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Antrag auf Planfeststellungsverfahren der Firma Sanders Tiefbau GmbH & Co. KG zur Errichtung und Betrieb einer DK 0-Deponie in Schwalmtal Lüttelforst

Die Sanders Tiefbau GmbH & Co. KG, Vogelsrather Weg 11, 41366 Schwalmtal hat beim Kreis Viersen gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) die Errichtung und den Betrieb einer Abfalldeponie der Deponieklasse 0 Schwalmtal Lüttelforst im Bereich der bestehenden Abgrabung „Papelter Hof“ beantragt. Auf einer Fläche von ca. 16,35 ha soll abschnittsweise die Ablagerung von Inertabfällen mit einer jährlichen Füllmenge von etwa 50.000 m³ erfolgen, sodass die Ablagerung voraussichtlich nach rund 26 Jahren abgeschlossen sein wird. Das gesamte Ablagerungsvolumen beträgt ca. 1,3 Mio. m³. Die Herrichtung erfolgt im Rahmen einer anschließenden Rekultivierung.

K 109 Für den Ausbau der K 109 zwischen Friedewald und Derschen von Bau - Km ca. 0+44 bis Bau - Km ca. 1+471 in den Gemarkungen Friedewald, Derschen und Stein-Neukirch

Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der K 109 zwischen Friedewald und Derschen von Bau-km ca. 0+44 bis Bau-km ca. 1+471 in den Gemarkungen Friedewald, Derschen und Stein-Neukirch Die Planung sieht den Ausbau der Kreisstraße Nr. 109 (K 109) auf einer Länge von ca. 1.400 m zwischen den Ortsgemeinden Friedewald und Derschen vor. Der Streckenabschnitt befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Die unzureichende Querschnittsbreite und der schadhafte Fahrbahnoberbau stellen im Bauabschnitt ein Sicherheitsdefizit dar. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist mit der Ausbauplanung nunmehr vorgesehen, die K 109 mit einer Fahrbahnbreite zwischen 5,50 m und 6,0 m herzustellen und die Aufweitungen in den Kurvenbereichen nach dem aktuellen Regelwerk zu gestalten Für das Ausbauvorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 4 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG). Nach dem Ergebnis einer UVP-Vorprüfung des Einzelfalles, welche auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Planunterlagen unter Berücksichtigung der Merkmale des Vorhabens, seinem Standort sowie seinen möglichen Umweltauswirkungen durchgeführt wurde, sind nach überschlägiger Prüfung der Anhörungsbehörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten, die bei der Entscheidung über seine Zulässigkeit zu berücksichtigen wären. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist daher nicht erforderlich. Die Planunterlagen sind ab dem 29.09.2025 auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ zugänglich gemacht.

