API src

Found 432 results.

Related terms

Strahlenschutzkurse nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung vom 21.11.2011

Strahlenschutzkurse nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung vom 21.11.2011 Strahlenschutzkurse nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung vom 21.11.2011 Strahlenschutzkurse nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung vom 21.11.2011 (PDF, 841 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 03.04.2025

Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen "Strahlenschutz in der Tierheilkunde" Fachkunde-Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung und zur Röntgenverordnung

Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen "Strahlenschutz in der Tierheilkunde" Fachkunde-Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung und zur Röntgenverordnung Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen "Strahlenschutz in der Tierheilkunde" Fachkunde-Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung und zur Röntgenverordnung Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen "Strahlenschutz in der Tierheilkunde" Fachkunde-Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung und zur Röntgenverordnung (PDF, 183 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 03.04.2025

Bundesrat stimmt Strahlenschutzgesetz zu

Am 12. Mai 2017 stimmte der Bundesrat dem Strahlenschutzgesetz zu. Damit wird das Strahlenschutzrecht in Deutschland umfassend modernisiert und der radiologische Notfallschutz auf Grundlage der Erfahrungen nach Fukushima konzeptionell fortentwickelt. Der breite Anwendungsbereich des Strahlenschutzrechts wird nun durch das neue Strahlenschutzgesetz noch erheblich erweitert. So regelt es zum Beispiel den Einsatz radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten. Voraussetzung ist, dass der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt. Auch der Umgang mit dem radioaktiven Edelgas Radon wird zum Schutz der Bevölkerung in dem Gesetz umfassend geregelt. Das Gesetz legt erstmals einen Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in Wohnräumen und Arbeitsplätzen fest. Das Strahlenschutzgesetz schafft zudem die Grundlagen für ein zwischen Bund und Ländern abgestimmtes, modernes Notfallmanagementsystem. Die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Notfällen im In- und Ausland sind in Notfallplänen darzustellen. Neu ist auch die Einrichtung eines radiologischen Lagezentrums unter Leitung des Bundesumweltministeriums, das bei einem überregionalen Notfall eine einheitliche Lagebewertung erstellt. Bislang war das Strahlenschutzrecht in der auf dem Atomgesetz basierenden Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung geregelt. Aus Anlass der Umsetzung einer Euratom-Richtlinie wurden nun erstmals alle Bereiche des Schutzes vor ionisierender Strahlung systematisch in einem Gesetz zusammenfasst.

Evaluation der Brustkrebsmortalität im Deutschen Mammographie-Screening-Programm

Das Projekt "Evaluation der Brustkrebsmortalität im Deutschen Mammographie-Screening-Programm" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: Westfälische Wilhelms-Universität Münster - Universitätsklinikum - Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin.Um die Zulassung des Mammographie-Screening-Programms (MSP) gemäß Röntgenverordnung aufrechterhalten zu können, ist eine verlässliche Nutzen-Risiko-Bewertung vonnöten. Von zentraler Bedeutung ist hier die Evaluation der langfristigen Wirkung des deutschen MSPs auf die Brustkrebsmortalität in der Zielbevölkerung. Die Erfahrungen anderer Länder haben gezeigt, dass sich ein Effekt des Screenings auf die Brustkrebsmortalität frühestens 10 Jahre nach Einführung beobachten lässt und frühestens nach 15 Jahren vollständig ausgeprägt ist. Um ein für Deutschland passendes Studienkonzept zu erarbeiten, wurden zunächst Vorhaben zur Machbarkeit einer solchen Studie in Deutschland durchgeführt. In der Machbarkeitsstudie (3610S40002) wurden für verschiedene Modelle Datenkonzepte entwickelt und die grundsätzliche technische und rechtliche Machbarkeit bestätigt, in der aktuell laufenden, erweiterten Machbarkeitsstudie (3614S40002) werden die epidemiologischen Rahmenbedingungen untersucht. Inhalt dieses Vorhabens sind die Datensammlung, -zusammenführung und -auswertung, um eine Aussage zu den Auswirkungen des MSPs auf die Brustkrebssterblichkeit zu erhalten. Das Studiendesign und Analysekonzept dieses Vorhabens (Hauptstudie) wird mit Abschluss der erweiterten Machbarkeitsstudie vorliegen. Derzeit ist die Durchführung mehrerer, sich ergänzender Studienarme (Kohortenstudie und Begleitstudien) geplant. Es ist vorgesehen, Daten von epidemiologischen und klinischen Krebsregistern, Krankenversicherungen sowie des MSPs für mehrere Regionen Deutschlands heranzuziehen, sodass auf Grundlage einer repräsentativen und statistisch ausreichenden Datenbasis eine Aussage zur Reduzierung der Brustkrebssterblichkeit möglich wird. Das Detailkonzept dieses Vorhabens wird sich aus den Ergebnissen der noch laufenden erweiterten Machbarkeitsstudie ableiten.

