahnigen und vierstreifigen Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren. Der Streckenabschnitt liegt im Norden des Zollernalbkreises auf dem Gebiet der Stadt Hechingen und im Süden des Landkreises Tübingen auf Flächen der Stadt Mössingen sowie der Gemeinden Bodelshausen, Ofterdingen und Nehren und hat eine Gesamtlänge von ca. 6,9 km. Der geplante Bauabschnitt beginnt nördlich der Anschlussstelle Bodelshausen und folgt zunächst auf einer Länge von rund 2,7 km der bestehenden B 27. Auf Höhe von Bad Sebastiansweiler verläuft die ausgebaute Bundesstraße künftig in Tieflage. Vor der Kreuzung des Tannbachtales schwenkt die Trasse von der bestehenden B 27 nach Südosten ab und quert in Dammlage das Tannbachtal und den Ernbach, die L 385 sowie die Steinlach jeweils mit größeren Brückenbauwerken. Nach der Überquerung der Steinlach folgt die Straßentrasse in etwa dem Verlauf der vorhan-denen 110 kV-Freileitung und umfährt in Tieflage den Endelberg und den Ofterdinger Berg in einem weiten Linksbogen auf der östlichen bzw. nordöstlichen Seite. Anschließend verläuft die Bundes-straße wieder in Dammlage und schwenkt nach der Überquerung des Ehrenbaches in die bestehende B 27 ein. Die neue Trasse der B 27 schließt am Bauende im Norden an den bereits fertiggestellten vierstreifigen Ausbau der B 27 in Richtung Tübingen an. Auf Höhe des Umspannwerks er-folgt der Übergang auf den bereits zweibahnig ausgebauten Abschnitt Richtung Tübingen. Die Anschlüsse an das bestehende Straßennetz erfolgen jeweils kreuzungsfrei mit Knotenpunkten an die K 6933 zwischen Bästenhardt und Bad Sebastiansweiler, an die L 385 zwischen Ofterdingen und Mössingen sowie an die L 384 zwischen Mössingen und Nehren. Für den schwach bzw. nicht motorisierten Verkehr stehen eigene Wege abseits der übergeordneten B 27 zur Verfügung. Weiter beinhaltet ist der Neubau einer unbewirtschafteten Rastanlage mit WC bei Bad Sebastiansweiler auf beiden Seiten und die Errichtung einer 50 m breiten Grünbrücke zur Querung des Hungergrabens sowie von Schallschutzwänden oder Wallschüttungen an verschiedenen Abschnitten der Trasse (insbesondere auf Höhe der Rastanlage, Bad Sebastiansweiler, Bästenhardt, Überquerung Tann-bach, Überquerung Steinlach, Dachtel). Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Insbesondere beein-trächtigt der Bau der B 27 neu das FFH-Gebiet „Albvorland bei Mössingen und Reutlingen“ sowie geschützte Magere Flachlandmähwiesen außerhalb dieses Schutzgebiets. Die Belange von Natur und Landschaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschafts-pflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minimie-rung und Kompensation erarbeitet. So sieht die Ausbaukonzeption vor, zur Berücksichtigung des national bedeutsamen Wildkorridors „Hechinger Stadtwald – Rammert“, die Querung des Hungergrabens südwestlich von Bad Sebasti-answeiler als Gewässer- und Wildtierdurchlass auszubilden sowie nordöstlich davon eine 50 m brei-te Grünbrücke über die B 27 neu zu bauen und entlang der Straße Sperr- und Leitzäune zu errich-ten, die auf die vorkommenden Tierarten abgestimmt sind. Weitere Maßnahmen sind die Baufeld-freimachung außerhalb der Brutzeit der betroffenen Brutvogelarten, der fachgerechte Wiedereinbau des (zwischengelagerten) Oberbodens und sorgfältige Rekultivierung der während der Bauphase vorübergehend beanspruchten Flächen sowie die Einrichtung einer ökologischen Baubegleitung. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wie z.B. die Habitatoptimierung sowie Schaffung von Ersatzhabitaten für wertgebende Arten der Grünlandbereiche, insbesondere die Wanstschrecke, die Aufwer-tung von Ackerflächen als Standort der Dicken Trespe sowie als Lebensraum der Feldlerche, die Biotopentwicklung im Scheffertal und die Entsiegelung und Rekultivierung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen sind im Trassenbereich sowie abseits der Trasse vorgesehen. Die B 27 neu, die Anschlussstellen sowie die Anbindungen nachgeordneter Straßen werden durch eine dem Landschaftscharakter entsprechende Begrünung und Bepflanzung der Straßennebenflächen in die Landschaft eingebunden. Bei den zu verlegenden Gewässerabschnitten erfolgen eine naturnahe Gestaltung des Bachbettes und eine standortgemäße Bepflanzung. Zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes werden in großem Umfang Grundstücke in den betroffenen Städten und Gemeinden dauerhaft oder vorrübergehend in Anspruch genommen, wobei die Inanspruchnahme auch in Form einer dinglichen Sicherung durch Grunddienstbarkeit erfolgen kann. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen.
