Strahlenschutzkurse nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung vom 21.11.2011 Strahlenschutzkurse nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung vom 21.11.2011 Strahlenschutzkurse nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung vom 21.11.2011 (PDF, 837 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 03.11.2025
Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen "Strahlenschutz in der Tierheilkunde" Fachkunde-Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung und zur Röntgenverordnung Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen "Strahlenschutz in der Tierheilkunde" Fachkunde-Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung und zur Röntgenverordnung Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen "Strahlenschutz in der Tierheilkunde" Fachkunde-Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung und zur Röntgenverordnung (PDF, 149 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 01.07.2025
Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz Die vielfältigen Anwendungsbereiche von ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen in Medizin, Industrie, Forschung und Technik stellen hohe Anforderungen an die fachliche Qualifikation der im Strahlenschutz Beschäftigten. Um die erreichten hohen Sicherheitsstandards für beruflich exponierte Personen, Patientinnen und Patienten sowie die Bevölkerung aufrecht erhalten zu können, sind professionelle Aus- und Weiterbildungsprogramme im Strahlenschutz erforderlich. Gesetzliche Anforderungen zur Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz Die gesetzlichen Anforderungen zur Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz sind festgelegt in § 74 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) in den §§ 47 bis 51 der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung ( Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) und in Richtlinien zur Fachanerkennung für verschiedene Tätigkeiten und Berufsgruppen: Die Richtlinien regeln in detaillierter Form Lernziele, Kursinhalte, die Dauer der geforderten praktischen Berufserfahrung ebenso wie Prüfungen, Zertifikate und die Anerkennung der Strahlenschutzqualifikation durch die zuständigen Behörden. Eine Anpassung der Richtlinien an die seit dem 31.12.2018 gültigen neuen gesetzlichen Regelungen ist noch nicht erfolgt. Diese sind in Aufbau und Struktur weiterhin an der bisherigen Röntgenverordnung ( RöV ) und der bisherigen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 17.10.2011 orientiert. Die Fachkunde-Richtlinien gelten bis zu ihrer Überarbeitung in der bestehenden Form fort und sind aktuell in analoger Weise mit Bezug auf das neue StrlSchG und die neue StrlSchV zu interpretieren. Nach § 189 Abs. 5 der neuen StrlSchV (vom 29.11.2018) gelten die von der zuständigen Stelle vor dem 31.12.2018 anerkannten Kurse zur Vermittlung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse bis zum 31.12.2023 als anerkannt nach § 51 der neuen StrlSchV weiter, soweit die Anerkennung keine kürzere Frist enthält. Stand: 16.10.2025
Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Die "Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung " (die Strahlenschutzverordnung ) enthält Vorgaben zum Schutz vor Radon in Wohn- und Arbeitsräumen sowie zum beruflichen und medizinischen Strahlenschutz . Mit Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung am 31. Dezember 2018 traten die alte Strahlenschutzverordnung sowie die Röntgenverordnung außer Kraft. Die Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist zudem die zentrale Stelle zur Erfassung, Verarbeitung und Auswertung von Informationen über bedeutsame Vorkommnisse, insbesondere bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen. Eine weitere Aufgabe ist die Kontrolle der Eigenüberwachung von kerntechnischen Anlagen, von Anlagen zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle und von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung im Zuständigkeitsbereich des BfS . Des Weiteren ist das BfS zuständig für die Anerkennung von Stellen zur Messung der Radon-222 - Aktivitätskonzentration sowie für die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Messstellen für die innere Exposition und die Exposition durch Radon . Stand: 23.06.2025
