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Press Release No. 4/22 – BGE publishes the sixth update to the data report on data relating to exclusion criteria decisions

Close collaboration between the geological services of the federal states and the Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) leads to greater transparency in the process of selecting a site for a repository for high-level radioactive waste. With the latest update to the data report on the exclusion criteria, the BGE achieves a publication status of around 92% of data relating to decisions for the Sub-areas Interim Report with respect to the largest portion of the data: the geological data relating to the exclusion criteria. In the context of the update to the data report on the exclusion criteria, the BGE has also revised the layer relating to the excluded areas in the interactive map . For the first time, it is now possible to identify at a glance which of the underlying data for the application of exclusion criteria pursuant to the Geological Data Act (GeolDG) has already been made available to the public. Above all, however, the interactive map provides interested parties with a postcode search tool in order to determine how affected they are. They can also obtain a clearer overview of how the sub-areas came about by showing or hiding the excluded areas. Moreover, the tool enables them to view the bore logs that were analysed for the Sub-areas Interim Report. The BGE now also offers a dataset for download by users who have a geographic information system of their own and want to work with the data directly . This “geodatabase” containing the freely available data pursuant to the Geological Data Act is available to download here under the heading “Maps and GIS-compatible data”. Background information: the Geological Data Act and its impact It was only in the quarter prior to the publication of the Sub-areas Interim Report (28 September 2020) that the Bundestag and Bundesrat approved the Geological Data Act. This allows the BGE to publish the geological basis for decisions regarding the identification of sub-areas that may offer a favourable overall geological situation for the final disposal of high-level radioactive waste. The state geological services now also have a legal basis for publishing their data. In the context of the site selection procedure, the BGE sent categorisation proposals for the data relating to decision-making to the geological services immediately after the Act entered into force. These services are tasked with either checking and implementing the categorisation proposal or making a different assessment. Until the publication of the Sub-areas Interim Report, it was only possible to do so for a small part of the data within this short period of time. This is because, in some cases, the geological services could only act once the task had actually been assigned to them. The BGE is now publishing the sixth version of the data report on the exclusion criteria. This time, it primarily concerns drilling data. Since the most recent update, in October 2021, the geological services have categorised further data and the BGE can now produce a new, updated version of the data report. Publication of private, specially protected geodata The Geological Data Act also gives the BGE the option to publish data that is subject to special protection and in private ownership. The BGE has already published a first instalment of this specially protected data, for which a special procedure set out in section 34 of the Geological Data Act must be adhered to. In this procedure, the BGE undertakes a sovereign task as a federally owned company and issues the data owner with a notification. If no objection is filed within four weeks, the BGE can publish the relevant data six weeks after delivery of the notification. There are currently 10 such procedures underway in relation to drilling data. About BGE The BGE is a federally owned company within the portfolio of the Federal Environment Ministry. On 25 April 2017, the BGE assumed responsibility from the Federal Office for Radiation Protection as the operator of the Asse II mine and the Konrad and Morsleben repositories. Its other tasks include searching for a repository site for the disposal of high-level radioactive waste produced in Germany on the basis of the Repository Site Selection Act, which entered into force in May 2017. The managing directors are Stefan Studt (Chair), Steffen Kanitz (Deputy Chair) and Dr Thomas Lautsch (Technical Manager).

BTE - Verlängerung der Linie 8 in der Gemeinde Weyhe; 1. Planänderung, Verlegung Wendeschleife

Die Bremen-Thedinghauser-Eisenbahn GmbH (BTE) hat im Zuge der Ergänzung der Betriebsanlagen für die Verlängerung der Linie 8 gem. § 18d Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit § 76 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) Änderungen im Bereich der Wendeschleife des mit Datum vom 25.03.2013 planfestgestellten Vorhabens bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Planfeststellungsbehörde) beantragt. Die vorliegende Planänderung umfasst im Bereich von Bahn-km 12,6+50 bis km 12,7+50 in der Gemeinde Weyhe die Verlegung der Wendeschleife von dem nördlich der BTE-Trasse gelegenen Grundstück auf ein südlich davon gelegenes Grundstück im Bereich der Straße Am Weißen Moor. Zugleich ist zur Unterhaltung eine Zufahrt von der Straße am Weißen Moor direkt vor dem gleichnamigen Bahnübergang vorgesehen. Mit der Verlegung der bereits planfestgestellten Wendeschleife mit einem Durchfahrts- und Abstellgleis auf die südliche Trassenseite wird ein in Lage und Betriebsdurchführung nahezu gleichwertiger Ersatzstandort geplant, der Eingriffe in Privateigentum vermeidet.

