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Freileitungen und Landschaftsbild

Freileitungen stellen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes dar. Damit sie nicht als Fremdkörper in der Landschaft wahrgenommen werden, ist eine landschaftsgerechte Wiederherstellung oder Neugestaltung der Landschaft erforderlich (§ 15 Abs. 2 BNatSchG). Bei vertikalen Strukturen mit der Höhe von mehr als 20 Metern ist das jedoch nicht möglich (§ 31 Abs. 5 LNatSchG), stattdessen ist für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ein Ersatz in Geld zu leisten (§ 15 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG). Mit dem „Erlass zur Ersatzgeldberechnung für Eingriffe in das Landschaftsbild durch Freileitungen mit Masthöhen über 20 Meter“ vom 25.10.2018 wird das vom LANUV entwickelte Verfahren zur Ermittlung des Ersatzgeldes und die Landschaftsbildbewertung des LANUV zugrunde gelegt. Verfahren zur Ermittlung des Ersatzgeldes In Anlehnung an die Methodik zur Bewertung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen wurde vom LANUV ein Verfahren zur Ermittlung des Ersatzgeldes für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Freileitungen entwickelt. Eine Modifizierung der Methodik war u.a. nötig, da Freileitungen - im Gegensatz zu Windenergieanlagen - lineare Eingriffe darstellen und das Landschaftsbild über lange Strecke zerschneiden bzw. beeinträchtigen. Die anzuwendende Methodik zur Ermittlung des Ersatzgeldes orientiert sich hinsichtlich der Masten an dem Vorgehen im Windenergieerlass („Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung“), in der Fassung vom 22.05.2018. Berücksichtigt werden dabei jedoch die netzausbauspezifischen Besonderheiten. Die Höhe des Ersatzgeldes richtet sich demnach nach dem Wert des Landschaftsbildes in einem Korridor in der Breite der 10-fachen durchschnittlichen Masthöhe beiderseits der Leitungsachse. Verfahren zur Ersatzgeldermittlung Landschaftsbildbewertung Für die Erstellung der Fachbeiträge des Naturschutzes und der Landschaftspflege hat das LANUV für die gesamte Fläche des Landes NRW eine Bewertung des Landschaftsbildes erarbeitet. Die Ergebnisse sind im LANUV-Fachinformationssystem Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen im Downloadbereich abrufbar. Eine Übersichtskarte liefert lediglich einen nicht parzellenscharfen Überblick über die landesweite Verteilung der Landschaftsbildeinheiten und ihrer Bewertung im Maßstab 1:500.000 als DIN A1 Karte. Für gebietsspezifische Detailkarten im PDF-Format richten Sie Ihre Anfragen – samt konkreter Gebietsabgrenzung – bitte an Frau Rütter , 02361 305-3308 . Bitte beachten Sie, dass hierfür je nach Anzahl Gebühren anfallen. Für den Bereich des Kreises Euskirchen wenden Sie sich bezüglich der Geodaten zur Landschaftsbildbewertung bitte an die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen.

Bodenschutz in der örtlichen Raumplanung im Alpenraum

Während der deutschen Präsidentschaft in der Alpenkonvention (2015-2016) lag ein Schwerpunkt der Aktivitäten in der verbesserten Umsetzung des Bodenschutzprotokolls der Alpenkonvention (BodP). Dafür wurde das Büro LAND-PLAN (Ebersberg) beauftragt, um einfach anwendbare Methoden zu entwickeln und zu testen, womit Kommunen den Schutz ihrer Böden in der Planung besser verankern können. Als Zielgruppe wurden Entscheidungsträger in der Verwaltung und der Politik und deren Planer festgelegt. In Oberösterreich, Tirol und Bayern wurden Workshops unter Einbindung der Bodenfunktionsbewertung und der Erarbeitung eines „Gesamtwertes“ durchgeführt. Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen und Möglichkeiten zu deren Festsetzung in der Raum- und ⁠ Umweltplanung ⁠ wurden erarbeitet. Die Publikation berichtet über diese Arbeiten und stellt die Methoden sowie die Best Practice-Beispiele bereit. Veröffentlicht in Texte | 220/2020.

Bewertung der Mischungstoxizität in Oberflächengewässern

Die Bewertung der stofflichen Belastung der Gewässer in NRW basiert aktuell auf der Risikobewertung der in den Gewässern gemessenen Einzelsubstanzen. Um in Zukunft auch potentielle Mischungseffekte in die Bewertung des Gewässerzustands einzubeziehen, hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) ein Projekt zur Erfassung und Bewertung von Stoffmischungen in Gewässern in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. In diesem Projekt wurden zwei umfangreiche Datensätze aus Sondermessprogrammen des Erftverbands und des Wupperverbands sowie Daten des im Rahmen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie durchgeführten LANUV-Monitorings dieser beiden Gewässer ausgewertet. Es wurden verschiedene wissenschaftliche Konzepte zur Bewertung der Auswirkung von Stoffmischungen betrachtet und schließlich zwei Bewertungsansätze auf Basis der sogenannten Konzentrationsaddition auf die Datensätze angewendet: der RQmix und der SUM RQ. Die Ergebnisse dieser beiden Bewertungsansätze wurden verglichen und ihre Aussagekraft und Anwendbarkeit in der Praxis diskutiert. Mit diesen Methoden soll die Planung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität unterstützt werden.

Natürliche Ertragsfähigkeit landwirtschaftlich genutzter Böden 1:25.000

Die Auswertungskarte „Natürliche Ertragsfähigkeit landwirtschaftlich genutzter Böden“ wird aus der Acker- bzw. Grünlandzahl der Bodenschätzung abgeleitet. Die Kasseneinteilung erfolgt nach „Umweltministerium Baden-Württemberg (1995): Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit, Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren, Luft, Boden, Abfall“, Heft 31, S. 14, Methode 5.1.3 „Standort für Kulturpflanzen“. Die Karte gibt Hinweise, welche Standorte sich aufgrund ihrer hohen Ertragsfähigkeit besonders für die landwirtschaftliche Nutzung eignen.

Wasserrückhaltevermögen bei Niederschlagsereignissen

Die Auswertungskarte „Wasserrückhaltevermögen bei Niederschlagsereignissen 1:25.000“ zeigt für jede als Forst/Nicht-Forst nutzungsdifferenzierte Legendeneinheit der Übersichtsbodenkarte 1:25.000 (ÜBK25) das mittlere Wasserrückhaltevermögen bei Niederschlägen. Die Ableitung und Klassen sind angelehnt an „Umweltministerium Baden-Württemberg (1995): Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit, Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren, Luft, Boden, Abfall“, Heft 31, S. 25, Methode 5.2.4 „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“. Jeder Bodenhorizont ist einer Horizontgruppe (Auflage, Oberboden, Unterboden und Untergrund) nach „LABO Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz, Hintergrundwerte für anorganische und organische Stoffe in Böden (2017)“ zugeordnet. Bei Bedarf ist eine Auswertung der Kennwerte auf Horizontgruppenebene möglich.

Landschaftsplanung interaktiv!

Mitte der 1990er Jahre wurden in einem F+E-Vorhaben theoretische Grundlagen zusammengetragen, die aufzeigen, wie mit moderner Technologie Planung bürgerorientierter und eine umfassende Bürgerbeteiligung effizienter gestaltet werden können. Aufbauend auf diesen Grundlagen folgte von 2001 bis 2005 das E+E-Hauptvorhaben "Interaktiver Landschaftsplan Königslutter am Elm" (Niedersachsen). Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung zum Hauptvorhaben wurden der Stand der Forschung und Praxis in dieser Thematik recherchiert, der Anspruch an interaktive multimediale Planungen und entsprechende Folgerungen für die künftige Gestaltung interaktiver Planungsmethoden formuliert. Die Ergebnisse der Begleitforschung werden in vorliegender Veröffentlichung vorgestellt. Ziel ist es, Kommunen, Behörden, Planerinnen und Planer sowie Bürgerinnen und Bürger umfassend über die wissenschaftlichen Hintergründe interaktiver Planungsmethoden zu informieren und aufzuzeigen, wie dabei für die Landschaftsplanung Interaktionsfelder und Kommunikationsansätze erschlossen werden können.