Das Strahlenschutzgesetz Umfassenden Schutz vor schädlicher Strahlung in der Medizin, Schutz vor Radon in Wohnungen und bessere Vorsorge für den Notfall – das sind zentrale Bereiche des Strahlenschutzgesetzes . Ergänzt wird das Strahlenschutzgesetz durch die Strahlenschutzverordnung . Gesetz setzt EURATOM -Richtlinie in nationales Recht um Das Strahlenschutzgesetz geht auf die Richtlinie 2013/59/Euratom zurück und fasst zudem Vorgaben aus der Strahlenschutzverordnung von 2001, der ehemaligen Röntgenverordnung und dem außer Kraft getretenen Strahlenschutzvorsorgegesetz zusammen. Weitere Rechtsverordnungen konkretisieren die Bestimmungen des Strahlenschutzgesetzes. Herzstück ist dabei die Strahlenschutzverordnung . Das BfS als Strahlenschutz -Fachbehörde war in den Prozess der Modernisierung des Strahlenschutzrechts eng eingebunden. Aufgaben des BfS Im Strahlenschutzgesetz sind zahlreiche Aufgaben des BfS beschrieben wie etwa die Genehmigung für die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung sowie die Rücknahme und den Widerruf der Genehmigung, die Führung des Strahlenschutzregisters , das Bewertungsverfahren zur Rechtfertigung neuer medizinischer Verfahren die Bauartzulassung für bestimmte Vorrichtungen , zu denen nach § 45 Absatz 1 Nr. 7 StrlSchG auch Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung als Vollschutzanlage ( z.B. sogenannte UKP-Laser) gehören. Das Strahlenschutzgesetz bündelt die Zuständigkeiten im Notfallschutz und Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Es gliedert sich neben allgemeinen Regelungen in vier Hauptteile: Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen Ein wesentlicher Bereich ist " Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen", zu dem Regelungen zur Früherkennung von Krankheiten mittels radiologischer Verfahren sowie die Prüfung der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung. Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen Regelungen zum Notfallschutz und die Einrichtung eines radiologischen Lagezentrums, für dessen operationelle Umsetzung das Bundesamt für Strahlenschutz in wesentlichen Teilen zuständig ist, finden sich im Teil " Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen". Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen Vorgaben zum Umgang mit Radon sowie Regelungen zu radioaktiven Altlasten und zu Radioaktivität in Bauprodukten sind im Teil " Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen" geregelt. Expositionsübergreifende Vorschriften Im Bereich "Expositionsübergreifende Vorschriften" sind unter anderem Vorgaben zum Strahlenschutzregister enthalten. Das Strahlenschutzregister trägt zur Strahlenschutzüberwachung jener Arbeitskräfte bei, die von Berufs wegen ionisierender Strahlung ausgesetzt sind. Stand: 01.07.2025
a) In Umsetzung des normenpolitischen Konzepts der Bundesregierung soll die Normung die Durchsetzung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen unterstützen. Der Strahlenschutz ist ein diesbezüglich prioritäres Ziel, für das die Vorschriften des Atomgesetzes (AtG), der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Röntgenverordnung (RöV) durch Normen zu ergänzen sind, um eine bundeseinheitliche Umsetzung zu gewährleisten. Normen aus dem Normenausschusses 'Materialprüfung' (NMP) des DIN sowie aus dem K967 'Mess-, Steuer- und Regelungstechnik im Zusammenhang mit ionisierender Strahlung' des DKE in DIN besitzen für den Vollzug von StrlSchV und RöV eine hohe praktische Relevanz. Es ist wichtig, dass die entsprechenden Normen den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik widerspiegeln. Nachdem bereits Normen im Rahmen vorhergehender Forschungsvorhaben überarbeitet wurden, haben folgende weitere Normen eine besondere Bedeutung für den Vollzug: - DIN 25404 (Kerntechnik; Formelzeichen), - DIN 25415 (Radioaktiv kontaminierte Oberflächen ...) - DIN 25422 (Aufbewahrung und Lagerung radioaktiver Stoffe), - DIN 25425 Reihe mit 5 Teilen (Radionuklidlaboratorien ...), - DIN 25700 (Oberflächenkontaminationsmessungen an Fahrzeugen und ...), - DIN 54115 Reihe mit 7 Teilen (Zerstörungsfreie Prüfung - Strahlenschutzregeln ...). b) Handlungsbedarf: Da die durch AtG, StrlSchV und RöV sowie entsprechende Richtlinien vorgegebenen Regelungen durch Normen weiter präzisiert werden, besteht ein erhebliches Interesse des Bundes an der Koordinierung der Normungsarbeit. Auch eine Einflussnahme auf die internationale Normung liegt im Interesse des Bundes, da internationale Normen einen erheblichen Einfluss auf das deutsche Normenwerk haben. c) Ziel des Vorhabens: Überarbeitung der o.g. Normen zur Anpassung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie direkte Beteiligung an der internationalen Normungsarbeit.
