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Scan4Chem Smartphone-App und Web-App

<p> <p>Hersteller und Händler müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Anfrage über „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Produkten informieren, wenn sie darin in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent vorliegen. Die App Scan4Chem des Umweltbundesamtes hilft bei der Anfrage.</p> </p><p>Hersteller und Händler müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Anfrage über „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Produkten informieren, wenn sie darin in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent vorliegen. Die App Scan4Chem des Umweltbundesamtes hilft bei der Anfrage.</p><p> Erklärfilm: Smartphone-App Scan4Chem 08.07.2020 Scan4Chem: App gibt Informationen zu Schadstoffen in Produkten </p><p> Scan4Chem <p>Über 200 Stoffe wurden bereits als „besonders besorgniserregend“ identifiziert und in die&nbsp;<a href="https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table">Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur ECHA</a> aufgenommen. Ist ein besonders besorgniserregender <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a> (SVHC) in einem Gebrauchsgegenstand in einer Konzentration von über 0,1 Gewichtsprozent enthalten, muss der Produktanbieter seine Kundschaft auf Anfrage darüber informieren.</p> <p>Europäische Überwachungsbehörden bemängelten 2019 die unzureichende Erfüllung der Auskunftspflicht. In zwölf Prozent der inspizierten Produkte aus 15 EU-Ländern fanden sie besonders besorgniserregende Stoffe. Diese Stoffe sind zwar unerwünscht, aber viele sind bisher nicht verboten. 88 Prozent der Anbieter der Produkte, die SVHCs enthielten, erfüllten ihre Auskunftspflicht nicht oder nicht ausreichend.&nbsp;</p> <p>2023 veröffentlichten die Überwachungsbehörden Ergebnisse eines weiteren Überwachungsprojektes. Sie stellten fest, dass bei 30% der untersuchten Produkte, die besonders besorgniserregende Stoffe enthielten, keine Informationen darüber in der Lieferkette weitergegeben wurden, obwohl dies in der europäischen Chemikalienverordnung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/reach">REACH</a> vorgeschrieben ist.</p> <p>Bürgerinnen und Bürger können helfen, das zu ändern. Die kostenlose und werbefreie App Scan4Chem des Umweltbundesamtes gibt Ihnen die Möglichkeit, Anfragen an Produktanbieter zu stellen und somit zu zeigen, dass Sie solche Produkte nicht kaufen möchten.</p> <p>Die App ist als Smartphone-App verfügbar und – mit reduziertem Funktionsumfang – als <a href="https://www.askreach.eu/web-scan4chem/">Web-App</a>, die Sie über Ihren Computer nutzen können. Sie können mit der Smartphone-App Barcodes von Produkten scannen oder Produktnamen eingeben und SVHC-Anfragen an den entsprechenden Produktanbieter schicken. Die App ist an eine Datenbank angeschlossen, in die Produktanbieter ihre Informationen zu SVHCs in ihren Produkten eingeben können. Unternehmen können damit ihrer Auskunftspflicht effizienter nachkommen – und ggf. zeigen, dass keine SVHCs in ihren Produkten enthalten sind.</p> <p>Einige Unternehmen haben bereits Informationen in die Datenbank eingepflegt. Ziel ist, dass langfristig Daten zu den meisten Produkten in der Datenbank zu finden sind, so dass Nutzerinnen und Nutzer von Scan4Chem die Informationen direkt über die App erhalten. Es ist daher wichtig, dass möglichst viele Anfragen gestellt werden, damit Produktanbieter ein stärkeres Bewusstsein für ihre Auskunftspflicht entwickeln und Informationen mit Hilfe der App zur Verfügung stellen. Großes Interesse von Verbraucherseite wird die Aufmerksamkeit auf das Thema besonders besorgniserregende Stoffe in Verbraucherprodukten lenken, so dass diese Stoffe ersetzt werden.</p> <p>Wie die Smartphone-App ist auch die Web-App an die Datenbank mit den SVHC-Informationen angeschlossen. In der Web-App können Sie über den Produktnamen oder den Barcode nach SVHC-Informationen in der Datenbank suchen oder, wenn noch keine Daten vorhanden sind, mit unserer Muster-Anfrage über Ihren eigenen E-Mail Client SVHC-Anfragen an den Produktanbieter versenden.</p> </p><p> Erfahrungen mit Scan4Chem <p>Mit Stand 31.08.2025 wurden über die Smartphone-App europaweit ca. 84.000 Anfragen an ca. 55.000 Firmen verschickt. Für über 68.000 Produkte wurden von den Anbietern Informationen in die Datenbank hochgeladen, so dass sie App-Nutzern und App-Nutzerinnen direkt in der App zur Verfügung stehen. Zusätzlich nutzten einige Firmen die Möglichkeit, für ganze Barcode-Bereiche anzugeben, dass SVHCs unter 0,1 Gewichtsprozent enthalten sind. Davon sind 13,9 Millionen Barcodes abgedeckt, die aber nicht unbedingt alle bereits in Gebrauch sind.