Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Eingangsformel Auf Grund des § 57 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 und 3, § 56 Absatz 1, § 32 Absatz 2 und 3, § 20 Absatz 2, § 22 Absatz 1 sowie § 23 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), von denen § 57 Absatz 2 durch Artikel 421 Nummer 7 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit:
Die Vorkommen von Schweinswalen und wichtiger Rast- und Zugvorkommen von Seevögeln in den küstenfernen Meeresgebieten werden von Flugzeugen aus entlang von Flugtransekten ermittelt. Das BfN führt flugzeuggestützte digitale Erfassungen von Meeressäugetieren und Seevögeln in Nord- und Ostsee durch. Diese werden zum Teil zur Evaluierung der so gewonnenen Daten noch durch analoge Flüge begleitet und dienen der Berechnung der Verbreitung, Abundanzen und Trends für die Bewertung des Zustands von Seevögeln und Meeressäugetieren (hauptsächlich Schweinswalen) in der deutschen Nord- und Ostsee. Je nach Jahreszeit und/oder Ort stehen entweder Meeressäugetiere oder Seevögel im Fokus der Erfassungen. Basierend auf den Erfahrungen aus dem langjährigen Wirbeltiermonitoring wurden die Seegebiete der deutschen Nord- und Ostsee in für die Monitoringansprüche fachlich sinnvolle Untersuchungsgebiete unterteilt und diese Gebiete mit spezifischen Transektdesigns ausgestattet. In Teilbereichen des Vogelschutzgebiets „Östliche Deutsche Bucht“ aber auch anderen für Seevögel relevante Gebiete in der deutschen Nordsee werden diese Erfassungen verdichtet. Zusätzlich werden Teilgebiete der Nordsee mit Schwerpunkt auf die überwinternden Seevögel jeweils im Winter erfasst. In der Ostsee wird das Vogelschutzgebiet „Pommersche Bucht“ im Bereich der Oderbank mit Schwerpunkt auf die überwinternden Seevögel jeweils im Winter erfasst. Zusätzlich wird in der Ostsee ein kontinuierliches, ganzjähriges POD-Monitoring betrieben. Diese erfassen in Gebieten mit geringen Populationsdichten die Wale mit Hilfe akustischer Detektionsgeräte (PODs, Cetacean POrpoise Detector), die dauerhaft unter der Wasseroberfläche installiert werden. Im Rahmen dieser Langzeitdatenerhebung werden vom BfN POD Messpositionen in den FFH Schutzgebieten und angrenzenden Gewässern betrieben. Die gewonnenen Daten werden hinsichtlich des zeitlichen und räumlichen Vorkommens von Schweinswalen und derer akustischer Verhaltensweisen untersucht.
Die Vorkommen von Schweinswalen und wichtiger Rast- und Zugvorkommen von Seevögeln in den küstenfernen Meeresgebieten werden von Flugzeugen aus entlang von Flugtransekten ermittelt. Das BfN führt flugzeuggestützte digitale Erfassungen von Meeressäugetieren und Seevögeln in Nord- und Ostsee durch. Diese werden zum Teil zur Evaluierung der so gewonnenen Daten noch durch analoge Flüge begleitet und dienen der Berechnung der Verbreitung, Abundanzen und Trends für die Bewertung des Zustands von Seevögeln und Meeressäugetieren (hauptsächlich Schweinswalen) in der deutschen Nord- und Ostsee. Je nach Jahreszeit und/oder Ort stehen entweder Meeressäugetiere oder Seevögel im Fokus der Erfassungen. Basierend auf den Erfahrungen aus dem langjährigen Wirbeltiermonitoring wurden die Seegebiete der deutschen Nord- und Ostsee in für die Monitoringansprüche fachlich sinnvolle Untersuchungsgebiete unterteilt und diese Gebiete mit spezifischen Transektdesigns ausgestattet. In Teilbereichen des Vogelschutzgebiets „Östliche Deutsche Bucht“ aber auch anderen für Seevögel relevante Gebiete in der deutschen Nordsee werden diese Erfassungen verdichtet. Zusätzlich werden Teilgebiete der Nordsee mit Schwerpunkt auf die überwinternden Seevögel jeweils im Winter erfasst. In der Ostsee wird das Vogelschutzgebiet „Pommersche Bucht“ im Bereich der Oderbank mit Schwerpunkt auf die überwinternden Seevögel jeweils im Winter erfasst. Zusätzlich wird in der Ostsee ein kontinuierliches, ganzjähriges POD-Monitoring betrieben. Diese erfassen in Gebieten mit geringen Populationsdichten die Wale mit Hilfe akustischer Detektionsgeräte (PODs, Cetacean POrpoise Detector), die dauerhaft unter der Wasseroberfläche installiert werden. Im Rahmen dieser Langzeitdatenerhebung werden vom BfN POD Messpositionen in den FFH Schutzgebieten und angrenzenden Gewässern betrieben. Die gewonnenen Daten werden hinsichtlich des zeitlichen und räumlichen Vorkommens von Schweinswalen und derer akustischer Verhaltensweisen untersucht.
