Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die gesetzliche Aufgabe zur Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung für Radonmessungen, die dem Strahlenschutz an Arbeitsplätzen dienen. Diese Qualitätssicherung ist entscheidend, um die Radon-Situation verlässlich bewerten zu können und über Reduzierungsmaßnahmen zu entscheiden. Dazu werden meist passive Messgeräte eingesetzt, mit denen die Radon-Aktivitätskonzentration in der Raumluft oder die personenbezogene Exposition bestimmt wird. Zur Qualitätssicherung dieser Geräte hat sich die Teilnahme an Vergleichs- und Eignungsprüfungen bewährt. Dabei werden die Messergebnisse einer Anzahl von kontrolliert exponierten Geräten mit einem Referenzwert verglichen. Liegen die Abweichungen der gemessenen Werte vom Referenzwert innerhalb eines zulässigen Bereichs, so wird die Leistung der teilnehmenden Institution als „zufriedenstellend“ bewertet. Anbieter von Radonmessungen können somit das Funktionieren ihres Qualitätsmanagementsystems nachweisen. Öffentliche und private Auftraggeber sowie Verbraucher können sich anhand des Berichts einen allgemeinen Überblick über die Leistungsfähigkeit des Anbieterfeldes für Radonmessungen verschaffen. Der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse der 19. BfS Vergleichs- und Eignungsprüfung im Jahr 2022 vor. Der Teilnehmerkreis umfasst sowohl behördlich bestimmte Messstellen nach § 169 des Strahlenschutzgesetzes und anerkannte Stellen nach § 155 der Strahlenschutzverordnung als auch weitere, jährlich wechselnde Messlabore aus dem In- und Ausland. Der Bericht listet die teilnehmenden Institutionen auf und fasst die Ergebnisse der Vergleichs- und Eignungsprüfung in pseudonymisierter Form zusammen. In der Eignungsprüfung 2022 zeigten 32 der 35 Gerätesets der teilnehmenden Institutionen eine zufriedenstellende Leistung. Individuelle Berichte liegen den teilnehmenden Institutionen vor.
Wenn Sie unsere Jahresberichte aus den vergangenen Jahren kennen und nun diesen Bericht aufmerksam durchblättern, werden Sie sehen, dass sich das Gewand und der Inhalt geändert haben. Wir wollen mit einer übersichtlicheren Gliederung, neuen Darstellungsformen und einem ansprechenden Layout das gesamte Spektrum an Aufgaben des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz noch informativer und zugänglicher abbilden. Dabei berichten wir nicht nur über die unterschiedlichen Tätigkeiten, die die Abteilungen und Fachbereiche schon seit vielen Jahren engagiert und kreativ übernehmen, sondern wir möchten Ihnen auch einige erfolgreiche und wichtige Projekte vorstellen. So hat das LANUV im Jahr 2021 zum Beispiel die dritte Bodenzustandserhebung im Wald gestartet, den Startschuss für ein großes EU-Projekt zum Schutz von gefährdeten Wiesenvögeln in NRW gegeben, erfolgreich die Bekämpfung der Geflügelpest koordiniert oder nach mehrjähriger Arbeit den Bewirtschaftungsplan zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie fertiggestellt. Weitere Beispiele aus der aktuellen Arbeit finden Sie auf den nächsten Seiten. Es ist uns auch wichtig, in unserem Jahresbericht Mitarbeitende des LANUV zu Wort kommen zu lassen, die über ihre Tätigkeiten berichten und Fragen hierzu beantworten. Dazu zählt zum Beispiel die Arbeit am stark nachgefragten Energieatlas NRW, der richtige Umgang mit Schwermetallen in Böden, die Notwendigkeit eines neuen EU-Effizienzlabels für Reifen, die Mitarbeit in der bundesweiten Expertenkommission Human-Biomonitoring oder die Frage, wie es dem LANUV intern gelingt, den selbst gestellten Qualitätsansprüchen über ein Qualitätsmanagementsystem gerecht zu werden. Alle diese Beispiele verdeutlichen die Funktion und die Bedeutung des LANUV in der Umweltverwaltung NRW – sie zeigen aber auch, dass das LANUV dabei die ihm zugedachten Aufgaben zuverlässig erfüllt. Dass dies alles im Jahr 2021 aufgrund der Pandemie, die uns damit ein weiteres Jahr vor besondere Herausforderungen gestellt hat, nicht immer einfach war, ist uns allen bewusst. Deswegen danke ich ganz besonders allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ein weiteres Jahr unter diesen erschwerten Bedingungen. Jahresbericht Jahresbericht Jahresbericht
Dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wurde vom Gesetzgeber die Aufgabe übertragen, Maßnahmen der Qualitätssicherung von Radonmessungen, die dem Strahlenschutz an Arbeitsplätzen dienen, durchzuführen. Eine qualitätsgesicherte Messung der Radon-Aktivitätskonzentration bzw. der Exposition ist entscheidend, um beispielsweise die Situation an Arbeitsplätzen und in Aufenthaltsräumen zu bewerten und über Reduzierungsmaßnahmen zu entscheiden. Vielfach werden dazu passive Exposimeter zur Bestimmung der Radon-Aktivitätskonzentration in der Raumluft oder der personenbezogenen Exposition eingesetzt. Zur Qualitätssicherung dieser Geräte hat sich die Teilnahme an Vergleichs- und Eignungsprüfungen bewährt, bei der die Messergebnisse einer Anzahl von kontrolliert exponierten Geräten mit einem Referenzwert verglichen werden. Liegen die Abweichungen vom Referenzwert innerhalb eines zulässigen Bereichs, so wird die Leistung der teilnehmenden Institution als „zufriedenstellend“ bewertet. Anbieter von Radonmessungen können somit das Funktionieren ihres Qualitätsmanagementsystems nachweisen. Öffentliche und private Auftraggeber sowie Verbraucher können sich an Hand des Berichts einen Überblick über die Leistungsfähigkeit von Anbietern für Radonmessungen verschaffen. Der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse der 17. BfS Vergleichs- und Eignungsprüfung im Jahr 2020 vor. Der Teilnehmerkreis umfasst sowohl behördlich bestimmte Messstellen nach § 169 des Strahlenschutzgesetzes und anerkannte Stellen nach § 155 der Strahlenschutzverordnung als auch weitere Messlabore aus dem In- und Ausland. Der Bericht listet die teilnehmenden Institutionen auf und fasst die Ergebnisse der Vergleichs- und Eignungsprüfung in anonymisierter Form zusammen. 2020 wurde bei 90 % der teilnehmenden Institutionen die Leistung als „zufriedenstellend“ bewertet. Individuelle Berichte liegen den teilnehmenden Institutionen vor.
ßunclesamt für Strahlenschutz BfS 001 Deckblatt P1ojeklPS/l-EleonenlObi.Kenn,llurgaM NI\ANNNNN N NNNNNN NNNNNAAAA AA NN NN 9X134 CA UA Ud.Nr. Rtv. NNNN Seite : 1 · EU 162 St and : 30.04.1997 JG 0001 0005 Titel d er Unterlage: QUALITÄTSSICHERUNGSPROGRAMM Textnummer: Stempelfeld: Dat(,m : L_:-'ntprsc .~ . . : : : . -- Freigabe für Behörden: Freigabe im Projekt: 112.0S,11 Diese Unterl age unterliegt sam t Inhalt dem Schutz des Urheberrechts sowie der Pflicht zur vertraulichen Behandlung auch t;; bei Beförderung und Vernichtung und darf vom Empfänger nur auflragsbezogen genutzt, vervielfältigt und Dritten zugänglich gemacht werden. Eine andere Verwendung und Weitergabe bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des BI S. . .. 002 Revisionsblan ,..;.1rt I n,.u ....- 13 4 "-'-"._ Ob_( ..... NNNNNHNNNN~NNNP<NN 1 ·- IC A A C l CA ' Titel der Unlerlage: 1 VA 1 1---:;:-;- ,:roi Selto: ~ualitätssicherungsha~dbuch ·nrs U'-N•. •...- ---- : HNMM1MN 0001 (öö- : II Teil 1: 1'ahmenbeschreibung Stand: V Rev. , Revisionist, r eran!. Datum 1 Stelle j 0 1 115.03.91 QSU 1 '1 1 .. 0 1.12. 87 rev. , ·Kat., Seite iErlduterung der Revision lle SGesamtüberarbeitung unter Berücksich tigung der Errichtung des Bundes- · amtes. für Strahlenschutz. (BfS) (Änderung der "Unterlagenart" UA von nach JG)~ FZ 02 05.05.92 CSU 1 03 i 17 . 05.93 QSU„ lle V, Gesamttiberarbeitung auf Basis des s,. Fachgesprächs vom -0 4 ". 03.1992 bei.m R TUV tn Hannover Gesamtüberarbeitung unter Berücksichtigung der Forderungen der DIN/ISO 9001 soweit anwendbar Änderung der Fo rma t ierung ij :::; ... - - 'C 1 ICalcgorie R - redolctlonolle Korreli:rvr Kote-gori• V - •ordoutlid-icndo Vcrboaurvno KateQo ne S - 1ubnantietlo Änderung Mindert,.,, bei der Kotegorio S müuen Erl6uterung_en angoqeben :-• <den. 1 Bundesamt für Strahlenschutz BfS • • 003 Aevisionsblatt PSP.Efe1ntnt Obj.K.,,,n. UA Lfd.Nt. R•v. .. . .