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EG-Pflanzenschutzpaket tritt in Kraft

Die EU hat neue Regeln zum Pflanzenschutz in Kraft gesetzt. Wirkstoffe mit besonders bedenklichen Eigenschaften sind zukünftig in Pflanzenschutzmitteln generell nicht mehr zulassungsfähig. Darunter sind auch Stoffe, die für die Umwelt besonders gefährlich sind: Neben den international geächteten POP-Stoffen gilt dies für Stoffe, die sich in der Umwelt nur sehr schwer abbauen, sich in Lebewesen und damit in der Nahrungskette anreichern und gleichzeitig (umwelt-)giftig sind (sogenannte PBT-Stoffe – persistent, bioakkumulierend und toxisch). Auch Stoffe, die Krebs auslösen und solche, die das Hormonsystem oder das Erbgut von Menschen und Tieren schädigen können, werden zukünftig grundsätzlich verboten. In einem Nationalen Aktionsplan (NAP) muss jeder EG-Mitgliedsstaat künftig konkrete Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne festlegen, um die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Dazu kann auch das Anlegen von Schutzstreifen entlang von Gewässern zählen, um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln zu verringern. Die neuen Regularien zum Pflanzenschutz sind seit dem 24. November 2009 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Neues Fachinstitut für Bienenschutz im Julius Kühn-Institut nimmt Arbeit auf

Am 1. April 2016 nahm das neue Institut für Bienenschutz im Julius Kühn-Institut seine Arbeit auf. Honigbienen und Wildbienen zu schützen, ihre Lebens- und Ernährungsgrundlagen zu erhalten und zu verbessern sowie die Bienenvölker gesund und vital zu erhalten, sind wichtige Anliegen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des zugehörigen Julius Kühn-Instituts (JKI). Das Institut für Bienenschutz ist in Braunschweig angesiedelt mit einer Außenstelle in Berlin, die vor allem für die genaue Analytik von Pflanzenschutzmitteln oder Wirkstoffen zuständig ist. Am Institut ist die Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen angesiedelt. Nach dem Pflanzenschutzgesetz (§ 57 Abs. 2 Nr.11) hat das JKI die Aufgabe, Bienen auf Schäden durch die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel zu untersuchen.

Pflanzenschutzgesetz

§ 1 Zweck dieses Gesetzes ist, 1. Pflanzen, insbesondere Kulturpflanzen vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen, (...) 4. Gefahren abzuwenden, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen des Pflanzenschutzes, insbesondere für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt entstehen können, 5. Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft im Bereich des Pflanzenschutzes durchzuführen. Der Gesetzgeber erweitert die Kompetenz des Umweltbundesamtes auf die Prüfung von Auswirkungen auf den gesamten Naturhaushalt.