</p> <p>Es zeigt sich, dass viele Firmen auf die Beantwortung von Verbraucheranfragen nicht ausreichend vorbereitet sind. Das Umweltbundesamt hat daher im Rahmen des LIFE AskREACH Projekts gemeinsam mit den Projektpartnern eine Firmen-Kampagne durchgeführt, in der Firmen auf ihre Auskunftspflicht aufmerksam gemacht und geschult wurden. Es wurden gezielt solche Firmen angesprochen, die auf Verbraucheranfragen nicht geantwortet hatten. Die Antwortquote der Firmen verbesserte sich während des Projektes auf europaweit ca. 53 % und in Deutschland auf etwa 63 %. Seit Projektende werden die Antwortquoten leider wieder schlechter. Die Antworten sind zum Teil auch immer noch unzureichend. Erhalten Sie keine oder unzureichende Antworten, können Sie sich gern an <a href="mailto:scan4chem@uba.de">scan4chem@uba.de</a> wenden und wir unterstützen Sie dabei, aussagekräftige Antworten zu bekommen.</p> <p>Ohne Anfragen von Seiten ihrer Kundschaft tun sich die Firmen schwer, Zeit für die Beschäftigung mit der Auskunftspflicht zu erübrigen und stellen auch keine Daten in der Datenbank zur Verfügung. Viele Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern geben dagegen ein klares Signal an die Firmen, helfen ihr Antwortverhalten zu verbessern und führen dazu, dass mehr Informationen in die Datenbank hochgeladen werden. Zeigen Sie Ihr Interesse! Nutzen Sie die App vor jedem Kauf, um Anfragen an Firmen zu verschicken!</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/362/bilder/scan_stat.png"> </a> <strong> Statistik versendete Anfragen </strong> Quelle: Umweltbundesamt </p><p> EU LIFE AskREACH <p>Ermöglicht wurde die Programmierung der europäischen App durch das Projekt AskREACH, das über das EU LIFE Programm gefördert wurde. 20 Projektpartner aus 13 europäischen Ländern arbeiteten seit September 2017 in dem Projekt zusammen, weitere Länder haben sich während des Projektzeitraums angeschlossen.Die App wurde im Rahmen des Projektes ständig weiterentwickelt. Sie ist zurzeit in 18 Ländern verfügbar. Seit 01.01.2022 sind auch die SVHC-Funktionen der App ToxFox des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) an das AskREACH IT-System angeschlossen, d.h. Sie können auch mit dem ToxFox in der AskREACH-Datenbank nach SVHC-Informationen suchen und über das AskREACH IT-System SVHC-Anfragen an Produktanbieter versenden. Das AskREACH Projekt ist am 31.08.2023 ausgelaufen, viele Apps werden aber auch nach Projektende weiter kostenlos angeboten.</p> <p>Die auf dieser Seite dargelegten Informationen und Ansichten sind die der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die offizielle Meinung der Europäischen Union und des LIFE AskREACH Projekts wider.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/362/bilder/asklifebrand-design.png"> </a> <strong> EU Life AskREACH </strong> Quelle: EU Life </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Überarbeitung der statistischen Guidance zu OECD Prüfrichtlinien (OECD Series on Testing and Assessment No. 54)

Hintergrund: Datenanforderungen der Europäischen Verordnungen für Industriechemikalien (REACH 1907/2006/EG), Pflanzenschutzmittel (1107/2009/EG), Biozide (528/2012/EG), Tierarzneimittel (2019/6/EG) und der Richtlinie für Arzneimittel (2004/28/EG und 2004/27/EG) basieren auf standardisierten ökotoxikologischen Labor- und Freilandtests., i.d.R. OECD-Prüfrichtlinien. Die Festlegung der statistischen Auswertung der Labordaten erfolgt derzeit in den einzelnen OECD-Prüfrichtlinien mit Hinweis auf die 2006 veröffentlichten Grundprinzipien der statistischen Auswertung für OECD-Prüfrichtlinien im OECD Dokument Nr. 54 'Current approaches in the statistical analysis of ecotoxicity data: a guidance to application'. Die im OECD Dokument Nr. 54 beschriebenen Methoden sind (teilweise) überholt und es fehlen geeignete Methoden für die Auswertung von nicht-normalverteilten Daten. Nicht-normalverteilte Daten kommen standardmäßig in aquatischen Mesokosmen und Freilandstudien an Bodenorganismen und Arthropoden vor, die eine zentrale Rolle in der Zulassung von Chemikalien spielen. Eine Überarbeitung des OECD Dokuments Nr. 54 ist dringend notwendig, weil es direkte Auswirkungen auf die statistische Auswertung aller OECD-Prüfrichtlinien für die Bewertung von Auswirkungen auf Nichtzielorganismen hat. Forschungsziele sind: 1. Aktualisierung von OECD Dokument Nr. 54 - Aufnahme fehlender Methoden-Prüfung und Aktualisierung enthaltener Methoden, 2. Überführung des OECD Dokument Nr. 54 in ein OECD Guidance Dokument (verbindlicher) - Ermöglichung direkter Verweise zu bestehenden OECD-Prüfrichtlinien und der Vereinheitlichung statistischer Verfahrensweisen innerhalb bestehender OECD Prüfrichtlinien sowie eine präzisierte Ableitung der abgeleiteten Endpunkte zur Verbesserung der Risikobewertung für Chemikalien.

