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Strahlenschutzkurse nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung vom 21.11.2011

Strahlenschutzkurse nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung vom 21.11.2011 Strahlenschutzkurse nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung vom 21.11.2011 Strahlenschutzkurse nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung vom 21.11.2011 (PDF, 675 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 29.06.2026

Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen "Strahlenschutz in der Tierheilkunde" Fachkunde-Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung und zur Röntgenverordnung

Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen "Strahlenschutz in der Tierheilkunde" Fachkunde-Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung und zur Röntgenverordnung Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen "Strahlenschutz in der Tierheilkunde" Fachkunde-Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung und zur Röntgenverordnung Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen "Strahlenschutz in der Tierheilkunde" Fachkunde-Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung und zur Röntgenverordnung (PDF, 169 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 02.04.2026

Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz

Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz Die vielfältigen Anwendungsbereiche von ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen in Medizin, Industrie, Forschung und Technik stellen hohe Anforderungen an die fachliche Qualifikation der im Strahlenschutz Beschäftigten. Um die erreichten hohen Sicherheitsstandards für beruflich exponierte Personen, Patientinnen und Patienten sowie die Bevölkerung aufrecht erhalten zu können, sind professionelle Aus- und Weiterbildungsprogramme im Strahlenschutz erforderlich. Gesetzliche Anforderungen zur Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz Die gesetzlichen Anforderungen zur Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz sind festgelegt in § 74 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) in den §§ 47 bis 51 der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung ( Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) und in Richtlinien zur Fachanerkennung für verschiedene Tätigkeiten und Berufsgruppen: Die Richtlinien regeln in detaillierter Form Lernziele, Kursinhalte, die Dauer der geforderten praktischen Berufserfahrung ebenso wie Prüfungen, Zertifikate und die Anerkennung der Strahlenschutzqualifikation durch die zuständigen Behörden. Eine Anpassung der Richtlinien an die seit dem 31.12.2018 gültigen neuen gesetzlichen Regelungen ist noch nicht erfolgt. Diese sind in Aufbau und Struktur weiterhin an der bisherigen Röntgenverordnung ( RöV ) und der bisherigen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 17.10.2011 orientiert. Die Fachkunde-Richtlinien gelten bis zu ihrer Überarbeitung in der bestehenden Form fort und sind aktuell in analoger Weise mit Bezug auf das neue StrlSchG und die neue StrlSchV zu interpretieren. Nach § 189 Abs. 5 der neuen StrlSchV (vom 29.11.2018) gelten die von der zuständigen Stelle vor dem 31.12.2018 anerkannten Kurse zur Vermittlung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse bis zum 31.12.2023 als anerkannt nach § 51 der neuen StrlSchV weiter, soweit die Anerkennung keine kürzere Frist enthält. Stand: 16.10.2025

Bundesrat stimmt Strahlenschutzgesetz zu

Am 12. Mai 2017 stimmte der Bundesrat dem Strahlenschutzgesetz zu. Damit wird das Strahlenschutzrecht in Deutschland umfassend modernisiert und der radiologische Notfallschutz auf Grundlage der Erfahrungen nach Fukushima konzeptionell fortentwickelt. Der breite Anwendungsbereich des Strahlenschutzrechts wird nun durch das neue Strahlenschutzgesetz noch erheblich erweitert. So regelt es zum Beispiel den Einsatz radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten. Voraussetzung ist, dass der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt. Auch der Umgang mit dem radioaktiven Edelgas Radon wird zum Schutz der Bevölkerung in dem Gesetz umfassend geregelt. Das Gesetz legt erstmals einen Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in Wohnräumen und Arbeitsplätzen fest. Das Strahlenschutzgesetz schafft zudem die Grundlagen für ein zwischen Bund und Ländern abgestimmtes, modernes Notfallmanagementsystem. Die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Notfällen im In- und Ausland sind in Notfallplänen darzustellen. Neu ist auch die Einrichtung eines radiologischen Lagezentrums unter Leitung des Bundesumweltministeriums, das bei einem überregionalen Notfall eine einheitliche Lagebewertung erstellt. Bislang war das Strahlenschutzrecht in der auf dem Atomgesetz basierenden Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung geregelt. Aus Anlass der Umsetzung einer Euratom-Richtlinie wurden nun erstmals alle Bereiche des Schutzes vor ionisierender Strahlung systematisch in einem Gesetz zusammenfasst.