Planungshinweise zum Bodenschutz 2020

Differenzierte Bewertung der Bodenfunktionen Zur Lösung der beiden Aufgaben – differenzierte Bewertung der Bodenfunktionen und Umsetzung der Bodenfunktionsbewertung in Planungshinweise – werden in der Karte 01.13 folgende Überlegungen und Arbeitsschritte umgesetzt: Zunächst werden die Bodenfunktionen ( Karten 01.12.1 bis 01.12.5 ) in ihrer Bedeutung entsprechend den besonderen Bedingungen in Berlin unterschiedlich gewichtet (ausführlich erläutert in der Dokumentation der Bodendatenbank des Landes Berlin ): Archivböden und Böden, die Standortpotenziale für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften aufweisen, werden wegen ihrer Unwiederbringlichkeit als überaus schützenswert eingestuft. Leistungsfähige Böden in Bezug auf die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt und auf die Puffer- und Filterfunktion sind generell schützenswert; die Bedeutung steigt an den Standorten noch an, wo diese beiden Funktionen zusammen mit hoher Bewertung auftreten. Böden, die eine hohe Ertragsfunktion für Kulturpflanzen aufweisen, sind auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erhalten. Damit wird eine Priorisierung bezüglich Bedeutung und Empfindlichkeit der Bodenfunktionen getroffen. Darüber hinaus werden Böden mit deutlichen Potentialen für stoffliche Belastungen (z.B. Rieselfelder) bezüglich der Regelungs-, Filter- und Pufferfunktion sowie der Ertragsfunktion für Kulturpflanzen aus der Bewertung herausgenommen, da sie eine mögliche Belastungsquelle für das Grundwasser und die Nahrungskette darstellen. Zur Bewertung der Böden hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit werden fünf Schutzkategorien gebildet; diese zeigen eine Staffelung vom höchsten bis zum geringen Schutzstatus, woraus Konsequenzen für Handlungshinweise und -empfehlungen bei Eingriffen in den Boden durch Planungen und Bauvorhaben abgeleitet werden können. Die Schutzbedürftigkeit der Böden wird in folgende Bodenschutzkategorien differenziert: Höchste Schutzwürdigkeit Sehr hohe Schutzwürdigkeit Hohe Schutzwürdigkeit Mittlere Schutzwürdigkeit Geringe Schutzwürdigkeit (Böden ohne besondere Anforderungen) Wie bei allen Umweltatlaskarten des Themenbereichs Boden (mit Ausnahme der Versiegelung) beziehen sich die dargestellten Informationen und Bewertungen auf den unversiegelten Teil des Bodens. Da das Ausmaß der Versiegelung jedoch von großer Bedeutung ist, wird der Versiegelungsgrad nicht nur in der Sachdatenanzeige dargestellt, sondern die farbliche Darstellung der Schutzkategorie nimmt in ihrer Farbintensität mit dem Versiegelungsgrad in drei Stufen ab. Als Stufen wurden hier die Grenzen von 5 % und 30 % Versiegelung gewählt: Bis 5 % kann praktisch von einer unversiegelten Fläche gesprochen werden, die nur durch einzelne Bauten, Wege o.ä. unterbrochen wird. Hierzu zählen Wälder, Äcker und Grünland. In der mittleren Kategorie mit einem Versiegelungsgrad von mehr als 5 % bis weniger als 30 % dominieren Kleingärten, Einzelhausbebauung, Parkanlagen und sonstige Freiflächen, die auch noch naturnahe Böden aufweisen können. Mehr als 30 % Versiegelung weisen vor allem Wohn- und Gewerbegebiete sowie Verkehrsflächen auf, die meist keine natürlichen Bodengesellschaften mehr erkennen lassen. Diese Kategorie leitet sich aus hohen Bewertungen für die “Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften” und / oder für die “Archivfunktion für die Naturgeschichte” ab. Diese Kategorie weist den höchsten Schutzstatus auf und umfasst lediglich ca. 5 % der bewerteten Fläche. Mit Blick auf mögliche Planungen bestehen besondere Anforderungen an die Prüfung von Standortalternativen und die Vermeidung von Eingriffen, da die Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzenarten kaum und die Archivfunktion für die Naturgeschichte gar nicht wiederherstellbar sind (Smettan und Litz 2006). Daher sollten Projekte oder Vorhaben, bei denen Eingriffe in Böden mit höchster Schutzwürdigkeit nicht vermieden werden können, nur im Einvernehmen mit der Bodenschutzbehörde genehmigt werden ( Leitbild und Maßnahmenkatalog, 2021 ). Die Kategorie „Sehr hohe Schutzwürdigkeit“ leitet sich aus mehreren Bewertungsmöglichkeiten ab: Die „Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften“ und gleichfalls die „Archivfunktion für die Naturgeschichte“ sind mittel, oder die „Ertragsfunktion für Kulturpflanzen“ ist auf Flächen mit landwirtschaftlicher Nutzung (Acker, Grünland oder Baumschule / Gartenbau) hoch oder die „Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt“ und gleichfalls die „Puffer- und Filterfunktion“ sind hoch bewertet worden. Die Mehrheit der Flächen in dieser Schutzkategorie wurde wegen der Lebensraum- und Archivfunktion dort eingeordnet, ein etwas kleinerer Teil wegen der Regelungs- bzw. Puffer- und Filterfunktion und nur ganz wenige Flächen wegen der Ertragsfunktion für Kulturpflanzen. Bei der Flächenkategorie „Sehr hohe Schutzwürdigkeit“ sollten aus Bodenschutzsicht geplante Eingriffe prioritär vermieden bzw. in Vereinbarkeit mit anderen Anforderungen geeignete Standortalternativen gesucht werden. Weiterhin sollte kein Nettoverlust an unversiegeltem Boden und an Funktionen zugelassen werden. Die Kategorie „Hohe Schutzwürdigkeit“ leitet sich aus einer hohen Bewertung für die „Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt“ oder für die „Puffer- und Filterfunktion“ ab. Die Abschwächung des Schutzstatus zur sehr hohen Schutzwürdigkeit ergibt sich durch eine deutlich geringere Anzahl betroffener Bodenfunktionen. Es wird nur ein Kriterium (entweder Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt oder Puffer- und Filterfunktion) als hoch bewertet. Trotz des geringeren Schutzstatus sollte auch hier versucht werden, im Benehmen mit der Bodenschutzbehörde einen Nettoverlust an Flächen und Funktionen möglichst zu vermeiden oder auszugleichen ( Leitbild und Maßnahmenkatalog, 2021 ). Die Kategorie „Mittlere Schutzwürdigkeit“ leitet sich aus jeweils einer mittleren Bewertungen sowohl für die „Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt“ als auch für die „Puffer- und Filterfunktion“ ab. Die betroffenen Funktionen lassen sich in dieser Ausprägung ggf. auch mit technischen Maßnahmen, wie z.B. Niederschlagswasserretention oder der Verwendung wasser- und luftdurchlässiger Bodenbeläge, verbessern, so dass hier der Fokus darauf liegt, unter Beteiligung der Bodenschutzbehörde einen Nettoverlust an Funktionen zu vermeiden und den Nettoverlust an Flächen so gering wie möglich zu halten ( Leitbild und Maßnahmenkatalog, 2021 ). Die restlichen Böden werden der Kategorie „Geringe Schutzwürdigkeit“ zugeordnet. Hier gelten ohne weitere besondere Anforderungen lediglich die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen des Bodenschutzes (Bundes-Bodenschutzgesetz 1998, Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung 1999, Berliner Bodenschutzgesetz 2004, BauGB 2017, Leitbild und Maßnahmenkatalog, 2021 ). Die Planungshinweise zum Bodenschutz sind die aus Bodenschutzsicht relevanten Anforderungen und Maßgaben für die einzelnen Kategorien des Bodenschutzes. Sie beziehen sich auf die Ebene der Bauleitplanung , lassen sich inhaltlich sinngemäß aber auch auf andere raumwirksame Planungen oder Vorhaben übertragen. Die Darstellung erfolgt aus methodischen Gründen in der Karte selbst nur in sehr allgemeiner Form in der Legende. Detaillierte Informationen sind für jede Einzelfläche in der Sachdatenanzeige für die Karte über den FIS-Broker in Tabellenform verfügbar. Die gewählten Fachausdrücke wie Vermeidung und Ausgleich sind nicht als Rechtsbegriffe zu verstehen, sondern stellen fachliche Maßgaben des Bodenschutzes dar. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang daran, dass sich die bewerteten Bodenfunktionen ausschließlich auf die unversiegelten Anteile der Blöcke beziehen. In der Sachdatenanzeige wird u. a. die Bodenschutzkategorie, die der Beurteilung zugrunde liegende Bodengesellschaft und Flächennutzung, die Bewertung der fünf einzelnen Bodenfunktionen (aus den Karten 01.12.01 bis 01.12.05 ) sowie der Versiegelungsgrad angezeigt. Von zentralem Interesse ist jedoch die Tabelle Planungsanforderungen, die ebenfalls für jede Fläche individuell angezeigt werden kann. Aufbau und Inhalt der Tabelle Planungsanforderungen: Zeile 1 nennt die Bodenschutzkategorie . Zeile 2 nennt das bodenschutzfachliche generelle Ziel . Zeile 3 gibt die Gründe für die Einstufung in Kurzform wieder (vgl. hierzu “Methoden Punkt 1”). Die Aussagen in den weiteren Zeilen begründen sich jeweils durch diese wertgebenden Bodenfunktionen. Zeile 4 zeigt detailliert die grundsätzlich anzustrebenden Vermeidungs- und Minderungsschritte auf. Eine Unterscheidung zwischen Vermeidung und Minderung erfolgte nicht, da eine Zuordnung im gestellten Kontext je nach Akteurssicht anders getroffen wird. Im Kern kommt es auf die Verhinderung von Eingriffen in schutzwürdige Böden und nicht auf die sprachliche Feinabstufung der Begriffe an. Zeile 5 gibt Vorschläge für einen (möglichst) funktionsbezogenen Ausgleich . Hierbei werden zunächst solche Anforderungen benannt, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs bedingt festsetzbar sind. Zeile 6 enthält z. T. weitere Maßnahmen , die aus Bodenschutzsicht zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen sinnvoll sind. Zeile 7 enthält sonstige Hinweise oder Erläuterungen.