Planfeststellung Neubau Elbbrücke Darchau/Neu Darchau

Der Landkreis Lüneburg, Betrieb Straßenbau- und Unterhaltung (nachfolgend: Vorhabenträger), hat am 30.04.2024 für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei dem Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Neubau einer Straßenbrücke über die Elbe bei Darchau (Gemeinde Amt Neuhaus, Landkreis Lüneburg) und Neu Darchau (Samtgemeinde Elbtalaue, Landkreis Lüchow-Dannenberg) mit einem begleitenden Fuß- und Radweg. Gegenstand des Vorhabens ist zudem eine an das Brückenbauwerk anschließende nördliche Ortsumfahrung von Neu Darchau, die in Katemin an die L 231 anschließt. Bei der geplanten festen Elbbrücke handelt es sich um eine große freitragende Stabbogenbrücke über den Schifffahrtsweg mit anschließenden Vorlandbrücken. Die Gesamtlänge der Brücke umfasst rund 1.100 m. Zum Maßnahmenumfang gehören weiterhin die erforderlichen Anbindungen an die innerörtlichen Straßen L 231 und K 61 sowie die dort erforderlichen Umbaumaßnahmen für die verkehrstechnischen Anschlüsse. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Katemin, Popelau und Darchau beansprucht. Der Vorhabenträger hat einen UVP-Bericht sowie sonstige das Vorhaben betreffende entscheidungserhebliche Unterlagen vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind und öffentlich zugänglich gemacht werden: · Erläuterungsbericht (U 1.0) · Übersichtskarte (U 2.0) · Übersichtslageplan (U 3.0) · Lagepläne (U 5.0) · Höhenplan (U 6.0) · Lagepläne der Entwässerungsmaßnahmen (U 8.0) · Landschaftspflegerische Maßnahmen (U 9.0-9.5) · Grunderwerb (U 10.0-10.2) · Regelungsverzeichnis (U 11.0) · Kostenermittlung (U 13.0) · Straßenquerschnitt (U 14.0-14.2) · Bauwerksskizzen (U 15.0-15.4) · Sonstige Pläne (U 16.0-16.6) · Immissionstechnische Untersuchungen (U 17.0-17.3) einschließlich Luftschadstoffgutachten (U 17.1), Schalltechnische Untersuchungen (U 17.2), Stellungnahme zu den baubedingten Lärmimmissionen (U 17.2.1), Treibhausgasbilanz (U 17.3), · Wassertechnische Untersuchung (18.0) · Umweltfachliche Untersuchungen (19.0 bis 19.5) einschließlich Landschaftspflegerischer Begleitplan (U 19.1), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (U 19.2), FFH-Verträglichkeitsprüfung (U 19.3), FFH-Ausnahmeprüfung (U 19.4), UVP-Bericht (19.5), · Baugrunduntersuchung (U 20), · Sonstige Gutachten (U 21) einschließlich hydraulische Gutachten inkl. Eis (U 21a), Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (U 21b), Fachbeitrag Klimaschutz (U 21c), Gutachten Regionalwirtschaftliche Effekte (U 21d), Verkehrsuntersuchung (U 21e), Floristische und faunistische Kartierungen (U 21f), Visualisierung zur Unterstützung der Landschaftsbildanalyse (U 21g), · Verkehrsqualität (U 22), · Verkehrssicherheitsaudit (U 23) Die vorliegende FFH-Verträglichkeitsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zulassung des Projekts nur im Rahmen eines FFH-Ausnahmeverfahrens gemäß § 34 Abs. 3, Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) möglich ist (U 19.3 und 19.4), da das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets DE 2528-331 „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ (landesinterne Nr. 74) in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Hinsichtlich des EU-Vogelschutzgebiet V37 „Niedersächsische Mittelelbe“ ergibt sich, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung von Schadensbegrenzungsmaßnahmen mit den Erhaltungszielen des EU-Vogelschutzgebiets V37 verträglich ist. Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid. Allgemeine Einsichtnahmen 1. Der Plan für das o.g. Bauvorhaben wird in der Zeit vom 27.08.2024 bis 26.09.2024 zur allgemeinen Einsichtnahme während der ortsüblichen Öffnungszeiten an folgenden Standorten ausgelegt: Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg Stadt Bleckede, Lüneburger Str. 2 A, 21354 Bleckede Gemeinde Amt Neuhaus, Am Markt 4, 19273 Neuhaus Samtgemeinde Dahlenburg, Am Markt 17, 21368 Dahlenburg Landkreis Lüchow-Dannenberg, Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow (Wendland) Samtgemeinde Elbtalaue, Rosmarienstraße 3, 29451 Dannenberg (Elbe) Gemeinde Neu Darchau, Hauptstraße 15, 29490 Neu Darchau Stadt Lübtheen, Amtsstraße 3, 19249 Lübtheen und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Ihnen wird unter Hinweis auf § 73 Abs. 4 VwVfG Gelegenheit gegeben bis zum 07.11.2024 zu dem Plan Stellung zu nehmen oder, soweit Ihre Belange berührt werden, Einwand zu erheben. Die Planunterlagen können unter https://entera9.de/224_darchau eingesehen, heruntergeladen sowie Stellungnahmen bis zum 07.11.2024 dort abgegeben werden. Um eine Stellungnahme über den genannten Link zu verfassen, ist eine kurze Registrierung notwendig. Darüber hinaus können Ihre Stellungnahmen und Einwende per E-Mail an: planfeststellung_elbbruecke_darchau_neu_darchau@landkreis-lueneburg.de oder per Post an den Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg zugeschickt werden.