Bestimmungen von Mindestanforderungen an Bildqualität und Dosis in der Brusttomosynthese - Vorhaben 3619S42363

Die Tomosynthese der Brust (DBT) existiert als Verfahren bereits seit 2008 (erste Geräte mit CE-Label). Um die Systeme kurativ einsetzen zu können, wurden in der 2009 herausgegebenen Überarbeitung der Qualitätssicherungsrichtlinie (QS-RL) [1] Anforderungen an die Abnahme- und Konstanzprüfung von Tomosynthesesystemen beschrieben. Diese heute noch gültigen Verfahren beinhalten jedoch keine Anforderungen an die physikalische Bildqualität, keine standardisierten Messungen der Strahlenexposition und beruhen auf Phantomen und Prüfkörpern, die nicht speziell für die Tomosynthese entwickelt wurden und zum Teil auch für die Mammographie als veraltet gelten. 2014 beschloss der Länderausschuss Röntgenverordnung auf seiner 72. Sitzung, die digitale Brusttomosynthese zunächst im Rahmen der Abklärungsdiagnostik im Mammographie-Screening-Programm gemäß § 17 der Krebsfrüherkennungsrichtlinie zuzulassen. In diesem Zusammenhang wurden die Anforderungen an die Qualitätssicherung für die entsprechenden Geräte im Rahmen der Abklärungsdiagnostik leicht erhöht. Über das Genehmigungsverfahren wurden hierbei zusätzlich zur QS-RL Anforderungen an die Stabilität der Kontrastauflösung, standardisierte Messungen und Berechnung der mittleren Parenchymdosis (AGD) sowie die Überprüfung des Bildverlustes an der Brustwandseite eingeführt. Durch technische Weiterentwicklungen im Bereich der Bildnachverarbeitung ist herstellerübergreifend die Möglichkeit gegeben, aus dem Datensatz der Tomosynthese ein der Mammographie ähnliches Bild zu rekonstruieren, die sogenannte synthetische Mammographie (s2D). Einige Studien sehen den Einsatz dieser synthetischen Mammographie in Kombination mit einer Tomosynthese als Alternative zur herkömmlichen Mammographie [2]. Durch jene Ergebnisse rückte die Tomosynthese als eine Methode für das Mammographie-Screening in Deutschland in den Fokus. Im Rahmen einer prospektiv randomisierten multi-zentrischen und multi-vendor Studie innerhalb des Mammographie-Screenings wird dies gerade untersucht (TOSYMA Studie) [3]. Insgesamt werden hierzu ca. 100.000 Teilnehmerinnen in die Studie eingeschlossen. Die Studie wird von der deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) gefördert und ist vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) genehmigt. Sie stellt die derzeit einzige zugelassene Möglichkeit dar, Tomosynthese im primären Screening einzusetzen. Für die Qualitätssicherung existierte in Deutschland zum Zeitpunkt des Projektes weder eine fertige nationale DIN-Norm noch ein Entwurf. Im internationalen Bereich beschäftigen sich sowohl die EFOMP (European Federation of Organizations for Medical Physics), die EUREF (European Reference Organisation for Quality Assured Breast Screening and Diagnostic Services) als auch die IEC (International Electrotechnical Commission) mit der Entwicklung von Qualitätsstandards für DBT-Systeme. Von den letzten beiden Organisationen existiert bereits ein veröffentlichter Entwurf oder ein fertiges Qualitätssicherungsprotokoll [4, 5]. Im nationalen Bereich kommt neben der QS-RL noch ein vom Referenzzentrum Mammographie Münster entwickeltes QS-Protokoll im Rahmen der TOSYMA-Studie zum Einsatz (Anhang A). Für dieses QS-Protokoll wurden Qualitätssicherungsmaßnahmen entwickelt, um die verschiedenen Bildtypen (Mammographie, Tomosynthese und synthetische Mammographie) mittels Phantomaufnahmen vergleichen zu können [6]. Zudem erfolgten standardisierte Dosismessungen [7, 8] und die Bestimmung objektiver physikalischer Parameter um die Leistungsfähigkeit der eingesetzten DBT-Systeme zu beschreiben. Allgemein fehlen in allen verfügbaren QS-Protokollen Mindestanforderungen sowie ein einheitliches Phantom zur Ermittlung und Überprüfung der Bildqualität. Diese Mindestanforderungen sollten gleichzeitig die Tomosynthese als auch das synthetische 2D-Bild berücksichtigen. Die Notwendigkeit für die Entwicklung von Qualitätsstandards mit entsprechenden Mindestanforderungen zeigt auch die zunehmende Verbreitung der DBT-Systeme. Aktuell sind beispielsweise 37 % der vom Referenzzentrum Mammographie Münster betreuten Systeme Tomosynthese fähig.