Flurbereinigung Struth (Wald)

Das Flurbereinigungsgebiet Struth (Wald) hat eine Gesamtfläche von 782 ha und umfasst überwiegend forstwirtschaftliche Flächen und in geringem Umfang auch landwirtschaftliche Nutzflächen. Es wurde angeordnet, um Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Forstwirtschaft, Förderung der allgemeinen Landeskultur und Landentwicklung sowie Maßnahmen des Naturschutzes, der Landespflege und der Wasserwirtschaft umzusetzen. Ziele des Verfahrens sind u.a.: - Verbesserung der Erschließung: Insgesamt ist die wegemäßige Erschließung der Waldgrundstücke nicht ausreichend. In den meisten Fällen sind die Bewirtschaftungsflächen nur über nicht katastrierte Wegeflächen in Privateigentum erreichbar. Zudem sollen ganzjährig befahrbare Holzabfuhrwege geschaffen werden. - Bedarfsgerechte Zusammenlegung der kleinparzellierten und zersplitterten Privatwaldflächen. - Vollständige Neuvermessung im Wald und Schaffung eines einwandfreien Katasterwerks mit eindeutigen Grenzen. Die Grenzen im Wald sind aufgrund der mangelhaften Abmarkung und des vorhandenen Urkatasters oft nicht eindeutig, so dass eine rechtliche Grenzsicherheit fehlt. - Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässersituationen im Rahmen der „Aktion Blau Plus“ unter Berücksichtigung der Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie der EU. - Berücksichtigung landespflegerischer Belange und landschaftsprägender Aspekte. Umsetzung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege unter Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes und des Netzes Natura 2000.

Daten und Fakten: Kleingärten

Die Berliner Kleingärten nehmen eine Fläche von rund 2.900 ha und somit rund 3 % der gesamten Stadtfläche ein. Davon sind ca. drei Viertel im Eigentum des Landes Berlin. Keine vergleichbare Metropole hat eine so große Anzahl an privat nutzbaren Gärten im unmittelbaren Einzugsbereich der Innenstadt. Für Kleingärten gelten die Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210) zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19.9.2006 (BGBl. I S. 2146). Da die Verwaltung der landeseigenen Kleingartenanlagen durch die Bezirksämter erfolgt, hat der Senat Verwaltungsvorschriften erlassen, die einheitliche Regelungen für die Kleingärtner auf landeseigenen Flächen gewährleisten. Für die Nutzung eines Kleingartens ist der Pachtzins je m² gepachtete Fläche zuzüglich anteiliger Rahmen- und Gemeinschaftsfläche zu entrichten. Die Höhe des Pachtzinses, des Erstattungsbetrages für öffentlich-rechtliche Lasten und des Wohnlaubenentgeltes wird zwischen den Bezirksämtern oder Privateigentümern und den Bezirksverbänden der Kleingärtner auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes privatrechtlich vereinbart. Die Grundlage für die nachfolgende Übersicht zum Kleingartenbestand bildet das Grünflächeninformationssystem (GRIS) Berlin . Der Datenstand ist jeweils der 31.12. des Vorjahres. Hier erhalten Sie Zugang zum Datenbestand der Bezirke zu den einzelnen Kleingartenanlagen. Die Bereitstellung dieser Daten erfolgt über das Geoportal Berin (FIS-Broker). Sachdaten Kleingartenanlagen Die über das Geoportal Berlin veröffentlichten Daten zum Kleingartenbestand können einen anderen Datenstand als die über diese Internetseite veröffentlichten Daten haben! Die den nachfolgenden Berichten zugrunde liegenden Daten werden jährlich auch an das Amt für Statistik übermittelt und gehen dort dann in die jährlichen Statistischen Angaben zum Land Berlin ein. Anders verhält es sich bei den im Geoportal veröffentlichten Daten. Diese können durchaus zu deutlich abweichenden Terminen aus dem GRIS ausgelesen werden. Ziel ist es, im Geoportal immer möglichst aktuelle Daten zu veröffentlichen. So können z.B. in Verbindung mit hervorgehobenen Planungen und Konzepten (z.B. Kleingartenentwicklungsplan (KEP)) sehr zeitnah auch aktuelle Daten veröffentlicht werden. Es erfolgt mindestens 1x jährlich eine Aktualisierung der Daten im Geoportal, unterjährige Anpassungen können nach Bedarf erfolgen. Die Daten in den über diese Seite veröffentlichten Übersichten können daher im Detail von den Daten des Geoportals abweichen. Der Zeitbezug ist in den Übersichten und im Geoportal jeweils kenntlich gemacht und entsprechend zu beachten.