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 60

Liebe Leserinnen und Leser, abnehmende Schneesicherheit und schwindende Gletscher zählen zu den Folgen des Klimawandels, die für die Bevölkerung und Umwelt im Alpenraum tiefgreifende Veränderungen darstellen. Welche Strukturen gibt es in den Alpenländern, um die Herausforderungen zu bewältigen? Welche Akteure sind beteiligt und wie sollte sich der Alpenraum strategisch auf die Folgen des Klimawandels vorbereiten? Diese Fragen untersuchten wir vom Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung im Umweltbundesamt als Projektpartner im EU-Projekt GoApply. Die wichtigsten Erkenntnisse stellen wir Ihnen in unserem Schwerpunktartikel vor. Lesen Sie auch in unserem Newsletter, wie sich mit Klimaanpassung Preise gewinnen lassen: der deutsche Nachhaltigkeitspreis , Thüringer Umweltpreis und der Forschungspreis zu Transformativer Wissenschaft zeichnen herausragende Projekte aus. Den einzigen bundesweiten Wettbewerb für Projekte zur Anpassung an den Klimawandel, den Blauen Kompass, richtet übrigens das Umweltbundesamt aus. Eine interessante Lektüre wünscht Ihr KomPass-Team im Umweltbundesamt Klimaanpassung im Alpenraum länderübergreifend gestalten In der Modellkommune Kempten (Allgäu) diskutierten verschiedene Akteure Maßnahmen zur Klimaanpassung Quelle: koiné GmbH Strategien zur Anpassung an den Klimawandel im Alpenraum weiterzuentwickeln ist das übergeordnete Ziel des EU Projektes „GoApply – Multidimensional Governance of Climate Change Adaptation in Policy Making and Practice“. Dazu hat das Projekt Governance-Strukturen der Anpassung an Klimawandelfolgen für die Alpenländer untersucht, erste Beteiligungsansätze vor Ort erprobt und aus transnationaler Perspektive Handlungsempfehlungen zu folgenden Fragen erarbeitet: Wie können lokale Akteure in strategische und Umsetzungsprozesse besser einbezogen werden? Wie kann die Zusammenarbeit von der lokalen über die nationale bis zur transnationalen Ebene verbessert werden? Im Projekt arbeitete ein Netzwerk nationaler Umweltbehörden aus Österreich, Deutschland, der Schweiz, Italien, Frankreich, Slowenien und Liechtenstein mit regionalen Partnern zusammen. Save the date: Nationaler Dialog „Klimawandelfolgen in Deutschland – Bereit zu handeln für bessere Vorsorge" vom 26.-27. November Der nächste Nationale Dialog wird zum Thema „Klimawandelfolgen in Deutschland – Bereit zu handeln für bessere Vorsorge“ voraussichtlich vom 26.-27.11.2019 im Umweltministerium in Berlin stattfinden. Gute Praxisbeispiele für Vorsorge und Anpassung an Klimawandelfolgen werden durch Bund, Länder, Kommunen und auch nicht-staatliche Akteure präsentiert und neue Ideen für Anpassungshandeln mit den Teilnehmenden diskutiert. Die Handlungsnotwendigkeit wird durch den DAS Monitoringbericht 2019 unterstrichen, der die Wirkungen des Klimawandels mit aktuellen beobachteten Daten unterlegt und auf dem Nationalen Dialog der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Kommission Landwirtschaft am UBA fordert mehr Finanzmittel für nachhaltige und klimaangepasste Bewirtschaftung Die Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) bezieht Stellung zu den Vorschlägen der EU Kommission für die Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2021. Sie fordert eine grundsätzliche Neuausrichtung der GAP und empfiehlt eine Abkehr von pauschalen Flächenprämien. Außerdem sollten mehr Finanzmittel für die Umstellung landwirtschaftlicher Betriebe auf eine nachhaltigere und klimaangepasste Bewirtschaftung bereitgestellt werden. Deutscher Nachhaltigkeitspreis: Ideen für eine nachhaltige Zukunft gesucht Am 22. November 2019 vergibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Deutschen Nachhaltigkeitspreis an Kommunen, Forschung, Architektur und Unternehmen. Für den Preis „Nachhaltigste Kommune Deutschlands“ sind Bewerbungen bis zum 18. April möglich, für Unternehmen endet die Frist am 30. April, Forschungseinrichtungen und Hochschulen können sich bis zum 10. Mai bewerben, im Bereich Architektur ist die Teilnahme bis zum 7. Juni möglich. Einige bisherige Gewinner zeichnen sich auch durch ihre Anpassung an Klimafolgen aus, wie die Klimapartnerschaft der Stadt Solingen und Thiès (Senegal). BMU initiiert Nationalen Wasserdialog Das Bundesumweltministerium (BMU) hat einen „Nationalen Wasserdialog“ gestartet, an dem Praktiker und Praktikerinnen der Wasserwirtschaft genauso teilnehmen wie Fachleute aus Landwirtschaft, Stadtplanung und Naturschutz. Anlass sind die Herausforderungen an die Wasserwirtschaft, die sich auch aus den Folgen des Klimawandels ergeben. Ob der Schutz vor Starkregen, der Deichbau oder der Sanierungsbedarf der Ab- und Trinkwasserinfrastruktur; alles Relevante soll Inhalt des Dialogs sein. Ziel ist die Erarbeitung einer Wasserstrategie, die das BMU bis 2021 vorlegen will, um Politik und Verwaltung eine Orientierungshilfe für zukünftige Maßnahmen zu geben. Thüringen setzt sich mit dem Umweltpreis und einer Förderung für Klimaschutz und -anpassung ein Mit dem Umweltpreis und einer Erweiterung der Klima-Invest-Förderrichtlinie setzt sich das Land Thüringen für Klimaschutz und Klimafolgeanpassung ein. Der Umweltpreis wird seit 2011 vergeben, alle Thüringerinnen und Thüringer können sich dafür bewerben. Die Preise sind insgesamt mit 10.000 Euro dotiert. Bewerbungen sind noch bis Ende Mai möglich. Parallel hat Thüringen die sechs Millionen Euro umfassende Klima-Invest-Förderrichtlinie auf die Anpassung an Klimafolgen erweitert. Damit soll Kommunen beispielsweise neue Begrünung ermöglicht werden. Bremen intensiviert Starkregenvorsorge Bremen bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern mit einem neuen Starkregen-Vorsorgeportal ab sofort die Möglichkeit, selbst bei der Klimafolgenanpassung aktiv zu werden. In dem Informationsportal bekommen Bremerinnen und Bremer Auskunft darüber, ob ihr Grundstück beim nächsten extremen Regen von Überschwemmung bedroht ist. Dafür können Eigentümerinnen und Eigentümer auf dem Portal eine kartenbasierte, grundstücksbezogene Detailauskunft beantragen. Auf dem Portal gibt es auch Tipps, wie sich das eigene Hab und Gut vor Starkregen