Die Südhessische Abfall-Verwertungs GmbH (SAVAG GmbH), Auf der Hardt / An der B 42, 64572 Büttelborn, plant eine Erhöhung der Ablagerungskapazität auf der SAVAG Deponie durch Optimierung der Verfüllgeometrie. Die Deponie Büttelborn besteht aus den 2 Teilen „Riedwerke-Deponie“ (Deponiefelder 1 - 5) und „SAVAG-Deponie“ (Deponiefelder 6 – 10). Durch das Vorhaben soll die Gesamtlagerkapazität der SAVAG-Deponie erhöht werden, um ca. 200.000 m³ durch Grundrissoptimierung in den Deponiefeldern 9 und 10 sowie um ca. 400.000 m³ durch Anpassung der Endverfüllhöhe an die Riedwerke-Deponie in den Deponiefeldern 6 – 10. Das entspricht einer zusätzlichen Ablagerungsmasse von ca. 1,0 Millionen Tonnen. Die Änderungen werden nur im bereits planfestgestellten Deponiegelände, Planfeststellungsbeschluss vom 5. Juni 1989, durchgeführt, so dass für die Maßnahme keine Flächen außerhalb der bestehenden Planfeststellungsgrenze benötigt werden. An der planmäßigen Laufzeit der Deponie bis zum Ende des Jahres 2030 ändert sich nichts. Standort der Deponie: Gemarkung: Büttelborn Flur: 7 Flurstück: 213/8. Anschrift: Auf der Hardt/ An der B 42, 64572 Büttelborn Dieses Vorhaben bedarf gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) der Planfeststellung. Das Vorhaben ist gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Nr. 12.2.1 der Anlage 1 zum UVPG UVP-pflichtig. Aktenzeichen: IV/Da 42.2-100 g 08/1-2020
Der Bund und das Land Niedersachen haben sich über den zukünftigen Offenhaltungsbetrieb für das Bergwerk in Gorleben verständigt. In einer gemeinsamen Erklärung gaben sie am 29. Juli 2014 bekannt, dass das in Betrieb gehaltene Grubengebäude bis auf ein Minimum reduziert wird, der bisherige Erkundungsbereich 1 außer Betrieb genommen wird und die obertägigen Sicherungsanlagen weitgehend zurückgebaut werden. Zur konkreten Ausgestaltung des Offenhaltungsbetriebes wird das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) einen neuen Hauptbetriebsplan bis spätestens 30. September 2014 bei der zuständigen Bergbehörde des Landes Niedersachsen zur Zulassung einreichen. Der Besucherverkehr wird mit dem neuen Hauptbetriebsplan eingestellt. Das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren ist mit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes hinfällig geworden und wird vom Bundesumweltministerium und vom Land Niedersachsen für erledigt erklärt. Mit den neuen Maßnahmen wird dem Standortauswahlgesetz Rechnung getragen, das im Juli 2013 beschlossen worden war.
In drei Planspielen wurde die Praxiseignung von Arbeitsentwürfen des BMUB zur Umsetzung der UVP -Änderungsrichtlinie 2014/52/EU im UVPG sowie weiteren nicht durch die Richtlinie veranlassten Verbesserungen des Gesetzes erprobt und etwaige Optimierungsvorschläge entwickelt. Die Planspiele bildeten die wichtigsten Stufen der UVP in Zulassungs- und Planfeststellungsverfahren ab: den Screening-Prozess und das eigentliche UVP-Verfahren. Inhaltlich wurden vor allem die Regelungsvorschläge des BMUB zum neu aufgenommenen Schutzgut "Fläche", den Umweltfolgen infolge der Anfälligkeit von Vorhaben durch den Klimawandel , zur Kumulierung von Vorhaben, zur Alternativenprüfung und zur Überwachung erprobt. Bei den durch die UVP-Änderungsrichtlinie umfangreich neu formulierten Anforderungen zum Inhalt des UVP-Berichts standen die Konsistenz und Verständlichkeit der Regelungsentwürfe zum UVPG im Vordergrund. Im Rahmen des Vorhabens wurde weiterhin ein Fachaufsatz zur Eignung unterschiedlicher Planspielansätze für die Gesetzesfolgenabschätzung erstellt, der im Frühjahr 2018 in der Fachzeitschrift „UVP-report“erscheinen soll. Veröffentlicht in Texte | 13/2018.