30 Jahre EU-LIFE-Projekte

Hannover. Am 21. Mai 2022 feierte das EU-Förderprogramm LIFE seinen dreißigsten Geburtstag. Seit 1992 f örderte das Programm mehr als 5.500 Projekte in den vier Teilprogrammen Natur und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sowie Energiewende. In Niedersachsen ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bei mehreren LIFE-Natur-Projekten der Projektausführende im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. „Seit 30 Jahren bezuschusst die EU im Rahmen des LIFE-Programms Projekte mit großer Relevanz für den Umwelt-, Natur- und Klimaschutz – auch in Niedersachsen“, so Olaf Lies, Niedersächsischer Umweltminister. „Wir werden zwei Prozent unserer Landesfläche allein für die Windkraft brauchen. Zieht man die besiedelten Gebiete ab, bleiben 84 Prozent, auf denen wir künftig noch mehr tun können für den Arten- und Naturschutz und auch den Klimaschutz. Das LIFE-Programm ist da seit Jahrzehnten eine feste Säule.“ Anne Rickmeyer, Direktorin des NLWKN ergänzt: „Als NLWKN freuen wir uns und sind stolz darauf, vier LIFE-Projekte in Niedersachsen zu verantworten.“ Am 21. Mai 2022 feierte das EU-Förderprogramm LIFE seinen dreißigsten Geburtstag. Seit 1992 f örderte das Programm mehr als 5.500 Projekte in den vier Teilprogrammen Natur und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sowie Energiewende. In Niedersachsen ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bei mehreren LIFE-Natur-Projekten der Projektausführende im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. „Seit 30 Jahren bezuschusst die EU im Rahmen des LIFE-Programms Projekte mit großer Relevanz für den Umwelt-, Natur- und Klimaschutz – auch in Niedersachsen“, so Olaf Lies, Niedersächsischer Umweltminister. „Wir werden zwei Prozent unserer Landesfläche allein für die Windkraft brauchen. Zieht man die besiedelten Gebiete ab, bleiben 84 Prozent, auf denen wir künftig noch mehr tun können für den Arten- und Naturschutz und auch den Klimaschutz. Das LIFE-Programm ist da seit Jahrzehnten eine feste Säule.“ Anne Rickmeyer, Direktorin des NLWKN ergänzt: „Als NLWKN freuen wir uns und sind stolz darauf, vier LIFE-Projekte in Niedersachsen zu verantworten.“ „Aktuell setzen wir die LIFE+-Natur-Projekte LIFE Wiesenvögel, LIFE Hannoversche Moorgeest, IP LIFE Atlantische Sandlandschaften und IP LIFE GrassBirdHabitats um“, so Berthold Paterak, Leiter des Geschäftsbereichs Naturschutz im NLWKN. LIFE Wiesenvögel LIFE Wiesenvögel Mit dem Ende 2011 genehmigten LIFE+ Projekt stellt sich das Land Niedersachsen seiner Verantwortung für den Wiesenvogelschutz mit Hilfe der Europäischen Union (EU) über das LIFE-Förderprogramm. Bei einem Gesamtvolumen von 22,3 Millionen Euro war das Projekt seinerzeit das größte Naturschutz-Projekt aus dem LIFE+ Programm der EU in Deutschland. Die EU fördert das Projekt mit 60 Prozent – also rund 13,5 Millionen Euro. 40 Prozent der Kosten trägt das Land Niedersachsen. Auch der Landkreis Leer und die Naturschutzstiftung des Landkreises Emsland beteiligen sich finanziell. Von 2011 bis 2022 wurden Kernflächen der Wiesenvogelschutzes in Niedersachsen speziell für die heimischen Wiesenvögel (u.a. Uferschnepfe, Wachtelkönig, Rotschenkel, Brachvogel, Kiebitz) gesichert und entwickelt. Diese Flächen liegen in den EU-Vogelschutzgebieten V01 Niedersächsisches Wattenmeer (Wurster Küste und Borkum), V06 Rheiderland, V07 Fehntjer Tief, V09 Ostfriesische Meere, V11 Bornhorster Huntewiesen, V18 Unterelbe, V39 Dümmer, V64 Marschen am Jadebusen, V 65 Butjadingen, V66 Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka. Die umfassenden Schutzmaßnahmen sind notwendig, da der Bestand der Wiesenvögel stark abgenommen hat. Hauptursache für den Rückgang der Wiesenvögel ist der agrarstrukturelle Wandel der vergangenen Jahrzehnte. Ein weiterer Faktor ist die Flächenentwässerung, denn Wiesenvögel benötigen zu Brutbeginn im Frühjahr feuchte und nasse Flächen – für manche müssen Brutgebiete sogar unter Wasser stehen. Derartige Verhältnisse finden sich heute nur noch in sehr wenigen Schutzgebieten. Mit der Durchführung hat das Niedersächsische Umweltministerium den NLWKN betraut. Als Partner sind die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer, das Baltic Environmental Forum Deutschland e. V. sowie die niederländische Naturschutzvereinigung Natuurmonumenten beteiligt. Weitere Informationen sind im Internet unter www.wiesenvoegel-life.de und unter www.nlwkn.niedersachsen.de verfügbar. LIFE Hannoversche Moorgeest LIFE Hannoversche Moorgeest „Wasser für die Moore“ – das ist das Ziel des größten Moorrenaturierungs-Projekts in Niedersachsen. Der NLWKN setzt das Projekt seit 2012 gemeinsam mit der Region Hannover um. Dafür stehen insgesamt 15,3 Millionen Euro zur Verfügung, 56 Prozent von der EU. Ziel ist der Regenwasserrückhalt und die Anhebung der Wasserstände in vier Mooren mit einer Gesamtgröße von 2.243 Hektar vor den Türen Hannovers. Das Maßnahmenpaket umfasst den Verschluss von 40 Kilometer Entwässerungsgräben und den Bau von 60 Kilometern Dämmen aus anstehendem Torf. Nur so kann verhindert werden, dass Regenwasser durch viele große und kleine Entwässerungsgräben, welche vor vielen Jahrzehnten für den bäuerlichen Handtorfstich gebaut wurden, abfließt. Profitieren werden