Investition in eine neuartige und innovative Anlagentechnologie zur Produktion von Gummimatten durch Verpressung von Altreifenmehl

Die Firma matteco GmbH ist ein Startup-Unternehmen aus dem baden-württembergischen Kappelrodeck. Die Firma wurde 2015 gegründet. Der ökologische Anspruch und das ökonomische Ziel des Unternehmens ist die hochwertige Verwertung von Altreifen. Altreifen stellen mit 650.000 Tonnen pro Jahr in Deutschland eine große Abfallquelle dar, die gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu bewältigen ist. Sichere Lösungen sind daher eine gesellschaftliche Herausforderung, der sich die matteco GmbH stellt. Der rohstoffliche Wert des elastischen und höchst dauerhaften Materials wurde erkannt und spricht für die werkstoffliche Verwertung. Die Ziele des Vorhabens liegen daher in der effizienten und effektiven Nutzung des Materials sowie in der Etablierung einer neuen Technologie in Deutschland. In dem geförderten Projekt wurde in eine neuartige Anlage zur Verpressung und Verklebung von Gummigranulaten und Gummimehlen investiert, diese erfolgreich in Deutschland in Betrieb genommen und die Betriebsparameter für die gewünschte Produktqualität optimiert. Die Neuartigkeit liegt in der Presstechnik, die unter Verwendung eines thermoplastischen Schmelzklebers neben Granulaten auch die Verarbeitung feiner Gummimehle zulässt. Das Produkt sind elastische und höchst dauerhafte Matten (high performance mats). Neben dem geglückten Technologietransfer in Kooperation mit der Firma ASD Herzog + Partner, Illnau, Schweiz, wurden zum Zweck des Umwelt- und Arbeitsschutzes umfangreiche Emissionsmessungen an der Anlage durchgeführt. Die Prüfergebnisse genügten sämtlichen Anforderungen und unterschritten die Grenzwerte der TA Luft deutlich. Die Produktqualität wurde hinsichtlich der Freisetzung von VOC und des Gehalts an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) geprüft. Die Bewertungsschemata des Ausschusses für die gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten (AgBB) und des Ausschusses für Produktsicherheit (AfPS) wurden als Qualitätsmaßstab herangezogen. Während Richtwerte des AgBB eingehalten wurden, mussten Überschreitungen einzelner PAK-Grenzwerte gemäß REACH-Verordnung, Anhang XVII, festgestellt werden, so dass das Qualitätskonzept umgehend überarbeitet wurde und derzeit noch wird. Der Umweltnutzen liegt in der Kaskadennutzung des wertvollen Reifenkautschuks. Vorrangig vor der energetischen Verwertung bietet sich hier die werkstoffliche Nutzung als elastische Matten an. Die Ökobilanz ist im Vergleich zu Recyclinganlagen ähnlicher Art sehr gut, denn es werden 57,94 Prozent des GWP eingespart. Verglichen mit dem Referenzprozess, der ebenfalls ein Recyclingverfahren beschreibt, werden jährlich rund 2.900 Tonnen CO 2 eingespart. Würde der Vergleich mit der Herstellung aus Neumaterial geführt, wäre der Nutzen noch größer. Das Projekt hat Modellcharakter, da es sich mit der Lösung eines komplexen Abfallproblems beschäftigt und eine Lösung in Form einer neuen Technologie anbietet. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Matteco GmbH Bundesland: Baden-Württemberg Laufzeit: 2016 - 2017 Status: Abgeschlossen

Chemikalien in der Umwelt

<p> <p>Wir kommen täglich mit Chemikalien wie z.B. Lösungsmitteln, Farben und Lacken, Haushaltchemikalien, Weichmachern und Flammschutzmitteln aus Kunststoffen in Berührung. Die von Chemikalien ausgehenden Gefahren betreffen uns alle. Um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor chemischen Substanzen zu schützen, trat 2007 die europäische Chemikalienverordnung REACH in Kraft.</p> </p><p>Wir kommen täglich mit Chemikalien wie z.B. Lösungsmitteln, Farben und Lacken, Haushaltchemikalien, Weichmachern und Flammschutzmitteln aus Kunststoffen in Berührung. Die von Chemikalien ausgehenden Gefahren betreffen uns alle. Um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor chemischen Substanzen zu schützen, trat 2007 die europäische Chemikalienverordnung REACH in Kraft.