Sensebox der Rudolf Steiner Schule Siegen.
Für die Identifizierung persistenter, bioakkumulierender und toxischer Stoffe (PBT-Stoffe) sowie für die Einstufung und Kennzeichnung ist die Beurteilung von Stoffen hinsichtlich ihrer Toxizität (T) ein entscheidendes Kriterium. Für die Ermittlung von für die Umwelt gefährlichen Eigenschaften werden in der CLP-Verordnung und zur Bewertung des T-Kriteriums (PBT-Stoffe) ausschließlich Effekte auf aquatische Organismen herangezogen. Die Exposition von Stoffen in die Umwelt erfolgt jedoch nicht nur über das aquatische Kompartiment sondern über verschiedene Eintragswege auch in den Boden. Effekte auf terrestrische Organismen werden in den Stoffregulierungen (z.B. REACH, Pflanzenschutzmittel, Biozide) für die Risikobeurteilung ermittelt. Diese werden jedoch bei der PBT-Bewertung und in der CLP-Verordnung nicht betrachtet, da keine Kriterien für die terrestrische Toxizität festgelegt sind. In diesem Vorhaben soll untersucht werden, ob terrestrische Organismen ausreichend durch die gewässerbezogenen Toxizitätskriterien geschützt werden, welche terrestrischen Toxizitätskriterien abgeleitet werden können und wie diese in Verordnungen und Leitfäden implementiert werden können.
Für Berechnungen zum Straßenverkehrslärm nach nationalem Recht werden bisher die "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90" angewandt. Diese werden am 01.03.2021 mit Änderung der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) durch die am 31.10.2019 im Verkehrsblatt bekanntgegebenen "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen "RLS-19" abgelöst. Die Berechnungen nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie erfolgten dagegen bis Ende 2018 nach der "Vorläufige[n] Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen - VBUS", die am 31.12.2018 durch die "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) - BUB" ersetzt wurde. Derzeit werden in Deutschland somit die Berechnungsergebnisse von drei, demnächst sogar vier verschiedenen Berechnungsvorschriften zum Straßenverkehr verglichen. Dies macht es erforderlich, die Unterschiede der Berechnungsverfahren und deren Auswirkungen auf die Ergebnisse genau zu kennen. Im Rahmen dieses Projektes sind daher die Unterschiede der einzelnen Berechnungsterme zwischen den vier genannten Berechnungsvorschriften herausgearbeitet und deren individuelle Auswirkungen verglichen worden. Darauf aufbauend wurden die Auswirkungen der schallquellen- und ausbreitungsbezogenen Änderungen auf die Immissionspegel durch Modellrechnungen zu einzelnen Ausbreitungsparametern herausgearbeitet. Die Auswirkungen von nationalen Standardwerten für einzelne Parameter sind dabei in die Bewertung einbezogen worden. Quelle: Forschungsbericht
Die europäische Initiative HBM4EU hat zum Ziel, die Datenlage zum Human-Biomonitoring in der EU anzugleichen und die gesundheitlichen Folgen der Schadstoffbelastung besser zu verstehen - durch Zusammenführung bereits vorhandener Daten und Durchführung gemeinsamer Studien. So sollen Informationen zum sicheren Chemikalienmanagement gewonnen werden, um die Gesundheit der Europäer zu schützen. Ziel des Vorhabens ist es, Substanzen der in der Initiative als prioritär benannten Stoffgruppen der aprotischen Lösungsmittel und UV-Filter in Humanproben aus GerES und der Umweltprobenbank des Bundes zu messen. Dadurch sollen Datenlücken für den europäischen Bereich geschlossen werden und länderübergreifende Studien und Auswertungen ermöglicht werden. Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist es, einen Beitrag zum Aufbau eines europäischen Systems des Human-Biomonitoring zu leisten, das langfristig der besseren Kontrolle und Unterstützung der Chemikalienregulierung in Europa dient.
Hausrückseite, 4. Stock, Innenhof