- -·- -- -· - NNNNNNNNNN NNNNNN XAAXX AA NNNN NN - -- --- - --- - -- - · ----- ... .. . JG 0001 134 CA 9X P,ojek1 __ Aof!)-Rbft Seite: ,.NAArl ., , Stand: EU 162 II a 01.12.87 Titel der Unterlage: Qualitätssicherungshandbuch Tei l 1: Rahmenbeschreibung Rev.Rev.-Stand DatumUVST 0408 .12.95QSÜ Prüfer (Kürzel) ■ rev. SeiteKat. *)alleRVeränderung des Formblatts und der Formatierung, Entfall von Fundstellen (auch für QS-AV) sowie der Angabe von Organisationseinheiten durch Aufnahme von Literaturhinweisen, Änderung der Begriffe entsprechend DIN ISO EN 9001, Änderung der Seilenzahlen Entfall der Anlagen , 1R2R3VÄnderung des Titels in "Qualitätssicherungsprogramm" O Inhaltsverzeichnis Ändern des Titels 3.3.3 in Aufgabenstellung, 3.4.2 in Tätigkeitsbeschreibung, 3.4. 7 in Bestimmungsgemäßer Betrieb... , 3.4.9 "Qualitätssicherungsprogramm für die DBE als Dritte nach § 9a Abs. 3 Satz 2 AtG/1/ und andere Auftragnehmer'', 4. in "Qualitätsmanagementhandbuch" und 5. in Definitionen Einfügen des Kapitels 3.3.2 "Verantwortung für das QM- System" und eines Literaturverzeichnisses 6 : "Literatur" 1 E inleitung Aufnahme des Qualitätsziels Änderung der Unterlagenhierarchie (siehe auch Kap. 4.), Verallgemeinerung des Anwendungsbereichs 2 Geltungsbereich "vorliegend" ersetzt durch "in dem OS-Programm" 3 Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems 3.1 Forderungen an das Qualitätsmanagement (QM) Ersatz von "dieser Rahmenbeschreibung" durch "dieses OS-Programm" und ""einschließlich" durch "d.h." sowie Ergänzung von "Qualitätsmanagement" und Wegfall von "an die Qualitätssicherung(QS)" . 2.7 Erläuterung der Revision 18. 24 4 V R 5V 6V 7R 8R Im 1. Absatz: Ergänzen von "und übertragbar'' Str-eichen des Satzes im 2. Absatz "Hieraus lassen ... ableiten Im 3. Absatz Hinweis auf die Regelungen des Zechenbuchs/Betriebshandbuchs in einem eigenen Satz 3.2 Forderungsbereiche für gualitätssichernde Maßnahmen Ergänzung im 2. Absatz ... erstreckt sich u.a. auf die "nachweisbare" Einhaltung ... Im 1. Absatz Slreichen von "AN" , im 4. Absatz Ergänzung von "für fachli che und genehmigungsrelevante Unterlagen" Im 1. Absatz Entfall des Hinweises "als Drjtten irn ... AtG" Im 2. Absatz Ersatz von "u.a." durch "auch'" ' *) Kategorie R = redaktionelle Korrektur Kategorie V = verdeutlichende Verbesserung Kategorie S "' substantielle Revision mindestens bei der Kategorie S müssen Erläuterungen angegeben werden.
Einen wesentlichen Bestandteil beim Bau des Endlagers Konrad stellt die Fahrzeugtechnik für unter Tage dar. Sowohl die Fahrzeuge für die Einlagerung der Behälter mit den radioaktiven Abfällen als auch die Baufahrzeuge für das nachfolgende Verfüllen der Einlagerungskammern übernehmen später zentrale Aufgaben. In der Veranstaltungsreihe „Betrifft: Konrad“ gaben Gina Fiebig und Jens Kuschkowitz, die innerhalb der BGE wesentlich an der Planung und am Bau der Fahrzeuge mitwirken, in zwei Vorträgen einen umfassenden Einblick in die Fahrzeugtechnik. Sie erklärten den rund 50 Teilnehmenden – vor Ort in der Infostelle und online via Zoom und YouTube – welche Fahrzeuge für den Betrieb des Endlagers benötigt werden und wie diese entwickelt und genehmigt wurden. Hier geht es zur Aufzeichnung der Veranstaltung auf dem YouTube-Kanal der BGE (externer Link). Hier finden Sie die Präsentation zu den Vorträgen (PDF, 2,98 MB, nicht barrierefrei) Vom Bergbaulader bis zum Spezialfahrzeug Im Bergbau haben sich Fahrzeuge mit Knickgelenk bewährt, etwa Untertagelader oder Muldenkipper. Diese werden nicht wie ein PKW über eine bewegliche Vorderachse gelenkt, sondern über ein bewegliches Gelenk in der Mitte der Fahrzeuge hinter der Vorderachse. Vorteil dieser Konstruktion: robustere Vorderachsen bei gleichzeitiger Wendigkeit für enge Kurvenstrecken. Diese Grundkonstruktion sei auch für die Entwicklung der Einlagerungsfahrzeuge für das Endlager Konrad gewählt worden, erläuterte Jens Kuschkowitz in seinem Vortrag. Bereits in den 1980er Jahren erfolgte der Bau von Prototypen, die in umfangreichen Tests auf ihre Eignung erprobt wurden. Das war ein Teil der Untersuchungen, die im