Im Jahr 2014 beschloss der Länderausschuss Röntgenverordnung auf seiner 72. Sitzung, die digitale Brusttomosynthese (DBT) im Rahmen der Abklärungsdiagnostik im Mammographie-Screening-Programm gemäß § 17 Richtlinie der Krebsfrüherkennungsrichtlinie zuzulassen. Mit der Erteilung einer Genehmigung für den Einsatz der DBT sind vom Betreiber zwar regelmäßige Qualitätssicherungsmaßnahmen an der Einrichtung durchzuführen, allerdings vermochte es die Normung bisher nicht, standardisierte Messprozeduren (Prüfpositionen) festzulegen, mit deren Hilfe die klinisch-relevante Bildqualität (räumliche Auflösung, Bildrauschen, Niedrigkontrastauflösung) bestimmt und damit die Anforderungen von §§ 16 und 17 Röntgenverordnung ('die diagnostisch erforderliche Bildqualität ist mit möglichst geringer Strahlenexposition zu erreichen') und von den entsprechenden Nachfolgeregelungen im neuen Strahlenschutzrecht sichergestellt werden könnte. Im Rahmen des Vorhabens sind eine für DBT geeignete Meßmethode, z.B. MOT (Model-Observer Technik), und ein entsprechender Prüfkörper zu identifizieren. Messprozedur und Prüfkörper müssen dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen und sind mit dem BfS abzusprechen. Auf dieser Basis sind an vielen DBT-Geräten unterschiedlichen Typs und Alters sowie unterschiedlicher Gerätehersteller Mindestanforderungen an Dosis und Bildqualität (Erkennbarkeit von Niedrigkontrasten) für die zukünftige Qualitätssicherung in der DBT festzulegen. Parallel ist die Bildqualität in Abhängigkeit von der Dosis von DBT-Geräten anhand des in der konventionellen Mammographie etablierten CDMAM-Verfahrens zu bestimmen, wobei die Vorgaben der EUREF (European Reference Organisation for Quality Assured Breast Screening and Diagnostic Services) zu berücksichtigen sind, und mit den Ergebnissen des entwickelten Messverfahrens zu vergleichen.
Um die Zulassung des Mammographie-Screening-Programms (MSP) gemäß Röntgenverordnung aufrechterhalten zu können, ist eine verlässliche Nutzen-Risiko-Bewertung vonnöten. Von zentraler Bedeutung ist hier die Evaluation der langfristigen Wirkung des deutschen MSPs auf die Brustkrebsmortalität in der Zielbevölkerung. Die Erfahrungen anderer Länder haben gezeigt, dass sich ein Effekt des Screenings auf die Brustkrebsmortalität frühestens 10 Jahre nach Einführung beobachten lässt und frühestens nach 15 Jahren vollständig ausgeprägt ist. Um ein für Deutschland passendes Studienkonzept zu erarbeiten, wurden zunächst Vorhaben zur Machbarkeit einer solchen Studie in Deutschland durchgeführt. In der Machbarkeitsstudie (3610S40002) wurden für verschiedene Modelle Datenkonzepte entwickelt und die grundsätzliche technische und rechtliche Machbarkeit bestätigt, in der aktuell laufenden, erweiterten Machbarkeitsstudie (3614S40002) werden die epidemiologischen Rahmenbedingungen untersucht. Inhalt dieses Vorhabens sind die Datensammlung, -zusammenführung und -auswertung, um eine Aussage zu den Auswirkungen des MSPs auf die Brustkrebssterblichkeit zu erhalten. Das Studiendesign und Analysekonzept dieses Vorhabens (Hauptstudie) wird mit Abschluss der erweiterten Machbarkeitsstudie vorliegen. Derzeit ist die Durchführung mehrerer, sich ergänzender Studienarme (Kohortenstudie und Begleitstudien) geplant. Es ist vorgesehen, Daten von epidemiologischen und klinischen Krebsregistern, Krankenversicherungen sowie des MSPs für mehrere Regionen Deutschlands heranzuziehen, sodass auf Grundlage einer repräsentativen und statistisch ausreichenden Datenbasis eine Aussage zur Reduzierung der Brustkrebssterblichkeit möglich wird. Das Detailkonzept dieses Vorhabens wird sich aus den Ergebnissen der noch laufenden erweiterten Machbarkeitsstudie ableiten.
