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Untersuchung der Konflikte zwischen geschützten Arten, insbesondere Baltischen Stören, und der Stellnetzfischerei im Oderhaff, Achterwasser und Peenestrom

Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes "Pommersche Bucht - Rönnebank" (NSGPBRV)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Eingangsformel Auf Grund des § 57 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 und 3, § 56 Absatz 1, § 32 Absatz 2 und 3, § 20 Absatz 2, § 22 Absatz 1 sowie § 23 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), von denen § 57 Absatz 2 durch Artikel 421 Nummer 7 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit:

Bundesamt für Naturschutz: Erfassungsdesign des aktuellen marinen Wirbeltiermonitorings in der deutschen AWZ (WFS)

Die Vorkommen von Schweinswalen und wichtiger Rast- und Zugvorkommen von Seevögeln in den küstenfernen Meeresgebieten werden von Flugzeugen aus entlang von Flugtransekten ermittelt. Das BfN führt flugzeuggestützte digitale Erfassungen von Meeressäugetieren und Seevögeln in Nord- und Ostsee durch. Diese werden zum Teil zur Evaluierung der so gewonnenen Daten noch durch analoge Flüge begleitet und dienen der Berechnung der Verbreitung, Abundanzen und Trends für die Bewertung des Zustands von Seevögeln und Meeressäugetieren (hauptsächlich Schweinswalen) in der deutschen Nord- und Ostsee. Je nach Jahreszeit und/oder Ort stehen entweder Meeressäugetiere oder Seevögel im Fokus der Erfassungen. Basierend auf den Erfahrungen aus dem langjährigen Wirbeltiermonitoring wurden die Seegebiete der deutschen Nord- und Ostsee in für die Monitoringansprüche fachlich sinnvolle Untersuchungsgebiete unterteilt und diese Gebiete mit spezifischen Transektdesigns ausgestattet. In Teilbereichen des Vogelschutzgebiets „Östliche Deutsche Bucht“ aber auch anderen für Seevögel relevante Gebiete in der deutschen Nordsee werden diese Erfassungen verdichtet. Zusätzlich werden Teilgebiete der Nordsee mit Schwerpunkt auf die überwinternden Seevögel jeweils im Winter erfasst. In der Ostsee wird das Vogelschutzgebiet „Pommersche Bucht“ im Bereich der Oderbank mit Schwerpunkt auf die überwinternden Seevögel jeweils im Winter erfasst. Zusätzlich wird in der Ostsee ein kontinuierliches, ganzjähriges POD-Monitoring betrieben. Diese erfassen in Gebieten mit geringen Populationsdichten die Wale mit Hilfe akustischer Detektionsgeräte (PODs, Cetacean POrpoise Detector), die dauerhaft unter der Wasseroberfläche installiert werden. Im Rahmen dieser Langzeitdatenerhebung werden vom BfN POD Messpositionen in den FFH Schutzgebieten und angrenzenden Gewässern betrieben. Die gewonnenen Daten werden hinsichtlich des zeitlichen und räumlichen Vorkommens von Schweinswalen und derer akustischer Verhaltensweisen untersucht.

Bundesamt für Naturschutz: Erfassungsdesign des aktuellen marinen Wirbeltiermonitorings in der deutschen AWZ (WMS)