Die Bundesrepublik Deutschland hat 2004 sechs Natura 2000-Gebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee – davon fünf unter der Fauna-FloraHabitat-Richtlinie (FFH-RL) und eines unter der Vogelschutzrichtlinie (VRL) – an die Europäische-Kommission (EU-KOM) gemeldet. Die förmliche Unterschutzstellung auch nach nationalem Recht erfolgte 2017 durch die Erklärung der drei Gebiete „Fehmarnbelt“, „Kadetrinne“ und „Pommersche Bucht – Rönnebank“ als Naturschutzgebiete (NSG).
Am 27. September 2017 wurden sechs Verordnungen zum Schutz der Meeresnatur in Nord- und Ostsee im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die Meeresnaturschutzgebiete "Doggerbank", "Borkum Riffgrund" und "Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht" in der Nordsee sowie "Fehmarnbelt", "Kadetrinne" und "Pommersche Bucht – Rönnebank" in der Ostsee auch nach nationalen Vorschriften rechtlich gesichert. Die Gebiete befinden sich in der sogenannten ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee und damit in der Zuständigkeit des Bundes. Die AWZ schließt sich an das 12 Seemeilen breite deutsche Küstenmeer an. Die neuen Schutzgebiete umfassen rund 30 Prozent der Fläche der deutschen AWZ. Die sechs Meeresgebiete sind seit 2007 Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Deutschland ist daher verpflichtet, diese Gebiete mit den nötigen Maßnahmen unter Schutz zu stellen. Die Europäische Kommission hatte hierzu bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das zumindest mit Blick auf die Ausweisung der Meeresschutzgebiete in Verantwortung des Bundes nun gegenstandslos sein dürfte. Das Verfahren richtet sich darüber hinaus an die Bundesländer, die in der Pflicht sind, Natura-2000-Gebiete an Land ebenfalls rechtlich zu sichern. In den Meeresnaturschutzgebieten darf nach den neuen Bestimmungen kein Baggergut eingebracht werden, es dürfen keine Aquakulturen betrieben und auch keine künstlichen Inseln errichtet werden. Wer in diesen Meeresgebieten Energie erzeugen, Bodenschätze abbauen oder unterseeische Kabel verlegen will, muss zuvor in einer Verträglichkeitsprüfung nachweisen, dass das Vorhaben die Meeresumwelt nicht erheblich beeinträchtigt. Im Bereich der Freizeitfischerei gibt es ein räumlich und zeitlich abgestuftes Schutzkonzept für einen Interessensausgleich zwischen dem Schutz der Meeresnatur und den Belangen der Freizeitfischer. In der der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee kann weiterhin auf circa 80 Prozent der Fläche geangelt werden, lediglich 20 Prozent der Fläche unterliegt einer naturschutzrechtlichen Regulierung.