Spanische Wegschnecken im Römersalat

Umfrage zu Pflanzenschutz im Hobbygarten Ob Schnecke im Salat oder Blattlaus auf der Rose – wenn Schädlinge sich auf selbst gezogenem Gemüse oder Blumen breit machen, greifen viele Freizeitgärtnerinnen und -gärtner schnell zur Chemie. Allein im Jahr 2012 gingen insgesamt 4.545 Tonnen Pflanzenschutzmittel für den Bereich Haus- und Kleingarten über die Ladentheken. Doch was wissen die Hobbygärtnerinnen und -gärtner eigentlich über die Umweltauswirkungen der meist frei im Bau- oder Gartenfach-handel verkäuflichen Mittel? Wie dosiere ich richtig – und welche chemiefreien Alternativen gibt es? In einer Online-Umfrage unter www.uba.de/garten befragt das Umweltbundesamt (UBA) noch bis zum 04. Juli 2014 Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner – Ziel ist ein möglichst realistisches Bild der gelebten Pflanzenschutzpraxis im Hobbygarten. Für die rund 18 Fragen werden nicht mehr als 15 Minuten benötigt – und wer weniger Zeit hat, kann einzelne Fragen auch überspringen. Die Umfrageergebnisse werden – natürlich völlig anonym – in ein neues Online-Informationsangebot auf www.umweltbundesamt.de einfließen. In Zukunft erfahren Hobbygärtnerinnen und Gärtner dort dann viel Wissenswertes über umweltrelevante Nebenwirkungen des Pflanzenschutzes mit Chemie – und lernen Alternativen kennen. Über die Hälfte der insgesamt für den Haus- und Kleingartenbereich abgegebenen ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ im Jahr 2012 – und damit Spitzenreiter – waren ⁠ Herbizide ⁠ mit einer Inlands-Abgabemenge von 2.377 t, gefolgt von Insektiziden, Akariziden und Pheromonen mit insgesamt 1.121 t, sowie von sonstigen Mitteln (gesamt 795 t), z.B. zur Schnecken- und Schadnagerbekämpfung, und Fungiziden, Bakteriziden und Viriziden (gesamt 252 t). In Deutschland ist das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) gemäß Pflanzenschutzgesetz an den Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel und der gemeinschaftlichen Bewertung ihrer Wirkstoffe beteiligt und bewertet hierbei die Umweltrisiken. Das UBA berät das Bundesumweltministerium in umweltbezogenen Fragen zu Pflanzenschutzmitteln, wirkt an der Erarbeitung von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien sowie an der Ausgestaltung des Nationalen Aktionsplanes zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit. Das UBA erarbeitet Bewertungsverfahren und entwickelt diese weiter und betreibt anwendungsbezogene Umweltforschung. Die Spanische Wegschnecke trägt ihren Namen übrigens zu Unrecht. Forscher der Goethe-Universität Frankfurt und des ⁠ Biodiversität ⁠ und ⁠ Klima ⁠ Forschungszentrums (BiK-F) haben jüngst herausgefunden, dass der gefürchtete Plagegeist gar nicht aus Spanien kommt. Lästig ist sie allemal – und Hobbygärtnern, die auf Gift verzichten möchten, bleibt meist nichts anderes übrig, als die Tiere in die Natur umzusiedeln oder getötet in der Restmülltonne zu entsorgen. Natürliche Fressfeinde muss die Arion lusitanicus kaum fürchten: Vermutlich weil sie bitteren Schleim absondert, wird sie von Vögeln und Igeln als Futter gemieden.

Abstands- und Bewirtschaftungsauflagen landwirtschaftlich genutzter Flächen an Gewässern nach DüV, PflSchG, WHG, ThürWG und ThürDüV

Für Thüringer Landwirtschaftsbetriebe hat sich die Bewirtschaftung, Düngung und der Pflanzenschutz der landwirtschaftlich genutzten Flächen an Gewässern durch verschiedene Änderungen im Dünge-, Pflanzenschutz- und Wasserrecht auf Bundes- und Landesebene seit dem Jahr 2020 grundlegend geändert. Um Landwirtschaftsbetrieben die Umsetzung dieser verschiedensten Regelungen zu erleichtern, und die Betriebe bei ihrem wesentlichen Beitrag zum Gewässerschutz zu unterstützen, hat das TLLLR unter Mitwirkung und im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) eine GIS-Lösung erarbeitet. Hierzu wurden die Böschungsoberkanten der Gewässer I. und II. Ordnung digitalisiert und die Hangneigung anhand eines Geländemodells ermittelt. In Verbindung mit den rechtlichen Vorgaben und über die Bildung von Segmenten können nun die Abstands- und Bewirtschaftungskulissen an den Gewässern für alle am Thüringer Feldblocksystem beteiligten landwirtschaftlich genutzten Flächen abgebildet werden. Die Kulissen werden jährlich zum 01. Februar aktualisiert.