schützen lässt. Darüber hinaus wird eine kostenlose Vor-Ort-Beratung angeboten. Berlin berichtet über Umweltgerechtigkeit in Stadtquartieren Berlin hat erstmals umfassende Daten zur Verteilung von Umweltbelastungen in den einzelnen Stadtquartieren vorgelegt. Durch die Daten können Aussagen zur Umweltqualität für vergleichsweise kleine Räume getroffen werden. Auf dieser Basis wurde eine Umweltgerechtkeitskonzeption erarbeitet und als „Basisbericht Umweltgerechtigkeit“ veröffentlicht. Er ist Grundlage für weitere Maßnahmen, um die Umweltbelastungen in der Stadt zu verringern. Die erhobenen Daten zeigen ebenfalls die herausragende Bedeutung von Stadtgrün für die Verbesserung der Umweltqualität. Mehr Wasser und Grün – Leipzig bezieht Öffentlichkeit ein Als wachsende Stadt will Leipzig seine blaue und grüne Infrastruktur sichern und deren Potenziale ausloten. Dafür gibt die Stadt ihren Bürgerinnen und Bürgern derzeit die Möglichkeit sich bei der Erarbeitung des Masterplan Grün einzubringen. Der Plan soll vor allem feststellen wo grün-blaue Infrastruktur besonders wichtig ist und wo möglicherweise gefährdet. Ziel ist die Sicherung der Lebensqualität in der Stadt unter den Vorzeichen des Klimawandels. Die zurzeit laufende Online-Umfrage zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist erst der Auftakt zum längeren Prozess der Erarbeitung des Masterplans. HWK Schwaben untersucht Folgen des Klimawandels für Betriebe Die Handwerkskammer für Schwaben hat die Folgen des Klimawandels für regionale Betriebe analysiert. „Das bayerische Handwerk im Fokus des Klimawandels – Chancen, Risiken, Strategien“ hieß das Projekt, das sich anhand von sieben Fallstudien mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Die Ergebnisse zeigen, dass die Folgen des Klimawandels für die Betriebe bereits Realität und Maßnahmen zur Anpassung erforderlich sind. Dabei zeigte sich auch die Innovationskraft der Betriebe. Im Rahmen des Projektes konnten für jeden Betrieb spezifische Maßnahmen zur Klimaanpassung erarbeitet werden, die auch anderen Unternehmen Anhaltspunkte bieten können. DWD: Neue Dürrevorhersagen für Deutschland und Klimabilanz 2018 Der Deutschen Wetterdienst (DWD) kann Landwirten jetzt bis zu sechs Wochen im Voraus die Bodenfeuchte vorhersagen und über Dürregefahren informieren. Möglich wird dies durch eine neue Langfristvorhersage. Damit sollen Landwirte ihre Ernteausfälle bei Dürreperioden zumindest verringern können. Die neue Langfristvorhersage stellte der DWD im Rahmen seiner Klima-Pressekonferenz 2019 vor und zog parallel Bilanz zum Wetter und Klima des vergangenen Jahres. Das Jahr 2018 stellte mit einer Jahresmitteltemperatur von 10,5 Grad Celsius in Deutschland einen neuen Rekord auf. Ebenfalls gab es einen erheblichen Sonnenscheinüberschuss. Ein neuer Index erleichtert die Bewirtschaftung von Flüssen Das Verbundprojekt „River Ecosystem Service Index (RESI)" hat ein Handbuch zur Bewirtschaftung von Flüssen veröffentlicht. Das von Forschenden des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) zusammen mit zehn Partnern neu entwickelte Verfahren soll Bauprojekte und andere Planungen innerhalb von Flusslandschaften erleichtern. Dafür bildet es die Umweltleistungen von Flusslandschaften ab und ermöglicht es, die Auswirkungen von Bau- und Bewirtschaftungsmaßnahmen fachübergreifend zusammenzufassen. Mit der neuen Methode können Maßnahmen so abgestimmt werden, dass sowohl Hochwasserschutz, Wasserqualität als auch der Naturschutz und der Tourismus profitieren. Positionspapier zu den Auswirkungen des Klimawandels auf den Wintersport In einem Positionspapier hat das Expertenforum „Klima.Schnee.Sport“ den Forschungsstand zu potenziellen Auswirkungen des Klimawandels auf den Wintersport zusammengefasst. Mehr als 20 Fachwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus 14 Forschungseinrichtungen bestätigen darin unter anderem den erwarteten Temperaturanstieg für den Alpenraum und die Mittelgebirge. Weiterhin geben sie Handlungsempfehlungen und zeigen Wissenslücken auf. Das Expertenforum ist sich einig, dass im Wintersport mehr Innovationen und Erweiterung der Angebote benötigt wird. Forschungspreis „Transformative Wissenschaft“ ausgelobt Das Wuppertal Institut und die Zempelin-Stiftung im Stifterverband vergeben zum dritten Mal den Forschungspreis „Transformative Wissenschaft“. Der mit 25.000 Euro dotierte Preis richtet sich an Forscherinnen und Forscher einer Transformativen Wissenschaft, die mit ihrer Arbeit einen relevanten gesellschaftlichen Beitrag leisten. Ausschlaggebend für die Preisvergabe ist unter anderem, dass die Bewerberinnen und Bewerber gesellschaftliche Veränderungsprozesse beeinflusst haben sowie das die Qualität und der Innovationsgrad des transformativen Forschungsansatzes überzeugen. Bewerbungen sind noch bis 8. Mai möglich. Gewonnen hat 2018 das Reallabor "Quartier Zukunft - Labor Stadt" des Karlsruher Instituts für Technologie, das sich auch mit den Folgen des Klimawandels beschäftigt. Internationaler Kurs zu Klimawandel und Gesundheit Mit dem Kurs „Climate Change and Health: A Case for Transformation“ bietet die Teaching and Training Unit der Abteilung für Infektions- und Tropenmedizin der Universität München (LMU) zusammen mit dem Center for International Health Studierenden eine Fortbildung an. Der fünftägige Kurs zum Thema Klimawandel und Gesundheit beinhaltet beispielsweise eine Einführung in den aktuellen internationalen Status der Gesundheitsfürsorge bei der Anpassung an den Klimawandel. Ebenso gibt die Fortbildung einen Überblick zu Anpassungskonzepten sowie zu Beispielen aus der Praxis. Eine Anmeldung ist noch bis zum 15. April möglich. Klimawandel und Wirtschaft Das Climate Service Center Germany (GERICS) hat auf seinem Internetportal Klimanavigator das Dossier zu Klimawandel und Wirtschaft aktualisiert. Bereits 2013 untersuchte das Verbundprojekt „Klimzug“ die Auswirkung des Klimawandels auf deutsche Unternehmen und stellte diese in dem Dossier dar. GERICS aktualisierte nun viele der Texte und ergänzte es um neue Beiträge. Die Themen reichen von der Rolle der Politik bis hin zu Chancen und Risiken für Unternehmen durch die