Fortführung und Erweiterung des Tagebaubetriebes „Baggersee Leiberstung“, Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG, Gemarkung Leiberstung, Gemeinde Sinzheim, Landkreis Rastatt

Die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG betreibt auf der Gemarkung Leiberstung in der Gemeinde Sinzheim auf der Grundlage bergrechtlicher Zulassungen den Tagebaubetrieb „Baggersee Leiberstung“ zur Gewinnung von Quarzsand und Quarzkies im Nassabbauverfahren. Mit Schreiben vom 22.12.2022 beantragt die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG die Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für die Fortführung des bestehenden Tagebaubetriebes „Baggersee Leiberstung“ und für die Erweiterung der Abbauflächen um 9,1 ha gegen Südwesten sowie für die zusätzliche Vertiefung des nordwestlichen Teils des bestehenden Baggersees. Der Antrag auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans schließt folgende Anträge mit ein: a) Antrag auf Genehmigung zum Bau einer Werksstraße gemäß § 57a Bundesberggesetz. b) Antrag auf Genehmigung zur Verlegung des Schmutzwasserkanals, der Telekomleitung, Frischwasserleitung, Datennetzleitung sowie zum Neubau eines Pumpwerks für den verlegten Schmutzwasserkanal gemäß § 49 Landesbauordnung. c) Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für den Ausbau des Baggersees und für die Verlegung des Bannwaldgrabens gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz. d) Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für betriebliche Zwecke gemäß § 12 Wasserhaushaltsgesetz. e) Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung nach § 15 Bundnaturschutzgesetz i. V. m. § 17 Abs. 1 Bundnaturschutzgesetz. f) Antrag auf Ausnahme nach § 30 Abs. 3 Bundnaturschutzgesetz von den Verboten des § 30 Abs. 2 Bundnaturschutzgesetz für gesetzlich geschützte Biotope. g) Antrag auf Genehmigung für die dauerhafte Waldumwandlung von ca. 5.708 m² Wald gemäß § 9 Landeswaldgesetz. Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Des Weiteren besteht für das Vorhaben nach § 6 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und § 57c BBergG i. V. m. § 1 Ziff. 1 b) aa) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung berg-baulicher Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Planfeststellungsbehörde. Es liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor: Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Bodenbewertung und Bodenschutzkonzept, Schalltechnische Untersuchung, Artenschutzrechtliche Verträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan und Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, Natura 2000-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Limnologisches Gutachten, Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht Für dieses Planfeststellungsverfahren erfolgte bereits im Jahr 2023 eine Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Bekanntmachung des Vorhabens und Auslegung des Antrages. Im Wege des Zulassungsverfahrens wurde die Änderung des Vorhabens notwendig. Die Änderung besteht darin, dass die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG von der zusätzlichen Vertiefung des nordwestlichen Teils des Baggersees absieht und dies nun nicht mehr Gegenstand des Antrages ist. Weiter umfasst die Planänderung einen Betrieb der Tagebaustätte von 20 Jahren anstatt der vorgesehenen 15 Jahre. Mit Schreiben von 31.07.2025 legt die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG den geänderten Antrag einschließlich der überarbeiteten Planunterlagen vor.