</p><p> <p>Die Europäische Union (EU) erfasst mit der Verordnung (EG) 1907/2006 über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen - kurz <a href="https://echa.europa.eu/de/regulations/reach/understanding-reach">REACH-Verordnung</a> genannt - alle Chemikalien, die nicht in speziellen Gesetzen, wie z.B. der Biozid- oder Arzneimittelverordnung, geregelt werden. Unter REACH werden im Rahmen der Registrierung Daten zum Verbleib und zur Wirkung von Chemikalien auf Mensch und Umwelt gefordert. Besonders problematische Chemikalien können für bestimmte Verwendungen verboten oder zulassungspflichtig werden. Hersteller von Chemikalien sind für die sichere Handhabung ihrer Produkte verantwortlich und müssen garantieren, dass diese weder Gesundheit noch Umwelt übermäßig belasten. Chemikalien können bei der Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung, in der Nutzungsphase von Produkten, beim Recycling und in der Entsorgungsphase in die Umwelt gelangen. Je nach Verwendungsbedingungen und chemisch-physikalischen Eigenschaften gelangen sie in Umweltmedien wie Luft, Grundwasser, Oberflächengewässer, Klärschlamm, Boden und somit auch in Organismen und ihre Nahrungsketten.&nbsp;</p> <p>Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert. Diese werden im Englischen „substances of very high concern“ (SVHC) genannt. Dazu gehören zum Beispiel Stoffe, die giftig und langlebig in der Umwelt sind und sich in Organismen anreichern (persistent, bioaccumulative and toxic – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pbt">PBT</a>), oder Stoffe, die giftig, persistent und mobil in der Umwelt sind (PMT Stoffe). Ebenfalls gehören Stoffe dazu, die auf das Hormonsystem wirken, die sogenannten Endokrinen Disruptoren. Dadurch kann die Entwicklung und die Fortpflanzung von Lebewesen geschädigt werden. Das Geschlechterverhältnis ganzer Populationen kann sich verändern. So können Vermännlichungen und Verweiblichungen sowie der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit auftreten. Im Folgenden sind beispielhaft Umweltkonzentrationen von einzelnen Stoffen bzw. Stoffgruppen aufgeführt, die das Umweltbundesamt unter REACH als besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert hat:</p> <ul> <li>Bestimmte Nonylphenole und Oktylphenole wirken wie das Hormon Östrogen und gehören damit zu den hormonell wirksamen Stoffen in der Umwelt. Beide Stoffgruppen sind in europäischen Oberflächengewässern nachzuweisen. Die in Produkten ebenfalls eingesetzten Ethoxylate der Nonyl- und Oktylphenole werden zudem in Kläranlagen und Gewässern zu den entsprechenden Nonyl- bzw. Oktylphenolen abgebaut und erhöhen dadurch den Umwelteintrag. Die Verwendung von Nonyl- und Oktylphenolethoxylaten ist in der EU zulassungspflichtig, d.h. sie dürfen nur noch verwendet werden, wenn keine Freisetzung in die Umwelt stattfindet oder der gesellschaftliche Nutzen der Verwendung die Risiken übersteigt und es keine Alternativen für diese Verwendungen gibt. Ein Eintragspfad in die Umwelt scheint das Waschen von außerhalb der EU eingeführten Textilien zu sein, die mit Nonylphenolethoxylaten behandelt wurden. Beim Waschen gelangen diese Substanzen über das Abwasser in die Kläranlagen und dann in die Umwelt (siehe Tab. „Konzentrationen von Nonylphenolen und Oktylphenol in Oberflächengewässern in Deutschland“). Eine <a href="https://www.echa.europa.eu/documents/10162/7dcd73a4-e80d-47c5-ba0a-a5f4361bf4b1">Beschränkung</a>, die den Eintrag dieser Stoffe in die Umwelt über importierte Produkte reduzieren soll, wurde von der Europäischen Kommission beschlossen und trat nach einer Übergangsfrist im Februar 2021 in Kraft. Aktuell wird auf europäischer Ebene eine Strategie erarbeitet, wie sich die ganze große Gruppe der Alkylphenole, zu der auch das Nonylphenol und das Oktylphenol gehören, regulieren lässt.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_tab_konz-nonyl-oktylphenol_ofg_2017-05-29.png"> </a> <strong> Tab: Konzentrationen von Nonylphenolen und Oktylphenol in Oberflächengewässern in Deutschland </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_konz-nonyl-oktylphenol_ofg_2017-05-29.