Folgen des Klimawandels. Auch 3sat behandelt das Thema Klimawandel und Wirtschaft auf einer Themenseite. Studie: Wasservögel reagieren auf Klimawandel Eine aktuelle Gemeinschaftsstudie aus 21 europäischen Ländern hat gezeigt, wie Wasservögel auf die Auswirkungen des Klimawandels reagieren. Demnach verschieben sich die Überwinterungsgebiete der Vögel durch mildere Wintertemperaturen. Beispielsweise haben sich die Winterquartiere von Arten, die über die kalte Jahreszeit in tiefen Gewässern bleiben, in den vergangenen 24 Jahren um fünf Kilometer nach Nordosten verschoben. Arten die eher an Land überwintern reagieren langsamer. Die Vögel stellen sich der Studie zufolge sowohl auf kurz- als auch langfristige Klimaveränderungen ein. Forschungsprojekt zu Einfluss des Klimawandels auf die europäischen Wälder In dem interdisziplinären Forschungsprojekt „ForeSight“ wird ab diesem Jahr untersucht wie sehr die Wälder von den Folgen des Klimawandels betroffen sind. Federführend bei dem Projekt ist das Institut für Waldwachstum und Forstliche Informatik der TU Dresden, das die Untersuchungen zusammen mit der University of Stirling, der Durham University, mit Forest Research UK und der TU München durchführt. Da die genauen Ausmaße an Wachstumseinbußen und Absterben des Baumbestands durch langanhaltende Hitze in den Wäldern nicht gänzlich bekannt sind, will das Projekt Daten sammeln, um Vorhersagen und Monitoring zu verbessern. Climate-ADAPT: Plattform für Klimaanpassung in Europa aktualisiert Die Europäische Kommission und die Europäische Umweltagentur haben ihre Internetplattform für Klimaanpassung „Climate-ADAPT“ erneuert. Im Rahmen der Aktualisierung wurde die Datenbank erweitert sowie neue Bereiche und Funktionen hinzugefügt, um die Handhabung als auch den Informationsgehalt zu verbessern. Die Erneuerung der Plattform schließt an die Ende 2018 von der EU-Kommission veröffentlichte Evaluation der europäischen Anpassungsstrategie an. Relaunch des EU-Kommunal-Kompass Eine umfassende Erneuerung hat auch das Informationsportal EU-Kommunal-Kompass erfahren. Auf der Internetseite können sich kommunale Gebietskörperschaften und Unternehmen sowie zivilgesellschaftliche Akteure und Nichtregierungsorganisationen über umwelt- und nachhaltigkeitsbezogenen Fördermöglichkeiten aller Europäischer Struktur- und Interventionsfonds (ESI-Fonds) informieren. Der Relaunch umfasst eine Erweiterung der zur Verfügung gestellten Informationen, aktualisierte Richtlinien und Kontakte zu Ansprechpartnern. Hinzu kamen außerdem neue Beispiele aus der Praxis. UBA-Studie: Baumartenbestimmung per Satellit Das europäische Erdbeobachtungsprogramm Copernicus stellt seit 2015 kostenlos Satellitendaten in guter räumlicher, zeitlicher und spektraler Auflösung zur Verfügung. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie hat das UBA untersuchen lassen, welche Potenziale sich durch die neue Generation an Satellitensensoren im Hinblick auf eine bundesweite Klassifikation von Baumarten ergeben. Daraus ließen sich unter anderem ökologische Belastungsgrenzen ableiten. Außerdem ist die Baumartenzusammensetzung in Naturwaldreservaten ein Indikator der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel. Sachverständigenrat für Umweltfragen: Potenziale und Herausforderungen des Wohnungsneubaus Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) fordert in einer Stellungnahme die ökologische Ausrichtung des Wohnungsneubaus. Mit dem Titel „Wohnungsneubau langfristig denken – Für mehr Umweltschutz und Lebensqualität in den Städten“ wendet sich der SRU an Entscheider und Akteure, die sich mit der derzeitigen Wohnungssituation auseinandersetzen. Er empfiehlt der Bundesregierung unter anderem die Einführung von Flächenzertifikaten, die bedarfsorientiertes Bauen erleichtern sollen. Grundsätzlich spricht sich der SRU für den Erhalt von Grünflächen zur Klimaanpassung aus und rät zu Neubauten, die sich aufgrund von Veränderungen leicht modifizieren lassen. Was motiviert zur Klimaanpassung? Die Anpassung an den Klimawandel ist so vielfältig, wie die Folgen des Wandels selbst. Dies gilt auch für die Motivation, selbst Maßnahmen zu ergreifen. Eine Metadaten-Analyse der University von Leeds bietet nun einen Überblick darüber, welche Faktoren Menschen in ihrem Verhalten zu Anpassung motivieren. Dazu wertete die Universität 106 Studien aus 23 verschiedenen Ländern aus. Im Ergebnis stehen 13 unterschiedliche Faktoren, die zu Anpassung antreiben. Wie die Analyse zeigt, werden eigene Erfahrungen mit Klimafolgen als Motivation überschätzt, während Faktoren wie die Wahrnehmung der eigenen Möglichkeiten, etwas zu bewegen, unterschätzt werden. Steigendes Herzinfarktrisiko durch Hitze Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am Helmholtz Zentrum München haben zusammen mit Kolleginnen und Kollegen weiterer Forschungseinrichtungen in einer Studie gezeigt, dass das Risiko, aufgrund hoher Außenlufttemperaturen einen Herzinfarkt zu erleiden, in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen ist. Die Forschenden bezogen in die Studie 27.000 Herzinfarkte zwischen 1987 und 2014 ein und analysierten diese zusammen mit den meteorologischen Daten des Infarkt-Tages sowie den Daten vorangegangener Tage. Der Vergleich der Zeiträume 1987 bis 2000 und 2000 bis 2014 zeigte einen Anstieg von hitzebedingten Infarkten im Laufe der Jahre. UNEP-Bericht zu unterschätzten Umweltproblemen In seinem Bericht „Frontiers 2018/19“ benennt das Umweltprogramm der Vereinten Nation (UNEP) fünf Umweltprobleme der Zukunft, die heute noch sehr wenig Beachtung finden. Dazu zählt unter anderem das Auftauen der Permafrostböden. Parallel geht der Bericht auch auf die internationale Klimaanpassung ein. Dabei wird zwischen echter Anpassungen, Fehlanpassungen und Scheinanpassung unterschieden. Unter den beiden letzteren Varianten fasst das UNEP vor allem Anpassungsmaßnahmen zusammen, die sich nur an kurzfristigen Bedarfen orientieren und langfristig der Widerstandsfähigkeit gegen Klimawandelfolgen schaden. Ebenso führen die UNEP in ihrem Bericht Beispiele unverhältnismäßiger Anpassung an den Klimawandel auf sowie solche, die diesen wiederum befeuern.