Die Vorkommen von Schweinswalen und wichtiger Rast- und Zugvorkommen von Seevögeln in den küstenfernen Meeresgebieten werden von Flugzeugen aus entlang von Flugtransekten ermittelt. Das BfN führt flugzeuggestützte digitale Erfassungen von Meeressäugetieren und Seevögeln in Nord- und Ostsee durch. Diese werden zum Teil zur Evaluierung der so gewonnenen Daten noch durch analoge Flüge begleitet und dienen der Berechnung der Verbreitung, Abundanzen und Trends für die Bewertung des Zustands von Seevögeln und Meeressäugetieren (hauptsächlich Schweinswalen) in der deutschen Nord- und Ostsee. Je nach Jahreszeit und/oder Ort stehen entweder Meeressäugetiere oder Seevögel im Fokus der Erfassungen. Basierend auf den Erfahrungen aus dem langjährigen Wirbeltiermonitoring wurden die Seegebiete der deutschen Nord- und Ostsee in für die Monitoringansprüche fachlich sinnvolle Untersuchungsgebiete unterteilt und diese Gebiete mit spezifischen Transektdesigns ausgestattet. In Teilbereichen des Vogelschutzgebiets „Östliche Deutsche Bucht“ aber auch anderen für Seevögel relevante Gebiete in der deutschen Nordsee werden diese Erfassungen verdichtet. Zusätzlich werden Teilgebiete der Nordsee mit Schwerpunkt auf die überwinternden Seevögel jeweils im Winter erfasst. In der Ostsee wird das Vogelschutzgebiet „Pommersche Bucht“ im Bereich der Oderbank mit Schwerpunkt auf die überwinternden Seevögel jeweils im Winter erfasst. Zusätzlich wird in der Ostsee ein kontinuierliches, ganzjähriges POD-Monitoring betrieben. Diese erfassen in Gebieten mit geringen Populationsdichten die Wale mit Hilfe akustischer Detektionsgeräte (PODs, Cetacean POrpoise Detector), die dauerhaft unter der Wasseroberfläche installiert werden. Im Rahmen dieser Langzeitdatenerhebung werden vom BfN POD Messpositionen in den FFH Schutzgebieten und angrenzenden Gewässern betrieben. Die gewonnenen Daten werden hinsichtlich des zeitlichen und räumlichen Vorkommens von Schweinswalen und derer akustischer Verhaltensweisen untersucht.

DAM Pilotmission: Auswirkungen des Ausschlusses mobiler grundberührender Fischerei in marinen Schutzgebieten, Leitantrag; Vorhaben: Bestandsaufnahme und Entwicklungsszenarien benthischer Lebensgemeinschaften und Sedimentfunktionen

BfN Schriften 553 - Die Meeresschutzgebiete in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee – Beschreibung und Zustandsbewertung

Die Bundesrepublik Deutschland hat 2004 sechs Natura 2000-Gebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee – davon fünf unter der Fauna-FloraHabitat-Richtlinie (FFH-RL) und eines unter der Vogelschutzrichtlinie (VRL) – an die Europäische-Kommission (EU-KOM) gemeldet. Die förmliche Unterschutzstellung auch nach nationalem Recht erfolgte 2017 durch die Erklärung der drei Gebiete „Fehmarnbelt“, „Kadetrinne“ und „Pommersche Bucht – Rönnebank“ als Naturschutzgebiete (NSG).

Sechs neue Meeresnaturschutzgebiete in Nord- und Ostsee verkündet

Am 27. September 2017 wurden sechs Verordnungen zum Schutz der Meeresnatur in Nord- und Ostsee im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die Meeresnaturschutzgebiete "Doggerbank", "Borkum Riffgrund" und "Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht" in der Nordsee sowie "Fehmarnbelt", "Kadetrinne" und "Pommersche Bucht – Rönnebank" in der Ostsee auch nach nationalen Vorschriften rechtlich gesichert. Die Gebiete befinden sich in der sogenannten ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee und damit in der Zuständigkeit des Bundes. Die AWZ schließt sich an das 12 Seemeilen breite deutsche Küstenmeer an. Die neuen Schutzgebiete umfassen rund 30 Prozent der Fläche der deutschen AWZ. Die sechs Meeresgebiete sind seit 2007 Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Deutschland ist daher verpflichtet, diese Gebiete mit den nötigen Maßnahmen unter Schutz zu stellen. Die Europäische Kommission hatte hierzu bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das zumindest mit Blick auf die Ausweisung der Meeresschutzgebiete in Verantwortung des Bundes nun gegenstandslos sein dürfte. Das Verfahren richtet sich darüber hinaus an die Bundesländer, die in der Pflicht sind, Natura-2000-Gebiete an Land ebenfalls rechtlich zu sichern. In den Meeresnaturschutzgebieten darf nach den neuen Bestimmungen kein Baggergut eingebracht werden, es dürfen keine Aquakulturen betrieben und auch keine künstlichen Inseln errichtet werden. Wer in diesen Meeresgebieten Energie erzeugen, Bodenschätze abbauen oder unterseeische Kabel verlegen will, muss zuvor in einer Verträglichkeitsprüfung nachweisen, dass das Vorhaben die Meeresumwelt nicht erheblich beeinträchtigt. Im Bereich der Freizeitfischerei gibt es ein räumlich und zeitlich abgestuftes Schutzkonzept für einen Interessensausgleich zwischen dem Schutz der Meeresnatur und den Belangen der Freizeitfischer. In der der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee kann weiterhin auf circa 80 Prozent der Fläche geangelt werden, lediglich 20 Prozent der Fläche unterliegt einer naturschutzrechtlichen Regulierung.