Überarbeitung von technischen Strahlenschutznormen aus dem Bereich des Normenausschusses Materialprüfung (NMP) bzw. aus dem K967 des DKE

Das Projekt "Überarbeitung von technischen Strahlenschutznormen aus dem Bereich des Normenausschusses Materialprüfung (NMP) bzw. aus dem K967 des DKE" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: DIN Deutsches Institut für Normung e.V..a) In Umsetzung des normenpolitischen Konzepts der Bundesregierung soll die Normung die Durchsetzung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen unterstützen. Der Strahlenschutz ist ein diesbezüglich prioritäres Ziel, für das die Vorschriften des Atomgesetzes (AtG), der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Röntgenverordnung (RöV) durch Normen zu ergänzen sind, um eine bundeseinheitliche Umsetzung zu gewährleisten. Normen aus dem Normenausschusses 'Materialprüfung' (NMP) des DIN sowie aus dem K967 'Mess-, Steuer- und Regelungstechnik im Zusammenhang mit ionisierender Strahlung' des DKE in DIN besitzen für den Vollzug von StrlSchV und RöV eine hohe praktische Relevanz. Es ist wichtig, dass die entsprechenden Normen den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik widerspiegeln. Nachdem bereits Normen im Rahmen vorhergehender Forschungsvorhaben überarbeitet wurden, haben folgende weitere Normen eine besondere Bedeutung für den Vollzug: - DIN 25404 (Kerntechnik; Formelzeichen), - DIN 25415 (Radioaktiv kontaminierte Oberflächen ...) - DIN 25422 (Aufbewahrung und Lagerung radioaktiver Stoffe), - DIN 25425 Reihe mit 5 Teilen (Radionuklidlaboratorien ...), - DIN 25700 (Oberflächenkontaminationsmessungen an Fahrzeugen und ...), - DIN 54115 Reihe mit 7 Teilen (Zerstörungsfreie Prüfung - Strahlenschutzregeln ...). b) Handlungsbedarf: Da die durch AtG, StrlSchV und RöV sowie entsprechende Richtlinien vorgegebenen Regelungen durch Normen weiter präzisiert werden, besteht ein erhebliches Interesse des Bundes an der Koordinierung der Normungsarbeit. Auch eine Einflussnahme auf die internationale Normung liegt im Interesse des Bundes, da internationale Normen einen erheblichen Einfluss auf das deutsche Normenwerk haben. c) Ziel des Vorhabens: Überarbeitung der o.g. Normen zur Anpassung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie direkte Beteiligung an der internationalen Normungsarbeit.

Entwicklung eines Dosimeters zur Messung der gesetzlichen Messgrößen Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) sowie Richtungs-Äquivalentdosis H'(0,07), insbesondere für eine Photonenenergie unterhalb von 30 keV

Das Projekt "Entwicklung eines Dosimeters zur Messung der gesetzlichen Messgrößen Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) sowie Richtungs-Äquivalentdosis H'(0,07), insbesondere für eine Photonenenergie unterhalb von 30 keV" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: GWT-TUD GmbH.Messgrößen für die Ortsdosis bzw. Ortsdosisleistung sind nach RöV § 2 Nummer 6 Buchstabe e und f die Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) sowie die Richtungs-Äquivalentdosis H(0,07) ('gesetzliche Messgrößen'). Die Verankerung dieser Messgrößen im deutschen Strahlenschutzrecht setzt verbindliche Vorgaben aus Artikel 16 Buchstabe a i. V. m. Anhang II Teil E der Richtlinie 96/29/Euratom (bzw. Artikel 13 der Richtlinie 2013/59/Euratom) um. Die Verwendung früher genutzter Messgrößen, insbesondere der Photonen-Äquivalentdosis HX, war nach RöV § 45 Absatz 12 Satz 1 übergangsweise noch bis zum 31. Juli 2016 zulässig. Da auch nach Ablauf dieser Übergangsfrist keine handhabbaren Messgerät auf dem Markt verfügbar sind, die im niedrigen Energiebereich in den gesetzlichen Messgrößen H*(10) sowie H'(0,07) messen und zugleich über eine Bauartzulassung bzw. Konformitätsbewertung nach dem Mess- und Eichrecht verfügen, sind bis 5. Februar 2018 weiterhin Übergangslösungen zur Ermittlung von Ortsdosis und Ortsdosisleistung zugelassen. Es wird im Rahmen dieses Forschungsvorhabens angestrebt, eine Verbesserung des Messgeräteangebots für spezielle bisher nicht abgedeckte Bereiche herbeizuführen. Ziel dieses Vorhabens ist es daher, die Grundlagen zu erarbeiten, um ein in den gesetzlichen Messgrößen H*(10) sowie H(0,07) messendes Gerät (insbesondere für eine Photonenenergie unterhalb von 30 keV, ggf. auch für sehr hohe Photonenenergien bzw. für gepulste Felder) bauartzugelassen bzw. konformitätsbewertet nach den Anforderungen des Mess- und Eichrechts zu entwickeln und marktverfügbar zu machen.