davon nicht nur die wertvollen FFH-Moor-Lebensraumtypen wie lebende Hochmoore oder Schwingrasenmoore, sondern auch viele dort typischen Arten wie der Sonnentau, Wollgras, Rosmarinheide, über zwanzig Torfmoosarten, der Moorfosch, die Libellenart Große Moosjunger und der Kranich. Etwa 1.300 Hektar Privateigentum wurden bereits für die Maßnahmenumsetzung über ein Flurbereinigungsverfahren verfügbar gemacht. Die Baumaßnahmen im ersten der vier Moore, dem Schwarzen Moor, sind abgeschlossen. Im Otterhagener und Bissendorfer Moor haben sie begonnen und sollen bis 2027 beendet werden. Erste Erfolge in Form von deutlich höheren Wasserständen sind bereits sicht- und messbar. Weitere Informationen sind im Internet unter www.life-moorgeest.niedersachsen.de und unter www.nlwkn.niedersachsen.de verfügbar. Das Integrierte LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ Das Integrierte LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ Das von Europäischen Union geförderte Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ wird von den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Charakteristische Biotope der atlantischen biogeographischen Region wie zum Beispiel Heide- und Dünenlandschaften, artenreiche Borstgrasrasen und nährstoffarme Stillgewässer sollen dabei nachhaltig aufgewertet oder entwickelt werden. Auch die Bestände der für diese Lebensräume typischen Arten wie Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Schlingnatter und Zauneidechse sollen gestärkt werden. Für die zehnjährige Laufzeit des Projekts steht beiden Ländern insgesamt ein Budget von 16,9 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt werden circa acht Millionen Euro in konkrete Naturschutzmaßnahmen investiert. Im Rahmen des Projekts wird ein methodisch-konzeptioneller Ansatz für die Verbesserung aller nicht-marinen Lebensraumtypen und Arten der atlantischen Region entwickelt. Die Gesamtverantwortung für das Vorhaben liegt in Nordrhein-Westfalen beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Die operative Umsetzung des Projekts und der konkreten Einzelmaßnahmen des Naturschutzes in Niedersachsen liegt beim NLWKN. Bislang sind in Niedersachsen rund fünf Millionen Euro eingesetzt und etwa 90 Naturschutzvorhaben umgesetzt worden. Weitere Informationen sind im Internet unter www.sandlandschaften.de und unter www.nlwkn.niedersachsen.de verfügbar. Das LIFE IP „GrassBirdHabitats“ Das LIFE IP „GrassBirdHabitats“ Dieses Integrierte Projekt dient dem Wiesenvogelschutz in Niedersachsen und ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der nationalen und internationalen Biodiversitätsstrategie im Europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000. In 27 niedersächsischen Vogelschutzgebieten werden Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensräume von Uferschnepfe, Rotschenkel, Großem Brachvogel, Kiebitz und vielen weiteren gefährdeten Arten der atlantisch geprägten Feuchtwiesen umgesetzt. Niedersachsen will damit seiner nationalen Verantwortung für den Erhalt von Wiesenvögeln gerecht werden. Die niederländischen Projektpartner optimieren zentrale Brutvorkommen gefährdeter Wiesenvögel im niederländischen Friesland. Maßnahmen im Senegal sollen die Bedingungen in den westafrikanischen Überwinterungsgebieten der niedersächsischen Brutvögel verbessern. Ein international abgestimmter Strategieplan zum Schutz von Wiesenvögel wird hierzu erarbeitet und soll zur Umsetzung gebracht werden. Neben Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts, zu Offenhaltung der Landschaft und zur Kooperation mit Landwirten werden auch Insekten als Nahrungsgrundlage für Wiesenvögel untersucht und Verluste durch Beutegreifer reduziert. Individuen der Leitart Uferschnepfe werden mit Mini-Sendern ausgestattet, um Zugstrategien und Verlustursachen besser zu verstehen, damit Schutzmaßnahmen effektiv angesetzt werden können. Dieses international kooperierende Projekt unter Federführung des NLWKN hat eine 10jährige Laufzeit und ein Budget von 27 Millionen Euro. Hiervon wird unter anderem Personal eingestellt, das weitere 350 Millionen Euro für den Wiesenvogelschutz akquirieren soll. Neben dem LIFE-Programm werden auch andere EU-Förderprogramme wie ELER (Förderung des ländlichen Raums) und EFRE (Europäische Regionalförderung) für den Wiesenvogelschutz eingesetzt. Weitere Informationen sind im Internet unter www.grassbirdhabitats.eu und www.nlwkn.niedersachsen.de verfügbar. In der aktuellen Förderperiode 2021 bis 2027 ist das LIFE-Programm mit 5,4 Milliarden Euro ausgestattet. Das Teilprogramm "Natur und Biodiversität" hat den Schutz und die Wiederherstellung der europäischen Natur und die Eindämmung und Umkehrung des Verlusts der biologischen Vielfalt im Fokus. Gefördert werden hier insbesondere Projekte zur Umsetzung der EU-Vogelschutz- und Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie, welche die Entwicklung des europaweiten Natura-2000-Netzes unterstützen. Dabei wird bis zu 75 Prozent an Förderung gewährt. Mehr zu abgeschlossenen und laufenden LIFE-Projekten im NLWKN: LIFE-Natur | Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (niedersachsen.de) Die Fotos finden Sie hier: Die Fotos finden Sie hier: https://nlwkn.hannit-share.de/index.php/s/yPHw8XzbGjKSKGd Passwort EULIFE30 Passwort EULIFE30