Überarbeitung von technischen Strahlenschutznormen aus dem Bereich des Normenausschusses Materialprüfung bzw. DKE - Los 1 - DIN

A) Normen aus den Bereichen des Normenausschusses 'Materialprüfung' (NMP) bzw. DKE des DIN besitzen für den Vollzug der Strahlenschutzverordnung (StrSchV) sowie der Röntgenverordnung (RöV) eine hohe praktische Relevanz. Es ist daher wichtig, dass diesbezügliche Normenwerke auf dem aktuellen Stand von W/T zu halten sind. Besondere Bedeutung für den praktischen Vollzug haben hierbei die folgenden Normenwerke: - DIN 25426-ff. 'Umschlossene radioaktive Stoffe' mit einem direkten fachlichen Bezug zu Aufgaben im Bereich des BMU, des BfS und der Länder (z.B. Sicherheit von umschlossenen Quellen, einschließlich von HRQ - betrifft infolge der Klassifizierungs- und Kennzeichnungsregeln auch das HRQ-Register und Bauartzulassungen gemäß StrSchV), - DIN 25415 'Dekontamination von radioaktiv kontaminierten Oberflächen', - DIN 25466 'Radionuklidabzüge: Regeln für die Ausführung und Prüfung'. Von Bedeutung sind weiterhin die DIN 25407 'Abschirmwände gegen Ionisierende Strahlung' sowie weitere 4 Normen (DIN 25430, -25462, -25412, -25413). Von Interesse ist weiterhin die Überarbeitung der DIN 25401: Teil 8 und 9. B) Handlungsbedarf: Da die durch AtG, StrlSchV und Richtlinien vorgegebenen Regelungen durch Normen weiter präzisiert und Ausführungshinweise gegeben werden, besteht ein erhebliches Interesse des Bundes an einer Koordinierung der Normungsarbeit. Auch eine frühzeitige und direkte Einflussnahme auf die internationale Normung liegt im Interesse des Bundes und kann vom DIN nur dann geleistet werden, wenn er über Arbeitsausschüsse verfügt, die eine Spiegelfunktion internationaler Normungsgremien wahrnehmen. C) Ziel des Vorhabens ist die Überarbeitung der o.g. Normen zur Anpassung an die 2001 novellierte StrlSchV und an den aktuellen Stand von W und T, sowie die Einflussnahme auf die internationale Normungsarbeit.

Bestimmung von Mindestanforderungen an Bildqualität und Dosis in der Brusttomosynthese

Im Jahr 2014 beschloss der Länderausschuss Röntgenverordnung auf seiner 72. Sitzung, die digitale Brusttomosynthese (DBT) im Rahmen der Abklärungsdiagnostik im Mammographie-Screening-Programm gemäß § 17 Richtlinie der Krebsfrüherkennungsrichtlinie zuzulassen. Mit der Erteilung einer Genehmigung für den Einsatz der DBT sind vom Betreiber zwar regelmäßige Qualitätssicherungsmaßnahmen an der Einrichtung durchzuführen, allerdings vermochte es die Normung bisher nicht, standardisierte Messprozeduren (Prüfpositionen) festzulegen, mit deren Hilfe die klinisch-relevante Bildqualität (räumliche Auflösung, Bildrauschen, Niedrigkontrastauflösung) bestimmt und damit die Anforderungen von §§ 16 und 17 Röntgenverordnung ('die diagnostisch erforderliche Bildqualität ist mit möglichst geringer Strahlenexposition zu erreichen') und von den entsprechenden Nachfolgeregelungen im neuen Strahlenschutzrecht sichergestellt werden könnte. Im Rahmen des Vorhabens sind eine für DBT geeignete Meßmethode, z.B. MOT (Model-Observer Technik), und ein entsprechender Prüfkörper zu identifizieren. Messprozedur und Prüfkörper müssen dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen und sind mit dem BfS abzusprechen. Auf dieser Basis sind an vielen DBT-Geräten unterschiedlichen Typs und Alters sowie unterschiedlicher Gerätehersteller Mindestanforderungen an Dosis und Bildqualität (Erkennbarkeit von Niedrigkontrasten) für die zukünftige Qualitätssicherung in der DBT festzulegen. Parallel ist die Bildqualität in Abhängigkeit von der Dosis von DBT-Geräten anhand des in der konventionellen Mammographie etablierten CDMAM-Verfahrens zu bestimmen, wobei die Vorgaben der EUREF (European Reference Organisation for Quality Assured Breast Screening and Diagnostic Services) zu berücksichtigen sind, und mit den Ergebnissen des entwickelten Messverfahrens zu vergleichen.