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung (47,35 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_konz-nonyl-oktylphenol_ofg_2017-05-29.xlsx">Tabelle als Excel (229,84 kB)</a></li> </ul> </p><p> Prüfen der Umweltwirkung von Chemikalien <p>Das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) bewertet bei der gesetzlichen Stoffprüfung von Chemikalien, wie diese Stoffe auf die Umwelt wirken. Das UBA führt dabei in der Regel keine eigenen Untersuchungen durch. Es prüft die von Antragstellern eingereichten Daten, sowie die wissenschaftliche Literatur zu Umweltwirkungen und bewertet dann die Risiken für die Umwelt. Bestimmte Chemikalienwirkungen wie zum Beispiel Einflüsse auf die Ozonschicht und auf das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> werden in gesonderten gesetzlichen Regelungen behandelt.</p> <p>Die jeweiligen gesetzlichen Stoffregelungen geben vor, welche Informationen und Testergebnisse Unternehmen, die eine Chemikalie oder ein Präparat auf den Markt bringen wollen, für eine Umweltprüfung vorlegen müssen (siehe Tab. „Überblick zu den Testanforderungen in den Stoffregelungen – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/reach">REACH</a>-Chemikalien“). Im Rahmen des noch laufenden „REACH-Review“ Prozesses ist geplant, in Zukunft neue Tests und Endpunkte in den Standartdatensätzen, die bei der Markteinführung vorgelegt werden müssen, zu ergänzen. Damit sind dann z.B. Daten zu der endokrinen Wirkweise von Chemikalien von Anfang an verpflichtend und erlauben den Behörden eine effizientere Bewertung von Substanzen hinsichtlich dieses Gefahrenpotenzials.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_tab_ueberblick-testanford-reach_2019-03-18.png"> </a> <strong> Tab: Überblick zu den Testanforderungen in den Stoffregelungen: REACH-Chemikalien </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_tab_ueberblick-testanford-reach_2019-03-18.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung (62,50 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_tab_ueberblick-testanford-reach_2019-03-18.xlsx">Tabelle als Excel (231,89 kB)</a></li> </ul> </p><p> Öffentlich zugängliche Daten zu Chemikalienwirkungen <p>Daten zu Wirkungen von Chemikalien sind über verschiedene Datenbanken zugänglich.&nbsp;</p> <ul> <li>Das Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder (<a href="https://recherche.chemikalieninfo.de/">ChemInfo</a>) enthält neben Daten zur Wirkung von Chemikalien auch weitere Informationen zu physikalisch-chemischen Eigenschaften sowie darüber, wie ihre Verwendung gesetzlich geregelt ist.</li> <li>Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hält auf ihrer Website Informationen zu jenen Chemikalien bereit, die Unternehmen nach den Vorgaben der europäischen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/reach">REACH</a>) registriert haben (Stoffeigenschaften, Wirkungen).</li> <li>Das Informationssystem Ökotoxikologie und Umweltqualitätsziele (<a href="https://recherche.chemikalieninfo.de/etox">ChemInfo ETOX</a>) des Umweltbundesamtes informiert Bürgerinnen und Bürger über ökotoxikologische Eigenschaften von Chemikalien sowie über Umweltqualitätsziele für Gewässer.</li> <li>Das Informationssystem Rigoletto des Umweltbundesamtes informiert Bürgerinnen und Bürger über die Einstufung einer Chemikalie in eine Wassergefährdungsklasse.</li> <li>Über das eChem-Portal der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/oecd">OECD</a>) hat die Öffentlichkeit Zugriff auf internationale Datenbanken zu Chemikalienwirkungen.</li> <li>Auf der Internetseite der Europäischen Kommission kann jedermann die Bewertungsberichte für biozide Wirkstoffe einsehen, welche in die Unionsliste der genehmigten Wirkstoffe aufgenommen wurden.</li> </ul> </p><p> Chemikalien in der Europäischen Union <p>Wie viele verschiedene Chemikalien verwendet werden, ist nicht bekannt. Im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (Classification Labeling &amp; Packaging-Verordnung) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sind (Stand 07.08.2024) 259.538 Stoffe verzeichnet. Dazu kommen noch Stoffe für die keine Meldepflicht ins Verzeichnis besteht (insbesondere nicht nach <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/reach">REACH</a> registrierungspflichtige Stoffe soweit diese nicht als gefährlich im Sinne der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/clp">CLP</a>-VO einzustufen sind).</p> <p>Bis zum Jahr 2018 mussten Chemikalienhersteller und -importeure schrittweise fast all jene Chemikalien registrieren, von denen sie innerhalb der Europäischen Union (EU) mehr als eine Tonne jährlich herstellen oder in die EU einführen. Bis zum 31.07.2024 wurden 22.773 verschiedene Stoffe bei der ECHA in Helsinki registriert bzw. gelten als registriert. Deutsche Unternehmen haben davon 11.786 Stoffe (mit-)registriert (ECHA Registrierungsstatistik).</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Neue OECD-Prüfrichtlinie für Nanomaterialien in der Umwelt