Amt Wirtschaft

- Wirtschaftsförderung Die Abteilung Wirtschaftsförderung kümmert sich branchenübergreifend um verbesserte Standortbedingungen für Hamburg. Sie stärkt die Ansiedlung von Unternehmen und hilft ihnen, ihre Finanzierungssituation zu optimieren. - Außenwirtschaft Hamburg ist einer der führenden Im- und Exportstandorte des Kontinents. Das Referat Außenwirtschaft entwickelt Strategien und Maßnahmen, damit Unternehmen erfolgreich ausländische Märkte erschließen. - Umweltbezogene Wirtschaftspolitik, technischer Arbeitsschutz Regelungen zum Immissionsschutz, Abfall- oder Chemikalienrecht: das Referat begleitet Gesetzgebungsverfahren mit dem Schwerpunkt Umweltschutz. Dieses geschieht in engem Kontakt zu Verbänden und Unternehmen am Standort Hamburg. - Agrarwirtschaft Die Abteilung Agrarwirtschaft fördert, betreut und entwickelt die Land- und Forstwirtschaft, die Jagd und die Fischerei, den Gartenbau und die Pferdezucht und sie ist zuständig für den Pflanzenschutz in Hamburg. - Agrarpolitik und Ländlicher Raum Förderung der ländlichen Gebiete und wettbewerbsfähiger Betriebe. - Gartenbau, Land- und Waldwirtschaft Es gilt die überregionale bedeutsamen Obst- und Gemüseanbaugebiete und Land- und Forstwirtschaft zu betreuen. - Jagd, Fischerei und Pferdezucht Hamburg ist eine grüne Stadt ¿ hier kann man jagen, fischen und Pferde züchten. - Planung und Landentwicklung Aufgabe ist es, in der städtebaulichen Planung und durch Flächenmanagement die Belange der Agrarwirtschaft in Einklang mit den Ansprüchen einer wachsenden Stadt zu bringen. - Pflanzenschutz Die Pflanzengesundheitskontrolle und der Pflanzenschutzdienst kontrollieren die vegetabilen Handelsgüter beim Im- und Export ¿ insbesondere im Hafen ¿ und führen Kontrollen nach Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes durch.

Über uns

Das Pflanzenschutzamt Berlin ist eine der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nachgeordnete Behörde, die Ordnungsaufgaben nach dem Pflanzenschutzgesetz sowie darauf beruhender Gesetze und Verordnungen vollzieht. Ein Hauptanliegen der Tätigkeit des Pflanzenschutzamtes Berlin ist die verantwortungsbewusste Beratung aller Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt über den Umgang mit ihren Pflanzen und über die Möglichkeiten, Bedingungen, Voraussetzungen und Grenzen des Schutzes vor Schaderregern. Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Aktuelles zum Pflanzenschutz Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Aufgaben des Pflanzenschutzamtes Berlin Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Informationen zum Freizeitgarten Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Zuständigkeiten Weitere Informationen

Service

Das Angebot umfasst eine Vielzahl von Informationen zum Pflanzenschutz, wie Merkblätter und Ratgeber zu verschiedenen Schadorganismen, Newsletter für beruflich Tätige und Freizeitgärtnernde, Informationen zu Beratertagen und Sachkundeprüfungen sowie Formulare zur Beantragung gesetzlicher Vorgaben, wie z.B. das Anzeigeverfahren oder die Registrierung eines Unternehmens nach Pflanzengesundheitsverordnung. Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Ausbildung Du liebst Pflanzen, Natur und willst mit deinem Beruf etwas Gutes für die Umwelt tun? Bewirb dich und starte deine Karriere als Zierpflanzengärtner/in im Pflanzenschutzamt! Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Merkblätter, Ratgeber und Broschüren Das Pflanzenschutzamt Berlin gibt eine Vielzahl von Informationen zur Pflanzengesundheit, Schaderregern und Schadursachen heraus. Diese stehen im pdf-Format zur Ansicht und zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Newsletter Lassen Sie sich regelmäßig über unsere Newsletter zu Themen der Pflanzengesundheit informieren. Hier können Sie den Berliner Gartenbrief und das Grüne Blatt Berlin abonnieren. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Fragen und Antworten Passend zu den Jahreszeiten finden Sie hier aktuelle Fragen und Antworten zum Themen­komplex Pflanzengesundheit. Es können auch eigene Fragen gestellt werden. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Fortbildung Das Pflanzenschutzamt Berlin bietet insbesondere in den Wintermonaten Fort- und Weiterbildungen auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes an. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Formulare Die Antragsformulare für den Bereich Pflanzenschutz stehen im Internet als Download zur Verfügung. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Rechtsvorschriften Gesetze und Verordnungen für den Bereich Pflanzenschutz. Weitere Informationen