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, Seite 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, Seite 193) geändert worden ist und der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, Seite 7), die durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, Seite 193) geändert worden ist. Das Gebiet "Pommersche Bucht – Rönnebank" ist seit 2007 Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und eines von sechs unter Schutz stehenden Meeresgebieten. Deutschland ist verpflichtet, diese Gebiete mit den nötigen Maßnahmen unter Schutz zu stellen. Die Europäische Kommission hatte hierzu bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das zumindest mit Blick auf die Ausweisung der Meeresschutzgebiete in Verantwortung des Bundes nun gegenstandslos sein dürfte. Das Verfahren richtet sich darüber hinaus an die Bundesländer, die in der Pflicht sind, Natura-2000-Gebiete an Land ebenfalls rechtlich zu sichern. Natura 2000 in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee
Die erste Starkregenperiode vom 04.-09. Juli führte sowohl im Oderquellgebiet als auch in den übrigen beiden typischen Hochwasserentstehungsgebieten der Oder, den aus den mittleren und nördlichen Sudeten gespeisten Flussgebieten, zu sprunghaft einsetzendem extremen Hochwasser mit teilweise katastrophalen Überflutungen. Der Wasserspiegel der oberen Oder stieg innerhalb von 12 Stunden um bis zu 4 m. In Tschechien und Polen waren am 10. Juli bereits große Regionen überschwemmt. Deichbrüche in Polen bewirkten nur eine kurzzeitige Reduzierung der Wasserstände. Oberhalb des polnisch-deutschen Grenzoderabschnitts wurden alle bisher bekannten Höchstwasserstände übertroffen, beispielsweise in Racibórz-Miedonia (Ratibor-Oderfurt) um über 2 m. Noch bevor der aus der ersten Regenperiode resultierende Oderhochwasserscheitel am 17. Juli den Grenzoderabschnitt erreichte, wurden am 15. Juli an der unteren Oder bei Schwedt die Polder geflutet. [2][7][8][9] Die aus der zweiten Starkregenperiode ab dem 18. Juli hervorgegangenen Abflüsse verhinderten unterhalb von Krosno (Krossen) ein Absinken der Oderwasserstände. Die Oderzuflüsse Bystrzyca (Weistritz), Kaczawa (Katzbach), Bóbr (Bober) und Lausitzer Neiße (Nysa Łużycka) erreichten in der zweiten Juli-Hälfte höhere Hochwasserscheitel als zwei Wochen zuvor (Abb 1). Im Grenzoderabschnitt brach am 21./22. Juli der polnische Deich bei Swiecko (Schwetig) oberhalb von Frankfurt/Oder. Es folgten Deichbrüche am 23. Juli bei Briskow-Finkenherd und Aurith (24. Juli), wodurch die Ziltendorfer Niederung (zwischen Eisenhüttenstadt und Frankfurt/Oder)überflutet wurde (Abb. 2). Zu dieser Zeit (24. Juli) passierte der maximale Hochwasserdurchfluss der Oder den Pegel Eisenhüttenstadt. Dabei handelte es sich um den zweithöchsten seit 1920 dort festgestellten mittleren Tagesdurchfluss, der nur von dem Hochwasser im Jahr 1930 übertroffen wurde. In Frankfurt/Oder wurde am 27. Juli der höchste jemals am dortigen Pegel ermittelte Wasserstand beobachtet (Abb. 2). [2][3][7] Die Warta (Warthe), die im Jahr 1997 kein schweres Hochwasser führte, wurde durch die Oder zurückgestaut, so dass im Warthebruch ausgehnte Überschwemmungen auftraten. In der Region des Oderbruchs und am weiteren Oderlauf war der Hochwasserscheitel erst Ende Juli bzw. Anfang August zu verzeichnen. Während dieser Zeit traten hier kritische Deichschäden auf. Am 31. Juli wurde am Pegel Hohensaaten-Finow der höchste mittlere Tagesdurchfluss seit 1920 beobachtet, am 02. August der höchste bisher registrierte Wasserstand am Pegel Schwedt-Oderbrücke. Erst ab dem 06. August wurde die Situation im polnisch-deutschen Grenzoderabschnitt als stabil angesehen. [2][7][8] Zu dieser Zeit (06. August) erreichte der Zufluss des Oderwassers ins Stettiner Haff (Zalew Szczeciński) mit ca. 3000 m³/s sein Maximum. Der Eintritt der Flutwelle in die Ostsee vollzog sich im Zeitraum vom 14. bis 25. August. Das Gesamtvolumen der ins Meer einströmenden Hochwasserwelle wurde auf 3,5 km³ beziffert, das sind 5 % des Fassungsvermögens der Pommerschen Bucht. [3] Das Hochwasser 1997 war von ungewöhnlich langer Dauer. In Glogów (Glogau) und Słubice befand sich der Oderwasserstand beispielsweise 36 bzw. 34 Tage über der Alarmstufe. Die Hochwasserdauer über dem bisher bekannten Höchstwasserstand wird für die mittlere Oder bei Połecko (Pollenzig) mit etwa 16 Tagen angegeben. [3]
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 43 |
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| Type | Count |
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| Text | 3 |
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| Boden | 20 |
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