<p> <p>Nächster Baustein für die Umsetzung der Anforderungen zur Umweltrisikobewertung von Nanomaterialien: Die neue Standardprüfmethode dient der Untersuchung der Löslichkeit und der Auflösungsrate von Nanomaterialen unter relevanten Umweltbedingungen. Damit ist sie ein wichtiger neuer Baustein für eine angemessene Umweltrisikobewertung im Rahmen der Regulierungen der Chemikaliensicherheit.</p> </p><p>Nächster Baustein für die Umsetzung der Anforderungen zur Umweltrisikobewertung von Nanomaterialien: Die neue Standardprüfmethode dient der Untersuchung der Löslichkeit und der Auflösungsrate von Nanomaterialen unter relevanten Umweltbedingungen. Damit ist sie ein wichtiger neuer Baustein für eine angemessene Umweltrisikobewertung im Rahmen der Regulierungen der Chemikaliensicherheit.</p><p> <p>Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/oecd">OECD</a> Prüfrichtlinie Nr. 322 erlaubt die Untersuchung zentraler Parameter für die Einschätzung des Verhaltens und des Verbleibs von Nanomaterialien in der Umwelt. Anhand der neu entwickelten Methoden kann die Löslichkeit und die Auflösungsrate unter relevanten Umweltbedingungen ermittelt werden. Auf dieser Grundlage können zum einen regulatorische Informationsanforderungen zum Auflösungsverhalten von Nanomaterialien erfüllt werden. Zum anderen kann erkannt werden, ob Nanomaterialien, die in die Umwelt gelangen, dort weiterhin als Nanomaterialien vorliegen oder schnell aufgelöst werden. Dies kann eine Entscheidungsgrundlage bieten, ob eine nanomaterialspezifische Umweltbewertung notwendig ist. Neben weiteren Parametern, wie der Dispersionsstabilität oder der Transformation, sind Daten zur Auflösungsrate wesentlich für die Bewertung des Umweltverhaltens von Nanomaterialien. Informationen zur Auflösungsrate in biologischen und Umweltmedien sind daher Teil der zu erfüllenden Anforderungen für Nanomaterialien in der Europäischen Chemikalienverordnung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/reach">REACH</a>.&nbsp;</p> <p>Die OECD-Prüfrichtlinien zur Prüfung von Chemikalien umfassen eine Reihe standardisierter, international harmonisierter und akzeptierter Prüfmethoden und Leitfäden, anhand derer Chemikalien charakterisiert und potenziell schädigendes Verhalten und Wirkung auf Mensch und Umwelt untersucht werden können. Diese Prüfrichtlinien wurden vorrangig für wasserlösliche, organische Chemikalien entwickelt. Das Verhalten von Nanomaterialien in der Umwelt und im Menschen unterscheidet sich aber deutlich von dem dieser Chemikalien, so dass zwar anerkannt wird, dass die bestehenden OECD-Prüfrichtlinien im Allgemeinen auch für Nanomaterialien anwendbar sind, dennoch aber Anpassungs- und Ergänzungsbedarf besteht.&nbsp;</p> <p>Die jetzt verabschiedete Prüfrichtlinie wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes und unter Förderung des Bundesumweltministeriums vom Department für Umweltgeowissenschaften der Universität Wien und Fraunhofer Institute für Molekularbiologie und Angewandte Ökologie IME entwickelt. Unter Federführung der beiden Forschungseinrichtungen wurde die Prüfrichtlinie zudem in einem internationalen Laborvergleichstest validiert.</p> </p><p>Informationen für...</p>

UBA und BfN für nachhaltige und gerechte Transformation Europas

<p> <p>Die neue Europäische Kommission sollte weiterhin eine ehrgeizige Politik verfolgen, die Treibhausgasemissionen und Umweltverschmutzung reduziert, Biodiversität schützt und die Lasten gerecht verteilt. Das ist der Kern eines gemeinsamen Empfehlungspapiers des Umweltbundesamts (UBA) und des Bundesamts für Naturschutz (BfN) für die zukünftige Klima-, Umwelt- und Naturschutzpolitik in Europa.</p> </p><p>Die neue Europäische Kommission sollte weiterhin eine ehrgeizige Politik verfolgen, die Treibhausgasemissionen und Umweltverschmutzung reduziert, Biodiversität schützt und die Lasten gerecht verteilt. Das ist der Kern eines gemeinsamen Empfehlungspapiers des Umweltbundesamts (UBA) und des Bundesamts für Naturschutz (BfN) für die zukünftige Klima-, Umwelt- und Naturschutzpolitik in Europa.