ID: 658 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 11 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Vorhabenträger 50Hertz plant eine Freileitung zur Übertragung von 380 Kilovolt (kV). Die Leitung soll über eine Länge von rund 32 Kilometern die Umspannwerke Bertikow in Brandenburg und Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern verbinden. Auf der geplanten Strecke ist bereits eine Hochspannungsleitung mit 220 kV aus den 1950er-Jahren vorhanden. Diese soll nach Inbetriebnahme der leistungsfähigeren 380-kV-Leitung zurückgebaut werden. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben11 . Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 30.03.2019 Datum der Entscheidung: 15.10.2021 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gem. § 18 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Zuständige Organisationseinheit: Abteilung 8 50Hertz Transmission GmbH Heidestraße 2 10557 Berlin Deutschland Homepage: https://www.50hertz.com/de/Netz/Netzentwicklung/ProjekteanLand/380-kV-Freileitu… Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Weitere Ortshinweise Die Auslegung der Unterlagen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet in der Zeit vom 26.10.2020 bis ein schließlich 25.11.2020 gemäß § 3 Abs. 1 Planungssi cherstellungsgesetz (PlanSiG). Die Unterlagen sowie weitere Informationen zum Vorhaben finden Sie ab dem 26.10.2020 im Internet unter www.netzausbau.de/beteiligung11 . Eröffnungsdatum der Auslegung 26.10.2020 Enddatum der Auslegung 25.11.2020 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 28.12.2020 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 26.10.2020 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.netzausbau.de/vorhaben11 Erörterungstermin Im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Bertikow - Pasewalk hat die Bundesnetzagentur ein Anhörungsverfahren durchgeführt. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert die Bundesnetzagentur nun mit dem Vorhabenträger 50Hertz, den Trägern öffentlicher Belange und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Nach § 22 Absatz 6 in Verbindung mit § 10 NABEG ist zu diesem Zweck ein Erörterungstermin vorgesehen. Aufgrund der Corona-Pandemie führt die Bundesnetzagentur diesen als Online-Konsultation gemäß des § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch. Im Zeitraum vom 14. Juni bis zum 13. Juli 2021 besteht Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu äußern. Die Teilnahmeberechtigten werden von der Bundesnetzagentur angeschrieben und über die weiteren Details informiert. Der Vorhabenträger 50Hertz hat zur Vorbereitung der Online-Konsultation zunächst die vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen erwidert. Die Bundesnetzagentur hat daraufhin sowohl die Argumente als auch die Erwiderungen gesichtet und in einer Synopse zusammengefasst. https://www.netzausbau.de/SharedDocs/Termine/Fristen/210614_PlanSiG11-et.html Entscheidung über Zulassung Die Bundesnetzagentur hat am 15. Oktober 2021 die vom Vorhabenträger 50Hertz beantragte Trasse planfestgestellt. Der Vorhabenträger kann nun mit der Errichtung des Vorhabens beginnen. Weitere Informationen können Sie der angehängten Bekanntmachung entnehmen. Bekanntmachung_PF-Beschluss.pdf Planfeststellungsbeschluss.pdf
ID: 453 Ergänzungstitel des Vorhabens: Ersatzneubau der Schleuse Wedtlenstedt am Stichkanal Salzgitter (SKS) von SKS-km 3,666 bis SKS-km 5,256 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Planfeststellung wird für den Neubau der Westkammer der Schleuse Wedtlenstedt einschließlich der Vorhäfen am Stichkanal Salzgitter (SKS) zwischen SKS-km 3,666 und SKS-km 5,256 durchgeführt. Zur Anbindung der Schleuse wird in den Vorhäfen eine Aufweitung des Kanalquerschnitts auf der Westseite des Stichkanals hergestellt. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 12.06.2018 Datum der Entscheidung: 25.05.2020 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 14 ff. WaStrG in Verbindung mit §§ 72 ff. VwVfG UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Hannover Am Waterlooplatz 5 30169 Hannover Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Telefonnummer: 0511-9115-3346 E-Mailadresse der Kontaktperson: angelika.kuttig@wsv.bund.de Zuständige Organisationseinheit: Abteilung Recht - Planfeststellung / Wasserwegerecht Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Standort Hannover - Am Waterlooplatz 5 30169 Hannover und/oder Gemeinde Vechelde Hildesheimer Straße 85 38159 Vechelde Neubauamt für den Ausbau des Mittellandkanals in Hannover Nikolaistraße 14/16 30159 Hannover Deutschland Homepage: http://www.nba-hannover.wsv.de Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung beim Neubauamt Hannover Kontaktdaten des Auslegungsortes Neubauamt für den Ausbau des Mittellandkanals in Hannover Nikolaistraße 14/16 30159 Hannover Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 0511-9115-5520 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: jaqueline.ohlhof@wsv.bund.