Verkehrsplanung

Bild: Ralf Rühmeier Fußverkehr Berlin unterstreicht die Bedeutung des Fußverkehrs mit einem eigenen Abschnitt im Mobilitätsgesetz und schafft mit einer Vielzahl von Maßnahmen attraktivere Bedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Radverkehr Mehr Radverkehr in der Stadt bedeutet mehr Lebensqualität für Berlin: Daher fördert der Senat die Entwicklung des klimafreundlichen und stadtverträglichen Radverkehrs mit zahlreichen Maßnahmen. Weitere Informationen Bild: BVG, Lang Öffentlicher Personennahverkehr Täglich nutzen Millionen Menschen die Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Er ist die zentrale Säule der städtischen Mobilität. Weitere Informationen Bild: Genow Straßen- und Kfz-Verkehr In Berlin sind rund 1,4 Millionen Fahrzeuge angemeldet. Viele davon sind Tag für Tag in der Hauptstadt unterwegs. Wir schaffen die Rahmenbedingungen dafür, dass der Berliner Autoverkehr möglichst flüssig und sicher läuft. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Elektromobilität Elektromobilität wird in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen. Bereits heute werden hierfür wichtige Weichen gestellt. Dazu gehört die Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen mit einem leistungs­fähigen Ladeinfrastrukturnetz. Weitere Informationen Bild: BVG / Andreas Süß Geteilte Mobilität Ob Lastenräder, Mopeds, E-Autos oder Roller: In Berlin gibt es inzwischen ein riesiges Angebot an Mietfahrzeugen, die sich bequem per App orten, buchen, entsperren und bezahlen lassen. Eine optimale Ausgestaltung von Sharing-Angeboten in Vernetzung mit dem ÖPNV macht es noch einfacher, flexibel ohne eigenen Pkw in Berlin unterwegs zu sein. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Wirtschaftsverkehr In Berlin und allen deutschen Städten leistet der Wirtschaftsverkehr als Summe von Güterverkehr und Personenwirtschaftsverkehr einen maßgeblichen und unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Stadt und der Region. Weitere Informationen Bild: Deutsche Bahn AG / Max Lautenschläger Eisenbahnverkehr Berlin hat eine lange Tradition als Eisenbahnknotenpunkt. Es ist das verkehrspolitische Ziel der Senatsverwaltung, den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene weiter auszubauen. Weitere Informationen Bild: Thomas Trutschel/Photothek /Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Luftfahrt Die Luftfahrt bildet ein breites Themenfeld ab. Die nachfolgenden Seiten geben einen Überblick rund um die Luftfahrtverwaltung in Berlin mit Informationen u.a. zu Flugplätzen, unbemannter Luftfahrt, Luftfahrthindernissen, Luftraumnutzung, Fluglärm und Nachhaltigkeit. Weitere Informationen Bild: djama / fotolia.com Planfeststellungen Das Planfeststellungsverfahren umfasst das Anhörungsverfahren, das von der Anhörungsbehörde durchgeführt wird, sowie die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses, der von der Planfeststellungsbehörde verfasst wird. Weitere Informationen Vorgaben zur Planung Die zuständigen Stellen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt stellen hier Rundschreiben, Regelpläne, Einführungserlasse u.a. in aktueller Version als Dokument oder Link zur Verfügung. Weitere Informationen

Strahlenbach

Der Bebauungsplan"Strahlenbach" diente ersatzweise zu einem Planfeststellungsverfahren als Rechtsgrundlage für den Ausbau der Ortsdurchfahrtstraße K 84.

Unterer Baumschulweg

Der Bebauungsplan "Unterer Baumschulweg" wurde aufgestellt, um ersatzweise für ein Planfeststellungsverfahren als Rechtsgrundlage für den Ausbau der Kreisstraße K 97 für diesen Bereich zu dienen.