Karte03_eigentum.mxd

Grenze FFH_0078 (DE 4231 301) und SPA_0029 (DE 4231 401) Eigentumsverhältnisse Eigentum des Bundes Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt Eigentum der kommunalen Gebietskörperschaften Kirchliches Eigentum Privateigentum andere Eigentümer/ -innen Volkseigentum nach altem Recht Managementplan für das EU SPA "Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg" mit dem FFH-Gebiet"Laubwaldgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg" SPA_0029 (DE 4231 401) und FFH_0078 (DE 4231 301) -- Karte 03 -- Eigentumsverhältnisse Maßstab: Auftraggeber: 1:25.000 Landesamt für Umweltschutz Fachbereich 4 SACHSEN - ANHALT Prof. Hellriegel Institut e.V. Auftragnehmer: Strenzfelder Allee 28 06406 Bernburg Leitung: Prof. Dr. Klaus Richter Tel.: 03471/355 1182 e-mail. k.richter@loel.hs-anhalt.de Datum der Ausfertigung: Oktober 2011 Kartengrundlage: Kartendarstellung mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen - Anhalt. Geobasisdaten LVermGeo LSA (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de)/10008 0 250 500 1.000 1.500 2.000 Meter 2.500 ¥

Rede von Bundesratspräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer beim Festakt zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2003 in der Stadthalle Magdeburg