Überarbeitung von technischen Strahlenschutznormen aus dem Bereich des Normenausschusses Materialprüfung (NMP) bzw. aus dem K967 des DKE

a) In Umsetzung des normenpolitischen Konzepts der Bundesregierung soll die Normung die Durchsetzung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen unterstützen. Der Strahlenschutz ist ein diesbezüglich prioritäres Ziel, für das die Vorschriften des Atomgesetzes (AtG), der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Röntgenverordnung (RöV) durch Normen zu ergänzen sind, um eine bundeseinheitliche Umsetzung zu gewährleisten. Normen aus dem Normenausschusses 'Materialprüfung' (NMP) des DIN sowie aus dem K967 'Mess-, Steuer- und Regelungstechnik im Zusammenhang mit ionisierender Strahlung' des DKE in DIN besitzen für den Vollzug von StrlSchV und RöV eine hohe praktische Relevanz. Es ist wichtig, dass die entsprechenden Normen den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik widerspiegeln. Nachdem bereits Normen im Rahmen vorhergehender Forschungsvorhaben überarbeitet wurden, haben folgende weitere Normen eine besondere Bedeutung für den Vollzug: - DIN 25404 (Kerntechnik; Formelzeichen), - DIN 25415 (Radioaktiv kontaminierte Oberflächen ...) - DIN 25422 (Aufbewahrung und Lagerung radioaktiver Stoffe), - DIN 25425 Reihe mit 5 Teilen (Radionuklidlaboratorien ...), - DIN 25700 (Oberflächenkontaminationsmessungen an Fahrzeugen und ...), - DIN 54115 Reihe mit 7 Teilen (Zerstörungsfreie Prüfung - Strahlenschutzregeln ...). b) Handlungsbedarf: Da die durch AtG, StrlSchV und RöV sowie entsprechende Richtlinien vorgegebenen Regelungen durch Normen weiter präzisiert werden, besteht ein erhebliches Interesse des Bundes an der Koordinierung der Normungsarbeit. Auch eine Einflussnahme auf die internationale Normung liegt im Interesse des Bundes, da internationale Normen einen erheblichen Einfluss auf das deutsche Normenwerk haben. c) Ziel des Vorhabens: Überarbeitung der o.g. Normen zur Anpassung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie direkte Beteiligung an der internationalen Normungsarbeit.