Solaranlagen 2023

Die drei Kartenthemen bestehen jeweils aus mehreren thematischen und räumlich unterschiedlichen Ebenen; dies hat datenschutzrechtliche, aber auch fachliche Gründe. Die Ebenen sind voneinander unabhängig aussagekräftig; Überlagerungen der einzelnen flächig ausgeprägten Ebenen erzeugen keinen zusätzlichen Informationsgehalt. Im Einzelnen bestehen die Karten aus folgenden Fachlayern: Karte 08.09.1 Photovoltaik enthält 12 Ebenen: Standorte der PV-Anlagen für Kleinanlagen bis 30 kWp (nicht lagegetreu) und über 30 kWp Standorte der PV-Anlagen der öffentlichen Hand Installierte Leistung der PV-Anlagen getrennt pro Bezirk und pro Postleitzahlbereich Installierte Leistung der PV-Anlagen der öffentlichen Hand pro Bezirk PV-Stromeinspeisung getrennt pro Bezirk und pro Postleitzahlbereich PV-Potenzial (theoretisch) – Gebäude und PV-Potenzial (theoretisch) – Dachfläche Relative Deckungsrate PV getrennt pro Bezirk (Verhältnis der theoretisch erzielbaren zur bereits installierten Erzeugungsleistung). Karte 08.09.2 Solarthermie enthält 7 Ebenen : Standorte der ST-Anlagen (Darstellung aus Datenschutzgründen im Maßstabsbereich eingeschränkt) Standorte der solarthermischen Anlagen – Öffentliche Hand Summe der ST-Anlagen getrennt pro Bezirk und pro Postleitzahlbereich Summe der solarthermischen Anlagen pro Bezirk – Öffentliche Hand ST-Potenzial (theoretisch) – Gebäude und ST-Potenzial (theoretisch) – Dachfläche. Karte 08.09.3 Solarpotenzial – Einstrahlung enthält 1 Ebene: „Einstrahlung“. Eine Besonderheit in der Methodik zur Erstellung der PV-Karten besteht darin, dass mit der Novellierung des EEG im August 2014 die Bundesnetzagentur als zentrale und deutschlandweit einheitliche Institution die Pflicht der Veröffentlichung von PV-Anlagendaten übernahm. Bis zu diesem Zeitpunkt lag die Pflicht der Veröffentlichung der PV-Anlagendaten bei den Netzbetreibern, die in der Regel zu allen Anlagen Angaben zu Adresse und Generatorleistung über eine eigene Internetseite veröffentlicht hatten. Die Bundesnetzagentur publiziert auf Grund von Datenschutzvorgaben zu Anlagen kleiner 30 kWp nur die Postleitzahl des Anlagenstandortes, die detaillierte Adresse mit Straße und Hausnummer wird erst ab einer Leistung ab 30 kWp angegeben. Kartenebene „Standorte der PV-Anlagen für Kleinanlagen bis 30 kWp (nicht lagegetreu) und über 30 kWp” Der Datensatz beinhaltet nur Anlagen, die nach EEG gefördert werden. Anlagen, die nicht in das Stromnetz einspeisen und den Strom ausschließlich zur Eigenversorgung nutzen, sind in der Darstellung nicht berücksichtigt. Dies gilt z.B. für netzferne Anlagen bzw. Inselanlagen, wie beispielsweise PV-Module auf Parkautomaten, Parkbeleuchtungsanlagen und in Kleingartenanlagen. Die Verortung für Anlagen über 30 kWp erfolgte anhand der Adressangaben der gemeldeten Anlagendaten. Es ist nicht auszuschließen, dass im Einzelfall geringe räumliche Abweichungen zum tatsächlichen Anlagenstandort entstehen, da eine dachspezifische Verortung nicht immer erfolgen konnte. Aufgrund von datenschutzrechtlichen Vorgaben werden Anlagen bis 30 kWp nicht lagegetreu dargestellt, sondern auf die Mitte des jeweiligen Postleitzahlengebietes zusammengefasst. Die Daten der PV-Anlagen basieren auf vorläufigen Darstellungen des Markstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Aufgrund der noch anhaltenden Einpflege von Bestandsanlagen sind die Darstellungen aktuell noch unvollständig. Diese werden im Rahmen der Fortschreibung jedoch sukzessive ergänzt, so dass die Darstellungen schrittweise vervollständigt werden. Kartenebene „Standorte der PV-Anlagen der öffentlichen Hand“ In der Karteneben werden die Standorte der PV-Anlagen auf Gebäuden der öffentlichen Hand dargestellt. Dazu gehören bezirkseigene Gebäude, die Gebäude der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und die Gebäude der Berliner Anstalten des öffentlichen Rechts, aber auch Gebäude von Städtischen Wohnungsbaugesellschaften und anderen Beteiligungsunternehmen des Landes. Bislang liegen nicht für sämtliche Gesellschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, an denen das Land Berlin beteiligt ist, Rückmeldungen zum Ausbaustand von PV-Anlagen vor. Die Verortung der Standorte erfolgte adressgenau. Kartenebenen „Installierte Leistung der PV-Anlagen pro Bezirk und pro Postleitzahlbereich” Der Datensatz beinhaltet nur Anlagen, die nach EEG gefördert werden. In der (bis August 2017 in Kraft befindlichen) Anlagenregisterverordnung wurden alle Stamm- und Abrechnungsdaten für in der Vergangenheit von den Übertragungsnetzbetreibern gemeldeten PV-Anlagen zusammengefasst. Diese Daten sind adressscharf und wurden je Bezirk und Postleitzahlgebieten aufsummiert. Kartenebene „Installierte Leistung der PV-Anlagen der öffentlichen Hand pro Bezirk“ Diese Kartenebene zeigt die Anzahl sowie installierte Leistung der PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden. Die adressgenauen Daten wurden auf Bezirksebene aufsummiert. Kartenebenen „PV-Stromeinspeisung pro Bezirk und pro Postleitzahlbereich” Die dargestellten Daten zur Stromeinspeisung umfassen die durch die Stromnetz Berlin GmbH ermittelten, abgerechneten Mengen, aggregiert auf Bezirke und Postleitzahlgebiete. Bei den Stromeinspeisungen liegen die gemessenen und die gemäß der gültigen, festgelegten Marktprozesse abgerechneten Daten vor. Die vorliegenden Jahreswerte sind nicht als abschließend zu betrachten, sondern es können sich beispielsweise aufgrund von Rechnungskorrekturen im Einzelfall noch Änderungen ergeben haben. In einzelnen Gebieten können nennenswerte jährliche Schwankungen von Stromeinspeisungen auftreten. Konkrete Gründe dafür können z. B. Witterungsschwankungen, Anlagenzubau oder Betriebsausfall sein. Auf Grundlage der vorhandenen Daten ist es jedoch nicht möglich, die ursächlichen Gründe eindeutig zu bestimmen. Kartenebene „Theoretisches PV-Potenzial pro Gebäude” Die Kartenebene bildet die Photovoltaik-Potenziale auf den Dachflächen der Berliner Gebäude ab. Neben dem lokalen Globalstrahlungswert sind Verschattung, Ausrichtung und Neigung der Dachfläche entscheidende Parameter bei der Planung einer Photovoltaikanlage. Die geeigneten Dachflächen wurden im Rahmen einer Potenzialanalyse berechnet. Die Einstrahlungsverhältnisse werden auf der Karte durch eine farbliche Skala dargestellt. Diese geben einen ersten Hinweis für die Nutzung von Solarenergie. Über die Sachdatenanzeige pro Gebäude lassen sich genauere Informationen aufrufen. Neben einer Einschätzung der Eignung des Gebäudes zur Installation einer PV-Anlage, sind unter anderem die installierbare Leistung [kWp], die Anzahl installierbarer Module und der mögliche Stromertrag pro Jahr [kWh/a] aufgeführt. Diese Informationen ersetzen jedoch nicht die weiterhin erforderliche fachliche Begutachtung des Einzelobjekts vor einer Detailplanung und Bau einer Solaranlage, hinsichtlich weiterer Parameter wie z. B. der Statik des Daches. Eine technische Eignung wird daher nicht zugesichert und bedarf der Prüfung des Einzelfalls. Weiterführende Informationen und eine kostenlose Beratung stellt Ihnen das SolarZentrum Berlin zur