Genehmigungsprozess verlangt waren. Erprobung der Einlagerungsfahrzeuge Zur Beweissicherung funktionierender Fahrzeuge für die Einlagerung im Endlager Konrad hat die DBE, Vorgängergesellschaft der BGE, Prototypen gebaut und ausgiebig getestet. Dazu zählten unter anderem ein Einlagerungstransportfahrzeug, ein Schwerlaststapler, ein Transportfahrzeug für die Verfüllung sowie weitere Fahrzeuge und Anlagen für die Einlagerung. Von 1989 bis 1996 erfolgten dann Testfahrten der einzelnen Fahrzeuge sowie Testläufe des gesamten Fahrzeugsystems. So konnten der Transport der Abfallbehälter über den Plateauwagen bis zur Umladestation und der anschließende Weitertransport bis zum Stapeln der Testbehälter ausprobiert werden. Insgesamt seien die Fahrzeuge rund 2.500 Betriebsstunden im Einsatz gewesen, so Kuschkowitz: „Das entspricht einem Einlagerungsbetrieb von etwa sieben Jahren.“ Die Erprobung fand in drei Phasen statt, inklusive Anpassungen an der Konstruktion der Fahrzeugaufbauten. Genehmigung, Bau und Abnahme der Fahrzeuge Die Erprobung der Fahrzeuge erbrachte die benötigten Nachweise im Genehmigungsprozess. Damit war auch die Grundlage geschaffen, um die Fahrzeuge zu bauen. Der Bau erfolgt in der genehmigten Grundkonstruktion der endlagerspezifischen Aufbauten. Die Ausführung selbst berücksichtigt den aktuellen technischen Stand der Fahrzeugtechnik. Dazu sind entsprechende Änderungsgenehmigungen durch die Aufsichts- und Genehmigungsbehörden erfolgt. Für das Einlagerungstransportfahrzeug bedeutet dies etwa, dass nun ein batteriebetriebener Elektroantrieb eingesetzt werden kann. Das geht bei den anderen Fahrzeugen nicht - die Anforderungen für den Einlagerungsbetrieb lassen dies nicht zu. Hier kommen daher Antriebsmotoren der höchsten Schadstoffklassen zu Einsatz. Der Bau der Fahrzeuge erfolgt in einem engmaschigen Qualitätssicherungssystem, erklärte Jens Kuschkowitz in seinem Vortrag. Alle Komponenten werden mittels etablierten Prüftechniken erfasst und dokumentiert. Am Ende entstehen Fahrzeuge, die alle Voraussetzungen für die benötigten Abnahmen der Aufsichtsbehörde erfüllen. Das ist der abschließende Prüfschritt, bevor die Fahrzeuge ins Endlager Konrad gebracht werden. Fahrzeugbau für Versatzsystem gestartet Parallel zur Fahrzeugtechnik für die Einlagerung erfolgt auch der Bau der Fahrzeuge für die spätere Verfüllung der Einlagerungskammern. Den detaillierten Ablauf des Prozesses erläuterte Gina Fiebig in ihrem Vortrag. Unter anderem zeigte sie anhand von Rendergrafiken, wie vor den Behältern ein spezielles Fahrzeug mit Betonspritze eine Trennwand errichtet. Das lässt sich vom Prinzip her mit einem 3D-Drucker vergleichen, in dem aus einem Werkstoff ein Bauteil entsteht, nur deutlich größer. Wenn die Wand steht, kann der abgetrennte Bereich mit einem flüssigen Betonwerkstoff aufgefüllt werden. Nach den Vorträgen beantworteten die Referent*innen Fragen aus dem Publikum. Hier wurde unter anderem gefragt, warum die Fahrzeugkabinen vor radioaktiver Strahlung abgeschirmt sein müssen. Die Antwort: Sie dienen der Reduzierung der sogenannten Ortsdosisleistung, das ist die Messgröße für das Einwirken von Strahlung. Auch wenn die Strahlung, die von den Behältern ausgeht, sehr gering ist, summiert sich das im täglichen Betrieb. Die Abschirmung sei ein zusätzlicher Arbeitsschutz für das Personal, erklärte Bereichsleiter Peter Duwe. Zum Abschluss der Veranstaltung zeigten die BGE-Referent*innen, wie in den kommenden Jahren der benötigte Fuhrpark schrittweise gebaut, geprüft und abgenommen wird. Am Ende des Prozesses stehen dann die Fahrzeuge für den Einlagerungsbetrieb zur Verfügung. Währenddessen entstehen über Tage am Schacht Konrad 2 die Gebäude für das Endlager und unter Tage: Fahrstrecken, Werkstattbereiche und die Räume in denen später das Material zur Verfüllung hergestellt wird. Hintergrund Die Veranstaltungsreihe „Betrifft: Konrad“ ist ein Forum für interessierte Bürger*innen, um über aktuelle Arbeiten und Fragestellungen mit den Mitarbeiter*innen der BGE ins Gespräch zu kommen.