Evaluation der Brustkrebsmortalität im Deutschen Mammographie-Screening-Programm

Um die Zulassung des Mammographie-Screening-Programms (MSP) gemäß Röntgenverordnung aufrechterhalten zu können, ist eine verlässliche Nutzen-Risiko-Bewertung vonnöten. Von zentraler Bedeutung ist hier die Evaluation der langfristigen Wirkung des deutschen MSPs auf die Brustkrebsmortalität in der Zielbevölkerung. Die Erfahrungen anderer Länder haben gezeigt, dass sich ein Effekt des Screenings auf die Brustkrebsmortalität frühestens 10 Jahre nach Einführung beobachten lässt und frühestens nach 15 Jahren vollständig ausgeprägt ist. Um ein für Deutschland passendes Studienkonzept zu erarbeiten, wurden zunächst Vorhaben zur Machbarkeit einer solchen Studie in Deutschland durchgeführt. In der Machbarkeitsstudie (3610S40002) wurden für verschiedene Modelle Datenkonzepte entwickelt und die grundsätzliche technische und rechtliche Machbarkeit bestätigt, in der aktuell laufenden, erweiterten Machbarkeitsstudie (3614S40002) werden die epidemiologischen Rahmenbedingungen untersucht. Inhalt dieses Vorhabens sind die Datensammlung, -zusammenführung und -auswertung, um eine Aussage zu den Auswirkungen des MSPs auf die Brustkrebssterblichkeit zu erhalten. Das Studiendesign und Analysekonzept dieses Vorhabens (Hauptstudie) wird mit Abschluss der erweiterten Machbarkeitsstudie vorliegen. Derzeit ist die Durchführung mehrerer, sich ergänzender Studienarme (Kohortenstudie und Begleitstudien) geplant. Es ist vorgesehen, Daten von epidemiologischen und klinischen Krebsregistern, Krankenversicherungen sowie des MSPs für mehrere Regionen Deutschlands heranzuziehen, sodass auf Grundlage einer repräsentativen und statistisch ausreichenden Datenbasis eine Aussage zur Reduzierung der Brustkrebssterblichkeit möglich wird. Das Detailkonzept dieses Vorhabens wird sich aus den Ergebnissen der noch laufenden erweiterten Machbarkeitsstudie ableiten.

Fortschreibung der Untersuchung und Bewertung der tätigkeitsbezogenen Strahlenexposition in Anlagen nach AtG, standortnahen Zwischenlagern für radioaktive Abfälle und nichtkerntechnischen Einrichtungen nach StrlSchV und RöV

Eine optimierte Arbeitsplanung und Arbeitsdurchführung kann bei Tätigkeiten in kerntechnischen Anlagen, insbesondere in Kernkraftwerken in Betrieb, Nachbetrieb und Stilllegung zu beträchtlichen Dosiseinsparungen führen. Um entsprechende Methoden hierzu weiterentwickeln zu können, sind detaillierte Kenntnisse der Expositionsursachen und deren gegenseitiger Abhängigkeiten unabdingbare Voraussetzungen. Dazu sind u. a. Analysen der durchgeführten Tätigkeiten und der damit einhergehenden Strahlenexposition erforderlich, die hinsichtlich des erforderlichen Datenmaterials über Daten der amtlichen Personendosimetrie hinausgehen. Im Rahmen dieses Vorhabens werden frühere Untersuchungen zur tätigkeitsbezogenen beruflichen Strahlenexposition in kerntechnischen Anlagen unter dem Gesichtspunkt der Optimierung fortgeschrieben. Betrachtet werden deutsche Kernkraftwerke, Anlagen der Ver- und Entsorgung und deutsche standortnahe Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente und radioaktive Abfälle. Grundlage der Untersuchungen sind fortlaufend zu sammelnde Daten und Informationen zur beruflichen Strahlenexposition in den kerntechnischen Anlagen, die die Datenreihen früherer Jahre fortsetzen und ergänzen sollen, sowie nationale und internationale Erfahrungen zum beruflichen Strahlenschutz. Auf Grundlage der Analyse der gesammelten Informationen werden Vorschläge zur Optimierung der Arbeitseinsätze und verwendeten Arbeitsmittel insbesondere bei wiederkehrenden Prüfungen und bei typischen Arbeitsschritten in der Kerntechnik erarbeitet. Des Weiteren werden relevante Vorhabensergebnisse in den nationalen und internationalen Erfahrungsaustausch, insbesondere im Rahmen der Mitarbeit im Information System on Occupational Exposure (ISOE) der OECD1) Nuclear Energy Agency (NEA), eingebracht. Im Nachgang zum kerntechnischen Unfall von Fukushima im März 2011 wurden weltweit verschiedene Initiativen begonnen, um entsprechende Ereignisse künftig zu vermeiden bzw. die radiologischen Folgen so gering wie möglich zu halten. Während sich viele Initiativen auf Maßnahmen des anlageninternen und anlagenexternen Notfallschutzes bezogen, gründete das ISOE Ende 2011 eine Expertengruppe (Expert Group on Occupational Radiation Protection in Severe Accident Management and Post-Accident Recovery - EG-SAM), die sich mit Fragestellungen des Strahlenschutzes des Personals während kerntechnischer Unfälle beschäftigt. Auf Grund der herausgehobenen Bedeutung dieser Fragestellungen auch für deutsche Kernkraftwerke werden die im Vorgängervorhaben begonnenen Arbeiten in der ISOE EG-SAM fortgesetzt.

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