Verfügung. Zur Ermittlung der Solarpotenziale wurden bestehende Datengrundlagen wie beispielsweise Luftbilder und ALKIS-Gebäudegrundrisse verwendet, sowie transparente Berechnungsgrundlagen zu Grunde gelegt, die in der Abschlussdokumentation im Detail nachgelesen werden können (IP SYSCON 2022). In der Karte werden nur Dachflächen dargestellt, die als geeignet bewertet wurden. Die ausgewählten Eignungskriterien sind u.a. eine zur Verfügung stehende Mindestfläche von 7 m² und das Erreichen eines spezifischen Stromertrags von 650 kWh/kWp. Dachflächen, die bereits mit PV-Anlagen belegt sind, werden aufgrund der Datengrundlage in der Karte nicht differenziert dargestellt. Zudem sind Entwicklungen an Gebäuden, die nach dem Datenerhebungsstand (22.04.2021) errichtet, verändert, abgerissen bzw. in das Liegenschaftskataster aufgenommen wurden, nicht berücksichtigt. Kartenebene „Relative Deckungsrate der tatsächlichen zur theoretisch erzielbaren PV-Leistung pro Bezirk“ Die theoretisch erzielbaren PV-Potenziale für die Berliner Dachflächen wurden 2019 im Rahmen der Masterplanstudie zum Masterplan Solarcity Berlin des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesysteme berechnet. Die Ergebnisse wurden auf Bezirksebene aggregiert und aus dem Verhältnis zwischen tatsächlich installierter und potenzieller PV-Leistung die relativen Deckungsraten ermittelt. Die Deckungsraten fallen für die Bezirke auf den ersten Blick verhältnismäßig niedrig aus. Die Gründe dafür liegen jedoch in der Abweichung des theoretisch berechneten vom technisch realisierbaren Potenzial, die, um verlässliche Aussagen treffen zu können, im Einzelnen durch weitere Untersuchungen und Berechnungen konkretisiert werden müssten. Auf die Tasache, dass im Solaranlagenkataster mit seinem finalen Stand 31.12.2015 nicht alle realen Anlagen erfasst werden konnten, wird an dieser Stelle nochmals hingewiesen. Die Differenz zwischen den Standortdaten des Katasters und dem Fortschreibungsstand Ende 2020 auf aggregierter Ebene beträgt rund 468 Anlagen Zubau in sechs Jahren. Kartenebene „Standorte der ST-Anlagen“ Die Darstellung der Anlagenstandorte (Erfassungsstand 31.12.2015) ist aufgrund von Datenschutzauflagen nur für bestimmte Maßstabsbereiche zulässig, so dass die Solarthermie-Anlagen erst ab einem Zoom von 1:15.000 dargestellt werden. Kartenebene „Standorte der ST-Anlagen der öffentlichen Hand“ In der Kartenebene werden die Standorte der Solarthermieanlagen auf Gebäuden der öffentlichen Hand (Erfassungsstand 31.03.2023) dargestellt. Dazu gehören bezirkseigene Gebäude, die Gebäude der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und die Gebäude der Berliner Anstalten des öffentlichen Rechts, aber auch Gebäude von Städtischen Wohnungsbaugesellschaften und anderen Beteiligungsunternehmen des Landes. Bislang liegen nicht für sämtliche Gesellschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, an denen das Land Berlin beteiligt ist, Rückmeldungen zum Ausbaustand der Solarthermieanlagen vor. Die Verortung der Standorte erfolgte adressgenau. Kartenebenen „Summe der ST-Anlagen getrennt pro Bezirk und pro Postleitzahlgebiet“ Die dargestellten Daten umfassen auch Aktualisierungen für die Jahre 2016 bis 2022 durch Ergänzungen auf der Basis von Zulieferungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese Daten sind allerdings nur auf Postleitzahlebene als kleinsträumigster Einheit verfügbar, so dass zwar summenmäßig auf Postleitzahl- und Bezirksebene eine Ergänzung der Gesamtzahl erfolgen konnte, jedoch nicht bei der Verortung von Einzelanlagen. Kartenebene „Summe der ST-Anlagen der öffentlichen Hand pro Bezirk“ In dieser Kartenebene wird der Ausbaustand der Solarthermieanlagen auf öffentlichen Gebäuden in den Bezirken zum 31.03.2023 dargestellt. Dazu wurden die adressgenauen Daten auf Bezirksebene aufsummiert. Zum Vergleich wird zusätzlich die Gesamtzahl der solarthermischen Anlagen auf öffentlichen Gebäuden in ganz Berlin angegeben. Kartenebene „Theoretisches ST-Potenzial auf Gebäudeebene“ Die Kartenebene bildet die Solarthermie-Potenziale auf den Dachflächen der Berliner Gebäude ab. Neben dem lokalen Globalstrahlungswert sind Verschattung, Ausrichtung und Neigung der Dachfläche entscheidende Parameter bei der Planung einer Solarthermieanlage. Die geeigneten Dachflächen wurden im Rahmen einer Potenzialanalyse berechnet. Die Einstrahlungsverhältnisse werden auf der Karte durch eine farbliche Skala dargestellt. Diese geben Ihnen einen ersten Hinweis für die Nutzung von Solarenergie. Über die Sachdatenanzeige pro Gebäude lassen sich genauere Informationen aufrufen. Neben einer Einschätzung der Eignung zur Installation einer Solarthermieanlage, ist zudem der mögliche Wärmeertrag [kWh/a] aufgeführt. Diese Informationen ersetzen jedoch nicht die weiterhin erforderliche fachliche Begutachtung des Einzelobjekts vor einer Detailplanung und Bau einer Solaranlage hinsichtlich von Parametern wie z. B. der Statik des Daches. Eine technische Eignung wird daher nicht zugesichert und bedarf der Prüfung des Einzelfalls. Weiterführende Informationen und eine kostenlose Beratung stellt Ihnen das SolarZentrum Berlin zur Verfügung. Zur Ermittlung der Solarpotenziale wurden bestehende Datengrundlagen wie beispielsweise Luftbilder und ALKIS-Gebäudegrundrisse verwendet, sowie transparente Berechnungsgrundlagen zu Grunde gelegt, die in der Abschlussdokumentation im Detail nachgelesen werden können. In der Karte werden nur Dachflächen dargestellt, die als geeignet bewertet wurden. Die ausgewählten Eignungskriterien sind eine zur Verfügung stehende Mindestfläche von 4 m² und das Erreichen einer potenziellen Wärmemenge pro m² von 350 kWh/m² und Jahr. Zudem sind Entwicklungen an Gebäuden, die nach dem Datenerhebungsstand (22.04.2021) errichtet, verändert, abgerissen bzw. in das Liegenschaftskataster aufgenommen wurden, nicht berücksichtigt. Die Berechnung der Einstrahlung in Berlin umfasst alle Oberflächenelemente der Stadt, nicht nur die Gebäude- und Bauteile. Sie ist damit auch für andere Auswertungszwecke, als sie im Rahmen der Solarpotenzialanalyse benötigt wurden, geeignet. Die Methode zur Erstellung der hochaufgelösten Rasterdaten wird ausführlich im Endbericht zur Solarpotenzialanalyse beschrieben (IP SYSCON 2022) und soll hier nur zusammengefasst beschrieben werden Grundlage der Analyse waren Befliegungsdaten des Jahres 2020 (SenStadtWohn 2020). Aus diesen Daten wurde ein 3D-Modell abgeleitet, womit vor allem eine dreidimensionale Analyse möglich wurde, die etwa Verschattungseinflüsse durch Baum- und Gebäudestrukturen sowie unterschiedliche Sonnenstände, die je nach Jahreszeit einen großen Einfluß ausüben, einbeziehen konnte. Grundlage zur Kalibrierung des Berechnungsverfahrens waren die vom Deutschen Wetterdienst (DWD) bereitgestellten Monatsmittelwerte der Globalstrahlung im langjährigen Mittel, hier im Mittel der Jahre 1991 – 2020 (vgl. Abb. 4). Über die hier dargestellten Jahressummenwerte hinaus wurden für die Berechnung der durch Solarthermie möglichen Heizungsunterstützung auch die Einstrahlungswerte für die Heizperiode vom 01.10. – 30.04. ermittelt.