Umweltsenatorin Ute Bonde überreichte heute an Vertreterinnen und Vertreter der Bezirke Spandau, Pankow, Lichtenberg und Charlottenburg-Wilmersdorf die Auszeichnung des European Energy Award sowie an die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg eine Anerkennung zur Teilnahme am Pilotvorhaben „Anwendung des European Energy Award in den Berliner Bezirken“. Der European Energy Award ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, welches in mehr als 1.500 Kommunen in 16 Ländern Europas zu Energieeffizienz und Klimaschutz beiträgt. In Berlin konnten sieben Bezirke das Verfahren mithilfe einer Förderung im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in Ko-Finanzierung durch die Europäische Union erfolgreich durchlaufen. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Mit dem landeseigenen, EU–kofinanzierten Förderprogramm BENE, dem Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung, wurden bis Ende 2023 über 200 Vorhaben mit Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Erhalt der urbanen Lebensqualität und der Funktionsfähigkeit grüner und blauer Infrastrukturen sowie einer nachhaltigen städtischen Mobilität vorangetrieben. Was hier umgesetzt wurde, zeigt nicht nur den gelungenen Einsatz europäischer Fördermittel auf dem Weg zur Klimaneutralität Berlins, sondern auch, dass durch BENE in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern erfolgreich Projekte verwirklicht werden können, um unsere Stadt insgesamt klimafreundlicher zu gestalten.“ Mit dem Folgeprogramm BENE 2 werden in der Förderperiode 2021–2027 Vorhaben mit einem Programmvolumen von 525 Millionen Euro – davon 210 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – gefördert. Mehr als 780 Kommunen wurden bereits mit dem European Energy Award ausgezeichnet.
I Verantwortung für Mensch und Umwelt I Bundesamt für Strahlenschutz Endlagerüberwachung Bundesamt für Strahlenschutz, PostfaCh 10 01 49, 38201 Salzgitter Bundesamt f (lr Strahlenschutz Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Bundesamt für Strahlenschutz Postfach 10 01 49 38201 Salzgitter Herr Ranft als atomrechtlich verantwortliche Person Telefon: 030 18333- 0 Telefax: 030 18333 · für die Schachtanlage Asse II, o. V. i. A. E-Mail: ePost@bfs.de l n t ..m ..t · WVoNJ bfs.de im Hause Datum und Zeichen ltves Schreibens:Mein Zeichen: 04.06:2015EÜ-9A 9160/2-483 Ourchwahr: Datum: 05.06.2015 Schachtanlage Asse II Zustimmung zur Revision 04 der Unterlage "PrOfhandbuch (PHB) der ASSE GmbH für die in der Schachtanlage ASSE II zum Einsatz kommenden strahlenschutzrelevanten Systeme, deren Komponenten und Gerllte" I. Entscheidung Die Endlagerüberwachung (EÜ) erteilt die Zustimmung zur Revision 03 der Unterlage "Prüfhandbuch (PHB) der ASSE GmbH für die in der Schachtanlage ASSE II zum Einsatz kommenden strahlenschutzrelevanten Systeme, deren Komponenten und Geräteu, Stand: 03.09.2014 (BfS-KZL 9.A /65000000/L!E / 0002/04) bei Beachtung der Grüneinträge auf den Blättern 10 und 13 unter einer Auflage. Dieser Entscheidung liegen folgende Unterlagen zugrunde: /1/ Antrag BfS/Atomrechtlich verantwortliche Person für die Schachtanlage Asse II, Stand: 01.04.2015 als Mitteilung zur Änderung Nr. 092/2014, BfS-KZL 9A I 65221000 I DA/AY /0925/00, .,Revision der Unterlage Prüfhandbuch (PHB) der ASSE GmbH für die in der Schachtanlage ASSE II zum Einsatz kommenden strahlenschutzrelevanten Systeme, deren Komponenten und Geräteu, eingereicht bei EÜ am 04.06.2015. 12/ Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II- Bescheid 1/2010- für den Umgang mit radioaktiven Stoffen gem. § 7 StriSchV des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (NMU) vom 08.07.2010. Seite 2 zum Bescheid EÜ-9A 9160/2-483 vom 09.06.2015 /3/ Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II -Bescheid 1/2011 -für den Umgang mit Kernbrennstoffen gem. § 9 AtG des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz {NMU) vom 21.04.2011. 141 Genehmigungsunterlage /G 85/: Vorgehen bei Änderungen - Schachtanlage Asse II - Qualitätsmanagementverfahrensanweisung QMV 04.3, Rev. 01, Stand 07.06.2011. II. 1. Auflage Nach der Freigabe der Unterlage "Prüfhandbuch (PHB) der ASSE GmbH für die in der Schachtanlage ASSE II zum Einsatz kommenden strahlenschutzrelevanten Systeme, deren Komponenten und Geräte" (BfS-KZL 9A/650000001LIEI0002/04) im Sinne der Vorgaben für das Qualitätsmanagement ist EÜ eine Farbkopie der vollständigen Unterlage zu übersenden. 111. 