</p><p> <p>Es besteht dringender Handlungsbedarf, um den Schwung in der europäischen Gesetzgebung zu erhalten, der durch den „European Green Deal“ im Jahr 2019 eingeleitet wurde. In den letzten Jahren wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Die Bemühungen müssen jedoch fortgesetzt werden, um einen lebenswerten Planeten zu gewährleisten. Das Umweltbundesamt und das Bundesamt für Naturschutz haben in einem Scientific Opinion Paper Empfehlungen zusammengestellt, die einen wichtigen Beitrag dazu leisten können.</p> Grundprinzipien <p>Um eine wirksame Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik zu ermöglichen, bedarf es eines integrierten Ansatzes. Dazu gehören die Verbesserung der nachhaltigen Zusammenarbeit und globaler Partnerschaften zum Aufbau von Allianzen und zur Stärkung des Wandels, Investitionen in Forschung und Bildung, die Identifizierung von Rückschlägen bei gleichzeitiger Offenheit für Dialoge, die Stärkung der sozialen Dimension, die Integration von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> und digitalem Wandel und schließlich die Berücksichtigung nachhaltigkeitsorientierter Wirtschaftspolitik und Innovationen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> und Energie <p>Angesichts weiterhin steigender Temperaturen ist nach wie vor dringendes Handeln geboten, etwa die bessere gesetzliche Verankerung der Energieeffizienz, die Förderung innovativer Lösungen zur Verringerung des Kohlenstoff-Fußabdrucks der energieintensiven Produktion sowie die Förderung der Nutzung natürlicher und technischer Senken zum Ausgleich unvermeidbarer Emissionen, zum Beispiel in der Landwirtschaft. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Emissionen bis zum Jahr 2040 um 95 Prozent zu senken.</p> Zero Pollution Ambition <p>Verschmutzungen, insbesondere durch Chemikalien, und Lärmbelastung, haben schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Gleichzeitig werden Chemikalien für einen grünen und digitalen Wandel benötigt. Dafür muss die Nachhaltigkeit im Chemiesektor gefördert und die Europäische Chemikalienverordnung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/reach">REACH</a> überarbeitet werden. Es braucht finanzielle Anreize für Landwirte zur Umstellung auf nachhaltige Produktionsmethoden und neue Regeln, um den Einsatz von Pestiziden zu verringern. Um die Lärmbelastung zu senken, müssen Vorschriften für Fahrzeug- und Reifenhersteller verschärft werden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biologische-vielfalt">Biologische Vielfalt</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/oekosystemleistungen">Ökosystemleistungen</a> <p>Natur, Landschaft und biologische Vielfalt sind inhärent wertvoll und müssen geschützt, erhalten und entwickelt werden. Darüber hinaus sind die biologische Vielfalt und intakte Ökosysteme unerlässlich für das menschliche Wohlergehen, einschließlich der Ernährungssicherheit, des Klimaschutzes sowie der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassung-an-den-klimawandel">Anpassung an den Klimawandel</a>. Um dem Verlust der biologischen Vielfalt entgegenzuwirken, müssen Anreize für Projekte zur Wiederherstellung der Natur geschaffen werden. Es braucht Grenzen für die intensive Landwirtschaft in Gebieten mit empfindlichen Ökosystemen und eine Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft und Fischerei. Dieses Engagement muss auch auf die Bereiche Finanzen, Verkehr, Wasser und Energie ausgeweitet werden.</p> Nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungssysteme <p>Die Landwirtschaft ist von intakten Umwelt- und Klimabedingungen abhängig und erbringt wichtige gesellschaftliche Leistungen, vor allem im Bereich Nahrungsmittelproduktion, aber auch für die Energieerzeugung. Zugleich trägt sie jedoch selbst zu zahlreichen Krisen bei. Daher müssen nachhaltige und dennoch erschwingliche Ernährungssysteme gefördert werden, etwa durch Anreize für Landwirte, Produktionsmethoden anzuwenden, die die Gesundheit der Böden und die Wasserqualität verbessern. Wichtig ist aber auch eine wirksame Aufklärung der Landwirte und der breiten Öffentlichkeit über die Notwendigkeit einer guten Boden- und Gewässerqualität für die Erzeugung von bezahlbaren Futter- und Lebensmitteln.