Bewertung des Einsatzes von Dosismanagement-Systemen zur Optimierung von Röntgenanwendungen in verschiedenen Röntgeneinrichtungen

Das Projekt "Bewertung des Einsatzes von Dosismanagement-Systemen zur Optimierung von Röntgenanwendungen in verschiedenen Röntgeneinrichtungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: Stadt Nürnberg, Klinikum, Abteilung für Medizinische Physik.Die Röntgenverordnung verpflichtet die Anwender von Röntgengeräten dazu, jede Strahlenexposition so weit einzuschränken, wie dies mit der diagnostisch zu erzielenden Bildqualität noch zu vereinbaren ist. Der Qualitätssicherung im klinischen Routinebetrieb sind und a. die diagnostischen Referenzwerte (DRW) zu Grunde zu legen. Aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen war es bisher für den Anwender schwierig, ihre Verfahren regelmäßig zu prüfen und Überschreitungen von DRW kontinuierlich zu analysieren. Mit dem Einzug von Dosismanagement-Systemen (DMS) in den klinischen Alltag und der Umsetzung der Euratom-Richtlinie in deutsches Recht, werden sich aber die technischen und rechtlichen Voraussetzungen hin zu einer umfassenden und kontinuierlichen Qualitätssicherung von Röntgenanwendungen verschieben. Ziel dieses Vorhabens ist, den Einsatz von DMS sowie die Prozessabläufe bei der Auswertung der gewonnenen Daten bei unterschiedlichen Untersuchungsarten (u. a. Interventionen, CT-Untersuchungen) an einer Vielzahl von Röntgengeräten (mindestens 100 Geräte in Kliniken und Praxen) zu erfassen und zu bewerten. Die Wirkung, den die DMS auf die Optimierung von Strahlenanwendungen haben, ist ca. 1 Jahr nach der Einführung der DMS im Vergleich mit Werten vor der Einführung zu beurteilen. Die in den teilnehmenden Einrichtungen erhobenen Expositionswerte sind kontinuierlich mit den DRW zu vergleichen. Ein weiteres Ziel ist die Erstellung eines Leitfaden für Anwender von DMS, der Vorschläge macht, welche Eigenschaften DMS in Abhängigkeit der Institutionsgröße haben sollten und wie DMS entsprechend, mit dem Ziel der Dosisoptimierung und ggfs. unter Einbeziehung von Medizinphysikern, Radiologen und technischen Angestellten (MTRA, IT), eingesetzt werden können.

Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinien 2013/59/Euratom und 2013/51/Euratom zum Strahlenschutz in nationes Recht

Das Projekt "Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinien 2013/59/Euratom und 2013/51/Euratom zum Strahlenschutz in nationes Recht" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.

Fortschreibung der Untersuchung und Bewertung der tätigkeitsbezogenen Strahlenexposition in Anlagen nach AtG, standortnahen Zwischenlagern für radioaktive Abfälle und nichtkerntechnischen Einrichtungen nach StrlSchV und RöV