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 469/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 469/03 Magdeburg, den 3. Oktober 2003 Rede von Bundesratspräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer beim Festakt zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2003 in der Stadthalle Magdeburg Sehr geehrter Herr Bundespräsident, Herr Bundeskanzler, Herr Präsident des Bundestages, Herr Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Exzellenzen, verehrte Kollegen Ministerpräsidenten, meine sehr verehrten Damen und Herren, Dreizehn Jahre nach der Wiedervereinigung unseres über 40 Jahre geteilten Landes darf ich Sie heute in Magdeburg begrüßen, um gemeinsam mit Ihnen diesen denkwürdigen Tag jüngster deutscher Geschichte zu würdigen und gemeinsam zu feiern. Für uns ist es nicht nur ein Datum aus dem Geschichtsbuch, sondern ein Erinnern an gemeinsam erlebte Zeitgeschichte, ein gemeinsames Erinnern an unbändige Freude und unvermutete Probleme. Es gibt so viele Erinnerungen wie es Menschen gibt die sich erinnern. Jeder bewahrt seine eigenen Bilder von der erlebten Vergangenheit und wertet die erlebte Geschichte mit den Maßstäben seines eigenen Lebens. So müssen wir uns nicht wundern, wenn das kollektive Erinnern schon nach nur 13 Jahren zu einem höchst unterschiedlichen, aber immer facettenreicheren Bilderbogen höchst verschiedener Wertungen und Würdigungen erlebter Ereignisse geführt hat und auch weiter führen wird. Für die Transformierung einer auf Volkseigentum basierenden, abgeschotteten staatlichen Planwirtschaft in eine auf Privateigentum aufbauende, weltoffen wettbewerbsfähige Marktwirtschaft gab es weder Erfahrungen noch Lehrtexte. Andere Länder erkundigen sich heut bei uns, wie wir diese Probleme gelöst haben. Dass die Sanierung einer maroden Infrastruktur und völlig überschuldeter Staatsstrukturen viele Jahre dauern würde, hätten wir uns bei nüchterner Betrachtung denken können. Bei vielen von uns bestand ein Wahrnehmungsdefizit, weil wir die Wirklichkeit der jeweils anderen Seite nicht kannten und auch nicht den Geheimbericht aus der staatlichen Planungskommission der zusammenbrechenden DDR. Nur bei wenigen ist danach eine Wahrnehmungsverweigerung geblieben, weil sie nicht wahr haben wollen, was den eigenen Wunschbildern von der Wirklichkeit nicht entspricht. In den zurückliegenden Jahren haben wir durch eine beispiellose innerdeutsche Solidarität sehr viel erreicht. Wir haben schon gut entwickelte Landschaften, wenn auch noch nicht überall und noch zu wenige. Es gibt noch viele ungelöste Probleme. Dazu gehört die sehr ungleiche Verteilung von Arbeit. Das führt zu demografischen Verlusten, die sich generativ fortsetzen, und gegen die wir bisher keine überzeugende Strategie haben. Wir haben nach 13 Jahren deutscher Einheit noch keinen gemeinsamen Maßstab, kein gemeinsames Koordinatensystem, mit dem wir die Erfolge der vergangenen Jahre messen und mit dem wir Lösungen für Aufgaben der Gegenwart suchen. Wer hier unter uns immer nur nach den westlichen Ländern sieht und alles mit der Elle des Verfassungsgebotes gleichartiger Lebensverhältnisse misst, wird noch längere Zeit über Defizite klagen und sich selbst die Freude über bisher erreichte eigene Erfolge vermindern. Wer hier unsere Entwicklung mit der unserer östlichen Nachbarn vergleicht, die aus einer gleichartigen Situation heraus durch Inflation ihren Aufbau selbst finanzieren mussten, der wird zu ganz anderen Ergebnissen kommen müssen. Ich habe in der letzten Zeit mit vielen Vertretern aus diesen Ländern gesprochen, die uns in den sogenannten neuen Ländern in Deutschland beneiden. Deshalb bin ich dankbar dafür, dass es gelungen ist, Herrn Imre Kertész, den auch in Berlin wohnenden ungarischen Literaturnobelpreisträger des Jahres 2002 zu gewinnen, heut aus seiner Sicht über die deutsche Einheit zu sprechen. Ihn darf ich und seine Gattin besonders begrüßen. Etwas kann man nach 13 Jahren Wiedervereinigungspolitik, wie ich hoffe, unwidersprochen sagen: Wenn auch noch nicht alle teilungsbedingten Probleme überwunden sind, die wichtigsten Aufgaben, vor denen wir jetzt stehen, sind gesamtdeutsche und gehen uns alle an. Nur der Handlungsdruck wird wegen der noch ungünstigeren wirtschaftlichen Lage in den neuen Ländern viel stärker empfunden als möglicherweise in den anderen. Wenn es wahr ist, was Wirtschaftsstatistiker uns vorrechnen, dass von den 1583 umsatzstärksten deutschen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 250 Millionen Euro nur 48 in den neuen Ländern ansässig sind, dann wird deutlich, welche Asymmetrien wir noch überwinden müssen. Diese ungleichen Situationen haben auch die Konsequenz, dass die gleichen Lösungsansätze in den unterschiedlichen Regionen ungleiche Wirkungen und Folgen haben müssen. Für manche Probleme werden wir weiterhin ungleiche Regelungen brauchen. Die je Einwohner erzeugte Wirtschaftsleistung stagniert seit 1997 bei ca. 60 Prozent des westdeutschen Niveaus. Die Arbeitslosenquote lag im Jahresdurchschnitt 2002 im Bundesgebiet Ost mehr als das Doppelte über dem Bundesgebiet West. Fast jeder dritte Euro, der durch private Haushalte, die Unternehmen oder den Staat im östlichen Teil Deutschlands ausgegeben wird, muss nach wie vor durch Transferzahlungen aus dem Westen finanziert werden. Das darf sich nicht verfestigen. Trotzdem ist es richtig, dass wir auch erheblichen gesamtdeutschen Reformbedarf haben. Wir stimmen allen zu die fordern, dass die Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und für mehr Beschäftigung verbessert werden müssen. Bei uns in den neuen Ländern, wo das Wirtschaftswachstum eben geringer und die Arbeitslosigkeit höher ist, ist die Bereitschaft zu Reformen größer. Nicht wenige unserer Betriebe haben schwierige Zeiten nur deshalb überlebt, weil Mitarbeiter und Geschäftsführung in einer Notgemeinschaft Tarifprobleme eigenverantwortlich gelöst haben, ohne auf einen Rechtsrahmen dafür zu warten. Wir sind diesen Solidaritätsgemeinschaften dankbar und sollten unsererseits den Mut aufbringen, jetzt jene Veränderungen vorzunehmen, die notwendig sind, um die wirtschaftliche Entwicklung wieder voranzubringen. Gerade und besonders die Menschen in den neuen Ländern haben aus den Erfahrungen eines schwierigen Transformationsprozesses gelernt, dass nur durch Veränderung die erkennbaren Probleme für die Zukunft gemeistert werden können. Sie sind dazu bereit. Wir haben von der früheren Bürgerbewegung gelernt, nicht nur das Unmögliche zu beklagen, sondern wenigstens das Mögliche zu tun. Auch wenn es manchmal nur kleine Schritte sind. Wenn viele Menschen in unseren Ländern an vielen Orten viele wenn auch nur kleine Schritte tun, können wir doch schon vieles verändern. Dabei erwarten sie natürlich Hilfe und Anleitung von uns, die wir dafür gewählt worden sind. Es waren und sind die einzelnen Bürger in allen Teilen unseres Landes, die die Lasten der Wiedervereinigung zu schultern haben: Durch zusätzliche finanzielle Belastungen die einen, durch einen völligen Umbruch ihrer Lebensverhältnisse die anderen. Dabei konnten Enttäuschungen nicht vermieden werden. Ich erinnere mich noch der Zeiten, als wir uns nach Meinungspluralität und freien Wahlen sehnten, mit der Möglichkeit, als Bürger wenigstens dadurch mit entscheiden zu können. Heut wird die öffentliche Diskussion über unterschiedliche Problemlösungsmodelle als Hilflosigkeit der Politiker und als Verunsicherung empfunden. Zu diesem Eindruck tragen wir bei, wenn wir unser Urteil selbst davon abhängig machen, von wem ein Vorschlag zuerst in die öffentliche Diskussion getragen wurde. Nichts anderes als Enttäuschung kann es sein, wenn hier in den neuen Ländern die Wahlbeteiligung immer geringer geworden ist. Nach meinem Eindruck werfen uns die Bürger nicht vor, dass wir nicht alle einer Meinung wären. Aber sie sind enttäuscht und werfen uns vor, dass wir nicht bereit oder fähig wären, die eigenen Grenzen zu überwinden und konkrete Lösungen für jene Probleme zu finden, die sie bedrücken. Dabei gibt es ermutigende Zeichen ¿ zum Beispiel die Gesundheitsreform ¿ aber auch noch viele ungelöste Aufgaben, die vor uns liegen. Ich bin so ehrlich zuzugeben, dass ich mir vor etwa zwanzig Jahren eine Vereinigung der beiden Teile Deutschlands nicht hätte vorstellen können. Nun leben wir schon 13 Jahre in einem wiedervereinigten Deutschland. Wir haben vieles erreicht, worüber wir uns von Herzen freuen. Wir haben auch das Selbstvertrauen, die noch bestehenden Unterschiede abzubauen. Trotz alledem gibt es noch viel zu tun. Dazu wird sicher der Herr Bundeskanzler seine Vorstellungen vortragen, den ich deshalb jetzt um seinen Beitrag bitten möchte. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Der Boden und das Kapital – Boden im Karl Marx Jahr 2018