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung in den Landkreisen Cloppenburg, Oldenburg, Osnabrück und Vechta der Open Grid Europe GmbH

Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung Nr. 458 von Wardenburg nach Drohne (WAD) zum Transport von Erdgas (CH4) und hat die Zulassung des niedersächsischen Teils dieses Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die WAD soll ihren Startpunkt an der Station Wardenburg haben und bis zur bestehenden Station Drohne in Nordrhein-Westfalen überwiegend parallel zur Gasversorgungsleitung Nr. 58 verlaufen. Für den Abschnitt in Nordrhein-Westfalen wird ein gesondertes Planfeststellungsverfahren durch die Bezirksregierung Detmold geführt. Die WAD wird eine Nennweite von DN 1000 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1.000 mm) und kann mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Die Leitungsstränge werden überwiegend in offener Bauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) errichtet. Die Erdgasleitung wird eine Länge von ca. 90 km haben. Von der Maßnahme sind in Niedersachsen Gebiete im Bereich der Gemeinde Bakum, der Gemeinde Bohmte, der Gemeinde Cappeln, der Gemeinde Emstek, der Gemeinde Garrel, der Gemeinde Steinfeld, der Gemeinde Stemwede, der Gemeinde Wardenburg, der Stadt Cloppenburg, der Stadt Damme, der Stadt Lohne und der Stadt Vechta betroffen. Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Unterlagen zum speziellen Artenschutz, Natura 2000-Verträglichkeitsvoruntersuchungen sowie Fachgutachten zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, zum Bodenschutz, zur Archäologie und zum Klimaschutz.