1. Hlnwel~ Diese Zustimmung umfasst den Sachverhalt der MzÄ 085/2014 (Asse-KZL: 9A 165221000 I GEH I DAIEEI 0412/00). Eine Einreichung der MzÄ 08512014 bei EÜ ist daher nicht mehr erforderlich. IV. Begründung Die Unterlage "Prüfhandbuch (PHB) der ASSE GmbH für die in der Schachtanlage ASSE II zum Einsatz kommenden strahlenschutzrelevanten Systeme, deren Komponenten und Geräte" (BfS-KZL 9A 165000000 I LI EI 00021 04) wurde mir in der Revision 04 mit Antrag /1/ zur Zustimmung vorgelegt. Das Prüfhandbuch soll revidiert werden. Es liegt eine inhaltliche Anpassung des bestehenden strahlenschutzrelevanten betrieblichen Regelwerks vor; Änderungen desselben sind mir gemäß Auflage 28 der Strahlenschutzgenehmigung 121 zur Zustimmung vorzulegen. Nach der QMV 04.3, Kap. 3.1 141 und unter Berücksichtigung der mit der Strahlenschutz- genehmigung /21 erteilten Auflage 29 ergibt sich die Einstufung der beantragten Maßnahme als eine unwesentliche Änderung. Meine Prüfung hat ergeben, dass der Revision des Prüfhandbuchs unter Berücksichtigung der redaktionellen Grüneinträge auf den Blättern 10 und 13 zugestimmt werden kann. Damit festgestellt werden kann, ob die gemäß den Vorgaben für das Qualitätsmanagement freigegebene Unterlage der hier zugestimmten Fassung entspricht, wird Auflage 1 erteilt. Seite 3 zum Bescheid EÜ-9A 9160/2-483 vom 09.06.2015 Im Auftrag
Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben Verfahrensunterlage Titel:Qualitätssicherungsprogramm zur Stilllegung des ERA Morsleben Autor:BfS Erscheinungsjahr:2000 Unterlagen-Nr.:G 092 Revision:00 Unterlagenteil: -2- ERAM, Stilllegung, Qualitätssicherung, Programmbeschreibung, DIN EN ISO 9000 ff, KTA 1401 ZUSAMMENFASSUNG In dieser Unterlage wird zur Erläuterung des Plankapitels das Qualitätssicherungsprogramm des BfS für die Arbeiten zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) beschrieben. Das QM umfaßt die Planung, Beschaffung, Herstellung, Inbetriebnahme und den Betrieb von Anlagenteilen, Systemen und Komponenten mit sicherheitstechnischer Bedeutung bezüglich der Arbeiten zur Stilllegung des ERAM. Die dazu erforderlichen Qualitäts- sicherungs (QS) -Maßnahmen werden in Anlehnung an die KTA-Regel 1401 und die DIN EN ISO 9000 ff durchgeführt. Neben der Beschreibung des QM-Systems wird der Geltungsbereich definiert und die Aufbauorganisation dargestellt. Auf der Basis des eingeführten Qualitätsmanagementsystems (QM-System) - beschrieben in einem Qualitätsmanagementhandbuch (QMH) -, mit dem die Erfüllung der Qualitäts- forderungen sichergestellt ist, wurde das vorliegende Qualitätssicherungsprogramm zur Stilllegung des ERA Morsleben erstellt. Das QM-System legt fest, wie und von wem die Qualitätsforderungen erfüllt werden. -3- INHALTSVERZEICHNIS 1Aufgabenstellung ..................................................................................................... 5 2Geltungsbereich ....................................................................................................... 5 3Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems .................................................... 7 3.1Forderungen an das Qualitätsmanagement (QM) .................................................... 7 3.2Forderungsbereiche für qualitätssichernde Maßnahmen.......................................... 8 3.3Aufbauorganisation ................................................................................................ 10 3.3.1Grundsätze............................................................................................................. 10 3.3.2Verantwortung für das QM-System ........................................................................ 11 3.3.3Aufgabenstellung ................................................................................................... 11 3.3.4Personalqualifikation .............................................................................................. 13 3.4Ablauforganisation.................................................................................................. 14 3.4.1Grundsätze............................................................................................................. 14 3.4.2Tätigkeitsbeschreibung .......................................................................................... 14 3.4.3Planung .................................................................................................................. 15 3.4.4Beschaffung ........................................................................................................... 15 3.4.5Herstellung ............................................................................................................. 16 3.4.6Inbetriebnahme ...................................................................................................... 16 3.4.7Stilllegung............................................................................................................... 17 3.4.8Dokumentations- und Informationssystem ............................................................. 17 3.4.9Qualitätssicherungsprogramm für die DBE als Dritte nach § 9a Abs. 3 Satz 2 AtG /1/ und andere Auftragnehmer ........................................................................ 