Die Fachtagung „Der Boden und das Kapital – Boden im Karl Marx Jahr 2018“ der Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt (KBU) fand anlässlich des Weltbodentags 2018 mit ca. 120 Teilnehmenden am 4. Dezember 2018 im Bundespresseamt am Reichstagsufer in Berlin statt. Im Mittelpunkt der Tagung standen das Privateigentum an Grund und Boden, die damit in Zusammen-hang stehenden Profitinteressen und die „Sozialpflichtigkeit des Eigentums“. Zu den Sprechern der Veranstaltung zählten Karl Falkenberg, ehemaliger Generaldirektor der Europäischen Kommission (Generaldirektion Umwelt) , Dr. Stephan Bartke, Projektleiter des Querschnittsvorhabens und Umweltökonom am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung - UFZ, Jobst Jungehülsing, Leiter Referat 423 „Bodenmarkt“ im BMEL , Christian Felber, Internationaler Verein zur Förderung der Gemeinwohl-Ökonomie e.V. , und Prof. Dr. Ulrich Köpke, Institut für Organischen Landbau , Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Weitere Informationen zur Tagung und die Präsentationsfolien der o.g. Vortragenden finden Sie auf der Website der KBU-Veranstaltung . F. Glante und K. Falkenberg bei KBU-Veranstaltung zum Weltbodentag 2018 in Berlin

Rede Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration Landtagssitzung vom 20. bis 22. Juni 2018 TOP 10 - LT-Drs. 7/3010 Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners ist Aufgabe des Landes ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!!!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!   Es sind Bilder, die einem im Kopf bleiben. Das Mädchen aus der Altmark, das durch Kontakt mit dem Eichenprozessionsspinner Verletzungen erlitten hat: ihr Foto ist in den vergangenen Tagen durch die Medien gegangen. Ich habe aber auch nicht vergessen, wie die Eichen aussehen, die Bürgermeister Kloth mir im vergangenen Jahr in Seehausen gezeigt hat. Und ich habe die Gespräche vor Ort mit Medizinern  noch im Ohr. In den Gemeinden wird viel versucht, die Gesundheitsgefahren einzudämmen. Aber es braucht mehr Hilfe, besser vernetzte Hilfe. Stückwerk bringt nichts. Wenn ein Baum von den Nestern befreit wird und der Nachbar-Baum nicht, ist de facto nichts erreicht.   Die Landesregierung hilft darum in Zukunft besonders betroffenen Gemeinden stärker als bisher. Mein Ministerium wird, weil es um Gesundheitsschutz geht, diese Koordinierung ab sofort übernehmen.   Denn meine Damen und Herren,   der Befall der Eichen ist nicht nur ein Problem der Forstwirte. Der Eichenprozessionsspinner kann bei massenhaftem Auftreten eben auch die Gesundheit des Menschen ernsthaft gefährden.   Die Zuständigkeiten für die Bekämpfung der Raupe sind zersplittert. Das ist nicht zu ändern, schon gar nicht von heute auf morgen. Aber was man nicht hinnehmen muss, ist, dass sich besonders betroffene Kommunen allein gelassen fühlen, auch finanziell allein gelassen fühlen.   Ich bin froh, dass die Landesregierung jetzt deutlich gesagt hat: wir handeln.  Und ich bin froh, dass der Interministerielle Arbeitskreis, den es zum Thema ja gibt, in der kommenden Woche in der Altmark sein wird, um sich die Situation anzuschauen. Denn danach wird es in der IMAG darum gehen, den Handlungsplan für 2019 aufzustellen und für die Kommunen eine Handreichung zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zu erarbeiten. Ziel ist es, dass in einer konzertierten Aktion, mit finanzieller Beteiligung des Landes, auf möglichst allen Flächen, für die nach fachlicher Einschätzung eine Bekämpfung notwendig ist, Maßnahmen durchgeführt werden.   Meine Damen und Herren,   Die Landkreise und Gemeinden haben viel versucht, um dem Eichenprozessionsspinner Paroli zu bieten. Im Landkreis Stendal z.B. ist großräumig koordiniert bekämpft worden, per Hubschrauber wurde auf 567 Hektar Biozid aufgebracht. Dass vor Ort dennoch vieles Stückwerk bleiben musste, das liegt auch am Geld.   Das brechen wir auf. Damit in den nächsten Wochen noch möglichst viele Nester in Bäumen abgesaugt werden können, um Gesundheitsgefahren zum Beispiel an stark befahrenen Straßen einzudämmen, ersetzt das Land besonders betroffenen Kommunen über einen festgeschriebenen Sockelbeitrag hinaus 90% der Kosten für die Fachfirmen, die das Absaugen zu übernehmen.   2019 wird es einen Topf bei mir im Ressort geben; zwei Millionen Euro sollen bereitgestellt werden, um den Gesundheitsschutz zu verbessern. Dienstag berät das Kabinett dazu.   Was ist bisher getan worden? Grundsätzlich gilt die Eigentümerverantwortung, d.h. die Verantwortung des Privateigentümers auf Privatgrundstücken und die Zuständigkeit der Kommunen auf öffentlichen Flächen. Das Landeszentrum Wald hat die erforderlichen Maßnahmen im Wald durchgeführt (Prognose, Monitoring, Bekämpfung) und die Maßnahmen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten koordiniert.   Es wurden Info-Materialien für die Bevölkerung erarbeitet (LAV). In der IMAG erfolgt ein Erfahrungsaustausch zwischen Ministerien, nachgeordneten Behörden und Kommunen.   Warum ist der Eichenprozessionsspinner trotzdem immer noch ein Problem? Es muss sichergestellt sein, dass alle Flächen in die Bekämpfung einbezogen werden, von denen eine weitere Ausbreitung der Gefahr in den nächsten Jahren ausgehen kann. Unterschiedliche Eigentumsverhältnisse bei diesen Flächen haben das erschwert. Außerdem konnten sich gerade stark betroffene Gemeinden eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners nicht im eigentlich notwendigen Umfang leisten.    Was wird die Landesregierung tun? Im Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes sind die  Zuständigkeiten für Maßnahmen zum Schutz vor Gesundheitsgefahren festgelegt. Die Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden sind zuständig für Schutzmaßnahmen, die Landkreise koordinieren.  Die Aufgaben des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes erfüllen die Landkreise und kreisfreien Städte auf der Grundlage des Gesundheitsdienstgesetzes. Dies soll auch weiterhin Grundlage sein.   Meine Damen und Herren,   Der Klimawandel, die Populationsdynamik dieses Insektes und auch die Wirksamkeitsgrenzen der Bekämpfungsmittel und ?maßnahmen sind Einflussgrößen, die wir nur bedingt beeinflussen können. Aber es gibt Faktoren, die wir ändern können: Koordinierung und Finanzausstattung. Hier sind die Grundlagen jetzt verbessert worden, so dass ich hoffe, dass wir bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in den besonders betroffenen Regionen besser vorankommen können. Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