Ziel der Gesamtstudie ist es, den Einfluss des deutschen Mammographie-Screening-Programms (MSP) auf die Brustkrebsmortalität zu evaluieren. Die Machbarkeitsstudie I prüfte, ob die Zusammenführung von an verschiedenen Stellen vorliegenden Informationen aus dem Gesundheitssystem für eine Evaluation der Brustkrebsmortalität im deutschen MSP umsetzbar ist, um ausgewählte Daten in einer Datenzusammenführenden Stelle (DZS) zu verknüpfen und anonymisiert an eine beim BfS angesiedelte Evaluierende Stelle (ES) weiterzuleiten. Bei der Prüfung der Umsetzbarkeit ergaben sich in der Machbarkeitsstudie I in den vorgeschlagenen Studienarmen in verschiedenen Modellregionen neue, wesentliche Fragestellungen, die vor Beginn einer Hauptstudie innerhalb der Machbarkeitsstudie II zu beantworten sind.
Die Vorschriften des AtG, der StrlSchV und der RöV werden durch Normen untermauert, um eine zielgerichtete und bundeseinheitliche Umsetzung des Strahlenschutzes zu gewährleisten. Insbesondere aber auch vor dem Hintergrund der Umsetzung der EU-Grundnormen 2013/59/EURATOM in deutsches Recht voraussichtlich zum 31.12.2018, ist die Erarbeitung/Überarbeitung von Normen zur weiteren Konkretisierung der Rechtsakte notwendig. Besondere Bedeutung für den praktischen Vollzug haben hierbei die Er- bzw. Überarbeitung von Normen für die Dosimetrie, für die Auslegung des baulichen Strahlenschutzes von Spezialeinrichtungen und die Qualitätssicherung in strahlentherapeutischen, nuklearmedizinischen und röntgendiagnostischen Einrichtungen. Weiterhin besteht auch ein erhebliches Interesse des Bundes an einer Koordinierung der nationalen Normenerstellung und an einer frühzeitigen und direkten Mitwirkung bei der internationalen Normenerstellung. Nur so können wesentliche nationale Vorgaben in die internationale Normung frühzeitig eingebracht und international durchgesetzt werden. Dies ist wegen der bindenden Wirkung internationaler Normung (ISO, IEC, CEN, CENELEC) von erheblicher nationaler Bedeutung und auch erforderlich, um die Ziele neuerer europäischer Vorgaben für den Strahlenschutz harmonisiert umzusetzen. Das Projektvorhaben beinhaltet daher Normungsarbeit auf folgenden Teilgebieten: - Prüfung des vorhandenen nationalen Normenwerks auf Konformität mit dem Strahlenschutzgesetz und den zugeordneten Rechtsverordnungen. - Erstellung einer Norm bzgl. der Verfahren zur Durchführung eines Risikomanagements in der Strahlentherapie. - Fehlende Anforderungen und Prüfungen in bestehendes Normenwerk einfügen. - Harmonisierung der Qualitätssicherung medizinischer Einrichtungen auf EU-Ebene.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 435 |
| Land | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 25 |
| Gesetzestext | 6 |
| Text | 392 |
| unbekannt | 13 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 400 |
| offen | 38 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 438 |
| Englisch | 11 |
| Resource type | Count |
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| Dokument | 405 |
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| Topic | Count |
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| Boden | 10 |
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