Energiespeicher Riedl

Die Donaukraftwerk Jochenstein AG hat mit Datum vom 04.09.2012 für das Vorhaben Energiespeicher Riedl die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 68 WHG (i.V.m. Art. 72 ff BayVwVfG) beantragt. Dieser war bereits Gegenstand einer öffentlichen Auslegung im Jahr 2016, in deren Zusammenhang bereits Stellungnahmen abgegeben werden konnten und abgegeben wurden. Mit Datum vom 20.06.2022 wurden überarbeitete Planunterlagen vorgelegt. Die Ergänzungen/Änderungen sind mit blauer Farbe gekennzeichnet. Im Wesentlichen lassen sich die seit 2016 vorgenommenen Änderungen und Aktualisierungen wie folgt beschreiben: Das Vorhaben, insbesondere die baulichen Anlagen, die Anlagentechnik, das Betriebskonzept und die anlagebedingten dauerhaften Flächeninanspruchnahmen, ist gegenüber dem Planungsstand zur öffentlichen Auslegung 2016 unverändert. Die Antragsunterlagen zum Vorhaben wurden jedoch in den vergangenen Jahren wegen Nachforderungen der Fachbehörden, zur Aktualisierung der Datengrundlagen und wegen Änderungen der rechtlichen bzw. fachlichen Anforderungen aktualisiert. Diese ergänzenden Planunterlagen umfassen insbesondere neue immissionsschutzfachliche Prognosen, aber auch sonstige Aktualisierungen. Die Struktur der Antragsunterlagen wurde gegenüber der Fassung der öffentlichen Auslegung im Jahr 2016 grundsätzlich beibehalten und nur im Einzelfall angepasst oder ergänzt. Eine Übersicht über entfallene, neue oder aktualisierte Antragsunterlagen gibt das in den Antragsunterlagen enthaltene Dokumentenverzeichnis. Neue oder aktualisierte Antragsunterlagen der Papierfassung sind zusätzlich am Ordnerrücken und am jeweiligen Registerblatt blau markiert. Die nunmehr veröffentlichten und ausgelegten geänderten Unterlagen enthalten insbesondere die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß UVPG. Darunter sind insbesondere folgende aktualisierte bzw. neu erstellte Gutachten: - Immissionsschutzfachliche Prognosen - UVP-Bericht - Artenschutzrechtliche Fachgutachten - FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen (FFH-VU) - Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP). Hinweis: Es werden auch die nicht geänderten Unterlagen ausgelegt. Gegenstand der ergänzenden Öffentlichkeitsbeteiligung sind jedoch nur die geänderten Antragsunterlagen. Die bisher im Verfahren abgegebenen entscheidungserheblichen fachbehördlichen Stellungnahmen werden mit den Planunterlagen ausgelegt, § 19 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 Nr. 2 UVPG. Zu der geänderten Planung werden die Fachstellen erneut beteiligt. Da es sich um wesentlich geänderte und ergänzte Antragsunterlagen handelt, erfolgt eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Öffentlichkeit wird hiermit unterrichtet, dass die Planunterlagen einen UVP-Bericht enthalten, § 19 Abs. 1 Nr. 5 UVPG. Das Vorhaben wird auf Antrag der Trägerin des Vorhabens nach § 5 Abs.1 Nr. 1 / § 7 Abs. 3 / § 9 Abs. 4 UVPG einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Trägerin des Vorhabens hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 UVPG beantragt. Die Anhörungs-/Planfeststellungsbehörde hat das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet, da das Vorhaben nach ihrer Einschätzung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 UVPG besteht unter diesen Vo-raussetzungen die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ohne vorherige Durchführung einer Vorprüfung. Eine grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in der Republik Österreich nach den §§ 55 f UVPG wird durchgeführt. Gegenstand des Vorhabens 1. Die Donaukraftwerk Jochenstein AG plant die Errichtung und den Betrieb eines Pumpspeicherkraftwerkes im Landkreis Passau, Markt Untergriesbach nahe des bestehenden Wasserkraftwerkes Jochenstein zwischen den Ortsteilen Gottsdorf, Riedl und Jochenstein zur Speicherung von Wasser aus der Donau zur Erzeugung elektrischer Energie (Energiespeicher Riedl). Für die beantragte Maßnahme wird ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren nach §§ 68, 70 WHG, Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 73ff BayVwVfG durchgeführt. Nach § 70 WHG i.V.m. Art. 69 BayWG gelten zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens Art. 72 bis 78 BayVwVfG. Da hier auch die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, muss das Verfahren den Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechen. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen:  Speichersee (Oberbecken) in der „Riedler Mulde“ nordwestlich des Ortsteiles Riedl und südwestlich des Ortsteiles Gottsdorf - Verlegung des Aubaches - Auflassung Fischteiche auf der Fl.Nr. 1233 der Gemarkung Gottsdorf - teilweiser Neuerrichtung der Gemeindeverbindungsstraße Gottsdorf – Riedl - teilweiser Neuerrichtung bzw. bauzeitlicher Verlegung der Gemeindeverbindungsstraße Riedlerhof – Riedl - Errichtung von Parkplätzen und Zufahrten  Hochdruckseitige Triebwasserführung bestehend aus - Ein- und Auslaufbauwerk Speichersee rechtsufrig auf dem Trenndamm zwischen Doppelschleuse und Kraftwerksblock im Stauraum Jochenstein - Schrägschacht und Schrägstollen als Verbindung der Kraftstation mit dem Speichersee nebst Verschluss- und Zugangseinrichtungen - Verteilrohrleitungen  Kraftstation (Schachtkraftwerk) auf dem Werksgelände der Donaukraftwerk Jochenstein AG bestehend aus - Maschinenschacht - Krafthausgebäude - Kabelkanal und Energieableitung - Errichtung von Parkplätzen und Zufahrten - Errichtung und Betrieb einer Elektroumspannanlage (Anhang 1 Nr. 1.8 der 4. BImSchV) am Krafthaus  Niederdruckseitige Triebwasserführung bestehend aus - Verteilrohrleitungen - Niederdruckstollen - Ein- und Auslaufbauwerk Donau  Brücke über die Schleusenunterhäupter des Wasserkraftwerkes Jochenstein  Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen  Vorübergehende Einrichtungen zur Baustromversorgung und Bauabwicklung, verschiedene bauzeitliche Maßnahmen. Wegen der geplanten Gewässerbenutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 WHG) der Donau für einen Turbinen- /Pumpbetrieb mit einer Leistung von 300 MW, die nach § 8 WHG der wasserrechtlichen Gestattung bedarf, soll eine hydraulische Verbindung zwischen der Donau und dem Speichersee über einen unterirdischen Triebwasserweg her-gestellt werden. Der Speichersee mit einer Fläche von 24 ha und einem Speicherinhalt von 4,85 Mio. m3 und die Donau sollen durch Stollen zu einer Kraftstation als Schachtbauwerk im Talbodenbereich des Ortsteiles Jochenstein verbunden werden, in der je zwei Pumpen und Turbinen aufgestellt sind. Das Wasser für das Vorhaben soll der Donau aus dem Stauraum Jochenstein am rechten Ufer des Trenndamms des bestehenden Wasserkraftwerkes Jochenstein über ein Ein-/Auslaufbauwerk entnommen (bis zu einem maximalen Volumenstrom von 85 m3/s, § 9 Abs. 1 Nr. 1 WHG) bzw. zurückge-geben werden (bis zu einem maximalen Volumenstrom von 114 m3/s, § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG). Die erzeugte elektrische Energie wird in einem unterirdischen Kabelkanal in die bestehende Schaltanlage des Wasserkraftwerkes Jochenstein eingespeist. Des Weiteren sind aus Anlass der Durchführung des Vorhabens zur Planfeststellung beantragt:  Errichtung Weiher „Mühlberg“ (mit einer Oberfläche von ca. 5.900 m2) nördlich des Speichersees auf den Flurnummern 1213, 1230, 1244, 1214 der Gemarkung Gottsdorf  Teilweise Neuerrichtung und Verlegung öffentlicher Wege im Markt Untergriesbach  Anhebung der bestehenden Kran- und Kabelbrücken am Schleusenoberhaupt des Wasserkraftwerkes Jochenstein  Landschaftspflegerische und gewässerökologische Maßnahmen auf deutschem Staatsgebiet in der Stadt Passau, der Gemeinde Thyrnau, dem Markt Obernzell sowie dem Markt Untergriesbach  Rodung von Waldflächen im Bereich des Speichersees. Hinweis: Auf österreichischem Staatsgebiet wurden gewässerökologische Maßnahmen für die Stauräume Jochenstein und Aschach beantragt. Ebenfalls beantragt wurde die erforderlichen wasserrechtlichen Bewilligungen und Erlaubnisse für die mit dem Vorhaben verbundenen wasserrechtlichen Benutzungstatbestände zu erteilen (§ 9 WHG, § 8 WHG) sowie die erforderlichen straßenrechtlichen Verfügungen auszusprechen. Die geplante Maßnahme, Errichtung eines Pumpspeichersees, unterliegt als Gewässerausbau nach §§ 67, 68, 70 WHG, Art. 69 BayWG und Art. 73 ff BayVwVfG der Planfeststellungspflicht. Das Vorhaben wird nach § 5 Abs.1 Nr. 1 / § 7 Abs. 3 / § 9 Abs. 4 UVPG einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Kiesabbauvorhaben in der Gemeinde Jerrishoe

Planfeststellungsverfahren nach §§ 67, 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. §§ 139 bis 145 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) für das Vorhaben: Kiesabbau im Grundwasser mit dem Verbleib einer Wasserfläche auf dem Flurstück 1 (teilweise) der Flur 4, Gemarkung Jerrishoe, Gemeinde Jerrishoe Das Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: - Ausbau eines Gewässers im Zuge des Kiesabbaus in den Grundwasserbereich auf dem Flurstück 1 (teilweise) der Flur 4, Gemarkung Jerrishoe, Gemeinde Jerrishoe. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von rd. 8,06 ha. Der verbleibende Grundwassersee wird eine Größe von ca. 6,07 ha aufweisen. - Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen.

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