Datenzusammenstellung und wissenschaftliche Interpretation ueber den Meeresboden der gesamten westlichen Ostsee aus den Jahren 1953-1985

Der im IOW vorhandene sedimentologische Altdatenbestand aus den fuenfziger bis achtziger Jahren des Jahrhunderts wurde gesichert und fuer die wissenschaftliche Forschung erschlossen. Es liegen qualitative Sedimentbeschreibungen sowie granulometrische und geochemische Daten von ca. 20.000 Stationen, den Meeresboden der westlichen Ostsee von 10 Grad 30 E bis 15 Grad 30 flaechendeckend erfassend, vor. Die Daten sind in einer Datenbank gespeichert. In Kooperation mit russischen, polnischen und daenischen Partnern entstanden Sedimentkarten der westlichen Ostsee. Bathymetrische Karten und spezielle perspektivische Grafiken reflektieren das Relief des Meeresbodens als Modelle in unterschiedlichen Skalierungen. Spezialkarten der granulometrischen Fazies der Sedimente wurden im Rahmen einer Diplomarbeit fuer die Pommersche Bucht erarbeitet. Die Schwermetallkontamination der Oberflaechensedimente in der Luebecker Bucht stellen Spezialkarten aus diesem Gebiet dar. Erste palaeogeographische Karten des Kuestenverlaufs zu verschiedenen Stadien der Ostseeentwicklung wurden erarbeitet.

Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes "Pommersche Bucht – Rönnebank"

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, Seite 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, Seite 193) geändert worden ist und der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, Seite 7), die durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, Seite 193) geändert worden ist. Das Gebiet "Pommersche Bucht – Rönnebank"  ist seit 2007 Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und eines von sechs unter Schutz stehenden Meeresgebieten. Deutschland ist verpflichtet, diese Gebiete mit den nötigen Maßnahmen unter Schutz zu stellen. Die Europäische Kommission hatte hierzu bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das zumindest mit Blick auf die Ausweisung der Meeresschutzgebiete in Verantwortung des Bundes nun gegenstandslos sein dürfte. Das Verfahren richtet sich darüber hinaus an die Bundesländer, die in der Pflicht sind, Natura-2000-Gebiete an Land ebenfalls rechtlich zu sichern. Natura 2000 in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das NSGPBRV.

Blaualgenblüte in der Ostsee

In der Ostsee hat sich ein riesiger Algenfilm gebildet, der sich über 1600 km in der Länge und 190 km in der Breite erstreckt. Rund 377.000 Quadratkilometer der Wasseroberfläche in der Ostsee sind derzeit von einer Schicht aus Blaualgen bedeckt. Der Algenfilm ist der größte, der seit 2005 in der Ostsee beobachtet wurde. Nach Ansicht des WWF tragen die Algenblüten zur Verschärfung der immensen Sauerstoffprobleme der Ostsee bei. Die Schicht aus Blaualgen zieht im sich im Juli 2010 von Finnland bis in die Pommersche Bucht und nordwestlich von Rügen hin.

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