Pflanzenschutz im Stadtgrün

Der Fachbereich Stadtgrün nimmt zahlreiche Aufgaben wahr, die zur Gesunderhaltung des Pflanzen- und Baumbestands beitragen und somit die Lebensqualität aller Berliner Bürgerinnen und Bürger verbessern. Dazu bieten wir unterschiedliche Beratungsmöglichkeiten und aktuelle Informationen ( Grünes Blatt Berlin , Berliner Gartenbrief (Tipps für den Haus- und Kleingarten), eine differenzierte Diagnostik und Fortbildungen an. Dieses Angebot basiert auf der regelmäßigen Überwachung von relevanten Schadorganismen , dem Erkennen von Schadursachen als auch auf der Durchführung orientierender Versuche . Beraten werden professionelle Gärtner; Garten- und Landschaftsbaubetriebe; Dienstleistungsunternehmen und Wohnungsbaugesellschaften; Gartencenter und -märkte; die Landesverbände des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus und der Berliner Gartenfreunde; Öffentliche Betriebe, u.a. Bezirks-, Landes- und Bundesbehörden, u.a. die Grünflächenämter und Berliner Forsten; Erholungsanlagen und Sportstätten; Planer von Pflanzungen; Freizeitgärtner und Pflanzenliebhaber. Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Beratung Die Beratung zum integrierten Pflanzenschutz ist als Aufgabe im Pflanzenschutzgesetz verankert. Dazu gehört die Bereitstellung von zielgruppenorientierten Informationen zum Auftreten parasitären und nichtparasitären Schadursachen an Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen sowie zu Gegenmaßnahmen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Schadorganismen in Berlin Großstadtpflanzen sind vielen Schadeinflüssen ausgesetzt. Durch Pflanzenimporte werden neue Schadorganismen in unsere Region verbracht. Ein unkontrolliertes Auftreten von Schadorganismen führt in der Praxis oft zu Pflanzenausfällen, aufwändigen Gegenmaßnahmen und finanziellen Verlusten. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Versuche im Stadtgrün Im Rahmen orientierender Versuche ist es möglich, berlinspezifische Pflanzenschutzprobleme des Stadtgrüns mittelfristig praktikabel und effizient zu lösen. Die Fragestellungen ergeben sich häufig aus der Beratungstätigkeit bzw. durch das Auftreten neuer Schadorganismen in der Region. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Ambrosia-Bekämpfung Die Beifußblättrige Ambrosie hat sich wie im übrigen Deutschland und in anderen europäischen Ländern auch in Berlin fest etabliert. Es handelt sich bei dieser Pflanze um eine gebietsfremde Art: Ursprünglich stammt sie aus Nordamerika. Weitere Informationen Merkblätter, Rat­geber und Broschüren Fortbildung Anträge und Formulare Rechtsvorschriften Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen Stadtbäume Kleingärten Friedhöfe und Begräbnisstätten Berliner Forsten

Aktuelles zum Pflanzenschutz

31.01.2025 Das Gebührenverzeichnis wurde neu gefasst und einzelne Gebührentatbestände wurden dabei auf den aktuellen Stand europarechtlicher und nationaler Verordnungen und Gesetze auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes und der Pflanzengesundheit gebracht. Die neue PflSchGebO tritt ab dem 01.02.2025 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom 07.01.2025 22.10.2024 Wenn im Herbst die Nächte kühler werden, suchen viele Insekten, die als Larven oder ausgewachsene Tiere überwintern, warme, geschützte Stellen auf, um geeignete Überwinterungsquartiere zu finden. Sie halten sich dann oft an Hauswänden, in Ritzen und Spalten auf und dringen auch in die Wohnungen ein. Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Insekten entnehmen Sie gerne dem Merkblatt. 27.08.2024 Derzeit weisen die Weißdorn- und Rotdornpflanzen ein erschreckendes Erscheinungsbild auf. Ganze Pflanzungen haben ihr Blattwerk verloren. Bei starkem Krankheitsverlauf mit der Entomosporium-Blattbräune (Entomosporium mespili) fließen die Blattflecken zusammen, sodass die Blattfläche dunkelbraun bis schwarz aussieht. Stark geschädigte Blätter werden abgeworfen und die Kronen verkahlen. Aufgrund der Symptome kann es zu Verwechslungen mit dem Feuerbrand-Bakterium (Erwinia amylovora) kommen. Gleiches gilt für Blattfleckenerreger an Obstgehölzen 09.08.2024 Der Schaden an den Blättern entsteht durch die Fraßtätigkeit der Larven, die in den Blättern fressen. Dabei trennen sie die Blattoberhaut vom darunter liegenden Blattgewebe. Bei starkem Befall vertrocknen die Blätter allmählich und rollen sich ein. Durch die Sommergeneration können die Blätter des gesamten Baumes miniert werden. In der Folge setzt der Laubfall bereits im August ein. Weitere Informationen entnehmen Sie gerne dem Merkblatt.

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