18 3.4.10Vorgehen bei Abweichungen und Korrektur- sowie Vorbeugungsmaßnahmen ...... 18 3.4.11Vorgehen bei Änderungen...................................................................................... 19 3.4.12Überwachung des QM-Systems ............................................................................. 21 4 Qualitätsmanagementhandbuch ....................................................................................... 22 5 Definitionen ....................................................................................................................... 23 6 Literatur............................................................................................................................. 28 Gesamtblattzahl der Unterlage ......................................................................................... 28
Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben Verfahrensunterlage Titel:Qualitätssicherungsprogramm zur Stilllegung des ERA Morsleben Autor:BfS Erscheinungsjahr:2000 Unterlagen-Nr.:G 092 Revision:00 Unterlagenteil: -2- ERAM, Stilllegung, Qualitätssicherung, Programmbeschreibung, DIN EN ISO 9000 ff, KTA 1401 ZUSAMMENFASSUNG In dieser Unterlage wird zur Erläuterung des Plankapitels das Qualitätssicherungsprogramm des BfS für die Arbeiten zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) beschrieben. Das QM umfaßt die Planung, Beschaffung, Herstellung, Inbetriebnahme und den Betrieb von Anlagenteilen, Systemen und Komponenten mit sicherheitstechnischer Bedeutung bezüglich der Arbeiten zur Stilllegung des ERAM. Die dazu erforderlichen Qualitäts- sicherungs (QS) -Maßnahmen werden in Anlehnung an die KTA-Regel 1401 und die DIN EN ISO 9000 ff durchgeführt. Neben der Beschreibung des QM-Systems wird der Geltungsbereich definiert und die Aufbauorganisation dargestellt. Auf der Basis des eingeführten Qualitätsmanagementsystems (QM-System) - beschrieben in einem Qualitätsmanagementhandbuch (QMH) -, mit dem die Erfüllung der Qualitäts- forderungen sichergestellt ist, wurde das vorliegende Qualitätssicherungsprogramm zur Stilllegung des ERA Morsleben erstellt. Das QM-System legt fest, wie und von wem die Qualitätsforderungen erfüllt werden. -3- INHALTSVERZEICHNIS 1Aufgabenstellung ..................................................................................................... 5 2Geltungsbereich ....................................................................................................... 5 3Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems .................................................... 7 3.1Forderungen an das Qualitätsmanagement (QM) .................................................... 7 3.2Forderungsbereiche für qualitätssichernde Maßnahmen.......................................... 8 3.3Aufbauorganisation ................................................................................................ 10 3.3.1Grundsätze............................................................................................................. 10 3.3.2Verantwortung für das QM-System ........................................................................ 11 3.3.3Aufgabenstellung ................................................................................................... 11 3.3.4Personalqualifikation .............................................................................................. 13 3.4Ablauforganisation.................................................................................................. 14 3.4.1Grundsätze............................................................................................................. 14 3.4.2Tätigkeitsbeschreibung .......................................................................................... 14 3.4.3Planung .................................................................................................................. 15 3.4.4Beschaffung ........................................................................................................... 15 3.4.5Herstellung ............................................................................................................. 16 3.4.6Inbetriebnahme ...................................................................................................... 16 3.4.7Stilllegung............................................................................................................... 17 3.4.8Dokumentations- und Informationssystem ............................................................. 17 3.4.9Qualitätssicherungsprogramm für die DBE als Dritte nach § 9a Abs. 3 Satz 2 AtG /1/ und andere Auftragnehmer ........................................................................ 18 3.4.10Vorgehen bei Abweichungen und Korrektur- sowie Vorbeugungsmaßnahmen ...... 18 3.4.11Vorgehen bei Änderungen...................................................................................... 19 3.4.12Überwachung des QM-Systems ............................................................................. 21 4 Qualitätsmanagementhandbuch ....................................................................................... 22 5 Definitionen ....................................................................................................................... 23 6 Literatur............................................................................................................................. 28 Gesamtblattzahl der Unterlage ......................................................................................... 28