Fach und Förderprogramme LIFE Hannoversche Moorgeest Maßnahmen Pflege und Entwicklung: Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Zur Aufwertung der Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Richtlinie und weiterer wertvoller Biotoptypen sind verschiedene Maßnahmen im Projektgebiet erforderlich. Dabei ist zwischen großflächig angelegten Maßnahmen und kleineren punktuellen Maßnahmen mit geringerem Aufwand zu unterscheiden. . Großflächige Maßnahmen Großflächige Maßnahmen Busch der Kulturheidelbeere am Gehölzrand – entstanden aus Vogelsaat. Einhergehend mit der Wiedervernässung des Moores sollen übermäßige Vorkommen beseitigt werden. (Foto: S. Brosch) In der Nähe des Projektgebietes befinden sich mehrere Heidelbeerplantagen. Die häufig anzutreffenden Kulturheidelbeeren im Projektgebiet stammen aus der durch Vogelkot verursachten Aussaat. Die Kulturheidelbeeren sind enorm wüchsig, im Gebiet nicht heimisch und verdrängen die hochmoortypische Vegetation. Sie sollen nach Möglichkeit dauerhaft beseitigt werden, sodass keine Neuausbreitung mehr erfolgt. Einzelne alte Bäume beleben das Landschaftsbild in ästhetischer Hinsicht (Bissendorfer Moor). Anderseits sind sie Samenträger und daher nicht beliebt. (Foto: S. Brosch) Punktuelle Maßnahmen mit geringerem Aufwand Punktuelle Maßnahmen mit geringerem Aufwand Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland In den Randbereichen der Moore innerhalb des Projektgebietes liegen intensiv genutzte Ackerflächen im Umfang von ca. 11 ha. Die Flächen befinden sich im Privateigentum und sollen durch das Land Niedersachsen angekauft werden. So bald wie möglich ist die Umwandlung in mesophiles Grünland und die extensive Nutzung durch örtliche Landwirte vorgesehen. Dies wird in der Regel über die Ansaat von Grünland und die Verpachtung an örtliche Landwirte mit Nutzungsauflagen geregelt werden. Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland Entwicklung strukturreichen Extensivgrünlands in Randbereichen In den Randbereichen der Moore innerhalb des Projektgebietes befinden sich, vorwiegend auf mineralischen Standorten, private Grünländereien. Sie sollen, wie die Ackerflächen, durch das Land Niedersachsen angekauft werden. Auch diese Flächen sollen extensiviert und langfristig zu artenreichen Grünlandgesellschaften, insbesondere mageren Flachland-Mähwiesen (FFH-Lebensraumtyp 6510), entwickelt werden. Entwicklung strukturreichen Extensivgrünlands in Randbereichen Dies betrifft ca. 65 ha Grünland, welches derzeit überwiegend artenarm und intensiv bewirtschaftet ist. Anschließend ist eine dauerhafte extensive Nutzung durch örtliche Landwirte vorgesehen. Dies wird in der Regel über Pachtverträge mit Nutzungsauflagen geregelt werden. Darüber hinaus sollen ca. 83 ha mesophiles Grünland sowie Feucht- und Nassgrünland, welches sich bereits im Besitz der öffentlichen Hand befindet, hinsichtlich seiner Pflegebewirtschaftung optimiert werden. Hier wird eine Überprüfung und ggf. Anpassung nach den Vorgaben des Pflege- und Entwicklungsplans vorgenommen.

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