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes montags bis donnerstags 08.30 Uhr bis 15.00 Uhr freitags 08.30 Uhr bis 13 Uhr oder nach telefonischer Rücksprache Eröffnungsdatum der Auslegung 18.09.2018 Enddatum der Auslegung 17.10.2018 Auslegung bei der Gemeinde Vechelde Kontaktdaten des Auslegungsortes Gemeinde Vechelde Hildesheimer Straße 85 38159 Vechelde Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes montags bis mittwochs 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr donnerstags 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 18.09.2018 Enddatum der Auslegung 17.10.2018 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.11.2018 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 18.09.2018 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/400_Ersat…
ID: 2048 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Amphibienschutzzaun wurde entlang der Baustraße Süd angelegt. Dieser wurde errichtet, um das Baufeld gegenüber Laichgewässern und ihrem Umfeld abzugrenzen. Die Schutzmaßnahme wurde zum 01.03.2018 umgesetzt und der Amphibienschutzzaun seitdem funktionstüchtig gehalten. Aufgrund der langen Bauzeit wäre es nunmehr erforderlich den Schutzzaun insgesamt zu erneuern. Zielsetzung der Schutzmaßnahme war, die Tötung des Moorfrosches und des Kammmolches in ihren Lebensräumen während der Bauzeit zu vermeiden. In den Jahren 2019 – 2022 ist keine dieser Tierarten entlang des Amphibienschutzzaunes mehr beobachtet worden. Begehungen im Juni 2022 haben zudem ergeben, dass die Gewässer zwar teilweise noch wasserführend sind, jedoch mangels regelmäßiger Pflege zusehends verlanden und stark beschattet sind und somit kein Laichhabitat mehr darstellen. Darüber hinaus wird der angrenzende Weg, der zu Beginn der Baumaßnahme temporär als Baustraße genutzt wurde, mittlerweile nicht mehr von Baufahrzeugen befahren. Seit Ende 2018 wird der gesamte Baustraßenverkehr weiter westlich befahren. Hiervon liegen die Gewässer in etwa 150m Entfernung, wobei sich dazwischen eine steile Böschung befindet. Da die Gewässer im Wald liegen und der Lebensraum der Amphibien oder Reptilien direkt angrenzt, ist nicht zu befürchten, dass Wanderungsbewegungen in Richtung Baustelle erfolgen. Die Durchführung der Schutzmaßnahme ist nicht mehr erforderlich. Ort des Vorhabens: 24107 Kiel Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 14 WaStrG Abschlussdatum: 09.09.2022 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Kiel Kiellinie 247 24106 Kiel Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal (WNA NOK) Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal (WNA NOK) - Standort Kiel Schleuseninsel 15 24159 Kiel Deutschland Homepage: www.wna-nord-ostsee-kanal.wsv.de Dokument Dokument Bekanntmachung gemäß § 5 Abs.2 UVPG.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.kuestendaten.de
ID: 4499 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern planen den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Für den Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf (Donau-km 2321,7 bis 2282,5) hat Träger der Vorhaben die Durchführung eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Würzburg beantragt. Die Vorhaben wurden mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2019 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist zwischenzeitlich in Bestandskraft erwachsen. Die Verbesserung des Hochwasserschutzes im Polder Parkstetten/Reibersdorf ist Bestandteil des o.g. Planfeststellungsbeschlusses vom 20.12.2019 für den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Deggendorf. Ziel der Hochwasserschutzmaßnahmen ist die Herstellung eines einheitlichen Schutzgrades von HQ100. Hierfür wird u.a. das Schöpfwerk Alte Kinsach neu errichtet. Das Schöpfwerk liegt an der Alten Kinsach, etwa 230 m von der Donau entfernt bei Donau-km ca. 2313,45 links der Donau. Ort des Vorhabens: Gemeinde Parkstetten, Gemeinde Bogen Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 19 Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 Abs. 1, 2. Alt. BayWG Abschlussdatum: 25.09.2024 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Würzburg Wörthstraße 19 97082 Würzburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Freistaat Bayern vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH Blutenburgstraße 20 80636 München Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung vom 25.09.2024 Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Donau…
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