Premiere auf Konrad 2: Vergangenen Monat wurde mit dem Bau der Grubenwasser-Übergabestation begonnen. Das Gebäude ist das erste, das den besonders strengen Qualitätsanforderungen für kerntechnische Gebäude genügen muss. Sicherheit an erster Stelle Ziel der BGE ist, ein Höchstmaß an Sicherheit für das Endlager Konrad zu erreichen. Deshalb plant, errichtet und betreibt die BGE ihre Anlagen nach einem atomrechtlich genehmigten Qualitätsmanagementsystem. Dabei sind bei Planung, Beschaffung, Herstellung, Inbetriebnahme und Betrieb (einschließlich Stilllegung) drei Qualitätssicherungsbereiche (QSB) mit verschiedenen Forderungen hinsichtlich qualitätssichernder Maßnahmen zu unterscheiden. Beim Bau der Grubenwasser-Übergabestation kommt der besonders hohe Qualitätsbereich QSB 3 mit den Regeln des kerntechnischen Ausschusses (KTA) zur Anwendung. Das Gebäude wird aus wasserundurchlässigem Spezialbeton errichtet und mit einer speziellen Bitumen-Beschichtung ausgeführt. Weiterhin wird die Grubenwasserübergabestation auch so ausgelegt, dass sie einem Erdbeben standhalten kann. Ein unscheinbares Gebäude Die Grubenwasser-Übergabestation wird nach Fertigstellung kaum zu sehen sein, da das 34 mal 10 Meter große Bauwerk rund sechs Meter ins Erdreich eingelassen wird. Nur der Zugang zum Treppenhaus ragt über die Geländeoberkante hinaus. Den Hauptanteil des Bauwerkes nehmen vier liegende 40-Kubikmeter-Tanks aus Stahl ein. Die Tanks müssen bei einem Grubenwasserzulauf von rund 35 Litern pro Minute zweimal in der Woche entleert werden. Umgang mit Konrad-Grubenwasser im Endlager In der Grubenwasser-Übergabestation werden die im Endlagerbetrieb unter Tage anfallenden Grubenwässer gesammelt und radiologisch kontrolliert. Auch die im Lüftergebäude geringfügig anfallenden Kondens- und Regenwassermengen werden in diese Station gepumpt. Das Wasser, das das Endlager Konrad verlassen soll, wird hier vorher radiologisch kontrolliert. Die radiologische Überwachung stellt dabei eine weitere Sicherheitsmaßnahme dar, die dem Schutz der Bevölkerung und der Umwelt dient. Die kontrollierten Wässer werden in Pufferbecken abgegeben und von dort, zusammen mit anderen geklärten Abwässern der Anlage, über eine Druckrohrleitung in den Fluss Aue abgeführt. Die maximale Einleitmenge von Grubenwässern in die Aue ist auf 10.000 Kubikmeter pro Jahr begrenzt. Grubenwasser (aktualisiert am 8. Februar 2021) Unter Grubenwasser versteht man alle Lösungen, die in Bergwerken und ihren Schächten anfallen und an die Oberfläche gepumpt werden. Beim Endlager Konrad stammen rund zwei Drittel aus Schacht Konrad 2. Der Zulauf durch Schächte ist nicht ungewöhnlich, da sie das Deckgebirge und somit auch grundwasserführende Schichten durchschneiden. In Schacht Konrad 1 gibt es keinen nennenswerten Zulauf. Ein Drittel der Wässer stammt von Zutritten aus dem Gestein selbst. Das sind Lösungen, die seit vielen Millionen Jahren im Gestein eingeschlossen sind. In den letzten Jahren lag der Gesamtzulauf im Endlager Konrad relativ konstant bei rund 7.500 Kubikmeter pro Jahr, der Zulauf aus dem Gestein ist sogar rückläufig. Er wird aufgefangen und zur Staubbekämpfung in den Strecken unter Tage verwendet. In der Literatur werden Zuflüsse über im Bergbau angelegte Schächte bis 30 Liter pro Minute als gering betrachtet. Im Bergbau des Ruhrgebiets wurden Zutritte bis 1.000 Liter pro Minute als niedrig eingeschätzt. Der in der Meldung angegebene Wert von 35 Litern pro Minute entspricht einem theoretischen Zulauf, der für die rechnerische Auslegung der Anlagentechnik des Gebäudes benutzt wurde. Solche Mengen sind nicht zu erwarten und in der sicherheitsorientierten Genehmigung des Endlagers festgelegt. Nach Abschluss der Endlagerung werden die Schächte verfüllt und der Geologie entsprechend versiegelt. Somit wird der Zulauf von Grundwasser in den Endlagerbereich ausgeschlossen und das Endlager bleibt für zukünftige Generationen wartungsfrei.
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Bund | 184 |
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Förderprogramm | 157 |
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