Monatsbericht Januar 2023

Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im Januar 2023 In der Strecke zur Umladestation der 2. Ebene der Schachtanlage Konrad 2 wird der Einbau der Innenschale vorbereitet. Sie wird auf die Außenschale der Grubenräume eingebracht und bildet ihre finale Schicht. Nach der Innenschale folgen nacheinander der Einbau von Fahrbahn und Anlagentechnik: So werden unter anderem der Schachtstuhl (Stahlgerüst zur Führung der Aufzugskabine im Schacht), der örtliche Leitstand und die Gleise für den Plateauwagen eingebaut. Zusätzlich wird für das Umladen der radioaktiven Abfälle im Einlagerungsbetrieb eine mobile Krananlage benötigt (Portalhubwagen). Sie verlädt die Abfallbehälter vom Plateauwagen auf den Transportwagen. Den genauen Ablauf des Einlagerungsprozesses finden Sie in unserem YouTube-Video ab Minute 3:50 (externer Link) . Modell der Umladestation auf der 2. Ebene von Schacht Konrad 2 Bei den Planungen der Innenschale und der Anlagentechnik kommt zum ersten Mal unter Tage eine neue Planungsmethode zum Einsatz: das „Building Information Modelling“, kurz BIM. Es lässt sich sinngemäß mit „für den Bau mit Informationen modellieren“ übersetzen. Bei dieser Methode werden die verfügbaren Informationen in einem einheitlichen Format zusammengeführt. So entsteht ein dreidimensionaler, digitaler Zwilling des Bauprojektes. Zusätzlich wird die Montagereihenfolge erfasst, sodass die Zeit als vierte Dimension dazukommt. Die Vorteile dieser Methode: Die Bauabfolge kann vorab besser koordiniert und der Bau im Hinblick auf mögliche gegenseitige Behinderungen überprüft werden. Beispiele sind mögliche Kollisionen der mobilen Krananlage mit dem zusätzlich benötigten Deckenkran und die richtigen Passungen von Schraube und Bohrung. Festgestellter Überarbeitungsbedarf wird an die Planer*innen gemeldet. So kann man vor dem Baubeginn alle Bauphasen simulieren und den eigentlichen Bauablauf reibungsloser gestalten. Die Daten aus der Planungs- und Bauphase sind auch wichtig für die Instandhaltung. Der Aufwand für eine Nacherfassung von Daten wird dadurch deutlich reduziert. Des Weiteren können auch Prozessabläufe des Betriebes der Anlagen wie der Ablauf der Einlagerung bis zur Einlagerungstransportstrecke oder der Wechsel eines Unterseils simuliert werden. Schachtbau Konrad 1 Neben dem Neubau der beiden Seilfahrtanlagen muss auch die Schachtröhre von Schacht Konrad 1 qualifiziert werden. Schachthauer beenden den Einbau des neuen Schachtstuhls auf der 4. Ebene und beginnen die Baustelle auf der 3. Ebene einzurichten. Dort wird der letzte Schachtstuhl des Schachtes Konrad 1 erneuert. Schachtgelände Konrad 1 Zum Schachtgelände Konrad 1 gehören alle Bauwerke sowie das eingezäunte Werksgelände um den Schacht Konrad 1. Bauarbeiter beenden den Aufbau von Schwerlastgerüsttürmen an der Nord- und Südseite der Schachthalle. Die Schwerlastgerüsttürme werden für den Führungsgerüstwechsel in diesem Jahr benötigt. Eine Baufirma setzt die Arbeiten am Staukanal fort. Sie bringt die Kanalbauteile ein und verfüllt den Raum zwischen Kanal und Baugrubenwand. Facharbeitende schließen die Errichtung des neuen Wachgebäudes ab: Sie verlegen Pflastersteine und bauen die Nachrichtentechnik ein. In den kommenden Wochen wird die Wachmannschaft das neue Wachgebäude beziehen. Schachtbau Konrad 2 Die Schachtröhre von Schacht Konrad 2 muss vor dem Neubau der Seilfahrtanlage qualifiziert und an einigen Stellen erweitert werden. Bergleute bereiten den Einbau der Innenschale in der Umladestation der 2. Ebene vor (siehe Einblick): Sie beginnen mit der Betonage des ersten Abschnitts des unteren Schachtkragens. Ein Dienstleistungsunternehmen beginnt mit dem Rückbau des alten Schachtkellers. Schachtgelände Konrad 2 Zur Schachtanlage Konrad 2 gehören alle Bauwerke sowie das eingezäunte Werksgelände um den Schacht Konrad 2. Bauarbeiter*innen beenden die Arbeiten am Medienkanal zwischen Schacht und Lüftergebäude. Sie verfüllen, nachdem sie die Spundwände gezogen haben, die Lücke zwischen Medienkanal und Baugrubenwand. Der Medienkanal dient der Verlegung von jeweils einer Niederschlagsleitung und einer Löschwasserleitung. Bergbauliche Arbeiten Die Bergleute müssen durch ständige Kontrollen und Nachsorgearbeiten den sicheren Betrieb des Bergwerks Konrad gewährleisten. Die Bohrmannschaft eines Dienstleistungsunternehmens schließt eine weitere Bohrung (RB579) zur Erkundung des zweiten Einlagerungsfeldes ab. Sie setzt die Bohranlage auf einen neuen Bohrplatz um und beginnt mit einer weiteren Erkundungsbohrung (RB578). Die Bohrkerne helfen den Geolog*innen, die Geologie im Bereich des geplanten Einlagerungsfeldes besser bewerten zu können. Im Gespräch Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über das Endlager Konrad informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Darüber hinaus tauschen wir uns mit Fachleuten und Vertretern aus Politik und Gesellschaft aus und lassen diese Rückmeldungen in unsere Arbeit einfließen. Die Infostelle öffnet im Januar mittwochs und donnerstags von 10:00 bis 17:00 und nach Vereinbarung. Eine Maskenpflicht besteht nicht. Es wird trotzdem empfohlen, eine Maske zu tragen. Aufgrund von umfassenden Schachtbauarbeiten muss das Angebot untertägiger Besichtigungen des Endlagers Konrad für den allgemeinen Besuchsverkehr für mehrere Jahre ausgesetzt werden. Nur im Ausnahmefall besteht in dieser Zeit für Personen mit einem berechtigten fachlichen oder politischen Interesse weiterhin die Möglichkeit, das Endlager Konrad zu besichtigen. Hierzu kann die Infostelle angesprochen werden: info-konrad@bge.de. Die Infostelle bietet Virtual-Reality-Rundgänge (VR) an, mit denen sich Interessierte einen Einblick in die Situation unter Tage verschaffen können. Die 360-Grad-Panoramen lassen sich auch von zuhause aus erkunden (externer Link) . Mit der Übersicht zu den aktuellen Arbeiten bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Überblick zu den wichtigsten Arbeiten und Meilensteinen im Endlager Konrad. Die Arbeiten sind den wesentlichen Projekten zugeordnet, um den Fortschritt der einzelnen Projekte nachvollziehbar zu dokumentieren. Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Arbeiten, die täglich über und unter Tage stattfinden, an dieser Stelle dokumentiert werden können. Bei Bedarf steht Ihnen das Team der Info Konrad gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Aktuelle Arbeiten im Überblick Kurzinformationen zum Endlager Konrad Infostelle Konrad

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