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kreislaufwirtschaft">Kreislaufwirtschaft</a>, Ressourcenschonung und nachhaltiger Konsum <p>Das Konzept der Kreislaufwirtschaft zielt auf die Schonung von Ressourcen ab und ist ein wirtschaftliches Gesamtkonzept, das den gesamten Produktlebenszyklus und seine Materialien sowie die dringend erforderliche absolute Reduzierung der Endnachfrage berücksichtigt. Um den Fortschritt in Richtung Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen, sind Maßnahmen wie die Umsetzung der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte und die Verbesserung der erweiterten Herstellerverantwortung sowie die Anpassung von Verordnungen wie der Bauprodukte-Verordnung an die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft unerlässlich. Darüber hinaus kann die Förderung einer kreislauforientierten und umweltgerechten Bioökonomie dazu beitragen, die Ziele des „European Green Deal“ zu erreichen.</p> Klimaanpassung <p>Die Anpassung an den Klimawandel ist von entscheidender Bedeutung, um die zunehmenden Risiken des Klimawandels, wie Hitzewellen und Wasserknappheit, zu bewältigen. Zu den Empfehlungen gehören die Stärkung und Finanzierung von Klimaanpassungsinstrumenten, die Förderung naturbasierter Lösungen für das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> und die biologische Vielfalt, die Gewährleitung der „Wasser-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/resilienz">Resilienz</a>“ sowie die Stärkung unseres Wasserhaushalts. Auch muss die Widerstandsfähigkeit von Städten durch grün-blaue Infrastruktur gestärkt werden, das heißt, städtische Flächen für Grünflächen, Bäume und Gewässer ausgeweitet werden.</p> Weitere Mechanismen <p>Vier Schlüsselmechanismen sind für eine erfolgreiche integrierte Umsetzung der oben genannten Empfehlungen essenziell: ein nachhaltiges Finanzsystem, eine Integration von Digital- und Nachhaltigkeitspolitik, die konsequente Berücksichtigung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsparametern in der Kohäsionspolitik sowie eine entsprechende Schwerpunktsetzung in der EU-Forschungspolitik und im Programm „Horizon Europe“.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Potentiell TFA-emittierende Industriebetriebe (Datensatz)

Für die sehr persistente und sehr mobile Verbindung Trifluoracetat (TFA) werden die potentiell TFA-emittierenden Industriebetriebe dargestellt, die im Rahmen des Gutachtens „Trifluoracetat (TFA): Grundlagen für eine effektive Minimierung schaffen - Räumliche Analyse der Eintragspfade in den Wasserkreislauf“ (Laufzeit: August 2021-November 2022) ermittelt wurden. Wichtiger Hinweis: Informationen zu Industriebetrieben in Deutschland, die TFA direkt in die aquatische Umwelt emittieren, lagen nicht vor. Daher können keine Aussagen zur Relevanz des Eintragspfads Industrie für die TFA-Fracht in Fließgewässern in Deutschland und zum Standort TFA-emittierender Betriebe getroffen werden. Ob und in welchem Umfang die aufgezeigten Betriebe tatsächlich TFA in die aquatische Umwelt emittieren, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Hier wird daher lediglich die Lage der Betriebe in Deutschland dargestellt, welche laut der Angaben im E-PRTR-Register Betriebe sind, die Fluor oder Fluor-haltige Verbindungen emittieren oder nach Artikel 10 der REACH-Verordnung registriert sind. Die Daten lassen jedoch keine Rückschlüsse auf die tatsächlich im Betrieb produzierten und/oder verarbeiteten fluorierten Chemikalien zu. Genauere Hinweise befinden sich im Abschnitt Herkunft des Datenkatalogs.

Service Request under framework contract of ETIREACH Consortium for services on technical, scientific, health, environmental and socio-economic questions concerning the implementation of REACH Regulation, Service Request on Scoping Study on Safety Data Sheets

Scientific and technical assistance for the maintenance and further development of indicators to monitor environmental and health benefits of the EU chemicals legislation

REACH: Unterstützung von Akteuren beim Aufbau und Erhalt REACH Expertise

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