Das Projekt "Fortschreibung der Untersuchung und Bewertung der tätigkeitsbezogenen Strahlenexposition in Anlagen nach AtG, standortnahen Zwischenlagern für radioaktive Abfälle und nichtkerntechnischen Einrichtungen nach StrlSchV und RöV" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.Ein erheblicher Teil der gesamten beruflichen Strahlenexposition in Deutschland entsteht während der Revisionsarbeiten in kerntechnischen Anlagen, bei Arbeiten nach endgültiger Einstellung des Leistungsbetriebs (im so genannten Nachbetrieb) und bei Arbeiten zur Stilllegung und dem Rückbau dieser Anlagen. Durch die endgültige Abschaltung von acht Leistungsreaktoren im Jahr 2011 und einem weiteren in 2015 erhält die mit den genannten Arbeiten einhergehende Strahlenexposition zusätzlich eine aktuelle Bedeutung für den radiologischen Arbeitsschutz in kerntechnischen Anlagen. Ebenso an Bedeutung gewinnt der Betrieb standortnaher Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente sowie für die Lagerung radioaktiver Abfälle aus Stilllegung und Abbau von Leistungsreaktoren. Eine optimierte Arbeitsplanung und -durchführung und die systematische Auswertung gemachter Erfahrungen kann zu beträchtlichen Dosiseinsparungen führen. Um entsprechende Methoden hierzu weiterentwickeln zu können, ist eine detaillierte Kenntnis der Ursachen für die Exposition des Personals unabdingbare Voraussetzung. Dazu sind u. a. gezielte Analysen der durchgeführten Tätigkeiten und der damit einhergehenden Strahlenexposition erforderlich, die hinsichtlich des erforderlichen Datenmaterials über Daten der amtlichen Personendosimetrie hinausgehen. Im Rahmen des Vorhabens werden frühere Untersuchungen zur tätigkeitsbezogenen beruflichen Strahlenexposition in kerntechnischen Anlagen unter dem Gesichtspunkt der Optimierung fortgeschrieben. Betrachtet werden deutsche Kernkraftwerke, Anlagen der Ver- und Entsorgung sowie deutsche standortnahe Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente und radioaktive Abfälle. Grundlage der Untersuchungen sind fortlaufend zu sammelnde Daten und Informationen zur beruflichen Strahlenexposition in den kerntechnischen Anlagen, die die Datenreihen früherer Jahre fortsetzen und ergänzen sowie nationale und internationale Erfahrungen zum beruflichen Strahlenschutz. Auf der Grundlage der Analyse der gesammelten Informationen werden Vorschläge zur Optimierung der Arbeitseinsätze und verwendeten Arbeitsmittel insbesondere bei wiederkehrenden Prüfungen und bei typischen Arbeitsschritten bei der Revision und der Stilllegung erarbeitet. Des Weiteren werden relevante Vorhabensergebnisse in den nationalen und internationalen Erfahrungsaustausch, insbesondere im Rahmen der Mitarbeit im Information System on Occupational Exposure (ISOE) der OECD Nuclear Energy Agency (NEA), eingebracht. Darüber hinaus werden Untersuchungen zum Einsatz ausländischen Fremdpersonals in kerntechnischen Anlagen durchgeführt und Aspekte vertieft analysiert, die sich aus den unterschiedlichen nationalen Verfahrensregelungen und Strahlenschutzsystemen des Herkunftslandes des Fremdpersonals und des Landes der kerntechnischen Anlage ergeben.

Bundeskabinett beschließt neues Strahlenschutzgesetz

Am 25. Januar 2017 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Strahlenschutzgesetzes. Bisher war das Strahlenschutzrecht in der auf dem Atomgesetz basierenden Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung geregelt. Aus Anlass der Umsetzung einer EU-Richtlinie wurden nun erstmals alle Bereiche des Schutzes vor ionisierender Strahlung systematisch in einem Gesetz zusammenfasst. Das neue Strahlenschutzgesetz regelt erstmals den Einsatz von Stoffen oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten. Voraussetzung ist, dass der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt. Auch der Umgang mit dem Edelgas Radon wird zum Schutz der Bevölkerung in dem Gesetz umfassender geregelt. Außerdem wird der radiologische Notfallschutz optimiert. Alle Behörden und Organisationen, die zur Notfallbewältigung gebraucht werden, müssen ab sofort ihre Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung miteinander eng abstimmen und in Notfallplänen beschreiben. Neu ist zudem die Einrichtung eines radiologischen Lagezentrums unter Leitung des Bundesumweltministeriums, das bei einem überregionalen Notfall eine einheitliche Lagebewertung erstellt. Das Lagezentrum wird auch Koordinierungs- und Meldeaufgaben übernehmen und als Ansprechpartner für Behörden im In- und Ausland und für internationale Organisationen fungieren.

1 2 3 4 542 43 44